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Miscellaneous / Verschiedenes » z-netz.forum.versicherung » Gebäudeversicherung bei Eigentumsübertragung
Gebäudeversicherung bei Eigentumsübertragung [message #160] Mi, 31 März 2004 14:48
klaus.koeblich  
Hallo,

ich habe im Oktober 2003 ein Haus gekauft, die Eigentumsumschreibung
im Grundbuchamt fand Mitte März statt. Anfang März meldete sich die
Allianz in mehreren, teilweise falschen, Schreiben wegen der
Gebäudeversicherung (Hauptfälligkeit 01.01.). Einerseits informierten
sie mich korrekt über den Übergang der Versicherung innerhalb der
gesetzlichen Fristen (nur hingeschrieben haben sie sie nicht),
andererseits drängelte die Allianz wegen der ausstehenden Beiträge wie
folgt:

<Zitat Allianz-Schreiben>
Trotz unseres Mahnschreibens nach §39 des VVG hat der bisherige
Versicherungsnehmenr den Beitrag für die Zeit vom 01.01.2004 bis zum
01.01.2005 (sollte es nicht der 31.12.2004 sein? KK) in Höhe von
126,17 Eur noch nicht bezahlt. Die Zahlungsfrist ist bereits
abgelaufen, so daß derzeit kein Versicherungsschutz besteht. Er tritt
erst wieder mit der Bezahlung des Gesamtbeitrages in Kraft. Bitte
setzen Sie sich deshalb mit dem bisherigen Eigentümer in Verbindung
oder überweisen Sie den anstehenden Betrag unter Angabe der
Versicherungsscheinnummer auf eines unserer Konten.
</Zitat Allianz-Schreiben>

Die gängigen §§ des VVG sind mir bekannt, daher die Frage:

Hat die Allianz Recht?
Ist mein Haus zur Zeit versichert oder nicht?
Muß ich den bisherigen Eigentümer suchen (kenne seine neue Adresse
nicht, gibt der Notar die raus?)?
Muß ich die Beiträge zahlen (eigentlich nach §70.3 VVG nicht)?
Was passiert, wenn der Alteigentümer nicht zahlt und mein Haus
abbrennt? Haftet die Allianz (hat ja einen Anspruch auf die Beiträge
und kann ja eintreiben lassen) oder der Alteigentümer?

Danke im Voraus für Antworten.

Klaus
Re: Gebäudeversicherung bei Eigentumsübertragung [message #113924 ] Mi, 31 März 2004 17:54
Ewald Bauder  
Klaus Köblich schrieb:

> Hallo,
>
> ich habe im Oktober 2003 ein Haus gekauft, die Eigentumsumschreibung
> im Grundbuchamt fand Mitte März statt. Anfang März meldete sich die
> Allianz in mehreren, teilweise falschen, Schreiben wegen der
> Gebäudeversicherung (Hauptfälligkeit 01.01.). Einerseits informierten
> sie mich korrekt über den Übergang der Versicherung innerhalb der
> gesetzlichen Fristen (nur hingeschrieben haben sie sie nicht),
> andererseits drängelte die Allianz wegen der ausstehenden Beiträge wie
> folgt:
>
> <Zitat Allianz-Schreiben>
> Trotz unseres Mahnschreibens nach §39 des VVG hat der bisherige
> Versicherungsnehmenr den Beitrag für die Zeit vom 01.01.2004 bis zum
> 01.01.2005 (sollte es nicht der 31.12.2004 sein? KK)

Der Vers.-Schutz geht im allgemeinen bei Sachversicherungen bis Mittags
12 Uhr. Kann aber auch um 24 Uhr enden.

> in Höhe von
> 126,17 Eur noch nicht bezahlt. Die Zahlungsfrist ist bereits
> abgelaufen, so daß derzeit kein Versicherungsschutz besteht. Er tritt
> erst wieder mit der Bezahlung des Gesamtbeitrages in Kraft. Bitte
> setzen Sie sich deshalb mit dem bisherigen Eigentümer in Verbindung
> oder überweisen Sie den anstehenden Betrag unter Angabe der
> Versicherungsscheinnummer auf eines unserer Konten.
> </Zitat Allianz-Schreiben>

Wenn Du nicht überweist und dich aber anderweitig versicherst, da Du ja
innerhalb von 4 Wochen nach Grundbucheintrag ein außerordentliches
Kündigungsrecht hast - mit sofortiger Wirkung oder zur nächsten
Hauptfälligkeit - steht der Allianz der Beitrag bis zum 01.01.2005
trotzdem zu.

>
> Die gängigen §§ des VVG sind mir bekannt, daher die Frage:
>
> Hat die Allianz Recht?

Ja - ab Grundstückseintrag bis zum Ablauf der Versicherungsperiode
01.01.2005 haftest Du zusammen mit dem Vorbesitzer für die Prämie.

> Ist mein Haus zur Zeit versichert oder nicht?

Es ist nicht versichert....

> Muß ich den bisherigen Eigentümer suchen (kenne seine neue Adresse
> nicht, gibt der Notar die raus?)?

