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Finances / Finanzen » de.etc.finanz.misc » Bausparguthaben > Bausparsumme
| Bausparguthaben > Bausparsumme [message #107458] |
Do, 25 November 2004 19:21 |
|
Hallo,
ich habe vor einigen Jahren einen Bausparvertrag mit 4% Verzinsung bei der
BHW abgeschlossen. 4% riskikolos ist ja inzwischen eine Seltenheit
geworden, deshalb habe ich auch kräftig in den Vertrag eingezahlt, so dass
ich inzwischen deutlich über der Bausparsumme liege. Nun ist das
eingetroffen, war mir mein BHW-Berater schon vor einigen Monaten
prognostizierte: BHW wird ab 2005 nur noch bis zur Bausparsumme verzinsen
und darüber gar nicht mehr.
Allerdings steht davon nichts in den Bausparbedingungen. Dort steht
wörtlich und ohne weitere Einschränkung in §6 (1): "Das Bausparguthaben
wird nach Wahl des Bausparers mit 2 von Hundert, 3 vom Hundert oder 4 vom
Hundert jährlich auf der Grundlage taggenauer Berücksichtigung aller
Zahlungseingänge verzinst."
Dass das Bausparguthaben die Bausparsumme nicht übersteigen darf, finde
ich, wenn überhaupt nur indirekt in §2 (2): "Innherhalb der
Zielbausparsumme entsteht durch die Einzahlung von Bausparbeträgen eine
Teilbausparsumme. Sie richtet sich nach der Höhe des angesammelten
Bausparguthabens und dem [...] gewählten Guthabenzinssatz. Die
Teilbausparsumme beträgt bei einem Guthabenzinssatz [...] von 4 vom Hundert
[...] das Doppelte des am letzten Bewertungsstichtag [...] vorhandenen
Bausparguthabens und wird auf volle 1000 DM abgerundet."
Wie seht ihr das? Irgendwie ist es ja logisch, dass eine _Teil_bausparsumme
die Zielbausparsumme nicht überschreiten kann/darf/sollte. Warum hat dann
aber BHW die Sonderzahlungen angenommen (was sie vertragsgemäß nicht hätten
machen müssen)? Warum haben sie die letzten Jahre über der Bausparsumme
verzinst und wollen dies nun ohne Vertragsänderung nicht mehr?
Mir hat BHW übrigens gleich ein Angebot über die Höhe des Bausparguthaben
als Festgeld für 7 Jahre zu 4,05% mitgeschickt. Mir wäre ein flexibler
Bauspartarif aber lieber. Denn wer weiß, wo die Zinsen in 7 Jahren stehen.
Eine enge Fristseztung für dieses "exklusive Treue-Angebot" verstärkt
meinen Eindruck, dass BHW die alten Verträge unbedingt loswerden will.
Bin für jeden Tipp dankbar. Irgendwelche Darlehensansprüche sind mir egal,
die brauche ich nicht.
Danke!
Daniel
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #107462 ] |
Do, 25 November 2004 20:07 |
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Daniel Neuhaus wrote:
> Wie seht ihr das?
Leicht. Poste die kompletten Vertragsbedingungen, bzw.
einen link darauf.
> Danke!
Gerne.
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #107469 ] |
Do, 25 November 2004 21:44 |
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Am Thu, 25 Nov 2004 20:07:56 +0100 schrieb Conrad Barrois:
> Leicht. Poste die kompletten Vertragsbedingungen, bzw.
> einen link darauf.
Leider habe ich es selbst einscannen müssen:
http://www.daniel-neuhaus.de/pdf/tarif-d.pdf [ca. 1,1 MB]
Gruß
Daniel
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #107529 ] |
Fr, 26 November 2004 08:19 |
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Hi Daniel,
> Mir hat BHW übrigens gleich ein Angebot über die Höhe des Bausparguthaben
> als Festgeld für 7 Jahre zu 4,05% mitgeschickt. Mir wäre ein flexibler
> Bauspartarif aber lieber. Denn wer weiß, wo die Zinsen in 7 Jahren
> stehen. Eine enge Fristseztung für dieses "exklusive Treue-Angebot"
> verstärkt meinen Eindruck, dass BHW die alten Verträge unbedingt
> loswerden will.
bei den BHW vertraegen hast du immer die moeglichkeit, geld wieder
auszahlen zu lassen. das nennt sich zwar 'teilkuendigung' (oder so
aehnlich), aendert aber am bestehenden vertrag tatsaechlich nix.
so kannst du zumindest geld bis zur bausparsumme (abzueglich der zu
erwartenden zinsen) dort mit den 4% liegenlassen, jedes jahr die zinsen
wieder abheben - und brauchst dir nur fuer den rest eine zusaetzliche
anlage zu suchen.
damit kannst du dann diesen vertrag 'ewig' so weiterlaufen lassen.
Tschau
Stefan
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #107574 ] |
Fr, 26 November 2004 13:26 |
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Stefan Blobner <stefan.blobner [at] hp.com> wrote:
> so kannst du zumindest geld bis zur bausparsumme (abzueglich der zu
> erwartenden zinsen) dort mit den 4% liegenlassen, jedes jahr die zinsen
> wieder abheben - und brauchst dir nur fuer den rest eine zusaetzliche
> anlage zu suchen.
> damit kannst du dann diesen vertrag 'ewig' so weiterlaufen lassen.
Er kann auch einen Teil kündigen und bis zu 10.000 EUR bei 25.000 EUR
Bausparsumme bei der Quelle-Bausparkasse zu 4,75 % anlegen. ;-)
Emil
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #107587 ] |
Fr, 26 November 2004 16:04 |
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Hi Stefan!
Am Fri, 26 Nov 2004 08:19:17 +0100 schrieb Stefan Blobner:
> bei den BHW vertraegen hast du immer die moeglichkeit, geld wieder
> auszahlen zu lassen. das nennt sich zwar 'teilkuendigung' (oder so
> aehnlich), aendert aber am bestehenden vertrag tatsaechlich nix.
das ist aber bei meinem Vertrag nach Auskunft meines Beraters
gebührenpflichtig (je nach Kündigungszeitpunkt 4% - 0%), wobei ich auch
diesbezüglich nichts in den Bausparbedingungen und auch im Preisverzeichnis
finden konnte. Mir ist klar, dass sowohl Berater als auch BHW Interesse an
einem neuen Vertrag haben.
