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Abgeltungssteuer [message #402483] Mi, 24 Oktober 2007 17:03
r.grosse  
Hallo,

in den Medien bzw. in dieser Newsgruppe wurde ja schon so manche Idee
bzw. Frage bzg. Abgeltungssteuer diskutiert.

In diesem Zusammenhang m=F6chte ich diskutieren ob, die
Abgeltungssteuer durch eine gewerbliche Gr=FCndung als eine
Steueraufwendung geltend gemacht werden kann? Wenn ja, dann welche
Unternehmensform kommen daf=FCr in Frage?

Im Grunde handeln Unternehmen mit dem Gesch=E4ftsfeld:
Unternehmensbeteiligung in einer ganz =E4hnlichen Strucktur.

Vielleicht hat sich jemand dar=FCber schon Gedanken gemacht bzw.
praktische Erfahrungen gesammelt.

Gru=DF Ron
Re: Abgeltungssteuer [message #402486 ] Mi, 24 Oktober 2007 19:05
Alexander Schroeder  
r.grosse [at] web.de wrote:
> In diesem Zusammenhang möchte ich diskutieren ob, die
> Abgeltungssteuer durch eine gewerbliche Gründung als eine
> Steueraufwendung geltend gemacht werden kann?

Das kann sie nicht.
Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften stellt sie eine
Vorauszahlung auf die private Steuerschuld, bei Kapitalgesellschaften
eine Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuerschuld dar. Die
Körperschaftsteuer ist zwar Steueraufwand der Gesellschaft, aber nach §
10 Nr. 2 KStG bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht
abziehbar.

Alex
Re: Abgeltungssteuer [message #402499 ] Do, 25 Oktober 2007 11:02
raoul.grosse  
On 24 Okt., 19:05, Alexander Schr=F6der <alexande... [at] gmx.net> wrote:
> r.gro... [at] web.de wrote:
> > In diesem Zusammenhang m=F6chte ich diskutieren ob, die
> > Abgeltungssteuer durch eine gewerbliche Gr=FCndung als eine
> > Steueraufwendung geltend gemacht werden kann?
>
> Das kann sie nicht.
> Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften stellt sie eine
> Vorauszahlung auf die private Steuerschuld, bei Kapitalgesellschaften
> eine Vorauszahlung auf die K=F6rperschaftsteuerschuld dar. Die
> K=F6rperschaftsteuer ist zwar Steueraufwand der Gesellschaft, aber nach =
=A7
> 10 Nr. 2 KStG bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht
> abziehbar.
>
> Alex

Gut, mit den Einzel- und Personengesellschaften leuchtet mir noch ein,
weil es eine personen gebundene Steuererkl=E4rung ist.

Aber bei einer Kapitalgesellschaft w=FCrde die Abgeltungssteuer nicht
als Aufwandssteuer gelten. Wie werden dann die kleinen
Beteiligungsgesellschaften in Zukunft handeln?

Es muss M=F6glichkeiten geben, f=FCr gro=DFe Kapitalanleger, die Steuer zu
verreichen. Sonst w=FCrde es fatale Auswirkungen f=FCr den deut.
Aktienmarkt geben. Die Konsequens w=FCrde bedeuten ein massiver
Kapitalabfluss in andere europ=E4ische L=E4nder mit dem Verfall des
deutsch. Aktienmarkts.

MfG Ron
Re: Abgeltungssteuer [message #402503 ] Do, 25 Oktober 2007 11:46
ddsoft3  
In <1193302953.773593.252590 [at] 19g2000hsx.googlegroups.com>
raoul.grosse [at] googlemail.com schreibt:

>Es muss M=F6glichkeiten geben, f=FCr gro=DFe Kapitalanleger, die Steuer zu
>verreichen. Sonst w=FCrde es fatale Auswirkungen f=FCr den deut.
>Aktienmarkt geben. Die Konsequens w=FCrde bedeuten ein massiver
>Kapitalabfluss in andere europ=E4ische L=E4nder mit dem Verfall des
>deutsch. Aktienmarkts.

Du hast einiges misverstanden:

- Die "Abgeltungsteuer" ist keine neue Steuer, sondern
eine Form der Erhebung der Einkommenststeuer.
Die Abgeltungsteuer kannst du einfach vermeiden indem du
dein Depot z.B. nach Oesterreich legst. Dann musst du eben
spaeter eine normale Einkommensteuererklaerung abgeben.

- Was du meinst ist die Erweiterung deer Einkommenssteuer
auf einige Spekulationsgeschaefte. Eine solche Besteuerung
ist in den meisten Laendern ueblich. Warum sollte das in
D ausnahmsweise steuerfrei bleiben.
Es liegt nur eine Angleihung an andere Laender vor.
Ausweichen in andere Laender bringt nichts - es sei denn
du willst hinterziehen.

- Im Ergebnis werden Steuern doch nur faellig, wenn du
Gewinne machst. Wie kommst du auf die Idee, dass du
Gewinne machen wirst?


--
--
Dino Warner
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Re: Abgeltungssteuer [message #402775 ] Sa, 08 Dezember 2007 11:24
TURTLE  
Hi Raoul

> Es muss Möglichkeiten geben, für große Kapitalanleger, die Steuer zu
> verreichen. Sonst würde es fatale Auswirkungen für den deut.
> Aktienmarkt geben. Die Konsequens würde bedeuten ein massiver
> Kapitalabfluss in andere europäische Länder mit dem Verfall des
> deutsch. Aktienmarkts.

nicht unbedingt.
wenn der deutsche Kleinanleger sich wirklich von der Börse abwendet
stört es unsere Politiker nicht die Bohne.

Wenn der Kleinanleger nur noch das Sparbuch nimmt bleibt das Geld immer
noch in Händen der Banken, und die zahlen dir für dein Geld niedrige
Zinsen und tragen dein Geld an die Börse und handeln damit.

Auch musst du global denken.....heutzutage investieren Anleger aus aller
Welt in deutsche Aktien. Wenn die deutschen selbst fernbleiben ist das
kein Problem.

in Punkto Börse sind wir Deutschen immer noch ein Entwicklungsland. Es
gab mal Jahre, da sah es so aus als wenn sich das ändern könnte. Mit der
Einführung der Abgeltungssteuer werden Wir um Jahre wieder zurückgeworfen.

Warum soll ein junger Anleger ab 2009 sein Geld noch in Aktien stecken
wenn das Chance - Risiko Verhältniss nicht mehr stimmt ?
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