|
Miscellaneous / Verschiedenes » de.soc.recht.misc » Diskrimination im Baumarkt
| Diskrimination im Baumarkt [message #399317] |
Sa, 22 Juli 2006 21:25 |
|
Ich komme aus Polen, wohne seit einigen Jahren in Deutschland, bin hier
gemeldet und arbeite als Angestellter, zahle Steuern...
Da ich im Momemt gerade meine Wohnung renoviere, bin ich zu dem Baumarkt
BAUHAUS/Köln-Porz gefahren.
Die Einkaufsliste war zielmlich lang, so fiel auch die Rechnung hoch
aus: über 700 Euro. An der Kasse wollte ich mit meiner EC-Karte
(netbank/Hamburg) zahlen, die Kassiererin fragte mich nach meinem
Ausweis, den ich ihr auch zeigte (polnischer Personalausweis).
Die Kassiererin war sich nicht sicher und rief ihren Vorgesetzten, sagte
ihm sie habe einen Kunden der für Waren über 700 Euro mit seiner
EC-Karte bezahlen möchte und der polnischer Staatsbürger ist (den
Ausweis dem Vorgestzten zeigend).
Daraufhin sagte der Chef, ich müsste bar bezahlen.
Ich bat den Vorgesetzen um eine Begründung warum ich nicht mit meiner
EC-Karte zahlen kann und ob ich ein Bürger zweiter Klasse sei. Auf jede
Frage antwortete dieser nur: Keine Diskussion, Sie müssen Bar bezahlen
oder lassen Sie es sein.
Meine Frage: Darf ein Baumarkt einem Kunden aufgrund seiner Nationalität
die Zahlung mit der EC Karte verweigern?
--
T. Chmielewski
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399320 ] |
Sa, 22 Juli 2006 21:39 |
|
Tomasz Chmielewski <tch [at] nospam.syneticon.net> schrieb:
> Meine Frage: Darf ein Baumarkt einem Kunden aufgrund seiner
> Nationalität die Zahlung mit der EC Karte verweigern?
Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in diesem Fall
nicht; der Vertrag war schon geschlossen, darin war vereinbart, daß du mit
EC-Karte zahlen durftest;, nachträglich kann der Baumarkt daran nichts
ändern.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399322 ] |
Sa, 22 Juli 2006 21:42 |
|
Tomasz Chmielewski <tch [at] nospam.syneticon.net> schrieb:
>Meine Frage: Darf ein Baumarkt einem Kunden aufgrund seiner Nationalität
>die Zahlung mit der EC Karte verweigern?
Nein, aber auf Grund eines Ausweises, den sie noch nie gesehen haben.
Köln liegt nicht gerade an der polnischen Grenze, in *der* Ecke von D
werden die Dinger eher selten sein.
So einfach kanns sein...
MarionS
--
einwegadresse [at] marions.de
"Didn't they say the pen was mightier than the sword?" - James Bond
"Thanks to me they were right!" - Q
(GoldenEye)
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399324 ] |
Sa, 22 Juli 2006 22:01 |
|
Tomasz Chmielewski schrieb:
> Meine Frage: Darf ein Baumarkt einem Kunden aufgrund seiner Nationalität
> die Zahlung mit der EC Karte verweigern?
Könnte gut sein, daß es nicht an der Nationalität des Kunden liegt,
sondern an der der Bank. Wenn die EC-Karte von einer deutschen Bank war,
wäre eine Zahlung mit Geheimzahl kein Risiko für den Händler, da das
Geld sofort abgebucht wird. Ob das bei polnischen Banken auch
funktioniert, weiß ich nicht.
Eine Zahlung mit Unterschrift, also eine Einzugsermächtigung, ist mit
dem Risiko der Nichteinlösung verbunden. Das dürften viele Händler auch
bei inländischen Kunden ablehnen. Bei ausländischen Kunden ist der
Aufwand mit Klage und Vollstreckung weitaus höher. Aber auch hier geht
es nicht um die Nationalität des Kunden, sondern um seinen Wohnsitz und
ggf. den Sitz der Bank. Würde also einen Deutschen der in Warschau wohnt
und dort sein Konto hat ebenso betreffen.
E.D.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399325 ] |
Sa, 22 Juli 2006 22:05 |
|
Am Sat, 22 Jul 2006 21:25:47 +0200 schrieb Tomasz Chmielewski:
> An der Kasse wollte ich mit meiner EC-Karte
> (netbank/Hamburg) zahlen, die Kassiererin fragte mich nach meinem
> Ausweis, den ich ihr auch zeigte (polnischer Personalausweis).
Machen die EC-Cash oder Lastschrift?
Wenn ersteres dann sind die völlig behämmert.
Gruß Carsten
--
http://got.to/quote - richtig zitieren | http://oe-faq.de/ - OE im Usenet
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.despammed.com/ - Antispam-Email
cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399331 ] |
Sa, 22 Juli 2006 22:16 |
|
--- Original-Nachricht ---
Absender: Erwin Denzler
Datum: 22.07.2006 22:01
> Aufwand mit Klage und Vollstreckung weitaus höher. Aber auch hier geht
> es nicht um die Nationalität des Kunden, sondern um seinen Wohnsitz und
> ggf. den Sitz der Bank. Würde also einen Deutschen der in Warschau wohnt
> und dort sein Konto hat ebenso betreffen.
