Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 20:25:07 von Marc Thomas

Hallo Leute,

ich arbeite als Angestellter im öff. Dienst bei einer bayerischen Behörde.
Bei uns wurde jetzt eine Stelle in einer anderen Stadt für einen
EDV-Systembetreuer (in der gleichen Behörde) auschgeschrieben. Ich bin seit
2 Jahren Angestellter in der Systembetreuung mit insgesamt 15 Jahren
Berufserfahrung in der EDV. Also mehr als qualifiziert für den Posten. Mein
Chef wollte mir die Auschreibung der Stelle vorenthalten, da er der Meinung
ist ich könne mich als Angestellter sowieso nicht auf die Beamtenstelle
(mittlerer Dienst) bewerben. Hat er damit etwa recht? Falls ja muss ich mal
nachschauen ob die Judendekrete von 1768 noch Gültigkeit haben oder
vielleicht der Arierparagraph von '39.

Wer kann mir was definitives sagen???

Marc

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 20:46:07 von Marc Thomas

> Was steht denn in der Ausschreibung?

Dass eine Stelle im mittleren Dienst für die EDV-Systemverwaltung zu
besetzen ist. Es steht nicht mal explizit drin dass es sich um eine
Beamtenstelle handelt. Dies wird lediglich durch die formulierung "mittlerer
Dienst" impliziert!

Den genauen Wortlaut kenn ich jetzt auch nicht auswendig. Ist der so
wichtig???

Marc

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 20:57:16 von Rahel Maria Liu

Hi,

Marc Thomas schrieb:

> Also mehr als qualifiziert für den Posten. Mein
> Chef wollte mir die Auschreibung der Stelle vorenthalten,

Sieht wohl eher so aus, als wollte er Dich nicht hergeben ... *g*

> da er der Meinung
> ist ich könne mich als Angestellter sowieso nicht auf die Beamtenstelle
> (mittlerer Dienst) bewerben.

Womit hat er seine Meinung begründet?

*kopfschüttel*

Gruß

Rahel

--
* Rahel Maria Liu * www.SophiasWelt.net * www.MountainArea.com *

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 20:59:14 von Rahel Maria Liu

Hi Marc,

Marc Thomas schrieb:

> Den genauen Wortlaut kenn ich jetzt auch nicht auswendig. Ist der so
> wichtig???

Na ja, wenn da z.B. explizit stehen würde, daß sich nur Beamte
bewerben können, dann wäre das wohl schon wichtig ...

Gruß
Rahel
--
* Rahel Maria Liu * www.SophiasWelt.net * www.MountainArea.com *

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 21:02:37 von Andreas Lenz

On Fri, 26 Mar 2004 20:25:07 +0100, "Marc Thomas" <>
wrote:

>Hallo Leute,
>
>ich arbeite als Angestellter im öff. Dienst bei einer bayerischen Behörde.
>Bei uns wurde jetzt eine Stelle in einer anderen Stadt für einen
>EDV-Systembetreuer (in der gleichen Behörde) auschgeschrieben. Ich bin seit
>2 Jahren Angestellter in der Systembetreuung mit insgesamt 15 Jahren
>Berufserfahrung in der EDV. Also mehr als qualifiziert für den Posten. Mein
>Chef wollte mir die Auschreibung der Stelle vorenthalten, da er der Meinung
>ist ich könne mich als Angestellter sowieso nicht auf die Beamtenstelle
>(mittlerer Dienst) bewerben. Hat er damit etwa recht? Falls ja muss ich mal
>nachschauen ob die Judendekrete von 1768 noch Gültigkeit haben oder
>vielleicht der Arierparagraph von '39.
>
>Wer kann mir was definitives sagen???
>
>Marc
>


Beamtenverhältnis:
das zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn bestehende Dienst-
und Treueverhältnis i.S.d. Art.33 Abs.4 GG. Die Begründung des
Beamtenverhältnisses (sog. Einstellung) stellt einen Unterfall der
Ernennung dar (vgl. §6 Abs.1 Nr.1 BBG).
1) Bei der Begründung des Beamtenverhältnisses gelten folgende
besondere Voraussetzungen:
a) Nach §2 Abs.2 BRRG (§4 BBG, entsprechend LBG) ist die Berufung in
das Beamtenverhältnis nur zulässig zur Wahrnehmung hoheitlicher
Aufgaben oder solcher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des
Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen
übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen
Arbeitsverhältnis stehen (sog. Funktionsvorbehalt). Davon werden vor
allem Aufgaben erfasst, bei denen sich der Staat Ausfälle durch Streik
nicht erlauben kann. Denn für Beamte gilt ein Streikverbot. Dies
rechtfertigt sich daraus, dass kollektive Kampfmaßnahmen geeignet
sind, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu
beeinträchtigen. Das Koalitionsrecht (Art.9 GG) wird immanent durch
die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art.33 Abs.5 GG)
eingeschränkt.

Auch streikähnliche Maßnahmen (»Dienst nach Vorschrift«)
verletzen die Pflicht des Beamten zur vollen Hingabe an den Beruf
(vgl. §54 S.1 BBG). Die Ankündigung eines Beamtenstreiks oder dessen
Vorbereitung (Urabstimmung) stellt eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit dar (OVG Hamburg DVBl. 1989, 215).

b) Die subjektiven Anforderungen an den Bewerber bei Begründung des
Beamtenverhältnisses ergeben sich aus §4 Abs.1 BRRG, (§7 BBG,
entsprechend LBG).

aa) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer Deutscher
i.S.d. Art.116 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften besitzt (§4 Abs.1 Nr.1
BRRG). Einschränkungen für EG-Angehörige sieht §4 Abs.2 BRRG vor, wenn
die Aufgaben eine Wahrnehmung durch einen Deutschen erfordern.

bb) Der Bewerber muss die Gewähr dafür bieten, dass er jederzeit für
die freiheitliche demokratische Grundordnung i.S.d. Grundgesetzes
eintritt (§4 Abs.1 Nr.2 BRRG, Verfassungstreue).

cc) Außerdem muss der Bewerber die erforderliche Vorbildung besitzen
(§4 Abs.1 Nr.3 BRRG).

