Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 19.03.2004 23:57:37 von spam

Also, folgendes Problem, ich gehe oft nach der Uni mit meinem vollen
Rucksack einkaufen, bisher wurde ich an der Kasse auch so gut wie nie
kontrolliert. Wenn ich allerdings in einen unserer Supermärkte gehe, um zu
sehen, ob sie was bestimmtes da haben, und sie es nicht haben, dann kaufe
ich halt nichts. Und dann kommt immer dieses "Darf ich mal in ihre Tasche
gucken?"

Als ob die Diebe das nicht wüssten, und ne Tafel Schokolade kaufen würden,
wenn sie was klauen.

Deshalb würde ich mich gerne in Zukunft weigern, sie in meine Tasche gucken
zu lassen, und habe mal gegoogelt, und mir eine Zusammenfassung des
entsprechenden BGH-Urteils durchgelesen.
Schön und gut, ansich habe ich das Recht, sie nicht in meine Tasche gucken
lassen zu müssen, aber, wie komme ich zu diesem Recht?

Imaginäres Gespräch:
Verkäufer: "Darf ich mal in ihre Tasche gucken?"
Ich: "Nein"
Verkäufer: "Wieso nein"
Ich: "Weil eine Verdachtslose Durchsuchung einen erheblichen Eingriff in
mein Persönlichkeitsrecht darstellt"
Verkäufer: "Du, Inge, komm mal her, der will seine Tasche nicht zeigen"
Inge: "Na, dann hat er doch sicher was geklaut. Wenn sie uns nich reingucken
lassen, rufen wir die Polizei"

Für den Verkäufer im Supermarkt ist "Will seine Tasche nicht öffnen" doch
sicherlich ein hinreichender Verdacht für einen Diebstahl, und dann?

Wenn ich mich weiter weigere, könnten sie die Polizei rufen, und behaupten,
sie hätten gesehen wie ich was einstecke.

Muss die Polizei dann kommen?
Muss ich solange warten?
Darf die Polizei mich ohne Verdachtsmoment durchsuchen?
Ist es üble nachrede, wenn die Verkäuferin der Polizei sagt, sie hätte
gesehen wie ich was einstecke, obwohl es gelogen ist (In der Tasche ist ja
nachweislich nichts drin)



--
gnuPG key: 0x012CF58B

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 00:23:23 von BastianVoelker

Hallo!

Thomas Müller schrieb:

> Also, folgendes Problem, ich gehe oft nach der Uni mit meinem vollen
> Rucksack einkaufen, bisher wurde ich an der Kasse auch so gut wie nie
> kontrolliert. Wenn ich allerdings in einen unserer Supermärkte gehe, um zu
> sehen, ob sie was bestimmtes da haben, und sie es nicht haben, dann kaufe
> ich halt nichts. Und dann kommt immer dieses "Darf ich mal in ihre Tasche
> gucken?"
>
> Als ob die Diebe das nicht wüssten, und ne Tafel Schokolade kaufen würden,
> wenn sie was klauen.
>
> Deshalb würde ich mich gerne in Zukunft weigern, sie in meine Tasche gucken
> zu lassen, und habe mal gegoogelt, und mir eine Zusammenfassung des
> entsprechenden BGH-Urteils durchgelesen.
> Schön und gut, ansich habe ich das Recht, sie nicht in meine Tasche gucken
> lassen zu müssen, aber, wie komme ich zu diesem Recht?

Dazu mußt Du gar nicht erst kommen, Du hast es schon.

> Imaginäres Gespräch:
> Verkäufer: "Darf ich mal in ihre Tasche gucken?"
> Ich: "Nein"
> Verkäufer: "Wieso nein"
> Ich: "Weil eine Verdachtslose Durchsuchung einen erheblichen Eingriff in
> mein Persönlichkeitsrecht darstellt"
> Verkäufer: "Du, Inge, komm mal her, der will seine Tasche nicht zeigen"
> Inge: "Na, dann hat er doch sicher was geklaut. Wenn sie uns nich reingucken
> lassen, rufen wir die Polizei"

Sollen sie die ruhig rufen.

> Für den Verkäufer im Supermarkt ist "Will seine Tasche nicht öffnen" doch
> sicherlich ein hinreichender Verdacht für einen Diebstahl, und dann?

Was einem Verkäufer reicht, interessiert nicht. Um Dich festnehmen zu
können, mußt Du eine Straftat begangen habe. Selbst wenn man einen
dringenden Tatverdacht ausreichen lassen will, liegt der sicherlich noch
nicht in Deiner Weigerung begründet.

> Wenn ich mich weiter weigere, könnten sie die Polizei rufen,

Sicherlich.

> und behaupten,
> sie hätten gesehen wie ich was einstecke.

Auch das könnten sie natürlich tun, wodurch sie sich allerdings strafbar
machen würden. Und da die Polizei nichts finden wird, würden sie in
unangenehme Erklärungsnot kommen.

> Muss die Polizei dann kommen?

Die wird kommen.

> Muss ich solange warten?

Wenn Du nichts gestohlen hast nicht.

> Darf die Polizei mich ohne Verdachtsmoment durchsuchen?

Kommt wahrscheinlich auf das Bundesland an. Ganz ohne Verdachtsmoment
wohl nicht. Aber wenn den Polizisten Deine Weigerung an der Kasse
reicht, werden die sicherlich nicht mit sich diskutieren lassen. Wenn Du
trotz der Kleinigkeit tatsächlich festgestellt haben möchtest, ob die
Maßnahme rechtmäßig war, hilft Dir wohl nur noch eine Klage.

> Ist es üble nachrede, wenn die Verkäuferin der Polizei sagt, sie hätte
> gesehen wie ich was einstecke, obwohl es gelogen ist (In der Tasche ist ja
> nachweislich nichts drin)

Das wäre sogar eine Verleumdung und vor allem eine falsche
Verdächtigung.

Gruß
Bastian
--
"Und § 14 Abs. 2 BGB lautet: '[...]' Oder anders: Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine solche. Darauf
muss man erst mal kommen."
Hensen, ZIP 2000, 1151

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 01:02:50 von Joe Saccone

Bastian Völker schrieb am Sat, 20 Mar 2004 00:23:23 +0100:

>> Muss ich solange warten?
>
>Wenn Du nichts gestohlen hast nicht.

Das verstehe ich nicht ganz: die Verkäufer rufen die Polizei, aber ich
brauche nicht auf diese zu warten, da ich ja nichts gestohlen habe?
Kann ja wohl nicht sein, dann kann man sich ja das Rufen der Polizei
sparen. Wenn die Verkäufer annehmen, dass man etwas gestohlen hat, und
sie deswegen die Polizei rufen, dann haben sie bestimmt auch das
Recht, dich bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Nichts
anderes macht ja ein Kaufhausdetektiv im Auftrag des Kaufhauses.

Gruss
JoeS
--
Ash nazg durbatuluk, ash nazg gimbatul, ash
nazg thrakatuluk agh burzumishi krimpatul

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 01:19:51 von Holger Pollmann

Joe Saccone <> schrieb:

>>> Muss ich solange warten?
>>
>> Wenn Du nichts gestohlen hast nicht.
>
> Das verstehe ich nicht ganz: die Verkäufer rufen die Polizei, aber
> ich brauche nicht auf diese zu warten, da ich ja nichts gestohlen
> habe?

Prinzipiell stimmt das.

> Kann ja wohl nicht sein, dann kann man sich ja das Rufen der
> Polizei sparen.

Ja und? Die Polizei kann jeder rufen. Ich kann die jetzt auch rufen,
aber deswegen hast du trotzdem nichts aus meiner Wohnung gestohlen.

> Wenn die Verkäufer annehmen, dass man etwas
> gestohlen hat, und sie deswegen die Polizei rufen, dann haben sie
> bestimmt auch das Recht, dich bis zum Eintreffen der Polizei
> festzuhalten.

Das Recht dürfte wenn dann überhaupt aus § 127 StPO kommen. Und wie
Bastian schrieb: eigentlich setzt diese Vorschrift sogar voraus, daß
tatsächlich eine Straftat begangen wurde. Man läßt aber teilweise auch
einen dringenden Tatverdacht ausreichen. Aber auch da schrieb Bastian
schon: dafür gibt es hier keine Anhaltspunkte.

> Nichts anderes macht ja ein Kaufhausdetektiv im Auftrag des
> Kaufhauses.

Der hat auch nicht mehr Rechte als jeder normale Bürger.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 01:27:14 von Peter Fuchs

On Sat, 20 Mar 2004 01:02:50 +0100, Joe Saccone wrote:

> Wenn die Verkäufer annehmen, dass man etwas gestohlen hat, und
> sie deswegen die Polizei rufen, dann haben sie bestimmt auch das
> Recht, dich bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Nein.
Das Recht haben sie nur, wenn Du tatsächlich was gestohlen hast.
Eine Vermutung reicht nicht aus.
Wenn sie Dich trotzdem festhalten, ist das Freiheitsberaubung.

--
MfG
Peter Fuchs

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 01:41:23 von gunther

| | Das Recht dürfte wenn dann überhaupt aus § 127 StPO kommen.
| | Und wie Bastian schrieb: eigentlich setzt diese Vorschrift
| | sogar voraus, daß tatsächlich eine Straftat begangen wurde.
| | Man läßt aber teilweise auch einen dringenden Tatverdacht
| | ausreichen. Aber auch da schrieb Bastian schon: dafür gibt es
| | hier keine Anhaltspunkte.
| |
| | | Nichts anderes macht ja ein Kaufhausdetektiv im Auftrag des
| | | Kaufhauses.
| |
| | Der hat auch nicht mehr Rechte als jeder normale Bürger.

hi,
hat er doch: er vertritt den ladenbesitzer, hat also das hausrecht
auf seiner seite. und kann z.b. ein hausverbot aussprechen. dann
hast du einen laden weniger. gilt bei den meisten ketten aber nur
ein jahr oder so, und bei "beduerftigkeit" garnicht.
das festhalten bis zum eintreffen der gruenen ist kurzfristig schon
machbar, der "einkauf" haette ja auch was gedauert, die zeit kann
man dann auch auf die streife warten.

warum kann der rucksack denn nicht "draussen beleiben" ?
wer geht denn schon mit einem rucksack in einen supermarkt "und
kauft nix" da? machst du das auch mit dem auto, ab&zu mal auf eine
tankstelle fahren und "massnehmen"? das schreit ja geradezu nach
verdacht.... unauffaellige typen, die in ecken stehen und zeitungen
falschrum lesen, nachts sonnenbrillen aufhaben, oder vor banken den
motor laufenlassen.....es lebe das klischee.

--

mfg, gunni

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 01:56:31 von Joe Saccone

Peter Fuchs schrieb am Sat, 20 Mar 2004 01:27:14 +0100:

>Das Recht haben sie nur, wenn Du tatsächlich was gestohlen hast.
>Eine Vermutung reicht nicht aus.

Aber die Crux ist doch die, dass man erst dann zweifelsfrei
feststellen kann, ob etwas gestohlen wurde, wenn mit Polizeigewalt der
Rucksack durchsucht wird?

Das sähe doch in der Praxis so aus:

Fall 1: Verkäufer vermutet, ich hätte was gestohlen, habe ich aber
nicht. Verkäufer ruft Polizei, aber ich darf trotzdem gehen, da die
bloße Vermutung des Verkäufers nicht ausreicht, um mich aufzuhalten.

Fall 2: Verkäufer vermutet, ich hätte was gestohlen, was diesmal auch
zutrifft. Verkäufer ruft Polizei, aber ich darf trotzdem gehen, da die
bloße Vermutung des Verkäufers nicht ausreicht, um mich aufzuhalten.

Wo ist der Unterschied? Mit anderen Worten: so wie es beschrieben
wird, wäre es in der Praxis völlig wurscht, ob ich tatsächlich was
gestohlen hätte oder nicht: die reine Vermutung reicht ja nicht aus,
mich bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten und ich darf
rausspazieren.

Das verwirrt mich ehrlich gesagt sehr stark...

Gruss
JoeS
--
Ash nazg durbatuluk, ash nazg gimbatul, ash
nazg thrakatuluk agh burzumishi krimpatul

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 03:39:46 von Holger Pollmann

Joe Saccone <> schrieb:

>> Das Recht haben sie nur, wenn Du tatsächlich was gestohlen hast.
>> Eine Vermutung reicht nicht aus.
>
> Aber die Crux ist doch die, dass man erst dann zweifelsfrei
> feststellen kann, ob etwas gestohlen wurde, wenn mit Polizeigewalt
> der Rucksack durchsucht wird?

Es geht nicht drum, ob man das feststellen kann.

Es geht drum, ob es so IST.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 04:03:48 von Joerg-Olaf Schaefers

Klaus-Bärbel gunther wrote:
....
> warum kann der rucksack denn nicht "draussen beleiben" ?

Vielleicht weil sich im Rucksack Dinge befinden, die man ungern
unbewacht am Eingang zurücklässt. Ein Notebook zum Beispiel, oder
ein Organizer. Solche Dinge sind in Studentenrucksäcken nicht un-
gewöhnlich.

> wer geht denn schon mit einem rucksack in einen supermarkt "und
> kauft nix" da?

Menschen, die den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, und daher
kein Auto oder eine andere Möglichkeit haben Dinge wegzuschliessen,
und das gewünschte Produkt im besuchten Ladenlokale nicht oder nicht
zu einem ihnen passenden Preis angeboten bekommen, zum Beispiel. Es
soll sogar Menschen geben, die schlicht durch Geschäfte "bummeln"
um sich die Zeit zu vertreiben oder sich zu informieren ...

> ...es lebe das klischee.

Dachte ich mir auch gerade.

MfG
Olaf

PS: Geradezu erschreckend fand ich letztens einen Beitrag in der
unsäglichen Pro7-Serie "Die Aufpasser", wo die Ladendetekti-
ve eines "Pro-Marktes" einen vermeintlichen Ladendieb richtig
"hart rangenommen" haben: Zunächst zweimal unsanft zwecks Lei-
besvisitation gegen eine Wand gedrückt (u.a. gegen die bereits
gesplitterte Glasscheibe eines Wandbildes) und durchsucht, da-
nach noch den Rucksack des Verdächtigen. Imo Dinge, die einzig
der Polizei zustehen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 07:42:20 von vollmi

"gunther" <> schrieb folgendes:
> warum kann der rucksack denn nicht "draussen beleiben" ?

Weil er geklaut werden könnte?

> wer geht denn schon mit einem rucksack in einen supermarkt "und
> kauft nix" da?

Leute die durch die Stadtbummeln. Da hat man halt oft ne Handtasche oder
n Rucksack dabei.

Ich persönlich finde das Mediamarktsystem sehr gut. Verschliessbare
Fächer um seine mitgebrachten Waren einzuschliessen und entlastet durch
den Markt zu schlendern.

Wieso sowas nicht Schule macht ist mir ehrlichgesagt Schleierhaft. Man
könnte sich n haufen Umtriebe ersparen.

> machst du das auch mit dem auto, ab&zu mal auf eine
> tankstelle fahren und "massnehmen"?

Das mach ich tatsächlich, z.B. nur um mal kurz die Reifen zu prüfen.

mfG René

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 08:03:15 von jawo.usenet.004

"Bastian Völker" <> schrieb ...
>
> > Muss ich solange warten?
>
> Wenn Du nichts gestohlen hast nicht.

Das ist *so* nicht ganz richtig; jeder (also auch die die VerkäuferIn) kann
Dich bei (begründetem!) Verdacht (also wenn er/sie Dich z.B. auf frischer
Tat ertappt hat) bis zum Eintreffen der Polizei festhalten; sollte sich
allerdings heruasstellen, daß die Verdächtigung aus der Luft gegriffen war,
müssen sie natürlich mit einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung und
ggf. Freiheitsberaubung rechnen.

> > Darf die Polizei mich ohne Verdachtsmoment durchsuchen?

Die Aussage eines Zeugen *ist* IMHO (IANAL) ein ausreichendes
Verdachtsmoment. Allerdings ist jeder Zeuge zur *Wahrheit* verpflichtet,
andernfalls macht er sich einer Falschaussage schuldig.

> Kommt wahrscheinlich auf das Bundesland an. Ganz ohne Verdachtsmoment
> wohl nicht. Aber wenn den Polizisten Deine Weigerung an der Kasse
> reicht, werden die sicherlich nicht mit sich diskutieren lassen.

Nein; das begründet sicherlich *keinen* ausreichenden Verdacht.

Andererseits würde ich in dem Fall sogar darauf *bestehen*, daß die Polizei
mich durchsucht aka die falsche Verdächtigung aufdeckt, schon allein um
einen Beweis für die Gegenanzeige in die Hände zu bekommen.

> > Ist es üble nachrede, wenn die Verkäuferin der Polizei sagt, sie hätte
> > gesehen wie ich was einstecke, obwohl es gelogen ist

Nein; üble Nachrede wäre es, wenn sie hinter Deinem Rücken etwas schlechtes
über Dich verbreiten würde; /das/ ist dagegen eine falsche Verdächtigung,
und die Polizei mag sowas gar nicht (einerseits aka banal, weil es Arbeit
für sie bedeutet, andererseits aka entscheidender, weil niemand das
Rechtssystem für private Zwecke verwenden soll).

>>(In der Tasche ist ja
> > nachweislich nichts drin)

Das muss nicht *unbedingt* etwas heißen: Du könntest die Ware ja auch
heimlich wieder herausgenommen haben. Das wäre dann - je nach Umstände -
entweder *versuchter* Diebstahl (wenn Du es vorhattest, es Dir dann aber 'im
letzen Moment' doch noch anders überlegt hast) oder *Vortäuschung* einer
Straftat (wenn Du es in der Absicht getan hast, die VerkäuferInen/Detektive
o.ä. hereinzulegen).

> Das wäre sogar eine Verleumdung und vor allem eine falsche
> Verdächtigung.

Jepp.

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 08:09:13 von jawo.usenet.004

"gunther" <> schrieb ...
^^^^^^^^^
Frage Doch bitte mal Deine Eltern nach Deinem Nachnahmen, und trage ihn hier
ein; Danke.

> | | Der hat auch nicht mehr Rechte als jeder normale Bürger.
>
> hi,
> hat er doch: er vertritt den ladenbesitzer, hat also das hausrecht
> auf seiner seite.

Das hat jeder normale Bürger auf seinem Grundstück auch; insofern hat er
*wirklich* nicht mehr Rechte.

> warum kann der rucksack denn nicht "draussen beleiben" ?

Weil er (u.U. auch nür persönlich) wertvolle Gegenstände enthält?

> wer geht denn schon mit einem rucksack in einen supermarkt "und
> kauft nix" da?

Kann schon mal passieren (man 'Ware momentan nicht vorrätig').

>machst du das auch mit dem auto, ab&zu mal auf eine
> tankstelle fahren

Ja, warum nicht? Man Reifendruck überprüfen, Süßigkeiten kaufen (wollen)
etc. ...

>das schreit ja geradezu nach
> verdacht....

Blödsinn.

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 08:25:14 von jawo.usenet.004

"Joe Saccone" <> schrieb ...
>
> >Das Recht haben sie nur, wenn Du tatsächlich was gestohlen hast.
> >Eine Vermutung reicht nicht aus.
>
> Aber die Crux ist doch die, dass man erst dann zweifelsfrei
> feststellen kann, ob etwas gestohlen wurde, wenn mit Polizeigewalt der
> Rucksack durchsucht wird?

'zweifelsfrei feststellen' != 'ausreichender Tatverdacht' (z.B. durch
Augenzeugen)

> Fall 1: Verkäufer vermutet, ich hätte was gestohlen, habe ich aber
> nicht. Verkäufer ruft Polizei, aber ich darf trotzdem gehen, da die
> bloße Vermutung des Verkäufers nicht ausreicht, um mich aufzuhalten.
>
> Fall 2: Verkäufer vermutet, ich hätte was gestohlen, was diesmal auch
> zutrifft. Verkäufer ruft Polizei, aber ich darf trotzdem gehen, da die
> bloße Vermutung des Verkäufers nicht ausreicht, um mich aufzuhalten.
>
> Wo ist der Unterschied?

Keiner; weil in beiden Fällen kein 'ausreichender Tatverdacht' besteht.

Anders wäre es, wenn er z.B. Dich direkt dabei *beobachtet* hätte; *dann*
(und *nur* dann) hätte er das Recht, dich bis zum Eintreffen der Polizei
festzuhalten.

>Das verwirrt mich ehrlich gesagt sehr stark...

Was ist verwirrend an dem Grundsatz, daß wilde Spekulationen keine Nachweise
sind (auch nicht, wenn sie /zufällig/ mal stimmen sollten)?

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 09:12:46 von Jan Peters

Am Fri, 19 Mar 2004 23:57:37 +0100 schrieb Thomas Müller:


> Imaginäres Gespräch:
> Verkäufer: "Darf ich mal in ihre Tasche gucken?"
> Ich: "Nein"
> Verkäufer: "Wieso nein"
> Ich: "Weil eine Verdachtslose Durchsuchung einen erheblichen Eingriff in
> mein Persönlichkeitsrecht darstellt"
> Verkäufer: "Du, Inge, komm mal her, der will seine Tasche nicht zeigen"
> Inge: "Na, dann hat er doch sicher was geklaut. Wenn sie uns nich reingucken
> lassen, rufen wir die Polizei"

Dann sagst du einfach: "Tun Sie das, ich freue mich darauf, Sie wegen
dieser ungerechtfertigten Beschuldigung eines Diebstahls anzuzeigen.".

> Für den Verkäufer im Supermarkt ist "Will seine Tasche nicht öffnen" doch
> sicherlich ein hinreichender Verdacht für einen Diebstahl, und dann?

Das ist mit Sicherheit kein hinreichender Verdacht.

cu

Jan

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 09:15:35 von Jan Peters

Am Sat, 20 Mar 2004 01:41:23 +0100 schrieb gunther:

> warum kann der rucksack denn nicht "draussen beleiben" ?
> wer geht denn schon mit einem rucksack in einen supermarkt "und
> kauft nix" da?

Das ich mit großen Taschen einen Supermarkt betrete und letztlich nur sehr
wenig oder gar nichts kaufe, kommt bei mir immer wieder mal vor.

cu

Jan

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 09:29:56 von gerkens

Thomas Müller haute in die Tasten:

> Also, folgendes Problem, ich gehe oft nach der Uni mit meinem vollen
> Rucksack einkaufen, bisher wurde ich an der Kasse auch so gut wie nie
> kontrolliert. Wenn ich allerdings in einen unserer Supermärkte gehe,
> um zu sehen, ob sie was bestimmtes da haben, und sie es nicht haben,
> dann kaufe ich halt nichts. Und dann kommt immer dieses "Darf ich mal
> in ihre Tasche gucken?"

Die Diskussion hatte ich auch schon mehrfach, seitdem ich einen kleinen
Rucksack mit Kamera, externem Blitz, PDA und Speicherkarten mit mir führe.
Da ich den auch auf dem Arbeitsweg dabei habe und auf dem Rückweg im Traum
nicht dran denke, den im Wagen zu lassen oder erst nach Hause zu karren, gab
es da eine ganze Weile Diskussionen, oft schon am Eingang.

Inzwischen habe ich den Leuten dort, wo ich einkaufe, eigentlich abgewöhnt,
mich deswegen von der Seite anzulabern:

- "Sie können ihren Rucksack nicht mit hinein nehmen!"

"Klar!" und gehe einfach weiter ...

- "Ihren Rucksack / ihre Tasche müssen sie hier abgeben!"

"Und Sie haften bei Verlust für Kamera, Pocketcomputer und Handy?"

"Ähhh... nein."

"Na dennn!" ... und weiter geht's mit dem Einkauf.


Ganz putzig wird das mit vollem Einkaufswagen samt Tiefkühlkost an der
Kasse:

"Sie dürfen hier nicht mit Rucksack hinein!"

Gar nich drauf reagieren!

Sobald sie den Rucksack öffnen wollen, dieses verweigern. Wenn sie nicht
freiwillig die Polizei holen, den Rucksack öffnen zeigen, den ganzen Einkauf
noch unbezahlt an der Kasse liegen lassen und gehen. Das machst Du genau
einmal, d.h. lädst da für 100 bis 200 Euro Ware auf das Fließband in der
Schlange, Tiefkühlkost eingeschlossen und läßt den ganzen Krempel nach der
Diskussion dort liegen.

Genau das habe ich hier gemacht, als die Pfeifen ohne Schild /
Vorankündigung die Kasse vor meiner Nase geschlossen hatten, ich mich allen
Ernstes neu anstellen sollte und dabei noch wegen meinem Rucksack dumm
angequatscht wurde. Da stand dann der ganze Wagen einschließlich zu
kühlender Ware (Pizzen / je eine Packung Magnum- und Cornetto) vor der vor
mir geschlossenen Kasse und ich habe dort eingekauft, wo ich ohnehin noch
Getränke holen wollte: "Wenn sie mir so kommen, kaufe ich eben woanders!"

In solchen Fällen brauche ich keine §, da wird dem Händler einfach mal
erklärt, wie es läuft. Alles eine Frage der Erziehung.

> Imaginäres Gespräch:
> Verkäufer: "Darf ich mal in ihre Tasche gucken?"
> Ich: "Nein"
> Verkäufer: "Wieso nein"
> Ich: "Weil eine Verdachtslose Durchsuchung einen erheblichen Eingriff
> in mein Persönlichkeitsrecht darstellt"
> Verkäufer: "Du, Inge, komm mal her, der will seine Tasche nicht
> zeigen" Inge: "Na, dann hat er doch sicher was geklaut. Wenn sie uns
> nich reingucken lassen, rufen wir die Polizei"

Einfach machen lassen und Anzeige wegen falscher Verdächtigung / je nach
Verhalten auch Freiheitsberaubung erstatten. Und dazu bekommen die
Herrschaften noch das Parkticket an der abgelaufenen Uhr und gekaufte und
inzwischen angetaute Tiefkühlkost in Rechnung gestellt. Danach machen die
das nie wieder.

> Für den Verkäufer im Supermarkt ist "Will seine Tasche nicht öffnen"
> doch sicherlich ein hinreichender Verdacht für einen Diebstahl, und
> dann?

Dann lernt er das bei Gelegenheit eben mal richtig!

> Wenn ich mich weiter weigere, könnten sie die Polizei rufen, und
> behaupten, sie hätten gesehen wie ich was einstecke.
>
> Muss die Polizei dann kommen?
> Muss ich solange warten?

> Darf die Polizei mich ohne Verdachtsmoment durchsuchen?

Ganz frech machen lassen und dann, nachdem nichts zu finden war, Anzeige
wegen falscher Verdächtigung erstatten.

> Ist es üble nachrede, wenn die Verkäuferin der Polizei sagt, sie hätte
> gesehen wie ich was einstecke, obwohl es gelogen ist (In der Tasche
> ist ja nachweislich nichts drin)

Die Polizei hat auch besseres zu tun, als für nix und wieder nix dort
aufzumarschieren. Der Händler könnte sogar dafür schon eine Rechnung (!)
bekommen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 10:21:23 von BastianVoelker

Hallo!

gunther schrieb:

> das festhalten bis zum eintreffen der gruenen ist kurzfristig schon
> machbar, der "einkauf" haette ja auch was gedauert, die zeit kann
> man dann auch auf die streife warten.

Kann man sicherlich. Sollte mir das mal persönlich passieren, nehme ich
auch an, daß ich mir meistens doch die Zeit zum Warten nehmen würde. Ist
halt alles streßfreier und das dumme Gesicht des Festnehmenden beschert
einen ja vielleicht noch einen guten Tag ;-)

> warum kann der rucksack denn nicht "draussen beleiben" ?
> wer geht denn schon mit einem rucksack in einen supermarkt "und
> kauft nix" da? machst du das auch mit dem auto, ab&zu mal auf eine
> tankstelle fahren und "massnehmen"? das schreit ja geradezu nach
> verdacht.... unauffaellige typen, die in ecken stehen und zeitungen
> falschrum lesen, nachts sonnenbrillen aufhaben, oder vor banken den
> motor laufenlassen.....es lebe das klischee.

Warum sollte er draußen bleiben? Bei Deinem Argument müßte man eher
fragen, wer geht überhaupt in einen Supermarkt und kauft nichts. Das
passiert doch tagtäglich und völlig unabhängig davon, ob derjenige eine
Tasche mitführt oder nicht.

Gruß
Bastian
--
"Und § 14 Abs. 2 BGB lautet: '[...]' Oder anders: Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine solche. Darauf
muss man erst mal kommen."
Hensen, ZIP 2000, 1151

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 10:22:56 von Joe Saccone

Wolfgang Jäth schrieb am Sat, 20 Mar 2004 08:25:14 +0100:

>Anders wäre es, wenn er z.B. Dich direkt dabei *beobachtet* hätte; *dann*
>(und *nur* dann) hätte er das Recht, dich bis zum Eintreffen der Polizei
>festzuhalten.

Ja aber:

>Was ist verwirrend an dem Grundsatz, daß wilde Spekulationen keine Nachweise
>sind (auch nicht, wenn sie /zufällig/ mal stimmen sollten)?

Mich verwirrt der Vergleich zwischen Theorie und realer Praxis: der
Verkäufer könnte ja irrtümlich gesehen haben, dass ich etwas gestohlen
hätte (vielleicht weil ich gerade nach dem Naseputzen meine
Taschentücher wieder eingesteckt hätte und er der Meinung ist, ich
hätte ein Päckchen Taschentücher aus dem Regal gestohlen). Er hat also
aus seiner Sicht "gesehen", dass ich was gestohlen habe (befindet sich
aber tatsächlich im Irrtum). Und jetzt haben wir doch schon wieder die
Crux: ich darf trotzdem gehen, weil ich nichts gestohlen habe, der
Verkäufer könnte mich aber nun doch festhalten, da er "gesehen" hat,
dass ich was eingesteckt habe. Und nu? Der springende Punkt bleibt
doch der, dass die letztendliche Gewissheit erst durch das Eintreffen
der Polizei zu bekommen ist. Es steht ja quasi Aussage gegen Aussage
zwischen mir und Verkäufer.

Nochmal zur Klarstellung: mir geht es um die Diskrepanz zwischen
Theorie und Praxis.

Gruss
JoeS
--
Ash nazg durbatuluk, ash nazg gimbatul, ash
nazg thrakatuluk agh burzumishi krimpatul

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 10:23:09 von BastianVoelker

Hallo!

Wolfgang Jäth schrieb:

> > Fall 1: Verkäufer vermutet, ich hätte was gestohlen, habe ich aber
> > nicht. Verkäufer ruft Polizei, aber ich darf trotzdem gehen, da die
> > bloße Vermutung des Verkäufers nicht ausreicht, um mich aufzuhalten.
> >
> > Fall 2: Verkäufer vermutet, ich hätte was gestohlen, was diesmal auch
> > zutrifft. Verkäufer ruft Polizei, aber ich darf trotzdem gehen, da die
> > bloße Vermutung des Verkäufers nicht ausreicht, um mich aufzuhalten.
> >
> > Wo ist der Unterschied?
>
> Keiner; weil in beiden Fällen kein 'ausreichender Tatverdacht' besteht.

Doch, der Unterschied ist, daß er im Fall 2 wirklich eine Straftat
begangen hat und die Festnahme damit gerechtfertigt wäre.

> Anders wäre es, wenn er z.B. Dich direkt dabei *beobachtet* hätte; *dann*
> (und *nur* dann) hätte er das Recht, dich bis zum Eintreffen der Polizei
> festzuhalten.

Das ist natürlich ungemein hilfreich, aber keine
Tatbestandsvoraussetzung.

> >Das verwirrt mich ehrlich gesagt sehr stark...
>
> Was ist verwirrend an dem Grundsatz, daß wilde Spekulationen keine Nachweise
> sind (auch nicht, wenn sie /zufällig/ mal stimmen sollten)?

Nachweisen müssen die Strafverfolgungsbehörden, nicht der Festnehmende.

Gruß
Bastian
--
"Und § 14 Abs. 2 BGB lautet: '[...]' Oder anders: Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine solche. Darauf
muss man erst mal kommen."
Hensen, ZIP 2000, 1151

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 10:32:14 von BastianVoelker

Hallo!

Wolfgang Jäth schrieb:

> > > Muss ich solange warten?
> >
> > Wenn Du nichts gestohlen hast nicht.
>
> Das ist *so* nicht ganz richtig;

Nach der von mir und vor allem weiteren gewichtigen Stimmen aus Rspr.
und Literatur vertretenen Ansicht schon.

> jeder (also auch die die VerkäuferIn) kann
> Dich bei (begründetem!) Verdacht (also wenn er/sie Dich z.B. auf frischer
> Tat ertappt hat) bis zum Eintreffen der Polizei festhalten;

Wenn er Dich auf frischer Tat ertappt, hast Du die Tat doch wohl auch
begangen.

> sollte sich
> allerdings heruasstellen, daß die Verdächtigung aus der Luft gegriffen war,
> müssen sie natürlich mit einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung und
> ggf. Freiheitsberaubung rechnen.

Jetzt kommt wieder die alte Diskussion, ob § 127 Abs. 1 StPO eine
tatsächlich begangene Tat verlangt oder ob schon der dringende
Tatverdacht ausreicht. Beide Meinungen werden vertreten, ich folge
ersterer. Mindestvoraussetzung ist aber eine _dringender_ Tatverdacht.
Ich glaube kaum, daß es da genügt, wenn man seine Tasche nicht
verdachtsunabhängig durchsuchen lassen möchte.

> > > Darf die Polizei mich ohne Verdachtsmoment durchsuchen?
>
> Die Aussage eines Zeugen *ist* IMHO (IANAL) ein ausreichendes
> Verdachtsmoment.

Das ganz bestimmt. Es kommt aber immer darauf an, was der Zeuge sagt.
Wenn, wie im Ausgangsfall, eine Kassiererin sagt: "Ich durfte nicht in
seine Tasche gucken.", dürfte das nicht unbedingt reichen.
Wahrscheinlich wird die Polizei trotzdem nachschauen, um sich
abzusichern. Fertig ist die Lauge. Alles nichts schlimmes. Problematisch
wird's natürlich, wenn man darin irgendwelche illegalen Dinge mit sich
führt.

> Allerdings ist jeder Zeuge zur *Wahrheit* verpflichtet,
> andernfalls macht er sich einer Falschaussage schuldig.

Nein, wer vor der Polizei lügt, begeht keine Falschaussage i.S.d. StGB.
Es kann aber schnell eine falsche Verdächtigung und/oder üble Nachrede
bzw. Verleumdung sein.

> > Kommt wahrscheinlich auf das Bundesland an. Ganz ohne Verdachtsmoment
> > wohl nicht. Aber wenn den Polizisten Deine Weigerung an der Kasse
> > reicht, werden die sicherlich nicht mit sich diskutieren lassen.
>
> Nein; das begründet sicherlich *keinen* ausreichenden Verdacht.

Sehe ich ja ähnlich, aber wenn die Polizisten nachschauen wollen, werden
sie es erstmal tun. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme müßtest Du halt
anschließend überprüfen lassen.

> Andererseits würde ich in dem Fall sogar darauf *bestehen*, daß die Polizei
> mich durchsucht aka die falsche Verdächtigung aufdeckt, schon allein um
> einen Beweis für die Gegenanzeige in die Hände zu bekommen.

Ack.

> > > Ist es üble nachrede, wenn die Verkäuferin der Polizei sagt, sie hätte
> > > gesehen wie ich was einstecke, obwohl es gelogen ist
>
> Nein; üble Nachrede wäre es, wenn sie hinter Deinem Rücken etwas schlechtes
> über Dich verbreiten würde; /das/ ist dagegen eine falsche Verdächtigung,

Und tatbestandlich auch eine üble Nachrede (die allerdings hinter der
falschen Verdächtigung zurücktritt) bzw. sogar eine Verleumdung.

> und die Polizei mag sowas gar nicht (einerseits aka banal, weil es Arbeit
> für sie bedeutet, andererseits aka entscheidender, weil niemand das
> Rechtssystem für private Zwecke verwenden soll).

Du meinst das Strafrechtssystem. Das Zivilrecht ist voll von privaten
Zwecken.

Gruß
Bastian
--
"Und § 14 Abs. 2 BGB lautet: '[...]' Oder anders: Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine solche. Darauf
muss man erst mal kommen."
Hensen, ZIP 2000, 1151

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 10:33:40 von Helmut Richter

In article <c3gati$272gfr$>,
Holger Pollmann wrote:

> Es geht nicht drum, ob man das feststellen kann.
>
> Es geht drum, ob es so IST.

Das mag richtig sein, setzt aber immer die Anwesenheit eines
Hellsehers voraus. Und die ist in der Praxis nict immer gegeben.

Helmut Richter

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 10:40:06 von Joe Saccone

Jürgen Gerkens schrieb am Sat, 20 Mar 2004 09:29:56 +0100:

>Inzwischen habe ich den Leuten dort, wo ich einkaufe, eigentlich abgewöhnt,
>mich deswegen von der Seite anzulabern:
>
>- "Sie können ihren Rucksack nicht mit hinein nehmen!"
>
> "Klar!" und gehe einfach weiter ...
>
>- "Ihren Rucksack / ihre Tasche müssen sie hier abgeben!"
>
> "Und Sie haften bei Verlust für Kamera, Pocketcomputer und Handy?"
>
> "Ähhh... nein."
>
> "Na dennn!" ... und weiter geht's mit dem Einkauf.

Naja, letztendlich hätte der Verkäufer vom Hausrecht gebrauch machen
können und dich einfach nicht hereingelassen. Ganz einfach.

>Sobald sie den Rucksack öffnen wollen, dieses verweigern. Wenn sie nicht
>freiwillig die Polizei holen, den Rucksack öffnen zeigen, den ganzen Einkauf
>noch unbezahlt an der Kasse liegen lassen und gehen.

Ich glaube nicht, dass das in Ordnung geht. Du kannst nicht einfach in
fremden Häuser Waren in Unordnung bringen und einfach liegen lassen.
Der Verkäufer könnte auf jeden Fall darauf bestehen, dass du die
Sachen wieder ordnungsgemäß einräumst.

>Das machst Du genau
>einmal, d.h. lädst da für 100 bis 200 Euro Ware auf das Fließband in der
>Schlange, Tiefkühlkost eingeschlossen und läßt den ganzen Krempel nach der
>Diskussion dort liegen.

Bei mir als Verkäufer würdest *DU* das genau einmal machen.

>In solchen Fällen brauche ich keine §, da wird dem Händler einfach mal
>erklärt, wie es läuft. Alles eine Frage der Erziehung.

Um die Diskussion abzukürzen: Der Kunde ist König. Aber auch nur dann,
wenn er sich wie ein König benimmt. Das kann man von deinem
beschriebenen Verhalten nicht gerade behaupten.

>Einfach machen lassen und Anzeige wegen falscher Verdächtigung / je nach
>Verhalten auch Freiheitsberaubung erstatten.

Glaube kaum, dass das zutrifft. "Einfach machen lassen" bedeutet, dass
du dich auf die Bitte des Verkäufers eingelassen hast, du warst damit
also einverstanden. Es kann ja wohl nicht sein, dass du *danach* dann
genau dieses Verhalten - mit dem du einverstanden warst - rügst.

>Ganz frech machen lassen und dann, nachdem nichts zu finden war, Anzeige
>wegen falscher Verdächtigung erstatten.

Mal ne ganz dumme Frage: wenn du der Verkäufer wärst, hättest du
natürlich absolut kein Problem mit Leuten, die auf deine Bitte hin
ihren Rucksack nicht öffnen wollen, gell? Fällt es dir wirklich so
schwer, dich in die Lage des anderen zu versetzen? Jedenfalls finde
ich deine Ausführungen bezüglich des Verhaltens reichlich kindisch und
- tschuldigung - typisch deu^Wkleinkariert. Gruss an Gassner,
haarscharf dran vorbeigeschlittert...

>Die Polizei hat auch besseres zu tun, als für nix und wieder nix dort
>aufzumarschieren.

Und auch die Gerichte hätten Besseres zu tun und würden bei
tatsächlich wichtigen Fällen viel effektiver vorankommen, wenn sie
nicht ständig mit irgendwelchen dummpfbackigen Klagen von
irgendwelchen kleinkarierten Mitbürgern zugeschüttet werden würden.
Auch schon mal daran gedacht?

Gruss
JoeS
--
Ash nazg durbatuluk, ash nazg gimbatul, ash
nazg thrakatuluk agh burzumishi krimpatul

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 10:52:52 von spam

Okay, danke schonmal für die vielen Antworten, im Zweifelsfall ist es für
mich nicht so tragisch auf die Polizei zu warten, das sollte also nicht das
Problem sein. Jetzt habe ich in einem der Supermärkte mal folgendes
gefunden:

Sinngemäß steht dort am Eingang, wenn sie diesen Supermarkt betreten,
erklären sie sich einverstanden an der Kasse Taschen geöffnet vorzuzeigen.

Schließfächer sind vorhanden, allerdings wird für die eingeschlossenen
Sachen natürlich keine Haftung übernommen.

Soweit mal:

1. Ist es zulässig, Haftung für die Schließfächer auszuschließen, aber
trotzdem zu verlangen, dass man sie benutzt, oder Taschen durchsuchen
lässt?

Jetzt wird die Sache aber komplizierter:
An den Supermarkt ist ein Getränkemarkt angeschlossen, der hat einen eigenen
Eingang, eine eigene Kasse, ist aber innen mit dem Supermarkt verbunden. Am
Getränkemarkt steht kein solches Schild, es sind auch keine Schließfächer
vorhanden.

Jetzt könnte ich ja sagen (was auch fast immer stimmt, da praktischer für
mich), dass ich durch den Getränkemarkt reingekommen bin, dort waren keine
Schließfächer, und Schild war auch keins.

2. Bin ich zwangsläufig an das Schild an einem anderen Eingang gebunden?
3. Was, wenn ich nachweislich von dem Schild Kentniss habe? Z.b. im
Wiederholungsfall.

Danke, Thomas

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 11:02:02 von spam

Joe Saccone wrote:

> Und auch die Gerichte hätten Besseres zu tun und würden bei
> tatsächlich wichtigen Fällen viel effektiver vorankommen, wenn sie
> nicht ständig mit irgendwelchen dummpfbackigen Klagen von
> irgendwelchen kleinkarierten Mitbürgern zugeschüttet werden würden.
> Auch schon mal daran gedacht?

Stimmt, am besten sollte gleich der betroffene ein gültiges Urteil sprechen
können. Dann müssten nicht die Gerichte belastet werden, sondern jeder der
mit Rucksack in den Supermarkt kommt, kriegt gleich mal Hausverbot und
200EUR Bearbeitungsgebühr. Dann herrscht wieder Recht und Ordnung.

!

Nachteil: Wer bezahlt die Arbeitslosen Richter?

Thomas


--
gnuPG key: 0x012CF58B

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 11:12:54 von Holger Lembke

Joe Saccone <> wrote:

>der
>Verkäufer könnte ja irrtümlich gesehen haben

'Irrtümlich gesehen'?

Mit dem Festhalten greift der Verkäufer relativ heftig in die Grundrechte
ein. Da sollte er sich schon hinreichend sicher sein, was er sieht.

--
mit freundlichen Grüßen ! Eine gute Woche: erst Schmidt,
Holgi, +49-531-3497854 ! dann Saddam und Lorenzo ist raus.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 11:16:43 von gunther

| | | warum kann der rucksack denn nicht "draussen beleiben" ?
| |
| | Vielleicht weil sich im Rucksack Dinge befinden, die man ungern
| | unbewacht am Eingang zurücklässt. Ein Notebook zum Beispiel,
| | oder ein Organizer. Solche Dinge sind in Studentenrucksäcken
| | nicht un- gewöhnlich.

hi,
ack. aber schaemen musst du dich deshalb ja nicht? also kann die
verkaeuferin roch ruhig reinschauen, oder?

| |
| | | wer geht denn schon mit einem rucksack in einen supermarkt
| | | "und kauft nix" da?
| |
| | Menschen, die den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, und
| | daher kein Auto oder eine andere Möglichkeit haben Dinge
| | wegzuschliessen, und das gewünschte Produkt im besuchten
| | Ladenlokale nicht oder nicht zu einem ihnen passenden Preis
| | angeboten bekommen, zum Beispiel. Es soll sogar Menschen
| | geben, die schlicht durch Geschäfte "bummeln" um sich die Zeit
| | zu vertreiben oder sich zu informieren ...

genau, bummeln. mit einem sack auf dem ruecken. und dann wieder
rauswollen, aber den "einkauf" behalten wollen.
gut, dass es das misstrauen gibt....

| |
| | | ...es lebe das klischee.
| |
| | Dachte ich mir auch gerade.

dito :)

| | PS: Geradezu erschreckend fand ich letztens einen Beitrag in
| | der unsäglichen Pro7-Serie "Die Aufpasser", wo die
| | Ladendetekti- ve eines "Pro-Marktes" einen vermeintlichen
| | Ladendieb richtig "hart rangenommen" haben: Zunächst
| | zweimal unsanft zwecks Lei- besvisitation gegen eine Wand
| | gedrückt (u.a. gegen die bereits gesplitterte Glasscheibe
| | eines Wandbildes) und durchsucht, da- nach noch den
| | Rucksack des Verdächtigen. Imo Dinge, die einzig der
| | Polizei zustehen.

das ist so illegal, dass es vermutlich ein irrtum ist. sowas kenne
ich auch, hinterher erfahren die eingeweihten dann, dass der
"taeter" ein (durchaus bekannter) kollege aus einer nachbarfiliale
war, der den einbrecher mimte. sowas kann z.b. schreck und
fluchtreflex bei verdaechtigen ausloesen, oder sogar stimulieren,
wenn z.b. ein klauerpaaerchen annimmt, dass sich gerade alle um den
trubel "dahinten" kuemmern....reingefallen.
wir hatten sogar mal einen fall, da wurde der "taeter" mit
vorhgehaltener waffe bedroht und machte einen tollen
"fluchtversuch" ueber die kartonage hinweg bis mitten auf den
"zufaellig" fast leeren hof, wo er dann mit karate flachgelegt
wurde. sehr spektakulaer. interessanterweise kamen aber NICHT die
gruenen(waffen in der oeffentlichkeit gezeigt, vermutlich
ungeladen).....:))
dafuer hat "holzauge" aber noch jemand anderen "mitgenommen", der
schon seit monaten da war, offenbar ein interner spitzel...

--

mfg, gunni

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 11:23:34 von gunther

| | Warum sollte er draußen bleiben? Bei Deinem Argument müßte man
| | eher fragen, wer geht überhaupt in einen Supermarkt und kauft
| | nichts. Das passiert doch tagtäglich und völlig unabhängig
| | davon, ob derjenige eine Tasche mitführt oder nicht.

hi,
genau. du bist aber absichtlich da rein, dann kannst du dich mit
dem system des "darf ich mal in die tasche gucken" doch abfinden,
gell? warum nimmst du nicht (zum uebertreiben) einen schrankkoffer
auf raedern oder eine sackkarre mit einem sarg zum einkaufsbummel
mit? damit durch den markt rollen, und dann keinen reingucken
lassen wollen.....
wenn die bedingungen des einkaufs bekannt sind, kann man doch
eigendlich davon ausgehen, wer da reingeht, ist damit
einverstanden? tanken ist doch auch so geregelt, erst zapfen, dann
blechen. obwohl, tanke mitlerweile wo, da wird erst bezahlt, dann
gezapft.
ist so aehnlich, wie im biergarten ein eigenes faesschen mitbringen
und im freundeskreis und an nachbarn verteilen....da "darf" der
wirt auch was dagegen haben.

--

mfg, gunni

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 11:30:03 von gunther

| | | hat er doch: er vertritt den ladenbesitzer, hat also das
| | | hausrecht auf seiner seite.
| |
| | Das hat jeder normale Bürger auf seinem Grundstück auch;
| | insofern hat er *wirklich* nicht mehr Rechte.

hi,
du meinst, du bist der besitzer des betreffenden supermarktes?
gratuliere.
oder ist der detektiv dir bis auf dein grundstueck nachgelaufen?
verstehe ich nicht.

| | | warum kann der rucksack denn nicht "draussen beleiben" ?
| |
| | Weil er (u.U. auch nür persönlich) wertvolle Gegenstände
| | enthält?

kann sein. ist aber doch nicht gleich unmoeglich, vorzuzeigen, dass
"sonst" da nix drin ist, oder?
hier gehts doch bloss um zeit und scham....

| | | wer geht denn schon mit einem rucksack in einen supermarkt
| | | "und kauft nix" da?
| |
| | Kann schon mal passieren (man 'Ware momentan nicht vorrätig').

ja, aber das "risiko" kanntest du ja vorher. musstest du denn alles
zugleich erledigen, den umzug, den einkauf, deine komplette
wochenwaesche, alles zugleich im rucksack? habe sogar mein geld in
einer separaten tasche :) geschweige denn waesche und notebook....

| |
| | | machst du das auch mit dem auto, ab&zu mal auf eine
| | | tankstelle fahren
| |
| | Ja, warum nicht? Man Reifendruck überprüfen, Süßigkeiten
| | kaufen (wollen) etc. ...

nee, ich meine, aussteigen, zapfsaeule einhaengen, wieder abnabeln
und weiterfahren. sonst nix!
alles, was du tust, ist normales kundenverhalten. gerade vom kaufen
lebt die ja :)
hat das schonmal einer gemacht/gesehen? (ich meine nicht, wenn man
erst jetzt merkt, dass man kein geld hat, nein, systematisch
trocken tanken eben. soeinen wuerde man doch als verrueckt
bezeichnen, gell?

--

mfg, gunni

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 11:42:38 von Thomas Hochstein

Thomas Müller schrieb:

> Schön und gut, ansich habe ich das Recht, sie nicht in meine Tasche gucken
> lassen zu müssen, aber, wie komme ich zu diesem Recht?

Indem Du sie nicht schauen lässt und einfach gehst. Was möglicherweise
allerdings zu einer unnötigen körperlichen Auseinandersetzung führt.

Im übrigen wirst Du damit rechnen müssen, dass Dein Verhalten entweder
zu einem Hausverbot für Dich oder generell zu einem Verbot, Rucksäcke
usw. in diesem Supermarkt mitzunehmen, führt - denn wenn der Betreiber
nicht mehr damit rechnen kann, auf freiwilliger Basis nachsehen zu
dürfen, ob ihm da jemand den Laden ausräumt, dann wird er sich wohl
anderweitig helfen müssen.

-thh

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 11:43:46 von spam

gunther wrote:

> | | Warum sollte er draußen bleiben? Bei Deinem Argument müßte man
> | | eher fragen, wer geht überhaupt in einen Supermarkt und kauft
> | | nichts. Das passiert doch tagtäglich und völlig unabhängig
> | | davon, ob derjenige eine Tasche mitführt oder nicht.
>
[snip vergleich mit Tanke]

Wenn ich aber in den Supermarkt gehe, um eine Tiefkühl Pizza und ein Stück
Kuchen beim integrierten Bäcker kaufen will, und sie dann nur eklige
Thunfischpizza und Eklige Johannesbeerkuchen haben?

Stell dir mal vor ich fahre an die Tanke stecke den Zapfhahn rein, und dann
heißt es: Nein, Benzin ist heute leider alle. Wenn ich dann wieder
wegfahre, und sowas sogar öfters passiert, wer wird blöd angeschaut? Die
Tanke, oder ich?

> ist so aehnlich, wie im biergarten ein eigenes faesschen mitbringen
> und im freundeskreis und an nachbarn verteilen....da "darf" der
> wirt auch was dagegen haben.

Klar, der Supermarkt darf auch was dagegen haben wenn er mich beim klauen
sieht. Aber wenn du im Biergarten sitzt, und der Kellner kommt: Darf ich
mal in ihre Tasche gucken, ich glaube sie haben da ne Flasche Bier drin,
dann würdest du dich auch wundern.

Thomas

--
gnuPG key: 0x012CF58B

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 11:46:09 von Wolfgang May

Jürgen Gerkens <> wrote:

> Getränke holen wollte: "Wenn sie mir so kommen, kaufe ich eben woanders!"

Bitte tu das. Die durch Ladendiebstahl entstehenden Verluste bezahlen
naemlich am Ende die ehrlichen Kunden mit. Und als solcher bin ich
durchaus daran interessiert, diese Kosten zu minimieren.

Wolfgang

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 12:02:10 von Joe Saccone

Thomas Müller schrieb am Sat, 20 Mar 2004 11:02:02 +0100:

>Stimmt, am besten sollte gleich der betroffene ein gültiges Urteil sprechen
>können. Dann müssten nicht die Gerichte belastet werden, sondern jeder der
>mit Rucksack in den Supermarkt kommt, kriegt gleich mal Hausverbot und
>200EUR Bearbeitungsgebühr. Dann herrscht wieder Recht und Ordnung.

Du möchtest meine Aussage in Relation zur vertretenen Verfahrensweise
des Jürgen Gerkens nochmals lesen. Kurze Zusammenfassung: hat keinen
echten Grund seinen Rucksack nicht vorzuzeigen (Fotoausrüstung),
"lässt dann mal machen", um gleich hinterher eine Anzeige wegen
falscher Verdächtigung und/oder Freiheitsberaubung zu erstatten.

Und dieses Verhalten finde ich flüssiger als flüssig, nämlich
überflüssig. Nur das habe ich "gerügt".

Gruss
JoeS
--
Ash nazg durbatuluk, ash nazg gimbatul, ash
nazg thrakatuluk agh burzumishi krimpatul

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 12:02:21 von Heiko Nock

Holger Pollmann wrote:

>> Wenn die Verkäufer annehmen, dass man etwas gestohlen hat, und sie
>> deswegen die Polizei rufen, dann haben sie bestimmt auch das Recht, dich
>> bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
> Das Recht dürfte wenn dann überhaupt aus § 127 StPO kommen. Und wie
> Bastian schrieb: eigentlich setzt diese Vorschrift sogar voraus, daß
> tatsächlich eine Straftat begangen wurde. Man läßt aber teilweise auch
> einen dringenden Tatverdacht ausreichen.

Wobei 'teilweise' u.a. der BGH und das OLG Hamm ist.

--
Ciao, Heiko...

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 12:05:40 von Heiko Nock

Peter Fuchs wrote:

>> Wenn die Verkäufer annehmen, dass man etwas gestohlen hat, und
>> sie deswegen die Polizei rufen, dann haben sie bestimmt auch das
>> Recht, dich bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
> Nein.
> Das Recht haben sie nur, wenn Du tatsächlich was gestohlen hast.

Das sieht der BGH und das OLG Hamm etwas anders.

--
Ciao, Heiko...

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 12:08:10 von Joe Saccone

Thomas Müller schrieb am Sat, 20 Mar 2004 10:52:52 +0100:

>Sinngemäß steht dort am Eingang, wenn sie diesen Supermarkt betreten,
>erklären sie sich einverstanden an der Kasse Taschen geöffnet vorzuzeigen.

Klare Sache.

>Schließfächer sind vorhanden, allerdings wird für die eingeschlossenen
>Sachen natürlich keine Haftung übernommen.

Können sie ja machen. Bei Garderoben in Restaurants wird die Haftung
aus verständlichen Gründen auch verweigert.

>1. Ist es zulässig, Haftung für die Schließfächer auszuschließen, aber
>trotzdem zu verlangen, dass man sie benutzt, oder Taschen durchsuchen
>lässt?

Ja (IANAL). Das sind halt deren Bedingungen. Wenn du nicht willst,
musst du halt zu einem anderen Supermarkt. Bei deinem genannten
Supermarkt handelt es sich ja wahrscheinlich nicht um einen
Monopolisten.

>An den Supermarkt ist ein Getränkemarkt angeschlossen, der hat einen eigenen
>Eingang, eine eigene Kasse, ist aber innen mit dem Supermarkt verbunden. Am
>Getränkemarkt steht kein solches Schild, es sind auch keine Schließfächer
>vorhanden.
>
>Jetzt könnte ich ja sagen (was auch fast immer stimmt, da praktischer für
>mich), dass ich durch den Getränkemarkt reingekommen bin, dort waren keine
>Schließfächer, und Schild war auch keins.
>
>2. Bin ich zwangsläufig an das Schild an einem anderen Eingang gebunden?

Ich würde sagen ja. Denn das Hausrecht bleibt ja trotzdem erhalten.
Auch wenn am Eingang kein Schild steht kann dir der Verkäufer sagen:
"Mir gefallen Ihre Schuhe nicht, kommen Sie mit anderen wieder oder
Sie dürfen hier nicht einkaufen.".

>3. Was, wenn ich nachweislich von dem Schild Kentniss habe? Z.b. im
>Wiederholungsfall.

Dann ist es ja eh klar, aber wie gesagt: IMO braucht es dazu kein
solches Schild. Es reicht wenn dir ein Befugter eine klare Anweisung
gibt.

Alles IMO, AFAIK und IANAL.

Gruss
JoeS

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 12:09:39 von Heiko Nock

Bastian Völker wrote:

>> > > Muss ich solange warten?
>> > Wenn Du nichts gestohlen hast nicht.
>> Das ist *so* nicht ganz richtig;
> Nach der von mir und vor allem weiteren gewichtigen Stimmen aus Rspr.
> und Literatur vertretenen Ansicht schon.

Es gibt gewichtigere Stimmen aus der Rechtsprechung neben dem BGH?
Interessant.

--
Ciao, Heiko...

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 12:18:45 von spam

Wolfgang May wrote:

> Jürgen Gerkens <> wrote:
>
>> Getränke holen wollte: "Wenn sie mir so kommen, kaufe ich eben woanders!"
>
> Bitte tu das. Die durch Ladendiebstahl entstehenden Verluste bezahlen
> naemlich am Ende die ehrlichen Kunden mit. Und als solcher bin ich
> durchaus daran interessiert, diese Kosten zu minimieren.

Was sich aber überhaupt nicht dadurch minimiert, dass du allen Leuten die
nichts kaufen in den Rucksack kaufst. Damit nervt man nur ehrliche Kunden,
und fängt die dümmsten 5% der Ladendiebe, die sowieso irgendwann geschnappt
werden.
Schaden entsteht imho durch Ladendiebe, die das regelmäßig machen, und die
wissen auch, dass man einfach nen Apfel und ne Pizza kaufen muss, um die
20EUR Rasierklinge und das 15EUR PremiumSteak ungsehen rausschmuggeln kann.

Es ist auch kein Problem einen Rucksack so zu packen, dass du Sachen
reinfallen lassen kannst, so dass man sie auch bei Reingucken, und ein
bißchen rumwühlen nicht sieht, insofern bringt das in Rucksäcke kucken
nicht viel.

--
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 12:21:31 von spam

Joe Saccone wrote:

> Thomas Müller schrieb am Sat, 20 Mar 2004 10:52:52 +0100:

>>2. Bin ich zwangsläufig an das Schild an einem anderen Eingang gebunden?
>
> Ich würde sagen ja. Denn das Hausrecht bleibt ja trotzdem erhalten.
> Auch wenn am Eingang kein Schild steht kann dir der Verkäufer sagen:
> "Mir gefallen Ihre Schuhe nicht, kommen Sie mit anderen wieder oder
> Sie dürfen hier nicht einkaufen.".
>

Das zumindest sieht das BGH anders. Da gab es den Fall, dass das Schild
sagte "Bitte geben sie ihre Taschen ab, da wir sonst gegebenen falls
Taschen durchsuchen".
BGH meinte, der Bitte müsse nicht unbedingt nachgekommen werden, und
gegebenen falls heißt im Verdachtsfall, eine generelle Taschendurchsuchung
sei damit nicht gerechtfertigt.

Thomas

--
gnuPG key: 0x012CF58B

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 12:23:33 von gerkens

Joe Saccone haute in die Tasten:

> Naja, letztendlich hätte der Verkäufer vom Hausrecht gebrauch machen
> können und dich einfach nicht hereingelassen.

.... und 20 Minuten später kann er sich vielleicht schon nach einem neuen Job
umgucken. Dan zeige ich seinem Chef nämlich, was ich wirklich im Rucksack
habe und warum ich mir das nicht ohne Versicherungsschutz aus dem Auto
klauen lassen möchte. Sogar freiwillig.

> Ganz einfach.

Ja, ganz easy.

> Ich glaube nicht, dass das in Ordnung geht. Du kannst nicht einfach in
> fremden Häuser Waren in Unordnung bringen und einfach liegen lassen.

Es geht nicht in Ordnung, wenn andere Leute meine Zeit eigenmächtig gegen
meinen Willen verplanen. Tun sie es doch, tragen sie auch die Konsequenzen.
Siehst Du, ganz einfach.

> Der Verkäufer könnte auf jeden Fall darauf bestehen, dass du die
> Sachen wieder ordnungsgemäß einräumst.

Ich wollte zahlen, also kaufen und gehen. Wem das so nicht paßt, der packt
den Kram selbst wieder ein, wenn man statt zu kassieren meine Zeit stielt.

Wer mich dann hindert, meinen Weg zu gehen, der muß mich entweder vorläufig
festnehmen und bekommt dann *d e f i n i t i v* eine Anzeige wegen falscher
Verdächtigung und Freiheitsberaubung, weil ihm prompt die Gründe ausgehen
werden oder - sollte er sonst wagen mich auch nur anzufassen - eine Beule.

> Bei mir als Verkäufer würdest *DU* das genau einmal machen.

Wenn *Du* micht daran hinderst, Tiefkühlkost sofort zu bezahlen und gleich
in der Kühlbox oder Kühltasche im Auto nach Hause zu fahren, um mir statt
dessen das Ohr abzukauen, bis der Kram antaut, behältst auch *Du* den
Krempel vollständig im Laden, kannst ihn selbst abräumen, kriegst keinen
Cent und deine Quittung für die Zeit, die *Du* mir ungerechtfertig stielst.
Und wenn *DU* mich dann noch illegal anfäßt, um z.B. in meinen Rucksack zu
sehen, ist für dich gleich Feierabend, d.h. *Du* kannst dir dann aussuchen,
ob Du zuerst zum Arzt gehst oder dir vorher beim Chef die Papiere holst. So
einfach ist das.

Das ist dann *deine* eigene Schuld, weil *Du* mich schließlich gehindert
hast, zu zahlen und alles in die Kühltasche zu tun und zum Eisschrank zu
fahren. Auf die Polizei warte ich bei Bedarf freiwillig. Aber wer mich dann
anfäßt oder gar meinen Rucksack greift, um hinein zu sehen, der darf sich
auf
entsprechende *Gegen*gewalt einstellen, die dann völlig legal und
gerechtfertigt ist.

> Um die Diskussion abzukürzen: Der Kunde ist König. Aber auch nur dann,
> wenn er sich wie ein König benimmt. Das kann man von deinem
> beschriebenen Verhalten nicht gerade behaupten.

Wer mir (wie beschrieben) nach x Minuten Warteschlange die Kasse vor der
Nase dicht macht, mich erst dann ans Ende der nächsten Schlange schickt und
dann noch meine Tasche sehen will, in dem Fall wohl nur weil ich mich gerade
beschwert hatte, der sorgt selbst dafür, daß die Ware antaut, bevor ich sie
im Kofferaum in die Kühlbox kriege. Derjenige kann seinen Kram dann selbst
durch sein eigenes Verschulden selbst entsorgen. Dem räume ich die Ware, an
deren Kauf er mich vorsätzlich gehindert hat, ganz sicher nicht hinterher.

> Glaube kaum, dass das zutrifft. "Einfach machen lassen" bedeutet, dass
> du dich auf die Bitte des Verkäufers eingelassen hast, du warst damit
> also einverstanden.

Wenn Du meinst, daß ich da warte, bis meine Pizzen und das Eis angetaut
sind, bezahle, warte bis die Polizei kommt und dann nartig nach Hause gehe,
dann möchte ich gern wissen, wovon *Du* eigentlich nachts träumst!

> Es kann ja wohl nicht sein, dass du *danach* dann
> genau dieses Verhalten - mit dem du einverstanden warst - rügst.

Ich suche mir kaum meine Sachen im Laden zusammen, um dann verarscht und
anschließend falsch verdächtigt zu werden, weil ich mich wegen der
Verarschung mit der Kasse, an der ich unnötig x Minuten anstand, beschwert
habe. Wer da von Einverständnis ausgeht, wenn ich dann nicht mit meinem
Einkauf nach Hause gehe, weil er mir mit der Polizei gedroht hat, der
hat mit seinem eigenen Weltbild genug Probleme ...


> Mal ne ganz dumme Frage: wenn du der Verkäufer wärst, hättest du
> natürlich absolut kein Problem mit Leuten, die auf deine Bitte hin
> ihren Rucksack nicht öffnen wollen, gell?

Nein, dann muß ich eben sehen, wenn sie etwas einstecken. Meinen Rucksack
nehme ich beim Einkauf schließlich auch nicht ab, weil ich im Laden meine
Kamera nicht wirklich brauche. Und wenn man mich höflich fragt, mache ich
den sogar schon mal auf. Aber nicht bei der Tonlage in den genannten
Fällen und schon gar nicht, wenn man micht vorher gleich zwei Mal an Kassen
anstehen läßt. Dann ist Schluß mit lustig, d.h. König Kunde wird böse.

> Fällt es dir wirklich so
> schwer, dich in die Lage des anderen zu versetzen? Jedenfalls finde
> ich deine Ausführungen bezüglich des Verhaltens reichlich kindisch und
> - tschuldigung - typisch deu^Wkleinkariert.

Es ist mir schlichtweg zu dämlich jedem Hansel zu erklären, daß solche
Wertgegenstände im Auto nicht versichert sind. Sie erst nach Hause zu
kutschen wäre ein reichlicher Umweg, der jedesmal 30 bis 45 Minuten kostet.
Und haften tun die Leute schließlich nicht, wenn ich meine Tasche dort
abgebe. Das steht oft genug sogar auf einem Schild! Also aus die Maus, d.h.
der Rucksack bleibt am Mann oder es wird nichts gekauft. Punkt!

Ergo diskutiere ich gar nicht mit denen. Sie werden nicht sehen, daß ich
etwas einstecke, weil das nicht vorkommt. Daher gehen ihre Rechte, mich
festzuhalten, gegen Null und in meine Tasche sehen dürfen sie gar nicht. Wer
dennoch die Polizei holt, der hat dann die Konsequenzen zu zahlen, d.h.
bekommt eine Anzeige. Punkt!

Wie sich die Herrschaften einen Dreck drum kümmern, wenn jemand lautstark
einen Ladendieb meldet, also ein Augenzeuge vorhanden ist, habe ich übrigens
in der gleichen Einkaufspassage auch schon erlebt. Aber dann die Fesse
aufreißen, wenn jemand einen ganzen Wagen voller Ware auf dem Fließband hat,
das können sie. Der Ton (!) macht dann auch die entsprechende Musik!

> Und auch die Gerichte hätten Besseres zu tun und würden bei
> tatsächlich wichtigen Fällen viel effektiver vorankommen, wenn sie
> nicht ständig mit irgendwelchen dummpfbackigen Klagen von
> irgendwelchen kleinkarierten Mitbürgern zugeschüttet werden würden.

Wer klagt? Wenn sie die Polizei holen, wird die eine falsche Verdächtigung
definitiv feststellen und dann habe ich gleich zwei Zeugen für den Grund der
Anzeige. Sollte mich jemand anfassen, ohne mich aufgrund seines Verdachtes
festzunehmen, wird der schlagartig lernen, wie ich auf illegale
Freiheitsberaubung reagiere.

> Auch schon mal daran gedacht?

Wer sich eigenmächtig über die Gesetze stellt, Sherrif spielen und mir in
die Tasche gucken will, der muß da eben durch. Sollte er dabei noch illegal
Gewalt anwenden, d.h. mich festhalten oder zu meinem Rucksack greifen, der
riskiert dann auch bereits sein eigenes "Wohlbefinden".

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 12:39:18 von gerkens

Joe Saccone haute in die Tasten:

>> 1. Ist es zulässig, Haftung für die Schließfächer auszuschließen,
>> aber trotzdem zu verlangen, dass man sie benutzt, oder Taschen
>> durchsuchen lässt?
>
> Ja (IANAL). Das sind halt deren Bedingungen.

Die können sich noch so lustige Bedingungen ausdenken, aber deren rechtliche
Befungnisse, wenn dann jemand dennoch mit Rucksack, den er wegen
Eertgegenständen oder wichtigen Unterlagen nicht abzugeben gedenkt, ändert
das in keinster Weise. Auch Herr Edeka wird nicht zum Sherrif, wenn er seine
Vorstellungen schriftlich aushängt.

> Wenn du nicht willst, musst du halt zu einem anderen Supermarkt.

Solche Schilde kann man übersehen oder in diesem Fall wohl sogar ignorieren,
weil die Rechtslage deren Aussage nicht deckt!

> Ich würde sagen ja. Denn das Hausrecht bleibt ja trotzdem erhalten.

Hausrecht <> gesetzgebende Gewalt. ;-)

> Auch wenn am Eingang kein Schild steht kann dir der Verkäufer sagen:
> "Mir gefallen Ihre Schuhe nicht, kommen Sie mit anderen wieder oder
> Sie dürfen hier nicht einkaufen.".

Ob es rechtliche Bedeutung hat, steht auf einem anderen Blatt. Zum Thema
grundlose Hausverbote soll es auch schon Urleile geben und ob der Verkäufer
seinen Job behalten würde, wenn der Kunde sich beschwert, steht ohnehin auf
einem anderen Blatt. Es gibt Arbeitgeber, die auf so einen solchen Vorwand
geradezu warten.

> Dann ist es ja eh klar, aber wie gesagt: IMO braucht es dazu kein
> solches Schild. Es reicht wenn dir ein Befugter eine klare Anweisung
> gibt.

Der rennt, wenn er in fremde Taschen gucken darf, aber bestimmt
nicht im Kittel von $Handelskette herum.

> Alles IMO, AFAIK und IANAL.

.... und da irrt sich jemand heute gründlich. ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 12:45:15 von Holger Lembke

Wolfgang May <> wrote:

>Bitte tu das. Die durch Ladendiebstahl entstehenden Verluste bezahlen
>naemlich am Ende die ehrlichen Kunden mit. Und als solcher bin ich
>durchaus daran interessiert, diese Kosten zu minimieren.

Der Personaldiebstahl (in Kette) hat mehr oder weniger die selbe
Größenordnung, so viel bringt es also nicht.


--
mit freundlichen Grüßen ! Eine gute Woche: erst Schmidt,
Holgi, +49-531-3497854 ! dann Saddam und Lorenzo ist raus.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 12:49:03 von gerkens

Joe Saccone haute in die Tasten:

> Du möchtest meine Aussage in Relation zur vertretenen Verfahrensweise
> des Jürgen Gerkens nochmals lesen. Kurze Zusammenfassung: hat keinen
> echten Grund seinen Rucksack nicht vorzuzeigen (Fotoausrüstung),

Dafür brauche ich auch keinen Grund, weil es sich um meinen Rucksack handelt
und derjenige keinerlei Rechte hat, diese zu öffnen. Außerdem bestünde
theoretisch auch die Möglichkeit, daß er dann sogar noch etwas aus der
Kitteltasche nimmt und auf einmal gefunden haben will, um sein Verhalten zu
rechtfertigen. Vielleicht hat er Angst um seinen Job, weil ihm die Situation
durch sein Verhalten entglitten ist?

> "lässt dann mal machen", um gleich hinterher eine Anzeige wegen
> falscher Verdächtigung und/oder Freiheitsberaubung zu erstatten.

Soll ich statt dessen meinen vollen Einkaufswagen stehen lassen und
flüchten? Wer in einem Geschäft vor der Kundschaft einen solchen
Verdacht an der Kasse äußert, der schädig meinen Ruf und trägt dafür
die Konseqenzen, d.h. dann lasse ich den Verdacht durch die von
ihm selbst angedrohte Staatsgewalt auch feststellen und dann
kommt der Bumerang!

Wegen der ungerechtfertigten öffentlichen falschen Verdächtigung (,
Demütigung) und Freiheitsberaubung. Und Du kannst Dir sicher sein, daß es
noch ordentlich einen an den Latz gibt, wenn derjenige gegen meinen Willen
vorher meinen Rucksack auch zu greifen versucht.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 13:42:01 von Rupert Haselbeck

Joe Saccone schrieb:

> Ich glaube nicht, dass das in Ordnung geht. Du kannst nicht einfach i=
n
> fremden Häuser Waren in Unordnung bringen und einfach liegen lassen=
..
> Der Verkäufer könnte auf jeden Fall darauf bestehen, dass du die
> Sachen wieder ordnungsgemäß einräumst.

Dieser Kasper von Verkäufer kann natürlich darauf bestehen, allerdi=
ngs=20
wird ihn das nichts nützen, wenn er bei seinen=20
Kundenvergraulungsaktionen dennoch nur den Erfolg erzielt, die Ware=20
selbst aufzuräumen, die angetaute Tiefkühlware wegzuwerfen und=20
anschließend seinem Filialleiter zu erklären, wieso er auf die Idee=
=20
kam, einen Kunden als Dieb zu behandeln, obwohl er keinerlei=20
Anhaltspunkt für einen solchen Verdacht hatte.

> Bei mir als Verkäufer würdest *DU* das genau einmal machen.

Richtig, eine zweite Chance bekommt ein derartiger Verkäufer nicht. D=
ie=20
Zentrale des betreffenden Supermarkts bzw. die Geschäftsleitung des=20=

Ladens bekommt vielmehr eine geharnischte Beschwerde des Kunden nebst=20=

Abrechnung des zu bezahlenden Schadensersatzes (und ggfls.=20
Schmerzensgeld). Der Verkäufer bekommt in aller Regel eine deutliche=20=

Belehrung, wie mit Kunden umzugehen ist und im Wiederholungsfall die=20=

Kündigung wegen geschäftsschädigenden Verhaltens. Auf Verkäufer=
, welche=20
Kunden vertreiben, indem sie sie wüst beleidigen und gar ohne jeglich=
e=20
vernünftige Gründe des Diebstahls bezichtigen, kann ein=20
Geschäftsinhaber recht gut verzichten.

> Um die Diskussion abzukürzen: Der Kunde ist König. Aber auch nur =
dann,
> wenn er sich wie ein König benimmt. Das kann man von deinem
> beschriebenen Verhalten nicht gerade behaupten.

Du wirst nicht ernsthaft glauben, daß ein Verkäufer berechtigt wä=
re,=20
einen Kunden nur deshalb wie einen Dieb zu behandeln, weil dieser sich=20=

zurecht weigert, sich an der Kasse zwecks Leibesvisitation auszuziehen=20=

und seine sämtlichen Taschen etc von dem Hobbykriminalisten an der=20=

Kasse durchsuchen zu lassen.
=20
> Glaube kaum, dass das zutrifft.

Darauf kommt es zum Glück nicht an :-)

> "Einfach machen lassen" bedeutet, dass
> du dich auf die Bitte des Verkäufers eingelassen hast, du warst dam=
it
> also einverstanden. Es kann ja wohl nicht sein, dass du *danach* dann=

> genau dieses Verhalten - mit dem du einverstanden warst - rügst.

ROTFL
Einverstanden? Er weicht der Gewalt und wartet nur deshalb auf die=20
Polizei, weil er festgehalten, also mit Gewalt am weggehen gehindert=20=

wird. Viel klarer kann man Freiheitsberaubung nicht verwirklichen

> Mal ne ganz dumme Frage: wenn du der Verkäufer wärst, hättest d=
u
> natürlich absolut kein Problem mit Leuten, die auf deine Bitte hin
> ihren Rucksack nicht öffnen wollen, gell? Fällt es dir wirklich s=
o
> schwer, dich in die Lage des anderen zu versetzen?=20

Wie kommst du auf die absurde Idee, er müsste dem Verkäufer seinen=20=

Rucksack bzw. dessen Inhalt zeigen?

> Und auch die Gerichte hätten Besseres zu tun und würden bei
> tatsächlich wichtigen Fällen viel effektiver vorankommen, wenn si=
e
> nicht ständig mit irgendwelchen dummpfbackigen Klagen von
> irgendwelchen kleinkarierten Mitbürgern zugeschüttet werden wür=
den.

Das ist richtig. Solch idiotische Verkäufer, wie der hier beschrieben=
e=20
sollten tatsächlich den böswillig veranlassten Polizeieinsatz aus=20=

eigener Tasche bezahlen müssen, zusätzlich zu dem Schadenersatz fü=
r den=20
rechtswidrig festgehaltenen und vor allen anderen Kunden völlig haltl=
os=20
als Dieb beschuldigten Kunden.

Aber glücklicherweise ist der hier diskutierte Fall recht theoretisch=
,=20
wie die tägliche Erfahrung zeigt. Von mir zumindest wollte bisher noc=
h=20
kein Verkäufer, daß ich ihn meinen Rucksack durchsuchen ließe.

MfG
Rupert

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 13:42:17 von gerkens

Thomas Hochstein haute in die Tasten:

> Im übrigen wirst Du damit rechnen müssen, dass Dein Verhalten entweder
> zu einem Hausverbot für Dich oder generell zu einem Verbot, Rucksäcke
> usw. in diesem Supermarkt mitzunehmen, führt - denn wenn der Betreiber
> nicht mehr damit rechnen kann, auf freiwilliger Basis nachsehen zu
> dürfen, ob ihm da jemand den Laden ausräumt, dann wird er sich wohl
> anderweitig helfen müssen.

Da bist Du außerordentlich schlecht informiert. Guck mal:

<<Der Bundesgerichtshof hat bereits 1993 in einem Urteil (Az VIII ZR 106/93)
klar und unmissverständlich entschieden, dass Taschenkontrollen nur bei
einem konkreten Tatverdacht statthaft sind und nur von der Polizei
durchgeführt werden dürfen.
Entscheidend dabei ist, dass sogenannte strafprozessuale Maßnahmen wie
beispielsweise die Durchsuchung bei Verdacht ausschließlich durch die
Polizei durchgeführt werden dürfen und nie durch Privatpersonen.
Ein konkreter Tatverdacht liegt in diesem Zusammenhang vor, wenn eindeutig
beobachtet worden ist, wie die tatverdächtige Person unbezahlt einen Artikel
aus dem Geschäft in die mitgeführte Tasche gesteckt hat.
*Folglich ist es auch unzulässig, gegen einen Kunden ein Hausverbot
auszusprechen, wenn dieser die Kontrolle seiner Tasche verweigert*, weil
begründeter Tatverdacht vorliegt.>>

<<Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer
grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum
gewährt. *Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den
allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet* und damit zum Ausdruck bringt, dass
er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen
generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine
Zutrittsbefugnis, solange und so weit der Besucher, insbesondere durch
Störungen des Betriebsablaufs, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis
wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.Nw.). *Unter dem
Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens entsteht eine Bindung
des Eigentümers an die Zutrittsbefugnis, die es ihm verbietet, sein
Hausrecht willkürlich auszuüben (Christensen, Taschenkontrolle im Supermarkt
und Hausverbot, JuS 1996, 873 f.)*.>>

Noch Fragen?

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 13:45:00 von ingo.thies

(Thomas Müller) schrieb am 20.03.04:

> Was sich aber überhaupt nicht dadurch minimiert, dass du allen Leuten die
> nichts kaufen in den Rucksack kaufst. Damit nervt man nur ehrliche

Also, solange die Verkäuferin oder der Detektiv sich in meinen Rucksack
*kauft* (zu einem angemessenen "Eintrittspreis") hätte ich überhaupt
nichts dagegen einzuwenden $-)

> Es ist auch kein Problem einen Rucksack so zu packen, dass du Sachen
> reinfallen lassen kannst, so dass man sie auch bei Reingucken, und ein
> bißchen rumwühlen nicht sieht, insofern bringt das in Rucksäcke kucken
> nicht viel.

Ist auf jeden Fall einfacher, als ihn so zu packen, dass man auf Anhieb
alles findet ;-)

Gruß
Ingo

--
Was eint Astronomen und Zahnärzte? Beide suchen nach schwarzen Löchern!

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 13:51:10 von Carsten Krueger

"gunther" <> wrote:

>| | Vielleicht weil sich im Rucksack Dinge befinden, die man ungern
>| | unbewacht am Eingang zurücklässt. Ein Notebook zum Beispiel,
>| | oder ein Organizer. Solche Dinge sind in Studentenrucksäcken
>| | nicht un- gewöhnlich.
>
>hi,
>ack. aber schaemen musst du dich deshalb ja nicht? also kann die
>verkaeuferin roch ruhig reinschauen, oder?

Stell doch bei dir ne Webcam im Haus auf, schämen musst du dich ja
nicht.
Trag einfach durchsichtige Kleidung und Rucksäcke, schämen musst du
dich ja nicht.

Gruß Carsten
--
- richtig zitieren
- Realnames sind keine Pflicht
- OE im Usenet
- Emailadresse(n) gegen Spam

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 13:59:05 von Hans-Lothar Werner

Jürgen Gerkens <> wrote:

> Einfach machen lassen und Anzeige wegen falscher Verdächtigung / je =
nach

verläuft im Sande...

> Verhalten auch Freiheitsberaubung erstatten. Und dazu bekommen die

verläuft im Sande...

> Herrschaften noch das Parkticket an der abgelaufenen Uhr und gekaufte =
und

ROTFL - Rechtsgrundlage?

> Ganz frech machen lassen und dann, nachdem nichts zu finden war, Anzei=
ge
> wegen falscher Verdächtigung erstatten.

verläuft im Sande...
>
hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 13:59:20 von spam

Rupert Haselbeck wrote:

> Aber glücklicherweise ist der hier diskutierte Fall recht theoretisch,
> wie die tägliche Erfahrung zeigt. Von mir zumindest wollte bisher noch
> kein Verkäufer, daß ich ihn meinen Rucksack durchsuchen ließe.
>
Mir passiert das öfters wenn ich nichts kaufe. Wenn ich was kaufe, ists mir
glaub ich auch noch nie passiert, aber da die Supermärkte hier teilweise
schlecht sortiert sind, kommt es halt oft vor, dass ich wegen ner
Kleinigkeit gucke, udn sie die dann doch nicht haben, dann geh ich halt
wieder. Und _dann_ wollen sie die Taschen sehen.

Ausserdem trage ich meistens einen schwarzen Ledermantel, evtl reicht das
als Anfangsverdacht für Ladendiebstahl ja aus.

Thomas

--
gnuPG key: 0x012CF58B

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 14:04:14 von Hans-Lothar Werner

Joe Saccone <> wrote:


> Ich glaube nicht, dass das in Ordnung geht. Du kannst nicht einfach in=

> fremden Häuser Waren in Unordnung bringen und einfach liegen lassen.=

> Der Verkäufer könnte auf jeden Fall darauf bestehen, dass du die
> Sachen wieder ordnungsgemäß einräumst.

Naja - durch das beladen meines Wagens äussere ich meine Kaufabsicht, =
durch
das umschlichten auf das Band auch....aber sicherlich nicht die
Absicht/Verpflichtung, es nochmals umzuladen, weils dem Anderen grad so =

passt.
>
>> Das machst Du genau
>> einmal, d.h. lädst da für 100 bis 200 Euro Ware auf das Fließba=
nd in der
>> Schlange, Tiefkühlkost eingeschlossen und läßt den ganzen Kremp=
el nach =

>> der
>> Diskussion dort liegen.
>
> Bei mir als Verkäufer würdest *DU* das genau einmal machen.

und_dann?
>
hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 14:07:20 von Hans-Lothar Werner

Rupert Haselbeck <> wrote:


> Richtig, eine zweite Chance bekommt ein derartiger Verkäufer nicht. =
Die
> Zentrale des betreffenden Supermarkts bzw. die Geschäftsleitung des
> Ladens bekommt vielmehr eine geharnischte Beschwerde des Kunden nebst
> Abrechnung des zu bezahlenden Schadensersatzes (und ggfls.
> Schmerzensgeld). Der Verkäufer bekommt in aller Regel eine deutliche=

> Belehrung, wie mit Kunden umzugehen ist und im Wiederholungsfall die
> Kündigung wegen geschäftsschädigenden Verhaltens. Auf Verkäufe=
r, welche
> Kunden vertreiben, indem sie sie wüst beleidigen und gar ohne jeglic=
he
> vernünftige Gründe des Diebstahls bezichtigen, kann ein
> Geschäftsinhaber recht gut verzichten.

....und das glaubst du - bei LIDL, ALDI, REWE...passiert auch nur ein =

einziges
Mal so....*ggg*
>
hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 14:15:44 von Hans-Lothar Werner

Jürgen Gerkens <> wrote:


>
> Wenn *Du* micht daran hinderst, Tiefkühlkost sofort zu bezahlen und =

> gleich
> in der Kühlbox oder Kühltasche im Auto nach Hause zu fahren, um mi=
r statt
> dessen das Ohr abzukauen, bis der Kram antaut, behältst auch *Du* de=
n
> Krempel vollständig im Laden, kannst ihn selbst abräumen, kriegst =
keinen
> Cent und deine Quittung für die Zeit, die *Du* mir ungerechtfertig =

> stielst.
> Und wenn *DU* mich dann noch illegal anfäßt, um z.B. in meinen Ruc=
ksack =

> zu
> sehen, ist für dich gleich Feierabend, d.h. *Du* kannst dir dann =

> aussuchen,
> ob Du zuerst zum Arzt gehst oder dir vorher beim Chef die Papiere hols=
t. =

> So
> einfach ist das.
>
Wenn du ihn anfasst, haut er dich in klump, Gutester...und sowas von zu =

recht...

> Wenn Du meinst, daß ich da warte, bis meine Pizzen und das Eis anget=
aut
> sind, bezahle, warte bis die Polizei kommt und dann nartig nach Hause =

> gehe,
> dann möchte ich gern wissen, wovon *Du* eigentlich nachts träumst!=

>
Annerschd rum : du hast dir gefrorene Pizzen gekauft. Wenn du nicht
auf die Pozelei warten wills (weil die dan antauen)....comprende?
>
> Nein, dann muß ich eben sehen, wenn sie etwas einstecken. Meinen Ruc=
ksack
> nehme ich beim Einkauf schließlich auch nicht ab, weil ich im Laden =
meine
> Kamera nicht wirklich brauche. Und wenn man mich höflich fragt, mach=
e ich
> den sogar schon mal auf. Aber nicht bei der Tonlage in den genannten
> Fällen und schon gar nicht, wenn man micht vorher gleich zwei Mal an=
=

> Kassen
> anstehen läßt. Dann ist Schluß mit lustig, d.h. König Kunde wi=
rd böse.

