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Miscellaneous / Verschiedenes » z-netz.forum.versicherung » Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden
Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #124] Mi, 03 März 2004 22:19
omw  
Hallo NG!

Vor ca. 3 Wochen gab es in der Wohnung meiner Eltern einen Küchenbrand.
Die Versicherung wurde informiert und am Schadenstag kam ein
Schadenregulierer der Versicherung. Wie sollten Maler, Elektriker u.a.
Handerker bestellen, Kostenvoranschläge einholen und diese einreichen. Das
haben wir auch getan. Nun wird der Kostenvoranschlag des Elektrikers für zu
Hoch eingestuft. Ein vereidigter und unabhängiger Sachverständiger wurde
hinzugezogen. Da in der betroffenen Wohnung nur alte Leitungen gibt die zum
Teil noch mit Baumwolle umwickelt ist (wie es vor Jahrzehnten mal üblich
war). Der Elektriker übernimmt keine Verantwortung nur die zerstörte
Elektrik an die veraltete anzuschließen, zumal dies wohl auch rechtlich
nicht ganz korrekt wäre. Die Versicherung und der Sachverständige allerdings
wollen nur den Schaden der direkt vom Brand betroffenen Elektrik zahlen.
Allerdings wäre diese auch bereit 50 % des Kostenvoranschlages zu
übernehmen, aber nicht mehr. Wir sind allerdings der Auffassung, wäre dieser
Brand nicht geschehen und hätte Teile der Elektrik zerstört, läge ja derzeit
und wahrscheinlich in naher Zukunft auch kein Anlaß an der Elektrik
auszubessern oder zu erneuern. Durch den Brandschaden ist es jetzt aber
notwendig und steht somit für uns im direkten Zusammenhang. Wir haben zwar
schon rechtliche Hilfe in Anspruch genommen, möchte mich hier an dieser
Stelle aber alternativ sowohl über die rechtliche, die
Versicherungstechnische Seite informieren. Nicht zuletzt interessieren mich
auch die Meinungen aus der Ecke der Elektrotechnik (hoffe das ist da nicht
zu sehr off topik).

- Wie sieht dazu die Rechtslage aus?
- Lohnt es sich einen 2. Sachverständigen hinzuzuziehen.
- Was muß die Versicherung zahlen und was nicht? Und was fällt alles in den
Graubereich
das Ermessens der Versicherung?
- Gibt es in der Rechtssprechung Präzedenzfall den man anführen kann?
- Ansonsten gerne auch Internetadressen, wo man sich über ein allgemeines
Verhalten oder
Vorgehensweisen in Versicherungsfällen informieren kann. Auch für Laien
verständlich!
- Gerne auch sonstige Tipps, aber bitte nicht den Kern (s.o.) vergessen.

Schon mal vielen Dank für die Hilfe

Mit freundlichen Grüßen.
O. Winkelmann
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #125 ] Mi, 03 März 2004 23:24
Steffen Braun  
> - Wie sieht dazu die Rechtslage aus?
Du wirst gestellt wie vor dem Versicherungsfall/Brand (= veraltete Anlage).
Da das aber schlecht geht, hast Du ein Problem.

Wenn Du ein Auto hast mit einer zerbeulten Seitentür (die noch funktioniert)
und Dir fährt erneut jemand in die Seitentür (die jetzt nicht mehr geht),
dann wirst Du auch ein Problem haben, jemanden zu finden, der Dir eine
zerbeulte Tür die Funktioniert einzubauen. Also wird Dir eine schöne ganze
Tür eingebaut und Du bleibst auf einen Teil der Kosten sitzen.


> - Lohnt es sich einen 2. Sachverständigen hinzuzuziehen.
Glaub nicht
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #126 ] Do, 04 März 2004 00:45
diegmann  
"Steffen Braun" <mail2 [at] braun-dresden.de> schrieb

> > - Wie sieht dazu die Rechtslage aus?

> Du wirst gestellt wie vor dem Versicherungsfall/Brand (= veraltete
Anlage).
> Da das aber schlecht geht, hast Du ein Problem.

Ja, so ist das bei KfZ-Versicherungen. Nicht jedoch bei Hausrat, da ist in
der Regel der Wiederbeschaffungs- und nicht der Zeitwert versichert.

Die Frage ist also, wie es bei der Gebäudeversicherung ist, die hier
offenbar greift.
Da der OP bzw. dessen Eltern sich mit der herumschlagen, sind sie offenbar
Eigentümer, was das Interesse an einer kompletten Neuverkabelung erklärt.
IMHO muss soviel ersetzt werden, wie beschädigt ist und wie notwendig ist,
um eine normgerechte Neuverkabelung der geschädigten Bereiche sicher zu
stellen. Vielleicht kann der Sachverständige jemanden benennen, der die
Reparatur zur freigegebenen Summe durchführt und verantwortet?

Grüße
Markus
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #127 ] Do, 04 März 2004 02:36
Christian Abraham  
"O. Winkelmann" <omw [at] freenet.de> schrieb:

>Hallo NG!

