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Miscellaneous / Verschiedenes » de.soc.recht.misc » Handschellen und Foto löschen
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398346 ] |
Mo, 17 Juli 2006 18:02 |
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On Mon, 17 Jul 2006 12:08:51 +0200 Alexander Skwar wrote:
>> Echt? Alle Engländer und Australier, mit denen ich bislang gesprochen
>> habe, sagten "mobile phone".
> Das "alle" "mobile phone" verstehen, bestreitet ja auch niemand.
Ähem, ich habe geschrieben, daß sie das Wort selber benutzt haben, wenn
sie davon sprachen. Nicht, daß sie es nur verstehen. :-)
> Axel sagte aber, das *auch* Handy verstanden wird. Und bei einer
> kurzen Umfrage bei englischen Kollegen kam heraus, das dem so ist. Es
> mag vlt. (noch?) nicht übermäßig gebräuchlich sein, aber es ist
> bekannt.
Wir Deutschen hatten schon immer einen schlechten Einfluß auf die Welt.
Erst zerstören wir unsere eigene Sprache und jetzt wo das weitgehend
erledigt ist, nehmen wir uns die Tommys[1] vor...
Gruß
Christian
[1] So richtig deutsch geschrieben? :-)
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398347 ] |
Mo, 17 Juli 2006 18:03 |
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On 17 Jul 2006 09:28:17 GMT Holger Pollmann wrote:
>>>> Warum sagen wir dann nicht "die Polizeis"? :-)
>>> Weil wir da schon länger einen gut üblichen deutschen Begriff für
>>> haben.
>> Haben wir für "Security" mit "Sicherheit" oder "Sicherheitsdienst"
>> auch. :-)
> Aber nicht so lange wie "Polizisten" :-P
1. Dafür ist das Wort "Sicherheit" aber kürzer als "Polizisten".
2. Klugscheißer!
3. :-)
Gruß
Christian
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398349 ] |
Mo, 17 Juli 2006 18:10 |
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Post removed (X-No-Archive: yes)
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398355 ] |
Mo, 17 Juli 2006 18:26 |
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Christian Baer <christian.baer [at] informatik.uni-dortmund.de> schrieb:
>>> Haben wir für "Security" mit "Sicherheit" oder "Sicherheitsdienst"
>>> auch. :-)
>>
>> Aber nicht so lange wie "Polizisten" :-P
>
> 1. Dafür ist das Wort "Sicherheit" aber kürzer als "Polizisten".
Aber Sicherheitler
oder Sicherheitie
ist länger als
Polizist
:-)
> 2. Klugscheißer!
:-P
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
|
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398367 ] |
Mo, 17 Juli 2006 19:27 |
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Christian Baer wrote:
>>>Dieses "ies" ist =FCbrigens wirklich die Art, wie der Plural im Englis=
chen
>>>gebildet wird.
>>
>>Ach, wir sprechen Englisch? Ich dachte eigentlich, das die in Deutschla=
nd
>>=FCbliche Sprache "deutsch" ist.
> =20
> Und das Wort "Security" (was ja bekanntlich "Sicherheit" hei=DFt) ist
> neuerdings ein deutsches Wort? :-)
Wenn es ein Fremdwort in der Deutschen Sprache sein soll, schreibt man=20
es seit der Rechtschreibreform so, wie man es ausspricht. Als deutsches=20
Wort wird es also "Sekjuritie" geschrieben.
Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398368 ] |
Mo, 17 Juli 2006 19:30 |
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Christian Baer wrote:
> Ich denke da z.B. auch an das *deutsche* Wort "Handy", welches weder in=
> England noch in Amerika oder Australien f=FCr dieses Ger=E4t verwendet =
wird.
Seit der Rechtsschreibreform m=FCsste man dieses Wort in der deutschen=20
Schriftsprache allerdings mit "=E4" schreiben. Friseur schreibt man=20
neuerdings auch mit "=F6" und Bureau schon l=E4nger mit "=FC".
Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398371 ] |
Mo, 17 Juli 2006 20:02 |
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On Mon, 17 Jul 2006 18:10:24 +0200 Juergen Roesener wrote:
>>Und das bringt uns gleich zur nächsten Fragen:
>>Was machst Du denn inmitten solcher jungen Mädchen? :-)
> Das war an einem Eisstand vor dem Eingang des Inverleith Parks, wo
> alle ganz brav in der Schlange standen.
Und Du hast all den Damen ein Eis ausgegeben? :-) [1]
> Natürlich ist "do me..." nicht besonders damenhaft, deshalb hatte ich
> es ja extra erwähnt :-)
Ich glaube ich brauche wieder Sarkasmusmarker. :-/
Gruß
Christian
[1] Ich sollte es lieber nicht zu weit auf die Spitze treibe. Habe heute
Morgen wohl einen Kasper gefrühstück. :-)
|
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398372 ] |
Mo, 17 Juli 2006 20:03 |
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On Mon, 17 Jul 2006 19:27:47 +0200 Daniel Rehbein wrote:
>> Und das Wort "Security" (was ja bekanntlich "Sicherheit" heißt) ist
>> neuerdings ein deutsches Wort? :-)
>
> Wenn es ein Fremdwort in der Deutschen Sprache sein soll, schreibt man
> es seit der Rechtschreibreform so, wie man es ausspricht. Als deutsches
> Wort wird es also "Sekjuritie" geschrieben.
Ich glaube ich muß brechen...