>
> Es ist mir schlichtweg zu dämlich jedem Hansel zu erklären, daß =
solche
> Wertgegenstände im Auto nicht versichert sind. Sie erst nach Hause z=
u
> kutschen wäre ein reichlicher Umweg, der jedesmal 30 bis 45 Minuten =

> kostet.
> Und haften tun die Leute schließlich nicht, wenn ich meine Tasche do=
rt
> abgebe. Das steht oft genug sogar auf einem Schild! Also aus die Maus,=
=

> d.h.
> der Rucksack bleibt am Mann oder es wird nichts gekauft. Punkt!

*gg*...der TOn macht die Musik
>
> Ergo diskutiere ich gar nicht mit denen. Sie werden nicht sehen, daß=
ich
> etwas einstecke, weil das nicht vorkommt. Daher gehen ihre Rechte, mic=
h
> festzuhalten, gegen Null und in meine Tasche sehen dürfen sie gar ni=
cht. =

> Wer
> dennoch die Polizei holt, der hat dann die Konsequenzen zu zahlen, d.h=
..
> bekommt eine Anzeige. Punkt!

Jo....genau garnix werden sie dir zahlen.
>
> Wer klagt? Wenn sie die Polizei holen, wird die eine falsche =

> Verdächtigung
> definitiv feststellen und dann habe ich gleich zwei Zeugen für den G=
rund =

> der
> Anzeige. Sollte mich jemand anfassen, ohne mich aufgrund seines =

> Verdachtes
> festzunehmen, wird der schlagartig lernen, wie ich auf illegale
> Freiheitsberaubung reagiere.
>
....die dann beim AG per Stempelchen ->eingestellt wird.Toll.
>
> Wer sich eigenmächtig über die Gesetze stellt, Sherrif spielen und=
mir in
> die Tasche gucken will, der muß da eben durch. Sollte er dabei noch =

> illegal
> Gewalt anwenden, d.h. mich festhalten oder zu meinem Rucksack greifen,=
=

> der
> riskiert dann auch bereits sein eigenes "Wohlbefinden".
>
Da kommen die schon zurande mit, normalerweise :-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 14:17:58 von Katharina Punkt

Weil es gerade so gut zum Thema passt, ist mir vor anderthalb Jahren
in einem Geizmarkt passiert:
Ich war vorher in einem anderen Geschäft mit gleichem Sortiment und
hab' dort Weihnachtsgeschenke gekauft (CD-Player, DVDs etc.) - Wert
fast fünfhundert Euro.
Das wollte ich nicht unbedingt ins Geschäft mitnehmen, also hab' ich
das ganze ins Schließfach gesperrt. Nach dem Einkauf wollte ich das
ganze wieder abholen - aber das Schließfach war leer. Nicht
aufgebrochen, es war einfach leer.
Irgendjemand muß mir von dem anderen Geschäft bis in den Geizmarkt
gefolgt sein. Dann hat sich diejenige bei der Information gemeldet
und denen eine Geschichte erzählt, von wegen Schlüssel verloren und
es ist ja alles so peinlich. Sie hat dann den Inhalt der Tüten auf-
gezählt (was sie natürlich vorher beobachtet hat), 50 Euro für einen
Ersatzschlüssel gezahlt und ist mit einem Gewinn von 450 Euro abge-
dampft.
Was bekam ich? Einen Brief von der Kanzlei des Marktes, in der mir
Fahrlässigkeit vorgeworfen wurde, weil ich jedem meine Einkäufe
offenbare und sowieso wird für die Schließfächer ja eh keine Haftung
übernommen.
Mein Fazit: Bei Geiz ist Geil kaufe ich nicht mehr und Wertsachen
nehme ich jetzt immer mit in den Verkaufsraum (aber gut auf den
Kassenzettel achten und vorher aufpassen, daß alles darauf
namentlich erwähnt wird und da nicht nur "DVD" steht!)

Katharina .

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 14:18:42 von gerkens

Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:

>> Bei mir als Verkäufer würdest *DU* das genau einmal machen.
>
> und_dann?


[ ] Legt *er* die angetauten Sachen wieder ins Regal.
[ ] Schmeisst *er* die angetauten Sachen weg.

Zutreffendes bitte ankreuzen! ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 14:22:59 von Peter Fuchs

On Sat, 20 Mar 2004 10:22:56 +0100, Joe Saccone wrote:

> aus seiner Sicht "gesehen", dass ich was gestohlen habe (befindet sich
> aber tatsächlich im Irrtum).

Das ist nun das Risiko des 'Festhaltenden'.

Wird hinterher von der Polizei festgestellt, das du nichts gestohlen hast,
hat der 'Festhaltende' sich tatsächlich einer Freiheitsberaubung schuldig
gemacht und muss dafür gerade stehen.

Wie er dafür bestraft wird, entscheidet ein Richter auch anhand der
objektiv vorliegenden und vorgebrachten 'Vermutungsgründe'.

--
MfG
Peter Fuchs

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 14:25:30 von gerkens

Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:

> ROTFL - Rechtsgrundlage?

Schadensersatz, weil er jemanden illegal festgehalten und seiner Freiheit
beraubt hat und das nun mal die Folge seines ungerechtfertigten Tuns ist.
Unter Umständen auch Verdienstausfall, wenn ich zu spät zum Dienst komme.

Wahrscheinlicher ist aber, daß ich in dem Fall einfach weiter gehe und
$Kasperverkäufer böse unter die Räder kommt, wenn er sich nicht vorhandene
Rechte einräumt.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 14:37:00 von Peter Fuchs

On Sat, 20 Mar 2004 12:08:10 +0100, Joe Saccone wrote:

>>Sinngemäß steht dort am Eingang, wenn sie diesen Supermarkt betreten,
>>erklären sie sich einverstanden an der Kasse Taschen geöffnet vorzuzeigen.
>
> Klare Sache.

:-)))))))))))

Was ist denn an der Sache klar?
Du glaubst ernsthaft, dass man jemanden mit einem solchen hingerotzten
Schild seiner Grundrechte berauben kann?

--
MfG
Peter Fuchs

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 14:42:48 von gerkens

Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:

> Wenn du ihn anfasst, haut er dich in klump, Gutester...und sowas von
> zu recht...

Wenn ich ihn zuerst anfasse, wäre er im Recht. Reißt mir jedoch jemand
unbefugt den Rucksack mit der Kamera vom Rücken, gibt es Haue und er wird
die Anwendung des Notwehrechteserfahren. Punkt!

> Annerschd rum : du hast dir gefrorene Pizzen gekauft.

Nein, dazu ließ man es gar nicht kommen. Sonst wäre ich einfach mit der
gekauften Ware gegangen. Hätte er sich dann vor den Wagen geschmissen, hätte
er sich ziemlich dran verletzt.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 14:49:00 von gerkens

Katharina Punkt haute in die Tasten:


[Dreiste gib mal fremdes Eigentum heraus Nummer]

> Was bekam ich? Einen Brief von der Kanzlei des Marktes, in der mir
> Fahrlässigkeit vorgeworfen wurde, weil ich jedem meine Einkäufe
> offenbare und sowieso wird für die Schließfächer ja eh keine Haftung
> übernommen.

Und seitdem hast Du Rechtsschutz? ;-)

> Mein Fazit: Bei Geiz ist Geil kaufe ich nicht mehr und Wertsachen
> nehme ich jetzt immer mit in den Verkaufsraum (aber gut auf den
> Kassenzettel achten und vorher aufpassen, daß alles darauf
> namentlich erwähnt wird und da nicht nur "DVD" steht!)

Ist ohnehin alles bei $Versandhandel billiger und bequemer eingekauft. ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 15:04:03 von Oliver Jennrich

* gunther writes:

> | | Warum sollte er draußen bleiben? Bei Deinem Argument müßte man
> | | eher fragen, wer geht überhaupt in einen Supermarkt und kauft
> | | nichts. Das passiert doch tagtäglich und völlig unabhängig
> | | davon, ob derjenige eine Tasche mitführt oder nicht.

> hi,
> genau. du bist aber absichtlich da rein, dann kannst du dich mit
> dem system des "darf ich mal in die tasche gucken" doch abfinden,
> gell?

Du kannst dich ja damit abfinden, gell? Aber, gell, du erlaubst schon,
daß andere ihre Rechte nicht nur als Dekoration verstehen, sondern
wahrnehmen, gell?

Die Kassiererin fragt höflich, sie bekommt eine höfliche, ablehnende
Antwort und damit ist der Käse gegessen.

--
Space - the final frontier

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 15:11:01 von az-deletethis

Joe Saccone <> wrote:

>Können sie ja machen. Bei Garderoben in Restaurants wird die Haftung
>aus verständlichen Gründen auch verweigert.
>
>>1. Ist es zulässig, Haftung für die Schließfächer auszuschließen, aber
>>trotzdem zu verlangen, dass man sie benutzt, oder Taschen durchsuchen
>>lässt?
>
>Ja (IANAL). Das sind halt deren Bedingungen. Wenn du nicht willst,
>musst du halt zu einem anderen Supermarkt. Bei deinem genannten

Da Du ja schon das nette Beispiel mit dem Restaurant und der Garderobe
gebracht hast, moechte ich Dir nur mitteilen, dass ein Restaurant
tortz solcher Schilder haftet, wenn das Personal darauf besteht, dass
der Mantel an die Garderobe (die u.U. noch nicht einmal eingesehen
werden kann) gebracht wird.

Insoweit koennte es durchaus sein, dass das Geschaeft in die Haftung
genommen werden kann, wenn es darauf besteht das der Kunde seine
Tasche/seinen Rucksack in so einem Schliessfach laesst.

Ach ja, da faellt mir ein Beispiel hier aus der Gegend ein:
Wir (Frau, Sohn und ich) waren aus und da es ein gutes Restaurant ist
nahm uns selbstverstaenlich der Ober die Maentel ab. Den Mantel meiner
Frau brachte er allerdings nicht an die normale Garderobe, sondern in
einen abgeschlossenen Raum zu dem nur einige Ober den Schluessel haben
(was wir erst nach dem Essen erfuhren, da wir einen Augenblick auf den
Mantel warten mussten). Das ganze passierte, weil der Mantel meiner
Frau ein erstklassiger Webpelz war und einem echten Nerzmantel zum
verwechslen aehnlich war und der Ober den Mantel eben unter Nerz
eingeordnet hat. Da er ja die Maentel zur Garderobe brachte, waere das
Restaurant - trotz des ueblichen Schildes - haftbar gewesen, wenn der
Mantel verschwunden waere.

Atschuess

Andreas

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 15:19:36 von Marco Sondermann

Thomas Müller folterte am 19.03.2004 folgende Tasten:

[snip]
> Imaginäres Gespräch:
> Verkäufer: "Darf ich mal in ihre Tasche gucken?"
> Ich: "Nein"
> Verkäufer: "Wieso nein"

Und schon gehst Du einfach von dannen, ohne Dich an den verbalten Ergüssen
der Supermarkt-Belegschaft zu stören.

Marco


--
"Ich will nicht lieben; Falls doch, hängt mich auf; Hergott nein, ich will
nicht."
(William Shakespeare, "Verlorene Liebesmüh", 4. Akt, 3. Szene)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 15:22:06 von Heiko Nock

Peter Fuchs wrote:

>> aus seiner Sicht "gesehen", dass ich was gestohlen habe (befindet sich
>> aber tatsächlich im Irrtum).
> Das ist nun das Risiko des 'Festhaltenden'.
> Wird hinterher von der Polizei festgestellt, das du nichts gestohlen hast,
> hat der 'Festhaltende' sich tatsächlich einer Freiheitsberaubung schuldig
> gemacht und muss dafür gerade stehen.

Das ist falsch. Er wird höchtens bestraft, wenn er nicht pflichtgemäß
geprüft hat. Dann aber auch nur, wenn das überhaupt eine Straftat darstellt.

--
Ciao, Heiko...

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 15:53:44 von Hans-Lothar Werner

On Sat, 20 Mar 2004 14:25:30 +0100, Jürgen Gerkens =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:
>
>> ROTFL - Rechtsgrundlage?
>
> Schadensersatz, weil er jemanden illegal festgehalten und seiner Freih=
eit
> beraubt hat und das nun mal die Folge seines ungerechtfertigten Tuns i=
st.
> Unter Umständen auch Verdienstausfall, wenn ich zu spät zum Dienst=
komme.
>
> Wahrscheinlicher ist aber, daß ich in dem Fall einfach weiter gehe u=
nd
> $Kasperverkäufer böse unter die Räder kommt, wenn er sich nicht =

> vorhandene
> Rechte einräumt.
>
Noch wahrscheinliche ist, das überghauptnix passiert, du aber erfolgre=
ich =

zum verlassen des Gebäudes aufgefordert wirst.
Dgegen kannst du dich ventuell wehren wollen, aber nur hinterher, den =

Zutritt erzwingen nicht.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 15:55:05 von Hans-Lothar Werner

On Sat, 20 Mar 2004 14:18:42 +0100, Jürgen Gerkens =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:
>
>>> Bei mir als Verkäufer würdest *DU* das genau einmal machen.
>>
>> und_dann?
>
>
> [X] Legt *er* die angetauten Sachen wieder ins Regal.
> [ ] Schmeisst *er* die angetauten Sachen weg.

Die landen meisst wieder in der fridge... :-/
>
> Zutreffendes bitte ankreuzen! ;-)

hlw
>

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 15:56:34 von Thomas Hochstein

Jürgen Gerkens schrieb:

[...]
> Noch Fragen?

Ja. Was spricht nach diesen Zitaten gegen ein generelles Verbot, das
Geschäft mit Taschen, Rucksäcken usw. zu betreten?

-thh

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 16:11:53 von Joe Saccone

Jürgen Gerkens schrieb am Sat, 20 Mar 2004 12:23:33 +0100:

[reichlich Theorie-Kram um Schlägereien und Co. gesnippt]

>Es ist mir schlichtweg zu dämlich jedem Hansel zu erklären, daß solche
>Wertgegenstände im Auto nicht versichert sind. Sie erst nach Hause zu
>kutschen wäre ein reichlicher Umweg, der jedesmal 30 bis 45 Minuten kostet.

Das ist aber *dein* Problem, nicht das des Supermarktes
(nebenbeibemerkt: ich bin selber Hobbyfotograph und auch oft genug mit
dem MiniTrekker unterwegs).

>Und haften tun die Leute schließlich nicht, wenn ich meine Tasche dort
>abgebe.

Aus verständlichen Gründen. Wärest du der Supermarkt-Leiter würdest du
eine Haftung schliesslich auch ablehnen.

>Das steht oft genug sogar auf einem Schild! Also aus die Maus, d.h.
>der Rucksack bleibt am Mann oder es wird nichts gekauft. Punkt!

Genau darum geht es: "oder es wird nichts gekauft". Ganz meine Rede:
du musst dir einen anderen Supermarkt suchen. So what?

Gruss
JoeS

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 16:30:42 von gerkens

Thomas Hochstein haute in die Tasten:

> Ja. Was spricht nach diesen Zitaten gegen ein generelles Verbot, das
> Geschäft mit Taschen, Rucksäcken usw. zu betreten?

<< ... Er erteilt in diesen Fällen
generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine
Zutrittsbefugnis, solange und so weit der Besucher, insbesondere durch
Störungen des Betriebsablaufs, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis
wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.Nw.). ...>

Wer seinen Rucksack nicht abnimmt, damit der Inhalt nicht illegal abhanden
kommt, während er seinen Einkauf in einen Wagen tütet, um diesen zu
bezahlen, stört wohl eher nicht den Betriebsablauf. Oder hast Du da Zweifel?

<<... Unter dem
Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens entsteht eine Bindung
des Eigentümers an die Zutrittsbefugnis, die es ihm verbietet, sein
Hausrecht willkürlich auszuüben (Christensen, Taschenkontrolle im Supermarkt
und Hausverbot, JuS 1996, 873 f.) ...>>

.... kam dann noch ergänzend hinzu.

Immer noch Fragen?

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 16:32:52 von Henning Schlottmann

Thomas Hochstein wrote:
>
> Ja. Was spricht nach diesen Zitaten gegen ein generelles Verbot, das
> Geschäft mit Taschen, Rucksäcken usw. zu betreten?

Dass der Laden Umsatz machen will. Es zahlt sich einfach nicht aus,
Kunden abzuweisen, weil sie eine Tasche etc mitführen. Statt dessen wird
der "Schwund" durch Laden- und Personaldiebstahl einfach in die
Kalkulation einbezogen.

Ciao Henning

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 16:38:37 von gerkens

Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:

> Noch wahrscheinliche ist, das überghauptnix passiert, du aber
> erfolgreich zum verlassen des Gebäudes aufgefordert wirst.
> Dgegen kannst du dich ventuell wehren wollen, aber nur hinterher, den
> Zutritt erzwingen nicht.

Guck mal was Onkel Jürgen dazu bereits gefunden hatte:

<<Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer
grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum
gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den
allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass
er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen
generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine
Zutrittsbefugnis, solange und so weit der Besucher, insbesondere durch
Störungen des Betriebsablaufs, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis
wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.Nw.). Unter dem
Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens entsteht eine Bindung
des Eigentümers an die Zutrittsbefugnis, die es ihm verbietet, sein
Hausrecht willkürlich auszuüben (Christensen, Taschenkontrolle im Supermarkt
und Hausverbot, JuS 1996, 873 f.).>>

=> Wer Kunden willkürlich anblubbern und dann rauschmeißen will, nur weil
diese sich nicht filzen lassen, kann sich sein Hausverbot vermutlich ganz
in die Haare schmieren und muß dann eben seinen Laden nicht erst aufmachen,
wenn ihm die(se) Kundschaft nicht paßt.


Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 16:39:59 von gerkens

Joe Saccone haute in die Tasten:

> Das ist aber *dein* Problem, nicht das des Supermarktes
> (nebenbeibemerkt: ich bin selber Hobbyfotograph und auch oft genug mit
> dem MiniTrekker unterwegs).

Laut gängiger Rechtssprechung geht der Inhalt das Personal aber einen Dreck
an und es hat nicht einmal Handhabe, das Recht, dort einzukaufen, zu
verweigern, d.h. ein aus diesem Vorwand ausgesprochenes Hausverbot kann
sich der Händler offensichtlich in die Haare schmieren.

> Genau darum geht es: "oder es wird nichts gekauft". Ganz meine Rede:
> du musst dir einen anderen Supermarkt suchen.

Mitnichten. Die müssen sich damit abfinden, daß sie weder den Inhalt
kontrollieren, noch den Zutritt wegen des mitgenommenen Rucksacks
verweigern dürfen, mit einem deswegen ausgesprochened Hausverbot
könnten sich Filialleiter oder Personal die Backe putzen.

Quellen / Urteile dazu hatte ich bereits genannt.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 16:42:50 von Daniel Rehbein

gunther schrieb:

> | | Warum sollte er draußen bleiben? Bei Deinem Argument müßte man
> | | eher fragen, wer geht überhaupt in einen Supermarkt und kauft
> | | nichts. Das passiert doch tagtäglich und völlig unabhängig
> | | davon, ob derjenige eine Tasche mitführt oder nicht.

> genau. du bist aber absichtlich da rein, dann kannst du dich mit
> dem system des "darf ich mal in die tasche gucken" doch abfinden,
> gell? warum nimmst du nicht (zum uebertreiben) einen schrankkoffer
> auf raedern oder eine sackkarre mit einem sarg zum einkaufsbummel
> mit? damit durch den markt rollen, und dann keinen reingucken
> lassen wollen.....
> wenn die bedingungen des einkaufs bekannt sind, kann man doch
> eigendlich davon ausgehen, wer da reingeht, ist damit
> einverstanden?

Wenn ich nicht möchte, daß andere in meine Tasche gucken, heißt das in
Konsequenz also: Nachdem ich in Laden A eingekauft habe, muß ich erst
meine Waren nach Hause bringen, bevor ich dann wieder zurückkehre und in
Laden B einkaufe? Oder muß ich einen abschließbaren Tresor hinter mir
herschleppen, den ich dann vor dem Laden ankette und meine Sachen darin
verstaue? Dann kann doch nicht Dein Ernst sein!

Daniel Rehbein
www.mein-dortmund.de

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 17:02:01 von Daniel Rehbein

Thomas Müller schrieb:

> Sinngemäß steht dort am Eingang, wenn sie diesen Supermarkt betreten,
> erklären sie sich einverstanden an der Kasse Taschen geöffnet vorzuzeigen.

Die Frage ist aber auch, wie deutlich diese Schilder sind.

Vor etlichen Jahren ist mir mal ähnliches passiert. Ich war mit einem
Freund auf einem Trödelmarkt und hatte nachher so einiges im Rucksack.
Auf dem Rückweg kamen wir an einem real-Markt vorbei und gingen hinein,
um ein paar Süßigkeiten zu kaufen. An der Kasse wurden wir von der
Kassiererin plötzlich gebeten, die Rucksäcke zu öffnen. In dem Moment
standen auch schon zwei Gorillas vom Wachdienst vor uns und sagte uns,
daß wir mit dem Betreten des Gescäfts uns damit einverstanden erklärt
hätten, unsere Rucksäcke zu zeigen, daß würde schließlich dort aushängen.

Wir haben unsere Rucksäcke vorgezeigt. Allerdings habe ich mich im
Nachhinein doch gefragt, ob wir das wirklich hätten tun müssen. Ich
konnte mich an kein Schild erinnern. Es war ein Samstag mit
entsprechendem Betrieb, vermutlich hing irgendwo tatsächlich ein Schild
in kleiner Schrift, das wir im Trubel gar nicht wahrgenommen haben.

Daniel Rehbein
www.mein-dortmund.de

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 17:19:05 von Thomas Hochstein

Henning Schlottmann schrieb:

>> Ja. Was spricht nach diesen Zitaten gegen ein generelles Verbot, das
>> Geschäft mit Taschen, Rucksäcken usw. zu betreten?
>
> Dass der Laden Umsatz machen will. Es zahlt sich einfach nicht aus,
> Kunden abzuweisen, weil sie eine Tasche etc mitführen. Statt dessen wird
> der "Schwund" durch Laden- und Personaldiebstahl einfach in die
> Kalkulation einbezogen.

Keine Frage - ich meinte allerdings die rechtliche Sicht. :) Dass sich
das für den Ladenbetreiber nicht rentiert und er lieber alle Kunden
draufzahlen lässt, ist ebenso klar wie dass normalerweise nichts
dagegen sprechen sollte, den Rucksack eben anderswo zu deponieren oder
auf Wunsch den Inhalt vorzuweisen.

-thh

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 17:20:54 von Thomas Hochstein

Jürgen Gerkens schrieb:

>> Ja. Was spricht nach diesen Zitaten gegen ein generelles Verbot, das
>> Geschäft mit Taschen, Rucksäcken usw. zu betreten?
>
> << ... Er erteilt in diesen Fällen
> generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine
> Zutrittsbefugnis, [...]

Das trifft nicht zu, wenn die Zutrittsbefugnis *generell* nicht für
Personen mit Rucksäcken usw. erteilt wird.

> Wer seinen Rucksack nicht abnimmt, damit der Inhalt nicht illegal abhanden
> kommt, während er seinen Einkauf in einen Wagen tütet, um diesen zu
> bezahlen, stört wohl eher nicht den Betriebsablauf. Oder hast Du da Zweifel?

Daran habe ich Zweifel, ja, aber darauf käme es nur bei einem
*individuellen* Verbot an einen Rucksackträger an; nicht bei einem
generellen Verbot.

> <<... Unter dem
> Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens entsteht eine Bindung
> des Eigentümers an die Zutrittsbefugnis, die es ihm verbietet, sein
> Hausrecht willkürlich auszuüben (Christensen, Taschenkontrolle im Supermarkt
> und Hausverbot, JuS 1996, 873 f.) ...>>
>
> ... kam dann noch ergänzend hinzu.

Wenn bereits am Eingang klargestellt wird, dass das Betreten des
Marktes mit Rucksäcken nicht gestattet ist, läuft schon die Prämisse
dieser Argumentation ins Leere.

-thh

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 17:21:56 von Thomas Hochstein

Heiko Nock schrieb:

>> Man läßt aber teilweise auch
>> einen dringenden Tatverdacht ausreichen.
>
> Wobei 'teilweise' u.a. der BGH und das OLG Hamm ist.

Alles Mindermeinungen. *g*

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:02:06 von Erhard Schwenk

Joe Saccone wrote:
> Peter Fuchs schrieb am Sat, 20 Mar 2004 01:27:14 +0100:
>
>
>>Das Recht haben sie nur, wenn Du tatsächlich was gestohlen hast.
>>Eine Vermutung reicht nicht aus.
>
>
> Aber die Crux ist doch die, dass man erst dann zweifelsfrei
> feststellen kann, ob etwas gestohlen wurde, wenn mit Polizeigewalt der
> Rucksack durchsucht wird?
>
> Das sähe doch in der Praxis so aus:
>
> Fall 1: Verkäufer vermutet, ich hätte was gestohlen, habe ich aber
> nicht. Verkäufer ruft Polizei, aber ich darf trotzdem gehen, da die
> bloße Vermutung des Verkäufers nicht ausreicht, um mich aufzuhalten.
>
> Fall 2: Verkäufer vermutet, ich hätte was gestohlen, was diesmal auch
> zutrifft. Verkäufer ruft Polizei, aber ich darf trotzdem gehen, da die
> bloße Vermutung des Verkäufers nicht ausreicht, um mich aufzuhalten.
>
> Wo ist der Unterschied? Mit anderen Worten: so wie es beschrieben
> wird, wäre es in der Praxis völlig wurscht, ob ich tatsächlich was
> gestohlen hätte oder nicht: die reine Vermutung reicht ja nicht aus,
> mich bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten und ich darf
> rausspazieren.
>
> Das verwirrt mich ehrlich gesagt sehr stark...

Fall 3: Verkäufer weiß, daß Du was gestohlen hasst. Verkäufer ruft
Polizei und hält Dich bis zu deren Eintreffen fest. Du schreist Zeter
und Mordio und bezichtigst den Verkäufer der Freiheitsbehauptung.
Polizei findet Diebesgut bei Dir. Verkäufer erstattet Anzeige wegen
Diebstahl und aufgrund der Zeterei zusätzlich wegen übler Nachrede.
Zeugen wird er genug haben.


--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg -
K-ITX Webhosting -

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:09:49 von Heiko Mittelstaedt

Thomas Müller wrote:
> Imaginäres Gespräch:
> Verkäufer: "Darf ich mal in ihre Tasche gucken?"
> Ich: "Nein"
> Verkäufer: "Wieso nein"
> Ich: "Weil eine Verdachtslose Durchsuchung einen erheblichen Eingriff in
> mein Persönlichkeitsrecht darstellt"
> Verkäufer: "Du, Inge, komm mal her, der will seine Tasche nicht zeigen"
> Inge: "Na, dann hat er doch sicher was geklaut. Wenn sie uns nich reingucken
> lassen, rufen wir die Polizei"

Also ich weiß ja nicht, warum manche Leute den Ärger einfach
heraufbeschwören. Ich hab da prinzipiell nix zu verbergen und die Sache
ist in wenigen Sekunden erledigt. Wenn man überall sein Recht zu 100%
ausfordert kann man sich irgendwann nirgends mehr blicken lassen.
Irgendwann ist man bekannt wie ein bunter Hund und es kommt garantiert
mal der Punkt, wo man auf die Kulanz des Ladens angewiesen ist.

Man muß die Leute da auch mal verstehen, die tun nur ihren Job und
versuchen die Diebstahlquote niedrig zu halten. Das schlägt sich dann
auch im Preis nieder. Das ist für die bestimmt auch nicht angenehm, den
Kunden zum Zeigen seines Rucksackes aufzufordern.

Leben und leben lassen, ist es denn so schwer?

Grüße,
Heiko

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:13:17 von Joerg-Olaf Schaefers

gunther wrote:
....
> ack. aber schaemen musst du dich deshalb ja nicht? also kann die
> verkaeuferin roch ruhig reinschauen, oder?

Es geht in diesem Thread um die juristische Fragestellung,
ob er es muss, wenn er es _nicht_ moechte, und die daraus
evtl. resultierenden Konsequenzen.

Tatsaechlich wuerde ich mich als Kunde auch dagegen ver-
wehren wie ein Krimineller vorgeführt zu werden. Aber das
ist wieder ein anderes Thema.

MfG
Olaf

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:15:41 von Holger Pollmann

Heiko Nock <> schrieb:

>> Das Recht dürfte wenn dann überhaupt aus § 127 StPO kommen. Und
>> wie Bastian schrieb: eigentlich setzt diese Vorschrift sogar
>> voraus, daß tatsächlich eine Straftat begangen wurde. Man läßt
>> aber teilweise auch einen dringenden Tatverdacht ausreichen.
>
> Wobei 'teilweise' u.a. der BGH und das OLG Hamm ist.

Ja. Und? ;-)

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:16:56 von Holger Pollmann

Helmut Richter <> schrieb:

>> Es geht nicht drum, ob man das feststellen kann.
>>
>> Es geht drum, ob es so IST.
>
> Das mag richtig sein, setzt aber immer die Anwesenheit eines
> Hellsehers voraus.

Nein, das ist nicht so. Das ist einfach der Unterschied zwischen
materiellem Recht und Wirklichkeit. Ändert aber nichts daran, daß dann
eben auch in Wirklichkeit kein Festnahmerecht besteht. Über die
schlimmsten Folgen hilft dann die Lehre vom Erlaubnistatbestandsirrtum
hinweg.

--
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02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:17:55 von hannah

Hallo!

Thomas Hochstein <> wrote:
>[...]

>draufzahlen lässt, ist ebenso klar wie dass normalerweise nichts
>dagegen sprechen sollte, den Rucksack eben anderswo zu deponieren oder
>auf Wunsch den Inhalt vorzuweisen.

Nicht jeder hat ein Auto. Und nicht jeder alles in Hosentaschen.

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:18:09 von Heiko Nock

Thomas Hochstein wrote:

> [...]
>> Noch Fragen?
> Ja. Was spricht nach diesen Zitaten gegen ein generelles Verbot, das
> Geschäft mit Taschen, Rucksäcken usw. zu betreten?

Nichts. Dann ist der Verkehr ja den Kunden gegenüber nicht uneingeschränkt
eröffnet.

--
Ciao, Heiko...

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:18:28 von Holger Pollmann

Holger Lembke <> schrieb:

>> der Verkäufer könnte ja irrtümlich gesehen haben
>
> 'Irrtümlich gesehen'?
>
> Mit dem Festhalten greift der Verkäufer relativ heftig in die
> Grundrechte ein.

Nein. Nur weil die berechtigungsnorm dafür im erweiterten öffentlichen
Recht steht, wird der Verkäufer nicht zum Staatsorgan.

--
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02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:18:33 von Susanne Dieter

Daniel Rehbein wrote:

(und viele andere schrieben etwas zum Thema):

> Wenn ich nicht möchte, daß andere in meine Tasche gucken, heißt das in
> Konsequenz also: Nachdem ich in Laden A eingekauft habe, muß ich erst
> meine Waren nach Hause bringen, bevor ich dann wieder zurückkehre und in
> Laden B einkaufe? Oder muß ich einen abschließbaren Tresor hinter mir
> herschleppen, den ich dann vor dem Laden ankette und meine Sachen darin
> verstaue? Dann kann doch nicht Dein Ernst sein!

Ist Euch allen Diskussionsteilnehmern schon mal in den Sinn gekommen,
dass es Leute gibt, die keinen Führerschein und / oder kein Auto haben
und mit Taschen / Rucksäcken einkaufen gehen müssen?

Gruß

Susanne
(Führerschein, aber zur Zeit Fahrradfahrerin und Verständnis für die
Händler habend)


--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:19:20 von Holger Pollmann

Heiko Nock <> schrieb:

>> Das ist nun das Risiko des 'Festhaltenden'.
>> Wird hinterher von der Polizei festgestellt, das du nichts
>> gestohlen hast, hat der 'Festhaltende' sich tatsächlich einer
>> Freiheitsberaubung schuldig gemacht und muss dafür gerade stehen.
>
> Das ist falsch. Er wird höchtens bestraft, wenn er nicht
> pflichtgemäß geprüft hat. Dann aber auch nur, wenn das überhaupt
> eine Straftat darstellt.

Wieso? Freiheitsberaubung bleibt Freiheitsberaubung.

M.E. wird er höchstens deshalb nicht bestraft, weil er sich in einem
Erlaubnistatbestandsirrtum befunden hat.

--
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02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:20:09 von Holger Pollmann

Erhard Schwenk <> schrieb:

> Fall 3: Verkäufer weiß, daß Du was gestohlen hasst. Verkäufer ruft
> Polizei und hält Dich bis zu deren Eintreffen fest. Du schreist
> Zeter und Mordio und bezichtigst den Verkäufer der
> Freiheitsbehauptung. Polizei findet Diebesgut bei Dir. Verkäufer
> erstattet Anzeige wegen Diebstahl und aufgrund der Zeterei
> zusätzlich wegen übler Nachrede. Zeugen wird er genug haben.

Das ist keine üble Nachrede, sondern Beleidigung.

--
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:29:07 von Holger Pollmann

Joe Saccone <> schrieb:

>> Und haften tun die Leute schließlich nicht, wenn ich meine Tasche
>> dort abgebe.
>
> Aus verständlichen Gründen. Wärest du der Supermarkt-Leiter
> würdest du eine Haftung schliesslich auch ablehnen.

Ich grübele grad... ich würde solche Haftungsausschlüsse allein schon
wegen § 309 Nr. 7 lit. b BGB für unwirksam halten, zumal "gar keien
Haftung" dann ja doch erheblich von § 690 BGB abweicht...

--
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:36:13 von Holger Pollmann

René 'vollmi' Vollmeier <> schrieb:

> Ich persönlich finde das Mediamarktsystem sehr gut.
> Verschliessbare Fächer um seine mitgebrachten Waren
> einzuschliessen und entlastet durch den Markt zu schlendern.

Gibt's auch nicht in jedem Mediamarkt.

--
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02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:38:07 von Holger Pollmann

Jürgen Gerkens <> schrieb:

>> ROTFL - Rechtsgrundlage?
>
> Schadensersatz, weil er jemanden illegal festgehalten und seiner
> Freiheit beraubt hat und das nun mal die Folge seines
> ungerechtfertigten Tuns ist. Unter Umständen auch
> Verdienstausfall, wenn ich zu spät zum Dienst komme.

Kannst du mir mal erklären, warum Verdienstausfall kein Schaden ist, der
ersetzt wird?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:39:24 von jawo.usenet.004

"Hans-Lothar Werner" <> schrieb ...
>
>> [X] Legt *er* die angetauten Sachen wieder ins Regal.
>> [ ] Schmeisst *er* die angetauten Sachen weg.
>
>Die landen meisst wieder in der fridge... :-/

Wenn Du diesen Verdacht hast, dann rufst Du eben die Gewerbeaufsicht an.

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:46:32 von Heiko Nock

Holger Pollmann wrote:

>>> Wird hinterher von der Polizei festgestellt, das du nichts
>>> gestohlen hast, hat der 'Festhaltende' sich tatsächlich einer
>>> Freiheitsberaubung schuldig gemacht und muss dafür gerade stehen.
>> Das ist falsch. Er wird höchtens bestraft, wenn er nicht
>> pflichtgemäß geprüft hat. Dann aber auch nur, wenn das überhaupt
>> eine Straftat darstellt.
> Wieso? Freiheitsberaubung bleibt Freiheitsberaubung.

Na schön, wenn er schuldhaft eine Straftat begangen hat.

> M.E. wird er höchstens deshalb nicht bestraft, weil er sich in einem
> Erlaubnistatbestandsirrtum befunden hat.

Eben.

--
Ciao, Heiko...

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:47:36 von hannah

Hallo!

Holger Pollmann <> wrote:
>René 'vollmi' Vollmeier <> schrieb:

>> Ich persönlich finde das Mediamarktsystem sehr gut.
>> Verschliessbare Fächer um seine mitgebrachten Waren
>> einzuschliessen und entlastet durch den Markt zu schlendern.

>Gibt's auch nicht in jedem Mediamarkt.

Und selbst wenn, ist das doch auch oft unpraktisch. Z.B. ist für mich
der Rucksack auch Handtaschen-Ersatz, weil ich halt nun einmal nicht
so auf selbige stehe. Meinen Geldbeutel will ich nun auch nicht die
ganze Zeit in der Hand tragen, nur weil er zu groß für irgendwelche
Hosentaschen ist, oder weil ich garkeine Taschen an der Kleidung habe.

Und dann noch oft "keine Haftung", *danke*.

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:50:50 von Holger Pollmann

Peter Fuchs <> schrieb:

> Du glaubst ernsthaft, dass man jemanden mit einem solchen
> hingerotzten Schild seiner Grundrechte berauben kann?

Solange der Supermarkt nicht öffentlich-rechtlich betrieben wird,
hat der Kunde keine Grundrechte gegenüber dem Betreiber.

--
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:51:51 von Holger Pollmann

(Hannah Schroeter) schrieb:

>> draufzahlen lässt, ist ebenso klar wie dass normalerweise nichts
>> dagegen sprechen sollte, den Rucksack eben anderswo zu deponieren
>> oder auf Wunsch den Inhalt vorzuweisen.
>
> Nicht jeder hat ein Auto. Und nicht jeder alles in Hosentaschen.

Insbesondere, wenn man bedenkt, daß gerade Frauen sogar des öfteren
Hosentragen, die gar keine Taschen haben (was Männer sehr selten tun,
die meisten von uns haben eben gerne Taschen ;-) ).

--
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 18:54:30 von Holger Lembke

Holger Pollmann <> wrote:

>Nein. Nur weil die berechtigungsnorm dafür im erweiterten öffentlichen
>Recht steht, wird der Verkäufer nicht zum Staatsorgan.

Nur weil der Eingriff nicht durch den Staat erfolgt sind es keine
Grundrechte mehr?

--
mit freundlichen Grüßen ! Eine gute Woche: erst Schmidt,
Holgi, +49-531-3497854 ! dann Saddam und Lorenzo ist raus.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 19:02:10 von Holger Pollmann

Holger Lembke <> schrieb:

>> Nein. Nur weil die berechtigungsnorm dafür im erweiterten
>> öffentlichen Recht steht, wird der Verkäufer nicht zum
>> Staatsorgan.
>
> Nur weil der Eingriff nicht durch den Staat erfolgt sind es keine
> Grundrechte mehr?

So ungefähr. Die Grundrechte sind NUR Rechte des Bürgers gegenüber dem
Staat, NICHT aber gegenüber anderen Bürgern. Ich kann also deine
Grundrechte nicht verletzen, weil ich nicht Adressat deiner Grundrechte
bin.

--
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 19:05:34 von jawo.usenet.004

"Oliver Jennrich" <> schrieb ...
>
> Die Kassiererin fragt höflich, sie bekommt eine höfliche, ablehnende
> Antwort

Oder auch nicht; bei mir würde sie wohl eher etwas hören wie 'klar - wenn
Sie mir voher *ihre* Taschen zeigen'. :-)

Wolf 'je nach Unversch^WUmstände könnte es aber auch die Unterhose sein
<beg>' gang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 19:06:35 von jawo.usenet.004

"Bastian Völker" <> schrieb ...
>
> Mindestvoraussetzung ist aber eine _dringender_ Tatverdacht.

AOL.

> Ich glaube kaum, daß es da genügt, wenn man seine Tasche nicht
> verdachtsunabhängig durchsuchen lassen möchte.

Genau meine Meinung.

> Das ganz bestimmt. Es kommt aber immer darauf an, was der Zeuge sagt.
> Wenn, wie im Ausgangsfall, eine Kassiererin sagt: "Ich durfte nicht in
> seine Tasche gucken.", dürfte das nicht unbedingt reichen.

Richtig; das ist schließlich kein rechtswidriges Verhalten.

> Wahrscheinlich wird die Polizei trotzdem nachschauen, um sich
> abzusichern.

Allein wegen einer derartigen Aussage? Würde ich für *sehr* dünnes Eis
halten.

> > > Kommt wahrscheinlich auf das Bundesland an. Ganz ohne Verdachtsmoment
> > > wohl nicht. Aber wenn den Polizisten Deine Weigerung an der Kasse
> > > reicht, werden die sicherlich nicht mit sich diskutieren lassen.
> >
> > Nein; das begründet sicherlich *keinen* ausreichenden Verdacht.
>
> Sehe ich ja ähnlich, aber wenn die Polizisten nachschauen wollen, werden
> sie es erstmal tun. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme müßtest Du halt
> anschließend überprüfen lassen.

AOL.

> Und tatbestandlich auch eine üble Nachrede (die allerdings hinter der
> falschen Verdächtigung zurücktritt)

Oder so (ich bin kein Jurist) ... <g>

>bzw. sogar eine Verleumdung.

S.o. (keine Ahnung, was genau schwerer wiegt).

> > und die Polizei mag sowas gar nicht (einerseits aka banal, weil es
> > Arbeit für sie bedeutet, andererseits aka entscheidender, weil niemand
> > das Rechtssystem für private Zwecke verwenden soll).
>
> Du meinst das Strafrechtssystem.

Ja.

>Das Zivilrecht ist voll von privaten Zwecken.

Mit 'privat' meinte ich sowas wie 'aus reiner Antipathie', 'Vendeta', o.ä..

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 19:06:53 von jawo.usenet.004

"Joe Saccone" <> schrieb ...
>
> >Sinngemäß steht dort am Eingang, wenn sie diesen Supermarkt betreten,
> >erklären sie sich einverstanden an der Kasse Taschen geöffnet
> >vorzuzeigen.
>
> Klare Sache.

Ja (AFAIK nennt man sowas sittenwidrig).

> >2. Bin ich zwangsläufig an das Schild an einem anderen Eingang gebunden?
>
> Ich würde sagen ja. Denn das Hausrecht bleibt ja trotzdem erhalten.

Nein; siehe <c3hokm$61e$>.

> Auch wenn am Eingang kein Schild steht kann dir der Verkäufer sagen:
> "Mir gefallen Ihre Schuhe nicht, kommen Sie mit anderen wieder oder
> Sie dürfen hier nicht einkaufen.".

*Sagen* können tut er das, ja; mehr aber auch nicht.

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 19:11:51 von Joerg-Olaf Schaefers

Susanne Dieter wrote:
....
> Ist Euch allen Diskussionsteilnehmern schon mal in den Sinn gekommen,
> dass es Leute gibt, die keinen Führerschein und / oder kein Auto haben
> und mit Taschen / Rucksäcken einkaufen gehen müssen?

Hier, ich! In <rylsm5bi8al6$> ...

MfG
Olaf

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 19:21:50 von juergenfritzz

"So genügt z.B. die Tatsache, daß ein Kunde entgegen den Hinweisen am
Eingangsbereich eine Tasche mit in die Einkaufsräumlichkeiten mitnimmt,
nicht, diesen - gegen seinen Willen - festzuhalten und zu kontrollieren. Das
Amtsgericht Regensburg (9 C 2783/98) hat in einem solchen Fall dem Kunden
ein Schmerzensgeld von DM 100,-- zugesprochen, weil sein Einkaufswagen am
Ausgang zunächst festgehalten worden war."

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 19:25:29 von Peter Fuchs

On Sat, 20 Mar 2004 12:05:40 +0100, Heiko Nock wrote:

>> Nein.
>> Das Recht haben sie nur, wenn Du tatsächlich was gestohlen hast.
>
> Das sieht der BGH und das OLG Hamm etwas anders.

Wie die das aber genau sehen weisst Du auch nicht, sonst hättest Du es wohl
gleich mit dabeigeschrieben.

--
MfG
Peter Fuchs

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 19:54:38 von Hans-Lothar Werner

On Sat, 20 Mar 2004 18:39:24 +0100, Wolfgang Jäth =

<> wrote:

> "Hans-Lothar Werner" <> schrieb ...
>>
>>> [X] Legt *er* die angetauten Sachen wieder ins Regal.
>>> [ ] Schmeisst *er* die angetauten Sachen weg.
>>
>> Die landen meisst wieder in der fridge... :-/
>
> Wenn Du diesen Verdacht hast, dann rufst Du eben die Gewerbeaufsicht a=
n.
>
Das geht wesentlich pragmatischer und effizienter...und ohne Aufwand:

....nicht mehr hingehen und weitererzählen.

Hilft viiiel bessser, glaub mir.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 20:05:10 von Hans-Lothar Werner

On Sat, 20 Mar 2004 16:38:37 +0100, Jürgen Gerkens =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:
>
>> Noch wahrscheinliche ist, das überghauptnix passiert, du aber
>> erfolgreich zum verlassen des Gebäudes aufgefordert wirst.
>> Dgegen kannst du dich ventuell wehren wollen, aber nur hinterher, den=

>> Zutritt erzwingen nicht.
>
> Guck mal was Onkel Jürgen dazu bereits gefunden hatte:

Justier mal deinen RL-Regler:

Wenn der (oder wer immer) an der Tür steht und meint : Du kummst hier =
ned =

rein, ALder!
....was machen?

....aha.
>

> =3D> Wer Kunden willkürlich anblubbern und dann rauschmeißen will,=
nur weil
> diese sich nicht filzen lassen, kann sich sein Hausverbot vermutlich g=
anz
^^^^^^^^^^
> in die Haare schmieren und muß dann eben seinen Laden nicht erst =

> aufmachen,
> wenn ihm die(se) Kundschaft nicht paßt.
>
Faszinierenderweise passiert das täglich x-mal und überall.
Komisch, dass nicht x Geschäfte deshalb schliessen.

hlw =

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 20:14:10 von Frederic Wenzel

Holger Pollmann wrote:
>>>Und haften tun die Leute schließlich nicht, wenn ich meine Tasche
>>>dort abgebe.
>>
>>Aus verständlichen Gründen. Wärest du der Supermarkt-Leiter
>>würdest du eine Haftung schliesslich auch ablehnen.
>
> Ich grübele grad... ich würde solche Haftungsausschlüsse allein schon
> wegen § 309 Nr. 7 lit. b BGB für unwirksam halten, zumal "gar keien
> Haftung" dann ja doch erheblich von § 690 BGB abweicht...

.... du meinst, wenn man es verwahren lassen würde, und jemand es dort
klaut, wäre das nicht-drauf-Aufpassen grob fahrlässig und mit dem
unwirksamen Haftungsausschluss zusammen müsste der Supermarkt im Zweifel
sehr wohl für die abhanden gekommenen Sachen haften?

Gruß
Fred

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 20:36:45 von Gerald Gruner

Hallo Susanne Dieter, am 20 Mar 2004 schriebst du:

> Ist Euch allen Diskussionsteilnehmern schon mal in den Sinn
> gekommen, dass es Leute gibt, die keinen Führerschein und /
> oder kein Auto haben und mit Taschen / Rucksäcken einkaufen
> gehen müssen?

ACK

@Alle: Und ist euch zusätzlich der Gedanke gekommen, dass auch die
andere Seite, der Laden, berechtigte Interessen und erhebliche
Probleme mit Inventurdifferenzen" haben.
Muss es wirklich auf Konfrontation gegeneinander gehen?
Ist es wirklich zuviel verlangt, etwas aufeinander zu zu gehen?

Ja, Staufächer im Eingangsbereich eines Geschäfts wären sicherlich
sinnvoll. Aber ist ein kurzer Blick in den Rucksack sooo unerträglich
und unverständlich?


MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 20:36:46 von Gerald Gruner

Hallo Jürgen Gerkens, am 20 Mar 2004 schriebst du:

[lange Geschichte über prolliges Verhalten im Laden]

Na toll.
Das klingt fast so, als wärst du auch noch stolz auf dein IMHO
asoziales Verhalten?

> "Wenn sie mir so kommen, kaufe ich eben woanders!"

Ich glaube, mit dieser "Drohung" wirst du den Händler weniger
erschrecken als glücklich machen.
"Kunden" wie dich überläßt er sicher gerne dem Wettbewerber.


MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 20:37:53 von hannah

Hallo!

Gerald Gruner <> wrote:
>[...]

>Ja, Staufächer im Eingangsbereich eines Geschäfts wären sicherlich
>sinnvoll. Aber ist ein kurzer Blick in den Rucksack sooo unerträglich
>und unverständlich?

Schon mal was von Privatsphäre gehört?

Und nein, auf so "ich hab doch nichts zu verbergen"-Sprüche zähle ich
da nix.

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 21:27:12 von Sabine Sauer

Jürgen Gerkens schrieb:
>
>
> Wer sich eigenmächtig über die Gesetze stellt, Sherrif spielen und mir in
> die Tasche gucken will, der muß da eben durch. Sollte er dabei noch illegal
> Gewalt anwenden, d.h. mich festhalten oder zu meinem Rucksack greifen, der
> riskiert dann auch bereits sein eigenes "Wohlbefinden".
>
> Schöne Grüße
> Jürgen Gerkens
>

Du bist schon wirklich ein ganz Großer.
Mensch, die haben bestimmt alle schon ganz viel Angst wenn Du mit Deinem
Rucksack kommst!


S.S.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 21:32:15 von Martin Kotulla

Gerald Gruner wrote:
> Ja, Staufächer im Eingangsbereich eines Geschäfts wären sicherlich
> sinnvoll. Aber ist ein kurzer Blick in den Rucksack sooo unerträglich
> und unverständlich?
>
Wo ziehst Du die Grenze, wenn Du anfängst das zu erlauben?

Würdest Du wildfremden Leuten auf der Straße den Inhalt Deines Rucksacks
zeigen? Den Inhalt Deines Geldbeutels? Würdest Du Deine Hosentaschen an
der Kasse leeren? Da kann ja auch was versteckt sein. Würdest Du Dich an
der Kasse nackt ausziehen, damit man Dich kontrollieren kann?

Und was wäre, wenn das alles ab sofort JEDER Kassierer bei JEDEM Kauf
verlangen würde? Weil, er darf's ja und muß was gegen die Ladendiebe tun.

Die schleichende Erosion der Rechte ist das Problem. Nicht nur hier,
aber auch hier.

-mk

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 21:32:22 von Sabine Sauer

Jürgen Gerkens schrieb:
>
>
> Mitnichten. Die müssen sich damit abfinden, daß sie weder den Inhalt
> kontrollieren, noch den Zutritt wegen des mitgenommenen Rucksacks
> verweigern dürfen, mit einem deswegen ausgesprochened Hausverbot
> könnten sich Filialleiter oder Personal die Backe putzen.
>
> Quellen / Urteile dazu hatte ich bereits genannt.
>
> Schöne Grüße
> Jürgen Gerkens
>

Wenn Dir der Fillialleiter Kraft seines Hausrechts wegen der Missachtung
seiner AGB "Taschen bitte draussen lassen" Hausverbot erteilt, dann
versuch doch mal mit Deiner netten Art "dann gibts was auf die Glocke"
in den Laden reinzukommen.

Solche Querköppe wie Dich mögen unsere Hilfssheriffs in grün besonders gern.

Wenn Du schon Deinen Rucksack mitnimmst, wofür jeder wegen des von Dir
beschriebenen Inhalts verständnis haben wird, dann zeig ihn beim
Verlassen vor und gut ist.

Ist das so schwer?

S.S.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 21:38:13 von Heiko Nock

Peter Fuchs wrote:

>>> Nein.
>>> Das Recht haben sie nur, wenn Du tatsächlich was gestohlen hast.
>> Das sieht der BGH und das OLG Hamm etwas anders.
> Wie die das aber genau sehen weisst Du auch nicht, sonst hättest Du es
> wohl gleich mit dabeigeschrieben.

Das wird es sein. Im übrigen heißt es 'dazugeschrieben' Nur, damit du mir
nicht auch noch vorwirfst, ich könnte auch kein Deutsch.

--
Ciao, Heiko...

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 22:08:30 von Maik Zumstrull

Heiko Mittelstaedt schrieb:

> Thomas Müller wrote:
>> Imaginäres Gespräch:
>> Verkäufer: "Darf ich mal in ihre Tasche gucken?"
>> Ich: "Nein"
>> Verkäufer: "Wieso nein"
>> Ich: "Weil eine Verdachtslose Durchsuchung einen erheblichen Eingriff
>> in mein Persönlichkeitsrecht darstellt"
>> Verkäufer: "Du, Inge, komm mal her, der will seine Tasche nicht
>> zeigen" Inge: "Na, dann hat er doch sicher was geklaut. Wenn sie uns
>> nich reingucken lassen, rufen wir die Polizei"
>
> Also ich weiß ja nicht, warum manche Leute den Ärger einfach
> heraufbeschwören. Ich hab da prinzipiell nix zu verbergen und die
> Sache ist in wenigen Sekunden erledigt.

Und wenn mal jemand was zu verbergen hat? Stell dir vor, der Betroffene
trägt gerade seine Pornosammlung spazieren. Nein, die hat er nicht da
geklaut. Nein, das ist auch sonst nicht verboten. Trotzdem hätte er es
nicht so gerne, wenn Else-vonner-Kasse da drin rumwühlt.

> Wenn man überall sein Recht zu
> 100% ausfordert kann man sich irgendwann nirgends mehr blicken lassen.

Wenn man sich alles gefallen lässt, wird man bald keine Rechte mehr
haben. Die Freiheit stirbt zentimeterweise -- der Überwachungsstaat
wird in den allermeisten Fällen nicht _durchgesetzt_, sondern _nicht
verhindert_. Das Geschichtsbuch deines Vertrauens hilft weiter.

> Man muß die Leute da auch mal verstehen, die tun nur ihren Job und
> versuchen die Diebstahlquote niedrig zu halten.

Allerdings haben 99% der von dieser Maßnahme betroffenen überhaupt
nichts geklaut. Du magst das als akzeptables Opfer empfinden, ich
erlaube mir, das anders zu sehen. Hunderten von Leuten die Taschen
durchsuchen, weil vorher drei andere eine Tüte Gummibärchen mitgehen
ließen, ist einfach nicht mehr Verhältnismäßig.

> Das ist für die bestimmt auch nicht angenehm,
> den Kunden zum Zeigen seines Rucksackes aufzufordern.

Uh...dann sollen sie's lassen? Nein, das wäre eine zu einfache Lösung.
Lieber über die geheimniskrämerisch-kriminelle Welt schimpfen.

> Leben und leben lassen, ist es denn so schwer?

Eben.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 22:26:03 von Holger Pollmann

Frederic Wenzel <> schrieb:

>>> Aus verständlichen Gründen. Wärest du der Supermarkt-Leiter
>>> würdest du eine Haftung schliesslich auch ablehnen.
>>
>> Ich grübele grad... ich würde solche Haftungsausschlüsse allein
>> schon wegen § 309 Nr. 7 lit. b BGB für unwirksam halten, zumal
>> "gar keien Haftung" dann ja doch erheblich von § 690 BGB
>> abweicht...
>
> ... du meinst, wenn man es verwahren lassen würde, und jemand es
> dort klaut, wäre das nicht-drauf-Aufpassen grob fahrlässig und mit
> dem unwirksamen Haftungsausschluss zusammen müsste der Supermarkt
> im Zweifel sehr wohl für die abhanden gekommenen Sachen haften?

Nein, ich meine: da ein solcher Haftungsausschluß gegen die AGB-Regeln
verstößt, ist er unwirksam, so daß das Gesetz gilt, und da bestimmt §
690 BGB, daß der Verwahrer die diligentiam quam in suis anzuwenden hat.
Und nach § 280 I 2 BGB wird das Verschulden auch noch vermutet. Ergo:
wenn während der Verwahrung was verschwindet, haftet der Supermarkt.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 22:40:22 von gerkens

Sabine Sauer <> schrieb:

> Wenn Dir der Fillialleiter Kraft seines Hausrechts wegen der
> Missachtung seiner AGB "Taschen bitte draussen lassen" Hausverbot
> erteilt, dann versuch doch mal mit Deiner netten Art "dann gibts
> was auf die Glocke" in den Laden reinzukommen.

Warum versuchst Du vorher nicht mal zu lesen.

So schrieb ich ausdrücklich, daß es genau dann was auf die Glocke gibt, wenn
mich oder meinen Rucksack jemand illegal anfäßt. Da wird aber nicht groß
drüber diskutiert. Derjenige wird genau einmal auf seine nicht vorhandenen
Rechte hingewiesen und aufgefordert, mein Eigentum loszulassen und bekommt
es bei weiteren illegalem Vorgehen gegen mich mit Gegegngewalt zu tun.

> Solche Querköppe wie Dich mögen unsere Hilfssheriffs in grün
> besonders gern.

Och, da wo ich einkaufe, wurde ich inzwischen schon ewig nicht mehr wegen
meines Rucksackes angesprochen.

> Wenn Du schon Deinen Rucksack mitnimmst, wofür jeder wegen des von Dir
> beschriebenen Inhalts verständnis haben wird, dann zeig ihn beim
> Verlassen vor und gut ist.

Der Ton macht da natürlich die Musik. Wie ich bereits schrieb, öffne ich den
schon mak, aber aussschließlich dann, wenn ich höflich draum gebeten werde,
weise aber auch darauf hin, daß derjenige keiu Recht dazu hätte. Wer sich
dann quer stellen, und illegal handeln würde, den betrachte ich als Querkopf
und der wird mich entweder bitten müssen, freiwillig auf die Polizei zu
warten und sich dann nach Feststellung des tatsächlichen Inhaltes selbst
reichlich zu entschuldigen haben oder seinerseits mit einer Anzeige
konfrontiert sehen.
Wer mich aber ohne die Polizei erst holen zu wollen selbst durchsuchen
möchte und mir dazu in den Weg stellt, der wird dann mich gewaltsam meiner
Rechte zu berauben versucht, auch mit Gegengewalt zu rechnen haben, sowie er
sich illegal betätigt.

Da wird auch niemandem gedroht, daß "er was auf die Glocke bekommt", sondern
nur auf Polizei bestanden. Wer sich dennoch eigenmächtig an meinen Rechten
vergreift, dem wird nicht gedroht, der bekommt das negative Feedback ohne
Diskussionen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 22:43:14 von gerkens

Holger Pollmann haute in die Tasten:

> Kannst du mir mal erklären, warum Verdienstausfall kein Schaden ist,
> der ersetzt wird?

Warum sollte ich es. 1. habe ich das nicht behauptet und 2. nach einem
Unfall gerade selbst bekommen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 22:52:13 von gerkens

Sabine Sauer haute in die Tasten:

> Mensch, die haben bestimmt alle schon ganz viel Angst wenn Du mit
> Deinem Rucksack kommst!

Muß niemand. Aber wer sich ohne die Rechte dazu zu haben, an meinem Eigentum
oder an mir zu vergreifen versucht, also seinerseits illegal betätigt, der
wird daran durch entsprechende Gegengewalt gehindert und dann fängt er sich
ganz sicher eine Anzeige ein. Sollte er sich dann zu entfernen versuchen,
wird ER zur Feststellung seiner Personalien durch die Polizei vorläufig von
mir festgenommen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 22:52:49 von Volker Neurath

Joe Saccone wrote:

>Du kannst nicht einfach in fremden Häuser Waren in Unordnung bringen und einfach liegen lassen.

Doch, kannich.

>>einmal, d.h. lädst da für 100 bis 200 Euro Ware auf das Fließband in der
>>Schlange, Tiefkühlkost eingeschlossen und läßt den ganzen Krempel nach der
>>Diskussion dort liegen.
>
>Bei mir als Verkäufer würdest *DU* das genau einmal machen.

Und dann?

>>In solchen Fällen brauche ich keine §, da wird dem Händler einfach mal
>>erklärt, wie es läuft. Alles eine Frage der Erziehung.
>
>Um die Diskussion abzukürzen: Der Kunde ist König. Aber auch nur dann,
>wenn er sich wie ein König benimmt. Das kann man von deinem
>beschriebenen Verhalten nicht gerade behaupten.

Moment: wenn, wie er schrieb, ihm erstmal die Kasse vor der Nase
zugeknallt wird ("ziemlich barsch:"hier nich' mehr!") und dann noch
dumme Spruweche wg. des Rucksack kommens -- dann hat sich der
Kassenmensch zuallererst daneben benomenn.
Und dann muss der Laden halt damit leben, dass ich _genauso_
zurueckschiesse.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 22:52:50 von Volker Neurath

Joe Saccone wrote:

>Thomas Müller schrieb am Sat, 20 Mar 2004 10:52:52 +0100:
>
>>Sinngemäß steht dort am Eingang, wenn sie diesen Supermarkt betreten,
>>erklären sie sich einverstanden an der Kasse Taschen geöffnet vorzuzeigen.
>
>Klare Sache.

Richtig, es ist klar, dass auf dem Schild genau so gut stehen koennte
"dieses Schild ist gruen" - haette in etwa dieselbe rechtliche
Relevanz.

>Ja (IANAL). Das sind halt deren Bedingungen. Wenn du nicht willst,
>musst du halt zu einem anderen Supermarkt.

Nein. Taschenkontrollen sind nicht drin. Punkt. Und wenn das hundetmal
am Eingang auf einem schild steht, dass du dich mit taschenkontroleln
einverstanden erklaerst.

>>2. Bin ich zwangsläufig an das Schild an einem anderen Eingang gebunden?
>
>Ich würde sagen ja. Denn das Hausrecht bleibt ja trotzdem erhalten.
>Auch wenn am Eingang kein Schild steht kann dir der Verkäufer sagen:
>"Mir gefallen Ihre Schuhe nicht, kommen Sie mit anderen wieder oder
>Sie dürfen hier nicht einkaufen.".

Nö, nichts von alledem kanner.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 22:52:50 von Volker Neurath

Joe Saccone wrote:
>Du möchtest meine Aussage in Relation zur vertretenen Verfahrensweise
>des Jürgen Gerkens nochmals lesen. Kurze Zusammenfassung: hat keinen
>echten Grund seinen Rucksack nicht vorzuzeigen (Fotoausrüstung),

Doch, hatter: der Inhalt geht die Ladenfuzzis einen schei**dreck an.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 22:56:08 von Frederic Wenzel

Holger Pollmann wrote:
>>>>Aus verständlichen Gründen. Wärest du der Supermarkt-Leiter
>>>>würdest du eine Haftung schliesslich auch ablehnen.
>>>
>>>Ich grübele grad... ich würde solche Haftungsausschlüsse allein
>>>schon wegen § 309 Nr. 7 lit. b BGB für unwirksam halten, zumal
>>>"gar keien Haftung" dann ja doch erheblich von § 690 BGB
>>>abweicht...
>>
>>... du meinst, wenn man es verwahren lassen würde, und jemand es
>>dort klaut, wäre das nicht-drauf-Aufpassen grob fahrlässig und mit
>>dem unwirksamen Haftungsausschluss zusammen müsste der Supermarkt
>>im Zweifel sehr wohl für die abhanden gekommenen Sachen haften?
>
>
> Nein, ich meine: da ein solcher Haftungsausschluß gegen die AGB-Regeln
> verstößt, ist er unwirksam, so daß das Gesetz gilt, und da bestimmt §
> 690 BGB, daß der Verwahrer die diligentiam quam in suis anzuwenden hat.

Ja, hab ich doch geschrieben, oder ;) Die Nichtanwendung der diligentia
quam in suis (schöner Ausdruck) ist dann grob fahrlässig, oder nicht.

Aber egal, habe dich richtig verstanden. Leuchtet mir im übrigen ein,
deine Argumentation.

Ciao
Fred

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 22:59:37 von gerkens

Gerald Gruner haute in die Tasten:

> Das klingt fast so, als wärst du auch noch stolz auf dein IMHO
> asoziales Verhalten?

Wenn Du es asoziel findest, Ware kaufen und dafür bezahlen zu wollen und
sich gegen rechtswidrige gewaltsame Übergriffe auf die eigene Person und das
eigene Eigentum zuwehren, dann solltest Du mal dein Weltbild neu justieren
lassen.

> Ich glaube, mit dieser "Drohung" wirst du den Händler weniger
> erschrecken als glücklich machen.
> "Kunden" wie dich überläßt er sicher gerne dem Wettbewerber.

Wen der sich die Kassenbons ansieht, die ich dort jeweils abspulen lasse,
würde der dich eines besseren belehren. Und ein Verkäufer, der Kunden mit
Tiefkühlkost zwei Mal an der Kasse anstellen läßt, weil er was anderes zu
tun hat, z.B. im Anschluß ehrlich zahlende Kunden noch aus Prinzip zu
schikanieren, wofür er dann noch erst mal einen Vorwand suchen muß, wird
sich seinerseits mit der Realität konfrontiert sehen, d.h. sich eine
Abmahnung einfangen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 23:06:59 von Rupert Haselbeck

Joe Saccone schrieb:

> Du möchtest meine Aussage in Relation zur vertretenen Verfahrenswei=
se
> des Jürgen Gerkens nochmals lesen. Kurze Zusammenfassung: hat keine=
n
> echten Grund seinen Rucksack nicht vorzuzeigen (Fotoausrüstung),

Wie kommst du auf die absonderliche Idee, der Kunde sei gehalten, der=20=

Forderung auf vorzeigen, sprich Visitation, seines Rucksacks oder=20
sonstiger Taschen nachzukommen?
Es geht den Verkäufer genau _garnichts_ an, was der Kunde in seinen=20=

Taschen mit sich trägt!=20
Anders wäre es nur dann, wenn der Verkäufer, oder ein anderer, den=20=

betreffenden Kunden tatsächlich dabei beobachtet hätte, unbezahlte =
Ware=20
eingesteckt zu haben. Aber selbst dann hat er kein Recht, den Kunden=20=

oder seine Taschen zu durchsuchen. Das darf nur die Polizei.

MfG
Rupert

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 23:07:50 von spamtrap

Also sprach Gerald Gruner <>:

> sinnvoll. Aber ist ein kurzer Blick in den Rucksack sooo unerträglich
> und unverständlich?

Ja. In offene Einkaufstaschen im Einkaufswagen lasse ich die Verkäufer
noch reingucken. Mein Rucksack geht die aber nichts an. Wofür ist der
denn geschlossen...

Thomas

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 23:12:46 von Daniel Rehbein

Susanne Dieter schrieb:

>> Wenn ich nicht möchte, daß andere in meine Tasche gucken, heißt das in
>> Konsequenz also: Nachdem ich in Laden A eingekauft habe, muß ich erst
>> meine Waren nach Hause bringen, bevor ich dann wieder zurückkehre und
>> in Laden B einkaufe? Oder muß ich einen abschließbaren Tresor hinter
>> mir herschleppen, den ich dann vor dem Laden ankette und meine Sachen
>> darin verstaue? Dann kann doch nicht Dein Ernst sein!

> Ist Euch allen Diskussionsteilnehmern schon mal in den Sinn gekommen,
> dass es Leute gibt, die keinen Führerschein und / oder kein Auto haben
> und mit Taschen / Rucksäcken einkaufen gehen müssen?

Ist Dir vielleicht schon mal in den Sinn gekommen, daß ich genau diese
Situation beschrieben habe?

Daniel Rehbein

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 23:17:29 von Frederic Wenzel

Volker Neurath wrote:

>>Du möchtest meine Aussage in Relation zur vertretenen Verfahrensweise
>>des Jürgen Gerkens nochmals lesen. Kurze Zusammenfassung: hat keinen
>>echten Grund seinen Rucksack nicht vorzuzeigen (Fotoausrüstung),
>
> Doch, hatter: der Inhalt geht die Ladenfuzzis einen schei**dreck an.

Ich fand das Bsp. von Maik gut mit der Pornosammlung. Was auch immer man
mit sich rumschleppt, es gibt mindestens genau so viele Fälle, in denen
man es problemlos zeigen könnte wie solche, in denen man es einfach
nicht zeigen will. Welcher der Fälle warum vorliegt, geht die Verkäufer
nix, aber auch gar nix an.

Ciao

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 23:20:56 von Rupert Haselbeck

Susanne Dieter schrieb:

> Ist Euch allen Diskussionsteilnehmern schon mal in den Sinn gekommen,=

> dass es Leute gibt, die keinen Führerschein und / oder kein Auto ha=
ben
> und mit Taschen / Rucksäcken einkaufen gehen müssen?

Darauf kommt es nicht im geringsten an. Ich habe sowohl einen=20
Führerschein als auch ein Auto...
Dennoch bin ich häufig mit der Bahn unterwegs und führe dann auch=20=

regelmäßig einen Rucksack mit, weil dieser, oder eine andere Art vo=
n=20
Tragebehältnis, mit Notebook und dem sonstigen Krimskrams beladen, ha=
lt=20
einfach nötig ist.
Dennoch geht es keinen Verkäufer oder Kassierer etwas an, was sich in=
=20
diesem meinem Rucksack befindet. Ich bin selbstverständlich auch nich=
t=20
gewillt, sozusagen routinemäßig als potentieller Dieb angesehen und=
=20
behandelt zu werden.
Es wäre in jedem Strafverfahren aber auch allzu peinlich (und letztli=
ch=20
teuer) für den Anzeigeerstatter, würde er mich ohne jegliche konkre=
te=20
Anhaltspunkte für eine Diebstahlshandlung einer solchen bezichtigt un=
d=20
gar noch strafprozessuale Maßnahmen wie ein vermeintliches=20
Festnahmerecht praktiziert zu haben.

MfG
Rupert

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 23:27:20 von Holger Pollmann

Frederic Wenzel <> schrieb:

>> Nein, ich meine: da ein solcher Haftungsausschluß gegen die
>> AGB-Regeln verstößt, ist er unwirksam, so daß das Gesetz gilt,
>> und da bestimmt § 690 BGB, daß der Verwahrer die diligentiam quam
>> in suis anzuwenden hat.
>
> Ja, hab ich doch geschrieben, oder ;) Die Nichtanwendung der
> diligentia quam in suis (schöner Ausdruck) ist dann grob
> fahrlässig, oder nicht.

Nein, das ist nicht der Fall. Aber es ist eben hinreichend fahrlässig.
Die Sorgfalt, die man in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt
(eben die diligentiam quam in suis) ist der Sorgfaltsmaßstab, an dem
sich der Verpflichtete messen lassen muß. So, als ob "normale
Fahrlässigkeit" der Maßstab ist o.ä. Da würdest du ja auch nicht sagen
"die Nichtanwendung der Fahrlässigkeit ist grob fahrlässig".

Und die diligentiam quam in suis kann bei besonders gründlichen und
vorsichtigen Menschen auch durchaus höhere Anforderungen stellen als
bloße leichte Fahrlässigkeit...

> Aber egal, habe dich richtig verstanden. Leuchtet mir im übrigen
> ein, deine Argumentation.

Okay.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 20.03.2004 23:33:24 von Harald Hengel

Thomas Müller schrieb:

> Deshalb würde ich mich gerne in Zukunft weigern, sie in meine Tasche
> gucken zu lassen,

Das sinnvollste wird sein, dass der Laden auf sein Hausrecht besteht und dir
Ladenverbot erteilt.
Das löst dein Problem ebenso wie das des Verkäufers.

Harald

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 00:02:52 von gerkens

Volker Neurath haute in die Tasten:

> Doch, hatter: der Inhalt geht die Ladenfuzzis einen schei**dreck an.

In dem Fall lag es eher an der Tonart. Erst Kunden nicht rechtzeitig darauf
hinweisen, daß die Kasse schließt, dann meinen, keine Zeit zu haben, den
einen Wagen noch zu kassieren, aber dann in aller Ruhe dem Kunden das Ohr
abzukauen, weil nun auf einmal auf den Bolzen gekommen ist, in dessen
Rucksack schauen zu "müssen", paßt nicht wirklich zusammen.

Normalerweise wird einfach freundlich gefragt und ich zeige den Inhalt schon
deshalb, weil ich im Sommer auch mein Geld im Rucksack im Fach neben der
Kamera liegen habe. Dann wird man zwar freundlich angesprochen, aber warum
man das wegen der Haftungssituation erledigt hat, erschließt sich dann auch
für den Betrachter so offensichtlich, daß

Was mich im beschriebenen Fall mit dem samt CDs aus dem Schließfach
geklauten DVD Player wundert, mal so rein von der praktischen Erfahrung
betrachtet:

Gerade bei "Geiz ist geil" schlendere ich durch den Laden, wenn mein Wagen
in der Nähe zur Inspektion ist. Einmal kurz in die Bahn und dann wird durch
die Stadt gebummelt. Dort gebe ich meinen Rucksack schon deshalb nicht ab,
weil neben der Geldbörse auch das Handy drin liegt und ich für eventuelle
Rückfrage der Werkstatt dann sofort erreichbar sein muß, damit eventuell
nötige Reparaturen sofort abgesprochen und beauftragt werden können.

Dann habe ich sogar eine Kamera dabei, die es dort so auch gibt, bzw. mal
gab. Daß ich in meinem Krempel meinen Namen im Gehäuseboden eingraviert und
im mitgefürtem PDA sogar die Seriennummern meines gesamten Fotozubehörs
unter den Notizen* habe, mußte ich noch nie als Eigentumsnachweis zeigen,
könnte es in dem Fall aber, bei Bedarf.

Ausgerechnet dort wird man wegen seines Rucksackes gar nicht angesprochen.
Nicht mal dann, wenn ich meinen Rucksack öffne, eine eigene Speicherkarte
aus Kamera oder PDA entnehme und damit die ausliegenden Vorführmodelle
ausprobiere. Gerade da gibt es überhaupt keinen Streß, obwohl ich dort dann
einfach nur mal neugierig herum spiele, meinen Rucksack ganz
selbstverständlich dabei habe und die Zeit mit kleinen Einkäufen vertrödle,
bis der Wagen fertig ist.

Angeblubbert wurde ich bisher nur ausgerechnet dort, wo man auf dem Heimweg
mal eben > 100 Euro Lebensmittel und Gebrauchsartikel einkauft. Inzwischen
scheint es aber häufiger vorzukommen, daß Kunden Dinge im Rucksack
mitführen, die sie mal eben so abgeben.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

* Die Liste der Seriennummer wurde für die Versicherung erfaßt und diese
hatte ich mal wegen der Zollkontrollen im Hamburger Freihafen in den PDA
übernommen, als ich während Veranstaltungen eine ganze
Spiegelreflexausrüstung im Kofferaum hatte, die zwar nicht mehr aktuell im
Handel ist, aber auf Laien einen neuwertigen Eindruck macht.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 00:02:57 von Ralf Bader

Joe Saccone wrote:

> Thomas Müller schrieb am Sat, 20 Mar 2004 11:02:02 +0100:
>
>>Stimmt, am besten sollte gleich der betroffene ein gültiges Urteil
>>sprechen können. Dann müssten nicht die Gerichte belastet werden, sondern
>>jeder der mit Rucksack in den Supermarkt kommt, kriegt gleich mal
>>Hausverbot und 200EUR Bearbeitungsgebühr. Dann herrscht wieder Recht und
>>Ordnung.
>
> Du möchtest meine Aussage in Relation zur vertretenen Verfahrensweise
> des Jürgen Gerkens nochmals lesen. Kurze Zusammenfassung: hat keinen
> echten Grund seinen Rucksack nicht vorzuzeigen (Fotoausrüstung),


Was wäre denn ein "echter Grund", den Rucksackinhalt nicht vorzuzeigen?
Etwa, daß Pornohefte drin sind? Es geht den Ladenschwengel nichts an, was
ich im Rucksack habe, und ich muß mich dafür, den Rucksack nicht zu öffnen,
auch in keiner Weise rechtfertigen, und dadurch den Umkehrschluß zulassen,
daß der Inhalt mich in irgendeiner Weise bloßstellen würde.
(NB. Wenn der Ladenschwengel sich akzeptabel verhält, bezeichne ich ihn
auch nicht als solchen)


Ralf

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 02:03:48 von Holger Pollmann

Jürgen Gerkens <> schrieb:

>> Kannst du mir mal erklären, warum Verdienstausfall kein Schaden
>> ist, der ersetzt wird?
>
> Warum sollte ich es. 1. habe ich das nicht behauptet und 2. nach
> einem Unfall gerade selbst bekommen.

Dein Satz klingt aber so, als sei das was anderes - "Schadensersatz und
unter Umständen auch Verdienstausfall".

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 02:09:41 von Ralf Bader

gunther wrote:

> | | | warum kann der rucksack denn nicht "draussen beleiben" ?
> | |
> | | Vielleicht weil sich im Rucksack Dinge befinden, die man ungern
> | | unbewacht am Eingang zurücklässt. Ein Notebook zum Beispiel,
> | | oder ein Organizer. Solche Dinge sind in Studentenrucksäcken
> | | nicht un- gewöhnlich.
>
> hi,
> ack. aber schaemen musst du dich deshalb ja nicht? also kann die
> verkaeuferin roch ruhig reinschauen, oder?


Das ist völlig egal, ob ich mich wegen irgendetwas schämen könnte, müßte,
sollte oder würde. Der Rucksack ist Teil meiner Privatsphäre, und was in
dieser abläuft, regle ich und sonst niemand. Der Discounter verrät mir ja
z.B. auch nicht, zu welchen Konditionen er seine Waren bezieht, und woher
die no-name-Artikel kommen. Ich nehme nicht an, daß er sich seiner
Bezugsquellen schämen müßte, also könnte er mir das doch ruhig sagen, oder?


Ralf

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 02:29:16 von gerkens

Ralf Bader haute in die Tasten:

> Das ist völlig egal, ob ich mich wegen irgendetwas schämen könnte,
> müßte, sollte oder würde. Der Rucksack ist Teil meiner Privatsphäre,
> und was in dieser abläuft, regle ich und sonst niemand.

Außerdem wäre es kontraproduktiv darauf einzugehen. Fragen die Leute
freundlich genug, öffne ich zwar schon mal den Rucksack, aber meistens nur,
weil ich ohnehin mein Geld drin habe, wenn ich ohne Jacke herum laufe. Dann
bekommen die auch erklärt, daß sie keine Handhabe hätten, es von mir zu
verlangen oder gar selbst nachzusehen.

Nur so sorgt man auch dafür, daß sich in seinem "Einkaufsumfeld" derartige
Unsitten nicht ausbreiten. Ob aus Unkenntnis oder einfach aus Dreistigkeit,
weil die Kunden es mit sich machen lassen, das Ergebnis ist gleich. Während
ich damals, als ich begann eine kompakte Kamera aus rein praktischen Gründen
(keine Haftung bei Diebstahl im Auto / Schließfach / Taschenabgabe)
mitzuführen, schon um laufend unnötige Wege zu vermeiden, wurde man wegen
eines Rucksackes recht oft angesprochen.

Nachdem man den Leuten jeweils ein oder zwei Mal verklickert hat, daß man
teure Gerätschaften und einen PDA mit persönlichen Daten nicht unversichert
im Auto, Plastikschließfächern oder der Obhut von Personen überläßt, die
eine Haftung verweigern, diskutiert da meiner Erfahrung nach auch keiner
mehr herum.

Die Ausnahme war da wie gesagt der Held, der nach Schließung der Kasse noch
Spielchen mit nicht vorhandener Macht veranstalten wollte. Und die lernen
es früher oder später. Notfalls, wenn sie mal während illegaler
Zwangsmaßnahmen an den falschen Kanditaten geraten.

Wie schon gesagt habe ich aber den Eindruck, daß sich dieses Verständnis im
Handel eher gebessert hat. Früher war es meinem Eindruck nach sehr weit
verbreitet, daß solche Leute meinten, sie hätten ein Recht zur Kontrolle
fremder Rucksäcke. Inzwischen scheint der Handel seine Mitarbeiter auf
solche Situationen besser vorbereitet zu haben. Vermutlich sind es nur noch
Nachwuchskräfte, lernresistente Mitarbeiter oder absolute Knallkasper, die
sich bei der Gelegenheit Rechte heraus nehmen wollen, die sie gar nicht
haben.

Vielleicht liegt es aber auch daran, daß immer mehr Leute Geld, Handy, PDA,
eine eventuelle Kamera oder gar ein Notebook nicht mehr im Auto liegen
lassen, sondern im Rucksack mitführen.

Früher hatte man gerade mal einen Rucksack für Wandertouren, während sie
heute jeder Machart zu haben sind. Trackingrucksäcke, Freizeitrucksäcke, als
Handtaschenersatz, für Notebooks oder Kameras, auf dem Fahrrad oder für die
Inlinekaterausrüstung.

Und immer mehr Krempel, um diese zu füllen, nimmt man heutzutage ja auch
mit.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 02:32:24 von gerkens

Holger Pollmann haute in die Tasten:

> Dein Satz klingt aber so, als sei das was anderes - "Schadensersatz
> und unter Umständen auch Verdienstausfall".

Das war nur als Begründung für den schon vorher erwähnten Anspruch gemeint.
Verdienstausfall war als zusätzlicher Posten in der gleichen Rubrik gemeint.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 03:21:15 von Joerg-Olaf Schaefers

Joe Saccone wrote:
....
> Naja, letztendlich hätte der Verkäufer vom Hausrecht gebrauch machen
> können und dich einfach nicht hereingelassen. Ganz einfach.

Gerade nicht, wie wir gerade [1] gelernt haben. Er wird sich schon
eine gute Begruendung ausdenken muessen.

MfG
Olaf

[1] Message-ID: <c3hokm$61e$>. Alternativ auch
<c2qjm7$1vqujr$> ff

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 03:24:56 von Joerg-Olaf Schaefers

Holger Pollmann wrote:
....
> Insbesondere, wenn man bedenkt, daß gerade Frauen sogar des öfteren
> Hosentragen, die gar keine Taschen haben (was Männer sehr selten tun,
> die meisten von uns haben eben gerne Taschen ;-) ).

... dafür aber auch zunehmend technische Gadgets dabei, die noch
nicht wirklich in Hosentaschen passen ,)

MfG
Olaf

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 03:46:42 von Torsten Zimmer

Am 19.03.04 - 23:57 schrieb Thomas Müller:

> Imaginäres Gespräch:

Stell ich mir so vor:
VK: Darf ich mal in Ihren Rucksack sehen?
Ich: Wieso das denn?
VK: Wird halt viel gestohlen in letzter Zeit...
Ich: Haben Sie mir jetzt unterstellt, ich hätte etwas gestohlen?
VK: Nein, ist doch nur...<Stotter,Brabbel>...
Ich: Rufen Sie doch mal den Geschäftsführer.....


Naja, wurde ja jetzt schon genug durch BGH Urteil belegt, dass das
Vorzeigen des Rucksacks nicht so einfach verlangt werden kann (bzw. man
einem solchen Verlangen nicht so einfach nachgeben muss) und dass auch aus
dem Grund, den Rucksackinhalt nicht gezeigt zu haben, nicht einfach so ein
Hausverbot erteilt werden kann (bzw. ein solches rechtlich nicht
durchsetzbar ist).

Viele Grüße
Torsten

--
"If anything can go wrong, it will."

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 07:05:12 von Joerg-Olaf Schaefers

Torsten Zimmer wrote:
> Am 19.03.04 - 23:57 schrieb Thomas Müller:
>
>> Imaginäres Gespräch:
>
> Stell ich mir so vor:
....
> Ich: Haben Sie mir jetzt unterstellt, ich hätte etwas gestohlen?
> VK: Nein, ist doch nur...<Stotter,Brabbel>...

Die meisten Kassiererinnen haben die nötige Härte um dir gegenüber
keine Schwäche zu zeigen, glaub mir. Die machen das - im Gegensatz zu
dir - öfter und sind in dieser Beziehung einiges an Widerstand gewohnt.

Wenn die Weisung besteht Taschen/Rucksäcke zu kontrollieren, werden sie
genau darauf bestehen - bis zu einlenkst. Lenkst du nach mehreren Ver-
suchen nicht ein, rufen sie auch ohne mit der Wimper zu zucken Kollegen
und später den GF hinzu. Der wird mit viel Glück etwas netter zu dir
sein und die Angelegenheit wohl auch abseits des Kassenbereichs klären
wollen, aber er wird sich auch ganz sicher vor sein Personal stellen.
Als Vorgesetzter hat die Weisung ja zu verantworten.

Das dich beobachtende Publikum wird sich in der Zwischenzeit sein Ur-
teil bilden und dich in der Ladendiebkartei abheften - ohne die Klärung
abzuwarten oder Verständnis für die Einforderung deiner Rechte zu haben.
In einer Großstadt mag sowas egal sein, im Stammsupermarkt auf dem Dorf
oder in einer Kleinstadt ist so ein Stunt imo weniger ratsam.

MfG
Olaf

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 08:14:49 von Frank Merz

Joe Saccone schrieb:

>>Sobald sie den Rucksack öffnen wollen, dieses verweigern. Wenn sie nicht
>>freiwillig die Polizei holen, den Rucksack öffnen zeigen, den ganzen Einkauf
>>noch unbezahlt an der Kasse liegen lassen und gehen.
>
>Ich glaube nicht, dass das in Ordnung geht. Du kannst nicht einfach in
>fremden Häuser Waren in Unordnung bringen und einfach liegen lassen.
>Der Verkäufer könnte auf jeden Fall darauf bestehen, dass du die
>Sachen wieder ordnungsgemäß einräumst.

Lächerlich, wie soll denn das gehen?

>>Das machst Du genau
>>einmal, d.h. lädst da für 100 bis 200 Euro Ware auf das Fließband in der
>>Schlange, Tiefkühlkost eingeschlossen und läßt den ganzen Krempel nach der
>>Diskussion dort liegen.
>
>Bei mir als Verkäufer würdest *DU* das genau einmal machen.

Ja, und weiter? Warum nicht zweimal oder dreimal? Wenn du solch einen
Kunden nicht weiter bei dir einkaufen lassen willst und machst das nur
fünf Mal je Woche, dann hast du deinem Laden 1000 Euro Umsatz je Woche
versaut, dazu nhoch das Image wie mit Kunden umgegangen wird. Da wirst
du dort wojl nicht lange Verkäufer bleiben können.



Beste Grüsse

Frank

--
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 08:44:34 von jawo.usenet.004

"Hans-Lothar Werner" <> schrieb ...
>
>Das geht wesentlich pragmatischer und effizienter...und ohne Aufwand:
>
>...nicht mehr hingehen und weitererzählen.

Viel effizienter (weil abkürzend) ist es, die ganzen 'Verhandlungen' im
Verkaufsraum und lautstark vor den anderen anwesenden Kunden zu führen; dann
braucht man auch nix mehr weitererzählen (was btw. u.U. als 'üble Nachrede'
aufgefasst werden könnte).

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 09:01:56 von jawo.usenet.004

"Gerald Gruner" <> schrieb ...
>
> Ja, Staufächer im Eingangsbereich eines Geschäfts wären sicherlich
> sinnvoll.

Aber nur, wen ndas Geschäft auch eine Gewährleistung übernimmt.

>Aber ist ein kurzer Blick in den Rucksack sooo unerträglich
> und unverständlich?

