Sprinkler Systems Uhaul move Lawn care Roses and trees Ford Parts Chrysler Parts Lake Powell New IPod Touch Apps New IPhone Apps IPhone Apps IPad Information IPad Apps Android APPS Android Games APPS Android Systems Android Tablets APPS and Beyond Smartphone Apps Smartphone Games Apps Repair and Tools Tablet PC Car Sharing Car Leasing Tabler Pc Fly Fishing Toyota Cars Vacation Rentals Stock market NYSE SSE Stock Freight & Shipping News Gluten Lactose Gout My Coupon Life Campgrounds Check Outdoor Kitchen Design and Redoo Bath Remodeling Palm Springs Las Vegas Vacation Tipps Lake Powell Boating Homes for lease
Miscellaneous / Verschiedenes » de.soc.recht.misc » GEZ
Re: GEZ [message #399203 ] Sa, 22 Juli 2006 13:39
4506  
Tom Berger <usenet [at] archtools.de> wrote:

> Nein, selbstverständlich nicht. Auch hier ist es wieder der gemischte
> Einsatz wie oben. Eine einzige Rundfunkgebühr genügt für ein einziges Radio
> - ganz egal, wie man das auch imemr einsetzt.

Ich hoffe dass Du damit Recht hast. GEZ-Mitarbeiter sehen es offenbar
anders. Ich habe der GEZ mal mitgeteilt, dass meine Firma weder Radios
noch Fernsehgeräte und auch keine Firmenwagen hat. Darauf hin rief mich
die GEZ an und man sagte mir, dass es "Rechtslage" sei, dass private
Mitarbeiterautoradios gebührenpflichitig seien (für die Firma) wenn auch
nur eine Fahrt im Abrechnungszeitraum zugunsten der Firma unternommen
würde.
Mochte ich auch nicht so recht glauben, war mir aber auch egal weil das
ebenfalls für uns nicht zutrifft.

Axel
Re: GEZ [message #399207 ] Sa, 22 Juli 2006 13:57
Frank Schletz  
Axel Diedrich wrote:

> Ich hoffe dass Du damit Recht hast. GEZ-Mitarbeiter sehen es offenbar
> anders. Ich habe der GEZ mal mitgeteilt, dass meine Firma weder Radios
> noch Fernsehgeräte und auch keine Firmenwagen hat. Darauf hin rief mich
> die GEZ an und man sagte mir, dass es "Rechtslage" sei, dass private
> Mitarbeiterautoradios gebührenpflichitig seien (für die Firma) wenn auch
> nur eine Fahrt im Abrechnungszeitraum zugunsten der Firma unternommen
> würde.

Ja, am Telefon erzählt jeder Mensch viel, wenn der Tag lang ist.
Schlieslich kann man nicht auf das gesprochene Wort festgenagelt
werden.

> Mochte ich auch nicht so recht glauben, war mir aber auch egal weil das
> ebenfalls für uns nicht zutrifft.
>

Ja, solange da nichts schriftliches kommt, ist das alles nur Dummschwatz.
Aber aufpassen muss man immer. Insbesondere, da dort eine Unaufmerksamkeit
nun mal nerviger ist, als wenn ein Hinz-und-Kunz Bauernfänger einen
versucht was anzudrehen.
Re: GEZ [message #399208 ] Sa, 22 Juli 2006 14:00
hansimglueck  
--- Original-Nachricht ---
Absender: Tom Berger
Datum: 21.07.2006 14:34
> Am Fri, 21 Jul 2006 11:19:38 +0200 schrieb Sven Maier:
>
>> Natürlich ist das Notebook meiner Firma zuzuordnen.
>
> Mit welchem Argument?
>
>> Ich zahle KEINE GEZ weder TV noch Radio.
>
> Hier geht es nicht darum, ob Du Schwarzseher bist. Interessant ist hier
> nur, ob Du GEZ bezahlen müsstest.
>
>> Mir ging es nur darum, weil ich ja einen DSL Anschluss habe.
>> Die GEZ bekommt sicher von der Telekom die Daten übermittelt, das ich einen
>> DSL Anschluss habe.
>> Dann werden die sicherlich wieder bei mir auf der Matte stehen und fragen...
>
> Sicher, und dann werden sie sehen, dass Du einen Rundfunkempfänger in
> Deiner Wohnung bereit hältst und werden Dir für die gesamte DSL-Anmeldezeit
> rückwirkend Gebühren aufbrummen. Und vor gericht werden sie auch noch Recht
> bekommen ...

- Wie sollen sie *sehen*, dass *er* einen Rundfunkempfänger bereit hält und
- aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte man ihm Gebühren für einen
DSL-Anschluss aufbrummen?

Nicht der DSL-Anschluss wird GEZ-pflichtig. Genauso wenig wie es bisher
ein Antennenkabel, eine Fernbedienung oder eine Videokassette ist. Bitte
etwas mehr Sachlichkeit und etwas weniger Fehlinformationen!
Re: GEZ [message #399209 ] Sa, 22 Juli 2006 14:02
hansimglueck  
--- Original-Nachricht ---
Absender: Gunar Klemm
Datum: 21.07.2006 23:08

> Das lässt sich vermeiden, indem man das einzig richtige mit denen
> macht: Nicht, unter keinen Umständen, in die Wohnung lassen! Die
> fühlen sich im Hausflur pudelwohl.

Der Hausflur ist Teil unserer Wohnung, das Grundstück kann ohne mein
Zutun durch Fremde gar nicht betreten werden. Das gilt nicht nur für
GE(Z)sindel.
Re: GEZ [message #399210 ] Sa, 22 Juli 2006 14:05
minkine1  
Claus Färber schrieb:

> Nein, es gibt noch:
>
> 3. Man macht den Empfang von Rundfunk im Internet von der Zahlung der
> Gebühr abhängig. Das heißt nicht notwendigerweise, dass nur die ö.-r.-
> Programme gegen diese Gebühr empfangen werden können; man könnte auch
> private Rundfunkprogramme verpflichten, nur gegen Zahlung der
> Rundfunkgebühr einen Empfang zuzulassen

Aber wie soll man denn Toms geliebtes Radio Nordkorea dazu verpflichten?

