Verbuchung einer geschenkten / kostenlosen Anlage

Verbuchung einer geschenkten / kostenlosen Anlage

am 12.11.2004 16:35:44 von guenter.64

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem:


Fall 1: Wie verbuche ich eine einzelne geschenkte Anlage (möchte sie
im Anlagenverzeichnis sehen, nutze SAP)?

Anlage 10.000,-- an ????

Ist es rechtlich überhaupt möglich solch eine geschenkte Anlage zu
aktivieren (habe etwas gelesen von einer Verbuchung gegen AO-Erträge)?
Wenn ja, mit welchem Wert?


Fall 2: Ich kaufe insgesamt 10 Anlagen für 116.000,-- und bekomme
zusätzlich eine geschenkt.

Würdet ihr dann 11 Anlagen a' 9.090,-- + 1.455,-- VSt anlegen oder 10
Anlagen a' 10.000,-- + 1.600,-- VSt und eine analog Fall 1 behandeln?


Bin für jeden Tipp dankbar

Günter

Re: Verbuchung einer geschenkten / kostenlosen Anlage

am 12.11.2004 16:45:10 von Bernd Meyer

Fall 2: Du hast 11 Anlagen für 116.000 gekauft, nicht 10, weil Du die 11.
nicht bekommen hättest, wenn Du die 10 nicht gekauft hättest.
Fall 1: Eine Anlage, für die Du nichts bezahlt hast, kannst Du auch nicht
abschreiben.
Aber: jemand anderes kann sie sich evtl. schenken lassen und Dir verkaufen.

Grüßle, Bernd

Re: Verbuchung einer geschenkten / kostenlosen Anlage

am 12.11.2004 23:11:39 von Alexander Schroeder

G?nter wrote:
> Fall 1: Wie verbuche ich eine einzelne geschenkte Anlage (möchte sie
> im Anlagenverzeichnis sehen, nutze SAP)?

"Ein geschenktes Wirtschaftsgut ist ... mit dem Teilwert ins
Betriebsvermögen des Beschenkten einzulegen" (H 39 EStG: "Teilwert").

> Fall 2: Ich kaufe insgesamt 10 Anlagen für 116.000,-- und bekomme
> zusätzlich eine geschenkt.

Im Gegensatz zur Schenkung in Fall 1, handelt es sich hier um einen
Rabatt. Deswegen sind die 11 Anlagen mit insgesamt 100.000 Euro bzw. ist
jede Anlage mit 9091 Euro anzusetzen.

Alex

Re: Verbuchung einer geschenkten / kostenlosen Anlage

am 13.11.2004 00:28:58 von usenet-reply

(Bernd Meyer) schrieb:

> Fall 1: Eine Anlage, für die Du nichts bezahlt hast, kannst Du auch nicht
> abschreiben.

Was sagst Du denn zu § 6 EStG:

(4) Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut außer in den Fällen der Einlage
(§ 4 Abs. 1 Satz 5) unentgeltlich in das Betriebsvermögen eines
anderen Steuerpflichtigen übertragen, gilt sein gemeiner Wert für das
aufnehmende Betriebsvermögen als Anschaffungskosten.


An den OP: Guck Dir mal die Diskussion
<$> ff. an:




Ciao, Stephan

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