| Rechtsschutzversicherung und selbständig [message #113] |
Do, 12 Februar 2004 16:34 |
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Hallo,
eine Bekannte hat vor Jahren eine RSV für Privatpersonen
abgeschlossen. Der RSV liegt die ARB2000 zu Grunde.
Sie ist immer noch Arbeitnehmerin, Modelt jedoch
seit einigen Monaten nebenberuflich auf selbständiger
Basis. Das Jahreseinkommen aus der Model-Geschichte
kann Man auf 2000 EUR schätzen.
Nun hat sie Stress mit einem Fotografen, weil dieser
nun erheblich weniger Gage zahlen möchte, als vereinbart.
Leider hat er das erst nach dem Shooting erwähnt.
Meine Bekannte würde gerne dagegen mit Hilfe eines
Anwalts vorgehen, doch Ihre Rechtsschutz sagt "nein"!
Begründet wird dies, weil es sich um einen Fall aus ihrer
selbständiger Tätigkeit handelt.
Ich denke jedoch Mal was gelesen zu haben, dass
RSVs sehr wohl auch Schadensfälle aus selbständiger
nebenberuflicher Tätigkeit decken, falls diese unter
einer gewissen Einkommensgrenze sich bewegt.
Habe ich recht, oder nicht?
Grüße
Artur
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| Re: Rechtsschutzversicherung und selbständig [message #114 ] |
Do, 12 Februar 2004 16:48 |
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"Artur Kawa" <arka7 [at] web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:c0g6em$164243$1 [at] ID-149862.news.uni-berlin.de...
> Hallo,
>
> eine Bekannte hat vor Jahren eine RSV für Privatpersonen
> abgeschlossen. Der RSV liegt die ARB2000 zu Grunde.
>
> Sie ist immer noch Arbeitnehmerin, Modelt jedoch
> seit einigen Monaten nebenberuflich auf selbständiger
> Basis. Das Jahreseinkommen aus der Model-Geschichte
> kann Man auf 2000 EUR schätzen.
>
> Nun hat sie Stress mit einem Fotografen, weil dieser
> nun erheblich weniger Gage zahlen möchte, als vereinbart.
> Leider hat er das erst nach dem Shooting erwähnt.
>
> Meine Bekannte würde gerne dagegen mit Hilfe eines
> Anwalts vorgehen, doch Ihre Rechtsschutz sagt "nein"!
>
> Begründet wird dies, weil es sich um einen Fall aus ihrer
> selbständiger Tätigkeit handelt.
>
> Ich denke jedoch Mal was gelesen zu haben, dass
> RSVs sehr wohl auch Schadensfälle aus selbständiger
> nebenberuflicher Tätigkeit decken, falls diese unter
> einer gewissen Einkommensgrenze sich bewegt.
>
> Habe ich recht, oder nicht?
>
> Grüße
> Artur
>
>
Nicht verwechseln: Als "Nicht-Selbständige" kann sie sich i.d.R.
versichern, wenn sie minimale Einkünfte aus selbständiger o.ä. hat,
d.h., sie muss sich nicht in dem Tarif für Selbständige versichern.
Für die selbständigen Tätigkeiten besteht aber dennoch (je nach
Versicherungsbedingungen vermutlich) kein Rechtsschutz.
Also: Versicherungsbedingungen lesen und dann weitersehen..
Grüßle
Hubert
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| Re: Rechtsschutzversicherung und selbständig [message #115 ] |
Do, 12 Februar 2004 16:49 |
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Artur Kawa wrote:
> Hallo,
>
> eine Bekannte hat vor Jahren eine RSV für Privatpersonen
> abgeschlossen. Der RSV liegt die ARB2000 zu Grunde.
....
> Nun hat sie Stress mit einem Fotografen, weil dieser
> nun erheblich weniger Gage zahlen möchte, als vereinbart.
> Leider hat er das erst nach dem Shooting erwähnt.
>
> Meine Bekannte würde gerne dagegen mit Hilfe eines
> Anwalts vorgehen, doch Ihre Rechtsschutz sagt "nein"!
>
> Begründet wird dies, weil es sich um einen Fall aus ihrer
> selbständiger Tätigkeit handelt.
