| Rückkehr von der PKV in die GKV [message #393522] |
Di, 06 Juni 2006 13:21 |
|
K=FCrzlich hatte ich mit einem befreundeten Ehepaar diskutiert, wie sie
ggf. von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse zur=FCckkehren
k=F6nnten. Ob das jetzt wirklich SOZIAL ist oder nicht sei mal dahin
gestellt.....
Hier die Fakten:
Beide sind 50 bzw. 51 Jahre alt
Beide sind seit Jahren in der PKV
Hier die Strategie:
Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze f=E4llt, wird er
(sie) automatisch gesetzlich versichert.
Wenn der eine eine gewisse Zeit (wie lange ???) in der GKV ist, h=F6rt
der andere auf zu arbeiten (keine Lust mehr oder andere Gr=FCnde) und
l=E4sst sich beim Partner mitversichern (Familienversicherung)
Das sollte alles so funktionieren, wenn beide noch nicht 55 Jahre alt
sind.
Ist das so ?
Wo ich mir aber total unsicher bin ist folgendes:
Angenommen, das oben beschrieben hat so funktioniert und der
Alleinverdiener hat jetzt auch keine Lust mehr zu arbeiten.
Wie verh=E4lt es sich dann mit der Versicherung bzw. wer muss was
bezahlen ??
|
|
|
| Re: Rückkehr von der PKV in die GKV [message #393523 ] |
Di, 06 Juni 2006 16:54 |
|
On 6 Jun 2006 04:21:16 -0700, awt13a [at] yahoo.de wrote:
>Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
>Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, wird er
>(sie) automatisch gesetzlich versichert.
Sollte bei 50% Teilzeit gehen.
>Wenn der eine eine gewisse Zeit (wie lange ???) in der GKV ist, hört
>der andere auf zu arbeiten (keine Lust mehr oder andere Gründe) und
>lässt sich beim Partner mitversichern (Familienversicherung)
Ich würde vermuten, daß das aufgrnd fehlender Vorversicherungszeiten
nicht geht. Schau doch im SGB V nach!
cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: znegva.trexra [at] jro.qr
|
|
|
| Re: Rückkehr von der PKV in die GKV [message #393524 ] |
Mi, 07 Juni 2006 01:05 |
|
Martin Gerken schrieb:
> >Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
> >Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, wird er
> >(sie) automatisch gesetzlich versichert.
>
> Sollte bei 50% Teilzeit gehen.
Das geht auch bei mehr oder weniger als 50%. Entscheidend ist, dass
das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.
|
|
|
| Re: Rückkehr von der PKV in die GKV [message #393525 ] |
Mi, 07 Juni 2006 09:27 |
|
On Wed, 07 Jun 2006 01:05:54 +0200, Frank Kozuschnik
<franco [at] nurfuerspam.de> wrote:
>> >Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
>> >Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, wird er
>> >(sie) automatisch gesetzlich versichert.
>>
>> Sollte bei 50% Teilzeit gehen.
>
>Das geht auch bei mehr oder weniger als 50%. Entscheidend ist, dass
>das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.
Danke, hatte ich mit dem umgekehrten Fal verwechselt (§ 8 SGB V). Geht
übrigens nur, wenn man sich nicht schon vorher aufgrund des oa
Paragraphen wegen Teilziet von der GKV hat befreien lassen.
cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: znegva.trexra [at] jro.qr
|
|
|