| bestehende Kap-Lebensversicherung ändern [message #178664] |
Mi, 15 Dezember 2004 02:44 |
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Hallo allerseits,
ich habe seit 13 Jahren eine Kapitallebensversicherung, die ich
allerdings vor etwa 6 Jahren beitragsfrei gestellt habe, weil ich nicht
ganz so flüssig war. Nun will ich sie wieder aufleben lassen und weiter
zahlen. Dazu muss der Vertrag ja geändert werden da sich eine neue
Versicherungssumme bildet.
Stehe ich mit dieser Idee ebenso unter dem Zeitdruck, bis 31.12.04
abgeschlossen zu haben wie ein Neuvertrag? Die Versteuerung der ab
1.1.05 abgeschlossenen Lebensversicherungen meine ich. Oder kann ich
sagen, dass der Vertrag ja schon 1991 abgeschlossen wurde und deshalb
nichts mit der aktuellen Besteuerungsidee unserer Regierung zu tun hat?
bye
Micha
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| Re: bestehende Kap-Lebensversicherung ändern [message #178665 ] |
Mi, 15 Dezember 2004 04:50 |
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"Michael Reck" <michaelreck [at] gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:329j8dF3j94p3U1 [at] individual.net...
> Hallo allerseits,
>
> ich habe seit 13 Jahren eine Kapitallebensversicherung, die ich allerdings
> vor etwa 6 Jahren beitragsfrei gestellt habe, weil ich nicht ganz so
> flüssig war. Nun will ich sie wieder aufleben lassen und weiter zahlen.
> Dazu muss der Vertrag ja geändert werden da sich eine neue
> Versicherungssumme bildet.
>
> Stehe ich mit dieser Idee ebenso unter dem Zeitdruck, bis 31.12.04
> abgeschlossen zu haben wie ein Neuvertrag? Die Versteuerung der ab 1.1.05
> abgeschlossenen Lebensversicherungen meine ich. Oder kann ich sagen, dass
> der Vertrag ja schon 1991 abgeschlossen wurde und deshalb nichts mit der
> aktuellen Besteuerungsidee unserer Regierung zu tun hat?
>
> bye
> Micha
Auch wenn das für November angekündigte BMF-Rundschreiben immer noch
aussteht, soltest Du davon ausgehen, dass es wie ein Neuvertrag zu behandeln
ist.. Schon bisher wurden Wiederinkraftsetzungen, die nach mehr als zwei
Jahren nach der Beitragsfreistellung erfolgten, steuerlich als Neuvertrag
gewertet...
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| Re: bestehende Kap-Lebensversicherung ändern [message #178667 ] |
Mi, 15 Dezember 2004 09:05 |
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Hubert Mayer wrote:
> ...soltest Du davon ausgehen, dass es wie ein Neuvertrag zu
> behandeln ist..
Habe ich befürchtet. Deckt sich auch mit der Aussage meines
Versicherungsvertreters.
bye
Micha
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