Bausparguthaben > Bausparsumme

Bausparguthaben > Bausparsumme

am 25.11.2004 19:21:58 von Daniel Neuhaus

Hallo,

ich habe vor einigen Jahren einen Bausparvertrag mit 4% Verzinsung bei der
BHW abgeschlossen. 4% riskikolos ist ja inzwischen eine Seltenheit
geworden, deshalb habe ich auch kräftig in den Vertrag eingezahlt, so dass
ich inzwischen deutlich über der Bausparsumme liege. Nun ist das
eingetroffen, war mir mein BHW-Berater schon vor einigen Monaten
prognostizierte: BHW wird ab 2005 nur noch bis zur Bausparsumme verzinsen
und darüber gar nicht mehr.

Allerdings steht davon nichts in den Bausparbedingungen. Dort steht
wörtlich und ohne weitere Einschränkung in §6 (1): "Das Bausparguthaben
wird nach Wahl des Bausparers mit 2 von Hundert, 3 vom Hundert oder 4 vom
Hundert jährlich auf der Grundlage taggenauer Berücksichtigung aller
Zahlungseingänge verzinst."

Dass das Bausparguthaben die Bausparsumme nicht übersteigen darf, finde
ich, wenn überhaupt nur indirekt in §2 (2): "Innherhalb der
Zielbausparsumme entsteht durch die Einzahlung von Bausparbeträgen eine
Teilbausparsumme. Sie richtet sich nach der Höhe des angesammelten
Bausparguthabens und dem [...] gewählten Guthabenzinssatz. Die
Teilbausparsumme beträgt bei einem Guthabenzinssatz [...] von 4 vom Hundert
[...] das Doppelte des am letzten Bewertungsstichtag [...] vorhandenen
Bausparguthabens und wird auf volle 1000 DM abgerundet."

Wie seht ihr das? Irgendwie ist es ja logisch, dass eine _Teil_bausparsumme
die Zielbausparsumme nicht überschreiten kann/darf/sollte. Warum hat dann
aber BHW die Sonderzahlungen angenommen (was sie vertragsgemäß nicht hätten
machen müssen)? Warum haben sie die letzten Jahre über der Bausparsumme
verzinst und wollen dies nun ohne Vertragsänderung nicht mehr?

Mir hat BHW übrigens gleich ein Angebot über die Höhe des Bausparguthaben
als Festgeld für 7 Jahre zu 4,05% mitgeschickt. Mir wäre ein flexibler
Bauspartarif aber lieber. Denn wer weiß, wo die Zinsen in 7 Jahren stehen.
Eine enge Fristseztung für dieses "exklusive Treue-Angebot" verstärkt
meinen Eindruck, dass BHW die alten Verträge unbedingt loswerden will.

Bin für jeden Tipp dankbar. Irgendwelche Darlehensansprüche sind mir egal,
die brauche ich nicht.

Danke!
Daniel

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 25.11.2004 20:07:56 von Conrad Barrois

Daniel Neuhaus wrote:

> Wie seht ihr das?

Leicht. Poste die kompletten Vertragsbedingungen, bzw.
einen link darauf.

> Danke!

Gerne.

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 25.11.2004 21:44:57 von Daniel Neuhaus

Am Thu, 25 Nov 2004 20:07:56 +0100 schrieb Conrad Barrois:

> Leicht. Poste die kompletten Vertragsbedingungen, bzw.
> einen link darauf.

Leider habe ich es selbst einscannen müssen:
[ca. 1,1 MB]

Gruß
Daniel

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 26.11.2004 08:19:17 von Stefan Blobner

Hi Daniel,



> Mir hat BHW übrigens gleich ein Angebot über die Höhe des Bausparguthaben
> als Festgeld für 7 Jahre zu 4,05% mitgeschickt. Mir wäre ein flexibler
> Bauspartarif aber lieber. Denn wer weiß, wo die Zinsen in 7 Jahren
> stehen. Eine enge Fristseztung für dieses "exklusive Treue-Angebot"
> verstärkt meinen Eindruck, dass BHW die alten Verträge unbedingt
> loswerden will.

bei den BHW vertraegen hast du immer die moeglichkeit, geld wieder
auszahlen zu lassen. das nennt sich zwar 'teilkuendigung' (oder so
aehnlich), aendert aber am bestehenden vertrag tatsaechlich nix.

so kannst du zumindest geld bis zur bausparsumme (abzueglich der zu
erwartenden zinsen) dort mit den 4% liegenlassen, jedes jahr die zinsen
wieder abheben - und brauchst dir nur fuer den rest eine zusaetzliche
anlage zu suchen.
damit kannst du dann diesen vertrag 'ewig' so weiterlaufen lassen.



Tschau
Stefan

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 26.11.2004 13:26:14 von Emil Naepflein

Stefan Blobner <> wrote:

> so kannst du zumindest geld bis zur bausparsumme (abzueglich der zu
> erwartenden zinsen) dort mit den 4% liegenlassen, jedes jahr die zinsen
> wieder abheben - und brauchst dir nur fuer den rest eine zusaetzliche
> anlage zu suchen.
> damit kannst du dann diesen vertrag 'ewig' so weiterlaufen lassen.

Er kann auch einen Teil kündigen und bis zu 10.000 EUR bei 25.000 EUR
Bausparsumme bei der Quelle-Bausparkasse zu 4,75 % anlegen. ;-)

Emil

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 26.11.2004 16:04:49 von Daniel Neuhaus

Hi Stefan!

Am Fri, 26 Nov 2004 08:19:17 +0100 schrieb Stefan Blobner:
> bei den BHW vertraegen hast du immer die moeglichkeit, geld wieder
> auszahlen zu lassen. das nennt sich zwar 'teilkuendigung' (oder so
> aehnlich), aendert aber am bestehenden vertrag tatsaechlich nix.

das ist aber bei meinem Vertrag nach Auskunft meines Beraters
gebührenpflichtig (je nach Kündigungszeitpunkt 4% - 0%), wobei ich auch
diesbezüglich nichts in den Bausparbedingungen und auch im Preisverzeichnis
finden konnte. Mir ist klar, dass sowohl Berater als auch BHW Interesse an
einem neuen Vertrag haben.

Vielleicht sollte ich probieren, ob ich noch was einzahlen kann ;-)

Danke auch an Emil für den Tipp mit der Quelle BSK. Wo finde ich das mit
der Begrenzung auf 10.000 Euro?

ciao
Daniel

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 26.11.2004 18:45:23 von Conrad Barrois

Daniel Neuhaus wrote:

> Leider habe ich es selbst einscannen müssen:
> [ca. 1,1 MB]

In § 11 (3) Zuteilung steht im Zusammenhang mit Zuteilung
"...Bausparguthaben, soweit es die Bausparsumme nicht übersteigt".
Es muss also durchaus möglich sein, Bausparguthaben größer Bausparsumme
anzusparen.
Umgekehrt sehe ich in den Bedingungen keine Einschränkung,
die besagt, dass die Guthabenverzinsung bei einer Übersparung endet.

Aber lt. § 32 (2) können die Bestimmungen bzgl. Verzinsung
etc. ohne Zustimmung des Bausparers mit Wirkung für bestehende
Verträge geändert werden, sofern vom Bundsaufsichtsamt für das
Kreditwesen (aktuell: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
genehmigt.

Liegt evtl. eine solche Genehmigung vor?

Ich vermute es, denn auch in den aktuellen Bausparbedingungen
von BHW steht in § 4: Auf Guthaben, das die Bausparsumme übersteigt,
wird keine Verzinsung gewährt.

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 26.11.2004 20:34:51 von Daniel Neuhaus

Hallo Conrad,

erstmal herzlichen Dank für Deine Recherchearbeit. Du hast einen gut bei
mir!

Am Fri, 26 Nov 2004 18:45:23 +0100 schrieb Conrad Barrois:
> Aber lt. § 32 (2) können die Bestimmungen bzgl. Verzinsung
> etc. ohne Zustimmung des Bausparers mit Wirkung für bestehende
> Verträge geändert werden, sofern vom Bundsaufsichtsamt für das
> Kreditwesen (aktuell: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
> genehmigt.
> Liegt evtl. eine solche Genehmigung vor?

Das ist mir natürlich nicht bekannt, aber ich werde da mal nachhaken. Aber
ich hätte darüber informiert werden müssen, und das ist nach meinem
Kenntnisstand nicht geschehen.

Danke nochmal!
Daniel

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 30.11.2004 16:56:32 von Daniel Neuhaus

Am Fri, 26 Nov 2004 18:45:23 +0100 schrieb Conrad Barrois:

> Aber lt. § 32 (2) können die Bestimmungen bzgl. Verzinsung
> etc. ohne Zustimmung des Bausparers mit Wirkung für bestehende
> Verträge geändert werden, sofern vom Bundsaufsichtsamt für das
> Kreditwesen (aktuell: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
> genehmigt.
>
> Liegt evtl. eine solche Genehmigung vor?

Zwischenzeitlich habe ich bei BHW telefonisch nachgefragt. Nach Aussage der
Dame hat sich diesbezüglich nichts geändert. Ich hätte ja nur einen Vertrag
über die und die Bausparsumme und alles was darüber hinausginge wäre
"Privatangelegenheit".

Ich werde das jetzt einfach so weiterlaufen lassen und auf meine mir
vertragsgemäß zustehenden Zinsen bestehen.

viele Grüße
Daniel


--
E-Mail: <rot13> </rot13>

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 30.11.2004 20:28:37 von Conrad Barrois

Daniel Neuhaus wrote:

>>Aber lt. § 32 (2) können die Bestimmungen bzgl. Verzinsung
>>etc. ohne Zustimmung des Bausparers mit Wirkung für bestehende
>>Verträge geändert werden, sofern vom Bundsaufsichtsamt für das
>>Kreditwesen (aktuell: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
>>genehmigt.
>>
>>Liegt evtl. eine solche Genehmigung vor?
>
> Zwischenzeitlich habe ich bei BHW telefonisch nachgefragt. Nach Aussage der
> Dame hat sich diesbezüglich nichts geändert. Ich hätte ja nur einen Vertrag
> über die und die Bausparsumme und alles was darüber hinausginge wäre
> "Privatangelegenheit".
>
> Ich werde das jetzt einfach so weiterlaufen lassen und auf meine mir

Nein! Allein schon weil der Titel so lustig klingt würde
ich auf jeden Fall die "Ombudsfrau" anschreiben
und um Klärung bitten (Antwort bitte hier posten).

bausparkassen.de:

Wer ist die Ombudsfrau der privaten Bausparkassen?
Die Ombudsfrau der privaten Bausparkassen ist Frau Dr. Heidi
Lambert-Lang, ehemalige Richterin am Bundesgerichtshof.

Wer kann sich an die Ombudsfrau wenden?
Jeder Bausparer einer privaten Bausparkasse kann sich an die Ombudsfrau
wenden.

Was kostet das Ombudsverfahren?
Das Ombudsverfahren ist für den Kunden kostenlos; er hat nur seine
eigenen Kosten (z.B. Porto- oder Telefonkosten) zu tragen.

Wann kann die Ombudsfrau angerufen werden?
Wenn der Kunde meint, durch das Verhalten seiner Bausparkasse einen
Nachteil erlitten zu haben, und im Rahmen des Beschwerdemanagements der
jeweiligen Bausparkasse eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten
nicht möglich ist, kann er den streitigen Vorgang der Ombudsfrau vorlegen.

Was muss der Kunde tun?
Der Kunde schreibt an:
Ombudsfrau der privaten Bausparkassen,
Postfach 30 30 79
10730 Berlin

> vertragsgemäß zustehenden Zinsen bestehen.

Wenn ich so nachdenke kann es auch nicht schaden mal eine
(schriftliche) Stellungnahme vom _Vorstand_ des Unternehems
zu erhalten. (Antwort bitte hier posten)

> viele Grüße
> Daniel

Conrad, kein Jurist - aber streitlustig

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 01.12.2004 18:04:32 von Daniel Neuhaus

Am Tue, 30 Nov 2004 20:28:37 +0100 schrieb Conrad Barrois:

> Wenn ich so nachdenke kann es auch nicht schaden mal eine
> (schriftliche) Stellungnahme vom _Vorstand_ des Unternehems
> zu erhalten. (Antwort bitte hier posten)

naja, ich habe gestern schonmal ein Fax hingeschickt. Wenn es Dich
interessiert, ich habe es mal online gestellt.


> Conrad, kein Jurist - aber streitlustig

ebenso. Sollte keine zufriedenstellende Reaktion kommen, werde ich es auf
jeden Fall mal mit dem Ombudsmann/frau probieren.

Daniel


--
E-Mail: <rot13> </rot13>

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 01.12.2004 20:10:17 von Conrad Barrois

Daniel Neuhaus wrote:

>>Wenn ich so nachdenke kann es auch nicht schaden mal eine
>>(schriftliche) Stellungnahme vom _Vorstand_ des Unternehems
>>zu erhalten. (Antwort bitte hier posten)
>
> naja, ich habe gestern schonmal ein Fax hingeschickt. Wenn es Dich
> interessiert, ich habe es mal online gestellt.

Ich finde den Text gut, hätte es aber explizit an den Vorstand
adressiert. So geht es nur an einen Sachbearbeiter,
der Dich möglicherweise mit Floskeln abzuspeisen versucht.
Bin trotzdem auf die Reaktion gespannt.

>>Conrad, kein Jurist - aber streitlustig
>
> ebenso. Sollte keine zufriedenstellende Reaktion kommen, werde ich es auf
> jeden Fall mal mit dem Ombudsmann/frau probieren.

Insbesondere die offizielle Stellungnahme einer, wenn auch nur
ehemaligen, Richterin am Bundesgerichtshof hätte ich als
interessant empfunden :-)

Und bitte, nimm Deine evtl. persönlichen Daten sofort aus dem Netz!

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 01.12.2004 21:58:41 von Daniel Neuhaus

Am Wed, 01 Dec 2004 20:10:17 +0100 schrieb Conrad Barrois:

> Und bitte, nimm Deine evtl. persönlichen Daten sofort aus dem Netz!

welche meinst Du? Meine Adresse ist ohnehin via Whois und Impressum
herauszufinden und alles andere ist durchge-X-t. Und zumindest dieser
Newsgroup sollte inzwischen bekannt sein, dass ich ein Bausparkonto bei BHW
habe. Anonymität herrscht im Internet schon lange nicht mehr und dessen bin
ich mir bewusst.

Die PDFs fliegen zu gegebener Zeit wieder vom Server.

Daniel

Followup-To Poster

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 02.12.2004 09:06:18 von tonello47

Moin, moin ich bin den NEUE im Forum!
Auch ich habe große Probleme mit dem BHW.
Nur bei mir geht es um 5 % rückwirkende Verzinsung.

Am 15.12.1998 habe ich einen Bausparvertrag über 10.000 DM (5112,92
Euro) im Tarif Dispo Plus abgeschlossen.
In den Jahren 2002 und 2003 habe ich mir dreimal von verschiedenen
kompetenten BHW-Mitarbeitern bestätigen lassen, das auch für Beträge
über die Bausparsumme hinaus eine rückwirkende 5%-ige Gutschrift
erfolgt. In meinem Beisein hat eine Mitarbeiterin sich dies telefonisch
von der Zentrale in Hameln bestätigen lassen. Daraufhin habe ich eine
größere Summe eingezahlt.
Im September erfuhr ich, das dies nicht mehr sein solle. Sondern eine
Verzinsung von 2 % auf diese Beträge.
Jetzt erfahre ich schriftlich, das ab 01.01.2005 diese Beträge nicht
mehr verzinst werden.
Das BHW verfährt hier, aus meiner Sicht, willkürlich und sehr kreativ
mit seinen Kunden.
So kann man doch nicht mit seinen Kunden umgehen.
Ich habe soeben die Umbudsfrau angeschrieben um Klärung dieser
Angelegenheit zu erhalten.
Ebenso habe ich bei meiner Rechtsschutzversierung grünes Licht für den
weiteren Rechtsweg angefordert.

Wenn ich weitere INFOS bekomme melde ich mich wieder!
Wenn noch weitere Betrogenen sich melden schlage ich ein gemeinsames
Vorgehen vor.
Viele grüße und eine schöne Weihnachtszeit.
tonello47


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 02.12.2004 19:48:14 von Conrad Barrois

Daniel Neuhaus wrote:

>>Und bitte, nimm Deine evtl. persönlichen Daten sofort aus dem Netz!
>
> welche meinst Du? Meine Adresse ist ohnehin via Whois und Impressum
....
> Followup-To Poster

Oh, sorry, nicht nötig.
Es war nur eine meinerseits unüberlegte reflexartige Reaktion,
seit der Sel(ÄHM)He-Who-Must-Not-Be-Named-Situation leide ich unter
Verfolgungswahn.

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 08.12.2004 22:19:56 von Daniel Neuhaus

Ich mach jetzt mal die Ingrid...

Am Wed, 1 Dec 2004 18:04:32 +0100 schrieb Daniel Neuhaus:
> naja, ich habe gestern schonmal ein Fax hingeschickt. Wenn es Dich
> interessiert, ich habe es mal online gestellt.
>

Heute ist die Antwort gekommen, die ich hier kommentarlos wiedergebe
(eckige Klammern sind von mir gesetzt).

--- schnipp ---

Sehr geehrter Herr Neuhaus,

vielen Dank für Ihre Sonderzahlung und Ihr Vertrauen. Wir freuen uns, dass
Sie Ihr Geld bei uns anlegen möchten. Eine Geldanlage bei Ihrem
FinanzPartner BHW ist in jedem Fall die richtige Entscheidung.

Ihrem Bausparvertrag können wir diese Sonderzahlung nicht mehr
gutschreiben. Ihr Guthaben ist höher als die Bausparsumme.

Ihnen bieten wir natürlich andere attraktive und sichere
Anlage-Alternativen für Ihre Einzahlung: Gern beraten wir Sie persönlich,
welche Anlageform für Sie die richtige ist.

