| Kindergeld und Gewerbebetrieb [message #393466] |
So, 09 Juli 2006 00:56 |
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Hallo,
ich habe 2005 mit einem kleinen Gewerbebetrieb neben dem Studium einen
Bruttogewinn von 7775,5 Euro erzielt. Nun habe ich herausgefunden, dass
der Kindergeldfreibetrag bei 7680 liegt und ich damit diesen Freibetrag
um 95 Euro überschreiten würde.
Habt Ihr irgendeine Idee, wie ich diese 95 Euro doch noch irgendwie
rausholen kann?
Ich habe z.B. von meiner Krankenkasse eine Bescheinigung bekommen, dass
ich als Student ca. 600 Euro Krankenkasse an sie gezahlt habe. Wirkt
sich das Einnahmenmindernd aus?
Zudem habe ich auch von der Werbepauschale gelesen, die ja bei 920
liegt. Kann ich die bei mir auch noch anwenden?
Habt Ihr noch irgendeine Idee?
Grüße und danke,
Jochen
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| Re: Kindergeld und Gewerbebetrieb [message #393467 ] |
So, 09 Juli 2006 01:42 |
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Jochen Stand <jochen_stand_nospam [at] gmx.de> skrev:
>ich habe 2005 mit einem kleinen Gewerbebetrieb neben dem Studium einen
>Bruttogewinn von 7775,5 Euro erzielt. Nun habe ich herausgefunden, dass
>der Kindergeldfreibetrag bei 7680 liegt und ich damit diesen Freibetrag
Hast Du die Energiekosten und alle Fahrtkosten berücksichtigt?
Hat ganz sicher niemand verspätet (nach Jahreswechsel) gezahlt?
Lies auch mal §7g Abs.3 EStG (Ansparabschreibung).
Gruß
Carlos
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| Re: Kindergeld und Gewerbebetrieb [message #393468 ] |
So, 09 Juli 2006 01:52 |
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Hi Carlos,
Carlos Duerschmidt schrieb:
> Jochen Stand <jochen_stand_nospam [at] gmx.de> skrev:
>
>> ich habe 2005 mit einem kleinen Gewerbebetrieb neben dem Studium einen
>> Bruttogewinn von 7775,5 Euro erzielt. Nun habe ich herausgefunden, dass
>> der Kindergeldfreibetrag bei 7680 liegt und ich damit diesen Freibetrag
>
> Hast Du die Energiekosten und alle Fahrtkosten berücksichtigt?
> Hat ganz sicher niemand verspätet (nach Jahreswechsel) gezahlt?
> Lies auch mal §7g Abs.3 EStG (Ansparabschreibung).
Nee, niemand hat verspätet gezahlt. In dem Betrag von 7775,5 Euro ist
allerdings auch die Umsatzsteuer enthalten, d.h. eigentlich habe ich ja
nur ca. 6700 Euro verdient. Die 16% muss ich ja jetzt sowieso ans
Finanzamt abführen (sobald ich die Umsatzsteuererklärung einreiche). Ist
mir das irgendwie hilfreich?
Grüße,
Sebastian
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| Re: Kindergeld und Gewerbebetrieb [message #393469 ] |
So, 09 Juli 2006 02:18 |
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Jochen Stand <jochen_stand_nospam [at] gmx.de> skrev:
>allerdings auch die Umsatzsteuer enthalten, d.h. eigentlich habe ich ja
>nur ca. 6700 Euro verdient. Die 16% muss ich ja jetzt sowieso ans
>Finanzamt abführen (sobald ich die Umsatzsteuererklärung einreiche). Ist
>mir das irgendwie hilfreich?
Eventuell. Das Folgende kommt ex aermulo, daher mußt Du das
selbst prüfen:
Du führst keine Bücher und bist Einnahmeüberschußrechner?
Dann sollte die Umsatzsteuer, die Du eingenommen hast, zu
Deinen Betriebseinnahmen gehören.
Die Umsatzsteuer, die Du an Lieferanten gezahlt hast,
sollte hingegen zu den Betriebsausgaben gehören.
Und jetzt kommt der Clou: Die Umsatzsteuer, die Du Anfang 2005
für 2004 ans Finanzamt überwiesen hast, gehör dann auch zu
den Betriebsausgaben. Waren das zufällig mehr als 95 Euro?
