Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 12:28:31 von Alfred Neumann

Eine hohe Selbstbeteiligung (z.B. 2000 Euro) bei der PKV bedeutet, daß man
ambulante Konsultationen beim Arzt meist aus eigener Tasche zahlen muß.
Da ich nicht gewillt bin, überflüssige oder unsinnige Leistungen zu
bezahlen, möchte ich selber bestimmen, welche Leistungen der Arzt erbringen
soll.
Er soll also nur Leistungen abrechnen können, mit denen ich einverstanden
bin.

Wie ist hier die rechtliche Situation und (wie) läßt sich sowas in der
Praxis realisieren?


Gruß A.N.


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Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 13:57:39 von nospam

"Alfred Neumann" <> schrieb:

> Da ich nicht gewillt bin, überflüssige oder unsinnige Leistungen zu bezahlen,
> möchte ich selber bestimmen, welche Leistungen der Arzt erbringen soll. Er
> soll also nur Leistungen abrechnen können, mit denen ich einverstanden bin.

Zumindestens solange Du bei Bewustsein bist, darf der Arzt nur solche
Leistungen erbringen, mit denen Du einverstanden bist. Eine Behandlung gegen
Deinen Willen ist garnicht zulässig. Das ist erstmal von der Abrechnung
unabhängig und gilt für alle Patienten.

> Wie ist hier die rechtliche Situation und (wie) läßt sich sowas in der Praxis
> realisieren?

Sag dem Arzt, daß Du über alle Maßnahmen informiert werden willst.

Elmar


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Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 13:57:39 von nospam

"Alfred Neumann" <> schrieb:

> Da ich nicht gewillt bin, überflüssige oder unsinnige Leistungen zu bezahlen,
> möchte ich selber bestimmen, welche Leistungen der Arzt erbringen soll. Er
> soll also nur Leistungen abrechnen können, mit denen ich einverstanden bin.

Zumindestens solange Du bei Bewustsein bist, darf der Arzt nur solche
Leistungen erbringen, mit denen Du einverstanden bist. Eine Behandlung gegen
Deinen Willen ist garnicht zulässig. Das ist erstmal von der Abrechnung
unabhängig und gilt für alle Patienten.

> Wie ist hier die rechtliche Situation und (wie) läßt sich sowas in der Praxis
> realisieren?

Sag dem Arzt, daß Du über alle Maßnahmen informiert werden willst.

Elmar


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Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 16:00:52 von t-news

> Er soll also nur Leistungen abrechnen können, mit denen ich einverstanden
> bin.

Und wo siehst Du da ein Problem ?

> Wie ist hier die rechtliche Situation und (wie) läßt sich sowas in der
> Praxis realisieren?

Wie sich sowas in der Praxis realisieren läst ? Wie wäre es mit der
eigentlich recht guten methode "REDEN"
Schlimm, das es heute so viele Leute gibt, die dazu nicht mehr in der Lage
sind.
Ärzte sind keine Götter und man kann wirklich mit diesen Reden. Versuch es
mal. Du wirst erstaunt sein.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 16:00:52 von t-news

> Er soll also nur Leistungen abrechnen können, mit denen ich einverstanden
> bin.

Und wo siehst Du da ein Problem ?

> Wie ist hier die rechtliche Situation und (wie) läßt sich sowas in der
> Praxis realisieren?

Wie sich sowas in der Praxis realisieren läst ? Wie wäre es mit der
eigentlich recht guten methode "REDEN"
Schlimm, das es heute so viele Leute gibt, die dazu nicht mehr in der Lage
sind.
Ärzte sind keine Götter und man kann wirklich mit diesen Reden. Versuch es
mal. Du wirst erstaunt sein.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 18:09:44 von Ulrich Hoffmann

"Alfred Neumann" schrieb:

> Eine hohe Selbstbeteiligung (z.B. 2000 Euro) bei der PKV bedeutet, =
daß man
> ambulante Konsultationen beim Arzt meist aus eigener Tasche zahlen =
muß.

Lohnt sich leider nicht, da Personen mit sehr hoher
Selbstbeteiligung nicht unbedingt als bessere Risiken
angesehen werden. Verglieche die Prämien.


UH

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 18:09:44 von Ulrich Hoffmann

"Alfred Neumann" schrieb:

> Eine hohe Selbstbeteiligung (z.B. 2000 Euro) bei der PKV bedeutet, =
daß man
> ambulante Konsultationen beim Arzt meist aus eigener Tasche zahlen =
muß.

Lohnt sich leider nicht, da Personen mit sehr hoher
Selbstbeteiligung nicht unbedingt als bessere Risiken
angesehen werden. Verglieche die Prämien.


UH

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 18:47:03 von Thomas Langmann

Alfred Neumann schrieb

> Eine hohe Selbstbeteiligung (z.B. 2000 Euro) bei der PKV bedeutet, daß ma=
n
> ambulante Konsultationen beim Arzt meist aus eigener Tasche zahlen muß.
> Da ich nicht gewillt bin, überflüssige oder unsinnige Leistungen zu
> bezahlen, möchte ich selber bestimmen, welche Leistungen der Arzt erbring=
en
> soll.
> Er soll also nur Leistungen abrechnen können, mit denen ich einverstanden
> bin.

Wenn du privat versichert bist, rechnet der Arzt immer direkt
mit dir ab. Die Höhe der Selbstbeteiligung spielt dabei
überhaupt keine Rolle.

> Wie ist hier die rechtliche Situation und (wie) läßt sich sowas in der
> Praxis realisieren?

Der Arzt darf alle Leistungen abrechnen, die er tatsächlich
erbracht hat und die rechtlich zulässig waren. Welche Leistungen
du haben willst, bestimmst du.
--=20
bye
Thomas

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 18:47:03 von Thomas Langmann

Alfred Neumann schrieb

> Eine hohe Selbstbeteiligung (z.B. 2000 Euro) bei der PKV bedeutet, daß ma=
n
> ambulante Konsultationen beim Arzt meist aus eigener Tasche zahlen muß.
> Da ich nicht gewillt bin, überflüssige oder unsinnige Leistungen zu
> bezahlen, möchte ich selber bestimmen, welche Leistungen der Arzt erbring=
en
> soll.
> Er soll also nur Leistungen abrechnen können, mit denen ich einverstanden
> bin.

Wenn du privat versichert bist, rechnet der Arzt immer direkt
mit dir ab. Die Höhe der Selbstbeteiligung spielt dabei
überhaupt keine Rolle.

> Wie ist hier die rechtliche Situation und (wie) läßt sich sowas in der
> Praxis realisieren?

Der Arzt darf alle Leistungen abrechnen, die er tatsächlich
erbracht hat und die rechtlich zulässig waren. Welche Leistungen
du haben willst, bestimmst du.
--=20
bye
Thomas

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 22:30:59 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:bqsehs$26v6l1$,
Alfred Neumann <> typed:
> Eine hohe Selbstbeteiligung (z.B. 2000 Euro) bei der PKV bedeutet,
> daß man ambulante Konsultationen beim Arzt meist aus eigener Tasche
> zahlen muß. Da ich nicht gewillt bin, überflüssige oder unsinnige

nicht zu vergessen irgendwelche Medikamente, die man bekommt.
Allerdings dürfte ein solcher, ambulanter Versicherungsschutz extrem
kostengünstig sein, selbst wenn man mit 60 Jahren beitreten würde.
Alles andere ist Halsabschneiderei.

> Leistungen zu bezahlen, möchte ich selber bestimmen, welche
> Leistungen der Arzt erbringen soll.

Mit anderen Worten Du hast Medizin studiert und weißt genau
welche Behandlung bei welcher Krankheit durchgeführt werden muss?

Frage: Wieso konsultierst Du dann noch einen Arzt?

> Er soll also nur Leistungen abrechnen können, mit denen ich
> einverstanden bin.

Genau, wenn er den Bauch aufschlitzt und Du damit nicht einverstanden
bist, dann soll er halt den Blinddarm drin lassen.

> Wie ist hier die rechtliche Situation und (wie) läßt sich sowas in
> der Praxis realisieren?

Ganz einfach: Du schließt überhaupt keine Versicherung ab und zahlst
alles aus der eigenen Tasche und schiebst den Arzt vor der Behandlung
eine Liste über die Theke mit Tätigkeiten, die er nicht bei Dir
durchführen darf. Ob er Dich allerdings dann noch behandelt ist
eine ganz andere Sache.

follow up d.s.r.m

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 22:33:48 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:bqsqur$4ke$07$,
Rüdiger Pohlen <> typed:

> Ärzte sind keine Götter und man kann wirklich mit diesen Reden.
> Versuch es mal. Du wirst erstaunt sein.

zwar sollte man nicht treu doof alles hinnehmen, aber um zu reden
muss man wissen, über was man redet.

Bei akuter Krankheit, Krebs etc. kann man sich einlesen.
Bei einem Checkup kann man sicherlich auch mit dem Arzt
verhandeln. Nur was machst Du, wenn Du bestimmte
Symptome hast? Schreibst Du dann dem Arzt vor, wie er
versuchen soll die Symptome einem Krankheitsbild zu zuordnen?

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 22:38:35 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:bqsuh2$26i84k$,
Ulrich Hoffmann <> typed:
> "Alfred Neumann" schrieb:

> Lohnt sich leider nicht, da Personen mit sehr hoher
> Selbstbeteiligung nicht unbedingt als bessere Risiken
> angesehen werden. Verglieche die Prämien.

So ganz habe ich auch nicht verstanden, was er damit
eigentlich bezwecken will.

Die PKV-VUs müssen alle jeweils einen Tarif anbieten,
der den gesetzlichen Leistungen entspricht. Dieser Tarif
sollte eigentlich immer unter dem durchschnittlichen
Beitrag bei der GKV liegen.

Dann haben alle PKV-VUs weiterhin Tarife im Angebot,
die eine Kombinationsleistung aus ambulanter und stationärer
sowie Zahnbehandlung darstellen.

Diese hatten zwar einen Selbstbehalt, waren bzw. sind
ebenfalls relativ günstig.

Ansonsten gibt es natürlich für jeden Wunsch auch das
passende Paket von der PKV.

PKV ist immer dann problematisch wenn man mit einem
höheren Alter einsteigt oder aber mit Vorerkrankungen
reingehen will.

Auch nicht ganz ohne ist eine PKV wenn man Familie hat,
doch laut Herzog soll ja in der GKV der Kopfbetrag
eingeführt werden, dann gleicht sich das wieder aus.

Ach ja und ganz wichtig ist natürlich, dass man als
Angestellter erst einmal über die Pflichtbemessungs-
grenze kommt, die jedes Jahr hochgeschraubt wird und
deren Messlatte erst im letzten Jahr extrem hoch-
geschraubt wurde.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 22:44:04 von t-news

> > Ärzte sind keine Götter und man kann wirklich mit diesen Reden.
> > Versuch es mal. Du wirst erstaunt sein.
>
> zwar sollte man nicht treu doof alles hinnehmen, aber um zu reden
> muss man wissen, über was man redet.

Du sollst mit Ihm ja nicht über die Krankheit Diskutieren. Lies doch bitte
im OP nochmal die Frage.

Und nun gehe zum Arzt und frage Ihn einfach mal, ob man nicht auch
alternative BILLIGERE behandlungsmethoden nutzen könnte. Das alles kann ich
mit dem Arzt bereden, ohne auch nur den funken Ahnung von Medizin zu haben.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 23:05:31 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:bqtiiq$jm$01$,
Rüdiger Pohlen <> typed:
>
> Und nun gehe zum Arzt und frage Ihn einfach mal, ob man nicht auch
> alternative BILLIGERE behandlungsmethoden nutzen könnte. Das alles
> kann ich mit dem Arzt bereden, ohne auch nur den funken Ahnung von
> Medizin zu haben.

stimmt, wenn ich zum Arzt gehe, dann interessiert mich herzlich
wenig, was billiger ist und was nicht. Mich interessiert aber
die optimale Behandlungsmethode und wenn diese zufällig billiger
ist, dann ist das ja kein Nachteil :->

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 23:13:53 von t-news

> > Und nun gehe zum Arzt und frage Ihn einfach mal, ob man nicht auch
> > alternative BILLIGERE behandlungsmethoden nutzen könnte. Das alles
> > kann ich mit dem Arzt bereden, ohne auch nur den funken Ahnung von
> > Medizin zu haben.
>
> stimmt, wenn ich zum Arzt gehe, dann interessiert mich herzlich
> wenig, was billiger ist und was nicht. Mich interessiert aber
> die optimale Behandlungsmethode und wenn diese zufällig billiger
> ist, dann ist das ja kein Nachteil :->

Hast Du eigentlich das OP gelesen ? Ich denke nicht.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 06.12.2003 23:16:24 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:bqtkan$d4c$02$,
Rüdiger Pohlen <> typed:
>>> Und nun gehe zum Arzt und frage Ihn einfach mal, ob man nicht auch
>>> alternative BILLIGERE behandlungsmethoden nutzen könnte. Das alles
>>> kann ich mit dem Arzt bereden, ohne auch nur den funken Ahnung von
>>> Medizin zu haben.
>>
>> stimmt, wenn ich zum Arzt gehe, dann interessiert mich herzlich
>> wenig, was billiger ist und was nicht. Mich interessiert aber
>> die optimale Behandlungsmethode und wenn diese zufällig billiger
>> ist, dann ist das ja kein Nachteil :->
>
> Hast Du eigentlich das OP gelesen ? Ich denke nicht.

natürlich - ich habe das nur hinterfragt, ist das etwa verboten?

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 00:30:00 von t-news

> >>> Und nun gehe zum Arzt und frage Ihn einfach mal, ob man nicht auch
> >>> alternative BILLIGERE behandlungsmethoden nutzen könnte. Das alles
> >>> kann ich mit dem Arzt bereden, ohne auch nur den funken Ahnung von
> >>> Medizin zu haben.
> >>
> >> stimmt, wenn ich zum Arzt gehe, dann interessiert mich herzlich
> >> wenig, was billiger ist und was nicht. Mich interessiert aber
> >> die optimale Behandlungsmethode und wenn diese zufällig billiger
> >> ist, dann ist das ja kein Nachteil :->
> >
> > Hast Du eigentlich das OP gelesen ? Ich denke nicht.
>
> natürlich - ich habe das nur hinterfragt, ist das etwa verboten?

