| Besitzanteiliger Ertrag nach Pauschalbemessung: [message #230616] |
Mi, 27 April 2005 18:58 |
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Hallo NG,
kann mir jemand Nachhilfe zum o.g. Thema geben. Beim Verkauf einer Anleihe
berechnet meine Bank einen "besitzanteiligen Ertrag nach Pauschalbemessung"
der mich
aus den Schuhen haut. Obwohl, Kursgewinn und Zinsertrag der Anleihe bei ca.
700 Euro
liegen und ich die Anleihe über 3 Jahre im Depot hatte, stellt sich
angeblich ein Ertrag nach Pauschalbemessung von 2.200 Euro ein, so dass mein
Freibetrag für 2005 bereits verbraucht
ist. Die Papiere wurden im Laufe der Zeit einmal auf ein anderes Depot
übertragen, was hierfür
ursächlich sein soll ?? Für Eure Hilfe vielen Dank vorab.
H. J. Koehn
hjkoehn [at] gmx.de
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| Re: Besitzanteiliger Ertrag nach Pauschalbemessung: [message #230617 ] |
Mi, 27 April 2005 19:48 |
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H. J. Koehn schrieb:
>Hallo NG,
>
>kann mir jemand Nachhilfe zum o.g. Thema geben. Beim Verkauf einer Anleihe
>berechnet meine Bank einen "besitzanteiligen Ertrag nach Pauschalbemessung"
>der mich
>aus den Schuhen haut. Obwohl, Kursgewinn und Zinsertrag der Anleihe bei ca.
>700 Euro
>liegen und ich die Anleihe über 3 Jahre im Depot hatte, stellt sich
>angeblich ein Ertrag nach Pauschalbemessung von 2.200 Euro ein, so dass mein
>Freibetrag für 2005 bereits verbraucht
>ist. Die Papiere wurden im Laufe der Zeit einmal auf ein anderes Depot
>übertragen, was hierfür
>ursächlich sein soll ?? Für Eure Hilfe vielen Dank vorab.
>
Ist mir bisher nur einmal passiert, bei der DiBa.
Auf meine Reklamation änderte man diese Abrechnung nur, weil die
Papiere innerhalb der DiBa übertragen wurden.
Zunächst wurde mir aber erst mal am Telefon Unsinn erzählt.
Die schlecht informierte Dame wollte mir erklären, die Besteuerung
nach "besitzanteiligem Ertrag nach Pauschalbemessung" sei der generell
übliche Weg, eine andere sei nur nach vorheriger Verinbarung möglich.
Nach längerer Suche fand ich tatsächlich die zitierte Bestimmung, nach
welcher wirklich diese Abrechnung vorgeschrieben ist. Und zwar immer
dann, wenn das Papier nicht bei der gleichen Bank gekauft wurde.
Allerdings kann man diese bei der nächsten Steuererklärung mit den
entsprechenden Belegen korrigieren lassen.
Obwohl vorgeschrieben, scheint diese pauschale Besteuerung nur sehr
selten angewandt zu werden. Einem angesprochenen Steuerberater ist sie
noch nie untergekommen. Auch beim Finanzamt kannte man dies nicht.
Gruß, Horst
--
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| Re: Besitzanteiliger Ertrag nach Pauschalbemessung: [message #230634 ] |
Do, 28 April 2005 20:14 |
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Horst Stolz wrote:
> Obwohl vorgeschrieben, scheint diese pauschale Besteuerung nur sehr
> selten angewandt zu werden. Einem angesprochenen Steuerberater ist sie
> noch nie untergekommen. Auch beim Finanzamt kannte man dies nicht.
>
Gab man ja auch bei der Steuer bislang nie an und so viele haben ja nun
auch wieder nicht Anleihen.
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