Gruß
Christian
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398373 ] |
Mo, 17 Juli 2006 20:04 |
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On Mon, 17 Jul 2006 19:30:21 +0200 Daniel Rehbein wrote:
>> Ich denke da z.B. auch an das *deutsche* Wort "Handy", welches weder in
>> England noch in Amerika oder Australien für dieses Gerät verwendet wird.
>
> Seit der Rechtsschreibreform müsste man dieses Wort in der deutschen
> Schriftsprache allerdings mit "ä" schreiben. Friseur schreibt man
> neuerdings auch mit "ö" und Bureau schon länger mit "ü".
Also "häähndii"?
Gruß
Christian
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398374 ] |
Mo, 17 Juli 2006 20:15 |
|
Christian Baer <christian.baer [at] informatik.uni-dortmund.de> schrieb:
>> Wenn es ein Fremdwort in der Deutschen Sprache sein soll, schreibt
>> man es seit der Rechtschreibreform so, wie man es ausspricht. Als
>> deutsches Wort wird es also "Sekjuritie" geschrieben.
>
> Ich glaube ich muß brechen...
Keinen Humor?
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398375 ] |
Mo, 17 Juli 2006 18:56 |
|
Jan Hladik schrieb:
> Ich bin kein "new user".
Aber dennoch offenbar recht ahnungslos.
> Und wer einen Newsserver benutzt, der fuer
> Postings in der de.-Hierarchie 2 Stunden (11.24 - 13.35) braucht, sollte
> er sich einen anderen besorgen.
Das Usenet ist kein Onlinemedium. Und Postings brauchen regelmäßig
durchaus deutlich länger als 2 h, um mich zu erreichen - wenn ich
nämlich morgens meine Wohnung verlassen, habe ich danach bis abends
keinen Kontakt zu einem Newsserver mehr.
-thh
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398376 ] |
Mo, 17 Juli 2006 20:33 |
|
Christian Baer wrote:
>>>Ich denke da z.B. auch an das *deutsche* Wort "Handy", welches weder i=
n
>>>England noch in Amerika oder Australien f=FCr dieses Ger=E4t verwendet=
wird.
>>
>>Seit der Rechtsschreibreform m=FCsste man dieses Wort in der deutschen =
>>Schriftsprache allerdings mit "=E4" schreiben. Friseur schreibt man=20
>>neuerdings auch mit "=F6" und Bureau schon l=E4nger mit "=FC".
>=20
> Also "h=E4=E4hndii"?
Doppel-i kenne ich aus der deutschen Schriftsprache nicht. Und ein=20
Doppel-=E4 gefolgt von einem h ist auch seltsam, zumal das =E4 ohnehin ku=
rz=20
gesprochen wird. Die einzige Diskussion kann IMHO also sein, ob das Wort =
"H=E4ndi" oder "H=E4ndie" geschrieben wird. Ich m=F6chte eher zu der zwei=
ten=20
Variante tendieren.
Daniel Rehbein
www.rehbein-dortmund.de
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398384 ] |
Mo, 17 Juli 2006 20:55 |
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Daniel Rehbein <usenet31 [at] briefbox.de> schrieb:
>> Also "häähndii"?
>
> Doppel-i kenne ich aus der deutschen Schriftsprache nicht.
"Iih!"
Oder, etwas besser: Initiieren.
Gut, ich weiß, wie's gemeint war ;-)
> Und ein Doppel-ä gefolgt von einem h ist auch seltsam, zumal das ä
> ohnehin kurz gesprochen wird. Die einzige Diskussion kann IMHO also
> sein, ob das Wort "Händi" oder "Händie" geschrieben wird. Ich
> möchte eher zu der zweiten Variante tendieren.
Kannst du mal anhand des amtlichen Regelwerks deine (m.E. falsche)
Behauptung belegen, daß man angeblich Lehnwörter jetzt so schriebe, wie
man sie spricht?
Ich kann mir das nämlich nicht vorstellen. Die korrekte Schreibweise des
Worts für einen Diener heißt auch nach der Rechtschreibreform "Butler"
und nicht "Battler". Das ergibt sich bspw. aus § 20 des Regelwerks, in
dem erläutert wird, daß diverse Laute auch anderen Buchstaben zugeordnet
werden - der Laut "a" beispielsweise auch dem Buchstaben "u".
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398409 ] |
Di, 18 Juli 2006 00:18 |
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Holger Pollmann wrote:
> Kannst du mal anhand des amtlichen Regelwerks deine (m.E. falsche)=20
> Behauptung belegen, da=DF man angeblich Lehnw=F6rter jetzt so schriebe,=
wie=20
> man sie spricht?
Es war Ziel der Rechtschreibreform, die Schreibweise der Aussprache=20
abzupassen. Deshalb hat man nicht nur die Verwendung von "=DF" und "ss"=20
eindeutiger gestaltet, sondern schreibt auch Fremdw=F6rter nun so wie man=
=20
sie spricht. "Friseur" schreibt man nun mit "=F6", "Mayonnaise" schreibt =
man nun "Majon=E4se" und "Portemonnaie" schreibt man nun "Portmonnee".
Warum sollte diese Eindeutung der Schreibweise vor technischen=20
Fremdw=F6rter haltmachen?
Wenn man statt "Mayonnaise" nun die v=F6llig anders aussehende=20
Schreibweise "Majon=E4se" verwendet, dann schreibt man statt "Download"=20
selbstverst=E4ndlich auch "Daunloht".
Alles andere w=E4re inkonsequent und w=FCrde dem Sinn der=20
Rechtschreibreform, n=E4mlich eine Vereinfachung der Schreibregeln zu=20
bewirken, zuwiderlaufen.
Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de
|
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398410 ] |
Di, 18 Juli 2006 01:44 |
|
Daniel Rehbein <usenet31 [at] briefbox.de> schrieb:
>> Kannst du mal anhand des amtlichen Regelwerks deine (m.E. falsche)
>> Behauptung belegen, daß man angeblich Lehnwörter jetzt so
>> schriebe, wie man sie spricht?
>
> Es war Ziel der Rechtschreibreform, die Schreibweise der Aussprache
> abzupassen. Deshalb hat man nicht nur die Verwendung von "ß" und
> "ss" eindeutiger gestaltet, sondern schreibt auch Fremdwörter nun
> so wie man sie spricht. "Friseur" schreibt man nun mit "ö",
> "Mayonnaise" schreibt man nun "Majonäse" und "Portemonnaie"
> schreibt man nun "Portmonnee".
>
> Warum sollte diese Eindeutung der Schreibweise vor technischen
> Fremdwörter haltmachen?
Sie hat einfach nicht stattgefunden. Warum sollte der Gesetzgeber dieses
oder jenes nicht tun wollen? Die Antwort ist: das spielt keine Rolle, es
zählt nur, was er macht.
Es gibt im Rechtschreibregelwerk keine Regel, die besagt "Auch
Lehnwörter erhalten eine deutsche Schreibweise". Gibt's nicht. Punkt.
Kritik an der Rechtschreibreform ist eine Sache, aber was du behauptest,
ist FALSCH.
> Wenn man statt "Mayonnaise" nun die völlig anders aussehende
> Schreibweise "Majonäse" verwendet, dann schreibt man statt
> "Download" selbstverständlich auch "Daunloht".
Super Beispiel. Vor allem, weil die Schreibweise "Majonäse" schon seit
vielen Jahren im Duden steht und nich tmit der Reform erfunden wurde.
Klassisches Eigentor :-)
> Alles andere wäre inkonsequent und würde dem Sinn der
> Rechtschreibreform, nämlich eine Vereinfachung der Schreibregeln zu
> bewirken, zuwiderlaufen.
Das ist falsch.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398424 ] |
Di, 18 Juli 2006 09:39 |
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Post removed (X-No-Archive: yes)
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398454 ] |
Di, 18 Juli 2006 11:34 |
|
Sven B=F6tcher wrote:
> =A7 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
> fotographierten Security-Mitarbeitern.
hm, kann ich so nicht nachvollziehen, wenn die security in der
=F6ffentlichkeit handelt, liegen die rechte am bild einzig und allein
beim fotografen - betrachtet man rechtlich das foto als kunstwerk, denn
hier greift wieder das kunsturheberrecht - man kennt das unter dem
sammelbegriff gema.
offensichtlich war hier die securitity von der polizei beauftragt, in
der =F6ffentlichkeit zu handeln, dann steht die security in einem
verh=E4ltnis des rechtlichen vertreters der beh=F6rde polizei - und hat
auch deren =F6ffentlichkeitsstatus.
auch kann der fotoapparat niemals ohne richterlichen
beschlagnehmebeschluss beschlagnahmt werden, deshalb, damit das recht
zur sofortigen beschwerde gegen die beschlagnehme gewahrt bleibt.
|
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| Re: Handschellen und Foto loeschen [message #398462 ] |
Di, 18 Juli 2006 12:15 |
|
miknuth1 <admin [at] michael-knuth.de> erwähnte:
>> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
>> fotographierten Security-Mitarbeitern.
>
> hm, kann ich so nicht nachvollziehen, wenn die security in der
> öffentlichkeit handelt, liegen die rechte am bild einzig und
> allein beim fotografen
Wieso meinst du, dass jemand, den man im öffentlichen Raum
fotografiert, kein "Recht am eigenen Bild" hätte?
> betrachtet man rechtlich das foto als kunstwerk, denn hier
> greift wieder das kunsturheberrecht - man kennt das unter dem
> sammelbegriff gema.
Was kennt man unter dem Begriff Gema? Ich kenne darunter die
deutsche "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
mechanische Vervielfältigungsrechte". Als staatlich anerkannte
Treuhänderin verwaltet sie die Nutzungsrechte der
Musikschaffenden. (nach <http://www.gema.de/wirueberuns>).
Das Pendant zur Gema ist bei Fotosn übrigens die "VG Wort Bild".
> offensichtlich war hier die securitity von der polizei
> beauftragt,
Nicht vom Veranstalter?
> auch kann der fotoapparat niemals ohne richterlichen
> beschlagnehmebeschluss beschlagnahmt werden, deshalb, damit das
> recht zur sofortigen beschwerde gegen die beschlagnehme gewahrt
> bleibt.
Ohne deine Satzkonstruktion ganz verstanden zu haben: Warum sollte
die Polizei nicht die Möglicheit zur sofortigen Sicherstellung
haben?
Gruß, Walle
--
[ http://walle.net ]
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398467 ] |
Di, 18 Juli 2006 12:55 |
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|
Post removed (X-No-Archive: yes)
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398487 ] |
Di, 18 Juli 2006 14:45 |
|
"miknuth1" <admin [at] michael-knuth.de> schrieb:
Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname)
einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt vielen in dsr* als
unhöflich, und viele filtern auf Realnamen und werden darum dein Posting
gar nicht bekommen haben. Und da du deinen Namen in der eMail-Adresse
hast, sollte es dir auch keinen größeren Kopfschmerzen bereiten.
>> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
>> fotographierten Security-Mitarbeitern.