Ein Gespräch mit Ihrem BHW-Berater lohnt sich für Sie in jedem
Fall.[/fett]

Gemäß Präambel der Allgemeinen Bausparbedingungen für Bausparverträge (ABB)
schließt ein Bausparer einen Bausparvertrag über eine bestimmte
Bausparsumme ab. Nach Zuteilung werden das angsparte Guthaben und das
Bauspardarlehen, welches sich nach ABB als Differenz Bausparsumme minus
Bausparguthaben errechnet, ausgezahlt. Die in Ihrer Annahmeurkunde
ausgewiesene Bausparsumme von [Betrag gelöscht] EUR bildet somit den Rahmen
des Vertragsverhältnisses.

Beträge, die über die Bausparsumme hinaus gehen, sogenannte
"Überzahlungen", sind keine Bausparguthaben im Sinne des
Bausparkassengesetzes, unterliegen damit nicht den Allgemeinen Bedingungen
für Bausparverträge und können deshalb jederzeit von der Bausparkasse
zurücküberwiesen werden.

Bisher haben wir für Überzahlungen - ohne Vorhandensein einer vertraglichen
Verpflichtung - Zinsen gewährt. Aufgrund der seit langem niedrigen
Marktzinsen waren wir jedoch jetzt doch gezwungen, diese Beträge über die
Bausparsumme hinaus nicht mehr anzunehmen, bzw. zu verzinsen.

Aus den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts folgt schon, dass
Übersparungen nicht zu verzinsen sind. Bausparverträge sind jeweils über
bestimmte Bausparsummen abgeschlossen, die damit den Vertragsgegenstand
beinhalten. Darauf beziehen sich folglich auch die einzelnen Bestimmungen,
die für den Vertrag gelten, also auch die über das Bausparguthaben. Dieses
kann deshalb nicht höher sein als die vereinbarte Vertragssumme. Das wird
bestätigt durch das Bausparkassengesetz und die dazu erlassenen rechtlichen
Vorschriften, wonach Übersparungen von den normalen Sparleistungen zu
unterscheiden und rechtlich grundsätzlich nicht gleichgestellt sind.

Überzahlungen sind nach Vorgabe der Deutschen Bundesbank den täglich
fälligen Verbindlichkeiten zuzuordnen und dementsprechend zu bilanzieren.
Damit ist ihre Verzinsung nicht vertraglich geregelt. Außerdem sind
Überzahlungen nicht prämienbegünstigt. Gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz,
Anhang 19, II gilt:

Wenn die Summe der Gutschriften auf einem Bausparvertrag (Bausparguthaben)
die vereinbarte Bausparsumme erreicht hat, sind weitere Sparleistungen des
Bausparers nicht mehr prämienbegünstigt
(BFH 5.3.1976 [...])

Überzahlungen fallen nicht unter die Bausparbedingungen, und können daher
jederzeit von der Bausparkasse zurücküberwiesen werden. Vor diesem
Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir auch in Ihrem Fall die
geleistete Einzahlung zurückgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre BHW Bausparkasse AG
[unleserliche Unterschrift]


--- schnapp ---

Daniel



--
E-Mail: <rot13> </rot13>

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 09.12.2004 20:41:57 von Conrad Barrois

Daniel Neuhaus wrote:

> Ich mach jetzt mal die Ingrid...

Was bedeutet das?

> Heute ist die Antwort gekommen, die ich hier kommentarlos wiedergebe
> (eckige Klammern sind von mir gesetzt).
>
> --- schnipp ---
>
> Sehr geehrter Herr Neuhaus,
>
> vielen Dank für Ihre Sonderzahlung und Ihr Vertrauen. Wir freuen uns, dass
> Sie Ihr Geld bei uns anlegen möchten. Eine Geldanlage bei Ihrem
> FinanzPartner BHW ist in jedem Fall die richtige Entscheidung.
>
> Ihrem Bausparvertrag können wir diese Sonderzahlung nicht mehr
> gutschreiben. Ihr Guthaben ist höher als die Bausparsumme.
>
> Ihnen bieten wir natürlich andere attraktive und sichere
> Anlage-Alternativen für Ihre Einzahlung: Gern beraten wir Sie persönlich,
> welche Anlageform für Sie die richtige ist.
>
> Ein Gespräch mit Ihrem BHW-Berater lohnt sich für Sie in jedem
> Fall.[/fett]
>
> Gemäß Präambel der Allgemeinen Bausparbedingungen für Bausparverträge (ABB)
> schließt ein Bausparer einen Bausparvertrag über eine bestimmte
> Bausparsumme ab. Nach Zuteilung werden das angsparte Guthaben und das
> Bauspardarlehen, welches sich nach ABB als Differenz Bausparsumme minus
> Bausparguthaben errechnet, ausgezahlt. Die in Ihrer Annahmeurkunde
> ausgewiesene Bausparsumme von [Betrag gelöscht] EUR bildet somit den Rahmen
> des Vertragsverhältnisses.
>
> Beträge, die über die Bausparsumme hinaus gehen, sogenannte
> "Überzahlungen", sind keine Bausparguthaben im Sinne des
> Bausparkassengesetzes, unterliegen damit nicht den Allgemeinen Bedingungen
> für Bausparverträge und können deshalb jederzeit von der Bausparkasse
> zurücküberwiesen werden.
>
> Bisher haben wir für Überzahlungen - ohne Vorhandensein einer vertraglichen
> Verpflichtung - Zinsen gewährt. Aufgrund der seit langem niedrigen
> Marktzinsen waren wir jedoch jetzt doch gezwungen, diese Beträge über die
> Bausparsumme hinaus nicht mehr anzunehmen, bzw. zu verzinsen.
>
> Aus den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts folgt schon, dass
> Übersparungen nicht zu verzinsen sind. Bausparverträge sind jeweils über
> bestimmte Bausparsummen abgeschlossen, die damit den Vertragsgegenstand
> beinhalten. Darauf beziehen sich folglich auch die einzelnen Bestimmungen,
> die für den Vertrag gelten, also auch die über das Bausparguthaben. Dieses
> kann deshalb nicht höher sein als die vereinbarte Vertragssumme. Das wird
> bestätigt durch das Bausparkassengesetz und die dazu erlassenen rechtlichen
> Vorschriften, wonach Übersparungen von den normalen Sparleistungen zu
> unterscheiden und rechtlich grundsätzlich nicht gleichgestellt sind.
>
> Überzahlungen sind nach Vorgabe der Deutschen Bundesbank den täglich
> fälligen Verbindlichkeiten zuzuordnen und dementsprechend zu bilanzieren.
> Damit ist ihre Verzinsung nicht vertraglich geregelt. Außerdem sind
> Überzahlungen nicht prämienbegünstigt. Gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz,
> Anhang 19, II gilt:
>
> Wenn die Summe der Gutschriften auf einem Bausparvertrag (Bausparguthaben)
> die vereinbarte Bausparsumme erreicht hat, sind weitere Sparleistungen des
> Bausparers nicht mehr prämienbegünstigt
> (BFH 5.3.1976 [...])
>
> Überzahlungen fallen nicht unter die Bausparbedingungen, und können daher
> jederzeit von der Bausparkasse zurücküberwiesen werden. Vor diesem
> Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir auch in Ihrem Fall die
> geleistete Einzahlung zurückgeben.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Ihre BHW Bausparkasse AG
> [unleserliche Unterschrift]
>
>
> --- schnapp ---

Danke, und boah, ich bin beeindruckt, Juristensperrfeuer, das muss erst
mal verdaut werden.
Reflex:
Der Verweis auf die Präambel ist Unsinn, da nur Einleitung zu
den eigentlichen Bedingungen. Überprüfen, inwiefern der nun neu
eingeführte Begriff "Überzahlung" tatsächlich im Bausparkassengesetz
geregelt ist. Warum lassen die Bauspar_bedingungen_ eine Einzahlung >
Bausparsumme überhaupt zu, wenn es doch so offensichtlich dem Gesetz
widerspricht. Welche "erlassenen rechtlichen Vorschriften" sollen das
sein. Huch, auch die Deutsche Bundesbank hat nun plötzlich Einfluss auf
die Vertragsbedingungen. Prämienbegünstigung interessiert uns nicht.
Vor diesem Hintergrund hat das BHW sicher Verständnis für Deine
Mitteilung, dass auch Du Dich an die Ombudsfrau der privaten
Bausparkassen, Frau Dr. Heidi Lambert-Lang, wenden wirst.

> Daniel

Conrad (sonst keiner, der Bausparkassen nicht mag?)

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 10.12.2004 08:52:13 von Monika Hohlmeier

Conrad Barrois wrote:

> Conrad (sonst keiner, der Bausparkassen nicht mag?)

Doch, ich! Ich verfolge diesen Thread hoechst interessiert, da ich auch
einen vollen Bausparer habe, den ich gerne als Sparbuch verwenden moechte
:-) Zum Juristischen kann ich allerdings nichts kompetentes beitragen.
Ich bin sehr gespannt, was die Ombudsfrau sagt.

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 14.12.2004 12:47:20 von Hinnerk Hagenah

Monika Hohlmeier <> writes:
> Conrad Barrois wrote:

> > Conrad (sonst keiner, der Bausparkassen nicht mag?)
> Doch, ich! Ich verfolge diesen Thread hoechst interessiert, da ich auch
> einen vollen Bausparer habe, den ich gerne als Sparbuch verwenden moechte
> :-) Zum Juristischen kann ich allerdings nichts kompetentes beitragen.
> Ich bin sehr gespannt, was die Ombudsfrau sagt.

\me 2 - aber ich sehe mich ebenfalls ausser Stande, inhaltlich
beitragen zu koennen.

Hinnerk
--
Dr.-Ing. Dipl.-Inf. H. Hagenah
Lehrstuhl fuer Fertigungstechnologie FAU Erlangen

Now I want you to remember that no bastard has ever won a war by dying
for his country. You won it by making the other poor dumb bastard die
for his country. General George S. Patton, 3rd US-Army, WWII

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 18.12.2004 15:48:20 von Daniel Neuhaus

Am Thu, 09 Dec 2004 20:41:57 +0100 schrieb Conrad Barrois:

>> Ich mach jetzt mal die Ingrid...
> Was bedeutet das?

Auf einen eigenen Artikel antworten:


> Danke, und boah, ich bin beeindruckt, Juristensperrfeuer, das muss erst
> mal verdaut werden.

Genau, deshalb habe ich auch noch nicht reagiert. Irgendwie erscheint es
mir, als hätten die sämtliche Textbausteine zusammengewürfelt.

> eingeführte Begriff "Überzahlung" tatsächlich im Bausparkassengesetz
> geregelt ist.

Das Bausparkassengesetz ist zu finden unter

Ich konnte beim schnellen Querlesen nichts diesbezügliches entdecken. Das
Wort "Überzahlung" und "Bausparguthaben" ist nicht im Text vorhanden. Zumal
es mir zweifelhaft ist, ob das Bausparkassengesetzt für mich als Kunden
überhaupt relevant ist.

> Mitteilung, dass auch Du Dich an die Ombudsfrau der privaten
> Bausparkassen, Frau Dr. Heidi Lambert-Lang, wenden wirst.

genau, werde ich machen, wenn ich Zeit habe. Auf jeden Fall halte ich die
Newsgroup auf dem Laufenden!

Daniel


--
E-Mail: <rot13> </rot13>

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 18.12.2004 18:19:18 von AUDIV

Hallo,
habe auch Probleme mit dem BHW.
Habe für meine Tochter 1999 genau so einen Vertrag ( Dispo plus
Sparplan )wie tonello47 abgeschlossen,
und habe gerade eine Sonderzahlung auf dieses Konto gemacht.
Die Antwort der BHW ist noch frecher als bei euch.

Antwort der BHW vom 17.12.04
Die Sonderzahlung können wir leider nicht mehr gutschreiben, da mit der
Sonderzahlung ihr Guthaben 50 % der Bausparsumme übersteigt !

Anschließend alternative Anlagetips.

Hat jemand eine Idee ?


--
AUDIV
------------------------------------------------------------ ------------
AUDIV's Profile:
View this thread:

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 18.12.2004 23:45:22 von Konrad Wilhelm

On Sat, 18 Dec 2004 18:19:18 +0100, AUDIV
<> wrote:

>
>Hallo,
>habe auch Probleme mit dem BHW.
>Habe für meine Tochter 1999 genau so einen Vertrag ( Dispo plus
>Sparplan )wie tonello47 abgeschlossen,
>und habe gerade eine Sonderzahlung auf dieses Konto gemacht.
>Die Antwort der BHW ist noch frecher als bei euch.
>
>Antwort der BHW vom 17.12.04
>Die Sonderzahlung können wir leider nicht mehr gutschreiben, da mit der
>Sonderzahlung ihr Guthaben 50 % der Bausparsumme übersteigt !
>
Wenn die Quelle-Bausparkasse mir das schreiben würde wäre das nicht
frech sondern völlig vertragsgerecht. Mit diese Bank habe ich einen
Vertrag geschlossen, der folgenden Passus enthält:

"§2 (2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen von
ihrer Zustimmung abhängig machen."

Enthält ev. der Bausparvertrag deiner Tochter einen vergleichbaren
Passus und die Bausparkasse ist vielleicht gar nicht frech sondern
vertragskonform?

Vielleicht siehst du einfach mal unter

nach?

Und wie gesagt: Lesen _und_ Verstehen!

k.

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 06.01.2005 13:04:08 von zwolli

Das Folgende habe ich auf bhw-wandsbek.de gefunden:

"In den Tarifen D3, D4, D+ und Dispo maXX mit Abschlussdaten bis
14.9.2003 sind Sonderzahlungen nicht mehr möglich, wenn das Guthaben
durch die Sonderzahlung über 100% der Bausparsumme hinausgeht oder das
Guthaben durch die Sonderzahlung mindestens 4000,- Euro beträgt und
höher als 50% der Bausparsumme ist.
Einmalzahlungen der Höchstbeträge für die staatliche Förderung (VL und
Woprä) bleiben möglich, genauso die Regelsparbeiträge.

Sofern Ihre Sonderzahlungen auf obigen Verträgen nicht mehr
untergebracht werden können, sprechen Sie Ihren BHW-Berater an. Wir
beraten Sie über günstige Anlagemöglichkeiten.

Eingetragen am 01.10.2004"

Eine Begründung, eine Grundlage für die Änderung o.ä. steht natürlich
nicht dabei...


--
zwolli
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 26.01.2005 17:01:07 von timbrody

Endlich habe ich ein board gefunden, wo die Sache diskutiert wird...

Auch ich habe einen Bausparvertrag bei der BHW (1998 abgeschlossen,
Dispo +). Die Bausparsumme habe ich bereits 2003 deutlich
überschritten. Jetzt die Ernüchterung. Zunächst der Hinweis, das es für
den Betrag, der die Bausparsumme übersteigt nur 2 % statt 5 % gibt, dann
der Knaller, dass es ab 2005 überhaupt keine Zinsen mehr geben soll. Ich
habe widersprochen und einen ähnlichen Brief wie den oben zitierten
bekommen.

Meiner Meinung nach verstoßt die BHW zumindest gegen den Grundsatz von
Treu & Glauben, wenn sie Sonderzahlungen kommentarlos annimmt, diese
dann aber willkürlich verzinst. Der Kunde muss davon ausgehen, dass die
gesamte Bausparsumme zu den im Bausparvertrag genannten Konditionen
verzinst wird.

Den Hinweis auf die Ombudsfrau halte ich für sehr nützlich und bedanke
mich an dieser Stelle ausdrücklich dafür.
Ich schreibe gleich morgen einen Brief, den ich dann hier zum Besten
geben werde. Ebenso die Antwort, die ich hoffentlich erhalten werde.

Bis dann

Tim


--
timbrody
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 26.01.2005 20:56:05 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 27.01.2005 19:18:40 von Conrad Barrois

Konrad Wilhelm wrote:

>>Meiner Meinung nach verstoßt die BHW zumindest gegen den Grundsatz von
>>Treu & Glauben, wenn sie Sonderzahlungen kommentarlos annimmt, diese
>>dann aber willkürlich verzinst. Der Kunde muss davon ausgehen, dass die
>>gesamte Bausparsumme zu den im Bausparvertrag genannten Konditionen
>>verzinst wird.
>>
> Sehe ich gar nicht so. Der Kunde muss davon ausgehen, dass die
> Vertragsbedingungen eingehalten werden, sobst von gar nichts. Wenn das
> nicht der Fall ist hast du doch gar keine Probleme das durchzusetzen.

Schön dass Du nach Monaten nun klarstellst, wie einfach die Situation
in Wirklichkeit doch ist.

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 27.01.2005 23:04:07 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 28.01.2005 00:35:17 von Daniel Neuhaus

Am Thu, 27 Jan 2005 23:04:07 +0100 schrieb Konrad Wilhelm:

> [...]
> sondern nur noch um Rückzugsgefechte und Wahrung des Gesichtes.

wer wahrt hier wessen Gesicht?!? Hast Du den Thread gelesen?

Daniel

--
Die E-Mail-Adresse im FROM ist gültig, wird aber nicht gelesen.

E-Mail: <rot13> </rot13>
oder WWW:

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 01.02.2005 10:46:33 von tonello47

Ich empfehle dass sich jeder BHW-Geschädigte bei der Ombudsfrau
schriftlich meldet und seinen Fall darlegt.
Den so geht es nicht vom BHW - mehrmals die Rechtslage zu seinen
gunsten ändern, aber bis dahin mit billigem Geld arbeiten.
Nur so haben wir die Möglichkeit zu unseren versprochenen Zinsen zu
kommen.

Ich melde mich in den nächsten Tagen wieder - hoffenlich mit einer
positiven Meldung.

Sonst müßte man mal andere Wege gehen - zB. WiSo, Leserbriefe in
Wirtschaftszeitungen usw.
Tschüß
tonello 47


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 12.03.2005 10:21:14 von tonello47

Leider erhielt ich eine negative Antwort auf meine Beschwerde von der
Ombudsfrau.
Fazit: Eine Verzinsung der "Überzahlten" Beträge sei vom BHW nicht zu
leisten.
---Obwohl mir dies vier verschiedene BHW-Mitarbeiter vor Jahren
mündlich mehrfach bestätigt haben. Dies wurde vom BHW durch angebliche
schriftliche Stellungnahmen der Mitarbeiter bestritten.