2) Das Beamtenrecht kennt verschiedene Arten des Beamtenverhältnisses
(vgl. z.B. §3 BRRG):

a) Grundsatz ist das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit für den, der
dauernd Aufgaben i.S.d. Funktionsvorbehalts nach §2 Abs.2 BRRG
wahrnehmen soll.

Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
sind die Erfüllung der allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen,
die Vollendung des 27. Lebensjahres und die Bewährung in einer
Probezeit (vgl. z.B. §9 Abs.1 BBG)

b) Ein Beamtenverhältnis auf Zeit wird mit dem begründet, der auf
bestimmte Dauer für derartige Aufgaben verwendet werden soll (vor
allem Wahlbeamte, z.B. der hauptamtliche Bürgermeister).

c) Das Beamtenverhältnis auf Probe wird begründet, wenn der Beamte
zur späteren Verwendung auf Lebenszeit oder zur Übertragung eines
Amtes mit leitender Funktion eine Probezeit zu absolvieren hat.

Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist spätestens nach fünf
Jahren in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn der Beamte die
beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt (§9 Abs.2 BBG bzw.
Landesrecht).

d) In das Beamtenverhältnis auf Widerruf kann berufen werden, wer den
vorgeschriebenen oder üblichen Vorbereitungsdienst ableisten soll oder
nur nebenbei oder vorübergehend Aufgaben i.S.d. Funktionsvorbehalts
wahrnehmen soll.

3) Beendigung: Das Beamtenverhältnis endet durch Tod, Entlassung,
Eintritt in den Ruhestand, Verlust der Beamtenrechte oder durch
disziplinarrechtliche Entfernung aus dem Dienst (§21 BRRG). Bei
Beamten auf Zeit endet das Beamtenverhältnis außerdem durch
Zeitablauf, bei Wahlbeamten auch durch Abwahl, wenn dies gesetzlich
vorgesehen ist.



MfG
Andreas Lenz

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 21:16:54 von Marc Thomas

Du glaubst aber hoffentlich nicht dass ich jetzt mehr weiss als vor diesem
Paragraphengewitter!

"Andreas Lenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> On Fri, 26 Mar 2004 20:25:07 +0100, "Marc Thomas" <>
> wrote:
>
> >Hallo Leute,
> >
> >ich arbeite als Angestellter im öff. Dienst bei einer bayerischen
Behörde.
> >Bei uns wurde jetzt eine Stelle in einer anderen Stadt für einen
> >EDV-Systembetreuer (in der gleichen Behörde) auschgeschrieben. Ich bin
seit
> >2 Jahren Angestellter in der Systembetreuung mit insgesamt 15 Jahren
> >Berufserfahrung in der EDV. Also mehr als qualifiziert für den Posten.
Mein
> >Chef wollte mir die Auschreibung der Stelle vorenthalten, da er der
Meinung
> >ist ich könne mich als Angestellter sowieso nicht auf die Beamtenstelle
> >(mittlerer Dienst) bewerben. Hat er damit etwa recht? Falls ja muss ich
mal
> >nachschauen ob die Judendekrete von 1768 noch Gültigkeit haben oder
> >vielleicht der Arierparagraph von '39.
> >
> >Wer kann mir was definitives sagen???
> >
> >Marc
> >
>
>
> Beamtenverhältnis:
> das zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn bestehende Dienst-
> und Treueverhältnis i.S.d. Art.33 Abs.4 GG. Die Begründung des
> Beamtenverhältnisses (sog. Einstellung) stellt einen Unterfall der
> Ernennung dar (vgl. §6 Abs.1 Nr.1 BBG).
> 1) Bei der Begründung des Beamtenverhältnisses gelten folgende
> besondere Voraussetzungen:
> a) Nach §2 Abs.2 BRRG (§4 BBG, entsprechend LBG) ist die Berufung in
> das Beamtenverhältnis nur zulässig zur Wahrnehmung hoheitlicher
> Aufgaben oder solcher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des
> Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen
> übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen
> Arbeitsverhältnis stehen (sog. Funktionsvorbehalt). Davon werden vor
> allem Aufgaben erfasst, bei denen sich der Staat Ausfälle durch Streik
> nicht erlauben kann. Denn für Beamte gilt ein Streikverbot. Dies
> rechtfertigt sich daraus, dass kollektive Kampfmaßnahmen geeignet
> sind, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu
> beeinträchtigen. Das Koalitionsrecht (Art.9 GG) wird immanent durch
> die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art.33 Abs.5 GG)
> eingeschränkt.
>
> Auch streikähnliche Maßnahmen (»Dienst nach Vorschrift«)
> verletzen die Pflicht des Beamten zur vollen Hingabe an den Beruf
> (vgl. §54 S.1 BBG). Die Ankündigung eines Beamtenstreiks oder dessen
> Vorbereitung (Urabstimmung) stellt eine Gefahr für die öffentliche
> Sicherheit dar (OVG Hamburg DVBl. 1989, 215).
>
> b) Die subjektiven Anforderungen an den Bewerber bei Begründung des
> Beamtenverhältnisses ergeben sich aus §4 Abs.1 BRRG, (§7 BBG,
> entsprechend LBG).
>
> aa) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer Deutscher
> i.S.d. Art.116 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen
> Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften besitzt (§4 Abs.1 Nr.1
> BRRG). Einschränkungen für EG-Angehörige sieht §4 Abs.2 BRRG vor, wenn
> die Aufgaben eine Wahrnehmung durch einen Deutschen erfordern.
>
> bb) Der Bewerber muss die Gewähr dafür bieten, dass er jederzeit für
> die freiheitliche demokratische Grundordnung i.S.d. Grundgesetzes
> eintritt (§4 Abs.1 Nr.2 BRRG, Verfassungstreue).
>
> cc) Außerdem muss der Bewerber die erforderliche Vorbildung besitzen
> (§4 Abs.1 Nr.3 BRRG).
>
> 2) Das Beamtenrecht kennt verschiedene Arten des Beamtenverhältnisses
> (vgl. z.B. §3 BRRG):
>
> a) Grundsatz ist das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit für den, der
> dauernd Aufgaben i.S.d. Funktionsvorbehalts nach §2 Abs.2 BRRG
> wahrnehmen soll.
>
> Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
> sind die Erfüllung der allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen,
> die Vollendung des 27. Lebensjahres und die Bewährung in einer
> Probezeit (vgl. z.B. §9 Abs.1 BBG)
>
> b) Ein Beamtenverhältnis auf Zeit wird mit dem begründet, der auf
> bestimmte Dauer für derartige Aufgaben verwendet werden soll (vor
> allem Wahlbeamte, z.B. der hauptamtliche Bürgermeister).
>
> c) Das Beamtenverhältnis auf Probe wird begründet, wenn der Beamte
> zur späteren Verwendung auf Lebenszeit oder zur Übertragung eines
> Amtes mit leitender Funktion eine Probezeit zu absolvieren hat.
>
> Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist spätestens nach fünf
> Jahren in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn der Beamte die
> beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt (§9 Abs.2 BBG bzw.
> Landesrecht).
>
> d) In das Beamtenverhältnis auf Widerruf kann berufen werden, wer den
> vorgeschriebenen oder üblichen Vorbereitungsdienst ableisten soll oder
> nur nebenbei oder vorübergehend Aufgaben i.S.d. Funktionsvorbehalts
> wahrnehmen soll.
>
> 3) Beendigung: Das Beamtenverhältnis endet durch Tod, Entlassung,
> Eintritt in den Ruhestand, Verlust der Beamtenrechte oder durch
> disziplinarrechtliche Entfernung aus dem Dienst (§21 BRRG). Bei
> Beamten auf Zeit endet das Beamtenverhältnis außerdem durch
> Zeitablauf, bei Wahlbeamten auch durch Abwahl, wenn dies gesetzlich
> vorgesehen ist.
>
>
>
> MfG
> Andreas Lenz

