| Fahrzeugversicherungsschaden [message #90160] |
Fr, 19 November 2004 14:11 |
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Hallo,
Unbekannte haben vor wenigen Tagen an meinem fast neuen Fahrzeug,
vermutlich auf einem Parkplatz, am linken hinteren Kotflügel einen
Lackschaden verursacht. Ob das vorsätzlich, mutwillig oder aus
Unachtsamkeit geschehen ist weiß ich nicht. Der Verursacher hat sich
jedenfalls nicht gemeldet. Leider ist mir das aber erst aufgefallen als
ich den Wagen in meiner Garage abgestellt hatte. Polizei wurde nicht
eingeschaltet. Schaden ca. 500 Euro.
Muss die Fahrzeugversicherung für den Schaden aufkommen? In den
Vertragsbedingungen wird dieser Fall weder explizit ein- noch
ausgeschlossen. Es gilt lediglich als vereinbart, dass die
Beschädigung des Fahrzeuges eingeschlossen ist.
Es wäre nett, wenn mir zu dieser Frage jemand eine kompetente Antwort
geben könnte.
--
Gruß vom Rhein
Bruno Münch
Mit zunehmendem Alter wird man nicht klug-
man weiß nur besser, dass es die anderen auch nicht sind.
Gabriel Laub
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| Re: Fahrzeugversicherungsschaden [message #90161 ] |
Fr, 19 November 2004 14:18 |
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Hallo!
> Unbekannte haben vor wenigen Tagen an meinem fast neuen Fahrzeug,
> vermutlich auf einem Parkplatz, am linken hinteren Kotflügel einen
> Lackschaden verursacht. Ob das vorsätzlich, mutwillig oder aus
> Unachtsamkeit geschehen ist weiß ich nicht. Der Verursacher hat sich
> jedenfalls nicht gemeldet. Leider ist mir das aber erst aufgefallen als
> ich den Wagen in meiner Garage abgestellt hatte. Polizei wurde nicht
> eingeschaltet. Schaden ca. 500 Euro.
> Muss die Fahrzeugversicherung für den Schaden aufkommen? In den
> Vertragsbedingungen wird dieser Fall weder explizit ein- noch
> ausgeschlossen. Es gilt lediglich als vereinbart, dass die Beschädigung
> des Fahrzeuges eingeschlossen ist.
> Es wäre nett, wenn mir zu dieser Frage jemand eine kompetente Antwort
> geben könnte.
Wenn du eine Vollkaskoversicherung hast, sind Schäden durch Vandalismus
versichert.
Gruß
Tanja
--
http://www.praktikanten.net
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| Re: Fahrzeugversicherungsschaden [message #90162 ] |
Fr, 19 November 2004 14:33 |
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"Bruno Münch" <muench.b [at] t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cnkrf4$676$03$1 [at] news.t-online.com...
> Hallo,
> Unbekannte haben vor wenigen Tagen an meinem fast neuen Fahrzeug,
> vermutlich auf einem Parkplatz, am linken hinteren Kotflügel einen
> Lackschaden verursacht. Ob das vorsätzlich, mutwillig oder aus
> Unachtsamkeit geschehen ist weiß ich nicht. Der Verursacher hat sich
> jedenfalls nicht gemeldet. Leider ist mir das aber erst aufgefallen als
> ich den Wagen in meiner Garage abgestellt hatte. Polizei wurde nicht
> eingeschaltet. Schaden ca. 500 Euro.
> Muss die Fahrzeugversicherung für den Schaden aufkommen? In den
> Vertragsbedingungen wird dieser Fall weder explizit ein- noch
> ausgeschlossen. Es gilt lediglich als vereinbart, dass die
> Beschädigung des Fahrzeuges eingeschlossen ist.
> Es wäre nett, wenn mir zu dieser Frage jemand eine kompetente Antwort
> geben könnte.
Dies ist ein klassischer Fall von Vandalismus und ist somit in der Vollkasko
mitversichert.
Allerdings wirst Du in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Ob sich die
Regulierung des Schadens über 500 Euro über die Vollkasko lohnt fragst Du
besser vor der Schadenmeldung bei Deiner Versicherung ab.
Nils
> --
> Gruß vom Rhein
> Bruno Münch
> Mit zunehmendem Alter wird man nicht klug-
> man weiß nur besser, dass es die anderen auch nicht sind.
> Gabriel Laub
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| Re: Fahrzeugversicherungsschaden [message #90163 ] |
Fr, 19 November 2004 17:36 |
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Die Vollkasko zahlt nach Abzug der Selbstbeteiligung.
Über die Höherstufung holt die Versicherung einen Großteil der Ausgabe
wieder herein.
Gruß, Wolfgang
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| Re: Fahrzeugversicherungsschaden [message #90284 ] |
So, 21 November 2004 08:47 |
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Bruno Münch wrote:
> Hallo,
> Unbekannte haben vor wenigen Tagen an meinem fast neuen Fahrzeug,
> vermutlich auf einem Parkplatz, am linken hinteren Kotflügel einen
> Lackschaden verursacht. Ob das vorsätzlich, mutwillig oder aus
> Unachtsamkeit geschehen ist weiß ich nicht. Der Verursacher hat sich
> jedenfalls nicht gemeldet. Leider ist mir das aber erst aufgefallen als
> ich den Wagen in meiner Garage abgestellt hatte. Polizei wurde nicht
> eingeschaltet. Schaden ca. 500 Euro.
> Muss die Fahrzeugversicherung für den Schaden aufkommen? In den
> Vertragsbedingungen wird dieser Fall weder explizit ein- noch
> ausgeschlossen. Es gilt lediglich als vereinbart, dass die Beschädigung
> des Fahrzeuges eingeschlossen ist.
> Es wäre nett, wenn mir zu dieser Frage jemand eine kompetente Antwort
> geben könnte.
>
Ob eine Fahrzeugversicherung leistet, hängt vom vereinbarten
Versicherungsschutz ab. Für eine Teilkaskoversicherung besteht keine
Leistungspflicht, für eine Vollkaskoversicherung schon. Unfallschäden
sind nur Gegenstand der Vollkaskoversicherung (Sonderfall
Glasbruchschäden durch Unfall).
Ob sich die Beanspruchung der Vollkaskoversicherung, die ja vom
Grundsätzlichen her leisten muss, dann wirklich lohnt, hängt vom
Selbstbehalt ab und von der Höhe einer evtl. zu erwartenden Rückstufung
beim Schadenfreiheitsrabatt.
Da es sich um einen Unfall handelt, wäre das Einschalten der Polizei
sinnvoll gewesen. Wichig ist die rechtzeitige Anzeige des Schadens beim
Versicherer.
HStJ
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