Zitat:
|"Ich komme aus Polen, wohne seit einigen Jahren in Deutschland,
|bin hier gemeldet"
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399333 ] |
Sa, 22 Juli 2006 22:19 |
|
Erwin Denzler wrote:
> Tomasz Chmielewski schrieb:
>
>> Meine Frage: Darf ein Baumarkt einem Kunden aufgrund seiner
>> Nationalität die Zahlung mit der EC Karte verweigern?
>
>
> Könnte gut sein, daß es nicht an der Nationalität des Kunden liegt,
> sondern an der der Bank.
Tomasz hat aber geschrieben, dass er bei einer deutschen Bank ist
(netbank Hamburg). Damit fällt dieses Argument vermutlich weg.
Nikola
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399338 ] |
Sa, 22 Juli 2006 22:35 |
|
Holger Pollmann schrieb:
>Tomasz Chmielewski <tch [at] nospam.syneticon.net> schrieb:
>
> =20
>
>>Meine Frage: Darf ein Baumarkt einem Kunden aufgrund seiner
>>Nationalit=E4t die Zahlung mit der EC Karte verweigern?
>> =20
>>
>
>Beim Vertragsschlu=DF: momentan ja. Allerdings ging das in diesem Fall=20
>nicht; der Vertrag war schon geschlossen,
>
Wie jetzt?
> darin war vereinbart, da=DF du mit=20
>EC-Karte zahlen durftest;,
>
Sobald der Betrag aber eine gewisse H=F6chstgrenze =FCberschreitet sind=20
oftmals "besondere Bedingungen" daran gekn=FCpft bargeldlos bezahlen zu=20
d=FCrfen. Leider ist die Reputation unserer =F6stlichen Nachbarn (nicht =
von=20
ungef=E4hr) nicht besonders gut. Das Vorzeigen der (beglaubigten Kopie) =
der Meldebest=E4tigung h=E4tte sicher einiges retten k=F6nnen.
Die "allgemein =FCbliche Bezahlpraxis mit EC-Karte" ist ein Angebot von =
dem im Einzelfall durchaus abgewichen werden kann/ darf und ist ggf.=20
vorher zu kl=E4ren. Das mache ich regelm=E4ssig bei H=E4ndlern bei denen=
ich=20
(u.U. auch gewerblich) erstmalig mit EC bezahlen m=F6chte und mal nicht=20
genug Bargeld mitf=FChre. Gerade auch bei H=E4ndlern, die nicht das=20
PIN-System anwenden (k=F6nnen) ist das ein Thema. Bei Abbuchnug mit PIN=20
ist eine Ablehnung der Lastschrift z.B. wegen mangelnder Kontodeckung=20
ausgeschlossen sobald eine Freigabe erfolgt ist.
> nachtr=E4glich kann der Baumarkt daran nichts =E4ndern.
>
Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware bezahlt=20
hat. Und wenn der nun auf Barzahlung bestehen will und der Kunde damit=20
nicht einverstanden ist kommt eben *kein* Vertrag zustande.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399342 ] |
Sa, 22 Juli 2006 22:36 |
|
--- Original-Nachricht ---
Absender: Tomasz Chmielewski
Datum: 22.07.2006 21:25
Hallo Tomasz,
> Ich komme aus Polen, wohne seit einigen Jahren in Deutschland, bin hier
> gemeldet und arbeite als Angestellter, zahle Steuern...
mein Gott und ich dachte so reden nur Deutsche. Diese Satz ist wirklich
typisch deutsch...
> Da ich im Momemt gerade meine Wohnung renoviere, bin ich zu dem Baumarkt
> BAUHAUS/Köln-Porz gefahren.
>
> Die Einkaufsliste war zielmlich lang, so fiel auch die Rechnung hoch
> aus: über 700 Euro.
Schön, du zahlst also nicht nur Steuern in Deutschland, sondern kurbelst
auch das Wirtschaftswachstum an, prima.
> An der Kasse wollte ich mit meiner EC-Karte
> (netbank/Hamburg) zahlen, die Kassiererin fragte mich nach meinem
> Ausweis, den ich ihr auch zeigte (polnischer Personalausweis).
Vermutlich erübrigt sich die Frage, aber Karteninhaber und der Name auf
dem Personalausweis sind identisch und die Zahlung sollte über
electronic cash (PIN) und nicht per ELV/POZ (nur Unterschrift)
abgewickelt werden?
Dann schreib das was du hier geschrieben hast doch einfach an die Zentrale:
BAUHAUS GmbH & Co. KG
Rhein-Main-Neckar
Gutenbergstrasse 21
D-68167 Mannheim
Vermutlich lag es nur an der Dummheit der Kassiererin im Bezug auf die
Zahlungssysteme, von denen sie eigentlich schon mal etwas gehört haben
sollte. Falls du der Meinung bist, das dahinter in diesem Laden System
steckt, kauf woanders, gib dein Geld mir (ich zahle auch Steuern in
Deutschland!) und schreib einen Brief an die Verbraucherzentrale und an
deine Bank.
> Die Kassiererin war sich nicht sicher und rief ihren Vorgesetzten, sagte
> ihm sie habe einen Kunden der für Waren über 700 Euro mit seiner
> EC-Karte bezahlen möchte und der polnischer Staatsbürger ist (den
> Ausweis dem Vorgestzten zeigend).
> Daraufhin sagte der Chef, ich müsste bar bezahlen.
Eine ELV/POZ hätte ich über diesen Betrag nicht mal bei Verwandten
angenommen. Beim electronic cash mit PIN dagegen ist das Verhalten der
Kassierin absolut lächerlich.