Gruß
Michael
Re: GEZ [message #399213 ] Sa, 22 Juli 2006 14:21
Christopher Creutzig  
Tom Berger wrote:

> ein "anderes Rundfunkempfangsgerät"). Weiterhin dürfte es Streit geben um
> die Definition des Begriffs "Grundstück" - ein Freiberufler mit Büro in der
> Wohnung wird seinen PC als gebührenfreies Zweitgerät betrachten wollen,
> denn er hat auf demselben Grundstück (nämlich im privaten Bereich seiner
> Wohnung) bereits herkömmliche Empfangsgeräte angemeldet.

Und Firmen, die Räume in einem Hochhaus gemietet haben, berufen sich
darauf, dass der Hausmeister unten auf dem gleichen Grundstück(!) schon
seinen Fernseher angemeldet hat? ;-))


Gruß,
Christopher
Re: GEZ [message #399217 ] Sa, 22 Juli 2006 14:31
Tom Berger  
Am Sat, 22 Jul 2006 13:39:33 +0200 schrieb Axel Diedrich:

> Ich hoffe dass Du damit Recht hast. GEZ-Mitarbeiter sehen es offenbar
> anders. Ich habe der GEZ mal mitgeteilt, dass meine Firma weder Radios
> noch Fernsehgeräte und auch keine Firmenwagen hat. Darauf hin rief mich
> die GEZ an und man sagte mir, dass es "Rechtslage" sei, dass private
> Mitarbeiterautoradios gebührenpflichitig seien (für die Firma) wenn auch
> nur eine Fahrt im Abrechnungszeitraum zugunsten der Firma unternommen
> würde.

Damit hat die GEZ ja auch fast völlig recht - außer dass es sich dabei dann
um eine Gebührenpflicht für denjenigen handelt, auf den das Auto zugelassen
ist. Aber Du hast diese Aussage falsch verstanden, denn diese bedeutet ja
keine doppelte Gebührenpflicht für das Autoradio.

> Mochte ich auch nicht so recht glauben, war mir aber auch egal weil das
> ebenfalls für uns nicht zutrifft.

Das spielt hierfür aber keine Rolle. Natürlich ist ein Autoradio, das im
beruflich genutzen Auto bereit gehalten wird, nicht mehr dem rein privaten
Bereich zuzuordnen und fällt deshalb nicht unter die Zweitgerätebefreiung.
Aber für dieses Autoradio ist dann immer noch nur eine einzige Gebühr zu
bezahlen, und eine weitere für das Radio zuhause. Für ein und dasselbe
Gerät fällt immer nur maximal eine Gebühr an.

Tom Berger

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Re: GEZ [message #399218 ] Sa, 22 Juli 2006 14:33
Tom Berger  
Am 22 Jul 2006 12:44:00 +0200 schrieb Claus Färber:

>> 1. wir ändern die Bemessungsgrundlage für die Rundfunkgebühren, gehen also
>> weg von der Gebührenpflicht jedes einzelnen Geräts und führen irgend eine
>> allgemeine Rundfunkabgabe ein.
>
>> 2. oder man macht den Internet-PC gebührenpflichtig.
>
> Nein, es gibt noch:
>
> 3. Man macht den Empfang von Rundfunk im Internet von der Zahlung der
> Gebühr abhängig. Das heißt nicht notwendigerweise, dass nur die ö.-r.-
> Programme gegen diese Gebühr empfangen werden können; man könnte auch
> private Rundfunkprogramme verpflichten, nur gegen Zahlung der
> Rundfunkgebühr einen Empfang zuzulassen (oder man führt gleich eine
> "Grundversorgungsabgabe" für private Programme ein, die vom Anbieter
> bezahlt wird).

Nein, das geht nicht. Wie willst Du denn ausländische Sender dazu
verpflichten, nur noch für GEZ-Zahler ins Internet zu streamen?

Tom Berger

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Re: GEZ [message #399222 ] Sa, 22 Juli 2006 14:35
Tom Berger  
Am 22 Jul 2006 04:28:17 -0700 schrieb Frank Rhode:

>> Nehmen wir an, eine kleine Firma hat im Auto des Chefs ein Autoradio und in
>> der Firma 5 Internet-PCs.
>
> Das Auto des Chefs ist nicht Grundstück des Unternehmens.

Das kommt drauf an - wenn es auf die Firmenadresse zugelassen ist, ist das
natürlich schon so.

Tom Berger

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Re: GEZ [message #399227 ] Sa, 22 Juli 2006 14:42
Tom Berger  
Am Sat, 22 Jul 2006 13:17:18 +0200 schrieb Frank Schletz:

>> Neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht aussschließlich privaten Bereich
>> sind nur dann gebührenpflichtig, wenn auf dem Grundstück
>> (Definitionsfrage!) keine anderen Rundfunkempfangsgeräte angemeldet sind.
>
> Wieso definitionsfrage? Im juristischen sind solche Begriffe doch nicht
> mehrdeutig. OK, die GEZ an sich kann wohl nicht jurisitsch formuliren ;-)
> Aber ansonsten: Je Zweigstelle, auch in derselben Stadt, eine Gebühr
> (egal ob jetzt nur Grund- oder Grund- und Fernsehgebühr).
> Also muss eine Firma pro zusammenhängenden Grundstück einmal zahlen!
> Und nicht einmal pro Firma!

Gegenfrage: auf wie vielen Grundstücken steht denn das größte Hochhaus
Deiner Stadt? Wie viele Firmen haben darin ihren Firmensitz? Müssen alle
Firmen im Hochhaus zusammen genommen nur eine einzige Gebühr für alle ihre
Internet-PCs bezahlen?

> Also eine Frage der Grundstücksdefinition. Das Wort Grundstück ist
> meines Erachtens total dämlich gewählt.

Eben deshalb steht da oben "Definitionsfrage".

>> Weiterhin dürfte es Streit geben um
>> die Definition des Begriffs "Grundstück" - ein Freiberufler mit Büro in der
>> Wohnung wird seinen PC als gebührenfreies Zweitgerät betrachten wollen,
>> denn er hat auf demselben Grundstück (nämlich im privaten Bereich seiner
>> Wohnung) bereits herkömmliche Empfangsgeräte angemeldet.
>
> Hm, kniffelig.

