|
Miscellaneous / Verschiedenes » de.soc.recht.misc » Handschellen und Foto löschen
| Handschellen und Foto löschen [message #397240] |
Sa, 15 Juli 2006 08:29 |
|
Hallo,
gestern war ich auf dem Heimweg von einem Open-Air
"Umsonst&Draussen"-Konzert, daß mit Metallgittern aussenrum abgegrenzt
war. Irgendwelche Jugendliche sind dann wohl über die Absperrung
geklettert und wurden dann dann von der privaten Security festgehalten
(weil es wohl auch dann zu Auseinandersetzungen kam).
Meine eigentliche Frage ist:
1.) Hat die private Security das Recht die Personen festzuhalten unter
Benutzung _von Handschellen auf dem Rücken_ bis die Polizei kommt?
Festhalten auf jedenfall, aber die Handschellen kommen mir komisch vor.
Das führt zu Frage Zwei.
2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen. Hab
ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat
den so eine private Security mich ausserhalb des Geländes (ca 5m von
Zaun entfernt) noch festhalten zu dürfen? Und welches Recht die Polizei
die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397245 ] |
Sa, 15 Juli 2006 10:29 |
|
> Und welches Recht die Polizei die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
Das war ein Angebot der Polizei.
Sonst hättest Du mit zur Wache müssen, die hätten Deinen Apparat
beschlagnahmt und Du hättest ewig auf Herausgabe der Bilder klagen müssen.
Gruß, Wolfgang
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397250 ] |
Sa, 15 Juli 2006 10:58 |
|
Werner Bilam schrieb:
> Hallo,
> gestern war ich auf dem Heimweg von einem Open-Air
> "Umsonst&Draussen"-Konzert, daß mit Metallgittern aussenrum abgegrenzt
> war. Irgendwelche Jugendliche sind dann wohl über die Absperrung
> geklettert und wurden dann dann von der privaten Security festgehalten
> (weil es wohl auch dann zu Auseinandersetzungen kam).
IANAL, deswegen ist alles, was ich schreibe, nicht 100% sicher und
wahrscheinlich ungenau formuliert...
> Meine eigentliche Frage ist:
> 1.) Hat die private Security das Recht die Personen festzuhalten unter
> Benutzung _von Handschellen auf dem Rücken_ bis die Polizei kommt?
> Festhalten auf jedenfall, aber die Handschellen kommen mir komisch vor.
> Das führt zu Frage Zwei.
*Jeder*, Security oder nicht, hat das Recht, einen auf frischer Tat
ertappten Verbrecher bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten und
dabei so viel Gewalt einzusetzen wie noetig. Wenn der Ladendieb oder
Einbrecher weglaeuft, darf auch der Detektiv oder Hausbesitzer Gewalt
einsetzen. Da du selbst von "Auseinandersetzungen" schreibst, scheint es
ja friedlich nicht geklappt zu haben.
> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
> unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
> Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen. Hab
> ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat
> den so eine private Security mich ausserhalb des Geländes (ca 5m von
> Zaun entfernt) noch festhalten zu dürfen? Und welches Recht die Polizei
> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
"Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen
fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses".
Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass sowohl die Securities
als auch die Polizisten das Recht hatten, zu tun, was sie taten.
Gruss,
Jan
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397253 ] |
Sa, 15 Juli 2006 11:14 |
|
Hallo,
Jan Hladik wrote:
> "Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen
> fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses".
Waeren die Begtroffenen im konkreten Fall nicht "relative Personen der
Zeitgeschichte"?
Rainer Haessner
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397254 ] |
Sa, 15 Juli 2006 11:22 |
|
Werner Bilam schrieb:
> Hallo,
> gestern war ich auf dem Heimweg von einem Open-Air
> "Umsonst&Draussen"-Konzert, daß mit Metallgittern aussenrum abgegrenzt
> war. Irgendwelche Jugendliche sind dann wohl über die Absperrung
> geklettert und wurden dann dann von der privaten Security festgehalten
> (weil es wohl auch dann zu Auseinandersetzungen kam).
> Meine eigentliche Frage ist:
> 1.) Hat die private Security das Recht die Personen festzuhalten unter
> Benutzung _von Handschellen auf dem Rücken_ bis die Polizei kommt?
> Festhalten auf jedenfall, aber die Handschellen kommen mir komisch vor.
> Das führt zu Frage Zwei.
§ 123 StGB- Hausfriedensbruch
§ 127 (1) StPO - Vorläufige Festnahme durch Jedermann
§ 229 BGB - Selbsthilfe
§ 858 BGB - Verbotene Eigenmacht
§ 859 BGB - Selbsthilfe des Besitzers
§ 860 BGB - Selbsthilfe des Besitzdieners
Paragraphen für die Rechtmässigkeit des Handelns der Security gibt es
genügend. In keinem davon steht etwas, dass Handschellen als Mittel zu
Eigensicherung verboten wären.
> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
> unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
> Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen.
Nett und grosszügig.
> Hab
> ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat
> den so eine private Security mich ausserhalb des Geländes (ca 5m von
> Zaun entfernt) noch festhalten zu dürfen?
Siehe oben.
> Und welches Recht die Polizei
> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
§ 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
fotographierten Security-Mitarbeitern.
Bye
Sven
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397255 ] |
Sa, 15 Juli 2006 11:21 |
|
Jan Hladik wrote:
>> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam=20
>> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief v=F6lli=
g=20
>> unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten=20
>> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu m=FCssen bis die=
=20
>> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar =
>> Minuten und sagte wenn ich die Fotos l=F6sche kann ich gleich gehen. H=
ab=20
>> ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat =
>> den so eine private Security mich ausserhalb des Gel=E4ndes (ca 5m von=
=20
>> Zaun entfernt) noch festhalten zu d=FCrfen? Und welches Recht die=20
>> Polizei die L=F6schung meiner Bilder zu verlangen?