> Ich bat den Vorgesetzen um eine Begründung warum ich nicht mit meiner
> EC-Karte zahlen kann und ob ich ein Bürger zweiter Klasse sei. Auf jede
> Frage antwortete dieser nur: Keine Diskussion, Sie müssen Bar bezahlen
> oder lassen Sie es sein.
Klare Antwort: Lass den Einkaufswagen an der Kasse stehen und verlassen
den Laden.
> Meine Frage: Darf ein Baumarkt einem Kunden aufgrund seiner Nationalität
> die Zahlung mit der EC Karte verweigern?
Zunächst einmal muss dir der Baumarkt überhaupt nichts verkaufen. Mir
sind auch nicht die AGB bekannt und welche Zahlungsweisen man dort
akzeptiert bzw. ob es Höchstbeträge dafür gibt, für den Fall, dass man
sich mit einem Kunden auf einen Kaufvertrag einläßt. Letztendlich sollte
dir das als Kunde aber egal sein, denn wenn ein Verkäufer dein Geld
nicht haben will, dann wirf es ihm auch nicht nach.
P.S. Tut mir leid, das mit der Nachspielzeit ;-)
Viele Grüße
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399344 ] |
Sa, 22 Juli 2006 22:37 |
|
--- Original-Nachricht ---
Absender: Holger Pollmann
Datum: 22.07.2006 21:39
> Tomasz Chmielewski <tch [at] nospam.syneticon.net> schrieb:
>
>> Meine Frage: Darf ein Baumarkt einem Kunden aufgrund seiner
>> Nationalität die Zahlung mit der EC Karte verweigern?
>
> Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in diesem Fall
> nicht; der Vertrag war schon geschlossen
Sehe ich anhand der geschilderten Situation anders.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399345 ] |
Sa, 22 Juli 2006 22:43 |
|
Tomasz Chmielewski schrieb:
> Ich komme aus Polen, wohne seit einigen Jahren in
> Deutschland, bin hier gemeldet und arbeite als Angestellter,
> zahle Steuern...
>
> Da ich im Momemt gerade meine Wohnung renoviere, bin ich zu
> dem Baumarkt BAUHAUS/Köln-Porz gefahren.
>
> Die Einkaufsliste war zielmlich lang, so fiel auch die
> Rechnung hoch aus: über 700 Euro. An der Kasse wollte ich mit
> meiner EC-Karte (netbank/Hamburg) zahlen,
Derzeit meine Lieblingsbank. Ich kann sie jedem vorbehaltlos
empfehlen, der keinen Schalter benötigt.
> die Kassiererin
> fragte mich nach meinem Ausweis, den ich ihr auch zeigte
> (polnischer Personalausweis).
>
> Die Kassiererin war sich nicht sicher und rief ihren
> Vorgesetzten, sagte ihm sie habe einen Kunden der für Waren
> über 700 Euro mit seiner EC-Karte bezahlen möchte und der
> polnischer Staatsbürger ist (den Ausweis dem Vorgestzten
> zeigend).
EC-Cash (PIN ins Terminal eintippen) oder Lastschriftverfahren
(Unterschrift auf Zettel)?
Letzteres ist für das Unternehmen risikobehaftet. Wenn Du
allerdings als Zahlungsart bereits Lastschrift vereinbart
hattest, kann der Baumarkt nun nicht so einfach ablehnen.
> Daraufhin sagte der Chef, ich müsste bar bezahlen.
>
> Ich bat den Vorgesetzen um eine Begründung warum ich nicht
> mit meiner EC-Karte zahlen kann und ob ich ein Bürger zweiter
> Klasse sei. Auf jede Frage antwortete dieser nur: Keine
> Diskussion, Sie müssen Bar bezahlen oder lassen Sie es sein.
>
> Meine Frage: Darf ein Baumarkt einem Kunden aufgrund seiner
> Nationalität die Zahlung mit der EC Karte verweigern?
Ich vermute: Wenn der Baumarkt eine bestimmte Zahlungsart
anbietet, muss er sich auch daran halten. Allerdings scheint mir
das eher ein wettbewerbsrechtlicher Aspekt zu sein.
Auf der anderen Seite gibt es keinen Zwang, jemandem überhaupt
etwas zu verkaufen.
Grüße
Matthias
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399346 ] |
Sa, 22 Juli 2006 22:40 |
|
Níkola Heímpel <niki0904 [at] nurfuerspam.de> schrieb:
>> Könnte gut sein, daß es nicht an der Nationalität des Kunden liegt,
>> sondern an der der Bank.
>
>Tomasz hat aber geschrieben, dass er bei einer deutschen Bank ist
>(netbank Hamburg). Damit fällt dieses Argument vermutlich weg.
Könnte trotzdem mit an der Bank liegen, weil sie nicht in Köln
ansässig ist. Und steht im polnischen Perso die Adresse? Wenn ja: wo
denn (fremder Perso)? Bei einem vermeintlich Auswärtigen könnte man
da schon mal mißtrauisch werden, ehe sich alles aufklärt: wieso kauft
ein Fremder so weit weg ein?
Wenn das Ganze obendrein über Lastschrift läuft, müssen die schon mal
aufpassen.
Tomasz Chmielewski <tch [at] nospam.syneticon.net> schrieb:
>Ich bat den Vorgesetzen um eine Begründung warum ich nicht mit meiner
>EC-Karte zahlen kann und ob ich ein Bürger zweiter Klasse sei.
Das kann der Sache dann den Rest geben. Verständnislossigkeit des
Gegenübers, anschließende Beleidigung durch den Vorwurf, man würde ihn
diskriminieren.
