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Miscellaneous / Verschiedenes » z-netz.forum.versicherung » Private Haftpflicht gekündigt - immer noch keine Bestätigung!
Private Haftpflicht gekündigt - immer noch keine Bestätigung! [message #194558] So, 23 Januar 2005 16:28
Andrea Kiessling  
Hi,

aufgrund der Beitragsanpassung zum neuen Jahr (07.01.05) haben wir vom
außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch gemacht, und am 04.01.05 per
Einschreiben mit Rückschein unsere Private Haftpflichtversicherung
gekündigt, da wir zu einer anderen Gesellschaft wechseln wollen.

Bis heute ist keine Bestätigung bei uns eingegangen, obwohl dies natürlich
auch nocheinmal ausdrücklich angefordert war.
Wie lang soll ich da noch warten, und bin ich im Moment überhaupt versichert
?
Denn solang die BEstätigung nicht da ist, kann ich ja auch keinen neuen
Vertrag abschließen, oder ?

MfG Andrea
Re: Private Haftpflicht gekündigt - immer noch keine Bestätigung! [message #194559 ] So, 23 Januar 2005 17:09
Dana  
Doch,solange der Rückschein da ist,was soll Dich daran hindern?
Es kann halt immer dauern bis die antworten,fakt ist Du kannst eine neue
abschliessen.

Für die andere bzw. neue Versicherung spielt das eh keine Rolle, da Du
mehrere Versicherungen haben darfst.


"Andrea Kiessling" <a.kiessling [at] tiscali.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ct0fq9$2puv$1 [at] ulysses.news.tiscali.de...
> Hi,
>
> aufgrund der Beitragsanpassung zum neuen Jahr (07.01.05) haben wir vom
> außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch gemacht, und am 04.01.05 per
> Einschreiben mit Rückschein unsere Private Haftpflichtversicherung
> gekündigt, da wir zu einer anderen Gesellschaft wechseln wollen.
>
> Bis heute ist keine Bestätigung bei uns eingegangen, obwohl dies natürlich
> auch nocheinmal ausdrücklich angefordert war.
> Wie lang soll ich da noch warten, und bin ich im Moment überhaupt
versichert
> ?
> Denn solang die BEstätigung nicht da ist, kann ich ja auch keinen neuen
> Vertrag abschließen, oder ?
>
> MfG Andrea
>
>
Re: Private Haftpflicht gekündigt - immer noch keine Bestätigung! [message #194560 ] So, 23 Januar 2005 20:25
Stephan Bumberger  
Andrea Kiessling:

> aufgrund der Beitragsanpassung zum neuen Jahr (07.01.05) haben wir vom
> außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch gemacht, und am 04.01.05 per
> Einschreiben mit Rückschein unsere Private Haftpflichtversicherung
> gekündigt, da wir zu einer anderen Gesellschaft wechseln wollen.
>
> Bis heute ist keine Bestätigung bei uns eingegangen, obwohl dies natürlich
> auch nocheinmal ausdrücklich angefordert war.
> Wie lang soll ich da noch warten, und bin ich im Moment überhaupt versichert
> ?

Du bist im Moment nicht versichert, Du solltest diesen Zustand gleich
morgen ändern.

> Denn solang die BEstätigung nicht da ist, kann ich ja auch keinen neuen
> Vertrag abschließen, oder ?

Natürlich kannst Du das,Du solltest das sogar dringenst gleich morgen tun.

Gruß

Stephan

--
....
Re: Private Haftpflicht gekündigt - immer noch keine Bestätigung! [message #194561 ] So, 23 Januar 2005 22:25
Andrea Kiessling  
Hi,

hab' dabei ein mulmiges Gefühl jetzt schon die neue abzuschließen.
Nicht das die alte Versicherung aus irgendeinem Grund meine Kündigung nicht
annimmt oder diese nicht rechtskräftig ist. Dann hab ich nachher 2
Versicherungen laufen, und meine ursprgl. Idee, dabei Geld zu sparen wäre
hin.
Nebenbei hat die alte Versicherung unterdessen auch schon den Beitrag per
Einzug abgebucht. Den müssen sie mir aber wieder erstatten, im Falle der
rechtsmäßigen Kündigung, oder ?


Gruß Andrea
Re: Private Haftpflicht gekündigt - immer noch keine Bestätigung! [message #194563 ] So, 23 Januar 2005 23:03
Stephan Bumberger  
Andrea Kiessling:

> hab' dabei ein mulmiges Gefühl jetzt schon die neue abzuschließen.
> Nicht das die alte Versicherung aus irgendeinem Grund meine Kündigung nicht
> annimmt oder diese nicht rechtskräftig ist. Dann hab ich nachher 2
> Versicherungen laufen, und meine ursprgl. Idee, dabei Geld zu sparen wäre
> hin.