Vielleicht sollte ich probieren, ob ich noch was einzahlen kann ;-)
Danke auch an Emil für den Tipp mit der Quelle BSK. Wo finde ich das mit
der Begrenzung auf 10.000 Euro?
ciao
Daniel
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #107593 ] |
Fr, 26 November 2004 18:45 |
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Daniel Neuhaus wrote:
> Leider habe ich es selbst einscannen müssen:
> http://www.daniel-neuhaus.de/pdf/tarif-d.pdf [ca. 1,1 MB]
In § 11 (3) Zuteilung steht im Zusammenhang mit Zuteilung
"...Bausparguthaben, soweit es die Bausparsumme nicht übersteigt".
Es muss also durchaus möglich sein, Bausparguthaben größer Bausparsumme
anzusparen.
Umgekehrt sehe ich in den Bedingungen keine Einschränkung,
die besagt, dass die Guthabenverzinsung bei einer Übersparung endet.
Aber lt. § 32 (2) können die Bestimmungen bzgl. Verzinsung
etc. ohne Zustimmung des Bausparers mit Wirkung für bestehende
Verträge geändert werden, sofern vom Bundsaufsichtsamt für das
Kreditwesen (aktuell: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
genehmigt.
Liegt evtl. eine solche Genehmigung vor?
Ich vermute es, denn auch in den aktuellen Bausparbedingungen
von BHW steht in § 4: Auf Guthaben, das die Bausparsumme übersteigt,
wird keine Verzinsung gewährt.
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #107597 ] |
Fr, 26 November 2004 20:34 |
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Hallo Conrad,
erstmal herzlichen Dank für Deine Recherchearbeit. Du hast einen gut bei
mir!
Am Fri, 26 Nov 2004 18:45:23 +0100 schrieb Conrad Barrois:
> Aber lt. § 32 (2) können die Bestimmungen bzgl. Verzinsung
> etc. ohne Zustimmung des Bausparers mit Wirkung für bestehende
> Verträge geändert werden, sofern vom Bundsaufsichtsamt für das
> Kreditwesen (aktuell: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
> genehmigt.
> Liegt evtl. eine solche Genehmigung vor?
Das ist mir natürlich nicht bekannt, aber ich werde da mal nachhaken. Aber
ich hätte darüber informiert werden müssen, und das ist nach meinem
Kenntnisstand nicht geschehen.
Danke nochmal!
Daniel
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #160048 ] |
Di, 30 November 2004 16:56 |
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Am Fri, 26 Nov 2004 18:45:23 +0100 schrieb Conrad Barrois:
> Aber lt. § 32 (2) können die Bestimmungen bzgl. Verzinsung
> etc. ohne Zustimmung des Bausparers mit Wirkung für bestehende
> Verträge geändert werden, sofern vom Bundsaufsichtsamt für das
> Kreditwesen (aktuell: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
> genehmigt.
>
> Liegt evtl. eine solche Genehmigung vor?
Zwischenzeitlich habe ich bei BHW telefonisch nachgefragt. Nach Aussage der
Dame hat sich diesbezüglich nichts geändert. Ich hätte ja nur einen Vertrag
über die und die Bausparsumme und alles was darüber hinausginge wäre
"Privatangelegenheit".
Ich werde das jetzt einfach so weiterlaufen lassen und auf meine mir
vertragsgemäß zustehenden Zinsen bestehen.
viele Grüße
Daniel
--
E-Mail: <rot13> hfrarg [at] arhunhf-vagrearg.qr </rot13>
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #160106 ] |
Di, 30 November 2004 20:28 |
|
Daniel Neuhaus wrote:
>>Aber lt. § 32 (2) können die Bestimmungen bzgl. Verzinsung
>>etc. ohne Zustimmung des Bausparers mit Wirkung für bestehende
>>Verträge geändert werden, sofern vom Bundsaufsichtsamt für das
>>Kreditwesen (aktuell: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
>>genehmigt.
>>
>>Liegt evtl. eine solche Genehmigung vor?
>
> Zwischenzeitlich habe ich bei BHW telefonisch nachgefragt. Nach Aussage der
> Dame hat sich diesbezüglich nichts geändert. Ich hätte ja nur einen Vertrag
> über die und die Bausparsumme und alles was darüber hinausginge wäre
> "Privatangelegenheit".
>
> Ich werde das jetzt einfach so weiterlaufen lassen und auf meine mir
Nein! Allein schon weil der Titel so lustig klingt würde
ich auf jeden Fall die "Ombudsfrau" anschreiben
und um Klärung bitten (Antwort bitte hier posten).
bausparkassen.de:
Wer ist die Ombudsfrau der privaten Bausparkassen?
Die Ombudsfrau der privaten Bausparkassen ist Frau Dr. Heidi
Lambert-Lang, ehemalige Richterin am Bundesgerichtshof.
Wer kann sich an die Ombudsfrau wenden?
Jeder Bausparer einer privaten Bausparkasse kann sich an die Ombudsfrau
wenden.
Was kostet das Ombudsverfahren?
Das Ombudsverfahren ist für den Kunden kostenlos; er hat nur seine
eigenen Kosten (z.B. Porto- oder Telefonkosten) zu tragen.
Wann kann die Ombudsfrau angerufen werden?
Wenn der Kunde meint, durch das Verhalten seiner Bausparkasse einen
Nachteil erlitten zu haben, und im Rahmen des Beschwerdemanagements der
jeweiligen Bausparkasse eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten
nicht möglich ist, kann er den streitigen Vorgang der Ombudsfrau vorlegen.
Was muss der Kunde tun?
Der Kunde schreibt an:
Ombudsfrau der privaten Bausparkassen,
Postfach 30 30 79
10730 Berlin
> vertragsgemäß zustehenden Zinsen bestehen.