Ende jeglichen konstruktiven Gesprächs.
MarionS
--
einwegadresse [at] marions.de
"Didn't they say the pen was mightier than the sword?" - James Bond
"Thanks to me they were right!" - Q
(GoldenEye)
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399347 ] |
Sa, 22 Juli 2006 22:44 |
|
|
Post removed (X-No-Archive: yes)
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399349 ] |
Sa, 22 Juli 2006 22:50 |
|
Volker Tonn <odo [at] despammed.com> schrieb:
>> Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in diesem
>> Fall nicht; der Vertrag war schon geschlossen,
>
> Wie jetzt?
Warum sonst sollte der Markt Zahlung verlangt haben? Verlangst du auch
immer von Leuten Geld, ohne mit ihnen Verträge zu schließen?
>> darin war vereinbart, daß du mit EC-Karte zahlen durftest; ,
>
> Sobald der Betrag aber eine gewisse Höchstgrenze überschreitet sind
> oftmals "besondere Bedingungen" daran geknüpft bargeldlos bezahlen
> zu dürfen.
Wenn das nicht durch AGB vereinbart ist, die in den Vertrag einbezogen
wurden, dann nicht; und ich bezweifele stark, daß das der Fall war.
> Leider ist die Reputation unserer östlichen Nachbarn (nicht von
> ungefähr) nicht besonders gut.
Tja, das muß man sich dann eben vorher überlegen und klar sowas
hinschreiben wie "EC-Zahlung über 300 EUR nur für Deutschem, nicht für
Polen". Oder so.
> Das Vorzeigen der (beglaubigten Kopie) der Meldebestätigung hätte
> sicher einiges retten können. Die "allgemein übliche Bezahlpraxis
> mit EC-Karte" ist ein Angebot von dem im Einzelfall durchaus
> abgewichen werden kann/ darf und ist ggf. vorher zu klären.
Nein; durch das EC-Symbol, daß sicher dort irgendwo angeschlagen war,
wurde vereinbart, daß man mit EC-Karte zahlen kann. Wenn das dann nicht
wirksam im Vertrag eingeschränkt wird, hat der Baumarkt Pech gehabt.
>> nachträglich kann der Baumarkt daran nichts ändern.
>
> Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware
> bezahlt hat.
Netter Versuch :-) Nein, sorry, du liegst falsch.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399350 ] |
Sa, 22 Juli 2006 22:56 |
|
Holger Pollmann wrote:
> Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in diesem Fall
> nicht; der Vertrag war schon geschlossen, darin war vereinbart, daß du
> mit EC-Karte zahlen durftest;, nachträglich kann der Baumarkt daran
> nichts ändern.
Tat er aber. Er als Gelackmeierter hatte jetzt nur die Wahl: bar zahlen
oder -- gehen, ohne Ware. /Ich/ hätte mcih für letzteres entschieden.
Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399351 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:00 |
|
Volker Tonn schrieb:
> Holger Pollmann schrieb:
>
> > Tomasz Chmielewski <tch [at] nospam.syneticon.net> schrieb:
> >
> >
> >
> > > Meine Frage: Darf ein Baumarkt einem Kunden aufgrund
> > > seiner Nationalität die Zahlung mit der EC Karte
> > > verweigern?
> > >
> > >
> >
> > Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in
> > diesem Fall nicht; der Vertrag war schon geschlossen,
> >
> Wie jetzt?
>
> > darin war vereinbart, daß du mit
> > EC-Karte zahlen durftest;,
> >
> Sobald der Betrag aber eine gewisse Höchstgrenze
> überschreitet sind oftmals "besondere Bedingungen" daran
> geknüpft bargeldlos bezahlen zu dürfen.
.... die allen Kunden vorher bekannt sein müssen, damit sie
wirksam sind.
> Die "allgemein übliche Bezahlpraxis mit EC-Karte" ist ein
> Angebot von dem im Einzelfall durchaus abgewichen werden
> kann/ darf und ist ggf. vorher zu klären.
Ich gehe einfach davon aus, dass jede Kasse mit dem EC-zeichen
versehen ist; dann ist Zahlung per EC-Karte möglich.
> Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware
> bezahlt hat.
Nein. Der Vertrag ist schon lange geschlossen, wenn es zur
Bezahlung kommt.
> Und wenn der nun auf Barzahlung bestehen will
> und der Kunde damit nicht einverstanden ist kommt eben *kein*
> Vertrag zustande.
Nein, der Vertrag besteht, man streitet sich "nur" darüber, wie
man die Zahlung abwickeln möchte.
Grüße
Matthias
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399352 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:03 |
|
Volker Neurath schrieb:
> Holger Pollmann wrote:
>
> > Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in
> > diesem Fall nicht; der Vertrag war schon geschlossen, darin
> > war vereinbart, daß du mit EC-Karte zahlen durftest;,
> > nachträglich kann der Baumarkt daran nichts ändern.
>
> Tat er aber. Er als Gelackmeierter hatte jetzt nur die Wahl:
> bar zahlen oder -- gehen, ohne Ware. /Ich/ hätte mcih für
> letzteres entschieden.
Wenn Du für 700,- Euro mühevoll Kram zusammengesucht hast, und
dann erzählt dir der Kassendepp, Du musst bar bezahlen,
überlegst Du Dir mit Sicherheit, ob Du anderswo noch einmal zwei
Stunden Zeit verbraten willst, oder die Sachen jetzt doch
mitnimmst und eben das letzte Mal dort gekauft hast.
