Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 30.04.2004 17:53:26 von Patrik Schumann

Ich bekam einen Mahnbescheid, dem ich ingesamt widersprechen werde. Kommt es
dann zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung, oder kann der Mahner auch
wieder einen Rückzieher machen? (Also blöffen)
Danke
Gruß Patrik

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 30.04.2004 17:55:41 von Holger Pollmann

"Patrik Schumann" <> schrieb:

> Ich bekam einen Mahnbescheid, dem ich ingesamt widersprechen
> werde. Kommt es dann zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung,
> oder kann der Mahner auch wieder einen Rückzieher machen? (Also
> blöffen)

Was heißt bluffen? Ja, wenn der Kläger die Gerichtskosten z.B. nicht
bezahlt, dürfte es kein Verfahren geben...

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 30.04.2004 17:59:05 von Patrik Schumann

> Was heißt bluffen?

Ich denke er will keine Gerichtsverhandlung, will mir aber mit einem
Mahnbescheid vom Gericht Angstmachen und hofft das ich so bezahle.

>Ja, wenn der Kläger die Gerichtskosten z.B. nicht
> bezahlt, dürfte es kein Verfahren geben...

Also muss der Mahner aktiv werden oder wird das Gericht in der Sache von
sich aus aktiv?
Danke

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 30.04.2004 18:02:18 von Holger Pollmann

"Patrik Schumann" <> schrieb:

>> Ja, wenn der Kläger die Gerichtskosten z.B. nicht bezahlt, dürfte
>> es kein Verfahren geben...
>
> Also muss der Mahner aktiv werden oder wird das Gericht in der
> Sache von sich aus aktiv?

Wenn ich das richtig sehe, dürfte das Gericht nach Eingang eiens
Widerspruchs gegen einen MB den Kläger dazu auffordern, seinen Anspruch
zu begründen und den Gerichtsgebührenvorschuß einzuzahlen. Unterbleibt
letzteres, dürfte das Gericht ansonsten nicht viel machen...

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 30.04.2004 18:04:20 von Jens Baum

on 30.04.2004 17:53 Patrik Schumann said the following:

> Ich bekam einen Mahnbescheid, dem ich ingesamt widersprechen werde. Kommt es
> dann zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung, oder kann der Mahner auch
> wieder einen Rückzieher machen? (Also blöffen)
> Danke
> Gruß Patrik

Soweit ich weiss, kann man auf dem MB-Antrag angeben, ob die Sache im
Falle des Widerspruchs ins streitige Verfahren an das zuständige
Amtsgericht abgegeben werden soll. Bin mir nicht sicher, ob es nachher
auf dem MB selbst vermerkt ist.

Grüße
Jens

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 30.04.2004 18:05:07 von Patrik Schumann

"Holger Pollmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:c6ttaa$ftqmn$
> "Patrik Schumann" <> schrieb:
>
> >> Ja, wenn der Kläger die Gerichtskosten z.B. nicht bezahlt, dürfte
> >> es kein Verfahren geben...
> >
> > Also muss der Mahner aktiv werden oder wird das Gericht in der
> > Sache von sich aus aktiv?
>
> Wenn ich das richtig sehe, dürfte das Gericht nach Eingang eiens
> Widerspruchs gegen einen MB den Kläger dazu auffordern, seinen Anspruch
> zu begründen und den Gerichtsgebührenvorschuß einzuzahlen. Unterbleibt
> letzteres, dürfte das Gericht ansonsten nicht viel machen...


Alles klar, vielen Dank!:-)

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 30.04.2004 20:55:44 von Thomas Hochstein

Jens Baum schrieb:

> Soweit ich weiss, kann man auf dem MB-Antrag angeben, ob die Sache im
> Falle des Widerspruchs ins streitige Verfahren an das zuständige
> Amtsgericht abgegeben werden soll.