Eben. Da würde ich selbst mich schon nicht wirklich festlegen wollen, und
ich habe vermutlich etwas mehr Durchblick in dieser Frage als die meisten
Bürger. Rechtssicherheit ist hierbei nicht möglich, der Gesetzgeber hat
einfach furchtbar schlampig gearbeitet. Allen, bei denen diese Fragen
relevant werden, sollten eventuell zusätzlich verlangte Gebühren nur auf
Vorbehalt bezahlen. Zum Glück ist der Streitwert ja ziemlich gering, so
dass das Prozessrisiko einigermaßen tragbar ist.

Tom Berger

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Re: GEZ [message #399233 ] Sa, 22 Juli 2006 14:46
Frank Rhode  
Moins,

Frank Schletz schrieb:

> Kannst Du ein Beispiel geben, wo f=FCr ein Ger=E4t
> zweimal Geb=FChren bezahlt werden?
> Also wo die Anzahl der Geb=FChren-Einheiten
> gr=F6=DFer ist als die Anzahl der Ger=E4te?

Wenn ich Dir ab heute mein einziges Radio dauerhaft leihe, endet meine
Geb=FChrenpflicht fr=FChestens am 31.07.06, Deine beginnt sp=E4testens am
01.07.06.

Beste Gr=FC=DFe
Frank
Re: GEZ [message #399235 ] Sa, 22 Juli 2006 14:51
4506  
Tom Berger <usenet [at] archtools.de> wrote:

> Damit hat die GEZ ja auch fast völlig recht - außer dass es sich dabei dann
> um eine Gebührenpflicht für denjenigen handelt, auf den das Auto zugelassen
> ist.

Die natürlich auch von einem freundlichen Chef bezahlt werden könnte.

> Aber Du hast diese Aussage falsch verstanden, denn diese bedeutet ja
> keine doppelte Gebührenpflicht für das Autoradio.
>
> > Mochte ich auch nicht so recht glauben, war mir aber auch egal weil das
> > ebenfalls für uns nicht zutrifft.
>
> Das spielt hierfür aber keine Rolle. Natürlich ist ein Autoradio, das im
> beruflich genutzen Auto bereit gehalten wird, nicht mehr dem rein privaten
> Bereich zuzuordnen und fällt deshalb nicht unter die Zweitgerätebefreiung.

Wie soll das einzig vorhandene Autoradio je unter eine
Zweitgerätebefreiung fallen können? Es gibt doch nur dieses eine.

> Aber für dieses Autoradio ist dann immer noch nur eine einzige Gebühr zu
> bezahlen, und eine weitere für das Radio zuhause. Für ein und dasselbe
> Gerät fällt immer nur maximal eine Gebühr an.

Welches Radio zuhause? In meinem Sachverhalt sprach ich von einem einzig
im Auto vorhanden Radio. Keine weiteren Radios. Weder zuhause noch
sonstwo.

Oder soll ich das so verstehen, dass mein privates Autoradio bei
Dienstfahrten zu einem Dienstradio wird, und zum Feierabend wieder zum
Radio "zuhause"?

Axel, verwirrt,... die Hitze...
Re: GEZ [message #399236 ] Sa, 22 Juli 2006 14:51
Frank Rhode  
Moins,

Tom Berger schrieb:

>> Nat=FCrlich ist das Notebook meiner Firma zuzuordnen.
>
> Mit welchem Argument?

Zum Bleistift damit, dass der Eigent=FCmer dem Benutzer den private
Gebrauch des Ger=E4tes strikt untersagt hat.

>> Mir ging es nur darum, weil ich ja einen DSL Anschluss habe.
>> Die GEZ bekommt sicher von der Telekom die Daten =FCbermittelt, das ich =
einen
>> DSL Anschluss habe.
>> Dann werden die sicherlich wieder bei mir auf der Matte stehen und frage=
n=2E..
>
> Sicher, und dann werden sie sehen, dass Du einen Rundfunkempf=E4nger in
> Deiner Wohnung bereit h=E4ltst

Was sollte das sein, die Telefondose?

*kopfsch=FCttelnd*
Frank
Re: GEZ [message #399237 ] Sa, 22 Juli 2006 14:49
Tom Berger  
Am 22 Jul 2006 05:46:02 -0700 schrieb Frank Rhode:

>> Kannst Du ein Beispiel geben, wo für ein Gerät
>> zweimal Gebühren bezahlt werden?
>> Also wo die Anzahl der Gebühren-Einheiten
>> größer ist als die Anzahl der Geräte?
>
> Wenn ich Dir ab heute mein einziges Radio dauerhaft leihe, endet meine
> Gebührenpflicht frühestens am 31.07.06, Deine beginnt spätestens am
> 01.07.06.

Nettes Beispiel, aber dennoch falsch. Es fällt bei Dir für das Bereithalten
vom 1.7. bis 22.7. eine Gebühr von 5,11 Euro an, für den Leiher fallen 5,11
Euro Gebühr für den Zeitraum vom 23.7. bis 31.7. an. Doppelte Gebühr fällt
für niemandem an.

Tom Berger

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Re: GEZ [message #399243 ] Sa, 22 Juli 2006 14:57
Tom Berger  
Am Sat, 22 Jul 2006 14:51:39 +0200 schrieb Axel Diedrich:

> Oder soll ich das so verstehen, dass mein privates Autoradio bei
> Dienstfahrten zu einem Dienstradio wird, und zum Feierabend wieder zum
> Radio "zuhause"?
>
> Axel, verwirrt,... die Hitze...

Ja, man sieht Dir die Verwirrung an.

Dein Autoradio ist ganz eindeutig dauerhaft dem nicht ausschließlich
privaten Bereich zuzuordnen. Wegen Deiner hitzebedingten
Verständnisprobleme: "nicht ausschließlich privat" bedeutet, dass es
manchmal privat und manchmal beruflich genutzt wird, oder dass es immer nur
beruflich genutzt wird.

Du musst dieses eine Autoradio also nur einmal für diese "nicht
ausschließlich private" Nutzung anmelden, weitere Gebühren dafür fallen
weder für Dich noch für Deinen Chef an.

Tom Berger

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Re: GEZ [message #399244 ] Sa, 22 Juli 2006 15:00
Tom Berger  
Am 22 Jul 2006 05:51:43 -0700 schrieb Frank Rhode:

>>> Natürlich ist das Notebook meiner Firma zuzuordnen.
>>
>> Mit welchem Argument?
>
> Zum Bleistift damit, dass der Eigentümer dem Benutzer den private
> Gebrauch des Gerätes strikt untersagt hat.