Hallo User,

> Da in der betroffenen Wohnung nur alte Leitungen gibt die zum
>Teil noch mit Baumwolle umwickelt ist (wie es vor Jahrzehnten mal üblich
>war). Der Elektriker übernimmt keine Verantwortung nur die zerstörte
>Elektrik an die veraltete anzuschließen, zumal dies wohl auch rechtlich
>nicht ganz korrekt wäre.

Er darf wohl diese Art von "Verdrahtung" nicht mehr anbringen /
erneuern.

>Die Versicherung und der Sachverständige allerdings
>wollen nur den Schaden der direkt vom Brand betroffenen Elektrik zahlen.

Auch korrekt. Nur dieser muß "wiederbeschafft" werden. (Nicht der
Schaden, aber die Wiederherstellung).

>Allerdings wäre diese auch bereit 50 % des Kostenvoranschlages zu
>übernehmen, aber nicht mehr. Wir sind allerdings der Auffassung, wäre dieser
>Brand nicht geschehen und hätte Teile der Elektrik zerstört, läge ja derzeit
>und wahrscheinlich in naher Zukunft auch kein Anlaß an der Elektrik
>auszubessern oder zu erneuern.

Darum geht es nicht. Die Versicherung zeigt sich mit 50% Übernahme
recht kulant. Die alten Leitungen dürfen (vermutlich) nicht mehr
verlegt werden und die gesamte neue Elektrik bedeutet eine
Verbesserung. Anspruch auf Verbesserung hast Du nicht. Auch muß nur
ersetzt werden was kaputt ist. Deshalb ist Deine Logik etwas zu
weitreichend.

>Durch den Brandschaden ist es jetzt aber
>notwendig und steht somit für uns im direkten Zusammenhang.

S.o. Einen Wiederbeschaffungswert (der wird bei Hausrat bezahlt) wird
angenommen, spielt aber nur in der Geldsumme eine Rolle, da diese
Leitungen nicht mehr wiederbeschafft (verbaut) werden dürfen (das darf
ich wohl annehmen, sonst würde sich der Elektriker nicht weigern).

>Wir haben zwar
>schon rechtliche Hilfe in Anspruch genommen, möchte mich hier an dieser
>Stelle aber alternativ sowohl über die rechtliche, die
>Versicherungstechnische Seite informieren. Nicht zuletzt interessieren mich
>auch die Meinungen aus der Ecke der Elektrotechnik (hoffe das ist da nicht
>zu sehr off topik).

>- Wie sieht dazu die Rechtslage aus?

Schwierig.

>- Lohnt es sich einen 2. Sachverständigen hinzuzuziehen.

Eher nicht.

>- Was muß die Versicherung zahlen und was nicht? Und was fällt alles in den
>Graubereich das Ermessens der Versicherung?

Die Hausrat zahlt den Wiederbeschaffungswert, die Haftpflicht den
Zeitwert. Wenn eine Ware nicht wiederbeschafft werden kann, wie bei
Dir, wird der damalige Wert bei Entstehung der Sache, mehr oder
weniger (dafür gibt es Tabellen) hochgerechnet. Das dürften die 50%
des Vorkostenanschlags sein.

>- Gibt es in der Rechtssprechung Präzedenzfall den man anführen kann?

Irgendwo sicher.

>Vorgehensweisen in Versicherungsfällen informieren kann. Auch für Laien
>verständlich!

Verbraucherzentrale. Aber erwarte nicht zuviel von denen. Oftmals
wollen sie sich bei ihren Kunden auch "lieb Kind" machen. Den Prozess
wirst auf Dein Risiko führen müssen.

>Schon mal vielen Dank für die Hilfe

IANAL.

>Mit freundlichen Grüßen.
>O. Winkelmann

Grüße
Christian


--
ROT-13 Zrue rejnegrg? Ghg zve yrvq.
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Br [message #128 ] Do, 04 März 2004 09:20
joerg-leppin  
"O. Winkelmann" <omw [at] freenet.de> schrieb im Newsbeitrag news:40464c7a$0$12929$9b4e6d93 [at] newsread2.arcor-online.net...

Moin,
diese Leitungen sind mindestens 50 Jahre alt, wahrscheinlich noch
älter.
Diese Anlagen besitzen Bestandsschutz, mussten und müssen
nicht ausgewechselt werden. Nur, sobald Änderungen und/oder
Reparaturen an der Anlage vorgenommen werden, dürfen
diese Arbeiten nur nach dem aktuellen Stand der Technik
ausgeführt werden.
Wenn bei Eurem Brand nur die Küche betroffen sein sollte,
dann würde es langen, nur die Küche komplett neu zu verkabeln.
Die Zuleitungen zur Küche müssen direkt vom Sicherungskasten
aus beginnen.
Der Rest der Anlage hat Bestandsschutz.
Leider wurde früher kreuz und quer durch die Wohnung verdrahtet,
was weitere Probleme nach sich zieht. Es kann z.B. sein, dass
weitere Räume von der Küche aus versorgt wurden.
Diese Räume könnten auch jetzt wieder von der Küche aus versorgt
werden, nur ist das nicht die eleganteste Lösung.
Ein weiteres Problem: Die alten Leitungen müssten an die neuen
mit angeschlossen werden.
Diese alten Leitungen haben die Angewohnheit, dass sie solange
funktionieren, bis man sie anfasst. Da zerbröselt die Isolierung, die
Adern liegen blank. Höchste Kurzschluss- bzw Brandgefahr.
Also sollten auch die Räume, die vorher von der Küche aus
versorgt wurden, neu verkabelt werden.