Das war es wohl!

Ich bin nur froh, dass die Dividende des BHW´s an ihre Aktionäre in
diesem Jahr verdoppelt werden kann!!!!!!!
Das Geld muß ja aufgebracht werden - ich habe dazu mit beigetragen.
(aus den, aus meiner Sicht, mir zustehenden Zinsen).

Jeder sollte aus diesem Verhalten das BHW seine Schlüsse ziehen und
seine Familie und Freunde beraten.

Tschüß tonello47


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 12.03.2005 20:14:59 von Manfred Ginger

tonello47 wrote:

> Leider erhielt ich eine negative Antwort auf meine Beschwerde von der
> Ombudsfrau.
> Fazit: Eine Verzinsung der "Überzahlten" Beträge sei vom BHW nicht zu
> leisten.

Bist Du der Daniel von damals? Wenn nein, wäre ich
an seiner Antwort noch mehr interessiert.
Auf jeden Fall vielen Dank für die Info.

> ---Obwohl mir dies vier verschiedene BHW-Mitarbeiter vor Jahren
> mündlich mehrfach bestätigt haben. Dies wurde vom BHW durch angebliche
> schriftliche Stellungnahmen der Mitarbeiter bestritten.
>
> Das war es wohl!

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 12.03.2005 20:59:12 von Daniel Neuhaus

Manfred Ginger schrieb am 12.03.2005:

> tonello47 wrote:
>> Leider erhielt ich eine negative Antwort auf meine Beschwerde von der
>> Ombudsfrau.
>> Fazit: Eine Verzinsung der "Überzahlten" Beträge sei vom BHW nicht zu
>> leisten.

Mit welcher Begründung?

> Bist Du der Daniel von damals? Wenn nein, wäre ich
> an seiner Antwort noch mehr interessiert.
> Auf jeden Fall vielen Dank für die Info.

Er ist auf jeden Fall nicht mit mir identisch. Mich hat inzwischen übrigens
ein Anwalt kontaktiert, der schon zwei Mandanten in der Sache vertritt. Ich
habe allerdings noch keine Schritte unternommen, da fehlt mir im Moment die
Zeit für.

Gruß
Daniel

--
Die E-Mail-Adresse im FROM ist gültig, wird aber nicht gelesen.

E-Mail: <rot13> </rot13>
oder WWW:

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 13.03.2005 10:36:33 von tonello47

Moin, moin!

Mit welcher Begründung?
[color=blue]

Ich fasse mal den zweiseitigen Schlichtungsspruch wie folgt zusammen:

1. Grund: Eine Baussparkasse ist keine "SPARKASSE" sondern .... Wesen
und Zweck für wohnungswirtschaftliche Darlehen mit niedriger Verzinsung
....
--Da gehe ich gedanklich mit!
xxAus diesem Grunde habe ich mir ja von vier verschieden, kompetenten
xxBHW-Mitarbeitern die Verzinszung mehrfach MÜNDLICH bestätigen
lassen.
xxSogar in meinem Beisein telefonisch von der BHW-Zentrale bestätigen
lassen.

2. Mit der Überzahlung erhöht der Bausparer einseitig den Vertrag und
umgeht die Abschlußgebühr von 1%.
---Da gehe ich nicht mit!
xxxxBei Verzicht auf ein Bauspardarlehen bekomme ich die Gebühr ja
wieder xxxxzurück.

3. Da der Vertrag überspart ist, kann auch kein Darlehen gewährt werden
(auf das man ja verzichten muß).

Der BHW-Zentrale sollen angeblich schriftliche Stellungnahmen der
BHW-Mitarbeiter vorliegen soll, die die Zusage über die 5%-Versinsung
an mich abstreiten. Dann müßte eine Vernehmung dieser Personen
vorgenommen werden. Dies ist in einem Schlichtungsverfahren nicht
möglich.
Hier steht Aussage gegen Aussage!

Da ich befürchte, dass die Mitarbeiter große Problemen bekommen würden
- verzichte ich z.Zt. auf weitere rechtliche Schritte.


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 20.09.2007 17:32:32 von samael

Hallo, ich habe ein ähnliches Problem, ich bekam heute ein Schreiben der
BHW das mein Vertrag überzahlt ist und mir nächsten Monat ausgezahlt
wird, per Überweisung oder Verrechnungsscheck.
Auif meinen Anruf hin das die mir den Vertrag doch nicht einfach
auszahlen können, meinten die "Natürlich, seit die Postbank drin ist hat
sich einiges geändert!?"
Sozusagen eine Zwangsauszahlung!
Muß man das akzeptieren?und dann noch eines, wie verhält sich das beim
Bausparen mit den Bonuszinsen die ja nun mit einem Mal anfallen, da
reicht doch keine Freistellungsauftrag mehr oder gibt es fürs Bausparen
was ja sogar staatlich gefördert wird eine extra Regelung dazu?
Sonst können die sich die Förderung doch sparen wenn bei Auszahlung
wieder alles abgeht?

Michael


--
samael
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 21.09.2007 00:17:35 von petze0815

Hallo,
hab das gleiche Problem! Habe einen netten aber deutlichen
Brief bekommen. dass die Bausparsumme lange erreicht ist
und jetzt will die BHW mir auf einmal ohne Vorankündigung das
Geld auszahlen! Dürfen die das so ohne weiteres? ...Wollte
es als Sparkonto stehen lassen, weil es gute Zinsen bringt. Die Kündigen
mir sozusagen den Bausparvertrag, oder? Danke für die Infos


--
petze0815
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 25.09.2007 09:54:15 von tonello47

Moin, moin!

Das BHW hat auch bei mir die ZWANGSKündigung angedroht weil mein
Vertrag seit Jahren zu 100 % angespart ist.
Siehe auch meine Beiträge von 2004 (Ombudsverfahren usw)!

Ich lege sofort Widerspruch dagegen ein. Wenn bis zum 15.10.2007 kein
positiver Bescheid vom BHW kommt, werde ich wieder ein Ombudsverfahren
beantragen.

Dieses mal habe ich viel bessere Aussichten den "Kreativen Auslegung
der Bausparbedingungen des BHW" zu begegnen.

Ich berichte weiter wie der Fall ausgeht.

Tschüß
tonello47


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 25.09.2007 18:27:00 von UseNet-Posting-Nospam-74308-

(tonello47) 25.09.07 in /de/etc/finanz/misc:


>Moin, moin!

>Das BHW hat auch bei mir die ZWANGSKündigung angedroht weil mein
>Vertrag seit Jahren zu 100 % angespart ist.

Wirklich zu 100% oder zu 50 resp. 60%?


Rainer

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 25.09.2007 20:52:00 von Manfred Ginger

Rainer Zocholl wrote:

>>Das BHW hat auch bei mir die ZWANGSKündigung angedroht weil mein
>>Vertrag seit Jahren zu 100 % angespart ist.
>
> Wirklich zu 100% oder zu 50 resp. 60%?

100% sind 100%, nicht 50%, bzw. 60%.

--
Leute, die Geld ausgeben, verstehen nichts von den wahren
Freuden eines Kapitalisten. [Onkel Dagobert]

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 25.09.2007 21:52:58 von tonello47

samael;1789086 Wrote:
>
> und dann noch eines, wie verhält sich das beim Bausparen mit den
> Bonuszinsen die ja nun mit einem Mal anfallen, da reicht doch keine
> Freistellungsauftrag mehr oder gibt es fürs Bausparen was ja sogar
> staatlich gefördert wird eine extra Regelung dazu?
> Sonst können die sich die Förderung doch sparen wenn bei Auszahlung
> wieder alles abgeht?
>
> Michael

Ja leider!
Der Freistellungsbetrag muß in dem Jahr der Auszahlung ausreichen -
sonst fallen für den Rest Steuern an.


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 26.09.2007 09:05:30 von Matthias Hanft

tonello47 schrieb:
>
> Der Freistellungsbetrag muß in dem Jahr der Auszahlung ausreichen -
> sonst fallen für den Rest Steuern an.

Eigentlich sind die Steuern, die man in einem bestimmten Jahr zahlen
muß, mit und ohne Freistellungsauftrag genau die gleichen - lediglich
der Zahlungszeitpunkt ist leicht unterschiedlich (entweder bei der
Auszahlung oder dann eben nach Abgabe der Einkommensteuererklärung).

Ich bin inzwischen dazu übergegangen, bei neuen Konten überhaupt
keine Freistellungsaufträge mehr zu erteilen - dann wird wenigstens
die ESt-Nachzahlung nicht mehr so hoch :-)

Gruß Matthias.

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 26.09.2007 20:20:00 von UseNet-Posting-Nospam-74308-

(Matthias Hanft) 26.09.07 in /de/etc/finanz/misc:

>tonello47 schrieb:
>>
>> Der Freistellungsbetrag muß in dem Jahr der Auszahlung ausreichen -
>> sonst fallen für den Rest Steuern an.

>Eigentlich sind die Steuern, die man in einem bestimmten Jahr zahlen
>muß, mit und ohne Freistellungsauftrag genau die gleichen - lediglich
>der Zahlungszeitpunkt ist leicht unterschiedlich (entweder bei der
>Auszahlung oder dann eben nach Abgabe der Einkommensteuererklärung).

>Ich bin inzwischen dazu übergegangen, bei neuen Konten überhaupt
>keine Freistellungsaufträge mehr zu erteilen - dann wird wenigstens
>die ESt-Nachzahlung nicht mehr so hoch :-)

Du vergibst aber Zineszinsen und im Falle eines Bausparvertrages steigt
das Guthaben weniger weiter. Die Zinsen würden ja auch bei einem
"übersparten" Bausparvertrag diesem weiterhin gutgeschrieben. Wer
aber die zinsen aus dem Bausparvertrag schon etwas früher haben will,
stellt nicht frei, und bekommt bis zu 30% der Zinsen dann halt vom
Finanzamt "ausgezahlt"...
Rainer

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 26.09.2007 20:33:00 von UseNet-Posting-Nospam-74308-

(feigling tonello47) 25.09.07 in /de/etc/finanz/misc:


>feigling samael;1789086 Wrote:
>>
>> und dann noch eines, wie verhält sich das beim Bausparen mit den
>> Bonuszinsen die ja nun mit einem Mal anfallen, da reicht doch keine
>> Freistellungsauftrag mehr oder gibt es fürs Bausparen was ja sogar
>> staatlich gefördert wird eine extra Regelung dazu?
>> Sonst können die sich die Förderung doch sparen wenn bei Auszahlung
>> wieder alles abgeht?
>>
>> Michael

>Ja leider!
>Der Freistellungsbetrag muß in dem Jahr der Auszahlung ausreichen -
>sonst fallen für den Rest Steuern an.

Verwuchselt Duchen oder das OPchen da evtl. "Freibetrag"
mit "Freistellungsbetrag"? (Das OPchen schreibt vom "Freistellungsauftrag")

Es ist für die Höhe der Steuern egal, ob man einen Freistellungsauftrag
eingerichtet hat oder nicht. Ohne bekommt das FA 30% der Zinsen sofort,
egal ob der Freibetrag überschritten wird oder nicht, muss sie aber beim
Einkommsteuerbescheid wieder zurückzahlen, wenn unter dem Freibetrag.
Mit Freistellungsauftrag bekommt das FA seinen "Anteil" an den Zinsen
erst nach austellen des Bescheides.

Die Sache mit den Freistellungsauftrag diente vorallem dazu eine rechtliche
Grundlage zuschaffen um Daten unterschiedlicher Banken zusammenfassen zu
können. Hätte es von anfang eine Zinsabschlagsteuer gegeben, wäre das Bafin
(oder wie der Laden gerade heisst der die Freistellunsgaufträge saldiert
und prüft und rückmeldet) unnötig und arbeistlos gewesen...
All die Beamte die im Bundestag sitzen wissen schon, wie sie ihre Kollegen
mit Arbeit versorgen, sie wollen ja wieder gewählt werden und sichern so auch
ihre eigenen "Arbeits"-plätze...


Rainer

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 28.09.2007 10:00:16 von tonello47

Moin, moin!

Ich freue mich immer sehr über Vorschläge, die mich
weiterbringen!!!!!!
Deshalb kommentiere ich den vorigen Beitrag nicht.

Ich schlage vor das alle Zwangsgekündigten sofort schriftlich
Widerspruch einlegen.
Dann sollten wir uns auf das Ombudsverfahren vorbereiten, denn wie ich
das BHW kenne, läuft es darauf hinaus.

Zur Info da mal reinschauen.


Tschüß
tonello47

PS: Ich bin per email nicht zu erreichen (wurde zugeSpamt)


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 28.09.2007 12:20:29 von xurtx

Hallo zusammen,

auch ich habe das gleiche Problem. Kenne zudem noch jemanden, der auch
davon betroffen ist. Habe bereits mit einer Dame von BHW telefoniert.
Sie erschien aber auch eher hilflos bzw inkompetent. Ich war vermutlich
nicht die erste, die gemeckert hat. Hatte Ihnen angeboten, dass ich die
überzahlte Summe auf meinen anderen Bausparvertrag bei der BHW umbuchen
und dann wäre dieser ja nicht mehr überzahlt. Angeblich ginge das nicht
mehr. Fadenscheinige Begründungen und keine Lösung in Sicht mit dieser
Frau. Auch ich werde nun Einspruch gegen diese Zwangsauszahlung
einlegen. Meine Frage an die erfahrenden Experten hier ist nun, wie ich
so ein Schreiben möglichst eindrucksstark formulieren könnte?


--
xurtx
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 29.09.2007 12:20:09 von tonello47

xurtx;1793815 Wrote:
> Hallo zusammen,
>
> Meine Frage an die erfahrenden Experten hier ist nun, wie ich so ein
> Schreiben möglichst eindrucksstark formulieren könnte?


Moin, moin xurtx!

Ich bin kein Rechtsexperte!
Mein Vorschlag wäre:

"Hiermit lege ich Widerspruch gegen die von Ihnen angekündigte
Vertragsauflösung meines BS-Vertages Nr. 111111111 ein.
Ich behalte mir weitere Rechtswege vor."

Noch ein Tipp: Dieser Brief könnte ja verloren
gehen!!!????
Den Brief mit einer Durchschrift bei der BHW
Beratungsstelle einreichen und auf der Durchschrift den Eingang
bestätigen lassen. Das spart Kosten und Stress.

Viel Erfolg!
Tschüß
tonello47

PS. könnte es sein, dass das BHW oder ein Mitarbeiter hier mit liest
und schreibt?


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 01.10.2007 13:57:44 von samael

Hallo, mal eine andere Frage, ist es eigentlich möglich sich das
Bausparguthaben teilauszahlen zu lassen, Hälfte dieses Jahr , Hälfte
nächstes oder später?
BHW- meint erst einmal kategorisch Nein, und in diesem Fall müsse der
Vertrag dieses Jahr eh abgewickelt werden, warum wissen die wohl auch
nicht so genau (Ahnungslosigkeit der Callcenter), werde dann immer
darauf verwiesen schriftlich nachzuhaken.

Danke Michael


--
samael
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 02.10.2007 18:16:36 von KlausDiet

tonello47;1793724 Wrote:
> Moin, moin!
>
> Ich freue mich immer sehr über Vorschläge, die mich
> weiterbringen!!!!!!
> Deshalb kommentiere ich den vorigen Beitrag nicht.
>
> Ich schlage vor das alle Zwangsgekündigten sofort schriftlich
> Widerspruch einlegen.
> Dann sollten wir uns auf das Ombudsverfahren vorbereiten, denn wie ich
> das BHW kenne, läuft es darauf hinaus.
>
> Zur Info da mal reinschauen.
>
>
> Tschüß
> tonello47
>
>
>
> PS: Ich bin per email nicht zu erreichen (wurde zugeSpamt)

Hallo, ich würde Ihnen gerne einen Rat unterbreiten. WElchen Tarif
haben Sie gewählt (z.B. Dispo plus .. )
MfG KlausDiet


--
KlausDiet
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 03.10.2007 09:23:49 von tonello47

KlausDiet;1795938 Wrote:
> Hallo, ich würde Ihnen gerne einen Rat unterbreiten. WElchen Tarif haben
> Sie gewählt (z.B. Dispo plus .. )
> MfG KlausDiet

Moin, moin KlausDiet!
Ich habe den Dispo plus aus dem Jahr 1998.

Vielen Dank im voraus!
tonello47


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 03.10.2007 12:21:37 von sibille

tonello47;1796129 Wrote:
> Moin, moin KlausDiet!
> Ich habe den Dispo plus aus dem Jahr 1998.
>
> Vielen Dank im voraus!
> tonello47

Hi KlausDiet,
bin auch gespannt, habe genau das gleiche Problem:
Dispo plus von 1997 zu 100 % angespart mit 5% Verzinsung nach 7
Jahren. BHW-Kündigungsschreiben ist vom 17.09.. Muss also schnell
handeln.
Danke!
Sibille


--
sibille
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 03.10.2007 13:38:21 von KlausDiet

Hallo Sibille u. Tonello 47,

die zwangsweise Beendigung der hochverzinslichen Bausparverträge durch
BHW, wenn diese voll angespart wurden, ist die konsequente Fortsetzung
der Bemühungen von 2006. Hier wurden BHW Finanzberater gegenüber den
Sparern hochverzinslicher Verträge (max. 5%) beharrlich tätig, aufgrund
einer angeblichen Gesetzesänderung andere Verträge abzuschließen.

Focus berichtete in seiner Ausgabe 27/2006 mit der Überschrift:
"Vorsicht, Berater!
Noch profitieren Kunden von hohen Guthabenzinsen aus früheren
Bausparverträgen. Das wollen viele Anbieter ändern."
Aus dem Inhalt: "Die Bausparkassen zahlen ihren Kunden häufig noch
Guthaben- zinsen von bis zu 5%- weit mehr, als bei anderen sicheren
Anlagen zu holen ist. Doch BHW & Co können diesen Satz derzeit kaum mehr
erwirtschaften."