Das glaube ich Dir nicht ...

> Muß ich die Beiträge zahlen (eigentlich nach §70.3 VVG nicht)?

Lese mal den § 70 VVG genau und lege ihn nicht so aus wie Du es denkst...

> Was passiert, wenn der Alteigentümer nicht zahlt und mein Haus
> abbrennt?

Dann hast Du Pech gehabt und mußt Dich am Vorbesitzer mit dessen Anteil
schadlos halten, sofern da was zu holen ist.

Zahle den Beitrag alleine, damit Du versichert bist und halte Dich dann
am Vorbesitzer schadlos. Dies dürfte wohl die Variante mit dem für dich
kleineren Übel sein.

Haftet die Allianz (hat ja einen Anspruch auf die Beiträge
> und kann ja eintreiben lassen) oder der Alteigentümer?

Zu erst mal niemand. Es stellt sich die Frage, inwieweit Du allein
haftest da Du ja weist dass die Prämien noch nicht bezahlt ist.

> Danke im Voraus für Antworten.
--
Ewald Bauder Tel : 07127 9267-0
Versicherungsmakler Fax : 07127 9267-55
Friedrichstr. 8 Mail: mailto:EBauder [at] t-online.de
72667 Schlaitdorf WWW : http://www.bauder-ewald.de
Info Versicherungsmakler WWW : http://www.bauder-ewald.de/makler.htm
============================================================ ============
Re: Gebäudeversicherung bei Eigentumsübertragung [message #113953 ] Mi, 31 März 2004 22:55
Martin Gerdes  
Klaus Köblich <klaus.koeblich [at] gmx.de> schrieb:

>ich habe im Oktober 2003 ein Haus gekauft, die Eigentumsumschreibung
>im Grundbuchamt fand Mitte März statt. Anfang März meldete sich die
>Allianz in mehreren, teilweise falschen, Schreiben wegen der
>Gebäudeversicherung (Hauptfälligkeit 01.01.)

Ts, ts!

>Trotz unseres Mahnschreibens nach §39 des VVG hat der bisherige
>Versicherungsnehmenr den Beitrag für die Zeit vom 01.01.2004 bis zum
>01.01.2005 (sollte es nicht der 31.12.2004 sein? KK) in Höhe von
>126,17 Eur noch nicht bezahlt.

>Die gängigen §§ des VVG sind mir bekannt, daher die Frage:
>Hat die Allianz Recht?

Keine Ahnung.

Für mich wäre angesichts des Kaufpreises von sicherlich vielen
zehntausend Fragezeichen ein Betrag von 126,17 Euro keiner, über den ich
mir übermäßig viel Gedanken machen würde.

--
Martin Gerdes
Re: Gebäudeversicherungbei [message #114851 ] Di, 06 April 2004 21:09
Andreas Dausch  
"Klaus Köblich" schrieb:

> Hat die Allianz Recht?
> Ist mein Haus zur Zeit versichert oder nicht?

Dein Haus ist nicht versichert, falls die Kündigung nach §39 VVG
(Nichtzahlung der Folgeprämie) erfolgte und die 14 Tagesfrist rum ist.

> Muß ich den bisherigen Eigentümer suchen (kenne seine neue Adresse
> nicht, gibt der Notar die raus?)?

Notar gibt die Adresse raus, sofern sie ihm bekannt ist.

> Muß ich die Beiträge zahlen (eigentlich nach §70.3 VVG nicht)?

Nach §70.3 brauchst Du die Prämie nicht zu zahlen, aber nur falls Du
innerhalb eines Monats nach Kenntnis von der Versicherung den Vertrag
mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode
(also zum 01.01.2005) gekündigt hast. Dann hat der Verkäufer die Prämie
zu zahlen. Kündigst Du den Vertrag nicht, dann haftest Du zusammen mit
dem Verkäufer gesamtschuldnerisch für die Prämie (§69 VVG).

> Was passiert, wenn der Alteigentümer nicht zahlt und mein Haus
> abbrennt? Haftet die Allianz (hat ja einen Anspruch auf die Beiträge
> und kann ja eintreiben lassen) oder der Alteigentümer?