Nun, ich verstehe deine Antwort im zusammenhang mit dem OP in keinster
weise.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 00:53:06 von Alfred Neumann

"Rüdiger Pohlen" <> schrieb im Newsbeitrag
news:bqsqur$4ke$07$
> > Er soll also nur Leistungen abrechnen können, mit denen ich
einverstanden
> > bin.
>
> Und wo siehst Du da ein Problem ?
>
> > Wie ist hier die rechtliche Situation und (wie) läßt sich sowas in der
> > Praxis realisieren?
>
> Wie sich sowas in der Praxis realisieren läst ? Wie wäre es mit der
> eigentlich recht guten methode "REDEN"
> Schlimm, das es heute so viele Leute gibt, die dazu nicht mehr in der Lage
> sind.
> Ärzte sind keine Götter und man kann wirklich mit diesen Reden. Versuch es
> mal. Du wirst erstaunt sein.
>
Danke für den Tipp.
Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.
Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er mir das
Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.

Durch Reden wirst Du das Behandlungs- und Abrechnungsverhalten nur sehr
bedingt beeinflussen können.
Man ist durch die traditionellen Freiheiten im gesetzlichen Bereich
verwöhnt, und wenn es dort nicht mehr funktioniert, kompensiert man diese
verlorene Freiheit bei den Privaten.

A.N..

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 00:53:06 von Alfred Neumann

"Rüdiger Pohlen" <> schrieb im Newsbeitrag
news:bqsqur$4ke$07$
> > Er soll also nur Leistungen abrechnen können, mit denen ich
einverstanden
> > bin.
>
> Und wo siehst Du da ein Problem ?
>
> > Wie ist hier die rechtliche Situation und (wie) läßt sich sowas in der
> > Praxis realisieren?
>
> Wie sich sowas in der Praxis realisieren läst ? Wie wäre es mit der
> eigentlich recht guten methode "REDEN"
> Schlimm, das es heute so viele Leute gibt, die dazu nicht mehr in der Lage
> sind.
> Ärzte sind keine Götter und man kann wirklich mit diesen Reden. Versuch es
> mal. Du wirst erstaunt sein.
>
Danke für den Tipp.
Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.
Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er mir das
Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.

Durch Reden wirst Du das Behandlungs- und Abrechnungsverhalten nur sehr
bedingt beeinflussen können.
Man ist durch die traditionellen Freiheiten im gesetzlichen Bereich
verwöhnt, und wenn es dort nicht mehr funktioniert, kompensiert man diese
verlorene Freiheit bei den Privaten.

A.N..

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 00:57:09 von Alfred Neumann

"Ulrich Hoffmann" <> schrieb
> Eine hohe Selbstbeteiligung (z.B. 2000 Euro) bei der PKV bedeutet, daß man
> ambulante Konsultationen beim Arzt meist aus eigener Tasche zahlen muß.

Lohnt sich leider nicht, da Personen mit sehr hoher
Selbstbeteiligung nicht unbedingt als bessere Risiken
angesehen werden. Verglieche die Prämien.


Es geht um einen Tarifwechsel. Der Tarif mit SB ist auch bei voller
Ausschöpfung der SB billiger.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 00:57:09 von Alfred Neumann

"Ulrich Hoffmann" <> schrieb
> Eine hohe Selbstbeteiligung (z.B. 2000 Euro) bei der PKV bedeutet, daß man
> ambulante Konsultationen beim Arzt meist aus eigener Tasche zahlen muß.

Lohnt sich leider nicht, da Personen mit sehr hoher
Selbstbeteiligung nicht unbedingt als bessere Risiken
angesehen werden. Verglieche die Prämien.


Es geht um einen Tarifwechsel. Der Tarif mit SB ist auch bei voller
Ausschöpfung der SB billiger.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 02:46:16 von x_webmaster_x

Das ist in meinen Augen keine Frage des Risikos.
Es ist einfach so, dass Tarife mit einer hohen SB niedrigere Prämien
haben als Tarife ohne/mit einer geringen SB. Meist handelt es sich bei
solchen Konzepten um Kompakttarife mit sehr guten Leistungen, z.B. der
"Akzent" der Globalen KV:
1-Bettzimmer im KKH, 100% Zahnbehandlung/100% Zahnersatz, etc.
Das heisst, bei einer ernsten Erkrankung kommt man in den Genuss
bester Leistungen, kleinere "Weh-Wehchen" zahlt man aus eigener
Tasche. Besonders geeignet sind solche Tarife für gesunde Menschen, da
diese Personengruppe selten zum Arzt geht und die Ersparnis dann z.B.
in einem Fonds direkt anlegen kann. So profitiert man doppelt!
Gruss,

Chris

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 02:46:16 von x_webmaster_x

Das ist in meinen Augen keine Frage des Risikos.
Es ist einfach so, dass Tarife mit einer hohen SB niedrigere Prämien
haben als Tarife ohne/mit einer geringen SB. Meist handelt es sich bei
solchen Konzepten um Kompakttarife mit sehr guten Leistungen, z.B. der
"Akzent" der Globalen KV:
1-Bettzimmer im KKH, 100% Zahnbehandlung/100% Zahnersatz, etc.
Das heisst, bei einer ernsten Erkrankung kommt man in den Genuss
bester Leistungen, kleinere "Weh-Wehchen" zahlt man aus eigener
Tasche. Besonders geeignet sind solche Tarife für gesunde Menschen, da
diese Personengruppe selten zum Arzt geht und die Ersparnis dann z.B.
in einem Fonds direkt anlegen kann. So profitiert man doppelt!
Gruss,

Chris

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 11:32:05 von Kurt Guenter

(Elmar Haneke) schrieb:

>Sag dem Arzt, daß Du über alle Maßnahmen informiert werden willst.

er möchte eher über jede Gebührenposition informiert werden :-)

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 11:32:05 von Kurt Guenter

(Elmar Haneke) schrieb:

>Sag dem Arzt, daß Du über alle Maßnahmen informiert werden willst.

er möchte eher über jede Gebührenposition informiert werden :-)

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 12:08:05 von Alfred Neumann

"Kurt Guenter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> (Elmar Haneke) schrieb:
>
> >Sag dem Arzt, daß Du über alle Maßnahmen informiert werden willst.
>
> er möchte eher über jede Gebührenposition informiert werden :-)
>

Das trifft die Sache schon ziemlich genau.
Der Zusammenhang zwischen Maßnahmen und GOPs ist im nachhinein oft schwer
nachzuvollziehen.

Es ist doch ganz normal, bei einem Geschäft vorher den Preis zu erfahren.
Oder ist das kein Geschäft im Gesundheitswesen, sondern was höheres?

Gruß
A.N.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 12:08:05 von Alfred Neumann

"Kurt Guenter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> (Elmar Haneke) schrieb:
>
> >Sag dem Arzt, daß Du über alle Maßnahmen informiert werden willst.
>
> er möchte eher über jede Gebührenposition informiert werden :-)
>

Das trifft die Sache schon ziemlich genau.
Der Zusammenhang zwischen Maßnahmen und GOPs ist im nachhinein oft schwer
nachzuvollziehen.

Es ist doch ganz normal, bei einem Geschäft vorher den Preis zu erfahren.
Oder ist das kein Geschäft im Gesundheitswesen, sondern was höheres?

Gruß
A.N.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 13:22:10 von t-news

> Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.

Was erwartest Du ? Soll der Mann / die Frau sich umsonst mit Dir über
kürzungen unterhalten ?
Schreib ihm/ihr halt nen Brief. Das lesen des Briefs ist in aller Regel
kostenlos.

> Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er mir das
> Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.

Und ?
Es gibt in unserer Welt nun mal nichts mehr Kostenlos. Irgendwie mußt Du für
alles bezahlen.
Früher habe ich meine Kunden auch kostenlos beraten, wenn Sie einen Computer
kaufen wollten. Heute mache ich das auch nicht mehr. Die lassen sich dann
nämlich bei mir eingehend und UMSONST beraten und kaufen dann bei Aldi,
Lidl, Norma.
Beschwer dich also bei denen. Die haben dafür gesorgt, das es heute nichts
mehr Umsonst gibt.

> Durch Reden wirst Du das Behandlungs- und Abrechnungsverhalten nur sehr
> bedingt beeinflussen können.

Sehe ich anders. Der Arzt ist Dienstleister und mein Vertragspartner. Als
Privatpatient bekomme ich dessen Rechnungen und dann muß er sich auch mit
mir auseinander setzen, was ich bezahle und was nicht.
Mit jedem Handwerker beredet man genau, was gemacht werden soll und was es
kostet. In gewisser weise ist auch der Arzt Handwerker. Also, wenn Du das
nächste mal zum Arzt gehst, sage ihm vorher, das Du genauestens über die
Behandlung un die Kosten informiert werden willst und mitentscheiden willst,
was gemacht wird und was nicht.
Der Arzt wird zwar nicht darüber erfreut sein, aber es ist seine verdammte
Pflicht.

> Man ist durch die traditionellen Freiheiten im gesetzlichen Bereich
> verwöhnt, und wenn es dort nicht mehr funktioniert, kompensiert man diese
> verlorene Freiheit bei den Privaten.

Komisch. Ich bin privat Versichert und habe nicht solche Probleme. Vieleicht
solltest Du mal den Arzt wechseln.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 13:22:10 von t-news

> Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.

Was erwartest Du ? Soll der Mann / die Frau sich umsonst mit Dir über
kürzungen unterhalten ?
Schreib ihm/ihr halt nen Brief. Das lesen des Briefs ist in aller Regel
kostenlos.

> Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er mir das
> Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.

Und ?
Es gibt in unserer Welt nun mal nichts mehr Kostenlos. Irgendwie mußt Du für
alles bezahlen.
Früher habe ich meine Kunden auch kostenlos beraten, wenn Sie einen Computer
kaufen wollten. Heute mache ich das auch nicht mehr. Die lassen sich dann
nämlich bei mir eingehend und UMSONST beraten und kaufen dann bei Aldi,
Lidl, Norma.
Beschwer dich also bei denen. Die haben dafür gesorgt, das es heute nichts
mehr Umsonst gibt.

> Durch Reden wirst Du das Behandlungs- und Abrechnungsverhalten nur sehr
> bedingt beeinflussen können.

Sehe ich anders. Der Arzt ist Dienstleister und mein Vertragspartner. Als
Privatpatient bekomme ich dessen Rechnungen und dann muß er sich auch mit
mir auseinander setzen, was ich bezahle und was nicht.
Mit jedem Handwerker beredet man genau, was gemacht werden soll und was es
kostet. In gewisser weise ist auch der Arzt Handwerker. Also, wenn Du das
nächste mal zum Arzt gehst, sage ihm vorher, das Du genauestens über die
Behandlung un die Kosten informiert werden willst und mitentscheiden willst,
was gemacht wird und was nicht.
Der Arzt wird zwar nicht darüber erfreut sein, aber es ist seine verdammte
Pflicht.

> Man ist durch die traditionellen Freiheiten im gesetzlichen Bereich
> verwöhnt, und wenn es dort nicht mehr funktioniert, kompensiert man diese
> verlorene Freiheit bei den Privaten.

Komisch. Ich bin privat Versichert und habe nicht solche Probleme. Vieleicht
solltest Du mal den Arzt wechseln.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 13:27:10 von t-news

> >Sag dem Arzt, daß Du über alle Maßnahmen informiert werden willst.
>
> er möchte eher über jede Gebührenposition informiert werden :-)

Man kann es auch übertreiben.
Ein Handwerker kann auch nur ungefähr den Arbeitsaufwand schätzen. Material
läst sich auch nicht immer 100% vorraussagen. Und einen Krankheitsverlauf
kann man sicher nicht vorraussagen.
Also ich habe mit meinem Arzt keine Probleme in der Richtung. Er nimmt sich
alle Zeit der Welt, um mich zu Behandeln. Warum auch nicht. Er bekommt es ja
bezahlt. Und wenn ich Fragen habe, werden die immer ausführlich beantwortet.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 13:27:10 von t-news

> >Sag dem Arzt, daß Du über alle Maßnahmen informiert werden willst.
>
> er möchte eher über jede Gebührenposition informiert werden :-)

Man kann es auch übertreiben.
Ein Handwerker kann auch nur ungefähr den Arbeitsaufwand schätzen. Material
läst sich auch nicht immer 100% vorraussagen. Und einen Krankheitsverlauf
kann man sicher nicht vorraussagen.
Also ich habe mit meinem Arzt keine Probleme in der Richtung. Er nimmt sich
alle Zeit der Welt, um mich zu Behandeln. Warum auch nicht. Er bekommt es ja
bezahlt. Und wenn ich Fragen habe, werden die immer ausführlich beantwortet.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 14:05:41 von Martin Eckel

Hallo,

Ulrich Hoffmann schrieb:

> Lohnt sich leider nicht, da Personen mit sehr hoher
> Selbstbeteiligung nicht unbedingt als bessere Risiken
> angesehen werden. Verglieche die Prämien.

Ja wieso? Ich habe auch einen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung. Dennoch bleibt
mein finanzieller Aufwand selbst bei voller Ausnutzung der Selbstbeteiligung
günstiger als andere Angebote mit weniger oder keiner Selbstbeteiligung, welche
mir gemacht wurden.

Gruß,
Martin

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 14:05:41 von Martin Eckel

Hallo,

Ulrich Hoffmann schrieb:

> Lohnt sich leider nicht, da Personen mit sehr hoher
> Selbstbeteiligung nicht unbedingt als bessere Risiken
> angesehen werden. Verglieche die Prämien.

Ja wieso? Ich habe auch einen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung. Dennoch bleibt
mein finanzieller Aufwand selbst bei voller Ausnutzung der Selbstbeteiligung
günstiger als andere Angebote mit weniger oder keiner Selbstbeteiligung, welche
mir gemacht wurden.

Gruß,
Martin

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 14:22:24 von Susanne Dieter

Rüdiger Pohlen wrote:

>>Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.
> Was erwartest Du ? Soll der Mann / die Frau sich umsonst mit Dir über
> kürzungen unterhalten ?
> Schreib ihm/ihr halt nen Brief. Das lesen des Briefs ist in aller Regel
> kostenlos.

Lesen, aber doch nicht beantworten, das kostet Diktatzeit, Zeit der
Arztsekretärin, also für den Kunden: Gebühr (ich würde auf mindestens
17,49 EUR tippen), Schreibgebühren (3,50 pro Seite), Kopien (für sich
selbst muss er ja eine behalten, 0,17 EUR pro Seite), u.U. Umsatzsteuer.

Bei der USt. bin ich nicht sicher (ja, Ärzte sind bei gewissen
Gutachten, z.B. Alkohol- und Berufsunfähigkeitsgutachten und anderen
angeforderten Gutachten umsatzsteuerpflichtig).

Es gibt x verschiedene Gebührenordnungen, verschiedene Vereinbarungen
mit den Krankenversicherunge. Ein Unternehmen, das Gutachten beauftragt,
zahlt den 1fachen Satz, das nächsten 1,8fach, für eine schwierige
Behandlung wird 2,3fach berechnet... Bei BG wiederum fällt USt., Kopien
und Schreibgebühren weg... usw. usf. Da blickt doch kein Arzt durch.
Wenn man Glück hat, die Arzthelferin, die normalerweise für die
Liquidationen zuständig ist.