Das provoziert Streit. Nehmen wir an, ich stelle Dir dauerhaft einen
Fernseher zur Verfügung mit der Auflage, dass Du den nicht benutzen darfst.
Wetten, dass Du dafür dennoch Gebühren bezahlen musst, und dass die GEZ
damit im Streitfall vor jedem Gericht durchkommt?

Tom Berger

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Re: GEZ [message #399247 ] Sa, 22 Juli 2006 15:14
minkine1  
Tom Berger schrieb:

>> Natürlich ist das Notebook meiner Firma zuzuordnen.
>
> Mit welchem Argument?

Mit Deinem eigenen:

>> Das Auto des Chefs ist nicht Grundstück des Unternehmens.
>
> Das kommt drauf an - wenn es auf die Firmenadresse zugelassen ist,
> ist das natürlich schon so.

Warum soll das für's Auto gelten und für's Notebook nicht?

Gruß
Michael
Re: GEZ [message #399249 ] Sa, 22 Juli 2006 15:17
Frank Rhode  
Moins,

Tom Berger schrieb:

>>>> sondern als =F6ffentliche
>>>> Aufgabe sieht, dann soll man es halt auch aus =F6ffentlichen Geldern
>>>> finanzieren, sprich aus Steuern.
>>>
>>> Und das wiederum ist bei uns aus sehr gutem Grunde verboten.
>>
>> Welcher Grund w=E4re das?
>
> Der =D6RR kontrolliert als freies Medium freier B=FCrger den Staat.

Und das n=FCtzt mir doppelt so viel, wenn ich im B=FCro einen Rechner
besitze?

*gr=FCbelnd*
Frank
Re: GEZ [message #399250 ] Sa, 22 Juli 2006 15:19
minkine1  
Tom Berger schrieb:

>> Wenn ich Dir ab heute mein einziges Radio dauerhaft leihe, endet meine
>> Gebührenpflicht frühestens am 31.07.06, Deine beginnt spätestens am
>> 01.07.06.
>
> Nettes Beispiel, aber dennoch falsch. Es fällt bei Dir für das Bereithalten
> vom 1.7. bis 22.7. eine Gebühr von 5,11 Euro an, für den Leiher fallen 5,11
> Euro Gebühr für den Zeitraum vom 23.7. bis 31.7. an. Doppelte Gebühr fällt
> für niemandem an.

Ja, man muss sich alles nur schönrechnen können. In dem Fall fallen zwei
volle Radiogebühren für ein Gerät an - egal wie sehr Du das verbiegen
willst.

Gruß
Michael
Re: GEZ [message #399257 ] Sa, 22 Juli 2006 15:30
Frank Rhode  
Moin,

Tom Berger schrieb:

>>> Kannst Du ein Beispiel geben, wo f=FCr ein Ger=E4t
>>> zweimal Geb=FChren bezahlt werden?
>>> Also wo die Anzahl der Geb=FChren-Einheiten
>>> gr=F6=DFer ist als die Anzahl der Ger=E4te?
>>
>> Wenn ich Dir ab heute mein einziges Radio dauerhaft leihe, endet meine
>> Geb=FChrenpflicht fr=FChestens am 31.07.06, Deine beginnt sp=E4testens am
>> 01.07.06.
>
> Nettes Beispiel, aber dennoch falsch. Es f=E4llt bei Dir f=FCr das Bereit=
halten
> vom 1.7. bis 22.7. eine Geb=FChr von 5,11 Euro an, f=FCr den Leiher falle=
n 5,11
> Euro Geb=FChr f=FCr den Zeitraum vom 23.7. bis 31.7. an.

Ja, genau. Ein Ger=E4t, zweimal Geb=FChr.

Beste Gr=FC=DFe
Frank
Re: GEZ [message #399259 ] Sa, 22 Juli 2006 15:40
Frank Rhode  
Moins,

Tom Berger schrieb:

>>>> Nat=FCrlich ist das Notebook meiner Firma zuzuordnen.
>>>
>>> Mit welchem Argument?
>>
>> Zum Bleistift damit, dass der Eigent=FCmer dem Benutzer den private
>> Gebrauch des Ger=E4tes strikt untersagt hat.
>
> Das provoziert Streit.

Wenn man sich streiten will, ja.

> Nehmen wir an, ich stelle Dir dauerhaft einen
> Fernseher zur Verf=FCgung mit der Auflage, dass Du den nicht benutzen dar=
fst.

..=2E.weil Du mich als Deinen Arbeitnehmer damit zum Kunden schickst, um
mit Hilfe dieses Ger=E4tes und eines angeschlossenen Videoplayers
Werbevideos zu pr=E4sentieren, ja. Dann h=E4ttest Du, was die private
Nutzung dieses Zeugs betrifft, einen gerichtlich durchsetzbaren
Unterlassungsanspruch.

> Wetten, dass Du daf=FCr dennoch Geb=FChren bezahlen musst, und dass die G=
EZ
> damit im Streitfall vor jedem Gericht durchkommt?

Es mag ja durchaus sein, dass die GEZ gruns=E4tzlich davon ausgeht, dass
ich mich nicht an Recht und Vertr=E4ge halte; sp=E4testens das Gericht
wird das regelm=E4=DFig anders sehen.

Beste Gr=FC=DFe
Frank
Re: GEZ [message #399272 ] Sa, 22 Juli 2006 14:12
gunther  
"Tom Berger" <usenet [at] archtools.de> schrieb im Newsbeitrag
news:128sb1r9hj871$.ulgcrm6yoh93$.dlg [at] 40tude.net...
::
> Der Punkt ist der, dass für ein einziges Gerät niemals zweimal
> Rundfunkgebühren fällig werden. Bezahlt der Arbeitgeber tatsächlich für
den
> PC, dann ist der Op fein raus. Will der Arbeitgeber das gerät aber als
> gebührenfreies Zweitgerät anrechnen lassen, dann darf der OP es nicht
> zuhause zum Rundfunkempfang benutzen können - das kann er aber, wenn er
> einen DSL-Anschluss hat und das Gerät mit nach Hause nimmt.

