| Besteuerung von Spekulationsgewinnen [message #174732] |
Do, 15 Januar 2004 18:09 |
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Kann man die Transaktionskosten/Gebühren von Spekulationsgewinnen abziehen,
um Steuern zu sparen ? Oder Hat herr Eichel dafür extra eine goldene
Regel, welche sowas ausschließt ? Ich meine, für mich sind diese
Gebühren eindeutig Verlust, sie schmälern meinen Gewinn. :)
Mermgfurt,
Udo
--
Udo Wolter | /"\
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dark: heaven [at] lutz-ziffer.de | / \
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| Re: Besteuerung von Spekulationsgewinnen [message #174733 ] |
Do, 15 Januar 2004 19:12 |
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On Thu, 15 Jan 2004 17:09:31 +0000, Udo Wolter wrote:
> Kann man die Transaktionskosten/Gebühren von Spekulationsgewinnen abziehen,
> um Steuern zu sparen ? Oder Hat herr Eichel dafür extra eine goldene
> Regel, welche sowas ausschließt ? Ich meine, für mich sind diese
> Gebühren eindeutig Verlust, sie schmälern meinen Gewinn. :)
Die werden AFAIK als Werbungskosten geltend gemacht.
--
"It's characteristic of democracy that majority rule is understood as
being effective not only in politics but also in thinking. In thinking,
of course, the majority is always wrong." -- Joseph Campbell
----------+ The Dark experience: de.alt.talk.dunkle-seite +------------
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| Re: Besteuerung von Spekulationsgewinnen [message #174737 ] |
Do, 15 Januar 2004 22:22 |
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"Udo Wolter" <uwp [at] dicke-aersche.de> schrieb im Newsbeitrag
news:slrnc0diab.8sp.uwp [at] neuet.dicke-aersche.de...
> Kann man die Transaktionskosten/Gebühren von Spekulationsgewinnen
abziehen,
> um Steuern zu sparen ? Oder Hat herr Eichel dafür extra eine goldene
> Regel, welche sowas ausschließt ? Ich meine, für mich sind diese
> Gebühren eindeutig Verlust, sie schmälern meinen Gewinn. :)
>
Einfach den Gesamtbetrag (Kurs*Zahl+NK) von Verkaufspreis und Kaufpreis
nehmen und die Differenz als G/V bei Veräußerungsgeschäften erklären.
Berechnung von Werbungskosten erübrigt sich damit.
Yours simple Alfred
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| Re: Besteuerung von Spekulationsgewinnen [message #174747 ] |
Fr, 16 Januar 2004 10:54 |
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On 15 Jan 2004 17:09:31 GMT, Udo Wolter wrote:
> Ich meine, für mich sind diese
> Gebühren eindeutig Verlust, sie schmälern meinen Gewinn. :)
>
OT: Das erinnert mich mal wieder an die Entfernungspauschale für
Arbeitnehmer. Für die gilt deine Anmerkung genauso, und es sind auch
Nebenkosten, die nur zum Zweck des Geldverdienens anfallen.
Die Diskussion darüber dürfte bekannt sein.
Gruß
Michael
--
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig. Jeder
Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen
gelingen. (Maria Benning in der Zeitschrift c't, 6/2002)
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