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Miscellaneous / Verschiedenes » z-netz.forum.versicherung » Kulanzregelung von Privatvesicherungen
| Kulanzregelung von Privatvesicherungen [message #178614] |
Do, 09 Dezember 2004 19:01 |
|
Hallo,
ich habe gerade diese newsgroup entdeckt und erlaube mir gleich eine Frage
zu stellen:
Der 25/27-jährige Sohn einer Bekannten ist für ca. 80 Euro monatlich als
Student bei einer Privatversicherung versichert - "genießt" dabei aber wohl
nicht den Status eines Privatversicherten (weil er Student ist vielleicht?).
Nun erkrankte dieser junge Mann lebensgefährlich an einer extrem seltenen
Krebsart und mußte mehrfach operiert werden. Nach der ersten OP wurde ihm
und seiner Mutter gesagt, eine weitere unumgängliche OP müsse von Professor
XXL in YZ durchgefährt werden, da er der einzige wirkliche Fachmann bei
dieser Erkrankung sei. Dieser Hinweis der behandelnden Ärzte liegt ihr und
der Versicherung seit mehreren Monaten in schriftlicher Form vor.
Meine Bekannte hat nun bei der Privatversicherung angerufen und nachgefragt,
in welcher Höhe die Kosten übernommen werden könnten, wenn der sohn nur von
Professor XXL operiert werden könne. Sie erhält die Auskunft, dass in
seltenen Fällen im Rahmen einer Kulanzregelung auch privatärztliche
Rechnungen übernommen würden, wenn klar sei, dass die Behandlung nur von
diesem Arzt vorgenommen werden könne. Voller Hoffnung stellte nun meine
Bekannte einen Antrag bei der Versicherung - und hörte lange nichts. Nach
Wochen rief sie bei der Versicherung an und bekam nach ihrem Hinweis auf die
bereits terminierte OP die Auskunft, dass sie innerhalb einer Woche einen
Bescheid erhalten würde. Man werde sich mit der Klinik in Verbindung
setzen... Da dieses Telefonat sie sehr zuversichtlich gestimmt hatte,
unternahm meine Bekannte weiter nichts und wartete.......
10 Tage später und um viele Nerven ärmer - der Sohn wurde gerade in den OP
geschoben und der Mutter fällt die Versicherung ein - ruft sie erneut bei
der Versicherung an. Dieses Mal erwischt sie eine andere Sachberaterin, die
ihr angesäuert ihre Verwunderung über dieses Anliegen ausdrückt: " Aber Frau
Z, Ihr Sohn zahlt monatlich 80Euro als Student bei uns und hat kein Anrecht
auf eineÜbernahme von privatärztlichen Leistungen - dass müssen Sie doch
wissen."
Frau Z bricht in sich zusammen, weil sie den Schuldenberg auf sich zurollen
sieht: Arzt-, Labor, Pathologie- und OP-Kosten in Höhe des 4-fachen (oder
sogar noch mehr??) Satzes.
Eine Verhandlung mit der Klinik oder dem Professor über die Kosten hätte
früher erfolgen müssen, inzwischen werden die Rechnungen bereits
geschrieben. die Versicherung hat sich nicht mit der klinik in Verbindung
gesetzt, dort wurde dem Sohn am Abend vor der OP das übliche Schreiben zum
Unterschreiben vorgelegt, mit dem man sich - wenn nicht genügend
abgesichert - ordentlich verschulden kann.
Die Versicherung übernimmt nun angeblich nur die Unterbringungskosten, alles
andere muss der Sohn und somit die Mutter bezahlen.
Frage meinerseits: Gibt es diese Kulanzregelung wirklich oder wurde meiner
Bekannte eine falsche Auskunft gegeben? Hat jemand vielleicht ähnliche
Erfahrunge gemacht und weiß ob meine Bekannte noch etwas unternehmen kann um
nicht auf einem immensen Schuldenberg zu sitzen ?
Ich persönlich finde das Verhalten der Versicherung unverschämt: Sie melden
sich nicht, nehmen keine Rücksprache, schicken keinen Bescheid... ein Fall
für WiSo??
Anna Klain
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| Re: Kulanzregelung von Privatvesicherungen [message #178615 ] |
Do, 09 Dezember 2004 22:14 |
|
Was heißt Kulanz?
Der Student hat einen konkreten Vertrag mit der Versicherung. Sicher hat er
die Bedingungen schriftlich erhalten. Lesen hilft.
Ich halte es für absolut mutig, sich als Privatpatient behandeln zu lassen,
ohne das Versicherungsverhältnis vorher wasserdicht geklärt zu haben. Mit
Warten und telefonischen Aussagen ist da nichts gewonnen.
