Rechtsschutzversicherung Beitragserhöhung welche Form?
am 12.03.2004 10:52:11 von Gustav BindingerHallo!
Wir wollten eine Rechtsschutzversicherung kündigen aufgrund einer
Beitragserhöhung. Diese Beitragserhöhung wurde aber nicht schriftlich in
einem Brief mitgeteilt, sondern lediglich auf dem Kontoauszug 5 Monate
vorher kurz angekündigt. Nun heißt es wir hätten 6 Wochen nach erhalt der
Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen müssen.Leider haben wir das
verpasst weil wir dachten wir müssen bis 2 Wochen vor der tatsächlichen
Beitragserhöhung kündigen. (das wurde auch telefonisch bestätigt)... ist
die Versicherung da im Recht?
cu
GB