Grüße
Matthias
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399353 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:02 |
|
Volker Tonn <odo [at] despammed.com> skrev:
>Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware bezahlt
Nein, der Vertrag ist erst dann geschlossen, wenn zwei
übereinstimmende WE vorliegen. Der OP hat den Antrag gestellt,
die Kassiererin hat ihn angenommen (sonst hätte sie die Karte
gar nicht zu Gesicht bekommen). Zwar kann ein Verkäufer grundsätzlich
auf Barzahlung bestehen, aber das geht nicht mehr, nachdem sie
sich offenbar auf Kartenzahlung geeinigt haben.
>hat. Und wenn der nun auf Barzahlung bestehen will und der Kunde damit
>nicht einverstanden ist kommt eben *kein* Vertrag zustande.
Die Zahlungsmethode gehört nicht zu den essentialia negotii eines KV.
Gruß
Carlos
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399358 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:07 |
|
Volker Neurath <neanderix [at] gmx.de> schrieb:
>> Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in diesem
>> Fall nicht; der Vertrag war schon geschlossen, darin war
>> vereinbart, daß du mit EC-Karte zahlen durftest;, nachträglich
>> kann der Baumarkt daran nichts ändern.
>
> Tat er aber. Er als Gelackmeierter hatte jetzt nur die Wahl: bar
> zahlen oder -- gehen, ohne Ware. /Ich/ hätte mcih für letzteres
> entschieden.
Ich wäre mit Ware gegangen. Wenn der Verkäufer sich weigert, die
vertragsmäßig angebotene Leistung anzunehmen, ist das doch sein Problem.
Und auf Übereignung kann man ihn später immer noch verklagen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399359 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:08 |
|
--- Original-Nachricht ---
Absender: Matthias Kryn
Datum: 22.07.2006 23:03
> Volker Neurath schrieb:
>> Holger Pollmann wrote:
>>
>> > Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in
>> > diesem Fall nicht; der Vertrag war schon geschlossen, darin
>> > war vereinbart, daß du mit EC-Karte zahlen durftest;,
>> > nachträglich kann der Baumarkt daran nichts ändern.
>>
>> Tat er aber. Er als Gelackmeierter hatte jetzt nur die Wahl:
>> bar zahlen oder -- gehen, ohne Ware. /Ich/ hätte mcih für
>> letzteres entschieden.
>
> Wenn Du für 700,- Euro mühevoll Kram zusammengesucht hast, und
> dann erzählt dir der Kassendepp, Du musst bar bezahlen,
> überlegst Du Dir mit Sicherheit, ob Du anderswo noch einmal zwei
> Stunden Zeit verbraten willst, oder die Sachen jetzt doch
> mitnimmst und eben das letzte Mal dort gekauft hast.
Nein, da würde ich nicht überlegen. Abgesehen davon dürfte es etwas
schwer fallen, die Sachen mitzunehmen, nicht jeder trägt 700 Euro bar in
der Geldbörse mit sich rum.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399360 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:09 |
|
Am Sat, 22 Jul 2006 23:03:57 +0200 schrieb Matthias Kryn:
> Wenn Du für 700,- Euro mühevoll Kram zusammengesucht hast, und
> dann erzählt dir der Kassendepp, Du musst bar bezahlen,
> überlegst Du Dir mit Sicherheit, ob Du anderswo noch einmal zwei
> Stunden Zeit verbraten willst, oder die Sachen jetzt doch
> mitnimmst und eben das letzte Mal dort gekauft hast.
Also ich hab nie 700 EUR >bar< in der Tasche, von daher würde ich den
Einkaufswagen stehen lassen.
Da kann die Verkäuferin sich gerne darum kümmern den Kram zurück zu räumen.
Danach geht dann eine Beschwerde an die Zentrale der Firma.
Gruß Carsten
--
http://got.to/quote - richtig zitieren | http://oe-faq.de/ - OE im Usenet
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.despammed.com/ - Antispam-Email
cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399362 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:13 |
|
Volker Tonn folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
> Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware bezahlt
> hat. Und wenn der nun auf Barzahlung bestehen will und der Kunde damit
> nicht einverstanden ist kommt eben *kein* Vertrag zustande.
So einen hahnebüchenen Unsinn habe ich hier ja schon lange nicht mehr
gelesen.
Marco
--
Die Bäume werden kahl und leer,
an vielen hängt ein Aktionär.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399363 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:17 |
|
Am Sat, 22 Jul 2006 22:40:29 +0200 schrieb Marion Scheffels:
> Wenn das Ganze obendrein über Lastschrift läuft, müssen die schon mal
> aufpassen.
Der Firma ist es freigestellt keine Lastschrift zu machen, dann muss sie
halt EC Cash machen.
Gruß Carsten
--
http://got.to/quote - richtig zitieren | http://oe-faq.de/ - OE im Usenet
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.despammed.com/ - Antispam-Email
cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399364 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:21 |
|
Holger Pollmann <hihp [at] uboot.com> skrev:
>Ich wäre mit Ware gegangen. Wenn der Verkäufer sich weigert, die
>vertragsmäßig angebotene Leistung anzunehmen, ist das doch sein Problem.
Kann es sein, daß der Baumarkt dann sogar ganz großes Pech gehabt
hat, falls jemand dem OP die Karte klaut und damit die 700 Euro
abhebt und sich damit aus dem Staub macht, so daß der OP kein Geld
mehr hat?