Wenn Du Dich mit den Daten in Deinem ursprünglichen Posting nicht vertan
hast, dann ist schon alles in Ordnung. Deine Kündigung ist ja gerade mal
etwas mehr als 2 Wochen her, so schnell sind nicht alle Gesellschaften mit
den Kündigungsbestätigungen. Mich wundert zwar das Datum der Erhöhung, denn
das ist in der Regel zum 1.7., aber auch zur Hauptfälligkeit stellen einige
um.

Deine Kündigung ist denen aber beweisbar zugegangen und was für Dich gilt,
gilt auch für die Versicherungsgesellschaft. Die können beweisen, dass Du
nicht mehr versichert bist und genau das würden die im Falle eines Schadens
auch tun, verlasse Dich drauf.

> Nebenbei hat die alte Versicherung unterdessen auch schon den Beitrag per
> Einzug abgebucht. Den müssen sie mir aber wieder erstatten, im Falle der
> rechtsmäßigen Kündigung, oder ?

Ja selbstverständlich wird die Prämie erstattet.

Gruß

Stephan

--
....
Re: Private Haftpflicht gekündigt - immer noch keine Bestätigung! [message #194564 ] So, 23 Januar 2005 23:21
Christian Stommel  
Hallo,

"Stephan Bumberger" <bumberger [at] web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:651oy2lkyt8d.dlg [at] news.bumberger.de...
> Andrea Kiessling:
>
>> hab' dabei ein mulmiges Gefühl jetzt schon die neue abzuschließen.
>> Nicht das die alte Versicherung aus irgendeinem Grund meine
>> Kündigung nicht
>> annimmt oder diese nicht rechtskräftig ist. Dann hab ich nachher 2
>> Versicherungen laufen, und meine ursprgl. Idee, dabei Geld zu
>> sparen wäre
>> hin.
>

Selbst wenn - Versicherung 2 (Neu) müßte den dortigen Vertrag zu
Gunsten Versicherung 1 (Alt) aufheben...

> Wenn Du Dich mit den Daten in Deinem ursprünglichen Posting nicht
> vertan
> hast, dann ist schon alles in Ordnung. Deine Kündigung ist ja gerade
> mal
> etwas mehr als 2 Wochen her, so schnell sind nicht alle
> Gesellschaften mit
> den Kündigungsbestätigungen. Mich wundert zwar das Datum der
> Erhöhung, denn
> das ist in der Regel zum 1.7., aber auch zur Hauptfälligkeit stellen
> einige
> um.

Zum 01.07. können die Beiträge einer Haftpflicht Versicherung
angeglichen werden; wenn die Hauptfälligkeit eines Vertrages ein
anderes Datum hat, dann wir die Angleichung zum entsprechenden HF
Termin danach wirksam.

>
> Deine Kündigung ist denen aber beweisbar zugegangen und was für Dich
> gilt,
> gilt auch für die Versicherungsgesellschaft. Die können beweisen,
> dass Du
> nicht mehr versichert bist und genau das würden die im Falle eines
> Schadens
> auch tun, verlasse Dich drauf.
>

Nebenbei: Eine Kündigung wird als eine einseite Willenserklärung
definiert, die keiner Bestätigung bedarf ;-)

>> Nebenbei hat die alte Versicherung unterdessen auch schon den
>> Beitrag per
>> Einzug abgebucht. Den müssen sie mir aber wieder erstatten, im
>> Falle der
>> rechtsmäßigen Kündigung, oder ?
>

Aber sischer. Da fällt mir noch ein, daß es hier mal ein Posting gab,
daß der Versicherer nicht zur Bestätigung verpflichtet ist, jedoch
verplichtet ist, eine rechtsunwirksame Kündigung unverzüglich zurück
zu weisen. Wenn ich mich recht entsinne, ging es hier um die Frage,
wie unverzüglich definiert ist.

Bis denne

Christian


> Ja selbstverständlich wird die Prämie erstattet.
>
> Gruß
>
> Stephan
>
> --
> ...
Re: Private Haftpflicht gekündigt - immer noch keine Bestätigung! [message #194565 ] So, 23 Januar 2005 23:28
Stephan Bumberger  
Christian Stommel:

> "Stephan Bumberger" <bumberger [at] web.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:651oy2lkyt8d.dlg [at] news.bumberger.de...
>> Andrea Kiessling:
>>
>>> hab' dabei ein mulmiges Gefühl jetzt schon die neue abzuschließen.
>>> Nicht das die alte Versicherung aus irgendeinem Grund meine
>>> Kündigung nicht
>>> annimmt oder diese nicht rechtskräftig ist. Dann hab ich nachher 2
>>> Versicherungen laufen, und meine ursprgl. Idee, dabei Geld zu
>>> sparen wäre
>>> hin.
>>
>
> Selbst wenn - Versicherung 2 (Neu) müßte den dortigen Vertrag zu
> Gunsten Versicherung 1 (Alt) aufheben...

