| Frage an privat Krankentage-Geld-Versicherte [message #183484] |
Mi, 29 Dezember 2004 22:34 |
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Hallo Leute,
meine private Krankenversicherung, die DBV-Winterthur, macht mir nur
noch Ärger.
Seit mich mein Arzt krank geschrieben hat muss ich in 14-tägigen Abständen sog. Tagegeld-Zahlscheine vom Arzt ausfüllen lassen,
sonst
bekomme ich kein Geld.
Für das Ausfüllen dieser Tagegeld-Zahlscheine, nichts anderes als
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei gesetzlich Krankenversicherten,
berechnet mir mein Arzt die dafür vorgesehene Gebühr.
Obwohl die DVB Winterthur diese Bescheinigungen von mir verlangt,
weigert sie sich die Gebühren dafür zu bezahlen.
Wenn ich mir meinen Versicherungsvertrag anschaue steht dort auch,
das ich diese Bescheinigung auf eigene Kosten zu erbringen habe.
Soweit mein aktueller Kenntnisstand.
Was mich nun interessiert:
a) machen das andere private Versicherungen auch so?
b) gibt es eventuell eine anderslautende Rechtsprechung?
(irgendwie kommt mir die Sache unausgewogen vor!)
Gruss an alle die dies lesen
Dank an alle die mir antworten
Jürgen
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| Re: Frage an privat Krankentage-Geld-Versicherte [message #183507 ] |
Do, 30 Dezember 2004 10:39 |
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Jürgen Knauft schrieb:
> Hallo Leute,
>
> meine private Krankenversicherung, die DBV-Winterthur, macht mir nur
> noch Ärger.
> Seit mich mein Arzt krank geschrieben hat muss ich in 14-tägigen Abständen sog. Tagegeld-Zahlscheine vom Arzt ausfüllen lassen,
> sonst
> bekomme ich kein Geld.
> Für das Ausfüllen dieser Tagegeld-Zahlscheine, nichts anderes als
> Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei gesetzlich Krankenversicherten,
> berechnet mir mein Arzt die dafür vorgesehene Gebühr.
> Obwohl die DVB Winterthur diese Bescheinigungen von mir verlangt,
> weigert sie sich die Gebühren dafür zu bezahlen.
> Wenn ich mir meinen Versicherungsvertrag anschaue steht dort auch,
> das ich diese Bescheinigung auf eigene Kosten zu erbringen habe.
> Soweit mein aktueller Kenntnisstand.
>
> Was mich nun interessiert:
>
> a) machen das andere private Versicherungen auch so?
>
> b) gibt es eventuell eine anderslautende Rechtsprechung?
> (irgendwie kommt mir die Sache unausgewogen vor!)
>
> Gruss an alle die dies lesen
>
> Dank an alle die mir antworten
>
> Jürgen
>
Hallo Juergen
Teilweise wird diese Praxis immer noch verwandt.
Es geht einfach darum die Kosten für ein versichertes Tagegeld so klein
wie möglich zu halten und einen Missbrauch auszuschliessen.
Vonder Continentalen kenne ich das Verfahren ebenfalls- allerdings
werden die Kosten für die Bescheinigung (ein sogenanntes
Pendelformular)üernommen.
Eventuell solltest Du mit Deinem Arzt mal über die Kosten der
Bescheinigung reden!
Gruss und gute Bessserung
Hans- Juergen Mell
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| Re: Frage an privat Krankentage-Geld-Versicherte [message #183536 ] |
Do, 30 Dezember 2004 15:37 |
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Hallo weburmell
>>...
>> Was mich nun interessiert:
>>
>> a) machen das andere private Versicherungen auch so?
>>
>> b) gibt es eventuell eine anderslautende Rechtsprechung?
>> (irgendwie kommt mir die Sache unausgewogen vor!)
>
> Teilweise wird diese Praxis immer noch verwandt.
> Es geht einfach darum die Kosten für ein versichertes Tagegeld so
> klein wie möglich zu halten und einen Missbrauch auszuschliessen.
welcher Missbrauch hat was mit den Erstattungen zu tun ????
> Von der Continentalen kenne ich das Verfahren ebenfalls- allerdings
> werden die Kosten für die Bescheinigung (ein sogenanntes
> Pendelformular) übernommen.
d.h. deine Continentale erstattet diese Kosten.