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 21:17:54 von Andreas Lenz

On Fri, 26 Mar 2004 21:16:54 +0100, "Marc Thomas" <>
wrote:

>Du glaubst aber hoffentlich nicht dass ich jetzt mehr weiss als vor diesem
>Paragraphengewitter!
>

Dann stelle Deine Frage besser in der Heimwerker-Group.

MfG
Andreas Lenz

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 21:18:12 von Marc Thomas

Na wenn das so explizit drin stehen würde hätte ich weniger Kopfschmerzen
deswegen ....


"Rahel Maria Liu" <> schrieb im Newsbeitrag
news:c4222h$g8$
> Hi Marc,
>
> Marc Thomas schrieb:
>
> > Den genauen Wortlaut kenn ich jetzt auch nicht auswendig. Ist der so
> > wichtig???
>
> Na ja, wenn da z.B. explizit stehen würde, daß sich nur Beamte
> bewerben können, dann wäre das wohl schon wichtig ...
>
> Gruß
> Rahel
> --
> * Rahel Maria Liu * www.SophiasWelt.net * www.MountainArea.com *
>

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 21:20:49 von Marc Thomas

> Womit hat er seine Meinung begründet?


tss tss.. na mit der typischen Beamtenbegründung "Quod licet lovi, non
licet bovi"

Was ein Beamter darf, darf der dumme Angestelle noch lange nicht!

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 21:26:40 von Marc Thomas

> Dann stelle Deine Frage besser in der Heimwerker-Group.


Das sind die Antworten, die man hier erwarten kann ... kann's sein dass du
Beamter bist ....?

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 22:11:26 von Holger Pollmann

"Marc Thomas" <> schrieb:

>> Womit hat er seine Meinung begründet?
>
> tss tss.. na mit der typischen Beamtenbegründung "Quod licet
> lovi, non licet bovi"

Das heißt immer noch Iovi, also mit einem großen i. Kommt nämlich von
Iuppiter.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 22:13:31 von Holger Pollmann

"Marc Thomas" <> schrieb:

>> Dann stelle Deine Frage besser in der Heimwerker-Group.
>
> Das sind die Antworten, die man hier erwarten kann ... kann's sein
> dass du Beamter bist ....?

Ich stimme mit seiner Aussage nicht unbedingt überein udn halte auch
seine Ausführungen für eher wenig hilfreich als Antwort auf deine
Fragestellung, aber... wir sind hier in einer Rechtsnewsgroup. Was
erwartest du? Lebensmeinungen? Wenn du keine rechtliche Frage hast, ist
das hier die falsche Gruppe.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 22:37:37 von Marc Thomas

>
> Das heißt immer noch Iovi, also mit einem großen i. Kommt nämlich von
> Iuppiter.
>

ja das is auch immens sachdienlich ... danke .....

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 22:39:15 von Andreas Froehlich

Marc Thomas wrote:
>>Was steht denn in der Ausschreibung?
>
>
> Dass eine Stelle im mittleren Dienst für die EDV-Systemverwaltung zu
> besetzen ist. Es steht nicht mal explizit drin dass es sich um eine
> Beamtenstelle handelt. Dies wird lediglich durch die formulierung "mittlerer
> Dienst" impliziert!
>

Also ich gehe dann davon aus, daß der Arbeitgeber für diese Stelle eben
einen Beamten haben will. Vielleicht um die EDV auch im Falle eines
Streiks funktionsfähig zu halten.