Gruß
Carlos
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399365 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:20 |
|
Am 22 Jul 2006 21:07:03 GMT schrieb Holger Pollmann:
> Volker Neurath <neanderix [at] gmx.de> schrieb:
>
>>> Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in diesem
>>> Fall nicht; der Vertrag war schon geschlossen, darin war
>>> vereinbart, daß du mit EC-Karte zahlen durftest;, nachträglich
>>> kann der Baumarkt daran nichts ändern.
>>
>> Tat er aber. Er als Gelackmeierter hatte jetzt nur die Wahl: bar
>> zahlen oder -- gehen, ohne Ware. /Ich/ hätte mcih für letzteres
>> entschieden.
>
> Ich wäre mit Ware gegangen. Wenn der Verkäufer sich weigert, die
Du wärst wahrscheinlich ziemlich genau bis hinter den Ausgang des Ladens
gekommen...
> vertragsmäßig angebotene Leistung anzunehmen, ist das doch sein Problem.
> Und auf Übereignung kann man ihn später immer noch verklagen.
.... und dann hätte es großes Geschrei wegen Ladendiebstahl gegeben.
Das kann einem ja noch egal sein. Und wenn sie einen Festhalten kommt noch
Körperverletzung/Freiheitsberaubung dazu.
Aber was hast Du dann davon?
Der ganze Tag ist im Arsch, weil Du Dich mit dem Händler und der Polizei
rumschlagen musst, dazu kommt (für INAL-er und nicht-regulars) womöglich
noch Beauftragung eines RA und Vorlage dessen Kosten.
Recht haben ist ja schön, aber manchmal ist es einfacher, sich umzudrehen
und zu gehen.
Gruß
Chris
--
Jetzt auch bei mir: http://blog.superbilk.org
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399366 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:25 |
|
Christian Schmidt <chris.news [at] usenet.arcornews.de> schrieb:
>> Ich wäre mit Ware gegangen. Wenn der Verkäufer sich weigert, die
>
> Du wärst wahrscheinlich ziemlich genau bis hinter den Ausgang des
> Ladens gekommen...
>
>> vertragsmäßig angebotene Leistung anzunehmen, ist das doch sein
>> Problem. Und auf Übereignung kann man ihn später immer noch
>> verklagen.
>
> ... und dann hätte es großes Geschrei wegen Ladendiebstahl gegeben.
> Das kann einem ja noch egal sein. Und wenn sie einen Festhalten
> kommt noch Körperverletzung/Freiheitsberaubung dazu.
>
> Aber was hast Du dann davon?
Ich warte, bis die Polizei kommt, erläutere der den Sachverhalt, und die
wird mir zustimmen, dem Chef dort erzählen, daß ich mich rechtmäßig
verhalten habe, und mich ziehen lassen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399367 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:29 |
|
Torben Neuhaus schrieb:
>Volker Tonn wrote:
>
> =20
>
>>Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware bezahlt
>>hat. Und wenn der nun auf Barzahlung bestehen will und der Kunde damit
>>nicht einverstanden ist kommt eben *kein* Vertrag zustande.
>> =20
>>
>Was hast du denn geraucht?
>
> =20
>
Ich teile dir hiermit mit: Ich bin Nichtraucher und mag auch keine "Kekse=
"!
Es ist jedem Verk=E4ufer freigestellt an jedweden *nicht* zu verkaufen un=
d=20
ist zu keiner Rechenschaft dar=FCber verpflichtet. Und wenn diese Gr=FCnd=
e=20
in dubios erscheinender Nationalit=E4t des (potenziellen) K=E4ufers liege=
n=20
ist es allein Sache des Verk=E4ufers nach Gutd=FCnken zu entscheiden oder=
=20
z.B. an "sofortige Barzahlung" zu kn=FCpfen. Ebenso, wenn ihm die=20
K=F6rperbehaarung, das Schuhwerks oder der K=F6rpergeruch des K=E4ufers n=
icht=20
gef=E4llt. Jedenfalls solange, wie es sich nicht um ein Monopol des=20
Verk=E4ufers handelt.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399368 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:26 |
|
Carlos Duerschmidt <carlos4444 [at] gmx.de> schrieb:
>> Ich wäre mit Ware gegangen. Wenn der Verkäufer sich weigert, die
>> vertragsmäßig angebotene Leistung anzunehmen, ist das doch sein
>> Problem.
>
> Kann es sein, daß der Baumarkt dann sogar ganz großes Pech gehabt
> hat, falls jemand dem OP die Karte klaut und damit die 700 Euro
> abhebt und sich damit aus dem Staub macht, so daß der OP kein Geld
> mehr hat?
Nein, bei Geld läuft das so nicht. Höchstens bei Bargeld, das hingelegt,
aber von der Kassiererin nicht weggenommen wird. Wenn man dann weggeht
udn ein anderer Kunde nimmt ist - Pech gehabt.s
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399369 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:26 |
|
Christian Schmidt folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
> Recht haben ist ja schön, aber manchmal ist es einfacher, sich umzudrehen
> und zu gehen.
Kurzfristig vielleicht, auf lange Sicht gesehen aber eigentlich immer die
schlechtere Wahl.
Marco
--
Studentin: "Warum schmeckt es denn nicht süß, wenn im Sperma neben Glucose
auch Fructose enthalten ist?"
- Hörsaal bricht in lachen aus, Studentin errötet -
Prof.: "Weil die Geschmacksrezeptoren für süß an der Zungenspitze liegen...
nicht im Rachen!"
