| Kundenwechsel bei Versicherung beim Wohngebäudeverkauf [message #204374] |
Fr, 25 Februar 2005 01:32 |
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Hallöchen,
wenn ich einen Gebäudeversicherung nach Eintragung ins Grundbuch, m.E.
Abteilung I, automatisch bekomme (§69 VVG), zu wann kann ich diesen
kündigen?
FRAGE
... wenn ich jedoch einen neuen Vertrag abschließe [unterschreibe einen
Antrag mit einer 5-Jahreslaufzeit, Vers.-police wird mir dann
zugestellt] kann ich diese Police dennoch vorzeitig beenden/ aufheben/
kündigen?
FRAGE
... KÜNDIGUNG erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit?
FRAGE
... wie sieht es mit der HAus-/Grundbesitzer-Haftpflicht Versicherung
aus?
FRAGE
... diese endet nach Grundbucheintragung? Habe eine
Privathaftpflichtversicherung.Ist dort das Risiko mitversichert und
wenn ja bis zu welcher Höhe?
DIE VERSICHERUNG XY hatte vor Vertragsabschluß mir in einer der
letzten Briefe mitgeteilt, daß mir ein Kündigungsrecht zusteht. Wenn
die Versicherung z.B. dann meine Kündigung ablehnt..
FRAGE
... Auf was soll ich hinweisen, wenn ich dennoch mein Recht in Anspruch
nehmen will nach Eigentumswechsel zu kündigen (falls möglich)?
FRAGE
... Bin ich an den neuen Vertrag endgültig 5 Jahre lang gebunden und
somit wird mein Kündigungsrecht nach §70 VVG? ausgehebelt ?
DANKE für die Antworten und für die Antworten der Spezialisten!
p.s. bitte nicht stören lassen wegen der Email-Adresse (diese ist
Echt!), da ich keine Spam o.ä. an meine eigentl Email will. Bitte nur
im Forum antworten.
MARCUS
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| Re: Kundenwechsel bei Versicherung beim Wohngebäudeverka [message #204376 ] |
Fr, 25 Februar 2005 09:28 |
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Tach, auch,
"Marcus" <muelleimer99 [at] hotmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:58959610.0502241632.6812af11 [at] posting.google.com...
> Hallöchen,
> wenn ich einen Gebäudeversicherung nach Eintragung ins Grundbuch,
m.E.
> Abteilung I, automatisch bekomme (§69 VVG), zu wann kann ich diesen
> kündigen?
>
Wie in 69 ff beschrieben: Entweder mit sofortiger Wirkung (Achtung:
Prämie verfällt) oder zum Ablauf der Versicherungsperiode, also der
nächsten Hauptfälligkeit.
> FRAGE
> .. wenn ich jedoch einen neuen Vertrag abschließe [unterschreibe
einen
> Antrag mit einer 5-Jahreslaufzeit, Vers.-police wird mir dann
> zugestellt] kann ich diese Police dennoch vorzeitig beenden/
aufheben/
> kündigen?
> FRAGE
> .. KÜNDIGUNG erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit?
.... sorry, irgendwie verstehe ich Deine Frage nicht.
>
> FRAGE
> .. wie sieht es mit der HAus-/Grundbesitzer-Haftpflicht Versicherung
> aus?
> FRAGE
> .. diese endet nach Grundbucheintragung? Habe eine
> Privathaftpflichtversicherung.Ist dort das Risiko mitversichert und
> wenn ja bis zu welcher Höhe?
Die Haus - Haftpflicht ist personenbezogen und erlischt - wenn Du
nichts gegenteiliges erklärst. Gleichartigen Versicherungsschutz hast
Du ggf. jedoch auch über die PHV - wenn es sich um ein selbstgenutztes
Einfamilienhaus ohne Vermietung handelt. Sicherheitshalber solltest Du
hier aber einen Blick in Deinen Versicherungsunterlagen werfen.
>
> DIE VERSICHERUNG XY hatte vor Vertragsabschluß mir in einer der
> letzten Briefe mitgeteilt, daß mir ein Kündigungsrecht zusteht. Wenn
> die Versicherung z.B. dann meine Kündigung ablehnt..
>
> FRAGE
> .. Auf was soll ich hinweisen, wenn ich dennoch mein Recht in
Anspruch
> nehmen will nach Eigentumswechsel zu kündigen (falls möglich)?
> FRAGE
Wenn sie Dich bereits darauf hingewiesen hast, hast Du die Texte doch
in Händen. Du mußt Dich dann nur noch entscheiden, ob und per wann Du
den Vertrag kündigen möchtest. Und für das "ob" würde ich einen Blick
in die Deckungserweiterungen des bisherigen Vertrag werfen. Stichwort:
außen liegende Rohrleitungen.
> .. Bin ich an den neuen Vertrag endgültig 5 Jahre lang gebunden und
> somit wird mein Kündigungsrecht nach §70 VVG? ausgehebelt ?
Nein
Bis denne
Christian
>
> DANKE für die Antworten und für die Antworten der Spezialisten!
>
> p.s. bitte nicht stören lassen wegen der Email-Adresse (diese ist
> Echt!), da ich keine Spam o.ä. an meine eigentl Email will. Bitte
nur
> im Forum antworten.
>
> MARCUS
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| Re: Kundenwechsel bei Versicherung beim Wohngebäudeverkauf [message #205695 ] |
Fr, 25 Februar 2005 00:00 |
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