Gruß
Carlos
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| Re: Kindergeld und Gewerbebetrieb [message #393470 ] |
So, 09 Juli 2006 02:32 |
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Hi,
Carlos Duerschmidt schrieb:
> Jochen Stand <jochen_stand_nospam [at] gmx.de> skrev:
>
>> allerdings auch die Umsatzsteuer enthalten, d.h. eigentlich habe ich ja
>> nur ca. 6700 Euro verdient. Die 16% muss ich ja jetzt sowieso ans
>> Finanzamt abführen (sobald ich die Umsatzsteuererklärung einreiche).
Ist
>> mir das irgendwie hilfreich?
>
> Eventuell. Das Folgende kommt ex aermulo, daher mußt Du das
> selbst prüfen:
>
> Du führst keine Bücher und bist Einnahmeüberschußrechner?
> Dann sollte die Umsatzsteuer, die Du eingenommen hast, zu
> Deinen Betriebseinnahmen gehören.
> Die Umsatzsteuer, die Du an Lieferanten gezahlt hast,
> sollte hingegen zu den Betriebsausgaben gehören.
> Und jetzt kommt der Clou: Die Umsatzsteuer, die Du Anfang 2005
> für 2004 ans Finanzamt überwiesen hast, gehör dann auch zu
> den Betriebsausgaben. Waren das zufällig mehr als 95 Euro?
Ja schon, aber das zählt bereits zu meinen Ausgaben :(.
Grüsse,
Sebastian
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| Re: Kindergeld und Gewerbebetrieb [message #393471 ] |
So, 09 Juli 2006 02:49 |
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Jochen Stand <jochen_stand_nospam [at] gmx.de> skrev:
> > den Betriebsausgaben. Waren das zufällig mehr als 95 Euro?
>Ja schon, aber das zählt bereits zu meinen Ausgaben :(.
Wenn alles nicht mehr hilft (Ansparabschreibung hattest Du
geprüft?), dann hilft nur noch eine Menge Kleinkram:
Kosten des Geldverkehrs einschließlich wirklich jede
Fahrt zum Schecks einreichen, zum Briefkasten, zu
Interessenten...
Und dann fällt mir auch nichts mehr ein.
Gruß
Carlos
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| Re: Kindergeld und Gewerbebetrieb [message #393472 ] |
So, 09 Juli 2006 10:30 |
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Post removed (X-No-Archive: yes)
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| Re: Kindergeld und Gewerbebetrieb [message #393473 ] |
So, 09 Juli 2006 20:16 |
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Jochen Stand schrieb:
> ich habe 2005 mit einem kleinen Gewerbebetrieb neben dem
> Studium einen Bruttogewinn von 7775,5 Euro erzielt. Nun habe
> ich herausgefunden, dass der Kindergeldfreibetrag bei 7680
> liegt und ich damit diesen Freibetrag um 95 Euro
> überschreiten würde.
>
> Habt Ihr irgendeine Idee, wie ich diese 95 Euro doch noch
> irgendwie rausholen kann?
Mit echten, betrieblich veranlassten Kosten.
> Ich habe z.B. von meiner Krankenkasse eine Bescheinigung
> bekommen, dass ich als Student ca. 600 Euro Krankenkasse an
> sie gezahlt habe. Wirkt sich das Einnahmenmindernd aus?
Nein - das sind Sonderausgaben, die sich bei der Berechnung des
zvE auswirken, aber nicht bei der Ermittlung des Gewinns.
> Zudem habe ich auch von der Werbepauschale gelesen, die ja
> bei 920 liegt. Kann ich die bei mir auch noch anwenden?
Nur als Angestellter/nichtselbständige Tätigkeit.
> Habt Ihr noch irgendeine Idee?
Wenn Du schreibst, was Du gewerbst, könnte man schaun, wo Du
evtl. echte Kosten übersehen hast.
Grüße
Matthias
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| Re: Kindergeld und Gewerbebetrieb [message #393474 ] |
So, 09 Juli 2006 20:18 |
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Carsten Eilers schrieb:
> Ich habe noch nie bei der Umsatzsteuererklärung was zahlen
> müssen, das stimmte immer mit den Voranmeldungen überein.
Ich kriege regelmäßig irgendwelchen Kleinkram wieder 'raus
(Belege vergessen ...).
Grüße
Matthias
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| Re: Kindergeld und Gewerbebetrieb [message #393475 ] |
So, 09 Juli 2006 20:24 |
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"Matthias Kryn" <usenet.kryn [at] planet-interkom.de> schrieb:
>> Ich habe z.B. von meiner Krankenkasse eine Bescheinigung
>> bekommen, dass ich als Student ca. 600 Euro Krankenkasse an
>> sie gezahlt habe. Wirkt sich das Einnahmenmindernd aus?