>=20
> "Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen=20
> fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses"=
=2E
Es ist erschreckend, da=DF sich sogar in einer Rechtsgruppe derartige=20
Irrt=FCmer halten. Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich ausschlie=DFl=
ich=20
auf die Ver=F6ffentlichung von Photos, nicht auf deren Erstellung und Bes=
itz.
Im =F6ffentlichen Raum darf man auch Einzelpersonen gezielt=20
photographieren und die Photos beliebig lange aufbewaren, lediglich die=20
Ver=F6ffentlichung solcher Photos ist durch das "Recht am eigenen Bild"=20
eingeschr=E4nkt.
Es gab zur Zeit der analogen Photographie keine Verpflichtung, auf=20
Anfrage sofort den Film zu entwickeln, die Photos herzuzeigen und=20
einzelne zu vernichten. Und ebenso gibt es auch keine "Lex=20
Digitalkamera", die bei Digitalkameras pl=F6tzlich derartiges vorschreibt=
=2E
> Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass sowohl die Securities =
> als auch die Polizisten das Recht hatten, zu tun, was sie taten.
Nein, hatten sie eindeutig nicht. Siehe hierzu auch:=20
http://www.mein-dortmund.de/photorecht.html
Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397256 ] |
Sa, 15 Juli 2006 11:24 |
|
Rainer Haessner schrieb:
> Hallo,
>
> Jan Hladik wrote:
>
>> "Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen
>> fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses".
>
> Waeren die Begtroffenen im konkreten Fall nicht "relative Personen der
> Zeitgeschichte"?
Wer? Die "Türsteher"? Wohl kaum, egal wie weit man Begrifflichkeiten
spannt und dehnt.
Bye
Sven
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397257 ] |
Sa, 15 Juli 2006 11:34 |
|
Sven Bötcher schrieb:
>
>> Und welches Recht die Polizei
>
>> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
>
>
> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
> fotographierten Security-Mitarbeitern.
Hast Du die von Dir genannte Vorschrift auch gelesen? Oder doch nur die
Überschrift?
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397259 ] |
Sa, 15 Juli 2006 11:46 |
|
Sven Bötcher schrieb:
> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
> fotographierten Security-Mitarbeitern.
Dann dürfte auf öffentlichen Plätzen niemals fotografiert werden?
Jeder Passant, der zufällig drauf ist, könnte mir ne Rechnung schicken?
Grüße,
--
Uwe Buschhorn
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397260 ] |
Sa, 15 Juli 2006 11:49 |
|
Sven Bötcher schrieb:
> Werner Bilam schrieb:
>
>> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
>> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
>> unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
>> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
>> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
>> Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen.
>
> Nett und grosszügig.
Nein. Unrechtmäßig!
> > Und welches Recht die Polizei
>> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
>
> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
> fotographierten Security-Mitarbeitern.
WLKIKIV
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder
öffentlich zur Schau gestellt werden."
Das Machen der Bilder ohne Einwilligung ist nur dann nicht erlaubt, wenn
es die Intimsphäre betrifft.
Gruß
Hilmar
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397261 ] |
Sa, 15 Juli 2006 11:53 |
|
Daniel Rehbein schrieb:
> Jan Hladik wrote:
>
>> "Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen
>> fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses".
>
>
> Es ist erschreckend, daß sich sogar in einer Rechtsgruppe derartige
> Irrtümer halten. Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich ausschließlich
> auf die Veröffentlichung von Photos, nicht auf deren Erstellung und Besitz.
>
> Im öffentlichen Raum darf man auch Einzelpersonen gezielt
> photographieren und die Photos beliebig lange aufbewaren, lediglich die
> Veröffentlichung solcher Photos ist durch das "Recht am eigenen Bild"
> eingeschränkt.
Oha, danke fuer die Korrektur. Da ist es ja mal gut, dass ich den
Disclaimer vorangestellt habe...
Ciao
Jan
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397262 ] |
Sa, 15 Juli 2006 11:55 |
|
Jan Hladik <hladik [at] web.de> schrieb:
>"Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen
>fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses".
lies nochmal nach, was 'Recht am eigenen Bild' umfasst!
>Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass sowohl die Securities
>als auch die Polizisten das Recht hatten, zu tun, was sie taten.
eher nicht.
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397264 ] |
Sa, 15 Juli 2006 11:56 |
|
Sven Bötcher <svenwantsnospam [at] yahoo.de> schrieb:
>§ 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
>fotographierten Security-Mitarbeitern.
Blödsinn!
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397271 ] |
Sa, 15 Juli 2006 13:35 |
|
|
Post removed (X-No-Archive: yes)
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397272 ] |
Sa, 15 Juli 2006 13:42 |
|
Ralf Kusmierz schrieb:
> das ist einfach Unsinn.
Wie sinnvoll ist es, ein Posting abzusetzen, dass inhaltsgleich ist mit
zwei anderen im selben Thread?
Jan
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397273 ] |
Sa, 15 Juli 2006 14:07 |
|
Daniel Rehbein wrote:
>> Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass sowohl die Securities=
=20
>> als auch die Polizisten das Recht hatten, zu tun, was sie taten.