Andreas

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 22:43:05 von Holger Pollmann

"Marc Thomas" <> schrieb:

>> Das heißt immer noch Iovi, also mit einem großen i. Kommt nämlich
>> von Iuppiter.
>
> ja das is auch immens sachdienlich ... danke .....

Sorry, du hast natürlich recht.

Gegen deine Polemik nimmt sich meine Kritik an deiner verstümmelten
Wiedergabe eines Zitats wie Fliegendreck aus. Ich bitte dich vielmals
um Verzeihung.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 22:47:29 von Marc Thomas

> Was erwartest du? Lebensmeinungen?> Wenn du keine rechtliche Frage hast,
ist
> das hier die falsche Gruppe.


ne ne, das is schon die richtige Gruppe. Es sind nur die falschen die auf
die übrigens schon im Betreff treffend formulierte Frage auf eine Art und
Weise antworten, mit der niemand was anfangen kann. Die Frage als solches
IST eine rechtliche, schliesslich kommt dér Begriff 'rechtens' drin vor.
Was ich erwarte? Schau Dir die Frage an. Ein einfaches Ja oder Nein reicht
mir völlig. Sinnlose spekulationen, dumpfe Diskussionen wie diese oder Leute
die eher Rechtschreibfehler kommentieren als sachlich zu antworten, eher
nicht. Ich hoffe ich hab kein Komma vergessen, sonst geht's wieder los ...

Danke nochmals ...

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 22:57:26 von Rahel Maria Liu

Hi,

Andreas Froehlich schrieb:

> Also ich gehe dann davon aus, daß der Arbeitgeber für diese Stelle eben
> einen Beamten haben will. Vielleicht um die EDV auch im Falle eines
> Streiks funktionsfähig zu halten.

Aber es heißt doch noch lange nicht, daß nicht auch ein urspr.
Angestellter für diese Stelle verbeamtet werden _könnte_. Insofern
zieht Dein Argument m.E. nicht.

Gruß
Rahel
--
* Rahel Maria Liu * www.SophiasWelt.net * www.MountainArea.com *

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 22:59:15 von Marc Thomas

> Aber es heißt doch noch lange nicht, daß nicht auch ein urspr.
> Angestellter für diese Stelle verbeamtet werden _könnte_. Insofern
> zieht Dein Argument m.E. nicht.


Genau ...

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 23:12:03 von Andreas Froehlich

Rahel Maria Liu wrote:
> Hi,
>
> Andreas Froehlich schrieb:
>
>> Also ich gehe dann davon aus, daß der Arbeitgeber für diese Stelle
>> eben einen Beamten haben will. Vielleicht um die EDV auch im Falle
>> eines Streiks funktionsfähig zu halten.
>
>
> Aber es heißt doch noch lange nicht, daß nicht auch ein urspr.
> Angestellter für diese Stelle verbeamtet werden _könnte_. Insofern zieht
> Dein Argument m.E. nicht.
>

Das geht aber nicht so ohne weiteres. Zum einen ist da ein Höchstalter
von IMHO 25 Jahren und dann braucht er auch eine entsprechende
Ausbildung (IMHO 2 Jahre im Mittleren Dienst) und Prüfung. Der OP ist
erst zwei Jahre im öffentlichen Dienst und hat damit vermutlich noch
nicht einmal den AL1.

Übrigens muß er als bayerischer Beamter 1,5 Stunden und vermutlich ab
September 3,5 Stunden mehr arbeiten als ein Angestellter. Vielleicht
auch ein Grund, warum sein Arbeitgeber einen Beamten will.

Andreas

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 23:22:25 von Rahel Maria Liu

Hallo Andreas,

Andreas Froehlich schrieb:

> Das geht aber nicht so ohne weiteres.

Das habe ich auch nicht behauptet ... Normalerweise steht in
Stellenanzeigen für Beamtenstellen das Wesentlichste an solchen
Voraussetzungen drin.

> Zum einen ist da ein Höchstalter
> von IMHO 25 Jahren

Du meinst, Mindestalter? In dem von Andreas Lenz geposteten Text stand
ein Mindestalter von 27 Jahren, obwohl ich persönlich bezweifle, daß
das grundsätzlich und für alle Fälle gilt. Denn es werden ja auch
junge Lehrer schon verbeamtet. Ich bezweifle, daß die immer schon 27
Jahre alt sind (habe aber gerade kein konkretes Beispiel zur Hand).

> und dann braucht er auch eine entsprechende
> Ausbildung (IMHO 2 Jahre im Mittleren Dienst

Wo steht das?

Gruß
Rahel
--
* Rahel Maria Liu * www.SophiasWelt.net * www.MountainArea.com *

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 23:26:12 von Marc Thomas

> Das geht aber nicht so ohne weiteres. Zum einen ist da ein Höchstalter
> von IMHO 25 Jahren und dann braucht er auch eine entsprechende
> Ausbildung (IMHO 2 Jahre im Mittleren Dienst) und Prüfung. Der OP ist
> erst zwei Jahre im öffentlichen Dienst und hat damit vermutlich noch
> nicht einmal den AL1.
>
> Übrigens muß er als bayerischer Beamter 1,5 Stunden und vermutlich ab
> September 3,5 Stunden mehr arbeiten als ein Angestellter. Vielleicht
> auch ein Grund, warum sein Arbeitgeber einen Beamten will.

Darum geht es doch gar nicht. Mal abgesehen von der Tatsache, dass
Angestellte bis ca. Ende 30 verbeamtet werden können und abgesehen davon
dass ich alle fachlichen Vorraussetzungen für die Stelle haben muss, da ich
eine solche ja zur Zeit besetze, eben 'nur' als Angestellter und an einem
anderen Ort, geht es doch darum ob man es verhindern kann, dass ich mich auf
diese Stelle bewerbe und die Bewerbung berücksichtigt werden muss!