Jetzt wird die Präambel der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge
für die zwangsweise Auflösung voller Verträge als Begründung genannt.
Irgendwie muß BHW die Bilanz sehr ungünstigen Verträge loswerden. Aus
der Sicht BHW, ein verständliches Handeln!

Aber mit "BHW Dispo plus" wurde ein neues Bausparen konzipiert.
Aus den Vorbemerkungen: " Sie haben mit Dispo plus das neue Bausparen
gewählt. Dispo plus kann sich als Anlage- und Darlehnskonto dank seiner
vielen Gestaltungsmöglichkeiten ihrer individuellen Lebenssituation
anpassen. Nach der von Ihnen erbrachten Sparleistung erhalten Sie ohne
Gebühren ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Wenn Sie kein Darlehen in
Anspruch nehmen möchten, können Sie von der attraktiven
Guthabenverzinsung aus der Sparphase profitieren.
Was immer Sie auch wählen: Nicht der Tarif allein, sondern Ihre Wünsche
und Pläne sind entscheidend für den Verlauf des Bausparvertrages."

Hiernach ist zweifelsfrei zu erkennen, dass dieses Konto bei BHW auch
als Anlagekonto geführt werden durfte, also ohne Verpflichtung ein
Darlehen in Anspruch zu nehmen. Die Präambel der Bausparbedingungen
wurde damit m.E. vernachlässigt.
Wenn nunmehr der Vertrag voll angespart wurde , so besteht bei Dispo
plus die Möglichkeit, dieses Guthaben um 1.500.-EUR p.a. durch
Teilauszahlung zu verringern, damit die jährlichen Zinsen dem Vertrag
gutgeschrieben werden können. Eine weitere Möglichkeit sehe ich auch,
die jährlichen Zinsen durch Umbuchung einem anderen Vertrag zuzuführen.
Von daher kann nicht mehr von einer Überzahlung des Bausparvertrages
durch BHW argumentiert werden.

Fazit: 1. Widerspruch einlegen
2. Begründung für den Widerspruch sollten Sie (ohne
rechtliche Gewähr für einen Erfolg) aus dem obigen Beitrag entnehmen)
3. Hinweis auf Beschwerdemöglichkeit geben und je nach
Entscheidung des BHW Beschwerde tatsächlich einlegen an die Ombudsfrau
der privaten Bausparkassen
Verfahrenshinweise:


Ich wünsche Ihnen und mir viel Erfolg.
Viele Grüße von KlausDiet


--
KlausDiet
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 03.10.2007 16:35:59 von KlausDiet

Hallo!

Nachgang:
Aus dem Artikel Focus 27/2006, der als Anhang 5,5 MB zu groß ist:

Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale NRW: "Mal wird eine
angebliche Gesetzesänderung vorgeschoben, mal soll eine höhere
Bausparsumme sinnvoll sein." Das Ziel aber ist: "Die Berater wollen den
Vertrag ändern, damit der Kunde in einen neuen Tarif hineinrutscht."
warnt Bieler. Dadurch werde der Bausparer um zwei bis drei Prozent
Guthabenzinsen gebracht.

Die wenigsten Kunden wissen, dass ein Altvertrag weiterläuft, auch wenn
sie das Darlehen nicht in Anspruch nehmen.

MfG KlausDiet


--
KlausDiet
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 04.10.2007 08:52:46 von tonello47

KlausDiet;1796279 Wrote:
> Hallo Sibille u. Tonello 47,
>
> Hiernach ist zweifelsfrei zu erkennen, dass dieses Konto bei BHW auch
> als Anlagekonto geführt werden durfte, also ohne Verpflichtung ein
> Darlehen in Anspruch zu nehmen. Die Präambel der Bausparbedingungen
> wurde damit m.E. vernachlässigt.
> Wenn nunmehr der Vertrag voll angespart wurde , so besteht bei Dispo
> plus die Möglichkeit, dieses Guthaben um 1.500.-EUR p.a. durch
> Teilauszahlung zu verringern, damit die jährlichen Zinsen dem Vertrag
> gutgeschrieben werden können. Eine weitere Möglichkeit sehe ich auch,
> die jährlichen Zinsen durch Umbuchung einem anderen Vertrag zuzuführen.
> Von daher kann nicht mehr von einer Überzahlung des Bausparvertrages
> durch BHW argumentiert werden.
>
> Ich wünsche Ihnen und mir viel Erfolg.
> Viele Grüße von KlausDiet


Moin, moin Klaus-Diet!

Erst einmal vielen Dank für diese guten Beiträge. Ich sehe es genauso.

Bei "Überzahlung des BS-Vertrages durch die Guthabenszinsen" sehe ich
noch eine Möglichkeit:
Einfach ein Brief am 01.01 jeden Jahres an das BHW und um
Überweisung des Betrages bitten.

Ebenso habe ich keinen Hinweis in den BS-Bedingungen gefunden in dem
steht, dass man ein BS-Darlehen nehmen muss. Im Gegenteil - wer auf sein
BS-Darlehen verzichtet bekommt als Belohnung die Abschlussgebühr zurück.

Ich sehe dem Ombudsverfahren gelassen entgegen - wir haben da die
besten Aussichten auf Erfolg.

tonello47


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tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 04.10.2007 16:07:39 von sibille

Hi,
von mir auch Danke, KlausDiet!

Allerdings steht in dem Schreiben der Bausparkasse gar nichts von
"Kündigung" oder "Darlehensverzicht", sondern nur, dass man das Guthaben
auf das bekannte Konto überweisen wird. Dabei wird darauf verwiesen,
dass das Bausparziel bzw. der "Vertragszweck" nicht erfüllt wird,
nämlich das günstige und keinen Zinsschwankungen ausgesetzte Darlehen
anzunehmen.

Der Auszahlung habe ich nun mal widersprochen. Mal sehen, was
passiert.

Übrigens hat der hiesige Berater mir auf Nachfrage gesagt, ich soll
erst mal gar nicht reagieren, vielleicht würde ja nichts passieren, man
würde evtl. ja vergessen, das Geld zu überweisen.

Gruß
Sibille


--
sibille
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 04.10.2007 18:48:24 von tonello47

sibille;1796991 Wrote:
> Hi,
>
> Übrigens hat der hiesige Berater mir auf Nachfrage gesagt, ich soll
> erst mal gar nicht reagieren, vielleicht würde ja nichts passieren, man
> würde evtl. ja vergessen, das Geld zu überweisen.
>
> Gruß
> Sibille

Moin, moin Sibille!

1. Die Auskunft von dem "Berater" ist zum Lachen! Ja, ist den schon
Karneval?
Ein Widerspruch ist schon aus rechtlichen Gründen wichtig.

2. Heute bekam ich vom BHW eine Antwort auf meinen Widerspruch. Darauf
wurde gar nicht eingegangen bzw. es wurde ignoriert. Weiterhin kündigt
das BHW die Rückzahlung auf das bekannte Konto an.
OK! Dann werde ich erst einmal dem BHW mitteilen, dass ich alle daraus
entstandenen Kosten in Rechnung stellen werde. (Portokosten,
Zinsverluste und evtl. Steuern auf die Nachverzinsung - da
ich meine Anlage nicht darauf vorbereiten konnte)
Ebenso wird das Ombudsverfahren beantragt

Tschüß
tonello47


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 04.10.2007 19:48:04 von sunsplash

Guten Tag alle zusammen.
Bin ganz neu hier, habe aber wohl alles richtig gemacht bei der
Anmeldung
Ich habe gerade mit Googles Hilfe dieses Forum gefunden.
Ich bin ebenso in der Weise betroffen, dass das BHW mir und meinem
Sohn, jeweils mit Schreiben vom 17.09., die Auszahlung der Verträge,
Tarif Dispo Plus von 1999, zum 24.10. angekündigt hat.
Ich habe die letzten Beiträge gelesen und bedanke mich bei allen,
insbesondere bei Klaus Diet, für die Vorschläge zur Vorgehensweise. Ich
werde ebenfalls noch heute einen Widerspruchsbrief schreiben, was wohl,
wie der letzte Beitrag von tonello47 zeigt, nichts nützen wird. Ich
werde weiter die Beiträge im Forum verfolgen und ebenso berichten, was
bei mir passiert. Es wäre schön, wenn wir ab einem Punkt, evtl. Klage,
gemeinsam vorgehen könnten. Ich bin mir aber noch nicht klar, ob ich mir
den Stress für Bspsummen von 10 bzw 5 Tsd. antun soll. Bin aus
Rheinland-Pfalz und fahre morgen mit Ferienbeginn in Urlaub. Meine
möglichkeiten zur Teilnahme an der Diskussion sind bis zum 15.10. leider
dadurch etwas eingeschränkt.
Gruß Manfred


--
sunsplash
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[OT] Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 04.10.2007 20:33:31 von Stefan Krieg

Hallo einteiliger Name,

sunsplash schrieb:

> Bin ganz neu hier,

Merkt man.
Bitte präzisiere "hier".

> habe aber wohl alles richtig gemacht bei der Anmeldung

Nein, Dir sind diverse Fehler unterlaufen. Unter anderem nachzulesen hier:
und hier:
(dort insbesondere
Punkt 10 u. 14).

Macht aber auch nicht wirklich viel, weil aus dem Aktienboard regelmäßig
dieser "Schrott" kommt.

> Rheinland-Pfalz und fahre morgen mit Ferienbeginn in Urlaub. Meine
> möglichkeiten zur Teilnahme an der Diskussion sind bis zum 15.10. leider
> dadurch etwas eingeschränkt.

Schönen Urlaub!
(und nimm Deine Aktienboard- Kollegen doch einfach mit) ;-)

gruß aus berlin
der stef

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 09.10.2007 10:59:52 von xurtx

Hallo,

danke zusammen für die Tipps. Werde dann auch mal einen
Brief verfassen und sehen wie es weitergeht!


--
xurtx
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 11.10.2007 10:41:36 von tonello47

Moin, moin!

netsailor;1800103 Wrote:
>
> >Hat schon jemand aktuell ein Verfahren beim Ombudsmann laufen?
>
> Ja!
>
> Ich habe am 08.10.2007 ein Ombudsmannverfahren wie folgt beantragt:
>
> Hiermit beantrage ich ein Ombudsmannverfahren zur Klärung der
> Rechmäßigkeit dieser Maßnahme
> Begründungen:
> 1. Bei Vertragsabschluß hat das BHW und ihre Berater massiv mit dem
> Argument „Anlagekonto und Zinsen bis 5%“ geworben und als
> Verkaufsargumente genutzt. Siehe Anlage- Deckblatt der
> Bausparbedingungen
> 2. Der Verzicht auf das BS-Darlehen wird vom BHW sogar mit der
> Rückzahlung der Abschlussgebühr belohnt.
> 3. auf telefonischer Anfrage (Name xxxx) wurde mir folgendes
> bestätigte:
> Mein BS-Vertrag läuft unbegrenzt, und wird am Ende auf 5% nachverzinst.
> Zeuge meine Ehefrau
> 4. Diese Auskunft habe ich mir wenige Tage später telefonisch von der
> BHW-Zentrale bestätigen lassen. Name xxxxxx
> 5. Weitere persönliche Gründe..........
>
> Das BHW verfährt hier, aus meiner Sicht, wieder willkürlich und sehr
> kreativ zum Nachteil für ihre Kunden.
>
> Tipp: Gleich eine Kopie des letzten Kontoauszuges mitschicken.
>
> Ich berichte weiter!
>
> Tschüß
> tonello47
>
> PS. Ich bin über eine persönliche Nachricht zu erreichen.


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 11.10.2007 20:45:26 von Hammerhai

Hallo Liebe BHW-Geschädigte!
Zunächst mal- ich bin neu im Forum, aber ich habe das gleiche Problem:
Das BHW hat mir angekündigt, den voll angesparten Bausparvertrag im
Tarif Dispo Plus meines Sohnes Ende Oktober2007 zu beenden und das
Guthaben inkl. Zinsbonus auszuzahlen. Das will ich aber gar nicht, denn
dieser Vertrag war als Vorsorge gedacht und ergibt bei 2% Basiszins + 3%
Zinsbonus mit Zinseszins (nach BHW Angaben) eine Gesamtverzinsung von
5,83 %!

Nach Übernahme des BHW durch die Postbank haben die "üblichen"
Unternehmensberater wohl entdeckt, daß die Rendite der Firma durch
Altlasten (Dispo Plus) geschmälert wird. Also Beschluß: Der Vertrieb
soll die D Plus Verträge Schritt für Schritt - um keinen "Volksaufstand"
zu provozieren - erledigen. Wo es geht, mit sanfter Überredung,
ansonsten mit der Brechstange. Auf die hanebüchene rechtliche Qualität
der Kündigungsschreiben des BHW kommt es dabei gar nicht an. Dahinter
steht das Kalkül, daß jeder "einzelne" Kunde letztlich das Klagerisiko
scheut. Wichtig ist dem BHW offensichtlich, durch die angekündigte
Überweisung des Bausparguthabens Fakten zu schaffen und dem Empfänger
fällt es schwer, einen konkreten Schaden für eine Zivilklage zu
ermitteln! Denn dafür müßte er mit hypothetischen Daten operieren, also
z.B. wie lange man den Vertrag beim BHW hätte fortführen wollen und
welcher schlechtere Zins z.Zt. nur noch am Markt zu erhalten ist.
Schwierige Beweisführung, schlechte Erfolgsaussichten.

Was also tun? Zunächst einmal gilt es zu verhindern, daß das BHW Fakten
schaffen kann durch die Überweisung des Bausparguthabens! Ich habe meine
Kontoverbindung zum BHW durch Auflösung der bish. Bankverbindung
gelöscht! Soweit noch Zahlungen aus anderen BausparvVerträgen/
Darlehnsverträgen an das BHW zu leisten sind, laufen die über das
Girokonto eines vertrauten Freundes. Die Überweisung des
Bausparguthabens ist damit unmöglich! Soweit das BHW einen
Verrechnungsscheck per Post übersendet, werde ich den zurücksenden und
die Fortsetzung des Vertrages einfordern - ein Zahlvorgang wird aus dem
Verrechnungscheck ja erst dann, wenn man ihn bei seiner Hausbank zur
Gutschrift einreicht!

Was ist damit gewonnen? Zweierlei! Das BHW bleibt im Besitz des Geldes
und kann den Vertrag nicht durch Auszahlung beenden. Vor allem aber
Zeit! Aufsichtsbehörde für das BHW ist die Bundesanstalt für
Finanzaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, in Bonn (s. Web).
Dort kann man Beschwerde einlegen und um Überprüfung bitten. Oder die
Ombudsleute einschalten, ggfs. auch Zivilklage auf Vertragsfortsetzung
einreichen. Im - hoch wahrscheinlichen - Falle, daß die
Aufsichtsorgane/Gerichte etc Recht geben, kann der Vertrag "nahtlos"
fortgesetzt werden. Ist der Vertrag faktisch (durch Auszahlung) beendet,
hat man die Probleme Schadenersatz beweiskräftig zu dokumentieren (s.o)
und es ist fraglich, ob das BHW zur "Neuaufnahme" des Vertrages nach dem
Tarif Dispo Plus gezwungen werden kann.

Wichtig ist letztlich auch, Öffentlichkeit herzustellen! Beziehungen zu
Journalisten etc zu nutzen , um das Thema publik zu machen! Je mehr
öffentl. Druck entsteht, um so eher wird das BHW zur kulanter
Verfahrensweise bereit sein.

Waidmannsheil!


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Hammerhai
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 11.10.2007 22:55:46 von netsailor

Danke für die Tipps, auch wenn es m.E. etwas unpraktisch bis
unverhältnismäßig sein könnte, wegen dieser Angelegenheit zu versuchen,
mit allen Konten aus dem Sichtfeld des Postbank-BHW Konzerns zu
verschwinden. Ich habe da mehr laufen, als ein Sparbuch...

Die Bezifferung des Schadens ist aber m.E. nicht so kritisch, wenn man
nicht auf Jahre im Voraus alle "Schäfchen" ins Trockene bringen will.
Häufig sollte als erster Ansatz die Bezifferung der Differenz zwischen
der jetzt anfallenden Steuerlast und der ab Anfang 2009 meist
niedrigeren Kap-Ertragssteuer den wesentlichen Schadensposten
darstellen. Dazu kann man dann z.B. einfach die Zinsdifferenz zu den
aktuell nun aber nicht mehr so niedrigen Marktzinsen für z.B. 2 Jahre
ansetzen.

Werde Vorgang mal an den Ombudsmann schicken, auch wenn ich das Gefühl
habe, dass der zeitliche Ablauf so angelegt ist, dass man mit dem lt.
Verfahrensordnung nicht gerade blitzschnellen Verfahren (Bausparkasse
hat mind. 1 Monat Zeit für Stellungnahme) nicht unbedingt bis zum 24.10.
soweit ist, dass die Bausparkasse inhaltlich dann schon einen Hinweis
des Omdusmanns hat.


--
netsailor
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 12.10.2007 17:04:16 von w-t-h-

Moin,
auch mich will die BHW zwangsauszahlen. Nachdem ich auf das erste
Schreiben mitgeteilt habe, daß ich mit der Auszahlung nicht
einverstanden bin, erhielt ich als Antwort das gleiche Blabla (Präambel
etc.). Dann schrieb ich an den Konzernchef Herrn Klein und drohte bei
Zwangsauszahlung mit der Kündigung meines Postbank-Girokontos. Als
Antwort erhielt ich ein Schreiben, daß zunächst auch das Blabla enthält,
zum Schluß heißt es aber:
"Wir können Ihnen hierzu mitteilen, dass zu einem identischen
Sachverhalt aktuell ein Schlichtungsverfahren vor den Ombudsleuten der
Privaten Bausparkassen anhängig ist. Wir sind vor diesem Hintergrund
bereit, die Abrechnung Ihres Bausparvertrages bis zum Ergehen einer
Entscheidung im Schlichtungsverfahren zurückzustellen und den
Bausparvertrag bis dahin weiterzuführen."
Meinerseits zunächst einmal vielen Dank an die, die das
Ombudsmann-Verfahren beschritten haben. Persönlich habe ich schlechte
Erfahrungen mit dem Ombudsmann gemacht. Wenn das Verfahren aber wie bei
mir wieder über ein Jahr dauert, ist schon viel Zeit gewonnen.
Hoffentlich nimmt sich die Presse der Angelegenheit an. Falls das
Ombudsmann-Verfahren für uns negativ ausgeht, werde ich gerichtlich
gegen die Zwangsauszahlung angehen. Von der Bafin-
Aufsicht ist nämlich nicht viel Verbraucher-Freundlichkeit zu
erwarten.
Tach
w-t-h-


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w-t-h-
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 12.10.2007 19:34:52 von jcst

Moin,
habe den gleichen Ärger mit der BHW.
2 x Widerspruch eingelegt. Nun ruht das Verfahren, bis Musterverfahren
entschieden ist.
Schön zu wissen, dass man nicht allein ist.

jcst


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jcst
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 12.10.2007 20:02:35 von Hammerhai

Glückwunsch! Das wäre ein erster Erfolg - bröckelt die BHW-Front?
Als Betroffene sollten wir uns allerdings keine vorschnellen Hoffnungen
machen!