Grüßle Bernd
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| Re: Kulanzregelung von Privatvesicherungen [message #178617 ] |
Do, 09 Dezember 2004 22:44 |
|
Hallo Bernd,
"Bernd Meyer" <470695 [at] rz-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:31rthgF3g69c2U1 [at] individual.net...
> Was heißt Kulanz?
> Der Student hat einen konkreten Vertrag mit der Versicherung. Sicher hat
er
> die Bedingungen schriftlich erhalten. Lesen hilft.
Der Student weiß natürlich was in dem Vertrag steht - aber was ,wenn man bei
der Versicherung von solch einer Kulanzregelung spricht? Und was heißt
lesen - ja und dann? Lieber auf die OP verzichten bzw. sich gegen den Rat
aller behandelnden Ärzte in zwei Unikliniken 1. später und 2. von
irgendeinem Arzt operieren lassen?
> Ich halte es für absolut mutig, sich als Privatpatient behandeln zu
lassen,
> ohne das Versicherungsverhältnis vorher wasserdicht geklärt zu haben.
Mutig? Wow - ich finde das lebensbejahend. Ich als Mutter hätte natürlich
gesagt, "Ist nicht, mein Lieber... erst warten wir mal ab, und dann suchen
wir uns einen anderen Arzt." ...
Anna, etwas irritiert.
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| Re: Kulanzregelung von Privatvesicherungen [message #178622 ] |
Fr, 10 Dezember 2004 00:00 |
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"Anna Klain" <AnnaKlain [at] web.de> schrieb:
>> Was heißt Kulanz?
>> Der Student hat einen konkreten Vertrag mit der Versicherung. Sicher hat
>> er die Bedingungen schriftlich erhalten. Lesen hilft.
>Der Student weiß natürlich was in dem Vertrag steht
"Erstattungsfähig ist maximal der 1,7fache Satz"?
>aber was, wenn man bei der Versicherung von solch einer Kulanzregelung
>spricht?
Heißleiner sagen viel, wenn der Tag lang ist.
>Und was heißt lesen - ja und dann? Lieber auf die OP verzichten bzw.
>sich gegen den Rat aller behandelnden Ärzte in zwei Unikliniken 1.
>später und 2. von irgendeinem Arzt operieren lassen?
>> Ich halte es für absolut mutig, sich als Privatpatient behandeln zu
>> lassen, ohne das Versicherungsverhältnis vorher wasserdicht geklärt
>> zu haben.
>Mutig? Wow - ich finde das lebensbejahend.
Laß die Tränendrüse lieber stecken.
Die Frau (oder ihr Sohn) hat sich ganz bewußt für einen bestimmten,
begrenzten Versicherungsschutz entschieden. Dadurch, daß sie in einer
PKV versichert ist, bekommt sie immerhin einen Teil der Rechnung
erstattet (um die 40%). Einen GKV-Patienten hätte dieser Professor
möglicherweise auf Chipkarte überhaupt nicht behandelt.
Krebs ist eine Erkrankung, die zum Tode des Patienten führen kann.
Möglicherweise hat man überhaupt nicht mehr die Gelegenheit, das
gesparte Geld auszugeben, wenn man sich eine bestimmte angeratene
Operation nicht leisten mag.
>Anna, etwas irritiert.
Kathinka's law.
--
Martin Gerdes
|
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| Re: Kulanzregelung von Privatvesicherungen [message #178623 ] |
Fr, 10 Dezember 2004 09:05 |
|
> Mutig? Wow - ich finde das lebensbejahend.
Das finde ich auch, nur darum ging es nicht.
Natürlich würde ich mein Haus verkaufen, um meinem Kind eine Operation zu
ermöglichen, die die Kasse nicht zahlt, weil ich selbst solch einen
supergünstigen, aber begrenzten, Tarif gewählt habe.
Nur dann, also im konkreten Bedarfsfall, die Kasse dazu bewegen zu wollen,
Zahlungen nach einem ganz anderen, viel teureren, Tarif zu leisten, ist wohl
doch etwas blauäugig und hat überhaupt nichts mit Kulanz zu tun.
Trotzdem: viel Erfol.
Grüßle, Bernd
|
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| Re: Kulanzregelung von Privatvesicherungen [message #178625 ] |
Fr, 10 Dezember 2004 14:50 |
|
"Anna Klain" <AnnaKlain [at] web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cpa3sn$j7k$04$1 [at] news.t-online.com...
> dieser Erkrankung sei. Dieser Hinweis der behandelnden Ärzte liegt ihr und
> der Versicherung seit mehreren Monaten in schriftlicher Form vor.