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 23:34:37 von Rahel Maria Liu

Hi,

Marc Thomas schrieb:

> ob man es verhindern kann, dass ich mich auf
> diese Stelle bewerbe

Wer? Man?
Schick doch Deine Bewerbung ab, wenn in der Anzeige nicht ausdrücklich
bestimmte Kriterien genannt sind, die Du nicht erfüllst, und gut ist.

> und die Bewerbung berücksichtigt werden muss!

Das entscheidet derjenige, der für die Auswahl zuständig ist, ob er
Deine Bewerbung gleich auf Ablage P legt (aus welchen Gründen immer) -
und dann würdest Du irgendwann einen freundlichen Brief bekommen, daß
man sich für einen anderen Bewerber entschieden hat. Fettisch. Da
kannst Du eh nichts gegen machen. Mit Deinem jetzigen Arbeitgeber und
seiner Meinung hat das auf jeden Fall nichts zu tun, falls Du darauf
hinaus willst.

Gruß
Rahel
--
* Rahel Maria Liu * www.SophiasWelt.net * www.MountainArea.com *

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 26.03.2004 23:42:31 von Marc Thomas

> Wer? Man?
> Schick doch Deine Bewerbung ab, wenn in der Anzeige nicht ausdrücklich
> bestimmte Kriterien genannt sind, die Du nicht erfüllst, und gut ist.
>
> > und die Bewerbung berücksichtigt werden muss!
>
> Das entscheidet derjenige, der für die Auswahl zuständig ist, ob er
> Deine Bewerbung gleich auf Ablage P legt (aus welchen Gründen immer) -
> und dann würdest Du irgendwann einen freundlichen Brief bekommen, daß
> man sich für einen anderen Bewerber entschieden hat. Fettisch. Da
> kannst Du eh nichts gegen machen. Mit Deinem jetzigen Arbeitgeber und
> seiner Meinung hat das auf jeden Fall nichts zu tun, falls Du darauf
> hinaus willst.


Wer? ... Der Freistaat Bayern.

Weist Du wie's bei der bayerischen Polizeibehörde zugeht? Da machst Du
keinen Furz ohne dass ein Beamter hinter Dir steht und guckt welche Farbe
der hat .. soll heissen, eine Bewerbung die nicht Rechtens ist würde, da sie
auf dem sog. Dienstweg eingereicht werden muss nicht einmal das Haus
verlassen, weil der Herr Beamte im Direktionsbüro sein Veto einlegt und dir
die Bewerbung wieder auf deinen Schreibtisch legt, mit dem Kommentar ''des
geht bei uns ned, weil mir san mir ..."

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 00:01:24 von Rupert Haselbeck

Rahel Maria Liu schrieb:

>> Zum einen ist da ein Höchstalter
>> von IMHO 25 Jahren
>=20
> Du meinst, Mindestalter? In dem von Andreas Lenz geposteten Text stan=
d
> ein Mindestalter von 27 Jahren, obwohl ich persönlich bezweifle, da=
ß
> das grundsätzlich und für alle Fälle gilt.

Nein, er meinte sicherlich "Höchstalter"!
Was du mit den 27 Jahren meinst, das ist das Alter, ab dem frühestens=
=20
die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgen soll. Vorher ist man=20=

normalerweise Beamter auf Probe.
Ja, und man braucht natürlich eine spezielle Ausbildung, um zum Beamt=
en=20
ernannt werden zu können. Aber bewerben kann sich jeder...

MfG
Rupert

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 00:39:05 von Rahel Maria Liu

Marc Thomas schrieb:

> Weist Du wie's bei der bayerischen Polizeibehörde zugeht? Da machst Du
> keinen Furz ohne dass ein Beamter hinter Dir steht und guckt welche Farbe
> der hat ..

Verstoß gegen GG § 2
--
* Rahel Maria Liu * www.SophiasWelt.net * www.MountainArea.com *

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 02:29:23 von Holger Pollmann

Rahel Maria Liu <> schrieb:

>> Weist Du wie's bei der bayerischen Polizeibehörde zugeht? Da
>> machst Du keinen Furz ohne dass ein Beamter hinter Dir steht und
>> guckt welche Farbe der hat ..
>
> Verstoß gegen GG § 2

Was ist das für ein Gesetz,d as sich GG abkürzt und (nur) Paragraphen
hat?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 02:41:07 von Rahel Maria Liu

Hi,

Holger Pollmann schrieb:

>>Verstoß gegen GG § 2
>
>
> Was ist das für ein Gesetz,d as sich GG abkürzt und (nur) Paragraphen
> hat?

O.k., ich hatte es schon direkt nach dem Posten gemerkt, daß statt '§'
'Art.' hätte stehen müssen, hatte aber keinen Bock zum Korrigieren
bzw. Canceln gehabt, da ich den juristischen Wert meines Postings
nicht so sonderlich hoch bewertet hatte ... Aber ich freue mich
natürlich, daß Du das anders siehst ... :-P

Gruß
Rahel

--
* Rahel Maria Liu * www.SophiasWelt.net * www.MountainArea.com *

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 07:32:34 von Andreas Froehlich

Rahel Maria Liu wrote:

>> Zum einen ist da ein Höchstalter von IMHO 25 Jahren
>
>
> Du meinst, Mindestalter? In dem von Andreas Lenz geposteten Text stand
> ein Mindestalter von 27 Jahren, obwohl ich persönlich bezweifle, daß das
> grundsätzlich und für alle Fälle gilt. Denn es werden ja auch junge
> Lehrer schon verbeamtet. Ich bezweifle, daß die immer schon 27 Jahre alt
> sind (habe aber gerade kein konkretes Beispiel zur Hand).

Nein, die von Dir angesprochenen 27 Jahre sind das Mindestalter zur
Ernennung eines Beamten auf *Lebenszeit*

Ich habe jetzt leider die Laufbahnverordnung des mittleren bayerischen
Polizeidienstes nicht gefunden und nehme daher als Anhaltspunkt die
Bundeslaufbahnverordnung.