>=20
> Nein, hatten sie eindeutig nicht. Siehe hierzu auch:=20
> http://www.mein-dortmund.de/photorecht.html
Es erscheint auch wichtig, die Polizei immer wieder darauf hinzuweisen,=20
da=DF das "Recht am eigenen Bild" sich nur auf die Ver=F6ffentlichung=20
bezieht und nicht auf das Erstellen und Speichern der Photos an sich.=20
Und da=DF es ein "Recht am Bild der eigenen Sache" oder "Recht am Bild de=
s=20
eigenen Geb=E4udes" erst gar nicht gibt.
Sonst passieren solche Vorkomnisse wieder dieser hier:
http://www.rbb-online.de/_/fernsehen/magazine/beitrag_jsp/ke y=3Drbb_beitr=
ag_4185362.html
Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397274 ] |
Sa, 15 Juli 2006 14:13 |
|
Sven Bötcher schrieb:
>
> Werner Bilam schrieb:
[...]
>
> § 123 StGB- Hausfriedensbruch
> § 127 (1) StPO - Vorläufige Festnahme durch Jedermann
> § 229 BGB - Selbsthilfe
> § 858 BGB - Verbotene Eigenmacht
> § 859 BGB - Selbsthilfe des Besitzers
> § 860 BGB - Selbsthilfe des Besitzdieners
>
[...]
> > 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
> > fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
> > unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
> > Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
> > Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
> > Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen.
>
> Nett und grosszügig.
>
> > Hab
> > ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat
> > den so eine private Security mich ausserhalb des Geländes (ca 5m von
> > Zaun entfernt) noch festhalten zu dürfen?
>
> Siehe oben.
Hmm. Bist Du sicher?
- Hausfriedensbruch: Außerhalb der Umfriedung?
- Jedermannparagraph: Welche Straftat hat Werner begangen?
- Selbsthilfe: Welches Recht wurde im Rahmen der Selbsthilfe verteidigt?
....
Ich sehe bei keinem der von Dir genannten Punkte eine rechtliche
Grundlage
für das Vorgehen des Security-Menschen. Eher hat dieser eine Straftat
begangen.
> > Und welches Recht die Polizei
> > die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
>
> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
> fotographierten Security-Mitarbeitern.
Auch dieser Punkt trifft nicht zu, wie andere hier ausführlich dargelegt
haben.
Ich meine, Werner ist Unrecht geschehen.
CU
Reinhard
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397278 ] |
Sa, 15 Juli 2006 14:32 |
|
Daniel Rehbein schrieb:
> Es erscheint auch wichtig, die Polizei immer wieder darauf
> hinzuweisen, daß das "Recht am eigenen Bild" sich nur auf die
> Veröffentlichung bezieht
ACK,
aber hättest du das in der beschriebenen Situation für klug empfunden?
Die Polizei wird wegen Randale gerufen. Vor Ort wird jemand gefesselt
festgehalten. Dieser jemand weist nun den Polizisten auf das geltende
Recht hin. Was glaubst du, was passiert wäre?
[ ] Polizei, Security und Festgehaltener diskutieren bei einer netten
Tasse Tee über die Bildungslücken der Beteiligten
[ ] Die Polizei stellt eine Alkoholisierung fest und vermutet sogar
den Konsum nichtlegaler Drogen
Gruß Christian
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397279 ] |
Sa, 15 Juli 2006 14:35 |
|
Daniel Rehbein <passwort [at] briefbox.de> schrieb:
> Es ist erschreckend, daß sich sogar in einer Rechtsgruppe derartige
> Irrtümer halten. Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich
> ausschließlich auf die Veröffentlichung von Photos, nicht auf deren
> Erstellung und Besitz.
Das ist richtig.
> Im öffentlichen Raum darf man auch Einzelpersonen gezielt
> photographieren und die Photos beliebig lange aufbewaren, lediglich
> die Veröffentlichung solcher Photos ist durch das "Recht am eigenen
> Bild" eingeschränkt.
Das Anfertigen der Photos hingegen kann durch das allgemeine
Persönlichkeitsrecht beschränkt sein. Es ist erschütternd, daß selbst
bei einem Photorechtsexperten sich das noch nicht rumgesprochen hat ;-)
>> als auch die Polizisten das Recht hatten, zu tun, was sie taten.
>
> Nein, hatten sie eindeutig nicht.
ACK.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397285 ] |
Sa, 15 Juli 2006 15:32 |
|
Jan Hladik wrote:
> Ralf Kusmierz schrieb:
>
>> das ist einfach Unsinn.
>
> Wie sinnvoll ist es, ein Posting abzusetzen, dass inhaltsgleich ist mit
> zwei anderen im selben Thread?
Sinnvoller, als irgendwelchen Schwachsinn in der Welt zu verbreiten, wenn
man keine Ahnung hat ...
Martin
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397286 ] |
Sa, 15 Juli 2006 15:43 |
|
Martin Mayer schrieb:
> Jan Hladik wrote:
>
>
>>Ralf Kusmierz schrieb:
>>
>>
>>>das ist einfach Unsinn.
>>
>>Wie sinnvoll ist es, ein Posting abzusetzen, dass inhaltsgleich ist mit
>>zwei anderen im selben Thread?
>
>
> Sinnvoller, als irgendwelchen Schwachsinn in der Welt zu verbreiten, wenn
> man keine Ahnung hat ...
Stimmt, sinnvoller als dein Posting war Ralfs immer noch. Im Usenet gibt
es eben zu jedem Deppen noch einen groesseren...