In Eurem eigenen Interesse solltet Ihr die komplette E-Anlage
in der Wohnung ersetzen lassen, unabhängig davon, wieviel
die Versicherung zahlt. Ich kann den Elektriker verstehen,
dass er keine Verantwortung für eine alte Anlage übernehmen
will. Das Risiko für einen Defekt ist einfach zu gross. Beim
nächsten Schadensfall wird er erstmal herangezogen.
Eine Erneuerung der E-Anlage nach einem bestimmten Zeitraum
sollte in der Planung genauso vorgesehen werden, wie die
Erneuerung der Heizung alle paar Jahrzehnte.
Wenn die Versicherung schon 50% der Kosten übernehmen
will, dann ist doch schon fast alles klar.
Ich weiss nicht wie gross die Wohnung ist und wie hoch der
Kostenvoranschlag war, aber bei 50% müsstet Ihr vielleicht
noch 2000,-Euro drauflegen und Ihr habt eine vernünftige und
sichere E-Anlage.

Jörg
Re: Uneinigkeit überElektroinstallationen nacheinem Brandschaden [message #129 ] Do, 04 März 2004 13:36
Michael Kauffmann  
O. Winkelmann verlautbarte zum Themenkomplex
Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden:

> Vor ca. 3 Wochen gab es in der Wohnung meiner Eltern einen Küchenbrand.

Was war eigentlich die Brandursache?

> Da in der betroffenen Wohnung nur alte Leitungen gibt die zum Teil noch mit
> Baumwolle umwickelt ist (wie es vor Jahrzehnten mal üblich war).

> Wir sind allerdings der Auffassung, wäre dieser Brand nicht geschehen und
> hätte Teile der Elektrik zerstört, läge ja derzeit und wahrscheinlich in
> naher Zukunft auch kein Anlaß an der Elektrik auszubessern oder zu
> erneuern. Durch den Brandschaden ist es jetzt aber notwendig und steht
> somit für uns im direkten Zusammenhang.

Vielleicht solltet ihr froh sein, dass die Versicherung keinen umgekehrten
Zusammenhang vermutet.

Michael Kauffmann
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #130 ] Do, 04 März 2004 17:27
Thiemo Stadtler  
On Wed, 3 Mar 2004 22:19:02 +0100, "O. Winkelmann" <omw [at] freenet.de> wrote:
>Der Elektriker übernimmt keine Verantwortung nur die zerstörte
> Elektrik an die veraltete anzuschließen, zumal dies wohl auch rechtlich
> nicht ganz korrekt wäre.

Das ist ein interessantes Detail. IMHO kann ein Elektriker sich
nicht aussuchen, wofür er Verantwortung übernimmt und wofür
nicht. Deshalb sollte er sollte er entweder für seine Arbeit
voll verantwortlich sein, oder den Auftrag ablehnen.

Oder sehe ich das falsch?

Ansonsten will ich allen anderen zustimmen:
Laß alles neu machen!

Thiemo
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #131 ] Do, 04 März 2004 18:13
Uwe Hercksen  
O. Winkelmann schrieb:
>=20
> Vor ca. 3 Wochen gab es in der Wohnung meiner Eltern einen K=FCchenbran=
d.
> Die Versicherung wurde informiert und am Schadenstag kam ein
> Schadenregulierer der Versicherung. Wie sollten Maler, Elektriker u.a.
> Handerker bestellen, Kostenvoranschl=E4ge einholen und diese einreichen=
=2E Das
> haben wir auch getan. Nun wird der Kostenvoranschlag des Elektrikers f=FC=
r zu
> Hoch eingestuft. Ein vereidigter und unabh=E4ngiger Sachverst=E4ndiger =
wurde
> hinzugezogen. Da in der betroffenen Wohnung nur alte Leitungen gibt die=
zum
> Teil noch mit Baumwolle umwickelt ist (wie es vor Jahrzehnten mal =FCbl=
ich
> war). Der Elektriker =FCbernimmt keine Verantwortung nur die zerst=F6rt=
e
> Elektrik an die veraltete anzuschlie=DFen, zumal dies wohl auch rechtli=
ch
> nicht ganz korrekt w=E4re. Die Versicherung und der Sachverst=E4ndige a=
llerdings
> wollen nur den Schaden der direkt vom Brand betroffenen Elektrik zahlen=
=2E
> Allerdings w=E4re diese auch bereit 50 % des Kostenvoranschlages zu
> =FCbernehmen, aber nicht mehr. Wir sind allerdings der Auffassung, w=E4=
re dieser
> Brand nicht geschehen und h=E4tte Teile der Elektrik zerst=F6rt, l=E4ge=
ja derzeit
> und wahrscheinlich in naher Zukunft auch kein Anla=DF an der Elektrik
> auszubessern oder zu erneuern. Durch den Brandschaden ist es jetzt aber=


Hallo,

betrachten wir es aus einem anderen Blickwinkel.
Nehmen wir an es g=E4be eine zweite Wohnung gleichen Alters, in der aber =

vor einigen Jahren die gesamte Elektroinstallation erneuert wurde.
Nun nehmen wir weiter auch dort einen K=FCchenbrand an.
Die Versicherung bezahlt die Erneuerung der Installation in der K=FCche.
Nun erf=E4hrt aber der Eigent=FCmer dieser Wohnung von eurem Fall und wil=
l=20
daraufhin auch noch die Kosten f=FCr die fr=FChere Erneuerung in der=20
gesamten Wohnung erstattet haben. Haltet ihr diese Forderung f=FCr=20
berechtigt? Wenn nein, warum soll dann eure Forderung berechtigt sein?