Selbst dann muss er noch den restlichen Vorschuss einzahlen, bevor
sich da weiter was tut.

-thh

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 30.04.2004 21:23:24 von e.naundorf

Holger Pollmann schrieb:

> Wenn ich das richtig sehe, dürfte das Gericht nach Eingang eiens
> Widerspruchs gegen einen MB den Kläger dazu auffordern, seinen Anspruch
> zu begründen und den Gerichtsgebührenvorschuß einzuzahlen.

Umgekehrt und getrennt: das Mahngericht fordert den Vorschuss
an (sonst bleibt die Mahnakte eben da), das Prozessgericht
fordert nach Akteneingang zur Anspruchsbegründung auf.

Es kommt auch schon mal vor, dass die Anspruchsbegründung
ans Mahngericht geschickt wird und dann mit der Mahnakte
ans Prozessgericht wandert, dann erübrigt sich natürlich
die Aufforderung.

> Unterbleibt letzteres, dürfte das Gericht ansonsten nicht viel machen...

6 Monate/Weglegen.

--
Dr. Christian E. Naundorf (aka: CEN)
Die Kröte kroch mit großem Schnaufen / bedächtig auf den Maulwurfhaufen
und sah sich um, von Stolz geschwellt: Wie groß ist doch die weite Welt
"Allegorie auf einen Volljuristen", Heinrich Seidel

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 30.04.2004 22:33:18 von Harald Hengel

Patrik Schumann schrieb:

> Ich bekam einen Mahnbescheid, dem ich ingesamt widersprechen werde.

> Kommt es dann zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung,

Nein.

> oder kann
> der Mahner auch wieder einen Rückzieher machen? (Also blöffen)

Das Gericht teilt dem Mahner mit, dass widersprochen wurde.
Der Mahner kann sich jetzt entschieden ob er klagen möchte oder nicht.
Im Falle einer Klage muss der Mahne erst einmal die vermuteten Kosten
für das Verfahren vorstrecken.

Harald

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 30.04.2004 23:44:23 von Mark Obrembalski

Patrik Schumann <> schrieb:
> Ich bekam einen Mahnbescheid, dem ich ingesamt widersprechen werde. Kommt es
> dann zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung, oder kann der Mahner auch
> wieder einen Rückzieher machen?

Ja, das kann er. Es sei denn, Du stellst selbst den Antrag auf
Entscheidung im streitigen Verfahren.

Marks

--
Deutsche Gesetze im WWW:
NEU: Bayerisches Landesrecht:

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 01.05.2004 00:13:41 von Holger Pollmann

Mark Obrembalski <> schrieb:

>> Ich bekam einen Mahnbescheid, dem ich ingesamt widersprechen
>> werde. Kommt es dann zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung,
>> oder kann der Mahner auch wieder einen Rückzieher machen?
>
> Ja, das kann er. Es sei denn, Du stellst selbst den Antrag auf
> Entscheidung im streitigen Verfahren.

Muß der Schuldner dann auch den Gerichtskostenvorschuß leisten?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 01.05.2004 04:11:40 von Jens Baum

on 30.04.2004 20:55 Thomas Hochstein said the following:

> Jens Baum schrieb:
>
>
>>Soweit ich weiss, kann man auf dem MB-Antrag angeben, ob die Sache im
>>Falle des Widerspruchs ins streitige Verfahren an das zuständige
>>Amtsgericht abgegeben werden soll.
>
>
> Selbst dann muss er noch den restlichen Vorschuss einzahlen, bevor
> sich da weiter was tut.

Das ist klar, ohne Geld arbeiten auch Gerichte nicht. Aber daran ließe
sich zumindest erkennen, wie ernst es dem (vermeintlichen?) Gläubiger ist.

Grüße
Jens

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 01.05.2004 11:18:27 von BastianVoelker

Hallo!