> Früher habe ich meine Kunden auch kostenlos beraten, wenn Sie einen Computer
> kaufen wollten. Heute mache ich das auch nicht mehr. Die lassen sich dann
> nämlich bei mir eingehend und UMSONST beraten und kaufen dann bei Aldi,
> Lidl, Norma.

Ja, leider. :-( Oder kommen hinterher an, dass sie etwas bei Aldi
gekauft haben und nun bitte eine "kurze" Beratung bräuchten.

> Beschwer dich also bei denen. Die haben dafür gesorgt, das es heute nichts
> mehr Umsonst gibt.

ACK

Gruß

Susanne



--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 14:22:24 von Susanne Dieter

Rüdiger Pohlen wrote:

>>Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.
> Was erwartest Du ? Soll der Mann / die Frau sich umsonst mit Dir über
> kürzungen unterhalten ?
> Schreib ihm/ihr halt nen Brief. Das lesen des Briefs ist in aller Regel
> kostenlos.

Lesen, aber doch nicht beantworten, das kostet Diktatzeit, Zeit der
Arztsekretärin, also für den Kunden: Gebühr (ich würde auf mindestens
17,49 EUR tippen), Schreibgebühren (3,50 pro Seite), Kopien (für sich
selbst muss er ja eine behalten, 0,17 EUR pro Seite), u.U. Umsatzsteuer.

Bei der USt. bin ich nicht sicher (ja, Ärzte sind bei gewissen
Gutachten, z.B. Alkohol- und Berufsunfähigkeitsgutachten und anderen
angeforderten Gutachten umsatzsteuerpflichtig).

Es gibt x verschiedene Gebührenordnungen, verschiedene Vereinbarungen
mit den Krankenversicherunge. Ein Unternehmen, das Gutachten beauftragt,
zahlt den 1fachen Satz, das nächsten 1,8fach, für eine schwierige
Behandlung wird 2,3fach berechnet... Bei BG wiederum fällt USt., Kopien
und Schreibgebühren weg... usw. usf. Da blickt doch kein Arzt durch.
Wenn man Glück hat, die Arzthelferin, die normalerweise für die
Liquidationen zuständig ist.

> Früher habe ich meine Kunden auch kostenlos beraten, wenn Sie einen Computer
> kaufen wollten. Heute mache ich das auch nicht mehr. Die lassen sich dann
> nämlich bei mir eingehend und UMSONST beraten und kaufen dann bei Aldi,
> Lidl, Norma.

Ja, leider. :-( Oder kommen hinterher an, dass sie etwas bei Aldi
gekauft haben und nun bitte eine "kurze" Beratung bräuchten.

> Beschwer dich also bei denen. Die haben dafür gesorgt, das es heute nichts
> mehr Umsonst gibt.

ACK

Gruß

Susanne



--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 15:03:07 von Alfred Neumann

"Rüdiger Pohlen" <> schrieb im Newsbeitrag
news:bqv616$q4o$01$
> > Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.
>
> Was erwartest Du ? Soll der Mann / die Frau sich umsonst mit Dir über
> kürzungen unterhalten ?
> Schreib ihm/ihr halt nen Brief. Das lesen des Briefs ist in aller Regel
> kostenlos.
>
> > Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er mir das
> > Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.
>
> Und ?
> Es gibt in unserer Welt nun mal nichts mehr Kostenlos. Irgendwie mußt Du
für
> alles bezahlen.

Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.

> > Man ist durch die traditionellen Freiheiten im gesetzlichen Bereich
> > verwöhnt, und wenn es dort nicht mehr funktioniert, kompensiert man
diese
> > verlorene Freiheit bei den Privaten.
>
> Komisch. Ich bin privat Versichert und habe nicht solche Probleme.
Vieleicht
> solltest Du mal den Arzt wechseln.
>
Das Abrechnungsverhalten ist regional und individuell unterschiedlich.
In manchen Großstädten wird kräftigst zugelangt.


A.N.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 15:03:07 von Alfred Neumann

"Rüdiger Pohlen" <> schrieb im Newsbeitrag
news:bqv616$q4o$01$
> > Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.
>
> Was erwartest Du ? Soll der Mann / die Frau sich umsonst mit Dir über
> kürzungen unterhalten ?
> Schreib ihm/ihr halt nen Brief. Das lesen des Briefs ist in aller Regel
> kostenlos.
>
> > Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er mir das
> > Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.
>
> Und ?
> Es gibt in unserer Welt nun mal nichts mehr Kostenlos. Irgendwie mußt Du
für
> alles bezahlen.

Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.

> > Man ist durch die traditionellen Freiheiten im gesetzlichen Bereich
> > verwöhnt, und wenn es dort nicht mehr funktioniert, kompensiert man
diese
> > verlorene Freiheit bei den Privaten.
>
> Komisch. Ich bin privat Versichert und habe nicht solche Probleme.
Vieleicht
> solltest Du mal den Arzt wechseln.
>
Das Abrechnungsverhalten ist regional und individuell unterschiedlich.
In manchen Großstädten wird kräftigst zugelangt.


A.N.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 16:06:10 von Ulrich Mindrup

Alfred Neumann schrieb:

>
> Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
>

Und wieso findet man dann so häufig den Passus "Beratung" oder
"ausführliche Beratung" auf der Rechnung?

SCNR

Ulrich

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 16:06:10 von Ulrich Mindrup

Alfred Neumann schrieb:

>
> Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
>

Und wieso findet man dann so häufig den Passus "Beratung" oder
"ausführliche Beratung" auf der Rechnung?

SCNR

Ulrich

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 17:52:45 von Alfred Neumann

"Ulrich Mindrup" <>
> >
> > Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
> >
>
> Und wieso findet man dann so häufig den Passus "Beratung" oder
> "ausführliche Beratung" auf der Rechnung?
>

Vielleicht haben wir uns falsch verstanden.
Ich wollte sagen, der Arzt darf nach §12 (3) GOÄ keine Erläuterungen von
Rechnungen abrechnen.
Das heißt, ein Gespräch über Abrechnungen ist nicht abrechenbar.

Ganz interessant ist hierzu:



Yours medical Alfred

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 17:52:45 von Alfred Neumann

"Ulrich Mindrup" <>
> >
> > Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
> >
>
> Und wieso findet man dann so häufig den Passus "Beratung" oder
> "ausführliche Beratung" auf der Rechnung?
>

Vielleicht haben wir uns falsch verstanden.
Ich wollte sagen, der Arzt darf nach §12 (3) GOÄ keine Erläuterungen von
Rechnungen abrechnen.
Das heißt, ein Gespräch über Abrechnungen ist nicht abrechenbar.

Ganz interessant ist hierzu:



Yours medical Alfred

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 19:29:48 von t-news

> Es gibt x verschiedene Gebührenordnungen, verschiedene Vereinbarungen
> mit den Krankenversicherunge. Ein Unternehmen, das Gutachten beauftragt,
> zahlt den 1fachen Satz, das nächsten 1,8fach, für eine schwierige
> Behandlung wird 2,3fach berechnet... Bei BG wiederum fällt USt., Kopien
> und Schreibgebühren weg... usw. usf. Da blickt doch kein Arzt durch.
> Wenn man Glück hat, die Arzthelferin, die normalerweise für die
> Liquidationen zuständig ist.

Ja, da hast Du sicher Recht. Aber in groben zügen sollte der Arzt schon
bescheid wissen.
Er weiß ja zunächst einmal nur, das ich Privat Patient bin. Ob ich das Geld
nachher wider bekomme oder es komplett aus eigener Tasche zahlen muß, das
weiß er ja nicht unbedingt. Und von daher ist der Arzt für mich erst mal ein
Dienstleister, der mir bitte schön auch seine Gebührensätze VOR
Vertragsabschluß zeigen muß.
Ich stell mir das grad vor. Riesen aushang im Wartezimmer:
1x Grippeuntersuchung 12,50
1x Hustenmittel aufschreiben 8,20
1x Darmspiegelung 800,72

usw. usw. :-)

Nein, es ist aber doch so, das mir jeder Handwerker, jedes Geschäft,
eigentlich überhaupt jeder VOR Vertragsabschluß seine Preise nennen können
muß. Also auch der Arzt.
Sicher, wenn man den Arzt gerade braucht, ist man in einer schlechten
Verhandslungsbasis, aber man kann ja schon mal mit dem Reden, wenn man mal
gerade Gesund ist. :-)

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 19:29:48 von t-news

> Es gibt x verschiedene Gebührenordnungen, verschiedene Vereinbarungen
> mit den Krankenversicherunge. Ein Unternehmen, das Gutachten beauftragt,
> zahlt den 1fachen Satz, das nächsten 1,8fach, für eine schwierige
> Behandlung wird 2,3fach berechnet... Bei BG wiederum fällt USt., Kopien
> und Schreibgebühren weg... usw. usf. Da blickt doch kein Arzt durch.
> Wenn man Glück hat, die Arzthelferin, die normalerweise für die
> Liquidationen zuständig ist.

Ja, da hast Du sicher Recht. Aber in groben zügen sollte der Arzt schon
bescheid wissen.
Er weiß ja zunächst einmal nur, das ich Privat Patient bin. Ob ich das Geld
nachher wider bekomme oder es komplett aus eigener Tasche zahlen muß, das
weiß er ja nicht unbedingt. Und von daher ist der Arzt für mich erst mal ein
Dienstleister, der mir bitte schön auch seine Gebührensätze VOR
Vertragsabschluß zeigen muß.
Ich stell mir das grad vor. Riesen aushang im Wartezimmer:
1x Grippeuntersuchung 12,50
1x Hustenmittel aufschreiben 8,20
1x Darmspiegelung 800,72

usw. usw. :-)

Nein, es ist aber doch so, das mir jeder Handwerker, jedes Geschäft,
eigentlich überhaupt jeder VOR Vertragsabschluß seine Preise nennen können
muß. Also auch der Arzt.
Sicher, wenn man den Arzt gerade braucht, ist man in einer schlechten
Verhandslungsbasis, aber man kann ja schon mal mit dem Reden, wenn man mal
gerade Gesund ist. :-)

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 19:31:34 von t-news

> > > Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er mir das
> > > Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.
> >
> > Und ?
> > Es gibt in unserer Welt nun mal nichts mehr Kostenlos. Irgendwie mußt Du
> für
> > alles bezahlen.
>
> Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.

Wer sagt das ? Wo steht das ?
Du hast seine kostbare Zeit in Anspruch genommen, die er einem Patienten,
der es vieleicht dringender benötigt hätte, genommen hat. Dafür mußt Du halt
bezahlen.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 19:31:34 von t-news

> > > Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er mir das
> > > Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.
> >
> > Und ?
> > Es gibt in unserer Welt nun mal nichts mehr Kostenlos. Irgendwie mußt Du
> für
> > alles bezahlen.
>
> Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.

Wer sagt das ? Wo steht das ?
Du hast seine kostbare Zeit in Anspruch genommen, die er einem Patienten,
der es vieleicht dringender benötigt hätte, genommen hat. Dafür mußt Du halt
bezahlen.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 19:33:00 von t-news

> > Und wieso findet man dann so häufig den Passus "Beratung" oder
> > "ausführliche Beratung" auf der Rechnung?
> >
>
> Vielleicht haben wir uns falsch verstanden.
> Ich wollte sagen, der Arzt darf nach §12 (3) GOÄ keine Erläuterungen von
> Rechnungen abrechnen.
> Das heißt, ein Gespräch über Abrechnungen ist nicht abrechenbar.

Man beachte den kleinen aber entscheidenden Unterschied.
"keine Erläuterungen" das heißt, er hat mir ne Rechnung geschrieben und ich
habe dazu jetzt ein paar Fragen.
Das ist ganz was anderes, als wenn ich VOR Rechnungserstellung über die höhe
seines Honorars reden will.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 19:33:00 von t-news

> > Und wieso findet man dann so häufig den Passus "Beratung" oder
> > "ausführliche Beratung" auf der Rechnung?
> >
>
> Vielleicht haben wir uns falsch verstanden.
> Ich wollte sagen, der Arzt darf nach §12 (3) GOÄ keine Erläuterungen von
> Rechnungen abrechnen.
> Das heißt, ein Gespräch über Abrechnungen ist nicht abrechenbar.

Man beachte den kleinen aber entscheidenden Unterschied.
"keine Erläuterungen" das heißt, er hat mir ne Rechnung geschrieben und ich
habe dazu jetzt ein paar Fragen.
Das ist ganz was anderes, als wenn ich VOR Rechnungserstellung über die höhe
seines Honorars reden will.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 19:58:08 von Alfred Neumann

"Rüdiger Pohlen" <> schrieb


> > Vielleicht haben wir uns falsch verstanden.
> > Ich wollte sagen, der Arzt darf nach §12 (3) GOÄ keine Erläuterungen von
> > Rechnungen abrechnen.
> > Das heißt, ein Gespräch über Abrechnungen ist nicht abrechenbar.
>
> Man beachte den kleinen aber entscheidenden Unterschied.
> "keine Erläuterungen" das heißt, er hat mir ne Rechnung geschrieben und
ich
> habe dazu jetzt ein paar Fragen.
> Das ist ganz was anderes, als wenn ich VOR Rechnungserstellung über die
höhe
> seines Honorars reden will.
>

Kostenpläne bei Zahnärzten sind z.B. seit einigen Jahren nicht mehr
abrechnungsfähig.
Gespräche über Vergütungen sind nach GOÄ ebenfalls nicht abrechnungsfähig.

Dein Vergleich mit dem Computershop hinkt insofern, als Du mit einem Kunden,
der sich beraten lassen will, zunächst in keinem Vertragsverhältnis stehst.
Dieses tritt erst ein, wenn der Kunde seinen Willen erklärt, Dir was
abzukaufen. Deine Beratung fällt also unter die Rubrik Werbung.

Beim Arzt ist es so, daß durch die Konsultation ein Dienstvertrag
abschlossen wird. Die Vergütung für Leistungen aus diesem Dienstverhältnis
sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt.
Mit den Leistungen verbundene Verwaltungskosten sind mit den Gebührensätzen
der GOÄ abgegolten.

