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Nachweisverfahren KFZ mehr als 50% und 1% Regel [message #399987] Do, 20 Juli 2006 13:19
Matthias Reichelt  
Hallo Leute,

mit BMF vom 07.07.2006 hat die Finanzverwaltung Stellung zum Nachweis, wie
die mehr als 50% Nutzung zu betrieblichen Zwecken auszusehen hat, genommen.

http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_302/DE/Aktue lles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/eink ommensteuer/164.html

Also Fahrtenbücher einstellen, falls jetzt schon der 3 Monatszeitraum
nachgewiesen werden kann.
In allen anderen Fällen: Müßte doch gesteuert werden können! 3 Monate mal
ordentlich betrieblich fahren.

Ansonsten ist die Regelung nicht so heiß gestrickt worden,wie anfangs
gedacht wurde, oder?

Gruß Matti
Re: Nachweisverfahren KFZ mehr als 50% und 1% Regel [message #399988 ] Do, 20 Juli 2006 13:54
Erich Mathild  
"Matthias Reichelt" <MatthiasReichelt [at] arcor.de> wrote:

>In allen anderen Fällen: Müßte doch gesteuert werden können! 3 Monate mal
>ordentlich betrieblich fahren.

Hast Du bei der 3-Monats-Regel das Wort "repräsentativ" geflissentlich
überlesen?

Ansonsten: Danke für den Link.

Gruß
Erich
Re: Nachweisverfahren KFZ mehr als 50% und 1% Regel [message #399989 ] Do, 20 Juli 2006 22:38
Martin Kolberg  
"Matthias Reichelt" <MatthiasReichelt [at] arcor.de> schrieb

> Ansonsten ist die Regelung nicht so heiß gestrickt worden,wie anfangs
> gedacht wurde, oder?

Ich habe den Eindruck, daß das ganze ein unausgegorener Fehlschuß ist.

Bei der 1% Regelung schrammen viele Betriebe mit etwas älteren
Autos knapp an der Deckelung vorbei -> fast 100% private Nutzung

Jetzt bekommen ausgerrechnet diejenigen einen Freibrief für eine
Pauschalregelung, die kein Fahrtenbuch führen möchten.

=> Während der Handelsreisende (z.B. 7 Jahre alter Mercedes) ein
komplettes Fahrtenbuch führen muß, wenn er überhaupt PKW-
Kosten ansetzen möchte, kann derjenige, der den PKW nur aus
steuerlichen Gründen im Betrieb hat, locker 30 - 40 % betriebliche
Nutzung für Jahre durchsetzen, wenn es einen representativen Zeit-
raum gab, wo derartiges nachweisbar war.
Re: Nachweisverfahren KFZ mehr als 50% und 1% Regel [message #399990 ] Fr, 21 Juli 2006 08:14
Uwe Schmitz  
Erich Mathild wrote:
> "Matthias Reichelt" <MatthiasReichelt [at] arcor.de> wrote:
>
>> In allen anderen Fällen: Müßte doch gesteuert werden können! 3
>> Monate mal ordentlich betrieblich fahren.
>
> Hast Du bei der 3-Monats-Regel das Wort "repräsentativ" geflissentlich
> überlesen?

Wer bestimmt, was "repräsentativ" ist?
Das dürfte doch wohl der Unternehmer sein, oder?

Uwe
Re: Nachweisverfahren KFZ mehr als 50% und 1% Regel [message #399991 ] Fr, 21 Juli 2006 08:16
Uwe Schmitz  
Matthias Reichelt wrote:
>
> Ansonsten ist die Regelung nicht so heiß gestrickt worden,wie anfangs
> gedacht wurde, oder?

Die Regelung ist idiotisch; genau wie das dazugehörige Gesetz.
Abbau der Bürokratie hat sich die Regierung auf die Fahnen geschrieben.
Die Tinte scheint aber bereits verblasst zu sein.

ZUwe
Re: Nachweisverfahren KFZ mehr als 50% und 1% Regel [message #399992 ] Fr, 21 Juli 2006 14:16
Erich Mathild  
"Uwe Schmitz" <vorname.schmitz1 [at] gmx.de> wrote:

>> Hast Du bei der 3-Monats-Regel das Wort "repräsentativ" geflissentlich
>> überlesen?
>
>Wer bestimmt, was "repräsentativ" ist?
>Das dürfte doch wohl der Unternehmer sein, oder?

Der Betriebsprüfer? Auch rückwirkend, lies mal den gesamten Text!

Verschmitzte Grüße
Erich
Re: Nachweisverfahren KFZ mehr als 50% und 1% Regel [message #399993 ] Fr, 21 Juli 2006 23:47
Eric Lorenz  
Uwe Schmitz schrieb:

> Die Regelung ist idiotisch; genau wie das dazugehörige Gesetz.
> Abbau der Bürokratie hat sich die Regierung auf die Fahnen geschrieben.
> Die Tinte scheint aber bereits verblasst zu sein.
>

Finde ich net. Wieviele Unternehmer haben Fahrzeuge im BV, die da
eigentlich nichts verloren hätten?

Eric
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