Holger Pollmann schrieb:

> >> Ich bekam einen Mahnbescheid, dem ich ingesamt widersprechen
> >> werde. Kommt es dann zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung,
> >> oder kann der Mahner auch wieder einen Rückzieher machen?
> >
> > Ja, das kann er. Es sei denn, Du stellst selbst den Antrag auf
> > Entscheidung im streitigen Verfahren.
>
> Muß der Schuldner dann auch den Gerichtskostenvorschuß leisten?

Nein, muß er nicht.
Trotzdem wird er wohl Kostenschuldner nach § 49 GKG.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 01.05.2004 11:44:10 von Florian Kleinmanns

Holger Pollmann <> schrieb:
>>> Ich bekam einen Mahnbescheid, dem ich ingesamt widersprechen
>>> werde. Kommt es dann zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung,
>>> oder kann der Mahner auch wieder einen Rückzieher machen?
>>
>> Ja, das kann er. Es sei denn, Du stellst selbst den Antrag auf
>> Entscheidung im streitigen Verfahren.
>
>Muß der Schuldner dann auch den Gerichtskostenvorschuß leisten?

Nein, e contrario § 65 I 2 GKG. Aber spätestens wenn der Mahner nicht
zahlt, muss er doch ran, § 49 1 GKG. Ich würde vermuten, dass die Praxis
sich einfach damit behilft, gar nichts zu tun, solange nicht eine der
Parteien (nämlich die, die das größere Interesse an einer Entscheidung
hat *g*) den Vorschuss eingezahlt hat.

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen --

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 01.05.2004 12:14:12 von Matthias Kryn

Florian Kleinmanns <> schrieb:
> Holger Pollmann <> schrieb:

> > > > Ich bekam einen Mahnbescheid, dem ich ingesamt
> > > > widersprechen werde. Kommt es dann zwangsläufig zu
> > > > einer Gerichtsverhandlung, oder kann der Mahner auch
> > > > wieder einen Rückzieher machen?
> > >
> > > Ja, das kann er. Es sei denn, Du stellst selbst den
> > > Antrag auf Entscheidung im streitigen Verfahren.
> >
> > Muß der Schuldner dann auch den Gerichtskostenvorschuß
> > leisten?
>
> Nein, e contrario § 65 I 2 GKG. Aber spätestens wenn der
> Mahner nicht zahlt, muss er doch ran, § 49 1 GKG. Ich würde
> vermuten, dass die Praxis sich einfach damit behilft, gar
> nichts zu tun, solange nicht eine der Parteien (nämlich die,
> die das größere Interesse an einer Entscheidung hat *g*) den
> Vorschuss eingezahlt hat.

Die Gerichtskosten in einem MB sind also quasi(!) nur
"angedroht" und noch gar nicht entstanden?

Und mit dem Nichtverfolgen eines MB würden sie einfach
"untergehen"?

Fände ich praktisch - echte Kostenvermeidung.

Grüße
Matthias

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 01.05.2004 12:28:23 von Florian Kleinmanns

"Matthias Kryn" <> schrieb:
>Die Gerichtskosten in einem MB sind also quasi(!) nur
>"angedroht" und noch gar nicht entstanden?

Doch, 0,5 Gebühren müssen für das Mahnverfahren schon bezahlt sein.

>Und mit dem Nichtverfolgen eines MB würden sie einfach
>"untergehen"?

Für das streitige Verfahren sind 3,0 Gebühren zu zahlen. Darauf werden
die 0,5 Gebühren aus dem Mahnverfahren angerechnet.

Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GKG) Nr. 1100, 1210, 1211.

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen --

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 01.05.2004 15:14:22 von Holger Pollmann

Bastian Völker <> schrieb:

>>> Ja, das kann er. Es sei denn, Du stellst selbst den Antrag auf
>>> Entscheidung im streitigen Verfahren.
>>
>> Muß der Schuldner dann auch den Gerichtskostenvorschuß leisten?
>
> Nein, muß er nicht.
> Trotzdem wird er wohl Kostenschuldner nach § 49 GKG.