Wenn ich so nachdenke kann es auch nicht schaden mal eine
(schriftliche) Stellungnahme vom _Vorstand_ des Unternehems
zu erhalten. (Antwort bitte hier posten)
> viele Grüße
> Daniel
Conrad, kein Jurist - aber streitlustig
|
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #160208 ] |
Mi, 01 Dezember 2004 18:04 |
|
Am Tue, 30 Nov 2004 20:28:37 +0100 schrieb Conrad Barrois:
> Wenn ich so nachdenke kann es auch nicht schaden mal eine
> (schriftliche) Stellungnahme vom _Vorstand_ des Unternehems
> zu erhalten. (Antwort bitte hier posten)
naja, ich habe gestern schonmal ein Fax hingeschickt. Wenn es Dich
interessiert, ich habe es mal online gestellt.
http://www.daniel-neuhaus.de/pdf/bhw-fax.pdf
> Conrad, kein Jurist - aber streitlustig
ebenso. Sollte keine zufriedenstellende Reaktion kommen, werde ich es auf
jeden Fall mal mit dem Ombudsmann/frau probieren.
Daniel
--
E-Mail: <rot13> hfrarg [at] arhunhf-vagrearg.qr </rot13>
|
|
|
| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #160241 ] |
Mi, 01 Dezember 2004 20:10 |
|
Daniel Neuhaus wrote:
>>Wenn ich so nachdenke kann es auch nicht schaden mal eine
>>(schriftliche) Stellungnahme vom _Vorstand_ des Unternehems
>>zu erhalten. (Antwort bitte hier posten)
>
> naja, ich habe gestern schonmal ein Fax hingeschickt. Wenn es Dich
> interessiert, ich habe es mal online gestellt.
Ich finde den Text gut, hätte es aber explizit an den Vorstand
adressiert. So geht es nur an einen Sachbearbeiter,
der Dich möglicherweise mit Floskeln abzuspeisen versucht.
Bin trotzdem auf die Reaktion gespannt.
>>Conrad, kein Jurist - aber streitlustig
>
> ebenso. Sollte keine zufriedenstellende Reaktion kommen, werde ich es auf
> jeden Fall mal mit dem Ombudsmann/frau probieren.
Insbesondere die offizielle Stellungnahme einer, wenn auch nur
ehemaligen, Richterin am Bundesgerichtshof hätte ich als
interessant empfunden :-)
Und bitte, nimm Deine evtl. persönlichen Daten sofort aus dem Netz!
|
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|
| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #160246 ] |
Mi, 01 Dezember 2004 21:58 |
|
Am Wed, 01 Dec 2004 20:10:17 +0100 schrieb Conrad Barrois:
> Und bitte, nimm Deine evtl. persönlichen Daten sofort aus dem Netz!
welche meinst Du? Meine Adresse ist ohnehin via Whois und Impressum
herauszufinden und alles andere ist durchge-X-t. Und zumindest dieser
Newsgroup sollte inzwischen bekannt sein, dass ich ein Bausparkonto bei BHW
habe. Anonymität herrscht im Internet schon lange nicht mehr und dessen bin
ich mir bewusst.
Die PDFs fliegen zu gegebener Zeit wieder vom Server.
Daniel
Followup-To Poster
|
|
|
| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #160304 ] |
Do, 02 Dezember 2004 09:06 |
|
Moin, moin ich bin den NEUE im Forum!
Auch ich habe große Probleme mit dem BHW.
Nur bei mir geht es um 5 % rückwirkende Verzinsung.
Am 15.12.1998 habe ich einen Bausparvertrag über 10.000 DM (5112,92
Euro) im Tarif Dispo Plus abgeschlossen.
In den Jahren 2002 und 2003 habe ich mir dreimal von verschiedenen
kompetenten BHW-Mitarbeitern bestätigen lassen, das auch für Beträge
über die Bausparsumme hinaus eine rückwirkende 5%-ige Gutschrift
erfolgt. In meinem Beisein hat eine Mitarbeiterin sich dies telefonisch
von der Zentrale in Hameln bestätigen lassen. Daraufhin habe ich eine
größere Summe eingezahlt.
Im September erfuhr ich, das dies nicht mehr sein solle. Sondern eine
Verzinsung von 2 % auf diese Beträge.
Jetzt erfahre ich schriftlich, das ab 01.01.2005 diese Beträge nicht
mehr verzinst werden.
Das BHW verfährt hier, aus meiner Sicht, willkürlich und sehr kreativ
mit seinen Kunden.
So kann man doch nicht mit seinen Kunden umgehen.
Ich habe soeben die Umbudsfrau angeschrieben um Klärung dieser
Angelegenheit zu erhalten.
Ebenso habe ich bei meiner Rechtsschutzversierung grünes Licht für den
weiteren Rechtsweg angefordert.
Wenn ich weitere INFOS bekomme melde ich mich wieder!
Wenn noch weitere Betrogenen sich melden schlage ich ein gemeinsames
Vorgehen vor.
Viele grüße und eine schöne Weihnachtszeit.
tonello47
--
tonello47
------------------------------------------------------------ ------------
tonello47's Profile: http://www.aktienboard.com/vb/member.php?userid=11951
View this thread: http://www.aktienboard.com/vb/showthread.php?t=86365
|
|
|
| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #160366 ] |
Do, 02 Dezember 2004 19:48 |
|
Daniel Neuhaus wrote:
>>Und bitte, nimm Deine evtl. persönlichen Daten sofort aus dem Netz!
>
> welche meinst Du? Meine Adresse ist ohnehin via Whois und Impressum
....
> Followup-To Poster
Oh, sorry, nicht nötig.
Es war nur eine meinerseits unüberlegte reflexartige Reaktion,
seit der Sel(ÄHM)He-Who-Must-Not-Be-Named-Situation leide ich unter
Verfolgungswahn.
|
|
|
| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #177532 ] |
Mi, 08 Dezember 2004 22:19 |
|
Ich mach jetzt mal die Ingrid...