>
>Nein - das sind Sonderausgaben, die sich bei der Berechnung des
>zvE auswirken, aber nicht bei der Ermittlung des Gewinns.
Das kommt drauf an. ;-) Das Bundesverfassungsgericht kommt manchmal auf
Ideen, die beim Lesen des Steuergesetzes allein weit hergeholt
erscheinen.
Grüße
Florian
--
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"Reply-To" address only.
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| Re: Kindergeld und Gewerbebetrieb [message #393476 ] |
So, 09 Juli 2006 20:33 |
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Florian Kleinmanns schrieb:
> "Matthias Kryn" schrieb:
> > > Ich habe z.B. von meiner Krankenkasse eine Bescheinigung
> > > bekommen, dass ich als Student ca. 600 Euro Krankenkasse
> > > an sie gezahlt habe. Wirkt sich das Einnahmenmindernd
> > > aus?
> >
> > Nein - das sind Sonderausgaben, die sich bei der Berechnung
> > des zvE auswirken, aber nicht bei der Ermittlung des
> > Gewinns.
>
> Das kommt drauf an. ;-) Das Bundesverfassungsgericht kommt
> manchmal auf Ideen, die beim Lesen des Steuergesetzes allein
> weit hergeholt erscheinen.
*grybl* An irgendeinem Punkt weißt Du mehr als ich.
Grüße
Matthias
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| Re: Kindergeld und Gewerbebetrieb [message #393477 ] |
So, 09 Juli 2006 20:41 |
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Hallo Matthias,
Matthias Kryn schrieb:
> Nein - das sind Sonderausgaben, die sich bei der Berechnung des
> zvE auswirken, aber nicht bei der Ermittlung des Gewinns.
Die aber WIMRE inzwischen auch berücksichtigt werden müssen, wenn es darum
geht, ob die Kindergeldgrenze überschritten ist.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
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| Re: Kindergeld und Gewerbebetrieb [message #393479 ] |
Mo, 10 Juli 2006 05:51 |
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On Sun, 9 Jul 2006 20:18:51 +0200, "Matthias Kryn"
<usenet.kryn [at] planet-interkom.de> wrote:
>Carsten Eilers schrieb:
>
>> Ich habe noch nie bei der Umsatzsteuererklärung was zahlen
>> müssen, das stimmte immer mit den Voranmeldungen überein.
>
>Ich kriege regelmäßig irgendwelchen Kleinkram wieder 'raus
>(Belege vergessen ...).
Ich zahl immer was nach (diverse Privatnutzungen).
Lutz
--
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| Re: Kindergeld und Gewerbebetrieb [message #393496 ] |
Mo, 10 Juli 2006 19:54 |
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"Matthias Kryn" <usenet.kryn [at] planet-interkom.de> schrieb:
>> > > Ich habe z.B. von meiner Krankenkasse eine Bescheinigung
>> > > bekommen, dass ich als Student ca. 600 Euro Krankenkasse
>> > > an sie gezahlt habe. Wirkt sich das Einnahmenmindernd
>> > > aus?
>> >
>> > Nein - das sind Sonderausgaben, die sich bei der Berechnung
>> > des zvE auswirken, aber nicht bei der Ermittlung des
>> > Gewinns.
>>
>> Das kommt drauf an. ;-) Das Bundesverfassungsgericht kommt
>> manchmal auf Ideen, die beim Lesen des Steuergesetzes allein
>> weit hergeholt erscheinen.
>
>*grybl* An irgendeinem Punkt weißt Du mehr als ich.
Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Januar 2005, 2 BvR 167/02.
Grüße
Florian
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| Re: Kindergeld und Gewerbebetrieb [message #393505 ] |
Di, 11 Juli 2006 10:47 |
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Florian Kleinmanns schrieb:
> "Matthias Kryn" schrieb:
[KV-Beiträge als Sonderausgaben]
> > > Das kommt drauf an. ;-) Das Bundesverfassungsgericht kommt
> > > manchmal auf Ideen, die beim Lesen des Steuergesetzes
> > > allein weit hergeholt erscheinen.
> >
> > *grybl* An irgendeinem Punkt weißt Du mehr als ich.
>
> Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Januar 2005, 2 BvR
> 167/02.
Ach schau. Danke.
Grüße
Matthias
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