Gegenfrage: Ist ein Blick auf Deine Unterhose sooo unerträglich?

Wolf 'Hint: beides ist ungefähr [tm] gleich privat' gang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 09:22:49 von Hans-Lothar Werner

On Sun, 21 Mar 2004 08:44:34 +0100, Wolfgang Jäth =

<> wrote:

> "Hans-Lothar Werner" <> schrieb ...
>>
>> Das geht wesentlich pragmatischer und effizienter...und ohne Aufwand:=

>>
>> ...nicht mehr hingehen und weitererzählen.
>
> Viel effizienter (weil abkürzend) ist es, die ganzen 'Verhandlungen'=
im
> Verkaufsraum und lautstark vor den anderen anwesenden Kunden zu führ=
en;

Autsch - das stört dann aber sicherlich sein Geschäft/seine Kunden b=
eim =

Kauf.
Ds wird er sich als jur. Halbgebildeter im Recht dabei fühlen, dich da=
ran
zu hindern.

M.E. hat er dann auch jedes Recht , ein Hausverbot auszusprechen, wenn d=
u =

seiner
Bitte, dan Betrieb nicht zu stören nicht entsprochen hast.

> dann
> braucht man auch nix mehr weitererzählen (was btw. u.U. als 'üble =

> Nachrede'
> aufgefasst werden könnte).
>
???Lötzinn - solange es die Wahrheit ist, kann ers auffassen wir er ma=
g,
üble Nachrede kommt nicht bei raus.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 09:29:29 von Hans-Lothar Werner

Joerg-Olaf Schaefers <> wrote:

>
> Die meisten Kassiererinnen haben die nötige Härte um dir gegenüb=
er
> keine Schwäche zu zeigen, glaub mir. Die machen das - im Gegensatz z=
u
> dir - öfter und sind in dieser Beziehung einiges an Widerstand gewoh=
nt.
>
> Wenn die Weisung besteht Taschen/Rucksäcke zu kontrollieren, werden =
sie
> genau darauf bestehen - bis zu einlenkst. Lenkst du nach mehreren Ver-=

> suchen nicht ein, rufen sie auch ohne mit der Wimper zu zucken Kollege=
n
> und später den GF hinzu. Der wird mit viel Glück etwas netter zu d=
ir
> sein und die Angelegenheit wohl auch abseits des Kassenbereichs klär=
en
> wollen, aber er wird sich auch ganz sicher vor sein Personal stellen.
> Als Vorgesetzter hat die Weisung ja zu verantworten.

so läuft das..in RL halt :-)
>
> Das dich beobachtende Publikum wird sich in der Zwischenzeit sein Ur-
> teil bilden und dich in der Ladendiebkartei abheften - ohne die Klär=
ung
> abzuwarten oder Verständnis für die Einforderung deiner Rechte zu =
haben.
> In einer Großstadt mag sowas egal sein, im Stammsupermarkt auf dem D=
orf
> oder in einer Kleinstadt ist so ein Stunt imo weniger ratsam.
>
...."Guggemall der da drübbe...ned aus auffällig guggen!....den henne=
ts =

neulich
beim L*dl derwischt, beim klaue...ein Zirkus
war das , ich saaach dir - fuchtbaaaa!..."

BTW - als genervter GF gebe ich meinen ANgestellten die ANweisung dich -=
=

sofern du
dich zurecht oder zu unrecht über das Hausverbot hinwegsetzt, dich nic=
ht =

zu bedienen.

NIcht bei der Wurst, nicht beim Käse, ..und nicht an der Kasse =

abzukassieren.
Was machste dann?...unbezahlt mitnehmen wird wohl nicht gehen :-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 09:30:57 von Hans-Lothar Werner

Torsten Zimmer <> wrote:

>
> Naja, wurde ja jetzt schon genug durch BGH Urteil belegt, dass das
> Vorzeigen des Rucksacks nicht so einfach verlangt werden kann (bzw. ma=
n
> einem solchen Verlangen nicht so einfach nachgeben muss) und dass auch=
=

> aus
> dem Grund, den Rucksackinhalt nicht gezeigt zu haben, nicht einfach so=
=

> ein
> Hausverbot erteilt werden kann (bzw. ein solches rechtlich nicht
> durchsetzbar ist).
>

Als überführter Dieb schon. Als Unruhestifter auch.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 09:32:04 von Hans-Lothar Werner

On Sun, 21 Mar 2004 03:21:15 +0100, Joerg-Olaf Schaefers =

<> wrote:

> Joe Saccone wrote:
> ...
>> Naja, letztendlich hätte der Verkäufer vom Hausrecht gebrauch mac=
hen
>> können und dich einfach nicht hereingelassen. Ganz einfach.
>
Na dann macht er das halt - sich was ausdenken, auch ganz einfach.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 09:36:06 von Hans-Lothar Werner

Jürgen Gerkens <> wrote:

> Außerdem wäre es kontraproduktiv darauf einzugehen. Fragen die Leu=
te
> freundlich genug, öffne ich zwar schon mal den Rucksack, aber meiste=
ns =

> nur,
> weil ich ohnehin mein Geld drin habe, wenn ich ohne Jacke herum laufe.=
=

> Dann
> bekommen die auch erklärt, daß sie keine Handhabe hätten, es von=
mir zu
> verlangen oder gar selbst nachzusehen.

Das ist denen egal, solange sie es prüfen können ohne cops oder Klop=
pe :-)
>
hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 10:02:18 von Erhard Schwenk

Holger Lembke wrote:
> Holger Pollmann <> wrote:

>>Nein. Nur weil die berechtigungsnorm dafür im erweiterten öffentlichen
>>Recht steht, wird der Verkäufer nicht zum Staatsorgan.

> Nur weil der Eingriff nicht durch den Staat erfolgt sind es keine
> Grundrechte mehr?

Jein. Grundrechte gelten erstmal ausschließlich gegenüber dem Staat.
Allerdings können Verträge, in denen Grundrechte abbedungen werden, ggf.
sittenwidrig sein.


--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg -
K-ITX Webhosting -

Re: Darf ich mal in ihren Arsch gucken?

am 21.03.2004 10:50:41 von support4fpo

:: Da kann man auch Dinge verstecken!!

PGMA
news:de.alt.fan.haraldschmidt

PS: Lasse Doch den Rucksack vor dem Reingehen versiegeln ... mein kl. Pornoheld

>gunther wrote:
>
>> | | | warum kann der rucksack denn nicht "draussen beleiben" ?
>> | |
>> | | Vielleicht weil sich im Rucksack Dinge befinden, die man ungern
>> | | unbewacht am Eingang zurücklässt. Ein Notebook zum Beispiel,
>> | | oder ein Organizer. Solche Dinge sind in Studentenrucksäcken
>> | | nicht un- gewöhnlich.
>>
>> hi,
>> ack. aber schaemen musst du dich deshalb ja nicht? also kann die
>> verkaeuferin roch ruhig reinschauen, oder?
>
>
>Das ist völlig egal, ob ich mich wegen irgendetwas schämen könnte, müßte,
>sollte oder würde. Der Rucksack ist Teil meiner Privatsphäre, und was in
>dieser abläuft, regle ich und sonst niemand. Der Discounter verrät mir ja
>z.B. auch nicht, zu welchen Konditionen er seine Waren bezieht, und woher
>die no-name-Artikel kommen. Ich nehme nicht an, daß er sich seiner
>Bezugsquellen schämen müßte, also könnte er mir das doch ruhig sagen, oder?
>
>
>Ralf
>

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 11:44:05 von Heiko Mittelstaedt

Maik Zumstrull wrote:
> Und wenn mal jemand was zu verbergen hat? Stell dir vor, der Betroffene
> trägt gerade seine Pornosammlung spazieren. Nein, die hat er nicht da
> geklaut. Nein, das ist auch sonst nicht verboten. Trotzdem hätte er es
> nicht so gerne, wenn Else-vonner-Kasse da drin rumwühlt.

Sorry, sowas mache ich nicht. Wie oft soll das vorkommen?

> Wenn man sich alles gefallen lässt, wird man bald keine Rechte mehr
> haben. Die Freiheit stirbt zentimeterweise -- der Überwachungsstaat
> wird in den allermeisten Fällen nicht _durchgesetzt_, sondern _nicht
> verhindert_. Das Geschichtsbuch deines Vertrauens hilft weiter.

Wenn ich in einem Laden ständig aufgefordert würde, die Inhalt des
Rucksacks zu zeigen, würde ich zwar keinen Ärger machen, aber den Laden
auf Dauer meiden. Das geht auch anderen Kunden so. Dann würde der Laden
irgendwann pleite gehen.

> Allerdings haben 99% der von dieser Maßnahme betroffenen überhaupt
> nichts geklaut. Du magst das als akzeptables Opfer empfinden, ich
> erlaube mir, das anders zu sehen. Hunderten von Leuten die Taschen
> durchsuchen, weil vorher drei andere eine Tüte Gummibärchen mitgehen
> ließen, ist einfach nicht mehr Verhältnismäßig.

Ich glaube nur wegen Gummibärchen machen sie das auch nicht.

> Uh...dann sollen sie's lassen? Nein, das wäre eine zu einfache Lösung.
> Lieber über die geheimniskrämerisch-kriminelle Welt schimpfen.

Dann wird mehr und mehr Ladeninhalt über Rucksäcke rauswandern. Die
Diebe kriegen schnell mit, wo nicht kontrolliert wird und klaufen den
ganzen Laden leer. Das wird sich auf die Preise niederschlagen.

Grüße,
Heiko

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 12:01:24 von hannah

Hallo!

Maik Zumstrull <> wrote:
>[...]

>Wenn man sich alles gefallen lässt, wird man bald keine Rechte mehr
>haben. Die Freiheit stirbt zentimeterweise -- der Überwachungsstaat
>wird in den allermeisten Fällen nicht _durchgesetzt_, sondern _nicht
>verhindert_. Das Geschichtsbuch deines Vertrauens hilft weiter.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

Du hast "die Tagespresse Deines Vertrauens" fast richtig geschrieben.
Nein, wir sind noch nicht in der Nähe von Verhältnissen, wie sie im
20. Jahrhundert schon mal in einigen Teilen Europas geherrscht haben,
aber die Tendenz ist vor allem seit dem 11.9.2001 recht deutlich
geworden (aber auch schon, daß die Notstandsgesetze der 70er Jahre
nicht zurückgenommen oder entschärft wurden, als die Bedrohung
durch den "linken" Terror zurückging, spricht Bände).

>[...]

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 12:03:05 von hannah

Hallo!

Hans-Lothar Werner <> wrote:
>[...]

>NIcht bei der Wurst, nicht beim Käse, ..und nicht an der Kasse
>abzukassieren.
>Was machste dann?...unbezahlt mitnehmen wird wohl nicht gehen :-)

Wegen Annahmeverzugs: Nen Zettel mit Adresse "schicken Sie mir die
Rechnung, das waren 6 Eier, ...". :-)

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 12:07:45 von hannah

Hallo!

Heiko Mittelstaedt <> wrote:
>[...]

>Dann wird mehr und mehr Ladeninhalt über Rucksäcke rauswandern. Die
>Diebe kriegen schnell mit, wo nicht kontrolliert wird und klaufen den
>ganzen Laden leer. Das wird sich auf die Preise niederschlagen.

Wenn wirklich gesehen wird, wie jemand was in einen Rucksack steckt,
ist die Situation ja eine andere. Ladenpersonal darf zwar trotzdem
nicht durchsuchen, aber die Polizei rufen und denjenigen bis dahin
festhalten (Jedermannsrecht). Und wenn die Polizei was findet,
ist derjenige dran.

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 12:21:05 von Torsten Zimmer

> Als überführter Dieb schon. Als Unruhestifter auch.

Jo, klar. Beim Fall der ungerechtfertigten generellen Verdächtigung meinte
ich. Auf mein weigerndes aber höfliches Nachfragen hin werde ich nicht mehr
kontrolliert. Jetzt im Ernst, auch wenn mein Dialog etwas streng
dargestellt war. Wenn man wirklich fragt, ob einem den unterstellt wird
etwas gestohlen zu haben, einem etwa sogar jemand dabei beobachtet haben
will oder sonstwie Anlass zu dieser Vermutung besteht etwa ein solcher
Vorfall auf Video zu sehen sei wird das doch verneint (jetzt natürlich
wieder für den Fall, dass man echt nix geklaut hat). Dann fehlt net mehr
viel die Kassiererin höflich davon zu überzeugen, nicht rein zu schauen.
Ein Hausverbot hab ich in der Situation noch nie bekommen.

Das ganze spielte sich dann sowieso immer ruck zuck ab. Auf die Verneinung
noch ein Satzt in Richtung "Ich hab wirklich nix eingesteckt, wie sie ja
selbst sagen besteht noch nicht mal ein Verdacht sondern ist halt nur so.
Ich möcht aber net, das sie reinschauen. Sind private Dinge drin. Wär ihnen
bestimmt auch unangenehm" und langsam weiter gehen, noch Tschüs sagen, da
hält einem keiner auf. Die Läden sind meist besser als ihr Ruf.

Viele Grüße
Torsten

--
"If anything can go wrong, it will."

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 13:35:05 von Holger Pollmann

Erhard Schwenk <> schrieb:

>> Nur weil der Eingriff nicht durch den Staat erfolgt sind es keine
>> Grundrechte mehr?
>
> Jein. Grundrechte gelten erstmal ausschließlich gegenüber dem
> Staat. Allerdings können Verträge, in denen Grundrechte abbedungen
> werden, ggf. sittenwidrig sein.

Und damit kommt der Staat dann seiner Schutzpflicht nach - was aber nix
dran ändert, daß der Private keien Grundrechte "verletzt" hat. So, wie
ich nicht den Kaufvertrag meines Nachbarn mit seinem Milchmann
verletzen kann - ich bin nicht in dieses Rechtsverhältnis involviert.

Nur mal zur Klarstellung, ich will damit nicht sagen, du hättest etwas
anderes gesagt :-)

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 13:38:40 von Holger Pollmann

Joerg-Olaf Schaefers <> schrieb:

>> Insbesondere, wenn man bedenkt, daß gerade Frauen sogar des
>> öfteren Hosentragen, die gar keine Taschen haben (was Männer sehr
>> selten tun, die meisten von uns haben eben gerne Taschen ;-) ).
>
> .. dafür aber auch zunehmend technische Gadgets dabei, die noch
> nicht wirklich in Hosentaschen passen ,)

Och, MEIN 5 Jahre alter PDA paßt gut in meine hintere Jeanstasche :-)
Aber für solche technischen Notwendigkeiten (aka "Spielereien") haben
Frauen ja eh kein Verständnis... warum ein Handy und einen PDA, wenn
ich beides zusammen haben kann MIT einer MP3-Player-Funktion? Aber
Frauen wollen ja lieber ein kleines Fuzzelhandy, einen iPod und einen
Palm Zire.

Aber ich schweife ab. Wo muß ich das hinfuppen?
de.soc.gleichberechtigung?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 14:15:21 von Hans-Lothar Werner

On 21 Mar 2004 11:03:05 GMT, Hannah Schroeter <> wrote:=


> Hallo!
>
> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>> [...]
>
>> NIcht bei der Wurst, nicht beim Käse, ..und nicht an der Kasse
>> abzukassieren.
>> Was machste dann?...unbezahlt mitnehmen wird wohl nicht gehen :-)
>
> Wegen Annahmeverzugs: Nen Zettel mit Adresse "schicken Sie mir die
> Rechnung, das waren 6 Eier, ...". :-)
>
Prust :-) ....alles klar.
....in wieviel über 99% aller Lebensmittelläden denkst du, ist die so=
fortige
Bezahlung wirksamer Bestandteil der AGB?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 14:17:53 von Hans-Lothar Werner

Heiko Mittelstaedt <> wrote:


>> Allerdings haben 99% der von dieser Maßnahme betroffenen überhaup=
t
>> nichts geklaut. Du magst das als akzeptables Opfer empfinden, ich
>> erlaube mir, das anders zu sehen. Hunderten von Leuten die Taschen
>> durchsuchen, weil vorher drei andere eine Tüte Gummibärchen mitge=
hen
>> ließen, ist einfach nicht mehr Verhältnismäßig.
>
> Ich glaube nur wegen Gummibärchen machen sie das auch nicht.

Ich hoffe_sehr, du irrst....

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 14:21:54 von hannah

Hallo!

Hans-Lothar Werner <> wrote:
>On 21 Mar 2004 11:03:05 GMT, Hannah Schroeter <> wrote:

>> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>>> [...]

>>> NIcht bei der Wurst, nicht beim Käse, ..und nicht an der Kasse
>>> abzukassieren.
>>> Was machste dann?...unbezahlt mitnehmen wird wohl nicht gehen :-)

>> Wegen Annahmeverzugs: Nen Zettel mit Adresse "schicken Sie mir die
>> Rechnung, das waren 6 Eier, ...". :-)

>Prust :-) ....alles klar.
>...in wieviel über 99% aller Lebensmittelläden denkst du, ist die sofortige
>Bezahlung wirksamer Bestandteil der AGB?

Naja, wenn der Ladeninhaber bzw. seine Erfüllungsgehilfen selbst
Dir es unmöglich machen, sofort zu zahlen, wem ist das dann
zuzurechnen? Demjenigen, der gerne kaufen möchte?

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 15:09:32 von Hans-Lothar Werner

On 21 Mar 2004 13:21:54 GMT, Hannah Schroeter <> wrote:=


> Hallo!
>
> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>> On 21 Mar 2004 11:03:05 GMT, Hannah Schroeter <> wro=
te:
>
>>> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>>>> [...]
>
>>>> NIcht bei der Wurst, nicht beim Käse, ..und nicht an der Kasse
>>>> abzukassieren.
>>>> Was machste dann?...unbezahlt mitnehmen wird wohl nicht gehen :-)
>
>>> Wegen Annahmeverzugs: Nen Zettel mit Adresse "schicken Sie mir die
>>> Rechnung, das waren 6 Eier, ...". :-)
>
>> Prust :-) ....alles klar.
>> ...in wieviel über 99% aller Lebensmittelläden denkst du, ist die=
=

>> sofortige
>> Bezahlung wirksamer Bestandteil der AGB?
>
> Naja, wenn der Ladeninhaber bzw. seine Erfüllungsgehilfen selbst
> Dir es unmöglich machen, sofort zu zahlen, wem ist das dann
> zuzurechnen? Demjenigen, der gerne kaufen möchte?
>
Der Vertragsfreiheit, mit dir zu handeln als Kunde?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 15:18:45 von hannah

Hallo!

Hans-Lothar Werner <> wrote:
>[...]

>> Naja, wenn der Ladeninhaber bzw. seine Erfüllungsgehilfen selbst
>> Dir es unmöglich machen, sofort zu zahlen, wem ist das dann
>> zuzurechnen? Demjenigen, der gerne kaufen möchte?

>Der Vertragsfreiheit, mit dir zu handeln als Kunde?

Weiß nicht, wie frei diese noch ist, wenn der Händler seinen Laden
an sich für die ganze Öffentlichkeit geöffnet hat, siehe ja auch
die Rechtsprechung von wegen Hausverbot, weil sich jemand die
Taschen/Rucksack nicht durchsuchen lassen wollte.

Natürlich wenn ich davon ausgehe, daß ich dem Ladeninhaber nicht
wirklich Unrecht getan habe, sprich nicht durch einen Diebstahl
oder sonstiges einen guten Grund gegeben habe, mich von seinem
Geschäft auszuschließen (dann ja auch per Hausverbot, dann muß
er ja nicht warten, bis ich mit Ware an der Kasse stehe).

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 15:20:26 von Marco Sondermann

Harald Hengel folterte am 20.03.2004 folgende Tasten:

>> Deshalb würde ich mich gerne in Zukunft weigern, sie in meine Tasche
>> gucken zu lassen,
>
> Das sinnvollste wird sein, dass der Laden auf sein Hausrecht besteht und dir
> Ladenverbot erteilt.
> Das löst dein Problem ebenso wie das des Verkäufers.

Wie wir ja bereits gelesen haben, kann der Laden viel erteilen, was aber
noch nichts über die rechtliche Relevanz aussagt.

Marco


--
Studentin: "Warum brummt denn der Transformator?"
Prof.: "Sie würden auch brummen, wenn Sie 50 Perioden in der Sekunde
hätten."

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 15:24:52 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 21.03.2004 folgende Tasten:

> On 21 Mar 2004 11:03:05 GMT, Hannah Schroeter <> wrote:
>
>> Hallo!
>>
>> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>>> [...]
>>
>>> NIcht bei der Wurst, nicht beim Käse, ..und nicht an der Kasse
>>> abzukassieren.
>>> Was machste dann?...unbezahlt mitnehmen wird wohl nicht gehen :-)
>>
>> Wegen Annahmeverzugs: Nen Zettel mit Adresse "schicken Sie mir die
>> Rechnung, das waren 6 Eier, ...". :-)
>>
> Prust :-) ....alles klar.
> ...in wieviel über 99% aller Lebensmittelläden denkst du, ist die sofortige
> Bezahlung wirksamer Bestandteil der AGB?

Es liegt ja nicht an mir, sofort zu bezahlen, sondern am Geschäft, daß die
Annahme verweigert. Also je nach Tageslaune: Betrag ausrechnen und auf den
Tresen legen oder Rechnung schicken lassen. (Na ja, ok, alles nur
theoretisch, in der Praxis würde ich mein sauer verdientes Geld woanders
los werden)

Marco


--
Hat die Magd nen wunden Po, lag die Egge unterm Stroh.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 15:44:02 von Gerald Gruner

Hallo Martin Kotulla, am 20 Mar 2004 schriebst du:

> Gerald Gruner wrote:
> > Ja, Staufächer im Eingangsbereich eines Geschäfts wären
> > sicherlich sinnvoll. Aber ist ein kurzer Blick in den Rucksack
> > sooo unerträglich und unverständlich?
> >
> Wo ziehst Du die Grenze, wenn Du anfängst das zu erlauben?

> Würdest Du wildfremden Leuten auf der Straße den Inhalt Deines
> Rucksacks zeigen?

Ich würde bereits nicht mit einem Rucksack in den Laden gehen.

> Den Inhalt Deines Geldbeutels? Würdest Du Deine Hosentaschen an
> der Kasse leeren? Da kann ja auch was versteckt sein. Würdest Du Dich
> an der Kasse nackt ausziehen, damit man Dich kontrollieren kann?

Heuchler.


> Und was wäre, wenn das alles ab sofort JEDER Kassierer bei JEDEM Kauf
> verlangen würde? Weil, er darf's ja und muß was gegen die Ladendiebe tun.

Ein anderer Poster meint sogar, die direkte Aufforderung, seinen
Rucksack nicht beachten zu müssen.


> Die schleichende Erosion der Rechte ist das Problem. Nicht nur hier,
> aber auch hier.

Die "schleichende Erosion" findet auch in Richtung Ladendiebstahl
statt, den manche mittlerweile für legal und kaum noch strafbar
halten.
Es gibt hier in der NG auch deutliche Tendenzen, berreits das
Festhalten eines begründet Verdächtigen für illegal zu erklären.

Auch der Ladenbesitzer hat Rechte und muss von unserem Rechtsstaat
geschützt werden.

Frage: Wie würdest DU _beide_ berechtigte Interessen unter einen Hut
bringen?



MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 15:46:21 von Rupert Haselbeck

Hans-Lothar Werner schrieb:

> Prust :-) ....alles klar.
> ...in wieviel über 99% aller Lebensmittelläden denkst du, ist die=

> sofortige Bezahlung wirksamer Bestandteil der AGB?

Was hat Annahmeverzug mit irgendwelchen AGB zu tun?

MfG
Rupert

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 16:05:53 von spamtrap

Also sprach Gerald Gruner <>:

>> Würdest Du wildfremden Leuten auf der Straße den Inhalt Deines
>> Rucksacks zeigen?
>
> Ich würde bereits nicht mit einem Rucksack in den Laden gehen.

Schön für dich. Andere tun das.

>> Den Inhalt Deines Geldbeutels? Würdest Du Deine Hosentaschen an
>> der Kasse leeren? Da kann ja auch was versteckt sein. Würdest Du Dich
>> an der Kasse nackt ausziehen, damit man Dich kontrollieren kann?
>
> Heuchler.

Ab hier erübrigt sich natürlich jegliche Diskussion mit dir.

Thomas

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 16:32:23 von Torsten Zimmer

Am 21.03.04 - 15:44 schrieb Gerald Gruner:

> Ich würde bereits nicht mit einem Rucksack in den Laden gehen.

Wie schon mehrfach erwähnt lässt es sich manchmal nicht vermeiden. Im Wagen
lassen kann versicherungstechnich Problematisch sein und was machst du,
wenn du ohne Wagen unterwegs bist? Sind manche halt.


> Auch der Ladenbesitzer hat Rechte und muss von unserem Rechtsstaat
> geschützt werden.

Es hat denke ich mal keiner was, wenn jemand der klipp und klar beim
einstecken beobachtet wurde festgehalten wird. Es geht hier in aller erster
Linie um die generelle Durchsucherei ohne begründeten Verdacht einfach aus
dem Grund, weil halt Ladendiebstahl vorkommt. Das ist nicht in Ordnung. Es
gibt die Möglichkeit für Ladenbesitzer sich anders zu schützen als
prinzipiell alle zu filzen.

> Frage: Wie würdest DU _beide_ berechtigte Interessen unter einen Hut
> bringen?

Man kann die Ware Sichern. Teilweise mit einfachsten Mitteln (stichwort
Sicherheitsaufkleber, Etiketten ...). Weitere Interessen braucht kein
Ladenbesitzer zu haben. Wenn er nicht konkret gesehen hat, dass jemand was
eingesteckt hat ist derjenige unschuldig.


Viele Grüße,
Torsten

--
"If anything can go wrong, it will."

Re: Darf ich mal in ihren Arsch gucken?

am 21.03.2004 16:32:59 von Michael Koslowski

"Support4FPO" <> schrieb

> :: Da kann man auch Dinge verstecken!!

Macht sich bestimmt gut, wenn du das im Supermarkt mit einer Dose Erasco
versuchst :-))

Michael

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 16:44:45 von Hans-Lothar Werner

On 21 Mar 2004 14:18:45 GMT, Hannah Schroeter <> wrote:=


> Hallo!
>
> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>> [..]
>
>>> Naja, wenn der Ladeninhaber bzw. seine Erfüllungsgehilfen selbst
>>> Dir es unmöglich machen, sofort zu zahlen, wem ist das dann
>>> zuzurechnen? Demjenigen, der gerne kaufen möchte?
>
>> Der Vertragsfreiheit, mit dir zu handeln als Kunde?
>
> Weiß nicht, wie frei diese noch ist, wenn der Händler seinen Laden=

> an sich für die ganze Öffentlichkeit geöffnet hat, siehe ja auch=

> die Rechtsprechung von wegen Hausverbot, weil sich jemand die
> Taschen/Rucksack nicht durchsuchen lassen wollte.
>
> Natürlich wenn ich davon ausgehe, daß ich dem Ladeninhaber nicht
> wirklich Unrecht getan habe, sprich nicht durch einen Diebstahl
> oder sonstiges einen guten Grund gegeben habe, mich von seinem
> Geschäft auszuschließen (dann ja auch per Hausverbot, dann muß
> er ja nicht warten, bis ich mit Ware an der Kasse stehe).
>
m u s s er nicht...aber wo kennst du ausser bei Versorgern / Monopolist=
en
einen kontrahierungszwang?..ich spontan nicht.
M.E. - wenn er dich nocht abkassiert kommt kein KV zustande.
Mitnahme der Ware wäre dann?....(Diebstahl?)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 17:19:07 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 21.03.2004 folgende Tasten:

>>>>> NIcht bei der Wurst, nicht beim Käse, ..und nicht an der Kasse
>>>>> abzukassieren.
>>>>> Was machste dann?...unbezahlt mitnehmen wird wohl nicht gehen :-)
>>
>>>> Wegen Annahmeverzugs: Nen Zettel mit Adresse "schicken Sie mir die
>>>> Rechnung, das waren 6 Eier, ...". :-)
>>
>>> Prust :-) ....alles klar.
>>> ...in wieviel über 99% aller Lebensmittelläden denkst du, ist die
>>> sofortige
>>> Bezahlung wirksamer Bestandteil der AGB?
>>
>> Naja, wenn der Ladeninhaber bzw. seine Erfüllungsgehilfen selbst
>> Dir es unmöglich machen, sofort zu zahlen, wem ist das dann
>> zuzurechnen? Demjenigen, der gerne kaufen möchte?
>>
> Der Vertragsfreiheit, mit dir zu handeln als Kunde?

Da der BGH schon sagt, daß der Ladenbesitzer dich reinlassen muß, würde ich
mal davon ausgehen, daß der BGH auch sagt, daß er mit dir zu den üblichen
Konditionen abschließen muß. Ansonsten würde die Unwirksamkeit des
Hausverbotes ja keinen Sinn ergeben.

Marco


--
Warum sich selber foltern, wenn das leben es tut?

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 17:48:28 von Volker Neurath

Hans-Lothar Werner wrote:

>...in wieviel über 99% aller Lebensmittelläden denkst du, ist die sofortige
>Bezahlung wirksamer Bestandteil der AGB?

Und was, wenn sofortige Bezahlung nicht moeglich ist? Liegen lassen?

Jetzt _pruuuuuuuuuuust_e ich mal.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 18:39:38 von Frank Merz

Hans-Lothar Werner schrieb:

>>> NIcht bei der Wurst, nicht beim Käse, ..und nicht an der Kasse
>>> abzukassieren.
>>> Was machste dann?...unbezahlt mitnehmen wird wohl nicht gehen :-)
>>
>> Wegen Annahmeverzugs: Nen Zettel mit Adresse "schicken Sie mir die
>> Rechnung, das waren 6 Eier, ...". :-)
>>
>Prust :-) ....alles klar.
>...in wieviel über 99% aller Lebensmittelläden denkst du, ist die sofortige
>Bezahlung wirksamer Bestandteil der AGB?

Und wie kommst du darauf, dass solche AGB wirksam Vertragsbestandteil
geworden sein könnten?



Beste Grüsse

Frank

--
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private eMail:
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Gegen Schlangenbisse hilft am besten ein Schluck Whisky. Deshalb sollte man stets etwas Whisky bei sich haben und eine kleine Schlange ...(W.C. Fields, US-Komiker)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 18:44:14 von BastianVoelker

Hallo!

Heiko Nock schrieb:

> >> Wenn die Verkäufer annehmen, dass man etwas gestohlen hat, und sie
> >> deswegen die Polizei rufen, dann haben sie bestimmt auch das Recht, dich
> >> bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
> > Das Recht dürfte wenn dann überhaupt aus § 127 StPO kommen. Und wie
> > Bastian schrieb: eigentlich setzt diese Vorschrift sogar voraus, daß
> > tatsächlich eine Straftat begangen wurde. Man läßt aber teilweise auch
> > einen dringenden Tatverdacht ausreichen.
>
> Wobei 'teilweise' u.a. der BGH und das OLG Hamm ist.

Beim BGH hat sich bisher nur ein Zivilsenat darüber ausgelassen. Gegen
das OLG Hamm (das früher auch schon mal anders entschieden hatte) biete
ich das Kammergericht. Ich weiß wohl, daß auch noch andere Obergerichte
einen dringenden Tatverdacht reichen lassen. Ich würde mich dennoch sehr
über eine ausdrücklich klarstellende BGH-Entscheidung freuen.

Gruß
Bastian
--
"Und § 14 Abs. 2 BGB lautet: '[...]' Oder anders: Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine solche. Darauf
muss man erst mal kommen."
Hensen, ZIP 2000, 1151

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 18:48:40 von BastianVoelker

Hallo!

Heiko Nock schrieb:

> >> > > Muss ich solange warten?
> >> > Wenn Du nichts gestohlen hast nicht.
> >> Das ist *so* nicht ganz richtig;
> > Nach der von mir und vor allem weiteren gewichtigen Stimmen aus Rspr.
> > und Literatur vertretenen Ansicht schon.
>
> Es gibt gewichtigere Stimmen aus der Rechtsprechung neben dem BGH?
> Interessant.

Das BVerfG?! Unabhängig davon sollte der Zusatz nur ausdrücken, daß es
nicht lediglich das AG Irgendwo entschieden hat, sondern Obergerichte,
deren Entscheidungen ich schon ein gewisses Gewicht beimessen möchte. Im
übrigen hat sich noch kein Strafsenat zu unserer Frage geäußert.

Gruß
Bastian
--
"Und § 14 Abs. 2 BGB lautet: '[...]' Oder anders: Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine solche. Darauf
muss man erst mal kommen."
Hensen, ZIP 2000, 1151

Re: Darf ich mal in ihren Arsch gucken?

am 21.03.2004 20:01:55 von support4fpo

>Macht sich bestimmt gut, wenn du das im Supermarkt mit einer Dose Erasco
>versuchst :-))

:: Dann bleib am besten hinter mir stehen in der Kassenschlange..

PGMA

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 20:08:59 von Hans-Lothar Werner

Sun, 21 Mar 2004 18:39:38 =

+0100, Frank Merz <> wrote:

> Hans-Lothar Werner schrieb:
>
>>>> NIcht bei der Wurst, nicht beim Käse, ..und nicht an der Kasse
>>>> abzukassieren.
>>>> Was machste dann?...unbezahlt mitnehmen wird wohl nicht gehen :-)
>>>
>>> Wegen Annahmeverzugs: Nen Zettel mit Adresse "schicken Sie mir die
>>> Rechnung, das waren 6 Eier, ...". :-)
>>>
>> Prust :-) ....alles klar.
>> ...in wieviel über 99% aller Lebensmittelläden denkst du, ist die=
=

>> sofortige
>> Bezahlung wirksamer Bestandteil der AGB?
>
> Und wie kommst du darauf, dass solche AGB wirksam Vertragsbestandteil
> geworden sein könnten?
>
Mir erschliesst sich nicht , wodur dem nicht so sein sollte, dir?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 20:10:17 von Hans-Lothar Werner

On Sun, 21 Mar 2004 17:48:28 +0100, Volker Neurath <> =

wrote:

> Hans-Lothar Werner wrote:
>
>> ...in wieviel über 99% aller Lebensmittelläden denkst du, ist die=
=

>> sofortige
>> Bezahlung wirksamer Bestandteil der AGB?
>
> Und was, wenn sofortige Bezahlung nicht moeglich ist? Liegen lassen?
>
> Jetzt _pruuuuuuuuuuust_e ich mal.
>
Wenn du die Tastatur wieder sauber hast...erklär mir doch kurz wo die =
WE =

des
Ladengeschäftes bleibt, wenn sie nicht kassiert haben.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 20:14:11 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:

>> Der Vertragsfreiheit, mit dir zu handeln als Kunde?
>
> Da der BGH schon sagt, daß der Ladenbesitzer dich reinlassen muß, =
würde =

> ich
> mal davon ausgehen, daß der BGH auch sagt, daß er mit dir zu den ü=
blichen
> Konditionen abschließen muß. Ansonsten würde die Unwirksamkeit d=
es
> Hausverbotes ja keinen Sinn ergeben.
>
OK - generell und grundlos mag das gelten - kann ich mir (leider) auch
vorstellen (Stichwort: Nase passt mir nicht...weil du rotgrünblaubraun=
=

bist...)

Aber: täglich werden vermutlich 100te bis 1000e Ladenverbote
wirksam ausgesprochen (zB Ladendiebe, Randale-Freunde, Scheck-Platzer =

etcetc)
....das muss einen Grund haben?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 20:21:33 von Gerald Gruner

Hallo Hannah Schroeter, am 20 Mar 2004 schriebst du:

> Hallo!
>
> Gerald Gruner <> wrote:
> >[...]
>
> >Ja, Staufächer im Eingangsbereich eines Geschäfts wären sicherlich
> >sinnvoll. Aber ist ein kurzer Blick in den Rucksack sooo unerträglich
> >und unverständlich?
>
> Schon mal was von Privatsphäre gehört?
>
> Und nein, auf so "ich hab doch nichts zu verbergen"-Sprüche zähle ich
> da nix.

Das wirst du von mir auch _so_ nicht hören.
_Höflich_ gefragt, habe ich allerdings normalerweise auch kein
Problem, meine Tasche kurz zu zeigen, da ich _auch_ Verständnis für
den Verkäufer habe.

Aber sei bitte so konsequent und sage deine Meinung zu den anderen
Fragen/Punkten meines Postings oder nenne eine aus deiner Sicht für
beide Seiten handhabbare Alternative.
Nur zu einem Einzelpunkt "Nö" zu sagen und zum Rest zu schweigen,
hilft nicht viel.


MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 20:21:34 von Gerald Gruner

Hallo Jürgen Gerkens, am Sat, 20 Mar 2004 22:59:37 +0100 schriebst du:

> Gerald Gruner haute in die Tasten:
>
> > Das klingt fast so, als wärst du auch noch stolz auf dein IMHO
> > asoziales Verhalten?
>
> Wenn Du es asoziel findest, Ware kaufen und dafür bezahlen zu wollen
> und sich gegen rechtswidrige gewaltsame Übergriffe auf die eigene
> Person und das eigene Eigentum zuwehren, dann solltest Du mal dein
> Weltbild neu justieren lassen.

Den Fall, dass sie dich an der Kasse so lange aufgehalten haben, dass
deine Tiefkühlkost angetaut ist, habe ich damit nicht gemeint.

Was mich an deinem Posting sehr gestört hat und auf mich einen eher
unsozialen Eindruck gemacht hat, war zum einen die _Art_ deiner
Darstellung, dass du anscheinend gerne provozierst und auch noch stolz
zu sein scheinst, es den Verkäufern mal so richtig gezeigt zu haben.
Zum anderen stört mich auch dein ignorantes Verhalten, z.B. entgegen
deutlicher Aufforderung den Rucksack unbedingt mit in den Laden nehmen
zu müssen
: "Klar!" und gehe einfach weiter ...)
sowie dein Tipp:
: den Rucksack öffnen zeigen, den ganzen Einkauf
: noch unbezahlt an der Kasse liegen lassen und gehen.

Und nein, deinen konkreten Fall mit den angetauten Lebensmitteln kam
erst später im Posting. Das oben klang mir mehr nach einer
"Empfehlung", wie man Ärger machen kann.
Auch der Rest deines Postings klang mir wie das "Handbuch des kleinen
Oberlehrers".
Um mal beispielhaft einzelne Stichsätze herauszuziehen:

: [den Verkäufern] abgewöhnt, mich deswegen von der Seite anzulabern
: "Klar!" und gehe einfach weiter ...
: "Na dennn!" ... und weiter geht's mit dem Einkauf.
: Alles eine Frage der Erziehung.
: Dann lernt er das bei Gelegenheit eben mal richtig!

Konsequent wäre es, einen Laden zu meiden, der keine Taschen oder
Gepäckstücke im Verkaufsbereich haben will, wenn du wirklich nicht auf
deinen Hausstand auf dem Rücken verzichten kannst.
Warum hälst du dich eigentlich nicht an deinen eigenen Satz?
:"Wenn sie mir so kommen, kaufe ich eben woanders!"


> > Ich glaube, mit dieser "Drohung" wirst du den Händler weniger
> > erschrecken als glücklich machen.
> > "Kunden" wie dich überläßt er sicher gerne dem Wettbewerber.
>
> Wen der sich die Kassenbons ansieht, die ich dort jeweils abspulen lasse,
> würde der dich eines besseren belehren.

Es bleibt immer noch die Frage, ob der Umsatz den Ärger rechtfertigt.
Wenn du dich im Laden wirklich so gibst, wie du dich hier
präsentierst, dann müsstest du _sehr_ viel Umsatz machen, um das
auszugleichen.

> Und ein Verkäufer, der Kunden mit Tiefkühlkost zwei Mal an der Kasse
> anstellen läßt, weil er was anderes zu tun hat, z.B. im Anschluß
> ehrlich zahlende Kunden noch aus Prinzip zu schikanieren, wofür er
> dann noch erst mal einen Vorwand suchen muß, wird sich seinerseits
> mit der Realität konfrontiert sehen, d.h. sich eine Abmahnung
> einfangen.

In _diesem_ konkreten Fall hast du mein Verständnis, für den Rest
deines Postings und das dort beschriebene Verhalten eher nicht.



MfG
Gerald

--
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 20:21:34 von Gerald Gruner

Hallo Wolfgang Jäth, am 21 Mar 2004 schriebst du:

> "Gerald Gruner" <> schrieb ...
> >
> > Ja, Staufächer im Eingangsbereich eines Geschäfts wären
> > sicherlich sinnvoll.
>
> Aber nur, wen ndas Geschäft auch eine Gewährleistung übernimmt.

"Gewährleistung"???

Ehrlich gesagt verstehe ich auch diejenigen nicht, die anscheinend
ihren halben Hausstand zum kleinsten Einkauf mitnehmen müssen und sich
fast in die Hose pieseln, dass ihr kostbarer PDA aus dem Auto geklaut
werden könnte.
BTW: Wie hoch ist eigentlich im Vergleich das Risiko eines
Taschendiebstahls oder eines Überfalls auf einer Nebenstrasse/im
Parkhaus? Das kann sich bei einem Rücksack voll technischem Equipment
durchaus lohnen...


> >Aber ist ein kurzer Blick in den Rucksack sooo unerträglich
> > und unverständlich?
>
> Gegenfrage: Ist ein Blick auf Deine Unterhose sooo unerträglich?
>
> Wolf 'Hint: beides ist ungefähr [tm] gleich privat' gang

IMHO nicht ganz, aber da mag jeder eigene Ansichten haben.

Dann nenne bitte eine aus deiner Sicht für beide Seiten handhabbare
Alternative.

So sehr ich deine Ansicht unterstütze, so deutlich sehe ich auch das
berechtigte Interesse der Ladeninhaber an einer Eindämmung des
Ladendiebstahls.

BTW: Letztlich ist das auch das Interesse des Käufers, der die
Verluste durch den Ladendiebstahl auf den Preis aufgeschlagen bekommt.



MfG
Gerald

--
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 20:51:45 von spamtrap

Also sprach Gerald Gruner <>:

> Ehrlich gesagt verstehe ich auch diejenigen nicht, die anscheinend
> ihren halben Hausstand zum kleinsten Einkauf mitnehmen müssen und sich
> fast in die Hose pieseln, dass ihr kostbarer PDA aus dem Auto geklaut
> werden könnte.

Mußt du auch nicht.

> Dann nenne bitte eine aus deiner Sicht für beide Seiten handhabbare
> Alternative.

Der Verkäufer verzichtet auf die Durchsuchung (ihm bleibt auch nix
anderes übrig). Es sei denn, er weiß, daß der Kunde gestohlen hat:
Festhalten, Polizei rufen.

War das jetzt so schwer?

> So sehr ich deine Ansicht unterstütze, so deutlich sehe ich auch das
> berechtigte Interesse der Ladeninhaber an einer Eindämmung des
> Ladendiebstahls.

Und das berechtigte Interesse, meine persönlichen Dinge nicht jedem
zeigen zu müssen, nur weil er Ladenbesitzer ist?

> BTW: Letztlich ist das auch das Interesse des Käufers, der die
> Verluste durch den Ladendiebstahl auf den Preis aufgeschlagen bekommt.

Und eine Erhöhung der Tabaksteuer ist im Interesse des Nichtrauchers.
So what? Interessen kann ich auch konstruieren.

Thomas

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 21:17:32 von Gerald Gruner

Hallo Thomas Hühn, am 21 Mar 2004 schriebst du:

[Heuchler]
> Ab hier erübrigt sich natürlich jegliche Diskussion mit dir.

Faktisch hatte die sich doch schon mit _deinem_ "nackt ausziehen"
erübrigt, oder?
Deine Empörung klingt zwar nicht besonders echt, ist aber natürlich
ein guter Vorwand, hier abzubrechen.
Also gut, dann sei es so...


MfG
Gerald

--
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 21:21:35 von hannah

Hallo!

Gerald Gruner <> wrote:
>[...]

>Zum anderen stört mich auch dein ignorantes Verhalten, z.B. entgegen
>deutlicher Aufforderung den Rucksack unbedingt mit in den Laden nehmen
>zu müssen
>[...]

Fiktives Beispiel: Soll ich meinen Rucksack draußen auf der Straße
stehen (und ggf. klauen) lassen, weil dem Inhaber des einzigen Ladens
in einem Dorf es nicht gefällt, daß ich den mit reinnehme (ich habe
natürlich kein Auto dabei).

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 21:35:59 von Heiko Nock

Marco Sondermann wrote:

>> Der Vertragsfreiheit, mit dir zu handeln als Kunde?
> Da der BGH schon sagt, daß der Ladenbesitzer dich reinlassen muß, würde ich
> mal davon ausgehen, daß der BGH auch sagt, daß er mit dir zu den üblichen
> Konditionen abschließen muß.

Ein Hausverbot hat rein gar nichts mit der Privatautonomie zu tun.

--
Ciao, Heiko...

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 21:38:20 von Peter Bruells

(Hannah Schroeter) writes:

> Hallo!
>
> Gerald Gruner <> wrote:
>
> Fiktives Beispiel: Soll ich meinen Rucksack draußen auf der Straße
> stehen (und ggf. klauen) lassen, weil dem Inhaber des einzigen Ladens
> in einem Dorf es nicht gefällt, daß ich den mit reinnehme (ich habe
> natürlich kein Auto dabei).

Das ist doch nicht SEIN Problem!

Na ehrlich, ich würde auch nicht in so einem Laden einkaufen gehen,
aber irgendwie sehe ich nicht, wie man auch nur ansatzweise ein
Mitnahmerecht für Taschen konstruieren könnte.

Das einzige Spielkasino im Ort darf Dich sogar ausschließen, wenn Du
keine Krawatte trägst...

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 21:48:03 von Gerald Gruner

Hallo Torsten Zimmer, am 21 Mar 2004 schriebst du:

> Am 21.03.04 - 15:44 schrieb Gerald Gruner:
>
> > Ich würde bereits nicht mit einem Rucksack in den Laden gehen.
>
> Wie schon mehrfach erwähnt lässt es sich manchmal nicht vermeiden.

Die Frage war an mich gestellt und ich habe sie für _mich_
beantwortet.

> Im Wagen lassen kann versicherungstechnich Problematisch sein

Es kann alles "versicherungstechnisch problematisch" sein.
Sorry, das ist IMHO nur ein vorgeschobenes Pseudoargument.

Dann tu ihn halt nicht in den sichtbaren Innenraum, sondern in den
Kofferraum.
Ich lese mal im Angebot einer Hausratversicherung:
: In der TOP-Variante sind außerdem bestimmte Gegenstände versichert,
: die sich außerhalb der Wohnräume befinden. Hierzu zählen etwa
: *Gepäck im Kofferraum* eines Autos, Gartenmöbel und Wäsche, die
: sich auf dem Grundstück befinden, sowie Hausrat während eines
: Krankenhausaufenthaltes.

BTW: Selbst wenn nicht: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der
Kofferraum tagsüber auf einem belebten Parkplatz geknackt wird? Höher
als ein Überfall in einer Nebenstrasse? (Das lohnt sich sicherlich,
wenn Rücksäcke anscheinend immer randvoll technischen Equpiments
sind.)


> und was machst du, wenn du ohne Wagen unterwegs bist? Sind manche halt.

Dann habe _ich_ immer noch keinen Rucksack mit. (Du fragst ja mich
direkt.)
Weitere Möglichkeiten wären, den Rucksack im Auto zu lassen, ihn in
ein Schließfach zu schließen usw. oder diesen Landen zu meiden.

> > Auch der Ladenbesitzer hat Rechte und muss von unserem Rechtsstaat
> > geschützt werden.
>
> Es hat denke ich mal keiner was, wenn jemand der klipp und klar beim
> einstecken beobachtet wurde festgehalten wird.

Zuallererst sollte es nur heissen, dass es hier mehrere
widerstreitende Interessen gibt.

> Es geht hier in aller erster Linie um die generelle Durchsucherei ohne
> begründeten Verdacht einfach aus dem Grund, weil halt Ladendiebstahl
> vorkommt. Das ist nicht in Ordnung. Es gibt die Möglichkeit für
> Ladenbesitzer sich anders zu schützen als prinzipiell alle zu filzen.

z.B. das Risiko zu minimieren, indem man in der Hausordnung Taschen
und Rucksäcke verbietet...?


> > Frage: Wie würdest DU _beide_ berechtigte Interessen unter einen Hut
> > bringen?
>
> Man kann die Ware Sichern. Teilweise mit einfachsten Mitteln (stichwort
> Sicherheitsaufkleber, Etiketten ...). Weitere Interessen braucht kein
> Ladenbesitzer zu haben. Wenn er nicht konkret gesehen hat, dass jemand
> was eingesteckt hat ist derjenige unschuldig.

ACK
Es gibt sicher einige Möglichkeiten, die mehr oder weniger aufwändig
(und teuer) sind. Eine Taschenkontrolle bzw. ein Verbot vergrault
Kunden. Daher werden die meisten Läden wohl mit dem erhöhten
Diebstahlrisiko leben - und es auf den Preis umschlagen.

Ich versuche trotzdem ein gewisses Verständnis für Geschäfte und deren
Probleme mit Ladendieben zu wecken. (Vielleicht hatte ja der hier
angesprochene Laden besonders schlechte Erfahrungen mit Rucksäcken
gehabt.) Aber das stößt hier ja nicht auf besonders viel Gegenliebe.



MfG
Gerald

--
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 22:13:51 von spamtrap

Also sprach Gerald Gruner <>:

> Hallo Thomas Hühn, am 21 Mar 2004 schriebst du:
>
> [Heuchler]
>> Ab hier erübrigt sich natürlich jegliche Diskussion mit dir.
>
> Faktisch hatte die sich doch schon mit _deinem_ "nackt ausziehen"
> erübrigt, oder?
> Deine Empörung klingt zwar nicht besonders echt, ist aber natürlich
> ein guter Vorwand, hier abzubrechen.
> Also gut, dann sei es so...

Kiffst du? Das Zitat will ich sehen.

Thomas

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 22:20:57 von gerkens

Peter Bruells haute in die Tasten:

> Das einzige Spielkasino im Ort darf Dich sogar ausschließen, wenn Du
> keine Krawatte trägst...

Und dan mußt Du regelmäßig hin?

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 22:36:22 von gerkens

Gerald Gruner haute in die Tasten:

> Zum anderen stört mich auch dein ignorantes Verhalten, z.B. entgegen
> deutlicher Aufforderung den Rucksack unbedingt mit in den Laden nehmen
> zu müssen

Danach habe ich gefragt, ob sie bei Verlust abgegebener Taschen haften, das
haben sie verneint, aufgrund der aktuellen Rechtslage haben sie keinerlei
Handhabe.

Wer mich dazu nötigt, teure Dinge leichtsinnig und fahrlässig im Wagen zu
belassen oder erst in Berufsverkehr heim zu fahren, dessen fromme Wünsche
ignoriere ich eben. Er hat nach gängiger Rechtsprechung nicht mal das Recht
mir ein Hausverbot zu erteilen, wenn ich ihn trotzdem nicht in die Tasche
sehen ließe.

Fragt jemand sehr freundlich, lasse ich das dennoch zu, manchmal ist ohnehin
mein Geld mit im Büddel, z.B. im Sommer, wenn ich ohne Jacke herum laufe.
Aber dem verklickere ich dann auch, daß er dieses "Recht" nicht hat.


> Konsequent wäre es, einen Laden zu meiden, der keine Taschen oder
> Gepäckstücke im Verkaufsbereich haben will, wenn du wirklich nicht auf
> deinen Hausstand auf dem Rücken verzichten kannst.

Das ist fast überall so. Leider bekomme ich dort, wo kein Schild steht,
nicht alles und es ist mir einfach zu umständlich, wegen ein paar Artikeln
erneut auf Tour zu gehen.

Ich wohne nun mal nicht in der Großstadt, weshalb jeder Weg erst nach
Hause und zurück ins Kleinstadtzentrum zu fahren, viel zu lange dauert.

"Hausstand": Handy und PDA bleiben garantiert nicht im Wagen, allein schon
der der Aufwand bei Verlust wäre mir einfach zu hoch. Außerdem ist im PDA
manchmal meine Einkaufsliste gespeichert. Bliebe also nur die Kamera, die
über wäre. Packe ich die aus und lasse sie im Auto, würde weder die Tasche
kleiner, noch würde sich ander Situation was ändern. Handy, PDA und Kamera
passen aber samt Ersatzakkus schon in eine kleine Tasche für einen tragbaren
CD Player + CDs. Auch der Rucksack ist nicht viel größer, enthält aber noch
Kartenleser, externen Blitz, Polfilter, IR Fernbedienung für die Kamera und
alle Kabel für die Kamera.

Das wird alles laufend genutzt, auch in der Firma, wo ich die Speicherkarten
der Kamera auch als externe Datenträger verwende. Oft verbinde ich den
Heimweg auch mit kleinen Fototouren bei geeingetem Wetter. Da ich auch an
viele Wochenenden und zu verschiedenen Zeiten arbeite, ist ein PDA wegen des
Terminkalenders einfach eine schöne Sache, da man dann gleich Verabredungen
treffen kann, ohne zu Hause oder im Betrieb erst mal in Dienstpläne zu
schauen. Zusammen mit den Speicherkarten ersetzt der PDA mir in meinem Fall
glatt ein Notebook. Das, was ich wirklich unterwegs machen muß, kann ich
damit genau so gut und bequemer. Und deswegen möchte ich dessen Diebstahl
nicht noch provozieren.

Gerade nach Feierabend auf dem Heimweg sind die Straßen voll und daher kommt
es gar nicht in Frage, daß ich den Kram erst nach Hause kutsche. Im Wagen
bleibt das schon gar nicht liegen.

> Warum hälst du dich eigentlich nicht an deinen eigenen Satz?
> :"Wenn sie mir so kommen, kaufe ich eben woanders!"

Nach dem Vorfall mit der vor der Nase dichtgemachten Kasse habe ich in der
Tat meine Einkaufsgewohnheiten geändert, d.h. fahre eben auf einem anderen
Weg nach Feierabend zum Einkauf, der Umweg ist minimal. => Entgangener
Umsatz jedesmal 100 bis 200 Euro.

> Wenn du dich im Laden wirklich so gibst, wie du dich hier
> präsentierst, dann müsstest du _sehr_ viel Umsatz machen, um das
> auszugleichen.

Nö, das ist nur bei Verkäufern, die sich entsprechend viel anmaßen. Nahezu
immer wird akzeptiert, wenn man sie darauf hinweist, daß nur die Polizei
diese Rechte hat, und auch die nur bei Bedarf. Probleme machen nicht
generell Verkäufer bestimmter Läden, sondern alle Jahre mal einzelne
Verkäufer verschiedener Läden. Und die beißen bei mir auf Granit, d.h. ich
gehe auf deren Vorstellungen schon deshalb nicht ein, weil ich es schon aus
rechtlichen Gründen gar nicht nötig habe.

Und dann, wenn jemand mir gegenüber auch dann noch Rechte, die er nicht hat,
beanspruchen möchte, nachdem ich ihm das erklärt habe, ist definitiv Schluß
mit Freundlichkeit. Entweder er paßt sein Verhalten dann geltendem Recht an
oder er wird Probleme bekommen, wenn er sich illegal an meinem Krempel zu
vergreifen versucht. Und geht er dabei noch so weit, daß er mir mit Gewalt
gegenüber tritt, werde ich auch meinerseits mit Gewalt zu verhindern wissen,
daß er sich an mir oder meinen Sachen vergreift.

> In _diesem_ konkreten Fall hast du mein Verständnis, für den Rest
> deines Postings und das dort beschriebene Verhalten eher nicht.

Dieses Fall war aber auch die Voraussetung für eine entsprechende Reaktion.
Normalerweise verhält sich das Personal ja auch bei weitem freundlicher,
worauf ich dann selbstverständlich entsprechend reagiere. Das läuft dann
aber immer so ab, daß es darüber hier wie im Laden auch gar nichts zu
diskutieren gäbe. Meistens - fast immer - sagt ohnehin niemand was, da ich
den Rucksack auf dem Rücken trage und in der Regel erst abnehme, wenn ich
an der Kasse ohnehin mein Geld heraus nehmen muß.

Anders sieht es nur dann aus, wenn das Personal entgegen der bestehenden
Rechtslage massiv überzieht. Und da beißt man bei mir auf Granit. Schon
weil sich das sonst laufend wiederholen würde, da sie sich im Recht
wähnen, wenn man sie so gewähren ließe. Das haben sie aber nicht.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 22:58:07 von Hans-Lothar Werner

On 21 Mar 2004 20:21:35 GMT, Hannah Schroeter <> wrote:=


> Hallo!
>
> Gerald Gruner <> wrote:
>> [...]
>
>> Zum anderen stört mich auch dein ignorantes Verhalten, z.B. entgege=
n
>> deutlicher Aufforderung den Rucksack unbedingt mit in den Laden nehme=
n
>> zu müssen
>> [...]
>
> Fiktives Beispiel: Soll ich meinen Rucksack draußen auf der Straße=

> stehen (und ggf. klauen) lassen, weil dem Inhaber des einzigen Ladens
> in einem Dorf es nicht gefällt, daß ich den mit reinnehme (ich hab=
e
> natürlich kein Auto dabei).
>
Noja - wenn ihr schon lautstarke Gerkensche Dispute hattet, die uU auch
in richtung Gewalt geprolt haben, dann wird er dir zu recht sagen: "Ich =

will Sie hier
nicht mehr haben - sie stören und schädigen meine Geschäftsführu=
ng"

Das würde ich als verbindliches Hausverbot werten. Ob oder ob du keine=
n =

anderen
Laden vor Ort hast, einen Führerschein/Auto oder Bus...solltest du dir=
=

vorher überlegen,
einen Monopolistenstatus wirst du ihm kaum hinkonstruieren schaffen.

btw - selbst wenn das Hausverbot unrechtens wäre, so hast du kaum das =

Recht, dir mit
Gewalt zutritt zu verschaffen...so what.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 23:02:25 von Hans-Lothar Werner

Thomas Hühn <> wrote:

> Der Verkäufer verzichtet auf die Durchsuchung (ihm bleibt auch nix
> anderes übrig). Es sei denn, er weiß, daß der Kunde gestohlen ha=
t:
> Festhalten, Polizei rufen.
>
> War das jetzt so schwer?

Gä(h)nau!

Der Vk oder irnkwer gleubt halt nach bestem Wissen und Gewissen, was
verdächtiges gesehen zu haben i Zh mit dem Sch*Rucksack...sagt er dann=
:-)

Die Pozelei kommt, die Passanten halten den Sackverweigerer für einen =

Dieb...ende.
>
>> So sehr ich deine Ansicht unterstütze, so deutlich sehe ich auch da=
s
>> berechtigte Interesse der Ladeninhaber an einer Eindämmung des
>> Ladendiebstahls.
>
> Und das berechtigte Interesse, meine persönlichen Dinge nicht jedem
> zeigen zu müssen, nur weil er Ladenbesitzer ist?
>
Im Verdachtsfall lasse ich die aus Prinzip kontrollieren und bei deinem
nächsten Einkauf haben meine ANgestellten die Weisung, mich zu rufen.
Dann erklär ich dir, wer hier nix mehr kauft.
Klag doch...heul doch...

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 23:26:11 von Gerald Gruner

Hallo Hannah Schroeter, am 21 Mar 2004 schriebst du:

> Gerald Gruner <> wrote:
>
> Fiktives Beispiel: Soll ich meinen Rucksack draußen auf der
> Straße stehen (und ggf. klauen) lassen, weil dem Inhaber des
> einzigen Ladens in einem Dorf es nicht gefällt, daß ich den
> mit reinnehme (ich habe natürlich kein Auto dabei).

Dann geh halt nicht in einen Laden, der dich anscheinend nicht als
Kunden will, oder lass deinen Rucksack zuhause. /Im Dorf/ sollte das
Problem eigentlich lösbar sein. Und ausserhalb gibt es sicher mehr als
einen Laden.


MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 23:26:13 von Gerald Gruner

Hallo Thomas Hühn, am 21 Mar 2004 schriebst du:

> Also sprach Gerald Gruner <>:
>
> > Ehrlich gesagt verstehe ich auch diejenigen nicht, die
> > anscheinend ihren halben Hausstand zum kleinsten Einkauf
> > mitnehmen müssen und sich fast in die Hose pieseln, dass
> > ihr kostbarer PDA aus dem Auto geklaut werden könnte.
>
> Mußt du auch nicht.

Danke für diese freundliche Erlaubnis.


> > Dann nenne bitte eine aus deiner Sicht für beide Seiten
> > handhabbare Alternative.
>
> Der Verkäufer verzichtet auf die Durchsuchung

Oder er verzichtet auf solche Kunden...

> (ihm bleibt auch nix anderes übrig). Es sei denn, er weiß, daß
> der Kunde gestohlen hat: Festhalten, Polizei rufen.
>
> War das jetzt so schwer?

Nein. Dieser Fall ist wohl eindeutig.


> > So sehr ich deine Ansicht unterstütze, so deutlich sehe ich
> > auch das berechtigte Interesse der Ladeninhaber an einer
> > Eindämmung des Ladendiebstahls.
>
> Und das berechtigte Interesse, meine persönlichen Dinge nicht
> jedem zeigen zu müssen, nur weil er Ladenbesitzer ist?

Dann meide halt solche Läden. So schwer ist das nicht...


> > BTW: Letztlich ist das auch das Interesse des Käufers, der die
> > Verluste durch den Ladendiebstahl auf den Preis aufgeschlagen bekommt.
>
> Und eine Erhöhung der Tabaksteuer ist im Interesse des Nichtrauchers.
> So what? Interessen kann ich auch konstruieren.

<Loriot>
Ah ja...
</Loriot>



MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 23:42:28 von deaf_null

Ralf Bader <> wrote:

> > | | | warum kann der rucksack denn nicht "draussen beleiben" ?
> > | |
> > | | Vielleicht weil sich im Rucksack Dinge befinden, die man ungern
> > | | unbewacht am Eingang zurücklässt. Ein Notebook zum Beispiel,
> > | | oder ein Organizer. Solche Dinge sind in Studentenrucksäcken
> > | | nicht un- gewöhnlich.
> >
> > hi,
> > ack. aber schaemen musst du dich deshalb ja nicht? also kann die
> > verkaeuferin roch ruhig reinschauen, oder?
>
>
> Das ist völlig egal, ob ich mich wegen irgendetwas schämen könnte, müßte,
> sollte oder würde. Der Rucksack ist Teil meiner Privatsphäre, und was in
> dieser abläuft, regle ich und sonst niemand.

Da könnte man doch einen netten Handel anbieten:
"Wenn Sie mich mal in ihre Bluse schauen lassen, dürfen Sie gerne auch
in meinen Rucksack schauen." :-)


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 23:42:29 von deaf_null

Wolfgang Jäth <> wrote:

> Das ist *so* nicht ganz richtig; jeder (also auch die die VerkäuferIn) kann
> Dich bei (begründetem!) Verdacht (also wenn er/sie Dich z.B. auf frischer
> Tat ertappt hat) bis zum Eintreffen der Polizei festhalten;

Apropos festhalten:
Ist das eigentlich wörtlich zu nehmen oder darf der Ladenangestellte den
Verdächtigen auch zwangsweise in einen anderen Raum führen, um AUfsehen
zu vermeiden?

Andernfalls könnte der (zu Unrecht) Verdächtigte doch darauf bestehen,
an Ort und Stelle (also ggf. an der einzigen vorhandenen Kasse) auf die
Polizei zu warten, oder? :-)


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 23:42:30 von deaf_null

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> Justier mal deinen RL-Regler:
>
> Wenn der (oder wer immer) an der Tür steht und meint : Du kummst hier ned
> rein, ALder!
> ...was machen?

Die Polizei rufen.


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 23:42:30 von deaf_null

Jürgen Gerkens <> wrote:

> > Das klingt fast so, als wärst du auch noch stolz auf dein IMHO
> > asoziales Verhalten?
>
> Wenn Du es asoziel findest, Ware kaufen und dafür bezahlen zu wollen und
> sich gegen rechtswidrige gewaltsame Übergriffe auf die eigene Person und das
> eigene Eigentum zuwehren, dann solltest Du mal dein Weltbild neu justieren
> lassen.

Paßt doch dazu:

| Überwachung? Ja, bitte!
|
| Florian Rötzer 19.03.2004
|
| Nach einer aktuellen Umfrage würde die Mehrheit der
| Deutschen fast jede Ausweitung von Sicherheits- und
| Überwachungsmaßnahmen akzeptieren
[...]

Rest unter <>.


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 23:50:29 von gerkens

Gerhard Torges, geb. Hölscher haute in die Tasten:

> Paßt doch dazu:
>
> Rest unter <>.

Na ja, wer mich mit Bin Laden verwechselt dürfte aber auch schon so einen
Sehfehler haben, daß er meinen Rucksack wohl gar nicht sehen würde. ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 21.03.2004 23:55:52 von gerkens

Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:

> Faszinierenderweise passiert das täglich x-mal und überall.
> Komisch, dass nicht x Geschäfte deshalb schliessen.

Vielleicht liegt das einfach daran, daß sich auch dann, wenn man seinen
Rucksack nicht öffnet, kein Hausverbot ausgesprochen wird, weil
$Einzelhändler doch mehr an Umsatz und Gewinn interessiert ist, als putzige
Big Brother Aktionen seiner Mitarbeiter durchzusetzen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 00:41:02 von Gerald Gruner

Hallo Thomas Hühn, am 21 Mar 2004 schriebst du:

["nackt ausziehen"]
> Kiffst du? Das Zitat will ich sehen.

Sorry, doch nicht von dir.
Du hast in deinem Posting, auf das ich geantwortet habe, allerdings
geschickterweise den Namen des originalen Posters nicht mit gequotet,
so dass ich von dir als Schreiber ausgegangen bin.
Jetzt ist für mich irritierend, dass du dich dort also über ein
Posting empörst, das garnicht an dich gerichtet war, und meine Meinung
über einen anderen mit einem angedrohten Diskussionsende beantwortest.
Sehr seltsam. Solch eine Reaktion hätte ich von dem Betroffenen
erwartet.
Aus diesen beiden Gründen habe ich leider nicht nochmal speziell
nachgeschaut. Pech, aber nun nicht mehr zu ändern...


MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 00:46:02 von Harald Hengel

Marco Sondermann schrieb:

> Wie wir ja bereits gelesen haben, kann der Laden viel erteilen, was
> aber
> noch nichts über die rechtliche Relevanz aussagt.

Du meinst der Inhaber hat kein Hausrecht in seinem egenem Laden?

Harald

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 01:01:15 von Martin Bienwald

René 'vollmi' Vollmeier <> wrote:

: Ich persönlich finde das Mediamarktsystem sehr gut. Verschliessbare
: Fächer um seine mitgebrachten Waren einzuschliessen und entlastet durch
: den Markt zu schlendern.

Stimmt, das ist ganz brauchbar. Richtig geärgert habe ich mich hingegen
über einen Baumarkt, mitten in der Innenstadt, hervorragend mit öffent-
lichen Verkehrsmitteln erreichbar, und mit einem großen Schild am Eingang
"Bitte lassen Sie Taschen und Rucksäcke im Auto". So kann man es auch
sagen, daß man auf einen guten Teil der Kundschaft verzichten möchte ...

.... Martin

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 01:10:35 von Erhard Schwenk

Gerald Gruner wrote:
> Hallo Thomas Hühn, am 21 Mar 2004 schriebst du:
>>>Dann nenne bitte eine aus deiner Sicht für beide Seiten
>>>handhabbare Alternative.

>>Der Verkäufer verzichtet auf die Durchsuchung

> Oder er verzichtet auf solche Kunden...

Diese Option hat er wie in diesem Thread bereits festgestellt wurde
nicht. Er kann nur auf Kunden generell verzichten oder eben nicht. Wenn
er den Laden für allgemeine Kundschaft öffnet, hat er deren
Persönlichkeitsrechte zu respektieren.

--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg -
K-ITX Webhosting -

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 02:29:00 von Holger Pollmann

Frank Merz <> schrieb:

>> Prust :-) ....alles klar.
>> ...in wieviel über 99% aller Lebensmittelläden denkst du, ist die
>> sofortige Bezahlung wirksamer Bestandteil der AGB?
>
> Und wie kommst du darauf, dass solche AGB wirksam
> Vertragsbestandteil geworden sein könnten?

Ich bezweifele, daß das irgendwo in irgend welchen AGB steht.

Das ist ganz normaler § 320 BGB, sonst nichts.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 02:29:34 von deaf_null

Martin Bienwald <> wrote:

> Richtig geärgert habe ich mich hingegen über einen Baumarkt, mitten in der
> Innenstadt, hervorragend mit öffent- lichen Verkehrsmitteln erreichbar,
> und mit einem großen Schild am Eingang "Bitte lassen Sie Taschen und
> Rucksäcke im Auto".

Vermutlich halten die für ÖPN-Benutzer eigens Autos bereit.
Hättest einfach mal fragen sollen.


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 02:34:46 von Holger Pollmann

(Gerhard Torges, geb. Hö lscher) schrieb:

>> "Bitte lassen Sie Taschen und Rucksäcke im Auto".
>
> Vermutlich halten die für ÖPN-Benutzer eigens Autos bereit.
> Hättest einfach mal fragen sollen.

Hmmm... ob da auf Dauer Schließfächer nicht billiger wären?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 04:33:07 von michael paap

Martin Bienwald wrote:

> Richtig geärgert habe ich mich hingegen
> über einen Baumarkt, mitten in der Innenstadt, hervorragend mit öffent-
> lichen Verkehrsmitteln erreichbar, und mit einem großen Schild am Eingang
> "Bitte lassen Sie Taschen und Rucksäcke im Auto". So kann man es auch
> sagen, daß man auf einen guten Teil der Kundschaft verzichten möchte ...

Köln, Luxemburger Straße Ecke Ringe?

Gruß,
Michael

--
Die Adresse im From existiert, wird aber nicht gelesen. Daher:
Sollte ausnahmsweise eine Mail-Antwort auf ein Posting vonnöten sein,
bitte folgende Adresse verwenden: newsreply@<Absender-Domain>.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 07:36:34 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 07:27:42 +0100, Jens Müller <=
de> =

wrote:

> "Harald Hengel" <> writes:
>
>>> Wie wir ja bereits gelesen haben, kann der Laden viel erteilen, was
>>> aber
>>> noch nichts über die rechtliche Relevanz aussagt.
>> Du meinst der Inhaber hat kein Hausrecht in seinem egenem Laden?
>
> Doch. Das hat er aber schon mit der Öffnung für die Allgemeinheit
> erschöpft.

Klartext: ein Ladendieb kan nicht erfolgreich mit einem wirksamen =

Hausverbot
belgt werden?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 08:17:17 von jawo.usenet.004

"Hans-Lothar Werner" <> schrieb ...
>
>Der Vk oder irnkwer gleubt halt nach bestem Wissen und Gewissen, was
>verdächtiges gesehen zu haben i Zh mit dem Sch*Rucksack...sagt er dann :-)
>
>Die Pozelei kommt, die Passanten halten den Sackverweigerer für einen
>Dieb...ende.
^^^^
Fast; Du hast übersehen, daß VK sich dann noch eine süße kleine Anzeige
wegen Verleumdung einfängt.

>Im Verdachtsfall lasse ich die aus Prinzip kontrollieren

Im *Verdachtsfall* kannst die Polizei rufen; ein Recht darauf, das *selber*
zu machen, hast Du *grundsätzlich* nicht.

>und bei deinem
>nächsten Einkauf haben meine ANgestellten die Weisung, mich zu rufen.

Das (ungerechtfertigte Hausverbote) dürfte ganz schnell die Gewerbeaufsicht
oder wer dafür zuständig ist auf den Plan rufen.

>Dann erklär ich dir, wer hier nix mehr kauft.
>Klag doch...

Das dürfte passieren, ja.

>heul doch...

Das überlasse ich lieber Dir (ausgelöst z.B. durch einen Tritt der
Konzernmutter in Deinen A****).

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 08:21:45 von jawo.usenet.004

"Gerhard Torges, geb. Hölscher" <> schrieb ...
>
> Ist das eigentlich wörtlich zu nehmen oder darf der Ladenangestellte den
> Verdächtigen auch zwangsweise in einen anderen Raum führen, um AUfsehen
> zu vermeiden?

Würde mich auch interessieren.

> Andernfalls könnte der (zu Unrecht) Verdächtigte doch darauf bestehen,
> an Ort und Stelle (also ggf. an der einzigen vorhandenen Kasse) auf die
> Polizei zu warten, oder? :-)

Ja; *ich* würde das jedenfalls.

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 08:28:52 von jawo.usenet.004

"Hans-Lothar Werner" <> schrieb ...
>
>> Viel effizienter (weil abkürzend) ist es, die ganzen 'Verhandlungen' im
>> Verkaufsraum und lautstark vor den anderen anwesenden Kunden zu führen;
>
>Autsch - das stört dann aber sicherlich sein Geschäft/seine Kunden beim
>Kauf.

Möglich; aber das habe dann ncith *ich* zu verantworten, sondern *er*.

>Ds wird er sich als jur. Halbgebildeter im Recht dabei fühlen, dich daran
>zu hindern.

Er will mich daran hindern, den 'Tatort' *nicht* zu verlassen?

>M.E. hat er dann auch jedes Recht , ein Hausverbot auszusprechen, wenn du
>seiner
>Bitte, dan Betrieb nicht zu stören nicht entsprochen hast.

Nein; er hat mir in aller Öffentlichkeit etwas unterstellt, das ich -
ebenfalls in aller Öffentlichkeit - ausgeräumt haben möchte; schon allein,
um bei Umstehenden nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, es könnte etwas
an de mVorwurf dran sein.

>> dann
>> braucht man auch nix mehr weitererzählen (was btw. u.U. als 'üble
>> Nachrede'
>> aufgefasst werden könnte).
>
>???Lötzinn - solange es die Wahrheit ist, kann ers auffassen wir er mag,
>üble Nachrede kommt nicht bei raus.

Jein; $Mensch neigt nun mal gern zu Übertreibungen, ganz besonders, wenn
Emotionen (man Ärger) im Spiel sind; und dann ist die Grenze zur reinen
Tatsachenbehauptung schnell überschritten.

BTW: Dein Zeilenumbruch ist leicht [tm] verbesserungswürdig.

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 09:08:03 von jawo.usenet.004

"Gerald Gruner" <> schrieb ...
>
> > > Ja, Staufächer im Eingangsbereich eines Geschäfts wären
> > > sicherlich sinnvoll.
> >
> > Aber nur, wen ndas Geschäft auch eine Gewährleistung übernimmt.
>
> "Gewährleistung"???

Sorry; ich meinte 'Haftung'.

> Ehrlich gesagt verstehe ich auch diejenigen nicht, die anscheinend
> ihren halben Hausstand zum kleinsten Einkauf mitnehmen müssen und sich
> fast in die Hose pieseln, dass ihr kostbarer PDA aus dem Auto geklaut
> werden könnte.

Ich nutze *oft* den Hin- oder Rückweg zum Einkauf und/oder Bummel; dabei
kann es durchaus vorkommen, daß ich noch oder schon etwas anderes dabei
habe. Ich versuche das zwar nach möglichkeit zu Vermeiden, aber *immer*
lässt es sich das eben nicht.

> So sehr ich deine Ansicht unterstütze, so deutlich sehe ich auch das
> berechtigte Interesse der Ladeninhaber an einer Eindämmung des
> Ladendiebstahls.

Ein berechtigtes Interesse daran sehe ich auch; und solange er das
*im*Rahmen*der*Gesetze* dafür sorgt, habe ich auch nix dagegen. Und nein,
ich zerbreche mir *nicht* meinen Kopf, um die Probleme anderer zu lösen; das
ist *deren* Sache.

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 09:37:36 von Peter Bruells

Jürgen Gerkens <> writes:

> Peter Bruells haute in die Tasten:
>
> > Das einzige Spielkasino im Ort darf Dich sogar ausschließen, wenn Du
> > keine Krawatte trägst...
>
> Und dan mußt Du regelmäßig hin?

Nein. Aber ich "muss" auch nicht im einzigen Supermarkt im Ort
einkaufen, selbst, wenn ich keinen Wagen besitze. Zumal einen die
"Betreten mit Rucksack" Regel ja nicht jedes mal auf's neue anspringt,
sondern man dann halt entsprechend planen muß, indem man den Rucksack
zu Hause läßt und stattdessen eine Einkaufstasche mitnimmt.

Ja, das *ist* nervend, keine Frage.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 09:42:20 von Hans-Lothar Werner

On Sun, 21 Mar 2004 15:46:21 +0100, Rupert Haselbeck =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner schrieb:
>
>> Prust :-) ....alles klar.
>> ...in wieviel über 99% aller Lebensmittelläden denkst du, ist die=

>> sofortige Bezahlung wirksamer Bestandteil der AGB?
>
> Was hat Annahmeverzug mit irgendwelchen AGB zu tun?
>
Du unterstellst, dass er zur Annahme verpflichtet wäre.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 10:09:51 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>>>> Wie wir ja bereits gelesen haben, kann der Laden viel erteilen, was
>>>> aber
>>>> noch nichts über die rechtliche Relevanz aussagt.
>>> Du meinst der Inhaber hat kein Hausrecht in seinem egenem Laden?
>>
>> Doch. Das hat er aber schon mit der Öffnung für die Allgemeinheit
>> erschöpft.
>
> Klartext: ein Ladendieb kan nicht erfolgreich mit einem wirksamen
> Hausverbot
> belgt werden?

Les doch bitte diesen Thread noch mal durch, bis du auf das zitierte
BGH-Urteil triffst.

Marco


--
"Und ich biete Ihnen gerne meinen Rat an, wenn es darum geht Frauen zu
verstehen - wenn ich einen habe, gebe ich Ihnen bescheid."
(Capt. Jean-Luc Picard)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 10:11:01 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 21.03.2004 folgende Tasten:

>> Da der BGH schon sagt, daß der Ladenbesitzer dich reinlassen muß, würde
>> ich
>> mal davon ausgehen, daß der BGH auch sagt, daß er mit dir zu den üblichen
>> Konditionen abschließen muß. Ansonsten würde die Unwirksamkeit des
>> Hausverbotes ja keinen Sinn ergeben.
>>
> OK - generell und grundlos mag das gelten - kann ich mir (leider) auch
> vorstellen (Stichwort: Nase passt mir nicht...weil du rotgrünblaubraun
> bist...)
>
> Aber: täglich werden vermutlich 100te bis 1000e Ladenverbote
> wirksam ausgesprochen (zB Ladendiebe, Randale-Freunde, Scheck-Platzer
> etcetc)
> ...das muss einen Grund haben?

a) Was hat das mit unserem Fall des "nö, in meine Tasche guckst du nicht"
zu tun

b) hast du dir das Posting mit dem BGH-Urteil mal durchgelesen?

Marco


--
Orgel und Klavier unterscheiden sich vor allem dadurch, daß an der Orgel
die größeren Pfeifen sitzen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 10:12:28 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 21.03.2004 folgende Tasten:

>>> NIcht bei der Wurst, nicht beim Käse, ..und nicht an der Kasse
>>> abzukassieren.
>>> Was machste dann?...unbezahlt mitnehmen wird wohl nicht gehen :-)
>>
>> Wegen Annahmeverzugs: Nen Zettel mit Adresse "schicken Sie mir die
>> Rechnung, das waren 6 Eier, ...". :-)
>>
> Prust :-) ....alles klar.
> ...in wieviel über 99% aller Lebensmittelläden denkst du, ist die sofortige
> Bezahlung wirksamer Bestandteil der AGB?

Ich hab mir in Läden noch nie die AGBs durchgelesen (warum auch, wurden ja
noch nie wirksam mit einbezogen), aber ich glaube kaum, daß da sowas
drinsteht. SO oft, wie ich schon mit EC- und Kreditkarte gezahlt hab oder
früher mir Schecks.

Marco


--
Orgel und Klavier unterscheiden sich vor allem dadurch, daß an der Orgel
die größeren Pfeifen sitzen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 10:14:29 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>>> Prust :-) ....alles klar.
>>> ...in wieviel über 99% aller Lebensmittelläden denkst du, ist die
>>> sofortige Bezahlung wirksamer Bestandteil der AGB?
>>
>> Was hat Annahmeverzug mit irgendwelchen AGB zu tun?
>>
> Du unterstellst, dass er zur Annahme verpflichtet wäre.

Ist er nicht ... das heißt, stimmt nicht, prinzipiell ssogar schon. Aber
selbst wenn nicht: Wenn er dann nicht annimmt, kann er sich daraus keinen
Vorteil stricken. Sprich, ich nehme das Zeug mit ohne daß er behaupten
kann, ich dürfte das nicht, weil ich ja nicht gezhalt hätte.

Marco


--
Der Igel mit viel Winterspeck
spritzt unter'm Rad viel besser weg.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 10:16:43 von Hans-Lothar Werner

Gerhard Torges, geb. Hölscher <> wrote:


> Andernfalls könnte der (zu Unrecht) Verdächtigte doch darauf beste=
hen,
> an Ort und Stelle (also ggf. an der einzigen vorhandenen Kasse) auf di=
e
> Polizei zu warten, oder? :-)

Wenn er sich seinen Ruf nachhaltig versauen will - logo :-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 10:18:28 von Hans-Lothar Werner

On Sun, 21 Mar 2004 23:42:30 +0100, Gerhard Torges, geb. Hölscher =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>
>> Justier mal deinen RL-Regler:
>>
>> Wenn der (oder wer immer) an der Tür steht und meint : Du kummst hi=
er =

>> ned
>> rein, ALder!
>> ...was machen?
>
> Die Polizei rufen.
>
>
Und was genau meinst du, macht die?...geht sie mit dir shoppen?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 10:23:33 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 01:10:35 +0100, Erhard Schwenk <> wro=
te:

> Gerald Gruner wrote:
>> Hallo Thomas Hühn, am 21 Mar 2004 schriebst du:
>>>> Dann nenne bitte eine aus deiner Sicht für beide Seiten
>>>> handhabbare Alternative.
>
>>> Der Verkäufer verzichtet auf die Durchsuchung
>
>> Oder er verzichtet auf solche Kunden...
>
> Diese Option hat er wie in diesem Thread bereits festgestellt wurde =

> nicht. Er kann nur auf Kunden generell verzichten oder eben nicht. Wen=
n =

> er den Laden für allgemeine Kundschaft öffnet, hat er deren =

> Persönlichkeitsrechte zu respektieren.
>



hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 10:29:30 von Hans-Lothar Werner

Wolfgang Jäth <> wrote:

>> Die Pozelei kommt, die Passanten halten den Sackverweigerer für ein=
en
>> Dieb...ende.
> ^^^^
> Fast; Du hast übersehen, daß VK sich dann noch eine süße klein=
e Anzeige
> wegen Verleumdung einfängt.

Du glaubst nicht im Ernst, jeder nicht-Dieb hat nach einer ordnungsgemä=
ss
vonstatten gegeangenen KOntrolle einen Rechtsanspruch auf eine =

Verleumdungs-
klage, oder?
Eine solche Verleumdnung - muss diese nicht gegenüber dritten =

ausgesporchen sein?

>
>> Im Verdachtsfall lasse ich die aus Prinzip kontrollieren
^^^^^^

>
> Im *Verdachtsfall* kannst die Polizei rufen; ein Recht darauf, das =

> *selber*
> zu machen, hast Du *grundsätzlich* nicht.

wie unschwer zu lesen war (siehe ^^^^)
>
>> und bei deinem
>> nächsten Einkauf haben meine ANgestellten die Weisung, mich zu rufe=
n.
>
> Das (ungerechtfertigte Hausverbote) dürfte ganz schnell die =

> Gewerbeaufsicht
> oder wer dafür zuständig ist auf den Plan rufen.

Definiere doch mal bis wohin ein Hausverbot ungerechtfertigt
ist, und ab wo/wann gerechtfertigtß
>
>> Dann erklär ich dir, wer hier nix mehr kauft.
>> Klag doch...
>
> Das dürfte passieren, ja.

bereit dich schonmal seelisch auf ein ..."eingestellt" vor
>
>> heul doch...
>
> Das überlasse ich lieber Dir (ausgelöst z.B. durch einen Tritt der=

> Konzernmutter in Deinen A****).

Haben die meisten ketten nicht :-P
....vielmehr sind es *oft* franchizer...und da wirds schweeer, was zu tun=
..

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 10:32:03 von Hans-Lothar Werner

On 21 Mar 2004 11:03:05 GMT, Hannah Schroeter <> wrote:=


> Hallo!
>
> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>> [...]
>
>> NIcht bei der Wurst, nicht beim Käse, ..und nicht an der Kasse
>> abzukassieren.
>> Was machste dann?...unbezahlt mitnehmen wird wohl nicht gehen :-)
>
> Wegen Annahmeverzugs: Nen Zettel mit Adresse "schicken Sie mir die
> Rechnung, das waren 6 Eier, ...". :-)
>
Eventuell hilft:



weiter...deckt sich mit den mageren Erinnerungen aus der Schule sehr exa=
kt

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 10:44:45 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>>> Dann erklär ich dir, wer hier nix mehr kauft.
>>> Klag doch...
>>
>> Das dürfte passieren, ja.
>
> bereit dich schonmal seelisch auf ein ..."eingestellt" vor

Bei einem Zivilprozess?

Marco


--
Der Igel mit viel Winterspeck
spritzt unter'm Rad viel besser weg.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 10:46:44 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>> Andernfalls könnte der (zu Unrecht) Verdächtigte doch darauf bestehen,
>> an Ort und Stelle (also ggf. an der einzigen vorhandenen Kasse) auf die
>> Polizei zu warten, oder? :-)
>
> Wenn er sich seinen Ruf nachhaltig versauen will - logo :-)

Ganz meiner Meinung - ich würde einfach gehen.

Marco


--
Studentin: "Warum schmeckt es denn nicht süß, wenn im Sperma neben Glucose
auch Fructose enthalten ist?"
- Hörsaal bricht in lachen aus, Studentin errötet -
Prof.: "Weil die Geschmacksrezeptoren für süß an der Zungenspitze liegen...
nicht im Rachen!"
(Medizin-Vorlesung, Uni Düsseldorf)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 11:04:13 von Dirk Moebius

Sabine Sauer writes:

> Jürgen Gerkens schrieb:
>>
>>
>> Mitnichten. Die müssen sich damit abfinden, daß sie weder den Inhalt
>> kontrollieren, noch den Zutritt wegen des mitgenommenen Rucksacks
>> verweigern dürfen, mit einem deswegen ausgesprochened Hausverbot
>> könnten sich Filialleiter oder Personal die Backe putzen.
>>
>> Quellen / Urteile dazu hatte ich bereits genannt.
>>
>> Schöne Grüße
>> Jürgen Gerkens
>>

> Wenn Dir der Fillialleiter Kraft seines Hausrechts wegen der Missachtung
> seiner AGB "Taschen bitte draussen lassen" Hausverbot erteilt

Dann wende ich mich eben an die Geschäftsleitung.

