| Kindergeldanspruch: Zuzurechnung v. Unterhaltsgeld [message #398163] |
Di, 18 Juli 2006 00:29 |
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Hallo NG,
habe wieder Frage zum Thema Kindergeld.
Konkreter Beispiel:
Eine 25-jährige hatte im Jahr 7000 EUR brutto verdient
(Ausbildungsvergütung).
AN-Anteil an Gesamtsozialversicherung betrug 1.520 EUR.
Dazu bekamm sie v.d. Agentur f. Arbeit Unterhaltsgeld i.H. von 6.000 EUR die
zwar steuerfrei sind, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Frage: wird das Unterhaltsgeld bei der Berechnung des Einkommens voll
eingerechnet? Oder gibt es eine andere Formel?
Wenn voll, dann übersteigt das Einkommen die Grenze von 7680 EUR und den
Eltern steht das KG nicht zu.
Würde mich für Euere Meldungen freuen.
Gruß
Michael
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| Re: Kindergeldanspruch: Zuzurechnung v. Unterhaltsgeld [message #398164 ] |
Di, 18 Juli 2006 06:58 |
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"Michael Hotjakov" <hotmi [at] freenet.de> schrieb am Tue, 18 Jul 2006
00:29:39 +0200 :
>Eine 25-jährige hatte im Jahr 7000 EUR brutto verdient
>(Ausbildungsvergütung).
>AN-Anteil an Gesamtsozialversicherung betrug 1.520 EUR.
*Einkünfte* also 5.480 Euro.
>Dazu bekamm sie v.d. Agentur f. Arbeit Unterhaltsgeld i.H. von 6.000 EUR die
>zwar steuerfrei sind, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.
*Bezüge* also 6.000 Euro.
>Frage: wird das Unterhaltsgeld bei der Berechnung des Einkommens voll
>eingerechnet?
IMHO ja.
> Oder gibt es eine andere Formel?
Welche Formel?
>Wenn voll, dann übersteigt das Einkommen die Grenze von 7680 EUR und den
>Eltern steht das KG nicht zu.
Korrekt. 7.680 Euro ist die Summe der max. Einkünfte *und* Bezüge,
die kindergeldunschädlich ist.
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
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| Re: Kindergeldanspruch: Zuzurechnung v. Unterhaltsgeld [message #398165 ] |
Di, 18 Juli 2006 18:15 |
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Michael Hotjakov wrote:
>
> Frage: wird das Unterhaltsgeld bei der Berechnung des Einkommens voll
> eingerechnet?
*********
Ja.
Oder gibt es eine andere Formel?
******
Außer Addition der Beträge ist keine weitere Formel bekannt.
> Wenn voll, dann übersteigt das Einkommen die Grenze von 7680 EUR und
> den Eltern steht das KG nicht zu.
*******
So ist es.
> Würde mich für Euere Meldungen freuen.
********
Das glaube ich nicht :-))
Uwe
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| Re: Kindergeldanspruch: Zuzurechnung v. Unterhaltsgeld [message #398166 ] |
Di, 18 Juli 2006 19:17 |
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Uwe hallo,
Du hast recht, es ist nicht zufriedenstellende Antwort.
Tritztdem Danke.
Michael
"Uwe Schmitz" <vorname.schmitz1 [at] gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:e9j1en$p2b$1 [at] online.de...
> Michael Hotjakov wrote:
>>
>> Frage: wird das Unterhaltsgeld bei der Berechnung des Einkommens voll
>> eingerechnet?
> *********
> Ja.
>
> Oder gibt es eine andere Formel?
> ******
> Außer Addition der Beträge ist keine weitere Formel bekannt.
>
>
>> Wenn voll, dann übersteigt das Einkommen die Grenze von 7680 EUR und
>> den Eltern steht das KG nicht zu.
> *******
> So ist es.
>
>
>> Würde mich für Euere Meldungen freuen.
> ********
> Das glaube ich nicht :-))
>
> Uwe
>
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| Re: Kindergeldanspruch: Zuzurechnung v. Unterhaltsgeld [message #398167 ] |
Di, 18 Juli 2006 19:18 |
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Martin, Danke!
Michael
"Martin Hentrich" <taxcel [at] aol.com> schrieb im Newsbeitrag
news:ceqob21ijbgt5mub3hpt42rc0kkadeasjm [at] 4ax.com...
> "Michael Hotjakov" <hotmi [at] freenet.de> schrieb am Tue, 18 Jul 2006
> 00:29:39 +0200 :
>
>>Eine 25-jährige hatte im Jahr 7000 EUR brutto verdient
>>(Ausbildungsvergütung).
>>AN-Anteil an Gesamtsozialversicherung betrug 1.520 EUR.
>
> *Einkünfte* also 5.480 Euro.
>
>>Dazu bekamm sie v.d. Agentur f. Arbeit Unterhaltsgeld i.H. von 6.000 EUR
>>die
>>zwar steuerfrei sind, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.
>
> *Bezüge* also 6.000 Euro.
>
>>Frage: wird das Unterhaltsgeld bei der Berechnung des Einkommens voll
>>eingerechnet?
>
> IMHO ja.