(Medizin-Vorlesung, Uni Düsseldorf)
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399370 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:27 |
|
Holger Pollmann folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
> Ich warte, bis die Polizei kommt, erläutere der den Sachverhalt, und die
> wird mir zustimmen, dem Chef dort erzählen, daß ich mich rechtmäßig
> verhalten habe, und mich ziehen lassen.
Due meinst, die haben das mit Eigentum, Besitz, Annahmeverweigerung und
Abstraktionsprinzip soweit raus, um den Sachverhalt zu kapieren?
Marco
--
Hat die Magd nen wunden Po, lag die Egge unterm Stroh.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399371 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:29 |
|
Volker Tonn folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
>>>Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware bezahlt
>>>hat. Und wenn der nun auf Barzahlung bestehen will und der Kunde damit
>>>nicht einverstanden ist kommt eben *kein* Vertrag zustande.
>>>
>>Was hast du denn geraucht?
>
> Ich teile dir hiermit mit: Ich bin Nichtraucher und mag auch keine "Kekse"!
>
> Es ist jedem Verkäufer freigestellt an jedweden *nicht* zu verkaufen und
> ist zu keiner Rechenschaft darüber verpflichtet. Und wenn diese Gründe
> in dubios erscheinender Nationalität des (potenziellen) Käufers liegen
> ist es allein Sache des Verkäufers nach Gutdünken zu entscheiden oder
> z.B. an "sofortige Barzahlung" zu knüpfen. Ebenso, wenn ihm die
> Körperbehaarung, das Schuhwerks oder der Körpergeruch des Käufers nicht
> gefällt. Jedenfalls solange, wie es sich nicht um ein Monopol des
> Verkäufers handelt.
Ist ja alles richtig, schön und gut. Nur: Der Verkäufer hat ja eben den
Vertrag geschlossen.
Marco
--
Studentin: "Warum brummt denn der Transformator?"
Prof.: "Sie würden auch brummen, wenn Sie 50 Perioden in der Sekunde
hätten."
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399372 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:29 |
|
"Matthias Kryn" <usenet.kryn [at] planet-interkom.de> skrev:
>Ich vermute: Wenn der Baumarkt eine bestimmte Zahlungsart
>anbietet, muss er sich auch daran halten. Allerdings scheint mir
Ich vermute:
ec-Schildchen: Aufforderung, die Zahlung mit Karte anzubieten.
(= kleiner Schlenker, weil der Vertragspartner noch nicht feststeht)
Käufer überreicht Karte zur Zahlung: Angebot, die Karte als
Zahlungsmittel zu nutzen
Verkäufer nicht, nimmt die Karte entgegen, um die Zahlung
abzuwickeln: Annahme
Verkäufer will Rückzieher machen: Zu spät, da Vertrag schon
steht.
Ist das ganz schief?
>das eher ein wettbewerbsrechtlicher Aspekt zu sein.
Das kommt noch hinzu, nutzt aber dem konkreten Käufer nichts.
>Auf der anderen Seite gibt es keinen Zwang, jemandem überhaupt
>etwas zu verkaufen.
Stimmt, aber Antäuschen gilt nicht. Wenn der Vertrag geschlossen
ist, steht er.
Gruß
Carlos
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399373 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:15 |
|
Hans Glück folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
>>> Meine Frage: Darf ein Baumarkt einem Kunden aufgrund seiner
>>> Nationalität die Zahlung mit der EC Karte verweigern?
>>
>> Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in diesem Fall
>> nicht; der Vertrag war schon geschlossen
>
> Sehe ich anhand der geschilderten Situation anders.
-v, bitte.
Marco
--
Die Bäume werden kahl und leer,
an vielen hängt ein Aktionär.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399374 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:32 |
|
Am Sat, 22 Jul 2006 21:26:43 GMT schrieb Marco Sondermann:
> Christian Schmidt folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
>
>> Recht haben ist ja schön, aber manchmal ist es einfacher, sich umzudrehen
>> und zu gehen.
>
> Kurzfristig vielleicht, auf lange Sicht gesehen aber eigentlich immer die
> schlechtere Wahl.
Es kommt natürlich darauf an, ob einem der 700 EUR Baumarkteinkauf es Wert
ist, sich womöglich Wochenlang mit dem Thema beschäftigen zu müssen. Oder
ob man einfach wo anders kauft und die Zeit (und Nerven) in die
Heimwerkerei steckt.
Gruß
Chris
--
Jetzt auch bei mir: http://blog.superbilk.org
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399375 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:36 |
|
Marco Sondermann <Captain.Okona [at] gmx.de> skrev:
>Due meinst, die haben das mit Eigentum, Besitz, Annahmeverweigerung und
>Abstraktionsprinzip soweit raus, um den Sachverhalt zu kapieren?
Die Ausbildung der Polizei sollte nicht unterschätzt werden. Es ist
durchaus möglich, daß sie das halbwegs beurteilen oder sich auf die
Schnelle schlaumachen können. Letzteres habe ich schon einmal
erlebt; innerhalb einer halben Stunde hat man ihnen dann im Groben
durchgegeben, ob etwas berechtigt oder unberechtigt war.
Gruß
Carlos
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399376 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:37 |
|
Volker Tonn wrote:
> Torben Neuhaus schrieb:
>
>> Volker Tonn wrote:
>>
>>
>>
>>> Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware bezahlt
>>> hat. Und wenn der nun auf Barzahlung bestehen will und der Kunde damit
>>> nicht einverstanden ist kommt eben *kein* Vertrag zustande.
