| BU-Rente für depressiven Vers.makler [message #388312] |
Di, 23 Mai 2006 07:51 |
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K=F6stlich. Aus der aktuellen "Focus Money Versicherungsprofi":
Berufsunf=E4higer Betr=FCger
Beruht die Berufsunf=E4higkeit auf der Ausf=FChrung eines Verbrechens,
besteht in der Regel kein Anspruch gegen den Versicherer. Allerdings
kommt es dabei darauf an, dass der dem Delikt eigent=FCmliche
Gefahrenbereich f=FCr den Schaden urs=E4chlich ist. Einem
Versicherungsmakler, der wegen Betrugs und Urkundenf=E4lschung verurteilt=
worden war, war f=FCr zwei Jahre die Aus=FCbung seines Berufs untersagt
worden. Aufgrund einer schweren Depression infolge der Untersuchungshaft
machte er Anspr=FCche gegen seine Berufsunf=E4higkeitsversicherung gelten=
d.
Das Oberlandesgericht Celle (Az. 8 U 60/05) sprach ihm
die vereinbarte Rente von 1500 Euro zu. Straftaten zu ahnden z=E4hle nich=
t
zu den Aufgaben von Versicherern.
Gruss, GS
--=20
GisbertSachs [at] gmx.de
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