Hi,
und was macht er bitteschoen, wenn das moderne Firmennotebook in
Funkreichweite eines WLAN-Hotspots ist? Ist er dazu verpflichtet, eine Art
Funkverfuegbarkeitslog zu fuehren? Um anteilig seine Gebuehren zu ermitteln?
Oder reicht es, wenn er sich fuer die Web-Stream-TV-Anmeldung einen Anonymus
zulegt? Wird die GEZ eine Funkkarte aller WLAN-Geraete betreiben, um je nach
Adresse auch bislang Netzobstinate mit zusaetzlichen Gebuehren zu bedenken?
Immerhin hat sogar T-Mobile gerade eine EDGE-Karte im Vertrieb, mit der man
mobil immerhin auf gute 380kbyte/s kommt. Allemal genug fuer ein kleines
TV-Bild. Es wird demnaechst praktisch keine Moeglichkeit mehr geben, sich
sozusagen absichtlich TV-frei zu halten, bzw das beweisen zu koennen.
Vorschlag: Eine GEZ-Befreiungs-Nachweis-Brille, die die angemeldete Nase
anmisst und das Vorkommen von Flackerbildern und Kennfilmen nachweist, z.b.
durch Snapshotfilme, alle paar Minuten unregelmaessig Photos machen. Und dem
Traeger die Rueckzahlung seiner vorsorglich vorgeschossenen Genussgebuehren
ermoeglicht. Schnelles Weggucken von Schaufenstern ist gutes Training, und
sehr dunkel eingestellte Computermonitore in s/w werden wieder in Mode
kommen.

--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther
Re: GEZ [message #399276 ] Sa, 22 Juli 2006 16:24
Frank Schletz  
Tom Berger wrote:

>
> Gegenfrage: auf wie vielen Grundstücken steht denn das größte Hochhaus
> Deiner Stadt? Wie viele Firmen haben darin ihren Firmensitz? Müssen alle
> Firmen im Hochhaus zusammen genommen nur eine einzige Gebühr für alle ihre
> Internet-PCs bezahlen?
>
Hab ich ja weiter unten beantwortet gehabt ;-)

<snip>

> Eben. Da würde ich selbst mich schon nicht wirklich festlegen wollen, und
> ich habe vermutlich etwas mehr Durchblick in dieser Frage als die meisten
> Bürger. Rechtssicherheit ist hierbei nicht möglich, der Gesetzgeber hat
> einfach furchtbar schlampig gearbeitet. Allen, bei denen diese Fragen
> relevant werden, sollten eventuell zusätzlich verlangte Gebühren nur auf
> Vorbehalt bezahlen. Zum Glück ist der Streitwert ja ziemlich gering, so
> dass das Prozessrisiko einigermaßen tragbar ist.
>

Tz tz, sobald das ganze gezahlt ist, egal ob unter vorbehalt
oder nicht, wird es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen.
Das muss erst mal initiiert werden und dieses passiert
bestimmt nicht, wenn gezahlt wird, sondern höchstens, wenn
nicht gezahlt wird.
Re: GEZ [message #399277 ] Sa, 22 Juli 2006 16:25
Frank Schletz  
Frank Rhode wrote:

> Wenn ich Dir ab heute mein einziges Radio dauerhaft leihe, endet meine
> Gebührenpflicht frühestens am 31.07.06, Deine beginnt spätestens am
> 01.07.06.
>

Ah, ok. Überlappende Zeiträume.
Danke, da ist das passende Beispiel.
Mir fiel ad hoc keines ein.
Re: GEZ [message #399278 ] Sa, 22 Juli 2006 16:27
Frank Schletz  
Tom Berger wrote:

> Am 22 Jul 2006 05:46:02 -0700 schrieb Frank Rhode:
>> Wenn ich Dir ab heute mein einziges Radio dauerhaft leihe, endet meine
>> Gebührenpflicht frühestens am 31.07.06, Deine beginnt spätestens am
>> 01.07.06.
>
> Nettes Beispiel, aber dennoch falsch. Es fällt bei Dir für das Bereithalten
> vom 1.7. bis 22.7. eine Gebühr von 5,11 Euro an, für den Leiher fallen 5,11
> Euro Gebühr für den Zeitraum vom 23.7. bis 31.7. an. Doppelte Gebühr fällt
> für niemandem an.
>

Na, das ist ja nun Haarspalterei oder so was.
Die Gebühren werden doch als kleinste Einheit
in Monaten abgerechnet, oder?
Sozusagen pro angebrochenen Monat.
Re: GEZ [message #399284 ] Sa, 22 Juli 2006 16:54
minkine1  
Frank Schletz schrieb:
>
> Tz tz, sobald das ganze gezahlt ist, egal ob unter vorbehalt
> oder nicht, wird es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen.
> Das muss erst mal initiiert werden und dieses passiert
> bestimmt nicht, wenn gezahlt wird, sondern höchstens, wenn
> nicht gezahlt wird.

Wo siehst Du den Unterschied? Die Klage muss in beiden Fällen der
Gebührenzahler führen. Die GEZ/LRA muss nicht klagen, sie schickt einen
Gebührenbescheid und vollstreckt dann daraus - ganz ohne Gericht und Klage.

Gruß
Michael
Re: GEZ [message #399306 ] Sa, 22 Juli 2006 18:55
az-deletethis  
Tom Berger <usenet [at] archtools.de> wrote:

>dann gebührenfrei, wenn schon ein TV-Gerät vorhanden ist. Dann ändern sich
>die Gebühren von 5,11 Euro auf 17,03 Euro - wo wird da was verdoppelt?

Lass mich doch mal ganz kurz nachrechnen:
5,11 + 5,11 = 10,32 + 5,11 = 15,43
Es wird sogar mehr als verdreifacht.

>oder eine einzige Komplettgebühr an. Hier ändern sich die Gebühren von 0
>auf max 17,03 Euro - wo wird da was verdoppelt?