>
> Ich denke jedoch Mal was gelesen zu haben, dass
> RSVs sehr wohl auch Schadensfälle aus selbständiger
> nebenberuflicher Tätigkeit decken, falls diese unter
> einer gewissen Einkommensgrenze sich bewegt.
>
> Habe ich recht, oder nicht?
Die AGB/ARB haben recht. Was steht da drin?
Marco
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| Re: Rechtsschutzversicherung und selbständig [message #116 ] |
Do, 12 Februar 2004 16:57 |
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Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo eine private RSV eine Streitigkeit
aus einem gewerblichen Vertrag übernommen hätte.
Grüßle, Bernd
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| Re: Rechtsschutzversicherung und selbständig [message #85487 ] |
Do, 12 Februar 2004 16:48 |
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"Artur Kawa" <arka7 [at] web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:c0g6em$164243$1 [at] ID-149862.news.uni-berlin.de...
> Hallo,
>
> eine Bekannte hat vor Jahren eine RSV für Privatpersonen
> abgeschlossen. Der RSV liegt die ARB2000 zu Grunde.
>
> Sie ist immer noch Arbeitnehmerin, Modelt jedoch
> seit einigen Monaten nebenberuflich auf selbständiger
> Basis. Das Jahreseinkommen aus der Model-Geschichte
> kann Man auf 2000 EUR schätzen.
>
> Nun hat sie Stress mit einem Fotografen, weil dieser
> nun erheblich weniger Gage zahlen möchte, als vereinbart.
> Leider hat er das erst nach dem Shooting erwähnt.
>
> Meine Bekannte würde gerne dagegen mit Hilfe eines
> Anwalts vorgehen, doch Ihre Rechtsschutz sagt "nein"!
>
> Begründet wird dies, weil es sich um einen Fall aus ihrer
> selbständiger Tätigkeit handelt.
>
> Ich denke jedoch Mal was gelesen zu haben, dass
> RSVs sehr wohl auch Schadensfälle aus selbständiger
> nebenberuflicher Tätigkeit decken, falls diese unter
> einer gewissen Einkommensgrenze sich bewegt.
>
> Habe ich recht, oder nicht?
>
> Grüße
> Artur
>
>
Nicht verwechseln: Als "Nicht-Selbständige" kann sie sich i.d.R.
versichern, wenn sie minimale Einkünfte aus selbständiger o.ä. hat,
d.h., sie muss sich nicht in dem Tarif für Selbständige versichern.
Für die selbständigen Tätigkeiten besteht aber dennoch (je nach
Versicherungsbedingungen vermutlich) kein Rechtsschutz.
Also: Versicherungsbedingungen lesen und dann weitersehen..
Grüßle
Hubert
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| Re: Rechtsschutzversicherung und selbständig [message #85488 ] |
Do, 12 Februar 2004 16:49 |
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Artur Kawa wrote:
> Hallo,
>
> eine Bekannte hat vor Jahren eine RSV für Privatpersonen
> abgeschlossen. Der RSV liegt die ARB2000 zu Grunde.
....
> Nun hat sie Stress mit einem Fotografen, weil dieser
> nun erheblich weniger Gage zahlen möchte, als vereinbart.
> Leider hat er das erst nach dem Shooting erwähnt.
>
> Meine Bekannte würde gerne dagegen mit Hilfe eines
> Anwalts vorgehen, doch Ihre Rechtsschutz sagt "nein"!
>
> Begründet wird dies, weil es sich um einen Fall aus ihrer
> selbständiger Tätigkeit handelt.
>
> Ich denke jedoch Mal was gelesen zu haben, dass
> RSVs sehr wohl auch Schadensfälle aus selbständiger
> nebenberuflicher Tätigkeit decken, falls diese unter
> einer gewissen Einkommensgrenze sich bewegt.
>
> Habe ich recht, oder nicht?
Die AGB/ARB haben recht. Was steht da drin?
Marco
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| Re: Rechtsschutzversicherung und selbständig [message #85489 ] |
Do, 12 Februar 2004 16:57 |
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Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo eine private RSV eine Streitigkeit
aus einem gewerblichen Vertrag übernommen hätte.
Grüßle, Bernd
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