>
> Meine Bekannte hat nun bei der Privatversicherung angerufen und
nachgefragt,
1. Fehler:
Die Mutter vermutet ja sowieso schon, dass diese Leitungen nicht übernommen
werden könnten.
Sowas macht man schriftlich, bezogen auf die versicherungsnummer und die
vorliegenden Unterlagen
mit dem Vermerk der Dringlichkeit und nicht telefonisch geschweigen denn mit
einem "Hotliner" von dem man wahrscheinlich sich auch niht den namen notiert
hat.
> Bekannte einen Antrag bei der Versicherung - und hörte lange nichts. Nach
> Wochen rief sie bei der Versicherung an und bekam nach ihrem Hinweis auf
die
> bereits terminierte OP die Auskunft, dass sie innerhalb einer Woche einen
> Bescheid erhalten würde. Man werde sich mit der Klinik in Verbindung
> setzen... Da dieses Telefonat sie sehr zuversichtlich gestimmt hatte,
> unternahm meine Bekannte weiter nichts und wartete.......
2. Fehler:
Für mich auch nicht nachzuvollziehen.
Der Sohn ist sterbenskrank, die Mutter vermutet, das die Kosten nicht
übernommen werden, wartet dann wochen und lässt sich dann noch einmal
"zulabern"
> Die Versicherung übernimmt nun angeblich nur die Unterbringungskosten,
alles
> andere muss der Sohn und somit die Mutter bezahlen.
Aber dafür hat er es überlebt, oder?
Hätte sie ihn nicht operieren lassen, wenn die versicherung von Anfang an
gesagt hätte "wir zahlen nicht"?
>
> Frage meinerseits: Gibt es diese Kulanzregelung wirklich oder wurde meiner
> Bekannte eine falsche Auskunft gegeben? Hat jemand vielleicht ähnliche
> Erfahrunge gemacht und weiß ob meine Bekannte noch etwas unternehmen kann
um
> nicht auf einem immensen Schuldenberg zu sitzen ?
Der Sinn und Zweck von Kulanzregelungen ergibt sich aus der Bedeutung des
Wortes.
"Wir zahlen abweichend von dem was wir eigentlich müssten"
Dazu wirst du nichts schriftliches finden oder bekommen.
Sicherlich hat jeder Mitarbeiter seine pesrönlichen "Kulanz-Möglichkeiten"
(Je höher angesiedelt desto mehr)
Aber spätetstens bei dem ersten Mal Hören des Wortes "Kulanz", hätte der
Mutter klar sein müssen, dass sie auf den Kosten sitzen bleibt, es sei denn
die Versicherung ist so nett und gibt was dazu.
Das danach folgende Verhalten der Mutter kann ich also gar nicht verstehen,
aber das habe ich ja oben schon geschrieben
>
> Ich persönlich finde das Verhalten der Versicherung unverschämt: Sie
melden
> sich nicht, nehmen keine Rücksprache, schicken keinen Bescheid... ein Fall
> für WiSo??
Na klar, sofort hin und sich richtig beschweren
"was für eine unverschämtheit. Mein sohn ist todsterbenskrank gewesen, und
ich habe ihn, obwohl mir die Versicherung gesagt hat,das sie möglicherweise
nur Kulanterweise bezahlen, trotzdem opereiren lassen. Gottseidank lebt er
und istr wieder gesund. Aber die Gesellschaft meldet sich einfach bei mir
nicht und sagt mir wo ich das freiwillig zu zahlenden Geld abholen kann. Und
als ich mich dann endlich mal selber darum gekümmert habe, sagen die mir
auch noch tatsächlich, dass sie doch nichts zahlen werden. Also wenn ich das
vorher gewusst hätte, dann hätte ich mir das mit meinem Sohn und dem
Spezialisten noch mal überlegt. Ich habe zwar nix schriftliches, ausser den
Bedingungen, in denen drinsteht, dass es nicht bezahlt wuird, aber man muss
sich doch auf die Aussage eines Mitarbeiters, dessen Namen ich nicht mehr
weiß, der Gesellschaft verlassen können."
Wenn du das hinbekommst, nenn hier in der Group auch noch den Sendetermin.
Das wird ne spannende Folge.
Nicht falsch verstehen ich finde das Schicksal deiner Bekannten ziemlich
eklig, kann auch die Mutter in Ihrer Handlungsweise bezüglich gesundung
Ihres Kindes absolut nachvollziehen.
Aber ihr Verhalten um klarzustellen ob sie dazu Geld vom Versicherer
bekommt, finde ich, auf diese Situation bezogen, absolut daneben und
unverantwortlich.