Am Wed, 1 Dec 2004 18:04:32 +0100 schrieb Daniel Neuhaus:
> naja, ich habe gestern schonmal ein Fax hingeschickt. Wenn es Dich
> interessiert, ich habe es mal online gestellt.
> http://www.daniel-neuhaus.de/pdf/bhw-fax.pdf
Heute ist die Antwort gekommen, die ich hier kommentarlos wiedergebe
(eckige Klammern sind von mir gesetzt).
--- schnipp ---
Sehr geehrter Herr Neuhaus,
vielen Dank für Ihre Sonderzahlung und Ihr Vertrauen. Wir freuen uns, dass
Sie Ihr Geld bei uns anlegen möchten. Eine Geldanlage bei Ihrem
FinanzPartner BHW ist in jedem Fall die richtige Entscheidung.
Ihrem Bausparvertrag können wir diese Sonderzahlung nicht mehr
gutschreiben. Ihr Guthaben ist höher als die Bausparsumme.
Ihnen bieten wir natürlich andere attraktive und sichere
Anlage-Alternativen für Ihre Einzahlung: Gern beraten wir Sie persönlich,
welche Anlageform für Sie die richtige ist.
Ein Gespräch mit Ihrem BHW-Berater lohnt sich für Sie in jedem
Fall.[/fett]
Gemäß Präambel der Allgemeinen Bausparbedingungen für Bausparverträge (ABB)
schließt ein Bausparer einen Bausparvertrag über eine bestimmte
Bausparsumme ab. Nach Zuteilung werden das angsparte Guthaben und das
Bauspardarlehen, welches sich nach ABB als Differenz Bausparsumme minus
Bausparguthaben errechnet, ausgezahlt. Die in Ihrer Annahmeurkunde
ausgewiesene Bausparsumme von [Betrag gelöscht] EUR bildet somit den Rahmen
des Vertragsverhältnisses.
Beträge, die über die Bausparsumme hinaus gehen, sogenannte
"Überzahlungen", sind keine Bausparguthaben im Sinne des
Bausparkassengesetzes, unterliegen damit nicht den Allgemeinen Bedingungen
für Bausparverträge und können deshalb jederzeit von der Bausparkasse
zurücküberwiesen werden.
Bisher haben wir für Überzahlungen - ohne Vorhandensein einer vertraglichen
Verpflichtung - Zinsen gewährt. Aufgrund der seit langem niedrigen
Marktzinsen waren wir jedoch jetzt doch gezwungen, diese Beträge über die
Bausparsumme hinaus nicht mehr anzunehmen, bzw. zu verzinsen.
Aus den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts folgt schon, dass
Übersparungen nicht zu verzinsen sind. Bausparverträge sind jeweils über
bestimmte Bausparsummen abgeschlossen, die damit den Vertragsgegenstand
beinhalten. Darauf beziehen sich folglich auch die einzelnen Bestimmungen,
die für den Vertrag gelten, also auch die über das Bausparguthaben. Dieses
kann deshalb nicht höher sein als die vereinbarte Vertragssumme. Das wird
bestätigt durch das Bausparkassengesetz und die dazu erlassenen rechtlichen
Vorschriften, wonach Übersparungen von den normalen Sparleistungen zu
unterscheiden und rechtlich grundsätzlich nicht gleichgestellt sind.
Überzahlungen sind nach Vorgabe der Deutschen Bundesbank den täglich
fälligen Verbindlichkeiten zuzuordnen und dementsprechend zu bilanzieren.
Damit ist ihre Verzinsung nicht vertraglich geregelt. Außerdem sind
Überzahlungen nicht prämienbegünstigt. Gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz,
Anhang 19, II gilt:
Wenn die Summe der Gutschriften auf einem Bausparvertrag (Bausparguthaben)
die vereinbarte Bausparsumme erreicht hat, sind weitere Sparleistungen des
Bausparers nicht mehr prämienbegünstigt
(BFH 5.3.1976 [...])
Überzahlungen fallen nicht unter die Bausparbedingungen, und können daher
jederzeit von der Bausparkasse zurücküberwiesen werden. Vor diesem
Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir auch in Ihrem Fall die
geleistete Einzahlung zurückgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre BHW Bausparkasse AG
[unleserliche Unterschrift]
--- schnapp ---
Daniel
--
E-Mail: <rot13> hfrarg [at] arhunhf-vagrearg.qr </rot13>
|
|
|
| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #177633 ] |
Do, 09 Dezember 2004 20:41 |
|
Daniel Neuhaus wrote:
> Ich mach jetzt mal die Ingrid...
Was bedeutet das?
> Heute ist die Antwort gekommen, die ich hier kommentarlos wiedergebe
> (eckige Klammern sind von mir gesetzt).
>
> --- schnipp ---
>
> Sehr geehrter Herr Neuhaus,
>
> vielen Dank für Ihre Sonderzahlung und Ihr Vertrauen. Wir freuen uns, dass
> Sie Ihr Geld bei uns anlegen möchten. Eine Geldanlage bei Ihrem
> FinanzPartner BHW ist in jedem Fall die richtige Entscheidung.
>
> Ihrem Bausparvertrag können wir diese Sonderzahlung nicht mehr
> gutschreiben. Ihr Guthaben ist höher als die Bausparsumme.
>
> Ihnen bieten wir natürlich andere attraktive und sichere
> Anlage-Alternativen für Ihre Einzahlung: Gern beraten wir Sie persönlich,
> welche Anlageform für Sie die richtige ist.
>
> Ein Gespräch mit Ihrem BHW-Berater lohnt sich für Sie in jedem
> Fall.[/fett]
>
> Gemäß Präambel der Allgemeinen Bausparbedingungen für Bausparverträge (ABB)
> schließt ein Bausparer einen Bausparvertrag über eine bestimmte
> Bausparsumme ab. Nach Zuteilung werden das angsparte Guthaben und das
> Bauspardarlehen, welches sich nach ABB als Differenz Bausparsumme minus
> Bausparguthaben errechnet, ausgezahlt. Die in Ihrer Annahmeurkunde
> ausgewiesene Bausparsumme von [Betrag gelöscht] EUR bildet somit den Rahmen
> des Vertragsverhältnisses.