Hat insoweit ganz gut geklappt, als zwei Tage später der gleiche
Filialleiter im Leichenbitter-Anzug und mit einer Flasche Sekt
vor meiner Wohnngstür stand.

Die M*TR* AG in Köln fand die Fragem wie ernst sie BGH-Urteile nimmt,
offenbar ernst genug, um seine Entscheidung zu korrigieren...


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 11:06:02 von gerkens

Peter Bruells haute in die Tasten:

> Nein. Aber ich "muss" auch nicht im einzigen Supermarkt im Ort
> einkaufen, selbst, wenn ich keinen Wagen besitze. Zumal einen die
> "Betreten mit Rucksack" Regel ja nicht jedes mal auf's neue anspringt,
> sondern man dann halt entsprechend planen muß, indem man den Rucksack
> zu Hause läßt und stattdessen eine Einkaufstasche mitnimmt.

Es soll vorkommen, daß Leute auch noch mehr zu tun haben, als nur
einzukaufen und das, was die dann mithaben, vorher woanders schlichtweg
gebraucht haben. Sieht dann die Rechtslage auch noch so aus, daß man mir
definitiv auch dann kein Hausverbot ausprechen kann, wenn ich meine Taschen
nicht filzen lasse (bzw. ich es garantiert nicht zulassen werde, wenn die
Tonart nicht stimmt), ist das Thema durch. Da wird schon deshalb nicht erst
nach Hause gefahren, um nicht jedesmal Wege und 30 bis 45 Minuten Zeit im
Berufsverkehr zu verdödeln. Brauche ich für den Arbeitsweg ca. 25 bis 30
Minuten, ist es mir einfach zu beknackt, mich wegen derartiger Wünsche erst
durch die Feierabendschlange zu wuseln, dann erneut ins Zentrum zu fahren
und dann nochmals wieder im Berufsverkehr zurück zu fahren.

> Ja, das ist nervend, keine Frage.

IMHO nerviger, als ab und zu mal einen Verkäufer zu ignorieren, der Regeln
anwenden möchte, bei denen er juristisch durch das Eis bricht, auf dem er
steht.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 11:06:50 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 10:46:44 +0100, Marco Sondermann =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:
>
>>> Andernfalls könnte der (zu Unrecht) Verdächtigte doch darauf bes=
tehen,
>>> an Ort und Stelle (also ggf. an der einzigen vorhandenen Kasse) auf =
die
>>> Polizei zu warten, oder? :-)
>>
>> Wenn er sich seinen Ruf nachhaltig versauen will - logo :-)
>
> Ganz meiner Meinung - ich würde einfach gehen.
>
Wenn man dich den lässt, ich würde es icht.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 11:21:24 von Peter Bruells

Jürgen Gerkens <> writes:

> Peter Bruells haute in die Tasten:
>
>> Nein. Aber ich "muss" auch nicht im einzigen Supermarkt im Ort
>> einkaufen, selbst, wenn ich keinen Wagen besitze. Zumal einen die
>> "Betreten mit Rucksack" Regel ja nicht jedes mal auf's neue anspringt,
>> sondern man dann halt entsprechend planen muß, indem man den Rucksack
>> zu Hause läßt und stattdessen eine Einkaufstasche mitnimmt.

> Es soll vorkommen, daß Leute auch noch mehr zu tun haben, als nur
> einzukaufen und das, was die dann mithaben, vorher woanders schlichtweg
> gebraucht haben.

Die Standardantwort darauf is - sorry - "heul doch."


> Sieht dann die Rechtslage auch noch so aus, daß man mir definitiv
> auch dann kein Hausverbot ausprechen kann, wenn ich meine Taschen
> nicht filzen lasse (bzw. ich es garantiert nicht zulassen werde,
> wenn die Tonart nicht stimmt), ist das Thema durch.



Die Rechtslage ist - entgegen Deines Fußaufstampfens - nicht
eindeutig. Selbst was Du zititiesrt hast, spricht von einer
uneingeschränkten Öffnung des Geschäfts für die Verkehr, was bei einem
generellebn Rucksackverbot eben nicht gegeben ist.


[Ich, Ich, Ich, Mein, Mein, Mein]

Ja, nervt. Nochmal: Warum ist Dein Nervindex gesetzprägend?

>> Ja, das ist nervend, keine Frage.

> IMHO nerviger, als ab und zu mal einen Verkäufer zu ignorieren, der
> Regeln anwenden möchte, bei denen er juristisch durch das Eis
> bricht, auf dem er steht.

Bisher hast Du nicht überzeugend nachgewiesen, daß ein generelles
"Rucksack => Du kumst hier net rein" unzuässig ist. Deine Anekdote
läßt sich ebenso trivial damit erklären, daß (a) die Geschäftsleitung
kundenfreundlicher ist oder (b) der Vorgesetze den Filialleiter nicht
leiden kann und Dich als Aufhänger benutzt, ihn ein wenig zu
demütigen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 11:22:34 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Gerhard Torges, geb. Hölscher <> wrote:
>> Andernfalls könnte der (zu Unrecht) Verdächtigte doch darauf bestehen,
>> an Ort und Stelle (also ggf. an der einzigen vorhandenen Kasse) auf die
>> Polizei zu warten, oder? :-)

> Wenn er sich seinen Ruf nachhaltig versauen will - logo :-)

Nein, wenn er ihn sich eben _nicht_ versauen will.

Wenn er mit dem Verkäufer in irgendeinen Raum mitgeht, hat er schon
verloren - er wird nie beweisen können, daß das, was da auf dem
Tisch liegt, nicht vorher in seinem Rucksack war.


Dirk

--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 11:23:00 von ingo.thies

(Gerald Gruner) schrieb am 21.03.04:

> z.B. das Risiko zu minimieren, indem man in der Hausordnung Taschen
> und Rucksäcke verbietet...?

"Dieser Laden wünscht keine Kunden. Bitte kaufen Sie woanders ein."

> Ich versuche trotzdem ein gewisses Verständnis für Geschäfte und deren
> Probleme mit Ladendieben zu wecken.

Warum eigentlich, hast Du mit denen einen Vertrag?

Gruß
Ingo

--
Was eint Astronomen und Zahnärzte? Beide suchen nach schwarzen Löchern!

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 11:30:44 von Ulrich Gehauf

"gunther" <> schrieb am 20 Mrz 2004:

>| | | warum kann der rucksack denn nicht "draussen beleiben" ?
>| |
>| | Vielleicht weil sich im Rucksack Dinge befinden, die man ungern
>| | unbewacht am Eingang zurücklässt. Ein Notebook zum Beispiel,
>| | oder ein Organizer. Solche Dinge sind in Studentenrucksäcken
>| | nicht un- gewöhnlich.
>
> hi,
> ack. aber schaemen musst du dich deshalb ja nicht? also kann die
> verkaeuferin roch ruhig reinschauen, oder?

Kann ich mal in deine Unterhose gucken? Schämen brauchst du dich
deswegen ja nicht, oder?

"Man" will halt einfach niemand hineinschauen lassen. Geht ja auch
keinen was an, was da drinn ist. Auch wenn es nichts ist, wofür man
sich schämen müsste.

Gruß
Uli

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 11:43:11 von gerkens

Peter Bruells haute in die Tasten:

> Die Standardantwort darauf is - sorry - "heul doch."

Nö, das sollen diejenigen tun, denen es nicht paßt, was ich - einwandfrei
und legal - tue. Die können rumpunken bis der Arzt kommt, es ist mir
schlichtweg egal.

> Die Rechtslage ist - entgegen Deines Fußaufstampfens - nicht
> eindeutig. Selbst was Du zititiesrt hast, spricht von einer
> uneingeschränkten Öffnung des Geschäfts für die Verkehr, was
> bei einem generellebn Rucksackverbot eben nicht gegeben ist.

Trotzdem ist es egal. Es besteht auch dann kein Recht zur
Taschenkontrolle und wegen eines "Verstoßes" gegen ein
"Taschen bitte draußen lassen"-Schild, daß man dann eben
nicht beachtet, ist eine Festnahme nicht möglich bzw.
ganz einfach illegal.

> Ja, nervt. Nochmal: Warum ist Dein Nervindex gesetzprägend?

Weil diese Gesetze für alle gelten.

>>> Ja, das ist nervend, keine Frage.

> Bisher hast Du nicht überzeugend nachgewiesen, daß ein generelles
> "Rucksack => Du kumst hier net rein" unzuässig ist.

Selbst wenn, wäre sogar das völlig Wurst. Steht man dennoch mit dem
Rucksack an der Kasse, besteht dennoch kein Recht zur Taschenkontrolle.
Eine Quelle, daß das sogar bei Hinweis auf Kontrollen unzuöässig wäre,
habe ich genannt. Für eine Festnahme bleibt ohnehin ein hinreichender
Verdacht nötig. Also was kann das Personal tun? Nichts.

Sie hätten einen an der Tür bitten können, den Rucksack draußen zu lassen.
Ob sie dazu das Recht hätten, stünde sogar noch auf einem anderen Blatt.

> Deine Anekdote
> läßt sich ebenso trivial damit erklären, daß (a) die Geschäftsleitung
> kundenfreundlicher ist oder (b) der Vorgesetze den Filialleiter nicht
> leiden kann und Dich als Aufhänger benutzt, ihn ein wenig zu
> demütigen.

Meine Anekdote? Filialleiter? Geschäftsleitung? Häh?
Sag' mal, was hast Du eigentlich zum Frühstück getrunken?

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 11:48:22 von gerkens

Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:

> Wenn man dich den lässt, ich würde es icht.

Dann würdest *Du* dich strafbar machen! Ich würde z.B. an der Kasse die
Polizei rufen und dich dann anzeigen. Es sein denn, Du nimmst mich nicht
fest. Dann gehe ich einfach und laufe denjenigen, der sich mir in den Weg zu
stellen versucht, um. Greift mich derjenige dann an, wird erst Recht die
Polizei gerufen, diese bitte dann ich, die Tasche zu durchsuchen, weise das
Eigentum nach und dann gibt es wegen des tätlichen Angriffes gegen mich eine
Strafanzeige.

Ohne vorläufige Festnahme, für die es dann aber Gründe geben muß, wird ein
Abmarsch nicht legal zu verhindern sein. Und wenn der Kunde dann einfach
durch denjenigen hindurch läuft, ist das zwar persönliches Pech, aber dessen
gutes Recht, sich einer illegalen Freiheitsberaubung nicht zu beugen.

"Herr Polizist, der hat gegen unser Schild verstoßen!", wird nicht wirklich
als Begründung reichen. Und wenn derjenige dann tatsächlich nichts
eingesteckt hat, dürfte sich die Basis für einen ausreichenen Tatverdacht im
Nachhinein so was von verflüchtigen, daß man sich das gut überlegen sollte.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:08:40 von Hans-Lothar Werner

Jürgen Gerkens <> wrote:


>
>> Wenn man dich den lässt, ich würde es icht.
>
> Dann würdest *Du* dich strafbar machen! Ich würde z.B. an der Kass=
e die
> Polizei rufen und dich dann anzeigen. Es sein denn, Du nimmst mich nic=
ht
> fest. Dann gehe ich einfach und laufe denjenigen, der sich mir in den =

> Weg zu
> stellen versucht, um. Greift mich derjenige dann an, wird erst Recht d=
ie
> Polizei gerufen, diese bitte dann ich, die Tasche zu durchsuchen, weis=
e =

> das
> Eigentum nach und dann gibt es wegen des tätlichen Angriffes gegen m=
ich =

> eine
> Strafanzeige.

Schau mal - wenn dem wirklich so wäre, dürfte kein Laden(detektiv) e=
s mehr =

riskieren
einen (mutmasslichen) Dieb festzuhalten.
Das passiert, täglich, 100te wenn nicht 1000e Male, erfolgreich, ohne =

Konsequenzen für
die Laden(detektive)...irgendwas stimmt da zwischen THeorie und RL nicht=
..
>

> "Herr Polizist, der hat gegen unser Schild verstoßen!", wird nicht =

> wirklich
> als Begründung reichen.

Es wird auch nciht wirklich irnkjemand so blöde sein, das als Argument=
zu =

nehmen.
..."wir haben den Verdacht, der Herr jat was...!"

Ihch habs einmal erlebt bewusst , wie ein sportiver Jugendlicher, sagen =

wir mal...
eher einfacheren Aussehens...sich weigerte, dem Detektiv zu folgen....da=
s =

war wirklich
ein grober Fehler, am Schluss haben sie ihn zu dritt "überreden" kön=
nen...

Kein Detektiv, der tatsächlich_den_Verdacht_hat, du hättest was
gemopst, wird dich gehen lassen, never.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:14:50 von Hans-Lothar Werner

Jürgen Gerkens <> wrote:


> Trotzdem ist es egal. Es besteht auch dann kein Recht zur
> Taschenkontrolle und wegen eines "Verstoßes" gegen ein
> "Taschen bitte draußen lassen"-Schild, daß man dann eben
> nicht beachtet, ist eine Festnahme nicht möglich bzw.
> ganz einfach illegal.

Das mag sein, wird auch kaum jemand behaupten.
>

>> Bisher hast Du nicht überzeugend nachgewiesen, daß ein generelles=

>> "Rucksack =3D> Du kumst hier net rein" unzuässig ist.
>
> Selbst wenn, wäre sogar das völlig Wurst. Steht man dennoch mit de=
m
> Rucksack an der Kasse, besteht dennoch kein Recht zur Taschenkontrolle=
..
> Eine Quelle, daß das sogar bei Hinweis auf Kontrollen unzuöässig=
wäre,
> habe ich genannt. Für eine Festnahme bleibt ohnehin ein hinreichende=
r
> Verdacht nötig. Also was kann das Personal tun? Nichts.

Dir den KV verweigern, siehe:



und nebenbei - ich kenne sehr wohl Supermärkte, da wirst du ohne Wagen=
zB
weder bedient noch kassiert.

Scheint - ob der jahrelangen Praxis rechtens zu sein...
>

> Sag' mal, was hast Du eigentlich zum Frühstück getrunken?
>
EInen guten SAECO-Crema und ein Glas vom guten Aldi-Premium-O-Saft :-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:16:22 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:
>
> Hat insoweit ganz gut geklappt, als zwei Tage später der gleiche
> Filialleiter im Leichenbitter-Anzug und mit einer Flasche Sekt
> vor meiner Wohnngstür stand.
>
Das glaube ich dir nicht.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:17:22 von Peter Bruells

Jürgen Gerkens <> writes:

> Peter Bruells haute in die Tasten:


>> Die Rechtslage ist - entgegen Deines Fußaufstampfens - nicht
>> eindeutig. Selbst was Du zititierst hast, spricht von einer
>> uneingeschränkten Öffnung des Geschäfts für die Verkehr, was bei
>> einem generellebn Rucksackverbot eben nicht gegeben ist.

> Trotzdem ist es egal. Es besteht auch dann kein Recht zur
> Taschenkontrolle und wegen eines "Verstoßes" gegen ein
> "Taschen bitte draußen lassen"-Schild, daß man dann eben
> nicht beachtet, ist eine Festnahme nicht möglich bzw.
> ganz einfach illegal.

Davon redet nur zur Zeit keiner, sondern von einem Eintrittsverbot mit
Rucksäcken.

>> Bisher hast Du nicht überzeugend nachgewiesen, daß ein generelles
>> "Rucksack => Du kumst hier net rein" unzuässig ist.

> Selbst wenn, wäre sogar das völlig Wurst. Steht man dennoch mit dem
> Rucksack an der Kasse, besteht dennoch kein Recht zur
> Taschenkontrolle.

Stimmt. Nur kommst Du halt ggf. nicht rein, weil man Dich am Eingang
abfängt und hinauskomplimentiert. Darum geht es mittlerweile. Nicht um
die Kontrolle.

> Eine Quelle, daß das sogar bei Hinweis auf Kontrollen unzuöässig wäre,
> habe ich genannt. Für eine Festnahme bleibt ohnehin ein hinreichender
> Verdacht nötig. Also was kann das Personal tun? Nichts.

Doch, Dich von Anfang an nicht hereinlassen. Darum ging es. Darf Dir
der Supermarkt den Eintritt mit Rucksack verwehren.


> Sie hätten einen an der Tür bitten können, den Rucksack draußen zu
> lassen.

Darum geht es. Solltest Du auch wissen, denn schließlich antwortest Du
ja auch in einem Teilthread, in dem es um ein Einlaßverbot bei Verstoß
gegen die Kleiderordnung geht.

> Ob sie dazu das Recht hätten, stünde sogar noch auf einem anderen Blatt.

Darum hatte ich das das Beispiel des Kasinos gebracht.


....

> Meine Anekdote? Filialleiter? Geschäftsleitung? Häh?

Tut mir leid, ich hatte Dich mit Dirk Möbus verwechselt, der eine
ähnliche Rechtsauffassunf vertritt und besagte Anekdote in
<> als Unterstütung Deiner
These anbot.

> Sag' mal, was hast Du eigentlich zum Frühstück getrunken?

Es wäre angenehm, wenn Du Dein rumgrpolle auf ein Minimum beschränken
würdest.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:18:20 von Hans-Lothar Werner

On 22 Mar 2004 11:22:34 +0100, Dirk Moebius <>=
=

wrote:

> Hans-Lothar Werner writes:
>
>> Gerhard Torges, geb. Hölscher <> wrote:
>>> Andernfalls könnte der (zu Unrecht) Verdächtigte doch darauf bes=
tehen,
>>> an Ort und Stelle (also ggf. an der einzigen vorhandenen Kasse) auf =
die
>>> Polizei zu warten, oder? :-)
>
>> Wenn er sich seinen Ruf nachhaltig versauen will - logo :-)
>
> Nein, wenn er ihn sich eben _nicht_ versauen will.
>
> Wenn er mit dem Verkäufer in irgendeinen Raum mitgeht, hat er schon
> verloren - er wird nie beweisen können, daß das, was da auf dem
> Tisch liegt, nicht vorher in seinem Rucksack war.
>
Hmmm - glaubst du echt, das ist gang und gäbe?....kann ich mir
nicht vorstellen, ehrlich gesagt.

Bleibst du an der Kasse....tuschelt halt hinterher wochenlang das halbe
weibliche Dorf wochen lang...."da - das isser!" ;-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:21:50 von Peter Bruells

Hans-Lothar Werner <> writes:

> Jürgen Gerkens <> wrote:

> Schau mal - wenn dem wirklich so wäre, dürfte kein Laden(detektiv)
> es mehr riskieren einen (mutmasslichen) Dieb festzuhalten. Das
> passiert, täglich, 100te wenn nicht 1000e Male, erfolgreich, ohne
> Konsequenzen für die Laden(detektive)...irgendwas stimmt da zwischen
> THeorie und RL nicht.

Den üblichen Berichten und eigener Erfahrung nach greifen sauber
ausgebildete Ladendetektive vor allem dann zu, wenn ihr Fall
wasserdicht ist.


> Ich habs einmal erlebt bewusst , wie ein sportiver Jugendlicher,
> sagen wir mal... eher einfacheren Aussehens...sich weigerte, dem
> Detektiv zu folgen....das war wirklich ein grober Fehler, am Schluss
> haben sie ihn zu dritt "überreden" können...


> Kein Detektiv, der tatsächlich_den_Verdacht_hat, du hättest was
> gemopst, wird dich gehen lassen, never.


Zwischen "folgen" und "nicht mitkommen" besteht ein Himmelweiter
Unterscheid. Ich würde mich jedenfalls weigern, den Ort, an dem man
mich festgenommen hat, zu verlassen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:25:41 von Matthias Kryn

Hans-Lothar Werner <> schrieb:

> Schau mal - wenn dem wirklich so wäre, dürfte kein
> Laden(detektiv) es mehr riskieren
> einen (mutmasslichen) Dieb festzuhalten.
> Das passiert, täglich, 100te wenn nicht 1000e Male,
> erfolgreich, ohne Konsequenzen für
> die Laden(detektive)...irgendwas stimmt da zwischen THeorie
> und RL nicht.

Ich kenne keinen einzigen Ladendetektiv, der es sich erlauben
würde, aufgrund eines bloßen Verdachts jemanden festzuhalten.

Die Ladendetektive, mit denen ich bis jetzt zu tun hatte, haben
ausschließlich diejenigen festgehalten, bei denen sie den
Diebstahl selbst beobachtet hatten.

Grüße
Matthias

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:26:38 von Hans-Lothar Werner

Peter Bruells <> wrote:

>> Schau mal - wenn dem wirklich so wäre, dürfte kein Laden(detektiv=
)
>> es mehr riskieren einen (mutmasslichen) Dieb festzuhalten. Das
>> passiert, täglich, 100te wenn nicht 1000e Male, erfolgreich, ohne
>> Konsequenzen für die Laden(detektive)...irgendwas stimmt da zwische=
n
>> THeorie und RL nicht.
>
> Den üblichen Berichten und eigener Erfahrung nach greifen sauber
> ausgebildete Ladendetektive vor allem dann zu, wenn ihr Fall
> wasserdicht ist.

Klar - aber jeder liegt gelegentlich daneben...ausser hoffentlich dem
Lufthan*a_piloten vorne links ;-)
>
>
>> Ich habs einmal erlebt bewusst , wie ein sportiver Jugendlicher,
>> sagen wir mal... eher einfacheren Aussehens...sich weigerte, dem
>> Detektiv zu folgen....das war wirklich ein grober Fehler, am Schluss
>> haben sie ihn zu dritt "überreden" können...
>
>
>> Kein Detektiv, der tatsächlich_den_Verdacht_hat, du hättest was
>> gemopst, wird dich gehen lassen, never.
>
>
> Zwischen "folgen" und "nicht mitkommen" besteht ein Himmelweiter
> Unterscheid. Ich würde mich jedenfalls weigern, den Ort, an dem man
> mich festgenommen hat, zu verlassen.

OK - ich denke , das wird dir niemand verwehren.
Kann halt sein , dass du ne Weile stehst da.


hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:28:42 von Matthias Kryn

Peter Bruells <> schrieb:

> Den üblichen Berichten und eigener Erfahrung nach greifen
> sauber ausgebildete Ladendetektive vor allem dann zu, wenn
> ihr Fall wasserdicht ist.

ACK.


> Zwischen "folgen" und "nicht mitkommen" besteht ein
> Himmelweiter Unterscheid. Ich würde mich jedenfalls weigern,
> den Ort, an dem man mich festgenommen hat, zu verlassen.

Und das ist erlaubt und wird von "ordentlichen" Ladendetektiven
normalerweise auch akzeptiert. Notfalls stellt man dann noch ein
halbes Dutzend Verkäufer um die Jungs - so einmal bei einem
walisischen Bergarbeiter mit zwei Arbeitskollegen erlebt.

Grüße
Matthias

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:30:40 von Hans-Lothar Werner

Matthias Kryn <> wrote:

>
>> Schau mal - wenn dem wirklich so wäre, dürfte kein
>> Laden(detektiv) es mehr riskieren
>> einen (mutmasslichen) Dieb festzuhalten.
>> Das passiert, täglich, 100te wenn nicht 1000e Male,
>> erfolgreich, ohne Konsequenzen für
>> die Laden(detektive)...irgendwas stimmt da zwischen THeorie
>> und RL nicht.
>
> Ich kenne keinen einzigen Ladendetektiv, der es sich erlauben
> würde, aufgrund eines bloßen Verdachts jemanden festzuhalten.
>
> Die Ladendetektive, mit denen ich bis jetzt zu tun hatte, haben
> ausschließlich diejenigen festgehalten, bei denen sie den
> Diebstahl selbst beobachtet hatten.
>
Sicherlich..ich erinner mich aber auch an den FEF (ja - ne , nich ich)
im teen-Alter...der griff immer frisch und frei zu, und liess das Zeuch
aber wieder irgendwo in Regalen versteckt liegen, wenn er glaubte "Lunte=

zu riechen" - also ich war unfreiwillig mehr oder weniger daneben - ich =

ghab das
nicht mitbekommen.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:51:50 von Peter Bruells

Hans-Lothar Werner <> writes:

> Peter Bruells <> wrote:

>> Den üblichen Berichten und eigener Erfahrung nach greifen sauber
>> ausgebildete Ladendetektive vor allem dann zu, wenn ihr Fall
>> wasserdicht ist.

> Klar - aber jeder liegt gelegentlich daneben...ausser hoffentlich dem
> Lufthan*a_piloten vorne links ;-)

Darum schrieb ich "sauber" ausgebildet. Es ist einfach effizienter,
sich nur auf die wasserdichten Fälle zu konzentrieren und im
Zweifelsfalle die Leute ziehen zu lassen. Ladendetektive kennen ihre
Pappenheimer und werden diese Zeifelsfälle beim nächsten Auffallen
einfach genauer beobachten.

Einen Unschuldigen festzuhalten ist *böse* und kann richtig teuer
werden. Warum das riskieren, während man in der Zeit sichere
Kandidaten mangels Überwachung laufen lassen muß?

Sowas passiert nur in Läden mit schlechter Führung, just die Art von
Filialen, die irgendwann mal von der Konzenleitung einen kräftigen
Tritt in den Hintern kriegen.


>> Zwischen "folgen" und "nicht mitkommen" besteht ein Himmelweiter
>> Unterscheid. Ich würde mich jedenfalls weigern, den Ort, an dem man
>> mich festgenommen hat, zu verlassen.

> OK - ich denke , das wird dir niemand verwehren. Kann halt sein,
> dass du ne Weile stehst da.


Nicht so lange. In der Zwischenzeit rufe ich ja per Handy 110 an und
melde Freiheitsberaubung und Nötigung.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:52:57 von Peter Bruells

Hans-Lothar Werner <> writes:

> Matthias Kryn <> wrote:

>> Die Ladendetektive, mit denen ich bis jetzt zu tun hatte, haben
>> ausschließlich diejenigen festgehalten, bei denen sie den
>> Diebstahl selbst beobachtet hatten.

> Sicherlich..ich erinner mich aber auch an den FEF (ja - ne , nich
> ich) im teen-Alter...der griff immer frisch und frei zu, und liess
> das Zeuch aber wieder irgendwo in Regalen versteckt liegen, wenn er
> glaubte "Lunte zu riechen" - also ich war unfreiwillig mehr oder
> weniger daneben - ich ghab das nicht mitbekommen.

Du bist auch nicht ausgebildet und hast keine Unterstützung durch die
Kameras.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:55:53 von Hans-Lothar Werner

Peter Bruells <> wrote:

> Nicht so lange. In der Zwischenzeit rufe ich ja per Handy 110 an und
> melde Freiheitsberaubung und Nötigung.
>

....Wenn die schon die Pozelei rufen zwecks Durchsuchung, werden die nich=
t =

amused
sein, wenn du noch einen Notruf fakest ;-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:56:11 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>>>> Andernfalls könnte der (zu Unrecht) Verdächtigte doch darauf bestehen,
>>>> an Ort und Stelle (also ggf. an der einzigen vorhandenen Kasse) auf die
>>>> Polizei zu warten, oder? :-)
>>>
>>> Wenn er sich seinen Ruf nachhaltig versauen will - logo :-)
>>
>> Ganz meiner Meinung - ich würde einfach gehen.
>>
> Wenn man dich den lässt, ich würde es icht.

Aha, neben der Freiheitsberaubung würdest du also auch noch eine
Körperverletzung begehen - oder wie darf ich das verstehen? Und falls ja,
dann gibt es auf meiner Seite immer noch sowas wie Notwehr. Von der Anzeige
und der Klage auf Schadenersatz / Schmerzensgeld ganz zu schweigen.

Marco


--
Warum sich selber foltern, wenn das leben es tut?

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:56:36 von Hans-Lothar Werner

On 22 Mar 2004 12:52:57 +0100, Peter Bruells <> wrote:

> Hans-Lothar Werner <> writes:
>
>> Matthias Kryn <> wrote:
>
>>> Die Ladendetektive, mit denen ich bis jetzt zu tun hatte, haben
>>> ausschließlich diejenigen festgehalten, bei denen sie den
>>> Diebstahl selbst beobachtet hatten.
>
>> Sicherlich..ich erinner mich aber auch an den FEF (ja - ne , nich
>> ich) im teen-Alter...der griff immer frisch und frei zu, und liess
>> das Zeuch aber wieder irgendwo in Regalen versteckt liegen, wenn er
>> glaubte "Lunte zu riechen" - also ich war unfreiwillig mehr oder
>> weniger daneben - ich ghab das nicht mitbekommen.
>
> Du bist auch nicht ausgebildet und hast keine Unterstützung durch di=
e
> Kameras.
>
....ich stand / lief daneben, bis sich die Hand auf alle 3 Schultern legt=
e.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 12:59:36 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>>> Wenn man dich den lässt, ich würde es icht.
>>
>> Dann würdest *Du* dich strafbar machen! Ich würde z.B. an der Kasse die
>> Polizei rufen und dich dann anzeigen. Es sein denn, Du nimmst mich nicht
>> fest. Dann gehe ich einfach und laufe denjenigen, der sich mir in den
>> Weg zu
>> stellen versucht, um. Greift mich derjenige dann an, wird erst Recht die
>> Polizei gerufen, diese bitte dann ich, die Tasche zu durchsuchen, weise
>> das
>> Eigentum nach und dann gibt es wegen des tätlichen Angriffes gegen mich
>> eine
>> Strafanzeige.
>
> Schau mal - wenn dem wirklich so wäre, dürfte kein Laden(detektiv) es mehr
> riskieren
> einen (mutmasslichen) Dieb festzuhalten.
> Das passiert, täglich, 100te wenn nicht 1000e Male, erfolgreich, ohne
> Konsequenzen für
> die Laden(detektive)...irgendwas stimmt da zwischen THeorie und RL nicht.

Nein, es ist alles in bester Ordnung. Wenn der Dieb auf frischer Tat
ertappt wird, kann man ihn natürlich bis zum Eintreffen der Polizei
aufhalten. Aber eben nicht, weil man trotz Füße aufstampfen nicht in die
Tasche gucken durfte.

> Ihch habs einmal erlebt bewusst , wie ein sportiver Jugendlicher, sagen
> wir mal...
> eher einfacheren Aussehens...sich weigerte, dem Detektiv zu folgen....das
> war wirklich
> ein grober Fehler, am Schluss haben sie ihn zu dritt "überreden" können...

Ha, das ist ja noch schöner. Das Strafverfahren gegen die drei hätte auf
jeden Fall mit einem Einschnitt in die Geldbörse geändert. Jemanden
irgendwo hin bringen, dazu haben die nämlich genau gar kein Recht.

> Kein Detektiv, der tatsächlich_den_Verdacht_hat, du hättest was
> gemopst, wird dich gehen lassen, never.

Und mit den Konsequenzen leben müssen.

Marco


--
"Ich will nicht lieben; Falls doch, hängt mich auf; Hergott nein, ich will
nicht."
(William Shakespeare, "Verlorene Liebesmüh", 4. Akt, 3. Szene)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:04:11 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

> und nebenbei - ich kenne sehr wohl Supermärkte, da wirst du ohne Wagen zB
> weder bedient noch kassiert.

*lol* Wo? Kann ich nicht glauben. Ich (und eine Menge andere Leute)) werde
mir für eine Tüte Chips oder was auch immer sicherlich keinen Wagen angeln.

Marco


--
Nur Narren sind sicher - der kluge Mann denkt weiter nach.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:04:41 von Peter Bruells

Hans-Lothar Werner <> writes:

> Peter Bruells <> wrote:
>
> > Nicht so lange. In der Zwischenzeit rufe ich ja per Handy 110 an und
> > melde Freiheitsberaubung und Nötigung.
> >
>
> ...Wenn die schon die Pozelei rufen zwecks Durchsuchung, werden die
> nicht amused sein, wenn du noch einen Notruf fakest ;-)


Wieso "fakest"? Unter der Prämisse, daß ich unschuldig bin, WERDE ich
gerade meiner Freiheit beraubt und genötigt. Da werde ich mich nicht
auf das Wort irgendwelcher obsukurer "Detektive", daß man die Polizei
gerufen habe, verlassen, zumal ich ja davon ausgehen muß, daß sie
lügen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:06:49 von Peter Bruells

Hans-Lothar Werner <> writes:

> On 22 Mar 2004 12:52:57 +0100, Peter Bruells <> wrote:
>
> >> Sicherlich..ich erinner mich aber auch an den FEF (ja - ne , nich
> >> ich) im teen-Alter...der griff immer frisch und frei zu, und liess
> >> das Zeuch aber wieder irgendwo in Regalen versteckt liegen, wenn er
> >> glaubte "Lunte zu riechen" - also ich war unfreiwillig mehr oder
> >> weniger daneben - ich ghab das nicht mitbekommen.
> >
> > Du bist auch nicht ausgebildet und hast keine Unterstützung durch die
> > Kameras.
> >
> ...ich stand / lief daneben, bis sich die Hand auf alle 3 Schultern legte.

Und? Kam er damit durch? Wenn's sauber gemacht ist, dann verfolgt ein
stationärer Detektiv den Täter mittels Kamera und dirigiert den
anderen per Funk.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:08:39 von Matthias Kryn

Hans-Lothar Werner <> schrieb:
> Peter Bruells <> wrote:
>
> > Nicht so lange. In der Zwischenzeit rufe ich ja per Handy
> > 110 an und melde Freiheitsberaubung und Nötigung.
> >
>
> ...Wenn die schon die Pozelei rufen zwecks Durchsuchung,
> werden die nicht amused
> sein, wenn du noch einen Notruf fakest ;-)

Das ist nicht gefaked, sondern bitterer Ernst. Und falls der
Verdacht unbegründet ist, wird es für die sog. "Ladendetektive"
richtig teuer.

Grße
Matthias

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:14:19 von gerkens

Peter Bruells haute in die Tasten:

> Davon redet nur zur Zeit keiner, sondern von einem Eintrittsverbot mit
> Rucksäcken.

Wer allen Ernstes der Meinung ist, daß Supermärkte jemand an die Eingangstür
stellen können, der die Aufgabe, Rucksackträgern den Einlaß zu verwehren,
mit solchen Leuten muß man nicht ernsthaft diskutieren.

> Stimmt. Nur kommst Du halt ggf. nicht rein, weil man Dich am Eingang
> abfängt und hinauskomplimentiert. Darum geht es mittlerweile.

Ach? Seit wann ist hier Science Fiction Thema?

> Nicht um die Kontrolle.

Du solltest mal den Betreff lesen und dir dir Realität ansehen. Du kannst
auch gern mal mit mir in sämliche real existierenden Supermärkte latschen
und mir die Leute vom Personal zeigen, die dort am Eingang stehen.

> Doch, Dich von Anfang an nicht hereinlassen. Darum ging es. Darf Dir
> der Supermarkt den Eintritt mit Rucksack verwehren.

Sie dürfen noch nicht mal dann ein Hausverbot aussprechen, wenn ich bereits
mit Tasche im Laden stehe und diese trotz Hinweis auf (laut putzigen
Vorstellungen der Geschäftsführung) für diesen Fall angedrohten
Taschenkontrollen. Die Quelle dafür hatte ich bereits zwei Mal genannt,
folglich ist es mir schlichtweg egal, wenn jemand rechtswidrige
anderslautende Vorstellungen hat.

> Darum geht es. Solltest Du auch wissen, denn schließlich
> antwortest Du ja auch in einem Teilthread,

Ich hatte bereits eine Quelle genannt, wie egal es ist, wenn sie einem sogar
dann noch kein (wirksames) Hausverbot ausprechen dürfen, wenn man selbst
dann die Tasche mitnimmt und sogar trotz Hinweis auf Taschenkontrollen
keinen Einblick gewährt. Seitdem ich von dieser Entscheidung Kenntnis habe,
lasse ich mich eben gar nicht mehr auf das Risiko ein, daß bei Verlust
abgegebener Taschen keine Haftung erfolgt. Sonst habe ich den Rucksack nur
dann mitgenommen, wenn ohnehin mein Geld drin lag.

> in dem es um ein Einlaßverbot bei Verstoß
> gegen die Kleiderordnung geht.

Genau und zwar indem ich fragte, wie wichtig ein Gang ins Spielkasino im
Vergleich zu Lebensmittelkauf ist.

> Darum hatte ich das das Beispiel des Kasinos gebracht.

Solange man sich üblicherweise nicht von Roulette Chips ernährt, zähle ich
Kasinobesuche eher nicht zum Alltagsgeschäft.

> Es wäre angenehm, wenn Du Dein rumgrpolle auf ein Minimum beschränken
> würdest.

Bei Dir, dessen Argumentationsniveau in Höhe "PB> Heul doch!" hängen
geblieben
ist und der nicht mal mehr den Überblick hat, wem er eigentlich noch worauf
antwortet, achte ich eben darauf, dich nicht zu sehr zu überfordern.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:19:13 von deaf_null

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> >> Kein Detektiv, der tatsächlich_den_Verdacht_hat, du hättest was
> >> gemopst, wird dich gehen lassen, never.
> >
> >
> > Zwischen "folgen" und "nicht mitkommen" besteht ein Himmelweiter
> > Unterscheid. Ich würde mich jedenfalls weigern, den Ort, an dem man
> > mich festgenommen hat, zu verlassen.
>
> OK - ich denke , das wird dir niemand verwehren.
> Kann halt sein , dass du ne Weile stehst da.

Wer mich festnimmt, ist für meine körperliche Unversehrtheit
verantwortlich. Wenn ich Probleme mit längerem Stehen habe, wird
derjenige sich bequemen müssen, mir einen Stuhl zu besorgen, oder er
fängt sich auch ohne eigene Tätlichkeiten eine Anzeige wegen
Körperverletzung ein.


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:19:14 von deaf_null

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> > Hans-Lothar Werner <> wrote:
> >
> >> Justier mal deinen RL-Regler:
> >>
> >> Wenn der (oder wer immer) an der Tür steht und meint : Du kummst hier
> >> ned
> >> rein, ALder!
> >> ...was machen?
> >
> > Die Polizei rufen.
> >
> >
> Und was genau meinst du, macht die?

Den Laden schließen.


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:19:14 von deaf_null

Dirk Moebius <> wrote:

> > Gerhard Torges, geb. Hölscher <> wrote:
> >> Andernfalls könnte der (zu Unrecht) Verdächtigte doch darauf bestehen,
> >> an Ort und Stelle (also ggf. an der einzigen vorhandenen Kasse) auf die
> >> Polizei zu warten, oder? :-)
>
> > Wenn er sich seinen Ruf nachhaltig versauen will - logo :-)
>
> Nein, wenn er ihn sich eben _nicht_ versauen will.

So sehe ich das auch.
Wer nichts getan hat, tut gut daran, das schön in der Öffentlichekeit zu
belegen und den Ladenbesitzer ziemlich blöd aussehen zu lassen.


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:26:38 von gerkens

Gerhard Torges, geb. Hölscher haute in die Tasten:

> So sehe ich das auch.
> Wer nichts getan hat, tut gut daran, das schön in der Öffentlichekeit
> zu belegen und den Ladenbesitzer ziemlich blöd aussehen zu lassen.

Ganz putzig wird es dann, wenn die Polizei dann nichts findet und vor der
Kasse die Anzeige wegen Freiheitsberaubung, vielleicht auch noch wegen
Nötigung oder Körperverletzung aufzunehmen hat.

Meldet man irgendwo einen Ladendieb, den man selbst bei seiner Tat gesehen
hat, kriegt kaum einer seinen Hinter in Bewegung. Wer sich dann aber bei
zahlenden Kunden zu weit aus dem Fenster lehnt, der muß dann auch dafür die
Konsequenzen tragen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:28:12 von gerkens

Gerhard Torges, geb. Hölscher haute in die Tasten:

>> Und was genau meinst du, macht die?
>
> Den Laden schließen.

Nö, aber den Hilfstürsteher auslachen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:29:16 von Peter Bruells

(Gerhard Torges, geb. Hölscher) writes:

> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>
> > > Hans-Lothar Werner <> wrote:
> > >

> > >> Justier mal deinen RL-Regler:
> > >>
> > > Die Polizei rufen.
> > >
> > >
> > Und was genau meinst du, macht die?
>
> Den Laden schließen.

LOL. Rechtsnorm?

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:31:53 von deaf_null

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> >> Bisher hast Du nicht überzeugend nachgewiesen, daß ein generelles
> >> "Rucksack => Du kumst hier net rein" unzuässig ist.
> >
> > Selbst wenn, wäre sogar das völlig Wurst. Steht man dennoch mit dem
> > Rucksack an der Kasse, besteht dennoch kein Recht zur Taschenkontrolle.
> > Eine Quelle, daß das sogar bei Hinweis auf Kontrollen unzuöässig wäre,
> > habe ich genannt. Für eine Festnahme bleibt ohnehin ein hinreichender
> > Verdacht nötig. Also was kann das Personal tun? Nichts.
>
> Dir den KV verweigern, siehe:
>
>

Gehts ein wenig genauer?
Das ist ein langer Text.

Außerdem könnte $KUNDE, wenn das öfter vorkommt, auf den Gedanken
kommen, bevorzugt mit Rucksack bewaffnet das TK-Regal leerzuräumen und
im Falle der KV-Verweigerung eben alles an der Kasse liegenzulassen.

Ob $HAENDLER das lange mitmacht?


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:35:03 von deaf_null

Peter Bruells <> wrote:

> > Hans-Lothar Werner <> wrote:
> >
> > > > Hans-Lothar Werner <> wrote:
> > > >
>
> > > >> Justier mal deinen RL-Regler:
> > > >>
> > > > Die Polizei rufen.
> > > >
> > > >
> > > Und was genau meinst du, macht die?
> >
> > Den Laden schließen.
>
> LOL. Rechtsnorm?

Willkürlicher Vertoß gegen die Pflichten, die er sich durch die "Öffnung
für die Allgemeinheit" auferlegt hat.
Ist genau dasselbe, wenn $TUERSTEHER nur Leute mit weißer Hautfarbe in
$TANZLOKAL lassen will.


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:35:19 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Dirk Moebius <> wrote:
>>
>> Hat insoweit ganz gut geklappt, als zwei Tage später der gleiche
>> Filialleiter im Leichenbitter-Anzug und mit einer Flasche Sekt
>> vor meiner Wohnngstür stand.
>>
> Das glaube ich dir nicht.

Das macht mir nicht allzuviel aus. Aber Du kannst ihn gerne fragen:

real,-
Am Treptower Park 14
12435 Berlin


HTH

Dirk

--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:36:50 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> On 22 Mar 2004 11:22:34 +0100, Dirk Moebius <>
> wrote:

>> Hans-Lothar Werner writes:
>>
>>> Gerhard Torges, geb. Hölscher <> wrote:
>>>> Andernfalls könnte der (zu Unrecht) Verdächtigte doch darauf bestehen,
>>>> an Ort und Stelle (also ggf. an der einzigen vorhandenen Kasse) auf die
>>>> Polizei zu warten, oder? :-)
>>
>>> Wenn er sich seinen Ruf nachhaltig versauen will - logo :-)
>>
>> Nein, wenn er ihn sich eben _nicht_ versauen will.
>>
>> Wenn er mit dem Verkäufer in irgendeinen Raum mitgeht, hat er schon
>> verloren - er wird nie beweisen können, daß das, was da auf dem
>> Tisch liegt, nicht vorher in seinem Rucksack war.
>>
> Hmmm - glaubst du echt, das ist gang und gäbe?

Jemandem, der mir Diebstahl unterstellt, traue ich jede Schlechtigkeit zu.

Er mir ja auch.

> Bleibst du an der Kasse....tuschelt halt hinterher wochenlang das halbe
> weibliche Dorf wochen lang...."da - das isser!" ;-)

Und das andere halbe Dorf hat mitgekriegt, wie ich amtlich weißgewaschen
wurde - damit hab _ich_ keine Probleme.


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:39:01 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Peter Bruells <> wrote:

>> Zwischen "folgen" und "nicht mitkommen" besteht ein Himmelweiter
>> Unterscheid. Ich würde mich jedenfalls weigern, den Ort, an dem man
>> mich festgenommen hat, zu verlassen.

> OK - ich denke , das wird dir niemand verwehren.
> Kann halt sein , dass du ne Weile stehst da.

Macht nix.
Um den Verdienstausfall kümmert sich mein Anwalt.


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:39:59 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Peter Bruells <> wrote:
>> Nicht so lange. In der Zwischenzeit rufe ich ja per Handy 110 an und
>> melde Freiheitsberaubung und Nötigung.
>>

> ...Wenn die schon die Pozelei rufen zwecks Durchsuchung, werden die nicht
> amused
> sein, wenn du noch einen Notruf fakest ;-)

Von Faken kann bei einem widerrechtlichen Festhalten ja nicht die Rede
sein. Vor allem dann nicht, wenn man ein Kleinkind im Auto hat.

Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:41:17 von Dirk Moebius

Peter Bruells writes:

> Jürgen Gerkens <> writes:

>> Meine Anekdote? Filialleiter? Geschäftsleitung? Häh?

> Tut mir leid, ich hatte Dich mit Dirk Möbus verwechselt, der eine
> ähnliche Rechtsauffassunf vertritt und besagte Anekdote in
> <> als Unterstütung Deiner
> These anbot.

Das ist keine Anekdote, das war mir bitterer Ernst.

8-)

Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:46:44 von Peter Bruells

(Gerhard Torges, geb. Hölscher) writes:

> Peter Bruells <> wrote:
>

> > > Den Laden schließen.
> >
> > LOL. Rechtsnorm?
>
> Willkürlicher Vertoß gegen die Pflichten, die er sich durch die "Öffnung
> für die Allgemeinheit" auferlegt hat.
> Ist genau dasselbe, wenn $TUERSTEHER nur Leute mit weißer Hautfarbe in
> $TANZLOKAL lassen will.

Ich wüßte nicht das "Rucksack auf dem Rücken" eine angeborene
Eigenschaft ist.

Aber vor allem geht es mir darum, nach welcher Methode die Polizei
eine (sofortige) Schließung des Geschäftes anordnen kann.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:49:34 von Hans-Lothar Werner

Peter Bruells <> wrote:


>> >
>> > LOL. Rechtsnorm?
>>
>> Willkürlicher Vertoß gegen die Pflichten, die er sich durch die "=
Öffnung
>> für die Allgemeinheit" auferlegt hat.
>> Ist genau dasselbe, wenn $TUERSTEHER nur Leute mit weißer Hautfarbe=
in
>> $TANZLOKAL lassen will.

Und deshalb sagen sie nicht "Bim*o oder K*n*ck - hau ab", sondern?....
Richtig: "Sorry, ey - wir sind schon voll, ich kann dich
leiiider nicht reinlassen - nicht persönlich gemeint,
weisst schon - Feuerschutz und so!"..und wen dann andere dran =

vorbeigewunken
werden?...."Die waren schon drin, die haben bezahlt, die müssen
wir wieder reinlassen!"
>
> Ich wüßte nicht das "Rucksack auf dem Rücken" eine angeborene
> Eigenschaft ist.

sel-tenst.....Ausnahmen läuten die GLocke und rufen "Esmeraaaaldaaa!"
>
> Aber vor allem geht es mir darum, nach welcher Methode die Polizei
> eine (sofortige) Schließung des Geschäftes anordnen kann.

Na - ...nicht :-)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:49:38 von Peter Bruells

Dirk Moebius <> writes:

> Peter Bruells writes:
>
> > Jürgen Gerkens <> writes:
>
> >> Meine Anekdote? Filialleiter? Geschäftsleitung? Häh?
>
> > Tut mir leid, ich hatte Dich mit Dirk Möbus verwechselt, der eine
> > ähnliche Rechtsauffassunf vertritt und besagte Anekdote in
> > <> als Unterstütung Deiner
> > These anbot.
>
> Das ist keine Anekdote, das war mir bitterer Ernst.
>
> 8-)

Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber irgendwie sehe ich jetzt
nicht den Widerspruch...

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:49:48 von Dirk Moebius

Ich mach mal die Ingrid...

Dirk Moebius writes:

> Peter Bruells writes:
>> Jürgen Gerkens <> writes:

>>> Meine Anekdote? Filialleiter? Geschäftsleitung? Häh?

>> Tut mir leid, ich hatte Dich mit Dirk Möbus verwechselt, der eine
>> ähnliche Rechtsauffassunf vertritt und besagte Anekdote in
>> <> als Unterstütung Deiner
>> These anbot.

> Das ist keine Anekdote, das war mir bitterer Ernst.

Und außerdem - ich staune selber - ist der ganze thread sogar noch bei
Herrn Google zu finden





Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:50:48 von Wolfgang Krietsch

On 22 Mar 2004 12:21:50 +0100, Peter Bruells wrote:

>Den üblichen Berichten und eigener Erfahrung nach greifen sauber
>ausgebildete Ladendetektive vor allem dann zu, wenn ihr Fall
>wasserdicht ist.

.... oder wenn der elektronische Diebstahl-Schutz lospiept.


Bye

woffi

--
If a million people believe a foolish thing, it is still a foolish thing.
- Anatole France

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:51:18 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

>
>> ...Wenn die schon die Pozelei rufen zwecks Durchsuchung, werden die =

>> nicht
>> amused
>> sein, wenn du noch einen Notruf fakest ;-)
>
> Von Faken kann bei einem widerrechtlichen Festhalten ja nicht die Rede=


Das entscheiden dann nach Gutdünken und Sachverstand die Trachtler.

> sein. Vor allem dann nicht, wenn man ein Kleinkind im Auto hat.
>
?...wo haste das jetzt auf einmal her?....schnell geworfen? ;-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:53:14 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

>>> Wenn er mit dem Verkäufer in irgendeinen Raum mitgeht, hat er scho=
n
>>> verloren - er wird nie beweisen können, daß das, was da auf dem
>>> Tisch liegt, nicht vorher in seinem Rucksack war.
>>>
>> Hmmm - glaubst du echt, das ist gang und gäbe?
>
> Jemandem, der mir Diebstahl unterstellt, traue ich jede Schlechtigkeit=
=

> zu.
>
> Er mir ja auch.

Es gibt mehr so angesehene Berufe ;-)
>
>> Bleibst du an der Kasse....tuschelt halt hinterher wochenlang das hal=
be
>> weibliche Dorf wochen lang...."da - das isser!" ;-)
>
> Und das andere halbe Dorf hat mitgekriegt, wie ich amtlich weißgewas=
chen
> wurde - damit hab _ich_ keine Probleme.

Die letzten , die noch da waren, wen du gehen darfst, ja....die vorher =

kennen
nur en Anfang, und der sieht annerschd aus.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:54:04 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

>
>>> Zwischen "folgen" und "nicht mitkommen" besteht ein Himmelweiter
>>> Unterscheid. Ich würde mich jedenfalls weigern, den Ort, an dem ma=
n
>>> mich festgenommen hat, zu verlassen.
>
>> OK - ich denke , das wird dir niemand verwehren.
>> Kann halt sein , dass du ne Weile stehst da.
>
> Macht nix.
> Um den Verdienstausfall kümmert sich mein Anwalt.
>
Verdienstausfall im Supermarkt?...was arbeitest du?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:55:05 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

>>> Hat insoweit ganz gut geklappt, als zwei Tage später der gleiche
>>> Filialleiter im Leichenbitter-Anzug und mit einer Flasche Sekt
>>> vor meiner Wohnngstür stand.
>>>
>> Das glaube ich dir nicht.
>
> Das macht mir nicht allzuviel aus. Aber Du kannst ihn gerne fragen:
>
> real,-
> Am Treptower Park 14
> 12435 Berlin
>
>
> HTH
^^^^

N klar - ich trink grad den Kaffe aus, dann fahr ich los...

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:55:41 von Hans-Lothar Werner

Gerhard Torges, geb. Hölscher <> wrote:

>> LOL. Rechtsnorm?
>
> Willkürlicher Vertoß gegen die Pflichten, die er sich durch die "Ö=
ffnung
> für die Allgemeinheit" auferlegt hat.
> Ist genau dasselbe, wenn $TUERSTEHER nur Leute mit weißer Hautfarbe =
in
> $TANZLOKAL lassen will.
>
NIcht alles was hinkt....

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:55:58 von Peter Bruells

Wolfgang Krietsch <> writes:

> On 22 Mar 2004 12:21:50 +0100, Peter Bruells wrote:
>
> >Den üblichen Berichten und eigener Erfahrung nach greifen sauber
> >ausgebildete Ladendetektive vor allem dann zu, wenn ihr Fall
> >wasserdicht ist.
>
> ... oder wenn der elektronische Diebstahl-Schutz lospiept.

Das würde ich nicht als "sauber ausgebildet" bezeichnen, da der
elektronische Diebstahlschutz gerne mal falsch anschlägt. Erst
letztens wieder mehrfach gesehen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:56:51 von gerkens

Peter Bruells haute in die Tasten:

> Wieso Science Fiction? Ich kann Dir gerne ein paar Märkte zeigen, wo
> Du am Counter vorbeimußt

So ein Tresen ist in zwei Läden, in denen ich einkaufe, vorhanden. Nummer
zwei ist aber auch schon 30 km weg, weshalb ich da nur nach Feierabend auf
ganz anderen Wegen vorbei komme.

> und man Dich auffordert, das Rucksack zu hinterlegen

Nö, früher wurde ich mal darum gebeten, habe geantwortet, daß ich meine
Kamera und mein Geld drin habe und da war der Fall erledigt. Dummfrech wurde
nur der Heini, der aus Prinzip die Kasse genau vor meiner Nase dicht machen
"mußte", allen Ernstes erwartete, daß ich mich noch mal hinten an der
nächsten Kasse anstelle und dann auf einmal spontan meinen Ruchsack filzen
wollte.

Ansonsten wurde immer akzeptiert, wenn man darauf hinweist, daß man seinen
Krempel nicht diebstahlbereit im Wagen belassen möchte. Außderm ist der
Rucksack auch zu, klein und wir bei entsprechend freunlicher Rückfrage auch
mal geöffnet, um zu zeigen, warum ich den nicht im Wagen lasse. Das ist dann
aber auch mal die Ausnahme, d.h. das mache ich dann mal. Würde ich ständig
dazu aufgefordert, bzw. erfolgt der Aufruf mir zu unöflich, hat es sich
erledigt.

Edeka ist schließlich kein Territorium der Deutschen Demokratischen
Republik.

> oder draußen zu bleiben.

Passiert das komischerweise nur mir jahrzehntelang nicht?

> Extra, Oldenburg, hat das eine Zeitlang gemacht.

Das liegt für mich dann doch etwas ungünstig, d.h. auf dem Weg könnte ich
dann locker erst die Tasche heim bringe oder mir für die Wegekosten den
Einkauf per Taxi holen lassen. ;-)

> War ebenso im
> Mediamarkt in Braunschweig übrig, daß man mit Rucksack und ähnlichen
> Taschen nicht hereingelassen wurde.

Siehe oben.

> Es geht nicht um die Taschenkontrolle, die in der Tat nicht mittels
> AGB eingeführt werden kann, sondern um das Untersagen, eine Tasche in
> den Löaden zu verbringen.

Welche Taschen wollen diese Herrschaften denn meinen kontrollieren zu
dürfen, wenn man sie gar nicht erst hinein nehmen darf?

> Das Zitat gab keine Auskunft darüber, ob ein generelles Rucksackverbot
> ausgesprochen werden kann.

Dass man mich zu zwingen versucht, meine Brieftasche offen durch die
Gegend zu tragen, würde ich gern mal erleben.

> Fein. Das mache ich genauso. Hauptsächlich allerdings, indem ich Läde,
> wo man mich als Kunden nicht haben will, meide.

Eben das ist mir aber noch nicht passiert. Der Zutritt wurde spätestens nach
dem Hinweis, daß ich Geld, Kamera und PDA im Rucksack habe und wegen der
Haftungsfrage weder abgeben noch im Auto lassen werde, selbst dort nicht
verweigert, wo ausgerechnet mal eine Taschenabgabe am Eingang vorhanden ist.

> Was ich Dir beantwortet hatte. Du wirst kaum verhungern, wenn Du
> diese Läden nicht betraten kannst.

>> Solange man sich üblicherweise nicht von Roulette Chips ernährt,
>> zähle ich Kasinobesuche eher nicht zum Alltagsgeschäft.
>
> Restaurantbesuche zählen auch nicht zum Alltagsgeschäft?

Schutzen aber vor knurrendem Magen, wärend der Kasinobesuch eher dafür
sorgen wird, daß man sich den Restauranbesuch nicht mehr leisten kann. Da
nützt auch die Krawatte auf Dauer nichts. ;-)

> Falsch. Das "Heul doch" kam, als Du zum wiederholten Male ein "ich
> will, für mich ist es bequemer, etc" als Grundlage für die
> Notwendigkeit einer Rechtsnorm kam. Egozentrik als Programm.

Nein, Widerstand aufgrund real existierende Gesetze als Standardprogramm, um
anmaßende rechtswidrige Praktiken gleich im Keim zu ersticken, bevor man
sich auf Dauer dagegen wehren muß.

> Lieber unterstellst Du anderen Alkoholkonsum am frühen
> morgen.

Wäre noch besser als Alzheimer, oder? => Da meint man es gut ... ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 13:59:58 von Hans-Lothar Werner

Gerhard Torges, geb. Hölscher <> wrote:


>>
>> Dir den KV verweigern, siehe:
>>
>>
>
> Gehts ein wenig genauer?
> Das ist ein langer Text.
>
Schwierig....es geht irnkwo zwischendrin um das Zustandekommen von =

Verträgen
am Beispiel Supermarkt /Selbstbedienung.
Dort wird klar: K macht Angebot durch Ware auf Band legen (vorher nicht =

zwingend)
Die Annahme durch den Händler erfolgt durch das kassieren, nicht schon=
=

vorher durch das
"im Regal anbieten"

Es kann also durch Band legen, und bei nichtkassieren mitnehmen/Rechnung=

schicken und ähnliche Schpässles nicht zu einem Kaufvertrag kommen -=
es =

fehlt schlicht die WE
des Händlers.

Selbst wenn er die nicht verweigern hätte dürfen - keine WE - kein K=
V, =

oder irre ich?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:00:57 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 13:28:12 +0100, Jürgen Gerkens =

<> wrote:

> Gerhard Torges, geb. Hölscher haute in die Tasten:
>
>>> Und was genau meinst du, macht die?
>>
>> Den Laden schließen.
>
> Nö, aber den Hilfstürsteher auslachen.
>
Lachen bringt dir keine einzge Pulle Milch in Kühlschrank, und weiter?=


hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:02:56 von gerkens

Peter Bruells haute in die Tasten:

> Das würde ich nicht als "sauber ausgebildet" bezeichnen, da der
> elektronische Diebstahlschutz gerne mal falsch anschlägt. Erst
> letztens wieder mehrfach gesehen.

Das hatte ich auch schon erlebt, bin dann ohne Klamotten durch - nichts -
habe alle gekauften Teile neu entsichern lassen - erneut Alarm - dann alles
einzeln in die Gabeln gehalten, wieder nichts und als es dann wieder jaulte,
sollte ich gehen.

Auch im ersten Laden entschärte Ware löst schon mal im nächsten Geschäft
Alarm aus. Dann zeigt man die Bons und gut ist. Dafür hat man dann ja auch
Verständnis.

Aber selbst dann wollte noch nie jemand in meinen Rucksack gucken, was aber
auch daran liegen mag, daß sich darin keine unbezahlten alarmauslösenden
Waren befinden.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:05:48 von Hans-Lothar Werner

Jürgen Gerkens <> wrote:

>
>> So sehe ich das auch.
>> Wer nichts getan hat, tut gut daran, das schön in der Öffentliche=
keit
>> zu belegen und den Ladenbesitzer ziemlich blöd aussehen zu lassen.
>
> Ganz putzig wird es dann, wenn die Polizei dann nichts findet und vor =
der
> Kasse die Anzeige wegen Freiheitsberaubung, vielleicht auch noch wegen=

> Nötigung oder Körperverletzung aufzunehmen hat.

Dann entschuldigt sich der Marktleiter bie dir in aller Form und bittet =
um =

Verständnis
für die Notwendigkeit...blah...und die Dir erwachsenen =

Inconveniences...blah...und wünscht dir
einen schönen Tag...blah....und beehren sie uns wieder....blah.

Die Grünen zucken derweil leicht gelangweilt genervt die Schulter ob d=
es =

prickelnden Einsatzes
und tapern von einem Fuss auf den anderen um zu gehen.

Wenn du dann noch das Rumpelsrtilzchen gibst wg deinen Anzeigen, wird =

einer
der Herren (meist der ältere)die AUgenbrauen hochziehen und dir erklä=
ren, =

dass
sie das nicht jetzt machen, sondern dass du dafür auf die Wache kommen=
=

musst.
>
> Meldet man irgendwo einen Ladendieb, den man selbst bei seiner Tat =

> gesehen
> hat, kriegt kaum einer seinen Hinter in Bewegung. Wer sich dann aber b=
ei
> zahlenden Kunden zu weit aus dem Fenster lehnt, der muß dann auch da=
für =

> die
> Konsequenzen tragen.
>
Jo, nö.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:06:37 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 13:19:14 +0100, Gerhard Torges, geb. Hölscher =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>
>> > Hans-Lothar Werner <> wrote:
>> >
>> >> Justier mal deinen RL-Regler:
>> >>
>> >> Wenn der (oder wer immer) an der Tür steht und meint : Du kummst=
hier
>> >> ned
>> >> rein, ALder!
>> >> ...was machen?
>> >
>> > Die Polizei rufen.
>> >
>> >
>> Und was genau meinst du, macht die?
>
> Den Laden schließen.

Das passiert oft?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:08:09 von Hans-Lothar Werner

Gerhard Torges, geb. Hölscher <> wrote:

>
> Wer mich festnimmt, ist für meine körperliche Unversehrtheit
> verantwortlich. Wenn ich Probleme mit längerem Stehen habe, wird
> derjenige sich bequemen müssen, mir einen Stuhl zu besorgen, oder er=

> fängt sich auch ohne eigene Tätlichkeiten eine Anzeige wegen
> Körperverletzung ein.
>
Du hast ein Attest, dass du nicht länger als 20 Minuten oder so stehen=
=

kannst?
ALso vorher schon und dabei?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:10:27 von Hans-Lothar Werner

Peter Bruells <> wrote:

>> ...ich stand / lief daneben, bis sich die Hand auf alle 3 Schultern =

>> legte.
>
> Und? Kam er damit durch? Wenn's sauber gemacht ist, dann verfolgt ein
> stationärer Detektiv den Täter mittels Kamera und dirigiert den
> anderen per Funk.

Na - nicht natürlich, die kleine Rübe hatte das Zeuch im Regal verst=
eckt =

irgendwo...kurz vorher.
Und ja - das passiert sicher auch "Profis"

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:11:48 von Hans-Lothar Werner

Peter Bruells <> wrote:

>>
>> > Nicht so lange. In der Zwischenzeit rufe ich ja per Handy 110 an un=
d
>> > melde Freiheitsberaubung und Nötigung.
>> >
>>
>> ...Wenn die schon die Pozelei rufen zwecks Durchsuchung, werden die
>> nicht amused sein, wenn du noch einen Notruf fakest ;-)
>
>
> Wieso "fakest"? Unter der Prämisse, daß ich unschuldig bin, WERDE=
ich
> gerade meiner Freiheit beraubt und genötigt. Da werde ich mich nicht=


suibjektiv.

> auf das Wort irgendwelcher obsukurer "Detektive", daß man die Polize=
i
> gerufen habe, verlassen, zumal ich ja davon ausgehen muß, daß sie
> lügen.
>
Der macht auch nur seinen Job, und das darf er auch noch.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:13:08 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 13:04:11 +0100, Marco Sondermann =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:
>
>> und nebenbei - ich kenne sehr wohl Supermärkte, da wirst du ohne Wa=
gen =

>> zB
>> weder bedient noch kassiert.
>
> *lol* Wo? Kann ich nicht glauben. Ich (und eine Menge andere Leute)) =

> werde
> mir für eine Tüte Chips oder was auch immer sicherlich keinen Wage=
n =

> angeln.
>
lass mal überlegen..2 Edekas in Oberfranken ken ich, einen SUpermarkt =
in N.

Ach ja - und in der Metro in N AFAIK auch....ganz spontan mal so aus dem=
=

Ärmel.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:14:31 von Wolfgang Krietsch

On 22 Mar 2004 13:55:58 +0100, Peter Bruells wrote:

>
>Das würde ich nicht als "sauber ausgebildet" bezeichnen, da der
>elektronische Diebstahlschutz gerne mal falsch anschlägt. Erst
>letztens wieder mehrfach gesehen.

Ja, habe ich auch schon erlebt. Aber das würde doch vermutlich als
begündeter Verdacht, der zum Festhalten des Verdächtigen rechtfertigt,
ausreichen, oder?

Bye

woffi

--
If a million people believe a foolish thing, it is still a foolish thing.
- Anatole France

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:15:01 von gerkens

Dirk Moebius haute in die Tasten:

> Jemandem, der mir Diebstahl unterstellt, traue ich jede
> Schlechtigkeit zu.

Eben die Gefahr sehe ich auch. Wenn jemand in aller Öffentlichkeit
feststellt, daß er sich einem Kunden gegenüber zu viel heraus genommen hat,
sehe ich allerdings auch die Gefahr, daß der mal eben etwas aus dem Ständer
an der Kasse fingert und das dann auf einmal bei der Kontrolle im Rucksack
gefunden haben will, um sein Vorgehen zu rechtfertigen.

> Und das andere halbe Dorf hat mitgekriegt, wie ich amtlich
> weißgewaschen wurde - damit hab _ich_ keine Probleme.

Genau. Und genau deshalb würde ich das auch konsequent an der Kasse
durchziehen, mit Polizei, der ich dann in der Tat meinen Krempel auspacke
und sogar belege, wem das gehört.

Im Organizer steht der Besitzer ohnehin drin, im Handy war mein Name
eingraviert, inzwischen sind PDA und Handy eine Einheit nd die Kamera meldet
sich beim Einschalten mit elektronischer Visitenkarte samt Foto, welches mit
der Firmware im gleichen Flashspeicher steckt.

Einfach die mal mit Corel Draw erstellten Visitenkarten als Bitmap
exportieren, mit der Kamerasoftware öffnen, neu speichern, damit sie den
nötigen Header bekommen und schon waren sie als Diebstahlsschutz /
Eigentumsbeleg in die Kamera zu übernehmen.

Eigentlich nur gedacht, falls mal jemand zu lange Finger hat und die Sachen
als sein Eigentum ausgeben will.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:15:58 von Wolfgang Krietsch

On Mon, 22 Mar 2004 13:55:05 +0100, Hans-Lothar Werner wrote:

>
>N klar - ich trink grad den Kaffe aus, dann fahr ich los...

Ach so. Andere Menschen als erst Lügner bezeichnen und dann die Möglichkeit
der Überprüfun mit dummen sprüchen kommentieren - guter Stil.


Bye

woffi

--
If at first you don't succeed, destroy all evidence that you tried.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:16:41 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 13:50:48 +0100, Wolfgang Krietsch =

<> wrote:

> On 22 Mar 2004 12:21:50 +0100, Peter Bruells wrote:
>
>> Den üblichen Berichten und eigener Erfahrung nach greifen sauber
>> ausgebildete Ladendetektive vor allem dann zu, wenn ihr Fall
>> wasserdicht ist.
>
> ... oder wenn der elektronische Diebstahl-Schutz lospiept.
>
Geenau.
UNd?....kennt das jemand?...dass der piepst, obwohl das Etikett
hätte decodiert werden sollen?...aha.
Dann kommt einer und überprüft das.
Solange muss man warten...in RL

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:18:01 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>> Wer mich festnimmt, ist für meine körperliche Unversehrtheit
>> verantwortlich. Wenn ich Probleme mit längerem Stehen habe, wird
>> derjenige sich bequemen müssen, mir einen Stuhl zu besorgen, oder er
>> fängt sich auch ohne eigene Tätlichkeiten eine Anzeige wegen
>> Körperverletzung ein.
>>
> Du hast ein Attest, dass du nicht länger als 20 Minuten oder so stehen
> kannst?
> ALso vorher schon und dabei?

Warum sollte er?

Marco


--
Studentin: "Warum brummt denn der Transformator?"
Prof.: "Sie würden auch brummen, wenn Sie 50 Perioden in der Sekunde
hätten."

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:19:48 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 14:14:31 +0100, Wolfgang Krietsch =

<> wrote:

> On 22 Mar 2004 13:55:58 +0100, Peter Bruells wrote:
>
>>
>> Das würde ich nicht als "sauber ausgebildet" bezeichnen, da der
>> elektronische Diebstahlschutz gerne mal falsch anschlägt. Erst
>> letztens wieder mehrfach gesehen.
>
> Ja, habe ich auch schon erlebt. Aber das würde doch vermutlich als
> begündeter Verdacht, der zum Festhalten des Verdächtigen rechtfert=
igt,
> ausreichen, oder?
>
<Heinz Becker>
"Awwer hunnerd Prozent!"
</Heinz Becker>

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:24:39 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>> Gehts ein wenig genauer?
>> Das ist ein langer Text.
>>
> Schwierig....es geht irnkwo zwischendrin um das Zustandekommen von
> Verträgen
> am Beispiel Supermarkt /Selbstbedienung.
> Dort wird klar: K macht Angebot durch Ware auf Band legen (vorher nicht
> zwingend)
> Die Annahme durch den Händler erfolgt durch das kassieren, nicht schon
> vorher durch das
> "im Regal anbieten"
>
> Es kann also durch Band legen, und bei nichtkassieren mitnehmen/Rechnung
> schicken und ähnliche Schpässles nicht zu einem Kaufvertrag kommen - es
> fehlt schlicht die WE
> des Händlers.
>
> Selbst wenn er die nicht verweigern hätte dürfen - keine WE - kein KV,
> oder irre ich?

Nein, du irrst nicht. Allerdings sehe ich nachdem ich dieses hier oft
zitierte BGH-Urteil nun kenne einen Kontrahierungszwang (vorher hätte ich
wahrscheinlich laut schreiend abgestritten).

Allerdings mögen die etwas gebildeteren die Frage beantworten ob man
(Kontrahierungszwang vorrausgesetzt) den Vertrag hier fingieren kann, oder
ob es dazu erst eines Urteils bräuchte.

Marco


--
Der Pfuscher schafft, der Hebel wächst,
es steigt die Kraft, die Schraube ächzt..
... zu spät merkt seine Grosshirnrinde:
die Schraube trug ein Linksgewinde.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:27:26 von Frederic Wenzel

Hans-Lothar Werner wrote:

>>> Kann halt sein , dass du ne Weile stehst da.
>>
>> Macht nix.
>> Um den Verdienstausfall kümmert sich mein Anwalt.
>>
> Verdienstausfall im Supermarkt?...was arbeitest du?


Offenbar etwas, wo man gewisse Arbeitszeiten einzuhalten hat, und seinen
Tag nicht im Supermarkt dumm rumstehend vergeuden darf...

Nichts Ungewöhnliches, möchte ich meinen - ich werde auch nicht für die
Zeit bezahlt, in der ich /nicht/ arbeite.


gruß
Fred

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:29:40 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> On Mon, 22 Mar 2004 13:50:48 +0100, Wolfgang Krietsch
> <> wrote:

>> On 22 Mar 2004 12:21:50 +0100, Peter Bruells wrote:
>>
>>> Den üblichen Berichten und eigener Erfahrung nach greifen sauber
>>> ausgebildete Ladendetektive vor allem dann zu, wenn ihr Fall
>>> wasserdicht ist.
>>
>> ... oder wenn der elektronische Diebstahl-Schutz lospiept.
>>
> Geenau.
> UNd?....kennt das jemand?...dass der piepst, obwohl das Etikett
> hätte decodiert werden sollen?...aha.

> Dann kommt einer und überprüft das.
> Solange muss man warten...in RL

Auch daß eine gekaufte Jacke piepst - und das wochenlang in fast
jedem Kaufhaus.

Da hat man irgendwann keine Lust mehr, zu warten. Grade in RL.
Kaputte Kaufhaustechnik ist nicht mein Problem.


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:31:10 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Dirk Moebius <> wrote:
>>
>>> ...Wenn die schon die Pozelei rufen zwecks Durchsuchung, werden die
>>> nicht
>>> amused
>>> sein, wenn du noch einen Notruf fakest ;-)
>>
>> Von Faken kann bei einem widerrechtlichen Festhalten ja nicht die Rede

> Das entscheiden dann nach Gutdünken und Sachverstand die Trachtler.

Eben. Deshalb ruf ich sie ja.

>> sein. Vor allem dann nicht, wenn man ein Kleinkind im Auto hat.
>>
> ?...wo haste das jetzt auf einmal her?....schnell geworfen? ;-)

Ich führ das einfach mal erschwerend ein - so wie andere das Auto,
in dem man doch seinen Rucksack lassen solle...


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:31:27 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>>> Den üblichen Berichten und eigener Erfahrung nach greifen sauber
>>> ausgebildete Ladendetektive vor allem dann zu, wenn ihr Fall
>>> wasserdicht ist.
>>
>> ... oder wenn der elektronische Diebstahl-Schutz lospiept.
>>
> Geenau.
> UNd?....kennt das jemand?...dass der piepst, obwohl das Etikett
> hätte decodiert werden sollen?...aha.
> Dann kommt einer und überprüft das.
> Solange muss man warten...in RL

Solange wartet man vielleicht in RL, aber müssen muß man nicht.

Marco


--
Auszug aus einem Kinderaufsatz: "Meine Tante schenkte mir eine Sparbüchse.
Sie war ein Schwein. Sie hatte 2 Schlitze. Hinten fürs Papier und vorne
einen fürs harte."

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:32:15 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Dirk Moebius <> wrote:
>>>> Wenn er mit dem Verkäufer in irgendeinen Raum mitgeht, hat er schon
>>>> verloren - er wird nie beweisen können, daß das, was da auf dem
>>>> Tisch liegt, nicht vorher in seinem Rucksack war.
>>>>
>>> Hmmm - glaubst du echt, das ist gang und gäbe?
>>
>> Jemandem, der mir Diebstahl unterstellt, traue ich jede Schlechtigkeit
>> zu.
>>
>> Er mir ja auch.

> Es gibt mehr so angesehene Berufe ;-)
>>
>>> Bleibst du an der Kasse....tuschelt halt hinterher wochenlang das halbe
>>> weibliche Dorf wochen lang...."da - das isser!" ;-)
>>
>> Und das andere halbe Dorf hat mitgekriegt, wie ich amtlich weißgewaschen
>> wurde - damit hab _ich_ keine Probleme.

> Die letzten , die noch da waren, wen du gehen darfst

So lange braucht die Polizei ja nicht - jedenfalls hier in der Stadt...


Dirk

--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:32:33 von m.a.p.s

Katharina Punkt schrieb:

schnipp

Kassenbon _immer_ in den Geldbeutel.

Und schon klappt das mit dem Supermarkt und der Haftung. Die haben dann
nämlich nicht ihre Sorgfaltspflicht erfüllt und dürfen daher löhn=
en.


Gruß, Bernd

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:32:59 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Dirk Moebius <> wrote:
>>
>>>> Zwischen "folgen" und "nicht mitkommen" besteht ein Himmelweiter
>>>> Unterscheid. Ich würde mich jedenfalls weigern, den Ort, an dem man
>>>> mich festgenommen hat, zu verlassen.
>>
>>> OK - ich denke , das wird dir niemand verwehren.
>>> Kann halt sein , dass du ne Weile stehst da.
>>
>> Macht nix.
>> Um den Verdienstausfall kümmert sich mein Anwalt.
>>
> Verdienstausfall im Supermarkt?...was arbeitest du?

Verdienstausfall, weil ich später an meinem Arbetsplatz erscheine?
den bezahlt mir sogar die gegnerische Versicheurng beim Verkehrsunfall.


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:33:24 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Dirk Moebius <> wrote:
>>>> Hat insoweit ganz gut geklappt, als zwei Tage später der gleiche
>>>> Filialleiter im Leichenbitter-Anzug und mit einer Flasche Sekt
>>>> vor meiner Wohnngstür stand.
>>>>
>>> Das glaube ich dir nicht.
>>
>> Das macht mir nicht allzuviel aus. Aber Du kannst ihn gerne fragen:
>>
>> real,-
>> Am Treptower Park 14
>> 12435 Berlin
>>
>>
>> HTH
> ^^^^

> N klar - ich trink grad den Kaffe aus, dann fahr ich los...

Zu feige, um anzurufen?

Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:33:47 von gerkens

Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:

> Lachen bringt dir keine einzge Pulle Milch in Kühlschrank,

Nö, mir hat so ein Pfiffi noch nie den Einlass zu verweigern versucht.

> und weiter?

Nix weiter und unterernährt sehe ich ganz sicher nicht aus.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:33:59 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>>> und nebenbei - ich kenne sehr wohl Supermärkte, da wirst du ohne Wagen
>>> zB
>>> weder bedient noch kassiert.
>>
>> *lol* Wo? Kann ich nicht glauben. Ich (und eine Menge andere Leute))
>> werde
>> mir für eine Tüte Chips oder was auch immer sicherlich keinen Wagen
>> angeln.
>>
> lass mal überlegen..2 Edekas in Oberfranken ken ich, einen SUpermarkt in N.
>
> Ach ja - und in der Metro in N AFAIK auch....ganz spontan mal so aus dem
> Ärmel.

Da werd ich, wenn ich denn mal da unten bin, Vorbeischauen um mir das
Schaspiel vorführen zu lassen. Bei uns jedenfalls wäre der Laden binnen
Wochenfrist Pleite.

Marco


--
Warum sich selber foltern, wenn das leben es tut?

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:34:19 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:


>> Selbst wenn er die nicht verweigern hätte dürfen - keine WE - kei=
n KV,
>> oder irre ich?
>
> Nein, du irrst nicht. Allerdings sehe ich nachdem ich dieses hier oft
> zitierte BGH-Urteil nun kenne einen Kontrahierungszwang (vorher hätt=
e ich
> wahrscheinlich laut schreiend abgestritten).

Nun - selbst wenn das Urteil das hergeben(würde) - wen der Vk sich wei=
gert,
so existiert immer noch kein KV....möglicherweise unerlaubt, aber fakt=
isch =

nicht.
>
hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:35:56 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 14:27:26 +0100, Frederic Wenzel <> =

wrote:

> Hans-Lothar Werner wrote:
>
>>>> Kann halt sein , dass du ne Weile stehst da.
>>>
>>> Macht nix.
>>> Um den Verdienstausfall kümmert sich mein Anwalt.
>>>
>> Verdienstausfall im Supermarkt?...was arbeitest du?
>
>
> Offenbar etwas, wo man gewisse Arbeitszeiten einzuhalten hat, und sein=
en =

> Tag nicht im Supermarkt dumm rumstehend vergeuden darf...

Na - etwas konkreter sollte das schon noczh werden :-)
>
> Nichts Ungewöhnliches, möchte ich meinen - ich werde auch nicht fü=
r die =

> Zeit bezahlt, in der ich /nicht/ arbeite.
>
Wer schon? - allerdings wird man dafür auch nicht entschädigt, =

normalerweise

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:36:46 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Gerhard Torges, geb. Hölscher <> wrote:
>>
>> Wer mich festnimmt, ist für meine körperliche Unversehrtheit
>> verantwortlich. Wenn ich Probleme mit längerem Stehen habe, wird
>> derjenige sich bequemen müssen, mir einen Stuhl zu besorgen, oder er
>> fängt sich auch ohne eigene Tätlichkeiten eine Anzeige wegen
>> Körperverletzung ein.
>>
> Du hast ein Attest, dass du nicht länger als 20 Minuten oder so stehen
> kannst?

Klar doch - SB-Ausweis mit G sollte doch reichen *veg*


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:37:07 von Hans-Lothar Werner

On 22 Mar 2004 14:29:40 +0100, Dirk Moebius <>=
=

wrote:

> Hans-Lothar Werner writes:
>
>> On Mon, 22 Mar 2004 13:50:48 +0100, Wolfgang Krietsch
>> <> wrote:
>
>>> On 22 Mar 2004 12:21:50 +0100, Peter Bruells wrote:
>>>
>>>> Den üblichen Berichten und eigener Erfahrung nach greifen sauber
>>>> ausgebildete Ladendetektive vor allem dann zu, wenn ihr Fall
>>>> wasserdicht ist.
>>>
>>> ... oder wenn der elektronische Diebstahl-Schutz lospiept.
>>>
>> Geenau.
>> UNd?....kennt das jemand?...dass der piepst, obwohl das Etikett
>> hätte decodiert werden sollen?...aha.
>
>> Dann kommt einer und überprüft das.
>> Solange muss man warten...in RL
>
> Auch daß eine gekaufte Jacke piepst - und das wochenlang in fast
> jedem Kaufhaus.
>
> Da hat man irgendwann keine Lust mehr, zu warten. Grade in RL.
> Kaputte Kaufhaustechnik ist nicht mein Problem.
>
Also gehst du mit der Jacke weiter, egal, ob es piepst oder nicht, oder =

dich
jemand bittet (höflich aber bestimmt) das zu überprüfen?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:38:42 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Peter Bruells <> wrote:
>>>
>>> > Nicht so lange. In der Zwischenzeit rufe ich ja per Handy 110 an und
>>> > melde Freiheitsberaubung und Nötigung.
>>> >
>>>
>>> ...Wenn die schon die Pozelei rufen zwecks Durchsuchung, werden die
>>> nicht amused sein, wenn du noch einen Notruf fakest ;-)
>>
>>
>> Wieso "fakest"? Unter der Prämisse, daß ich unschuldig bin, WERDE ich
>> gerade meiner Freiheit beraubt und genötigt. Da werde ich mich nicht

> suibjektiv.

Und?
Eben deshalb ruft man ja die Polizei - dafür bezahl ich ja Steuern.

>> auf das Wort irgendwelcher obsukurer "Detektive", daß man die Polizei
>> gerufen habe, verlassen, zumal ich ja davon ausgehen muß, daß sie
>> lügen.
>>
> Der macht auch nur seinen Job, und das darf er auch noch.

wenn er _nur_ seinen Job machen würde, würde er sich nicht auf einen
vagen Verdacht verlassen.

Wer seinen Job schlecht macht, kriegt Probleme - warum soll das nur
für Elektiker und Lokführer gelten?

Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:39:39 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

>>>> ...Wenn die schon die Pozelei rufen zwecks Durchsuchung, werden die=

>>>> nicht
>>>> amused
>>>> sein, wenn du noch einen Notruf fakest ;-)
>>>
>>> Von Faken kann bei einem widerrechtlichen Festhalten ja nicht die Re=
de
>
>> Das entscheiden dann nach Gutdünken und Sachverstand die Trachtler.=

>
> Eben. Deshalb ruf ich sie ja.

Wie war das noch?...Vom B*llen - kriegste R*ndfleisch...
>
>>> sein. Vor allem dann nicht, wenn man ein Kleinkind im Auto hat.
>>>
>> ?...wo haste das jetzt auf einmal her?....schnell geworfen? ;-)
>
> Ich führ das einfach mal erschwerend ein - so wie andere das Auto,
> in dem man doch seinen Rucksack lassen solle...
>
Ich lass es einfach mal vereinfachend raus ;-)

Stell dir vor, was das Jugendamt dir erzählt, wenn du das Kind im Auto=
=

lässt, aber deine
Scheiss-Cam mitreingeschleppt hast ;-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:39:42 von gerkens

Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:

> suibjektiv.

Siehste, deswegen lasse ich es dann z.B. darauf ankommen. Ist die Ware
bezahlt, nehme ich sie mit und gehe, kassiert man sie nicht ab, bleibt eben
die Tiefkühlkost da liegen und ich würde woanders kaufen. Dann wird die
Situation objektiv, d.h. die Freiheitsberaubung oder Nötigung amtlicher.

> Der macht auch nur seinen Job, und das darf er auch noch.

Im legalen Rahmen ja. Den müssen einige aber wohl erst mal
verständlich abgesteckt bekommen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:40:42 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

>>>
>>>> Bleibst du an der Kasse....tuschelt halt hinterher wochenlang das =

>>>> halbe
>>>> weibliche Dorf wochen lang...."da - das isser!" ;-)
>>>
>>> Und das andere halbe Dorf hat mitgekriegt, wie ich amtlich =

>>> weißgewaschen
>>> wurde - damit hab _ich_ keine Probleme.
>
>> Die letzten , die noch da waren, wen du gehen darfst
>
> So lange braucht die Polizei ja nicht - jedenfalls hier in der Stadt..=
..
>
Bei uns so zwischen 15 - 50 Minuten etwa, das zieht sich uU.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:41:38 von Hans-Lothar Werner

On 22 Mar 2004 14:32:59 +0100, Dirk Moebius <>=
=

wrote:

> Hans-Lothar Werner writes:
>
>> Dirk Moebius <> wrote:
>>>
>>>>> Zwischen "folgen" und "nicht mitkommen" besteht ein Himmelweiter
>>>>> Unterscheid. Ich würde mich jedenfalls weigern, den Ort, an dem =
man
>>>>> mich festgenommen hat, zu verlassen.
>>>
>>>> OK - ich denke , das wird dir niemand verwehren.
>>>> Kann halt sein , dass du ne Weile stehst da.
>>>
>>> Macht nix.
>>> Um den Verdienstausfall kümmert sich mein Anwalt.
>>>
>> Verdienstausfall im Supermarkt?...was arbeitest du?
>
> Verdienstausfall, weil ich später an meinem Arbetsplatz erscheine?
> den bezahlt mir sogar die gegnerische Versicheurng beim Verkehrsunfall=
..
>
Hast Du Gleitzeit?...oder wird dir tatsächlich Geld durch die Persa =

abgezogen?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:43:15 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:

>> lass mal überlegen..2 Edekas in Oberfranken ken ich, einen SUpermar=
kt =

>> in N.
>>
>> Ach ja - und in der Metro in N AFAIK auch....ganz spontan mal so aus =
dem
>> Ärmel.
>
> Da werd ich, wenn ich denn mal da unten bin, Vorbeischauen um mir das
> Schaspiel vorführen zu lassen. Bei uns jedenfalls wäre der Laden b=
innen
> Wochenfrist Pleite.
>
Die Frangn sind robuste (Froh)naturen... ;-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:44:09 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

>>>
>>> Wer mich festnimmt, ist für meine körperliche Unversehrtheit
>>> verantwortlich. Wenn ich Probleme mit längerem Stehen habe, wird
>>> derjenige sich bequemen müssen, mir einen Stuhl zu besorgen, oder =
er
>>> fängt sich auch ohne eigene Tätlichkeiten eine Anzeige wegen
>>> Körperverletzung ein.
>>>
>> Du hast ein Attest, dass du nicht länger als 20 Minuten oder so ste=
hen
>> kannst?
>
> Klar doch - SB-Ausweis mit G sollte doch reichen *veg*
>
hast du??? ....G oder eG ?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:44:37 von Peter Bruells

Hans-Lothar Werner <> writes:

> Peter Bruells <> wrote:
>
> >>
> >> > Nicht so lange. In der Zwischenzeit rufe ich ja per Handy 110 an und
> >> > melde Freiheitsberaubung und Nötigung.
> >> >
> >>
> >> ...Wenn die schon die Pozelei rufen zwecks Durchsuchung, werden die
> >> nicht amused sein, wenn du noch einen Notruf fakest ;-)
> >
> >
> > Wieso "fakest"? Unter der Prämisse, daß ich unschuldig bin, WERDE ich
> > gerade meiner Freiheit beraubt und genötigt. Da werde ich mich nicht
>
> subjektiv.