Yours medical Alfred

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 19:58:08 von Alfred Neumann

"Rüdiger Pohlen" <> schrieb


> > Vielleicht haben wir uns falsch verstanden.
> > Ich wollte sagen, der Arzt darf nach §12 (3) GOÄ keine Erläuterungen von
> > Rechnungen abrechnen.
> > Das heißt, ein Gespräch über Abrechnungen ist nicht abrechenbar.
>
> Man beachte den kleinen aber entscheidenden Unterschied.
> "keine Erläuterungen" das heißt, er hat mir ne Rechnung geschrieben und
ich
> habe dazu jetzt ein paar Fragen.
> Das ist ganz was anderes, als wenn ich VOR Rechnungserstellung über die
höhe
> seines Honorars reden will.
>

Kostenpläne bei Zahnärzten sind z.B. seit einigen Jahren nicht mehr
abrechnungsfähig.
Gespräche über Vergütungen sind nach GOÄ ebenfalls nicht abrechnungsfähig.

Dein Vergleich mit dem Computershop hinkt insofern, als Du mit einem Kunden,
der sich beraten lassen will, zunächst in keinem Vertragsverhältnis stehst.
Dieses tritt erst ein, wenn der Kunde seinen Willen erklärt, Dir was
abzukaufen. Deine Beratung fällt also unter die Rubrik Werbung.

Beim Arzt ist es so, daß durch die Konsultation ein Dienstvertrag
abschlossen wird. Die Vergütung für Leistungen aus diesem Dienstverhältnis
sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt.
Mit den Leistungen verbundene Verwaltungskosten sind mit den Gebührensätzen
der GOÄ abgegolten.

Yours medical Alfred

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 20:00:25 von Alfred Neumann

"Rüdiger Pohlen" <> schrieb
> >
> > Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
>
> Wer sagt das ? Wo steht das ?
> Du hast seine kostbare Zeit in Anspruch genommen, die er einem Patienten,
> der es vieleicht dringender benötigt hätte, genommen hat. Dafür mußt Du
halt
> bezahlen.
>
Wer sagt das? Wo steht das?
Ich muß dafür nichts bezahlen!


Yours Alfred

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 20:00:25 von Alfred Neumann

"Rüdiger Pohlen" <> schrieb
> >
> > Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
>
> Wer sagt das ? Wo steht das ?
> Du hast seine kostbare Zeit in Anspruch genommen, die er einem Patienten,
> der es vieleicht dringender benötigt hätte, genommen hat. Dafür mußt Du
halt
> bezahlen.
>
Wer sagt das? Wo steht das?
Ich muß dafür nichts bezahlen!


Yours Alfred

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 22:46:04 von t-news

> > > Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
> >
> > Wer sagt das ? Wo steht das ?
> > Du hast seine kostbare Zeit in Anspruch genommen, die er einem
Patienten,
> > der es vieleicht dringender benötigt hätte, genommen hat. Dafür mußt Du
> halt
> > bezahlen.
> >
> Wer sagt das? Wo steht das?
> Ich muß dafür nichts bezahlen!

Also kannst Du keine vernünftigen Antworten geben. Gut zu wissen. Dann lohnt
auch keine weitere Diskussion mit Dir.
Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst, bezahlt
werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
verkaufen. Genau das tut er.
Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen Gesetzen.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 22:46:04 von t-news

> > > Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
> >
> > Wer sagt das ? Wo steht das ?
> > Du hast seine kostbare Zeit in Anspruch genommen, die er einem
Patienten,
> > der es vieleicht dringender benötigt hätte, genommen hat. Dafür mußt Du
> halt
> > bezahlen.
> >
> Wer sagt das? Wo steht das?
> Ich muß dafür nichts bezahlen!

Also kannst Du keine vernünftigen Antworten geben. Gut zu wissen. Dann lohnt
auch keine weitere Diskussion mit Dir.
Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst, bezahlt
werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
verkaufen. Genau das tut er.
Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen Gesetzen.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 22:50:35 von t-news

> Dein Vergleich mit dem Computershop hinkt insofern, als Du mit einem
Kunden,
> der sich beraten lassen will, zunächst in keinem Vertragsverhältnis
stehst.
> Dieses tritt erst ein, wenn der Kunde seinen Willen erklärt, Dir was
> abzukaufen. Deine Beratung fällt also unter die Rubrik Werbung.

Falsch gedacht. Woher bitte willst Du wissen, wie ich eine Beratung mit
meinen Kunden vornehme ? Etwas viel, was Du dir da zusammenreimst.
Ich schrieb ja schon mal deutlich, das ich den Scheiss nicht mehr mitmache
und kostenlos Berate und die Kunden dann bei Aldi kaufen. Wer von mir ne
Beratung will, der zahlt auch dafür.

> Beim Arzt ist es so, daß durch die Konsultation ein Dienstvertrag
> abschlossen wird.

Und wer bitte hindert mich daran, in einem Geschäft einen gut sichbaren
Zettel aufzuhängen, auf dem steht, das Beratungen zum Gebührensatz X pro
Stunde abgerechnet werden und diese Summe bei einem sofortigen Kauf erlassen
wird ?

Aber egal. Darum ging es ja auch nicht. Tatsache ist, der Arzt stellt seine
Zeit dem OP zur Verfügung, also darf er sie auch berechnen

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 22:50:35 von t-news

> Dein Vergleich mit dem Computershop hinkt insofern, als Du mit einem
Kunden,
> der sich beraten lassen will, zunächst in keinem Vertragsverhältnis
stehst.
> Dieses tritt erst ein, wenn der Kunde seinen Willen erklärt, Dir was
> abzukaufen. Deine Beratung fällt also unter die Rubrik Werbung.

Falsch gedacht. Woher bitte willst Du wissen, wie ich eine Beratung mit
meinen Kunden vornehme ? Etwas viel, was Du dir da zusammenreimst.
Ich schrieb ja schon mal deutlich, das ich den Scheiss nicht mehr mitmache
und kostenlos Berate und die Kunden dann bei Aldi kaufen. Wer von mir ne
Beratung will, der zahlt auch dafür.

> Beim Arzt ist es so, daß durch die Konsultation ein Dienstvertrag
> abschlossen wird.

Und wer bitte hindert mich daran, in einem Geschäft einen gut sichbaren
Zettel aufzuhängen, auf dem steht, das Beratungen zum Gebührensatz X pro
Stunde abgerechnet werden und diese Summe bei einem sofortigen Kauf erlassen
wird ?

Aber egal. Darum ging es ja auch nicht. Tatsache ist, der Arzt stellt seine
Zeit dem OP zur Verfügung, also darf er sie auch berechnen

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 23:21:07 von Susanne Dieter

Rüdiger Pohlen wrote:

>>Es gibt x verschiedene Gebührenordnungen, verschiedene Vereinbarungen
>>mit den Krankenversicherunge. Ein Unternehmen, das Gutachten beauftragt,
>>zahlt den 1fachen Satz, das nächsten 1,8fach, für eine schwierige
>>Behandlung wird 2,3fach berechnet... Bei BG wiederum fällt USt., Kopien
>>und Schreibgebühren weg... usw. usf. Da blickt doch kein Arzt durch.
>>Wenn man Glück hat, die Arzthelferin, die normalerweise für die
>>Liquidationen zuständig ist.

> Ja, da hast Du sicher Recht. Aber in groben zügen sollte der Arzt schon
> bescheid wissen.

Vergiss das. :-( Kennt Mehdorn alle Bahn-Tarife oder kann Eichel die
Steuererklärung einer GmbH machen?

> Er weiß ja zunächst einmal nur, das ich Privat Patient bin. Ob ich das Geld
> nachher wider bekomme oder es komplett aus eigener Tasche zahlen muß, das
> weiß er ja nicht unbedingt.

Klar, es gibt ja so viele unterschiedliche Verträge, kein Arzt kann das
wissen. Es sei denn, er studiert vorher Deinen persönlichen Vertrag mit
der Krankenversicherung mit allen Selbstbeteiligungen, Ausschlüssen etc.

> Und von daher ist der Arzt für mich erst mal ein
> Dienstleister, der mir bitte schön auch seine Gebührensätze VOR
> Vertragsabschluß zeigen muß.

Naja, die Gebührensätze nach GOÄ sind klar.

Aber ob dann der 1fache, 1,8fache oder 2,3fache (seltener auch mal der
3,5fache) Satz abgerechnet wird - je nach Umfang, Zeit und Schwierigkeit
der Behandlung - weißt Du dann noch nicht. Außerdem weißt Du noch nicht,
was noch kommt (vielleicht noch Röntgen, Ultraschall, weitergehende
Untersuchungen, Laboruntersuchungen...)

> Nein, es ist aber doch so, das mir jeder Handwerker, jedes Geschäft,
> eigentlich überhaupt jeder VOR Vertragsabschluß seine Preise nennen können
> muß. Also auch der Arzt.
> Sicher, wenn man den Arzt gerade braucht, ist man in einer schlechten
> Verhandslungsbasis, aber man kann ja schon mal mit dem Reden, wenn man mal
> gerade Gesund ist. :-)

Das dürfte wieder ein Beratungsgespräch sein.

Gruß

Susanne


--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 23:21:07 von Susanne Dieter

Rüdiger Pohlen wrote:

>>Es gibt x verschiedene Gebührenordnungen, verschiedene Vereinbarungen
>>mit den Krankenversicherunge. Ein Unternehmen, das Gutachten beauftragt,
>>zahlt den 1fachen Satz, das nächsten 1,8fach, für eine schwierige
>>Behandlung wird 2,3fach berechnet... Bei BG wiederum fällt USt., Kopien
>>und Schreibgebühren weg... usw. usf. Da blickt doch kein Arzt durch.
>>Wenn man Glück hat, die Arzthelferin, die normalerweise für die
>>Liquidationen zuständig ist.

> Ja, da hast Du sicher Recht. Aber in groben zügen sollte der Arzt schon
> bescheid wissen.

Vergiss das. :-( Kennt Mehdorn alle Bahn-Tarife oder kann Eichel die
Steuererklärung einer GmbH machen?

> Er weiß ja zunächst einmal nur, das ich Privat Patient bin. Ob ich das Geld
> nachher wider bekomme oder es komplett aus eigener Tasche zahlen muß, das
> weiß er ja nicht unbedingt.

Klar, es gibt ja so viele unterschiedliche Verträge, kein Arzt kann das
wissen. Es sei denn, er studiert vorher Deinen persönlichen Vertrag mit
der Krankenversicherung mit allen Selbstbeteiligungen, Ausschlüssen etc.

> Und von daher ist der Arzt für mich erst mal ein
> Dienstleister, der mir bitte schön auch seine Gebührensätze VOR
> Vertragsabschluß zeigen muß.

Naja, die Gebührensätze nach GOÄ sind klar.

Aber ob dann der 1fache, 1,8fache oder 2,3fache (seltener auch mal der
3,5fache) Satz abgerechnet wird - je nach Umfang, Zeit und Schwierigkeit
der Behandlung - weißt Du dann noch nicht. Außerdem weißt Du noch nicht,
was noch kommt (vielleicht noch Röntgen, Ultraschall, weitergehende
Untersuchungen, Laboruntersuchungen...)

> Nein, es ist aber doch so, das mir jeder Handwerker, jedes Geschäft,
> eigentlich überhaupt jeder VOR Vertragsabschluß seine Preise nennen können
> muß. Also auch der Arzt.
> Sicher, wenn man den Arzt gerade braucht, ist man in einer schlechten
> Verhandslungsbasis, aber man kann ja schon mal mit dem Reden, wenn man mal
> gerade Gesund ist. :-)

Das dürfte wieder ein Beratungsgespräch sein.

Gruß

Susanne


--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 23:24:21 von Susanne Dieter

Rüdiger Pohlen wrote:

>>>>Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
(...)
> Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst, bezahlt
> werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
> verkaufen. Genau das tut er.
> Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen Gesetzen.

*Vermutungsmodus en* Mit Privatpatienten kann der Arzt ja im Gegensatz
zu Kassenpatienten frei vereinbaren, was sie für Leistungen, die nicht
im Leistungskatalog des GOÄ stehen, bezahlen. Wenn der Arzt sich darauf
beruht, dass es frei vereinbar ist und der Patient einer Berechnung
zustimmen muss... *Vermutungsmodus aus*

Gruß

Susanne

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 07.12.2003 23:24:21 von Susanne Dieter

Rüdiger Pohlen wrote:

>>>>Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
(...)
> Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst, bezahlt
> werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
> verkaufen. Genau das tut er.
> Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen Gesetzen.

*Vermutungsmodus en* Mit Privatpatienten kann der Arzt ja im Gegensatz
zu Kassenpatienten frei vereinbaren, was sie für Leistungen, die nicht
im Leistungskatalog des GOÄ stehen, bezahlen. Wenn der Arzt sich darauf
beruht, dass es frei vereinbar ist und der Patient einer Berechnung
zustimmen muss... *Vermutungsmodus aus*

Gruß

Susanne

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 08.12.2003 06:07:53 von Alfred Neumann

"Rüdiger Pohlen" <> schrieb im Newsbeitrag
news:br072k$fjg$01$
> > > > Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
> > >
> > > Wer sagt das ? Wo steht das ?
> > > Du hast seine kostbare Zeit in Anspruch genommen, die er einem
> Patienten,
> > > der es vieleicht dringender benötigt hätte, genommen hat. Dafür mußt
Du
> > halt
> > > bezahlen.
> > >
> > Wer sagt das? Wo steht das?
> > Ich muß dafür nichts bezahlen!
>
> Also kannst Du keine vernünftigen Antworten geben. Gut zu wissen. Dann
lohnt
> auch keine weitere Diskussion mit Dir.
> Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst, bezahlt
> werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
> verkaufen. Genau das tut er.
> Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen
Gesetzen.
>

Du solltest nicht über Themen diskutieren, von denen Du keine Ahnung hast.

Yours finally Alfred

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 08.12.2003 06:07:53 von Alfred Neumann

"Rüdiger Pohlen" <> schrieb im Newsbeitrag
news:br072k$fjg$01$
> > > > Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
> > >
> > > Wer sagt das ? Wo steht das ?
> > > Du hast seine kostbare Zeit in Anspruch genommen, die er einem
> Patienten,
> > > der es vieleicht dringender benötigt hätte, genommen hat. Dafür mußt
Du
> > halt
> > > bezahlen.
> > >
> > Wer sagt das? Wo steht das?
> > Ich muß dafür nichts bezahlen!
>
> Also kannst Du keine vernünftigen Antworten geben. Gut zu wissen. Dann
lohnt
> auch keine weitere Diskussion mit Dir.
> Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst, bezahlt
> werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
> verkaufen. Genau das tut er.
> Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen
Gesetzen.
>

Du solltest nicht über Themen diskutieren, von denen Du keine Ahnung hast.

Yours finally Alfred

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 08.12.2003 09:36:56 von Thomas Wiesner

Rüdiger Pohlen wrote:
>> Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.
>
> Was erwartest Du ? Soll der Mann / die Frau sich umsonst mit Dir
> über kürzungen unterhalten?

Ja. Es gehört ja auch nicht zu seinem Dienst am Kunden, sondern zu
seinem Tätigkeitsbereich "Inkasso".

