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Miscellaneous / Verschiedenes » z-netz.forum.versicherung » Abrechnungsmodus bei PKV
Abrechnungsmodus bei PKV [message #185479] Mo, 03 Januar 2005 17:41
Peter Schmidt  
Hallo NG,

ich habe zum 01.01. den Abrechnungsmodus meiner privaten
Krankenversicherung auf einen anderen Tarif umstellen lassen. Im neuen
Tarif habe ich einen höheren Selbstbehalt in diesem Jahr.
Nun ist es so, daß ich noch im Dezember eine relativ teure
Zahnbehandlung erhalten hatte, deren Rechnung ich am 30.12. (mit
Datum vom 29.12.) erhielt. Wenn ich diese jetzt bei der Kasse
einreiche, wird sie dann seitens der Kasse noch dem alten (wegen des
Rechnungsdatums) oder schon dem neuen, was schlecht wäre, wegen meiner
jetzt erst erfolgenden Einreichung, zugerechnet? Oder ist das
Ermessenssache der Versicherer?

Peter
Re: Abrechnungsmodus bei PKV [message #185481 ] Mo, 03 Januar 2005 17:58
Robert Klemme  
"Peter Schmidt" <niteflyer [at] gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:84tit09gv8slotaggm4oj3t9css928lgc3 [at] 4ax.com...
> Hallo NG,
>
> ich habe zum 01.01. den Abrechnungsmodus meiner privaten
> Krankenversicherung auf einen anderen Tarif umstellen lassen. Im neuen
> Tarif habe ich einen höheren Selbstbehalt in diesem Jahr.
> Nun ist es so, daß ich noch im Dezember eine relativ teure
> Zahnbehandlung erhalten hatte, deren Rechnung ich am 30.12. (mit
> Datum vom 29.12.) erhielt. Wenn ich diese jetzt bei der Kasse
> einreiche, wird sie dann seitens der Kasse noch dem alten (wegen des
> Rechnungsdatums) oder schon dem neuen, was schlecht wäre, wegen meiner
> jetzt erst erfolgenden Einreichung, zugerechnet? Oder ist das
> Ermessenssache der Versicherer?

Ich denke, der Tarif der zum Rechnungstermin gültig war, wird angewendet.
Höchstens noch der Tarif zum Behandlungstermin, aber das dürfte ja in deinem
Fall auf das Gleiche hinauslaufen.

Ciao

robert
Re: Abrechnungsmodus bei PKV [message #185548 ] Mo, 03 Januar 2005 21:18
Stephan Bumberger  
Robert Klemme:

>Ich denke, der Tarif der zum Rechnungstermin gültig war, wird angewendet.
>Höchstens noch der Tarif zum Behandlungstermin, aber das dürfte ja in deinem
>Fall auf das Gleiche hinauslaufen.

Es ist immer und ohne Ausnahme der Tarif zum Zeitpunkt der Behandlung, wann
die Rechnung geschrieben wird ist völlig uninteressant.

Gruß

Stephan
--
....
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