Nein, das müsste sie nicht.

§ 60 VVG

| (1) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch welchen die
| Doppelversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der
| Doppelversicherung geschlossen, so kann er verlangen, daß der später
| geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter
| verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt
| wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.

Da hier eindeutig nicht von "ohne Kenntnis" die Rede sein kann, wäre der
Vertrag bei 2 (Neu) nicht aufzuheben.

Hier käme dann § 58 VVG zur Anwendung.

| (1) Wer für ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern
| Versicherung nimmt, hat jedem Versicherer von der anderen Versicherung
| unverzüglich Mitteilung zu machen.
|
| (2) In der Mitteilung ist der Versicherer, bei welchem die andere
| Versicherung genommen worden ist, zu bezeichnen und die
| Versicherungssumme anzugeben.


Gruß

Stephan

--
....
Re: Private Haftpflicht gekündigt - immer noch keine Bestätigung! [message #194566 ] So, 23 Januar 2005 23:46
Frank Kozuschnik  
Andrea Kiessling schrieb:

> aufgrund der Beitragsanpassung zum neuen Jahr (07.01.05) haben wir vom
> außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch gemacht, und am 04.01.05 per
> Einschreiben mit Rückschein unsere Private Haftpflichtversicherung
> gekündigt, da wir zu einer anderen Gesellschaft wechseln wollen.
>
> Bis heute ist keine Bestätigung bei uns eingegangen, obwohl dies natürlich
> auch nocheinmal ausdrücklich angefordert war.
> Wie lang soll ich da noch warten, und bin ich im Moment überhaupt versichert
> ?

Wenn deine Kündigung rechtmäßig war, wird sie zu dem Termin wirksam,
zu dem du gekündigt hast. Wenn du zum Beispiel zum 07.01.2005
gekündigt hast, bist du jetzt natürlich nicht mehr versichert.

> Denn solang die BEstätigung nicht da ist, kann ich ja auch keinen neuen
> Vertrag abschließen, oder ?

Natürlich kannst du das, und du solltest das vielleicht sogar. Die
alte Versicherung ist gar nicht verpflichtet, dir die Kündigung noch
einmal extra zu bestätigen. Eine rechtmäßige Kündigung wird mit dem
Zugang wirksam, und darüber hast du mit dem Rückschein doch einen
Beleg, oder?
Re: Private Haftpflicht gekündigt - immer noch keine Bestätigung! [message #194872 ] Mo, 24 Januar 2005 18:50
Nils-Oliver Majewski  
"Andrea Kiessling" <a.kiessling [at] tiscali.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ct0fq9$2puv$1 [at] ulysses.news.tiscali.de...
> Hi,
>
> aufgrund der Beitragsanpassung zum neuen Jahr (07.01.05) haben wir vom
> außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch gemacht, und am 04.01.05 per
> Einschreiben mit Rückschein unsere Private Haftpflichtversicherung
> gekündigt, da wir zu einer anderen Gesellschaft wechseln wollen.
>
> Bis heute ist keine Bestätigung bei uns eingegangen, obwohl dies natürlich
> auch nocheinmal ausdrücklich angefordert war.
> Wie lang soll ich da noch warten, und bin ich im Moment überhaupt
versichert
> ?
> Denn solang die BEstätigung nicht da ist, kann ich ja auch keinen neuen
> Vertrag abschließen, oder ?
>
> MfG Andrea

Ein Anruf bei Deiner alten Gesellschaft kann den Sachverhalt schnell
aufklären.

Nils
>
Re: Private Haftpflicht gekündigt - immer noch keine Bestätigung! [message #195263 ] Di, 25 Januar 2005 14:41
Andrea Kiessling  
> Ein Anruf bei Deiner alten Gesellschaft kann den Sachverhalt schnell
> aufklären.

Hi,

nach tagelangem Nichterreichen, war es mir nun heute tatsächlich möglich
dort jemanden an der Strippe zu haben.
Es sei alles ok, und die Bestätigung kommt in den nächsten Tagen.
Manchmal sind die Dinge einfacher als sie scheinen :-)

Danke für Eure Hilfe und die Infos.
Gruß Andrea, die gleich heute den neuen Vertrag abschließen wird !
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