Wir haben es mit "toughen" Profis von Unternehmensberatungen zu tun,
die unmittelbar im Vorstandsauftrag handeln!!! Deren Strategie ist
klar:" Beenden der Verträge auf Teufel komm raus mit abstrusen
Behauptungen. Kurze Fristen setzen. Geld auszahlen. Fakten schaffen! "
Natürlich wissen die genau um Ihre schwache juristische Position. Aber
in der Wirtschaft zählt:" Quick & dirty" d.h. wenn es gelingt 70 oder
80% eines Problems zu lösen, dann ist das o.k. und ein Erfolg. D.H., man
hofft drauf, daß viele angeschriebene Kunden "einknicken", das
Bausparguthaben annehemn und einen Zivilprozess scheuen. Wenn dann noch
einige "Hartgesottene" bleiben - sei`s drum, wenn das Problem aus
BHW-Sicht zu 80% erledigt ist.

Niemand sollte sich deshalb die Illusion machen, das BHW werde dann
doch wohl nicht - z.B. am 24.10.- wagen, die Guthaben auszuzahlen. In
der Unternehmensberaterszene gilt die Praxis, es ruhig auf einen Prozess
ankommen zu lassen. Erst wenn im Prozessverlauf erkennbar wird, dass die
Sache verloren geht, dann knickt die Gegenseite ein. Denn nichts
fürchtet man so sehr, wie ein Präzedenzfallurteil! Daran könnten sich
alle anderen offenen Fälle anhängen und die Vertragsbeendigungskampagne
wäre hin! In dem Moment, wo das BHW erkennt, ein Prozess geht verloren,
wird man dem Prozeßgegner ein super kulantes Vergleichsangebot
(Vertragsfortführung, Spesenerstattung etc) machen, um einen
Präzedenzfall um jeden Preis zu vermeiden.

Deshalb auch die kurze Fristsetzung, um zu vermeiden, daß vor
Fristablauf (hier z.B. 24.10) aus reinen Zeitgründen bereits ein Urteil
o.ä. vorliegen kann. Wer dann das Guthaben angenommen hat, hat
schlechte Karten, weil der Vertrag durch die Annahme faktisch beendet
ist. Eine Wiedereinsetzung in das alte Dispo Plus Vertragsverhältnis
dürfte schwierig sein. Stattdessen wird das BHW "gleichwertige"
Anlagemöglichkeiten anbieten (s. Anschreiben/Beratungsangebot für
Postbankprodukte).

Konkret gibt es also kurzfristig nur 2 Handlungsoptionen! Mindestens
widersprechen und die Annahme des Geldes verweigern/ zurücküberweisen
oder die brutale Variante: Die Kontoverbindung lösen, daß erst gar nicht
überwiesen werden kann.

Losgelöst vom Einzelfall fürchten Vorstand & Unternehmensberater
natürlich auch sehr eine breite Öffentlichkeit! Den Knatsch mit
einzelnen Kunden nimmt man im Interesse der
Dividende/Tantieme ja noch in Kauf, aber an die Knochen
geht es, wenn in den Medien großflächig berichtet wird. Dann kommt das
Unternehmen ganz schön ins schwitzen und knickt flott ein.

So, liebe Leute, ran an die Arbeit! Nicht hoffen und bangen -
handeln!!!

Waidmannsharry


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Hammerhai
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 12.10.2007 22:20:00 von UseNet-Posting-Nospam-74308-

(w-t-h-) 12.10.07 in /de/etc/finanz/misc:


>Moin,
>auch mich will die BHW zwangsauszahlen. Nachdem ich auf das erste
>Schreiben mitgeteilt habe, daß ich mit der Auszahlung nicht
>einverstanden bin, erhielt ich als Antwort das gleiche Blabla
>(Präambel etc.).

>Dann schrieb ich an den Konzernchef Herrn Klein und
>drohte bei Zwangsauszahlung mit der Kündigung meines
>Postbank-Girokontos.

>Als Antwort erhielt ich ein Schreiben, daß
>zunächst auch das Blabla enthält, zum Schluß heißt es aber:

>"Wir können Ihnen hierzu mitteilen, dass zu einem identischen
>Sachverhalt aktuell ein Schlichtungsverfahren vor den Ombudsleuten
~~~! Nur eines!

>derPrivaten Bausparkassen


>anhängig ist. Wir sind vor diesem Hintergrund
>bereit, die Abrechnung Ihres Bausparvertrages bis zum Ergehen einer
>Entscheidung im Schlichtungsverfahren zurückzustellen und den
>Bausparvertrag bis dahin weiterzuführen."

Bitte wende auch Dich an den Ombudsmann!
Unbedingt!
Mit dem Schreiben wollen sie verhindern, das mehr Leute sich
beschweren. Der eine kann dann als "Querulant" abgetan werden.


Geschlossene Verträge müssen eingehalten werden!
Wenn die BHW damals für sich vorteilhafte Bedingungen unterschrieben haben
und diese heute für sie nachteilig sind: Deren Pech, sid hätten ja
aufpassen können, was sie unterschreiben!
Ganz besonders, wenn sie selbst diese Bedingungen definiert haben!


Geh' mal zu einer Bank und sach':
"Euer alter Kredit ist mir zu teuer, hier habt ihr das Geld zurück,
hab's mir gerade woanders zum halben Preis geholt."
Die werden sofort von "Schadenersatz" "Vertragstreue" "Schmerzensgeld"
"Trennungsgebühren" etc. sprechen und -selbstverständlich- reichlich
"Vorfälligkeitsentschädigung" fordern...

Hier ist nun mal der seltene Fall eingetreten, das eine Bank eine
in der Postition ist, das Geld lieber zurückgegeben zu wollen, weil sie es
woanders billiger bekäme.
So what?
Man kann nicht immer Gewinnen.

>Persönlich habe ich schlechte
>Erfahrungen mit dem Ombudsmann gemacht.

Dennoch, geh' wiederhin!
Die Postbank wird wohl kaum selbst auf den Ombudsman hinweisen,
wenn sie nicht erreichen will, das die Leute sich bequem zurücklehnen
und sagen: "Ach, dann muss ich ja nix tun".


>Hoffentlich nimmt sich die Presse der Angelegenheit an.

Berichte Deinen Fall doch an finanztest und der Verbraucherzentrale.
Dort gilt auch:
Wenn's nur einer ist: Pech, aber wenn mehre Leute schreiben
ist das wohl was dran und man kann recherchieren.

Rainer

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 13.10.2007 18:14:14 von tonello47

Rainer Zocholl;1801359 Wrote:
> (w-t-h-) 12.10.07 in /de/etc/finanz/misc:
>
>
> >Hoffentlich nimmt sich die Presse der Angelegenheit an.
>
>
> Genau - sehe ich auch so! Wir sollten den Druck weiter aufbauen.
>
> Ich habe heute die Wirtschaftswoche, Börse Online und
> Capital angeschrieben.
>
> Tschüß
> tonello47


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tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 17.10.2007 09:15:28 von tonello47

Moin, moin!
Gestern kam ein neues Schreiben vom BHW:
Letzter Satz:
"Wir können Ihnen mitteilen, dass zu einem identischen Sachverhalt
aktuell ein Schlichtungsverfahren vor den Ombudsleuten anhängig ist. Wir
sind vor dem Hintergrund bereit, die Abrechnung Ihres Bausparvertrages
bis zum Eingehen einer Entscheidung im Schlichtungsverfahren
zurückzustellen und den BS-Vertrag bis dahin weiterzuführen."

Na also es tut sich schon mal was!

Jeder sollte ein Ombudsmannverfahren beantragen und die Presse, WiSo
usw. einschalten.
Ich berichte weiter!
Tschüß
tronello47


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 18.10.2007 15:52:08 von sibille

Hi,
Danke für den Link zum Musterbrief!
Den Zusatz mit dem Schlichtungsverfahren werde ich selber noch
dazuschreiben. Diesen hatte die Bausparkasse bei ihrer Antwort an mich
weggelassen.
Sibille


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sibille
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 18.10.2007 16:13:21 von w-t-h-

Rainer Zocholl;1801359 Wrote:
> (w-t-h-) 12.10.07 in /de/etc/finanz/misc:
>
> [color=blue]
> ~~~! Nur eines!
> [color=blue]
> Bitte wende auch Dich an den Ombudsmann!
> Unbedingt!
>
> Moin Rainer,
> "Gut Zureden hilft", habe meine Beschwerde an den Ombusmann
> abgeschickt
> Tach
> w-t-h-


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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 19.10.2007 15:12:04 von Punkt111

Hallo,
habe vom BHW-Vorhaben heute durch die Presse erfahren. Vor einigen
Wochen hat mir das BHW die Änderung meines alten Vertrages in einen Fond
vorgeschlagen. Ich stehe kurz vor der Summe, die eine 5%ige Verzinsung
bringen würde. Ich habe nicht reagiert. Jetzt frage ich mich - habe ich
die Drohung mit der Rückzahlung schlicht übersehen? Muss ich wohl jetzt
damit rechnen, dass das Geld in den nächsten Tagen auf
meinem Konto landet?


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Punkt111
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 19.10.2007 19:52:19 von netsailor

Moin moin!

Es kann m.E. schon sein, dass man das Schreiben vom 17.9.07 als Werbung
entsorgt hat, da es in der üblichen Bankenwerbemanier daher kam mit
Flyer und Rückumschlag.

Ich habe heute die bereits mehrfach erwähnte Erklärung, dass wegen
meiner erklärten Drohung ggf. auch mit der gerichtlichen Durchsetzung
der Vertragsfortführung der Vertrag bis zum Ende des
Schlichtungsverfahrens fprtgeführt würde erhalten mit dem wichtigen
Satz:

"Wir können Ihnen mitteilen, dass zu einem identischen Sachverhalt
aktuell ein Schlichtungsverfahren vor den Ombudsleuten anhängig ist. Wir
sind vor dem Hintergrund bereit, die Abrechnung Ihres Bausparvertrages
bis zum Eingehen einer Entscheidung im Schlichtungsverfahren
zurückzustellen und den BS-Vertrag bis dahin weiterzuführen."

Eine Beschwerde direkt an der Vorstandsvorsitzenden und beim Ombudsrat
hat sich mit dem Schreiben überkreuzt, ist aber m.E. trotzdem richtig
und wichtig.

WER NACH ÄRGER RUFT SOLL AUCH STRESS HABEN!

Schreibt, faxt, mailt so viel ihr könnte an den Laden, damit die Aktion
so teuer wie möglich kommt, da sonst so was immer wieder kommen kann, so
lange man ausrechnen kann, dass sich die Sache lohnt!!!


--
netsailor
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 19.10.2007 21:46:43 von Hammerhai

Heute hat mir FINANZTEST per mail mitgeteilt, daß sie zahlreiche
Beschwerden von betroffenen >BHW-Bausparern erhalten haben. Ob daraus
ein Artikel wird, weiß ich nicht, aber
es tut sich was!!!


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Hammerhai
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 20.10.2007 10:23:08 von Punkt111

Habe ich das inzwischen richtig verstanden, dass es nur um solche
Verträge geht, die zu 100% angespart sind? Mein Dispo Plus ist erst zu
60 % angespart, ein Darlehen wäre also noch möglich. Bin ich damit raus
aus der Sache? Ich kann mir auch schlecht vorstellen, dass ich die
Androhung der Kündigung wirklich überlesen habe, als mich das BHW zu
einer Vertragsänderung drängen wollte. Ich habe nochmal genau
nachgesehen, vertraglich sind bei mir alle Bedingungen für eine 5%ige
Verzinsung bereits erfüllt.


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Punkt111
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 21.10.2007 15:14:45 von Hammerhai

Hallo, da bist Du wohl tatsächlich erstmal mal raus. Natürlich würde das
BHW gerne alle Dispo Plus Verträge loswerden, aber hier fällt den
Rechtsverdrehern beim BHW z Zt wohl nichts ein! So wie es aussieht, sind
nur voll (=100%) angesparte Verträge oder überzahlte Verträge betroffen.


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Hammerhai
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 21.10.2007 16:16:43 von netsailor

Handelsblatt:

Stern:

t-online-News:

Süddeutsche:

FTD:


--
netsailor
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 21.10.2007 19:59:00 von UseNet-Posting-Nospam-74308-

(netsailor) 21.10.07 in /de/etc/finanz/misc:


>Handelsblatt:

>Stern:

>t-online-News:

>Süddeutsche:

Anlegeranwalt Klaus Rotter:
"Die Bausparkasse kann schließlich nicht gezwungen werden, die nächsten
fünfzig Jahre hohe Zinsen an ihre Kunden zu zahlen."


Warum nicht?
Jeder kleine Schulnder muss auch bis zu seinem Grabstein
die Zinsen für geliehens Geld zahlen wenn er keine Tilgung vereinbart.
Will er es nicht, so muss er Vorfälligkeits-Entschädigung zahlen.
Nun trifft es halt mal eine Bank. Warum sollte es da ohne
Vorfälligkeits-Entschädigung gehen?
Sagen wir mal 30 Jahre zu 5%...





>FTD:


Danke für's raussuchen, aber bitte spare Dir das nächste mal
den Aufwand mit den K**tz-Urls!

Wer weiss, wielange es diesen Server gibt?
Wer weiss, wo die Seiten landen, wenn das Ziel max typ. max.
1 Jahr neu organister wird?
Wer weiss ob die Domain nicht irgendwann an ein Pornanbiter fällt,
dersich übe die tausenden Links aus alten Usenatartikeln fret.
Also sowas:

"BHW-Kunden büßen für Zinswette".
Dann kann man das auch später mal per google/yahoo wiederfinden!

Und wenn Dun unbedingt zeigen willst, das Du die Leser für so doof hälst,
so einen lange Link nicht in den Borwser zu bekommen, kannst Du zusätzlich
eine K**z-URL angeben.
Rainer

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 23.10.2007 15:57:28 von tonello47

Hammerhai;1805762 Wrote:
>
>
> Ob die Zahlen, die das BHW nach außen genannt hat - 7000 betroffene
> Verträge und nur insgesamt 30 Widersprüche gegen die Zwangsauszahlung -
> möchte ich mal stark bezweifeln.

Nun ja, das Neue BHW hat es mit den Zahlen nicht so.
Es sind sicher 30 % der Zwangsgekündigten!

googlet mal unter "BHW 7000" da findet ihr viele Pressemeldungen.

Es läuft immer mehr in unsere Richtung - zur Not bleibt uns noch die
Sammelklage.
Tschüß
tonello47


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tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 24.10.2007 22:24:35 von sandvik

Die Zahl 7000 stimmt mit Sicherheit nicht. Vor einigen Tagen nannte mir
ein Sachbearbeiter in Hameln die Zahl 7500 und merkte dazu an, dass man
erwarte, dass die Ombudsfrau den Bausparern Recht gibt und die Sache für
das BHW verloren ist. In anderen BHW-Verlautbarungen liest man aber
genau das Gegenteil: Ähnliche Fälle seien stets zugunsten des BHW
entschieden worden.

Mein Grundsatz nach bitteren Erfahrungen: Man kann diesen BHW-Leuten
aus Hameln nichts mehr glauben. Man wird von dort behandelt wie in der
Zeit des Frühkapitalismus. Ich lasse mir das nicht bieten und werde
sicher klagen, wenn diese Vertragsbrecher sich nicht bald eines Besseren
besinnen.


--
sandvik
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 27.10.2007 09:41:52 von tonello47

Moin, moin!
Ich habe das Ombudsmannverfahren kurz über 440/2007. Es sind aber schon
vorher welche beantragt worden.
Das sind dann schon mal über 60 BHW-Zwangskündigungen mit Verfahren.
Tschüß
tonello47


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 28.10.2007 14:04:28 von Fragender

Hi Leute... ich habe auch einen Dispo Plus aus 1999.

Allerdings erst zu 80% (von meiner 50% Bausparsumme) angespart und wohl
nicht bei der Kündigungswelle dabei.

Gibt es schon neues?

Wurden tatsächlich Verträge zum 24. Oktober gekündigt und das Geld
ausgezahlt?

Haltet uns hier bitte auf dem Laufenden... habe die Befürchtung,
spätestens im nächsten Jahr auch davon betroffen zu sein.


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Fragender
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 28.10.2007 17:18:06 von tonello47

Fragender;1810968 Wrote:
>
>
> Gibt es schon neues?
>
> Wurden tatsächlich Verträge zum 24. Oktober gekündigt und das Geld
> ausgezahlt?
>

Moin, moin!

Die Zwangskündigung ruht z.Zt!
Das BHW wartet die Entscheidung des Ombudsmannverfahrens ab.

Dann spar mal den BS-Vertrag schön weiter an - und kassiere die 5%.

Tschüß
tonello47


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tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 29.10.2007 08:01:44 von netsailor

Zitat BHW:
"Wir sind vor dem Hintergrund bereit, die Abrechnung IHRES
Bausparvertrages bis zum Eingehen einer Entscheidung im
Schlichtungsverfahren zurückzustellen und den BS-Vertrag bis dahin
weiterzuführen."

Sicher dürfte sein, dass es nicht mehr 7000 Verträge der fraglichen
Variante geben dürfte, da sicher einige sich in das "Sieger-Zertifikat"
haben reinquatschen lassen!


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netsailor
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 30.10.2007 09:18:10 von Hammerhai

Am 24. hat das BHW nicht - wie angekündigt - meine Verträge ausgezahlt,
sondern per Brief mitgeteilt:" Ihre Verträge werden fortgesetzt!" Ohne
jede weitere Einschränkung oder Hinweis auf Überzahlung etc.

Im Unterschied zu anderen betroffenen habe ich NICHT DIE Ombudsfrau
eingeschaltet, sondern die BundesaNSTALT für Finanzaufsicht (BaFin).

Die Strategie des BHW ist damit klar! Im Bewußtsein, daß Zivilprozesse
nicht zu gewinnen sind in dieser Ang geht man 1. den Weg der
Einschüchterung (damit werden wahrscheinlich schon mal 2/3 aller Fälle
erreicht), oder hofft 2. das über das Schlichtungsverfahren mit
geringen Kosten INDIVIDUELL weitere Verträge "erledigt" werden können.
Nur 3. in den wenigen "harten" verbleibenden Fällen zieht man
offenkundig eine Fortführung der Verträge vor , bevor die BaFin eine
GENERELLE Entscheidung trifft, die allen Dispo+-Vertragskunden zu Gute
käme.....


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Hammerhai
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 30.10.2007 16:20:58 von Mika

Danke an alle für die bisherigen Informationen. Habe das gleiche
Problem wie ihr, -einen voll angesparten BHW Dispo Plus Bausparvertrag
von 1998.
Habe nach zweimaliger Androhung der Zwangsauflösung meines
Sparvertrages dem BHW zweimal per Einschreiben mitgeteilt, dass der
Vertrag fortgeführt werden soll.
Nachdem der Vertrag am 24.10. nicht aufgelöst wurde, habe ich heute
einen Brief vom BHW erhalten, dass der Vertrag zum
9.11.2007 aufgelöst wird. Eine Abrechnung ( Kontoauszug mit
Bonuszinszahlung )lag bei.
Was soll ich tun? Nochmals Widerspruch einlegen ?


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Mika
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 30.10.2007 17:55:42 von bhopper

Mika;1812197 Wrote:
> Nachdem der Vertrag am 24.10. nicht aufgelöst wurde, habe ich heute
> einen Brief vom BHW erhalten, dass der Vertrag zum
> 9.11.2007 aufgelöst wird. Eine Abrechnung ( Kontoauszug mit
> Bonuszinszahlung )lag bei.
> Was soll ich tun? Nochmals Widerspruch einlegen ?

Das gleiche ist heute bei mir passiert! Vier Verträge meiner Familie
werden zwangsaufgelöst und am 9.11. per V-Scheck ausgezahlt!
Was tun?


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bhopper
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 30.10.2007 20:55:26 von netsailor

bhopper;1812261 Wrote:
> Das gleiche ist heute bei mir passiert! Vier Verträge meiner Familie
> werden zwangsaufgelöst und am 9.11. per V-Scheck ausgezahlt!
> Was tun?

BHW zahlt an 9/11 - wie nett und was für ein passendes Datum........

Sofort an Ombudsstelle schreiben.
Sofort BHW die gerichtliche Verfolgung sämtlicher Schäden für den Fall
der Auszahlung, dh. des Vertragsbruchs, in Aussicht stellen.

Bei Auszahlung: Schadensminimierung, vgl. www.vz-nrw.de oder


Wenn ich den Überblick behalten habe, hat BHW nun Kunden "nur" mit
Widerspruch weiter nichts zugestanden, Widersprüchen mit Androhung der
gerichtlichen Rechtsverfolgung und/oder Einschaltung der Ombudsstelle
aber das Abwarten des Schiedsverfahrens unter Weiterführung der Verträge
zugesichert.


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netsailor
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 30.10.2007 21:00:32 von bhopper

netsailor;1812403 Wrote:
> Wenn ich den Überblick behalten habe, hat BHW nun Kunden "nur" mit
> Widerspruch weiter nichts zugestanden, Widersprüchen mit Androhung der
> gerichtlichen Rechtsverfolgung und/oder Einschaltung der Ombudsstelle
> aber das Abwarten des Schiedsverfahrens unter Weiterführung der Verträge
> zugesichert.

Nein, stimmt nicht, bei all unseren Verträgen war Widerspuch mit
Klageandrohung usw. (Musterbrief) eingelegt worden.


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bhopper
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 30.10.2007 21:11:24 von Mika

Wenn ich den Überblick behalten habe, hat BHW nun Kunden "nur" mit
Widerspruch weiter nichts zugestanden, Widersprüchen mit Androhung der
gerichtlichen Rechtsverfolgung und/oder Einschaltung der Ombudsstelle
aber das Abwarten des Schiedsverfahrens unter Weiterführung der Verträge
zugesichert.

Dies stimmt leider nicht. Wurde ziemlich spät ( 17.09.2007) zwecks
Vertragsauflösung angeschrieben und konnte somit eure Erfahrungen nutzen.
Habe den Musterbrief der Verbraucherzentrale per Einschreiben ans BHW
geschickt und nun heute die wie mir scheint absolute Vertragsauflösung zum
9.11. zugesendet bekommen!


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Mika
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 30.10.2007 21:25:12 von bhopper

netsailor;1812412 Wrote:
> Dann ist jetzt wohl der Moment in die Bütt zu steigen und zu zeigen,
> dass man mehr Widerstand leisten wird als ein Musterbrief
> abzuschicken....
>
> Viel Erfolg. Wer aufgibt hat schon verloren!

Aber ganz sicher scheinen sich die Kameraden nicht zu sein, warum
zahlen sie erst am 9.11. und nicht gleich heute?
Eigentlich ist die Auszahlung auch gar nicht so tragisch, ähnliche
Zinsen sind momentan auch außerhalb des BHW zu bekommen. Wäre da nur
nicht die komplette Versteuerung der Bonuszinsen in 2007 (dieses Problem
würde bei Fortführung der Verträge in den Folgejahren nur anwachsen).
Man müsste das BHW auf Zahlung der Mehrsteuern verklagen können, dann
würde daraus noch ein genialer Deal...
Naja, man kann ja mal träumen.
Allen Betroffenen alles Gute.


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bhopper
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 31.10.2007 09:09:23 von netsailor

bhopper;1812428 Wrote:
> Wäre da nur nicht die komplette Versteuerung der Bonuszinsen in 2007
> (dieses Problem würde bei Fortführung der Verträge in den Folgejahren
> nur anwachsen). Man müsste das BHW auf Zahlung der Mehrsteuern verklagen
> können, dann würde daraus noch ein genialer Deal...> > >
> >
> > M.E. wächst das Problem -zumindest für viele Steuerpflichtige- gerade
> > nicht an sondern würde sich abschwächen, da ab 2009 ja nur die meist
> > niedrigere Abgeltungssteuer (incl. Soli irgendwo um 27%)
> > anfällt, was häufig unter dem persönlichen Grenzsteuersatz liegt, mit
> > dem man heute i.d.R. dabei sein dürfte.


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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 01.11.2007 14:25:22 von tonello47

netsailor;1812624 Wrote:
> M.E. wächst das Problem -zumindest für viele Steuerpflichtige- gerade
> nicht an sondern würde sich abschwächen, da ab 2009 ja nur die meist
> niedrigere Abgeltungssteuer (incl. Soli irgendwo um 27%)
> anfällt, was häufig unter dem persönlichen Grenzsteuersatz liegt, mit
> dem man heute i.d.R. dabei sein dürfte.

Moin, moin!
Das ist zum Teil richtig.
Wenn man mehr Zeit hat, und die Zinseinnahmen im Auszahlungsjahr besser
aufteilt, zum Beispiel auf das Konto von OMA, oder auf andere
Geldanlagen umschichtet wie Aktien usw., kommt man evtl. unter die
Grenze von 801/1602 € und vermeidet die Steuern.
Eine rechtzeitige Ankündigung hätte ich auf jeden Fall von einer
Bausparkasse erwartet, bei der man schon einige Jahre/Jahrzehnte Kunde
ist. Aber nicht so eine Nacht und Nebelaktion.
Das BHW entwickelt sich langsam zum Frech-DAX!

Es wird langsam Zeit eine Sammelklage vorzubereiten!
Leider bin ich zZt. wegen des Ombudsmannverfahren zum Stillhalten
verurteil. Erst nach den Schiedsspruch bin ich dabei.
Tschüß
tonello47


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tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 02.11.2007 14:15:52 von Hammerhai

Bei mir hat das BHW einen Rückzieher gemacht, nachdem zunächst zum
24.10. die Beendigung des Dispo+ Vertragesund die Guthabenauszahlung
angekündigt war.

Gründe für den Rückzieher und die bedingungslose Weiterführung des
Vertrages könnte sein:
1. Meine Beschwerde bei der BaFin (merkwürdigerweise kamen der
Rückzieher- Brief vom BHW und die "Bearbeitungsanzeige der
BaFin" am gleichen Tag
2. Bei meinem Widerspruch an das BHW habe ich mich besonders auf das