Das die Installation in der gesamten Wohnung v=F6llig =FCberaltert war un=
d=20
nur noch vern=FCnftigerweise komplett erneuert werden sollte liegt nicht =

in der Verantwortung der Versicherung, warum soll sie dann daf=FCr zahlen=
?
H=E4ttet ihr vorher diese Erneuerung durchf=FChren lassen sowie regelm=E4=
ssig=20
einen "E-Check" machen lassen, dann h=E4ttet ihr bei einigen=20
Brandversicherungen daf=FCr Pr=E4mienrabatte bekommen, wegen des=20
verringerten Brandrisikos.

Es geht ja schliesslich um eine Versicherung gegen Brandschaden, aber=20
nicht um eine Versicherung gegen =DCberalterung der elektrischen Installa=
tion.

Bye
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem [message #132 ] Do, 04 März 2004 18:59
webmaster  
"O. Winkelmann" <omw [at] freenet.de> schrieb im Newsbeitrag =
news:40464c7a$0$12929$9b4e6d93 [at] newsread2.arcor-online.net...
> Hallo NG!
>=20
> - Wie sieht dazu die Rechtslage aus?

Leider bezahlen die Versicherer immer nur die direkten Sch=E4den weshalb =
betroffene immer dazu raten das Auto/Wohnung ausbrennen zu lassen. Da =
gibt es Ersatz aber mit Wasser in der Autoelektronik weil diese nur =
repariert wurde f=E4hrt es sich halt schlecht.

> - Lohnt es sich einen 2. Sachverst=E4ndigen hinzuzuziehen.

Mu=DFt Du halt selbst zahlen und beurteilen.




--=20
Gr=FC=DFe aus dem Rheinland
von Christian Ke=DFler
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #133 ] Do, 04 März 2004 19:24
Uwe Hercksen  
Chr. Ke=DFler schrieb:
>=20
>=20
> Leider bezahlen die Versicherer immer nur die direkten Sch=E4den weshal=
b=20
>betroffene immer dazu raten das Auto/Wohnung ausbrennen zu lassen.

Hallo,

eine =FCberalterte und nur noch komplett erneuerbare Elektroinstallation =

in der Wohnung kann man aber nicht als indirekten Schaden bezeichnen.
Der Zustand bestand genauso vor dem Brand schon.

Bye
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #134 ] Do, 04 März 2004 19:25
loefflerbernd  
O. Winkelmann wrote:
> Hallo NG!
>
> Vor ca. 3 Wochen gab es in der Wohnung meiner Eltern einen Küchenbrand.
> Die Versicherung wurde informiert und am Schadenstag kam ein
> Schadenregulierer der Versicherung. Wie sollten Maler, Elektriker u.a.
> Handerker bestellen, Kostenvoranschläge einholen und diese einreichen. Das
> haben wir auch getan. Nun wird der Kostenvoranschlag des Elektrikers für zu
> Hoch eingestuft. Ein vereidigter und unabhängiger Sachverständiger wurde
> hinzugezogen. Da in der betroffenen Wohnung nur alte Leitungen gibt die zum
> Teil noch mit Baumwolle umwickelt ist (wie es vor Jahrzehnten mal üblich
> war). Der Elektriker übernimmt keine Verantwortung nur die zerstörte
> Elektrik an die veraltete anzuschließen, zumal dies wohl auch rechtlich
> nicht ganz korrekt wäre.

es gibt Möglichkeiten ,alt und neu im Rahmen der Vorschriften zu
verbinden, zB bis Abzweigdose alt zweiadrig Schutz- un Neutralleiter
zusammengefaßt, die neue Leitung ab Abzeigdose dreiadrig.
Da sollte man zB Fachbeiträge in diverse Büchern usw lesen usw

Eine ggf große Hürde :die alten Leitungen müssen zB die
Isolationsmessung bestehen etc etc

Die Versicherung und der Sachverständige allerdings
> wollen nur den Schaden der direkt vom Brand betroffenen Elektrik zahlen.
> Allerdings wäre diese auch bereit 50 % des Kostenvoranschlages zu
> übernehmen, aber nicht mehr. Wir sind allerdings der Auffassung, wäre dieser
> Brand nicht geschehen und hätte Teile der Elektrik zerstört, läge ja derzeit
> und wahrscheinlich in naher Zukunft auch kein Anlaß an der Elektrik
> auszubessern oder zu erneuern. Durch den Brandschaden ist es jetzt aber
> notwendig und steht somit für uns im direkten Zusammenhang.

nur weil die Gelegenheit günstig ist ?

Beispiel in der Altanlage ist eine Steckdose defekt, wird die getauscht
oder werden die Wände aufgestemmt ?

