| Re: Handschellen und Foto löschen [message #399115 ] |
Sa, 22 Juli 2006 00:38 |
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Dominik Boecker schrieb:
>> Zur Sicherung der zivilrechtlichen Anspr=FCche der unrechtm=E4=DFig
>> Fotografierten.
>=20
> Seit wann macht die Polizei denn sowas?
Meines Wissens schon ziemlich lang. Ein genaues Datum kann ich leider
nicht nennen...
MfG
Rupert
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| Re: Handschellen und Foto loeschen [message #399187 ] |
Sa, 22 Juli 2006 13:03 |
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Walle <spam.news.06 [at] walle.net> wrote:
> miknuth1 <admin [at] michael-knuth.de> erwähnte:
>
> >> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
> >> fotographierten Security-Mitarbeitern.
> >
> > hm, kann ich so nicht nachvollziehen, wenn die security in der
> > öffentlichkeit handelt, liegen die rechte am bild einzig und
> > allein beim fotografen
>
> Wieso meinst du, dass jemand, den man im öffentlichen Raum
> fotografiert, kein "Recht am eigenen Bild" hätte?
Das recht am eigenen Bild bezieht sich auf die Veröffentlichung, aber
solange Du von öffentlichen Grund aus photographiert wirst, hast Du
(fast) keine Chance dagegen vorzugehen.
Leidiglich bei der Veröffentlichung hast Du ein Mitspracherecht
Stephan
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| Re: Handschellen und Foto loeschen [message #399228 ] |
Sa, 22 Juli 2006 14:42 |
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Stephan Reuter <stephan.spam.mail [at] gmx.de> erwähnte:
>>>> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
>>>> fotographierten Security-Mitarbeitern.
>>>
>>> hm, kann ich so nicht nachvollziehen, wenn die security in der
>>> öffentlichkeit handelt, liegen die rechte am bild einzig und
>>> allein beim fotografen
>>
>> Wieso meinst du, dass jemand, den man im öffentlichen Raum
>> fotografiert, kein "Recht am eigenen Bild" hätte?
>
> Das recht am eigenen Bild bezieht sich auf die Veröffentlichung,
Das ist mir bekannt.
Gruß, Walle
--
[ http://walle.net ]
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