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Finances / Finanzen » de.etc.finanz.boerse.misc » Spekulationssteuer und Halbeinkünfteverfahren
| Spekulationssteuer und Halbeinkünfteverfahren [message #173543] |
Sa, 15 November 2003 22:02 |
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Hallo,
ich habe eine kurze Frage bezüglich der Spekulationssteuer. Hier gilt ja
eine Freigrenze von 512 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, dann
wird die Hälfte des gesamten Gewinnes voll versteuert
(Halbeinkünfteverfahren).
Meine Frage: Gilt für die Freigrenze der _gesamte_ Gewinn oder werden
auch hier schon nur die Hälfte der Gewinne berechnet?
Danke für eine Aussage
Tobias
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| Re: Spekulationssteuer und Halbeinkünfteverfahren [message #173546 ] |
Sa, 15 November 2003 22:46 |
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Tobias Frölich wrote:
> ich habe eine kurze Frage bezüglich der Spekulationssteuer. Hier gilt ja
> eine Freigrenze von 512 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, dann
> wird die Hälfte des gesamten Gewinnes voll versteuert
> (Halbeinkünfteverfahren).
>
> Meine Frage: Gilt für die Freigrenze der _gesamte_ Gewinn oder werden
> auch hier schon nur die Hälfte der Gewinne berechnet?
"Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten
Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als
512 Euro betragen hat." (§ 23 Abs. 3 Satz 6 EStG)
"Steuerfrei sind die Hälfte des Veräußerungspreises im Sinne des § 23
Abs. 3 bei der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften,
Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, deren Leistungen beim
Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 gehören." (§ 3 Nr.
40 Buchst. j EStG) "Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben,
Veräußerungskosten oder Werbungskosten, die mit den dem § 3 Nr. 40
zugrunde liegenden Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen in
wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dürfen ... bei der Ermittlung der
Einkünfte nur zur Hälfte abgezogen werden;" (§ 3c Abs. 2 Satz 1 1.
Halbsatz EStG).
Das heißt, daß zuerst die Freigrenze zu prüfen ist, also bevor
irgendetwas halbiert worden ist. Denn die Vorschriften, die die Hälfte
des Gewinnes steuerfrei stellen, kommen erst im nächsten Schritt zur
Anwendung.
Alex
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| Re: Spekulationssteuer und Halbeinkünfteverfahren [message #173564 ] |
So, 16 November 2003 10:58 |
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Alexander Schroeder <alexander.s [at] gmx.net> wrote:
(...)
Vielen Dank für die genaue Antwort!
Tobias
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| Re: Spekulationssteuer undHalbeinkünfteverfahren [message #173712 ] |
Mi, 19 November 2003 01:39 |
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begin quoting, Alexander Schroeder schrieb:
> Das heißt, daß zuerst die Freigrenze zu prüfen ist, also bevor
> irgendetwas halbiert worden ist. Denn die Vorschriften, die die Hälfte
> des Gewinnes steuerfrei stellen, kommen erst im nächsten Schritt zur
> Anwendung.
Erzähl das mal den Börsenprofis von der ARD:
|Seit 2002 werden Gewinne aus Aktiengeschäften nur noch zur Hälfte
|bewertet, so dass sich die Freigrenze praktisch verdoppelt hat.
http://boerse.ard.de/topthema.jsp?key=dokument_37590&hau pt_doc=container_37620
Vielleicht reicht auch eine Unterrichtsstunde über den Unterschied von
Freigrenze und Freibetrag?
--
bli
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| Re: Spekulationssteuer und Halbeinkünfteverfahren [message #173714 ] |
Mi, 19 November 2003 07:51 |
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Thomas Bliesener <nospam [at] melix.com.mx> wrote:
> Erzähl das mal den Börsenprofis von der ARD:
>
> |Seit 2002 werden Gewinne aus Aktiengeschäften nur noch zur Hälfte
> |bewertet, so dass sich die Freigrenze praktisch verdoppelt hat.