Das rechne ich sicher nicht nach, den dreimal 0 ist 0 bliev 0 - dat
lernt man in der Kaygass in der Schule.
SCNR

Atschuess

Andreas
Re: GEZ [message #399309 ] Sa, 22 Juli 2006 19:21
Frank Schletz  
Michael Block wrote:

> Wo siehst Du den Unterschied? Die Klage muss in beiden Fällen der
> Gebührenzahler führen. Die GEZ/LRA muss nicht klagen, sie schickt einen
> Gebührenbescheid und vollstreckt dann daraus - ganz ohne Gericht und Klage.
>

Ich meine nur, dass es nichts nutzt, "unter Vorbehalt" zu zahlen.
Wenn man den Bescheid für nicht rechtmäsig hält, sollte gleich
geklagt werden, ohne zu zahlen. Meiner Meinung nach.
Re: GEZ [message #399310 ] Sa, 22 Juli 2006 19:42
mock  
Michael Block schrieb:

> Michel Firholz schrieb:
>
> >> Muss ich nun f=FCr diesen Notebook ab n=E4chstes Jahr GEZ zahlen oder =
nicht?
> >>
> > M=FCsste =FCberhaupt eine Firma zahlen, wenn sie lediglich Intranet und=
ein
> > Proxy einsetzt, dass die Rundfunksendungen ausfiltriert?
>
> Der Proxy w=E4re doch dann der Empf=E4nger, also: ja.
>
> Gru=DF
> Michael

Man k=F6nnte softwarem=E4ssig ein Laptop so einrichten, dass es ohne
Verbindung zum Server quasi ausser Funktion gesetzt ist. Das m=FCsste
reichen. Hacker kriegt man eher dadurch, dass das betriebseigene Laptop
nicht bestimmungsgem=E4ss verwandt wurde (Zivilrecht).

IANAL
Re: GEZ [message #399312 ] Sa, 22 Juli 2006 19:56
svenwantsnospam  
Georg Anton schrieb:

> Das die GEZ-ler bei Dir auf der Matte stehen werden ist anzunehmen,
> eventuell wird sogar versucht werden die Beweislast umzudrehen.

Der GEZ gegenüber ist niemand in der Beweislast. Dieses Gesockse kommt
bei mir gar nicht erst über die Schwelle.

Bye
Sven
Re: GEZ [message #399323 ] Sa, 22 Juli 2006 21:26
Paul Trebron  
Tom Berger schrieb in de.soc.recht.misc

>Am Sat, 22 Jul 2006 01:44:39 +0200 schrieb Ralf Bader:
>
>> Nein, das ist ein Beispiel, in dem für 4 Geräte einmal gezahlt wird. Das
>> heißt aber nicht, daß es unter den zahleichen anderen Konstellationen
>> nicht auch solche geben kann, in denen für 1 Gerät 2mal bezahlt werden
>> darf.
>
>So eine Konstellation gibt es prinzipiell nicht! Für ein Gerät muss maximal
>einmal gezahlt werden!

Ich bewundere deine Engelsgeduld. ;)

Eins werde ich mir nicht antun, den Thread weiter lesen.

Paul,
Re: GEZ [message #399335 ] Sa, 22 Juli 2006 22:28
Thomas Hertel  
Tom Berger schrieb:

> Am 21 Jul 2006 13:44:10 -0700 schrieb Thomas Hertel:
>
> >> N=F6=F6 - eindeutig Du. Aber egal.
> >
> > Nene...immer noch du. Ich schrub, es gebe gute Gr=FCnde daf=FCr, nicht
> > nutzungsabh=E4ngig abzurechnen. Und ich habe das Gef=FChl, dass wir uns
> > da einig sind.. OK, es war missverst=E4ndlich ausgedr=FCckt.
>
> Ja, das eben meinte ich.
>
> > Ich w=FCrde mir w=FCnschen, dass die Rundfunkanstalten ihre Positionen
> > nach Qualifikation vergeben
>
> Das passiert durchaus mindestens so zuverl=E4ssig wie in der freien
> Wirtschaft.

Also nicht. Sch=F6n, dass wir uns da einig sind.

>
> > und der Politik diesbe=FCglich die rote
> > Karte zeigen k=F6nnten. Aber Rundfunkr=E4te werden nach Parteiproporz
> > besetzt, was m.E. das gesamte Konzept des =D6RR ad absurdum f=FChrt.
>
> Nein, Rundfunkr=E4te werden *NICHT* nach Parteiproporz besetzt! Die
> Rundfunkr=E4te der L=E4nder sind unterschiedlich zusammen gesetzt, aber d=
ie
> Parteienvertreter sind nirgendwo mit mehr als 30% der Sitze vertreten.

Parteiproporz heisst nicht, dass Parteimitglieder da drin sitzen. Es
bedeutet, dass die Parteien bestimmen, wer da drin sitzt. Und was das
heisst, kannst du bei jeder Neubesetzung von Intendantenstellen und
Rundfunkr=E4ten aus n=E4chster N=E4he beobachten.

>
> Tats=E4chlich stellt das sogar ein Problem dar, denn damit kann man durch=
aus
> die demokratische Legitimation der Rundfunkr=E4te bestreiten.

Du meinst tats=E4chlich, dass demokratische Legitimation etwas mit
Parteien zu tun h=E4tte? Lies doch bitte nochmal Artikel 21 (1) Satz 1
GG.

> Andererseits
> aber geht es bei den Medien aber um mehr als nur um Politik, weshalb die
> Rundfunkr=E4te aus vielen verschiedenen B=FCrgerorganisationen zusammen g=
esetzt
> sind, die sehr viele verschiedene Interessen vertreten.
>
> >> N=F6=F6 - da w=FCrde sofort das BVerfG einschreiten. Auch eine =C4nder=
ung des
> >> Grundgesetzes w=E4re an diesem Punkt nicht einfach machbar, weil man
> >> unmittelbar die Rundfunkfreiheit aufheben m=FCsste.
> >
> > Na und? Zwei Drittel sind zwei Drittel. Und dann hat auch das BVerfG
> > nichts mehr zu kamellen. OK, die zwei Drittel musst du erstmal haben.
> > Aber so weit w=E4ren wir ja gerade nicht davon entfernt.
>
> Franz Strau=DF hat das in den 1960ern schon mal in Bayern versucht und ha=
t im
> darauf initierten Volksbegehren ganz furchtbar was um die Ohren gehauen
> bekommen.

Wir haben aber nicht mehr 1960. Und heute ist der politische Preis f=FCr
ein Entgegenkommen der Opposition deutlich niedriger als damals.

Ganz davon abgesehen w=E4re ein Versuch der Verfassungs=E4nderung an
> diesem Punkt (also die Aufhebung der Rundfunkfreiheit) der Nachweis, dass
> DE dann keine Demokratie mehr ist.

