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Miscellaneous / Verschiedenes » de.soc.recht.misc » Fragen zu Kindesentzug von Geburt an/Adoption
Fragen zu Kindesentzug von Geburt an/Adoption [message #399706] So, 23 Juli 2006 23:15
Mathias Wortmann  
Hallo,

habe leider kein passenderes Forum gefunden, mich beschäftigen jedoch
zur Zeit ein paar Fragen.

Hat der Erzeuger eines Kindes nicht das Recht zu erfahren, dass es das
Kind gibt? Gesetzt den Fall natürlich, dass er sich nichts hat zu
schulden kommen lassen, also keine Gewalttätigkeiten, etc. Wenn die
Mutter einfach beschlossen hat, dass er nicht der "passende" Partner
dafür ist und ihn einfach verlässt?

Was ist, wenn er Jahre später erst herausbekommt, dass es rein
rechnerisch oder logisch gesehen sein Kind sein müßte? Hat er dann,
obwohl die Frau bereits mit einem anderen Mann verheiratet ist, noch ein
Recht auf Umgang? Wie sieht es auch mit den Pflichten? Wo liegt die
Beweislast?

Hat der Erzeuger, wenn er doch nichts von dem Kinde wußte, überhaupt
noch irgendwelche Rechte oder Pflichten, vor allem wenn das Kind
vielleicht vom neuen Partner der Mutter adoptiert wurde?

Grüße,

Mathias Wortmann
Re: Fragen zu Kindesentzug von Geburt an/Adoption [message #399726 ] So, 23 Juli 2006 23:15
Michael Koslowski  
Hallo

Ich leite dein Posting mal in die passende Gruppe de.soc.familie.vaeter
weiter. Dort kann dir vielleicht geholfen werden.


Michael


"Mathias Wortmann" <wortmann01 [at] temporaryinbox.com> schrieb im
Newsbeitrag news:ea0qs5$s2v$00$1 [at] news.t-online.com...
> Hallo,
>
> habe leider kein passenderes Forum gefunden, mich beschäftigen jedoch
> zur Zeit ein paar Fragen.
>
> Hat der Erzeuger eines Kindes nicht das Recht zu erfahren, dass es das
> Kind gibt? Gesetzt den Fall natürlich, dass er sich nichts hat zu
> schulden kommen lassen, also keine Gewalttätigkeiten, etc. Wenn die
> Mutter einfach beschlossen hat, dass er nicht der "passende" Partner
> dafür ist und ihn einfach verlässt?
>
> Was ist, wenn er Jahre später erst herausbekommt, dass es rein
> rechnerisch oder logisch gesehen sein Kind sein müßte? Hat er dann,
> obwohl die Frau bereits mit einem anderen Mann verheiratet ist, noch
> ein Recht auf Umgang? Wie sieht es auch mit den Pflichten? Wo liegt
> die Beweislast?
>
> Hat der Erzeuger, wenn er doch nichts von dem Kinde wußte, überhaupt
> noch irgendwelche Rechte oder Pflichten, vor allem wenn das Kind
> vielleicht vom neuen Partner der Mutter adoptiert wurde?
>
> Grüße,
>
> Mathias Wortmann
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