| Beamtenbeihilfe für Ehegatte [message #203440] |
Mo, 21 Februar 2005 13:11 |
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Hallo,
meine Frau ist Lehramtsanwärter (Beamter auf Widerruf) seit 01.02.2005
in Baden-Württemberg. Sie ist freiwillig in der gesetzlichen
Krankenkasse. Ich, als Ehegatte ohne Einkommen (Student, bei ihr
familienversichert), bin ja auch behilfeberechtigt. Nun benötige ich
Zahnersatz, eine Krone. Die Kosten dafür liegen laut Heil- und
Kostenplan des Zahnarztes bei ca. 800 Euro. Die Krankenkasse zahlt
aber nur ca. 150 Euro Zuschuss.
Nun meine Frage: Kann ich dafür einen Antrag auf Beihilfe stellen und
mit wieviel darf ich dann rechnen?
Vielen Dank!
Jonas
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| Re: Beamtenbeihilfe für Ehegatte [message #203441 ] |
Mo, 21 Februar 2005 14:58 |
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> mit wieviel darf ich dann rechnen?
Beamtinnengatte?
Also unter 1000 Euro Zuschuss würde ich mich nicht abspeisen lassen.
Den Überschuss verrechnest Du als Schmerzensgeld.
Grüßle, Bernd
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| Re: Beamtenbeihilfe für Ehegatte [message #203792 ] |
Di, 22 Februar 2005 12:36 |
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Tschuldige Bernd, aber die Antwort ist nicht wirklich=20
hilfreich... ;-)
Den Heil-und Kostenplan bei der Beihilfestelle einreichen und=20
um Pr=FCfung bitten. M.W. wird nichts dazubezahlt, weil=20
Zahnersatz bei Beamtenanw=E4rtern nicht beihilfef=E4hig ist.
Gruesse,
Wolfgang
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Bernd Meyer schrieb:
>>mit wieviel darf ich dann rechnen?
>=20
>=20
> Beamtinnengatte?
> Also unter 1000 Euro Zuschuss w=FCrde ich mich nicht abspeisen lassen.
> Den =DCberschuss verrechnest Du als Schmerzensgeld.
> Gr=FC=DFle, Bernd=20
>=20
>=20
--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 N=FCrnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
E-Mail: info [at] zettner.de
http://www.zettner.de
http://www.privatkrankenversicherung.de
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| Re: Beamtenbeihilfe für Ehegatte [message #203796 ] |
Mi, 23 Februar 2005 00:00 |
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Post removed (X-No-Archive: yes)
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| Re: Beamtenbeihilfe für Ehegatte [message #212304 ] |
Di, 22 März 2005 00:45 |
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Wolfgang Zettner schrieb:
> Den Heil-und Kostenplan bei der Beihilfestelle einreichen und um Prüfung
> bitten. M.W. wird nichts dazubezahlt, weil Zahnersatz bei
> Beamtenanwärtern nicht beihilfefähig ist.
>
> Gruesse,
> Wolfgang
>
Hallo Wolfgang,
wie kommt man an solche neutralen Infos wie z.B. die obige, ohne auf die
gute Laune der Schbearbeiterin bei der Beihilfestelle angewiesen zu sein?
Gruß
Hans
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| Re: Beamtenbeihilfe für Ehegatte [message #212518 ] |
Di, 22 März 2005 16:47 |
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Hallo Hans,
m=FCsste eigentlich alles in den Beihilferichtlinien drinstehen,=20
und die gibts bestimmt bei der Beihilfestelle.
Gruesse,
Wolfgang
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Hans Schubert schrieb:
> Wolfgang Zettner schrieb:
>=20
>> Den Heil-und Kostenplan bei der Beihilfestelle einreichen und um=20
>> Pr=FCfung bitten. M.W. wird nichts dazubezahlt, weil Zahnersatz bei=20
>> Beamtenanw=E4rtern nicht beihilfef=E4hig ist.
>>
>> Gruesse,
>> Wolfgang
>>
> Hallo Wolfgang,
>=20
> wie kommt man an solche neutralen Infos wie z.B. die obige, ohne auf di=
e=20
> gute Laune der Schbearbeiterin bei der Beihilfestelle angewiesen zu sei=
n?
>=20
> Gru=DF
> Hans
--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 N=FCrnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
E-Mail: info [at] zettner.de
http://www.zettner.de
http://www.privatkrankenversicherung.de
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