Wir reden hier nicht =FCber Rundfunkfreiheit, sondern =FCber =D6RR. Das
eine kann sehr gut ohne das andere existieren.

>
> > Insbesondere kann ich nicht wirklich nachvollziehen, warum das BVerfG
> > im 4. Rundfunkurteil aus der Rundfunkfreiheit in Art.5 GG eine
> > =F6ffentliche Kommunikationsaufgabe konstruiert. Davon ist in Art 5 auch
> > nicht ansatzweise die Rede. Mit genau dem gleichen Argument (welchem
> > eigentlich?) k=F6nnte man =F6ffentlich-rechtliche Printmedien fordern,
> > die dann auch =FCber Geb=FChren zu finanzieren w=E4ren.
>
> Das muss man vielleicht irgend wann mal tats=E4chlich,wenn die
> Printmedienlandschaft sich so rasant weiter monopolisiert und wenn die
> Printmedien irgend wann mal die =F6ffentliche Meinungsbildung beherrschen=
.. In
> Norwegen beispielsweise gibt es =F6ffentlich-rechtliche Tageszeitungen.

Horror schlechthin. Naja, in Italien k=F6nnte man dar=FCber ja mal
nachdenken.
>
> > <Polemik on>
> > Also muss ab sofort jeder Besitzer eines Briefkastens, der f=FCr den
> > Empfang einer Zeitung vorbereitet ist, Ge=FChren entrichten.
> > <Polemik off>
>
> Warum nicht? Es geht nicht um Rundfunk oder Tageszeitungen, sondern um
> folgende Aspekte. Immer, wenn einer dieser Punkte nicht anders erf=FCllt
> werden kann, sind =F6ffentlich-rechtliche Medien n=F6tig.
>
> 1. Sicherstellung der freien Meinungsbildung - dies geschieht nur durch
> Medien mit gesicherter Meinungsvielfalt und Unabh=E4ngigkeit von Staat und
> Wirtschaft. Der =D6RR ist IMO einer der wichtigsten Grundpfeiler unserer
> Demokratie.

Ach, er ist unabh=E4ngig von der Wirtschaft? Das, was da zwischen den
Mainzelm=E4nnchen immer kommt, ist also anspruchsvolle Unterhaltung?
Unabh=E4ngig vom Staat? Ach, das hatten wir ja schon.

>
> 2. Kontrolle der Medien =FCber Staat und Wirtschaft als Anwalt der B=FCrg=
er.

Du hast schon mal Bayerischen Rundfunk geh=F6rt?

> 3. Verpflichtung der Medien zur Wahrung der Menschenrechte und Vermittlung
> eines von den Menschenrechten gepr=E4gten Weltbildes.

OK
>
> 4. Verpflichtung der Medien zur Grundversorgung und zur angemessenen
> Versorgung von Minderheiten.

Deswegen erlaubt der BGH Mitgliedern von Minderheiten ja auch die
Installation von Satellitensch=FCsseln auch gegen den Willen des
Vermieters.

>
> 5. Verhinderung der Meinungsf=FChrerschaft durch Einzelpersonen oder Grup=
pen
> jeder Art, indem solchen Monopolisierungsbestrebungen ein massenattraktiv=
es
> Angebot entgegen gesetzt wird.

attraktiv? Nun, das ist wohl Geschmackssache. Ich muss dabei sogar
zugeben, dass ich das Angebot der =D6RR zumindest im TV weniger
unattraktiv finde als das der Privaten. Ob ich allerdings die Masse
bin, wage ich zu bezweifeln.
>
> Da der Rundfunk das bzgl der =F6ffentlichen Meinungsbildung das bei weitem
> bedeutendste Medium ist und wohl=F6 auf absehbare Zeit bleibt,

Du hast schon mal von Bild geh=F6rt?

> haben wir
> =D6R-Rundfunk. Es kann schon sein, dass wir zur Sicherstellung obiger Pun=
kte
> irgend wann mal =D6R-Zeitungen oder =D6R-Webseiten ben=F6tigen.

M=F6ge Gott oder wer auch immer uns davor bewahren.

Gru=DF
Thomas
Re: GEZ [message #399341 ] Sa, 22 Juli 2006 22:34
svenwantsnospam  
Michael Block schrieb:
> Frank Schletz schrieb:
>> Tz tz, sobald das ganze gezahlt ist, egal ob unter vorbehalt
>> oder nicht, wird es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen.
>> Das muss erst mal initiiert werden und dieses passiert
>> bestimmt nicht, wenn gezahlt wird, sondern höchstens, wenn
>> nicht gezahlt wird.
>
> Wo siehst Du den Unterschied? Die Klage muss in beiden Fällen der
> Gebührenzahler führen. Die GEZ/LRA muss nicht klagen, sie schickt einen
> Gebührenbescheid und vollstreckt dann daraus - ganz ohne Gericht und Klage.

Das ist neu. Wo nachzulesen, dass die GEZ vollstrecken kann/darf?

Bye
Sven
Re: GEZ [message #399377 ] Sa, 22 Juli 2006 23:40
minkine1  
Sven Bötcher schrieb:

>> Wo siehst Du den Unterschied? Die Klage muss in beiden Fällen der
>> Gebührenzahler führen. Die GEZ/LRA muss nicht klagen, sie schickt einen
>> Gebührenbescheid und vollstreckt dann daraus - ganz ohne Gericht und Klage.
>
> Das ist neu.

Nein, das ist nicht neu. Das wurde hier und in dsmr schon mehrfach
durchgekaut. Ein Gebührenbescheid der GEZ/LRA ist nach Ablauf der
Widerspruchsfrist vollstreckbar.

Gruß
Michael
Re: GEZ [message #399414 ] So, 23 Juli 2006 01:32
Tom Berger  
Am 22 Jul 2006 13:28:58 -0700 schrieb Thomas Hertel:

> Wir reden hier nicht über Rundfunkfreiheit, sondern über ÖRR. Das
> eine kann sehr gut ohne das andere existieren.

Die Konstruktion als öffentlich-rechtliche Anstalt(en) ist in der Tat nicht
zwingend vorgeschrieben. Man könnte auch einen Verein gründen, der - wie in
der Schweiz - dieselben Aufgaben wahr nimmt. Entscheidend ist nicht die
juristische Konstruktion, sondern die Bürgerkontrolle.