Dann lieber mal hingehen und einen Bittbrief an die Entscheidungsträger
schreiben, und versuchen noch Geld "aus Kulanzgründen" beim Versicherer
rausholen.
Wenn s gelingt, einfach über den Erfolg beim Sohn und bei der Versicherung
freuen.
Wenn nicht, beim nächsten Kaffeetrinken mit dem Sohn mal tief in dessen
Augen schauen, und sich selbst fragen ob es den Stress und den jetzigen
Ärger wert war, auch wenn man auf den Schulden sitzen bleibt.
War vor 13 Jahren selber in der Situation - ich konnte die Frage mit JA
beantworten, und musste trotzdem selber zahlen. (wusste es aber schon
vorher)
|
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| Re: Kulanzregelung von Privatvesicherungen [message #178626 ] |
Fr, 10 Dezember 2004 15:26 |
|
Anna Klain schrieb:
> Der Student weiß natürlich was in dem Vertrag steht - aber was ,wenn man bei
> der Versicherung von solch einer Kulanzregelung spricht? Und was heißt
Es gibt nur zwei Arten von Versicherungsleuten, die von Kulanz sprechen:
- Gierige Vertriebler, die zur persönlichen Nutzenmaximierung generell
sehr viel Unsinn reden
- Inkompetente Sachbearbeiter, die nicht wirklich wissen, was sie gerade
vor sich hinplappern.
Immer schön alles schriftlich geben lassen - das ist später der Maßstab
vor Gericht.
Gruss, GS
--
GisbertSachs [at] gmx.de
|
|
|
| Re: Kulanzregelung von Privatvesicherungen [message #178628 ] |
Fr, 10 Dezember 2004 18:48 |
|
"Don Smeagle" <Don_Smeagle [at] gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cpccte$k1i$1 [at] news1.transmedia.de...
> 1. Fehler:
> Die Mutter vermutet ja sowieso schon, dass diese Leitungen nicht
übernommen
> werden könnten.
> Sowas macht man schriftlich, bezogen auf die versicherungsnummer und die
> vorliegenden Unterlagen
> mit dem Vermerk der Dringlichkeit und nicht telefonisch geschweigen denn
mit
> einem "Hotliner" von dem man wahrscheinlich sich auch niht den namen
notiert
> hat.
> 2. Fehler:
> Für mich auch nicht nachzuvollziehen.
> Der Sohn ist sterbenskrank, die Mutter vermutet, das die Kosten nicht
> übernommen werden, wartet dann wochen und lässt sich dann noch einmal
> "zulabern"
>
>
> > Die Versicherung übernimmt nun angeblich nur die Unterbringungskosten,
> alles
> > andere muss der Sohn und somit die Mutter bezahlen.
>
> Aber dafür hat er es überlebt, oder?
> Hätte sie ihn nicht operieren lassen, wenn die versicherung von Anfang an
> gesagt hätte "wir zahlen nicht"?
>
> >
> > Frage meinerseits: Gibt es diese Kulanzregelung wirklich oder wurde
meiner
> > Bekannte eine falsche Auskunft gegeben? Hat jemand vielleicht ähnliche
> > Erfahrunge gemacht und weiß ob meine Bekannte noch etwas unternehmen
kann
> um
> > nicht auf einem immensen Schuldenberg zu sitzen ?
>
> Der Sinn und Zweck von Kulanzregelungen ergibt sich aus der Bedeutung des
> Wortes.
> "Wir zahlen abweichend von dem was wir eigentlich müssten"
> Dazu wirst du nichts schriftliches finden oder bekommen.
> Sicherlich hat jeder Mitarbeiter seine pesrönlichen "Kulanz-Möglichkeiten"
> (Je höher angesiedelt desto mehr)
> Aber spätetstens bei dem ersten Mal Hören des Wortes "Kulanz", hätte der
> Mutter klar sein müssen, dass sie auf den Kosten sitzen bleibt, es sei
denn
> die Versicherung ist so nett und gibt was dazu.
Hallo,
ich habe heute erfahren, dass meine Kollegin ein Gespräch mit einem "höheren
Tier" der Versicherung (was immer das bedeuten mag) hatte und dass es diese
Kulanzregelung im Falle einer absolut notwendigen Behandlung durch einen
besonderen Spezialisten gibt. Der Fall wird nun zum Gutachter gegeben,
nachdem er wohl zuvor wegen Inkompetenz oder Faulheit (meine ganz
persönliche Meinung) liegengeblieben war, keinem Gutachter vorgelegt und
dann abgewimmelt wurde.