Nein, objektiv.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:46:59 von Hans-Lothar Werner

On 22 Mar 2004 14:38:42 +0100, Dirk Moebius <>=
=

wrote:

> Hans-Lothar Werner writes:
>
>> Peter Bruells <> wrote:
>>>>
>>>> > Nicht so lange. In der Zwischenzeit rufe ich ja per Handy 110 an =
und
>>>> > melde Freiheitsberaubung und Nötigung.
>>>> >
>>>>
>>>> ...Wenn die schon die Pozelei rufen zwecks Durchsuchung, werden die=

>>>> nicht amused sein, wenn du noch einen Notruf fakest ;-)
>>>
>>>
>>> Wieso "fakest"? Unter der Prämisse, daß ich unschuldig bin, WER=
DE ich
>>> gerade meiner Freiheit beraubt und genötigt. Da werde ich mich nic=
ht
>
>> suibjektiv.
>
> Und?
> Eben deshalb ruft man ja die Polizei - dafür bezahl ich ja Steuern.
>
>>> auf das Wort irgendwelcher obsukurer "Detektive", daß man die Poli=
zei
>>> gerufen habe, verlassen, zumal ich ja davon ausgehen muß, daß si=
e
>>> lügen.
>>>
>> Der macht auch nur seinen Job, und das darf er auch noch.
>
> wenn er _nur_ seinen Job machen würde, würde er sich nicht auf ein=
en
> vagen Verdacht verlassen.
>
> Wer seinen Job schlecht macht, kriegt Probleme - warum soll das nur
> für Elektiker und Lokführer gelten?
>
Vergiss die Piloten nicht - der sitzt schööön brav...rechts vor mi=
r ;-)

Allerdings gibts da auch die Doktores, die St*uerberater, die Anw*lte,
und nicht zu vergessen die Oberpflaumen Herren Spitzen*tsrieder*manager,=

die vonAst zu Ast hupfen und nach getanem Schaden weiterziehn.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:48:01 von gerkens

Dirk Moebius haute in die Tasten:

> Verdienstausfall, weil ich später an meinem Arbetsplatz erscheine?
> den bezahlt mir sogar die gegnerische Versicheurng beim
> Verkehrsunfall.

Und Versicherungen sind schon ausgesprochen merkresistent. Bei meinem Unfall
gab es an der Schuldfrage der Unfallgegnerin nicht mal von deren Seite
Fragen. Trotzdem haben die sich trotz glasklarer Rechnungen so lange herum
gedödelt, daß sie allein schon für meinen Anwalt mehr zu zahlen haben, als
für die noch offenen Forderungen.

Hätten die alles bezahlt und gesagt "Ok, gezahlt wird alles und wie legen
500 Euro drauf, teilen sie sich die mit ihrem Anwalt und lassen den aus dem
Spiel.", wären sie billiger davon gekommen.

Die scheinen aber oft genug damit durchzukommen, daß jemand keinen Anwalt
einschaltet und das alles schluckt. Würden Versicherungen mit der Masche
laufend so auf die Nase fallen, ginge diese Rechnung nie auf.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:48:32 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 14:18:01 +0100, Marco Sondermann =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:
>
>>> Wer mich festnimmt, ist für meine körperliche Unversehrtheit
>>> verantwortlich. Wenn ich Probleme mit längerem Stehen habe, wird
>>> derjenige sich bequemen müssen, mir einen Stuhl zu besorgen, oder =
er
>>> fängt sich auch ohne eigene Tätlichkeiten eine Anzeige wegen
>>> Körperverletzung ein.
>>>
>> Du hast ein Attest, dass du nicht länger als 20 Minuten oder so ste=
hen
>> kannst?
>> ALso vorher schon und dabei?
>
> Warum sollte er?
>
Weil die Unanehmlichkeit des 20-Minuten-stehen sicherlich (ohne objektiv=

überprüfbaren und vorhandenen Grund)sicherlich ansonsten keine KV =

darstellt?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:50:04 von gerkens

Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:

> Bei uns so zwischen 15 - 50 Minuten etwa, das zieht sich uU.

Testes Du das öfter?

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 14:55:19 von Frederic Wenzel

Hans-Lothar Werner wrote:

> Die Annahme durch den Händler erfolgt durch das kassieren, nicht schon
> vorher durch das
> "im Regal anbieten"
>
> Es kann also durch Band legen, und bei nichtkassieren mitnehmen/Rechnung
> schicken und ähnliche Schpässles nicht zu einem Kaufvertrag kommen - es
> fehlt schlicht die WE
> des Händlers.

Ok, aber wenn ich das Zeug in diesem Fall einfach liegen lasse und gehe,
tritt ja genau das ein, was Gerhard gemeint hat - der Händler wird den
KV nicht sonderlich oft verweigern, wenn er danach jedesmal eine
komplette Ladung Waren wieder zurückräumen darf.
Eine Rechnung schicken kann er mir deshalb jedenfalls nicht - denn wie
du schon gesagt hast, kam ja kein KV zustande.
Ob nun Schadenersatz aus cic. oder so drin ist, glaub ich auch nicht -
denn wenn der Laden erst alle Einrichtungen schafft, so einen Vertrag
abzuschließen und ihn dann doch nicht schließen will, ist das ja erstmal
nicht mein Problem.

Gruß
Fred




--
question = ( to ) ? be : ! be;
-- Wm. Shakespeare

technische Spielereien [was: Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?]

am 22.03.2004 14:58:29 von Frederic Wenzel

Holger Pollmann wrote:

> Och, MEIN 5 Jahre alter PDA paßt gut in meine hintere Jeanstasche :-)
> Aber für solche technischen Notwendigkeiten (aka "Spielereien") haben
> Frauen ja eh kein Verständnis... warum ein Handy und einen PDA, wenn
> ich beides zusammen haben kann MIT einer MP3-Player-Funktion? Aber
> Frauen wollen ja lieber ein kleines Fuzzelhandy, einen iPod und einen
> Palm Zire.
>
> Aber ich schweife ab. Wo muß ich das hinfuppen?
> de.soc.gleichberechtigung?

Jo, passt scho ;) X-Post und F'up gesetzt.


Seit wann werkeln denn Frauen bevorzugt mit nem iPOD rum? Der passt ja
noch weniger in die Taschen ihrer taschenlosen ;) Hosen...

Ciao
Fred

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 15:05:25 von r.kussack

Gerald Gruner <> wrote:

> z.B. das Risiko zu minimieren, indem man in der Hausordnung Taschen
> und Rucksäcke verbietet...?

Und meine Sachen inklusive Geldbeutel und Hausschlüssel balanciere ich
dann in einem Krug auf dem Kopf?

Gruß
Renata :)
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 15:05:26 von r.kussack

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> Wenn die schon die Pozelei rufen zwecks Durchsuchung, werden die nicht
> amused sein, wenn du noch einen Notruf fakest ;-)

Wieso "fakest"? Hier liegt tatsächlich eine Freiheitsberaubung bzw.
Nötigung vor. Bei einer streitigen Diskussion auf dem Flohmarkt habe ich
übrigens in einer vergleichbaren Situation - der Verkäufer wollte uns am
Gehen hindern - einmal die Polizei gerufen. Die Zentrale war schon
völlig entgeistert "Wie - der läßt sie nicht gehen?", die Polizei war
sehr schnell da und tatsächlich nicht amused: über den Händler.

Gruß
Renata
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 15:05:29 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

>>> UNd?....kennt das jemand?...dass der piepst, obwohl das Etikett
>>> hätte decodiert werden sollen?...aha.
>>
>>> Dann kommt einer und überprüft das.
>>> Solange muss man warten...in RL
>>
>> Auch daß eine gekaufte Jacke piepst - und das wochenlang in fast
>> jedem Kaufhaus.
>>
>> Da hat man irgendwann keine Lust mehr, zu warten. Grade in RL.
>> Kaputte Kaufhaustechnik ist nicht mein Problem.
>>
> Also gehst du mit der Jacke weiter, egal, ob es piepst oder nicht

Kaputte Kaufhaustechnik ist nicht mein Problem, das sagte ich doch schon.


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 15:07:59 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> On 22 Mar 2004 14:32:59 +0100, Dirk Moebius <>
> wrote:

>> Hans-Lothar Werner writes:
>>
>>> Dirk Moebius <> wrote:
>>>>
>>>>>> Zwischen "folgen" und "nicht mitkommen" besteht ein Himmelweiter
>>>>>> Unterscheid. Ich würde mich jedenfalls weigern, den Ort, an dem man
>>>>>> mich festgenommen hat, zu verlassen.
>>>>
>>>>> OK - ich denke , das wird dir niemand verwehren.
>>>>> Kann halt sein , dass du ne Weile stehst da.
>>>>
>>>> Macht nix.
>>>> Um den Verdienstausfall kümmert sich mein Anwalt.
>>>>
>>> Verdienstausfall im Supermarkt?...was arbeitest du?
>>
>> Verdienstausfall, weil ich später an meinem Arbetsplatz erscheine?
>> den bezahlt mir sogar die gegnerische Versicheurng beim Verkehrsunfall.
>>
> Hast Du Gleitzeit?

Warum sollte ich das mit einem Verkäufer diskutieren?


Dirk
--

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Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 15:08:40 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Dirk Moebius <> wrote:
>>>>
>>>> Wer mich festnimmt, ist für meine körperliche Unversehrtheit
>>>> verantwortlich. Wenn ich Probleme mit längerem Stehen habe, wird
>>>> derjenige sich bequemen müssen, mir einen Stuhl zu besorgen, oder er
>>>> fängt sich auch ohne eigene Tätlichkeiten eine Anzeige wegen
>>>> Körperverletzung ein.
>>>>
>>> Du hast ein Attest, dass du nicht länger als 20 Minuten oder so stehen
>>> kannst?
>>
>> Klar doch - SB-Ausweis mit G sollte doch reichen *veg*
>>
> hast du???

Und wenn? Darf ich dann nicht mehr einkaufen?

Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 15:09:25 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> On 22 Mar 2004 14:38:42 +0100, Dirk Moebius <>
> wrote:

>>>> auf das Wort irgendwelcher obsukurer "Detektive", daß man die Polizei
>>>> gerufen habe, verlassen, zumal ich ja davon ausgehen muß, daß sie
>>>> lügen.
>>>>
>>> Der macht auch nur seinen Job, und das darf er auch noch.
>>
>> wenn er _nur_ seinen Job machen würde, würde er sich nicht auf einen
>> vagen Verdacht verlassen.
>>
>> Wer seinen Job schlecht macht, kriegt Probleme - warum soll das nur
>> für Elektiker und Lokführer gelten?
>>
> Vergiss die Piloten nicht - der sitzt schööön brav...rechts vor mir ;-)

> Allerdings gibts da auch die Doktores, die St*uerberater, die Anw*lte,
> und nicht zu vergessen die Oberpflaumen Herren Spitzen*tsrieder*manager,
> die vonAst zu Ast hupfen und nach getanem Schaden weiterziehn.

Ah ja.
Zur Sache also nix mehr... na jut, Dein Wille jeschehe.


Dirk
--

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Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 15:15:27 von gerkens

Renata Kussack haute in die Tasten:

> Und meine Sachen inklusive Geldbeutel und Hausschlüssel balanciere ich
> dann in einem Krug auf dem Kopf?

Am besten jonglieren. ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 15:22:03 von Dirk Moebius

Renata Kussack writes:

> Gerald Gruner <> wrote:
>> z.B. das Risiko zu minimieren, indem man in der Hausordnung Taschen
>> und Rucksäcke verbietet...?

> Und meine Sachen inklusive Geldbeutel und Hausschlüssel balanciere ich
> dann in einem Krug auf dem Kopf?

Wenn Du den Krug an der Kasse zerbrichst, ist das kein Problem, Evchen.


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 15:25:44 von gerkens

Dirk Moebius haute in die Tasten:

> Wenn Du den Krug an der Kasse zerbrichst, ist das kein Problem,

.... bis der Verdacht aufkommt, er wäre in
der Haushaltswarenabteilung entwendet. ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 15:47:51 von Gerald Gruner

Hallo Ingo Thies, am 22 Mar 2004 schriebst du:

> (Gerald Gruner) schrieb am 21.03.04:
>
> > z.B. das Risiko zu minimieren, indem man in der Hausordnung Taschen
> > und Rucksäcke verbietet...?
>
> "Dieser Laden wünscht keine Kunden. Bitte kaufen Sie woanders ein."

Sogar das wäre dessen Entscheidung.


> > Ich versuche trotzdem ein gewisses Verständnis für Geschäfte und
> > deren Probleme mit Ladendieben zu wecken.
>
> Warum eigentlich, hast Du mit denen einen Vertrag?

Wie meinen der Herr???

Tja, manchen fällt es offensichtlich schwer, bei einer Medaille beide
Seiten zu sehen. Ist für dich die andere Seite grundsätzlich rechtlos,
ablehnenswert und böse?

Egal. Ich muss zumindest mein Ego nicht damit aufblähen, es einem
Verkäufer mal so richtig gegeben zu haben. Das sind nämlich auch nur
Menschen...


MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 15:54:56 von r.kussack

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> hast du??? ....G oder eG ?

Warum fragst Du? Im übrigen genügt ein "G".

Gruß
R.
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 15:54:59 von r.kussack

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> Die letzten , die noch da waren, wen du gehen darfst, ja....die vorher
> kennen nur en Anfang, und der sieht annerschd aus.

Während der Vorgang natürlich noch völlig anders aussieht, wenn man mit
ins Hinterzimmer geht. Alles klar.

Gruß
R.
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 15:59:16 von Martin Bienwald

michael paap schrieb:
> Martin Bienwald wrote:

>> Richtig geärgert habe ich mich hingegen
>> über einen Baumarkt, mitten in der Innenstadt, hervorragend mit öffent-
>> lichen Verkehrsmitteln erreichbar, und mit einem großen Schild am Eingang
>> "Bitte lassen Sie Taschen und Rucksäcke im Auto". So kann man es auch
>> sagen, daß man auf einen guten Teil der Kundschaft verzichten möchte ...

> Köln, Luxemburger Straße Ecke Ringe?

Nein, Mannheim, Q7. Scheint aber dieselbe Kette zu sein.

.... Martin

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 16:00:46 von gerkens

Gerald Gruner haute in die Tasten:

> Er öffnet seinen Laden aber nicht für die Allgemeinheit, sondern für
> diejenigen ohne größere Taschen oder Rücksäcke.

Dann muß der Betreiber das eben richtig deutlich machen und nicht den
Eindruck erwecken, er möchte nur seine Ware an zahlende Kundschaft
verkaufen.

Ohne Rucksack bleibt bei vielen auch das Geld draußen. Oder müssen Damen
neuerdings auch ihre Handtaschen abgeben oder kontrollieren lassen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 16:01:41 von Gerald Gruner

Hallo Erhard Schwenk, am 22 Mar 2004 schriebst du:

> >>Der Verkäufer verzichtet auf die Durchsuchung
>
> > Oder er verzichtet auf solche Kunden...
>
> Diese Option hat er wie in diesem Thread bereits festgestellt
> wurde nicht. Er kann nur auf Kunden generell verzichten oder
> eben nicht.

Dieser Ansicht folge ich nicht in dieser Allgemeinheit. Einen wie auch
immer gearteten Kontrahierungszwang bezweifle ich bei Läden, die kein
Monopol haben. (siehe auch den Thread über die Disco "du kommst hier
net rein")
Die hier geposteten Verweise reichen mir auch nicht für eine so
allgemeingültige Aussage/Forderung. Leider kommt es bei solchen
Textauszügen zu oft vor, dass wesentliche Grundlagen und
Randbedingungen des jeweiligen Urteils verloren gehen und das
eigentliche Urteil etwas ganz anderes aussagt.


> Wenn er den Laden für allgemeine Kundschaft öffnet,
> hat er deren Persönlichkeitsrechte zu respektieren.

Er öffnet seinen Laden aber nicht für die Allgemeinheit, sondern für
diejenigen ohne größere Taschen oder Rücksäcke.


MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 16:47:00 von Michael Koslowski

"Dirk Moebius" <> schrieb

> Von Faken kann bei einem widerrechtlichen Festhalten ja nicht
> die Rede sein. Vor allem dann nicht, wenn man ein Kleinkind
> im Auto hat.

Das Kleinkind lässt du im Auto, aber den Rucksack nimmst du mit?
Merkwürdige Wertvorstellung.

Michael

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:05:38 von Dirk Moebius

Michael Koslowski writes:

> "Dirk Moebius" <> schrieb
>> Von Faken kann bei einem widerrechtlichen Festhalten ja nicht
>> die Rede sein. Vor allem dann nicht, wenn man ein Kleinkind
>> im Auto hat.

> Das Kleinkind lässt du im Auto, aber den Rucksack nimmst du mit?

Wieso _ich_?


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:17:08 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>> Nichts Ungewöhnliches, möchte ich meinen - ich werde auch nicht für die
>> Zeit bezahlt, in der ich /nicht/ arbeite.
>>
> Wer schon? - allerdings wird man dafür auch nicht entschädigt,
> normalerweise

Natürlich werde ich nicht von wem auch immer entschädigt, wenn ich mich
entschließe, kurz im Supermarkt einzukaufen. Wenn ich aber wiederechtlich
festgehalten werde und aufgrunddessen nicht arbeiten kann, dann darf der
Festhaltende natürlich auch Schadensersatz leisten.

Marco


--
Studentin: "Warum schmeckt es denn nicht süß, wenn im Sperma neben Glucose
auch Fructose enthalten ist?"
- Hörsaal bricht in lachen aus, Studentin errötet -
Prof.: "Weil die Geschmacksrezeptoren für süß an der Zungenspitze liegen...
nicht im Rachen!"
(Medizin-Vorlesung, Uni Düsseldorf)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:22:07 von Michael Koslowski

"Dirk Moebius" <> schrieb

> So lange braucht die Polizei ja nicht - jedenfalls hier in der
> Stadt...

Und du meinst, jeder Kunde (alt und neu) wartet bis die Polizei vor Ort
und mit ihrer Überprüfung fertig ist?
Hältst du dich für so wichtig?
Außer deinen "nächsten" Freunden/Bekannten sehen die anderen Kunden
einen mutmaßlichen Ladendieb und gehen dann nach Hause.



Michael

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:23:18 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

> Marco Sondermann <> wrote:
>
>
>>> Selbst wenn er die nicht verweigern hätte dürfen - keine WE - kein KV,
>>> oder irre ich?
>>
>> Nein, du irrst nicht. Allerdings sehe ich nachdem ich dieses hier oft
>> zitierte BGH-Urteil nun kenne einen Kontrahierungszwang (vorher hätte ich
>> wahrscheinlich laut schreiend abgestritten).
>
> Nun - selbst wenn das Urteil das hergeben(würde) - wen der Vk sich weigert,
> so existiert immer noch kein KV....möglicherweise unerlaubt, aber faktisch
> nicht.

Wenn Du mich mit

>> Allerdings mögen die etwas gebildeteren die Frage beantworten ob man
>> (Kontrahierungszwang vorrausgesetzt) den Vertrag hier fingieren kann,
>> oder ob es dazu erst eines Urteils bräuchte.

komplett zitiert hättest (und das auch gelesen hättest) würdest du sehen,
daß da eben evtl. doch ein Vertrag zustande kommen könnte. Die Frage ist
nur, ob sich die Fingierung automatisch aus dem Kontrahierungszwang ergibt
oder ob sie erst von einem Gericht ausgesprochen werden muß.

Marco


--
"Ich will nicht lieben; Falls doch, hängt mich auf; Hergott nein, ich will
nicht."
(William Shakespeare, "Verlorene Liebesmüh", 4. Akt, 3. Szene)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:26:00 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>>>> Wer mich festnimmt, ist für meine körperliche Unversehrtheit
>>>> verantwortlich. Wenn ich Probleme mit längerem Stehen habe, wird
>>>> derjenige sich bequemen müssen, mir einen Stuhl zu besorgen, oder er
>>>> fängt sich auch ohne eigene Tätlichkeiten eine Anzeige wegen
>>>> Körperverletzung ein.
>>>>
>>> Du hast ein Attest, dass du nicht länger als 20 Minuten oder so stehen
>>> kannst?
>>> ALso vorher schon und dabei?
>>
>> Warum sollte er?
>>
> Weil die Unanehmlichkeit des 20-Minuten-stehen sicherlich (ohne objektiv
> überprüfbaren und vorhandenen Grund)sicherlich ansonsten keine KV
> darstellt?

Das steht dann nachher vor Gericht zur Debatte. Als Festahltender würde ich
aber auf Äußerunge zum Gesundheitsstand auch ohne Attest reagieren, wer
trägt sowas schon ständig mit sich rum (und selbst wenn, zeige ich sowas
nicht jedem Hinz und Kunz)

Marco


--
Nur Narren sind sicher - der kluge Mann denkt weiter nach.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:28:01 von Bernd Laengerich

Gerald Gruner wrote:

> Egal. Ich muss zumindest mein Ego nicht damit aufblähen, es einem
> Verkäufer mal so richtig gegeben zu haben. Das sind nämlich auch nur
> Menschen...

Es geht in erster Linie wohl nicht um den VK, eher um die
Geschäftsführung an sich. Der VK ist doch nur Erfüllungsgehilfe.

Bernd

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:29:57 von Bernd Laengerich

Renata Kussack wrote:

> Und meine Sachen inklusive Geldbeutel und Hausschlüssel balanciere ich
> dann in einem Krug auf dem Kopf?

Du hast den zweiten Teil der Hausordnung nicht gesehen, der findet sich
in einem Fernsehspot und zeigt, wie Du zumindest die Bezahlfunktion für
den baumarkt in Form einer handlichen Karte in adäquater Kleidung
unterbringst.

Bernd
--
np: Neneh Cherry - Everything [stopped]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:33:22 von Michael Koslowski

"Gerald Gruner" <> schrieb

> Egal. Ich muss zumindest mein Ego nicht damit aufblähen, es
> einem Verkäufer mal so richtig gegeben zu haben. Das sind
> nämlich auch nur Menschen...

Ich schüttle hier bei manchen Postings nur noch den Kopf.
Wenn an der Kasse mich der Verkäufer bittet in die Tasche schauen zu
dürfen, mache ich das einfach.
Weshalb auch nicht? Nur um recht zu bekommen? Da gibt es wahrlich
wichtigeres im Leben.
Aber klar, manche brauchen das, um ihre Minderwertigkeitskomplexe zu
kompensieren.

Michael

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:34:55 von BastianVoelker

Hallo!

Gerhard Torges, geb. Hö lscher schrieb:

> > Das ist *so* nicht ganz richtig; jeder (also auch die die VerkäuferIn) kann
> > Dich bei (begründetem!) Verdacht (also wenn er/sie Dich z.B. auf frischer
> > Tat ertappt hat) bis zum Eintreffen der Polizei festhalten;
>
> Apropos festhalten:
> Ist das eigentlich wörtlich zu nehmen oder darf der Ladenangestellte den
> Verdächtigen auch zwangsweise in einen anderen Raum führen, um AUfsehen
> zu vermeiden?
>
> Andernfalls könnte der (zu Unrecht) Verdächtigte doch darauf bestehen,
> an Ort und Stelle (also ggf. an der einzigen vorhandenen Kasse) auf die
> Polizei zu warten, oder? :-)

IMO rechtfertigt das Jedermannrecht nur eine Festnahme, nicht aber eine
Verbringung an einen anderen Ort. Allerdings könnte ich mir Situationen
vorstellen, in denen der Festgenommene minimale Einschränkungen
hinnehmen muß. So kann er in Deinem Beispiel sicherlich nicht direkt vor
der einzigen Kasse stehenbleiben. Und auch wenn der Festnehmende nicht
unmittelbar Hilfe holen kann, würde ich sagen, daß der Festgenommene es
dann hinnehmen muß, woanders hingebracht zu werden. Das sollte
allerdings die Ausnahme darstellen.

Gruß
Bastian
--
"Und § 14 Abs. 2 BGB lautet: '[...]' Oder anders: Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine solche. Darauf
muss man erst mal kommen."
Hensen, ZIP 2000, 1151

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:39:39 von Michael Koslowski

"Jürgen Gerkens" <> schrieb

> Ohne Rucksack bleibt bei vielen auch das Geld draußen. Oder
> müssen Damen neuerdings auch ihre Handtaschen abgeben
> oder kontrollieren lassen.

Wer für sein Geld einen Rucksack benötigt kauft wohl kaum in einem
Supermarkt ein - zumindest nicht in Deutschland :-))

Michael

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:46:50 von Dirk Moebius

Michael Koslowski writes:

> "Dirk Moebius" <> schrieb
>> So lange braucht die Polizei ja nicht - jedenfalls hier in der
>> Stadt...

> Und du meinst, jeder Kunde (alt und neu) wartet bis die Polizei vor Ort
> und mit ihrer Überprüfung fertig ist?
> Hältst du dich für so wichtig?

Ich halte es für sehr wichtig, daß jeder - auch Ladendetektive und
Fililalleiter - sich an die gesetzlichen Grundlagen hält - das
verlangen diese ja auch von ihren Kunden.

> Außer deinen "nächsten" Freunden/Bekannten sehen die anderen Kunden
> einen mutmaßlichen Ladendieb und gehen dann nach Hause.

Und?


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:51:01 von hannah

Hallo!

Peter Bruells <> wrote:
> (Hannah Schroeter) writes:

>> Gerald Gruner <> wrote:

>> Fiktives Beispiel: Soll ich meinen Rucksack draußen auf der Straße
>> stehen (und ggf. klauen) lassen, weil dem Inhaber des einzigen Ladens
>> in einem Dorf es nicht gefällt, daß ich den mit reinnehme (ich habe
>> natürlich kein Auto dabei).

>Das ist doch nicht SEIN Problem!

>Na ehrlich, ich würde auch nicht in so einem Laden einkaufen gehen,

Naja, mal kurz auf den Bus zur nächsten Stadt warten, dort einkaufen,
wieder auf den Bus zurück warten?

>aber irgendwie sehe ich nicht, wie man auch nur ansatzweise ein
>Mitnahmerecht für Taschen konstruieren könnte.

Das bereits zitierte BGH-Urteil?

>Das einzige Spielkasino im Ort darf Dich sogar ausschließen, wenn Du
>keine Krawatte trägst...

Spielkasino != Lebensmittelgeschäft.

Luxus != Grundbedürfnisse.

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:56:26 von hannah

Hallo!

Gerald Gruner <> wrote:
>Hallo Hannah Schroeter, am 21 Mar 2004 schriebst du:

>> Gerald Gruner <> wrote:

>> Fiktives Beispiel: Soll ich meinen Rucksack draußen auf der
>> Straße stehen (und ggf. klauen) lassen, weil dem Inhaber des
>> einzigen Ladens in einem Dorf es nicht gefällt, daß ich den
>> mit reinnehme (ich habe natürlich kein Auto dabei).

>Dann geh halt nicht in einen Laden, der dich anscheinend nicht als
>Kunden will, oder lass deinen Rucksack zuhause. /Im Dorf/ sollte das
>Problem eigentlich lösbar sein. Und ausserhalb gibt es sicher mehr als
>einen Laden.

Wenn ich nicht in besagtem Dorf wohne, sondern nur dort zu Besuch
war, noch 2 Stunden auf den nächsten Bus weg warten muß und Durst
habe?

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:57:41 von hannah

Hallo!

Michael Koslowski <> wrote:
>"Jürgen Gerkens" <> schrieb

>> Ohne Rucksack bleibt bei vielen auch das Geld draußen. Oder
>> müssen Damen neuerdings auch ihre Handtaschen abgeben
>> oder kontrollieren lassen.

>Wer für sein Geld einen Rucksack benötigt kauft wohl kaum in einem
>Supermarkt ein - zumindest nicht in Deutschland :-))

Wenn ich einen Rock ohne Taschen anhabe und auch keine Handtasche
dabei habe, aber meinen Rucksack, dann kaufe ich durchaus manchmal
ein. Zumal ich das Eingekaufte nachher auch wegtragen will, wenn
ich zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bin.

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:58:08 von hannah

Hallo!

Hans-Lothar Werner <> wrote:
>[...]

>

Wenn's das auch in lesbar gäbe...

>[...]

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 17:59:12 von Dirk Moebius

Michael Koslowski writes:

> "Gerald Gruner" <> schrieb
>> Egal. Ich muss zumindest mein Ego nicht damit aufblähen, es
>> einem Verkäufer mal so richtig gegeben zu haben. Das sind
>> nämlich auch nur Menschen...

> Ich schüttle hier bei manchen Postings nur noch den Kopf.
> Wenn an der Kasse mich der Verkäufer bittet in die Tasche schauen zu
> dürfen, mache ich das einfach.
> Weshalb auch nicht? Nur um recht zu bekommen? Da gibt es wahrlich
> wichtigeres im Leben.

Nun...

dann nimm doch einfach mal an, Frau Erna P. steht an der Kasse.
Erna P ist leicht gehbehindert, hat kein Auto, aber ein größere
Handtasche und war vorher im Laden von Frau Uhse, um - das ist ja
nichts Verbotenes mehr - einige Spielzeuge fürs eheliche Leben
zu kaufen.
Und nun steht hinter ihr in der Schlange Frau Petra Klatsch, Gute
Seele des Kirchspiels und Schuldirektorin des P-schen Töchterchens.

Sollte Erna P. jetzt ihre Tasche óffnen?


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 18:16:01 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 14:50:04 +0100, Jürgen Gerkens =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:
>
>> Bei uns so zwischen 15 - 50 Minuten etwa, das zieht sich uU.
>
> Testes Du das öfter?
>
Nö - nicht...beim letzen Unfall vor 2 Wochen dauerte es ca 30 Minuten.=
...

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 18:18:38 von Hans-Lothar Werner

Frederic Wenzel <> wrote:


>
>> Die Annahme durch den Händler erfolgt durch das kassieren, nicht sc=
hon =

>> vorher durch das
>> "im Regal anbieten"
>>
>> Es kann also durch Band legen, und bei nichtkassieren mitnehmen/Rechn=
ung
>> schicken und ähnliche Schpässles nicht zu einem Kaufvertrag komme=
n - es =

>> fehlt schlicht die WE
>> des Händlers.
>
> Ok, aber wenn ich das Zeug in diesem Fall einfach liegen lasse und geh=
e, =

> tritt ja genau das ein, was Gerhard gemeint hat - der Händler wird d=
en =

> KV nicht sonderlich oft verweigern, wenn er danach jedesmal eine =

> komplette Ladung Waren wieder zurückräumen darf.

Richtick...

> Eine Rechnung schicken kann er mir deshalb jedenfalls nicht - denn wie=
=

> du schon gesagt hast, kam ja kein KV zustande.

....genau...

> Ob nun Schadenersatz aus cic. oder so drin ist, glaub ich auch nicht -=


wer?...gegen wen???

> denn wenn der Laden erst alle Einrichtungen schafft, so einen Vertrag =

> abzuschließen und ihn dann doch nicht schließen will, ist das ja e=
rstmal =

> nicht mein Problem.
>
gönnao!

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 18:20:36 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 15:05:25 +0100, Renata Kussack <> =

wrote:

> Gerald Gruner <> wrote:
>
>> z.B. das Risiko zu minimieren, indem man in der Hausordnung Taschen
>> und Rucksäcke verbietet...?
>
> Und meine Sachen inklusive Geldbeutel und Hausschlüssel balanciere i=
ch
> dann in einem Krug auf dem Kopf?
>
auch wenns sicher nett aussähe ... ;-)...Handtasche?...Wagen?
Wobei ich im Kassenbereich seltenst meinen Hausschlüssel
wirklich vermisst haben.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 18:21:54 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 15:05:26 +0100, Renata Kussack <> =

wrote:

> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>
>> Wenn die schon die Pozelei rufen zwecks Durchsuchung, werden die nich=
t
>> amused sein, wenn du noch einen Notruf fakest ;-)
>
> Wieso "fakest"? Hier liegt tatsächlich eine Freiheitsberaubung bzw.
> Nötigung vor. Bei einer streitigen Diskussion auf dem Flohmarkt habe=
ich
> übrigens in einer vergleichbaren Situation - der Verkäufer wollte =
uns am
> Gehen hindern - einmal die Polizei gerufen. Die Zentrale war schon
> völlig entgeistert "Wie - der läßt sie nicht gehen?", die Polize=
i war
> sehr schnell da und tatsächlich nicht amused: über den Händler.
>
Naja - nichtsdestotrotz darf dich eine oontlicher hausdetektiv bei
hinreichendem Verdacht festhalten.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 18:24:36 von Hans-Lothar Werner

Dirk *Michael Kohlhaas* Moebius <> wrote:

> Hans-Lothar Werner writes:
>
>>>> UNd?....kennt das jemand?...dass der piepst, obwohl das Etikett
>>>> hätte decodiert werden sollen?...aha.
>>>
>>>> Dann kommt einer und überprüft das.
>>>> Solange muss man warten...in RL
>>>
>>> Auch daß eine gekaufte Jacke piepst - und das wochenlang in fast
>>> jedem Kaufhaus.
>>>
>>> Da hat man irgendwann keine Lust mehr, zu warten. Grade in RL.
>>> Kaputte Kaufhaustechnik ist nicht mein Problem.
>>>
>> Also gehst du mit der Jacke weiter, egal, ob es piepst oder nicht
>
> Kaputte Kaufhaustechnik ist nicht mein Problem, das sagte ich doch sch=
on.
>
Danke :-) ....ich wollte nur die Gewissheit :-))

Ich unterstelle mal

1.: In RL sieht das bei dir gaaanz anders aus
2.: Oder es ist dir in RL definitiv noch nicht passiert, sonst hättest=
du =

einen
anderen Erfahrungsstand.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 18:24:41 von Michael Koslowski

"Dirk Moebius" <> schrieb

> Sollte Erna P. jetzt ihre Tasche óffnen?

"Meine privaten Sachen werde ich hier nicht in der Öffentlichkeit
ausbreiten, bin aber gern bereit, dies im Büro des Geschäftsführers zu
tun."

Mich stört deine generelle Verweigerungshaltung. Es gibt noch mehr
Farben außer schwarz und weiss.

Michael

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 18:27:33 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

>>>>> Macht nix.
>>>>> Um den Verdienstausfall kümmert sich mein Anwalt.
>>>>>
>>>> Verdienstausfall im Supermarkt?...was arbeitest du?
>>>
>>> Verdienstausfall, weil ich später an meinem Arbetsplatz erscheine?=

>>> den bezahlt mir sogar die gegnerische Versicheurng beim Verkehrsunfa=
ll.
>>>
>> Hast Du Gleitzeit?
>
> Warum sollte ich das mit einem Verkäufer diskutieren?
>
Beantworte halt einfach erstaml die Frage, dann erklr ich dir wie das =

läuft bei
Angestellten...denn Dienstzeit: beginnt nach dem kommen...gewünschte =

Dienstzeit etc ist zwar nett
aber weder vor Gericht noch vor dem AG von irgendeiner Relevanz

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 18:34:41 von Hans-Lothar Werner

On 22 Mar 2004 15:08:40 +0100, Dirk Moebius <>=
=

wrote:

> Hans-Lothar Werner writes:
>
>> Dirk Moebius <> wrote:
>>>>>
>>>>> Wer mich festnimmt, ist für meine körperliche Unversehrtheit
>>>>> verantwortlich. Wenn ich Probleme mit längerem Stehen habe, wird=

>>>>> derjenige sich bequemen müssen, mir einen Stuhl zu besorgen, ode=
r er
>>>>> fängt sich auch ohne eigene Tätlichkeiten eine Anzeige wegen
>>>>> Körperverletzung ein.
>>>>>
>>>> Du hast ein Attest, dass du nicht länger als 20 Minuten oder so s=
tehen
>>>> kannst?
>>>
>>> Klar doch - SB-Ausweis mit G sollte doch reichen *veg*
>>>
>> hast du???
>
> Und wenn? Darf ich dann nicht mehr einkaufen?
>
Aber klar darfst du.
Du kennst den Sinn und die Umstände eines GdB-Ausweises mnebst der
entsprechenden Zusätze wie "G" "eG" "B" ...? ich mein nur , weil du es=
so =

originell
fandest und gern draufrum reitest?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 18:37:21 von Hans-Lothar Werner

On 22 Mar 2004 15:09:25 +0100, Dirk Moebius <>=
=

wrote:

> Hans-Lothar Werner writes:
>
>> On 22 Mar 2004 14:38:42 +0100, Dirk Moebius <=
de>
>> wrote:
>
>>>>> auf das Wort irgendwelcher obsukurer "Detektive", daß man die Po=
lizei
>>>>> gerufen habe, verlassen, zumal ich ja davon ausgehen muß, daß =
sie
>>>>> lügen.
>>>>>
>>>> Der macht auch nur seinen Job, und das darf er auch noch.
>>>
>>> wenn er _nur_ seinen Job machen würde, würde er sich nicht auf e=
inen
>>> vagen Verdacht verlassen.

Er hat immer nur einen Verdacht - zur Tatsache wirds erst durch Gestän=
dnis
oder das Herausziehen der Ware aus dem Bl*dmann (durch wen auch immer)
>>>
>>> Wer seinen Job schlecht macht, kriegt Probleme - warum soll das nur
>>> für Elektiker und Lokführer gelten?

Weil das Beispiel nicht soo super passt jetzt?
>>>
>> Vergiss die Piloten nicht - der sitzt schööön brav...rechts vor=
mir ;-)
>
>> Allerdings gibts da auch die Doktores, die St*uerberater, die Anw*lte=
,
>> und nicht zu vergessen die Oberpflaumen Herren Spitzen*tsrieder*manag=
er,
>> die vonAst zu Ast hupfen und nach getanem Schaden weiterziehn.
>
> Ah ja.
> Zur Sache also nix mehr... na jut, Dein Wille jeschehe.
>
Amen vergessen...och nö, bitte...

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 18:39:33 von Hans-Lothar Werner

Renata Kussack <> wrote:

> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>
>> hast du??? ....G oder eG ?
>
> Warum fragst Du? Im übrigen genügt ein "G".
>
ein blankes "G" ist so gut wie wertlos..siehe Strassenverkehr etc...glau=
be =

mir.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 18:41:24 von Hans-Lothar Werner

Renata Kussack <> wrote:

>
>> Die letzten , die noch da waren, wen du gehen darfst, ja....die vorhe=
r
>> kennen nur en Anfang, und der sieht annerschd aus.
>
> Während der Vorgang natürlich noch völlig anders aussieht, wenn =
man mit
> ins Hinterzimmer geht. Alles klar.

Naja - einen linear gleichmässigen Durchsatz von Gaffern und Tuschlern=
=

unterstellend
steigt und sinkt die Zahl der Falschtuschler mit dem "verfänglichen" =

(=3Dungeklärten)
Aufenthalt im Kassenbereich...schon.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 18:42:53 von Hans-Lothar Werner

Michael Koslowski <> wrote:

>
>> Von Faken kann bei einem widerrechtlichen Festhalten ja nicht
>> die Rede sein. Vor allem dann nicht, wenn man ein Kleinkind
>> im Auto hat.
>
> Das Kleinkind lässt du im Auto, aber den Rucksack nimmst du mit?
> Merkwürdige Wertvorstellung.
>
Jupp - das hat er bei mir schon beflissentlich überlesen :-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 18:44:13 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:

> Natürlich werde ich nicht von wem auch immer entschädigt, wenn ich=
mich
> entschließe, kurz im Supermarkt einzukaufen. Wenn ich aber wiederech=
tlich
> festgehalten werde und aufgrunddessen nicht arbeiten kann, dann darf d=
er
> Festhaltende natürlich auch Schadensersatz leisten.
>
Ich kene keinen Fall , wo meine Freizeit entschädgit würde - lasse m=
ich =

aber gern
mit Quellen belehren...

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 18:59:10 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:

>
>>>>> Wer mich festnimmt, ist für meine körperliche Unversehrtheit
>>>>> verantwortlich. Wenn ich Probleme mit längerem Stehen habe, wird=

>>>>> derjenige sich bequemen müssen, mir einen Stuhl zu besorgen, ode=
r er
>>>>> fängt sich auch ohne eigene Tätlichkeiten eine Anzeige wegen
>>>>> Körperverletzung ein.
>>>>>
>>>> Du hast ein Attest, dass du nicht länger als 20 Minuten oder so s=
tehen
>>>> kannst?
>>>> ALso vorher schon und dabei?
>>>
>>> Warum sollte er?
>>>
>> Weil die Unanehmlichkeit des 20-Minuten-stehen sicherlich (ohne objek=
tiv
>> überprüfbaren und vorhandenen Grund)sicherlich ansonsten keine KV=

>> darstellt?
>
> Das steht dann nachher vor Gericht zur Debatte. Als Festahltender wü=
rde =

> ich
> aber auf Äußerunge zum Gesundheitsstand auch ohne Attest reagieren=
, wer

Je nach Menschenkenntnis und vorigem "Verhalten" ja, wenn nicht =

offensichtlich
etwas erkennbar ist.

> trägt sowas schon ständig mit sich rum (und selbst wenn, zeige ich=
sowas
> nicht jedem Hinz und Kunz)
>
Wer einen Behindertenausweis hat und in dessen Genuss kommen will, hat
ihn dabei und zeigt ihn(incl Umkehrschluss). So einfach ist das

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:02:26 von Marco Sondermann

Michael Koslowski folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

> "Meine privaten Sachen werde ich hier nicht in der Öffentlichkeit
> ausbreiten, bin aber gern bereit, dies im Büro des Geschäftsführers zu
> tun."
>
> Mich stört deine generelle Verweigerungshaltung. Es gibt noch mehr
> Farben außer schwarz und weiss.

Und mich stört diese "man muß alles tun, was von einem verlangt wird"
Haltung. Wann ich wo wen wie in meine Tasche gucken lasse, entscheide ich
(im Rahmen meiner gesetzlichen Rechte) immer noch selbst, und nicht
derjenige, der gucken möchte.

Marco


--
Warum sich selber foltern, wenn das leben es tut?

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:04:39 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

> Naja - nichtsdestotrotz darf dich eine oontlicher hausdetektiv bei
> hinreichendem Verdacht festhalten.

Aha. Und was genau darf Deiner Meinung nach ein "oontlicher Hausdetektiv"
mehr als ein unordentlicher Passant?

Marco


--
"Und ich biete Ihnen gerne meinen Rat an, wenn es darum geht Frauen zu
verstehen - wenn ich einen habe, gebe ich Ihnen bescheid."
(Capt. Jean-Luc Picard)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:05:37 von Hans-Lothar Werner

Hannah Schroeter <> wrote:

>> Das ist doch nicht SEIN Problem!
>
>> Na ehrlich, ich würde auch nicht in so einem Laden einkaufen gehen,=

>
> Naja, mal kurz auf den Bus zur nächsten Stadt warten, dort einkaufen=
,
> wieder auf den Bus zurück warten?

Was willst du machen?..ein zurecht mit Ladenverbot belegter Dieb kann =

vermutlich
mit seinen hungernden Kindern mitte Januar auftauchen - rein darf er =

trotzdem nicht.
>
>> aber irgendwie sehe ich nicht, wie man auch nur ansatzweise ein
>> Mitnahmerecht für Taschen konstruieren könnte.
>
> Das bereits zitierte BGH-Urteil?

da kann ich keinen Kontrahierungszwang oder kein generelles HInderniss
für ein Ladenverbot rauslesen, bei aller Liebe nicht.
>
>> Das einzige Spielkasino im Ort darf Dich sogar ausschließen, wenn D=
u
>> keine Krawatte trägst...
>
> Spielkasino !=3D Lebensmittelgeschäft.
>
> Luxus !=3D Grundbedürfnisse.
>
Mag in Kanada anerkannt werden oder in der
West-Taiga....hier: no chance vermutlich

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:06:22 von Hans-Lothar Werner

On 22 Mar 2004 16:56:26 GMT, Hannah Schroeter <> wrote:=


> Hallo!
>
> Gerald Gruner <> wrote:
>> Hallo Hannah Schroeter, am 21 Mar 2004 schriebst du:
>
>>> Gerald Gruner <> wrote:
>
>>> Fiktives Beispiel: Soll ich meinen Rucksack draußen auf der
>>> Straße stehen (und ggf. klauen) lassen, weil dem Inhaber des
>>> einzigen Ladens in einem Dorf es nicht gefällt, daß ich den
>>> mit reinnehme (ich habe natürlich kein Auto dabei).
>
>> Dann geh halt nicht in einen Laden, der dich anscheinend nicht als
>> Kunden will, oder lass deinen Rucksack zuhause. /Im Dorf/ sollte das
>> Problem eigentlich lösbar sein. Und ausserhalb gibt es sicher mehr =
als
>> einen Laden.
>
> Wenn ich nicht in besagtem Dorf wohne, sondern nur dort zu Besuch
> war, noch 2 Stunden auf den nächsten Bus weg warten muß und Durst
> habe?
>
.....wen interessiert das?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:06:55 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>> Natürlich werde ich nicht von wem auch immer entschädigt, wenn ich mich
>> entschließe, kurz im Supermarkt einzukaufen. Wenn ich aber wiederechtlich
>> festgehalten werde und aufgrunddessen nicht arbeiten kann, dann darf der
>> Festhaltende natürlich auch Schadensersatz leisten.
>>
> Ich kene keinen Fall , wo meine Freizeit entschädgit würde - lasse mich
> aber gern mit Quellen belehren...

Es soll durchaus schon vorgekommen sein, daß jemand in seiner Mittagspasue
oder vor Arbeitsbeginn einkaufen gegangen ist.

Marco


--
Studentin: "Warum schmeckt es denn nicht süß, wenn im Sperma neben Glucose
auch Fructose enthalten ist?"
- Hörsaal bricht in lachen aus, Studentin errötet -
Prof.: "Weil die Geschmacksrezeptoren für süß an der Zungenspitze liegen...
nicht im Rachen!"
(Medizin-Vorlesung, Uni Düsseldorf)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:07:22 von Hans-Lothar Werner

On 22 Mar 2004 16:58:08 GMT, Hannah Schroeter <> wrote:=


> Hallo!
>
> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>> [..]
>
>>
>
> Wenn's das auch in lesbar gäbe...
>
Woran mangelt es dir dabei?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:09:03 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>>> Also gehst du mit der Jacke weiter, egal, ob es piepst oder nicht
>>
>> Kaputte Kaufhaustechnik ist nicht mein Problem, das sagte ich doch schon.
>>
> Danke :-) ....ich wollte nur die Gewissheit :-))
>
> Ich unterstelle mal
>
> 1.: In RL sieht das bei dir gaaanz anders aus
> 2.: Oder es ist dir in RL definitiv noch nicht passiert, sonst hättest du
> einen anderen Erfahrungsstand.

Aha, und wie sieht Dein Erfahrungsstand aus. Bei mir hat so ein Ding auch
schon zweimal gepipst, was an meinem Bewegungsvektor aber auch genau gar
nicht verändert hat.

Marco


--
Auszug aus einem Kinderaufsatz: "Meine Tante schenkte mir eine Sparbüchse.
Sie war ein Schwein. Sie hatte 2 Schlitze. Hinten fürs Papier und vorne
einen fürs harte."

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:14:36 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>> Das steht dann nachher vor Gericht zur Debatte. Als Festahltender würde
>> ich aber auf Äußerunge zum Gesundheitsstand auch ohne Attest reagieren,
>> wer
>
> Je nach Menschenkenntnis und vorigem "Verhalten" ja, wenn nicht
> offensichtlich etwas erkennbar ist.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, wenn du nichts offensichtliches
erkennst, dann ignorierst du das? Na dann viel Spaß vor Gericht.

>> trägt sowas schon ständig mit sich rum (und selbst wenn, zeige ich sowas
>> nicht jedem Hinz und Kunz)
>>
> Wer einen Behindertenausweis hat und in dessen Genuss kommen will, hat
> ihn dabei und zeigt ihn(incl Umkehrschluss). So einfach ist das

Nur hat dieser Fall nichts zu tun mit "in den Genuß kommen". Wenn du
jemanden festhälst mußt du dich auch dementsprechend verhalten. Und da hast
du nicht das Recht, auch noch in den Behindertenausweis zu gucken. Mal
abgesehen davon, daß es genug Fälle gibt, wo jemand so ein gutes Stück
garnicht Besitzt oder dabei hat.

Marco


--
Der Igel mit viel Winterspeck
spritzt unter'm Rad viel besser weg.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:16:25 von Marco Sondermann

Heiko Nock folterte am 21.03.2004 folgende Tasten:

> Marco Sondermann wrote:
>
>>> Der Vertragsfreiheit, mit dir zu handeln als Kunde?
>> Da der BGH schon sagt, daß der Ladenbesitzer dich reinlassen muß, würde ich
>> mal davon ausgehen, daß der BGH auch sagt, daß er mit dir zu den üblichen
>> Konditionen abschließen muß.
>
> Ein Hausverbot hat rein gar nichts mit der Privatautonomie zu tun.

Aber Sinn der Aufhabung des Hausverbotes ist es ja eben, in dem Geschäft
einkaufen zu können. Ich glaube kaum, daß der BGH sagt "Ok, du darfst zwar
ins Geschäft rein wenn du willst, aber kaufen darfst du nichts". Das muß
man IMHO schon zusammen betrachten.

Marco


--
Hat die Magd nen wunden Po, lag die Egge unterm Stroh.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:19:30 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 19:02:26 +0100, Marco Sondermann =

<> wrote:

> Michael Koslowski folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:
>
>> "Meine privaten Sachen werde ich hier nicht in der Öffentlichkeit
>> ausbreiten, bin aber gern bereit, dies im Büro des Geschäftsfüh=
rers zu
>> tun."
>>
>> Mich stört deine generelle Verweigerungshaltung. Es gibt noch mehr
>> Farben außer schwarz und weiss.
>
> Und mich stört diese "man muß alles tun, was von einem verlangt wi=
rd"
> Haltung. Wann ich wo wen wie in meine Tasche gucken lasse, entscheide =
ich
> (im Rahmen meiner gesetzlichen Rechte) immer noch selbst, und nicht
> derjenige, der gucken möchte.
>
Das ist verständlich, aber unter der grundprämisse weshalb überhau=
pt
geguckt werden soll und will nicht sonderlich zielführend ;-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:20:17 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 19:06:55 +0100, Marco Sondermann =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:
>
>>> Natürlich werde ich nicht von wem auch immer entschädigt, wenn i=
ch mich
>>> entschließe, kurz im Supermarkt einzukaufen. Wenn ich aber =

>>> wiederechtlich
>>> festgehalten werde und aufgrunddessen nicht arbeiten kann, dann darf=
=

>>> der
>>> Festhaltende natürlich auch Schadensersatz leisten.
>>>
>> Ich kene keinen Fall , wo meine Freizeit entschädgit würde - lass=
e mich
>> aber gern mit Quellen belehren...
>
> Es soll durchaus schon vorgekommen sein, daß jemand in seiner =

> Mittagspasue
> oder vor Arbeitsbeginn einkaufen gegangen ist.
>
und entschädigt wurde?

-v

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:21:24 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:

> Aha, und wie sieht Dein Erfahrungsstand aus. Bei mir hat so ein Ding a=
uch
> schon zweimal gepipst, was an meinem Bewegungsvektor aber auch genau g=
ar
> nicht verändert hat.

Dir ist keiner hinterher?...dann hast du die Erklärung.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:24:02 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:

>>> Das steht dann nachher vor Gericht zur Debatte. Als Festahltender wü=
rde
>>> ich aber auf Äußerunge zum Gesundheitsstand auch ohne Attest rea=
gieren,
>>> wer
>>
>> Je nach Menschenkenntnis und vorigem "Verhalten" ja, wenn nicht
>> offensichtlich etwas erkennbar ist.
>
> Wenn ich das jetzt richtig verstehe, wenn du nichts offensichtliches
> erkennst, dann ignorierst du das? Na dann viel Spaß vor Gericht.

Wieso sollte ich? - so habe ich das nicht formuliert, sondern du.
>
>>> trägt sowas schon ständig mit sich rum (und selbst wenn, zeige i=
ch =

>>> sowas
>>> nicht jedem Hinz und Kunz)
>>>
>> Wer einen Behindertenausweis hat und in dessen Genuss kommen will, ha=
t
>> ihn dabei und zeigt ihn(incl Umkehrschluss). So einfach ist das
>
> Nur hat dieser Fall nichts zu tun mit "in den Genuß kommen". Wenn du=

> jemanden festhälst mußt du dich auch dementsprechend verhalten. Un=
d da =

> hast
> du nicht das Recht, auch noch in den Behindertenausweis zu gucken. Mal=


Wenn er sich draauf berufen möchte, sicherlich.

> abgesehen davon, daß es genug Fälle gibt, wo jemand so ein gutes S=
tück
> garnicht Besitzt oder dabei hat.
>
Dochdoch - eine verbindliche Grundlage stellt dieser Ausweis nur dar, we=
nn
er körperlich vorliegt, das ist so.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:25:37 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:

>>
>>>> Der Vertragsfreiheit, mit dir zu handeln als Kunde?
>>> Da der BGH schon sagt, daß der Ladenbesitzer dich reinlassen muß=
, =

>>> würde ich
>>> mal davon ausgehen, daß der BGH auch sagt, daß er mit dir zu den=
=

>>> üblichen
>>> Konditionen abschließen muß.
>>
>> Ein Hausverbot hat rein gar nichts mit der Privatautonomie zu tun.
>
> Aber Sinn der Aufhabung des Hausverbotes ist es ja eben, in dem Geschä=
ft
> einkaufen zu können. Ich glaube kaum, daß der BGH sagt "Ok, du dar=
fst =

> zwar
> ins Geschäft rein wenn du willst, aber kaufen darfst du nichts". Das=
muß
> man IMHO schon zusammen betrachten.
>
Du glaubst nicht wirklich, dass ein berechtigt ausgesprochenes Hausverbo=
t
(ZB Diebstahl) durch irgendwas aufgehoben werden würde?..nciht wirjkli=
ch =

oder?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:26:54 von BastianVoelker

Hallo!

Hans-Lothar Werner schrieb:

> >> Wenn die schon die Pozelei rufen zwecks Durchsuchung, werden die nicht
> >> amused sein, wenn du noch einen Notruf fakest ;-)
> >
> > Wieso "fakest"? Hier liegt tatsächlich eine Freiheitsberaubung bzw.
> > Nötigung vor. Bei einer streitigen Diskussion auf dem Flohmarkt habe ich
> > übrigens in einer vergleichbaren Situation - der Verkäufer wollte uns am
> > Gehen hindern - einmal die Polizei gerufen. Die Zentrale war schon
> > völlig entgeistert "Wie - der läßt sie nicht gehen?", die Polizei war
> > sehr schnell da und tatsächlich nicht amused: über den Händler.
> >
> Naja - nichtsdestotrotz darf dich eine oontlicher hausdetektiv bei
> hinreichendem Verdacht festhalten.

Nein, ein hinreichender Tatverdacht reicht nicht aus. Mindestens muß
wohl ein dringender Tatverdacht vorliegen. Andere verlangen sogar eine
tatsächlich begangene Tat. Im übrigen unterscheiden sich die Rechte
eines Hausdetektivs in diesem Punkt nicht von denen aller sonst im Laden
anwesenden Personen.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:34:54 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>>> Wer einen Behindertenausweis hat und in dessen Genuss kommen will, hat
>>> ihn dabei und zeigt ihn(incl Umkehrschluss). So einfach ist das
>>
>> Nur hat dieser Fall nichts zu tun mit "in den Genuß kommen". Wenn du
>> jemanden festhälst mußt du dich auch dementsprechend verhalten. Und da
>> hast du nicht das Recht, auch noch in den Behindertenausweis zu gucken.
>> Mal
>
> Wenn er sich draauf berufen möchte, sicherlich.

Er beruft sich aber nicht auf den Behindertenausweis, sondern auf seinen
Gesundheitszustand - ums mal mit Deien Worten zu sagen: So einfach ist das.

>> abgesehen davon, daß es genug Fälle gibt, wo jemand so ein gutes Stück
>> garnicht Besitzt oder dabei hat.
>>
> Dochdoch - eine verbindliche Grundlage stellt dieser Ausweis nur dar, wenn
> er körperlich vorliegt, das ist so.

Du brauchst aber den Behindertenasuweis für sowas nicht als Grundlage. Es
nun mal ein Himmelweiter Unterschied, ob ich beim Freizeitpark umsonst rein
möchte (und dafür den BA vorzeigen muß) oder ob ich einen mich
festhaltenden auf meinen Gesundheitszustand aufmerksam mache, der Gewiss
Dinge erforderlich macht.

> das ist so.

Hast du 'ne Webcam? Ich würde gerne mal sehen, wie du mit den Füßen
aufstampfst.

Marco


--
Studentin: "Warum brummt denn der Transformator?"
Prof.: "Sie würden auch brummen, wenn Sie 50 Perioden in der Sekunde
hätten."

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:35:57 von Michael Koslowski

"Marco Sondermann" <> schrieb

> Und da hast du nicht das Recht, auch noch in den
> Behindertenausweis zu gucken. Mal abgesehen davon, daß es
> genug Fälle gibt, wo jemand so ein gutes Stück garnicht Besitzt
> oder dabei hat.

Ein Behinderter mit entsprechenden Ausweis weiss genau, dass er diesen
gegebenenfalls zur Durchsetzung seiner Rechte vorweisen muß.
Hint: Behindertenparkplätze.

Michael

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:37:18 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>>>> Natürlich werde ich nicht von wem auch immer entschädigt, wenn ich
>>>> mich entschließe, kurz im Supermarkt einzukaufen. Wenn ich aber
>>>> wiederechtlich festgehalten werde und aufgrunddessen nicht arbeiten
>>>> kann, dann darf der Festhaltende natürlich auch Schadensersatz
>>>> leisten.
>>>>
>>> Ich kene keinen Fall , wo meine Freizeit entschädgit würde - lasse mich
>>> aber gern mit Quellen belehren...
>>
>> Es soll durchaus schon vorgekommen sein, daß jemand in seiner
>> Mittagspasue oder vor Arbeitsbeginn einkaufen gegangen ist.
>>
> und entschädigt wurde?

Warum nicht? Ich gehe in den Supermarkt, werde für eine halbe Stunde
wiederechtlich festgehalten und kann somit auch erst eine halbe Stunde
später (als ohne das Festhalten) wieder Stempeln. Das macht für mich einen
Schaden von X EUR. Ich sehe nicht, wie sich Festhaltende da rauswinden
will.

Marco


--
Warum sich selber foltern, wenn das leben es tut?

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:40:19 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>> Aha, und wie sieht Dein Erfahrungsstand aus. Bei mir hat so ein Ding auch
>> schon zweimal gepipst, was an meinem Bewegungsvektor aber auch genau gar
>> nicht verändert hat.
>
> Dir ist keiner hinterher?...dann hast du die Erklärung.

Einmal habe ich noch irgendwelche Wortfetzen wahrgenommen die was mit
"warten" zu tun hatten. Ich war aber beidemale im Streß und hatte keinen
Bedarf, meine Wertvolle Zeit durch irgendein Gehampel zu verplempern. Die
werden schon Wissen, warum sie mich nicht angepackt haben (in einem von den
beiden Läden steht übrigens extra so ein Mietrambo am Eingang): Weils sie's
nicht dürfen.

Marco


--
Schulden sind wie Frauen: Hast Du sie einmal am A****, wirst Du sie nie
wieder los.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:50:52 von r.kussack

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> auch wenns sicher nett aussähe ... ;-)...Handtasche?...Wagen?

Ich bezog mich auf des Vorposters "indem man in der Hausordnung Tasche
und Rucksäcke verbietet". Unter Taschen habe ich auch Handtaschen und
meinen Winzrucksack subsummiert. Im Einkaufswagen Geldbeutel und
Schlüssel - der fällt doch wahrscheinlich sowieso durchs Gitter -
spazierenzuführen, halte ich für nicht praktikabel. "Oh, gucken Sie mal
dahinten, ein rosa Elefant!" ;)

> Wobei ich im Kassenbereich seltenst meinen Hausschlüssel
> wirklich vermisst haben.

Ich auch nicht. Wo es aber Schließfächer gibt, sind die regelmäßig ohne
Bewachung. Bräche jemand mein Schließfach auf, hätte er persönliche
Papiere, Handy, Sonnenbrille und den Schlüsselbund zur gefälligen
Verwendung. Jo, is' denn scho Weihnachten?

Gruß
Renata
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:50:53 von r.kussack

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> Naja - nichtsdestotrotz darf dich eine oontlicher hausdetektiv bei
> hinreichendem Verdacht festhalten.

Richtig, aber Du scheinst über diesen Punkt nicht hinwegzukommen:
Allein die Tatsache, daß jemand einen Rucksack dabei hat und ggf. die
Einsichtnahme in den Rucksack ablehnt, begründet keinen hinreichenden
Verdacht.

Gruß
Renata 8)
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:50:54 von r.kussack

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> ein blankes "G" ist so gut wie wertlos..siehe Strassenverkehr etc...glaube
> mir.

Quak. Mehr als ein "G" braucht es nicht, um eine Einschränkung der Geh-
und Stehfähigkeit, zumal über 20 Minuten, belegen zu können. Noch dazu
befinden wir uns gerade nicht im Straßenverkehr und suchen einen
Parkplatz. Es heißt iiRC übrigens "aG", nicht "eG".

Gruß
Renata :)
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:55:06 von Marco Sondermann

Michael Koslowski folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>> Und da hast du nicht das Recht, auch noch in den
>> Behindertenausweis zu gucken. Mal abgesehen davon, daß es
>> genug Fälle gibt, wo jemand so ein gutes Stück garnicht Besitzt
>> oder dabei hat.
>
> Ein Behinderter mit entsprechenden Ausweis weiss genau, dass er diesen
> gegebenenfalls zur Durchsetzung seiner Rechte vorweisen muß.

Ja, seiner aus diesem Ausweis resultierenden Rechte. Das hat aber nichts
mit der dem Gesundheitszustand angemessenen Behandlung eines Festgehaltenen
zu tun.

> Hint: Behindertenparkplätze.

<klugscheiß> Da wirst du aber gerade in diesem Fall mit dem
Behindertenausweis null Erfolg haben. dafür gibt die blaue Pappe.
</klugscheiß>

Marco


--
"Und ich biete Ihnen gerne meinen Rat an, wenn es darum geht Frauen zu
verstehen - wenn ich einen habe, gebe ich Ihnen bescheid."
(Capt. Jean-Luc Picard)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:56:39 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>>>>> Der Vertragsfreiheit, mit dir zu handeln als Kunde?
>>>> Da der BGH schon sagt, daß der Ladenbesitzer dich reinlassen muß,
>>>> würde ich
>>>> mal davon ausgehen, daß der BGH auch sagt, daß er mit dir zu den
>>>> üblichen
>>>> Konditionen abschließen muß.
>>>
>>> Ein Hausverbot hat rein gar nichts mit der Privatautonomie zu tun.
>>
>> Aber Sinn der Aufhabung des Hausverbotes ist es ja eben, in dem Geschäft
>> einkaufen zu können. Ich glaube kaum, daß der BGH sagt "Ok, du darfst
>> zwar
>> ins Geschäft rein wenn du willst, aber kaufen darfst du nichts". Das muß
>> man IMHO schon zusammen betrachten.
>>
> Du glaubst nicht wirklich, dass ein berechtigt ausgesprochenes Hausverbot
> (ZB Diebstahl) durch irgendwas aufgehoben werden würde?..nciht wirjklich
> oder?

Was kommst du hier immer mit Deinem Diebstahl? Darüber redet hier genau
keiner. Bleib doch bitte beim Thema und versuche, nicht abzudriften.

Marco


--
Studentin: "Warum brummt denn der Transformator?"
Prof.: "Sie würden auch brummen, wenn Sie 50 Perioden in der Sekunde
hätten."

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:59:20 von deaf_null

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> > Wer mich festnimmt, ist für meine körperliche Unversehrtheit
> > verantwortlich. Wenn ich Probleme mit längerem Stehen habe, wird
> > derjenige sich bequemen müssen, mir einen Stuhl zu besorgen, oder er
> > fängt sich auch ohne eigene Tätlichkeiten eine Anzeige wegen
> > Körperverletzung ein.
> >
> Du hast ein Attest, dass du nicht länger als 20 Minuten oder so stehen
> kannst?
> ALso vorher schon und dabei?

Brauch ich nicht.


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 19:59:21 von deaf_null

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> >> Bleibst du an der Kasse....tuschelt halt hinterher wochenlang das halbe
> >> weibliche Dorf wochen lang...."da - das isser!" ;-)
> >
> > Und das andere halbe Dorf hat mitgekriegt, wie ich amtlich weißgewaschen
> > wurde - damit hab _ich_ keine Probleme.
>
> Die letzten , die noch da waren, wen du gehen darfst, ja....die vorher
> kennen
> nur en Anfang, und der sieht annerschd aus.

Abhilfe:
Sämtliche Anwesenden als Zeugen verpflichten. :-)


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 20:05:29 von gerkens

Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:

> Wobei ich im Kassenbereich seltenst meinen Hausschlüssel
> wirklich vermisst haben.

Auch wenn man Haustür- , Fahrrad- oder Wagenschlüssel im Laden nicht
braucht, so ist es nicht wirklich praktikabel, diese jedesmal vor dem Laden
im Gelände zu verbuddeln.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 20:58:17 von Rupert Haselbeck

Hans-Lothar Werner schrieb:

> Klartext: ein Ladendieb kan nicht erfolgreich mit einem wirksamen
> Hausverbot belgt werden?

Wie wärs denn, wenn du endlich mal nachlesen würdest, um welches Th=
ema=20
es in diesem Thread geht, damit du nicht ständig von deinem völlig=20=

uninteressanten Ladendieb schwadronieren musst und gar in den völlig=20=

unbegründeten Verdacht einer gravierenden Lese- und/oder=20
Verständnisschwäche zu kommen Gefahr läufst?

Es geht hier um die grundlose Verdächtigung eines Unschuldigen und di=
e=20
illegalen Verfolgungsanwandlungen schlecht ausgebildeten bis unfähige=
n=20
Verkaufspersonals.

MfG
Rupert

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 21:10:26 von gerkens

Michael Koslowski haute in die Tasten:

> Wer für sein Geld einen Rucksack benötigt kauft wohl kaum in einem
> Supermarkt ein - zumindest nicht in Deutschland :-))

Kaum, aber wer für seinen restlichen Krempel, auf den er nicht wirklich gern
verzichtet, ohnehin einen Rucksack mitschleppt, der will trotzdem nicht
jedesmal mit solchen Heinis diskutieren, warum er nicht ständig,
Brieftasche, PDA, Schlüssel und Handy herumschleppen möchte.

Frauen tragen vermutlich auch keine Handtasche voller Geld herum und denken
dennoch nicht daran, die jedesmal vor dem Einkauf zu entrümpeln, damit der
Ladenhansel es beim Zonengrenzenspielchen einfacher hat. Ich denke auch
nicht im Traum daran, die Taschen zu öffnen und Rechenschaft über mein
Eigentum abzulegen. Schon deshalb nicht, weil sich das früher bei einigen
schon zur Gewohnheit zu entwickeln drohte. Da wurde derjenige dann vor die
Alternative gestellt, daß er einmal in die Tasche gucken kann und beim
nächsten Mal darf er sich dann entscheiden, ob er wieder in den Rucksack
schauen und anschließen den Wagen voller Ware zurückräumen möchte.

Einige hier scheinen das zwar nicht zu verstehen, aber die werden wohl auch
ihren angeheirateten Haussklaven mit dieser Aufgabe behaften.

Daß volle Hände eher kaufhemmend sind, scheint man aber auch im Handel nicht
zu begreifen. Zum Beispiel habe ich mich schon zu Schaulandtzeiten geärgert,
daß die Hanseln da nicht mal Körbe haben und teilweise CDs, Diamagazine oder
Diarahmen in zwei bis drei Anläufen zur Kasse geschleppt werden mußten. Kein
Wunder, daß bei solchem Service der Umsatz nicht paßt, wenn Kunden da alles
einzeln zur Kasse tragen müssen. Nachfoger "Medimax" ist da aber auch kein
Stück schlauer.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 21:15:58 von Rupert Haselbeck

Marco Sondermann schrieb:

> Da werd ich, wenn ich denn mal da unten bin, Vorbeischauen um mir das=

> Schaspiel vorführen zu lassen. Bei uns jedenfalls wäre der Laden
> binnen Wochenfrist Pleite.

Das wäre er überall anders genauso. Jeder reale Laden will primär=
=20
verkaufen, nicht aber primär die Kunden schikanieren, wie uns hier=20=

beigebracht werden soll.
Offenbar zaubert jetzt jemand verzweifelt "Argumente" aus dem Ärmel, =
um=20
nicht eingestehen zu müssen, Unrecht zu haben - aber auch dadurch=20
ändert er die Rechtslage nicht...

MfG
Rupert

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 21:16:31 von gerkens

Marco Sondermann haute in die Tasten:

> Aha. Und was genau darf Deiner Meinung nach ein "oontlicher
> Hausdetektiv" mehr als ein unordentlicher Passant?

Vielleicht gerade noch das Hausrecht durchsetzen,
bei konkreten Anlässen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 21:29:00 von ingo.thies

(Gerald Gruner) schrieb am 22.03.04:

>> Warum eigentlich, hast Du mit denen einen Vertrag?

> Wie meinen der Herr???
>
> Tja, manchen fällt es offensichtlich schwer, bei einer Medaille beide
> Seiten zu sehen. Ist für dich die andere Seite grundsätzlich rechtlos,
> ablehnenswert und böse?

Nein, aber üblicherweise vertreten Menschen diejenige Seite, zu der sie
selbst zumeist gehören. Und das sind in der Regel die Kunden, von denen
es weit mehr gibt als Supermarktgeschäftsführer, Verkäufer/innen oder
Detektive. Daher liegt es nahe, dass jemand, der die Supermärkte in
Schutz nimmt, entweder selbst bei so einem arbeitet oder ein sonstwie
beschaffenes Verhältnis mit solchen pflegt, die ihn zur Verteidigung der
Methoden der Geschäfte veranlassen.

Kurz, es stellt sich mir die Frage: "Wem nützt es?" bzw. "Was nützt es
Dir?"


Gruß
Ingo

--
Was eint Astronomen und Zahnärzte? Beide suchen nach schwarzen Löchern!

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 21:29:33 von gerkens

Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:

>> Es soll durchaus schon vorgekommen sein, daß jemand in seiner
>> Mittagspasue
>> oder vor Arbeitsbeginn einkaufen gegangen ist.
>>
> und entschädigt wurde?

Ja, wegen eines Verkehrsunfalles ist mir genau das gerade Anfang des Jahres
ersetzt worden. Und im Falle von Freiheitsberaubung / Nötigung würde ich den
gleichen Anwalt erneut Schadenersatz einklagen lassen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 21:31:59 von Rupert Haselbeck

Hans-Lothar Werner schrieb:

> Wenn er sich seinen Ruf nachhaltig versauen will - logo :-)

Ganz im Gegenteil. Es macht sich für den Ruf des unrechtmäßig als=
Dieb=20
beschuldigten Kunden wesentlich besser, wenn der Filialleiter sich nach=
=20
Eintreffen der Polizei und entsprechender Belehrung durch die Beamten=20=

dei dem Kunden öffentlich entschuldigt statt dies im stillen Kämmer=
lein=20
zu tun.
Ausserdem ist es recht nützlich, im Verkaufsraum zu bleiben, weil der=
=20
Hobbydetektiv der Verkaufsklitsche sich dort wesentlich schwerer tut,=20=

sich für sein verbotenes Handeln zu rechtfertigen, indem er dem Kunde=
n=20
heimlich Ware zusteckt oder bei Eintreffen der Polizei behauptet, die=20=

im Büro schon vorher bereitgelegte Ware habe sich beim Kunden gefunde=
n,=20
nachdem dieser ins Büro gebeten worden sei. Gerade bei Verkäufern, =
die=20
sich auch sonst nicht scheuen, alle Kunden zunächst mal als Diebe zu=20=

verdächtigen und illegal zu handeln, indem sie beispielsweise Kunden=20=

durchsuchen wollen oder unberechtigte Hausverbote durchzusetzen suchen,=
=20
kann man nicht ausschliessen, daß sie auch sonst zu gesetzeswidrigem=20=

Handeln neigen.

MfG
Rupert

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 21:32:00 von ingo.thies

(Hans-Lothar Werner) schrieb am 22.03.04:

> auch wenns sicher nett aussähe ... ;-)...Handtasche?...Wagen?
> Wobei ich im Kassenbereich seltenst meinen Hausschlüssel
> wirklich vermisst haben.

Der Einbrecher in Deiner Wohnung auch nicht.

Gruß
Ingo

--
Was eint Astronomen und Zahnärzte? Beide suchen nach schwarzen Löchern!

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 21:37:40 von Rupert Haselbeck

Jürgen Gerkens schrieb:

> Testes Du das öfter?

Du wirst doch nicht ernsthaft annehmen, daß jemand mit einer solchen=20=

Mentalität, wie sie hier ausgebreitet wurde, bei irgendeinem=20
Unternehmen länger als einen Monat in einem Bereich mit Kundenkontakt=
=20
eingesetzt würde?!
Solche Leute pflegen eher freigesetzt zu werden - IMHO zu Recht

MfG
Rupert

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 21:40:11 von Matthias Kryn

Dirk Moebius <> schrieb:
> Michael Koslowski writes:

> > Außer deinen "nächsten" Freunden/Bekannten sehen die
> > anderen Kunden einen mutmaßlichen Ladendieb und gehen dann
> > nach Hause.
>
> Und?

Die Schande, die Schande ... und was die erst denken mögen ....

Grüße
Matthias

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 22:11:37 von Guenter Schink

Wolfgang Krietsch meinte

>On 22 Mar 2004 12:21:50 +0100, Peter Bruells wrote:
>
>>Den üblichen Berichten und eigener Erfahrung nach greifen sauber
>>ausgebildete Ladendetektive vor allem dann zu, wenn ihr Fall
>>wasserdicht ist.
>
>... oder wenn der elektronische Diebstahl-Schutz lospiept.

Das ist mir einmal in einem Kaufhof (Siegburg) passiert, allerdings
ohne Rucksack :-) Das herbeieilende Personal stürzte sich allerdings
nicht abenteuerlich bewaffnet, wild schreiend oder sonstige
angsteinflößende Attribute verbreitend auf mich, sondern bemühte sich
nach Kräften, mein Entsetzen über meinen vermeintlichen ruinösen
endgültigen Verlust eines partiell noch vorhandenen guten Rufes (in
Siegburg leider so gut wie niemandem bekannt), damit zu dämpfen, dass
es aller Lebenserfahrung nach unmöglich sei, dass ein Kunde an
irgendetwas Schuld habe; es sei wie immer die unzuverlässige
Technik!!!!1 Was, so viel sei mir gestattet anzumerken, in meinem Fall
auch wirklich zutraf.

Nun habe ich mir noch einmal den Titel dieser Newsgroup angeschaut, da
steht "de.soc.recht.misc". Hmmm kaum zu fassen, wieviele Antworten
Merkbefr^H^Hhinderte wie dieser, Moment - muss mal nachschauen "Hans-
Lothar Werner" von Leuten bekommt, welch doch meistens ernst zu nehmen
sind. Lasst diesen Troll (und Seinesgleichen) doch einfach sterben.

Bitte, Bitte sorgt dafür dass dsr* wieder lesbar wird, keine
Diskussion mehr mit diesen...

Gruß Günter, zunehmend Heise-Niveau in dsr* befürchtend...
--
"From" ist zwar eine gültige Adresse,
wird aber vielleicht nicht gelesen.
Bitte in Newsgroup antworten

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 22:16:44 von Michael Koslowski

"Marco Sondermann" <> schrieb

> Das hat aber nichts mit der dem Gesundheitszustand
> angemessenen Behandlung eines Festgehaltenen zu tun.

Jetzt sei doch ein wenig realistisch.
Natürlich können wir hier viele spezielle Ausnahmefälle finden
und/oder konstruieren.
"Ich bin Diabetiker und benötige meine Spritze innerhalb der nächsten
10 Minuten.".

Tatsache:
An der Kasse wird der Kunde gebeten, seine Tasche zu öffnen.
Er muß es nach den hier gelesenen Postings scheinbar nicht.
Meiner Meinung nach fehlt es aber einem solchen Kunden an Kinderstube.
Heute nennt sich das glaube ich "Soziale Kompetenz".

Natürlich hat jeder Rechte und sollte diese gegebenenfalls
durchsetzen. Aber was hier die Diskussion über die Kontrolle eines
Rucksackes betrifft - dabei wird die Maus zu einem Elefanten.


Michael

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 22:19:02 von Neil Carter

Thomas Müller wrote:
> [Rucksäcke im Supermarkt]

Auch wenn es in einer dsr*-Gruppe etwas OT wird, moechte ich die
Diskussion um eine interessante Facette erweitern:

Selbst in den notorischen
"Darf-ich-in-Ihren-Rucksack-sehen"-Supermaerkten bin ich noch nie
angesprochen worden, wenn ich mit dem Kinderwagen unterwegs war.

Und ein solcher Kinderwagen hat haufenweise mehr Stauraeume als ein
Rucksack.

Aber eine Kinderwagendurchsuchung an der Kasse - das wird auch denen
zu peinlich, die sich ansonsten genauso brennend wie grundlos für den
Inhalt meines Rucksacks interessieren.

Generell finde ich, dass diese Rucksack-Gucken-Unsitte in den letzten
Jahren deutlich abgenommen hat. Einer der wenigen Laeden, wo das
wirklich noch so gut wie immer vorkommt und nervt: Conrad Elektronik.

Neil

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 22:19:20 von Michael Koslowski

"Jürgen Gerkens" <> schrieb

> Auch wenn man Haustür- , Fahrrad- oder Wagenschlüssel im
> Laden nicht braucht, so ist es nicht wirklich praktikabel, diese
> jedesmal vor dem Laden im Gelände zu verbuddeln.

Schau dir mal den Betreff an.

Die wollen in deinen Rucksack schauen - es handelt sich nicht um eine
körperliche Kontrolle mit Umkleiden und dem Durchsuchen der
Körperöffnungen durch einen Arzt :-))

Michael

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 22:20:23 von Gerald Gruner

Hallo Michael Koslowski, am 22 Mar 2004 schriebst du:

> "Jürgen Gerkens" <> schrieb
>
> > Ohne Rucksack bleibt bei vielen auch das Geld draußen. Oder
> > müssen Damen neuerdings auch ihre Handtaschen abgeben
> > oder kontrollieren lassen.
>
> Wer für sein Geld einen Rucksack benötigt kauft wohl kaum in einem
> Supermarkt ein - zumindest nicht in Deutschland :-))

DIE Antwort hat mir jetzt auch auf der Zunge gelegen. Du warst aber
schneller... ;-)


MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 22:32:29 von eberon

Am 22.03.2004 schrieb Michael Koslowski:

> Ich schüttle hier bei manchen Postings nur noch den Kopf.
> Wenn an der Kasse mich der Verkäufer bittet in die Tasche schauen zu
> dürfen, mache ich das einfach.
> Weshalb auch nicht?

Die Frage lautet nicht "Warum nicht?", sie lautet "Warum sollte ich?"


Gruß

Norman

--
Behandle die Menschen so, als wären sie das, was sie sein sollten,
und du hilfst ihnen zu werden, was sie sein könnten.

~Johann Wolfgang von Goethe

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 22:36:45 von Dirk Moebius

Michael Koslowski writes:

> "Dirk Moebius" <> schrieb
>> Sollte Erna P. jetzt ihre Tasche óffnen?

> "Meine privaten Sachen werde ich hier nicht in der Öffentlichkeit
> ausbreiten, bin aber gern bereit, dies im Büro des Geschäftsführers zu
> tun."

> Mich stört deine generelle Verweigerungshaltung. Es gibt noch mehr
> Farben außer schwarz und weiss.

Es gibt Bitten und forderungen.

Forderungen sollten begründet sein - und rechtmäßig.
Bitten müssen nicht begründet sein - müssen aber eben auch nicht
erfüllt werden.

Es gibt kein Grundrecht auf Entgegenkommen - und schon gar nicht, wenn
man so tut, als hätte man hoheitliche Sonderrechte.

Sorry, nein, Ende der Fahnenstange. Wer mir so kommt, der kriegt keine
Kooperation.


Dirk
--
Für Windows ist mein Leben zu schön, für Linux zu kurz.
Martin Ludwig in <>

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 22:39:34 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Michael Koslowski <> wrote:
>>
>>> Von Faken kann bei einem widerrechtlichen Festhalten ja nicht
>>> die Rede sein. Vor allem dann nicht, wenn man ein Kleinkind
>>> im Auto hat.
>>
>> Das Kleinkind lässt du im Auto, aber den Rucksack nimmst du mit?
>> Merkwürdige Wertvorstellung.
>>
> Jupp - das hat er bei mir schon beflissentlich überlesen :-)

Ja und?
Wir diskutieren hier in dsrm theoretische Fälle.
Da lasse ich auch ein theoretisches Kind mal im virtuellen Auto.


Dirk
--
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Martin Ludwig in <>

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 22:40:57 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> On 22 Mar 2004 15:08:40 +0100, Dirk Moebius <> wrote:
>> Hans-Lothar Werner writes:
>>
>>> Dirk Moebius <> wrote:
>>>>>>
>>>>>> Wer mich festnimmt, ist für meine körperliche Unversehrtheit
>>>>>> verantwortlich. Wenn ich Probleme mit längerem Stehen habe, wird
>>>>>> derjenige sich bequemen müssen, mir einen Stuhl zu besorgen, oder er
>>>>>> fängt sich auch ohne eigene Tätlichkeiten eine Anzeige wegen
>>>>>> Körperverletzung ein.
>>>>>>
>>>>> Du hast ein Attest, dass du nicht länger als 20 Minuten oder so stehen
>>>>> kannst?
>>>>
>>>> Klar doch - SB-Ausweis mit G sollte doch reichen *veg*
>>>>
>>> hast du???
>>
>> Und wenn? Darf ich dann nicht mehr einkaufen?
>>
> Aber klar darfst du.
> Du kennst den Sinn und die Umstände eines GdB-Ausweises mnebst der
> entsprechenden Zusätze wie "G" "eG" "B" ...?

Aber sicher kenn ich den.

Meine Großmutter ist auch mit G noch jeden Tag einmal durch die kaufhalle
gewackelt - wegen der sozialen Kontakte.


Dirk
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 22:42:34 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Renata Kussack <> wrote:
>> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>>
>>> hast du??? ....G oder eG ?
>>
>> Warum fragst Du? Im übrigen genügt ein "G".
>>
> ein blankes "G" ist so gut wie wertlos..siehe Strassenverkehr etc...glaube mir.

Aber nicht doch.
Fast freier ÖPNV - in Berlin ist das ca. 1000 Euro für die Jahreskarte wert...

Und ein G bringt Dir ansonsten immerhin den halben Kfz-Steuer-Satz und
einen erweiterten Kündigungsschutz - aber wenn das für Dich "so gut wie
wertlos" ist...


Dirk
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 22:43:38 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Dirk Moebius <> wrote:
>>>>>> Macht nix.
>>>>>> Um den Verdienstausfall kümmert sich mein Anwalt.
>>>>>>
>>>>> Verdienstausfall im Supermarkt?...was arbeitest du?
>>>>
>>>> Verdienstausfall, weil ich später an meinem Arbetsplatz erscheine?
>>>> den bezahlt mir sogar die gegnerische Versicheurng beim Verkehrsunfall.
>>>>
>>> Hast Du Gleitzeit?
>>
>> Warum sollte ich das mit einem Verkäufer diskutieren?
>>
> Beantworte halt einfach erstaml die Frage, dann erklr ich dir wie das läuft bei
> Angestellten...denn Dienstzeit: beginnt nach dem kommen

Du hast vermutlich Gleitzeit.

Ein Eisenbahner hat die nicht, der hat einen Fahrplan.


Dirk
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 22:44:41 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Dirk *Michael Kohlhaas* Moebius <> wrote:
>> Hans-Lothar Werner writes:
>>
>>>>> UNd?....kennt das jemand?...dass der piepst, obwohl das Etikett
>>>>> hätte decodiert werden sollen?...aha.
>>>>
>>>>> Dann kommt einer und überprüft das.
>>>>> Solange muss man warten...in RL
>>>>
>>>> Auch daß eine gekaufte Jacke piepst - und das wochenlang in fast
>>>> jedem Kaufhaus.
>>>>
>>>> Da hat man irgendwann keine Lust mehr, zu warten. Grade in RL.
>>>> Kaputte Kaufhaustechnik ist nicht mein Problem.
>>>>
>>> Also gehst du mit der Jacke weiter, egal, ob es piepst oder nicht
>>
>> Kaputte Kaufhaustechnik ist nicht mein Problem, das sagte ich doch schon.
>>
> Danke :-) ....ich wollte nur die Gewissheit :-))

> Ich unterstelle mal

> 1.: In RL sieht das bei dir gaaanz anders aus
> 2.: Oder es ist dir in RL definitiv noch nicht passiert, sonst hättest du einen
> anderen Erfahrungsstand.