$ 14 Abs. 2:

(2) Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bis zu einem
Höchstalter von 32 Jahren, bei schwerbehinderten Menschen bis zu einem
Höchstalter von 40 Jahren zulässig.

>> und dann braucht er auch eine entsprechende Ausbildung (IMHO 2 Jahre
>> im Mittleren Dienst
>
>
> Wo steht das?

§ 20:

BLV 1978 § 20 Vorbereitungsdienst
(1) Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel zwei Jahre; er soll
diese Dauer nichtüberschreiten.

Andreas

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 07:38:33 von Andreas Froehlich

Marc Thomas wrote:

>>Das geht aber nicht so ohne weiteres. Zum einen ist da ein Höchstalter
>>von IMHO 25 Jahren und dann braucht er auch eine entsprechende
>>Ausbildung (IMHO 2 Jahre im Mittleren Dienst) und Prüfung. Der OP ist
>>erst zwei Jahre im öffentlichen Dienst und hat damit vermutlich noch
>>nicht einmal den AL1.
>>
>>Übrigens muß er als bayerischer Beamter 1,5 Stunden und vermutlich ab
>>September 3,5 Stunden mehr arbeiten als ein Angestellter. Vielleicht
>>auch ein Grund, warum sein Arbeitgeber einen Beamten will.
>
>
> Darum geht es doch gar nicht. Mal abgesehen von der Tatsache, dass
> Angestellte bis ca. Ende 30 verbeamtet werden können

IMHO aber nur als Schwerbehinderter, davon hast Du aber bisher nichts
erwähnt.

> und abgesehen davon
> dass ich alle fachlichen Vorraussetzungen für die Stelle haben muss, da ich
> eine solche ja zur Zeit besetze, eben 'nur' als Angestellter und an einem
> anderen Ort, geht es doch darum ob man es verhindern kann, dass ich mich auf
> diese Stelle bewerbe und die Bewerbung berücksichtigt werden muss!
>

Nein, an einer Bewerbung kann Dich, wie Rahel schon geschrieben hat,
niemand hindern.

Andreas

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 09:17:48 von Gerhard Faehling

"Marc Thomas" schrieb:

> > Was erwartest du? Lebensmeinungen?> Wenn du keine rechtliche Frage
> > hast, ist das hier die falsche Gruppe.
>
> [...] Was ich erwarte? Schau Dir die
> Frage an. Ein einfaches Ja oder Nein reicht mir völlig. Sinnlose
> spekulationen, dumpfe Diskussionen wie diese oder Leute die eher
> Rechtschreibfehler kommentieren als sachlich zu antworten, eher
> nicht. Ich hoffe ich hab kein Komma vergessen, sonst geht's wieder
> los ...

Du bist in der falschen Gruppe. Hier ist keine Rechtsberatungsgruppe
(das darf hier gar nicht erfolgen) und hier ist keine Ja/Nein-Gruppe.
Das hier ist eine Diskussionsgruppe. Und über welche Belange hier
diskutiert wird, bestimmt nun mal nicht der OP - der gibt mit seinem
Ursprungsposting höchstens eine Richtung vor.

Ciao

Gerhard

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 09:20:42 von Christian Konrad

Andreas Froehlich schrieb:
> Marc Thomas wrote:
> >
> > Darum geht es doch gar nicht. Mal abgesehen von der Tatsache, dass
> > Angestellte bis ca. Ende 30 verbeamtet werden können
>
> IMHO aber nur als Schwerbehinderter, davon hast Du aber bisher nichts
> erwähnt.

Nein. Jeder Dienstherr kann zwar unterschiedliche Regelungen haben, aber
als Faustregel kann man schon "um die 40" sagen. Z.B.


Frank

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 09:28:00 von Andreas Froehlich

Frank Haug wrote:

> Andreas Froehlich schrieb:
>
>>Marc Thomas wrote:
>>
>>>Darum geht es doch gar nicht. Mal abgesehen von der Tatsache, dass
>>>Angestellte bis ca. Ende 30 verbeamtet werden können
>>
>>IMHO aber nur als Schwerbehinderter, davon hast Du aber bisher nichts
>>erwähnt.
>
>
> Nein. Jeder Dienstherr kann zwar unterschiedliche Regelungen haben, aber
> als Faustregel kann man schon "um die 40" sagen. Z.B.
>
>

Ich zitiere mal:

*Lehrer* *sollen* in *Nordrhein-Westfalen* *künftig* bis zum Alter von
45 Jahren als Beamte werden können. Dies sieht ein erster Entwurf einer
neuen Laufbahnverordnung vor, die am Donnerstag in Düsseldorf bekannt
geworden ist. Das Höchstalter für die Verbeamtung lag bislang bei 35 Jahren.

Also erstens geht es hier um *Lehrer*
zweitens um Nordrhein-Westfalen (und nicht Bayern)
dritten ist das erst geplant (sollen künftig)

Andreas

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 10:18:08 von Christian Konrad

Andreas Froehlich schrieb:
> Frank Haug wrote:
> > Nein. Jeder Dienstherr kann zwar unterschiedliche Regelungen haben, aber
> > als Faustregel kann man schon "um die 40" sagen. Z.B.
> >
> >
> Ich zitiere mal:
>
> *Lehrer* *sollen* in *Nordrhein-Westfalen* *künftig* bis zum Alter von
> 45 Jahren als Beamte werden können. Dies sieht ein erster Entwurf einer
> neuen Laufbahnverordnung vor, die am Donnerstag in Düsseldorf bekannt
> geworden ist. Das Höchstalter für die Verbeamtung lag bislang bei 35 Jahren.

Und ich ergänze, was Du "vergessen" hast zu zitieren:
"Hintergrund ist nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft NRW (GEW), dass in den vergangenen Jahren viele
Lehramtsbewerber in andere Bundesländer abgewandert seien, weil dort bis
45 oder 50 verbeamtet werde."

