| ab wann besteht Versicherungsschutz bei PKV Neuabschluß [message #213504] |
Mo, 28 März 2005 23:29 |
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Hallo zusammen,
ende Januar habe ich eine PKV zum 1.2.05 beantragt. Und dabei auch
direkt eine Einzugsermächtigung unterschrieben. Daß ich vermutlich nicht
direkt zum 1.2. meine Police in Händen halten würde war mir klar, da
bezüglich einer Verletzung noch ein Bericht vom Arzt eingeholt werden
sollte. Jetzt hat das ganze allerdings über 7 Wochen gedauert und die
Police kam mit Poststempel vom 17.3. Als Vertragsbeginn steht dem Antrag
entsprechend der 1.2. drin und der Beitrag für Februar wurde auch ganz
munter am 14.03. von meinem Konto abgebucht.
Nun meien Frage: Stimmt es, daß bereits ab dem 1.2. Versicherungsschutz
bestand? Und was wäre passiert wenn ich am 2.2. ganz schwer oder noch
schlimmer ganz teuer erkrankt wäre?
Viele Grüße,
Roland
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| Re: ab wann besteht Versicherungsschutz bei PKV Neuabschluß [message #213508 ] |
Mi, 30 März 2005 00:08 |
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Hallo, Roland!
"Roland Scheer" <rolo [at] despammed.com> schrieb im Newsbeitrag
news:3arb9rF62ft07U1 [at] news.dfncis.de...
> Hallo zusammen,
>
> ende Januar habe ich eine PKV zum 1.2.05 beantragt. Und dabei auch
> direkt eine Einzugsermächtigung unterschrieben. Daß ich vermutlich
> nicht direkt zum 1.2. meine Police in Händen halten würde war mir
> klar, da bezüglich einer Verletzung noch ein Bericht vom Arzt
> eingeholt werden sollte. Jetzt hat das ganze allerdings über 7
> Wochen gedauert und die Police kam mit Poststempel vom 17.3. Als
> Vertragsbeginn steht dem Antrag entsprechend der 1.2. drin und der
> Beitrag für Februar wurde auch ganz munter am 14.03. von meinem
> Konto abgebucht.
>
> Nun meien Frage: Stimmt es, daß bereits ab dem 1.2.
> Versicherungsschutz
Tun wir mal so, als wenn Deine Lastschrift auch eingelöst wird, dann
besteht auch ab dokumentierten Versicherungsbeginn
Versicherungsschutz.
Sicherheitshalber hätte ich mir aber vorab eine
Antragsannahmeerklärung eingeholt...
> bestand? Und was wäre passiert wenn ich am 2.2. ganz schwer oder
> noch schlimmer ganz teuer erkrankt wäre?
Das hätte in der Tat zu einem Problem führen können, da der
Antragssteller nicht bei Stellung des Antrages, sondern auch bis zur
Annahme des Antrages alle Umstände bekannt geben muß, die für den
Versicherer wichtig sind - sozusagen alles, was im Antrag gefragt
wurde.
Ist schon gut, daß es sich hier um eine reine Fiktion handelt; so
kurzfristig würde ich nie versuchen, eine PKV unter Dach + Fach zu
bringen...
Bis denne
Christian
>
> Viele Grüße,
> Roland
>
>
>
>
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| Re: ab wann besteht Versicherungsschutz bei PKVNeuabschluß [message #214774 ] |
So, 03 April 2005 10:42 |
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Roland Scheer <rolo [at] despammed.com> wrote:
> Nun meien Frage: Stimmt es, daß bereits ab dem 1.2. Versicherungsschutz
> bestand? Und was wäre passiert wenn ich am 2.2. ganz schwer oder noch
> schlimmer ganz teuer erkrankt wäre?
Hallo,
hab auch gerade eine PKZ abgeschlossen und den Vertreter vorher
gelöchert was den wäre wenn....
Daher kann ich deine Frage ganz gut beantworten (wobei es evtl. auf
die Versicherungsgesellschaft ankommt).
Bei der Debeka, wärst du ab dem 1.2. versichert falls du einen Unfall
hättest. Du hättest 3 Monate Sperrfrist bei einer Erkrankung
(Krankenhausaufenthalt) und 8 Monate bei Zahnersatz.
Auf deine obrige Frage bezogen bedeutet das, das bei einer schweren
Erkrankung noch kein Versicherungsschutz bestünde.
Ich hoffe ich konnte dir helfen, weitere Fragen kann sicher dein
Versicherungsvertreter klären.
Schöne Grüße
Jo
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| Re: ab wann besteht Versicherungsschutz bei PKVNeuabschluß [message #215566 ] |
Mi, 06 April 2005 18:09 |
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Friese <friese [at] teleos-web.de> wrote:
[jede mege vermutlich wahres]
Hallo,
tja da muß ich mich wohl endschuldigen ich hab den Betreff nicht
richtig gelesen :-)
Ich dachte (wie ich in meiner Antwort auch schrieb) es ging um eine
PKZ (Private Krankenkassen ZUSATZ Versicherung) und nicht um eine reine
PKV.
Schöne Grüße
Jo
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