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Auspuff am Motorroller [message #397361] Sa, 15 Juli 2006 23:56
Thomas Berndsen  
Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall beschäftigt mich derzeit.

Angenommen, ich lasse in einer Fachwerkstatt einen neuen Auspuff an einen
Motorroller montieren. Hierbei wird unter Zeugen ausdrücklich vereinbart,
dass kein Originalteil, aber ein zulässiger Auspuff montiert wird. Der
Auspuff trägt auch alle Prüfzeichen somit ist der Eigentümer des Rollers in
gutem Glauben, dass der Auspuff tatsächlich zulässig ist. Der Roller fährt
mit diesem neuen Auspuff minimal schneller als vorher (ca. 3-5 km/h), das
erscheint dem Eigentümer aber ebenfalls nicht weiter verwunderlich. Nach
einiger Zeit muss der Auspuff wegen eines Reifenwechsels demontiert werden,
hierbei wird dem Eigentümer gesagt, dass die Drossel aus dem Auspuff
entfernt wurde, wodurch die Betriebserlaubnis erloschen ist. Diese Drossel
ist normalerweise innerhalb des Auspuffs montiert und von außen nicht zu
sehen.

Wie wäre die Rechtslage 1. gegenüber der Fachwerkstatt, die den Auspuff
montiert hat und 2. gegenüber einer Ordnungsbehörde, wenn bei einer
Kontrolle das fehlen der Drossel festgestellt worden wäre?

Gruß, Thomas
Re: Auspuff am Motorroller [message #397363 ] So, 16 Juli 2006 00:18
Holger Pollmann  
"Thomas Berndsen" <berndsen [at] gmx.net> schrieb:

> [Werkstatt montiert unzulässigen Auspuff]
>
> Wie wäre die Rechtslage 1. gegenüber der Fachwerkstatt, die den
> Auspuff montiert hat

Die Sache hat einen Mangel; den muß die Werkstatt beseitigen. Wenn
Verschulden vorliegt, dürften entsprechende Bußgelder von der Werkstatt
zu ersetzen sein.

> und 2. gegenüber einer Ordnungsbehörde, wenn bei einer Kontrolle
> das fehlen der Drossel festgestellt worden wäre?

Das hängt davon ab, ob der Halter alles erforderliche getan hat, um
sicherzustellen, daß das Fahrzeug ordnungsgemäß ist. Wenn das so ist,
hat er nicht einmal fahrlässig gehandelt, so daß ihm zwar die Einbau der
Drossel, nicht aber ein Bußgeld auferlegt werden kann.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Auspuff am Motorroller [message #397364 ] So, 16 Juli 2006 02:06
Uwe Buschhorn  
Thomas Berndsen schrieb:

> Wie wäre die Rechtslage 1. gegenüber der Fachwerkstatt, die den Auspuff

Es liegt ein Sachmangel vor. Die Werkstatt müßte ihn beheben.


> montiert hat und 2. gegenüber einer Ordnungsbehörde, wenn bei einer
> Kontrolle das fehlen der Drossel festgestellt worden wäre?

Fahren ohne Betriebserlaubnis und vermutlich Fahren ohne Führerschein
(hängt von der Tempoüberschreitung ab)

Anzeige, Strafbefehl mit 10-20 Tagessätzen und/oder Gerichtsverhandlung,
6 Flensburger Punkte


Grüße,


--
Uwe Buschhorn
Re: Auspuff am Motorroller [message #397504 ] So, 16 Juli 2006 23:14
Falk Willberg  
Holger Pollmann schrieb:
> "Thomas Berndsen" <berndsen [at] gmx.net> schrieb:

....

>> und 2. gegenüber einer Ordnungsbehörde, wenn bei einer Kontrolle
>> das fehlen der Drossel festgestellt worden wäre?
>
> Das hängt davon ab, ob der Halter alles erforderliche getan hat, um
> sicherzustellen, daß das Fahrzeug ordnungsgemäß ist. Wenn das so ist,
> hat er nicht einmal fahrlässig gehandelt, so daß ihm zwar die Einbau der
> Drossel, nicht aber ein Bußgeld auferlegt werden kann.