Ohne Gruss,
Jan
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397297 ] |
Sa, 15 Juli 2006 16:22 |
|
Werner Bilam schrieb:
> Hallo,
> gestern war ich auf dem Heimweg von einem Open-Air
> "Umsonst&Draussen"-Konzert, da=DF mit Metallgittern aussenrum abgegrenzt
> war. Irgendwelche Jugendliche sind dann wohl =FCber die Absperrung
> geklettert und wurden dann dann von der privaten Security festgehalten
> (weil es wohl auch dann zu Auseinandersetzungen kam).
> Meine eigentliche Frage ist:
> 1.) Hat die private Security das Recht die Personen festzuhalten unter
> Benutzung _von Handschellen auf dem R=FCcken_ bis die Polizei kommt?
Ja, sie h=E4tten die Randalierer nat=FCrlich auch mit einer W=E4scheleine
fesseln k=F6nnen.
> Festhalten auf jedenfall, aber die Handschellen kommen mir komisch vor.
Immer noch besser, als sie bis zum Eintreffen der Polizei im
Schwitzkasten zu halten.
> Das f=FChrt zu Frage Zwei.
>
> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief v=F6llig
> unbeteiligt.
Naja, das ist Auslegungssache. Indem Du aus unmittelbarer N=E4he gezielt
Fotos des Geschehens gemacht hast, warst Du eher nicht mehr
unbeteiligt.
> Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu m=FCssen bis die
> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
> Minuten und sagte wenn ich die Fotos l=F6sche kann ich gleich gehen. Hab
> ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat
> den so eine private Security mich ausserhalb des Gel=E4ndes (ca 5m von
> Zaun entfernt) noch festhalten zu d=FCrfen?
Das Recht, das jeder andere auch hat. Indem Du ihn gezielt fotografiert
hast, hast Du m.M.n. das allgemeine Pers=F6nlichkeitsrecht, das auch ihm
zusteht verletzt.
> Und welches Recht die Polizei
> die L=F6schung meiner Bilder zu verlangen?
Eigentlich keins, Du h=E4ttest es verweigern k=F6nnen.
Allerdings frage ich mich schon, zu welchem Zweck Du diese Fotos
gemacht hast? Um sie ins private Fotoalbum zu stecken?
GK
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397301 ] |
Sa, 15 Juli 2006 16:30 |
|
Daniel Rehbein schrieb:
> Jan Hladik wrote:
>
> >> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
> >> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief v=F6llig
> >> unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
> >> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu m=FCssen bis die
> >> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
> >> Minuten und sagte wenn ich die Fotos l=F6sche kann ich gleich gehen. H=
ab
> >> ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat
> >> den so eine private Security mich ausserhalb des Gel=E4ndes (ca 5m von
> >> Zaun entfernt) noch festhalten zu d=FCrfen? Und welches Recht die
> >> Polizei die L=F6schung meiner Bilder zu verlangen?
> >
> > "Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen
> > fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses".
>
> Es ist erschreckend, da=DF sich sogar in einer Rechtsgruppe derartige
> Irrt=FCmer halten. Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich ausschlie=DFl=
ich
> auf die Ver=F6ffentlichung von Photos, nicht auf deren Erstellung und Bes=
itz.
>
> Im =F6ffentlichen Raum darf man auch Einzelpersonen gezielt
> photographieren und die Photos beliebig lange aufbewaren, lediglich die
> Ver=F6ffentlichung solcher Photos ist durch das "Recht am eigenen Bild"
> eingeschr=E4nkt.
Es ist erschreckend, dass sensationsgierigen Reporter oder sonstigen
Spannern das allgemeine Pers=F6nlichkeitsrecht ihrer Opfer v=F6llig egal
ist.
GK
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397303 ] |
Sa, 15 Juli 2006 16:35 |
|
"Gunar Klemm" <gunark [at] web.de> schrieb:
> Das Recht, das jeder andere auch hat. Indem Du ihn gezielt
> fotografiert hast, hast Du m.M.n. das allgemeine
> Persönlichkeitsrecht, das auch ihm zusteht verletzt.
Das würde ich nicht so sehen. Nicht jedes Foto ist automatisch eine
Verletzung des APR; es KANN das sein, muß es aber nicht. Wenn ich ein m.E.
strafbares Verhalten zu Beweiszwecken fotografiere, dürfte das bspw. in
aller Regel keine Verletzung des APR der Abgelichteten sein.
Und so lag der Fall vermutlich hier.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397307 ] |
Sa, 15 Juli 2006 16:56 |
|
> Wenn ich ein m.E.
> strafbares Verhalten zu Beweiszwecken fotografiere, dürfte das bspw.
> in
> aller Regel keine Verletzung des APR der Abgelichteten sein.
> Und so lag der Fall vermutlich hier.
Habe ich den das Recht die Fotos den "Gefesselten" zu überlassen, oder
handelt es sich dann schon um eine Veröffentlichung? Was passiert wenn
ich sie jemanden überlasse und "dieser" veröffentlicht sie dann? Ist das
dann meine Schuld, weil es mein Bild ist?
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397309 ] |
Sa, 15 Juli 2006 16:59 |
|
"Erik Himmel" <EHimmel [at] gmx.de> schrieb:
>> Wenn ich ein m.E. strafbares Verhalten zu Beweiszwecken
>> fotografiere, dürfte das bspw. in aller Regel keine Verletzung des
>> APR der Abgelichteten sein. Und so lag der Fall vermutlich hier.
>
> Habe ich den das Recht die Fotos den "Gefesselten" zu überlassen,
> oder handelt es sich dann schon um eine Veröffentlichung?
Das ist dann keine Veröffentlichung und also zulässig. Selbst wenn es
eine wäre, dürfte sie aber zulässig sein, um den Rechten des
Geschädigten zur Durchsetzung zu verhelfen.