>
Eben. Solche Aussagen machen die Situation so unklar.
Interessant ist aber die Aussage, daß eigentlich niemand diese Steuer
bezahlt. Ich mache mir immer Gedanken, wann ich denn verkaufen darf und
wann noch nicht, ohne mir die Gewinne (aus meinem bereits versteuerten
Geld) durch zusätzliche Steuern wieder kaputtzumachen.
Anmerkung: Ich habe vor ca. 1 Jahr die oberste Finanzbehörde, nämlich
das Bundesfinanzministerium, um Zusendung einer Informationsbroschüre zu
diesem Thema gebeten - bis heute ist noch nichts angekommen.
Tobias
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| Re: Spekulationssteuer und Halbeinkünfteverfahren [message #173726 ] |
Mi, 19 November 2003 11:46 |
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am Wed, 19 Nov 2003 07:51:00 +0100 schrieb t.frolich_nospam [at] gmx.de (Tobias
Frölich):
> Ich mache mir immer Gedanken, wann ich denn verkaufen darf und
> wann noch nicht, ohne mir die Gewinne (aus meinem bereits versteuerten
> Geld) durch zusätzliche Steuern wieder kaputtzumachen.
>
Ich mache mir immer Gedanken, weshalb ich eigentlich bei fast
jeglicher Ware auch noch zusätzlich MWSt berappen soll, bezahle
ich diese doch mit bereits (einkommens-)versteuertem Geld.
Heinz
PS: Im gelobten Land gibts Gewinne auch nicht steuerfrei. Obwohl
das natürlich für uns hier nichts beweist.
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| Re: Spekulationssteuer und Halbeinkünfteverfahren [message #173744 ] |
Mi, 19 November 2003 13:04 |
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Heinz Brueckner <082136893-0001 [at] t-online.de> wrote:
> Ich mache mir immer Gedanken, weshalb ich eigentlich bei fast
> jeglicher Ware auch noch zusätzlich MWSt berappen soll, bezahle
> ich diese doch mit bereits (einkommens-)versteuertem Geld.
>
In diesem Zusammenhang frage ich mich immer, ob nicht eigentlich der
_Verkäufer_ seinen Umsatz versteuern müsste, er aber diese Steuerpflicht
einfach an den Käufer weiterreicht.
Klar, letztendlich käme das auf das gleiche raus (weil der Verkäufer den
Verkaufspreis entsprechend anheben würde). Aber zumindest würde das
Deinen Gedanken erklären.
Tobias
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| Re: Spekulationssteuer und Halbeinkünfteverfahren [message #173769 ] |
Mi, 19 November 2003 22:58 |
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am Wed, 19 Nov 2003 13:04:36 +0100 schrieb t.frolich_nospam [at] gmx.de (Tobias
Frölich):
> In diesem Zusammenhang frage ich mich immer, ob nicht eigentlich der
> _Verkäufer_ seinen Umsatz versteuern müsste, er aber diese Steuerpflicht
> einfach an den Käufer weiterreicht.
Ähm... isses nicht genau so, bei der MWSt? Voll absichtlich sogar?
> Klar, letztendlich käme das auf das gleiche raus (weil der Verkäufer den
> Verkaufspreis entsprechend anheben würde).
Tut er doch.
> Aber zumindest würde das
> Deinen Gedanken erklären.
Es war _dein_ Gedanke, was die Versteuerung deiner "Gewinne" betrifft.
Mit Erhebung einer "Abgeltungssteuer" wird die Parallelität zur
Abführung der MWSt durch den Verkäufer noch frappierender...
Bloß dass der als Mittler zur Börse nichts von deiner "Vorsteuer"
weiss. Und ab da sollte man dann auf gehabte Diskurse in this group
verweisen.
