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Miscellaneous / Verschiedenes » z-netz.forum.versicherung » Risiko -LV
Risiko -LV [message #215568] Mi, 06 April 2005 18:56
H B  
Hallo Newsgroup,

kann man eine Risiko-LV auch auf Fremde abschließen? Im speziellen Fall geht
es darum, daß mir jemand privat Geld schuldet, was ich absichern möchte. Und
was ist ggf. zu beachten.

Danke für jeden Hinweis.

Gruß, Helmut
Re: Risiko -LV [message #215570 ] Mi, 06 April 2005 19:33
Nils-Oliver Majewski  
"H B" <dumdidum2004 [at] yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:d314bq$v87$1 [at] online.de...
> Hallo Newsgroup,
>
> kann man eine Risiko-LV auch auf Fremde abschließen? Im speziellen Fall
geht
> es darum, daß mir jemand privat Geld schuldet, was ich absichern möchte.
Und
> was ist ggf. zu beachten.

Das ist grundsätzlich kein Problem. Du bist Versicherungsnehmer und die
andere Person ist die versicherte Person.

Allerdings ist dies nicht ohne Genehmigung und Unterschrift sowie
Gesundheitsfragen möglich.

Nils

>
> Danke für jeden Hinweis.
>
> Gruß, Helmut
>
>
Re: Risiko -LV [message #215572 ] Mi, 06 April 2005 19:36
Hubert Mayer  
Am Wed, 6 Apr 2005 18:56:27 +0200 schrieb H B:

> Hallo Newsgroup,
>
> kann man eine Risiko-LV auch auf Fremde abschließen? Im speziellen Fall geht
> es darum, daß mir jemand privat Geld schuldet, was ich absichern möchte. Und
> was ist ggf. zu beachten.

Ja, kannste machen... solange derjenige zustimmt.. Achten solltest
darauf, das die Gesundheitsangaben wahrheitsgemäß und vollständig
gemacht werden.. wie immer also...

> Gruß, Helmut

zurückgrüssend

Hubert
Re: Risiko -LV [message #217346 ] Di, 12 April 2005 18:31
Andreas Kunze  
Beachte dabei unbedingt, das du auch als Begünstigter mit unwiderruflichem
Bezugsrecht eingetragen bist.
Denn sonst kann folgendes passieren:
Du stirbst, und die Versicherte Person (dein Schuldner) rutscht automatisch
an deine Stelle als Vertragspartner der Gesellschaft. Somit wäre das Geld
auch für deine Frau und Kinder weg. Weil dein Schuldner dann sämtliche
Vertragsvollmachten erhält. Anders fällt es zu gleichen Teilen an die
Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers. Und nur eine gemeinsame
Unterschrift ermöglicht eine Vertragsänderung.

"H B" <dumdidum2004 [at] yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:d36v4s$14v$1 [at] online.de...
> vielen Dank für Eure Antworten!
>
> gruß, Helmut
>
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