> Schreib ihm/ihr halt nen Brief. Das lesen des Briefs ist in aller
> Regel kostenlos.

>> Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er >>
mir das Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.

Sowas freches!

Dieser Arzt hätte mich das letzte Mal gesehen.

> Und ?
> Es gibt in unserer Welt nun mal nichts mehr Kostenlos. Irgendwie
> mußt Du für alles bezahlen.

Indirekt, ja. Und die Regelung seiner Inkasso-Angelegenheiten sind in
die Gebühren für seine medizinische Leistung mit eingerechnet.
Also kann er nicht nochmal was dafür berechnen.

> Früher habe ich meine Kunden auch kostenlos beraten, wenn Sie
> einen Computer kaufen wollten.

Das ist Themaverfehlung - und ich hoffe, du weisst das!?

>> Durch Reden wirst Du das Behandlungs- und
>> Abrechnungsverhalten nur sehr bedingt beeinflussen können.

> Sehe ich anders. Der Arzt ist Dienstleister und mein
> Vertragspartner.

Sehe ich genauso.

> Als Privatpatient bekomme ich dessen Rechnungen und dann muß
> er sich auch mit mir auseinander setzen, was ich bezahle und was
> nicht.

Das sind die "Halbgötter in Weiß" und empfinden es (nach meiner
Erfahrung) als Affront, wenn man sie diesbezüglich ansprich.

> Mit jedem Handwerker beredet man genau, was gemacht werden
> soll und was es kostet.

Der Handwerker bekommt sein Geld _ausschließlich_ von Kunden, die
Rechnungen bezahlen. Der (Kassen-)Arzt bekommt das Geld zum Größten
Teil "zugewiesen" und ohne Inkasso-Bemühungen. Diese Zunft ist sehr
verwöhnt, das ist das Problem.

> In gewisser weise ist auch der Arzt Handwerker. Also,
> wenn Du das nächste mal zum Arzt gehst, sage ihm vorher, das Du
> genauestens über die Behandlung un die Kosten informiert werden
> willst und mitentscheiden willst, was gemacht wird und was nicht.
> Der Arzt wird zwar nicht darüber erfreut sein, aber es ist seine
> verdammte Pflicht.

Na, dann viel Glück! Nimm 'ne gehörige Portion Selbstbewußsein mit und
lass dich nicht über den Tisch ziehen.

TomW

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 08.12.2003 11:13:13 von Helge

In article <bqtq5j$25fui3$>,
"Alfred Neumann" <> wrote:

> > Ärzte sind keine Götter und man kann wirklich mit diesen Reden. Versuch es
> > mal. Du wirst erstaunt sein.
> >

Das ist auch meine Erfahrung. Sobald man etwas genauer fragt, bekommt
man bei einem guten Arzt auch genauere Antworten. Wer nicht fragt, wird
nach 08-15 Schema abgefertigt.

> Danke für den Tipp.
> Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.

Die 20 Euro kann er haben, wenn ich das Gefühl hatte, besser informiert
zu sein.

> Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er mir das
> Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.

Ist doch prima;-) Jetzt weisst du, dass du den Arzt wechseln solltest.

Servus, Helge

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 08.12.2003 11:13:13 von Helge

In article <bqtq5j$25fui3$>,
"Alfred Neumann" <> wrote:

> > Ärzte sind keine Götter und man kann wirklich mit diesen Reden. Versuch es
> > mal. Du wirst erstaunt sein.
> >

Das ist auch meine Erfahrung. Sobald man etwas genauer fragt, bekommt
man bei einem guten Arzt auch genauere Antworten. Wer nicht fragt, wird
nach 08-15 Schema abgefertigt.

> Danke für den Tipp.
> Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.

Die 20 Euro kann er haben, wenn ich das Gefühl hatte, besser informiert
zu sein.

> Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er mir das
> Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.

Ist doch prima;-) Jetzt weisst du, dass du den Arzt wechseln solltest.

Servus, Helge

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 08.12.2003 11:58:27 von Susanne Dieter

Alfred Neumann wrote:

> Kostenpläne bei Zahnärzten sind z.B. seit einigen Jahren nicht mehr
> abrechnungsfähig.
> Gespräche über Vergütungen sind nach GOÄ ebenfalls nicht abrechnungsfähig.

GOZ für Zahnärzte.

Ich google und google und finde weder einen Hinweis auf das eine noch
auf das andere. Seltsam.

Vielleicht gibt es Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten?

Gruß

Susanne


--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 08.12.2003 11:58:27 von Susanne Dieter

Alfred Neumann wrote:

> Kostenpläne bei Zahnärzten sind z.B. seit einigen Jahren nicht mehr
> abrechnungsfähig.
> Gespräche über Vergütungen sind nach GOÄ ebenfalls nicht abrechnungsfähig.

GOZ für Zahnärzte.

Ich google und google und finde weder einen Hinweis auf das eine noch
auf das andere. Seltsam.

Vielleicht gibt es Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten?

Gruß

Susanne


--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 08.12.2003 12:12:54 von t-news

> > > Wer sagt das? Wo steht das?
> > > Ich muß dafür nichts bezahlen!
> >
> > Also kannst Du keine vernünftigen Antworten geben. Gut zu wissen. Dann
> lohnt
> > auch keine weitere Diskussion mit Dir.
> > Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst,
bezahlt
> > werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
> > verkaufen. Genau das tut er.
> > Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen
> Gesetzen.
> >
>
> Du solltest nicht über Themen diskutieren, von denen Du keine Ahnung hast.

muuuaaahhhaaaa.
Du bist ja ein niedlicher Troll.
Nicht in der Lage, in ganzen Sätzen und mit Begründung zu Antworten und
jetzt verzweifelt nach einem ausweg suchen.
Man man man.
Geh in den Sandkasten spielen. Mein Killfile hat da einen extra für dich.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 08.12.2003 12:12:54 von t-news

> > > Wer sagt das? Wo steht das?
> > > Ich muß dafür nichts bezahlen!
> >
> > Also kannst Du keine vernünftigen Antworten geben. Gut zu wissen. Dann
> lohnt
> > auch keine weitere Diskussion mit Dir.
> > Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst,
bezahlt
> > werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
> > verkaufen. Genau das tut er.
> > Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen
> Gesetzen.
> >
>
> Du solltest nicht über Themen diskutieren, von denen Du keine Ahnung hast.

muuuaaahhhaaaa.
Du bist ja ein niedlicher Troll.
Nicht in der Lage, in ganzen Sätzen und mit Begründung zu Antworten und
jetzt verzweifelt nach einem ausweg suchen.
Man man man.
Geh in den Sandkasten spielen. Mein Killfile hat da einen extra für dich.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 08.12.2003 22:33:26 von Thomas Langmann

Rüdiger Pohlen schrieb

>>>> Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
>>>
>>> Wer sagt das ? Wo steht das ?
>>> Du hast seine kostbare Zeit in Anspruch genommen, die er einem Patiente=
n,
>>> der es vieleicht dringender benötigt hätte, genommen hat. Dafür mußt Du
>> halt
>>> bezahlen.
>>>
>> Wer sagt das? Wo steht das?
>> Ich muß dafür nichts bezahlen!
>
> Also kannst Du keine vernünftigen Antworten geben. Gut zu wissen. Dann lo=
hnt
> auch keine weitere Diskussion mit Dir.
> Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst, bezahl=
t
> werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
> verkaufen. Genau das tut er.
> Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen Gesetze=
n.

Diese diversen anderen Gesetze sind nicht einschlägig. Der Arzt
ist an die GOÄ bzw. GOZ gebunden. Alles andere ist für die
Abrechnung irrelevant.
--=20
bye
Thomas

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 08.12.2003 22:33:26 von Thomas Langmann

Rüdiger Pohlen schrieb

>>>> Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
>>>
>>> Wer sagt das ? Wo steht das ?
>>> Du hast seine kostbare Zeit in Anspruch genommen, die er einem Patiente=
n,
>>> der es vieleicht dringender benötigt hätte, genommen hat. Dafür mußt Du
>> halt
>>> bezahlen.
>>>
>> Wer sagt das? Wo steht das?
>> Ich muß dafür nichts bezahlen!
>
> Also kannst Du keine vernünftigen Antworten geben. Gut zu wissen. Dann lo=
hnt
> auch keine weitere Diskussion mit Dir.
> Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst, bezahl=
t
> werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
> verkaufen. Genau das tut er.
> Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen Gesetze=
n.

Diese diversen anderen Gesetze sind nicht einschlägig. Der Arzt
ist an die GOÄ bzw. GOZ gebunden. Alles andere ist für die
Abrechnung irrelevant.
--=20
bye
Thomas

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 08.12.2003 22:34:47 von Thomas Langmann

Susanne Dieter schrieb

> X-Post über 3 NGs: z-netz.forum.versicherung, de.sci.medizin.misc und de.=
soc.recht.misc
> Rüdiger Pohlen wrote:
>
>>>>> Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
> (...)
>> Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst, bezah=
lt
>> werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
>> verkaufen. Genau das tut er.
>> Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen Gesetz=
en.
>
> *Vermutungsmodus en* Mit Privatpatienten kann der Arzt ja im Gegensatz
> zu Kassenpatienten frei vereinbaren, was sie für Leistungen, die nicht
> im Leistungskatalog des GOÄ stehen, bezahlen. Wenn der Arzt sich darauf
> beruht, dass es frei vereinbar ist und der Patient einer Berechnung
> zustimmen muss... *Vermutungsmodus aus*

Du hast schon recht: Es ist eine Vermutung (und vielleicht ein
Wunschtraum der Ärzte).
--=20
bye
Thomas

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 08.12.2003 22:34:47 von Thomas Langmann

Susanne Dieter schrieb

> X-Post über 3 NGs: z-netz.forum.versicherung, de.sci.medizin.misc und de.=
soc.recht.misc
> Rüdiger Pohlen wrote:
>
>>>>> Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
> (...)
>> Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst, bezah=
lt
>> werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
>> verkaufen. Genau das tut er.
>> Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen Gesetz=
en.
>
> *Vermutungsmodus en* Mit Privatpatienten kann der Arzt ja im Gegensatz
> zu Kassenpatienten frei vereinbaren, was sie für Leistungen, die nicht
> im Leistungskatalog des GOÄ stehen, bezahlen. Wenn der Arzt sich darauf
> beruht, dass es frei vereinbar ist und der Patient einer Berechnung
> zustimmen muss... *Vermutungsmodus aus*

Du hast schon recht: Es ist eine Vermutung (und vielleicht ein
Wunschtraum der Ärzte).
--=20
bye
Thomas

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 08.12.2003 22:41:37 von Thomas Langmann

Susanne Dieter schrieb

>
> Klar, es gibt ja so viele unterschiedliche Verträge, kein Arzt kann das
> wissen. Es sei denn, er studiert vorher Deinen persönlichen Vertrag mit
> der Krankenversicherung mit allen Selbstbeteiligungen, Ausschlüssen etc.

Mein Vertrag mit der Krankenversicherung geht den Arzt überhaupt
nichts an.


>> Und von daher ist der Arzt für mich erst mal ein
>> Dienstleister, der mir bitte schön auch seine Gebührensätze VOR
>> Vertragsabschluß zeigen muß.
>
> Naja, die Gebührensätze nach GOÄ sind klar.
>
> Aber ob dann der 1fache, 1,8fache oder 2,3fache (seltener auch mal der
> 3,5fache) Satz abgerechnet wird - je nach Umfang, Zeit und Schwierigkeit
> der Behandlung - weißt Du dann noch nicht. Außerdem weißt Du noch nicht,

Doch, dass weiß man ganz genau. Alle kleineren Leistungen kosten
den 2,3fachen Satz, größere Leistungen den 3,5fachen Satz.
Laborleistungen kosten immer den 1,8fachen Satz. Drunter wird
prinzipiell nicht abgerechnet.

Das Problem ist nur, dass vorher nicht klar gesagt wird, welche
Gebührenziffern berechnet werden.


>> Nein, es ist aber doch so, das mir jeder Handwerker, jedes Geschäft,
>> eigentlich überhaupt jeder VOR Vertragsabschluß seine Preise nennen könn=
en
>> muß. Also auch der Arzt.
>> Sicher, wenn man den Arzt gerade braucht, ist man in einer schlechten
>> Verhandslungsbasis, aber man kann ja schon mal mit dem Reden, wenn man m=
al
>> gerade Gesund ist. :-)
>
> Das dürfte wieder ein Beratungsgespräch sein.

Die schlichte Information, was gemacht wird, ist keine Beratung.
Im Gegenteil: Der Arzt ist verpflichtet, mir vor der Behandlung
zu sagen, was er machen will.
--=20
bye
Thomas

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 08.12.2003 22:41:37 von Thomas Langmann

Susanne Dieter schrieb

>
> Klar, es gibt ja so viele unterschiedliche Verträge, kein Arzt kann das
> wissen. Es sei denn, er studiert vorher Deinen persönlichen Vertrag mit
> der Krankenversicherung mit allen Selbstbeteiligungen, Ausschlüssen etc.

Mein Vertrag mit der Krankenversicherung geht den Arzt überhaupt
nichts an.


>> Und von daher ist der Arzt für mich erst mal ein
>> Dienstleister, der mir bitte schön auch seine Gebührensätze VOR
>> Vertragsabschluß zeigen muß.
>
> Naja, die Gebührensätze nach GOÄ sind klar.
>
> Aber ob dann der 1fache, 1,8fache oder 2,3fache (seltener auch mal der
> 3,5fache) Satz abgerechnet wird - je nach Umfang, Zeit und Schwierigkeit
> der Behandlung - weißt Du dann noch nicht. Außerdem weißt Du noch nicht,

Doch, dass weiß man ganz genau. Alle kleineren Leistungen kosten
den 2,3fachen Satz, größere Leistungen den 3,5fachen Satz.
Laborleistungen kosten immer den 1,8fachen Satz. Drunter wird
prinzipiell nicht abgerechnet.

Das Problem ist nur, dass vorher nicht klar gesagt wird, welche
Gebührenziffern berechnet werden.


>> Nein, es ist aber doch so, das mir jeder Handwerker, jedes Geschäft,
>> eigentlich überhaupt jeder VOR Vertragsabschluß seine Preise nennen könn=
en
>> muß. Also auch der Arzt.
>> Sicher, wenn man den Arzt gerade braucht, ist man in einer schlechten
>> Verhandslungsbasis, aber man kann ja schon mal mit dem Reden, wenn man m=
al
>> gerade Gesund ist. :-)
>
> Das dürfte wieder ein Beratungsgespräch sein.