> Also erstens geht es hier um *Lehrer*

Deshalb wies ich daraufhin, dass das je nach Dienstherr unterschiedlich
ist. Bei Kommunalbeamten ist die Grenze übrigens ähnlich hoch.

> zweitens um Nordrhein-Westfalen (und nicht Bayern)

In Bayern sind's dann wohl 45 oder 50 Jahre...

> dritten ist das erst geplant (sollen künftig)

Und bis jetzt sind's 35 Jahre, was immer noch mehr ist, als Du
zugestehen wolltest. Ich wiederhole mich:
1. Es kommt auf den Dienstherr an.
2. "um die 40 Jahre" ist die Fausformel.

Frank

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 12:43:56 von Andreas Lenz

On Fri, 26 Mar 2004 22:47:29 +0100, "Marc Thomas" <>
wrote:

>> Was erwartest du? Lebensmeinungen?> Wenn du keine rechtliche Frage hast,
>ist
>> das hier die falsche Gruppe.
>
>
>ne ne, das is schon die richtige Gruppe. Es sind nur die falschen die auf
>die übrigens schon im Betreff treffend formulierte Frage auf eine Art und
>Weise antworten, mit der niemand was anfangen kann. Die Frage als solches
>IST eine rechtliche, schliesslich kommt dér Begriff 'rechtens' drin vor.
>Was ich erwarte? Schau Dir die Frage an. Ein einfaches Ja oder Nein reicht
>mir völlig. Sinnlose spekulationen, dumpfe Diskussionen wie diese oder Leute
>die eher Rechtschreibfehler kommentieren als sachlich zu antworten, eher
>nicht. Ich hoffe ich hab kein Komma vergessen, sonst geht's wieder los ...
>
>Danke nochmals ...
>


Du hast eine juristische Antwort bekommen. Wenn Du damit überfordert
bist, geh zum Anwalt, aber suche die Unzulänglichkeit nicht bei dem,
der Dir antwortet.

MfG
Andreas Lenz

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 13:23:19 von christian.schultz70

"Marc Thomas" <>...
> ich arbeite als Angestellter im öff. Dienst bei einer bayerischen Behörde.
....
> Mein
> Chef wollte mir die Auschreibung der Stelle vorenthalten, da er der Meinung
> ist ich könne mich als Angestellter sowieso nicht auf die Beamtenstelle
> (mittlerer Dienst) bewerben. Hat er damit etwa recht? Falls ja muss ich mal
> nachschauen ob die Judendekrete von 1768 noch Gültigkeit haben oder
> vielleicht der Arierparagraph von '39.

Nach Lesen des gesamten Threads einschliesslich Deines etwas
eigenartigen Antwort-Tonfalls möchte ich Dir (besser : anderen
Interessierten...) dazu mal folgendes Kund tun :

(allerdings frage ich mich, was Du die zwei Jahre da wirklich gemacht
hast... von öffentlichem Dienstrecht hast Du anscheinend recht wenig
mitbekommen...)

Diese "andere" Stadt bzw. die Behörde in der Du arbeitest (es ist zu
unpräzise formuliert) hat einen Haushaltsplan - wie jede Kommune oder
Landesbehörde. Ein Teil dessen ist der Personal- bzw. Stellenplan. In
dem ist jede Stelle entsprechend beschrieben und vor allem (!)
angegeben, woher ggf. die Mittel für diese Stelle herkommen... (das
ganze ist teilweie Landesrecht, entschuldige ggf. Bayrisches
Exotisches)

Da steht unter anderem ggf drin, ob die Stelle nur von einem Beamten
oder einem Angestellten besetzt werden darf. Darüberhinaus gibt es
andere rechtliche (!) Gründe, einen Beamten einem Angestellten
vorzuziehen genauso wie andersrum , zB Stellenbesetzungsstopps,
finanzkalkulatorische Gründe, hoheitliche Besetzungspflicht mit
Beamten usw. ... außerdem wird man ihn leichter wieder los (Stichwort
Versetzung) falls er nix taugt.

Die Formulierung "mittlerer Dienst" deutet auf genau sowas (eine
Beamtenstelle) hin !

Gemischt ausgeschriebene Stellen erkennst Du an der angegebenen
Bezahlung (zB "A10 bzw. BAT 4b").

Außerdem : woher weisst Du, das Du besser qualifiziert bist ? Gab es
ein Auswahlverfahren ?
Es gibt Beamte des technischen Dienstes ! Diese haben (allerdings
vorzugsweise im gehobenen und höheren Dienst) mindestens ein
Fachhhochschulstudium und eine zusätzliche (bis zu 18 Monate lange)
Zusazuausbildung hinter sich (z.B.Architekten, Bau- und
Vermessungsingenieure, Stadtplaner, Lehrer, Rechtsanwälte usw). Selbst
Feuerwehrleute (mittlerer Dienst!!) sind technische Beamte mit einer
zusätzlichen zuvor abgeschlossenen Berufsausbildung (plus
Laufbahnausbildung), ebenso vergleichbar sind Bundeswehrsoldaten.

Alle vorgenannten können also durchaus auch bereits eine grosse
Berufserfahrung gewonnen haben.

> Wer kann mir was definitives sagen???

Dein Personalamt bzw. Personalressort/dezernat und - anschliessend ! -
Dein Personalrat

Bewirb Dich einfach (oder ruf doch mal da an und frag ...) oder frag
Dich mal warum Dein Chef Dir die Bewerbung nicht geben wollte ;-)

Chris

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 13:26:10 von Andreas Froehlich

Sorry, aber jetzt habe ich keine Lust mehr...

Du willst in Bayern Beamter werden (kein Lehrer)
Ich habe Dir (bzw. Rahel) die gesetzliche Altersgrenze von 32 Jahren in
Bayern genannt mit der Gesetzesgrundlage (LBV).