>>>
>> Was hast du denn geraucht?
>>
>>
>>
>
> Ich teile dir hiermit mit: Ich bin Nichtraucher und mag auch keine "Kekse"!
>
> Es ist jedem Verkäufer freigestellt an jedweden *nicht* zu verkaufen und
> ist zu keiner Rechenschaft darüber verpflichtet. Und wenn diese Gründe
> in dubios erscheinender Nationalität des (potenziellen) Käufers liegen
> ist es allein Sache des Verkäufers nach Gutdünken zu entscheiden oder
> z.B. an "sofortige Barzahlung" zu knüpfen. Ebenso, wenn ihm die
> Körperbehaarung, das Schuhwerks oder der Körpergeruch des Käufers nicht
> gefällt. Jedenfalls solange, wie es sich nicht um ein Monopol des
> Verkäufers handelt.
Wenn ich deinen Gedankengang weiter spinne, dann darf also ein Inhaber
eines Geschäfts entscheiden wem er was verkauft und wie früher in China
'Chinesen und Hunde müssen draußen bleiben' Schilder anbringen?
--
T. Chmielewski
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399378 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:43 |
|
Volker Tonn <odo [at] despammed.com> schrieb:
> Es ist jedem Verkäufer freigestellt an jedweden *nicht* zu
> verkaufen und ist zu keiner Rechenschaft darüber verpflichtet.
Aber wenn der Vertrag erst einmal geschlossen ist, dann kann er nicht mehr
davon weg.
Im übrigen solltest du mal § 19 des neuen Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes lesen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399379 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:43 |
|
Tomasz Chmielewski folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
> Wenn ich deinen Gedankengang weiter spinne, dann darf also ein Inhaber
> eines Geschäfts entscheiden wem er was verkauft
Natürlich[1], wäre ja noch schöner, wenn nicht.
> und wie früher in China
> 'Chinesen und Hunde müssen draußen bleiben' Schilder anbringen?
Ich weiß nicht, ob so ein Schild in China betriebswirtschaftlich gesehen
nicht doch suboptimal wäre.
Marco
[1] Grundsätzlich
--
Nur Narren sind sicher - der kluge Mann denkt weiter nach.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399380 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:44 |
|
Marco Sondermann <Captain.Okona [at] gmx.de> schrieb:
>> Ich warte, bis die Polizei kommt, erläutere der den Sachverhalt,
>> und die wird mir zustimmen, dem Chef dort erzählen, daß ich mich
>> rechtmäßig verhalten habe, und mich ziehen lassen.
>
> Due meinst, die haben das mit Eigentum, Besitz, Annahmeverweigerung
> und Abstraktionsprinzip soweit raus, um den Sachverhalt zu
> kapieren?
Die wird erkennen, daß ich keine rechtswidrige Wegnahme iSv § 242 BGB
machen kann, weil ich die Sachen aufgrund meines Kaufvertrages ohnehin
rechtmäßig in meinem Besitz habe...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc [at] ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
|
|
|
| Re: Diskrimination im Baumarkt [message #399381 ] |
Sa, 22 Juli 2006 23:49 |
|
Marco Sondermann schrieb:
>Volker Tonn folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
>
> =20
>
>>>>Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware bezahlt=
>>>>hat. Und wenn der nun auf Barzahlung bestehen will und der Kunde dami=
t
>>>>nicht einverstanden ist kommt eben *kein* Vertrag zustande.
>>>>
>>>> =20
>>>>
>>>Was hast du denn geraucht?
>>> =20
>>>
>>Ich teile dir hiermit mit: Ich bin Nichtraucher und mag auch keine "Kek=
se"!
>>
>>Es ist jedem Verk=E4ufer freigestellt an jedweden *nicht* zu verkaufen =
und=20
>>ist zu keiner Rechenschaft dar=FCber verpflichtet. Und wenn diese Gr=FC=
nde=20
>>in dubios erscheinender Nationalit=E4t des (potenziellen) K=E4ufers lie=
gen=20
>>ist es allein Sache des Verk=E4ufers nach Gutd=FCnken zu entscheiden od=
er=20
>>z.B. an "sofortige Barzahlung" zu kn=FCpfen. Ebenso, wenn ihm die=20
>>K=F6rperbehaarung, das Schuhwerks oder der K=F6rpergeruch des K=E4ufers=
nicht=20
>>gef=E4llt. Jedenfalls solange, wie es sich nicht um ein Monopol des=20
>>Verk=E4ufers handelt.
>> =20
>>
>
>Ist ja alles richtig, sch=F6n und gut. Nur: Der Verk=E4ufer hat ja eben =
den
>Vertrag geschlossen.
> =20
>
Wodurch?
Er hat die gew=FCnschte Zahlungsweise des K=E4ufers nicht akzeptiert und =
ist=20
m.E. zur *generellen* Akzeptanz *dieser* Zahlungsweise auch nicht=20
verpflichtet.
Wenn der Verk=E4ufer (im willk=FCrlichen Einzelfall) auf "Barzahlung bei =
=DCbergabe" besteht ist dies m. E. sein uneingeschr=E4nktes Recht.
Wenn er dies erst dann sagt, wenn er die H=F6he des Betrags ermittelt hat=
=20
ist evtl. ein Sch=F6nheitsfehler aber m.E. durchaus legitim.
|
|
|
Gehe zu:
aktuelle Zeit: Mi Feb 8 15:15:03 CET 2012
Insgesamt benötigte Zeit, um die Seite zu erzeugen: 1,28869 Sekunden |