Ich bin gespannt, was sich dabei ergibt, auch wenn ich das Ganze als
Außenstehende schon recht nüchtern betrachte.
Schönes Wochenende
Anna Klain
|
|
|
| Re: Kulanzregelung von Privatvesicherungen [message #178691 ] |
Do, 16 Dezember 2004 20:26 |
|
"Anna Klain" <AnnaKlain [at] web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cpcnh5$on$04$1 [at] news.t-online.com...
>
> "Don Smeagle" <Don_Smeagle [at] gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:cpccte$k1i$1 [at] news1.transmedia.de...
>
>> 1. Fehler:
>> Die Mutter vermutet ja sowieso schon, dass diese Leitungen nicht
> übernommen
>> werden könnten.
>> Sowas macht man schriftlich, bezogen auf die versicherungsnummer
>> und die
>> vorliegenden Unterlagen
>> mit dem Vermerk der Dringlichkeit und nicht telefonisch geschweigen
>> denn
> mit
>> einem "Hotliner" von dem man wahrscheinlich sich auch niht den
>> namen
> notiert
>> hat.
>> 2. Fehler:
>> Für mich auch nicht nachzuvollziehen.
>> Der Sohn ist sterbenskrank, die Mutter vermutet, das die Kosten
>> nicht
>> übernommen werden, wartet dann wochen und lässt sich dann noch
>> einmal
>> "zulabern"
>>
>>
>> > Die Versicherung übernimmt nun angeblich nur die
>> > Unterbringungskosten,
>> alles
>> > andere muss der Sohn und somit die Mutter bezahlen.
>>
>> Aber dafür hat er es überlebt, oder?
>> Hätte sie ihn nicht operieren lassen, wenn die versicherung von
>> Anfang an
>> gesagt hätte "wir zahlen nicht"?
>>
>> >
>> > Frage meinerseits: Gibt es diese Kulanzregelung wirklich oder
>> > wurde
> meiner
>> > Bekannte eine falsche Auskunft gegeben? Hat jemand vielleicht
>> > ähnliche
>> > Erfahrunge gemacht und weiß ob meine Bekannte noch etwas
>> > unternehmen
> kann
>> um
>> > nicht auf einem immensen Schuldenberg zu sitzen ?
>>
>> Der Sinn und Zweck von Kulanzregelungen ergibt sich aus der
>> Bedeutung des
>> Wortes.
>> "Wir zahlen abweichend von dem was wir eigentlich müssten"
>> Dazu wirst du nichts schriftliches finden oder bekommen.
>> Sicherlich hat jeder Mitarbeiter seine pesrönlichen
>> "Kulanz-Möglichkeiten"
>> (Je höher angesiedelt desto mehr)
>> Aber spätetstens bei dem ersten Mal Hören des Wortes "Kulanz",
>> hätte der
>> Mutter klar sein müssen, dass sie auf den Kosten sitzen bleibt, es
>> sei
> denn
>> die Versicherung ist so nett und gibt was dazu.
>
>
> Hallo,
>
> ich habe heute erfahren, dass meine Kollegin ein Gespräch mit einem
> "höheren
> Tier" der Versicherung (was immer das bedeuten mag) hatte und dass
> es diese
> Kulanzregelung im Falle einer absolut notwendigen Behandlung durch
> einen
> besonderen Spezialisten gibt. Der Fall wird nun zum Gutachter
> gegeben,
> nachdem er wohl zuvor wegen Inkompetenz oder Faulheit (meine ganz
> persönliche Meinung) liegengeblieben war, keinem Gutachter vorgelegt
> und
> dann abgewimmelt wurde.
>
> Ich bin gespannt, was sich dabei ergibt, auch wenn ich das Ganze als
> Außenstehende schon recht nüchtern betrachte.
>
>
> Schönes Wochenende
> Anna Klain
>
Ja, da kann man Dir nur Glück wünschen.
Unabhängig von den Gebührensätzen, die innerhalb des Stutentarifes
gezahlt werden,
wird doch das medizinisch Notwendige gezahlt.
Wie sollten uns mal Frage, ob es gerechtfertigt ist, dass der Hr.
Professor so viel verlangt.
Auch sollte man sich die Frage stellen, wie wird vom Prof. verfahren
bei einem Kassenpatienten?
Denn ein Student ist von den Leistungen her nichts anderes, er hatte
sicherlich
damals auch die Wahl sich höher zu versichern, oder?
Mal wieder aufs Geld geschaut und die günstigste Leistung eingekauft.
Wahrscheinlich hatte man sogar noch Beihilfeanspruch, gell?
A.E.Becker
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aktuelle Zeit: Mi Mai 23 19:35:00 CEST 2012
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