Schreiben zur Zuteilung des Vertrages vom Sommer 2004 bezogen. Dort
wurde zugesichert, daß ich den Vertrag ohne Einschränkung fortführen
kann, wenn ich das Geld z.Zt. nicht brauchen sollte.

So wie es aussieht checkt das BHW in jedem Einzelfall die Chancen ab,
den Vertrag ohne großes Risiko beenden zu können. Oder andersherum - wo
entschieden widersprochen + argumentiert wird, zieht das BHW zurück.

Viel Erfolg allen anderen!


--
Hammerhai
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 02.11.2007 17:42:43 von tonello47

Moin, moin!

Vom Mitglied "sandvik" habe ich erfahren,
dass am kommenden Montag, den 05.11.2007 die BHW-Kündigungen vom NDR in
der Sendung "Markt" ( 20.15 Uhr) aufgegriffen wird.
Das sollten wir uns ansehen.
Tschüß
tonello47


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 04.11.2007 16:31:35 von netsailor



Auszüge:
Ombudsfrau der Bausparkassen: "Bisher sind dort etwa 60 Beschwerden
eingegangen, sagt Sabine Masuch vom Verband der privaten Bausparkassen"
(Stand Erstausstrahlung 30.10.07)

"Masuch erwartet noch vor Ende des Jahres eine Entscheidung in Sachen
BHW" ...

--Wegen mir kann es ruhig länger auch dauern ;-)


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netsailor
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 04.11.2007 23:46:52 von sandvik

BHW

Falls noch nicht bekannt: Morgen abend ( 5.11.07), 20.15 Uhr
beschäftigt sich der NDR in seiner Sendung "Markt" mit der Abzockmasche
des BHW. Es soll ein ergiebiger wichtiger Beitrag werden, wie ich gehört
habe.

Also, nicht vergessen!


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sandvik
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 05.11.2007 20:37:18 von netsailor

Markt
Vertrag gekündigt: Sparer wollen weiter hohe Zinsen

Bausparvertrag

Geld anlegen und einen Haufen Zinsen dafür kassieren - das wollte
Gisela Kühn für ihren Sohn, als sie in den 90-er Jahren einen
Dispo-Plus-Tarif bei der BHW Bausparkasse abschloss. Bei Verzicht auf
das Bauspardarlehen sollte sie nach sieben Jahren Sparzeit rückwirkend
ab dem ersten Tag fünf Prozent Zinsen erhalten. Ein verlockendes Angebot
und zunächst lief alles wie versprochen: Sie zahlte monatlich
Geld an die BHW und bekam am Jahresende ihre Zinsen.

Doch damit soll plötzlich Schluss sein. Gisela Kühn und ihrem Sohn
flattert ein Brief der BHW ins Haus. Darin teilt die BHW
ihnen mit, dass ihr Bausparvertrag überspart sei und er deshalb
ausbezahlt würde! Gisela Kühn ist empört! Sie will das Ersparte jetzt
nicht ausbezahlt bekommen. Sie will lieber mit den hohen Zinsen der BHW
weiter sparen. Sie legt sofort Widerspruch ein.

Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen hält dies für genau
den richtigen Schritt. Die BHW hatte in den 90-er Jahren massiv um
Kunden wie Frau Kühn geworben, die kein Bauspardarlehen in Anspruch
nehmen wollten, sondern den Dispo-Plus-Tarif einfach als Geldanlage mit
hoher Rendite abgeschlossen hatten. Und jetzt versucht die BHW
Bausparkasse genau diese Kunden wieder loszuwerden. Aber warum? Arno
Gottschalk vermutet, dass die BHW sich verkalkuliert hat. Das Problem:
In den 90-er Jahren waren die Zinsen hoch und für die BHW lohnte es sich
deshalb Verträge mit hoher Rendite anzubieten. Die Kapitalmärkte
entwickelten sich aber nicht wie vermutet und die Zinsen sanken. Deshalb
sind die Dispo-Plus-Tarife für die BHW schlicht zu teuer
geworden.Deshalb versucht die BHW derzeit mehr als 7000 von den über
400.000 abgeschlossenen Dispo-Plus-Tarifen aufzulösen und bietet den
Kunden Sparverträge mit weniger Rendite an.
Was tun, wenn die Bausparkasse den Vertrag auflösen will?

Widersprechen Sie dem Schreiben der Bausparkasse und machen Sie
deutlich, dass Sie mit einer Auszahlung nicht einverstanden sind. Warten
Sie den Schiedsspruch der Ombudsfrau des Verbandes der Bausparkassen ab.
Sollte sie der BHW Recht geben, bleibt Ihnen noch eine gerichtliche
Klage. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann diese für eine Klage
gegen die BHW nutzen.
Bausparsumme bereits ausgezahlt

Legen Sie Widerspruch ein und verwahren Sie das Geld auf
einem Extrakonto. So können Sie den entstandenen Schaden exakt
nachweisen.
Geld neu anlegen

Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Aktuelle Bausparverträge
lohnen momentan nicht. Das Zinsniveau ist niedrig und andere
Anlageformen sind oft lohnender.
Ansprechpartner:

Verbraucherzentrale Bremen e.V.
Altenweg 4
28195 Bremen
Tel. (0421) 16 07 77
Fax: (0421) 160 77 80
E-Mail:

Zur Einleitung des angesprochenen Schlichtungsverfahrens sollten sich
betroffene BHW-Kunden an die folgende Adresse wenden:

Verband der privaten Bausparkasse e.V.
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 303079
10740 Berlin


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netsailor
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 05.11.2007 21:05:22 von Mediaman

Hallo zusammen,

ich bin heute auch durch die WISO Sendung im ZDF auf dieses Thema
aufmerksam geworden. Auch ich habe einen solchen Dispo Plus Vertrag aus
dem Jahre 1997, der nun nahezu in Höhe der Bausparsumme voll eingezahlt
ist. Ich habe dann heute gleich mal die Vetragsbedinungen gesichtet und
hier alle Beiträge gelesen. Noch habe ich kein Schreiben von der BHW wie
die anderen erhalten, will aber rechtzeitig mich absichern.

So wie ich es sehe, gibt es wohl unterschiedliche Vertragsbedinungen zu
den veträgen. Mich beunruhigen insbesondere folgende Punkte:

§20 Bedingungsänderungen
Danach können auch ohne Einverständnis des Bausparers die Bedingungen
aus §§2 bis, 9bis 14 und 19 mit Zustimmung Bundesaufsichtsamtes für
Kreditwesen geändert werden.

Dies würde dann auch die Verzinsung des Guthabens bei Kreditverzicht
betreffen.

Außerdem steht in meinem Vertrag unter § 4 Absatz b: ....Über die
Bausparsumme hinausgehende Guthaben werden nicht berücksichtigt....

Das bedeutet dann wohl definitiv das ein eventuelles Mehrguthaben nicht
mit den 5% verzinst wird.

Einige waren ja hier der Meinung das dem nicht so ist??

Ich gehe davon aus, das ich die Bausparsumme am Jahresende erreicht
habe. Was würdet ihr dann anschließend tun? Bisher lasse ich eigentlich
nur noch die VWL auf den vertrag überweisen. Das bringt danach ja eher
nix mehr, da ich über die Bausparsumme komme.

Soll ich den vetrag dann einfach ohnen Einzahlungen stehen lassen und
auf die 5% Rückwirkend spekulieren? Momentan brauche ich das
Geld nicht zwingend.

Hat jemand ne Idee wo man seine VWL sonst noch unterbringen kann, ohne
einen neuen Bausparvertrag abschließen zu müssen. Das bedeutet ja immer
wieder eine Abschlussgebühr und Bauen habe ich bereits hinter mir.

Für eure Tips besten Dank im Voraus.

Roy


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Mediaman
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 05.11.2007 21:16:00 von UseNet-Posting-Nospam-74308-

(sandvik) 04.11.07 in /de/etc/finanz/misc:


>BHW

>Falls noch nicht bekannt: Morgen abend ( 5.11.07), 20.15 Uhr
>beschäftigt sich der NDR in seiner Sendung "Markt" mit der
>Abzockmasche des BHW. Es soll ein ergiebiger wichtiger Beitrag werden,
>wie ich gehört habe.

Und "Wiso" hat das Thema auch aufgenommen, 1h stunde früher ;-)
Es geht um 400.000 (!)"Dispo plus" Verträge, von denen erstmal 7000
angeschrieben wurden. Wäre interessant zu wissen, ob das z.B. vornehmlich
ältere Mitbürger sind...AGG rulez...


Schlusssatz des WISO-Berichtes:
"Zu erwarten sind noch mehr 'schräge Töne' aus der BHW Zentrale in Hameln.
Damit lassen sich vielleicht Ratten fangen, aber keine neuen Kunden"





Aber:

erwähnt das Thema nicht.

Anlegerschutz-Anwalt Klaus Rotter wird übrigens in der Sendung zitiert.

Rainer

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 06.11.2007 16:02:47 von tonello47

Mediaman;1816216 Wrote:
>
>
> Mich beunruhigen insbesondere folgende Punkte:
>
> §20 Bedingungsänderungen
> Danach können auch ohne Einverständnis des Bausparers die Bedingungen
> aus §§2 bis, 9bis 14 und 19 mit Zustimmung Bundesaufsichtsamtes für
> Kreditwesen geändert werden.
>
> Dies würde dann auch die Verzinsung des Guthabens bei Kreditverzicht
> betreffen.
>
> Außerdem steht in meinem Vertrag unter § 4 Absatz b: ....Über die
> Bausparsumme hinausgehende Guthaben werden nicht berücksichtigt....
>
> Das bedeutet dann wohl definitiv das ein eventuelles Mehrguthaben nicht
> mit den 5% verzinst wird.
>
> Einige waren ja hier der Meinung das dem nicht so ist??
>
> Ich gehe davon aus, das ich die Bausparsumme am Jahresende erreicht
> habe. Was würdet ihr dann anschließend tun? Bisher lasse ich eigentlich
> nur noch die VWL auf den vertrag überweisen. Das bringt danach ja eher
> nix mehr, da ich über die Bausparsumme komme.
>
> Soll ich den vetrag dann einfach ohnen Einzahlungen stehen lassen und
> auf die 5% Rückwirkend spekulieren? Momentan brauche ich das
> Geld nicht zwingend.
>
> Hat jemand ne Idee wo man seine VWL sonst noch unterbringen kann, ohne
> einen neuen Bausparvertrag abschließen zu müssen. Das bedeutet ja immer
> wieder eine Abschlussgebühr und Bauen habe ich bereits hinter mir.
>
> Für eure Tips besten Dank im Voraus.
>
> Roy

Moin, moin ROY!

Zu der ersten Frage: Die 5% sind z.Zt. gesichert.
Zu Frage zwei: Mehrguthaben wird NICHT mehr verzinst. Das macht aber
nichts. Alle Zinsen die die BS-Summe übersteigen kannst du dir auf dein
Giro auszahlen lassen. Den BS-Vertrag einfach liegen lassen und die
Ernte (5% Zinsen) kassieren. Die Kapitalertragssteuer dabei beachten.
Zu Frage drei: VL habe ich keine Ahnung mehr - evtl. als Aktien-Fond
anlegen???
Überall - nur nicht beim BHW!!

Tschüß
tonello47


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tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 09.11.2007 10:18:37 von tonello47

Moin, moin!

Solange das Ombudsmannverfahren läuft, haben wir ja Zeit uns um die
steuerlichen Fragen zu kümmern. Es geht um die leidige Frage der
Kapitalertragssteuer.

Ich habe hierzu folgendes gefunden:
EstG § 43 [4] Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden,
wenn..........
cc) es sich um Kapitalerträge aus Guthaben bei einer Bausparkasse auf
Grund eines Bausparvertrags handelt und wenn für den Steuerpflichtigen
im Kalenderjahr der Gutschrift oder im Kalenderjahr vor der Gutschrift
dieser Kapitalerträge für Aufwendungen an die Bausparkasse eine
Arbeitnehmer-Sparzulage oder eine Wohnungsbauprämie festgesetzt oder von
der Bausparkasse ermittelt worden ist oder für die Guthaben kein höherer
Zins oder Bonus als 1 vom Hundert gezahlt wird, .......

Ich bin zwar nicht so ein Steuerfuchs – aber das könnte doch sehr
interessant für die diejenigen sein, die solche Leistungen bekommen
haben.

Habt Ihr damit mehr Erfahrung?
Tschüß
Tonello47


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 09.11.2007 20:24:52 von netsailor

Moin moin!

Bei den steuerlichen Erwägungen bitte ich zu berücksichtigen, dass die
genannte Norm nur den SteuerVORabzug betrifft, d.h. die ggf. erzielten
Zins- bzw. Bonuserträge sind so oder so als Einkommen zu versteuern,
wenn der steuerfrei Betrag überschritten wird.
Für die Sparer mit Einkommenshöhen, die noch den Genuss der
Wohnungsbauprämie zulassen, dürfte ggf. die Auszahlung des
Bonus noch in 2008 von Interesse sein, da hier der
persönliche Grenzsteuersatz unter der kommenden
Abgeltungssteuer liegen kann.
Alle die über den ab 2009 fälligen 25%+Soli mit ihrem Grenzsteuersatz
liegen (das sind viele; vgl. ; so ab 17.000
EUR zu versteuerndem JahresEK/pP.) stehen besser, wenn sie die
Bonuszahlung erst in 2009 erhalten könnten.

Meine Erfahrung ist, dass es infolge der tlws. lange nachlaufenden
Festsetzung der Wohnungsbauprämie schwer ist zu verfolgen, wann die BSK
erstmalig den Freistellungsauftrag benötigt. Häufig ist dieser daher
VIEL zu hoch und wenn der Bonus kommt dann zu niedrig.


--
netsailor
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 10.11.2007 14:21:45 von Jens Bastian

tonello47 wrote:

> Solange das Ombudsmannverfahren läuft, haben wir ja Zeit uns um die
> steuerlichen Fragen zu kümmern. Es geht um die leidige Frage der
> Kapitalertragssteuer.
>
> Ich habe hierzu folgendes gefunden:
> EstG § 43 [4] Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden,
> wenn..........
> cc) es sich um Kapitalerträge aus Guthaben bei einer Bausparkasse auf
> Grund eines Bausparvertrags handelt und wenn für den Steuerpflichtigen
> im Kalenderjahr der Gutschrift oder im Kalenderjahr vor der Gutschrift
> dieser Kapitalerträge für Aufwendungen an die Bausparkasse eine
> Arbeitnehmer-Sparzulage oder eine Wohnungsbauprämie festgesetzt oder von
> der Bausparkasse ermittelt worden ist oder für die Guthaben kein höherer
> Zins oder Bonus als 1 vom Hundert gezahlt wird, .......
>
> Ich bin zwar nicht so ein Steuerfuchs – aber das könnte doch sehr
> interessant für die diejenigen sein, die solche Leistungen bekommen
> haben.
>
> Habt Ihr damit mehr Erfahrung?

Ja: Wenn die o.a. Bedingungen erfüllt sind, wird keine
Kapitalertragsteuer abgezogen. Das heißt aber nicht, daß auf die Zinsen
bzw. den Bonus keine Steuern gezahlt werden müssen! Die Zinsen aus den
Bausparveträgen müssen dann eben zusammen mit den anderen
Kapitalerträgen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden (wenn
der Sparerfreibetrag überschritten wird).

Gruß,
Jens

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 12.11.2007 23:27:50 von Belfigor

Guten Abend,

habe den Thread aufmerksam durchgelesen, nachdem ich heute im WDR die
Sendung Markt gesehen habe. Bei Dispo+ wurde ich nämlich hellhörig, da
ich selbst so ein Teil in 1999 abgeschlossen habe. Habe gerade mal
nachgesehen und festgestellt, dass ich am 08.08.07 ein Schreiben über
die Zuteilung (01.10.2007) übersandt bekommen hatte. Ich habs nur
abgeheftet und nicht reagiert, da ich das eingesparte Geld
(50% der BSS) oder auch ein Darlehen zurzeit nicht brauche. Ich möchte
natürlich auch solange wie möglich von der 5% Verzinsung profitieren.
Was kann/soll/muß ich nun machen. Die hier vorhandenen Antworten/Tipps
betreffen ausschliesslich die von der Auszahlung betroffenen Verträge.

Gruß

F.S.


--
Belfigor
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 13.11.2007 11:01:03 von Buchfink

Du mußt nichts machen, die BSK freut sich, wenn Du ihnen das Geld noch
etwas da läßt, dann können sie es für mehr Zinsen an andere verleihen:)


--
Buchfink
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 13.11.2007 20:48:43 von Manfred Ginger

tonello47 wrote:

> Solange das Ombudsmannverfahren läuft, haben wir ja Zeit

Heute hat eine Zeitung ("Suedeutsche") einen Beitrag zum
Thema der verkalkulierten Bausparkassen geschrieben.

Inhaltlich erwartungsgemäß leer, BHW ist aggressive Randnotiz,
aber immerhin:



> Tonello47

--
Ginger
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 13.11.2007 21:16:24 von Manfred Ginger

Manfred Ginger wrote:

> Heute hat eine Zeitung ("Suedeutsche") einen Beitrag zum
-----------

Sorry, das sollte eigentlich "Sudetendeutsche" heißen.

--
Ginger
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 14.11.2007 14:53:30 von mischa.hh

So, nun hat die BHW ihre Drohung wahr gemacht und tatsächlich zum
911. den Vertrag aufgelöst und das Geld überwiesen!

Und das trotz von der BHW anerkannten Widerspruchs: Mit Schreiben vom
29.10 teilte mir die BHW nochmal mit, dass sie am 9.11. auszahlt. Mit
Schreiben vom 31.10 teilte mir die BHW mit, dass sie wegegn meines
Widerspruchs nicht auszahlt, sondern erst die
Schiedgerichtsentscheidung abwartet "Das Schreiben vom 29.11. daher
nicht mehr gültig.

Nun habe ich direkt an den Vorstand von BHW geschrieben, dass die eine
Hand wohl nicht wisse, was die andere tut und habe verlangt, dass die
Auszahlung rückgängig gemacht wird.

Ich bin Stocksauer auf den Laden. Kundenfreundlichkeit sieht anders
aus.

Als nächstes werde ich mich an die BAFIN wenden und mich beschweren.

Mischa

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 20.11.2007 23:27:19 von Fragender

Gibt es mittlerweile wieder Neuigkeiten'?


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Fragender
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 21.11.2007 12:20:34 von Mika

Für Euch zur Info:

Habe , wie bereits berichtet auch die Androhung der Auszahlung des
Guthabens zum 9.11.2007 erhalten. Danach bekam ich einen
Brief von Frau Kalipke, dass das vorangegangene Schreiben
hinfällig wäre.
_ Und bis jetzt ist der Vertrag auch noch nicht aufgelöst und somit
das Geld nicht überwiesen worden.

Zu Mischa:
Die wissen wirklich nicht, was der andere tut. Die schieben sich die
Schreiben zu und jedesmal antwortet jemand Anderes.

Überweise das Geld zurück auf dein altes Konto !
Du hast schließlich eine andere Zusage erhalten.


--
Mika
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 28.11.2007 15:50:34 von tonello47

Moin, moin!

Heute kam per Post von der Ombudsfrau - die Stellungnahme vom BHW zum
Ombudsmannverfahren.

Es strotzt nur so vor jurististen Haarspaltereien. Es werden
seitenweise Gesetze und Publikationen zitiert - hier ein kleiner
Überblick.
Bausparkassengesetz § 1, das BGB §§ 275, 320, 326, 488 mit Abs. und
Anh. die Publikationen von Schäfer/Cirpka/Zehnder und die Seite 778 der
Festschrift für Norbert Horn. (Wer immer das ist!) Dann noch über
synallogmatischen Leistungsplichten.
Wer so etwas nötig hat, hat schlechte Karten.

Da nicht jeder Bausparer ein Rechtsgelehrter ist, erscheint mir die
Stellungnahme der BHW Bausparkasse als völlig untauglich für „Normale
Bausparer“. Das kann der Gesetzgeber nicht mit dem Einführen von
Vermögensbildung, Bausparprämien und Arbeitnehmersparzulage gewollt
haben. Das erscheint selbst mir, nach ca. 42 Jahren Bausparen beim BHW
als Haarspalterei.

So, nun habe ich 14 Tage Zeit um meine Stellungnahme hierzu abzugeben.

Das heißt - Entscheidung Anfang 2008.

Schau mer´ mal ob dann eine Sammelklage nötig ist. Ich bin dabei!

Tschüß
tonello47


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tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 04.12.2007 10:12:40 von tonello47

Moin, moin an alle!

Wir überlegen ob wir eine Sammelklage gegen die BHW-Bausparkasse
VORBEREITEN sollen.
Einige Forumsteilnehmer haben mich angeschrieben und sind der Meinung,
dass es jetzt an der Zeit ist. Ebenso melden die Buschtrommeln nicht nur
posive Meldungen. Folgende Gründe sprechen dafür:

1. Die BHW-Stellungnahme zum Ombudsmannverfahren (OMV) ist seitenlang
mit juristischen Nebelkerzen bestückt.
2. Jetzt sind über 7000 Bausparer betroffen. wir sind die ersten die
abgeschossen werden sollen. Es folgen bald die "restlichen" 393.000
Bausparer. Alle können mitmachen.
3. Wir haben sehr gute Argumente für eine Klage.
Es sind einige Juristen selbst betroffen und arbeiten mit daran.
Es liegen viele Prospekte von 1997 + 1998 vor, TV-Werbespots und
TV-Berichte
die sich alle mit dem Thema "Anlagekonto" befassen.
Ein Bausparer hat sich 2005 von der BHW-Zentrale mündlich und
SCHRIFTLICH
bestätigen lassen, dass sein Bausparvertrag (damals schon über zwei
Jahre zu
100% angespart) KEINE Laufzeitbeschränkung hat und einer
Nachverzinsung
auf 5% nichts im Wege steht.

Ich bin bereit die Mitstreiter zu sammeln und wenn es dann nötig ist
(Negative Entscheidung im OMV) anzuschreiben. Bitte meldet euch bei mir
unter "Persönliche Nachricht". Es ist unverbindlich und die Adressen
werde ich auch nicht ohne eure Zustimmung weitergeben. EHRENWORT.

Denkt immer daran: Der Feind liest mit!
Alle wichtigen Argumente, die dem BHW nicht bekannt sind - nur an mich
senden. Ich gebe diese weiter an "unsere Juristen"

Ich gehe immer noch davon aus, dass das OMV objektiv und für uns
positiv ausfällt. Ich bleibe dran!
Tschüß
tonello47


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tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 04.12.2007 19:00:42 von Fragender

Also ich bin zwar nicht direkt betroffen, mein Vertrag ist erst zu 80%
angespart, aber früher oder später wird es auch mich treffen...

Was ist denn nun bei dem Omdusverfahren rausgekommen?


