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Normadressat der Psittakose-Verordnung (was: Nymphensittich rupft Jungem die Federn aus) [message #399303] Sa, 22 Juli 2006 18:27
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Re: Normadressat der Psittakose-Verordnung [message #399401 ] So, 23 Juli 2006 00:38
Christopher Creutzig  
Ralf Kusmierz wrote:

> Sieh es mal so: In der Verordnung stehen als Normadressaten
> ausdrücklich "Züchter und Händler" - wenn der Verordnungsgeber "alle
> Vogelhalter, bei denen sich die Vögel vermehren" gemeint hätte, dann
> hätte er das wohl ausdrücklich geschrieben.

Er *hat* aber geschrieben, wer als Züchter zu gelten hat, schau in
§2 I der Verordnung nach. Nach meiner Laienlesung geht es darum, ob die
Vermehrung der Vögel in der Absicht des Tierhalters liegt. Nachdem
Papageien wohl kaum regelmäßig kastriert oder sterilisiert werden wie
bspw. Katzen, würde ich diese Absicht nicht automatisch bei jedem
Tierhalter annehmen, wo sich die Vögel Nester bauen.


>> unterscheidet. Und wer Vögel mindestens paarweise hält und ihnen
>> passende Nistgelegenheiten zur Verfügung stellt, dem wird eben
>> unterstellt daß er die Vögel zum Zwecke des Züchtens hält.

Ich habe keine Ahnung von Papageienhaltung: Brauchen die Tierchen über
die normale Ausstattung hinausgehende Nistgelegenheiten?

Und wenn das Geschilderte die tatsächliche Praxis ist: Wo ist das Problem?


Gruß,
Christopher
Re: Normadressat der Psittakose-Verordnung [message #399405 ] So, 23 Juli 2006 01:00
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Re: Normadressat der Psittakose-Verordnung (was: Nymphensittich rupft Jungem die Federn aus) [message #399580 ] So, 23 Juli 2006 16:18
Edith  
"Ralf Kusmierz" <me [at] privacy.invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:e9tjlr$gj8$1 [at] online.de...
> Sieh es mal so: In der Verordnung stehen als Normadressaten
> ausdrcklich "Zchter und Hndler" - wenn der Verordnungsgeber "alle
> Vogelhalter, bei denen sich die Vgel vermehren" gemeint htte, dann
> htte er das wohl ausdrcklich geschrieben.

ne nicht ausdrcklich geschrieben. Wenn deine Sittiche sich vermehren
macht dich das automatisch zum Zchter.
Dagegen steuern kannst du wenn du die Eier abkochst.

>> Und wer Vgel mindestens paarweise hlt und ihnen
>> passende Nistgelegenheiten zur Verfgung stellt, dem wird eben
>> unterstellt da er die Vgel zum Zwecke des Zchtens hlt.

nein, aber wer den Vgeln eine passende Nistgelegenheit zur
Verfgung stellt tut dies nur deswegen um Nachwuchs zu erziehlen,
oder warum sonst???????

Und das wiederrum macht dich zum Zchter. Und wer Sittiche
oder Papageien zchtet muss eine Zuchtgenehmigung haben, ein
Zuchtbuch fhren, und seine Vgel beringen.
So ist es eben !!!
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