>
>> Oder gibt es eine andere Formel?
>
> Welche Formel?
>
>>Wenn voll, dann übersteigt das Einkommen die Grenze von 7680 EUR und den
>>Eltern steht das KG nicht zu.
>
> Korrekt. 7.680 Euro ist die Summe der max. Einkünfte *und* Bezüge,
> die kindergeldunschädlich ist.
>
> Martin
>
>
> --
> "Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
> - Curt Goetz -
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| Re: Kindergeldanspruch: Zuzurechnung v. Unterhaltsgeld [message #398168 ] |
Di, 18 Juli 2006 20:31 |
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On Tue, 18 Jul 2006 19:17:23 +0200, "Michael Hotjakov"
<hotmi [at] freenet.de> wrote:
>Uwe hallo,
>
>Du hast recht, es ist nicht zufriedenstellende Antwort.
Wieso? Ist doch irgendwie schön, dass sie (bzw. die Eltern) nicht mehr
von der Unterstützung durch Kindergeld abhängig ist (sind).
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk: http://www.messpc.de
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext: http://www.messpc.de/sensor_alphanumerisch.php
Test im IT-Administrator: http://www.messpc.de/MessPC-Testbericht-ITA.pdf
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| Re: Kindergeldanspruch: Zuzurechnung v. Unterhaltsgeld [message #398169 ] |
Di, 18 Juli 2006 22:32 |
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Lutz Schulze wrote:
> On Tue, 18 Jul 2006 19:17:23 +0200, "Michael Hotjakov"
> <hotmi [at] freenet.de> wrote:
>
>> Uwe hallo,
>>
>> Du hast recht, es ist nicht zufriedenstellende Antwort.
Lutz, Du hast folgendes vergessen:
[Sarkasmus ein]
> Wieso? Ist doch irgendwie schön, dass sie (bzw. die Eltern) nicht mehr
> von der Unterstützung durch Kindergeld abhängig ist (sind).
[Sarkasmus aus].
Uwe
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| Re: Kindergeldanspruch: Zuzurechnung v. Unterhaltsgeld [message #398170 ] |
Di, 18 Juli 2006 22:47 |
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"Uwe Schmitz" <vorname.schmitz1 [at] gmx.de> wrote:
>Lutz, Du hast folgendes vergessen:
>
>[Sarkasmus ein]
>
>> Wieso? Ist doch irgendwie schön, dass sie (bzw. die Eltern) nicht mehr
>> von der Unterstützung durch Kindergeld abhängig ist (sind).
>
>[Sarkasmus aus].
Es geht einfacher mit Jesus: "Wer Ohren hat zu hören, der höre".
Erich
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| Re: Kindergeldanspruch: Zuzurechnung v. Unterhaltsgeld [message #398171 ] |
Mi, 19 Juli 2006 06:58 |
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On Tue, 18 Jul 2006 22:32:53 +0200, "Uwe Schmitz"
<vorname.schmitz1 [at] gmx.de> wrote:
>>> Du hast recht, es ist nicht zufriedenstellende Antwort.
>
>Lutz, Du hast folgendes vergessen:
>
>[Sarkasmus ein]
>
>> Wieso? Ist doch irgendwie schön, dass sie (bzw. die Eltern) nicht mehr
>> von der Unterstützung durch Kindergeld abhängig ist (sind).
>
>[Sarkasmus aus].
Warum Sarkasmus? Ohne ein paar Steuerzahler geht es nun mal nicht und
eigenes Einkommen ist dafür eine nicht unwichtige Voraussetzung. ;-)
Lutz
--
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mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
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| Re: Kindergeldanspruch: Zuzurechnung v. Unterhaltsgeld [message #398191 ] |
Mi, 19 Juli 2006 23:08 |
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Uwe Schmitz wrote:
> [Sarkasmus ein]
>
>
>>Wieso? Ist doch irgendwie schön, dass sie (bzw. die Eltern) nicht mehr
>>von der Unterstützung durch Kindergeld abhängig ist (sind).
>
>
> [Sarkasmus aus].
Wieso Sarkasmus, jemand der ca. 14.000 € Einkommen hat
für was braucht der noch Kindergeld?
MfG
Matthias
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| Re: Kindergeldanspruch: Zuzurechnung v. Unterhaltsgeld [message #398194 ] |
Do, 20 Juli 2006 02:18 |
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Post removed (X-No-Archive: yes)
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| Re: Kindergeldanspruch: Zuzurechnung v. Unterhaltsgeld [message #398196 ] |
Do, 20 Juli 2006 04:58 |
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On Thu, 20 Jul 2006 02:18:25 +0200, Rüdiger Silberer
<Silberer.ruediger [at] lycos.de> wrote:
>> Wieso? Ist doch irgendwie schön, dass sie (bzw. die Eltern) nicht mehr
>> von der Unterstützung durch Kindergeld abhängig ist (sind).
>
>Seit wann ist die Freistellung des Existenzminimums von der
>Steuerpflicht eine Unterstützung?
Ich denke nicht, dass bei dem eigenen Einkommen des 'Kindes' die
Eltern für sein Existenzminimum aufkommen.
Lutz
--
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