Wenn Deine Hütte abbrennt und der Vertrag von der Allianz wegen
Nichtzahlung der Prämie (§39 VVG) gekündigt wurde, hast Du Pech. Die
Allianz zahlt nicht. Die hat zwar einen Anspruch auf die Beiträge und
kann eintreiben, aber es besteht eben wegen der Kündigung (ich
unsterstelle, dass die 14 Tagesfrist nach der Kündigung rum ist und die
Kündigung somit wirksam) erst wieder nach Zahlung der Prämie und falls
noch kein Schaden eingetreten ist, Versicherungsschutz. Da Du, wie oben
erwähnt, zusammen mit dem Verkäufer gesamtschuldnerisch für die Prämie
haftest, kann die Allianz auch bei Dir eintreiben, Versicherungsschutz
besteht trotzdem nicht. Dein Alteigentümer haftet in der Regel nicht, da
Ihr im Kaufvertrag ja einen besstimmten Zeitpunkt als Nutzen-/
Lastenübergang vereinbart habt, und dieser Zeitpunkt sicher verstrichen
ist, sonst wärst Du noch nicht als Eigentümer eingetragen. Intern habt
Ihr sicher auch vereinbart, dass ab diesem Zeitpunkt die
Versicherungsprämie von Dir zu zahlen ist, so dass er auch hieraus nicht
haftet. Falls die Kündigung der Allianz vor dem Zeitpunkt des
Nutzen-/Lastenübergangs erfolgte, kannst Du versuchen den Verkäufer
daraus haftbar zu machen, aber hier besteht meiner Meinung nach kaum
eine Chance, Du kannst ihn eigentlich nur auf die anteilige Prämie bis
zum Nutzen-/Lastenübergang verklagen.

Fazit: Zahl die Prämie und hol Dir Deinen Anteil beim Verkäufer wieder,
oder kündige den Vertrag mit sofortiger Wirkung (falls die 4 Wochen noch
nicht um sind) und such Dir ganz schnell eine neue Versicherung. Gibt es
viele gute und günstige.


Viele Grüße

Andreas


--
Andreas Dausch, Landeckweg 11, 76831 Eschbach
Versicherungsfachwirt & Rettungsassistent
www.versicherungspfalz.de, www.immobilienpfalz.de
Tel.: 06345-919375, Fax: 06345-919377
Re: Gebäudeversicherung bei Eigentumsübertragung [message #130109 ] Sa, 26 Juni 2004 18:24
Klemm  
Klaus Köblich schrieb:
> Hallo,
>
> ich habe im Oktober 2003 ein Haus gekauft, die Eigentumsumschreibung
> im Grundbuchamt fand Mitte März statt. Anfang März meldete sich die
> Allianz in mehreren, teilweise falschen,

Inwiefern "falsch"?

> Schreiben wegen der
> Gebäudeversicherung (Hauptfälligkeit 01.01.). Einerseits informierten
> sie mich korrekt über den Übergang der Versicherung innerhalb der
> gesetzlichen Fristen (nur hingeschrieben haben sie sie nicht),
> andererseits drängelte die Allianz wegen der ausstehenden Beiträge wie
> folgt:
>
> <Zitat Allianz-Schreiben>
> Trotz unseres Mahnschreibens nach §39 des VVG hat der bisherige
> Versicherungsnehmenr den Beitrag für die Zeit vom 01.01.2004 bis zum
> 01.01.2005 (sollte es nicht der 31.12.2004 sein? KK)

Nein, das ist ok.

> in Höhe von
> 126,17 Eur noch nicht bezahlt.

Ist ganz schön teuer für die "Aliens", was ist da alles eingeschlossen?

> Die Zahlungsfrist ist bereits
> abgelaufen, so daß derzeit kein Versicherungsschutz besteht.

Das ist richtig.

> Er tritt
> erst wieder mit der Bezahlung des Gesamtbeitrages in Kraft. Bitte
> setzen Sie sich deshalb mit dem bisherigen Eigentümer in Verbindung
> oder überweisen Sie den anstehenden Betrag unter Angabe der
> Versicherungsscheinnummer auf eines unserer Konten.
> </Zitat Allianz-Schreiben>

He, da waren die Jungs vom ID ja noch richtig kulant! I.d.R. hat man
einen Monat Zeit zu zahlen, damit der Versicherungsschutz wieder auflebt.

> Die gängigen §§ des VVG sind mir bekannt, daher die Frage:
>
> Hat die Allianz Recht?

Ja.

> Ist mein Haus zur Zeit versichert oder nicht?

Es ist nicht versichert.

> Muß ich den bisherigen Eigentümer suchen (kenne seine neue Adresse
> nicht, gibt der Notar die raus?)?

Du mußt nicht, aber Du kannst.

> Muß ich die Beiträge zahlen (eigentlich nach §70.3 VVG nicht)?

??? Woraus entnimmst Du das?

> Was passiert, wenn der Alteigentümer nicht zahlt und mein Haus
> abbrennt? Haftet die Allianz (hat ja einen Anspruch auf die Beiträge
> und kann ja eintreiben lassen) oder der Alteigentümer?

Nein, die Allianz haftet nicht und auch nicht der Alteigentümer. Du haftest!

Kurzer Crash-Kurs:

1. Bei Veräußerung von Immobilien tritt an Stelle des Verkäufers der
Käufer in die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Rechte und
Pflichten (§ 69 I VVG).

2. Für die Prämie der laufenden Versicherungsperiode haften Käufer und
Verkäufer als _Gesamtschuldner_ (§ 69 II VVG). Das heißt, dass Du
genauso haftest, wie der Verkäufer. Die Allianz kann sich raussuchen,
wen sie heranzieht.

Gunar W. Klemm

p.s.: War der Vertreter, bei dem der Vertrag liegt nicht mal bei Dir, um
Dir das zu erklären?
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