>
> Beträge, die über die Bausparsumme hinaus gehen, sogenannte
> "Überzahlungen", sind keine Bausparguthaben im Sinne des
> Bausparkassengesetzes, unterliegen damit nicht den Allgemeinen Bedingungen
> für Bausparverträge und können deshalb jederzeit von der Bausparkasse
> zurücküberwiesen werden.
>
> Bisher haben wir für Überzahlungen - ohne Vorhandensein einer vertraglichen
> Verpflichtung - Zinsen gewährt. Aufgrund der seit langem niedrigen
> Marktzinsen waren wir jedoch jetzt doch gezwungen, diese Beträge über die
> Bausparsumme hinaus nicht mehr anzunehmen, bzw. zu verzinsen.
>
> Aus den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts folgt schon, dass
> Übersparungen nicht zu verzinsen sind. Bausparverträge sind jeweils über
> bestimmte Bausparsummen abgeschlossen, die damit den Vertragsgegenstand
> beinhalten. Darauf beziehen sich folglich auch die einzelnen Bestimmungen,
> die für den Vertrag gelten, also auch die über das Bausparguthaben. Dieses
> kann deshalb nicht höher sein als die vereinbarte Vertragssumme. Das wird
> bestätigt durch das Bausparkassengesetz und die dazu erlassenen rechtlichen
> Vorschriften, wonach Übersparungen von den normalen Sparleistungen zu
> unterscheiden und rechtlich grundsätzlich nicht gleichgestellt sind.
>
> Überzahlungen sind nach Vorgabe der Deutschen Bundesbank den täglich
> fälligen Verbindlichkeiten zuzuordnen und dementsprechend zu bilanzieren.
> Damit ist ihre Verzinsung nicht vertraglich geregelt. Außerdem sind
> Überzahlungen nicht prämienbegünstigt. Gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz,
> Anhang 19, II gilt:
>
> Wenn die Summe der Gutschriften auf einem Bausparvertrag (Bausparguthaben)
> die vereinbarte Bausparsumme erreicht hat, sind weitere Sparleistungen des
> Bausparers nicht mehr prämienbegünstigt
> (BFH 5.3.1976 [...])
>
> Überzahlungen fallen nicht unter die Bausparbedingungen, und können daher
> jederzeit von der Bausparkasse zurücküberwiesen werden. Vor diesem
> Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir auch in Ihrem Fall die
> geleistete Einzahlung zurückgeben.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Ihre BHW Bausparkasse AG
> [unleserliche Unterschrift]
>
>
> --- schnapp ---
Danke, und boah, ich bin beeindruckt, Juristensperrfeuer, das muss erst
mal verdaut werden.
Reflex:
Der Verweis auf die Präambel ist Unsinn, da nur Einleitung zu
den eigentlichen Bedingungen. Überprüfen, inwiefern der nun neu
eingeführte Begriff "Überzahlung" tatsächlich im Bausparkassengesetz
geregelt ist. Warum lassen die Bauspar_bedingungen_ eine Einzahlung >
Bausparsumme überhaupt zu, wenn es doch so offensichtlich dem Gesetz
widerspricht. Welche "erlassenen rechtlichen Vorschriften" sollen das
sein. Huch, auch die Deutsche Bundesbank hat nun plötzlich Einfluss auf
die Vertragsbedingungen. Prämienbegünstigung interessiert uns nicht.
Vor diesem Hintergrund hat das BHW sicher Verständnis für Deine
Mitteilung, dass auch Du Dich an die Ombudsfrau der privaten
Bausparkassen, Frau Dr. Heidi Lambert-Lang, wenden wirst.
> Daniel
Conrad (sonst keiner, der Bausparkassen nicht mag?)
|
|
|
| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #177674 ] |
Fr, 10 Dezember 2004 08:52 |
|
Conrad Barrois wrote:
> Conrad (sonst keiner, der Bausparkassen nicht mag?)
Doch, ich! Ich verfolge diesen Thread hoechst interessiert, da ich auch
einen vollen Bausparer habe, den ich gerne als Sparbuch verwenden moechte
:-) Zum Juristischen kann ich allerdings nichts kompetentes beitragen.
Ich bin sehr gespannt, was die Ombudsfrau sagt.
|
|
|
| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #177970 ] |
Di, 14 Dezember 2004 12:47 |
|
Monika Hohlmeier <monika_hohlmeier [at] yahoo.de> writes:
> Conrad Barrois wrote:
> > Conrad (sonst keiner, der Bausparkassen nicht mag?)
> Doch, ich! Ich verfolge diesen Thread hoechst interessiert, da ich auch
> einen vollen Bausparer habe, den ich gerne als Sparbuch verwenden moechte
> :-) Zum Juristischen kann ich allerdings nichts kompetentes beitragen.
> Ich bin sehr gespannt, was die Ombudsfrau sagt.
\me 2 - aber ich sehe mich ebenfalls ausser Stande, inhaltlich
beitragen zu koennen.
Hinnerk
--
Dr.-Ing. Dipl.-Inf. H. Hagenah hg [at] lft.uni-erlangen.de
Lehrstuhl fuer Fertigungstechnologie FAU Erlangen
Now I want you to remember that no bastard has ever won a war by dying
for his country. You won it by making the other poor dumb bastard die
for his country. General George S. Patton, 3rd US-Army, WWII
|
|
|
| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #178420 ] |
Sa, 18 Dezember 2004 15:48 |
|
Am Thu, 09 Dec 2004 20:41:57 +0100 schrieb Conrad Barrois:
>> Ich mach jetzt mal die Ingrid...
> Was bedeutet das?
Auf einen eigenen Artikel antworten:
http://groups.google.de/groups?hl=de&lr=&threadm=7h3 ad3%24r37%241%40unlisys.unlisys.net&rnum=1&prev=/gro ups%3Fas_umsgid%3D7h3ad3%2524r37%25241%40unlisys.unlisys.net %26lr%3D%26hl%3Dde
> Danke, und boah, ich bin beeindruckt, Juristensperrfeuer, das muss erst
> mal verdaut werden.