Die schlichte Information, was gemacht wird, ist keine Beratung.
Im Gegenteil: Der Arzt ist verpflichtet, mir vor der Behandlung
zu sagen, was er machen will.
--=20
bye
Thomas

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 02:54:33 von Achim Roessler

Thomas Langmann schrieb:
> Susanne Dieter schrieb
>
>
>>Klar, es gibt ja so viele unterschiedliche Verträge, kein Arzt kann das
>>wissen. Es sei denn, er studiert vorher Deinen persönlichen Vertrag mit
>>der Krankenversicherung mit allen Selbstbeteiligungen, Ausschlüssen etc.
>
>
> Mein Vertrag mit der Krankenversicherung geht den Arzt überhaupt
> nichts an.

Man _kann_ es so sehen, allerdings ist es manchmal nicht unsinnig, wenn
der Behandler z.B. weiß, was für eine (oder ob überhaupt eine)
Versicherung besteht.
Bei nicht versicherten (ja, die gibts gar nicht so selten) werden häufig
schon mal (bei uns zumindest) besonders niedrige Faktoren angesetzt und
vielleicht geht auch mal die eine oder andere Position unter ...
(aber das passt vielleicht nicht zu dem Ton in diesem Thread)


>>>Und von daher ist der Arzt für mich erst mal ein
>>>Dienstleister, der mir bitte schön auch seine Gebührensätze VOR
>>>Vertragsabschluß zeigen muß.
>>
>>Naja, die Gebührensätze nach GOÄ sind klar.
>>
>>Aber ob dann der 1fache, 1,8fache oder 2,3fache (seltener auch mal der
>>3,5fache) Satz abgerechnet wird - je nach Umfang, Zeit und Schwierigkeit
>>der Behandlung - weißt Du dann noch nicht. Außerdem weißt Du noch nicht,
>
>
> Doch, dass weiß man ganz genau.

Aha?!

> Alle kleineren Leistungen kosten
> den 2,3fachen Satz, größere Leistungen den 3,5fachen Satz.

Das ist _so wie es da steht_ einfach gel--- falsch!
Mein Zahni rechnet ausschließlich bis 2,3 fach ab, egal wie _groß_,
ausführlich oder schwierig eine Leistung ist (und da gab es schon die
eine oder andere Schwierigkeit).

> Laborleistungen kosten immer den 1,8fachen Satz. Drunter wird
> prinzipiell nicht abgerechnet.

Und warum hab ich hier Abrechnungen über Laborleistungen mit 1,15-
fachem Satz?
Also wieder Behauptungen, die _so_ definitiv nicht zutreffen.


> Das Problem ist nur, dass vorher nicht klar gesagt wird, welche
> Gebührenziffern berechnet werden.

Das ist, mit Verlaub, oft nicht _vorher_ möglich, wenn der Verlauf erst
weitere Maßnahmen nötig macht.
Bei bestimmten (Routine-) Untersuchungen / Behandlungen mag das machbar
sein; hier hilft ein kurzes Gespräch mit dem Arzt weiter.


>>>Nein, es ist aber doch so, das mir jeder Handwerker, jedes Geschäft,
>>>eigentlich überhaupt jeder VOR Vertragsabschluß seine Preise nennen können
>>>muß. Also auch der Arzt.

Für Behandlungen (in meinem Arbeitsgebiet meist umfangreicher Art) läßt
sich meist ein Rahmen angeben, in dem sich die Kosten _wahrscheinlich_
bewegen werden, allerdings _sehr_ abhängig davon, wie der
Therapieverlauf ist, ob z.b. gravierende Nebenwirkungen auftreten,
gelegentlich machen diese eine stationäre Aufnahmen erforderlich, was
aber im vorhinein nicht im Einzelfall planbar ist oder ob z.b. die
Krankheit rapide fortschreitet /neue Befunde auftauchen. Daher finde ich
den Vergleich mit dem Handwerker ziemlich unpassend.

[...]
>
> Die schlichte Information, was gemacht wird, ist keine Beratung.
> Im Gegenteil: Der Arzt ist verpflichtet, mir vor der Behandlung
> zu sagen, was er machen will.

Das ist doch eigentlich schon im Verlauf eines Aufklärungsgespräches
klar, soweit überschaubar und planbar (s.o.), oder?

Gruß
Achim
der nicht ganz versteht, wo das Problem ist, den Arzt zu fragen, wie er
das mit der Berechnung zu handhaben gedenkt.
Ob Dir dann die Antworten auch gefallen, ist ein ganz anderer Punkt, und
natürlich kannst Du, so es dir gefällt, den Arzt auch wechseln.

xpost und
f'up an d.s.m.m
weil IMHO nicht 3 Gruppen nötig sind, falls es hier weitergehen soll.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 02:54:33 von Achim Roessler

Thomas Langmann schrieb:
> Susanne Dieter schrieb
>
>
>>Klar, es gibt ja so viele unterschiedliche Verträge, kein Arzt kann das
>>wissen. Es sei denn, er studiert vorher Deinen persönlichen Vertrag mit
>>der Krankenversicherung mit allen Selbstbeteiligungen, Ausschlüssen etc.
>
>
> Mein Vertrag mit der Krankenversicherung geht den Arzt überhaupt
> nichts an.

Man _kann_ es so sehen, allerdings ist es manchmal nicht unsinnig, wenn
der Behandler z.B. weiß, was für eine (oder ob überhaupt eine)
Versicherung besteht.
Bei nicht versicherten (ja, die gibts gar nicht so selten) werden häufig
schon mal (bei uns zumindest) besonders niedrige Faktoren angesetzt und
vielleicht geht auch mal die eine oder andere Position unter ...
(aber das passt vielleicht nicht zu dem Ton in diesem Thread)


>>>Und von daher ist der Arzt für mich erst mal ein
>>>Dienstleister, der mir bitte schön auch seine Gebührensätze VOR
>>>Vertragsabschluß zeigen muß.
>>
>>Naja, die Gebührensätze nach GOÄ sind klar.
>>
>>Aber ob dann der 1fache, 1,8fache oder 2,3fache (seltener auch mal der
>>3,5fache) Satz abgerechnet wird - je nach Umfang, Zeit und Schwierigkeit
>>der Behandlung - weißt Du dann noch nicht. Außerdem weißt Du noch nicht,
>
>
> Doch, dass weiß man ganz genau.

Aha?!

> Alle kleineren Leistungen kosten
> den 2,3fachen Satz, größere Leistungen den 3,5fachen Satz.

Das ist _so wie es da steht_ einfach gel--- falsch!
Mein Zahni rechnet ausschließlich bis 2,3 fach ab, egal wie _groß_,
ausführlich oder schwierig eine Leistung ist (und da gab es schon die
eine oder andere Schwierigkeit).

> Laborleistungen kosten immer den 1,8fachen Satz. Drunter wird
> prinzipiell nicht abgerechnet.

Und warum hab ich hier Abrechnungen über Laborleistungen mit 1,15-
fachem Satz?
Also wieder Behauptungen, die _so_ definitiv nicht zutreffen.


> Das Problem ist nur, dass vorher nicht klar gesagt wird, welche
> Gebührenziffern berechnet werden.

Das ist, mit Verlaub, oft nicht _vorher_ möglich, wenn der Verlauf erst
weitere Maßnahmen nötig macht.
Bei bestimmten (Routine-) Untersuchungen / Behandlungen mag das machbar
sein; hier hilft ein kurzes Gespräch mit dem Arzt weiter.


>>>Nein, es ist aber doch so, das mir jeder Handwerker, jedes Geschäft,
>>>eigentlich überhaupt jeder VOR Vertragsabschluß seine Preise nennen können
>>>muß. Also auch der Arzt.

Für Behandlungen (in meinem Arbeitsgebiet meist umfangreicher Art) läßt
sich meist ein Rahmen angeben, in dem sich die Kosten _wahrscheinlich_
bewegen werden, allerdings _sehr_ abhängig davon, wie der
Therapieverlauf ist, ob z.b. gravierende Nebenwirkungen auftreten,
gelegentlich machen diese eine stationäre Aufnahmen erforderlich, was
aber im vorhinein nicht im Einzelfall planbar ist oder ob z.b. die
Krankheit rapide fortschreitet /neue Befunde auftauchen. Daher finde ich
den Vergleich mit dem Handwerker ziemlich unpassend.

[...]
>
> Die schlichte Information, was gemacht wird, ist keine Beratung.
> Im Gegenteil: Der Arzt ist verpflichtet, mir vor der Behandlung
> zu sagen, was er machen will.

Das ist doch eigentlich schon im Verlauf eines Aufklärungsgespräches
klar, soweit überschaubar und planbar (s.o.), oder?

Gruß
Achim
der nicht ganz versteht, wo das Problem ist, den Arzt zu fragen, wie er
das mit der Berechnung zu handhaben gedenkt.
Ob Dir dann die Antworten auch gefallen, ist ein ganz anderer Punkt, und
natürlich kannst Du, so es dir gefällt, den Arzt auch wechseln.

xpost und
f'up an d.s.m.m
weil IMHO nicht 3 Gruppen nötig sind, falls es hier weitergehen soll.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 11:28:59 von Max Puille

Thomas Langmann schrieb:
> Susanne Dieter schrieb
>
>>>Und von daher ist der Arzt für mich erst mal ein
>>>Dienstleister, der mir bitte schön auch seine Gebührensätze VOR
>>>Vertragsabschluß zeigen muß.

"Kleiner" Irrtum.
Wäre der Arzt ein "Dienstleister" im von Dir gemeinten Sinn, wäre er
teurer. VIEL teurer.

>>Aber ob dann der 1fache, 1,8fache oder 2,3fache (seltener auch mal der
>>3,5fache) Satz abgerechnet wird - je nach Umfang, Zeit und Schwierigkeit
>>der Behandlung - weißt Du dann noch nicht. Außerdem weißt Du noch nicht,
>
> Doch, dass weiß man ganz genau.

Du möchtest Dich über Gebührenordnungen informieren.

> Alle kleineren Leistungen kosten
> den 2,3fachen Satz, größere Leistungen den 3,5fachen Satz.
> Laborleistungen kosten immer den 1,8fachen Satz. Drunter wird
> prinzipiell nicht abgerechnet.

Du möchtest Dich auch über die (klar definierten) Bedingungen für die
Anwendung der von Dir genannten und der weiteren real existierenden
Faktoren informieren.
Und Vokabeln wie "prinzipiell" in diesem Zusammenhang nicht mehr verwenden.

> Das Problem ist nur, dass vorher nicht klar gesagt wird, welche
> Gebührenziffern berechnet werden.

Und Du möchtest wissen, was einen Behandlungsvertrag von einem
Werkvertrag unterscheidet.

> Die schlichte Information, was gemacht wird, ist keine Beratung.
> Im Gegenteil: Der Arzt ist verpflichtet, mir vor der Behandlung
> zu sagen, was er machen will.

Das nennt sich "Aufklärungsgespräch". Aber Inhalt des
Aufklärungsgesprächs kann weder sein, welche Leistungsziffern die
letztlich durchgeführte genaue Variante der Untersuchung/Behandlung
abbilden, noch welche abrechnungstechnischen Vorschriften die Verwendung
bestimmter Ziffern bedingen oder ausschließen und schon gar nicht wie
evtl. modifizierende Faktoren (technische Schwierigkeit im Einzelfall
o.ä.) ausfallen.
Und, und, und.
BTW: selbstverständlich ist das eine "Beratung".
MfG
Max

--
When you are a Bear of Very Little Brain, and you Think of Things,
you sometimes find that a Thing which seemed very Thingish inside
you is quite different when it gets out into the open and has other
people looking at it. (Winnie the Pooh)

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 11:28:59 von Max Puille

Thomas Langmann schrieb:
> Susanne Dieter schrieb
>
>>>Und von daher ist der Arzt für mich erst mal ein
>>>Dienstleister, der mir bitte schön auch seine Gebührensätze VOR
>>>Vertragsabschluß zeigen muß.

"Kleiner" Irrtum.
Wäre der Arzt ein "Dienstleister" im von Dir gemeinten Sinn, wäre er
teurer. VIEL teurer.

>>Aber ob dann der 1fache, 1,8fache oder 2,3fache (seltener auch mal der
>>3,5fache) Satz abgerechnet wird - je nach Umfang, Zeit und Schwierigkeit
>>der Behandlung - weißt Du dann noch nicht. Außerdem weißt Du noch nicht,
>
> Doch, dass weiß man ganz genau.

Du möchtest Dich über Gebührenordnungen informieren.

> Alle kleineren Leistungen kosten
> den 2,3fachen Satz, größere Leistungen den 3,5fachen Satz.
> Laborleistungen kosten immer den 1,8fachen Satz. Drunter wird
> prinzipiell nicht abgerechnet.

Du möchtest Dich auch über die (klar definierten) Bedingungen für die
Anwendung der von Dir genannten und der weiteren real existierenden
Faktoren informieren.
Und Vokabeln wie "prinzipiell" in diesem Zusammenhang nicht mehr verwenden.

> Das Problem ist nur, dass vorher nicht klar gesagt wird, welche
> Gebührenziffern berechnet werden.

Und Du möchtest wissen, was einen Behandlungsvertrag von einem
Werkvertrag unterscheidet.

> Die schlichte Information, was gemacht wird, ist keine Beratung.
> Im Gegenteil: Der Arzt ist verpflichtet, mir vor der Behandlung
> zu sagen, was er machen will.

Das nennt sich "Aufklärungsgespräch". Aber Inhalt des
Aufklärungsgesprächs kann weder sein, welche Leistungsziffern die
letztlich durchgeführte genaue Variante der Untersuchung/Behandlung
abbilden, noch welche abrechnungstechnischen Vorschriften die Verwendung
bestimmter Ziffern bedingen oder ausschließen und schon gar nicht wie
evtl. modifizierende Faktoren (technische Schwierigkeit im Einzelfall
o.ä.) ausfallen.
Und, und, und.
BTW: selbstverständlich ist das eine "Beratung".
MfG
Max

--
When you are a Bear of Very Little Brain, and you Think of Things,
you sometimes find that a Thing which seemed very Thingish inside
you is quite different when it gets out into the open and has other
people looking at it. (Winnie the Pooh)

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 13:58:11 von Christian Bergmann

Rüdiger Pohlen wrote:

> Ja, da hast Du sicher Recht. Aber in groben zügen sollte der Arzt
> schon bescheid wissen.
> Er weiß ja zunächst einmal nur, das ich Privat Patient bin. Ob ich
> das Geld nachher wider bekomme oder es komplett aus eigener Tasche
> zahlen muß, das weiß er ja nicht unbedingt. Und von daher ist der
> Arzt für mich erst mal ein Dienstleister, der mir bitte schön auch
> seine Gebührensätze VOR Vertragsabschluß zeigen muß.
> Ich stell mir das grad vor. Riesen aushang im Wartezimmer:

> 1x Grippeuntersuchung 12,50
> 1x Hustenmittel aufschreiben 8,20
> 1x Darmspiegelung 800,72
>
> usw. usw. :-)
>
> Nein, es ist aber doch so, das mir jeder Handwerker, jedes Geschäft,
> eigentlich überhaupt jeder VOR Vertragsabschluß seine Preise nennen
> können muß. Also auch der Arzt.
> Sicher, wenn man den Arzt gerade braucht, ist man in einer schlechten
> Verhandslungsbasis, aber man kann ja schon mal mit dem Reden, wenn
> man mal gerade Gesund ist. :-)

Abgesehen davon, dass für die o. g. Leistungen die Gebührensätze sehr viel
niedriger sind, muss der Handwerker das mit Dir absprechen, weil er frei
kalkulieren darf. Der Arzt ist an die GOÄ gebunden. Das braucht er nicht bei
jedem Besuch erneut zu erwähnen. Die GOÄ schickt Dir Deine PKV, wenn Du sie
haben willst, sonst findest Du sie auch im Internet. Für einen Aushang ist
sie schlich zu umfangreich.