Aber mitnichten.

Ich hab mir die Karstadt-Aufpasser am Hermannplatz schon erzogen, die
kennen mich inzwischen. *eg*


Dirk
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 22:46:24 von Dirk Moebius

Matthias Kryn writes:

> Dirk Moebius <> schrieb:
>> Michael Koslowski writes:

>> > Außer deinen "nächsten" Freunden/Bekannten sehen die
>> > anderen Kunden einen mutmaßlichen Ladendieb und gehen dann
>> > nach Hause.
>>
>> Und?

> Die Schande, die Schande ... und was die erst denken mögen ....

Bricht mir das Herz.

Beim nächsten Kirchenbasar werden alle mit den Fingern auf mich
zeigen.


Di ´deshalb geh ich nie zum Kirchenbasar´ rk
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 22:50:50 von Dirk Moebius

Jürgen Gerkens writes:

> Dirk Moebius haute in die Tasten:
>> Jemandem, der mir Diebstahl unterstellt, traue ich jede
>> Schlechtigkeit zu.

> Eben die Gefahr sehe ich auch. Wenn jemand in aller Öffentlichkeit
> feststellt, daß er sich einem Kunden gegenüber zu viel heraus genommen hat,
> sehe ich allerdings auch die Gefahr, daß der mal eben etwas aus dem Ständer
> an der Kasse fingert und das dann auf einmal bei der Kontrolle im Rucksack
> gefunden haben will, um sein Vorgehen zu rechtfertigen.

Bei Schlecker hatten die Kassiererinnen eine Zeitlang eine Fangquote
zu bringen. So ein Druck kann sicher auch dazu verleiten, den eigenen
Arbeitsplatz wichtiger zu nehmen als anderer Leute Rechte...


Dirk
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 23:05:51 von Holger Pollmann

Guenter Schink <> schrieb:

> Nun habe ich mir noch einmal den Titel dieser Newsgroup
> angeschaut, da steht "de.soc.recht.misc". Hmmm kaum zu fassen,
> wieviele Antworten Merkbefr^H^Hhinderte wie dieser, Moment - muss
> mal nachschauen "Hans- Lothar Werner" von Leuten bekommt, welch
> doch meistens ernst zu nehmen sind. Lasst diesen Troll (und
> Seinesgleichen) doch einfach sterben.

Na ja, jedem da seine. Aber ich gebe dir recht - ich weiß nicht mehr seid
wann, aber der Herr Werner ist bei mir im Filter und ich fahre gut damit.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 23:07:02 von Rupert Haselbeck

Bernd Laengerich schrieb:

> Es geht in erster Linie wohl nicht um den VK, eher um die
> Geschäftsführung an sich. Der VK ist doch nur Erfüllungsgehilfe=
..

Real existierende Geschäftsführer, damit sind natürlich die angel=
ernten=20
"Filialleiter" beliebiger Supermarktketten gemeint, kennen aber die=20
gesetzlichen Vorschriften und weisen ihr Personal auch darauf hin, wie=20=

man mit zahlenden Kunden umgeht.
Diejenigen Verkäufer, welche sich aufzuführen versuchen wie Rambo,=20=

gehören halt in aller Regel nicht zu dem erlauchten Kreis der=20
ausgebildeten Verkäufer.
Oftmals handelt es sich ja mittlerweile sogar bei sog. "Filialleitern"=20=

um 400 Euro-Kräfte ohne jegliche Ausbildung, welche möglicherweise=20=

versuchen, das allzu karge Einkommen durch eine Fangprämie (sei sie n=
un=20
berechtigt oder auch nicht) etwas aufzubessern
Wenn solchen Kaspers dann andere Leute unterstellt werden sollten, dann=
=20
können die einem zwar einerseits nur Leid tun, andererseits ist aber=20=

auch die Supermarktkette zu bedauern, da derartige Filialen nicht=20
selten in kürzester Zeit den Umsatz enorm reduzieren können.

MfG
Rupert

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 23:18:40 von gerkens

Michael Koslowski haute in die Tasten:

> Natürlich hat jeder Rechte und sollte diese gegebenenfalls
> durchsetzen. Aber was hier die Diskussion über die Kontrolle eines
> Rucksackes betrifft - dabei wird die Maus zu einem Elefanten.

Genau umgekehrt wurde ein Schuh draus. Früher hatte ich das Theater laufend
und da durch Bahnfahrten nicht mal die Möglichkeit, den Krempel z.B. im
Wagen zu lassen, wo ich es heute wegen des fehlenden Versicherungsschutzes
bei Diebstahl solcher Dinge nicht zurück lasse. Der Gesetzgeber sagt, dort
ist es nicht versichert, weil es fahrlässig ist, solche Dinge im Auto zu
lassen. Ergo werden sie mitgenommen, wenn ich sie unterwegs mit haben muß.

Konsequenz war:

Rucksack abnehmen und der hat nicht nur innen, sondern oben noch eine, vorn
zwei, sowie links und rechts zwei Taschen. Ja Mahlzeit, ich wollte
einkaufen, nicht Verwandte in der DDR besuchen. Das hat mir so gestunken,
daß ich dann einfach mal "Nein" gesagt habe, als ich mich wegen der
Rechtslage mal erkundigt hatte. Auf die Frage, warum ich den mit in den
Laden nehme, gibt es die Antwort, daß die Kamera einen gewissen Wert hat und
im Auto nicht versichert wäre. Und fertig! Das haben die Leutchen zu
akzeptieren. Tun sie es nicht, ist es auch egal.

Heute sind für viele die Wege weiter und "Mutti" kauft in der Regel nicht
mehr als Hausfrau für alle ein. Außerdem sind z.B. Mobiltelefon und PDA für
viele seit langem Alltagsgegenstände und werden daher auch mitgeführt. Und
auch die Kamera hat nicht jeder, um sie Hause im Schrank zu haben und damit
anzugeben, wenn Besuch kommt.

Deswegen laufen heute recht viele mit Rucksäcken herum, bzw. kaufen nach
Feierabend damit ein. Und genau dann, nämlich zwischendurch in der Pause
oder nachmittags im Berufsverkehr, wenn viele auf einen Schlag Feierabend
haben, ist es einfach stinkunhöflich, einem Kunden der Reihe nach die
Rucksacktaschen zu filzen und andere noch entsprechend warten zu lassen.

Es ist nicht verständlich, sondern den Kunden gegenüber eine Frechheit, die
Kassen zum DDR Grenzüberganz zu machen und Kunden zu filzen. Erst, wenn
derjenige, der im Laden solche Spielregeln ungeachtet gesetzlicher
Spielregeln einführt, auch die Erfahrung macht, daß diese Nummer nicht gut
ankommt und sich die Kunden schikaniert fühlen.

Und deswegen hatte ich dann mal so getan, als würde ich sie zwar in die
Tasche gucken lassen, dann aber meine Ware nicht mehr kaufen, weil ich mich
schikaniert fühle. Natürlich habe ich dann doch gekauft, weil ich die Sachen
ja brauchte. Aber das prägt sich dann ein und die Leute sind zufrieden, d.h.
hatten mal ihre Stichprobe, wissen, daß man ehrlich ist und daß diese Nummer
einfach als lästig und unhöflich empfunden wird.

Außer in dem Fall, den ich schon beschrieben hatte, d.h. wo ich erst an der
Kasse verrarscht und dann noch kontrolliert werden sollte, weil ich mich
beschwert hatte, nachdem man mich erst anstehen ließ, um dann genau vor mir
die Kasse zu schließen. Da ist man dann endgültig an die falsche Adresse
geraten.

Der Heini hat zwar nicht meinen Rucksack von innen gesehen, dafür aber
meinen komplette Einkauf abräumen können, weil durch seine Dreistigkeit
inzwischen schon mein ganzes Eis weich wurde. Und der hätte sein Verhalten
garantiert noch mehr bereuht, wenn er mich angefaßt hätte. Wer etwas klauen
will, der schleppt kaum Tiefkühlkost und einen dick vollgepackten Wagen
voller Einkäufe als Ballast mit. Sogar so ein Held sollte in der Lage sein
zu begreifen, daß es in "seinem" Supermark wohl gar nichts von
entsprechendem Wert zu klauen gäbe, was in einen kleinen Rucksack paßt und
wofür man dann auf seiner "Flucht" so einen Wagen womöglich zurück läßt.

In allen anderen Fällen war den Leuten stets zu verklickern, daß einen
solche Aktionen stören und man wegen der Umstände gar keine andere Wahl hat,
als seinen Krempel mitzunehmen, weil weder der Laden, noch die Versicherung
(Auto) bei Verlust haftet. Letzteres hat sich bei Wegen mit Rad oder ÖPNV
ganz erledigt.

Wenn das Personal in solchen Fällen ein paar Mal auf Granit beißt, schnallt
auch die Geschäftsleitung, daß das bei den Kunden nicht ankommt und sich die
Gewohnheiten gegenüber damals verändert haben. Bis die übereifrigen
Schnüffler alles gesehen hatten, dauerte es auch eine Weile und andere
mußten ebenfalls so lange warten. Statt dessen mal "Nein" zu sagen, dauert
eher nicht so lange, klappt man die Geldbörse mit bösem Blick erst mal
wieder ein, geht es sogar außerordentlich schnell.

Wer im Laden seinen Rucksack vom Rücken nimmt und vollpackt, wäre sicher
einfacher zu beobachten, als jemand, der seine Jacke vollstopft oder eine
Dame, die (vielleicht nur aus Langeweile) ihre Handtasche nachfüllt. Da
erwartet auch niemand, daß die Handtasch draußen bleibt. Wo ist also gerade
bei kleinen Rucksäcken, die heute viele mit sich schleppen, das Problem?

Wer sonst zu wenig Ladendiebe erwischt, der wird so bestimmt nicht mehr
Erfolg haben. Außerdem sollte der sich mal die Dunkelziffern ansehen, mit
denen das Personal selbst beteiligt ist.

Ginge es danach, daß die ehrlichen Kunden ja alles andere mitbezahlen,
könnte man mit den gleichen Argumenten als Kunde zum Ladenschluß das
Personal filzen. Die Rechte dazu, wären (ohne hinreichenden Tatverdacht)
jedenfalls auch nicht schlechter, als im umgekehrten Fall.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 23:27:44 von Michael Koslowski

"Dirk Moebius" <> schrieb

> Ja und?
> Wir diskutieren hier in dsrm theoretische Fälle.
> Da lasse ich auch ein theoretisches Kind mal im virtuellen
> Auto.

Und nimmst den Rucksack mit. Sehr theoretisch.
Du hast wohl kein Kind?

Michael

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 23:30:35 von Michael Koslowski

"Dirk Moebius" <> schrieb

> Ich hab mir die Karstadt-Aufpasser am Hermannplatz schon
> erzogen, die kennen mich inzwischen. *eg*

Bei den anderen Supermärkten hast du Hausverbot?
Auf so etwas wäre ich nicht stolz.


Michael

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 23:36:36 von gerkens

Michael Koslowski haute in die Tasten:

> "Jürgen Gerkens" <> schrieb
>
>> Auch wenn man Haustür- , Fahrrad- oder Wagenschlüssel im
>> Laden nicht braucht, so ist es nicht wirklich praktikabel, diese
>> jedesmal vor dem Laden im Gelände zu verbuddeln.
>
> Schau dir mal den Betreff an.

Habe ich und sogar begriffen, aber im Gegensatz zu dir transportiere ich
Schlüssel in Taschen ...

> Die wollen in deinen Rucksack schauen - es handelt sich nicht um eine
> körperliche Kontrolle mit Umkleiden und dem Durchsuchen der
> Körperöffnungen durch einen Arzt :-))

.... und nicht in Körperöffnungen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 23:41:51 von gerkens

Michael Koslowski haute in die Tasten:

> Bei den anderen Supermärkten hast du Hausverbot?
> Auf so etwas wäre ich nicht stolz.

Vielleicht hat das Personal in den Läden, wo auch er sonst kauft, auch
einfach nur begriffen, daß Ladendiebe nicht auffällig ihren Rucksack
abnehmen, vollpacken und dann an der Kasse auf das Band legen, um eine
Packung Kaugummi kaufen und läßt ehrliche Kunden ohne Checkpoit Charlie
Nummer bezahlen. ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 23:47:04 von spamtrap

Also sprach Jürgen Gerkens <>:

> Marco Sondermann haute in die Tasten:
>
>> Aha. Und was genau darf Deiner Meinung nach ein "oontlicher
>> Hausdetektiv" mehr als ein unordentlicher Passant?
>
> Vielleicht gerade noch das Hausrecht durchsetzen,
> bei konkreten Anlässen.

Das Hausrecht erlaubt dir, jemanden rauszuschmeißen, nicht jemanden
drinzubehalten.

Thomas

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 23:49:04 von Michael Koslowski

"Jürgen Gerkens" <> schrieb

> Wer etwas klauen will, der schleppt kaum Tiefkühlkost und
> einen dick vollgepackten Wagen voller Einkäufe als Ballast
> mit.

Die beste Möglichkeit seinen Diebstahl zu verschleiern.
Schon wieder ein paar Euro gespart.

Offensichtlich hast du Probleme mit der Realität.


Michael

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 23:52:23 von Matthias Kryn

Rupert Haselbeck <> schrieb:

> Oftmals handelt es sich ja mittlerweile sogar bei sog.
> "Filialleitern" um 400 Euro-Kräfte ohne jegliche Ausbildung,

Da weißt Du mehr als ich.

Hast Du ein Beispiel?

Grüße
Matthias,
fup2 wohin?

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 23:54:09 von Heiko Nock

Marco Sondermann wrote:

>>>> Der Vertragsfreiheit, mit dir zu handeln als Kunde?
>>> Da der BGH schon sagt, daß der Ladenbesitzer dich reinlassen muß, würde ich
>>> mal davon ausgehen, daß der BGH auch sagt, daß er mit dir zu den üblichen
>>> Konditionen abschließen muß.
>> Ein Hausverbot hat rein gar nichts mit der Privatautonomie zu tun.
> Aber Sinn der Aufhabung des Hausverbotes ist es ja eben, in dem Geschäft
> einkaufen zu können.

Der Sinn der Aufhebung ist unerheblich. Das Hausrecht ist Ausprägung des
Eigentumsrechts oder einer sonstigen Berechtigung, die Privatautonomie eine
Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit.

> Ich glaube kaum, daß der BGH sagt "Ok, du darfst zwar ins Geschäft rein
> wenn du willst, aber kaufen darfst du nichts". Das muß man IMHO schon
> zusammen betrachten.

Nein, das muß man nicht zusammen betrachten. Nur, weil jemand sein Hausrecht
widerrechtlich ausübt, heißt das noch lange nicht, daß er dadurch einem
Kontrahierungszwang unterliegt.

--
Ciao, Heiko...

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 22.03.2004 23:56:46 von Dirk Moebius

Michael Koslowski writes:

> "Jürgen Gerkens" <> schrieb
>> Auch wenn man Haustür- , Fahrrad- oder Wagenschlüssel im
>> Laden nicht braucht, so ist es nicht wirklich praktikabel, diese
>> jedesmal vor dem Laden im Gelände zu verbuddeln.

> Schau dir mal den Betreff an.

> Die wollen in deinen Rucksack schauen - es handelt sich nicht um eine
> körperliche Kontrolle mit Umkleiden und dem Durchsuchen der Körperöffnungen
> durch einen Arzt :-))

Nein, Michael, das ist nicht wirklcih witzig.

Wo setzt Du die Grenze?
Dürfen sie Dir auch in die Brieftasche gucken?
In die Hosentasche?

Und wenn Du Deine subjektiven Grenzen hast, warum soll der OP nicht
die seinen haben?

Dirk
--
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Martin Ludwig in <>

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 00:00:52 von Matthias Kryn

Jürgen Gerkens <> schrieb:

> Wer etwas klauen
> will, der schleppt kaum Tiefkühlkost und einen dick
> vollgepackten Wagen voller Einkäufe als Ballast mit.

Dochdoch. Wenn man etwas bezahlt, wird das Personal unaufmerksam
und übersieht den selbst eingeräumten Mengenrabatt.

Das kommt häufiger vor als der nackte Diebstahl.

Grüße
Matthias

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 00:25:30 von Frederic Wenzel

Hans-Lothar Werner wrote:

>> Ob nun Schadenersatz aus cic. oder so drin ist, glaub ich auch nicht -
>
> wer?...gegen wen???

Na der Laden gegen den Fast-Kunden weil das Zeug antaut und nur noch für
die Tonne gut ist - was ich ja dann gleich verworfen habe, weil der
Verkaufende nun selbst schuld ist, wenn er sich im letzten Moment
umentscheidet.

Ciao!

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 00:28:01 von Dirk Moebius

Michael Koslowski writes:

> "Dirk Moebius" <> schrieb
>> Ja und?
>> Wir diskutieren hier in dsrm theoretische Fälle.
>> Da lasse ich auch ein theoretisches Kind mal im virtuellen
>> Auto.

> Und nimmst den Rucksack mit. Sehr theoretisch.
> Du hast wohl kein Kind?

Interessante Fragestellung. 8-)

Aber - um Dir die Frage zu beantworten, die Du nicht gestellt hast:
ich habe kein Auto.


Dirk
--
Für Windows ist mein Leben zu schön, für Linux zu kurz.
Martin Ludwig in <>

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 00:29:39 von Dirk Moebius

Michael Koslowski writes:

> "Dirk Moebius" <> schrieb
>> Ich hab mir die Karstadt-Aufpasser am Hermannplatz schon
>> erzogen, die kennen mich inzwischen. *eg*

> Bei den anderen Supermärkten hast du Hausverbot?

Aber nicht doch.

In einem wollte der Türsteher mir eines aussprechen. Die Geschäftsleitung
der Metro AG war dann doch anderer Meinung und hat auf einen ernsten
Brief ganz ernst und juristisch korrekt reagiert.


Dirk (nirgendwo Hausverbot habend)
--
Für Windows ist mein Leben zu schön, für Linux zu kurz.
Martin Ludwig in <>

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 00:35:49 von Frederic Wenzel

Neil Carter wrote:
> Generell finde ich, dass diese Rucksack-Gucken-Unsitte in den letzten
> Jahren deutlich abgenommen hat. Einer der wenigen Laeden, wo das
> wirklich noch so gut wie immer vorkommt und nervt: Conrad Elektronik.

-> Berlin?

Da kam ich mir auch irgendwie immer übel beobachtet vor, vor allem, weil
da ein paar Gringos an der Kasse standen, die nach "Stress" aussahen.
Rohe Sitten ;)

Gruß
Fred

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 00:36:37 von Michael Koslowski

"Dirk Moebius" <> schrieb

> Wo setzt Du die Grenze?

Tasche, bzw. Rucksack würde ich auf Aufforderung öffnen.

> Dürfen sie Dir auch in die Brieftasche gucken?

Nein.

> In die Hosentasche?

Nein.

> Und wenn Du Deine subjektiven Grenzen hast, warum soll
> der OP nicht die seinen haben?

Die darf er haben. Ich habe meine. Darüber schreiben wir hier. Das ist
eine Diskussion, kein Glaubenskrieg.

Für mich sind nun mal die Taschenkontrollen kein Problem. Und so oft
finden sie ja nicht statt.
Andere sehen dies ja offensichtlich anders. Na und?


Michael

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 00:37:00 von deaf_null

Michael Koslowski <> wrote:

> > Da lasse ich auch ein theoretisches Kind mal im virtuellen
> > Auto.
>
> Und nimmst den Rucksack mit. Sehr theoretisch.
> Du hast wohl kein Kind?

Grund:
Das Kind hat keine Trageriemen und paßt nicht mehr in den Rucksack. ;-)


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 00:50:53 von Marco Sondermann

Michael Koslowski folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>> Das hat aber nichts mit der dem Gesundheitszustand
>> angemessenen Behandlung eines Festgehaltenen zu tun.
>
> Jetzt sei doch ein wenig realistisch.
> Natürlich können wir hier viele spezielle Ausnahmefälle finden
> und/oder konstruieren.
> "Ich bin Diabetiker und benötige meine Spritze innerhalb der nächsten
> 10 Minuten.".
>
> Tatsache:
> An der Kasse wird der Kunde gebeten, seine Tasche zu öffnen.
> Er muß es nach den hier gelesenen Postings scheinbar nicht.
> Meiner Meinung nach fehlt es aber einem solchen Kunden an Kinderstube.
> Heute nennt sich das glaube ich "Soziale Kompetenz".

Aha. Ich verstehe zwar jetzt diesen Sprung nicht, aber egal. An sozialer
Kompetenz fehlt es demjenigen, der meint, nicht vorhandenen Rechte
einfordern zu können und dann die Personen als nicht sozial Kompetenz
bezeichnet, die wiederum ihr Recht wahrnehmen, und dieser Forderung nicht
oder nur bei Gefallen nachkommen.
Oder einfach ausgedrückt: Warum zum Henker soll ich irgend ewtas machen,
nur weil ein wichtigtuer es gerne hätte?

Marco

> Natürlich hat jeder Rechte und sollte diese gegebenenfalls
> durchsetzen. Aber was hier die Diskussion über die Kontrolle eines
> Rucksackes betrifft - dabei wird die Maus zu einem Elefanten.

Ganz meiner Meinung. Wenn sich jemand nicht in seine Privatsphäre gucken
läßt, dann sollte man ihn von dannen ziehen lassen und nicht die Belagerung
von Troja ausrufen.

Marco


--
Hat die Magd nen wunden Po, lag die Egge unterm Stroh.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 00:52:30 von Hans-Lothar Werner

Bastian Völker <> wrote:


>> Naja - nichtsdestotrotz darf dich eine oontlicher hausdetektiv bei
>> hinreichendem Verdacht festhalten.
>
> Nein, ein hinreichender Tatverdacht reicht nicht aus. Mindestens muß=

> wohl ein dringender Tatverdacht vorliegen.

Erklär mir bitte die Abgrenzung

> Andere verlangen sogar eine tatsächlich begangene Tat.

Wer?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 00:54:13 von Marco Sondermann

Matthias Kryn folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:

>>> Außer deinen "nächsten" Freunden/Bekannten sehen die
>>> anderen Kunden einen mutmaßlichen Ladendieb und gehen dann
>>> nach Hause.
>>
>> Und?
>
> Die Schande, die Schande ... und was die erst denken mögen ....

Die Schande ist natürlich viel geringer, wenn ich gesenkten Hauptes in das
Hinterzimmer verschwinde.

Marco


--
"Ich will nicht lieben; Falls doch, hängt mich auf; Hergott nein, ich will
nicht."
(William Shakespeare, "Verlorene Liebesmüh", 4. Akt, 3. Szene)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 00:55:34 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:

> Er beruft sich aber nicht auf den Behindertenausweis, sondern auf sein=
en
> Gesundheitszustand - ums mal mit Deien Worten zu sagen: So einfach ist=
=

> das.
>
Erzählen kanner viel, ja.
>
> Du brauchst aber den Behindertenasuweis für sowas nicht als Grundlag=
e. Es
> nun mal ein Himmelweiter Unterschied, ob ich beim Freizeitpark umsonst=
=

> rein
> möchte (und dafür den BA vorzeigen muß) oder ob ich einen mich
> festhaltenden auf meinen Gesundheitszustand aufmerksam mache, der Gewi=
ss
> Dinge erforderlich macht.

Naja - du beschreibst da einen sehr schmalen AUsschnitt aus dem Bereich =

BA...
Und darüberhinaus - was denkst du?...alle erstarren in Ehrfurcht beim =

Klassiker
"Ich bin BLuter!" ?...wir sind hier nicht in den USA
>
>> das ist so.
>
> Hast du 'ne Webcam? Ich würde gerne mal sehen, wie du mit den Füß=
en
> aufstampfst.
>
Das missverkennst du :-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 00:56:32 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 19:35:57 +0100, Michael Koslowski <> wro=
te:

> "Marco Sondermann" <> schrieb
>
>> Und da hast du nicht das Recht, auch noch in den
>> Behindertenausweis zu gucken. Mal abgesehen davon, daß es
>> genug Fälle gibt, wo jemand so ein gutes Stück garnicht Besitzt
>> oder dabei hat.
>
> Ein Behinderter mit entsprechenden Ausweis weiss genau, dass er diesen=
=

> gegebenenfalls zur Durchsetzung seiner Rechte vorweisen muß.
> Hint: Behindertenparkplätze.
>
Jennau - und bei weitem !nicht nur beim Parken.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 00:57:34 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:

>> und entschädigt wurde?
>
> Warum nicht? Ich gehe in den Supermarkt, werde für eine halbe Stunde=

> wiederechtlich festgehalten und kann somit auch erst eine halbe Stunde=

> später (als ohne das Festhalten) wieder Stempeln. Das macht für mi=
ch =

> einen
> Schaden von X EUR. Ich sehe nicht, wie sich Festhaltende da rauswinden=

> will.
>
Ich sehe nicht wo dies durchgesetzt wurde, zB in form eines Urteils, du =

ach nicht ,oder?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 00:58:42 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 19:40:19 +0100, Marco Sondermann =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner folterte am 22.03.2004 folgende Tasten:
>
>>> Aha, und wie sieht Dein Erfahrungsstand aus. Bei mir hat so ein Ding=
=

>>> auch
>>> schon zweimal gepipst, was an meinem Bewegungsvektor aber auch genau=
=

>>> gar
>>> nicht verändert hat.
>>
>> Dir ist keiner hinterher?...dann hast du die Erklärung.
>
> Einmal habe ich noch irgendwelche Wortfetzen wahrgenommen die was mit
> "warten" zu tun hatten. Ich war aber beidemale im Streß und hatte ke=
inen
> Bedarf, meine Wertvolle Zeit durch irgendein Gehampel zu verplempern. =
Die
> werden schon Wissen, warum sie mich nicht angepackt haben (in einem vo=
n =

> den
> beiden Läden steht übrigens extra so ein Mietrambo am Eingang): We=
ils =

> sie's
> nicht dürfen.
>
jaja

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 00:59:57 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 19:50:52 +0100, Renata Kussack <> =

wrote:

> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>
>> auch wenns sicher nett aussähe ... ;-)...Handtasche?...Wagen?
>
> Ich bezog mich auf des Vorposters "indem man in der Hausordnung Tasche=

> und Rucksäcke verbietet". Unter Taschen habe ich auch Handtaschen un=
d
> meinen Winzrucksack subsummiert. Im Einkaufswagen Geldbeutel und
> Schlüssel - der fällt doch wahrscheinlich sowieso durchs Gitter -
> spazierenzuführen, halte ich für nicht praktikabel. "Oh, gucken Si=
e mal
> dahinten, ein rosa Elefant!" ;)
>
>> Wobei ich im Kassenbereich seltenst meinen Hausschlüssel
>> wirklich vermisst haben.
>
> Ich auch nicht. Wo es aber Schließfächer gibt, sind die regelmäß=
ig ohne
> Bewachung. Bräche jemand mein Schließfach auf, hätte er persön=
liche
> Papiere, Handy, Sonnenbrille und den Schlüsselbund zur gefälligen
> Verwendung. Jo, is' denn scho Weihnachten?
>
naja - wie halt in der Röntgenkabine in der Klinik, im Hallenbad, =

undundund.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:00:13 von Gerald Gruner

Hallo Ingo Thies, am 22 Mar 2004 schriebst du:

> (Gerald Gruner) schrieb am 22.03.04:
>
> >> Warum eigentlich, hast Du mit denen einen Vertrag?
>
> > Wie meinen der Herr???
> >
> > Tja, manchen fällt es offensichtlich schwer, bei einer Medaille beide
> > Seiten zu sehen. Ist für dich die andere Seite grundsätzlich rechtlos,
> > ablehnenswert und böse?
>
> Nein, aber üblicherweise vertreten Menschen diejenige Seite, zu der sie
> selbst zumeist gehören. Und das sind in der Regel die Kunden, von denen
> es weit mehr gibt als Supermarktgeschäftsführer, Verkäufer/innen oder
> Detektive. Daher liegt es nahe, dass jemand, der die Supermärkte in
> Schutz nimmt, entweder selbst bei so einem arbeitet oder ein sonstwie
> beschaffenes Verhältnis mit solchen pflegt, die ihn zur Verteidigung der
> Methoden der Geschäfte veranlassen.

<Loriot>
Ah ja.
</Loriot>
Interessante psychologische Spekulation. Völlig daneben, aber
"interessant".

Ich kann dich beruhigen. Es bestehen von mir keine Beziehungen zu
Kaufhäusern, ausser dass ich manchmal dort Kunde bin.
Beruflich bin ich Ingenieur bei einem großen Automobilzulieferer.

Darf ich nicht trotzdem die Lanze für Leute brechen, die hier
anscheinend nicht so vertreten sind, aber trotzdem Menschen, z.B.
Verkäufer?

BTW: Wenn dem so wäre, wie du oben meinst, würdest du dies dann auch
auf dich selbst anwenden, z.B. auf eines deiner Themen letztes Jahr in
dspm(?), wo die Diskussion etwas hoch her ging?
Nein, keine Sorge, da ich obigen Psychoexkurs nicht glaube, werde ich
dich auch nicht in diese Reihe stellen. Es sollte dir nur etwas zum
Nachdenken geben...


> Kurz, es stellt sich mir die Frage: "Wem nützt es?" bzw.
> "Was nützt es Dir?"

Nichts.
Enttäuscht, dass deine Analyse daneben ging?

Und was hat dir diese negative oder was hätte dir eine positive
Antwort gebracht?



MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:02:08 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 19:50:53 +0100, Renata Kussack <> =

wrote:

> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>
>> Naja - nichtsdestotrotz darf dich eine oontlicher hausdetektiv bei
>> hinreichendem Verdacht festhalten.
>
> Richtig, aber Du scheinst über diesen Punkt nicht hinwegzukommen:
> Allein die Tatsache, daß jemand einen Rucksack dabei hat und ggf. di=
e
> Einsichtnahme in den Rucksack ablehnt, begründet keinen hinreichende=
n
> Verdacht.

Du ( und nicht nur) bekommst den Unterschied nicht hin - wenn 2 Leute au=
s =

dem
Laden s a g e n , der verdacht bestehe, dann "rechtfertigt" es ;-)

BTW - die blanke Existenz dieser Tasche habe ich nicht als
hinreichenden Verdacht definiert gehabt.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:03:06 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:

>
>> Hint: Behindertenparkplätze.
>
> <klugscheiß> Da wirst du aber gerade in diesem Fall mit dem
> Behindertenausweis null Erfolg haben. dafür gibt die blaue Pappe.
> </klugscheiß>
>
versteh ich nicht.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:04:29 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:

> Was kommst du hier immer mit Deinem Diebstahl? Darüber redet hier ge=
nau
> keiner. Bleib doch bitte beim Thema und versuche, nicht abzudriften.
>
Es ging mehrfach darum, ein Hausverbot sei nicht
möglich - deshalb, ganz einfach. Das stimmt halt einfach nicht.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:05:27 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 19:59:20 +0100, Gerhard Torges, geb. Hölscher =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>
>> > Wer mich festnimmt, ist für meine körperliche Unversehrtheit
>> > verantwortlich. Wenn ich Probleme mit längerem Stehen habe, wird
>> > derjenige sich bequemen müssen, mir einen Stuhl zu besorgen, oder=
er
>> > fängt sich auch ohne eigene Tätlichkeiten eine Anzeige wegen
>> > Körperverletzung ein.
>> >
>> Du hast ein Attest, dass du nicht länger als 20 Minuten oder so ste=
hen
>> kannst?
>> ALso vorher schon und dabei?
>
> Brauch ich nicht.
>
Nö?...dann kannst du sicher stehen, wie die anderen auch, zumindest we=
nn =

du es nicht
glaubhaft rüberbringst.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:06:35 von Hans-Lothar Werner

On Mon, 22 Mar 2004 19:59:21 +0100, Gerhard Torges, geb. Hölscher =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>
>> >> Bleibst du an der Kasse....tuschelt halt hinterher wochenlang das =

>> halbe
>> >> weibliche Dorf wochen lang...."da - das isser!" ;-)
>> >
>> > Und das andere halbe Dorf hat mitgekriegt, wie ich amtlich =

>> weißgewaschen
>> > wurde - damit hab _ich_ keine Probleme.
>>
>> Die letzten , die noch da waren, wen du gehen darfst, ja....die vorhe=
r
>> kennen
>> nur en Anfang, und der sieht annerschd aus.
>
> Abhilfe:
> Sämtliche Anwesenden als Zeugen verpflichten. :-)
>
Hm - die werden dir was husten, die Hausmuttis....a la "glubsch & wische=
r"
...dann sind sie wech.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:10:36 von Hans-Lothar Werner

<> wrote:

>
>> Klartext: ein Ladendieb kan nicht erfolgreich mit einem wirksamen
>> Hausverbot belgt werden?
>
> Wie wärs denn, wenn du endlich mal nachlesen würdest, um welches T=
hema
> es in diesem Thread geht, damit du nicht ständig von deinem völlig=

> uninteressanten Ladendieb schwadronieren musst und gar in den völlig=

> unbegründeten Verdacht einer gravierenden Lese- und/oder
> Verständnisschwäche zu kommen Gefahr läufst?

Du hast das Stzzeichen am Ende erkannt?...das Fr?gez?ichen?
>
> Es geht hier um die grundlose Verdächtigung eines Unschuldigen und d=
ie
> illegalen Verfolgungsanwandlungen schlecht ausgebildeten bis unfähig=
en
> Verkaufspersonals.

Jo - auch , aber halt nicht nur, es ging um Stehschwächen, neu =

auftauchende
Babies in Autos undundund Schliessfächer, Taschen gross/klein, el =

Kontrollsysteme
....so what?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:14:40 von Hans-Lothar Werner

Jürgen Gerkens <> wrote:

>
>>> Es soll durchaus schon vorgekommen sein, daß jemand in seiner
>>> Mittagspasue
>>> oder vor Arbeitsbeginn einkaufen gegangen ist.
>>>
>> und entschädigt wurde?
>
> Ja, wegen eines Verkehrsunfalles ist mir genau das gerade Anfang des =

> Jahres
> ersetzt worden. Und im Falle von Freiheitsberaubung / Nötigung wür=
de ich =

> den
> gleichen Anwalt erneut Schadenersatz einklagen lassen.
>
Das interessiert mich jetzt wirklich - ich wickel gerade einen =

Verkehrsunfall
ab, bei dem ich beteiligt aber kompellt unschuldig war.
Allerdings bin ich Büro-Sesselfur*er mit Gleitzeit.
Daher war meine Frage nach deinem Job/Arbeitsverhältnis nicht von
ungefähr und ist nach wie vor ernst gemeint.

Nicht dass ich mir wegen der alberenen Stunde die Hände reibe - es =

interessiert
mich.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:16:01 von Hans-Lothar Werner

Rupert Haselbeck <> wrote:

>
>> Wenn er sich seinen Ruf nachhaltig versauen will - logo :-)
>
> Ganz im Gegenteil. Es macht sich für den Ruf des unrechtmäßig al=
s Dieb
> beschuldigten Kunden wesentlich besser, wenn der Filialleiter sich nac=
h
> Eintreffen der Polizei und entsprechender Belehrung durch die Beamten
> dei dem Kunden öffentlich entschuldigt statt dies im stillen Kämme=
rlein
> zu tun.
> Ausserdem ist es recht nützlich, im Verkaufsraum zu bleiben, weil de=
r
> Hobbydetektiv der Verkaufsklitsche sich dort wesentlich schwerer tut,
> sich für sein verbotenes Handeln zu rechtfertigen, indem er dem Kund=
en
> heimlich Ware zusteckt oder bei Eintreffen der Polizei behauptet, die
> im Büro schon vorher bereitgelegte Ware habe sich beim Kunden gefund=
en,
> nachdem dieser ins Büro gebeten worden sei. Gerade bei Verkäufern,=
die
> sich auch sonst nicht scheuen, alle Kunden zunächst mal als Diebe zu=

> verdächtigen und illegal zu handeln, indem sie beispielsweise Kunden=

> durchsuchen wollen oder unberechtigte Hausverbote durchzusetzen suchen=
,
> kann man nicht ausschliessen, daß sie auch sonst zu gesetzeswidrigem=

> Handeln neigen.

OK - ich würd vermutlich auch im Kassenbereich belieben, ja.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:23:35 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

> Meine Großmutter ist auch mit G noch jeden Tag einmal durch die kauf=
halle
> gewackelt - wegen der sozialen Kontakte.
>

Klar - das "G" allein ist auch - im Prinzip - wertlos...
Richtig "brauchbar" ist wirklich erst das "eG", aber dafür musst du =

mitlerweile
übel dran sein: Rolli, oder 2 richtige Krücken etc.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:25:33 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

>
> Aber nicht doch.
> Fast freier ÖPNV - in Berlin ist das ca. 1000 Euro für die Jahresk=
arte =

> wert...

OK...ja.
>
> Und ein G bringt Dir ansonsten immerhin den halben Kfz-Steuer-Satz und=

> einen erweiterten Kündigungsschutz - aber wenn das für Dich "so gu=
t wie
> wertlos" ist...

??? das hängt mE ab vom GdB > 50 % od gleichgestellt(!=3D Zusatz)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:28:14 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

> Bei Schlecker hatten die Kassiererinnen eine Zeitlang eine Fangquote
> zu bringen. So ein Druck kann sicher auch dazu verleiten, den eigenen
> Arbeitsplatz wichtiger zu nehmen als anderer Leute Rechte...
>
Gerade Schlecker muss wohl noch ganz andere negative Ausprägungen habe=
n,
gerade arbeitsrechtlich...

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:32:47 von Hans-Lothar Werner

Frederic Wenzel <> wrote:

> Hans-Lothar Werner wrote:
>
>>> Ob nun Schadenersatz aus cic. oder so drin ist, glaub ich auch nicht=
-
>>
>> wer?...gegen wen???
>
> Na der Laden gegen den Fast-Kunden weil das Zeug antaut und nur noch f=
ür =

> die Tonne gut ist - was ich ja dann gleich verworfen habe, weil der =

> Verkaufende nun selbst schuld ist, wenn er sich im letzten Moment =

> umentscheidet.
>
OK *unterschreib*

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:35:48 von gerkens

Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:

> naja - wie halt in der Röntgenkabine in der Klinik,

Wenn Du so oft in die Klinik mußt, wie ich einkaufe, hast Du natürlich
andere Prioritäten.

> im Hallenbad, undundund.

Na ja, wer seine Seife und Badehose holt, wird auch noch PDA, Handy,
Geldkarten und gewisse Beträge vorher abladen können. Größere Anschaffungen
als einen Eisbecher und 1 Euro Pfand für den Mietschrank wird man dort wohl
eher nicht vornehmen.

Und in dem Bad, wo ich hingehe, würden die Wertschließfächer sogar per Video
überwacht. Seidem verdunstet da "verblüffend" wenig, weil gewisses
"Publikum" sich andernorts betätigt.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:39:17 von gerkens

Gerhard Torges, geb. Hölscher haute in die Tasten:

> Michael Koslowski <> wrote:
>
>>> Da lasse ich auch ein theoretisches Kind mal im virtuellen
>>> Auto.
>>
>> Und nimmst den Rucksack mit. Sehr theoretisch.
>> Du hast wohl kein Kind?
>
> Grund:
> Das Kind hat keine Trageriemen

Ein Mädchen, ein Mädchen ... :-)

> und paßt nicht mehr in den Rucksack.

Aller Wahrscheinlichkeit nach hat es dann gar keinen. ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:41:47 von gerkens

Thomas Hühn haute in die Tasten:

>> Vielleicht gerade noch das Hausrecht durchsetzen,
>> bei konkreten Anlässen.
>
> Das Hausrecht erlaubt dir, jemanden rauszuschmeißen, nicht jemanden
> drinzubehalten.

Ach Jung, lies doch hier erst mal was Sache ist: Damit rennst Du bei mir
auch noch offene Türen ein.

Das unterscheidet denjenigen aber dennoch vom gemeinen Passanten.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:55:34 von gerkens

Matthias Kryn haute in die Tasten:

> Dochdoch. Wenn man etwas bezahlt, wird das Personal unaufmerksam
> und übersieht den selbst eingeräumten Mengenrabatt.
>
> Das kommt häufiger vor als der nackte Diebstahl.

Sicher, ein nackter Ladendieb, der sich auf frischer Tat etwas in die
Taschen zu stecken versucht, hat auch recht magere Perspektiven.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 01:58:06 von gerkens

Michael Koslowski haute in die Tasten:

[Ladendieb mit bezahltem vollem "Einkaufsfluchtwagen"]

> Die beste Möglichkeit seinen Diebstahl zu verschleiern.

Schon ausprobiert?

> Schon wieder ein paar Euro gespart.
> Offensichtlich hast du Probleme mit der Realität.

Die Realität ist eher, daß es aus meiner Sicht ziemlich dämlich erscheint,
100 bis 200 EUR Ware, womöglich mit der EC Karte zu bezahlen und notfalls
stehen zu lassen, um dann zu flüchten, weil jemand wegen wegen einem
eingesteckten Supermarktartikel hinter dir her sprintet. Diese Realität
tritt dir jedenfalls schon von der Logik so in den Hintern, daß Du dich mit
einer Rolle vorwärts überschlagen müßtest.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 02:02:39 von Hans-Lothar Werner

Jürgen Gerkens <> wrote:


> Und in dem Bad, wo ich hingehe, würden die Wertschließfächer sog=
ar per =

> Video
> überwacht. Seidem verdunstet da "verblüffend" wenig, weil gewisses=

> "Publikum" sich andernorts betätigt.
>
Bei uns scheints tatsätzlich provinzieller zu sein....da kannste die
Schliessfächer immer noch durch seitlich drücken gegen die Scharnier=
e...
Hoher Verdunstungsfaktor eingeschlossen (also keine Uhr oder wasserdicht=
=

und
mit rein)

Allerdings belegst du recht eindrucksvoll, dass Überwachung "fruchtet"=
;-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 02:05:30 von Hans-Lothar Werner

On Tue, 23 Mar 2004 01:55:34 +0100, Jürgen Gerkens =

<> wrote:

> Matthias Kryn haute in die Tasten:
>
>> Dochdoch. Wenn man etwas bezahlt, wird das Personal unaufmerksam
>> und übersieht den selbst eingeräumten Mengenrabatt.
>>
>> Das kommt häufiger vor als der nackte Diebstahl.
>
> Sicher, ein nackter Ladendieb, der sich auf frischer Tat etwas in die
> Taschen zu stecken versucht, hat auch recht magere Perspektiven.
>
Da werden auch die Durchsuchungsmethoden eklich ;-)

alles endet auf ~skopie *brrr* - oder sie schneidens im aus den Rippen..=
..

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 02:38:02 von Wolfgang Krietsch

On Tue, 23 Mar 2004 01:58:06 +0100, Jürgen Gerkens wrote:

>Michael Koslowski haute in die Tasten:
>
>Die Realität ist eher, daß es aus meiner Sicht ziemlich dämlich erscheint,
>100 bis 200 EUR Ware, womöglich mit der EC Karte zu bezahlen und notfalls
>stehen zu lassen, um dann zu flüchten, weil jemand wegen wegen einem
>eingesteckten Supermarktartikel hinter dir her sprintet.

Deine Argumentation greift nur, wenn der dieb davon ausgeht, erwischt zu
werden. Die meisten Diebe tun das jedoch nicht, sonst würden sie nicht
stehlen - und dann macht "ein paar Euro gespart" Szenario durchaus Sinn.

Bye

woffi

--
"Bother!" said Pooh, "It all comes of trying
to be kind to Heffalumps."

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 02:42:35 von gerkens

Hans-Lothar Werner haute in die Tasten:

> Allerdings belegst du recht eindrucksvoll, dass Überwachung
> "fruchtet" ;-)

Wo ich sie in meinem Kundeninteresse liegt, weil sie mein Eigentum schützt,
finde ich das auch ok. Mir stink es halt, wenn ich meine Taschen erst nach
Hause bringen soll, um nichts unversichert im Auto liegen zu haben müssen.
Im Bad mit Ü-Kameras vor Wertschließfächern kann ich meinen Rucksack samt
Geld vom Schrank mit unten ins Bad nehmen, mir da ohne weite Wege hinter
meinem Geld ein Getränk oder Eis kaufen und muß die Wertsachen nicht erst
nach Hause fahren. Dadurch würde ich effektiv seltener ins Bad gehen.

In einem anderen Bad hatte ich damals als Azubi mal eine wüste Schlägerei,
als ich zufällig Figuren mit etwas zu lockerem Respekt vor fremdem Eigentum
an unseren Schränken stellte. Der gleiche Betreiber hätte auch Bäder ohne
diesen Service zu bieten, mit entsprechener Kenntnis (Schilder informieren)
hat man da die Auswahl.

Und als ich als Jugendlicher am Bahnhof auf meine Freundin wartete, habe ich
mir oftmals Vandalen zur Brust genommen, bevor die dort am Rad anderer
Familienmitglieder angekommen sind.

Im Supermarkt können die von mir aus so viel Kameras montieren, wie die
Decke trägt. Ich habe da nichts zu verbergen und volles Verständnis, wenn
jemand sein Eigentum schützt. Es hört bei mir aber dann auf, wenn derjenige
dazu seine Nase in mein Eigentum stecken will. Die Alternative, entweder
ständig unnötige Wege in Kauf zu nehmen oder illegal gefilzt zu werden,
kommt schlichtweg nicht in Frage.

Auch vor dem Urlaubsflieger habe ich gar keine Probleme, die können von mir
aus alles sehen, was ich mit habe, bis zur Unterwäsche. Meine Kamera öffne
aber nur ich höchstpersönlich und führe sie auch gern vor. Da ich quasi nur
mal als Tourist fliege und meine weibliche Begleitung stets hübsch genug
ist, daß wohl ohnehin niemand glaubt, daß ich den Flieger vom Himmel holen
will, kommt man dem Innenleben meiner Spiegelreflex auch nicht näher, als
man mich an der Gurgel hat. Wer mit unegalen Pfoten das Innenleben
beschädigt, dessen Airline haftet für die Kamera, genug Fotos als Beweis für
die Funktionsfähigkeit wären auch unmittelbar vorher stets vorhanden.

Für Sicherheit habe ich Verständnis. Aber seitdem ich durch eine Ex mal
erfahren habe, wie hoch der Anteil des Personals bei Ladendiebstählen in der
Statistik ist, ist

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 06:23:06 von Dirk Moebius

Frederic Wenzel writes:

> Neil Carter wrote:
>> Generell finde ich, dass diese Rucksack-Gucken-Unsitte in den letzten
>> Jahren deutlich abgenommen hat. Einer der wenigen Laeden, wo das
>> wirklich noch so gut wie immer vorkommt und nervt: Conrad Elektronik.

-> Berlin?

Ja.
aber auch die zucken inzwischen nicht mehr, wenn man nach der Haftung
für den Laptop fragt. Dann ist das wieder nicht so gemeint... 8-)

Dirk
--
Für Windows ist mein Leben zu schön, für Linux zu kurz.
Martin Ludwig in <>

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 06:25:20 von Dirk Moebius

Jürgen Gerkens writes:

> Michael Koslowski haute in die Tasten:
>> Bei den anderen Supermärkten hast du Hausverbot?
>> Auf so etwas wäre ich nicht stolz.

> Vielleicht hat das Personal in den Läden, wo auch er sonst kauft, auch
> einfach nur begriffen, daß Ladendiebe nicht auffällig ihren Rucksack
> abnehmen, vollpacken und dann an der Kasse auf das Band legen, um eine
> Packung Kaugummi kaufen und läßt ehrliche Kunden ohne Checkpoit Charlie
> Nummer bezahlen. ;-)

Viellicht weiß das Personal in den Läden, in denen ich in der Regel kaufe,
wieviel Geld ich da im Schnitt jedes Mal liegenlasse. Und vielleicht will
das Personal in diesen Läden nicht, daß ich das Geld im Laden nebenan laß.

Dirk
--
Für Windows ist mein Leben zu schön, für Linux zu kurz.
Martin Ludwig in <>

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 06:28:35 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Marco Sondermann <> wrote:
>> Was kommst du hier immer mit Deinem Diebstahl? Darüber redet hier genau
>> keiner. Bleib doch bitte beim Thema und versuche, nicht abzudriften.
>>
> Es ging mehrfach darum, ein Hausverbot sei nicht
> möglich - deshalb, ganz einfach. Das stimmt halt einfach nicht.

Hat ja auch außer Dir niemand behauptet.
Nur, daß ein willkürlcihes Hausverbot, das ausgesprochen wird, weil sich
jemand auf seinen Rechten besteht, u.U.nicht gilt.

Und das sogar mit BGH-Urteil. Wo ist Dein Problem?

Dirk
--
Für Windows ist mein Leben zu schön, für Linux zu kurz.
Martin Ludwig in <>

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 06:29:37 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> On Mon, 22 Mar 2004 19:59:20 +0100, Gerhard Torges, geb. Hölscher
> <> wrote:

>> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>>
>>> > Wer mich festnimmt, ist für meine körperliche Unversehrtheit
>>> > verantwortlich. Wenn ich Probleme mit längerem Stehen habe, wird
>>> > derjenige sich bequemen müssen, mir einen Stuhl zu besorgen, oder er
>>> > fängt sich auch ohne eigene Tätlichkeiten eine Anzeige wegen
>>> > Körperverletzung ein.
>>> >
>>> Du hast ein Attest, dass du nicht länger als 20 Minuten oder so stehen
>>> kannst?
>>> ALso vorher schon und dabei?
>>
>> Brauch ich nicht.
>>
> Nö?...dann kannst du sicher stehen, wie die anderen auch, zumindest wenn du es
> nicht
> glaubhaft rüberbringst.

Ich kann mich auch genauso sicher auch den Boden setzen. Kommt sicher gut.

Oder meinst Du, auch daran dürfe der Verkäufer jeden hindern?

Dirk
--
Für Windows ist mein Leben zu schön, für Linux zu kurz.
Martin Ludwig in <>

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 06:30:38 von Sascha Beutler

On Sun, 21 Mar 2004 21:48:03 +0100, Gerald Gruner wrote:

> BTW: Selbst wenn nicht: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der
> Kofferraum tagsüber auf einem belebten Parkplatz geknackt wird? Höher
> als ein Überfall in einer Nebenstrasse? (Das lohnt sich sicherlich,
> wenn Rücksäcke anscheinend immer randvoll technischen Equpiments
> sind.)

Hoch genug. Bei mir war es ca. 11 Uhr vormittags, als es versucht wurde.
Ich war ca. 15 Minuten im Kaufhof am Alexanderplatz. Das Auto parkte auf
den dafür vorgesehenen Parkflächen in der Mitte einer 6-spurigen
Strasse. Dort parken ständig Leute ein und aus, der Verkehr ist nicht
gerade gering und es laufen Kontrolleure für die Parktickets herum. Im
Auto selbst befand sich nichts Wertvolles, dafür hatte ich ein defekte
Schlösser an der Fahrertür und am Kofferraum. Leider haben sie nicht
geschafft, eines der Schlösser auszukriegen. Der Lohn wäre vielleicht
die Leergutkiste im Kofferraum gewesen.

Zumindest zeigte mir das, dass kaum ein Platz davor sicher ist.

ciao - Sascha

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 06:30:45 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Jürgen Gerkens <> wrote:
>>
>>>> Es soll durchaus schon vorgekommen sein, daß jemand in seiner
>>>> Mittagspasue
>>>> oder vor Arbeitsbeginn einkaufen gegangen ist.
>>>>
>>> und entschädigt wurde?
>>
>> Ja, wegen eines Verkehrsunfalles ist mir genau das gerade Anfang des Jahres
>> ersetzt worden. Und im Falle von Freiheitsberaubung / Nötigung würde ich den
>> gleichen Anwalt erneut Schadenersatz einklagen lassen.
>>
> Das interessiert mich jetzt wirklich - ich wickel gerade einen Verkehrsunfall
> ab, bei dem ich beteiligt aber kompellt unschuldig war.
> Allerdings bin ich Büro-Sesselfur*er mit Gleitzeit.
> Daher war meine Frage nach deinem Job/Arbeitsverhältnis nicht von
> ungefähr und ist nach wie vor ernst gemeint.

Tja - Rechtsberatung in konkreten Fällen gibts nur beim Anwalt.


Dirk
--
Für Windows ist mein Leben zu schön, für Linux zu kurz.
Martin Ludwig in <>

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 06:32:10 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Dirk Moebius <> wrote:
>> Meine Großmutter ist auch mit G noch jeden Tag einmal durch die kaufhalle
>> gewackelt - wegen der sozialen Kontakte.
>>

> Klar - das "G" allein ist auch - im Prinzip - wertlos...
> Richtig "brauchbar" ist wirklich erst das "eG",

Du redest Blech.
Erstens ist es "aG" - wie außergewöhnlcih gehbehindert - zweitens
mag das G vielleicht für Dich wertlos scheinen, andere sehen das
anders.

Aber die sind ja eh alle doof.

Dirk

--
Für Windows ist mein Leben zu schön, für Linux zu kurz.
Martin Ludwig in <>

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 06:32:48 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Dirk Moebius <> wrote:
>>
>> Aber nicht doch.
>> Fast freier ÖPNV - in Berlin ist das ca. 1000 Euro für die Jahreskarte wert...

> OK...ja.
>>
>> Und ein G bringt Dir ansonsten immerhin den halben Kfz-Steuer-Satz und
>> einen erweiterten Kündigungsschutz - aber wenn das für Dich "so gut wie
>> wertlos" ist...

> ??? das hängt mE ab vom GdB > 50 % od gleichgestellt(!= Zusatz)

Wo kriegst Du ein G und nicht gleichzeitig 70% oder mehr?


Dirk
--
Für Windows ist mein Leben zu schön, für Linux zu kurz.
Martin Ludwig in <>

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 06:34:17 von Sascha Beutler

On Mon, 22 Mar 2004 17:33:22 +0100, Michael Koslowski wrote:

> Ich schüttle hier bei manchen Postings nur noch den Kopf.
> Wenn an der Kasse mich der Verkäufer bittet in die Tasche schauen zu
> dürfen, mache ich das einfach.
> Weshalb auch nicht? Nur um recht zu bekommen? Da gibt es wahrlich
> wichtigeres im Leben.
> Aber klar, manche brauchen das, um ihre Minderwertigkeitskomplexe zu
> kompensieren.

Es kommt doch einfach auf den Ton an. Wird man freundlich darum gebeten
und hat man selbst gerade nichts in der Tasche, was dagegen spricht,
werden das sicher fast alle machen. Wenn aber regelrecht eine Forderung
zum Öffnen der Tasche kommt, werden das eben einige ablehnen.

ciao - Sascha

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 07:17:37 von gerkens

Wolfgang Krietsch haute in die Tasten:

> Deine Argumentation greift nur, wenn der dieb davon ausgeht, erwischt
> zu werden. Die meisten Diebe tun das jedoch nicht, sonst würden sie
> nicht stehlen - und dann macht "ein paar Euro gespart" Szenario
> durchaus Sinn.

Ein (in meinem Fall noch kleiner Foto)Rucksack ist, noch dazu auf dem
Rücken, eher nicht geeignet, mal eben etwas drin verschwinden zu lassen und
dabei nicht erwischt zu werden. Der Betreff lautet ja nicht "darf ich mal in
ihre(n) Turnbeutel, Reisetasche oder im Sommer getragenen Wintermantel
schauen?".

Bei meinem Rucksack handelt es sich zum Beispiel um den hier
in den aus gutem Grund schon vor Diebstahl
des Inhaltes nicht mal so eben hinein gegriffen werden kann. Deshalb sehe
ich es, wenn man mich anspricht, auch aus diesem Blickwinkel, zumal ich in
der Regel ausgerechnet dann angemault wurde, wenn ich an der Kasse mein Geld
heraus nehme. Und das steckt nicht vorn im Grabbelnetz, sondern vor
schnellem Zugriff geschützt mit neben der Kamera, also im geteilten
"Hauptladeraum".

An das Seitenfach vorn kommt man, auf dem Rücken geparkt im Traum nicht
heran, an die Seitentaschen wohl auch nur als Drahtmännchen mit schwarzem
Gürtel in Yoga. Wer einen bei solchen Verrenkungen beobachtet, kann dann
auch gleich die Schulter wieder einrenken. ;-)

Da, wo man in aller Ruhe diesen Fotorucksack abnehmen, die Klappe
aufschnappen, den Reißverschluß öffnen, Ware einpacken, den Reißverschluß
schließen, die Klappe zuschnappen und das Teil wieder auf den Rücken
hängen kann, dürfte Ware wohl regalweise "verdunsten" können, ohne
daß es jemand merkt.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 07:17:43 von gerkens

Dirk Moebius haute in die Tasten:

> Aber - um Dir die Frage zu beantworten, die Du nicht gestellt hast:
> ich habe kein Auto.

Sauerei, jetzt läßt Du Unmensch das Kleinkind also sogar
ohne Auto auf dem Parkplatz hocken. ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 08:10:03 von Rupert Haselbeck

Matthias Kryn schrieb:

> Rupert Haselbeck <> schrieb:
>=20
>> Oftmals handelt es sich ja mittlerweile sogar bei sog.
>> "Filialleitern" um 400 Euro-Kräfte ohne jegliche Ausbildung,
>=20
> Da weißt Du mehr als ich.
> Hast Du ein Beispiel?

Jo!
Ich kenne die "Geschäftsführerin" einer kleinen Schlecker-Filiale h=
ier=20
in der Nähe. Sie räumt dazu auch selber die Regale ein und sitzt an=
der=20
Kasse, wenn niemand von ihrem restlichen Personal da ist.

MfG
Rupert

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 08:20:32 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> On Mon, 22 Mar 2004 19:50:53 +0100, Renata Kussack <>
> wrote:

>> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>>
>>> Naja - nichtsdestotrotz darf dich eine oontlicher hausdetektiv bei
>>> hinreichendem Verdacht festhalten.
>>
>> Richtig, aber Du scheinst über diesen Punkt nicht hinwegzukommen:
>> Allein die Tatsache, daß jemand einen Rucksack dabei hat und ggf. die
>> Einsichtnahme in den Rucksack ablehnt, begründet keinen hinreichenden
>> Verdacht.

> Du ( und nicht nur) bekommst den Unterschied nicht hin - wenn 2 Leute aus
> dem
> Laden s a g e n , der verdacht bestehe, dann "rechtfertigt" es ;-)

Dann gehen die beiden Leute eben das Risiko ein, für ihr Verhalten
zivilrechtlich einstehen zu müssen.


Dirk
(der überlegt, ob es illegal wäre, die Privatadressen der 'Detektive'
zusammen mit ihren Fotos vor dem Supermarkt auszustellen...)

--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 08:23:27 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> On 22 Mar 2004 15:09:25 +0100, Dirk Moebius <>
> wrote:

>> Hans-Lothar Werner writes:
>>
>>> On 22 Mar 2004 14:38:42 +0100, Dirk Moebius <>
>>> wrote:
>>
>>>>>> auf das Wort irgendwelcher obsukurer "Detektive", daß man die Polizei
>>>>>> gerufen habe, verlassen, zumal ich ja davon ausgehen muß, daß sie
>>>>>> lügen.
>>>>>>
>>>>> Der macht auch nur seinen Job, und das darf er auch noch.


>>>> Wer seinen Job schlecht macht, kriegt Probleme - warum soll das nur
>>>> für Elektiker und Lokführer gelten?

> Weil das Beispiel nicht soo super passt jetzt?

Och, das paßt ganz gut.

Wer seinen Job schlecht macht, haftet nunmal für sein Fehlverhalten.
Entweder strafrechtlich oder zivilrechtlich oder beides.

Ein Ladendetektiv steht nunmal nicht über dem Recht, also geht er da
Risiko ein, Probleme zu kriegen, wenn er sich irrt. C'est tout.


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 08:25:00 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Renata Kussack <> wrote:
>>
>>> Die letzten , die noch da waren, wen du gehen darfst, ja....die vorher
>>> kennen nur en Anfang, und der sieht annerschd aus.
>>
>> Während der Vorgang natürlich noch völlig anders aussieht, wenn man mit
>> ins Hinterzimmer geht. Alles klar.

> Naja - einen linear gleichmässigen Durchsatz von Gaffern und Tuschlern
> unterstellend
> steigt und sinkt die Zahl der Falschtuschler mit dem "verfänglichen"
> (=ungeklärten)
> Aufenthalt im Kassenbereich...schon.

Das wäre doch ein guter Grund, eine schriftliche Klarstellung des Ladens
zu erzwingen - z.B. im Amtsblatt.

Zivilrechtlich sollte das doch möglich sein?


Dirk
--

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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 08:25:35 von Dirk Moebius

Jürgen Gerkens writes:

> Dirk Moebius haute in die Tasten:

>> Aber - um Dir die Frage zu beantworten, die Du nicht gestellt hast:
>> ich habe kein Auto.

> Sauerei, jetzt läßt Du Unmensch das Kleinkind also sogar
> ohne Auto auf dem Parkplatz hocken. ;-)

Was nicht tötet, härtet ab.

Di 'scnr' rk
--

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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 08:27:43 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Marco Sondermann <> wrote:
>>> und entschädigt wurde?
>>
>> Warum nicht? Ich gehe in den Supermarkt, werde für eine halbe Stunde
>> wiederechtlich festgehalten und kann somit auch erst eine halbe Stunde
>> später (als ohne das Festhalten) wieder Stempeln. Das macht für mich
>> einen
>> Schaden von X EUR. Ich sehe nicht, wie sich Festhaltende da rauswinden
>> will.
>>
> Ich sehe nicht wo dies durchgesetzt wurde,

ich schon...

> zB in form eines Urteils, du
> ach nicht ,oder?

Nein, leider nicht in Form eines Urteils.

Der Kaufhof Berlin schlug damals, 1991, eine außergerichtliche Einigung
vor, DM 800 + Anwaltskosten.
Der Anwalt meinte dazu nur, daß der Kaufhof vielleicht gar nicht an einem
Urteil interessiert gewesen sei - warum wohl?

Dirk
--

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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 08:30:39 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Marco Sondermann <> wrote:
>> Er beruft sich aber nicht auf den Behindertenausweis, sondern auf seinen
>> Gesundheitszustand - ums mal mit Deien Worten zu sagen: So einfach ist
>> das.
>>
> Erzählen kanner viel, ja.
>>
>> Du brauchst aber den Behindertenasuweis für sowas nicht als Grundlage. Es
>> nun mal ein Himmelweiter Unterschied, ob ich beim Freizeitpark umsonst
>> rein
>> möchte (und dafür den BA vorzeigen muß) oder ob ich einen mich
>> festhaltenden auf meinen Gesundheitszustand aufmerksam mache, der Gewiss
>> Dinge erforderlich macht.

> Naja - du beschreibst da einen sehr schmalen AUsschnitt aus dem Bereich
> BA...
> Und darüberhinaus - was denkst du?...alle erstarren in Ehrfurcht beim
> Klassiker
> "Ich bin BLuter!" ?...wir sind hier nicht in den USA

Eben.
Und deshalb bezahlst Du dann letztendlcih den Verdienstausfall und die
Reha fúr das überanstrengte Hüftgelenk.

Du wolltest es ja so.

Viel Spaß damit - _mir_ wäre _das_ Risiko zu groß.


Dirk
--

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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 08:31:43 von Dirk Moebius

Michael Koslowski writes:

> "Marco Sondermann" <> schrieb
>> Das hat aber nichts mit der dem Gesundheitszustand
>> angemessenen Behandlung eines Festgehaltenen zu tun.

> Jetzt sei doch ein wenig realistisch.
> Natürlich können wir hier viele spezielle Ausnahmefälle finden
> und/oder konstruieren.
> "Ich bin Diabetiker und benötige meine Spritze innerhalb der nächsten
> 10 Minuten.".

Eben.

Und wenn der Diabetiker zwanzig Minuten später kollabiert - was glaubst
Du, wer dann ernstlichen juristischen Problemen entgegensieht?


Dirk
--

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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 08:33:17 von Dirk Moebius

Jürgen Gerkens writes:

> Wolfgang Krietsch haute in die Tasten:

>> Deine Argumentation greift nur, wenn der dieb davon ausgeht, erwischt
>> zu werden. Die meisten Diebe tun das jedoch nicht, sonst würden sie
>> nicht stehlen - und dann macht "ein paar Euro gespart" Szenario
>> durchaus Sinn.

> Ein (in meinem Fall noch kleiner Foto)Rucksack ist, noch dazu auf dem
> Rücken, eher nicht geeignet, mal eben etwas drin verschwinden zu lassen und
> dabei nicht erwischt zu werden. Der Betreff lautet ja nicht "darf ich mal in
> ihre(n) Turnbeutel, Reisetasche oder im Sommer getragenen Wintermantel
> schauen?".

> Bei meinem Rucksack handelt es sich zum Beispiel um den hier
>


Hybsch - was kostet so ein Teil?


Dirk
--

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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 08:33:28 von jawo.usenet.004

"Hans-Lothar Werner" <> schrieb ...
>
>Du ( und nicht nur) bekommst den Unterschied nicht hin - wenn 2 Leute aus
>dem
>Laden s a g e n , der verdacht bestehe, dann "rechtfertigt" es ;-)

Wenn sie das sagen, und es stellt sich heraus, daß es nicht der Wahrheit
entspricht, dann ist das Verleumdung, falsche Verdächtigung, üble Nachrede
oder was auch immer.

Wenn sie daraus *Handlungen* ableiten, dann bekommen sie vielleicht ein paar
mindernde Umstände; aber *rechtswidrig* bleibt die Handlung deswegen
trotzdem.

BTW: Dein Zeilenumbruch ist, sagen wir mal, verbesserungswürdig.

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 08:36:59 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Dirk Moebius <> wrote:
>> Bei Schlecker hatten die Kassiererinnen eine Zeitlang eine Fangquote
>> zu bringen. So ein Druck kann sicher auch dazu verleiten, den eigenen
>> Arbeitsplatz wichtiger zu nehmen als anderer Leute Rechte...
>>
> Gerade Schlecker muss wohl noch ganz andere negative Ausprägungen haben,
> gerade arbeitsrechtlich...

Whow - Du fängst an, zu differenzieren?


Dirk
--

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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 08:45:54 von jawo.usenet.004

"Dirk Moebius" <> schrieb ...
>
> Auch daß eine gekaufte Jacke piepst - und das wochenlang in fast
> jedem Kaufhaus.

Dann würde ich die Jacke als mangelhaft betrachten, und dem Verkäufer 'eins
auf die Mütze geben' (rein akustisch, versteht sich; wenn auch lautstark).

> Kaputte Kaufhaustechnik ist nicht mein Problem.

Prinzipiell Ack; allerdings muss man unterscheiden, *was* kaputt ist (deren
Technik oder Deine Jacke).

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 08:49:52 von jawo.usenet.004

"Hans-Lothar Werner" <> schrieb ...
>
>Bleibst du an der Kasse....tuschelt halt hinterher wochenlang das halbe
>weibliche Dorf wochen lang...."da - das isser!" ;-)

Kaum; die Anwesenden werden alle noch mitbekommen, daß *ich* nach der
Polizei rufe ...

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 08:55:14 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

>> Nö?...dann kannst du sicher stehen, wie die anderen auch, zumindest=
=

>> wenn du es
>> nicht
>> glaubhaft rüberbringst.
>
> Ich kann mich auch genauso sicher auch den Boden setzen. Kommt sicher =

> gut.
>
Logisch kannst du das.

Mit den üblichen 3 Einschränkungen:

a) helle Hose
b) empfindliche Blase
c) Chefin daheim wird böse wg waschen und so ;-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 08:56:43 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:


> Tja - Rechtsberatung in konkreten Fällen gibts nur beim Anwalt.
>
Der eigene Beruf/Arbeitszeitmodell fällt unter Rechtsberatung, alles k=
lar =

:-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 09:00:18 von Hans-Lothar Werner

On 23 Mar 2004 06:32:48 +0100, Dirk Moebius <>=
=

wrote:

>>> Und ein G bringt Dir ansonsten immerhin den halben Kfz-Steuer-Satz u=
nd
>>> einen erweiterten K=C3=BCndigungsschutz - aber wenn das f=C3=BCr Dic=
h "so gut wie
>>> wertlos" ist...
>
>> ??? das h=C3=A4ngt mE ab vom GdB > 50 % od gleichgestellt(!=3D Zusatz=
)
>
> Wo kriegst Du ein G und nicht gleichzeitig 70% oder mehr?
>
Selten. Andersrum ( od 80 oder 100 % ohne G) ist h=C3=A4ufiger.
Allerdings hat das nichts damit zu tun , dass sich der K=C2=B4Schutz nur=
am
GdB orientiert.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 09:05:45 von Hans-Lothar Werner

On 23 Mar 2004 08:25:00 +0100, Dirk Moebius <>=
=

wrote:

> Hans-Lothar Werner writes:
>
>> Renata Kussack <> wrote:
>>>
>>>> Die letzten , die noch da waren, wen du gehen darfst, ja....die vor=
her
>>>> kennen nur en Anfang, und der sieht annerschd aus.
>>>
>>> Während der Vorgang natürlich noch völlig anders aussieht, wen=
n man mit
>>> ins Hinterzimmer geht. Alles klar.
>
>> Naja - einen linear gleichmässigen Durchsatz von Gaffern und Tuschl=
ern
>> unterstellend
>> steigt und sinkt die Zahl der Falschtuschler mit dem "verfänglichen=
"
>> (=3Dungeklärten)
>> Aufenthalt im Kassenbereich...schon.
>
> Das wäre doch ein guter Grund, eine schriftliche Klarstellung des La=
dens
> zu erzwingen - z.B. im Amtsblatt.
>
> Zivilrechtlich sollte das doch möglich sein?
>
Für die Medien gilt normal...in ähnlichem Format oder so.
Demzufolge müsste sich der GF/Detektiv an die Kasse des Marktes stelle=
n
und vortragen: Richtigstellung!....Herr XY, blah ;-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 09:07:48 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:


> Nein, leider nicht in Form eines Urteils.
>
> Der Kaufhof Berlin schlug damals, 1991, eine außergerichtliche Einig=
ung
> vor, DM 800 + Anwaltskosten.
> Der Anwalt meinte dazu nur, daß der Kaufhof vielleicht gar nicht an =
einem
> Urteil interessiert gewesen sei - warum wohl?
>
Wem schlugen sie es vor?...800,-...für wie lange Zeit?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 09:17:00 von jawo.usenet.004

"Hans-Lothar Werner" <> schrieb ...
>
>Schau mal - wenn dem wirklich so wäre, dürfte kein Laden(detektiv) es mehr
>riskieren
>einen (mutmasslichen) Dieb festzuhalten.

*Ohne* konkreten Tatverdacht? Ja, das darf sich kein Laden(detektiv)
leisten.

>Ihch habs einmal erlebt bewusst , wie ein sportiver Jugendlicher, sagen
>wir mal...
>eher einfacheren Aussehens...sich weigerte, dem Detektiv zu folgen....das
>war wirklich
>ein grober Fehler,

Wen ner was ausgefressen hat, dann ist es für ihn in der Tat klüger,
mitzugehen; wenn er *nix* ausgefressen hat, dann ist das ... ehm ... unklug.

>am Schluss haben sie ihn zu dritt "überreden" können...

Unter der Prämisse, daß er unschuldig *ist*, stellt das einen tätlichen
Angriff dar, evtl. sogar Freiheitsberaubung; das ist nun mal das Risiko der
Detektive, wenn sie zu leichtfertig handeln ...

BTW: Dein Zeilenumbruch ist, sagen wir mal, verbesserungswürdig.

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 09:35:48 von gerkens

Dirk Moebius haute in die Tasten:

>> Bei meinem Rucksack handelt es sich zum Beispiel um den hier
>>
>
> Hybsch - was kostet so ein Teil?

Ich hab' den seinerzeit als Schnäppchen bei Foto Brenner bekommen, bevor die
den aus dem Programm genommen haben.

Must mal gucken, wo Du den kriegst. So ca 50 bis 130 Fragezeichen kosten
Rucksäcke in der Art wohl, je nach Anbieter und Hersteller. Brenner hat ihn
jedenfalls nicht mal mehr als Restposten. Zur Orientierung ist angegeben,
daß er für eine komplette Spiegelreflexausrüstung geeignet sei.

Das aber halte ich für eine Lachnummer
und genau dafür hatte ich den nie vorgesehen.

Ich habe eine Olympus Kompakdigi, Blitz, AA-Ersatzakkus samt Reiseladegerät,
Speicherkarten samt Mini 6 in 1 Kartenleser, Polfilter, Graukarte,
IR-Fernbedienung, Osram Mini Leuchtstofftaschenlampe, Miniwasserwaage (f.
Panoramafotos), Ministativ, ein Taschenmulimeter, ein PC Werkzeugset, einen
Gaslötkolben, einen 4 in 1 Kuli, ein PDA-Handy samt Reiselader und die Kabel
für den Kram drin. Also neben einer Kompaktkamera nur vielen kleine Sachen.
Was man halt heutzutage im Job oder unterwegs so braucht, paßt da halt schön
hinein, die ideale Herrenhandtasche, aus der man sich nicht so schnell
unbemerkt bedienen kann.

Deshalb ist es mir auch zu blöd alles auszumisten, wenn ich nur Kamera, PDA
und Geld nicht im Auto liegen lassen möchte. Ist doch Grund genug jeden aus
Notwehr zu töten, der ihn wegnehmen will. ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 10:03:03 von Hans-Lothar Werner

Wolfgang Jäth <> wrote:

>>
>> Schau mal - wenn dem wirklich so wäre, dürfte kein Laden(detektiv=
) es =

>> mehr
>> riskieren
>> einen (mutmasslichen) Dieb festzuhalten.
>
> *Ohne* konkreten Tatverdacht? Ja, das darf sich kein Laden(detektiv)
> leisten.
>
Nein - natürlich nicht ohne.

> Wen ner was ausgefressen hat, dann ist es für ihn in der Tat klüge=
r,
> mitzugehen; wenn er *nix* ausgefressen hat, dann ist das ... ehm ... =

> unklug.
>
>> am Schluss haben sie ihn zu dritt "überreden" können...
>
> Unter der Prämisse, daß er unschuldig *ist*, stellt das einen tä=
tlichen
> Angriff dar, evtl. sogar Freiheitsberaubung; das ist nun mal das Risik=
o =

> der
> Detektive, wenn sie zu leichtfertig handeln ...

Unter der Prämisse dass er schuldig war ging das trotzdem kurz voir de=
m
RUnendgong in Richtung Killfight.
Ihm war gleich zu anfangs ein kleiner Ksrton (Pfennigzeugs - Tesaband od=
er =

so)
unterm Hemd rausgepurzelt...darauf wurden die ja erst richtig rattig
als er sich weiterwehrte, haute und prolte.

Vermutlich wäre meine Arbeitsmoral anstelle der Verkäufer nicht =

ausreichend
für einen solchen körperlichen einsatz gewesen, ganz ehrlich...

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 10:16:30 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Dirk Moebius <> wrote:
>>> Nö?...dann kannst du sicher stehen, wie die anderen auch, zumindest
>>> wenn du es
>>> nicht
>>> glaubhaft rüberbringst.
>>
>> Ich kann mich auch genauso sicher auch den Boden setzen. Kommt sicher
>> gut.
>>
> Logisch kannst du das.

> Mit den üblichen 3 Einschränkungen:

> a) helle Hose
> b) empfindliche Blase
> c) Chefin daheim wird böse wg waschen und so ;-)

Jetzt führst Du hier plötzlich helle Hosen, empfindliche Blasen und
böse Chefinnen ein - aber wenn ich mal ein Kind im Auto vergesse,
dann paßt Dir das nicht...

Die helle Hose wird natürlcih auf Kosten des Supermarkts gereinigt.


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 10:16:44 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Dirk Moebius <> wrote:
>> Tja - Rechtsberatung in konkreten Fällen gibts nur beim Anwalt.
>>
> Der eigene Beruf/Arbeitszeitmodell fällt unter Rechtsberatung, alles klar

Nein.


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 10:19:06 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Dirk Moebius <> wrote:
>> Nein, leider nicht in Form eines Urteils.
>>
>> Der Kaufhof Berlin schlug damals, 1991, eine außergerichtliche Einigung
>> vor, DM 800 + Anwaltskosten.
>> Der Anwalt meinte dazu nur, daß der Kaufhof vielleicht gar nicht an einem
>> Urteil interessiert gewesen sei - warum wohl?
>>
> Wem schlugen sie es vor?...800,-...für wie lange Zeit?

Mir - resp. meinem damaligen Rechtsanwalt.

Die Zeit war ne Stunde - und zwei blaue Flecken am Arm, die verschärfend
hinzukamen. Ich hätt ja Lust gehabt, es auf ein Urteil ankommen zu lassen,
aber der Anwalt meinte, das wár schon okay so...


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 10:25:33 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

>>>> Nö?...dann kannst du sicher stehen, wie die anderen auch, zuminde=
st
>>>> wenn du es
>>>> nicht
>>>> glaubhaft rüberbringst.
>>>
>>> Ich kann mich auch genauso sicher auch den Boden setzen. Kommt siche=
r
>>> gut.
>>>
>> Logisch kannst du das.
>
>> Mit den üblichen 3 Einschränkungen:
>
>> a) helle Hose
>> b) empfindliche Blase
>> c) Chefin daheim wird böse wg waschen und so ;-)
>
> Jetzt führst Du hier plötzlich helle Hosen, empfindliche Blasen un=
d
> böse Chefinnen ein - aber wenn ich mal ein Kind im Auto vergesse,

Du musst dringend deinen ";-)"-Detektor neu wuchten lassen...

> dann paßt Dir das nicht...
>
> Die helle Hose wird natürlcih auf Kosten des Supermarkts gereinigt.
>
Wenn die Verschmutzung aufgr eines Reinigungsversäumnis des Marktes =

passiert,
und man im normalen Verkehr davon ausgehen darf, dass der Bereich um die=

Kasse als Sitzplatz für helle Hosen geeignet sein sollte - klar!


Aaaachtunk: ;-) (<- hier sollte das rote Stäbchen testweise
ausgeschlagen haben)


hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 10:26:47 von Hans-Lothar Werner

On 23 Mar 2004 10:16:44 +0100, Dirk Moebius <>=
=

wrote:

> Hans-Lothar Werner writes:
>
>> Dirk Moebius <> wrote:
>>> Tja - Rechtsberatung in konkreten Fällen gibts nur beim Anwalt.
>>>
>> Der eigene Beruf/Arbeitszeitmodell fällt unter Rechtsberatung, alle=
s =

>> klar
>
Dann klär mcih doch auf - rein informativ.
Bis jetzt wurde immer dargestellt: GLeitzeit -> nix Ausfallvergütung.
Die verlorene Zeit ist dann automatisch Freizeit, und für die gips nix=
..

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 10:27:23 von Dirk Moebius

Wolfgang Jäth writes:

> "Dirk Moebius" <> schrieb ...
>>
>> Auch daß eine gekaufte Jacke piepst - und das wochenlang in fast
>> jedem Kaufhaus.

> Dann würde ich die Jacke als mangelhaft betrachten, und dem Verkäufer 'eins
> auf die Mütze geben' (rein akustisch, versteht sich; wenn auch lautstark).

>> Kaputte Kaufhaustechnik ist nicht mein Problem.

> Prinzipiell Ack; allerdings muss man unterscheiden, *was* kaputt ist (deren
> Technik oder Deine Jacke).

Deren Technik natürlich.


Die false positive rate lag bei den einfachen Systemen, die noch vor
drie, vier Jahren verbreitet waren, bei 3-5 %

Erst nachdem in USA einige Ketten wirkliche (also us-dimensionierte)
Schadensersatzvervahren auf dem Hals hatten, wurde die Strategie
weitgehend korrigiert - Inkaufnahme von einer höheren false negative rate
zugunsten einer false positive rate im Promillebereich.

Seit ca. zwei Jahren hab ich auch keine Probleme mehr mit Bibliotheksbüchern,
die waren seit Beginn der 90er ein Dauerauslöser an den einfahcen Induktions-
schleusen...


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 10:27:38 von Hans-Lothar Werner

On 23 Mar 2004 10:19:06 +0100, Dirk Moebius <>=
=

wrote:

> Hans-Lothar Werner writes:
>
>> Dirk Moebius <> wrote:
>>> Nein, leider nicht in Form eines Urteils.
>>>
>>> Der Kaufhof Berlin schlug damals, 1991, eine außergerichtliche Ein=
igung
>>> vor, DM 800 + Anwaltskosten.
>>> Der Anwalt meinte dazu nur, daß der Kaufhof vielleicht gar nicht a=
n =

>>> einem
>>> Urteil interessiert gewesen sei - warum wohl?
>>>
>> Wem schlugen sie es vor?...800,-...für wie lange Zeit?
>
> Mir - resp. meinem damaligen Rechtsanwalt.
>
> Die Zeit war ne Stunde - und zwei blaue Flecken am Arm, die verschär=
fend
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^!!!

> hinzukamen. Ich hätt ja Lust gehabt, es auf ein Urteil ankommen zu =

> lassen,
> aber der Anwalt meinte, das w=E1r schon okay so...
>
hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 10:29:53 von Dirk Moebius

Jürgen Gerkens writes:

> Dirk Moebius haute in die Tasten:

>>> Bei meinem Rucksack handelt es sich zum Beispiel um den hier
>>>
>>
>> Hybsch - was kostet so ein Teil?

> Ich hab' den seinerzeit als Schnäppchen bei Foto Brenner bekommen, bevor die
> den aus dem Programm genommen haben.

mal gucken gehn...

> Ich habe eine Olympus Kompakdigi, Blitz, AA-Ersatzakkus samt Reiseladegerät,
> Speicherkarten [...]

> Deshalb ist es mir auch zu blöd alles auszumisten, wenn ich nur Kamera, PDA
> und Geld nicht im Auto liegen lassen möchte. Ist doch Grund genug jeden aus
> Notwehr zu töten, der ihn wegnehmen will. ;-)

Naja, bei ner Digiknipse?

Ne Nikon F 3 als Grund könnte ich nachvollziehen ;-)

Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 10:38:30 von Marco Sondermann

Jürgen Gerkens folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:

>> Aber - um Dir die Frage zu beantworten, die Du nicht gestellt hast:
>> ich habe kein Auto.
>
> Sauerei, jetzt läßt Du Unmensch das Kleinkind also sogar
> ohne Auto auf dem Parkplatz hocken. ;-)

Und wahrscheinlich auch noch eingeschlossen :-)

Marco


--
Der Pfuscher schafft, der Hebel wächst,
es steigt die Kraft, die Schraube ächzt..
... zu spät merkt seine Grosshirnrinde:
die Schraube trug ein Linksgewinde.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 10:40:36 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:

>>> Naja - nichtsdestotrotz darf dich eine oontlicher hausdetektiv bei
>>> hinreichendem Verdacht festhalten.
>>
>> Richtig, aber Du scheinst über diesen Punkt nicht hinwegzukommen:
>> Allein die Tatsache, daß jemand einen Rucksack dabei hat und ggf. die
>> Einsichtnahme in den Rucksack ablehnt, begründet keinen hinreichenden
>> Verdacht.
>
> Du ( und nicht nur) bekommst den Unterschied nicht hin - wenn 2 Leute
> aus dem Laden s a g e n , der verdacht bestehe, dann "rechtfertigt"
> es ;-)

Es reicht aber wohl kaum aus zu sagen, daß ein Verdacht besteht, der muß
schon irgendwie begründet werden - spätestens vor Gericht.

Marco


--
Der Igel mit viel Winterspeck
spritzt unter'm Rad viel besser weg.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 10:43:58 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:

>> Er beruft sich aber nicht auf den Behindertenausweis, sondern auf seinen
>> Gesundheitszustand - ums mal mit Deien Worten zu sagen: So einfach ist
>> das.
>>
> Erzählen kanner viel, ja.

Und da sollte man auch tunlichst was drauf geben - wenn es nachher vor
Gericht nicht noch schlechter aussehen soll.

>> Du brauchst aber den Behindertenasuweis für sowas nicht als Grundlage.
>> Es nun mal ein Himmelweiter Unterschied, ob ich beim Freizeitpark
>> umsonst rein möchte (und dafür den BA vorzeigen muß) oder ob ich einen
>> mich festhaltenden auf meinen Gesundheitszustand aufmerksam mache, der
>> Gewiss Dinge erforderlich macht.
>
> Naja - du beschreibst da einen sehr schmalen AUsschnitt aus dem Bereich
> BA...

Kapierst du das nicht oder willst du das nicht kapieren? Der BA ist dafür
da, um Ansprüche geltend zu machen, für die der BA zwingend notwendig ist.
Das hat nichts, aber auch rein gar nichts mit einer dem Gesundheitsstustand
angemessenen Behandlung zu tun.

> Und darüberhinaus - was denkst du?...alle erstarren in Ehrfurcht
> beim Klassiker "Ich bin BLuter!" ?

Sofern der gute blutet, solltest der Festhaltende weniger in Erfurcht
erstarren, sondern besser einen RTW rufen.

Marco


--
Die Bäume werden kahl und leer,
an vielen hängt ein Aktionär.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 10:46:54 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:

>>> Hint: Behindertenparkplätze.
>>
>> <klugscheiß> Da wirst du aber gerade in diesem Fall mit dem
>> Behindertenausweis null Erfolg haben. dafür gibt die blaue Pappe.
>> </klugscheiß>
>>
> versteh ich nicht.

Um auf einem Behindertenparkplatz parken zu können, ohne von den Politessen
aufgeschrieben zu werden, mußt du das blaue Parkschild hinter die
Windschutzscheibe legen, der BA hilft Dir da gar nicht.

Marco


--
Warum sich selber foltern, wenn das leben es tut?

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 10:50:13 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:

>> Warum nicht? Ich gehe in den Supermarkt, werde für eine halbe Stunde
>> wiederechtlich festgehalten und kann somit auch erst eine halbe Stunde
>> später (als ohne das Festhalten) wieder Stempeln. Das macht für mich
>> einen Schaden von X EUR. Ich sehe nicht, wie sich Festhaltende da
>> rauswinden will.
>>
> Ich sehe nicht wo dies durchgesetzt wurde, zB in form eines Urteils, du
> ach nicht ,oder?