Genau, deshalb habe ich auch noch nicht reagiert. Irgendwie erscheint es
mir, als hätten die sämtliche Textbausteine zusammengewürfelt.
> eingeführte Begriff "Überzahlung" tatsächlich im Bausparkassengesetz
> geregelt ist.
Das Bausparkassengesetz ist zu finden unter
http://www.bafin.de/gesetze/bauspar.htm
Ich konnte beim schnellen Querlesen nichts diesbezügliches entdecken. Das
Wort "Überzahlung" und "Bausparguthaben" ist nicht im Text vorhanden. Zumal
es mir zweifelhaft ist, ob das Bausparkassengesetzt für mich als Kunden
überhaupt relevant ist.
> Mitteilung, dass auch Du Dich an die Ombudsfrau der privaten
> Bausparkassen, Frau Dr. Heidi Lambert-Lang, wenden wirst.
genau, werde ich machen, wenn ich Zeit habe. Auf jeden Fall halte ich die
Newsgroup auf dem Laufenden!
Daniel
--
E-Mail: <rot13> hfrarg [at] arhunhf-vagrearg.qr </rot13>
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #178438 ] |
Sa, 18 Dezember 2004 18:19 |
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Hallo,
habe auch Probleme mit dem BHW.
Habe für meine Tochter 1999 genau so einen Vertrag ( Dispo plus
Sparplan )wie tonello47 abgeschlossen,
und habe gerade eine Sonderzahlung auf dieses Konto gemacht.
Die Antwort der BHW ist noch frecher als bei euch.
Antwort der BHW vom 17.12.04
Die Sonderzahlung können wir leider nicht mehr gutschreiben, da mit der
Sonderzahlung ihr Guthaben 50 % der Bausparsumme übersteigt !
Anschließend alternative Anlagetips.
Hat jemand eine Idee ?
--
AUDIV
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AUDIV's Profile: http://www.aktienboard.com/vb/member.php?userid=12108
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #178445 ] |
Sa, 18 Dezember 2004 23:45 |
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On Sat, 18 Dec 2004 18:19:18 +0100, AUDIV
<AUDIV.1hh10y [at] msgid.aktienboard.com> wrote:
>
>Hallo,
>habe auch Probleme mit dem BHW.
>Habe für meine Tochter 1999 genau so einen Vertrag ( Dispo plus
>Sparplan )wie tonello47 abgeschlossen,
>und habe gerade eine Sonderzahlung auf dieses Konto gemacht.
>Die Antwort der BHW ist noch frecher als bei euch.
>
>Antwort der BHW vom 17.12.04
>Die Sonderzahlung können wir leider nicht mehr gutschreiben, da mit der
>Sonderzahlung ihr Guthaben 50 % der Bausparsumme übersteigt !
>
Wenn die Quelle-Bausparkasse mir das schreiben würde wäre das nicht
frech sondern völlig vertragsgerecht. Mit diese Bank habe ich einen
Vertrag geschlossen, der folgenden Passus enthält:
"§2 (2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen von
ihrer Zustimmung abhängig machen."
Enthält ev. der Bausparvertrag deiner Tochter einen vergleichbaren
Passus und die Bausparkasse ist vielleicht gar nicht frech sondern
vertragskonform?
Vielleicht siehst du einfach mal unter
http://www.bhw.de/content/Service/AGBs/Bausparbedingungen.pd f
nach?
Und wie gesagt: Lesen _und_ Verstehen!
k.
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #185830 ] |
Do, 06 Januar 2005 13:04 |
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Das Folgende habe ich auf bhw-wandsbek.de gefunden:
"In den Tarifen D3, D4, D+ und Dispo maXX mit Abschlussdaten bis
14.9.2003 sind Sonderzahlungen nicht mehr möglich, wenn das Guthaben
durch die Sonderzahlung über 100% der Bausparsumme hinausgeht oder das
Guthaben durch die Sonderzahlung mindestens 4000,- Euro beträgt und
höher als 50% der Bausparsumme ist.
Einmalzahlungen der Höchstbeträge für die staatliche Förderung (VL und
Woprä) bleiben möglich, genauso die Regelsparbeiträge.
Sofern Ihre Sonderzahlungen auf obigen Verträgen nicht mehr
untergebracht werden können, sprechen Sie Ihren BHW-Berater an. Wir
beraten Sie über günstige Anlagemöglichkeiten.
Eingetragen am 01.10.2004"
Eine Begründung, eine Grundlage für die Änderung o.ä. steht natürlich
nicht dabei...
--
zwolli
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #195520 ] |
Mi, 26 Januar 2005 17:01 |
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Endlich habe ich ein board gefunden, wo die Sache diskutiert wird...
Auch ich habe einen Bausparvertrag bei der BHW (1998 abgeschlossen,
Dispo +). Die Bausparsumme habe ich bereits 2003 deutlich
überschritten. Jetzt die Ernüchterung. Zunächst der Hinweis, das es für
den Betrag, der die Bausparsumme übersteigt nur 2 % statt 5 % gibt, dann
der Knaller, dass es ab 2005 überhaupt keine Zinsen mehr geben soll. Ich
habe widersprochen und einen ähnlichen Brief wie den oben zitierten
bekommen.
Meiner Meinung nach verstoßt die BHW zumindest gegen den Grundsatz von
Treu & Glauben, wenn sie Sonderzahlungen kommentarlos annimmt, diese
dann aber willkürlich verzinst. Der Kunde muss davon ausgehen, dass die
gesamte Bausparsumme zu den im Bausparvertrag genannten Konditionen
verzinst wird.
Den Hinweis auf die Ombudsfrau halte ich für sehr nützlich und bedanke
mich an dieser Stelle ausdrücklich dafür.
Ich schreibe gleich morgen einen Brief, den ich dann hier zum Besten
geben werde. Ebenso die Antwort, die ich hoffentlich erhalten werde.