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Fragender
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 04.12.2007 19:21:52 von tonello47

Fragender;1836188 Wrote:
> Also ich bin zwar nicht direkt betroffen, mein Vertrag ist erst zu 80%
> angespart, aber früher oder später wird es auch mich treffen...
>
> Was ist denn nun bei dem Omdusverfahren rausgekommen?

Moin, moin!
Das läuft noch!
Ich habe von den Ombudsleuten die Stellungnahme der BHW-Bausparkasse
bekommen und habe 14 Tage Zeit darauf zu antworten. Diese werde ich
nutzen. Meine Stellungnahme wird dann an´s BHW geschickt und die können
dann dazu Stellung nehmen. Dann müßte eine Entscheidung im OMV fallen -
so Anfang 2008.

Weitere Mitstreiter sind herzlich willkonnen. Bitte melden!

Tschüß
Peter


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tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 10.12.2007 09:42:04 von tonello47

Moin, moin!

Zur Information:

1. Sammelklage:
Wie ich erfahren habe, ist in Deutschland eine Sammelklage aus rechtl.
Gründen nicht möglich - habe ich nicht gewusst (Verzeihung).
Es werden schon Klagen vorbereitet. Die Argumente und Beweise können
dann ja im Bedarfsfalle ausgetauscht werden.

2. Ombudsmannverfahren
Nach meinen Informationen sind zwischen Mitte Oktober und Ende November
2007 ca. 180 Verfahren beantragt worden. Die meisten sicherlich gegen
die BHW-Bausparkasse.

3. GegenStellungnahme zur Stellungnahme der BHW-Bausparkasse
In den nächsten Tagen werde ich Textteile meiner Stellungnahme im Forum
als mögliches Muster und Anregung einstellen.

4. Die Postbank bietet z.ZT. für Neukunden 5% Zinsen an. Die Tochter
(BHW) schmeißt die Altkunden wegen 5% Zinsen raus. Wenn das kein Zufall
ist!!!!!
So bereitet (schönt) man die Bilanz einer AG zum Verkauf vor.

Tschüß
tonello47


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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 01.01.2008 11:15:04 von tonello47

Moin, moin!

Nach meinen Informationen soll jetzt die Entscheidung der Ombudsleute
bis Ende Jan. 2008 fallen.

Wie versprochen hier Texteile meiner Gegenstellungnahme:

Die Nutzung eines Bausparvertrages als Geldanlage wurde von der
Bausparkasse selbst massiv mit Prospekten und TV-Spots beworben und von
den BHW-Mitarbeiter als Verkaufsargument eingesetzt.

Siehe hierzu die „Erläuterungen zum neuen Bausparen“/Deckblatt der
ABB:
Sie haben mit Dispo plus das neue Bausparen gewählt. Dispo plus kann
sich als Anlage- und Darlehenskonto dank seiner vielen
Gestaltungsmöglichkeiten Ihren individuellen Lebenssituationen
anpassen...... ....Wenn Sie kein Darlehen in Anspruch nehmen möchten,
können Sie von der attraktiven Guthabenverzinsung aus der Sparphase
profitieren. Was immer Sie auch wählen: Nicht der Tarif allein, sondern
Ihre Wünsche und Pläne sind entscheidend für den Verlauf des
Bausparvertrages.

Siehe hierzu auch die Graphik auf dieser Seite unten rechts:
Darlehensverzicht oder Kündigung.

Eine Reihe von Werbeprospekten, die diesen Tarif beworben haben sind
ebenfalls in meinen Besitz und haben weitere klare Aussagen zu diesem
Punkt. Hier nur einige Beispiele: „risikoloser Renditerenner“, „sichere
Geldanlage“, „dem Neugeborenen eine finanzielle Absicherung
für die Zukunft in die Wiege legen“ usw.
In dem TV-Spots ist eine Aussage von einem offiziellen BHW-Mitarbeiter
über die unbegrenzte Laufzeit der Bausparverträge enthalten.
Hiermit ist aus meiner Sicht eindeutig bewiesen, dass die
BHW-Bausparkasse diese Verträge sowohl als Bausparvertrag mit
Darlehensanspruch als auch als Anlagekonto eingeführt und beworben hat.
Es wurde sogar mehr die Geldanlage hervorgehoben und in den Mittelpunkt
gestellt.
Die BHW-Bausparkasse verstößt meiner Meinung nach gegen die guten
Sitten und gegen Treu und Glauben und versucht sich seiner Pflichten als
Vertragspartner zu entziehen.

Tschüß
tonello47


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tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 03.01.2008 16:23:17 von fancyscully

Hallo,

bin auf die Thematik "BHW" als potentiell Betroffener aufmerksam
geworden. Auch ich habe einen Dispo plus aus 1999 (voll angespart). Mein
BHW-Berater (!) machte mich auf den Fall aufmersam und begründete die
teilweise abwartende Haltung seines Hauses damit, dass nur Verträge von
Kunden gekündigt worden seien, bei denen der Kunde keine weiteren
(ältere/neuere) Verträge -egal welcher Art - hat. Im Übrigen wurde
dieses Vorgehen durch den Druck des Käufers (Postbank) begründet ... BHW
sei demnach nur das Opfer einer kaltblütigen Renditepolitik des
Inhabers.

In meinem Fall hatte ich bei BHW noch einen Darlehnsvertrag
abgeschlossen und den Dispo plus als "Sicherheit" hinterlegt. In diesen
Fällen kündigt BHW nicht.
Aus meiner Sicht ein schwerwiegendes Argument gegen die bisherige
Kündigungspraxis: offensichtlich unterscheidet BHW zwischen den Kunden
und möchte auch noch mit maximaler Sicherheit dieses Procedere erledigt
wissen.

Die Ombudsfrau sollte wissen, dass die Argumentation von BHW nur bei
einigen spezifischen Kunden(-gruppen) greift. Wenn BHW diese
Unterschiede macht und auch noch selektiert, dann sind sie aus meiner
Sicht nicht wirklich nachhaltig und ernsthaft an einer Auflösung
interessiert, was wiederrum die Argumentation der BHW aufweichen dürfte.


Ich drücke allen die Daumen ...


--
fancyscully
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 03.01.2008 17:15:43 von unknown

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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 03.01.2008 18:13:00 von UseNet-Posting-Nospam-74308-

(fancyscully) 03.01.08 in /de/etc/finanz/misc:

[Thanks4info]


>In meinem Fall hatte ich bei BHW noch einen Darlehnsvertrag
>abgeschlossen und den Dispo plus als "Sicherheit" hinterlegt. In
>diesen Fällen kündigt BHW nicht.

Die wären ja auch schön blöd.
Du könntest ja das Geld nehmen um Dein Darlehn -vorzeitig- aufzulösen!
Wenn die BHW sich das Recht nimmt Deine Darlehn an sie vorzeitig afzulöse,
hast Du wohl das gleiche Recht.
Und:
I.d.R. ist es ja nicht sinnvoll einerseits ein Darlehn aufzunehmen,
wenn man andersseits noch über "Bares" verfügt.
Oder kannst Du tatsächlich ein "Zinsdifferenz"-geschäft machen?
D.h. -nach steuern- bekommst Du mehr haben Zinsen als das Darlehn kostet?
Ich vermutemal, das der BHW so doch noch ein Plus ensteht, Du also
-effektiv- mehr Zinsen zahlst als der BSV bringt, oder?
(evtl. hat Du ja tatsächliche(?) steuervorteile, aber...)

>Die Ombudsfrau sollte wissen, dass die Argumentation von BHW nur bei
>einigen spezifischen Kunden(-gruppen) greift. Wenn BHW diese
>Unterschiede macht und auch noch selektiert, dann sind sie aus meiner
>Sicht nicht wirklich nachhaltig und ernsthaft an einer Auflösung
>interessiert, was wiederrum die Argumentation der BHW aufweichen
>dürfte.

So ist es. Es ist halt nix neues das Banken ihre Kunden für dumm
verkaufen(wollen). Ich vermute, das viele der einseitigen Kündigung der BHW
zugestimmt haben, natürlich ohne "Vorfälligkeiteentschädigung".
Du kannst ja mal versuchen Dein Darlehn "vorzeitig" zurück zuzahlen.
Ich wette, sie werden nicht damit einverstanden sen resp. sich dieses
vergolden lassen. Zweilei Recht also. Das kann nicht sein.


Rainer

--
Transparency International definiert Korruption als
Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. [...]
Corruption is operationally defined as the misuse of entrusted power for
private gain. [...]

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 03.01.2008 19:18:58 von fancyscully

... In der Tat ... Das ist ja das famose ... Das Darlehen war günstiger
als die Verzinsung des Dispo ...

Aber Du hast natürlich recht : auch ich könnte mich auf die
Argumentation der BHW einlassen, nach dem Motto : " es ist nicht meine
Intention (generell) Zinsen zahlen zu müssen" und einfach kündigen. Das
ist wahrscheinlich der einzige Grund warum sie sich noch nicht gemeldet
haben.

Grüße
F


--
fancyscully
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 03.01.2008 20:53:18 von Stefan Krieg

Hallo Rainer,

Rainer Zocholl schrieb:

> (fancyscully) 03.01.08 in /de/etc/finanz/misc:
>> In meinem Fall hatte ich bei BHW noch einen Darlehnsvertrag
>> abgeschlossen und den Dispo plus als "Sicherheit" hinterlegt. In
>> diesen Fällen kündigt BHW nicht.

> Die wären ja auch schön blöd.
> Du könntest ja das Geld nehmen um Dein Darlehn -vorzeitig- aufzulösen!

Woraus Du diese Zwangsschlußfolgerung herho(h)lst, verrätst Du (in
Unkenntnis der Kredit- und Sicherheitenverträge) auch noch?

> Wenn die BHW sich das Recht nimmt Deine Darlehn an sie vorzeitig afzulöse,
> hast Du wohl das gleiche Recht.

Zum Glück kommt es bei sowas immer noch auf die individuellen
vertraglichen Vereinbarungen an. Und nicht auf das "gefühlte Zocki- Recht".

> Es ist halt nix neues das Banken ihre Kunden für dumm
> verkaufen(wollen).

Warum Du nun ausgerechnet diesen vermeintlichen Wunsch ständig
überzuerfüllen suchst, bleibt ebenfalls ungeklärt.

gruß aus berlin
der stf

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 06.01.2008 18:47:41 von georg.schwarz

fancyscully <> wrote:

> (ältere/neuere) Verträge -egal welcher Art - hat. Im Übrigen wurde
> dieses Vorgehen durch den Druck des Käufers (Postbank) begründet ... BHW
> sei demnach nur das Opfer einer kaltblütigen Renditepolitik des
> Inhabers.

das den Kunden gegenüber so zu äußern, ist schlichtweg eine Dummheit.
BHW *ist* Postbank, aber offenbar mangelt es da noch an der
Mitarbeiterschulung.


--
Georg Schwarz
+49 151 11559652

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 07.01.2008 08:21:58 von netsailor



aus juris-online ()

"Gericht/Institution: BT
Erscheinungsdatum: 04.01.2008
Quelle:


Kündigung von Bausparverträgen


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht in
der Kündigung von Bausparverträgen keinen Verstoß gegen das
Bausparkassengesetz.

Die BaFin hat durch Beschwerden betroffener Bausparer Kenntnis davon
erlangt, dass die BHW Bausparkasse AG viele Bausparverträge, bei denen
die Bausparsumme vollständig erreicht ist, gekündigt hat.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/7610 &#8211;
PDF, 48 KB) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(BT-Drs. 16/7361 &#8211; PDF, 50 KB), dass darin kein Verstoß zu sehen
ist. Bisher sei nicht feststellbar, dass die Kündigungen von vollständig
besparten Bausparverträgen durch die Bausparkasse nennenswerte negative
Auswirkungen auf das Vertrauen der Kunden in Bausparkassenprodukte hat,
schreibt die Bundesregierung weiter. Die allgemeine Tendenz vieler
Bausparkassen, die Laufzeit von Bausparverträgen zu begrenzen, könnte
allerdings mittelfristig dazu führen, dass Bausparprodukte für reine
Renditesparer sowie Sparer ohne Immobilienwunsch unattraktiv werden."

Kommentar:
hier wird nun ja auch nicht behauptet, dass die BHW AG gegen das
Bausparkassengesetz verstößt sondern schlicht gegen die Pflichten aus
den geschlossenen Verträgen. Eine Aussage dazu enthält die Antwort der
BReg nun gerade nicht.


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netsailor
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 10.01.2008 17:37:11 von sandvik

tonello47;1810534 Wrote:
> Moin, moin!
> Ich habe das Ombudsmannverfahren kurz über 440/2007. Es sind aber schon
> vorher welche beantragt worden.
> Das sind dann schon mal über 60 BHW-Zwangskündigungen mit Verfahren.
> Tschüß
> tonello47

10.1.08
Hallo, Tonello,

sieht ja inzwischen etwas trübe aus, oder? Habe gerade gelesen, dass
die Ombudsleute die ersten fünf Beschwerden im Sinne des BHW
abgeschmettert haben. Und das Bafin soll nach Auskunft der Regierung
auch BHW-freundlich argumentieren. Die Gegenfront zeigt sich langsam und
wächst. Da wird wohl nur etwas über die Gerichte, wenn überhaupt, zu
machen sein. Oder hast Du andere Infos?

Beste Grüße

Sandvik


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sandvik
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 11.01.2008 11:58:13 von tonello47

Moin, moin an Alle!

Ich warte erst mal ab was die Ombudsleute schreiben.

Wie schon "netsailor" berichtet bezieht sich unser Widerspruch ja auf
die massive Aussagen der BHW-Bausparkasse - in schriftlicher und
mündlicher Form. Nicht unbedingt auf das Bausparkassengesetz, BGB usw.
Nur darauf bezieht sich BaFin.

Es wurde jahrelang ganz klar auf "Geldanlage" geworben - und nur das
sollen die auch einhalten.

Anfrage an Alle :
Hat noch jemand alte Prospekte, Werbe-Anzeigen oder Schriftverkehre die
dieses Verhalten beweisen?
Dann bitte bei mir unter "PN" melden!

Tschüß
tonello47


--
tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 11.01.2008 20:18:55 von Manfred Ginger

tonello47 wrote:

> Moin, moin an Alle!

Nabend!

> Anfrage an Alle :
> Hat noch jemand alte Prospekte, Werbe-Anzeigen oder Schriftverkehre die
> dieses Verhalten beweisen?

Frage doch mal im Usenet, Gruppe de.etc.finanz.misc. Meiner Erfahrung
nach verfolgt man dort Schriftverkehre genauer als in diesem Forum.

> Dann bitte bei mir unter "PN" melden!

--
Manfred Ginger™, Reiki-Meister. Entfernung von negativen Energien.
Fern-Einweihung in höhere Lichtgrade. Initiation von Schutz- und
Erzengeln. Tierkommunikation.

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 12.01.2008 10:10:25 von tonello47

Moin, moin!

Am Do, den 17.01.2008, wird im SWR (Info Markt) um
21.00 Uhr ein Bericht über einen betroffenen Bausparer gesendet, der
gegen die BHW-Bausparkasse klagen will.

Das schein sehr interessant zu werden - bitte Termin vormerken.

Tschüß
tonello47


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tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 14.01.2008 15:06:04 von netsailor

Quelle:


"Banken
Landesbank Berlin übernimmt BHW-Kreditgeschäft

Die Landesbank Berlin hat das Kreditgeschäft der Postbank-Tochter BHW
Bank erworben.

Das Kreditvolumen liege bei rund 485 Millionen Euro, teilte der Käufer
am Montag mit.

Die Transaktion umfasse unter anderem einen Stamm von 179.000 Kunden
mit Privatdarlehen und 125.000 Kreditkarten. Über den Kaufpreis sei
Stillschweigen vereinbart worden.

Die Postbank hatte Ende vergangenen Jahres eine Vertriebsoffensive
angekündigt.


Stand: 14.01.2008 09:34 "


--
netsailor
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 14.01.2008 18:22:59 von tonello47

Moin, moin!

Die ersten fünf Entscheidungen der Ombudsleute sind für uns negativ
ausgefallen- Kündigung der BHW-Bausparkasse sei rechtes.

Weiter Infos zu ersehen unter:


Ich bleibe dran!


Tschüß
tonello47


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tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 14.01.2008 19:12:08 von unknown

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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 17.01.2008 15:47:20 von tonello47

tonello47;1854200 Wrote:
>
>
> Am Do, den 17.01.2008, wird im SWR (Info Markt) um
> 21.00 Uhr ein Bericht über einen betroffenen Bausparer gesendet, der
> gegen die BHW-Bausparkasse klagen will.
> tonello47

Leider ist die Sendung vorgezogen worden auf den 10.01.2008 -
Verzeihung!
Der Inhalt ist Nachzulesen unter:


Diesesw Thema soll weiterhin vom SWR bearbeitet werden - ich sage dann
Bescheid.
Tschüß
tonello47


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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 24.01.2008 11:23:13 von tonello47

Moin, moin!

So jetzt habe ich den Schlichtungsspruch vor mir liegen:
Es ist ein Vergleich - Weiterführung des BS-Vertrages bis ?????
wird von der Ombudsfrau VORGESCHLAGEN.

Nun muß noch eine Einigung mit der BHW-Bausparkasse ausgehandelt
werden.
Oder ein ordentliches Gerichtsverfahren beantragt werden.
Mal sehen was daraus wird!

Ich berichte weiter.
Tschüß
tonello47


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tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 30.01.2008 18:32:30 von Helmut Kelb

tonello47 <> schrieb:

> So jetzt habe ich den Schlichtungsspruch vor mir liegen:
> Es ist ein Vergleich - Weiterführung des BS-Vertrages bis ?????
> wird von der Ombudsfrau VORGESCHLAGEN.

Und was bedeutet ???? für Dich? Mit welcher Lösung könntest Du denn
leben?

> Nun muß noch eine Einigung mit der BHW-Bausparkasse ausgehandelt
> werden.

Die sicher entscheidend von der Restlaufzeit abhängt...

> Oder ein ordentliches Gerichtsverfahren beantragt werden.

Hätte ich echt keinen Nerv drauf! Hast Du auch mal an die Steuern
gedacht, die für den Bonus-Zins anfallen? Gut ab 2009 hast Du ja 25%, da
greift die Progression nicht mehr. Von daher kann eine akzeptable Lösung
für Dich nur min. 2009 heißen.


Helmut

Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 31.01.2008 18:40:02 von tonello47

Helmut Kelb;1865773 Wrote:
> tonello47 <> schrieb:
>
> > So jetzt habe ich den Schlichtungsspruch vor mir liegen:
> > Es ist ein Vergleich - Weiterführung des BS-Vertrages bis ?????
> > wird von der Ombudsfrau VORGESCHLAGEN.
> Und was bedeutet ???? für Dich? Mit welcher Lösung könntest Du denn
> leben?
>
> > Nun muß noch eine Einigung mit der BHW-Bausparkasse ausgehandelt
> > werden.
> Die sicher entscheidend von der Restlaufzeit abhängt...
>
> > Oder ein ordentliches Gerichtsverfahren beantragt werden.
> Hätte ich echt keinen Nerv drauf! Hast Du auch mal an die
> Steuern
> gedacht, die für den Bonus-Zins anfallen? Gut ab 2009 hast
> Du ja 25%, da
> greift die Progression nicht mehr. Von daher kann eine akzeptable
> Lösung
> für Dich nur min. 2009 heißen.
> Helmut

Moin, moin!
Ich versuche mal die Ombudsschlichtungsentscheidung laienhaft
zusammenzufassen.
Auf fünf eng beschriebenen Seiten wird die Entscheidung mit Gesetzen,
Verordnungen, Kommentaren, Randnummern und sonstigen Publikationen
begründet. Teilweise werden Unterlagen aus dem Jahre 2008 zitiert, die
auch für „Altverträge“ gelten sollen.

Sie stellt fest:

1.Die Kündigungen sind nicht korrekt durchgeführt worden.
2.Eine Kündigung wäre frühestens zum 21.12.2007 möglich gewesen.
3.Sie konstruiert ein gegenseitiges Darlehensverhältnis zwischen
Bausparer und Bausparkasse. In der Ansparphase ist der Bausparer
Darlehensgeber und nach Zuteilung/Vollansparung wird die Bausparkasse
Darlehensgeber. Diese darf dann, wenn kein Darlehen mehr möglich ist,
mit dreimonatiger Frist, kündigen.
In meinem Falle läuft es aber etwas anders – sie macht einen
Einigungsvorschlag. Dieses Verfahren läuft noch. Deshalb kann ich noch
nichts darüber sagen.
Es werden mit Sicherheit zwei Gerichtsverfahren beantragt werden - das
weiß ich jetzt schon. Das kann für alle Vertäge im Dispo Plus
interessant werden.
Wegen der Steuern mache ich mir keine großen Gedanken. Das
kommt immer auf die Höhe des Vertrages/Zinsbetrages und die Persönlichen
Verhältnisse an.
Tschüß
tonello47


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tonello47
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Re: Bausparguthaben > Bausparsumme

am 29.02.2008 09:06:13 von tonello47

Moin, moin!

So jetzt ist mein Ombudsverfahren beendet.

Die BHW-Bausparkasse hat jetzt zugestimmt - Mein BS-Vertrag läuft bis
Anfang 2011.
Damit ist für mich der Fall rechtlich abgeschlossen!

Da mein Vertrauen zu den Ombudsleuten nicht besonders stark ausgepägt
war, habe ich mich
natürlich schon auf weitere Schritte vorbereitet. Deshalb mein Tipp:
Für Alle, die schon gekündigt wurden oder die bald ihre Zwangskündigung
erhalten, habe ich von
einem Rechtsanwalt erfahren, der einige Klagen in dieser Angelegenheit
vorbereitet.
Ich sehe gute Erfolgsaussichten für ein Pilotverfahren.

Rechtsanwaltskanzlei Dindoyal
Fürstenstraße 5, 80333 München
Phone: 0049 - (0)89 - 2 88 90 89 3
Fax : 0049 - (0)89 - 2 88 90 89 4


Welche Erfahrungen habe andere Bausparer mit dem Ombudsverfahren
gemacht?
Welche Tipps können die Zwangsausgezahlten noch gebrauchen?
Sind noch andere Rechtsanwälte daran tätig?

Ich wünsche allen viel Erfolg!

Tschüß
tonello47


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tonello47
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