>
> hm, kann ich so nicht nachvollziehen, wenn die security in der
> öffentlichkeit handelt, liegen die rechte am bild einzig und allein
> beim fotografen - betrachtet man rechtlich das foto als kunstwerk, denn
> hier greift wieder das kunsturheberrecht - man kennt das unter dem
> sammelbegriff gema.
Du verwechselst das KunstUhrG mit dem UrhG.
Ersteres ist großteilig aufgehoben, gültig im KunstUrhG sind im
wesentlichen allein noch die Vorschriften über das Recht am eigenen Bild.
Alles andere ist aufgehoben.
Darüber hinaus - wurde ja schon gesagt - verliert man sein Recht am
eigenen Bild nicht, nur weil man in der Öffentlichkeit ist. Google mal
nach "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte" und "Caroline vom
Monaco".
> offensichtlich war hier die securitity von der polizei beauftragt, in
> der öffentlichkeit zu handeln,
Weder ist das offensichtlich noch war die Security das noch kann die
Polizei sowas überhaupt.
> dann steht die security in einem verhältnis des rechtlichen
> vertreters der behörde polizei - und hat auch deren
> öffentlichkeitsstatus.
Auch Beamte im Einsatz haben übrigens ein Recht am eigenen Bild.
> auch kann der fotoapparat niemals ohne richterlichen
> beschlagnehmebeschluss beschlagnahmt werden,
Das ist völlig falsch. Eine derartige Regelung gibt es nicht;
Fotoapparate unterliegen genauso wie so ziemlich alle anderen Gegenstände
auch der Möglichkeit der Beschlagnahme und/oder Sicherstellung.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398499 ] |
Di, 18 Juli 2006 15:20 |
|
Christian Baer schrieb:
> [1] Ich sollte es lieber nicht zu weit auf die Spitze treibe. Habe heute
> Morgen wohl einen Kasper gefrühstück. :-)
Ach _deswegen_ mußtest du eben brechen ... und dann erzählst du uns, das
komme von komisch eingedeutschten englischen Wörtern. (Ist übrigens auch
nix Neues, Keks und Streik gibts schon eine ganze Weile.)
.... Martin
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398533 ] |
Di, 18 Juli 2006 18:05 |
|
* Daniel Rehbein:
> Es war Ziel der Rechtschreibreform, die Schreibweise der Aussprache
> abzupassen. Deshalb hat man nicht nur die Verwendung von "ß" und "ss"
> eindeutiger gestaltet, sondern schreibt auch Fremdwörter nun so wie man
> sie spricht. "Friseur" schreibt man nun mit "ö", "Mayonnaise" schreibt
> man nun "Majonäse" und "Portemonnaie" schreibt man nun "Portmonnee".
Das ist jeweils die optionale, eingedeutsche Schreibweise. In meinem
Duden (der, der erst am 22. Juli erscheinen wird), gibt es
beispielsweise das Wort Chicorée, welches auch (nach Dudenempfehlung
IIRC) Schikoree geschrieben werden darf. Weiteres Beispiel: Delfin vs.
Delphin. Beide korrekt. Oder Friseur/Frisör, Friseurin/Frisörin oder
Friseuse/Frisöse.
> Alles andere wäre inkonsequent und würde dem Sinn der
> Rechtschreibreform, nämlich eine Vereinfachung der Schreibregeln zu
> bewirken, zuwiderlaufen.
Schön. Du hast etwas Wichtiges über die Rechtschreibreformen gelernt.
Gruß aus Mannheim,
Christoph
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398539 ] |
Di, 18 Juli 2006 19:07 |
|
Michael 'Mithi' Cordes wrote:
>>Super Beispiel. Vor allem, weil die Schreibweise "Majon=E4se" schon sei=
t=20
>>vielen Jahren im Duden steht und nich tmit der Reform erfunden wurde.=20
> =20
> Den Fris=F6r kennt mein Duden von 1991 nat=FCrlich auch schon.
Auch den von mir angesprochenen Begriff "B=FCro" anstelle von "Bureau"=20
kennt der Duden schon l=E4nger. Das hei=DFt aber nicht, da=DF die=20
Rechtschreibreform nicht das Ziel h=E4tte, die Schreibweisen von Begriffe=
n=20
zu vereinfachen.
Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398540 ] |
Di, 18 Juli 2006 19:11 |
|
Holger Pollmann wrote:
>>Warum sollte diese Eindeutung der Schreibweise vor technischen=20
>>Fremdw=F6rter haltmachen?
> =20
> Sie hat einfach nicht stattgefunden. Warum sollte der Gesetzgeber diese=
s=20
> oder jenes nicht tun wollen? Die Antwort ist: das spielt keine Rolle, e=
s=20
> z=E4hlt nur, was er macht.
Der Gesetzgeber schreibt seinen B=FCrger =FCberhaupt nicht vor, wie sie=20
bestimmte Begriffe zu schreiben haben. Ich kann beispielsweise nach=20
Herzenslust meine Geldb=F6rse als "Bordmonai" betiteln, ohne dabei gegen =
irgendein Gesetz zu versto=DFen.
Im Gegensatz z.B. zur Stra=DFenverkehrsordnung geht es bei der=20
Rechtschreibung also nicht um geltendes Recht, sondern um ein Regelwerk, =
dessen Sinngehalt jeder B=FCrger selbst einsch=E4tzen und entsprechend=20
handeln kann. Dieses Regelwerk mu=DF also auch nicht zwingend vollst=E4nd=
ig=20
niedergeschrieben sein, sondern kann von jedem B=FCrger nach eigenem=20
Sprachempfinden oder logischen =DCberlegungen weitergedacht werden.