Ich kenne auch noch kein Urteil, wo jemand einen anderen auf offener Straße
gekidnappt, im dann den Reißverschluß seiner Hose geöffnet und dann mit
einem stumpfen Teppichmesser die Unterhose zerstückelt hat. Und? Der wird
trotzdem Schadenersatz leisten müssen. Für solche Ansprüche gibt es
hierzulande Gesetze, die die Gerichte dann bei Bedarf anwenden.

Marco


--
Der Pfuscher schafft, der Hebel wächst,
es steigt die Kraft, die Schraube ächzt..
... zu spät merkt seine Grosshirnrinde:
die Schraube trug ein Linksgewinde.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 10:55:00 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:

>> Was kommst du hier immer mit Deinem Diebstahl? Darüber redet hier genau
>> keiner. Bleib doch bitte beim Thema und versuche, nicht abzudriften.
>>
> Es ging mehrfach darum, ein Hausverbot sei nicht
> möglich - deshalb, ganz einfach. Das stimmt halt einfach nicht.

Schon mal was von dem Begriff "Kontext" gehört?

Marco


--
"Ich will nicht lieben; Falls doch, hängt mich auf; Hergott nein, ich will
nicht."
(William Shakespeare, "Verlorene Liebesmüh", 4. Akt, 3. Szene)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 11:10:16 von gerkens

Marco Sondermann haute in die Tasten:

> Die Schande ist natürlich viel geringer, wenn ich gesenkten Hauptes
> in das Hinterzimmer verschwinde.

Wäre bestimmt putzig, dann Handschellen oder Kabelbinder (ich hätte
tatsächlich Kabelstrapse im Rucksack, leider aber zu kleine ;-) zu nehmen,
dem seine vorläufige Festnahme wegen einer Tätlichkeit zu verkünden, ihn mit
den Kabelbindern an den Einkaufswagen zu pinnen, die Polizei zu rufen, zum
Rückzug zu blasen, den Wagen samt Anhang draußen an die anderen Wagen zu
schnappen, den Euro entnehmen, noch ein schönes Foto mit der Kamera zu
machen und sich zu verabschieden.

Ok, da sollte man dann aber eher nicht noch mal einkaufen, aber seine
Kollegen liegen zwei Stunde johlend hinterm Käsenstand. ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 11:11:50 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:

> Dann klär mcih doch auf - rein informativ.
> Bis jetzt wurde immer dargestellt: GLeitzeit -> nix Ausfallvergütung.
> Die verlorene Zeit ist dann automatisch Freizeit, und für die gips nix.

Na, das würde ich aber anderes sehen. Dadurch, daß ich 30 min später
stempeln konnte, bekomme ich auch für 30 min weniger Geld ->
Schadensersatz.

Marco


--
Orgel und Klavier unterscheiden sich vor allem dadurch, daß an der Orgel
die größeren Pfeifen sitzen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 11:12:19 von gerkens

Marco Sondermann haute in die Tasten:

>> Sauerei, jetzt läßt Du Unmensch das Kleinkind also sogar
>> ohne Auto auf dem Parkplatz hocken. ;-)
>
> Und wahrscheinlich auch noch eingeschlossen :-)

.... und noch ohne entsicherten Airbag. Rabenvater! ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 11:26:29 von Hans-Lothar Werner

On Tue, 23 Mar 2004 10:38:30 +0100, Marco Sondermann =

<> wrote:

> Jürgen Gerkens folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:
>
>>> Aber - um Dir die Frage zu beantworten, die Du nicht gestellt hast:
>>> ich habe kein Auto.
>>
>> Sauerei, jetzt läßt Du Unmensch das Kleinkind also sogar
>> ohne Auto auf dem Parkplatz hocken. ;-)
>
> Und wahrscheinlich auch noch eingeschlossen :-)
>
....mit verbuddeltem Schlüssel :-) ...Aufsicht!!!

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 11:27:48 von Hans-Lothar Werner

On Tue, 23 Mar 2004 10:40:36 +0100, Marco Sondermann =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:
>
>>>> Naja - nichtsdestotrotz darf dich eine oontlicher hausdetektiv bei
>>>> hinreichendem Verdacht festhalten.
>>>
>>> Richtig, aber Du scheinst über diesen Punkt nicht hinwegzukommen:
>>> Allein die Tatsache, daß jemand einen Rucksack dabei hat und ggf. =
die
>>> Einsichtnahme in den Rucksack ablehnt, begründet keinen hinreichen=
den
>>> Verdacht.
>>
>> Du ( und nicht nur) bekommst den Unterschied nicht hin - wenn 2 Leute=

>> aus dem Laden s a g e n , der verdacht bestehe, dann "rechtfertigt=
"
>> es ;-)
>
> Es reicht aber wohl kaum aus zu sagen, daß ein Verdacht besteht, der=
muß
> schon irgendwie begründet werden - spätestens vor Gericht.
>
Logisch - der muss dann mE schon zB deutlich zwischen Jacke/Tasche und =

Regal
hin und hergegrabbelt haben...klar!

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 11:30:29 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:

> Um auf einem Behindertenparkplatz parken zu können, ohne von den =

> Politessen
> aufgeschrieben zu werden, mußt du das blaue Parkschild hinter die
> Windschutzscheibe legen, der BA hilft Dir da gar nicht.
>
Ach das Ding - gut, sieht mittlerweile annerschd aus - klar.

(da sind aber die fake-Möglichkeiten gut, bei existentem BA ;-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 11:31:49 von Hans-Lothar Werner

On Tue, 23 Mar 2004 10:55:00 +0100, Marco Sondermann =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:
>
>>> Was kommst du hier immer mit Deinem Diebstahl? Darüber redet hier =
genau
>>> keiner. Bleib doch bitte beim Thema und versuche, nicht abzudriften.=

>>>
>> Es ging mehrfach darum, ein Hausverbot sei nicht
>> möglich - deshalb, ganz einfach. Das stimmt halt einfach nicht.
>
> Schon mal was von dem Begriff "Kontext" gehört?
>
Warum postest du alles 2x?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 11:35:20 von Hans-Lothar Werner

Jürgen Gerkens <> wrote:

> Wäre bestimmt putzig, dann Handschellen oder Kabelbinder (ich hätt=
e
> tatsächlich Kabelstrapse im Rucksack, leider aber zu kleine ;-) zu =

> nehmen,
> dem seine vorläufige Festnahme wegen einer Tätlichkeit zu verkün=
den, ihn =

> mit
> den Kabelbindern an den Einkaufswagen zu pinnen, die Polizei zu rufen,=
=

> zum
> Rückzug zu blasen, den Wagen samt Anhang draußen an die anderen Wa=
gen zu
> schnappen, den Euro entnehmen, noch ein schönes Foto mit der Kamera =
zu
> machen und sich zu verabschieden.

Noch besser - ihr beide verheddert in Kabelbindern am selben Wagen.
Das Gesicht der Cops beim Eintreffen ->unbezahlbar :-)
>
> Ok, da sollte man dann aber eher nicht noch mal einkaufen, aber seine

Öh - nur wenn du auf Hinterhalte mit Wischmop und el Fliegenkiller ste=
hst =

:-)

> Kollegen liegen zwei Stunde johlend hinterm Käsenstand. ;-)
>
hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 11:50:10 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:

> Warum postest du alles 2x?

Wo tue ich das?

Marco


--
"Und ich biete Ihnen gerne meinen Rat an, wenn es darum geht Frauen zu
verstehen - wenn ich einen habe, gebe ich Ihnen bescheid."
(Capt. Jean-Luc Picard)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 11:53:33 von gerkens

Marco Sondermann haute in die Tasten:

> Na, das würde ich aber anderes sehen. Dadurch, daß ich 30 min später
> stempeln konnte, bekomme ich auch für 30 min weniger Geld ->
> Schadensersatz.

Mir durfte die gegnerische Versicherung gerade alle vom Arbeitgeber
bescheinigten Schichtzuschläge bezahlen, die mir durch unfallbedingte
Krankheit entstanden sind.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 12:28:01 von Hans-Lothar Werner

On Tue, 23 Mar 2004 11:50:10 +0100, Marco Sondermann
<> wrote:

> Hans-Lothar Werner folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:
>
>> Warum postest du alles 2x?
>
> Wo tue ich das?
>
....hier bei mir erschienen deine letzen posts alle 2x.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 13:31:42 von hannah

Hallo!

Hans-Lothar Werner <> wrote:
>Hannah Schroeter <> wrote:

>>> Das ist doch nicht SEIN Problem!

>>> Na ehrlich, ich würde auch nicht in so einem Laden einkaufen gehen,

>> Naja, mal kurz auf den Bus zur nächsten Stadt warten, dort einkaufen,
>> wieder auf den Bus zurück warten?

>Was willst du machen?..ein zurecht mit Ladenverbot belegter Dieb kann
>vermutlich
>mit seinen hungernden Kindern mitte Januar auftauchen - rein darf er
>trotzdem nicht.

Ich bin aber in dem Beispiel kein überführter Ladendieb.

>[...]

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 13:54:38 von Matthias Kryn

Rupert Haselbeck <> schrieb:
> Matthias Kryn schrieb:
> > Rupert Haselbeck <> schrieb:

> > > Oftmals handelt es sich ja mittlerweile sogar bei sog.
> > > "Filialleitern" um 400 Euro-Kräfte ohne jegliche
> > > Ausbildung,
> >
> > Da weißt Du mehr als ich.
> > Hast Du ein Beispiel?
>
> Jo!
> Ich kenne die "Geschäftsführerin" einer kleinen
> Schlecker-Filiale hier in der Nähe. Sie räumt dazu auch
> selber die Regale ein und sitzt an der Kasse, wenn niemand
> von ihrem restlichen Personal da ist.

Is ja'n Ding.

Danke und Grüße
Matthias

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 13:59:32 von Peter Bruells

"Matthias Kryn" <> writes:

> Rupert Haselbeck <> schrieb:
> > Matthias Kryn schrieb:
> > > Rupert Haselbeck <> schrieb:
>
> > > > Oftmals handelt es sich ja mittlerweile sogar bei sog.
> > > > "Filialleitern" um 400 Euro-Kräfte ohne jegliche
> > > > Ausbildung,
> > >
> > > Da weißt Du mehr als ich.
> > > Hast Du ein Beispiel?
> >
> > Jo!
> > Ich kenne die "Geschäftsführerin" einer kleinen
> > Schlecker-Filiale hier in der Nähe. Sie räumt dazu auch
> > selber die Regale ein und sitzt an der Kasse, wenn niemand
> > von ihrem restlichen Personal da ist.

Das ist allerdings ein besonderes Extrem, für das Schlecker berüchtigt
ist. Bei anderen Discountern ist es bei weitem nicht so schlimm. Da
sieht man auch schön, wie eine Filiale eine Zeitlang schleift und
irgendwann die Konzernleitung eingreift und gründlich aufräumen läßt.

Je nach Umfeld und Kundenstamm hält das dann wieder einige Jahre bis Monate.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 13:59:50 von r.kussack

Dirk Moebius <> wrote:

> Wo kriegst Du ein G und nicht gleichzeitig 70% oder mehr?

Das hat iMHO wenig miteinander zu tun. Ich kenne sowohl ein G mit 50 als
auch ein G mit 30, später 40 %.

Gruß
Renata :)
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 14:14:30 von Hans-Lothar Werner

On Tue, 23 Mar 2004 11:11:50 +0100, Marco Sondermann =

<> wrote:

> Hans-Lothar Werner folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:
>
>> Dann klär mcih doch auf - rein informativ.
>> Bis jetzt wurde immer dargestellt: GLeitzeit -> nix Ausfallvergütun=
g.
>> Die verlorene Zeit ist dann automatisch Freizeit, und für die gips =
nix.
>
> Na, das würde ich aber anderes sehen. Dadurch, daß ich 30 min spä=
ter
> stempeln konnte, bekomme ich auch für 30 min weniger Geld ->
> Schadensersatz.
>
So hätte ich das früher auch gern gesehen, ja.
Musste mich aber eines besseren belehren lassen :-/

Hast du andere Informationen, die man verwursten kann? (wie gesagt - gra=
d =

heute is
mein schönes Töff beim richten, weils $Dummeshuhn in angedaddelt hat=
>-(

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 14:21:36 von BastianVoelker

Hallo!

Hans-Lothar Werner schrieb:

> >> Naja - nichtsdestotrotz darf dich eine oontlicher hausdetektiv bei
> >> hinreichendem Verdacht festhalten.
> >
> > Nein, ein hinreichender Tatverdacht reicht nicht aus. Mindestens muß
> > wohl ein dringender Tatverdacht vorliegen.
>
> Erklär mir bitte die Abgrenzung

Gerne. Ein hinreichender Tatverdacht besteht bei vorläufiger
Tatbewertung in der Wahrscheinlichkeit der späteren Verurteilung
(gebraucht z.B. für die Eröffnung des Hauptverfahrens). Die
erforderliche Wahrscheinlichkeit ist nach ganz h.M. (a.A. LR-Rieß)
geringer als beim dringenden Tatverdacht. Der dringende Tatverdacht
setzt eine entsprechende höhere Wahrscheinlichkeit voraus (gebraucht
z.B. für einen Haftbefehl).

Ich weiß wohl, daß es sich lediglich um Begrifflichkeiten handelt, die
sich inhaltlich nicht so wahnsinnig unterscheiden. Ich habe auf die
Unterscheidung nur hingewiesen, weil eben beides Rechtsbegriffe mit
bestimmter Definition sind.

> > Andere verlangen sogar eine tatsächlich begangene Tat.
>
> Wer?

Z.B. das Kammergericht, das OLG Hamm sowie die Herren Kramer, Rüping,
Schlüchter, Schumann und Meyer-Goßner. Ach ja, und ich ;-)

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 14:49:49 von Wolfgang Krietsch

On Tue, 23 Mar 2004 07:17:37 +0100, Jürgen Gerkens wrote:

>
>Ein (in meinem Fall noch kleiner Foto)Rucksack ist, noch dazu auf dem
>Rücken, eher nicht geeignet, mal eben etwas drin verschwinden zu lassen und
>dabei nicht erwischt zu werden. Der Betreff lautet ja nicht "darf ich mal in
>ihre(n) Turnbeutel, Reisetasche oder im Sommer getragenen Wintermantel
>schauen?".

Aber er lautet auch nicht "Darf ich mal in den kleinen Fotorucksack
schauen, den Sie auf dem Rücken haben"

Die meisten Rucksackträge, die ich rumlaufen sehe, haben einen mittelgroßen
Rucksack auf einer Schulter hängen. Da könnte man ganz gut was drin
verschwinden lassen.

Bye

woffi

--
To the uneducated, an A is just three sticks.
- Winne the Pooh

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 15:10:52 von Gerald Gruner

Hallo Hans-Lothar Werner, am 23 Mar 2004 schriebst du:

> [Schadenersatz einklagen]
>
> Das interessiert mich jetzt wirklich - ich wickel gerade
> einen Verkehrsunfall ab, bei dem ich beteiligt aber kompellt
> unschuldig war.

Das sagen sie alle ;-)))

> Allerdings bin ich Büro-Sesselfur*er mit Gleitzeit.

> Daher war meine Frage nach deinem Job/Arbeitsverhältnis nicht
> von ungefähr und ist nach wie vor ernst gemeint.
>
> Nicht dass ich mir wegen der alberenen Stunde die Hände
> reibe - es interessiert mich.

Die Diskussion gab es hier vor einiger Zeit schinmal. AFAIR war das
Ergebnis: Wenn du Anwalt wärst, könntest du jede aufgewendete Stunde
auch privat in eigener Sache dem anderen in Rechnung stellen, als
Normalbürger nicht.
Mir kommt das zwar wieder vor wie "alle sind gleich, manche sind
gleicher", aber es gab AFAIK eine "juristisch einwandfreie"
Begründung... (natürlich, wie sollte es von Juristen für Juristen auch
anders sein?)

MfG
Gerald


PS: Dein Zeilenumbruch ist verbesserungswürdig...

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 16:07:33 von Martin Bienwald

Hans-Lothar Werner schrieb:

> Naja - nichtsdestotrotz darf dich eine oontlicher hausdetektiv bei
> hinreichendem Verdacht festhalten.

Wie jeder andere auch, der mich bei einer Straftat erwischt. Auch der
ehrliche Kunde neben mir darf das, wenn er mich beim Klauen beobachtet.

Der Hausdetektiv darf aber auch nicht mehr - also beispielsweise keine
Durchsuchungen gegen meinen Willen vornehmen. Das muß er schon der Polizei
überlassen. Und wenn sich herausstellt, daß er mich willkürlich festgehalten
hat, darf er sich wegen Freiheitsberaubung verantworten.

.... Martin

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 16:07:54 von r.kussack

Wolfgang Krietsch <> wrote:

> Die meisten Rucksackträge, die ich rumlaufen sehe, haben einen mittelgroßen
> Rucksack auf einer Schulter hängen. Da könnte man ganz gut was drin
> verschwinden lassen.

Wo soll da dann die Grenze verlaufen? Das einzige Mal, daß ich
Schwierigkeiten hatte, mit einem (tinzig-winzigen) Rucksack einzukaufen,
war vor ca. 10 Jahren in einem Kleiderschäft. Dort sollte der komplette
Rucksack vor dem Einkauf an der Kasse abgegeben und dort irgendwo unterm
Tresen rumliegen. Auf meine entgeisterte Frage "Was meinen Sie denn, was
man in diesem Ding hier unterbringen könnte?" kam ziemlich frech zurück
"Was weiß ich - vielleicht 'ne Unterhose?". Diesen Fall habe ich
seinerzeit allerdings mit einem <flöt> "Hier kaufe ich nichts!" </flöt>
abgetan.

Ich will nicht sagen, daß der Laden deswegen nicht mehr existiert.
Jedenfalls existiert er nicht mehr.

Gruß
Renata :)
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 16:18:37 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:

>>>> Dann klär mcih doch auf - rein informativ.
>>> Bis jetzt wurde immer dargestellt: GLeitzeit -> nix Ausfallvergütung.
>>> Die verlorene Zeit ist dann automatisch Freizeit, und für die gips nix.
>>
>> Na, das würde ich aber anderes sehen. Dadurch, daß ich 30 min später
>> stempeln konnte, bekomme ich auch für 30 min weniger Geld ->
>> Schadensersatz.
>>
> So hätte ich das früher auch gern gesehen, ja.
> Musste mich aber eines besseren belehren lassen :-/

Von wem denn?

Marco


--
Der Pfuscher schafft, der Hebel wächst,
es steigt die Kraft, die Schraube ächzt..
... zu spät merkt seine Grosshirnrinde:
die Schraube trug ein Linksgewinde.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 16:19:51 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:

>> Hans-Lothar Werner folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:
>>
>>> Warum postest du alles 2x?
>>
>> Wo tue ich das?
>>
> ...hier bei mir erschienen deine letzen posts alle 2x.

Bei mir nicht, und ich hab auch alles nu einmal abgeschickt. Sonst noch
jemand mit diesem Problem?

Marco


--
Studentin: "Warum brummt denn der Transformator?"
Prof.: "Sie würden auch brummen, wenn Sie 50 Perioden in der Sekunde
hätten."

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 16:32:47 von Martin Bienwald

Michael Koslowski schrieb:

> An der Kasse wird der Kunde gebeten, seine Tasche zu öffnen.
> Er muß es nach den hier gelesenen Postings scheinbar nicht.
> Meiner Meinung nach fehlt es aber einem solchen Kunden an Kinderstube.
> Heute nennt sich das glaube ich "Soziale Kompetenz".

Mooooment mal. Die Bauform des Supermarkts wird von den Handelsketten
bevorzugt, weil sie - gegenüber einem Geschäft, in dem man die Ware erst
durch den Verkäufer ausgehändigt bekommt - eine Menge Personal und damit
Geld spart. Dummerweise erleichtert sie aber auch Ladendieben die "Arbeit".

Das sehen die Handelsketten natürlich nicht so gern - und es ist ihr
gutes Recht, dagegen geeignete und zulässige Maßnahmen zu ergreifen.

Dazu gehört aber nicht, willkürlich Taschen und Rucksäcke der Kunden
zu durchsuchen, weil das billiger ist als z.B. eine halbwegs wirksame
elektronische Sicherung. Das wäre fehlende Kinderstube, und zwar seitens
der Supermarktbetreiber.

> Natürlich hat jeder Rechte und sollte diese gegebenenfalls
> durchsetzen. Aber was hier die Diskussion über die Kontrolle eines
> Rucksackes betrifft - dabei wird die Maus zu einem Elefanten.

Der Ton macht die Musik. Wer mich freundlich darum bittet, darf gern
einen Blick in meinen Rucksack werfen. Aber er sollte wissen, daß er
eigentlich kein Recht dazu hat und dieses auch nicht durch Drohungen
oder Unfreundlichkeiten bekommt.

.... Martin

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 16:50:09 von Martin Bienwald

Dirk Moebius schrieb:

> Bei Schlecker hatten die Kassiererinnen eine Zeitlang eine Fangquote
> zu bringen. So ein Druck kann sicher auch dazu verleiten, den eigenen
> Arbeitsplatz wichtiger zu nehmen als anderer Leute Rechte...

Insbesondere wenn man das "Pech" hat, in einer Filiale mit ungewöhnlich
ehrlichem Publikum zu arbeiten.

.... Martin

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 16:56:00 von Neil Carter

Frederic Wenzel wrote:

>Neil Carter wrote:
>> Generell finde ich, dass diese Rucksack-Gucken-Unsitte in den letzten
>> Jahren deutlich abgenommen hat. Einer der wenigen Laeden, wo das
>> wirklich noch so gut wie immer vorkommt und nervt: Conrad Elektronik.
>
>-> Berlin?
>
Aus eigener Erfahrung: Dortmund und Bremen.

Neil

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 16:59:00 von Oliver Much

Bastian Völker <> writes:

> IMO rechtfertigt das Jedermannrecht nur eine Festnahme, nicht aber eine
> Verbringung an einen anderen Ort. Allerdings könnte ich mir Situationen
> vorstellen, in denen der Festgenommene minimale Einschränkungen
> hinnehmen muß. So kann er in Deinem Beispiel sicherlich nicht direkt vor
> der einzigen Kasse stehenbleiben.

Das folgt woraus?

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 17:45:36 von Hans-Lothar Werner

Gerald Gruner <> wrote:

>
>> [Schadenersatz einklagen]
>>
>> Das interessiert mich jetzt wirklich - ich wickel gerade
>> einen Verkehrsunfall ab, bei dem ich beteiligt aber kompellt
>> unschuldig war.
>
> Das sagen sie alle ;-)))

ja, ne - isso, sahen die Schnittis auch so, und die
HDI-Tante auch.
>
>> Allerdings bin ich Büro-Sesselfur*er mit Gleitzeit.
>
>> Daher war meine Frage nach deinem Job/Arbeitsverhältnis nicht
>> von ungefähr und ist nach wie vor ernst gemeint.
>>
>> Nicht dass ich mir wegen der alberenen Stunde die Hände
>> reibe - es interessiert mich.
>
> Die Diskussion gab es hier vor einiger Zeit schinmal. AFAIR war das
> Ergebnis: Wenn du Anwalt wärst, könntest du jede aufgewendete Stun=
de
> auch privat in eigener Sache dem anderen in Rechnung stellen, als
> Normalbürger nicht.

Quod licet jovi...?

> Mir kommt das zwar wieder vor wie "alle sind gleich, manche sind
> gleicher", aber es gab AFAIK eine "juristisch einwandfreie"
> Begründung... (natürlich, wie sollte es von Juristen für Juriste=
n auch
> anders sein?)

ich harre der Dinge die da noch kommen ;-)

> PS: Dein Zeilenumbruch ist verbesserungswürdig...

*argl* - immer noch ?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 17:48:10 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:

>>> Na, das würde ich aber anderes sehen. Dadurch, daß ich 30 min sp=
äter
>>> stempeln konnte, bekomme ich auch für 30 min weniger Geld ->
>>> Schadensersatz.
>>>
>> So hätte ich das früher auch gern gesehen, ja.
>> Musste mich aber eines besseren belehren lassen :-/
>
> Von wem denn?
>
Dem eigenen Versicherungsmenschen...und einem Freund, naja
Bekannten, der mal Juristerei studiert hat...falsch?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 17:51:08 von Hans-Lothar Werner

Martin Bienwald <> wrote:

>
>> Bei Schlecker hatten die Kassiererinnen eine Zeitlang eine Fangquote
>> zu bringen. So ein Druck kann sicher auch dazu verleiten, den eigenen=

>> Arbeitsplatz wichtiger zu nehmen als anderer Leute Rechte...
>
> Insbesondere wenn man das "Pech" hat, in einer Filiale mit ungewöhnl=
ich
> ehrlichem Publikum zu arbeiten.

Na - da hat die Tante im SchL*ck*r auf meinen Arbeitsweg sicherlich
Glück...der liegt schräg gegeüber dem Berufschul-Zentrum ;-)

....stehn auch öfter dann die grünweissen Autos vor geparkt.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 18:27:25 von Peter Voigt

Jürgen Gerkens schrieb:

>> Aber - um Dir die Frage zu beantworten, die Du nicht gestellt hast:
>> ich habe kein Auto.
>
> Sauerei, jetzt läßt Du Unmensch das Kleinkind also sogar
> ohne Auto auf dem Parkplatz hocken. ;-)

Wer hat gesagt, daß das Kleinkind kein Auto hat?

Gruß
Peter

--
Künstliche Intelligenz ist leichter zu ertragen als natürliche Dummheit.
(gefunden in: <>)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 18:29:25 von Peter Voigt

Hans-Lothar Werner schrieb:

> Du ( und nicht nur) bekommst den Unterschied nicht hin - wenn 2 Leute aus
> dem
> Laden s a g e n , der verdacht bestehe, dann "rechtfertigt" es ;-)

Der Verdacht bestehe, im Rucksack 2 Kästen Bier aus dem Laden zu
transportieren?
Ups.

Gruß
Peter

--
Die EG-Sicherheitsminister warnen:
"Nichtrauchen gefährdet die innere Sicherheit"
"Nichtrauchen verursacht Terror"
"Wer das Nichtrauchen aufgibt, verringert das Risiko schwerer Terroranschläge"

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 18:33:14 von Peter Voigt

Hans-Lothar Werner schrieb:

> Dann klär mcih doch auf - rein informativ.

Fangen wir mal mit den Bienchen an ...

Gruß
Peter

--
Der Restaurantchef: "Heute besonders gut zurechtmachen:
Strahlendes Lächeln, hochgeschnallten Busen und kurzen Rock!"
Eine Kellnerin: "Kommt hoher Besuch?"
"Nein, das Fleisch ist zäh."

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 18:41:32 von Peter Voigt

Wolfgang Jäth schrieb:

>> Bleibst du an der Kasse....tuschelt halt hinterher wochenlang das halbe
>> weibliche Dorf wochen lang...."da - das isser!" ;-)
>
> Kaum; die Anwesenden werden alle noch mitbekommen, daß *ich* nach der
> Polizei rufe ...

"Da! _Das_ isser!!!! Der schreit sogar nach der Polizei, damit
die ihn wieder freilassen!! *kopfschüttel* Son schlimmer Finger
isser, der da!"

Gruß
Peter

--
"Papiiii, was heisst 'Formatting drive C: completed'?"

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 19:02:09 von Hans-Lothar Werner

On Tue, 23 Mar 2004 18:29:25 +0100, Peter Voigt <> wro=
te:

> Hans-Lothar Werner schrieb:
>
>> Du ( und nicht nur) bekommst den Unterschied nicht hin - wenn 2 Leute=
=

>> aus
>> dem
>> Laden s a g e n , der verdacht bestehe, dann "rechtfertigt" es ;-)
>
> Der Verdacht bestehe, im Rucksack 2 Kästen Bier aus dem Laden zu
> transportieren?
> Ups.
>
....wo bleibt eigentlich jetzt klassischerweise die alte Oma mit dem
WOllhut?...mit dem gefrorenen Huhn drunter? ;-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 19:02:56 von Hans-Lothar Werner

On Tue, 23 Mar 2004 18:33:14 +0100, Peter Voigt <> wro=
te:

> Hans-Lothar Werner schrieb:
>
>> Dann klär mcih doch auf - rein informativ.
>
> Fangen wir mal mit den Bienchen an ...
>
OK - die BLumen haben grad ihre Tage - Chapter two ?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 19:04:37 von Hans-Lothar Werner

On Tue, 23 Mar 2004 18:41:32 +0100, Peter Voigt <> wro=
te:

> Wolfgang Jäth schrieb:
>
>>> Bleibst du an der Kasse....tuschelt halt hinterher wochenlang das ha=
lbe
>>> weibliche Dorf wochen lang...."da - das isser!" ;-)
>>
>> Kaum; die Anwesenden werden alle noch mitbekommen, daß *ich* nach d=
er
>> Polizei rufe ...
>
> "Da! _Das_ isser!!!! Der schreit sogar nach der Polizei, damit
> die ihn wieder freilassen!! *kopfschüttel* Son schlimmer Finger
> isser, der da!"


"Und!...bei dem im Haus!....da_soll_es_nachts_vooorgekommen sein...!"

(alte galllische Redensart)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 20:10:33 von Sascha Beutler

On 22 Mar 2004 13:35:19 +0100, Dirk Moebius wrote:

> real,-
> Am Treptower Park 14
> 12435 Berlin

Oh, gleich nebenan. :D

Bei mir hat deren Kontrolle zwar noch nie angeschlagen, aber wenn sie
anschlägt, sind die Jungs recht fix da, um die Person in die Ecke hinten
rechts (von den Kassen aus) zu bringen.

Wenn du da Samstag morgens gleich um 8 einkaufst, erlebst du eine
Freak-Show. Du siehst die gleichen Leute, die wie irre in den Laden
flitzen, obwohl nur 10 Leute da sind. Die rennen auch die falsche
Rolltreppe runter, weil auf der anderen jemand mit Einkaufswagen nach
unten fährt. Bis du in Ruhe drin bist, ist der erste schon ein Stockwerk
tiefer. :D

Wie lief es denn bei dir ab? (Nur dass man vorbereitet ist, wenn die
Anlage mal losschlägt.)

ciao - Sascha

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 20:31:36 von Sascha Beutler

On Mon, 22 Mar 2004 13:14:19 +0100, Jürgen Gerkens wrote:

>> Davon redet nur zur Zeit keiner, sondern von einem Eintrittsverbot mit
>> Rucksäcken.

> Wer allen Ernstes der Meinung ist, daß Supermärkte jemand an die Eingangstür
> stellen können, der die Aufgabe, Rucksackträgern den Einlaß zu verwehren,
> mit solchen Leuten muß man nicht ernsthaft diskutieren.

Der Medimax im Köpenicker Forum (Berlin) tut genau dies. Daneben sind
die Schließfächer, auf die er verweist.

ciao - Sascha

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 20:47:19 von Sascha Beutler

On Tue, 23 Mar 2004 16:19:51 +0100, Marco Sondermann wrote:

>> ...hier bei mir erschienen deine letzen posts alle 2x.

> Bei mir nicht, und ich hab auch alles nu einmal abgeschickt. Sonst noch
> jemand mit diesem Problem?

Zu deiner Beruhigung: Hier ist alles nur 1mal angekommen.

ciao - Sascha

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 21:28:54 von Peter Voigt

Oliver Much schrieb:

>> IMO rechtfertigt das Jedermannrecht nur eine Festnahme, nicht aber eine
>> Verbringung an einen anderen Ort. Allerdings könnte ich mir Situationen
>> vorstellen, in denen der Festgenommene minimale Einschränkungen
>> hinnehmen muß. So kann er in Deinem Beispiel sicherlich nicht direkt vor
>> der einzigen Kasse stehenbleiben.
>
> Das folgt woraus?

Aus dem Anspruch des Ladens auf ungestörten Geschäftsbetrieb.

(Fachleutz werden das sicher besser als ich Laie formuliern
können.)

Gruß
Peter

--
Dau: Mein Drucker druckt nicht
Hotline: Ist er denn korrekt mit dem Computer verbunden?
Dau: Wieso Computer? Ich will nur drucken...

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 21:58:57 von hannah

Hallo!

Hans-Lothar Werner <> wrote:
>On 22 Mar 2004 16:58:08 GMT, Hannah Schroeter <> wrote:

>> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>>> [..]

>>>

>> Wenn's das auch in lesbar gäbe...

>Woran mangelt es dir dabei?

man Datenformat. man Rechner ohne Windoof.

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 22:28:24 von Moritz Augsburger

Hannah Schroeter wrote at de.soc.recht.misc:

>>> Wenn's das auch in lesbar gäbe...
>
>>Woran mangelt es dir dabei?
>
> man Datenformat. man Rechner ohne Windoof.

Also mit kword hatte ich keine Probleme.
Trotzdem sehe ich keinen Sinn, wieso das Dokument nicht in einem offeneren
Format veröffentlicht wird!

Gruss
Moritz
--
> ey, das brauch ich auch! wie geht dat? jedesmal wenn ich den t-doofline
> account aufmache hab ich 50 mails drin, und fast alle von jungen damen die
> mit mir ficken wollen...
scheisse bis du beliebt :)
-- David Meyers in de.alt.soc.punk

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 22:38:40 von deaf_null

Jürgen Gerkens <> wrote:

>

Mal sehen:

| HTTP Error 404
|
| 404 Not Found
|
| The Web server cannot find the file or script you asked for. Please
| check the URL to ensure that the path is correct.
|
| Please contact the server's administrator if this problem persists.

Sowas kann man auf dem Rücken tragen?


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 22:38:40 von deaf_null

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> >> > Wer mich festnimmt, ist für meine körperliche Unversehrtheit
> >> > verantwortlich. Wenn ich Probleme mit längerem Stehen habe, wird
> >> > derjenige sich bequemen müssen, mir einen Stuhl zu besorgen, oder er
> >> > fängt sich auch ohne eigene Tätlichkeiten eine Anzeige wegen
> >> > Körperverletzung ein.
> >> >
> >> Du hast ein Attest, dass du nicht länger als 20 Minuten oder so stehen
> >> kannst?
> >> ALso vorher schon und dabei?
> >
> > Brauch ich nicht.
> >
> Nö?...dann kannst du sicher stehen, wie die anderen auch, zumindest wenn
> du es nicht
> glaubhaft rüberbringst.

Ob ich das kann, wird $FESTHALTENDER dann schon merken.
Spätetens beim Empfang der Vorladung.
Will sagen: Wenn ich ihm sage, daß das so ist, hat er das zu
akzeptieren.


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 23:55:43 von Gerald Gruner

Hallo Hans-Lothar Werner, am 23 Mar 2004 schriebst du:

> ich harre der Dinge die da noch kommen ;-)

Ich drücke die Daumen.

> > PS: Dein Zeilenumbruch ist verbesserungswürdig...
>
> *argl* - immer noch ?

Jetzt nicht mehr.


MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 23.03.2004 23:55:43 von Gerald Gruner

Hallo Sascha Beutler, am 23 Mar 2004 schriebst du:

> On Sun, 21 Mar 2004 21:48:03 +0100, Gerald Gruner wrote:
>
> > BTW: Selbst wenn nicht: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der
> > Kofferraum tagsüber auf einem belebten Parkplatz geknackt wird? Höher
> > als ein Überfall in einer Nebenstrasse? (Das lohnt sich sicherlich,
> > wenn Rücksäcke anscheinend immer randvoll technischen Equpiments
> > sind.)
>
> Hoch genug. Bei mir war es ca. 11 Uhr vormittags, als es versucht wurde.
> Ich war ca. 15 Minuten im Kaufhof am Alexanderplatz. Das Auto parkte
> auf den dafür vorgesehenen Parkflächen in der Mitte einer 6-spurigen
> Strasse. [...]
> Zumindest zeigte mir das, dass kaum ein Platz davor sicher ist.

Das ganze Leben ist ein Risiko.
Mir haben sie schon in einer belebten Strasse das Fahrradschloss
aufgesägt.
Ist das Diebstahlrisiko im Kofferraum wirklich soviel höher als der
Diebstahl außerhalb oder das Risiko einer sonstigen Beschädigung?
Ich glaube nicht.
Oder ist das "versicherungstechnische Problem" eher nur ein
vorgeschobener Grund? Nach meinen kurzen Recherchen decken
Hausratversicherungen den Aufbruch des Kofferraums.

Sei es wie es sei. Wer seine Kamera, seinen Laptop oder ws auch immer
ständig bei sich haben will, soll das einfach sagen und ggf.
akzeptieren, dass das bei manchen Gelegenheiten störend sein kann.



MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 00:19:18 von Rupert Haselbeck

Marco Sondermann schrieb:

> Bei mir nicht, und ich hab auch alles nu einmal abgeschickt. Sonst
> noch jemand mit diesem Problem?

Hier zumindest nicht.
Da ist wohl auch Hans-Lothars Newsreader fehlkonfiguriert...

MfG
Rupert

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 00:31:38 von Marco Sondermann

Gerhard Torges, geb. Hölscher folterte am 23.03.2004 folgende Tasten:

>>
>
> Mal sehen:
>
>| HTTP Error 404
>|
>| 404 Not Found
>|
>| The Web server cannot find the file or script you asked for. Please
>| check the URL to ensure that the path is correct.
>|
>| Please contact the server's administrator if this problem persists.
>
> Sowas kann man auf dem Rücken tragen?

Bei mir gehts.

Marco


--
Schulden sind wie Frauen: Hast Du sie einmal am A****, wirst Du sie nie
wieder los.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 00:39:53 von Hans-Lothar Werner

Hannah Schroeter <> wrote:

>>>>
>
>>> Wenn's das auch in lesbar gäbe...
>
>> Woran mangelt es dir dabei?
>
> man Datenformat. man Rechner ohne Windoof.
>
Your shorter link is:

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 00:42:01 von Hans-Lothar Werner

Moritz Augsburger <> wrote:

>>>> Wenn's das auch in lesbar gäbe...
>>
>>> Woran mangelt es dir dabei?
>>
>> man Datenformat. man Rechner ohne Windoof.
>
> Also mit kword hatte ich keine Probleme.
> Trotzdem sehe ich keinen Sinn, wieso das Dokument nicht in einem =

> offeneren
> Format veröffentlicht wird!
>
....dafür hat ja Onkel Gooooogle auch in diesem Fall noch einen
..html - link.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 00:44:43 von Hans-Lothar Werner

Gerhard Torges, geb. Hölscher <> wrote:

>> >
>> > Brauch ich nicht.
>> >
>> Nö?...dann kannst du sicher stehen, wie die anderen auch, zumindest=
wenn
>> du es nicht
>> glaubhaft rüberbringst.
>
> Ob ich das kann, wird $FESTHALTENDER dann schon merken.
> Spätetens beim Empfang der Vorladung.
> Will sagen: Wenn ich ihm sage, daß das so ist, hat er das zu
> akzeptieren.
>
Na klar...und wenn $FESTHALTENDER Polizist ist und nicht
reagiert sicher auch.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 02:39:03 von gerkens

Sascha Beutler haute in die Tasten:

> Der Medimax im Köpenicker Forum (Berlin) tut genau dies.

Schon länger oder erst neuerdings? Ich hatte nämlich schon mal meinen Unmut
darüber gemailt und kaufe CDs seitdem nicht mehr dort. Bei Schaulandt war
das noch anders. Dort hatte ich - immer nach dem Frühdienst, bevor ich in
den Berufsverkehr gerate - stets in ein paar CDs gehört und dann immer
einiges gekauft. Außerdem hatten die eine Verkäuferin, die meinen
Musikgeschmack ganz gut kannte und gute Tips hatte.

Handel funktioniert halt nur, wenn man sich am Kunden orientiert.
Wer Kunden schikaniert und dabei noch gegen Gesetze verstößt,
gräbt sich sein Grab heutzutage selbst. Deshalb sollten solche
Geschäfte eher froh sein. Nur gute Kunden meckern, die anderen
bleiben einfach weg.

> Daneben sind die Schließfächer, auf die er verweist.

Schließfächer hat der hier auch, schon zu Schaulandtzeiten. Aber ich meite
auch nicht, daß ich da auf dem Weg zur Kasse den eigenen Rucksack verwende.
Der ist abgesehen davon ja schon mit meinem Kram voll.

Mich wundern nur Geschäfte, die es ihren Kunden allen Ernstes noch
erschweren, viel zu kaufen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 08:34:17 von jawo.usenet.004

"Peter Voigt" <> schrieb ...
>
> >> IMO rechtfertigt das Jedermannrecht nur eine Festnahme, nicht aber eine
> >> Verbringung an einen anderen Ort. Allerdings könnte ich mir Situationen
> >> vorstellen, in denen der Festgenommene minimale Einschränkungen
> >> hinnehmen muß. So kann er in Deinem Beispiel sicherlich nicht direkt
> >> vor der einzigen Kasse stehenbleiben.
> >
> > Das folgt woraus?
>
> Aus dem Anspruch des Ladens auf ungestörten Geschäftsbetrieb.

IMHO wird der durch den Laden selbst (in Person des Festnehmenden) gestört,
nicht durch den Festgenommen. Letzterer ist nicht zur Behebung eines durch
einen anderen verursachten Misstandes verpflichtet; und schon gar nicht,
wenn der Anspruchsteller (sagt man so?) selbst der Verursacher ist.

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 09:16:17 von Peter Bruells

(Hannah Schroeter) writes:

> Hallo!
>
> Hans-Lothar Werner <> wrote:
> >On 22 Mar 2004 16:58:08 GMT, Hannah Schroeter <> wrote:
>
> >> Hans-Lothar Werner <> wrote:
> >>> [..]
>
> >>>
>
> >> Wenn's das auch in lesbar gäbe...
>
> >Woran mangelt es dir dabei?
>
> man Datenformat. man Rechner ohne Windoof.

Linux konnte schon vor Jahren mit RTF umgehen. Peinlich, wenn sich das
geändert haben sollte.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 09:40:40 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 24.03.2004 folgende Tasten:

>>>> Nö?...dann kannst du sicher stehen, wie die anderen auch, zumindest wenn
>>> du es nicht
>>> glaubhaft rüberbringst.
>>
>> Ob ich das kann, wird $FESTHALTENDER dann schon merken.
>> Spätetens beim Empfang der Vorladung.
>> Will sagen: Wenn ich ihm sage, daß das so ist, hat er das zu
>> akzeptieren.
>>
> Na klar...und wenn $FESTHALTENDER Polizist ist und nicht
> reagiert sicher auch.

Warum nicht?

Marco


--
Studentin: "Warum schmeckt es denn nicht süß, wenn im Sperma neben Glucose
auch Fructose enthalten ist?"
- Hörsaal bricht in lachen aus, Studentin errötet -
Prof.: "Weil die Geschmacksrezeptoren für süß an der Zungenspitze liegen...
nicht im Rachen!"
(Medizin-Vorlesung, Uni Düsseldorf)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 09:52:58 von gerkens

Gerhard Torges, geb. Hölscher haute in die Tasten:

> Sowas kann man auf dem Rücken tragen?

Wenn man schlau genug das Komma zu entfernen, falls die verwendete Software
dazu zu blöd ist, es automatisch zu tun, sollte das kein Problem darstellen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 10:06:12 von Dirk Moebius

Sascha Beutler writes:

> On 22 Mar 2004 13:35:19 +0100, Dirk Moebius wrote:
>> real,-
>> Am Treptower Park 14
>> 12435 Berlin

> Oh, gleich nebenan. :D

> Bei mir hat deren Kontrolle zwar noch nie angeschlagen, aber wenn sie
> anschlägt, sind die Jungs recht fix da, um die Person in die Ecke hinten
> rechts (von den Kassen aus) zu bringen.

Das kann ich so pauschal nicht sagen.
Sie sind zwar schnell da, aber IMHO relativ vorsichtig, jedenfalls bei mir.
Wäre vielleicht was anderes, wenn ich nach dem Piepen schnell wegrennen
würde - aber warum sollte ich?

Ich kann mir durchaus vorstellen, daß sie anders sind, wenn sie sich einem
Kind oder einem potentiellen <insert p.c. word for Penner> gegenübersehen,
wenn sie also glauben, daß ihr Gegenüber die eigenen Rechte nicht kennt.

> Wenn du da Samstag morgens gleich um 8 einkaufst, erlebst du eine
> Freak-Show. Du siehst die gleichen Leute, die wie irre in den Laden
> flitzen, obwohl nur 10 Leute da sind. Die rennen auch die falsche
> Rolltreppe runter, weil auf der anderen jemand mit Einkaufswagen nach
> unten fährt. Bis du in Ruhe drin bist, ist der erste schon ein Stockwerk
> tiefer. :D

Jo. Aber man kennt sie ja mit der Zeit. Und irgendwann ist auch mein
Fotoalbum der Brigade komplett.

> Wie lief es denn bei dir ab? (Nur dass man vorbereitet ist, wenn die
> Anlage mal losschlägt.)

Die Verkäuferin meint, ich solle doch mal meine Tasche zeigen, ich sage
ihr, daß ich das gegenüber der Polizei gerne mache und daß sie gern den
Filialleiter holen könne. Und dann gehen wir beide userer Wege.

Da gibts noch einen graumelierten älteren Herrn um die 1,60, der steht
meist hinterm Kassenbereich. Der kennt mich inzwischen auch und seit er
mir in Anwwesenheit der Polizei seine Privatadresse aushändigen durfte
(das ist einer der besonders hybschen Effekte, wenn man die einen bitten,
das doch privat auszuhandeln - und eines der Dinge, die Ladendetektive
_überhaupt_ nicht mögen) ist er immer ganz freundlich und vorsichtig.


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 10:18:32 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:

>>>>> Nö?...dann kannst du sicher stehen, wie die anderen auch, zumind=
est =

>>>>> wenn
>>>> du es nicht
>>>> glaubhaft rüberbringst.
>>>
>>> Ob ich das kann, wird $FESTHALTENDER dann schon merken.
>>> Spätetens beim Empfang der Vorladung.
>>> Will sagen: Wenn ich ihm sage, daß das so ist, hat er das zu
>>> akzeptieren.
>>>
>> Na klar...und wenn $FESTHALTENDER Polizist ist und nicht
>> reagiert sicher auch.
>
> Warum nicht?

Hm - du hast schonmal Pozelei in real erlebt?...im Einsatz?...wenn
mehrere festgehalten werden, abgeführt, verhört, ...Situation geklä=
rt wird?

Da interessiert sich kein *chwein für dein Gejammer und Gemotze, =

allenfalls
wenn Du umkippst wird sich einer "deiner annehmen"

Wenn die der Situation und Mannschaftsstärke nach das ihnen mögliche=
getan
haben, hast du schlichtweg Pech, wenn das für dich nicht reicht.

Vielleicht nich so extrem, wie damals hier: (selbst miterlebt, aber
gerade noch 1-2 Minuten !!! vorher rausgekommendamals...)


..html

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 10:53:42 von Marco Sondermann

Dirk Moebius folterte am 24.03.2004 folgende Tasten:

> Die Verkäuferin meint, ich solle doch mal meine Tasche zeigen, ich sage
> ihr, daß ich das gegenüber der Polizei gerne mache und daß sie gern den
> Filialleiter holen könne. Und dann gehen wir beide userer Wege.

Ich hätte vermutet, daß die Kassiererin sitzen geblieben wäre, aber gleich
weglaufen?

Marco


--
Warum sich selber foltern, wenn das leben es tut?

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 11:03:58 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 24.03.2004 folgende Tasten:

>>>>>> Nö?...dann kannst du sicher stehen, wie die anderen auch, zumindest
>>>>>> wenn
>>>>> du es nicht glaubhaft rüberbringst.
>>>>
>>>> Ob ich das kann, wird $FESTHALTENDER dann schon merken. Spätetens
>>>> beim Empfang der Vorladung. Will sagen: Wenn ich ihm sage, daß das so
>>>> ist, hat er das zu akzeptieren.
>>>>
>>> Na klar...und wenn $FESTHALTENDER Polizist ist und nicht reagiert
>>> sicher auch.
>>
>> Warum nicht?
>
> Hm - du hast schonmal Pozelei in real erlebt?...im Einsatz?...

Ja.

> wenn mehrere festgehalten werden, abgeführt, verhört, ...Situation geklärt
> wird?

Einmal abgesehen davon, daß das grundsätzlich nichts an der
Garantenstellung des Festhaltenden ändert: Was kommst du hier auf einmal
mit "wenn mehrere festgehalten werden"?

> Da interessiert sich kein *chwein für dein Gejammer und Gemotze,
> allenfalls wenn Du umkippst wird sich einer "deiner annehmen"

Und das ändert genau was an der Tatsache, daß sie dafür nachher vom Richter
einen drüber bekommen. IIRC hat vor ein paar jemand Schmerzensgeld
erhalten, der von der Polizei beim Münchener Kessel festgesetzt wurde.

> Wenn die der Situation und Mannschaftsstärke nach das ihnen mögliche
> getan haben, hast du schlichtweg Pech, wenn das für dich nicht reicht.

Und danach habe ich mehr Geld auf dem Konto. Nur weil es die Polizei ist,
die einen Rechtsbruch begehr, heißt das noch lange nicht, daß es erlaubt
ist.

> Vielleicht nich so extrem, wie damals hier: (selbst miterlebt, aber
> gerade noch 1-2 Minuten !!! vorher rausgekommendamals...)
>
>
> html

Da sehe ich nichts von "obwohl x mehrmals auf seinen Gesundheitlichen
Zustand aufmerksam machte, schenkten die Beamten dem keine Beachtung.
Daraufhin brach X zusammen ...".

Marco


--
Warum sich selber foltern, wenn das leben es tut?

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 11:35:27 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:


>> Hm - du hast schonmal Pozelei in real erlebt?...im Einsatz?...
>
> Ja.

ja...weiter?
>
>> wenn mehrere festgehalten werden, abgeführt, verhört, ...Situatio=
n =

>> geklärt
>> wird?
>
> Einmal abgesehen davon, daß das grundsätzlich nichts an der
> Garantenstellung des Festhaltenden ändert: Was kommst du hier auf ei=
nmal
> mit "wenn mehrere festgehalten werden"?

Wie unschwer (den WIllen dazu vorausgesetzt) sich aus dem Satz erschloss=
,
diente es der Beschreibung eines Szenarios.
>
>> Da interessiert sich kein *chwein für dein Gejammer und Gemotze,
>> allenfalls wenn Du umkippst wird sich einer "deiner annehmen"
>
> Und das ändert genau was an der Tatsache, daß sie dafür nachher =
vom =

> Richter

Nichts, nur dass genau dies keine gängige Tatsache ist halt.

> einen drüber bekommen. IIRC hat vor ein paar jemand Schmerzensgeld
> erhalten, der von der Polizei beim Münchener Kessel festgesetzt wurd=
e.

Ja?...Quelle?
>
>> Wenn die der Situation und Mannschaftsstärke nach das ihnen mögli=
che
>> getan haben, hast du schlichtweg Pech, wenn das für dich nicht reic=
ht.
>
> Und danach habe ich mehr Geld auf dem Konto. Nur weil es die Polizei i=
st,
> die einen Rechtsbruch begehr, heißt das noch lange nicht, daß es e=
rlaubt
> ist.

Sogar Kabelbinder sind erlaubt...wach auf.
>
>> Vielleicht nich so extrem, wie damals hier: (selbst miterlebt, aber
>> gerade noch 1-2 Minuten !!! vorher rausgekommendamals...)
>>
>>
ung.
>> html
>
> Da sehe ich nichts von "obwohl x mehrmals auf seinen Gesundheitlichen
> Zustand aufmerksam machte, schenkten die Beamten dem keine Beachtung.
> Daraufhin brach X zusammen ...".
>
Lies nochmal deutlich - es geht sogar um daraus resultierende
gesundheitliche Konsequenzen.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 12:10:47 von Sandra Schmidt

Hans-Lothar Werner <> tippte:

>
>
>Das würde ich als verbindliches Hausverbot werten. Ob oder ob du keinen
>anderen
>Laden vor Ort hast, einen Führerschein/Auto oder Bus...solltest du dir
>vorher überlegen,
>einen Monopolistenstatus wirst du ihm kaum hinkonstruieren schaffen.

Darf ich mal fragen, was sonst mit Monopolistenstatus gemeint sein
könnte, wenn nicht die Situation "einziger Lebensmittelladen im Ort"?

Sandra


--
Nothing ever grows in this rotting old hole
Everything is stunted and lost
And nothing really rocks and nothing really rolls
And nothing's ever worth the cost

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 12:18:01 von Wolfgang Krietsch

On 24 Mar 2004 10:06:12 +0100, Dirk Moebius wrote:

>Da gibts noch einen graumelierten älteren Herrn um die 1,60, der steht
>meist hinterm Kassenbereich. Der kennt mich inzwischen auch und seit er
>mir in Anwwesenheit der Polizei seine Privatadresse aushändigen durfte
>(das ist einer der besonders hybschen Effekte, wenn man die einen bitten,
>das doch privat auszuhandeln - und eines der Dinge, die Ladendetektive
>_überhaupt_ nicht mögen) ist er immer ganz freundlich und vorsichtig.

Das habe ich nicht verstanden - Privatadresse? Privat aushandeln?


Bye

woffi

--
Die Historiker verfälschen die Vergangenheit,
die Ideologen die Zukunft.
- Zarko Petan

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 12:27:04 von Sandra Schmidt

Joerg-Olaf Schaefers <> tippte:

>.. dafür aber auch zunehmend technische Gadgets dabei, die noch
>nicht wirklich in Hosentaschen passen ,)

Siehst du, ich kombiniere das. Ich hab häufig keine Hosentaschen, aber
einen PDA und ein Handy, häufig auch eine Digiknipse dabei

Sandra


--
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And nothing really rocks and nothing really rolls
And nothing's ever worth the cost

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 12:27:48 von Sandra Schmidt

Holger Pollmann <> tippte:

>Aber
>Frauen wollen ja lieber ein kleines Fuzzelhandy, einen iPod und einen
>Palm Zire.

Arghh.....

Sandra
ihren Tungsten festhaltend
--
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And nothing really rocks and nothing really rolls
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 12:29:02 von hannah

Hallo!

Hans-Lothar Werner <> wrote:
>[...]

>Your shorter link is:

Bitte richtige URLs

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 12:29:37 von Hans-Lothar Werner

Sandra Schmidt <> wrote:

>> Das würde ich als verbindliches Hausverbot werten. Ob oder ob du ke=
inen
>> anderen
>> Laden vor Ort hast, einen Führerschein/Auto oder Bus...solltest du =
dir
>> vorher überlegen,
>> einen Monopolistenstatus wirst du ihm kaum hinkonstruieren schaffen.
>
> Darf ich mal fragen, was sonst mit Monopolistenstatus gemeint sein
> könnte, wenn nicht die Situation "einziger Lebensmittelladen im Ort"=
?
>
Gibts einen Bus? Bahn? hast Du ein Auto? ...schon erledigt.
und selbst wenn -
aus der persönlichen sehr territorial betrachteten Betachtung magst du=

recht haben - vermutlich gehört aber weit mehr dazu um daraus eine
Monopolstellung incl Konsequenzen ableiten zu dürfen?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 12:42:42 von Hans-Lothar Werner

Hannah Schroeter <> wrote:

>> [...]
>
>> Your shorter link is:
>
> Bitte richtige URLs
>
das ist eine richtige URL, oder was?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 13:19:58 von Dirk Moebius

Wolfgang Krietsch writes:

> On 24 Mar 2004 10:06:12 +0100, Dirk Moebius wrote:
>> Da gibts noch einen graumelierten älteren Herrn um die 1,60, der steht
>> meist hinterm Kassenbereich. Der kennt mich inzwischen auch und seit er
>> mir in Anwwesenheit der Polizei seine Privatadresse aushändigen durfte
>> (das ist einer der besonders hybschen Effekte, wenn man die einen bitten,
>> das doch privat auszuhandeln - und eines der Dinge, die Ladendetektive
>> _überhaupt_ nicht mögen) ist er immer ganz freundlich und vorsichtig.

> Das habe ich nicht verstanden - Privatadresse? Privat aushandeln?

Sorry, IANAL - sie verwiesen auf den Privatklageweg und ich bat sie,
den Herrn zu veranlassen, mir zu diesem Behufe seine Adresse zu verraten.


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 13:43:20 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 24.03.2004 folgende Tasten:

>>> Hm - du hast schonmal Pozelei in real erlebt?...im Einsatz?...
>>
>> Ja.
>
> ja...weiter?

Einkesselung beim EU-Gipfel in Essen. Dauerte etwas, bis die großen Busse
da waren, um die Menge abzutransportieren. Mal abgesehen davon, daß die
Demonstranten das wohl auch von sich aus so gehandhabt hätten, ließ die
Polizei per Durchsage verkünden, daß es etwas dauern würde und Personen mit
Gesundheitlichen Problemen doch bitte nach außen gelassen werde sollen,
damit sie sich doch an den Beamten ihres Vertrauen wenden können, um schon
mal in die grüne Minna gesetzt werden zu können.

>>> Da interessiert sich kein *chwein für dein Gejammer und Gemotze,
>>> allenfalls wenn Du umkippst wird sich einer "deiner annehmen"
>>
>> Und das ändert genau was an der Tatsache, daß sie dafür nachher vom
>> Richter
>
> Nichts, nur dass genau dies keine gängige Tatsache ist halt.

Daß du das einmal vor 13 Jahren erlebt hast heißt noch lange nicht, daß es
gängige Praxis ist. Und selbst wenn es gängige Praxis wäre, ändert das
nichts an der rechtlichen Bewertung. Es gibt da kein Gewohnheitsrecht á la
"Denen haben wir immer eins auf die Schnauze gegeben, dann dürfen wir das
jetzt auch".

>>> Wenn die der Situation und Mannschaftsstärke nach das ihnen mögliche
>>> getan haben, hast du schlichtweg Pech, wenn das für dich nicht reicht.
>>
>> Und danach habe ich mehr Geld auf dem Konto. Nur weil es die Polizei ist,
>> die einen Rechtsbruch begehr, heißt das noch lange nicht, daß es erlaubt
>> ist.
>
> Sogar Kabelbinder sind erlaubt...wach auf.

Ja sicher, was ist daran ungewöhnlich? Und es hat nichts, aber auch rein
gar nichts mit dem zu tun, was wir hier diskutieren.

>>> Vielleicht nich so extrem, wie damals hier: (selbst miterlebt, aber
>>> gerade noch 1-2 Minuten !!! vorher rausgekommendamals...)
>>>
>>>
>>> html
>>
>> Da sehe ich nichts von "obwohl x mehrmals auf seinen Gesundheitlichen
>> Zustand aufmerksam machte, schenkten die Beamten dem keine Beachtung.
>> Daraufhin brach X zusammen ...".
>>
> Lies nochmal deutlich - es geht sogar um daraus resultierende
> gesundheitliche Konsequenzen.

Die aber nicht daraus resultieren, daß die Polizei nicht auf die Warnungen
ob des Gesundheitlichen Zusstandes eines Festgenommenen eingegangen ist.
Hat also nichts mit unserem Thema hier zu tun.

Marco


--
Warum sich selber foltern, wenn das leben es tut?

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 15:15:15 von hannah

Hallo!

Hans-Lothar Werner <> wrote:
>Hannah Schroeter <> wrote:

>>> [...]

>>> Your shorter link is:

>> Bitte richtige URLs

>das ist eine richtige URL, oder was?

Wie wäre es mit einer ohne Redirector dazwischen, wo man also gleich
mal so sehen kann, wo's liegt usw.?

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 15:41:02 von Wolfgang Krietsch

On 24 Mar 2004 14:15:15 GMT, Hannah Schroeter wrote:

>
>Wie wäre es mit einer ohne Redirector dazwischen, wo man also gleich
>mal so sehen kann, wo's liegt usw.?

Was ist eigentlich Dein Problem? Erst behauptet Du, rtf könne man nur mit
Windows lesen, dann nörgelst Du aus nicht genaz verständlichen Gründen an
der URL rum - worum geht's Dir eigentlich?


Bye

woffi

--
Top Ten Times in history when saying F**K was appropriate:
2) "I need this parade like I need a f**king hole in my head!"
- J.F.K.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 16:24:13 von Sandra Schmidt

Hans-Lothar Werner <> tippte:

>
>Gibts einen Bus? Bahn? hast Du ein Auto? ...schon erledigt.
>und selbst wenn -
>aus der persönlichen sehr territorial betrachteten Betachtung magst du
>recht haben - vermutlich gehört aber weit mehr dazu um daraus eine
>Monopolstellung incl Konsequenzen ableiten zu dürfen?

Ich weiß eben nicht, wie das genau zu sehen ist. Einziger Supermarkt
im Stadtteil reicht sicher nicht, einziger im Dorf eventuell schon.
Ist es relevant, ob ich ein Auto besitze oder nicht? Reicht die blose
Existenz einer Buslinie, auch wenn die nur im Stundentakt zur besten
Zeit, sonst seltener fahren?

Sandra


--
Nothing ever grows in this rotting old hole
Everything is stunted and lost
And nothing really rocks and nothing really rolls
And nothing's ever worth the cost

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 16:27:18 von Sandra Schmidt

(Hannah Schroeter) tippte:

>>> Bitte richtige URLs
>
>>das ist eine richtige URL, oder was?
>
>Wie wäre es mit einer ohne Redirector dazwischen, wo man also gleich
>mal so sehen kann, wo's liegt usw.?

Ist schon lustig im Usenet....

Postet jemand einen Link, der etwas länger ist, weisen ihn mehrere
Leute auf die Möglichkeiten, einen Link zu kürzen, hin. Tut er dies
von sich aus, wollen andere wieder den langen Link

Gruß,

Sandra


--
Nothing ever grows in this rotting old hole
Everything is stunted and lost
And nothing really rocks and nothing really rolls
And nothing's ever worth the cost

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 16:36:25 von Hans-Lothar Werner

Hannah Schroeter <> wrote:

> Hallo!
>
> Hans-Lothar Werner <> wrote:
>> Hannah Schroeter <> wrote:
>
>>>> [...]
>
>>>> Your shorter link is:
>
>>> Bitte richtige URLs
>
>> das ist eine richtige URL, oder was?
>
> Wie wäre es mit einer ohne Redirector dazwischen, wo man also gleich=

> mal so sehen kann, wo's liegt usw.?
>
ja...ne - sei mir nicht bös - ich habs jetzt 3x gesucht, 2x
für dich - und man kanns so verwenden. Nicht nochmal suchen bitte, ja?=


hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 16:39:04 von Hans-Lothar Werner

Sandra Schmidt <> wrote:

>
>>
>> Gibts einen Bus? Bahn? hast Du ein Auto? ...schon erledigt.
>> und selbst wenn -
>> aus der persönlichen sehr territorial betrachteten Betachtung magst=
du
>> recht haben - vermutlich gehört aber weit mehr dazu um daraus eine
>> Monopolstellung incl Konsequenzen ableiten zu dürfen?
>
> Ich weiß eben nicht, wie das genau zu sehen ist. Einziger Supermarkt=

> im Stadtteil reicht sicher nicht, einziger im Dorf eventuell schon.
> Ist es relevant, ob ich ein Auto besitze oder nicht? Reicht die blose
> Existenz einer Buslinie, auch wenn die nur im Stundentakt zur besten
> Zeit, sonst seltener fahren?
>
Vermutlich wirst du einen Laden überhaupt nicht in die ROlle eines
Monopolisten nehmen können, sonst dürfte er keinen Urlaub machen,
gerechtfertigte (!) Ladenverbote nicht aussprechen, undundund

Ich sag mal - kann nicht sein ,es sei denn du... :-)
hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 16:41:06 von Hans-Lothar Werner

On Wed, 24 Mar 2004 16:27:18 +0100, Sandra Schmidt <> wrot=
e:

> (Hannah Schroeter) tippte:
>
>>>> Bitte richtige URLs
>>
>>> das ist eine richtige URL, oder was?
>>
>> Wie wäre es mit einer ohne Redirector dazwischen, wo man also gleic=
h
>> mal so sehen kann, wo's liegt usw.?
>
> Ist schon lustig im Usenet....
>
> Postet jemand einen Link, der etwas länger ist, weisen ihn mehrere
> Leute auf die Möglichkeiten, einen Link zu kürzen, hin. Tut er die=
s
> von sich aus, wollen andere wieder den langen Link
>
....statt mal selber den google zu googlen....da hatte ichs
immerhin auch her - ohne grose jus-Fähigkeiten, beim 1ten suchen.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 16:43:32 von ozay-311203

Holger Pollmann:

> Insbesondere, wenn man bedenkt, daß gerade Frauen sogar des öfteren=
=20
> Hosentragen, die gar keine Taschen haben (was Männer sehr selten tun,=
=20
> die meisten von uns haben eben gerne Taschen ;-) ).

Ich würde so weit gehen zu behaupten, dass manche Männer, gebe es =
Gürtel
mit angenähten Taschen, nur damit bekleidet und ansonsten nackt durch
die Gegend liefen.

Ozan

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 16:52:48 von spambin03_12

Ozan Ayyüce <> wrote:

> Ich würde so weit gehen zu behaupten, dass manche Männer, gebe es Gürtel
> mit angenähten Taschen, nur damit bekleidet und ansonsten nackt durch
> die Gegend liefen.

Du wirst lachen, aber es gibt zumindest Westen, die im wesentlichen aus
Taschen bestehen. Ich weiß von einem Westen-Fetischisten, der ohne einen
Kugelschreiber in der Westentasche nicht leben kann und daher genau
sowas trägt.

Schöne Grüße,
Matthias

(Ja, ich weiß, OT, nur: wohin?)

--
Matthias Damm
Please use Reply-To: information for replies
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PGP fingerprint: CED3 6074 7F7D 3148 C6F3 DFF2 05FF 3A0B 0D12 4D41

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 17:31:42 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 24.03.2004 folgende Tasten:

> Vermutlich wirst du einen Laden überhaupt nicht in die ROlle eines
> Monopolisten nehmen können, sonst dürfte er keinen Urlaub machen,
> gerechtfertigte (!) Ladenverbote nicht aussprechen, undundund

Häh? Warum sollte ein Monopolist keine gerechtfertigen Ladenverbote
aussprechen dürfen, warum sollte er keinen Urlaub machen dürfen?

Marco


--
Die Bäume werden kahl und leer,
an vielen hängt ein Aktionär.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 18:02:29 von BastianVoelker

Hallo!

Oliver Much schrieb:

> > IMO rechtfertigt das Jedermannrecht nur eine Festnahme, nicht aber eine
> > Verbringung an einen anderen Ort. Allerdings könnte ich mir Situationen
> > vorstellen, in denen der Festgenommene minimale Einschränkungen
> > hinnehmen muß. So kann er in Deinem Beispiel sicherlich nicht direkt vor
> > der einzigen Kasse stehenbleiben.
>
> Das folgt woraus?

Daß jemand einen Kassenbereich nicht einfach so blockieren kann, ist
wohl klar. Und auch das Zivilrecht erlaubt in bestimmten Fällen die
Anwendung von Zwang, also ihn einen Meter zur Seite zu nehmen.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 18:16:34 von Oliver Much

(Hannah Schroeter) writes:

> >das ist eine richtige URL, oder was?
>
> Wie wäre es mit einer ohne Redirector dazwischen, wo man also gleich
> mal so sehen kann, wo's liegt usw.?

Exmatrikulation schon bedacht?

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 18:33:02 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:
>
>> Vermutlich wirst du einen Laden überhaupt nicht in die ROlle eines
>> Monopolisten nehmen können, sonst dürfte er keinen Urlaub machen,=

>> gerechtfertigte (!) Ladenverbote nicht aussprechen, undundund
>
> Häh? Warum sollte ein Monopolist keine gerechtfertigen Ladenverbote
^^^^ (=3Dwiebitte)

> aussprechen dürfen, warum sollte er keinen Urlaub machen dürfen?
>
...darf dir dein Wasserversorger nach versuchtem Rechnungs/Ablesebetrug
zukünftig Das Wasser verweigern?...oder einen Zettel
schreiben :"Duscht nochmal und macht ein paar Pullen
voll - ab Montag is 3 Wochen nix mehr" ?
Genauso muss der Bahnbuss dich wieder mitnehmen, und wenn sie
dich schon schon 20 mal verbimst haben wg schwarzfahren.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 19:07:33 von Holger Pollmann

Sandra Schmidt <> schrieb:

>> Aber Frauen wollen ja lieber ein kleines Fuzzelhandy, einen iPod
>> und einen Palm Zire.
>
> Arghh.....
>
> Sandra
> ihren Tungsten festhaltend

Ausnahmen haben/bestätigen die Regel ;-)

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 20:27:14 von Harald Hengel

Hans-Lothar Werner schrieb:

> ..darf dir dein Wasserversorger nach versuchtem Rechnungs/Ablesebetrug
> zukünftig Das Wasser verweigern?...oder einen Zettel
> schreiben :"Duscht nochmal und macht ein paar Pullen
> voll - ab Montag is 3 Wochen nix mehr" ?
> Genauso muss der Bahnbuss dich wieder mitnehmen, und wenn sie
> dich schon schon 20 mal verbimst haben wg schwarzfahren.

Deine Beispiele beziehen sich ausschliesslich auf Monopolstellungen.

Harald

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 21:48:00 von Gerald Gruner

Hallo Hans-Lothar Werner, am 24 Mar 2004 schriebst du:

> > Häh? Warum sollte ein Monopolist keine gerechtfertigen Ladenverbote
> > aussprechen dürfen, warum sollte er keinen Urlaub machen dürfen?
>
> ..darf dir dein Wasserversorger nach versuchtem Rechnungs/Ablesebetrug
> zukünftig Das Wasser verweigern?...oder einen Zettel

Nunja, das E-Werk dreht dir jedenfalls irgendwann den Strom ab...
Wasser ist noch eine Stufe heftiger, aber zumindest ist der
angesprochene Dorfladen IMHO deutlich weniger Monopolist als der
Stromlieferant.


MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 23:34:26 von deaf_null

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> > Ob ich das kann, wird $FESTHALTENDER dann schon merken.
> > Spätetens beim Empfang der Vorladung.
> > Will sagen: Wenn ich ihm sage, daß das so ist, hat er das zu
> > akzeptieren.
> >
> Na klar...und wenn $FESTHALTENDER Polizist ist und nicht
> reagiert sicher auch.

Auch dann.


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 23:34:26 von deaf_null

Jürgen Gerkens <> wrote:

> Wenn man schlau genug das Komma zu entfernen, falls die verwendete Software
> dazu zu blöd ist, es automatisch zu tun, sollte das kein Problem darstellen.

Ein Komma ist ein gültiger Bestandteil einer URL.

Zur Vermeidung solcher Probleme empfiehlt es sich, URLs in "spitze
Klammern" ("<http:/blafasel.org>") einzufassen.


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 23:40:33 von deaf_null

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> >> Your shorter link is:
> >
> > Bitte richtige URLs
> >
> das ist eine richtige URL, oder was?

Nein, eine richtige URL wäre:

<>


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 23:45:04 von Marco Sondermann

Hans-Lothar Werner folterte am 24.03.2004 folgende Tasten:

>>> Vermutlich wirst du einen Laden überhaupt nicht in die ROlle eines
>>> Monopolisten nehmen können, sonst dürfte er keinen Urlaub machen,
>>> gerechtfertigte (!) Ladenverbote nicht aussprechen, undundund
>>
>> Häh? Warum sollte ein Monopolist keine gerechtfertigen Ladenverbote
> ^^^^ (=wiebitte)
>
>> aussprechen dürfen, warum sollte er keinen Urlaub machen dürfen?
>>
> ..darf dir dein Wasserversorger nach versuchtem Rechnungs/Ablesebetrug
> zukünftig Das Wasser verweigern?...oder einen Zettel
> schreiben :"Duscht nochmal und macht ein paar Pullen
> voll - ab Montag is 3 Wochen nix mehr" ?
> Genauso muss der Bahnbuss dich wieder mitnehmen, und wenn sie
> dich schon schon 20 mal verbimst haben wg schwarzfahren.

Der STrom wird dir irgendwann abgestellt, wenn DU nicht zahlst und die
Telekom durfte auch schon zu Monopolzeiten deine Leitung kappen, wenn die
Knete nicht floß.

Marco


--
Orgel und Klavier unterscheiden sich vor allem dadurch, daß an der Orgel
die größeren Pfeifen sitzen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 23:53:34 von Hans-Lothar Werner

Harald Hengel <> wrote:

>
>> ..darf dir dein Wasserversorger nach versuchtem Rechnungs/Ablesebetru=
g
>> zukünftig Das Wasser verweigern?...oder einen Zettel
>> schreiben :"Duscht nochmal und macht ein paar Pullen
>> voll - ab Montag is 3 Wochen nix mehr" ?
>> Genauso muss der Bahnbuss dich wieder mitnehmen, und wenn sie
>> dich schon schon 20 mal verbimst haben wg schwarzfahren.
>
> Deine Beispiele beziehen sich ausschliesslich auf Monopolstellungen.
>
Richtig - das hast du sehr gut erkannt.
Aber darum gings eben grad nicht.

Sondern um den $Sparmarkt an der Ecke, als einizigen weit und breit.
Der eben erfüllt diese Stellung halt nicht.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 24.03.2004 23:55:54 von Hans-Lothar Werner

Gerald Gruner <> wrote:

>> ..darf dir dein Wasserversorger nach versuchtem Rechnungs/Ablesebetru=
g
>> zukünftig Das Wasser verweigern?...oder einen Zettel
>
> Nunja, das E-Werk dreht dir jedenfalls irgendwann den Strom ab...
> Wasser ist noch eine Stufe heftiger, aber zumindest ist der

Aber sobald das Sozialamt (zB) erstzweise zahlt, m ü s s e n sie dich=

wieder beliefern.

> angesprochene Dorfladen IMHO deutlich weniger Monopolist als der
> Stromlieferant.

viel weniger - imho garkeiner.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 00:02:07 von Hans-Lothar Werner

Gerhard Torges, geb. Hölscher <> wrote:

>
>> Wenn man schlau genug das Komma zu entfernen, falls die verwendete =

>> Software
>> dazu zu blöd ist, es automatisch zu tun, sollte das kein Problem =

>> darstellen.
>
> Ein Komma ist ein gültiger Bestandteil einer URL.
>
> Zur Vermeidung solcher Probleme empfiehlt es sich, URLs in "spitze
> Klammern" ("<http:/blafasel.org>") einzufassen.
>
Kein Problem, jetzt wo mans weiss...

Gibts dafür einklich einen Grund?...können das manche reader überh=
aupt
nicht darstellen (im Gegensatz zu bleistiftsweise OjE oder meinem =

PopelOpera)
....oder dient es nur der....Bequemlichkeit?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 00:06:04 von Hans-Lothar Werner

Gerhard Torges wrote:

>> >> Your shorter link is:
>> >
>> > Bitte richtige URLs
>> >
>> das ist eine richtige URL, oder was?
>
> Nein, eine richtige URL wäre:
>
> <>
>
Dasselbe pflegtest du bereits grad eben, also vor 5 Min. zu schreiben, j=
a

-v

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 00:08:09 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:

>>> Häh? Warum sollte ein Monopolist keine gerechtfertigen Ladenverbot=
e
>> ^^^^ (=3Dwiebitte)
>>
>>> aussprechen dürfen, warum sollte er keinen Urlaub machen dürfen?=

>>>
>> ..darf dir dein Wasserversorger nach versuchtem Rechnungs/Ablesebetru=
g
>> zukünftig Das Wasser verweigern?...oder einen Zettel
>> schreiben :"Duscht nochmal und macht ein paar Pullen
>> voll - ab Montag is 3 Wochen nix mehr" ?
>> Genauso muss der Bahnbuss dich wieder mitnehmen, und wenn sie
>> dich schon schon 20 mal verbimst haben wg schwarzfahren.
>
> Der STrom wird dir irgendwann abgestellt, wenn DU nicht zahlst und die=

> Telekom durfte auch schon zu Monopolzeiten deine Leitung kappen, wenn =
die
> Knete nicht floß.
>
Joooo...*gähn* genau.

Der Unterschied : Nach Bezahlung/Bestrafung... muss der Monopolist mit d=
ir =

wieder.
Aber halt nur der. $SPARMARKT nicht.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 01:21:01 von deaf_null

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> > Zur Vermeidung solcher Probleme empfiehlt es sich, URLs in "spitze
> > Klammern" ("<http:/blafasel.org>") einzufassen.
> >
> Kein Problem, jetzt wo mans weiss...
>
> Gibts dafür einklich einen Grund?...können das manche reader überhaupt
> nicht darstellen (im Gegensatz zu bleistiftsweise OjE oder meinem
> PopelOpera)
> ...oder dient es nur der....Bequemlichkeit?

Es hilft bei sehr langen URLs und, wie gesehen, bei URLs, die direkt vor
einem in URLs zulässigen Satzzeichen stehen. :-)


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 01:21:02 von deaf_null

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> Dasselbe pflegtest du bereits grad eben, also vor 5 Min. zu schreiben

Nur sinngemäß. :-)


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 01:49:44 von Hans-Lothar Werner

Gerhard Torges wrote:

>
>> Dasselbe pflegtest du bereits grad eben, also vor 5 Min. zu schreiben=

>
> Nur sinngemäß. :-)
>
Macht ja auch nix :-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 01:51:37 von Hans-Lothar Werner

Gerhard Torges wrote:

>
>> > Zur Vermeidung solcher Probleme empfiehlt es sich, URLs in "spitze
>> > Klammern" ("<http:/blafasel.org>") einzufassen.
>> >
>> Kein Problem, jetzt wo mans weiss...
>>
>> Gibts dafür einklich einen Grund?...können das manche reader üb=
erhaupt
>> nicht darstellen (im Gegensatz zu bleistiftsweise OjE oder meinem
>> PopelOpera)
>> ...oder dient es nur der....Bequemlichkeit?
>
> Es hilft bei sehr langen URLs und, wie gesehen, bei URLs, die direkt v=
or
> einem in URLs zulässigen Satzzeichen stehen. :-)
>
Und eben deshalb - um selbigen auf Finger-Food-Format zu bringen hatte
ich mich schon der -> Linkverkrürzung angenommen....das sollte eigentl=
ich
als Guter WIlle honoriert sein....

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 02:28:15 von Harald Hengel

Hans-Lothar Werner schrieb:

> Richtig - das hast du sehr gut erkannt.
> Aber darum gings eben grad nicht.
>
> Sondern um den $Sparmarkt an der Ecke, als einizigen weit und breit.
> Der eben erfüllt diese Stellung halt nicht.

Ich konnte am OP dieses Kriterium nicht erkennen.
Kennst du eine Zumutbarkeitsgrenze, ab der der einzige Markt im Umkreis von
xx Kilometern im Zweifel auch unerwünschte Kunden bedienen muss?

Harald

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 07:18:53 von Hans-Lothar Werner

Harald Hengel <> wrote:

>
>> Richtig - das hast du sehr gut erkannt.
>> Aber darum gings eben grad nicht.
>>
>> Sondern um den $Sparmarkt an der Ecke, als einizigen weit und breit.
>> Der eben erfüllt diese Stellung halt nicht.
>
> Ich konnte am OP dieses Kriterium nicht erkennen.
> Kennst du eine Zumutbarkeitsgrenze, ab der der einzige Markt im Umkrei=
s =

> von
> xx Kilometern im Zweifel auch unerwünschte Kunden bedienen muss?
>
Nö - gibts da eine? welche Distanz? wo nachlesbar?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 10:28:41 von Martin Bienwald

Hans-Lothar Werner schrieb:

> ..darf dir dein Wasserversorger nach versuchtem Rechnungs/Ablesebetrug
> zukünftig Das Wasser verweigern?

Zumindest für Strom- und Gasversorgung gab oder gibt es Zähler mit
Münzeinwurf für unzuverlässige Kunden. Also erst zahlen, dann verbrauchen.

> ...oder einen Zettel
> schreiben :"Duscht nochmal und macht ein paar Pullen
> voll - ab Montag is 3 Wochen nix mehr" ?

3 Wochen wären vermutlich ein bißchen viel, aber einen oder zwei Tage kein
Wasser gibt es bei Leitungsarbeiten schon mal.

> Genauso muss der Bahnbuss dich wieder mitnehmen, und wenn sie
> dich schon schon 20 mal verbimst haben wg schwarzfahren.

Schlechtes Beispiel. Bahnbusse gibt es nicht mehr, und als es sie noch
gab, mußte man vor der Mitfahrt beim Fahrer bezahlen. Ich glaube kaum,
daß der einen kostenlos mitgenommen hätte.

Ich meine mich zu erinnern, daß vor ein paar Jahren in Marburg(?) ein
Benutzungsverbot für die Stadtbusse ausgesprochen und eine Klage dagegen
abgewiesen wurde. Die betroffene Person hatte allerdings Schlimmeres
angestellt als schwarzzufahren.

.... Martin

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 10:46:07 von Hans-Lothar Werner

On 25 Mar 2004 09:28:41 GMT, Martin Bienwald <> =

wrote:

>> ..darf dir dein Wasserversorger nach versuchtem Rechnungs/Ablesebetru=
g
>> zukünftig Das Wasser verweigern?
>
> Zumindest für Strom- und Gasversorgung gab oder gibt es Zähler mit=

> Münzeinwurf für unzuverlässige Kunden. Also erst zahlen, dann =

> verbrauchen.

Passt aber gut zu meinem Argument: Sie müssen wieder mit dir, wie auch=
=

immer.
AFAIK gibts die Dinger kaum noch, weil die Sozialämter das Geld nicht =

rausrücken
sondern (aus gutem Grund ;-) direkt und damit verwendungsgebunden ans =

XY-Werk
transferieren.
>
>> ...oder einen Zettel
>> schreiben :"Duscht nochmal und macht ein paar Pullen
>> voll - ab Montag is 3 Wochen nix mehr" ?
>
> 3 Wochen wären vermutlich ein bißchen viel, aber einen oder zwei T=
age =

> kein
> Wasser gibt es bei Leitungsarbeiten schon mal.

ACK - aber das sind "Technische unabdingbare...", $Lebensmittelladen kan=
n
Urlaub machen soviel er lustig ist, im Prinzip.

>
>> Genauso muss der Bahnbuss dich wieder mitnehmen, und wenn sie
>> dich schon schon 20 mal verbimst haben wg schwarzfahren.
>
> Schlechtes Beispiel. Bahnbusse gibt es nicht mehr, und als es sie noch=

> gab, mußte man vor der Mitfahrt beim Fahrer bezahlen. Ich glaube kau=
m,
> daß der einen kostenlos mitgenommen hätte.

Auer - erwischt :-) ...OK, mag daran liegen, dass ich sie alle meide sei=
t
Erlangung des grauen Lappens...klar.
Umgangssprachlich - ich meinte den Pampa-Bus (wir haben hier den =

Stadtbusverbund
und die ehemals dklroten Teile, die dann rausfahren - vom
Bhf bis ins Gummistiefelland)

Was hast du nur immer mit deinem "kostenlos" - es geht um überhaupt =

müssen, das THema
Bezahlung war einklich obligatorisch.
>
> Ich meine mich zu erinnern, daß vor ein paar Jahren in Marburg(?) ei=
n
> Benutzungsverbot für die Stadtbusse ausgesprochen und eine Klage dag=
egen
> abgewiesen wurde. Die betroffene Person hatte allerdings Schlimmeres
> angestellt als schwarzzufahren.
>
Vermutlich gäbe es bei entsprechenden Untaten selbst für $Stadtwerke=
eine
Zumutbarkeitsgrenze, die man im zweifelsheimer per Gerichtsbeschluss
durchdrücken würde - schon aus Prinzip, ja.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 13:39:55 von Harald Hengel

Hans-Lothar Werner schrieb:

>> Ich konnte am OP dieses Kriterium nicht erkennen.
>> Kennst du eine Zumutbarkeitsgrenze, ab der der einzige Markt im
>> Umkreis von
>> xx Kilometern im Zweifel auch unerwünschte Kunden bedienen muss?
>>
> Nö - gibts da eine? welche Distanz? wo nachlesbar?

Das war meine Frage an dich? :-)
Also gibt es ein ganz simples Ladenverbot und fertig.
Soll der Rucksackträger doch versuchen sich mit Hilfe der Gerichte dagegen
zu wehren.

Harald

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 14:47:02 von hannah

Hallo!

Oliver Much <> wrote:
>[...]

>Exmatrikulation schon bedacht?

Nicht nur bedacht, sondern durchgeführt. Mit Diplom.

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 16:39:58 von Dirk Moebius

Harald Hengel writes:

> Hans-Lothar Werner schrieb:
>>> Ich konnte am OP dieses Kriterium nicht erkennen.
>>> Kennst du eine Zumutbarkeitsgrenze, ab der der einzige Markt im
>>> Umkreis von
>>> xx Kilometern im Zweifel auch unerwünschte Kunden bedienen muss?
>>>
>> Nö - gibts da eine? welche Distanz? wo nachlesbar?

> Das war meine Frage an dich? :-)
> Also gibt es ein ganz simples Ladenverbot und fertig.
> Soll der Rucksackträger doch versuchen sich mit Hilfe der Gerichte dagegen
> zu wehren.

Wird er tun. Er ist ja nicht der Erste und hat den BGH im Rücken.


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 21:02:56 von Markus Gohl

Antw. auf Posting v. Joerg-Olaf Schaefers <>

Salut,

>PS: Geradezu erschreckend fand ich letztens einen Beitrag in der
> unsäglichen Pro7-Serie "Die Aufpasser", wo die Ladendetekti-
> ve eines "Pro-Marktes" einen vermeintlichen Ladendieb richtig
> "hart rangenommen" haben: Zunächst zweimal unsanft zwecks Lei-
> besvisitation gegen eine Wand gedrückt (u.a. gegen die bereits
> gesplitterte Glasscheibe eines Wandbildes) und durchsucht, da-
> nach noch den Rucksack des Verdächtigen. Imo Dinge, die einzig
> der Polizei zustehen.

Diese Serien und "Reportagen" liebe ich sehr. Danach suche ich mir die
Läden aus, die ich nicht mehr aufsuche. Und das werde ich MakroMarkt
auch noch mitteilen. Was sich diese Hempel teilweise rausnehmen, geht
auf keine Kuhhaut. Allerdings hätte ich auch bloss dann eine große
Fresse, wenn ich nichts geklaut hätte.


