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Miscellaneous / Verschiedenes » z-netz.forum.versicherung » Rentenversicherung
Rentenversicherung [message #200098] Do, 10 Februar 2005 12:18
Armin Reiss  
Hallo zusammen,

ich bin seit einem Jahr selbständig. Soll ich weiterhin freiwillig in
die gesetzliche Rentenkasse zahlen (Minimum 78 Euro) oder soll ich das
Geld lieber anders anlegen.

Habe als 1962 geborener noch irgendeinen Schutz gegen
Berufsunfähigkeit über die BFA? Wäre ein Argument für die
Rentenzahlung.

Gruß

Armin
Re: Rentenversicherung [message #201370 ] Mi, 16 Februar 2005 00:15
Andreas  
"Armin Reiss" <arminreiss [at] t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ejgm01psgne53ap1i1mbqedunn4lr0s65j [at] 4ax.com...
> Hallo zusammen,
>
> ich bin seit einem Jahr selbständig. Soll ich weiterhin freiwillig in
> die gesetzliche Rentenkasse zahlen (Minimum 78 Euro) oder soll ich das
> Geld lieber anders anlegen.
>
> Habe als 1962 geborener noch irgendeinen Schutz gegen
> Berufsunfähigkeit über die BFA? Wäre ein Argument für die
> Rentenzahlung.

Bei dem Jahrgang gibt es keinen Schutz für Berufunfähigkeit mehr in der
gesetzlichen Rentenversicherung. Auch würde hier die Zahlung von
freiwilligen Beiträgen den Versicherungsschutz für Erwerbsminderungsrenten
nicht aufrecht erhalten.

Gruss
Andreas
Re: Rentenversicherung [message #201372 ] Mi, 16 Februar 2005 06:44
Hubert Mayer  
Am Wed, 16 Feb 2005 00:15:12 +0100 schrieb Andreas:

> "Armin Reiss" <arminreiss [at] t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:ejgm01psgne53ap1i1mbqedunn4lr0s65j [at] 4ax.com...
>> Hallo zusammen,
>>
>> ich bin seit einem Jahr selbständig. Soll ich weiterhin freiwillig in
>> die gesetzliche Rentenkasse zahlen (Minimum 78 Euro) oder soll ich das
>> Geld lieber anders anlegen.
>>
>> Habe als 1962 geborener noch irgendeinen Schutz gegen
>> Berufsunfähigkeit über die BFA? Wäre ein Argument für die
>> Rentenzahlung.
>
> Bei dem Jahrgang gibt es keinen Schutz für Berufunfähigkeit mehr in der
> gesetzlichen Rentenversicherung. Auch würde hier die Zahlung von
> freiwilligen Beiträgen den Versicherungsschutz für Erwerbsminderungsrenten
> nicht aufrecht erhalten.
>
> Gruss
> Andreas

Hat sich da was geändert und is an mir vorbeigegangen? Afaik musste man
bis zum 1.1.1984 5 Jahre beiträge gezahlt haben und seitdem einen
lückenlosen Verlauf.. dann liess sich der "BU-/EU-" bzw. jetzt eben
EM-Schutz aufrecht erhalten... Wenn ich jetzt 1984 - 5 rechne, komme ich
auf 1979 ..da wäre er demzufolge 17 gewesen bei Einzahlungsbeginn.. was
ich nicht ausschliessen könnte...

Grüssle

Hubert, zurückgehend an die Prüfungsvorbereitung
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