Daniel Rehbein
www.rehbein-dortmund.de
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398543 ] |
Di, 18 Juli 2006 19:16 |
|
Werner Bilam schrieb:
> [...] Und welches Recht die Polizei
> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
Tipp:
Gelöschte Bilder kann man ohne Probleme mit einer
geeigneten Software wieder herstellen. (Sofern nach
dem Löschen keine neuen Aufnahmen gemacht wurden).
Grüße
Rainer
--
http://dahnke.com - DAHNKE Internet Service
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398547 ] |
Di, 18 Juli 2006 19:39 |
|
Daniel Rehbein <usenet31 [at] briefbox.de> schrieb:
>> Sie hat einfach nicht stattgefunden. Warum sollte der Gesetzgeber
>> diese s oder jenes nicht tun wollen? Die Antwort ist: das spielt
>> keine Rolle, e s zählt nur, was er macht.
>
> Der Gesetzgeber schreibt seinen Bürger überhaupt nicht vor, wie sie
> bestimmte Begriffe zu schreiben haben.
Das ist falsch. Schüler sind auch Bürger. Die Angestellten der Behörden
sind auch Bürger.
Er schreibt es nur nicht ALLEN vor.
> Im Gegensatz z.B. zur Straßenverkehrsordnung geht es bei der
> Rechtschreibung also nicht um geltendes Recht, sondern um ein
> Regelwerk, dessen Sinngehalt jeder Bürger selbst einschätzen und
> entsprechend handeln kann.
Das ist falsch, und jeder Schüler kann dir ein Lied davon singen.
> Dieses Regelwerk muß also auch nicht zwingend vollständig
> niedergeschrieben sein, sondern kann von jedem Bürger nach eigenem
> Sprachempfinden oder logischen Überlegungen weitergedacht werden.
Nein, das ist falsch; die Adressaten der Reform, Schüler u.ä., dürfen
sich nicht irgend etwas neues ausdenken.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398560 ] |
Di, 18 Juli 2006 21:41 |
|
Holger Pollmann wrote:
>>Der Gesetzgeber schreibt seinen B=FCrger =FCberhaupt nicht vor, wie sie=
>>bestimmte Begriffe zu schreiben haben.
> =20
> Das ist falsch. Sch=FCler sind auch B=FCrger. Die Angestellten der Beh=F6=
rden=20
> sind auch B=FCrger.=20
Wenn ich also von einer Beh=F6rde einen Brief mit Rechtschreibfehlern=20
bekomme, dann kann ich den Absender anzeigen? Sind Rechtschreibfehler=20
durch Beamte eine Straftat oder lediglich eine Ordnungswidrigkeit? Oder=20
kann ich nur zivilrechtlich auf Unterlassung klagen?
>>Im Gegensatz z.B. zur Stra=DFenverkehrsordnung geht es bei der=20
>>Rechtschreibung also nicht um geltendes Recht, sondern um ein
>>Regelwerk, dessen Sinngehalt jeder B=FCrger selbst einsch=E4tzen und
>>entsprechend handeln kann.
> =20
> Das ist falsch, und jeder Sch=FCler kann dir ein Lied davon singen.
Der Sch=FCler wird schlechte Noten erhalten, wenn er sich nicht an die al=
s=20
"richtig" verk=FCndete Schreibweise h=E4lt, gegen geltendes Recht verst=F6=
=DFt=20
er damit aber noch lange nicht.
Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398564 ] |
Di, 18 Juli 2006 21:59 |
|
Daniel Rehbein <usenet31 [at] briefbox.de> schrieb:
>> Das ist falsch. Schüler sind auch Bürger. Die Angestellten der
>> Behörden sind auch Bürger.
>
> Wenn ich also von einer Behörde einen Brief mit Rechtschreibfehlern
> bekomme, dann kann ich den Absender anzeigen?
Daniel, du bist lange genug in dsr.* unterwegs, um den Unterschied
zwischen Strafrecht und Nichtstrafrecht zu verstehen.
Ich werde darum auf diesen Schwachsinn nicht weiter eingehen.
> Sind Rechtschreibfehler durch Beamte eine Straftat oder lediglich
> eine Ordnungswidrigkeit? Oder kann ich nur zivilrechtlich auf
> Unterlassung klagen?
Der Unterschied zwischen öffentlichem und Privatrecht hingegen scheint
dir nicht bekannt zu sein ;-)
>>> Im Gegensatz z.B. zur Straßenverkehrsordnung geht es bei der
>>> Rechtschreibung also nicht um geltendes Recht, sondern um ein
>>> Regelwerk, dessen Sinngehalt jeder Bürger selbst einschätzen und
>>> entsprechend handeln kann.
>>
>> Das ist falsch, und jeder Schüler kann dir ein Lied davon singen.
>
> Der Schüler wird schlechte Noten erhalten, wenn er sich nicht an
> die als "richtig" verkündete Schreibweise hält, gegen geltendes
> Recht verstößt er damit aber noch lange nicht.
Nur, weil er nicht dagegen verstoßen kann, ist es nich Nichtrecht.
Ich kann auch nicht gegen Art. 3 GG verstoßen, weil ich ein Bürger bin
und nicht der Staat; trotzdem wirst ja wohl nicht einmal du behaupten.
daß Art. 3 GG kein Recht ist, oder?