> Was passiert wenn ich sie jemanden überlasse und "dieser"
> veröffentlicht sie dann? Ist das dann meine Schuld, weil es mein
> Bild ist?
Nein.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397313 ] |
Sa, 15 Juli 2006 17:20 |
|
Hilmar Steinhauer schrieb:
[=2E..]
> Das Machen der Bilder ohne Einwilligung ist nur dann nicht erlaubt, wenn
> es die Intimsph=E4re betrifft.
Nein!
Die Rechtsprechung stellt da auf den Zweck der Bildherstellung ab. Die
Frage ist also: Mache ich die Bilder f=FCr mein privates Album oder
evtl. zur sp=E4teren Ver=F6ffentlichung?
Die Herstellung von Personenaufnahmen in der =D6ffentlichkeit ist
gesetzlich nicht geregelt.
Das Recht am Bild wird ja, wie bereits erw=E4hnt, durch die =A7=A7 22 ff.
KUG gesch=FCtzt, diese Regelungen beziehen sich jedoch nur auf die
Ver=F6ffentlichung bereits hergestellter Aufnahmen. Die Rechtsprechung
wendet allerdings die Regelungen des KUG auf die Bildherstellung
insoweit an, als diese nur zul=E4ssig sein soll, wenn eine sp=E4tere
Ver=F6ffentlichung der Bilder ebenfalls zul=E4ssig w=E4re.
Wer also eine Person in der =D6ffentlichkeit filmt oder fotografiert,
ben=F6tigt bereits f=FCr die Herstellung dieser Aufnahmen deren
Einwilligung, es sein denn, es liegt ein Ausnahmefall gem=E4=DF =A7 23 KUG
vor, d.h.: ohne Einwilligung darf daher eine Person fotografiert oder
gefilmt werden, wenn es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der
Zeitgeschichte handelt, die abgebildete Person nur Beiwerk einer
Landschaft oder sonstigen =D6rtlichkeit und nicht Bildmittelpunkt ist,
z=2E B. Passanten auf der Stra=DFe.
Handelt es sich um Aufnahmen einer Versammlung, eines Aufzugs oder
=E4hnlichen Vorgangs, so sind Bilder der Menschenansammlung als solche
zul=E4ssig. Ein einzelner Teilnehmer darf jedoch nicht herausgezoomt und
zum Bildfokus gemacht werden.
Bildnisse, die einem h=F6heren Interesse der Kunst dienen, k=F6nnen
ebenfalls ohne Einwilligung hergestellt werden.=20
GK
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397315 ] |
Sa, 15 Juli 2006 17:50 |
|
Daniel Rehbein schrieb:
> Daniel Rehbein wrote:
>
> >> Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass sowohl die Securities
> >> als auch die Polizisten das Recht hatten, zu tun, was sie taten.
> >
> > Nein, hatten sie eindeutig nicht. Siehe hierzu auch:
> > http://www.mein-dortmund.de/photorecht.html
>
> Es erscheint auch wichtig, die Polizei immer wieder darauf hinzuweisen,
> da=DF das "Recht am eigenen Bild" sich nur auf die Ver=F6ffentlichung
> bezieht und nicht auf das Erstellen und Speichern der Photos an sich.
Die Rechtsprechung wende die Regelungen des KUG auf die Bildherstellung
insoweit an, als diese nur zul=E4ssig sein soll, wenn eine sp=E4tere
Ver=F6ffentlichung der Bilder ebenfalls zul=E4ssig w=E4re.
> Und da=DF es ein "Recht am Bild der eigenen Sache" oder "Recht am Bild des
> eigenen Geb=E4udes" erst gar nicht gibt.
Auch das stimmt so nicht:
Grunds=E4tzlich sind Sachen "abbildungsfrei". Das bedeutet, dass fremde
Gegenst=E4nde und Geb=E4ude grunds=E4tzlich von jedem ohne weiteres
fotografiert oder gefilmt werden k=F6nnen.
Es existiert kein generelles Verbot, fremde Sachen und Geb=E4ude zu
fotografieren und diese Aufnahmen zu ver=F6ffentlichen, es sei denn,
dass gerade die Art der Ver=F6ffentlichung Rechte des Eigent=FCmers oder
Besitzers verletzt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Filmaufnahmen
eines Wohnhauses einen unzutreffenden Eindruck von dessen Bewohnern
vermitteln.
Unzul=E4ssig sind auch Aufnahmen, durch deren Herstellung das
Pers=F6nlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt wird. Das ist beim
Fotografieren von Gegenst=E4nden der Fall, die derart eng mit einer
Person verbunden sind, dass dadurch in deren Privatsp=E4re eingedrungen
wird, zum Beispiel das Fotografieren von Tageb=FCchern.
> Sonst passieren solche Vorkomnisse wieder dieser hier:
> http://www.rbb-online.de/_/fernsehen/magazine/beitrag_jsp/ke y=3Drbb_beitr=
ag_4185362.html
Hach Gottel! Konnten die "armen" Reporter keine Bilder davon machen,
wie die Flammen zum Himmel schlagen und Feuerwehrleute sich in
Lebensgefahr begeben? Vielleicht w=E4re es ja noch zu einer Explosion
mit ein paar Toten gekommen! Da h=E4tten die Privatsender ganz sch=F6n
was ausget=FCtet f=FCr die Originalaufnahmen und richtig viel, wenn die
Leichen mit drauf gewesen w=E4ren...
Es konnte doch berichtet werden. Die =D6ffentlichkeit weiss doch jetzt,
dass es dort gebrannt hat und das 120 Feuerwehrleute im Einsatz waren.