Glaubs oder laß es bleiben

Andreas

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 15:28:21 von michael paap

Marc Thomas wrote:

> ne ne, das is schon die richtige Gruppe. Es sind nur die falschen die auf
> die übrigens schon im Betreff treffend formulierte Frage auf eine Art und
> Weise antworten, mit der niemand was anfangen kann. Die Frage als solches
> IST eine rechtliche, schliesslich kommt dér Begriff 'rechtens' drin vor.
> Was ich erwarte? Schau Dir die Frage an. Ein einfaches Ja oder Nein reicht
> mir völlig. Sinnlose spekulationen, dumpfe Diskussionen wie diese oder Leute
> die eher Rechtschreibfehler kommentieren als sachlich zu antworten, eher
> nicht. Ich hoffe ich hab kein Komma vergessen, sonst geht's wieder los ...

*PLONK*

Michael

--
Die Adresse im From existiert, wird aber nicht gelesen. Daher:
Sollte ausnahmsweise eine Mail-Antwort auf ein Posting vonnöten sein,
bitte folgende Adresse verwenden: newsreply@<Absender-Domain>.

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 19:51:04 von Rahel Maria Liu

Hi,

Andreas Froehlich schrieb:

>> Nein. Jeder Dienstherr kann zwar unterschiedliche Regelungen haben, aber
>> als Faustregel kann man schon "um die 40" sagen. Z.B.
>>

Ich vermute jetzt auch hier mal, daß es wieder sehr beschränkt auf
irgendetwas ist.

> Ich zitiere mal:
>
> *Lehrer* *sollen* in *Nordrhein-Westfalen* *künftig* bis zum Alter von
> 45 Jahren als Beamte werden können. Dies sieht ein erster Entwurf einer
> neuen Laufbahnverordnung vor, die am Donnerstag in Düsseldorf bekannt
> geworden ist. Das Höchstalter für die Verbeamtung lag bislang bei 35
> Jahren.
>
> Also erstens geht es hier um *Lehrer*
> zweitens um Nordrhein-Westfalen (und nicht Bayern)
> dritten ist das erst geplant (sollen künftig)

Und viertens können Professoren bis ca. 53 als Beamte auf Lebenszeit
(erste Beamtenstelle) eingestellt werden ... (habe jetzt leider keinen
Link dafür, irgendjemand sonst hier?)

Gruß
Rahel
--
* Rahel Maria Liu * www.SophiasWelt.net * www.MountainArea.com *

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 19:52:55 von Rahel Maria Liu

Hi,

Rupert Haselbeck schrieb:

> Nein, er meinte sicherlich "Höchstalter"!

Gilt als nur für Beamte im "mittleren Dienst"? Oder nur im Freistaat?
Oder beides?

Gruß
Rahel
--
* Rahel Maria Liu * www.SophiasWelt.net * www.MountainArea.com *

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 27.03.2004 23:11:19 von Rupert Haselbeck

Rahel Maria Liu schrieb:

>> Nein, er meinte sicherlich "Höchstalter"!
>=20
> Gilt als nur für Beamte im "mittleren Dienst"? Oder nur im Freistaa=
t?
> Oder beides?

Das gilt für alle Beamten und es gilt nicht nur im Freistaat (Bayern=20=

oder Sachsen?), wobei sich aber die Einzelheiten, und die Ausnahmen, in=
=20
den einzelnen Ländern durchaus unterscheiden. Das=20
Beamtenrechtsrahmengesetz gibt zwar einen teilweise recht engen Rahmen=20=

dessen vor, was die Länder hinsichtlich ihrer Beamten zu tun und zu=20=

lassen haben, aber die Landesbeamtengesetze und die jeweiligen=20
Laufbahnverordnungen können viele Einzelheiten landesspezifisch regel=
n.

MfG
Rupert

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 29.03.2004 03:54:08 von Ralf Gebert

Marc Thomas schrieb:


> Was ich erwarte? Schau Dir die Frage an. Ein einfaches Ja oder Nein reicht
> mir völlig.

Ja.

Gruss
Ralli

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 29.03.2004 19:56:45 von Klaus Opel

Hallo Marc,

>Hat er damit etwa recht? Falls ja muss ich mal
>nachschauen ob die Judendekrete von 1768 noch Gültigkeit haben oder
>vielleicht der Arierparagraph von '39.

bei jemandem, der so argumentiert, hat er mit Sicherheit recht.

Klaus

--
1.

2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
ersetze den local part meiner Adresse durch was anderes

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 29.03.2004 20:17:28 von Klaus Opel

Hallo Marc,

>Du glaubst aber hoffentlich nicht dass ich jetzt mehr weiss als vor diesem
>Paragraphengewitter!

Dein TOFU zeigt in meinen Augen, dass Du nicht mal in der Lage bist,
Outlook Express zu bedienen -> Disqualifikation als Systemadministrator.

Dein Unverständnis hinsichtlich der Beschreibung der statusrechtlichen
Besonderheiten eines Dienstverhältnisses als Beamter zeigt, dass Du kein
Hintergrundwissen über verwaltungsrechtliche Abläufe hast -> Disqualifi-
kation als Beamter (zumindest was den Einstieg ohne Laufbahnausbildung
angeht).

Klaus

--
1.

2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
ersetze den local part meiner Adresse durch was anderes

Re: Bewerbung eines Angestellten auf eine Beamtenstelle rechtens???

am 29.03.2004 23:43:05 von Bernhard Muenzer

"Marc Thomas" <> writes:
> Du glaubst aber hoffentlich nicht dass ich jetzt mehr weiss als vor diesem
> Paragraphengewitter!

Dann hast Du als Quereinsteiger in den Beamtendienst wenig Aussichten.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA "]^3))for(u=_=l=0;79-
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