| Arbeitnehmerpauschbetrag, Vorsorgepauschale [message #387022] |
So, 14 Mai 2006 13:43 |
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Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen zur Steuererklärung:
Arbeitnehmerpauschbetrag:
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Wo muss der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 EUR in der Steuererklärung
Anlage N eingetragen werden? Oder rechnet das FA diesen automatisch vom
Einkommen runter?
Ich habe nichts dergleichen im Internet gefunden.
Vorsorgepauschale:
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Was hat es mit der Vorsorgepauschale (1134 EUR) auf sich und wo muss
diese eingetragen werden?
Welche nachweislosen Pauschalen gibt's noch?
Antworten mit Quellenangaben wären sehr hilfreich
Gruß Marco
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| Re: Arbeitnehmerpauschbetrag, Vorsorgepauschale [message #387025 ] |
Mo, 15 Mai 2006 00:35 |
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Am Sun, 14 May 2006 13:43:48 +0200 schrieb Marco
<marcoh20 [at] hotmail.com>:
>Hallo,
>
>ich habe mal ein paar Fragen zur Steuererklärung:
>
>Arbeitnehmerpauschbetrag:
>--------------------------
>Wo muss der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 EUR in der Steuererklärung
>Anlage N eingetragen werden?
Gar nicht.
>Oder rechnet das FA diesen automatisch vom
>Einkommen runter?
Genauer. Das FA prüft zuerst ob höhere Werbungskoaten als 920 EUR
erklärt wurden. Wenn nicht werden die Einnahmen aus nichtselbständiger
Tätigkeit um 920 EUR gekürzt.
>
>Vorsorgepauschale:
>--------------------------
>Was hat es mit der Vorsorgepauschale (1134 EUR) auf sich und wo muss
>diese eingetragen werden?
Nein. Auch diese wird vom FA automatisch berücksichtigt.
Grüße
Axel
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