Hmmm... ich grübele halt. Kann denn nun der Schuldner durch seinen
Widerspruch gegen den MB plus Antragstellung auf Durchführung des
streitgen Verfahrens die Durchführung desselben erzwingen? Wenn er
Gebührenschuldner ist, müßte ihm doch das Gericht die Höhe mitteilen, so
daß er den Kostenvorschuß zahlen kann, oder?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 01.05.2004 15:55:59 von Florian Kleinmanns

Holger Pollmann <> schrieb:
>Kann denn nun der Schuldner durch seinen
>Widerspruch gegen den MB plus Antragstellung auf Durchführung des
>streitgen Verfahrens die Durchführung desselben erzwingen?

Ja, indem er den Kostenvorschuss zahlt.

>Wenn er
>Gebührenschuldner ist, müßte ihm doch das Gericht die Höhe mitteilen, so
>daß er den Kostenvorschuß zahlen kann, oder?

ACK.

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen --

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 01.05.2004 19:22:37 von BastianVoelker

Hallo!

Holger Pollmann schrieb:

> >>> Ja, das kann er. Es sei denn, Du stellst selbst den Antrag auf
> >>> Entscheidung im streitigen Verfahren.
> >>
> >> Muß der Schuldner dann auch den Gerichtskostenvorschuß leisten?
> >
> > Nein, muß er nicht.
> > Trotzdem wird er wohl Kostenschuldner nach § 49 GKG.
>
> Hmmm... ich grübele halt. Kann denn nun der Schuldner durch seinen
> Widerspruch gegen den MB plus Antragstellung auf Durchführung des
> streitgen Verfahrens die Durchführung desselben erzwingen? Wenn er
> Gebührenschuldner ist, müßte ihm doch das Gericht die Höhe mitteilen, so
> daß er den Kostenvorschuß zahlen kann, oder?

Ich frage mich auch, wann er denn zahlen muß. Der Gang des Verfahrens
könnte ja folgender sein:
1. Widerspruch und Antrag auf Durchführung des str. Verf.
2. Abgabe an das zuständige Gericht
3. Aufforderung des Gerichts an Antragsteller zur Anspruchsbegründung
4. Keine Anspruchsbegründung
5. Antrag des Antragsgegners auf Anberaumung der mündlichen Verhandlung
6. Neue Aufforderung zur Begründung des Anspruchs
7. Wenn nichts kommt -> mdl. Termin mit klagabweisenden Urteil

Irgendwann in dieser Zeit müßte doch mal Geld fließen, oder?

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 02.05.2004 16:04:26 von Holger Pollmann

"Christian E. Naundorf" <> schrieb:

>> Wenn ich das richtig sehe, dürfte das Gericht nach Eingang eiens
>> Widerspruchs gegen einen MB den Kläger dazu auffordern, seinen
>> Anspruch zu begründen und den Gerichtsgebührenvorschuß
>> einzuzahlen.
>
> Umgekehrt und getrennt: das Mahngericht fordert den Vorschuss
> an (sonst bleibt die Mahnakte eben da),

Oha, interessant - warum muß man den Vorschuß an das Mahngericht zahlen,
wenn das nicht identisch ist mit dem Prozeßgericht?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Post vom Mahngericht, was ist wenn.....?

am 02.05.2004 19:03:52 von Thomas Hochstein

Holger Pollmann schrieb:

>> Umgekehrt und getrennt: das Mahngericht fordert den Vorschuss
>> an (sonst bleibt die Mahnakte eben da),
>
> Oha, interessant - warum muß man den Vorschuß an das Mahngericht zahlen,
> wenn das nicht identisch ist mit dem Prozeßgericht?

Weil vorher die Sache nicht abgegeben werden soll, § 65 Abs. 1 S. 2
GKG.

-thh