Angenommen, der Halter konnte nicht feststellen, daß das Fahrzeug nicht
"ordnungsgemäß ist". (3-5km/h Abweichung können durchaus im
Toleranzbereich liegen).

Nun verursacht er einen Unfall und es wird festgestellt, daß die
Betriebserlaubnis (wegen des unzulässigen Auspuff) erloschen ist.

Die Versicherung zahlt daher nicht. Wer kommt für den Schaden auf?

(Dem OP ist es übrigens gelungen, einen Gefahrguttransporter in einem
Wasserschutzgebiet in den Graben zu drängen, so daß der Schaden weder
von seiner, noch der Haftpflicht des Händlers, der den Auspuff
montierte, voll gedeckt ist.)

Falk
P.S.: Ich denke gerade an den Fall, daß ein gebraucht gekaufter PKW so
manipuliert wurde, daß die AGB erlischt, aber der derzeitige Besitzer
nichts davon merken konnte.
Re: Auspuff am Motorroller [message #397518 ] So, 16 Juli 2006 23:14
Rupert Haselbeck  
Falk Willberg schrieb:

> Nun verursacht er einen Unfall und es wird festgestellt, da=DF die
> Betriebserlaubnis (wegen des unzul=E4ssigen Auspuff) erloschen ist.
>=20
> Die Versicherung zahlt daher nicht.=20

Warum sollte die Versicherung "daher" nicht zahlen?

> (Dem OP ist es =FCbrigens gelungen, einen Gefahrguttransporter in ein=
em
> Wasserschutzgebiet in den Graben zu dr=E4ngen, so da=DF der Schaden w=
eder
> von seiner, noch der Haftpflicht des H=E4ndlers, der den Auspuff
> montierte, voll gedeckt ist.)

Dann macht es keinen Unterschied. Der Fahrzeughalter haftet ohnehin,
v=F6llig egal ob das Fahrzeug in vorschriftsm=E4=DFigem Zustand ist ode=
r
nicht
Wieso sollte der H=E4ndler f=FCr den Unfallschaden haften?
=20
MfG
Rupert
Re: Auspuff am Motorroller [message #398278 ] Mo, 17 Juli 2006 08:52
Falk Willberg  
Rupert Haselbeck schrieb:
> Falk Willberg schrieb:
>
>> Nun verursacht er einen Unfall und es wird festgestellt, daß die
>> Betriebserlaubnis (wegen des unzulässigen Auspuff) erloschen ist.
>>
>> Die Versicherung zahlt daher nicht.
>
> Warum sollte die Versicherung "daher" nicht zahlen?

Weil durch den Anbau des "nicht zugelassenen" Auspuffs die
Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt und damit der
Versicherungsschutz. (http://www.gutachter-kempf.de/html/pruefung.html)

Oder irre ich mich?

Falk
Re: Auspuff am Motorroller [message #398315 ] Mo, 17 Juli 2006 15:26
Carlos Duerschmidt  
Falk Willberg <Faweglassenlk [at] falk-willberg.de> skrev:

>Nun verursacht er einen Unfall und es wird festgestellt, daß die
>Betriebserlaubnis (wegen des unzulässigen Auspuff) erloschen ist.
>
>Die Versicherung zahlt daher nicht. Wer kommt für den Schaden auf?

Im Straßenverkehr gelten Sonderregeln, wie etwa die
verschuldensunabhängige Haftung (§7 StVG).

Gruß
Carlos
Re: Auspuff am Motorroller [message #399112 ] Sa, 22 Juli 2006 00:27
Rupert Haselbeck  
Falk Willberg schrieb:

>> Warum sollte die Versicherung "daher" nicht zahlen?
>=20
> Weil durch den Anbau des "nicht zugelassenen" Auspuffs die
> Betriebserlaubnis f=FCr das Fahrzeug erlischt und damit der
> Versicherungsschutz.
> (http://www.gutachter-kempf.de/html/pruefung.html)

=A7 3 Nr. 4 PflVG

MfG
Rupert
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