| Beitragserstattung bei PKV [message #185480] |
Mo, 03 Januar 2005 17:44 |
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Hallo NG,
gleich noch eine Frage. Ich bin erst seit einem halben Jahr Mitglied
der PKV und habe noch keine Langzeiterfahrungen. Wie ist die
Beitragsrückerstattung geregelt, wenn ich jetzt eine Rechnung, die vom
Ende des letzten Jahres stammt, einreiche. Würde sie dann schon meine
Erstattung 2005 beeinflussen? Und darf man überhaupt nichts
eingereicht haben, um überhaupt eine Erstattung zu bekommen?
Peter
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| Re: Beitragserstattung bei PKV [message #185482 ] |
Mo, 03 Januar 2005 18:01 |
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"Peter Schmidt" <niteflyer [at] gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:idtit0lmjp8u9g5c18nab1pa0ugf4m4top [at] 4ax.com...
> Hallo NG,
>
> gleich noch eine Frage. Ich bin erst seit einem halben Jahr Mitglied
> der PKV und habe noch keine Langzeiterfahrungen. Wie ist die
> Beitragsrückerstattung geregelt, wenn ich jetzt eine Rechnung, die vom
> Ende des letzten Jahres stammt, einreiche. Würde sie dann schon meine
> Erstattung 2005 beeinflussen?
Nein, sie fällt ja noch in 2004 - also hat sie auch nur Auswirkungen auf die
BRE von 2004.
> Und darf man überhaupt nichts
> eingereicht haben, um überhaupt eine Erstattung zu bekommen?
Das steht in den Versicherungsbedingungen. Normalerweise ist es so.
Tipp: normalerweise fährt man am günstigsten, wenn man die Rechnungen erst
einreicht, wenn man die Summ Selbstbeteiligung + BRE überschritten hat.
Manche Versicherungen sind auch so kulant, dass man alles einreichen kann
und im Nachhinein wird dann das für den Versicherten günstigere Modell
gefahren, d.h., wenn man mit seinen Rechnungen unter o.g. Summe bleibt, kann
man die Kosten selber übernehmen und das ist dann, als ob man sie nicht
eingereicht hätte, d.h., man bekommt die volle BRE.
Ciao
robert
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| Re: Beitragserstattung bei PKV [message #186057 ] |
Do, 06 Januar 2005 20:56 |
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Peter Schmidt schrieb
> gleich noch eine Frage. Ich bin erst seit einem halben Jahr Mitglied
> der PKV und habe noch keine Langzeiterfahrungen. Wie ist die
> Beitragsrückerstattung geregelt, wenn ich jetzt eine Rechnung, die vom
> Ende des letzten Jahres stammt, einreiche. Würde sie dann schon meine
> Erstattung 2005 beeinflussen? Und darf man überhaupt nichts
nein.
> eingereicht haben, um überhaupt eine Erstattung zu bekommen?
Bei vielen Versicherungen ist es so. Manche Versicherungen
verrechnen die erhaltenen Leistungen mit der
Beitragsrückerstattung.
Frag einfach mal nach. Der Typ, der dir die Versicherung
verkauft hat, bekommt im Schnitt 6 Monatsbeiträge. Dafür kann er
ruhig mal ein paar einfache Fragen beantworten.
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