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Rückkehr von der PKV in die GKV [message #393522] Di, 06 Juni 2006 13:21
awt13a  
K=FCrzlich hatte ich mit einem befreundeten Ehepaar diskutiert, wie sie
ggf. von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse zur=FCckkehren
k=F6nnten. Ob das jetzt wirklich SOZIAL ist oder nicht sei mal dahin
gestellt.....
Hier die Fakten:
Beide sind 50 bzw. 51 Jahre alt
Beide sind seit Jahren in der PKV

Hier die Strategie:
Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze f=E4llt, wird er
(sie) automatisch gesetzlich versichert.
Wenn der eine eine gewisse Zeit (wie lange ???) in der GKV ist, h=F6rt
der andere auf zu arbeiten (keine Lust mehr oder andere Gr=FCnde) und
l=E4sst sich beim Partner mitversichern (Familienversicherung)
Das sollte alles so funktionieren, wenn beide noch nicht 55 Jahre alt
sind.
Ist das so ?

Wo ich mir aber total unsicher bin ist folgendes:
Angenommen, das oben beschrieben hat so funktioniert und der
Alleinverdiener hat jetzt auch keine Lust mehr zu arbeiten.
Wie verh=E4lt es sich dann mit der Versicherung bzw. wer muss was
bezahlen ??
Re: Rückkehr von der PKV in die GKV [message #393523 ] Di, 06 Juni 2006 16:54
Martin Gerken  
On 6 Jun 2006 04:21:16 -0700, awt13a [at] yahoo.de wrote:

>Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
>Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, wird er
>(sie) automatisch gesetzlich versichert.

Sollte bei 50% Teilzeit gehen.

>Wenn der eine eine gewisse Zeit (wie lange ???) in der GKV ist, hört
>der andere auf zu arbeiten (keine Lust mehr oder andere Gründe) und
>lässt sich beim Partner mitversichern (Familienversicherung)

Ich würde vermuten, daß das aufgrnd fehlender Vorversicherungszeiten
nicht geht. Schau doch im SGB V nach!


cu, Martin
--
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Re: Rückkehr von der PKV in die GKV [message #393524 ] Mi, 07 Juni 2006 01:05
Frank Kozuschnik  
Martin Gerken schrieb:

> >Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
> >Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, wird er
> >(sie) automatisch gesetzlich versichert.
>
> Sollte bei 50% Teilzeit gehen.

Das geht auch bei mehr oder weniger als 50%. Entscheidend ist, dass
das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.
Re: Rückkehr von der PKV in die GKV [message #393525 ] Mi, 07 Juni 2006 09:27
Martin Gerken  
On Wed, 07 Jun 2006 01:05:54 +0200, Frank Kozuschnik
<franco [at] nurfuerspam.de> wrote:

>> >Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
>> >Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, wird er
>> >(sie) automatisch gesetzlich versichert.
>>
>> Sollte bei 50% Teilzeit gehen.
>
>Das geht auch bei mehr oder weniger als 50%. Entscheidend ist, dass
>das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

Danke, hatte ich mit dem umgekehrten Fal verwechselt (§ 8 SGB V). Geht
übrigens nur, wenn man sich nicht schon vorher aufgrund des oa
Paragraphen wegen Teilziet von der GKV hat befreien lassen.


cu, Martin
--
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