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Miscellaneous / Verschiedenes » z-netz.rechtswesen.diskurs.steuerrecht » Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung
Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung [message #392005] Mo, 05 Juni 2006 17:47
Matthias Reichelt  
Hallo NG,

ich benötigte mal eure Hilfe.
Sachverhalt:
Kind älter als 18j. (ab 03/2004)
In Berufausbildung von 01/2004 bis 07/2004 .
Arbeitssuchend/arbeitslos 08/2004 bis 12/2004.
Kinderfreibetrag/Kindergeld das gesamte Jahr gewährt.
Freibetrag für B,E,A wird nur 7/12 gewährt.
Übertragung des vollen FB für B,E,A (vom anderen Elternteil) gewährt.

Unklar ist mir, warum der FB für E,B,A nur zeitanteilig gewährt wird,
obwohl die Voraussetzungen für den KFB das gesamte Jahr vorliegen.
Nach § 32 EStG ist auch nicht ersichtlich, dass für den FB B,E,A andere
Voraussetzungen greifen als beim KFB.

Gruß Matti
Re: Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung [message #392564 ] Di, 06 Juni 2006 21:33
Uwe Schmitz  
Matthias Reichelt wrote:
> Hallo NG,
>
> ich benötigte mal eure Hilfe.
> Sachverhalt:
> Kind älter als 18j. (ab 03/2004)
> In Berufausbildung von 01/2004 bis 07/2004 .
> Arbeitssuchend/arbeitslos 08/2004 bis 12/2004.
> Kinderfreibetrag/Kindergeld das gesamte Jahr gewährt.
> Freibetrag für B,E,A wird nur 7/12 gewährt.
> Übertragung des vollen FB für B,E,A (vom anderen Elternteil) gewährt.
>
> Unklar ist mir, warum der FB für E,B,A nur zeitanteilig gewährt wird,
> obwohl die Voraussetzungen für den KFB das gesamte Jahr vorliegen.
> Nach § 32 EStG ist auch nicht ersichtlich, dass für den FB B,E,A
> andere Voraussetzungen greifen als beim KFB.

Soll ich rsaten, was E,B,A heisst oder hast Du eine Aufklärung.

Sollten es Vergünstigungen sein, die nur für Kinder über 18 Jahre gegeben
werden (z.B. auswärtige Unterbringung, Berufsausbildung), so erklärt sich
die von Dir beanstandete Zwölftelung aus dem Alter (7 Monate über 18
Jahre!).

Uwe
Re: Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung [message #392565 ] Di, 06 Juni 2006 21:50
Erich Mathild  
"Uwe Schmitz" <vorname.schmitz1 [at] gmx.de> wrote:

>Soll ich rsaten, was E,B,A heisst oder hast Du eine Aufklärung.

Nein. Ergibt sich aus dem Betreff: Betreuung, Erziehung, Ausbildung,
oder möchtest Du die Zuordnung noch genauer :-(

>Sollten es Vergünstigungen sein, die nur für Kinder über 18 Jahre gegeben
>werden (z.B. auswärtige Unterbringung, Berufsausbildung), so erklärt sich
>die von Dir beanstandete Zwölftelung aus dem Alter (7 Monate über 18
>Jahre!).

Unsinn. Ab 3/2004 über 18 Jahre, ergibt keinesfalls 7 Monate.

Gruß
Erich
Re: Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung [message #392567 ] Fr, 09 Juni 2006 18:15
Hans-Peter Popowski  
"Erich Mathild" schrieb im Newsbeitrag
news:vvmb82t8qrnnk26gf0961lrqjq4ivfvqsh [at] 4ax.com...

Hallo Erich,

> >Soll ich rsaten, was E,B,A heisst oder hast Du eine Aufklärung.

> Nein. Ergibt sich aus dem Betreff: Betreuung, Erziehung, Ausbildung,
> oder möchtest Du die Zuordnung noch genauer :-(

differenzierter?

> >Sollten es Vergünstigungen sein, die nur für Kinder über 18 Jahre
> >gegeben werden (z.B. auswärtige Unterbringung, Berufsausbildung),
> >so erklärt sich die von Dir beanstandete Zwölftelung aus dem Alter
> >(7 Monate über 18 Jahre!).
>
> Unsinn. Ab 3/2004 über 18 Jahre, ergibt keinesfalls 7 Monate.

vielleicht die Zeit < 18 Jahre plus ab vollendetem 18. Lebensjahr in
Ausbildung?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Re: Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung [message #392578 ] Fr, 16 Juni 2006 19:29
Matthias Reichelt  
Hallo Hans-Peter,

"Hans-Peter Popowski" <Vogtland1947 [at] t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:e6c6te$2su$01$1 [at] news.t-online.com...
> "Erich Mathild" schrieb im Newsbeitrag
> news:vvmb82t8qrnnk26gf0961lrqjq4ivfvqsh [at] 4ax.com...

......

> vielleicht die Zeit < 18 Jahre plus ab vollendetem 18. Lebensjahr in
> Ausbildung?
>
Ja so isses:
ich bin von 7/12 aus 2 x 1080,00€ ausgegangen = 1260€
Nach § 32 VI S6 EStG wird der FB für B,E,A nur bei Minderjährigen (das hatte
ich überlesen) übertragen.
also 1 x 1080,00€ + 2/12 aus 1080€ = 1260€.

Gruß Matti
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