Die Fotos k=F6nnten keine weiteren relevanten Informationen liefern,
sondern h=E4tten lediglich zur Auflagensteigerung beigetragen.
GK
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397317 ] |
Sa, 15 Juli 2006 17:55 |
|
Holger Pollmann schrieb:
> "Gunar Klemm" <gunark [at] web.de> schrieb:
>
> > Das Recht, das jeder andere auch hat. Indem Du ihn gezielt
> > fotografiert hast, hast Du m.M.n. das allgemeine
> > Pers=F6nlichkeitsrecht, das auch ihm zusteht verletzt.
>
> Das w=FCrde ich nicht so sehen. Nicht jedes Foto ist automatisch eine
> Verletzung des APR; es KANN das sein, mu=DF es aber nicht. Wenn ich ein m=
..E.
> strafbares Verhalten zu Beweiszwecken fotografiere, d=FCrfte das bspw. in
> aller Regel keine Verletzung des APR der Abgelichteten sein.
Ach? Was ist, wenn sich das Verhalten als nicht strafbar herausstellt,
Du aber die Fotos durch die Weitergabe bereits "verbreitet" hast?
> Und so lag der Fall vermutlich hier.
So wie ich das verstanden habe, machten die Ordner vom Hausrecht bzw.
Jedermannsrecht gebrauch.
GK
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397320 ] |
Sa, 15 Juli 2006 18:06 |
|
Holger Pollmann schrieb:
> "Erik Himmel" <EHimmel [at] gmx.de> schrieb:
>
> >> Wenn ich ein m.E. strafbares Verhalten zu Beweiszwecken
> >> fotografiere, d=FCrfte das bspw. in aller Regel keine Verletzung des
> >> APR der Abgelichteten sein. Und so lag der Fall vermutlich hier.
> >
> > Habe ich den das Recht die Fotos den "Gefesselten" zu =FCberlassen,
> > oder handelt es sich dann schon um eine Ver=F6ffentlichung?
>
> Das ist dann keine Ver=F6ffentlichung und also zul=E4ssig.
Klar, und den =A7 33 KunstUrhG lassen wir mal untern Tisch fallen.
"Ver=F6ffentlichung" ist es sicher nicht, "Verbreitung" dagegen schon.
> Selbst wenn es
> eine w=E4re, d=FCrfte sie aber zul=E4ssig sein, um den Rechten des
> Gesch=E4digten zur Durchsetzung zu verhelfen.
Genau! Das sch=FCtteln wir so aus dem Handgelenk...
> > Was passiert wenn ich sie jemanden =FCberlasse und "dieser"
> > ver=F6ffentlicht sie dann? Ist das dann meine Schuld, weil es mein
> > Bild ist?
>
> Nein.
Doch.
Der eine weil er die Aufnahmen verbreitet und der andere, weil er diese
ver=F6ffentlicht.
GK
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397321 ] |
Sa, 15 Juli 2006 18:10 |
|
Daniel Rehbein tippte am 15.07.2006 11:21:
> Jan Hladik wrote:
>
>>> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
>>> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
>>> unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
>>> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
>>> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
>>> Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen.
>>> Hab ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht
>>> hat den so eine private Security mich ausserhalb des Geländes (ca 5m
>>> von Zaun entfernt) noch festhalten zu dürfen? Und welches Recht die
>>> Polizei die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
>>
>> "Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen
>> fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses".
>
> Es ist erschreckend, daß sich sogar in einer Rechtsgruppe derartige
> Irrtümer halten. Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich ausschließlich
> auf die Veröffentlichung von Photos, nicht auf deren Erstellung und Besitz.
>
> Im öffentlichen Raum darf man auch Einzelpersonen gezielt
> photographieren und die Photos beliebig lange aufbewaren, lediglich die
> Veröffentlichung solcher Photos ist durch das "Recht am eigenen Bild"
> eingeschränkt.
>
> Es gab zur Zeit der analogen Photographie keine Verpflichtung, auf
> Anfrage sofort den Film zu entwickeln, die Photos herzuzeigen und
> einzelne zu vernichten. Und ebenso gibt es auch keine "Lex
> Digitalkamera", die bei Digitalkameras plötzlich derartiges vorschreibt.
>
>> Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass sowohl die Securities
>> als auch die Polizisten das Recht hatten, zu tun, was sie taten.
>
> Nein, hatten sie eindeutig nicht. Siehe hierzu auch:
> http://www.mein-dortmund.de/photorecht.html
So eine "Lex Digitalkamera" würde jegliche Beweissicherung z.B. für
verbotene Übergriffe oder Verletzung der Verhältnismäßigkeit unmöglich
machen, da der Täter sonst die Löschung des Beweismaterials verlangen
dürfte.
Für das Verlangen der Polizei Beweismittel zu vernichten gibt es keine
rechtliche Grundlage. Wäre ja auch noch schöner z.B. bei Übergriffen
die ja leider auch gelegentlich vorkommen. Man stelle sich vor: z.B.
bei einer Demonstration wird ein Übergriff mit der Kamera oder dem
Camcorder aufgezeichnet und die Polizei würde die Verniochtung des
Beweismittels verlangen können. Der Geschädigte kommt zum Richter und
kann auf die Frage: welche Beweise haben Sie das Polizeiobermeister
Müller sie grundlos niedergeknüppelt hat wie Sie behaupten? nur
antworten: keinen, da die Polizei die Aufnahme die das zeigt hat
zwangsweise löschen lassen, da Polizeiobermeister Müller sein Recht am
eigenen Bild geltend machte.