Grüße, Chris

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 13:58:11 von Christian Bergmann

Rüdiger Pohlen wrote:

> Ja, da hast Du sicher Recht. Aber in groben zügen sollte der Arzt
> schon bescheid wissen.
> Er weiß ja zunächst einmal nur, das ich Privat Patient bin. Ob ich
> das Geld nachher wider bekomme oder es komplett aus eigener Tasche
> zahlen muß, das weiß er ja nicht unbedingt. Und von daher ist der
> Arzt für mich erst mal ein Dienstleister, der mir bitte schön auch
> seine Gebührensätze VOR Vertragsabschluß zeigen muß.
> Ich stell mir das grad vor. Riesen aushang im Wartezimmer:

> 1x Grippeuntersuchung 12,50
> 1x Hustenmittel aufschreiben 8,20
> 1x Darmspiegelung 800,72
>
> usw. usw. :-)
>
> Nein, es ist aber doch so, das mir jeder Handwerker, jedes Geschäft,
> eigentlich überhaupt jeder VOR Vertragsabschluß seine Preise nennen
> können muß. Also auch der Arzt.
> Sicher, wenn man den Arzt gerade braucht, ist man in einer schlechten
> Verhandslungsbasis, aber man kann ja schon mal mit dem Reden, wenn
> man mal gerade Gesund ist. :-)

Abgesehen davon, dass für die o. g. Leistungen die Gebührensätze sehr viel
niedriger sind, muss der Handwerker das mit Dir absprechen, weil er frei
kalkulieren darf. Der Arzt ist an die GOÄ gebunden. Das braucht er nicht bei
jedem Besuch erneut zu erwähnen. Die GOÄ schickt Dir Deine PKV, wenn Du sie
haben willst, sonst findest Du sie auch im Internet. Für einen Aushang ist
sie schlich zu umfangreich.

Grüße, Chris

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 13:59:25 von Christian Bergmann

Alfred Neumann wrote:

> Kostenpläne bei Zahnärzten sind z.B. seit einigen Jahren nicht mehr
> abrechnungsfähig.

Was? ich habe gerade einen solchen bekommen. Meine PKV hat die Gebühr dafür
tarifmäßig erstattet.

Grüße, Chris

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 13:59:25 von Christian Bergmann

Alfred Neumann wrote:

> Kostenpläne bei Zahnärzten sind z.B. seit einigen Jahren nicht mehr
> abrechnungsfähig.

Was? ich habe gerade einen solchen bekommen. Meine PKV hat die Gebühr dafür
tarifmäßig erstattet.

Grüße, Chris

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 14:03:13 von Christian Bergmann

"Thomas Langmann" <> schrieb im Newsbeitrag

> Die schlichte Information, was gemacht wird, ist keine Beratung.
> Im Gegenteil: Der Arzt ist verpflichtet, mir vor der Behandlung
> zu sagen, was er machen will.

Doch das gehört zur Beratung dazu, Dir zu sagen, welche Untersuchungen zum
Ergründen deiner Krankheit nötig sind. Die Beratung (bis 10 Minuten) kostet
die Ziffer 1 der GOÄ das sind 4,66 EUR, mit dem üblichen Steigerungssatz also
10,72 EUR.

Grüße, Chris

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 14:03:13 von Christian Bergmann

"Thomas Langmann" <> schrieb im Newsbeitrag

> Die schlichte Information, was gemacht wird, ist keine Beratung.
> Im Gegenteil: Der Arzt ist verpflichtet, mir vor der Behandlung
> zu sagen, was er machen will.

Doch das gehört zur Beratung dazu, Dir zu sagen, welche Untersuchungen zum
Ergründen deiner Krankheit nötig sind. Die Beratung (bis 10 Minuten) kostet
die Ziffer 1 der GOÄ das sind 4,66 EUR, mit dem üblichen Steigerungssatz also
10,72 EUR.

Grüße, Chris

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 16:12:44 von Susanne Dieter

Thomas Langmann wrote:

>>Klar, es gibt ja so viele unterschiedliche Verträge, kein Arzt kann das
>>wissen. Es sei denn, er studiert vorher Deinen persönlichen Vertrag mit
>>der Krankenversicherung mit allen Selbstbeteiligungen, Ausschlüssen etc.
> Mein Vertrag mit der Krankenversicherung geht den Arzt überhaupt
> nichts an.

Das sagst Du so leicht, und wie viele Beschwerden kommen im Nachhinein,
weil die Versicherung nicht bezahlt? Viele wollen einfach nicht
einsehen, dass es so viele unterschiedliche Verträge gibt und der Arzt
nicht wissen kann, was die Versicherung im speziellen Fall erstattet.

>>Aber ob dann der 1fache, 1,8fache oder 2,3fache (seltener auch mal der
>>3,5fache) Satz abgerechnet wird - je nach Umfang, Zeit und Schwierigkeit
>>der Behandlung - weißt Du dann noch nicht. Außerdem weißt Du noch nicht,
> Doch, dass weiß man ganz genau. Alle kleineren Leistungen kosten
> den 2,3fachen Satz, größere Leistungen den 3,5fachen Satz.
> Laborleistungen kosten immer den 1,8fachen Satz. Drunter wird
> prinzipiell nicht abgerechnet.

Fast. Die Zeitschrift "Der Hausarzt" sagt:

"Im Zweifelsfall den Regelsatz?

Seit Jahren klagen die Unternehmen der privaten Krankenversicherung
darüber, dass in weit über 95 % aller abgerechneten Leistungen immer und
ewig die sog. Regelsätze der GOÄ berechnet werden - also das 2,3-fache
des Gebührensatzes bei den sog. persönlich-ärztlichen Leistungen,
das 1,8-fache des Gebührensatzes für Leistungen aus den
Abschnitten A, E und O und das 1,15-fache bei Laborleistungen. Dies ist
in der Tat so und durchaus auch erklärbar. Bei einer gewissenhaften
Anwendung des Gebührenrahmens müsste eine extrem leicht erbrachte
Leistung mit einem sehr niedrigen Faktor, beispielsweise dem 1fachen
Gebührensatz, berechnet werden, eine mit sehr großen Schwierigkeiten
behaftete Leistung beispielsweise mit dem 3,5-fachen. Folgerichtig wäre
eine durchschnittlich schwierige Leistung dann auch mit dem mittleren
Satz, also mit dem 2,3-fachen, berechnungsfähig. Es liegt nahe, aus
Gründen der Vereinfachung regelhaft diesen mittleren Satz in einer Art
Mischkalkulation heranzuziehen."



Gruß

Susanne




--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 16:12:44 von Susanne Dieter

Thomas Langmann wrote:

>>Klar, es gibt ja so viele unterschiedliche Verträge, kein Arzt kann das
>>wissen. Es sei denn, er studiert vorher Deinen persönlichen Vertrag mit
>>der Krankenversicherung mit allen Selbstbeteiligungen, Ausschlüssen etc.
> Mein Vertrag mit der Krankenversicherung geht den Arzt überhaupt
> nichts an.

Das sagst Du so leicht, und wie viele Beschwerden kommen im Nachhinein,
weil die Versicherung nicht bezahlt? Viele wollen einfach nicht
einsehen, dass es so viele unterschiedliche Verträge gibt und der Arzt
nicht wissen kann, was die Versicherung im speziellen Fall erstattet.

>>Aber ob dann der 1fache, 1,8fache oder 2,3fache (seltener auch mal der
>>3,5fache) Satz abgerechnet wird - je nach Umfang, Zeit und Schwierigkeit
>>der Behandlung - weißt Du dann noch nicht. Außerdem weißt Du noch nicht,
> Doch, dass weiß man ganz genau. Alle kleineren Leistungen kosten
> den 2,3fachen Satz, größere Leistungen den 3,5fachen Satz.
> Laborleistungen kosten immer den 1,8fachen Satz. Drunter wird
> prinzipiell nicht abgerechnet.

Fast. Die Zeitschrift "Der Hausarzt" sagt:

"Im Zweifelsfall den Regelsatz?

Seit Jahren klagen die Unternehmen der privaten Krankenversicherung
darüber, dass in weit über 95 % aller abgerechneten Leistungen immer und
ewig die sog. Regelsätze der GOÄ berechnet werden - also das 2,3-fache
des Gebührensatzes bei den sog. persönlich-ärztlichen Leistungen,
das 1,8-fache des Gebührensatzes für Leistungen aus den
Abschnitten A, E und O und das 1,15-fache bei Laborleistungen. Dies ist
in der Tat so und durchaus auch erklärbar. Bei einer gewissenhaften
Anwendung des Gebührenrahmens müsste eine extrem leicht erbrachte
Leistung mit einem sehr niedrigen Faktor, beispielsweise dem 1fachen
Gebührensatz, berechnet werden, eine mit sehr großen Schwierigkeiten
behaftete Leistung beispielsweise mit dem 3,5-fachen. Folgerichtig wäre
eine durchschnittlich schwierige Leistung dann auch mit dem mittleren
Satz, also mit dem 2,3-fachen, berechnungsfähig. Es liegt nahe, aus
Gründen der Vereinfachung regelhaft diesen mittleren Satz in einer Art
Mischkalkulation heranzuziehen."



Gruß

Susanne




--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 16:19:56 von Susanne Dieter

Christian Bergmann wrote:

> Abgesehen davon, dass für die o. g. Leistungen die Gebührensätze sehr viel
> niedriger sind, muss der Handwerker das mit Dir absprechen, weil er frei
> kalkulieren darf. Der Arzt ist an die GOÄ gebunden. Das braucht er nicht bei
> jedem Besuch erneut zu erwähnen.

Die GOÄ gibt es u.a. dort:


§2 kennt eine "Abweichende Vereinbarung", durch die ganzen Einzelheiten
und Ausschlüsse habe ich mich noch nicht durchgearbeitet:

"(1) Durch Vereinbarung kann eine von dieser Verordnung abweichende
Gebührenhöhe festgelegt werden. (...)"

Problematisch dürfte für Patienten auch noch sein, dass Sie nicht
wissen, was alles mit der GOÄ abgedeckt ist und welche Leistungen unter
nicht medizinisch notwendig fallen.

In letzter Zeit wird z.B. gerne nach einer Knochenfestigkeitsmessung und
dem verschriebenen Medikament Calcitonin die Erstattung verweigert, weil
es sich angeblich um eine Nahrungsmittelergänzung handelt und nicht um
ein Medikament bei Osteoporose. Jetzt braucht der Patient
Durchhaltekraft - wenn er klein beigibt, muss er selbst zahlen oder die
Behandlung abbrechen.

Solche Beispiele gibt es sicher noch genug.

Gruß

Susanne

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 16:19:56 von Susanne Dieter

Christian Bergmann wrote:

> Abgesehen davon, dass für die o. g. Leistungen die Gebührensätze sehr viel
> niedriger sind, muss der Handwerker das mit Dir absprechen, weil er frei
> kalkulieren darf. Der Arzt ist an die GOÄ gebunden. Das braucht er nicht bei
> jedem Besuch erneut zu erwähnen.

Die GOÄ gibt es u.a. dort:


§2 kennt eine "Abweichende Vereinbarung", durch die ganzen Einzelheiten
und Ausschlüsse habe ich mich noch nicht durchgearbeitet:

"(1) Durch Vereinbarung kann eine von dieser Verordnung abweichende
Gebührenhöhe festgelegt werden. (...)"

Problematisch dürfte für Patienten auch noch sein, dass Sie nicht
wissen, was alles mit der GOÄ abgedeckt ist und welche Leistungen unter
nicht medizinisch notwendig fallen.

In letzter Zeit wird z.B. gerne nach einer Knochenfestigkeitsmessung und
dem verschriebenen Medikament Calcitonin die Erstattung verweigert, weil
es sich angeblich um eine Nahrungsmittelergänzung handelt und nicht um
ein Medikament bei Osteoporose. Jetzt braucht der Patient
Durchhaltekraft - wenn er klein beigibt, muss er selbst zahlen oder die
Behandlung abbrechen.

Solche Beispiele gibt es sicher noch genug.

Gruß

Susanne

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 17:09:27 von Alfred Neumann

"Christian Bergmann" <> schrieb im
Newsbeitrag news:br4heh$28eqcn$
> Alfred Neumann wrote:
>
> > Kostenpläne bei Zahnärzten sind z.B. seit einigen Jahren nicht mehr
> > abrechnungsfähig.
>
> Was? ich habe gerade einen solchen bekommen. Meine PKV hat die Gebühr
dafür
> tarifmäßig erstattet.
>

Hab ich weiter oben schon korrigiert.


Gruß
A.N.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 17:09:27 von Alfred Neumann

"Christian Bergmann" <> schrieb im
Newsbeitrag news:br4heh$28eqcn$
> Alfred Neumann wrote:
>
> > Kostenpläne bei Zahnärzten sind z.B. seit einigen Jahren nicht mehr
> > abrechnungsfähig.
>
> Was? ich habe gerade einen solchen bekommen. Meine PKV hat die Gebühr
dafür
> tarifmäßig erstattet.
>

Hab ich weiter oben schon korrigiert.


Gruß
A.N.

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 18:55:48 von Thomas Langmann

Max Puille schrieb

> Thomas Langmann schrieb:
>> Susanne Dieter schrieb
>>
>>>> Und von daher ist der Arzt für mich erst mal ein
>>>> Dienstleister, der mir bitte schön auch seine Gebührensätze VOR
>>>> Vertragsabschluß zeigen muß.
>
> "Kleiner" Irrtum.
> Wäre der Arzt ein "Dienstleister" im von Dir gemeinten Sinn, wäre er
> teurer. VIEL teurer.