MfG
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #107964 ] Mi, 03 März 2004 23:24
Steffen Braun  
> - Wie sieht dazu die Rechtslage aus?
Du wirst gestellt wie vor dem Versicherungsfall/Brand (= veraltete Anlage).
Da das aber schlecht geht, hast Du ein Problem.

Wenn Du ein Auto hast mit einer zerbeulten Seitentür (die noch funktioniert)
und Dir fährt erneut jemand in die Seitentür (die jetzt nicht mehr geht),
dann wirst Du auch ein Problem haben, jemanden zu finden, der Dir eine
zerbeulte Tür die Funktioniert einzubauen. Also wird Dir eine schöne ganze
Tür eingebaut und Du bleibst auf einen Teil der Kosten sitzen.


> - Lohnt es sich einen 2. Sachverständigen hinzuzuziehen.
Glaub nicht
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #107982 ] Do, 04 März 2004 00:45
diegmann  
"Steffen Braun" <mail2 [at] braun-dresden.de> schrieb

> > - Wie sieht dazu die Rechtslage aus?

> Du wirst gestellt wie vor dem Versicherungsfall/Brand (= veraltete
Anlage).
> Da das aber schlecht geht, hast Du ein Problem.

Ja, so ist das bei KfZ-Versicherungen. Nicht jedoch bei Hausrat, da ist in
der Regel der Wiederbeschaffungs- und nicht der Zeitwert versichert.

Die Frage ist also, wie es bei der Gebäudeversicherung ist, die hier
offenbar greift.
Da der OP bzw. dessen Eltern sich mit der herumschlagen, sind sie offenbar
Eigentümer, was das Interesse an einer kompletten Neuverkabelung erklärt.
IMHO muss soviel ersetzt werden, wie beschädigt ist und wie notwendig ist,
um eine normgerechte Neuverkabelung der geschädigten Bereiche sicher zu
stellen. Vielleicht kann der Sachverständige jemanden benennen, der die
Reparatur zur freigegebenen Summe durchführt und verantwortet?

Grüße
Markus
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #107992 ] Do, 04 März 2004 02:36
Christian Abraham  
"O. Winkelmann" <omw [at] freenet.de> schrieb:

>Hallo NG!

Hallo User,

> Da in der betroffenen Wohnung nur alte Leitungen gibt die zum
>Teil noch mit Baumwolle umwickelt ist (wie es vor Jahrzehnten mal üblich
>war). Der Elektriker übernimmt keine Verantwortung nur die zerstörte
>Elektrik an die veraltete anzuschließen, zumal dies wohl auch rechtlich
>nicht ganz korrekt wäre.

Er darf wohl diese Art von "Verdrahtung" nicht mehr anbringen /
erneuern.

>Die Versicherung und der Sachverständige allerdings
>wollen nur den Schaden der direkt vom Brand betroffenen Elektrik zahlen.

Auch korrekt. Nur dieser muß "wiederbeschafft" werden. (Nicht der
Schaden, aber die Wiederherstellung).

>Allerdings wäre diese auch bereit 50 % des Kostenvoranschlages zu
>übernehmen, aber nicht mehr. Wir sind allerdings der Auffassung, wäre dieser
>Brand nicht geschehen und hätte Teile der Elektrik zerstört, läge ja derzeit
>und wahrscheinlich in naher Zukunft auch kein Anlaß an der Elektrik
>auszubessern oder zu erneuern.

Darum geht es nicht. Die Versicherung zeigt sich mit 50% Übernahme
recht kulant. Die alten Leitungen dürfen (vermutlich) nicht mehr
verlegt werden und die gesamte neue Elektrik bedeutet eine
Verbesserung. Anspruch auf Verbesserung hast Du nicht. Auch muß nur
ersetzt werden was kaputt ist. Deshalb ist Deine Logik etwas zu
weitreichend.

>Durch den Brandschaden ist es jetzt aber
>notwendig und steht somit für uns im direkten Zusammenhang.

S.o. Einen Wiederbeschaffungswert (der wird bei Hausrat bezahlt) wird
angenommen, spielt aber nur in der Geldsumme eine Rolle, da diese
Leitungen nicht mehr wiederbeschafft (verbaut) werden dürfen (das darf
ich wohl annehmen, sonst würde sich der Elektriker nicht weigern).

>Wir haben zwar
>schon rechtliche Hilfe in Anspruch genommen, möchte mich hier an dieser
>Stelle aber alternativ sowohl über die rechtliche, die
>Versicherungstechnische Seite informieren. Nicht zuletzt interessieren mich
>auch die Meinungen aus der Ecke der Elektrotechnik (hoffe das ist da nicht
>zu sehr off topik).

>- Wie sieht dazu die Rechtslage aus?

Schwierig.

>- Lohnt es sich einen 2. Sachverständigen hinzuzuziehen.

Eher nicht.

>- Was muß die Versicherung zahlen und was nicht? Und was fällt alles in den
>Graubereich das Ermessens der Versicherung?

Die Hausrat zahlt den Wiederbeschaffungswert, die Haftpflicht den
Zeitwert. Wenn eine Ware nicht wiederbeschafft werden kann, wie bei
Dir, wird der damalige Wert bei Entstehung der Sache, mehr oder
weniger (dafür gibt es Tabellen) hochgerechnet. Das dürften die 50%
des Vorkostenanschlags sein.

