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Finances / Finanzen » de.etc.finanz.boerse.misc » Spekulationsgewinn oder nicht
Spekulationsgewinn oder nicht [message #175646] Sa, 21 Februar 2004 12:52
Norbert Namberger  
Hallo,

Wenn ein (Index-)Zertifikat fällig wird, das ich
aber erst ein halbes Jahr habe, ist das dann ein
zu versteuerndes privates Veräusserungsgeschäft
oder nicht?

Wenn ich es einen Tag vorher verkaufe, dann in
jedem Fall, aber die die Fälligkeit dem Verkauf
gleichgestellt?

Ich habe im Hinterkopf, dass das bei Anleihen
nicht der Fall ist .. eine Anleihe die ich bei
Fälligkeit erst ein halbes Jahr halte, ist kein
Spekulationsgewinn.

Was meint ihr?
Re: Spekulationsgewinn oder nicht [message #175658 ] Sa, 21 Februar 2004 16:44
Alexander Schroeder  
Norbert Namberger wrote:
> Wenn ein (Index-)Zertifikat fällig wird, das ich
> aber erst ein halbes Jahr habe, ist das dann ein
> zu versteuerndes privates Veräusserungsgeschäft
> oder nicht?
>
> Wenn ich es einen Tag vorher verkaufe, dann in
> jedem Fall, aber die die Fälligkeit dem Verkauf
> gleichgestellt?

Wenn Du das Zertifikat einen Tag vor Fälligkeit verkaufst, dann handelt
es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft iS des § 23 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 EStG. Wenn Du bis zur Fälligkeit wartest, dann handelt es sich um
ein privates Veräußerungsgeschäft iS des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG.

> Ich habe im Hinterkopf, dass das bei Anleihen
> nicht der Fall ist .. eine Anleihe die ich bei
> Fälligkeit erst ein halbes Jahr halte, ist kein
> Spekulationsgewinn.

Das ist richtig. Bei Fälligkeit von Anleihen wird "nur" das Kapital
zurückgezahlt. Bei Fälligkeit von Zertifikaten erfolgt ein
Differenzausgleich.

Alex

f'up2dsrs+b
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