Ist Sie vertraglich dazu verpflichtet?
> Eventuell solltest Du mit Deinem Arzt mal über die Kosten der
> Bescheinigung reden!
wenn dem Arzt eine Gebühr dafür zusteht weil er damit Arbeit gehabt hat soll
er sein Geld auch bekommen. Andere Dienstleister bekommen für ihre Arbeit auch
Geld. Das ist nicht das Problem.
Die Frage ist nur ob die Krankentagegeld / Krankenversicherung für eine von ihr
verlangte Bescheinigung die Kosten auf den Versicherten überwälzen kann oder
ob es keine rechtliche Regelung gibt die diese Praxis verboten hat,
wie so andere Schikanen die ich bei der Abrechnung der DBV Winterthur bei mir
feststellen konnte.
Gruss
Jürgen
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| Re: Frage an privat Krankentage-Geld-Versicherte [message #185088 ] |
Do, 30 Dezember 2004 19:46 |
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Jürgen Knauft schrieb:
> Hallo weburmell
>
>
>>>...
>>>Was mich nun interessiert:
>>>
>>>a) machen das andere private Versicherungen auch so?
>>>
>>>b) gibt es eventuell eine anderslautende Rechtsprechung?
>>> (irgendwie kommt mir die Sache unausgewogen vor!)
>>
>>Teilweise wird diese Praxis immer noch verwandt.
>>Es geht einfach darum die Kosten für ein versichertes Tagegeld so
>>klein wie möglich zu halten und einen Missbrauch auszuschliessen.
>
>
> welcher Missbrauch hat was mit den Erstattungen zu tun ????
>
>
>>Von der Continentalen kenne ich das Verfahren ebenfalls- allerdings
>>werden die Kosten für die Bescheinigung (ein sogenanntes
>>Pendelformular) übernommen.
>
>
> d.h. deine Continentale erstattet diese Kosten.
> Ist Sie vertraglich dazu verpflichtet?
>
>
>>Eventuell solltest Du mit Deinem Arzt mal über die Kosten der
>>Bescheinigung reden!
>
>
> wenn dem Arzt eine Gebühr dafür zusteht weil er damit Arbeit gehabt hat soll
> er sein Geld auch bekommen. Andere Dienstleister bekommen für ihre Arbeit auch
> Geld. Das ist nicht das Problem.
>
> Die Frage ist nur ob die Krankentagegeld / Krankenversicherung für eine von ihr
> verlangte Bescheinigung die Kosten auf den Versicherten überwälzen kann oder
> ob es keine rechtliche Regelung gibt die diese Praxis verboten hat,
> wie so andere Schikanen die ich bei der Abrechnung der DBV Winterthur bei mir
> feststellen konnte.
>
> Gruss
>
> Jürgen
>
Hallo,
also erstens die Erstattungen und Kosten haben eine Menge mit dem
Missbrauch zu tun. Es gab mal Zeiten da reichte eine Krankschreibung des
Hautarztes etc. und wenn dieser Dr. 6Wochen Krankheit am Stück
aufschrieb wurden eben 6 Wochen berechnet... auch wegen Grippalen
Infektes! Da habe einige Versicherer extrem Lehrgeld bezahlen dürfen.
Zu den Kosten, die Continentale hat im Rahmen ihrer Leistungsplficht
auch die Kosten der Bescheinigungen übernommen. Allerdings nicht über
das Tagegeld abgegerechnet sondern über die Krankenversicherung selbst!
Damals Tarif SB 300 (Ambulanter Tarif mit 300€ SB).
Die Frage nach den Kosten müsste in dem MB KT geregelt sein- eventuell
in besonderen Bedingungen.
Welche Tarife hast Du abgeschlossen und bei wem - Makler oder Generalagent?
Die Frage nach den Kosten müsste in dem MB KT geregelt sein- eventuell
in besonderen Bedingungen.Zur Not kannst Du diese bei der Winterthur
oder über den PKV Verband bekommen.
Ein klärendes Gespräch mit Deinem Makler oder mit der Abrechnungsstelle
würde ich Dir aber auf jeden fall empfehlen. Ansonsten ist auch der Weg
zum Ombudsmann hilfreich- wenn es nicht anders geht.
Ich hoffe sehr ein wenig weitergeholfen zu haben und wünsch alles gute
und einen guten Rutsch.
Gruss
Hans-Juergen
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