Heinz
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| Re: Spekulationssteuer und Halbeinkünfteverfahren [message #173771 ] |
Mi, 19 November 2003 23:33 |
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Am/On Tue, 18 Nov 2003 18:39:43 -0600, Thomas Bliesener
<nospam [at] melix.com.mx> schrieb/wrote:
> begin quoting, Alexander Schroeder schrieb:
> > Das heißt, daß zuerst die Freigrenze zu prüfen ist, also bevor
> > irgendetwas halbiert worden ist. Denn die Vorschriften, die die Hälfte
> > des Gewinnes steuerfrei stellen, kommen erst im nächsten Schritt zur
> > Anwendung.
>
> Erzähl das mal den Börsenprofis von der ARD:
>
> |Seit 2002 werden Gewinne aus Aktiengeschäften nur noch zur Hälfte
> |bewertet, so dass sich die Freigrenze praktisch verdoppelt hat.
>
> http://boerse.ard.de/topthema.jsp?key=dokument_37590&hau pt_doc=container_37620
>
> Vielleicht reicht auch eine Unterrichtsstunde über den Unterschied von
> Freigrenze und Freibetrag?
Salopp gesagt, werden Einnahmen, für die eine Freigrenze gilt, dann
nicht der Besteuerung unterworfen, wenn die Einnahmen besagte
Freigrenze *nicht* übersteigen. Andernfalls werden sie mit ihrem
Gesamtbetrag erfaßt.
Ein Freibetrag reduziert grundsätzlich immer in voller Höhe.
--
Jürgen Schlüter
Westphalia, Germany
PGP: 0x5658AE4C
ICQ: 6274154
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| Re: Spekulationssteuer und Halbeinkünfteverfahren [message #173806 ] |
Do, 20 November 2003 16:32 |
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Heinz Brueckner <082136893-0001 [at] t-online.de> wrote:
> am Wed, 19 Nov 2003 13:04:36 +0100 schrieb t.frolich_nospam [at] gmx.de (Tobias
> Frölich):
>
> > In diesem Zusammenhang frage ich mich immer, ob nicht eigentlich der
> > _Verkäufer_ seinen Umsatz versteuern müsste, er aber diese Steuerpflicht
> > einfach an den Käufer weiterreicht.
>
> Ähm... isses nicht genau so, bei der MWSt? Voll absichtlich sogar?
>
?? Ja, genau das schreibe ich doch: Es gibt keine Mwst., das heißt
Umsatzsteuer.
> > Klar, letztendlich käme das auf das gleiche raus (weil der Verkäufer den
> > Verkaufspreis entsprechend anheben würde).
>
> Tut er doch.
Nein, ich meine, daß der Verkäufer den "Netto-Verkaufspreis" halt um 16%
erhöhen würde, wenn er die Umsatzsteuer selber bezahlen müsste. Also
eine "buchhalterische Maßnahme".
>
> > Aber zumindest würde das
> > Deinen Gedanken erklären.
>
> Es war _dein_ Gedanke, was die Versteuerung deiner "Gewinne" betrifft.
> Mit Erhebung einer "Abgeltungssteuer" wird die Parallelität zur
> Abführung der MWSt durch den Verkäufer noch frappierender...
> Bloß dass der als Mittler zur Börse nichts von deiner "Vorsteuer"
> weiss. Und ab da sollte man dann auf gehabte Diskurse in this group
> verweisen.
>
Der Gedanke, daß der Käufer von seinem versteuerten Geld Umsatzsteuer
bezahlen muss, kam von Dir - ich kann den aber gut nachvollziehen, da in
der Tat Parallelen zu meinem Gedanken bestehen. Ich wollte diese
Parallele nur relativieren mit der Überlegund, daß wenn der Verkäufer
die Umsatzsteuer bezahlen würde und diese nicht offiziell an den Käufer
weiterreichte, dieses vielleicht akzeptabler wäre - natürlich rein
gefühlsmäßig, weil die Steuer für den Käufer nicht "sichtbar" ist.
Tobias
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