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397322 ] |
Sa, 15 Juli 2006 18:28 |
|
Jan Hladik schrieb:
> Oha, danke fuer die Korrektur. Da ist es ja mal gut, dass ich den
> Disclaimer vorangestellt habe...
Bedank dich lieber nicht voreilig. Die "Korrektur" ist n=E4mlich
falsch :-(
Es ist durchaus nicht generell zul=E4ssig, beliebige Menschen zu
fotografieren. Bereits das blosse Fertigen von Aufnahmen kann eine
Verletzung des allgemeinen Pers=F6nlichkeitsrechts sein und es gibt
dar=FCberhinaus durchaus ernstzunehmende Stimmen, die das Fotografieren=
ohne Zustimmung des Abgelichteten jedenfalls dann f=FCr unzul=E4ssig
halten, wenn die Ver=F6ffentlichung der Aufnahmen unzul=E4ssig w=E4re. =
Im
Interesse eines wirksamen Schutzes der Rechte des Einzelnen ist dem
zuzustimmen.
MfG
Rupert
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397323 ] |
Sa, 15 Juli 2006 18:31 |
|
Lothar Cezanne schrieb:
>>>Welches Recht hat die Polizei in diesem Fall gehabt?
>>=20
>>=20
>> dich mit zur Wache zu nehmen.
>=20
> Und weswegen?
Zur Sicherung der zivilrechtlichen Anspr=FCche der unrechtm=E4=DFig
Fotografierten. Dazu w=E4re wohl mindestens die Personalienfeststellung=
zul=E4ssig gewesen - gut, wenn man dann den Ausweis in der Tasche hat..=
..
MfG
Rupert
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397325 ] |
Sa, 15 Juli 2006 18:38 |
|
Sven Bötcher wrote:
>> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
>> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
>> unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
>> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
>> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
>> Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen.
>
> Nett und grosszügig.
Weshalb bitte, war das "nett und großzügig"?
Erkläre bitte, warum der OP die Bilder löschem /musste/?
> > Und welches Recht die Polizei
>> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
>
> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
> fotographierten Security-Mitarbeitern.
ROFL.
Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397328 ] |
Sa, 15 Juli 2006 18:53 |
|
"Gunar Klemm" <gunark [at] web.de> schrieb:
>> Das ist dann keine Veröffentlichung und also zulässig.
>
> Klar, und den § 33 KunstUrhG lassen wir mal untern Tisch fallen.
Wenn schon, dann § 22 KunstUrhG. Der verbietet nämlich die Verbreitung.
§ 33 KunstUrhG stellt nur den VErstoß gegen dieses Verbot unter Strafe.
Im übrigen halte ich die Weitergabe an eine Person wegen eines
besonderen Interesses nicht für eine Verbreitung.
>> Selbst wenn es eine wäre, dürfte sie aber zulässig sein, um den
>> Rechten des Geschädigten zur Durchsetzung zu verhelfen.
>
> Genau! Das schütteln wir so aus dem Handgelenk...
Mitnichten. Wir bedienen uns einfach des § 34 StGB, der uns das erlaubt.
>>> Was passiert wenn ich sie jemanden überlasse und "dieser"
>>> veröffentlicht sie dann? Ist das dann meine Schuld, weil es mein
>>> Bild ist?
>>
>> Nein.
>
> Doch.
Nein. Wenn ich die Aufnahme rechtmäßig weitergebe, handele ich
rechtmäßig; da ich das tue, kann ich schon nicht verschuldet
rechtswidrig gehandelt haben, da es schon an der Rechtswidrigkeit fehlt.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397331 ] |
Sa, 15 Juli 2006 18:55 |
|
"Gunar Klemm" <gunark [at] web.de> schrieb:
>> Das würde ich nicht so sehen. Nicht jedes Foto ist automatisch
>> eine Verletzung des APR; es KANN das sein, muß es aber nicht. Wenn
>> ich ein m .E. strafbares Verhalten zu Beweiszwecken fotografiere,
>> dürfte das bspw. in aller Regel keine Verletzung des APR der
>> Abgelichteten sein.
>
> Ach? Was ist, wenn sich das Verhalten als nicht strafbar
> herausstellt, Du aber die Fotos durch die Weitergabe bereits
> "verbreitet" hast?
Dann unterlag ich einem Erlaubnistatbestandsirrtum und bin straflos.
>> Und so lag der Fall vermutlich hier.
>
> So wie ich das verstanden habe, machten die Ordner vom Hausrecht
> bzw. Jedermannsrecht gebrauch.
Mit Handschellen? Aha.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397332 ] |
Sa, 15 Juli 2006 19:05 |
|
Gunar Klemm wrote:
>>Sonst passieren solche Vorkomnisse wieder dieser hier:
>> http://www.rbb-online.de/_/fernsehen/magazine/beitrag_jsp/ke y=3Drbb_bei=
trag_4185362.html
>=20
> Hach Gottel! Konnten die "armen" Reporter keine Bilder davon machen,
> wie die Flammen zum Himmel schlagen und Feuerwehrleute sich in
> Lebensgefahr begeben? Vielleicht w=E4re es ja noch zu einer Explosion
> mit ein paar Toten gekommen!
Was soll diese Polemik? Wenn Du das Anliegen einer Person f=FCr nicht=20
begr=FCndet h=E4lst, dann darf die Polizei gegen diese Person beliebig=20
geltendes Recht verletzen?
Weil es sich um die Presse, die Du offenbar nicht magst, handelt, ist es =
korrekt, da=DF Polizisten Photographen auf das Gel=E4nde eines privaten=20
Unternehmens f=FChren und dort von dem privaten Unternehmen nach dessen=20
Gutd=FCnken Photos l=F6schen lassen?
Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397342 ] |
Sa, 15 Juli 2006 18:34 |
|
Wolfgang Kieckbusch wrote:
>> Und welches Recht die Polizei die Löschung meiner Bilder zu
>> verlangen?
>
> Das war ein Angebot der Polizei.
> Sonst hättest Du mit zur Wache müssen, die hätten Deinen Apparat
> beschlagnahmt und Du hättest ewig auf Herausgabe der Bilder klagen
> müssen. Gruß, Wolfgang
Die Frage war: auf welcher Rechtlichen Grundlage konnte die Polizei das
Löshen der Bilder verlangen?
Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397344 ] |
Sa, 15 Juli 2006 20:30 |
|
Rupert Haselbeck <mein-rest-muell [at] gmx.de> schrieb:
>der zivilrechtlichen Ansprüche der unrechtmäßig
>Fotografierten
es gibt keine unrechtmäßig Fotografierte, nur unrechtsmässige
Veröffentlichung.
|
|
|
| Re: Handschellen und Foto löschen [message #397346 ] |
Sa, 15 Juli 2006 20:53 |
|
"Gunar Klemm" wrote:
>Werner Bilam schrieb:
>> Hallo,
>> gestern war ich auf dem Heimweg von einem Open-Air
>> "Umsonst&Draussen"-Konzert, daß mit Metallgittern aussenrum abgegrenzt
>> war. Irgendwelche Jugendliche sind dann wohl über die Absperrung
>> geklettert und wurden dann dann von der privaten Security festgehalten
>> (weil es wohl auch dann zu Auseinandersetzungen kam).
>> Meine eigentliche Frage ist:
>> 1.) Hat die private Security das Recht die Personen festzuhalten unter
>> Benutzung _von Handschellen auf dem Rücken_ bis die Polizei kommt?
>
>Ja, sie hätten die Randalierer natürlich auch mit einer Wäscheleine
>fesseln können.
Rechtgrundlage? So wie der Fall beschrieben ist, ist nicht klar ob
eine Fesselung überhaupt notwendig war. Solange keine Notwehrsituation
gegeben war oder die Täter nicht identifiziert werden konnten und eine
Fluchtgefahr gegeben war, ist imo eine Fesselung nicht statthaft. Bei
Ladendiebstählen - wo eine Flucht üblicherweise nicht noch durch einen
zu überkletternden Zaun erschwert wird - ist dieses schließlich auch
unüblich.
>> Festhalten auf jedenfall, aber die Handschellen kommen mir komisch vor.
>
>Immer noch besser, als sie bis zum Eintreffen der Polizei im
>Schwitzkasten zu halten.
Warum sollte man das? Eine Festnahme geht keinesfalls zwingend mit
physischem Festhalten einher. Wenn 3 oder 4 kräftige Securities den
Jugendlichen klar machen, dass sie dableiben sollten, bis die Polizei
kommt, sollte das in den meisten Fällen reichen. In manchen Fällen ist
die Fesselung natürlich angebracht - ob das in Fall des OP so ist, ist
anhand seiner Darstellungen nicht ergründbar.
>> Das führt zu Frage Zwei.
>>
>> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
>> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
>> unbeteiligt.
>
>Naja, das ist Auslegungssache. Indem Du aus unmittelbarer Nähe gezielt
>Fotos des Geschehens gemacht hast, warst Du eher nicht mehr
>unbeteiligt.
Selbstverständlich war er an dem Geschehen unbeteiligt.
>> Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
>> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
>> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
>> Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen. Hab
>> ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat
>> den so eine private Security mich ausserhalb des Geländes (ca 5m von
>> Zaun entfernt) noch festhalten zu dürfen?
>
>Das Recht, das jeder andere auch hat. Indem Du ihn gezielt fotografiert
>hast, hast Du m.M.n. das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das auch ihm
>zusteht verletzt.
Kannst Du bitte begründen, wie genau er dies getan haben sollte?
Photographieren (auch gezielt) an sich reicht dazu jedenfalls nicht
aus. Selbst bei einer Veröffentlichung wäre ich mir in diesem Fall
nicht sicher - sie könnte durchaus in den Bereich der Zeitgeschichte
fallen oder zur Berichterstattung über die Veranstaltung gehören. Er
hat ja schließlich einen (Rand-)bereich einer Veranstaltung (die
Randalierer und ihre Festnahme) photographiert und keine Portraits der
Secutities angefertigt.
Ihn festzuhalten ist sicher unbegründet - von einer Straftat
seinerseits ist nichts zu erkennen - beleidigend photographiert hat er
sicher nicht. Selbst wenn hätte es völlig gereicht ihn zu bitten sich
zu identifizieren, die Gefahr, dass jemand bei einem solchen
"Vergehen" dann noch untertaucht ist wohl gleich null.
>>> Und welches Recht die Polizei
>> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
>
>Eigentlich keins, Du hättest es verweigern können.
ACK
>Allerdings frage ich mich schon, zu welchem Zweck Du diese Fotos
>gemacht hast? Um sie ins private Fotoalbum zu stecken?
Vielleicht. Vielleicht wollte er sie auch der Presse zuschieben oder
den Jugendlichen als Beweismittel für die vermeintlich illegale
Fesselung zukommen lassen.
Grusz,
Dirk
|
|
|
Gehe zu:
aktuelle Zeit: Mi Feb 8 17:10:07 CET 2012
Insgesamt benötigte Zeit, um die Seite zu erzeugen: 0,04146 Sekunden |