Bis dann
Tim
--
timbrody
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #195532 ] |
Mi, 26 Januar 2005 20:56 |
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Post removed (X-No-Archive: yes)
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #195769 ] |
Do, 27 Januar 2005 19:18 |
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Konrad Wilhelm wrote:
>>Meiner Meinung nach verstoßt die BHW zumindest gegen den Grundsatz von
>>Treu & Glauben, wenn sie Sonderzahlungen kommentarlos annimmt, diese
>>dann aber willkürlich verzinst. Der Kunde muss davon ausgehen, dass die
>>gesamte Bausparsumme zu den im Bausparvertrag genannten Konditionen
>>verzinst wird.
>>
> Sehe ich gar nicht so. Der Kunde muss davon ausgehen, dass die
> Vertragsbedingungen eingehalten werden, sobst von gar nichts. Wenn das
> nicht der Fall ist hast du doch gar keine Probleme das durchzusetzen.
Schön dass Du nach Monaten nun klarstellst, wie einfach die Situation
in Wirklichkeit doch ist.
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #195771 ] |
Do, 27 Januar 2005 23:04 |
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Post removed (X-No-Archive: yes)
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #195776 ] |
Fr, 28 Januar 2005 00:35 |
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Am Thu, 27 Jan 2005 23:04:07 +0100 schrieb Konrad Wilhelm:
> [...]
> sondern nur noch um Rückzugsgefechte und Wahrung des Gesichtes.
wer wahrt hier wessen Gesicht?!? Hast Du den Thread gelesen?
Daniel
--
Die E-Mail-Adresse im FROM ist gültig, wird aber nicht gelesen.
E-Mail: <rot13> hfrarg [at] arhunhf-vagrearg.qr </rot13>
oder WWW: http://www.daniel-neuhaus.de/kontakt/
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #197352 ] |
Di, 01 Februar 2005 10:46 |
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Ich empfehle dass sich jeder BHW-Geschädigte bei der Ombudsfrau
schriftlich meldet und seinen Fall darlegt.
Den so geht es nicht vom BHW - mehrmals die Rechtslage zu seinen
gunsten ändern, aber bis dahin mit billigem Geld arbeiten.
Nur so haben wir die Möglichkeit zu unseren versprochenen Zinsen zu
kommen.
Ich melde mich in den nächsten Tagen wieder - hoffenlich mit einer
positiven Meldung.
Sonst müßte man mal andere Wege gehen - zB. WiSo, Leserbriefe in
Wirtschaftszeitungen usw.
Tschüß
tonello 47
--
tonello47
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #209556 ] |
Sa, 12 März 2005 10:21 |
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Leider erhielt ich eine negative Antwort auf meine Beschwerde von der
Ombudsfrau.
Fazit: Eine Verzinsung der "Überzahlten" Beträge sei vom BHW nicht zu
leisten.
---Obwohl mir dies vier verschiedene BHW-Mitarbeiter vor Jahren
mündlich mehrfach bestätigt haben. Dies wurde vom BHW durch angebliche
schriftliche Stellungnahmen der Mitarbeiter bestritten.
Das war es wohl!
Ich bin nur froh, dass die Dividende des BHW´s an ihre Aktionäre in
diesem Jahr verdoppelt werden kann!!!!!!!
Das Geld muß ja aufgebracht werden - ich habe dazu mit beigetragen.
(aus den, aus meiner Sicht, mir zustehenden Zinsen).
Jeder sollte aus diesem Verhalten das BHW seine Schlüsse ziehen und
seine Familie und Freunde beraten.
Tschüß tonello47
--
tonello47
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #209560 ] |
Sa, 12 März 2005 20:14 |
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tonello47 wrote:
> Leider erhielt ich eine negative Antwort auf meine Beschwerde von der
> Ombudsfrau.
> Fazit: Eine Verzinsung der "Überzahlten" Beträge sei vom BHW nicht zu
> leisten.
Bist Du der Daniel von damals? Wenn nein, wäre ich
an seiner Antwort noch mehr interessiert.
Auf jeden Fall vielen Dank für die Info.
> ---Obwohl mir dies vier verschiedene BHW-Mitarbeiter vor Jahren
> mündlich mehrfach bestätigt haben. Dies wurde vom BHW durch angebliche
> schriftliche Stellungnahmen der Mitarbeiter bestritten.
>
> Das war es wohl!
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #209561 ] |
Sa, 12 März 2005 20:59 |
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Manfred Ginger schrieb am 12.03.2005:
> tonello47 wrote:
>> Leider erhielt ich eine negative Antwort auf meine Beschwerde von der
>> Ombudsfrau.
>> Fazit: Eine Verzinsung der "Überzahlten" Beträge sei vom BHW nicht zu
>> leisten.
Mit welcher Begründung?
> Bist Du der Daniel von damals? Wenn nein, wäre ich
> an seiner Antwort noch mehr interessiert.
> Auf jeden Fall vielen Dank für die Info.
Er ist auf jeden Fall nicht mit mir identisch. Mich hat inzwischen übrigens
ein Anwalt kontaktiert, der schon zwei Mandanten in der Sache vertritt. Ich
habe allerdings noch keine Schritte unternommen, da fehlt mir im Moment die
Zeit für.
Gruß
Daniel
--
Die E-Mail-Adresse im FROM ist gültig, wird aber nicht gelesen.
E-Mail: <rot13> hfrarg [at] arhunhf-vagrearg.qr </rot13>
oder WWW: http://www.daniel-neuhaus.de/kontakt/
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #209569 ] |
So, 13 März 2005 10:36 |
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Moin, moin!
Mit welcher Begründung?
[color=blue]
Ich fasse mal den zweiseitigen Schlichtungsspruch wie folgt zusammen:
1. Grund: Eine Baussparkasse ist keine "SPARKASSE" sondern .... Wesen
und Zweck für wohnungswirtschaftliche Darlehen mit niedriger Verzinsung
....