>- Gibt es in der Rechtssprechung Präzedenzfall den man anführen kann?

Irgendwo sicher.

>Vorgehensweisen in Versicherungsfällen informieren kann. Auch für Laien
>verständlich!

Verbraucherzentrale. Aber erwarte nicht zuviel von denen. Oftmals
wollen sie sich bei ihren Kunden auch "lieb Kind" machen. Den Prozess
wirst auf Dein Risiko führen müssen.

>Schon mal vielen Dank für die Hilfe

IANAL.

>Mit freundlichen Grüßen.
>O. Winkelmann

Grüße
Christian


--
ROT-13 Zrue rejnegrg? Ghg zve yrvq.
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Br [message #108019 ] Do, 04 März 2004 09:20
joerg-leppin  
"O. Winkelmann" <omw [at] freenet.de> schrieb im Newsbeitrag news:40464c7a$0$12929$9b4e6d93 [at] newsread2.arcor-online.net...

Moin,
diese Leitungen sind mindestens 50 Jahre alt, wahrscheinlich noch
älter.
Diese Anlagen besitzen Bestandsschutz, mussten und müssen
nicht ausgewechselt werden. Nur, sobald Änderungen und/oder
Reparaturen an der Anlage vorgenommen werden, dürfen
diese Arbeiten nur nach dem aktuellen Stand der Technik
ausgeführt werden.
Wenn bei Eurem Brand nur die Küche betroffen sein sollte,
dann würde es langen, nur die Küche komplett neu zu verkabeln.
Die Zuleitungen zur Küche müssen direkt vom Sicherungskasten
aus beginnen.
Der Rest der Anlage hat Bestandsschutz.
Leider wurde früher kreuz und quer durch die Wohnung verdrahtet,
was weitere Probleme nach sich zieht. Es kann z.B. sein, dass
weitere Räume von der Küche aus versorgt wurden.
Diese Räume könnten auch jetzt wieder von der Küche aus versorgt
werden, nur ist das nicht die eleganteste Lösung.
Ein weiteres Problem: Die alten Leitungen müssten an die neuen
mit angeschlossen werden.
Diese alten Leitungen haben die Angewohnheit, dass sie solange
funktionieren, bis man sie anfasst. Da zerbröselt die Isolierung, die
Adern liegen blank. Höchste Kurzschluss- bzw Brandgefahr.
Also sollten auch die Räume, die vorher von der Küche aus
versorgt wurden, neu verkabelt werden.

In Eurem eigenen Interesse solltet Ihr die komplette E-Anlage
in der Wohnung ersetzen lassen, unabhängig davon, wieviel
die Versicherung zahlt. Ich kann den Elektriker verstehen,
dass er keine Verantwortung für eine alte Anlage übernehmen
will. Das Risiko für einen Defekt ist einfach zu gross. Beim
nächsten Schadensfall wird er erstmal herangezogen.
Eine Erneuerung der E-Anlage nach einem bestimmten Zeitraum
sollte in der Planung genauso vorgesehen werden, wie die
Erneuerung der Heizung alle paar Jahrzehnte.
Wenn die Versicherung schon 50% der Kosten übernehmen
will, dann ist doch schon fast alles klar.
Ich weiss nicht wie gross die Wohnung ist und wie hoch der
Kostenvoranschlag war, aber bei 50% müsstet Ihr vielleicht
noch 2000,-Euro drauflegen und Ihr habt eine vernünftige und
sichere E-Anlage.

Jörg
Re: Uneinigkeit überElektroinstallationen nacheinem Brandschaden [message #108061 ] Do, 04 März 2004 13:36
Michael Kauffmann  
O. Winkelmann verlautbarte zum Themenkomplex
Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden:

> Vor ca. 3 Wochen gab es in der Wohnung meiner Eltern einen Küchenbrand.

Was war eigentlich die Brandursache?

> Da in der betroffenen Wohnung nur alte Leitungen gibt die zum Teil noch mit
> Baumwolle umwickelt ist (wie es vor Jahrzehnten mal üblich war).

> Wir sind allerdings der Auffassung, wäre dieser Brand nicht geschehen und
> hätte Teile der Elektrik zerstört, läge ja derzeit und wahrscheinlich in
> naher Zukunft auch kein Anlaß an der Elektrik auszubessern oder zu
> erneuern. Durch den Brandschaden ist es jetzt aber notwendig und steht
> somit für uns im direkten Zusammenhang.

Vielleicht solltet ihr froh sein, dass die Versicherung keinen umgekehrten
Zusammenhang vermutet.

Michael Kauffmann
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #108134 ] Do, 04 März 2004 17:27
Thiemo Stadtler  
On Wed, 3 Mar 2004 22:19:02 +0100, "O. Winkelmann" <omw [at] freenet.de> wrote:
>Der Elektriker übernimmt keine Verantwortung nur die zerstörte
> Elektrik an die veraltete anzuschließen, zumal dies wohl auch rechtlich
> nicht ganz korrekt wäre.