>> 1. Sicherstellung der freien Meinungsbildung - dies geschieht nur durch
>> Medien mit gesicherter Meinungsvielfalt und Unabhängigkeit von Staat und
>> Wirtschaft. Der ÖRR ist IMO einer der wichtigsten Grundpfeiler unserer
>> Demokratie.
>
> Ach, er ist unabhängig von der Wirtschaft? Das, was da zwischen den
> Mainzelmännchen immer kommt, ist also anspruchsvolle Unterhaltung?
> Unabhängig vom Staat? Ach, das hatten wir ja schon.

Nein, das hatten wir noch nicht. Wir hatten da oben die Parteien, und das
sind immerhin freie Bürgerorganisationen.

>> 2. Kontrolle der Medien über Staat und Wirtschaft als Anwalt der Bürger.
>
> Du hast schon mal Bayerischen Rundfunk gehört?

Ja, und der nimmt seine Aufgaben als Anwalt der bayerischen Bürger
insbesonders dadurch wahr, dass er sich ab und zu beim Scheibenwischer
ausklinkt.

Mir ist schleierhaft, warum Du forderst, dass in einem Bundesstaat, in dem
70% der Bevölkerung mit einer einzigen Partei sympathisieren, ausgerechnet
im Rundfunkrat und allen anderen entscheidenden Posten des BR nicht auch
Bürger sitzen, die zu etwa 70% mit dieser Partei sympathisieren. Die immer
wieder kritisierten Zustände beim BR beweisen geradezu die Bürgerkontrolle!

>> 4. Verpflichtung der Medien zur Grundversorgung und zur angemessenen
>> Versorgung von Minderheiten.
>
> Deswegen erlaubt der BGH Mitgliedern von Minderheiten ja auch die
> Installation von Satellitenschüsseln auch gegen den Willen des
> Vermieters.

Es gibt andere Versorgungsmöglichkeiten. QWenn es keine anderen gibt, dann
kann der Vermieter das nicht verbieten. Außerdem hat das mit dem ÖRR nun
ganz und gar nichts zu tun.

>> 5. Verhinderung der Meinungsführerschaft durch Einzelpersonen oder Gruppen
>> jeder Art, indem solchen Monopolisierungsbestrebungen ein massenattraktives
>> Angebot entgegen gesetzt wird.
>
> attraktiv?

massenattraktiv! Der ÖRR bindet regelmäßig über die Hälfte der Bevölkerung.

> Nun, das ist wohl Geschmackssache. Ich muss dabei sogar
> zugeben, dass ich das Angebot der ÖRR zumindest im TV weniger
> unattraktiv finde als das der Privaten. Ob ich allerdings die Masse
> bin, wage ich zu bezweifeln.
>>
>> Da der Rundfunk das bzgl der öffentlichen Meinungsbildung das bei weitem
>> bedeutendste Medium ist und wohlö auf absehbare Zeit bleibt,
>
> Du hast schon mal von Bild gehört?

Ja und? Der Rundfunk ist das bzgl der öffentlichen Meinungsbildung das bei
weitem bedeutendste Medium. Niemand liest täglich 3 Stunden lang die
Bildzeitung, aber der Durchschnittsdeutsche konsumiert täglich alleine 3,5
Stunden TV und eine mir unbekannte Stundenzahl Radio.

Tom Berger

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Re: GEZ [message #399415 ] So, 23 Juli 2006 01:36
Tom Berger  
Am Sat, 22 Jul 2006 22:34:45 +0200 schrieb Sven Bötcher:

>> Wo siehst Du den Unterschied? Die Klage muss in beiden Fällen der
>> Gebührenzahler führen. Die GEZ/LRA muss nicht klagen, sie schickt einen
>> Gebührenbescheid und vollstreckt dann daraus - ganz ohne Gericht und Klage.
>
> Das ist neu. Wo nachzulesen, dass die GEZ vollstrecken kann/darf?

Gebührenbescheide sind AFAIK auch im Streitfall vorläufig zur Zahlung
fällig, einen zusätzlichen Mahnbescheid braucht es dazu nicht. Ein
Gebührenbescheid kann sofort vollstreckt werden und AFAIK lässt die GEZ bzw
genauer die zuständige LRA das durch die kommunalen Vollstreckungsbeamten
erledigen.

Tom Berger

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Re: GEZ [message #399560 ] So, 23 Juli 2006 15:07
Notifier Deamon  
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: GEZ [message #399595 ] So, 23 Juli 2006 17:41
Ralf Bader  
Karl-Heinz Zeller wrote:


> So wie ich das verstanden habe, sind Anmeldepflicht und
> Befreiungsregeln 2 verschiedene Paar Schuhe. Auch wenns keiner
> macht, anmelden müsstest du eigentlich alle Geräte. Welche
> dieser Geräte dann (weil Zweitgerät) gebührenfrei sind, ist eine
> andere Sache.

Nein. RGebStV, §3, Abs.1, letzter Satz.


Ralf
Re: GEZ [message #399617 ] So, 23 Juli 2006 18:54
kscheller  
Frank Schletz <frank.schletz [at] web.de> wrote:

> Ich weis zwar nicht, warum TB Posting bei mir nicht durchkam
> (er ist nicht im Filter), aber egal.

Vielleicht wurde bei manchem Provider TB schon vorgefiltert. Würde enorm
Bandbreite sparen.

Servus,
Konni
--
Grummelnd am Herd: http://www.roterochs.de/kulinarische-monologe/
Re: GEZ [message #399647 ] So, 23 Juli 2006 02:00
rbabel  
Tom Berger schrieb:

> Wenn wir mehr Gebührengerechtigkeit schaffen wollen,
> dann sollten wir am richtigen Ende zupacken ...

Jawoll, und zwar am besten bei den Aufsichtsgremien. Da
diese sich als repräsentative Vertretung der Gesellschaft
betrachten, sollen sie gefälligst auch die Finanzierung
ihres Klientelprogramms übernehmen - anteilig nach Sitzen.
Vorheriges Thema:Hygiene im Resturant
Nächstes Thema:Frage zu Widerspruch und Abhilfebescheid
Gehe zu:
  


aktuelle Zeit: Sa Mai 19 01:33:29 CEST 2012

Insgesamt benötigte Zeit, um die Seite zu erzeugen: 0,94212 Sekunden
.:: Startseite - Hinweise - Impressum - Links ::.

Powered