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398569 ] |
Di, 18 Juli 2006 22:22 |
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Holger Pollmann wrote:
[Behauptung: Gesetzgeber schreibt B=FCrgern nicht vor, wie sie zu=20
schreiben haben]
>>>Das ist falsch. Sch=FCler sind auch B=FCrger. Die Angestellten der
>>>Beh=F6rden sind auch B=FCrger.=20
>>
>>Wenn ich also von einer Beh=F6rde einen Brief mit Rechtschreibfehlern
>>bekomme, dann kann ich den Absender anzeigen?
>=20
> Daniel, du bist lange genug in dsr.* unterwegs, um den Unterschied=20
> zwischen Strafrecht und Nichtstrafrecht zu verstehen.
>=20
>>Sind Rechtschreibfehler durch Beamte eine Straftat oder lediglich
>>eine Ordnungswidrigkeit? Oder kann ich nur zivilrechtlich auf=20
>>Unterlassung klagen? =20
>=20
> Der Unterschied zwischen =F6ffentlichem und Privatrecht hingegen schein=
t=20
> dir nicht bekannt zu sein ;-)
Dann nenne mir doch einfach das Gesetz, gegen das Angestellte von=20
Beh=F6rden versto=DFen, wenn sie Rechtschreibfehler machen.
>>>>Im Gegensatz z.B. zur Stra=DFenverkehrsordnung geht es bei der=20
>>>>Rechtschreibung also nicht um geltendes Recht, sondern um ein
>>>>Regelwerk, dessen Sinngehalt jeder B=FCrger selbst einsch=E4tzen und
>>>>entsprechend handeln kann.=20
>>>=20
>>>Das ist falsch, und jeder Sch=FCler kann dir ein Lied davon singen.
>>
>>Der Sch=FCler wird schlechte Noten erhalten, wenn er sich nicht an
>>die als "richtig" verk=FCndete Schreibweise h=E4lt, gegen geltendes
>>Recht verst=F6=DFt er damit aber noch lange nicht.
>=20
> Nur, weil er nicht dagegen versto=DFen kann, ist es nich Nichtrecht.
>=20
> Ich kann auch nicht gegen Art. 3 GG versto=DFen, weil ich ein B=FCrger =
bin=20
> und nicht der Staat; trotzdem wirst ja wohl nicht einmal du behaupten. =
> da=DF Art. 3 GG kein Recht ist, oder?
Du w=FCrdest dan aber nicht behaupten, da=DF Du davon, da=DF man gegen Ar=
tikel=20
3 GG versto=DFen kann, "ein Lied singen" kannst. =DCber die Sch=FCler, di=
e=20
falsch schreiben, hast Du dagegen behauptet, da=DF sie "ein Lied davon=20
singen" k=F6nnten, da=DF die Rechtschreibung geltendes Recht sei.
Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398571 ] |
Di, 18 Juli 2006 22:57 |
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Daniel Rehbein <usenet31 [at] briefbox.de> schrieb:
>>> Sind Rechtschreibfehler durch Beamte eine Straftat oder lediglich
>>> eine Ordnungswidrigkeit? Oder kann ich nur zivilrechtlich auf
>>> Unterlassung klagen?
>>
>> Der Unterschied zwischen öffentlichem und Privatrecht hingegen
>> scheint dir nicht bekannt zu sein ;-)
>
> Dann nenne mir doch einfach das Gesetz, gegen das Angestellte von
> Behörden verstoßen, wenn sie Rechtschreibfehler machen.
Bei Bundesbeamten: § 55 BBG. Bei Landesbeamten die entsprechende
Vorschrift des Landesrechts.
>> Ich kann auch nicht gegen Art. 3 GG verstoßen, weil ich ein Bürger
>> bin und nicht der Staat; trotzdem wirst ja wohl nicht einmal du
>> behaupten, daß Art. 3 GG kein Recht ist, oder?
>
> Du würdest dan aber nicht behaupten, daß Du davon, daß man gegen
> Artikel 3 GG verstoßen kann, "ein Lied singen" kannst.
Och, klar, würde ich.
> Über die Schüler, die falsch schreiben, hast Du dagegen behauptet,
> daß sie "ein Lied davon singen" könnten, daß die Rechtschreibung
> geltendes Recht sei.
Ja, Denn wäre es nicht so, dürften die Lehrer Verstöße gegen die
Rechtschreibreformregeln nicht als Fehler ahnden und entsprechend
schlechtere Noten vergeben. Zumindest das Versetzungszeugnis, das auf
dein Einzelnoten für die Klassenarbeiten basiert, ist ein
Verwaltungsakt; das ganze hat also definitiv rechtliche Relevanz. Wie
kann das sein, wenn es kein Recht ist?
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398574 ] |
Di, 18 Juli 2006 23:25 |
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Post removed (X-No-Archive: yes)
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398579 ] |
Mi, 19 Juli 2006 00:20 |
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Holger Pollmann wrote:
>>Dann nenne mir doch einfach das Gesetz, gegen das Angestellte von=20
>>Beh=F6rden versto=DFen, wenn sie Rechtschreibfehler machen.
> =20
> Bei Bundesbeamten: =A7 55 BBG. Bei Landesbeamten die entsprechende=20
> Vorschrift des Landesrechts.
In diesem Paragraphen schreibt der Gesetzgeber die Schreibweise=20
bestimmter W=F6rter vor? Das vermag ich da nicht herauszulesen.