Das ist ein interessantes Detail. IMHO kann ein Elektriker sich
nicht aussuchen, wofür er Verantwortung übernimmt und wofür
nicht. Deshalb sollte er sollte er entweder für seine Arbeit
voll verantwortlich sein, oder den Auftrag ablehnen.

Oder sehe ich das falsch?

Ansonsten will ich allen anderen zustimmen:
Laß alles neu machen!

Thiemo
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #108150 ] Do, 04 März 2004 18:13
Uwe Hercksen  
O. Winkelmann schrieb:
>=20
> Vor ca. 3 Wochen gab es in der Wohnung meiner Eltern einen K=FCchenbran=
d.
> Die Versicherung wurde informiert und am Schadenstag kam ein
> Schadenregulierer der Versicherung. Wie sollten Maler, Elektriker u.a.
> Handerker bestellen, Kostenvoranschl=E4ge einholen und diese einreichen=
=2E Das
> haben wir auch getan. Nun wird der Kostenvoranschlag des Elektrikers f=FC=
r zu
> Hoch eingestuft. Ein vereidigter und unabh=E4ngiger Sachverst=E4ndiger =
wurde
> hinzugezogen. Da in der betroffenen Wohnung nur alte Leitungen gibt die=
zum
> Teil noch mit Baumwolle umwickelt ist (wie es vor Jahrzehnten mal =FCbl=
ich
> war). Der Elektriker =FCbernimmt keine Verantwortung nur die zerst=F6rt=
e
> Elektrik an die veraltete anzuschlie=DFen, zumal dies wohl auch rechtli=
ch
> nicht ganz korrekt w=E4re. Die Versicherung und der Sachverst=E4ndige a=
llerdings
> wollen nur den Schaden der direkt vom Brand betroffenen Elektrik zahlen=
=2E
> Allerdings w=E4re diese auch bereit 50 % des Kostenvoranschlages zu
> =FCbernehmen, aber nicht mehr. Wir sind allerdings der Auffassung, w=E4=
re dieser
> Brand nicht geschehen und h=E4tte Teile der Elektrik zerst=F6rt, l=E4ge=
ja derzeit
> und wahrscheinlich in naher Zukunft auch kein Anla=DF an der Elektrik
> auszubessern oder zu erneuern. Durch den Brandschaden ist es jetzt aber=


Hallo,

betrachten wir es aus einem anderen Blickwinkel.
Nehmen wir an es g=E4be eine zweite Wohnung gleichen Alters, in der aber =

vor einigen Jahren die gesamte Elektroinstallation erneuert wurde.
Nun nehmen wir weiter auch dort einen K=FCchenbrand an.
Die Versicherung bezahlt die Erneuerung der Installation in der K=FCche.
Nun erf=E4hrt aber der Eigent=FCmer dieser Wohnung von eurem Fall und wil=
l=20
daraufhin auch noch die Kosten f=FCr die fr=FChere Erneuerung in der=20
gesamten Wohnung erstattet haben. Haltet ihr diese Forderung f=FCr=20
berechtigt? Wenn nein, warum soll dann eure Forderung berechtigt sein?

Das die Installation in der gesamten Wohnung v=F6llig =FCberaltert war un=
d=20
nur noch vern=FCnftigerweise komplett erneuert werden sollte liegt nicht =

in der Verantwortung der Versicherung, warum soll sie dann daf=FCr zahlen=
?
H=E4ttet ihr vorher diese Erneuerung durchf=FChren lassen sowie regelm=E4=
ssig=20
einen "E-Check" machen lassen, dann h=E4ttet ihr bei einigen=20
Brandversicherungen daf=FCr Pr=E4mienrabatte bekommen, wegen des=20
verringerten Brandrisikos.

Es geht ja schliesslich um eine Versicherung gegen Brandschaden, aber=20
nicht um eine Versicherung gegen =DCberalterung der elektrischen Installa=
tion.

Bye
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem [message #108161 ] Do, 04 März 2004 18:59
webmaster  
"O. Winkelmann" <omw [at] freenet.de> schrieb im Newsbeitrag =
news:40464c7a$0$12929$9b4e6d93 [at] newsread2.arcor-online.net...
> Hallo NG!
>=20
> - Wie sieht dazu die Rechtslage aus?

Leider bezahlen die Versicherer immer nur die direkten Sch=E4den weshalb =
betroffene immer dazu raten das Auto/Wohnung ausbrennen zu lassen. Da =
gibt es Ersatz aber mit Wasser in der Autoelektronik weil diese nur =
repariert wurde f=E4hrt es sich halt schlecht.

> - Lohnt es sich einen 2. Sachverst=E4ndigen hinzuzuziehen.

Mu=DFt Du halt selbst zahlen und beurteilen.




--=20
Gr=FC=DFe aus dem Rheinland
von Christian Ke=DFler
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #108166 ] Do, 04 März 2004 19:24
Uwe Hercksen  
Chr. Ke=DFler schrieb:
>=20
>=20
> Leider bezahlen die Versicherer immer nur die direkten Sch=E4den weshal=
b=20
>betroffene immer dazu raten das Auto/Wohnung ausbrennen zu lassen.

Hallo,

eine =FCberalterte und nur noch komplett erneuerbare Elektroinstallation =

in der Wohnung kann man aber nicht als indirekten Schaden bezeichnen.
Der Zustand bestand genauso vor dem Brand schon.

