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Miscellaneous / Verschiedenes » z-netz.forum.versicherung » Zurück in die Ges.Kranken-Versicherung
Zurück in die Ges.Kranken-Versicherung [message #89915] Mi, 17 November 2004 12:10
hansjoerg.friese  
Bis zu welchem Alter kann man eigentlich zurück in die GKV wenn man priv.
versichert ist?
Re: Zurückin die Ges.Kranken-Versicherung [message #89965 ] Mi, 17 November 2004 18:29
Matthias Frank  
"H.Friese" schrieb:

> Bis zu welchem Alter kann man eigentlich zurück in die GKV wenn man priv.
> versichert ist?

Hast du mal einen Freistellungsantrag (von der KV Pflicht) gestellt?
MfG
Matthias
Re: Zurück in die Ges.Kranken-Versicherung [message #90093 ] Do, 18 November 2004 22:19
Gerd Millmann  
"H.Friese" <hansjoerg.friese [at] cneweb.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cnfbes$ord$1 [at] news2.citykom.de...
> Bis zu welchem Alter kann man eigentlich zurück in die GKV wenn man priv.
> versichert ist?
>
Wenn alles andere erfüllt ist, und das ist eine Menge, dann
bis zum 55. Lebensjahr.

Tschüss

gerd millmann [at] muenster.de
Re: Zurück in die Ges.Kranken-Versicherung [message #90245 ] Do, 18 November 2004 19:55
NOSPAMh-friese  
Was meinst du mit Freistellungsantrag?
Ich bin Selbstständig und hab mich mal von einem Versicherungs-Mann
besabbeln lassen.
Dum gelaufen.


"Matthias Frank" <frank [at] mach.fh-kl.de> schrieb im Newsbeitrag
news:419B8A5F.2BC00B65 [at] mach.fh-kl.de...
>
>
> "H.Friese" schrieb:
>
> > Bis zu welchem Alter kann man eigentlich zurück in die GKV wenn man
priv.
> > versichert ist?
>
> Hast du mal einen Freistellungsantrag (von der KV Pflicht) gestellt?
> MfG
> Matthias
>
>
Re: Zurückin die Ges.Kranken-Versicherung [message #90266 ] Sa, 20 November 2004 18:58
Matthias Frank  
"hansjörg Friese" schrieb:

> Was meinst du mit Freistellungsantrag?
> Ich bin Selbstständig und hab mich mal von einem Versicherungs-Mann
> besabbeln lassen.
> Dumm gelaufen.

Wenn man z.b. privat versichert war und müsste eigentlich zurück
in die gesetzliche, weil man z.b. eine neuen Job hat, weniger verdient
oder so kann man sich von der Pflicht in die gesetzliche zu gehen frei-
stellen lassen damit man in der privaten bleiben kann. Das ist
unwiderruflich.,
Ansonsten s. Beitrag von Gerd. Meines Wissens wenn du versicherungs-
pflichtig würdest, also wieder als Angestellter arbeitest kannst du zurück
bis du 55 bist.

Mal was privates: Bist du Frisör? Kannte mal eine H-J. Friese der war
Frisör.
MFg
Matthias
Re: Zurück in die Ges.Kranken-Versicherung [message #90285 ] So, 21 November 2004 10:09
jarysz1950  
H.Friese wrote:
> Bis zu welchem Alter kann man eigentlich zurück in die GKV wenn man priv.
> versichert ist?
>
>
Bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres, wenn bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sind.

Für einen privat vers. Angestellten/Arbeiter ist die
Rückkehr als Versicherter nur möglich,
a) wenn er arbeitslos wird,
b) wenn er auf Grund einer schlechteren Einkommenssituation unter
die Versicherungspflichtgrenze sinkt
c) wenn er von den andauernden Erhöhungen der Versicherungspflicht-
grenze überholt wird

Hat er bei einem der genannten Sachverhalte bei Eintritt der
veränderten Situation das 55. Lj. schon vollendet, dann ist die
Rückkehr als Versicherter ausgeschlossen.

Ein Selbstständiger mit privatem Krankenversicherungsschutz kann bei
Statuserhalt nicht einfach so in die gesetzliche Versicherung zurück-
kehren - er müsste wieder Arbeitnehmer werden und die Voraussetzungen
für die GKV erfüllen, darf dann also auch nicht schon das 55. Lj.
vollendet haben.

HStJarysz
Re: Zurück in die Ges.Kranken-Versicherung [message #90362 ] Mo, 22 November 2004 11:31
hansjoerg.friese  
Nein kein Frisör, ich mach ein Getränken

"Matthias Frank" <frank [at] mach.fh-kl.de> schrieb im Newsbeitrag
news:419F85E3.A2785531 [at] mach.fh-kl.de...
>
>
> "hansjörg Friese" schrieb:
>
> > Was meinst du mit Freistellungsantrag?
> > Ich bin Selbstständig und hab mich mal von einem Versicherungs-Mann
> > besabbeln lassen.
> > Dumm gelaufen.
>
> Wenn man z.b. privat versichert war und müsste eigentlich zurück
> in die gesetzliche, weil man z.b. eine neuen Job hat, weniger verdient
> oder so kann man sich von der Pflicht in die gesetzliche zu gehen frei-
> stellen lassen damit man in der privaten bleiben kann. Das ist
> unwiderruflich.,
> Ansonsten s. Beitrag von Gerd. Meines Wissens wenn du versicherungs-
> pflichtig würdest, also wieder als Angestellter arbeitest kannst du zurück
> bis du 55 bist.
>
> Mal was privates: Bist du Frisör? Kannte mal eine H-J. Friese der war
> Frisör.
> MFg
> Matthias
>
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