>>=DCber die Sch=FCler, die falsch schreiben, hast Du dagegen behauptet,
>>da=DF sie "ein Lied davon singen" k=F6nnten, da=DF die Rechtschreibung
>>geltendes Recht sei. =20
> =20
> Ja, Denn w=E4re es nicht so, d=FCrften die Lehrer Verst=F6=DFe gegen di=
e=20
> Rechtschreibreformregeln nicht als Fehler ahnden und entsprechend=20
> schlechtere Noten vergeben. Zumindest das Versetzungszeugnis, das auf=20
> dein Einzelnoten f=FCr die Klassenarbeiten basiert, ist ein=20
> Verwaltungsakt; das ganze hat also definitiv rechtliche Relevanz. Wie=20
> kann das sein, wenn es kein Recht ist?
Deinen Ausf=FChrungen zufolge m=FCsste also alles, worauf eine Zensur=20
basiert, gesetzlich festgelegt sein? Gibt es also analog zu den=20
Rechtschreibregeln auch amtlich festgelegte Regeln z.B. f=FCr die=20
Mitarbeit im Unterricht, die Formulierung von Aufs=E4tzen oder die =E4u=DF=
ere=20
Form von Arbeitsergebnissen? Ist eine Schulzensur also juristisch=20
=FCberpr=FCfbar?
Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398582 ] |
Mi, 19 Juli 2006 00:29 |
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Daniel Rehbein <usenet31 [at] briefbox.de> schrieb:
>>> Dann nenne mir doch einfach das Gesetz, gegen das Angestellte von
>>> Behörden verstoßen, wenn sie Rechtschreibfehler machen.
>>
>> Bei Bundesbeamten: § 55 BBG. Bei Landesbeamten die entsprechende
>> Vorschrift des Landesrechts.
>
> In diesem Paragraphen schreibt der Gesetzgeber die Schreibweise
> bestimmter Wörter vor? Das vermag ich da nicht herauszulesen.
Es gibt eine Anweisung, die neue Rechtschreibung anzuwenden. Wer das
nicht tut, verstößt gegen diese Anweisung.
>>> Über die Schüler, die falsch schreiben, hast Du dagegen
>>> behauptet, daß sie "ein Lied davon singen" könnten, daß die
>>> Rechtschreibung geltendes Recht sei.
>>
>> Ja, Denn wäre es nicht so, dürften die Lehrer Verstöße gegen di e
>> Rechtschreibreformregeln nicht als Fehler ahnden und entsprechend
>> schlechtere Noten vergeben. Zumindest das Versetzungszeugnis, das
>> auf dein Einzelnoten für die Klassenarbeiten basiert, ist ein
>> Verwaltungsakt; das ganze hat also definitiv rechtliche Relevanz.
>> Wie kann das sein, wenn es kein Recht ist?
>
> Deinen Ausführungen zufolge müsste also alles, worauf eine Zensur
> basiert, gesetzlich festgelegt sein?
Nein. Wer schrieb was von "gesetzlich"? Wir reden üer die Frage, ob die
Rechtschreibregeln Recht sind.
> Gibt es also analog zu den Rechtschreibregeln auch amtlich
> festgelegte Regeln z.B. für die Mitarbeit im Unterricht, die
> Formulierung von Aufsätzen oder die äußere Form von
> Arbeitsergebnissen?
Teilweise, ja.
> Ist eine Schulzensur also juristisch überprüfbar?
Ja, natürlich. Zwar nur eingeschränkt, weil der Lehrer bei der Bewertung
einer Arbeit gewissen Beurteilungsspielraum hat, aber da gibt es
Grenzen. Eine völlig richtige Arbeit kann bspw. nicht einfach als grob
falsch gewertet werden; so etwas wäre problemlos angreifbar.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398584 ] |
Mi, 19 Juli 2006 00:51 |
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Holger Pollmann wrote:
>>>Bei Bundesbeamten: =A7 55 BBG. Bei Landesbeamten die entsprechende=20
>>>Vorschrift des Landesrechts.
>>
>>In diesem Paragraphen schreibt der Gesetzgeber die Schreibweise=20
>>bestimmter W=F6rter vor? Das vermag ich da nicht herauszulesen.
> =20
> Es gibt eine Anweisung, die neue Rechtschreibung anzuwenden. Wer das=20
> nicht tut, verst=F6=DFt gegen diese Anweisung.
Diese Anweisung stammt wohl kaum vom Gesetzgeber, sondern vom Dienstherre=
n.
>>>Ja, Denn w=E4re es nicht so, d=FCrften die Lehrer Verst=F6=DFe gegen d=
i e=20
>>>Rechtschreibreformregeln nicht als Fehler ahnden und entsprechend=20
>>>schlechtere Noten vergeben. Zumindest das Versetzungszeugnis, das
>>>auf dein Einzelnoten f=FCr die Klassenarbeiten basiert, ist ein=20
>>>Verwaltungsakt; das ganze hat also definitiv rechtliche Relevanz.
>>>Wie kann das sein, wenn es kein Recht ist?=20
>>
>>Deinen Ausf=FChrungen zufolge m=FCsste also alles, worauf eine Zensur=20
>>basiert, gesetzlich festgelegt sein?=20
>=20
> Nein. Wer schrieb was von "gesetzlich"? Wir reden =FCer die Frage, ob d=
ie=20
> Rechtschreibregeln Recht sind.
Hier noch mal die entscheidende Passage aus Deinem Posting=20
<4i4km2F1vgfrU3 [at] individual.net>:
|> Der Gesetzgeber schreibt seinen B=FCrger =FCberhaupt nicht vor, wie si=
e
|> bestimmte Begriffe zu schreiben haben.
|
|Das ist falsch. Sch=FCler sind auch B=FCrger. Die Angestellten der Beh=F6=
rden
|sind auch B=FCrger.