Wie du an den vier ">>>>" siehst, stammt diese Aussage von
meinem Vor-Vor-Vorredner.


>>> Aber ob dann der 1fache, 1,8fache oder 2,3fache (seltener auch mal der
>>> 3,5fache) Satz abgerechnet wird - je nach Umfang, Zeit und Schwierigkei=
t
>>> der Behandlung - weißt Du dann noch nicht. Außerdem weißt Du noch nicht=
,
>>
>> Doch, dass weiß man ganz genau.
>
> Du möchtest Dich über Gebührenordnungen informieren.

Bestreitest du meine Aussage? Ich bin seit 1990 privat
versichert. Alle Rechnungen in diesen 13 Jahren entsprachen
diesem Muster:

>> Alle kleineren Leistungen kosten
>> den 2,3fachen Satz, größere Leistungen den 3,5fachen Satz.
>> Laborleistungen kosten immer den 1,8fachen Satz. Drunter wird
>> prinzipiell nicht abgerechnet.
>
> Du möchtest Dich auch über die (klar definierten) Bedingungen für die
> Anwendung der von Dir genannten und der weiteren real existierenden
> Faktoren informieren.

1,8fach für Laborleistungen und 2,3fach für normale Leistungen
ist Standard. Für den 3,5fachen Satz muss man sich eine
Begründung ausdenken.

> Und Vokabeln wie "prinzipiell" in diesem Zusammenhang nicht mehr verwende=
n.

Bekommst du oder stellst du Rechnungen aus, die niedriger sind?

>> Das Problem ist nur, dass vorher nicht klar gesagt wird, welche
>> Gebührenziffern berechnet werden.
>
> Und Du möchtest wissen, was einen Behandlungsvertrag von einem
> Werkvertrag unterscheidet.

Das weiß ich. Der Handwerker bekommt nur Geld, wenn er
erfolgreich war.

>> Die schlichte Information, was gemacht wird, ist keine Beratung.
>> Im Gegenteil: Der Arzt ist verpflichtet, mir vor der Behandlung
>> zu sagen, was er machen will.
>
> Das nennt sich "Aufklärungsgespräch". Aber Inhalt des
> Aufklärungsgesprächs kann weder sein, welche Leistungsziffern die
> letztlich durchgeführte genaue Variante der Untersuchung/Behandlung
> abbilden, noch welche abrechnungstechnischen Vorschriften die Verwendung
> bestimmter Ziffern bedingen oder ausschließen und schon gar nicht wie
> evtl. modifizierende Faktoren (technische Schwierigkeit im Einzelfall
> o.ä.) ausfallen.
> Und, und, und.
> BTW: selbstverständlich ist das eine "Beratung".

Das ist eben umstritten.
--=20
bye
Thomas

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 18:55:48 von Thomas Langmann

Max Puille schrieb

> Thomas Langmann schrieb:
>> Susanne Dieter schrieb
>>
>>>> Und von daher ist der Arzt für mich erst mal ein
>>>> Dienstleister, der mir bitte schön auch seine Gebührensätze VOR
>>>> Vertragsabschluß zeigen muß.
>
> "Kleiner" Irrtum.
> Wäre der Arzt ein "Dienstleister" im von Dir gemeinten Sinn, wäre er
> teurer. VIEL teurer.

Wie du an den vier ">>>>" siehst, stammt diese Aussage von
meinem Vor-Vor-Vorredner.


>>> Aber ob dann der 1fache, 1,8fache oder 2,3fache (seltener auch mal der
>>> 3,5fache) Satz abgerechnet wird - je nach Umfang, Zeit und Schwierigkei=
t
>>> der Behandlung - weißt Du dann noch nicht. Außerdem weißt Du noch nicht=
,
>>
>> Doch, dass weiß man ganz genau.
>
> Du möchtest Dich über Gebührenordnungen informieren.

Bestreitest du meine Aussage? Ich bin seit 1990 privat
versichert. Alle Rechnungen in diesen 13 Jahren entsprachen
diesem Muster:

>> Alle kleineren Leistungen kosten
>> den 2,3fachen Satz, größere Leistungen den 3,5fachen Satz.
>> Laborleistungen kosten immer den 1,8fachen Satz. Drunter wird
>> prinzipiell nicht abgerechnet.
>
> Du möchtest Dich auch über die (klar definierten) Bedingungen für die
> Anwendung der von Dir genannten und der weiteren real existierenden
> Faktoren informieren.

1,8fach für Laborleistungen und 2,3fach für normale Leistungen
ist Standard. Für den 3,5fachen Satz muss man sich eine
Begründung ausdenken.

> Und Vokabeln wie "prinzipiell" in diesem Zusammenhang nicht mehr verwende=
n.

Bekommst du oder stellst du Rechnungen aus, die niedriger sind?

>> Das Problem ist nur, dass vorher nicht klar gesagt wird, welche
>> Gebührenziffern berechnet werden.
>
> Und Du möchtest wissen, was einen Behandlungsvertrag von einem
> Werkvertrag unterscheidet.

Das weiß ich. Der Handwerker bekommt nur Geld, wenn er
erfolgreich war.

>> Die schlichte Information, was gemacht wird, ist keine Beratung.
>> Im Gegenteil: Der Arzt ist verpflichtet, mir vor der Behandlung
>> zu sagen, was er machen will.
>
> Das nennt sich "Aufklärungsgespräch". Aber Inhalt des
> Aufklärungsgesprächs kann weder sein, welche Leistungsziffern die
> letztlich durchgeführte genaue Variante der Untersuchung/Behandlung
> abbilden, noch welche abrechnungstechnischen Vorschriften die Verwendung
> bestimmter Ziffern bedingen oder ausschließen und schon gar nicht wie
> evtl. modifizierende Faktoren (technische Schwierigkeit im Einzelfall
> o.ä.) ausfallen.
> Und, und, und.
> BTW: selbstverständlich ist das eine "Beratung".

Das ist eben umstritten.
--=20
bye
Thomas

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 19:04:29 von Thomas Langmann

Susanne Dieter schrieb

>
>>> Klar, es gibt ja so viele unterschiedliche Verträge, kein Arzt kann das
>>> wissen. Es sei denn, er studiert vorher Deinen persönlichen Vertrag mit
>>> der Krankenversicherung mit allen Selbstbeteiligungen, Ausschlüssen etc=
..
>> Mein Vertrag mit der Krankenversicherung geht den Arzt überhaupt
>> nichts an.
>
> Das sagst Du so leicht, und wie viele Beschwerden kommen im Nachhinein,
> weil die Versicherung nicht bezahlt? Viele wollen einfach nicht
> einsehen, dass es so viele unterschiedliche Verträge gibt und der Arzt
> nicht wissen kann, was die Versicherung im speziellen Fall erstattet.

Ist irrelevant. Wenn ich neue Zähne brauche, brauche ist sie. Da
ist es egal, ob die Versicherung 60% oder 80% zahlt. Das ist
mein Problem. Genauso wie die Selbstbeteiligung mein Problem
ist.

Ähnliche Einschränkungen gibt es bei Brillen. Auch da erwarte
ich nicht vom Arzt, dass er mir sagt, dass mein Vertrag nur
einen Teil der Kosten des Brillengestells zahlt. Ich kaufe mir
trotzdem eine Brille, wenn ich eine Brille brauche.
--=20
bye
Thomas

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 09.12.2003 19:04:29 von Thomas Langmann

Susanne Dieter schrieb

>
>>> Klar, es gibt ja so viele unterschiedliche Verträge, kein Arzt kann das
>>> wissen. Es sei denn, er studiert vorher Deinen persönlichen Vertrag mit
>>> der Krankenversicherung mit allen Selbstbeteiligungen, Ausschlüssen etc=
..
>> Mein Vertrag mit der Krankenversicherung geht den Arzt überhaupt
>> nichts an.
>
> Das sagst Du so leicht, und wie viele Beschwerden kommen im Nachhinein,
> weil die Versicherung nicht bezahlt? Viele wollen einfach nicht
> einsehen, dass es so viele unterschiedliche Verträge gibt und der Arzt
> nicht wissen kann, was die Versicherung im speziellen Fall erstattet.

Ist irrelevant. Wenn ich neue Zähne brauche, brauche ist sie. Da
ist es egal, ob die Versicherung 60% oder 80% zahlt. Das ist
mein Problem. Genauso wie die Selbstbeteiligung mein Problem
ist.

Ähnliche Einschränkungen gibt es bei Brillen. Auch da erwarte
ich nicht vom Arzt, dass er mir sagt, dass mein Vertrag nur
einen Teil der Kosten des Brillengestells zahlt. Ich kaufe mir
trotzdem eine Brille, wenn ich eine Brille brauche.
--=20
bye
Thomas

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 13.12.2003 10:57:38 von Thomas Langmann

Christian Bergmann schrieb

> X-Post über 3 NGs: z-netz.forum.versicherung, de.sci.medizin.misc und de.=
soc.recht.misc
> "Thomas Langmann" <> schrieb im Newsbeitrag
>
>> Die schlichte Information, was gemacht wird, ist keine Beratung.
>> Im Gegenteil: Der Arzt ist verpflichtet, mir vor der Behandlung
>> zu sagen, was er machen will.
>
> Doch das gehört zur Beratung dazu, Dir zu sagen, welche Untersuchungen zu=
m
> Ergründen deiner Krankheit nötig sind. Die Beratung (bis 10 Minuten) kost=
et
> die Ziffer 1 der GOÄ das sind 4,66 EUR, mit dem üblichen Steigerungssatz =
also
> 10,72 EUR.

Auch das ist letztlich egal. Die "ausführliche Beratung" wird
sowieso immer abgerechnet, daher kostet die von mir erwähnte
Information nicht noch mal extra Geld.
--=20
bye
Thomas

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 13.12.2003 10:57:38 von Thomas Langmann

Christian Bergmann schrieb

> X-Post über 3 NGs: z-netz.forum.versicherung, de.sci.medizin.misc und de.=
soc.recht.misc
> "Thomas Langmann" <> schrieb im Newsbeitrag
>
>> Die schlichte Information, was gemacht wird, ist keine Beratung.
>> Im Gegenteil: Der Arzt ist verpflichtet, mir vor der Behandlung
>> zu sagen, was er machen will.
>
> Doch das gehört zur Beratung dazu, Dir zu sagen, welche Untersuchungen zu=
m
> Ergründen deiner Krankheit nötig sind. Die Beratung (bis 10 Minuten) kost=
et
> die Ziffer 1 der GOÄ das sind 4,66 EUR, mit dem üblichen Steigerungssatz =
also
> 10,72 EUR.

Auch das ist letztlich egal. Die "ausführliche Beratung" wird
sowieso immer abgerechnet, daher kostet die von mir erwähnte
Information nicht noch mal extra Geld.
--=20
bye
Thomas

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 20.12.2003 18:25:26 von marian

"Alfred Neumann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:bqvtco$2792vt$
>
> "Rüdiger Pohlen" <> schrieb
>
>
> > > Vielleicht haben wir uns falsch verstanden.
> > > Ich wollte sagen, der Arzt darf nach §12 (3) GOÄ keine Erläuterungen
von
> > > Rechnungen abrechnen.
> > > Das heißt, ein Gespräch über Abrechnungen ist nicht abrechenbar.
> >
> > Man beachte den kleinen aber entscheidenden Unterschied.
> > "keine Erläuterungen" das heißt, er hat mir ne Rechnung geschrieben und
> ich
> > habe dazu jetzt ein paar Fragen.
> > Das ist ganz was anderes, als wenn ich VOR Rechnungserstellung über die
> höhe
> > seines Honorars reden will.
> >
>
> Kostenpläne bei Zahnärzten sind z.B. seit einigen Jahren nicht mehr
> abrechnungsfähig.


stimmt nicht, es gibt die pos. 002 und 003 .
sie sind in den meisten fällen sehr wohl abrechnungsfähig.(wie immer:
ausnahmen)

> Gespräche über Vergütungen sind nach GOÄ ebenfalls nicht abrechnungsfähig.
>
> Dein Vergleich mit dem Computershop hinkt insofern, als Du mit einem
Kunden,
> der sich beraten lassen will, zunächst in keinem Vertragsverhältnis
stehst.
> Dieses tritt erst ein, wenn der Kunde seinen Willen erklärt, Dir was
> abzukaufen. Deine Beratung fällt also unter die Rubrik Werbung.
>
> Beim Arzt ist es so, daß durch die Konsultation ein Dienstvertrag
> abschlossen wird. Die Vergütung für Leistungen aus diesem Dienstverhältnis
> sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt.
> Mit den Leistungen verbundene Verwaltungskosten sind mit den
Gebührensätzen
> der GOÄ abgegolten.
>
> Yours medical Alfred
>
>

Re: Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung

am 20.12.2003 18:25:26 von marian

"Alfred Neumann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:bqvtco$2792vt$
>
> "Rüdiger Pohlen" <> schrieb
>
>
> > > Vielleicht haben wir uns falsch verstanden.
> > > Ich wollte sagen, der Arzt darf nach §12 (3) GOÄ keine Erläuterungen
von
> > > Rechnungen abrechnen.
> > > Das heißt, ein Gespräch über Abrechnungen ist nicht abrechenbar.
> >
> > Man beachte den kleinen aber entscheidenden Unterschied.
> > "keine Erläuterungen" das heißt, er hat mir ne Rechnung geschrieben und
> ich
> > habe dazu jetzt ein paar Fragen.
> > Das ist ganz was anderes, als wenn ich VOR Rechnungserstellung über die
> höhe
> > seines Honorars reden will.
> >
>
> Kostenpläne bei Zahnärzten sind z.B. seit einigen Jahren nicht mehr
> abrechnungsfähig.


stimmt nicht, es gibt die pos. 002 und 003 .
sie sind in den meisten fällen sehr wohl abrechnungsfähig.(wie immer:
ausnahmen)

> Gespräche über Vergütungen sind nach GOÄ ebenfalls nicht abrechnungsfähig.
>
> Dein Vergleich mit dem Computershop hinkt insofern, als Du mit einem
Kunden,
> der sich beraten lassen will, zunächst in keinem Vertragsverhältnis
stehst.
> Dieses tritt erst ein, wenn der Kunde seinen Willen erklärt, Dir was
> abzukaufen. Deine Beratung fällt also unter die Rubrik Werbung.
>
> Beim Arzt ist es so, daß durch die Konsultation ein Dienstvertrag
> abschlossen wird. Die Vergütung für Leistungen aus diesem Dienstverhältnis
> sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt.
> Mit den Leistungen verbundene Verwaltungskosten sind mit den
Gebührensätzen
> der GOÄ abgegolten.
>
> Yours medical Alfred
>
>