--Da gehe ich gedanklich mit!
xxAus diesem Grunde habe ich mir ja von vier verschieden, kompetenten
xxBHW-Mitarbeitern die Verzinszung mehrfach MÜNDLICH bestätigen
lassen.
xxSogar in meinem Beisein telefonisch von der BHW-Zentrale bestätigen
lassen.
2. Mit der Überzahlung erhöht der Bausparer einseitig den Vertrag und
umgeht die Abschlußgebühr von 1%.
---Da gehe ich nicht mit!
xxxxBei Verzicht auf ein Bauspardarlehen bekomme ich die Gebühr ja
wieder xxxxzurück.
3. Da der Vertrag überspart ist, kann auch kein Darlehen gewährt werden
(auf das man ja verzichten muß).
Der BHW-Zentrale sollen angeblich schriftliche Stellungnahmen der
BHW-Mitarbeiter vorliegen soll, die die Zusage über die 5%-Versinsung
an mich abstreiten. Dann müßte eine Vernehmung dieser Personen
vorgenommen werden. Dies ist in einem Schlichtungsverfahren nicht
möglich.
Hier steht Aussage gegen Aussage!
Da ich befürchte, dass die Mitarbeiter große Problemen bekommen würden
- verzichte ich z.Zt. auf weitere rechtliche Schritte.
--
tonello47
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #400004 ] |
Do, 20 September 2007 17:32 |
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Hallo, ich habe ein ähnliches Problem, ich bekam heute ein Schreiben der
BHW das mein Vertrag überzahlt ist und mir nächsten Monat ausgezahlt
wird, per Überweisung oder Verrechnungsscheck.
Auif meinen Anruf hin das die mir den Vertrag doch nicht einfach
auszahlen können, meinten die "Natürlich, seit die Postbank drin ist hat
sich einiges geändert!?"
Sozusagen eine Zwangsauszahlung!
Muß man das akzeptieren?und dann noch eines, wie verhält sich das beim
Bausparen mit den Bonuszinsen die ja nun mit einem Mal anfallen, da
reicht doch keine Freistellungsauftrag mehr oder gibt es fürs Bausparen
was ja sogar staatlich gefördert wird eine extra Regelung dazu?
Sonst können die sich die Förderung doch sparen wenn bei Auszahlung
wieder alles abgeht?
Michael
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samael
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #400032 ] |
Fr, 21 September 2007 00:17 |
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Hallo,
hab das gleiche Problem! Habe einen netten aber deutlichen
Brief bekommen. dass die Bausparsumme lange erreicht ist
und jetzt will die BHW mir auf einmal ohne Vorankündigung das
Geld auszahlen! Dürfen die das so ohne weiteres? ...Wollte
es als Sparkonto stehen lassen, weil es gute Zinsen bringt. Die Kündigen
mir sozusagen den Bausparvertrag, oder? Danke für die Infos
--
petze0815
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #400200 ] |
Di, 25 September 2007 09:54 |
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Moin, moin!
Das BHW hat auch bei mir die ZWANGSKündigung angedroht weil mein
Vertrag seit Jahren zu 100 % angespart ist.
Siehe auch meine Beiträge von 2004 (Ombudsverfahren usw)!
Ich lege sofort Widerspruch dagegen ein. Wenn bis zum 15.10.2007 kein
positiver Bescheid vom BHW kommt, werde ich wieder ein Ombudsverfahren
beantragen.
Dieses mal habe ich viel bessere Aussichten den "Kreativen Auslegung
der Bausparbedingungen des BHW" zu begegnen.
Ich berichte weiter wie der Fall ausgeht.
Tschüß
tonello47
--
tonello47
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #400212 ] |
Di, 25 September 2007 18:27 |
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(tonello47) 25.09.07 in /de/etc/finanz/misc:
>Moin, moin!
>Das BHW hat auch bei mir die ZWANGSKündigung angedroht weil mein
>Vertrag seit Jahren zu 100 % angespart ist.
Wirklich zu 100% oder zu 50 resp. 60%?
Rainer
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #400220 ] |
Di, 25 September 2007 20:52 |
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Rainer Zocholl wrote:
>>Das BHW hat auch bei mir die ZWANGSKündigung angedroht weil mein
>>Vertrag seit Jahren zu 100 % angespart ist.
>
> Wirklich zu 100% oder zu 50 resp. 60%?
100% sind 100%, nicht 50%, bzw. 60%.
--
Leute, die Geld ausgeben, verstehen nichts von den wahren
Freuden eines Kapitalisten. [Onkel Dagobert]
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #400223 ] |
Di, 25 September 2007 21:52 |
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samael;1789086 Wrote:
>
> und dann noch eines, wie verhält sich das beim Bausparen mit den
> Bonuszinsen die ja nun mit einem Mal anfallen, da reicht doch keine
> Freistellungsauftrag mehr oder gibt es fürs Bausparen was ja sogar
> staatlich gefördert wird eine extra Regelung dazu?
> Sonst können die sich die Förderung doch sparen wenn bei Auszahlung
> wieder alles abgeht?
>
> Michael
Ja leider!
Der Freistellungsbetrag muß in dem Jahr der Auszahlung ausreichen -
sonst fallen für den Rest Steuern an.
--
tonello47
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tonello47's Profile: http://www.aktienboard.com/vb/member.php?u=11951
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| Re: Bausparguthaben > Bausparsumme [message #400232 ] |
Mi, 26 September 2007 09:05 |
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tonello47 schrieb:
>
> Der Freistellungsbetrag muß in dem Jahr der Auszahlung ausreichen -
> sonst fallen für den Rest Steuern an.
Eigentlich sind die Steuern, die man in einem bestimmten Jahr zahlen
muß, mit und ohne Freistellungsauftrag genau die gleichen - lediglich
der Zahlungszeitpunkt ist leicht unterschiedlich (entweder bei der
Auszahlung oder dann eben nach Abgabe der Einkommensteuererklärung).
Ich bin inzwischen dazu übergegangen, bei neuen Konten überhaupt
keine Freistellungsaufträge mehr zu erteilen - dann wird wenigstens
die ESt-Nachzahlung nicht mehr so hoch :-)
Gruß Matthias.
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