Es ging also um die Frage, ob der *Gesetzgeber* Sch=FClern und=20
Mitarbeitern in Beh=F6rden bestimmte Schreibweisen von W=F6rtern vorschre=
ibt.
Daniel Rehbein
www.rehbein-dortmund.de
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398593 ] |
Mi, 19 Juli 2006 08:38 |
|
> Tipp:
> Gelöschte Bilder kann man ohne Probleme mit einer
> geeigneten Software wieder herstellen. (Sofern nach
> dem Löschen keine neuen Aufnahmen gemacht wurden).
Danke, das wusste ich. Deshalb hatt es mir auch nichts gemacht sie zu
löschen. :-)
|
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398618 ] |
Mi, 19 Juli 2006 10:53 |
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Daniel Rehbein <usenet31 [at] briefbox.de> schrieb:
>>>> Bei Bundesbeamten: § 55 BBG. Bei Landesbeamten die entsprechende
>>>> Vorschrift des Landesrechts.
>>>
>>> In diesem Paragraphen schreibt der Gesetzgeber die Schreibweise
>>> bestimmter Wörter vor? Das vermag ich da nicht herauszulesen.
>>
>> Es gibt eine Anweisung, die neue Rechtschreibung anzuwenden. Wer
>> das nicht tut, verstößt gegen diese Anweisung.
>
> Diese Anweisung stammt wohl kaum vom Gesetzgeber, sondern vom
> Dienstherren.
Und wenn man gegen die Anweisung des Dienstherrn verstößt, verstößt man
gegen § 55 BBG.
>>> Deinen Ausführungen zufolge müsste also alles, worauf eine Zensur
>>> basiert, gesetzlich festgelegt sein?
>>
>> Nein. Wer schrieb was von "gesetzlich"? Wir reden üer die Frage, ob
>> d ie Rechtschreibregeln Recht sind.
>
> Hier noch mal die entscheidende Passage aus Deinem Posting
> <4i4km2F1vgfrU3 [at] individual.net>:
>
>|> Der Gesetzgeber schreibt seinen Bürger überhaupt nicht vor, wie si
>|> e bestimmte Begriffe zu schreiben haben.
>|
>|Das ist falsch. Schüler sind auch Bürger. Die Angestellten der Behö
>|rden sind auch Bürger.
>
> Es ging also um die Frage, ob der *Gesetzgeber* Schülern und
> Mitarbeitern in Behörden bestimmte Schreibweisen von Wörtern
> vorschreibt.
Ach so. Nun, in Schleswig-Holstein bspw. wurde der § 4 X SchulG, der die
alte Rechtschreibung vorschrieb, aufgehoben, um die Einführung der neuen
Rechtschreibung zu ermöglichen...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
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|
| Re: Handschellen und Foto loeschen [message #398699 ] |
Mi, 19 Juli 2006 02:00 |
|
Rupert Haselbeck schrieb:
> Es ist durchaus nicht generell zulässig, beliebige
> Menschen zu fotografieren. Bereits das blosse Fertigen
> von Aufnahmen kann eine Verletzung des allgemeinen
> Persönlichkeitsrechts sein und es gibt darüberhinaus
> durchaus ernstzunehmende Stimmen, die das Fotografieren
> ohne Zustimmung des Abgelichteten jedenfalls dann für
> unzulässig halten, wenn die Veröffentlichung der Aufnahmen
> unzulässig wäre. Im Interesse eines wirksamen Schutzes
> der Rechte des Einzelnen ist dem zuzustimmen.
Endlich mal nicht nur wiedergekäute Fotografenmärchen.
<URL:news:57789cd [at] babylon.pfm-mainz.de>
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| Re: Handschellen und Foto loeschen [message #398732 ] |
Mi, 19 Juli 2006 16:56 |
|
Ralph Babel schrieb:
>
....
>
> Endlich mal nicht nur wiedergekäute Fotografenmärchen.
>
> <URL:news:57789cd [at] babylon.pfm-mainz.de>
Nicht gefunden
Die angeforderte Nachricht - news:57789cd [at] babylon.pfm-mainz.de - wurde
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Es grüßt
der bei Groups.Google nicht fündig gewordene
Reinhard
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398756 ] |
Mi, 19 Juli 2006 19:25 |
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Rainer Dahnke wrote:
>Werner Bilam schrieb:
>
>> [...] Und welches Recht die Polizei
>> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
>
>Tipp:
>Gelöschte Bilder kann man ohne Probleme mit einer
>geeigneten Software wieder herstellen. (Sofern nach
>dem Löschen keine neuen Aufnahmen gemacht wurden).
Geht das eigentlich auch nach einem Formatieren der Karte in der Kamera?
Bye
woffi
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The things you own end up owning you.
- Tyler Durden
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| Re: Handschellen und Foto löschen [message #398772 ] |
Mi, 19 Juli 2006 22:40 |
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Wolfgang Krietsch schrieb:
> Rainer Dahnke wrote:
>> Gelöschte Bilder kann man ohne Probleme mit einer geeigneten
>> Software wieder herstellen. (Sofern nach dem Löschen keine neuen
>> Aufnahmen gemacht wurden).
>
> Geht das eigentlich auch nach einem Formatieren der Karte in der
> Kamera?
Wenn es nur eine Schnellformatierung war, dann ja.
Gruß
Norbert
--
Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand,
jeder ist davon überzeugt, er habe genug davon.
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