Bye
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #108167 ] Do, 04 März 2004 19:25
loefflerbernd  
O. Winkelmann wrote:
> Hallo NG!
>
> Vor ca. 3 Wochen gab es in der Wohnung meiner Eltern einen Küchenbrand.
> Die Versicherung wurde informiert und am Schadenstag kam ein
> Schadenregulierer der Versicherung. Wie sollten Maler, Elektriker u.a.
> Handerker bestellen, Kostenvoranschläge einholen und diese einreichen. Das
> haben wir auch getan. Nun wird der Kostenvoranschlag des Elektrikers für zu
> Hoch eingestuft. Ein vereidigter und unabhängiger Sachverständiger wurde
> hinzugezogen. Da in der betroffenen Wohnung nur alte Leitungen gibt die zum
> Teil noch mit Baumwolle umwickelt ist (wie es vor Jahrzehnten mal üblich
> war). Der Elektriker übernimmt keine Verantwortung nur die zerstörte
> Elektrik an die veraltete anzuschließen, zumal dies wohl auch rechtlich
> nicht ganz korrekt wäre.

es gibt Möglichkeiten ,alt und neu im Rahmen der Vorschriften zu
verbinden, zB bis Abzweigdose alt zweiadrig Schutz- un Neutralleiter
zusammengefaßt, die neue Leitung ab Abzeigdose dreiadrig.
Da sollte man zB Fachbeiträge in diverse Büchern usw lesen usw

Eine ggf große Hürde :die alten Leitungen müssen zB die
Isolationsmessung bestehen etc etc

Die Versicherung und der Sachverständige allerdings
> wollen nur den Schaden der direkt vom Brand betroffenen Elektrik zahlen.
> Allerdings wäre diese auch bereit 50 % des Kostenvoranschlages zu
> übernehmen, aber nicht mehr. Wir sind allerdings der Auffassung, wäre dieser
> Brand nicht geschehen und hätte Teile der Elektrik zerstört, läge ja derzeit
> und wahrscheinlich in naher Zukunft auch kein Anlaß an der Elektrik
> auszubessern oder zu erneuern. Durch den Brandschaden ist es jetzt aber
> notwendig und steht somit für uns im direkten Zusammenhang.

nur weil die Gelegenheit günstig ist ?

Beispiel in der Altanlage ist eine Steckdose defekt, wird die getauscht
oder werden die Wände aufgestemmt ?

MfG
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden [message #108220 ] Do, 04 März 2004 10:40
Thomas Hochstein  
O. Winkelmann schrieb:

> Da in der betroffenen Wohnung nur alte Leitungen gibt die zum
> Teil noch mit Baumwolle umwickelt ist (wie es vor Jahrzehnten mal üblich
> war).

Soso ... Wie war denn die Brandursache? Nicht dass sich herausstellt,
dass diese in Mängeln der Elektroinstallation begründet lag ...

> Die Versicherung und der Sachverständige allerdings
> wollen nur den Schaden der direkt vom Brand betroffenen Elektrik zahlen.
> Allerdings wäre diese auch bereit 50 % des Kostenvoranschlages zu
> übernehmen, aber nicht mehr. Wir sind allerdings der Auffassung, wäre dieser
> Brand nicht geschehen und hätte Teile der Elektrik zerstört, läge ja derzeit
> und wahrscheinlich in naher Zukunft auch kein Anlaß an der Elektrik
> auszubessern oder zu erneuern.

Das macht nichts - Vorteile ("alt für neu") müsst ihr euch trotzdem
anrechnen lassen, würde ich sagen.

> Wir haben zwar
> schon rechtliche Hilfe in Anspruch genommen, möchte mich hier an dieser
> Stelle aber alternativ sowohl über die rechtliche, die
> Versicherungstechnische Seite informieren.

Rechtsberatung gib's beim Anwalt (und auch nur dort).

-thh
Re: Uneinigkeit über Elektroinstallationen [message #108314 ] Fr, 05 März 2004 11:56
garibaldi000  
Bernd_L=F6ffler?= schreibt:

>> auszubessern oder zu erneuern. Durch den Brandschaden ist es jetzt aber
>> notwendig und steht somit für uns im direkten Zusammenhang.
>
>nur weil die Gelegenheit günstig ist ?
>
>Beispiel in der Altanlage ist eine Steckdose defekt, wird die getauscht
>oder werden die Wände aufgestemmt ?
>

Das hängt davon ab, was das "ausführende Organ", hier der
Elektro-Fachbetrieb, so mitmacht. Vgl. hierzu OP.

Dieses Agument "zieht" also nicht wirklich.
Gleichwohl dürfte ein Abzug "neu für alt" durchaus berechtigt sein, zumal
die gesamte Anlage eine ganz erhebliche Aufwertung erfahren dürfte
(zB mittlerweile vorgeschriebene Personenschutz-Fehlstrom-Schalter pp).

--
Eines richterlichen Hinweises nach Par. 139 ZPO auf
den Sinngehalt des eigenen Vorbringens der Beklagten
bedurfte es entgegen der Auffassung der Revision nicht.
BGH U.v. 19.03.2003 - VIII ZR 295/01
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