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Miscellaneous / Verschiedenes » z-netz.forum.versicherung » BUZ - vorvertragliche Anzeigepflicht vs. arglistige Täuschung
BUZ - vorvertragliche Anzeigepflicht vs. arglistige Täuschung [message #178657] Di, 14 Dezember 2004 11:43
Hermann.Mueller2002  
Hallo Forum,

Soweit ich weiß kann die Versicherung bei einer vorvertraglichen
Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten, bleibt aber trotz
Rücktritt zahlungspflichtig wenn kein kausaler Zusammenhang zwischen
Anzeigepflichtverletzung und dem BUZ-Leistungsfall besteht.

Bei einer "arglistigen Täuschung" muss die Versicherung nicht
bezahlen.

Wo liegt die Grenze zwischen einer vorvertragliche
Anzeigepflichtverletzung,
zu einer arglistigen Täuschung?
Wie wird die arglistige Täuschung definiert?

Danke
Hermann
Re: BUZ - vorvertragliche Anzeigepflicht vs. arglistige Täuschung [message #178669 ] Mi, 15 Dezember 2004 08:40
Gisbert Sachs  
Hermann M?ller schrieb:

> Hallo Forum,

Noch immer eine Newsgroup...

> Wie wird die arglistige Täuschung definiert?

Du fragst im Zusammenhang mit deiner BU.

Ich empfehle dir, dich durch einen fachlich versierten Anwalt vertreten
zu lassen. Das kostet leider richtig Kohle.

Alternative: Du besorgst dir Fachliteratur, liest einen Haufen Urteile
zur BU-Versicherung, machst deine Ansprüche selbst geltend und reichst
nach einer Leistungsablehnung den kompletten Vorgang an den Ombudsmann
weiter. Dann wartest du mehrere Jahre und hast anschließend immer noch
die Möglichkeit, den Versicherer zu verklagen.


Gruss, GS

--
GisbertSachs [at] gmx.de
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