Gute Nacht
Markus

--
Veröffentlichung genehmigt durch die Zensurbehörde des Ministeriums für
Meinungssicherheit (MeiSi) gemäß des Gesetzes zum Schutzes der
öffentlichen Meinungsfreiheit und zum Schutze des Pluralismus.
[sys3 (Timo Fercher) im Telepolis-Forum]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 21:07:29 von Peter Bruells

Markus Gohl <> writes:

> Antw. auf Posting v. Joerg-Olaf Schaefers <>
>
> Salut,
>
> >PS: Geradezu erschreckend fand ich letztens einen Beitrag in der
> > unsäglichen Pro7-Serie "Die Aufpasser", wo die Ladendetekti-
> > ve eines "Pro-Marktes" einen vermeintlichen Ladendieb richtig
> > "hart rangenommen" haben: Zunächst zweimal unsanft zwecks Lei-
> > besvisitation gegen eine Wand gedrückt (u.a. gegen die bereits
> > gesplitterte Glasscheibe eines Wandbildes) und durchsucht, da-
> > nach noch den Rucksack des Verdächtigen. Imo Dinge, die einzig
> > der Polizei zustehen.
>
> Diese Serien und "Reportagen" liebe ich sehr. Danach suche ich mir die
> Läden aus, die ich nicht mehr aufsuche. Und das werde ich MakroMarkt
> auch noch mitteilen. Was sich diese Hempel teilweise rausnehmen, geht
> auf keine Kuhhaut. Allerdings hätte ich auch bloss dann eine große
> Fresse, wenn ich nichts geklaut hätte.

LOL. In der gleichen Reportagewelle sieht man doch auch "ultracoole"
Polizisten, die jederman Duzen, etc. Ist doch Yellow Press Schrott,
den man nicht guten Gewissens erst nehmen kann.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 21:23:07 von Markus Gohl

Antw. auf Posting v. Joe Saccone <>

Salut,

>irgendwelchen kleinkarierten Mitbürgern zugeschüttet werden würden.
>Auch schon mal daran gedacht?

Finde ich gar nicht. Warum soll ich alles mit mir machen lassen, nur
weil sich so ein paar Hansel aufspielen wollen? Oder spiele ich mich
auf, weil ich nicht alles mit mir machen lasse? Ich denke nicht. Jürgen
finde ich knallhart. :) Wenn ich mir aber so "Reportagen" auf den
Privaten anschaue, wie sich so mancher Ladendetektiv aufspielt, habe ich
gute Lust, es so wie Jürgen zu machen. Gut, es sind nicht alle so wie
diese Heinis im Fernsehen. Aber ich bin auch nicht so wie die klauenden
Kunden...


Gute Nacht
Markus

--
Veröffentlichung genehmigt durch die Zensurbehörde des Ministeriums für
Meinungssicherheit (MeiSi) gemäß des Gesetzes zum Schutzes der
öffentlichen Meinungsfreiheit und zum Schutze des Pluralismus.
[sys3 (Timo Fercher) im Telepolis-Forum]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 21:25:37 von Markus Gohl

Antw. auf Posting v. Dirk Moebius <>

Salut,

>den Herrn zu veranlassen, mir zu diesem Behufe seine Adresse zu verraten.

"zu diesem Behufe" Geil! Hach ist das schön, das mal zu lesen.


Gute Nacht
Markus

--
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Meinungssicherheit (MeiSi) gemäß des Gesetzes zum Schutzes der
öffentlichen Meinungsfreiheit und zum Schutze des Pluralismus.
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 25.03.2004 21:31:56 von Markus Gohl

Antw. auf Posting v. Peter Bruells <>

Salut,

>LOL. In der gleichen Reportagewelle sieht man doch auch "ultracoole"
>Polizisten, die jederman Duzen, etc. Ist doch Yellow Press Schrott,
>den man nicht guten Gewissens erst nehmen kann.

Aber natürlich. Das ist das Leben... ;) Sowas schaue ich meistens dann
an, wenn ich nicht schlafen kann. Ich musste mich jetzt einfach
rechtfertigen. Sensationell aufgemachte Reportagen nehme ich prinzipiell
nicht ernst.


Gute Nacht
Markus

--
Veröffentlichung genehmigt durch die Zensurbehörde des Ministeriums für
Meinungssicherheit (MeiSi) gemäß des Gesetzes zum Schutzes der
öffentlichen Meinungsfreiheit und zum Schutze des Pluralismus.
[sys3 (Timo Fercher) im Telepolis-Forum]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 00:18:04 von deaf_null

Hans-Lothar Werner <> wrote:

> Und eben deshalb - um selbigen auf Finger-Food-Format zu bringen hatte
> ich mich schon der -> Linkverkrürzung angenommen....das sollte eigentlich
> als Guter WIlle honoriert sein....

Betrachte die Honorierung durch mich hiermit als gegeben. ;-)


Gerhard

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 00:44:22 von Hans-Lothar Werner

Hölscher <> wrote:
>
>> Und eben deshalb - um selbigen auf Finger-Food-Format zu bringen hatt=
e
>> ich mich schon der -> Linkverkrürzung angenommen....das sollte =

>> eigentlich
>> als Guter WIlle honoriert sein....
>
> Betrachte die Honorierung durch mich hiermit als gegeben. ;-)
>
Tiefer Bückling - Abgang nach links - Vorhang :-)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 02:31:30 von Harald Hengel

Dirk Moebius schrieb:

>> Soll der Rucksackträger doch versuchen sich mit Hilfe der Gerichte
>> dagegen zu wehren.
>
> Wird er tun. Er ist ja nicht der Erste und hat den BGH im Rücken.

Hast du einen Link zum Urteil?

Harald

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 06:44:59 von Ellen Fink

Hi Markus,

Markus Gohl wrote:

> Antw. auf Posting v. Peter Bruells <>
>
> Salut,
>
>
>>LOL. In der gleichen Reportagewelle sieht man doch auch "ultracoole"
>>Polizisten, die jederman Duzen, etc. Ist doch Yellow Press Schrott,
>>den man nicht guten Gewissens erst nehmen kann.
>>
> Aber natürlich. Das ist das Leben... ;) Sowas schaue ich meistens dann
> an, wenn ich nicht schlafen kann. Ich musste mich jetzt einfach
> rechtfertigen. Sensationell aufgemachte Reportagen nehme ich prinzipiell
> nicht ernst.


Ich muss ja zugeben, daß ich in letzter Zeit zu viel fernsehe aber über
diese Reportagen kann ich mich ja eigentlich nur noch aufregen. Gerade
das mit den Kaufhausdetektiven ist für den normalen Bürger IMHO
verwirrend, weil nicht klargestellt wird, dass der Detektiv sowas wie
Durchsuchungen und in den Rucksack schauen ohne Einverständnis gar nicht
darf.

Gestern dagegen lief auf einem Privaten ein Beitrag (fragt mich nicht,
in welcher Sendung) über einen Mann, der die Autos, die auf seinem
privaten Parkplatz parken, mit einer Reifenkralle am wegfahren hinderte
und dann noch von dem Autofahrer 20 Euro "Bearbeitungsgebühr" verlangte.
Er würde sonst, wie ich es verstanden habe, die Kralle nicht abmachen.
Gelacht habe ich, als der dazu befragte Polizeioberrat (!!)
herumdruckste "ja es könnte sich im Rahmen einer Nötigung und Erpressung
bewegen".. ich hätte ja _sofort_ die Polizei gerufen und Anzeige gegen
den Mann erstattet, wenn das mein Fahrzeug wäre. Aber am Ende des
Berichtes haben die Sprecher noch mal klargestellt, daß es sich dabei um
Straftaten handelt.

Lächerlich sind auch diese gefakten Polizeisendungen mit echten
Polizisten (K11, Niedrig und Kuhnt), schön dagegen die Reportagen wie
Toto und Harry und Ärger im Revier..

Gruß

Ellen

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 08:15:14 von jawo.usenet.004

"Markus Gohl" <> schrieb ...
>
> >LOL. In der gleichen Reportagewelle sieht man doch auch "ultracoole"
> >Polizisten, die jederman Duzen, etc. Ist doch Yellow Press Schrott,
> >den man nicht guten Gewissens erst nehmen kann.
>
> Aber natürlich. Das ist das Leben... ;)

Bist Du sicher? Manchmal habe ich nämlich den Eindruck, daß diese 'Reality
Shows' genauso gestellt sind wie Lenzen, Salesch & Co..

> Sensationell aufgemachte Reportagen nehme ich prinzipiell
> nicht ernst.

Sofern es sich *überhaupt* um Reportagen handelt ...

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 08:21:22 von BastianVoelker

Hallo!

Peter Bruells schrieb:

> LOL. In der gleichen Reportagewelle sieht man doch auch "ultracoole"
> Polizisten, die jederman Duzen, etc. Ist doch Yellow Press Schrott,
> den man nicht guten Gewissens erst nehmen kann.

Das ist durchaus realistisch. Es kommt immer auf den Gegenpart an, wie
sich die Polizisten verhalten. Da kommt es auch oft vor, daß sie genauso
duzen, wie sie auch geduzt werden. Das faßt dann ja auch niemand als
Beleidigung auf.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 08:52:24 von Dirk Moebius

Markus Gohl writes:

> Antw. auf Posting v. Joerg-Olaf Schaefers <>
> Salut,

>> PS: Geradezu erschreckend fand ich letztens einen Beitrag in der
>> unsäglichen Pro7-Serie "Die Aufpasser" [...]

> Diese Serien und "Reportagen" liebe ich sehr. Danach suche ich mir die
> Läden aus, die ich nicht mehr aufsuche. Und das werde ich MakroMarkt
> auch noch mitteilen. Was sich diese Hempel teilweise rausnehmen, geht
> auf keine Kuhhaut. Allerdings hätte ich auch bloss dann eine große
> Fresse, wenn ich nichts geklaut hätte.

Das ja sowieso. Aber da ich nicht klaue, hab ich die immer.


Dirk
--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 10:47:41 von Marco Sondermann

Peter Bruells folterte am 25.03.2004 folgende Tasten:

> LOL. In der gleichen Reportagewelle sieht man doch auch "ultracoole"
> Polizisten, die jederman Duzen, etc.

Je nach Situation würde ich das unter professionelles Verhalten
einsortieren.

Marco


--
Studentin: "Warum brummt denn der Transformator?"
Prof.: "Sie würden auch brummen, wenn Sie 50 Perioden in der Sekunde
hätten."

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 11:19:29 von Holger Lembke

Ellen Fink <> wrote:

>schön dagegen die Reportagen wie
>Toto und Harry

"Sollten lieber im Zirkus auftreten." sagte mein Bruder.

--
mit freundlichen Grüßen ! Eine gute Woche: erst Schmidt,
Holgi, +49-531-3497854 ! dann Saddam und Lorenzo ist raus.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 11:27:25 von Ellen Fink

Hi Bastian,

Bastian Völker wrote:


> Peter Bruells schrieb:
>
>
>>LOL. In der gleichen Reportagewelle sieht man doch auch "ultracoole"
>>Polizisten, die jederman Duzen, etc. Ist doch Yellow Press Schrott,
>>den man nicht guten Gewissens erst nehmen kann.
>
> Das ist durchaus realistisch. Es kommt immer auf den Gegenpart an, wie
> sich die Polizisten verhalten. Da kommt es auch oft vor, daß sie genauso
> duzen, wie sie auch geduzt werden. Das faßt dann ja auch niemand als
> Beleidigung auf.


Sehe ich genau so. Kommt immer auf die Situation und auf das Gegenüber
an. Dafür muss man ein Gespür entwickeln. Manche Menschen fühlen sich
einfach nicht richtig wohl, wenn sie zu förmlich angesprochen werden.
Anderen dagegen könnte man so richtig gegen den Karren fahren, wenn man
sie duzt. Ist Erfahrungssache. Wenn z.B. der liebe Opi vom Dorf mich
duzt, weil er nun mal 60 Jahre älter ist als ich, bedeutet das für mich
noch lange nicht, dass ich ihn auch duze. Böse bin ich ihm aber auch nicht.

Bei manchen Gelegenheiten bestehe ich aber auch darauf, dass ich von
meinem Gegenüber gesiezt werde.. das ist aber meist nur der Fall, wenn
der- oder diejenige das duzen dazu benutzt, um beleidigend zu werden
oder einen Streit zu provozieren.

Gruß

Ellen

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 11:39:05 von Marco Sondermann

Ellen Fink folterte am 26.03.2004 folgende Tasten:

> Gestern dagegen lief auf einem Privaten ein Beitrag (fragt mich nicht,
> in welcher Sendung) über einen Mann, der die Autos, die auf seinem
> privaten Parkplatz parken, mit einer Reifenkralle am wegfahren hinderte
> und dann noch von dem Autofahrer 20 Euro "Bearbeitungsgebühr" verlangte.
> Er würde sonst, wie ich es verstanden habe, die Kralle nicht abmachen.
> Gelacht habe ich, als der dazu befragte Polizeioberrat (!!)
> herumdruckste "ja es könnte sich im Rahmen einer Nötigung und Erpressung
> bewegen".. ich hätte ja _sofort_ die Polizei gerufen und Anzeige gegen
> den Mann erstattet, wenn das mein Fahrzeug wäre. Aber am Ende des
> Berichtes haben die Sprecher noch mal klargestellt, daß es sich dabei um
> Straftaten handelt.

Da gabs doch hier mal 'nen Thread drüber, und IIRC war eine sehr stark
vertretene Meinung, daß wenn der Parplatzbesitzer das deutlich genug vorher
hinschreibt, es durchaus ok ist (in Analogie zu einem Parkhaus, wo du auch
ohne bezahlen nicht rauskommst).

Marco


--
Schulden sind wie Frauen: Hast Du sie einmal am A****, wirst Du sie nie
wieder los.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 14:53:55 von BastianVoelker

Hallo!

Wolfgang Jäth schrieb:

> > >LOL. In der gleichen Reportagewelle sieht man doch auch "ultracoole"
> > >Polizisten, die jederman Duzen, etc. Ist doch Yellow Press Schrott,
> > >den man nicht guten Gewissens erst nehmen kann.
> >
> > Aber natürlich. Das ist das Leben... ;)
>
> Bist Du sicher? Manchmal habe ich nämlich den Eindruck, daß diese 'Reality
> Shows' genauso gestellt sind wie Lenzen, Salesch & Co..

Den Eindruck hatte ich bisher noch nicht. Die verrücktesten Geschichten
schreibt nunmal das Leben. Natürlich zeigen die Sender lieber die etwas
aufregenderen Fälle, so daß man meinen könnte, die Kollegen sind den
ganzen Tag nur mit Blaulicht unterwegs. Aber grundsätzlich halte ich
diese Beiträge für realistisch. Ich glaube auch nicht, daß sich die
Polizei da großartig mißbrauchen lassen würde.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 14:56:21 von Oliver Much

Bastian Völker <> writes:

> > > hinnehmen muß. So kann er in Deinem Beispiel sicherlich nicht direkt vor
> > > der einzigen Kasse stehenbleiben.
> >
> > Das folgt woraus?
>
> Daß jemand einen Kassenbereich nicht einfach so blockieren kann, ist
> wohl klar.

Wohl war.

> Und auch das Zivilrecht erlaubt in bestimmten Fällen die
> Anwendung von Zwang, also ihn einen Meter zur Seite zu nehmen.

Aus welcher Norm (in diesem konkreten Fall)?

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 14:57:03 von Oliver Much

(Hannah Schroeter) writes:

> >Exmatrikulation schon bedacht?
> Nicht nur bedacht, sondern durchgeführt. Mit Diplom.

Erstaunlich.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 15:40:49 von Dirk Moebius

Harald Hengel writes:

> Dirk Moebius schrieb:
>>> Soll der Rucksackträger doch versuchen sich mit Hilfe der Gerichte
>>> dagegen zu wehren.
>>
>> Wird er tun. Er ist ja nicht der Erste und hat den BGH im Rücken.

> Hast du einen Link zum Urteil?

BGH VIII ZR 106/93

<>


Fundstellen
BGHZ 124, 39
NJW 1994, 188


--

Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 16:24:24 von Hans-Lothar Werner

Harald Hengel <> wrote:

>>>
>> Nö - gibts da eine? welche Distanz? wo nachlesbar?
>
> Das war meine Frage an dich? :-)

Ich kenn nichts dergl...aber google ist für alle da...

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 16:27:37 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

>> Soll der Rucksackträger doch versuchen sich mit Hilfe der Gerichte =

>> dagegen
>> zu wehren.
>
> Wird er tun. Er ist ja nicht der Erste und hat den BGH im Rücken.
>
>
Obacht - es ging HH um ein b e r c h t i g t e s Ladenverbot,
da wir dauch der BGH nichts weiter helfen.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 16:52:19 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

> Harald Hengel writes:
>
>> Dirk Moebius schrieb:
>>>> Soll der Rucksackträger doch versuchen sich mit Hilfe der Gericht=
e
>>>> dagegen zu wehren.
>>>
>>> Wird er tun. Er ist ja nicht der Erste und hat den BGH im Rücken.=

>
>> Hast du einen Link zum Urteil?
>
> BGH VIII ZR 106/93
>
> <
m>
>
>
> Fundstellen
> BGHZ 124, 39
> NJW 1994, 188
>
Danke nochmal für das Urteil.
Allerdings deckt das imho keinesfalls berechtigte Ladenverbote ab. Darum=
=

gings gerade.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 16:56:47 von Ellen Fink

Hi Holger,

Holger Lembke wrote:

> Ellen Fink <> wrote:
>
>
>>schön dagegen die Reportagen wie
>>Toto und Harry
>>
>
> "Sollten lieber im Zirkus auftreten." sagte mein Bruder.



Mich würdest Du persönlich ja auch nicht vor die Kamera bekommen. Aber
die Kollegen sind so "real", wie man eben vor der Kamera sein kann.
Einen wirklich echten normalen Polizistenalltag würde sich der Zuschauer
aus Langeweile schon nicht ansehen...

Gruß

Ellen

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 18:22:05 von Klaus

Die Berichte vor einigen Wochen von der Erfurter Polizei waren echt und
nicht gestellt.
Eine Geschädigte war die Lehrerin meiner Tochter.

Klaus
www.kdscholz.de

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 18:49:18 von jawo.usenet.004

"Bastian Völker" <> schrieb ...
>
> > Bist Du sicher? Manchmal habe ich nämlich den Eindruck, daß diese
> > 'Reality Shows' genauso gestellt sind wie Lenzen, Salesch & Co..
>
> Den Eindruck hatte ich bisher noch nicht.

Dann schau dir doch einfach mal die nächste Sendung unter dem Aspekt an, wie
viele Kamerateams wohl dabei gewesen sein müssen, um genug Filmmaterial für
diesen professionellen Bildschnitt zu bekommen ...

.... und warum die bei Gegenschnitt-Passagen nie im Bildausschnitt
auftauchen.

> Ich glaube auch nicht, daß sich die
> Polizei da großartig mißbrauchen lassen würde.

Vorausgesetzt natürlich, das *sind* echte Polizisten ...

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 19:19:38 von gerkens

Jens Müller haute in die Tasten:

> Wieso ist dann "Ich bitte Sie, sich am ... in ... zur Musterung
> vorzustellen." eine verbindliche Aufforderung?

Weil der Verein besser bewaffnet ist als Edeka. ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 20:10:08 von Marco Sondermann

Wolfgang Jäth folterte am 26.03.2004 folgende Tasten:

> Dann schau dir doch einfach mal die nächste Sendung unter dem Aspekt an, wie
> viele Kamerateams wohl dabei gewesen sein müssen, um genug Filmmaterial für
> diesen professionellen Bildschnitt zu bekommen ...
>
> ... und warum die bei Gegenschnitt-Passagen nie im Bildausschnitt
> auftauchen.

... und die Kamera immer schon vor den Polizisten da ist, um sie beim
Aussteigen zu filmen.

Marco


--
Hat die Magd nen wunden Po, lag die Egge unterm Stroh.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 20:22:11 von Ellen Fink

Hi Wolfgang,

Wolfgang Jäth wrote:

> "Bastian Völker" <> schrieb ...
>
>>>Bist Du sicher? Manchmal habe ich nämlich den Eindruck, daß diese
>>>'Reality Shows' genauso gestellt sind wie Lenzen, Salesch & Co..
>>>
>>Den Eindruck hatte ich bisher noch nicht.
>
> Dann schau dir doch einfach mal die nächste Sendung unter dem Aspekt an, wie
> viele Kamerateams wohl dabei gewesen sein müssen, um genug Filmmaterial für
> diesen professionellen Bildschnitt zu bekommen ...
>
> ... und warum die bei Gegenschnitt-Passagen nie im Bildausschnitt
> auftauchen.
>
>>Ich glaube auch nicht, daß sich die
>>Polizei da großartig mißbrauchen lassen würde.
>
> Vorausgesetzt natürlich, das *sind* echte Polizisten ...

Also bei Toto und Harry und Ärger im Revier kann ich zumindest das
bestätigen, weil bei letzterem ein Kollege aus meinem
Ausbildungsjahrgang mitmacht und bei ersterem die beiden einer Kollegin,
die mit mir bei einer Fortbildung war, gut bekannt sind (gleiche
Dienststelle).

Inwieweit jetzt natürlich die einzelnen Einsätze manipuliert sind, kann
ich nicht beurteilen. IMHO aber wird da schon rumgemangelt weil sonst
die Schnitte wirklich nicht hinkommen können. Wobei es natürlich auch
Lücken in der Kontinuität gibt, die auch auf Schnitte und
Kameraumstellung zurückzuführen sein könnten.

Gruß

Ellen

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 20:31:57 von Ellen Fink

Hi Marco,

Marco Sondermann wrote:

> Ellen Fink folterte am 26.03.2004 folgende Tasten:
>
>
>>den Mann erstattet, wenn das mein Fahrzeug wäre. Aber am Ende des
>>Berichtes haben die Sprecher noch mal klargestellt, daß es sich dabei um
>>Straftaten handelt.
>>
>
> Da gabs doch hier mal 'nen Thread drüber, und IIRC war eine sehr stark
> vertretene Meinung, daß wenn der Parplatzbesitzer das deutlich genug vorher
> hinschreibt, es durchaus ok ist (in Analogie zu einem Parkhaus, wo du auch
> ohne bezahlen nicht rauskommst).



Hab in den letzten Monaten die Threads nicht mitverfolgt aber wenn ich
zu dem Mann sagen würde, daß er sofort mein Auto losmachen soll und
diese 20 Euro "Bearbeitungsgebühr" über den Privatklageweg einklagen
kann, dann wäre es IMHO für ihn äusserst unklug, dem nicht Folge zu
leisten. Ob nun Schild oder nicht.

Gruß

Ellen

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 22:05:24 von Holger Lembke

Ellen Fink <> wrote:

>> "Sollten lieber im Zirkus auftreten." sagte mein Bruder.

>Aber
>die Kollegen sind so "real", wie man eben vor der Kamera sein kann.

:-)

"Ärger im Revier" RTLII habe ich mir ein Mal angetan. Das kommt deutlich
realistischer.

---------------------
Der Seppel I wird zu einem Einfamilienhaus gerufen, Verdacht auf hilflose
Person (aka Oma zusammengeklappt und liegt vermutlich halbtot Wohnzimmer).
Alles läuft in Seelenruhe ab, sie halten direkt vor der Tür, kurzer
Gartenweg. Dann stehen sie vor der Haustür, untersuchen die Fenster, finden
ein Fenster, durch das sie rein wollen.

O-Ton.

SI: Du, ich schlag die Scheibe ein.
SII: Ja.

SI kloppt mit Taschenlampe auf Scheibe.

SI: Du, die Scheibe ist aber nicht kaputt zu kriegen, eher die Lampe.
SII: Du, im Wagen haben wir den Scheibenhammmer.
SI: Neee, ist so weit weg, ich hab' keinen Bock zu laufen.
SII: joo.

Und SI drischt mit seiner Stablampe weiter auf die Scheibe ein, die endlich
splittert. Dann mit der Lampe in die Scherben rein, um manngroße Loch zu
schaffen. RTW mittlerweile eingetroffen, Rettungshelfer macht mit dem
Alukoffer das Loch größer. Später im Wagen, Kamerafrontale auf die völlig
verbeulte Stablampe:

SI: Du, die ist echt im Arsch.
---------------------

Das ist sooooo schlecht, dass kann nicht erfunden sind. Wieso man dafür
allerdings ein Sendeerlaubnis bekommt und warum gerade SI und SII
ausgesucht wurden, vor die Kamera zu treten, wird wohl ein Geheimnis
bleiben.

--
mit freundlichen Grüßen ! Eine gute Woche: erst Schmidt,
Holgi, +49-531-3497854 ! dann Saddam und Lorenzo ist raus.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 26.03.2004 23:52:25 von Hans-Lothar Werner

Ellen Fink <> wrote:

> Hab in den letzten Monaten die Threads nicht mitverfolgt aber wenn ich=
=

> zu dem Mann sagen würde, daß er sofort mein Auto losmachen soll un=
d =

> diese 20 Euro "Bearbeitungsgebühr" über den Privatklageweg einklag=
en =

> kann, dann wäre es IMHO für ihn äusserst unklug, dem nicht Folge=
zu =

> leisten. Ob nun Schild oder nicht.
>
Was soll er alternativ zur Kralle machen?...jeden dahergelaufenen asozia=
len
rücksichtslosen Idioten auf seinem Platz stehen lassen? =

unentgeltlich...und selber
sein Auto für das er den Platz hat...an den Hut garnieren?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 00:35:40 von BastianVoelker

Hallo!

Wolfgang Jäth schrieb:

> > > Bist Du sicher? Manchmal habe ich nämlich den Eindruck, daß diese
> > > 'Reality Shows' genauso gestellt sind wie Lenzen, Salesch & Co..
> >
> > Den Eindruck hatte ich bisher noch nicht.
>
> Dann schau dir doch einfach mal die nächste Sendung unter dem Aspekt an, wie
> viele Kamerateams wohl dabei gewesen sein müssen, um genug Filmmaterial für
> diesen professionellen Bildschnitt zu bekommen ...

Auch das geht mit einem einzigen Team. Natürlich ist der Aufwand etwas
größer. Entweder produzieren sie das Schnittmaterial noch nach dem
Einsatz oder schneiden einfach anderes Material zwischen, das sie in
ruhigen Minuten gedreht haben. Ich habe jedenfalls noch nicht gesehen,
daß die Anfahrt gefilmt wird und es dann ohne Schnitt in den Einsatz
geht.

> ... und warum die bei Gegenschnitt-Passagen nie im Bildausschnitt
> auftauchen.
>
> > Ich glaube auch nicht, daß sich die
> > Polizei da großartig mißbrauchen lassen würde.
>
> Vorausgesetzt natürlich, das *sind* echte Polizisten ...

Davon gehe ich ganz stark aus. Wie gesagt, glaube ich nicht, daß die
Polizei es besonders toll fände, wenn irgendwelche Produktionen mit
Schauspielern kämen und Dokus in derart authentischer Art und Weise
drehen würden.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 00:37:09 von BastianVoelker

Hallo!

Oliver Much schrieb:

> > > > hinnehmen muß. So kann er in Deinem Beispiel sicherlich nicht direkt vor
> > > > der einzigen Kasse stehenbleiben.
> > >
> > > Das folgt woraus?
> >
> > Daß jemand einen Kassenbereich nicht einfach so blockieren kann, ist
> > wohl klar.
>
> Wohl war.
>
> > Und auch das Zivilrecht erlaubt in bestimmten Fällen die
> > Anwendung von Zwang, also ihn einen Meter zur Seite zu nehmen.
>
> Aus welcher Norm (in diesem konkreten Fall)?

Ich würde § 229 BGB i.V.m. § 1004 BGB vorschlagen.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 01:22:06 von Wolfgang Krietsch

On Sat, 27 Mar 2004 00:35:40 +0100, Bastian Völker wrote:

>
>Davon gehe ich ganz stark aus. Wie gesagt, glaube ich nicht, daß die
>Polizei es besonders toll fände, wenn irgendwelche Produktionen mit
>Schauspielern kämen und Dokus in derart authentischer Art und Weise
>drehen würden.

Ich glaube allerdings auch nicht, dass es die Produzenten dieser Dokus
sonderlich interessiert, was die Polizei toll findet oder nicht.


Bye

woffi

--
In fact, the metaphors in this book are more useless than a weasel
in a cardboard shirt.
- Scott Adams, "The Dilbert Priciple"

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 02:59:45 von Marco Sondermann

Holger Lembke folterte am 26.03.2004 folgende Tasten:

> "Ärger im Revier" RTLII habe ich mir ein Mal angetan. Das kommt deutlich
> realistischer.

[snip]

Jo, die hab ich auch gesehen und hab mich auch gefragt, was die Deppen wohl
machen, wenns wirklich kritisch wird. Wie man eine arme Maglite nur so
verschandeln kann?
Am besten war der Sanni "So machen wir das" und dann einmal den Koofer
durch das Fenster gewuchtet.

Marco


--
Die Bäume werden kahl und leer,
an vielen hängt ein Aktionär.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 06:25:58 von Ellen Fink

Hi Holger,

Holger Lembke wrote:

> Ellen Fink <> wrote:
>
>
>>>"Sollten lieber im Zirkus auftreten." sagte mein Bruder.
>>>
>
>>Aber
>>die Kollegen sind so "real", wie man eben vor der Kamera sein kann.
>>
>
> :-)
>
> "Ärger im Revier" RTLII habe ich mir ein Mal angetan. Das kommt deutlich
> realistischer.


<snip>


> Das ist sooooo schlecht, dass kann nicht erfunden sind. Wieso man dafür
> allerdings ein Sendeerlaubnis bekommt und warum gerade SI und SII
> ausgesucht wurden, vor die Kamera zu treten, wird wohl ein Geheimnis
> bleiben.


Realistisch eben.. wir unterhalten uns eben nicht _immer_ über Tolstoi
und die letzte Opernaufführung (grins). Wo haben die das nur gedreht und
was für eine Ausrüstung haben die? Mit den Maglights kannst Du Scheiben
einhauen und dann ist vielleicht ein Kratzer dran - mehr aber auch nicht.

Ich tu mir meistens die nächtlichen Einsätze an. Sind die interessanteren.

Aber wo die die herhaben? Ich denke mal, die fragen bei der Polizei der
jeweiligen Stadt an, dann werden die Kollegen gefragt und die, die
interesse haben, werden gefilmt. Ich sagte ja schon, mich würde man
nicht vor die Kamera bekommen. Und ich schätze, eine Menge
Kollegen/-innen denken genauso.


Gruß

Ellen

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 06:32:20 von Sascha Beutler

On Fri, 26 Mar 2004 23:52:25 +0100, Hans-Lothar Werner wrote:

>> Hab in den letzten Monaten die Threads nicht mitverfolgt aber wenn ich
>> zu dem Mann sagen würde, daß er sofort mein Auto losmachen soll und
>> diese 20 Euro "Bearbeitungsgebühr" über den Privatklageweg einklagen
>> kann, dann wäre es IMHO für ihn äusserst unklug, dem nicht Folge zu
>> leisten. Ob nun Schild oder nicht.

> Was soll er alternativ zur Kralle machen?...jeden dahergelaufenen asozialen
> rücksichtslosen Idioten auf seinem Platz stehen lassen?
> unentgeltlich...und selber
> sein Auto für das er den Platz hat...an den Hut garnieren?

Ihn abschleppen lassen und das Geld vorerst auslegen und dann vom
Falschparker zurückholen.

ciao - Sascha

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 06:34:59 von Ellen Fink

Hi Hans-Lothar,

Hans-Lothar Werner wrote:

> Ellen Fink <> wrote:
>
>> Hab in den letzten Monaten die Threads nicht mitverfolgt aber wenn ich
>> zu dem Mann sagen würde, daß er sofort mein Auto losmachen soll und
>> diese 20 Euro "Bearbeitungsgebühr" über den Privatklageweg einklagen
>> kann, dann wäre es IMHO für ihn äusserst unklug, dem nicht Folge zu
>> leisten. Ob nun Schild oder nicht.
>>
> Was soll er alternativ zur Kralle machen?...jeden dahergelaufenen asozialen
> rücksichtslosen Idioten auf seinem Platz stehen lassen?
> unentgeltlich...und selber
> sein Auto für das er den Platz hat...an den Hut garnieren?

Hab ich ja nicht gesagt. Aber wenn der Autobesitzer ihn auffordert, die
Kralle zu lösen geht das nicht nach dem Motto "Kralle nur gegen Bares
ab"...

Ausserdem habe ich schon vielfach gesehen, daß gemietete Parkplätze
einfach durch einen Sperrpfosten mit Schlüssel gesichert werden. Also
diese rot-weissen Dinger. Eigenes Auto weg, Sperre rauf, keiner kann da
parken - Problem gelöst. Oder Parkbügel einfach zum Aufdübeln. Kann man
garantiert überall kaufen.

In meinem Bereich gibt es so ähnliche Dinger sogar ferngesteuert.. wenn
man den Luxus braucht (grins). Sind für eine Feuerwehrzufahrt.

Gruß

Ellen

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 07:06:05 von Dirk Moebius

Hans-Lothar Werner writes:

> Ellen Fink <> wrote:
>> Hab in den letzten Monaten die Threads nicht mitverfolgt aber wenn ich zu dem
>> Mann sagen würde, daß er sofort mein Auto losmachen soll und diese 20 Euro
>> "Bearbeitungsgebühr" über den Privatklageweg einklagen kann, dann wäre es
>> IMHO für ihn äusserst unklug, dem nicht Folge zu leisten. Ob nun Schild oder
>> nicht.
>>
> Was soll er alternativ zur Kralle machen?...jeden dahergelaufenen asozialen
> rücksichtslosen Idioten auf seinem Platz stehen lassen?

Was ist am Prinzip "die legalen Wege einhalten" so schwer zu verstehen?


Dirk
--
"Der Buchstabe W ist der 23. im Alphabet und hat zwei Spitzen, die nach unten
zeigen und drei, die nach oben zeigen."
Robert A. Wilson; Lexikon der Verschwörungstheorien

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 08:54:00 von Lehrerfreund

> Was einem Verkäufer reicht, interessiert nicht. Um Dich festnehmen zu
> können, mußt Du eine Straftat begangen habe. Selbst wenn man einen
> dringenden Tatverdacht ausreichen lassen will, liegt der sicherlich noch
> nicht in Deiner Weigerung begründet.

Fuer alle die noch keine Ausbildung haben: lest mal 127Abs.1 StPO

Die Sicherheitskraefte stuetzen sich bei ihren Handeln auf Notwehr,
127StPO und Hausrecht (rausschmeissen etc. da ihr Grundstueck).

Uebrigens wenn sie keinen ausreichenden Verdacht haben um nach dem 127
Abs.1 zu handeln, dann rufen sie einfach die Polizei und bleiben dir auf
den Fersen bis die Polizei handeln kann. Sie machen auch nur ihren Job.
Uebrigens darf er keinen Anfassen, da dies schon allgemein als
Koerperverletzung gilt. (Ausser es ist z.B. nach dem UZwG notwendig)

Bei Verkehrskontrollen wird der Kontrolleur auch nicht dir nachrasen so
wie im Fernsehen, das Auto wird dann eben wo anders gestoppt (ausser sie
halten das Fhz. aus dem Auto aus an), weit kommen sie eh nicht.

Versuch es doch einmal mit den 100DM-Trick (nicht in jeder
Sicherheitsausbildung ist der drin): Gib, wenn er nach deinen Personalien
verlangt, deine Geldboerese mit dem Perso verschlossen den Sicherheitsfuzi
und behaupte es seien 100EUR oder 50EUR drin gewesen, die jetzt fehlen.
Schon ist man um einen huni reicher. Der Dreh ist so alt und abgedroschen,
dass dann die Polizei dann denkt "Selber Schuld wenn die so bloed sind".
Am besten klappt es wenn es einer alleine ist.

Die BW/Polizei usw. lassen sich den Perso rauslegen oder handeln immer
unter Zeugen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 08:55:51 von jawo.usenet.004

"Klaus" <> schrieb ...
> Die Berichte vor einigen Wochen von der Erfurter Polizei waren echt und
> nicht gestellt.

'Echt' im Sinn von 'Kamerateam war seinerzeit live dabei' oder im Sinn von
'auf einer realen Begebenheit beruhende Nachverfilmung'?

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 09:58:44 von Hans-Lothar Werner

Dirk Moebius <> wrote:

>>> Hab in den letzten Monaten die Threads nicht mitverfolgt aber wenn i=
ch =

>>> zu dem
>>> Mann sagen würde, daß er sofort mein Auto losmachen soll und die=
se 20 =

>>> Euro
>>> "Bearbeitungsgebühr" über den Privatklageweg einklagen kann, dan=
n wäre =

>>> es
>>> IMHO für ihn äusserst unklug, dem nicht Folge zu leisten. Ob nun=
=

>>> Schild oder
>>> nicht.
>>>
>> Was soll er alternativ zur Kralle machen?...jeden dahergelaufenen =

>> asozialen
>> rücksichtslosen Idioten auf seinem Platz stehen lassen?
>
> Was ist am Prinzip "die legalen Wege einhalten" so schwer zu verstehen=
?
>
Die Unverhältnismässigkeit des AUfwandes für den Geschädigten (s=
ubjektiv)?
und die schon allgemein (fast) mittlerweile anerkannte frucht/bisslosigk=
eit
des dafür legal zur Verfügung stehenden Instrumentariums?

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 11:58:36 von Markus Gohl

Antw. auf Posting v. Ellen Fink <>

Salut,

>diese Reportagen kann ich mich ja eigentlich nur noch aufregen. Gerade
>das mit den Kaufhausdetektiven ist für den normalen Bürger IMHO
>verwirrend, weil nicht klargestellt wird, dass der Detektiv sowas wie
>Durchsuchungen und in den Rucksack schauen ohne Einverständnis gar nicht
>darf.

Richtig. Völlig unkritische und sensationelle Berichterstattung.


Gute Nacht
Markus

--
Veröffentlichung genehmigt durch die Zensurbehörde des Ministeriums für
Meinungssicherheit (MeiSi) gemäß des Gesetzes zum Schutzes der
öffentlichen Meinungsfreiheit und zum Schutze des Pluralismus.
[sys3 (Timo Fercher) im Telepolis-Forum]

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 12:15:14 von Ellen Fink

Hi Hans-Lothar,

Hans-Lothar Werner wrote:

> Dirk Moebius <> wrote:
>
>>>> Hab in den letzten Monaten die Threads nicht mitverfolgt aber wenn
>>>> ich zu dem
>>>> Mann sagen würde, daß er sofort mein Auto losmachen soll und diese
>>>> 20 Euro
>>>> "Bearbeitungsgebühr" über den Privatklageweg einklagen kann, dann
>>>> wäre es
>>>> IMHO für ihn äusserst unklug, dem nicht Folge zu leisten. Ob nun
>>>> Schild oder
>>>> nicht.
>>>>
>>> Was soll er alternativ zur Kralle machen?...jeden dahergelaufenen
>>> asozialen
>>> rücksichtslosen Idioten auf seinem Platz stehen lassen?
>>
>>
>> Was ist am Prinzip "die legalen Wege einhalten" so schwer zu verstehen?
>>
> Die Unverhältnismässigkeit des AUfwandes für den Geschädigten (subjektiv)?
> und die schon allgemein (fast) mittlerweile anerkannte frucht/bisslosigkeit
> des dafür legal zur Verfügung stehenden Instrumentariums?


Naja - nur weil ein legaler Weg relativ lang ist, bedeutet das doch noch
lange nicht, dass man deswegen den schnelleren, illegalen Weg
einschlagen kann.

Sonst würde das gesamte System der Anzeigenerstattung bei der Polizei ja
den Bach runtergehen. Nehmen wir doch einfach mal als Beispiel einen
Fall der einfachen Körperverletzung. Also jemand haut mir eines auf die
Backen. Ich kann jetzt zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten,
dann geht das zum Sachbearbeiter, der lädt den Beschuldigten vor,
vernimmt ihn, der Kram geht zur StA und vielleicht irgendwann mal vor
Gericht. Ziemlich langer und bisweilen sogar umständlicher Weg. Der
kürzere wäre, das ich meinen Kontrahenten an einem schönen Sonntagmorgen
aufsuche und ihm ebenfalls ein paar auf die Backen haue... geht
schneller, ist vielleicht sogar manchmal effektiv, aber nun mal illegal.


Ausserdem hatte mich bei dem Bericht schon ein wenig irritiert, wieviel
Zeit dieser Mann (IIRC Apotheker) doch hatte. Zum einen parkte er seinen
Pkw ja überhaupt nicht auf seinem Parkplatz, setzte jedoch laut Bericht
fünf mal die Kralle an verschiedenen Pkw an (an dem Drehtag). Ich denke
in der Zeit zwischen den parkenden Pkw hätte er seinen Wagen schon auf
den Stellplatz stellen können, wenn er es denn gewollt hätte. Aber so
blieb der Parkplatz frei bis ein weiterer Verkehrsteilnehmer kam, den
Parkplatz sah und sich darauf stellte. Dann schwupps, raus aus seiner
Apotheke, Kralle ran und warten, bis der Fahrer zurückkommt.

Gruß

Ellen

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 12:17:41 von gerrit.brodmann

On Tue, 23 Mar 2004 22:28:24 +0100, Moritz Augsburger
<> wrote:

>Hannah Schroeter wrote at de.soc.recht.misc:
>
>>>> Wenn's das auch in lesbar gäbe...
>>
>>>Woran mangelt es dir dabei?
>>
>> man Datenformat. man Rechner ohne Windoof.
>
>Also mit kword hatte ich keine Probleme.
>Trotzdem sehe ich keinen Sinn, wieso das Dokument nicht in einem offeneren
>Format veröffentlicht wird!

???

RTF ist "offener" als das Windoof DOC Format und hat AFAIK per se
erstmal nix mit MS oder Windows zu tun


--
photography - art - sketches:

One Minute/Random Photoart:
Super-Video-CD Katalog "One Minute/Random" ISBN 3-00-013021-7 jetzt erhältlich

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 13:11:56 von Wolfgang Krietsch

On Sat, 27 Mar 2004 11:17:41 GMT, Gerrit Brodmann wrote:

>???
>
>RTF ist "offener" als das Windoof DOC Format und hat AFAIK per se
>erstmal nix mit MS oder Windows zu tun

AFA*I*K ist RTF eine Erfindung von MS. Was natürlich erstmal nichts an der
Offenheit und plattformunabhängigen Verfügbarkeit ändert.


Bye

woffi

--
To understand politics, we must read between the lies.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 13:20:38 von Heiko Nock

Gerrit Brodmann wrote:

>>Also mit kword hatte ich keine Probleme.
>>Trotzdem sehe ich keinen Sinn, wieso das Dokument nicht in einem offeneren
>>Format veröffentlicht wird!
> ???
> RTF ist "offener" als das Windoof DOC Format und hat AFAIK per se
> erstmal nix mit MS oder Windows zu tun

Offenbar nicht so offen, daß man es ohne Probleme in jede Textverarbeitung
einbauen kann, wie man kürzlich in der C't lesen konnte.

--
Ciao, Heiko...

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 14:31:19 von Hans-Lothar Werner

On Sat, 27 Mar 2004 12:15:14 +0100, Ellen Fink <> wrote:=


>>>
>> Die Unverhältnismässigkeit des AUfwandes für den Geschädigten=
=

>> (subjektiv)?
>> und die schon allgemein (fast) mittlerweile anerkannte =

>> frucht/bisslosigkeit
>> des dafür legal zur Verfügung stehenden Instrumentariums?
>
>
> Naja - nur weil ein legaler Weg relativ lang ist, bedeutet das doch no=
ch =

> lange nicht, dass man deswegen den schnelleren, illegalen Weg =

> einschlagen kann.

Er ist vor allem nicht sehr sicher vom Erfolg her.
Und wieso soll ich mir für $ARSCHLOCH die viele Arbeit machen, die mir=
=

keiner zahlt?
>
> Sonst würde das gesamte System der Anzeigenerstattung bei der Polize=
i ja =

> den Bach runtergehen. Nehmen wir doch einfach mal als Beispiel einen =

> Fall der einfachen Körperverletzung. Also jemand haut mir eines auf =
die =

> Backen. Ich kann jetzt zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten, =

> dann geht das zum Sachbearbeiter, der lädt den Beschuldigten vor, =

> vernimmt ihn, der Kram geht zur StA und vielleicht irgendwann mal vor =

> Gericht. Ziemlich langer und bisweilen sogar umständlicher Weg. Der =

> kürzere wäre, das ich meinen Kontrahenten an einem schönen Sonnt=
agmorgen =

> aufsuche und ihm ebenfalls ein paar auf die Backen haue... geht =

> schneller, ist vielleicht sogar manchmal effektiv, aber nun mal illega=
l.

Richtig - aber wenn, dann sofort, und sehr hart.
Kommt drauf an, wie ich drauf bin
>
>
> Ausserdem hatte mich bei dem Bericht schon ein wenig irritiert, wievie=
l

Ja - war halt auch viel gestellt wie immer, klar.


Ich bin da eher von der Aufkleber oder
Lippenstift-WIndschutzscheiben-Fraktion...das "lernt ungemein" :-)

Auch nicht schlecht (aber nicht erwischen lassen): Reifen =

abschrauben/stapeln

hlw
>

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 14:56:03 von gerrit.brodmann

On Sat, 27 Mar 2004 13:11:56 +0100, Wolfgang Krietsch
<> wrote:


>>RTF ist "offener" als das Windoof DOC Format und hat AFAIK per se
>>erstmal nix mit MS oder Windows zu tun
>
>AFA*I*K ist RTF eine Erfindung von MS.

Sicher?
Hmm muss ich mal nachgoogeln. Ich weiß jedenfalls, daß RTF das einzige
Format (ausser Sachen wie PDF) war, welches zumindest Ansatzweise
Textformatierungen plattform- und versionsübergreifend (versuch mal
ein Word 2000 doc auf Win98 Word zu öffnen 8-( ) weitergeben konnte
und das schon rechtlange.

Ups! hast Recht! Naja, so ist das, wenn einem das Format zuerst in
MS-Fremden Programmen begegnet 8-)


--
photography - art - sketches:

One Minute/Random Photoart:
Super-Video-CD Katalog "One Minute/Random" ISBN 3-00-013021-7 jetzt erhältlich

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 15:19:16 von Holger Pollmann

Ellen Fink <> schrieb:

>> Die Unverhältnismässigkeit des AUfwandes für den Geschädigten
>> (subjektiv)? und die schon allgemein (fast) mittlerweile
>> anerkannte frucht/bisslosigkeit des dafür legal zur Verfügung
>> stehenden Instrumentariums?
>
> Naja - nur weil ein legaler Weg relativ lang ist, bedeutet das
> doch noch lange nicht, dass man deswegen den schnelleren,
> illegalen Weg einschlagen kann.
>
> Sonst würde das gesamte System der Anzeigenerstattung bei der
> Polizei ja den Bach runtergehen.

Das Strafverfahren hat NICHTS mit dem zivilrechtlichen zu tun. Außer
vielleicht, wenn der Richter die Auflage macht, dem Opfer einen Schaden
zu ersetzen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 16:19:13 von hannah

Hallo!

Gerrit Brodmann <> wrote:
>[...]

>Hmm muss ich mal nachgoogeln. Ich weiß jedenfalls, daß RTF das einzige
>Format (ausser Sachen wie PDF) war, welches zumindest Ansatzweise
>Textformatierungen plattform- und versionsübergreifend (versuch mal
>ein Word 2000 doc auf Win98 Word zu öffnen 8-( ) weitergeben konnte
>und das schon rechtlange.

man TeX, dvi, *roff, PostScript, PDF.

Und für das Beispiel, an dem sich das ganze "entzündet" hat:
man ASCII, man html.

>[...]

Gruß,

Hannah.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 16:50:19 von gerrit.brodmann

On 27 Mar 2004 15:19:13 GMT, (Hannah Schroeter)
wrote:


>>Hmm muss ich mal nachgoogeln. Ich weiß jedenfalls, daß RTF das einzige
>>Format (ausser Sachen wie PDF) war, welches zumindest Ansatzweise
>>Textformatierungen plattform- und versionsübergreifend (versuch mal
>>ein Word 2000 doc auf Win98 Word zu öffnen 8-( ) weitergeben konnte
>>und das schon rechtlange.
>
>man TeX, dvi, *roff,

weib was sollen das für Formate sein?
Es ging um die damals [tm]. Zu DOS 5 Zeiten und Win 3, als Linux noch
im Eierbecher lag <G>

>PostScript, PDF.

weib PDF erwähnte ich oben schon

>Und für das Beispiel, an dem sich das ganze "entzündet" hat:
>man ASCII,

weib es ging um einfache Formatierungen

>man html.

weib HTML wurde damals (wenn überhaupt) per Hand in mit der edit.exe
geschrieben, aber nicht mit nen alten Staroffice oder so automatisch
erstellt.

PS: merkst Du, daß das ständige "man" irgendwie blöde klingt,
besonders wenn ich es analog umsetze? <G>
--
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One Minute/Random Photoart:
Super-Video-CD Katalog "One Minute/Random" ISBN 3-00-013021-7 jetzt erhältlich

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 17:42:27 von Wolfgang Krietsch

On Sat, 27 Mar 2004 15:50:19 GMT, Gerrit Brodmann wrote:

>>
>>man TeX, dvi, *roff,
>
>weib was sollen das für Formate sein?
>Es ging um die damals [tm]. Zu DOS 5 Zeiten und Win 3, als Linux noch
>im Eierbecher lag <G>

TeX dürfte es schon gegeben haben, als DOS noch im Eierbecher lag.

>>man html.
>
>weib HTML wurde damals (wenn überhaupt) per Hand in mit der edit.exe
>geschrieben, aber nicht mit nen alten Staroffice oder so automatisch
>erstellt.

Das hat nichts mit der Plattformübergreifenden Verfügbarkeit zu tun.
Allerdings ist strengenommen HTML keine Formatierung, sondern logisches
Markup, und eben genau *nicht* dazu geeignet, eine exakte Formatierung zu
transportieren.

>PS: merkst Du, daß das ständige "man" irgendwie blöde klingt,
>besonders wenn ich es analog umsetze? <G>

Merkst Du, dass Du "man" völlig falsch verstanden hast? Es geht um den
"man" Befehl von Unix -


Bye

woffi

--
Die Schwerkraft ist überbewertet
man braucht sie gar nicht
wie man ja wohl am Weltall sieht
- Peter Licht, "Lied gegen die Schwerkraft"

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 17:52:39 von Erhard Schwenk

Gerrit Brodmann wrote:
> On 27 Mar 2004 15:19:13 GMT, (Hannah Schroeter)

>>man TeX, dvi, *roff,

> weib was sollen das für Formate sein?
> Es ging um die damals [tm]. Zu DOS 5 Zeiten und Win 3, als Linux noch
> im Eierbecher lag <G>

Nun, TeX dürfte zu der Zeit schon einige Jährchen auf dem Buckel gehabt
haben. *roff mit Sicherheit auch. Und viele SGML-Tools stammen IIRC auch
schon aus den frühen 80ern.

Merke: die wirklich wichtigen Dinge in der IT-Welt haben sich auf dem PC
immer erst mit 1-2 Jahrzehnten Verspätung eingefunden. Übrigens auch
heute noch - ein aktuelleres Beispiel sind die Terminal-Services von
Windows, die MS bzw. Citrix als das neueste seit geschnitten Brot
verkauft haben. Dabei datiert X11R6 so ungefähr auf das Jahr 1983 - da
hatte IBM grad mal den XT vorgestellt :-).

>>Und für das Beispiel, an dem sich das ganze "entzündet" hat:
>>man ASCII,
> weib es ging um einfache Formatierungen

Dann nimmt man am besten SGML. Seit schätzungsweise ungefähr 20 Jahren,
könnten auch 30 sein.

--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg -
K-ITX Webhosting -

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 17:53:15 von Oliver Much

Bastian Völker <> writes:

> > > Anwendung von Zwang, also ihn einen Meter zur Seite zu nehmen.
> > Aus welcher Norm (in diesem konkreten Fall)?
>
> Ich würde § 229 BGB i.V.m. § 1004 BGB vorschlagen.

Tja, obrigkeitsstaatliche Hilfe ist ja gerade unterwegs.Zudem
greifst Du jetzt auf einen anderen Grund für die Verbringung
an einen anderen Ort, was Du vorher noch aus dem Festnahmerecht
nach § 127 StPO hergeleitet hast.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 17:55:32 von eberon

Am 27.3.04 schrieb Gerrit Brodmann:

> PS: merkst Du, daß das ständige "man" irgendwie blöde klingt,
> besonders wenn ich es analog umsetze? <G>

Aber Du weißt schon, daß das nicht das Man wie in "man mache" ist
und schon gar nicht das Mann wie in "der Mann"?


Gruß

Norman

--
Behandle die Menschen so, als wären sie das, was sie sein sollten,
und du hilfst ihnen zu werden, was sie sein könnten.

~Johann Wolfgang von Goethe

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 19:06:29 von Marco Sondermann

Gerrit Brodmann folterte am 27.03.2004 folgende Tasten:

> Es ging um die damals [tm]. Zu DOS 5 Zeiten und Win 3, als Linux noch
> im Eierbecher lag <G>

Eierbecher? Nette Umschreibung für einen Platz zwischen Fell und Füßen.
Schließlich wurde Linux doch am Südpool von Tux ausgebrütet :-)

Marco


--
Der Igel mit viel Winterspeck
spritzt unter'm Rad viel besser weg.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 19:17:30 von Ellen Fink

Hi Holger,

Holger Pollmann wrote:

> Ellen Fink <> schrieb:
>
>
>>>Die Unverhältnismässigkeit des AUfwandes für den Geschädigten
>>>(subjektiv)? und die schon allgemein (fast) mittlerweile
>>>anerkannte frucht/bisslosigkeit des dafür legal zur Verfügung
>>>stehenden Instrumentariums?
>>>
>>Naja - nur weil ein legaler Weg relativ lang ist, bedeutet das
>>doch noch lange nicht, dass man deswegen den schnelleren,
>>illegalen Weg einschlagen kann.
>>
>>Sonst würde das gesamte System der Anzeigenerstattung bei der
>>Polizei ja den Bach runtergehen.
>>
>
> Das Strafverfahren hat NICHTS mit dem zivilrechtlichen zu tun. Außer
> vielleicht, wenn der Richter die Auflage macht, dem Opfer einen Schaden
> zu ersetzen.


Das weiss ich doch... es war ja auch mehr als Analogie gemeint.


Gruß

Ellen

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 27.03.2004 19:56:31 von Hans-Lothar Werner

Ellen Fink <> wrote:

>>>
>> Was soll er alternativ zur Kralle machen?...jeden dahergelaufenen =

>> asozialen
>> rücksichtslosen Idioten auf seinem Platz stehen lassen? =

>> unentgeltlich...und selber
>> sein Auto für das er den Platz hat...an den Hut garnieren?
>
> Hab ich ja nicht gesagt. Aber wenn der Autobesitzer ihn auffordert, di=
e =

> Kralle zu lösen geht das nicht nach dem Motto "Kralle nur gegen Bare=
s =

> ab"...
>
> Ausserdem habe ich schon vielfach gesehen, daß gemietete Parkplätz=
e =

> einfach durch einen Sperrpfosten mit Schlüssel gesichert werden. Als=
o =

> diese rot-weissen Dinger. Eigenes Auto weg, Sperre rauf, keiner kann d=
a =

> parken - Problem gelöst. Oder Parkbügel einfach zum Aufdübeln. K=
ann man =

> garantiert überall kaufen.
>
> In meinem Bereich gibt es so ähnliche Dinger sogar ferngesteuert.. w=
enn =

> man den Luxus braucht (grins). Sind für eine Feuerwehrzufahrt.
>
Klar - würd ich mir sicherl in der Situation leisten, allein schon wg =
dem
eigenen Blutdruck :-)
Aber: nicht jeder Vermieter/Pächter mags wenn du in seinem Asphalt
rumlöcherst.
Und: Im Prinip issses eigentlich der verkehrte Ansatz.

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 28.03.2004 13:55:57 von Wolfgang Krietsch

On Sat, 27 Mar 2004 19:06:29 +0100, Marco Sondermann wrote:

>Eierbecher? Nette Umschreibung für einen Platz zwischen Fell und Füßen.
>Schließlich wurde Linux doch am Südpool von Tux ausgebrütet :-)

Pinguine haben Fell?


Bye

woffi

--
What if your mother really IS right..... about everything?

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 28.03.2004 14:30:20 von Marco Sondermann

Wolfgang Krietsch folterte am 28.03.2004 folgende Tasten:

>>Eierbecher? Nette Umschreibung für einen Platz zwischen Fell und Füßen.
>>Schließlich wurde Linux doch am Südpool von Tux ausgebrütet :-)
>
> Pinguine haben Fell?

Ich würde sagen ja.

Marco


--
"Und ich biete Ihnen gerne meinen Rat an, wenn es darum geht Frauen zu
verstehen - wenn ich einen habe, gebe ich Ihnen bescheid."
(Capt. Jean-Luc Picard)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 28.03.2004 16:45:55 von Wolfgang Krietsch

On Sun, 28 Mar 2004 14:30:20 +0200, Marco Sondermann wrote:

>Wolfgang Krietsch folterte am 28.03.2004 folgende Tasten:
>
>> Pinguine haben Fell?
>
>Ich würde sagen ja.

Zur genauen Recherche bin ich zu faul, aber hiernach

<>

haben sie mit 8720 zu 3360 Ergebnissen Federn ;)

Toll, über was man alles diskutieren kann ;)




Bye

woffi

--
The man that invented Golf and said it was 'fun' is the same guy that
invented bagpipes and said it was 'music'.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 28.03.2004 17:12:59 von Holger Pollmann

Oliver Much <> schrieb:

>>>> Anwendung von Zwang, also ihn einen Meter zur Seite zu
>>>> nehmen. Aus welcher Norm (in diesem konkreten Fall)?
>>
>> Ich würde § 229 BGB i.V.m. § 1004 BGB vorschlagen.
>
> Tja, obrigkeitsstaatliche Hilfe ist ja gerade unterwegs.

Aber nicht ausreichend schnell. Es geht bei der Selbsthilfe ja gerade
darum, daß staatliche Hilfe zu spät kommen würde - in diesem Fall eben,
daß die Kasse eine halbe Stunde lang unbenutzbar bliebe.

> Zudem greifst Du jetzt auf einen anderen Grund für die Verbringung
> an einen anderen Ort, was Du vorher noch aus dem Festnahmerecht
> nach § 127 StPO hergeleitet hast.

Es geht nicht um die Verbringung an einen anderen Ort, sondern um eine
Ortsveränderung von ein paar Metern.

Im ürbigen: wo ist das Problem? Selbst, wenn hier kein § 127 I StPO
eingreifen würde, dürfte man m.E. jemanden, der sich weigert, sich von
der Kasse wegzubewegen, ein wenig verschieben. Wobei ich nicht wirklich
sicher bin, ob man das über § 229 BGB und nicht doch über § 32 StGB
machen muß. Denn die Handlung, die der Betroffene dulden muß - das Ihn-
Wegschieben - wollen wir ja über § 229 BGB rechtfertigen; diese Norm
setzt aber das bestehen einer solchen Duldungspflicht voraus.
§ 1004 BGB begründet aber keine Duldungspflicht, sondern gibt dem
Eigentümer gegen den Störer einen Anspruch darauf, daß dieser was tut,
nämlich die Störung abzustellen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 28.03.2004 21:25:23 von Peter Bruells

(Hannah Schroeter) writes:

> Hallo!
>
> Gerrit Brodmann <> wrote:
> >[...]
>
>> Hmm muss ich mal nachgoogeln. Ich weiß jedenfalls, daß RTF das einzige
>> Format (ausser Sachen wie PDF) war, welches zumindest Ansatzweise
>> Textformatierungen plattform- und versionsübergreifend (versuch mal
>> ein Word 2000 doc auf Win98 Word zu öffnen 8-( ) weitergeben konnte
>> und das schon rechtlange.

> man TeX, dvi,

DVI ist deviceunabhängig. TeX ganz okay, aber da ist zuviel alte 7Bit
Grütze dabei, die ich anderen nicht antun möchte.

> *roff, PostScript, PDF.

PS und PDF sind proprietäre Formate, also auch nicht besser oder
schlechter als RTF.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 28.03.2004 21:29:37 von Holger Pollmann

Peter Bruells <> schrieb:

>> man TeX, dvi,
>
> DVI ist deviceunabhängig. TeX ganz okay, aber da ist zuviel alte
> 7Bit Grütze dabei, die ich anderen nicht antun möchte.

Häh? Insbesondere das letztere verstehe ich nicht.

--
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 28.03.2004 21:33:12 von BastianVoelker

Hallo!

Oliver Much schrieb:

> > > > Anwendung von Zwang, also ihn einen Meter zur Seite zu nehmen.
> > > Aus welcher Norm (in diesem konkreten Fall)?
> >
> > Ich würde § 229 BGB i.V.m. § 1004 BGB vorschlagen.
>
> Tja, obrigkeitsstaatliche Hilfe ist ja gerade unterwegs.

Aber bis die da sind, besteht das Problem, das m.E. einer zügigen Lösung
bedarf.

> Zudem
> greifst Du jetzt auf einen anderen Grund für die Verbringung
> an einen anderen Ort, was Du vorher noch aus dem Festnahmerecht
> nach § 127 StPO hergeleitet hast.

Da ist die Unterscheidung vielleicht nicht deutlich genug
hervorgetreten. Grundsätzlich sehe ich es so: Das Festnahmerecht
rechtfertigt grundsätzlich überhaupt keine Ortsveränderung. Eine
Ausnahme würde ich dann zulassen wollen, wenn man an Ort und Stelle
keine Chance hat die Polizei zu rufen. Auch dann würde ich allerdings
einen Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für angemessen halten.
In unserem Supermarkt-Kassen-Beispiel wird man über § 227 oder § 229 BGB
arbeiten müssen, weil die Polizei auch ohne Ortsänderung informiert
werden kann.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 28.03.2004 21:35:04 von BastianVoelker

Hallo!

Stefan Engler schrieb:

> Uebrigens darf er keinen Anfassen, da dies schon allgemein als
> Koerperverletzung gilt. (Ausser es ist z.B. nach dem UZwG notwendig)

Also, bloßes Anfassen ist noch keine Körperverletzung. Dafür müßte man
schon ordentlich zupacken. Es könnte u.U. Nötigung und/oder
Freiheitsberaubung sein.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 28.03.2004 21:55:40 von Peter Bruells

Holger Pollmann <> writes:

> Peter Bruells <> schrieb:
>
> >> man TeX, dvi,
> >
> > DVI ist deviceunabhängig.

"...nicht wirklich..."


>> TeX ganz okay, aber da ist zuviel alte
> > 7Bit Grütze dabei, die ich anderen nicht antun möchte.
>
> Häh? Insbesondere das letztere verstehe ich nicht.

TeX kann zwar ganz gut mit ISO 8859-1 umgehen, aber dank Kopka und Co
sehe ich selbst im Jahr 2004 noch st"andig und \"{o}fter als mir lieb
ist TeX-Texte mit antiquitierter Kodierung.

Ist halt kein endbenutzertaugliches Format.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 28.03.2004 21:57:35 von Holger Pollmann

Peter Bruells <> schrieb:

>>> TeX ganz okay, aber da ist zuviel alte
>>> 7Bit Grütze dabei, die ich anderen nicht antun möchte.
>>
>> Häh? Insbesondere das letztere verstehe ich nicht.
>
> TeX kann zwar ganz gut mit ISO 8859-1 umgehen, aber dank Kopka und Co
> sehe ich selbst im Jahr 2004 noch st"andig und \"{o}fter als mir lieb
> ist TeX-Texte mit antiquitierter Kodierung.
>
> Ist halt kein endbenutzertaugliches Format.

Klar. Genauso ist C++ keine anwendertaugliche Programmiersprache. Die
damti geschriebenen Programme kann aber theoretisch jeder Laie
kompilieren und benutzen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 29.03.2004 08:54:06 von Lehrerfreund

> Also, bloßes Anfassen ist noch keine Körperverletzung. Dafür müßte man
> schon ordentlich zupacken. Es könnte u.U. Nötigung und/oder
> Freiheitsberaubung sein.

Es ist eine Frage der Sichtweise und der Beweisführung. Es könnte ja
durch diese Berührung zum schlimmen Sturz kommen. Schwalben gibt es
nicht nur im Fussball.

Es haben schon genügend Erfahrung mit solchen Aktionen gesammelt,
genauso wie den 100DM-Trick bei einer Ausweiskontrolle oder das
Überreichen des Magazins an den Kontrolleur nach der Kontrolle
(Munition des Kontrollierenden) und welcher Richter kennt das nicht,
dass Straftäter ihre Taten beschwichtigen ("Weißes etwas" auf der
Straße, statt der Polizist dort hinten bei den Zeugen).
Ohne diese Märchen wären doch die Strafgerichtsverfahren langweilig
und genauso interresant wie Zivilverfahren.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 29.03.2004 09:14:47 von jawo.usenet.004

"Holger Pollmann" <> schrieb ...
>
> Denn die Handlung, die der Betroffene dulden muß - das Ihn-
> Wegschieben - wollen wir ja über § 229 BGB rechtfertigen; diese Norm
> setzt aber das bestehen einer solchen Duldungspflicht voraus.
> § 1004 BGB begründet aber keine Duldungspflicht, sondern gibt dem
> Eigentümer gegen den Störer einen Anspruch darauf, daß dieser was tut,
> nämlich die Störung abzustellen.

Störer ist IMHO aber nicht der Festgenommene, sondern der Festnehmer; d.h.,
die Störung ist durch den Eigentümer (in Form eines Angestellten) selbst
verursacht. Der Festgenommene weder die Störung zu verantworten, noch eine
Beeinträchtigung seiner eigenen Situation durch die Beseitigung der Störung
zu dulden.

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 29.03.2004 11:39:37 von michael paap

Marco Sondermann wrote:

>> Pinguine haben Fell?
>
> Ich würde sagen ja.

Ein Pinguin ist ein *Vogel*.

Gruß,
Michael

--
Die Adresse im From existiert, wird aber nicht gelesen. Daher:
Sollte ausnahmsweise eine Mail-Antwort auf ein Posting vonnöten sein,
bitte folgende Adresse verwenden: newsreply@<Absender-Domain>.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 29.03.2004 12:52:13 von Holger Pollmann

Wolfgang Jäth <> schrieb:

>> Denn die Handlung, die der Betroffene dulden muß - das Ihn-
>> Wegschieben - wollen wir ja über § 229 BGB rechtfertigen; diese
>> Norm setzt aber das bestehen einer solchen Duldungspflicht
>> voraus. § 1004 BGB begründet aber keine Duldungspflicht, sondern
>> gibt dem Eigentümer gegen den Störer einen Anspruch darauf, daß
>> dieser was tut, nämlich die Störung abzustellen.
>
> Störer ist IMHO aber nicht der Festgenommene, sondern der
> Festnehmer

Das sehe ich anders. In dem Augenblick, wo er eisch auf Aufforderugn
weigert, aus dem Kassenbereich drei Meter weiter zu gehen, wird er zum
Störer.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 29.03.2004 14:26:50 von Matthias Kryn

michael paap <> schrieb:
> Marco Sondermann wrote:
>
> > > Pinguine haben Fell?
> >
> > Ich würde sagen ja.
>
> Ein Pinguin ist ein *Vogel*.

Womit bewiesen wäre, dass es auch Vögel mit Fell gibt.

*renn*

Grüße
Matthias

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 29.03.2004 15:08:48 von Marco Sondermann

michael paap folterte am 29.03.2004 folgende Tasten:

>>> Pinguine haben Fell?
>>
>> Ich würde sagen ja.
>
> Ein Pinguin ist ein *Vogel*.

Ich weiß. Aber wenn ich mich an die Bilder erinnere, die ich gesehen habe,
sah das eher nach fell aus, als nach Federn. Und schließlich hält sein
Vogeldasein den Pinguin auch nicht davon ab, nicht fliegen zu können.

Marco


--
"Ich will nicht lieben; Falls doch, hängt mich auf; Hergott nein, ich will
nicht."
(William Shakespeare, "Verlorene Liebesmüh", 4. Akt, 3. Szene)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 29.03.2004 15:12:27 von Marco Sondermann

Wolfgang Krietsch folterte am 28.03.2004 folgende Tasten:

>>> Pinguine haben Fell?
>>
>> Ich würde sagen ja.
>
> Zur genauen Recherche bin ich zu faul, aber hiernach
>
> <
> +federn&B1=Make+a+fight%21&compare=1&langue=us>
>
> haben sie mit 8720 zu 3360 Ergebnissen Federn ;)

Hohe Fehlerquote :-)

> Toll, über was man alles diskutieren kann ;)

Noch besser fände ich so eine Diskussion vor Gericht. So a la Edel & Stark:
"Es ist von einem namhaften amerikanischen Vorschungsinstitut bewiesen
worden, daß 27,81% aller Pinguine Fell habe. Warum soll der Angklagte also
nicht das Recht haben, einen Pinguin ein verdammtes Felltier zu nennen?"
:-)

Marco


--
Hat die Magd nen wunden Po, lag die Egge unterm Stroh.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 29.03.2004 15:15:54 von Marco Sondermann

Marco Sondermann folterte am 29.03.2004 folgende Tasten:


> Ich weiß. Aber wenn ich mich an die Bilder erinnere, die ich gesehen habe,
> sah das eher nach fell aus, als nach Federn. Und schließlich hält sein
> Vogeldasein den Pinguin auch nicht davon ab, nicht fliegen zu können.

Aber ich lasse mich natürlich gerne eines Besseren belehren.

Marco


--
Der Pfuscher schafft, der Hebel wächst,
es steigt die Kraft, die Schraube ächzt..
... zu spät merkt seine Grosshirnrinde:
die Schraube trug ein Linksgewinde.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 29.03.2004 15:41:38 von michael paap

Marco Sondermann wrote:

> Marco Sondermann folterte am 29.03.2004 folgende Tasten:
>
>
>> Ich weiß. Aber wenn ich mich an die Bilder erinnere, die ich gesehen habe,
>> sah das eher nach fell aus, als nach Federn. Und schließlich hält sein
>> Vogeldasein den Pinguin auch nicht davon ab, nicht fliegen zu können.
>
> Aber ich lasse mich natürlich gerne eines Besseren belehren.

Was genau ist denn dazu erforderlich?

Ich würde ja ein Fup nach de.sci.biologie vorschlagen, da sitzen die
Leute, die den Unterschied zwischen Federn und Haaren (der ist afaik
trotz einiger Gemeinsamkeiten recht klar definiert, etwa so wie der
zwischen Dornen und Stacheln) mit der nötigen fachlichen Kompetenz und
Autorität erklären können.

Im Zoo in Münster gibt es übrigens den handzahmen Pinguin Sandy, den der
Besucher auch streicheln darf. Vielleicht kannst Du da mal ganz von
Nahem nachsehen. Aber nicht ziepen. ;-)

Gruß,
Michael

--
Die Adresse im From existiert, wird aber nicht gelesen. Daher:
Sollte ausnahmsweise eine Mail-Antwort auf ein Posting vonnöten sein,
bitte folgende Adresse verwenden: newsreply@<Absender-Domain>.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 29.03.2004 15:49:33 von michael paap

Marco Sondermann wrote:

> Marco Sondermann folterte am 29.03.2004 folgende Tasten:
>
>
>> Ich weiß. Aber wenn ich mich an die Bilder erinnere, die ich gesehen habe,
>> sah das eher nach fell aus, als nach Federn. Und schließlich hält sein
>> Vogeldasein den Pinguin auch nicht davon ab, nicht fliegen zu können.
>
> Aber ich lasse mich natürlich gerne eines Besseren belehren.

Hier die ultimative Quelle, die die Lage gleich im ersten Satz klar
darstellt:


Gruß,
Michael, über eine Änderung des Subjects nachdenkend

--
Die Adresse im From existiert, wird aber nicht gelesen. Daher:
Sollte ausnahmsweise eine Mail-Antwort auf ein Posting vonnöten sein,
bitte folgende Adresse verwenden: newsreply@<Absender-Domain>.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 29.03.2004 18:50:40 von BastianVoelker

Hallo!

Stefan Engler schrieb:

> > Also, bloßes Anfassen ist noch keine Körperverletzung. Dafür müßte man
> > schon ordentlich zupacken. Es könnte u.U. Nötigung und/oder
> > Freiheitsberaubung sein.
>
> Es ist eine Frage der Sichtweise und der Beweisführung. Es könnte ja
> durch diese Berührung zum schlimmen Sturz kommen. Schwalben gibt es
> nicht nur im Fussball.

Wir können hier ja nur materiell-rechtlich bewerten, worüber wir hier
sprechen. Und Anfassen ist keine körperliche Mißhandlung und schon gar
keine Gesundheitsbeschädigung, mithin keine Körperverletzung. Was der
vermeindlich Geschädigte am Ende auftischt, ist immer eine andere Frage.
Wenn ich jemanden mit einer Waffe bedrohe ist das Nötigung, Bedrohung
o.ä. Behauptet das Opfer jetzt, ich hätte drei Mal abgedrückt und nicht
getroffen, ist es ruck zuck versuchter Totschlag/Mord.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 29.03.2004 22:12:00 von Ulrich Mindrup

Marco Sondermann wrote:

>
> Noch besser fände ich so eine Diskussion vor Gericht. So a la Edel & Stark:
> "Es ist von einem namhaften amerikanischen Vorschungsinstitut bewiesen
> worden, daß 27,81% aller Pinguine Fell habe. Warum soll der Angklagte also
> nicht das Recht haben, einen Pinguin ein verdammtes Felltier zu nennen?"

Seit wann ist SCO ein Forschungsinstitut?

SCNR

Ulrich

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 29.03.2004 22:30:24 von Marco Sondermann

Ulrich Mindrup folterte am 29.03.2004 folgende Tasten:

>> Noch besser fände ich so eine Diskussion vor Gericht. So a la Edel & Stark:
>> "Es ist von einem namhaften amerikanischen Vorschungsinstitut bewiesen
>> worden, daß 27,81% aller Pinguine Fell habe. Warum soll der Angklagte also
>> nicht das Recht haben, einen Pinguin ein verdammtes Felltier zu nennen?"
>
> Seit wann ist SCO ein Forschungsinstitut?

Ach, der gute Felix hat es am Anfang mit seinen erfundenen Statistiken und
Studien ja nie so genaus genommen :-)

Marco


--
Studentin: "Warum schmeckt es denn nicht süß, wenn im Sperma neben Glucose
auch Fructose enthalten ist?"
- Hörsaal bricht in lachen aus, Studentin errötet -
Prof.: "Weil die Geschmacksrezeptoren für süß an der Zungenspitze liegen...
nicht im Rachen!"
(Medizin-Vorlesung, Uni Düsseldorf)

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 30.03.2004 09:28:21 von Wolfgang Krietsch

Marco Sondermann <> wrote:

>Ich weiß. Aber wenn ich mich an die Bilder erinnere, die ich gesehen habe,
>sah das eher nach fell aus, als nach Federn. Und schließlich hält sein
>Vogeldasein den Pinguin auch nicht davon ab, nicht fliegen zu können.

Blödsinn. Fledermäuse fliegen ja auch ohne Federn.


Bye

woffi

--
www.dogs-track.de - animal learn Hundeschule und Shop in Iserlohn
www.haeuser-der-hoffnung.de - Wer gibt einem Hund ein neues Zuhause?
www.doberdackel.de - alles über den Doberdackel

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 30.03.2004 09:54:25 von Peter Bergler

Hi Wolfgang Krietsch,

in Deinem Posting vom Tue, 30 Mar 2004 09:28:21 +0200 schreibst Du:

> Blödsinn. Fledermäuse fliegen ja auch ohne Federn.

Sind ja auch keine Vögel.

--
Ciao
Pit

Ein funktionierendes RIS? Das gibt's tatsächlich!

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 30.03.2004 10:01:55 von michael paap

Peter Bergler wrote:

> Hi Wolfgang Krietsch,
>
> in Deinem Posting vom Tue, 30 Mar 2004 09:28:21 +0200 schreibst Du:
>
>> Blödsinn. Fledermäuse fliegen ja auch ohne Federn.
>
> Sind ja auch keine Vögel.

Ihr meint dieses ganze alogische Zeug nicht wirklich ernst, oder? Bitte
sagt mir, dass das alles ein Scherz ist. Mein Glaube an das Niveau der
Allgemeinbildung in de ist eh' schon ziemlich dahin...

Gruß,
Michael

--
Die Adresse im From existiert, wird aber nicht gelesen. Daher:
Sollte ausnahmsweise eine Mail-Antwort auf ein Posting vonnöten sein,
bitte folgende Adresse verwenden: newsreply@<Absender-Domain>.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 30.03.2004 11:21:22 von Marco Sondermann

michael paap folterte am 30.03.2004 folgende Tasten:

>>> Blödsinn. Fledermäuse fliegen ja auch ohne Federn.
>>
>> Sind ja auch keine Vögel.
>
> Ihr meint dieses ganze alogische Zeug nicht wirklich ernst, oder? Bitte
> sagt mir, dass das alles ein Scherz ist. Mein Glaube an das Niveau der
> Allgemeinbildung in de ist eh' schon ziemlich dahin...

Was meinst du mit de, Dessau?

Marco, *duck und weg*


--
Schulden sind wie Frauen: Hast Du sie einmal am A****, wirst Du sie nie
wieder los.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 30.03.2004 13:38:00 von Wolfgang Krietsch

Peter Bergler <> wrote:

>
>Hi Wolfgang Krietsch,
>
>in Deinem Posting vom Tue, 30 Mar 2004 09:28:21 +0200 schreibst Du:
>
>> Blödsinn. Fledermäuse fliegen ja auch ohne Federn.
>
>Sind ja auch keine Vögel.

Ach nein? Und wie sollen sie sonst fliegen, Du Schlaumeier? Na? Siehste.


Bye

woffi

--
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 30.03.2004 13:38:59 von Wolfgang Krietsch

michael paap <> wrote:

>
>Ihr meint dieses ganze alogische Zeug nicht wirklich ernst, oder? Bitte
>sagt mir, dass das alles ein Scherz ist. Mein Glaube an das Niveau der
>Allgemeinbildung in de ist eh' schon ziemlich dahin...

Wieso? Fledermäuse haben *wirklich* keine Federn!!!1


Bye

woffi

--
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Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 30.03.2004 13:40:27 von Peter Bruells

Wolfgang Krietsch <> writes:

> Peter Bergler <> wrote:
>
> >
> >Hi Wolfgang Krietsch,
> >
> >in Deinem Posting vom Tue, 30 Mar 2004 09:28:21 +0200 schreibst Du:
> >
> >> Blödsinn. Fledermäuse fliegen ja auch ohne Federn.
> >
> >Sind ja auch keine Vögel.
>
> Ach nein? Und wie sollen sie sonst fliegen, Du Schlaumeier? Na? Siehste.


Wie Hunde: Einmal feste gegengetraten und sie fliegen durch die Luft.
Das sind dann die sogeannten fliegenden Hunde.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 30.03.2004 14:29:16 von Peter Bergler

Hi Wolfgang Krietsch,

in Deinem Posting vom Tue, 30 Mar 2004 13:38:00 +0200 schreibst Du:

> >Sind ja auch keine Vögel.
>
> Ach nein?

Nein

> Und wie sollen sie sonst fliegen, Du Schlaumeier? Na? Siehste.

Da hast den Beweis, daß es fliegende Säugetiere gibt. Es ist ja auch nicht
alles was vögelt ein Vogel.

--
Ciao
Pit

Ein funktionierendes RIS? Das gibt's tatsächlich!

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 30.03.2004 14:31:51 von Marco Sondermann

Peter Bruells folterte am 30.03.2004 folgende Tasten:

>>>> Blödsinn. Fledermäuse fliegen ja auch ohne Federn.
>>>
>>>Sind ja auch keine Vögel.
>>
>> Ach nein? Und wie sollen sie sonst fliegen, Du Schlaumeier? Na? Siehste.
>
>
> Wie Hunde: Einmal feste gegengetraten und sie fliegen durch die Luft.
> Das sind dann die sogeannten fliegenden Hunde.

Ich bevorzuge das einspannen in ein Gummiband.
(Ich befürchte, langsam wird wirklich OT)

Marco


--
Der Igel mit viel Winterspeck
spritzt unter'm Rad viel besser weg.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 30.03.2004 14:46:18 von michael paap

Marco Sondermann wrote:

> Ich bevorzuge das einspannen in ein Gummiband.
> (Ich befürchte, langsam wird wirklich OT)

Ach, doch schon so schnell, ja? *g*
Na, um mal aufs Thema zurückzukommen:



Gruß,
Michael

--
Die Adresse im From existiert, wird aber nicht gelesen. Daher:
Sollte ausnahmsweise eine Mail-Antwort auf ein Posting vonnöten sein,
bitte folgende Adresse verwenden: newsreply@<Absender-Domain>.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 30.03.2004 17:15:21 von jawo.usenet.004

"Ulrich Mindrup" <> schrieb ...
>
> Seit wann ist SCO ein Forschungsinstitut?

*Erforschen* die nicht gerade, wie weit sie gehen können?

Wolf 'ursprünglich wollte ich ja was von wegen menschlichem Schwachsinn usw.
schreiben ...' gang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 30.03.2004 18:20:26 von az-deletethis

Peter Bergler <> wrote:

>> Blödsinn. Fledermäuse fliegen ja auch ohne Federn.
>
>Sind ja auch keine Vögel.

Tja, denen hat eben bisher noch keiner gesagt, dass sie ohne Federn
nicht fliegen koennen.
SCNR

Atschuess

Andreas

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 30.03.2004 18:44:57 von Hans-Lothar Werner

Marco Sondermann <> wrote:


>
>>>>> Blödsinn. Fledermäuse fliegen ja auch ohne Federn.
>>>>
>>>> Sind ja auch keine Vögel.
>>>
>>> Ach nein? Und wie sollen sie sonst fliegen, Du Schlaumeier? Na? =

>>> Siehste.
>>
>>
>> Wie Hunde: Einmal feste gegengetraten und sie fliegen durch die Luft.=

>> Das sind dann die sogeannten fliegenden Hunde.
>
> Ich bevorzuge das einspannen in ein Gummiband.
> (Ich befürchte, langsam wird wirklich OT)
>
schon... ;-)

(ist ok - keine Bange)

hlw

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 30.03.2004 22:53:04 von r.kussack

Andreas H. Zappel <> wrote:

> Tja, denen hat eben bisher noch keiner gesagt, dass sie ohne Federn
> nicht fliegen koennen.

Aber jetzt, wo sie's wissen... <kra-batz> <rumms>.
In the Internet, nobody knows that you're a bat.

CNR2,
Renata :)
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 30.03.2004 23:23:27 von spam

Neil Carter wrote:

> Frederic Wenzel wrote:
>
>>Neil Carter wrote:
>>> Generell finde ich, dass diese Rucksack-Gucken-Unsitte in den letzten
>>> Jahren deutlich abgenommen hat. Einer der wenigen Laeden, wo das
>>> wirklich noch so gut wie immer vorkommt und nervt: Conrad Elektronik.
>>
>>-> Berlin?
>>
> Aus eigener Erfahrung: Dortmund und Bremen.

München nicht, selbste wenn ich nichts kaufe trauen sie sich nicht ran.
Aber nachdem ich letztens bei deren Produkten mal wieder auf die Schnautze
geflogen bin, weile Teile gefehlt haben und falsch abgebildet waren geh ich
da eh nur noch sehr ungern hin.

Thomas

--
gnuPG key: 0x012CF58B

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 31.03.2004 08:35:30 von jawo.usenet.004

"Andreas H. Zappel" <> schrieb ...
>
> >> Blödsinn. Fledermäuse fliegen ja auch ohne Federn.
> >
> >Sind ja auch keine Vögel.
>
> Tja, denen hat eben bisher noch keiner gesagt, dass sie ohne Federn
> nicht fliegen koennen.

Hmm, Umkehrschluss: Strauße, Emus, Pinguine ...

Wolf 'womit wir wieder beim Anfang wären' gang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 31.03.2004 18:09:13 von az-deletethis

Wolfgang Jäth <> wrote:

>> >> Blödsinn. Fledermäuse fliegen ja auch ohne Federn.
>> >Sind ja auch keine Vögel.
>> Tja, denen hat eben bisher noch keiner gesagt, dass sie ohne Federn
>> nicht fliegen koennen.
>
>Hmm, Umkehrschluss: Strauße, Emus, Pinguine ...

Stimmt, denen hat eben keiner gesagt, dass sie fliegen koennen. <bg>

Atschuess

Andreas

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 01.04.2004 22:31:26 von michael paap

Wolfgang Jäth wrote:

>> Tja, denen hat eben bisher noch keiner gesagt, dass sie ohne Federn
>> nicht fliegen koennen.
>
> Hmm, Umkehrschluss: Strauße, Emus, Pinguine ...

Huh? Strauße, Emus und Pinguine fliegen ohne Flügel? Oder wie oder was?

> Wolf 'womit wir wieder beim Anfang wären' gang

Da wollten wir doch hin, oder?

Gruß,
Michael

--
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bitte folgende Adresse verwenden: newsreply@<Absender-Domain>.

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 02.04.2004 07:40:48 von jawo.usenet.004

"michael paap" <> schrieb ...
>
> >> Tja, denen hat eben bisher noch keiner gesagt, dass sie ohne Federn
> >> nicht fliegen koennen.
> >
> > Hmm, Umkehrschluss: Strauße, Emus, Pinguine ...
>
> Huh? Strauße, Emus und Pinguine fliegen ohne Flügel? Oder wie oder was?

Was an dem Sinn des Wortes 'Umkehrschluss' ist Dir nicht geläufig?

Wolfgang
--

Re: Darf ich mal in ihren Rucksack gucken?

am 02.04.2004 08:33:42 von michael paap

Wolfgang Jäth wrote:

> "michael paap" <> schrieb ...
>>
>> >> Tja, denen hat eben bisher noch keiner gesagt, dass sie ohne Federn
>> >> nicht fliegen koennen.
>> >
>> > Hmm, Umkehrschluss: Strauße, Emus, Pinguine ...
>>
>> Huh? Strauße, Emus und Pinguine fliegen ohne Flügel? Oder wie oder was?
>
> Was an dem Sinn des Wortes 'Umkehrschluss' ist Dir nicht geläufig?

Das ist nicht fair! Ich bemühe mich verzweifelt, mich an die in diesem
Thread entwickelte Logik anzupassen und dann sowas. Es ist unglaublich,
wie wenig Gutwilligkeit und Anpassungsbereitschaft hierzuthreads
gewürdigt wird.

Gruß,
Michael, schwer enttäuscht

--
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