Aus der Hängematte gefallen.

Aus der Hängematte gefallen.

am 16.08.2004 04:41:21 von Ottmar Ohlemacher

Hallo,

angenommen, jemand installiert in seiner Wohnung eine Hängematte ca.
1,30 Meter über dem Boden und bekommt Besuch von einem Bekannten, der
die Idee mit der Hängematte so toll findet, das er die Hängematte auch
gleich ausprobiert. Dummer weise löst sich die Befestigung der
Hängematte und der Bekannte knallt dabei mit dem Kopf auf eine
Holzkiste, die zufällig unter der Hängematte stand und verletzt sich
dabei übel.

Wer ist für so einen Unfall haftbar? Der (unbefugte?) Bentuzer der
Hängematte oder der Wohnungsinhaber.

Danke für Info.

mfG Ottmar
--
*ACHTUNG* E-mails mit der Adresse im Header wandern ungelsen in den Muell
Wer mich per Mail erreichen will, der muss "yyyyyyy" gegen
"emacher" ersetzen. Die Spamflut machte diese Maßnahme notwendig.

Re: Aus der Hängemattegefallen.

am 16.08.2004 20:14:25 von Lars Mueller

Ottmar Ohlemacher wrote:

> Wer ist für so einen Unfall haftbar? Der (unbefugte?) Bentuzer der

Wieso unbefungt? Steht da irgendwo ein Schild "Benutzen verboten, da
unzureichend befestigt?"

> Hängematte oder der Wohnungsinhaber.

Derjenige, der das Ding falsch befestigt hat?

Gruß Lars

Re: Aus der Hängematte gefallen.

am 16.08.2004 20:26:48 von Andreas Lenz

On Mon, 16 Aug 2004 04:41:21 +0200, Ottmar Ohlemacher
<> wrote:

>Hallo,
>
>angenommen, jemand installiert in seiner Wohnung eine Hängematte ca.
>1,30 Meter über dem Boden und bekommt Besuch von einem Bekannten, der
>die Idee mit der Hängematte so toll findet, das er die Hängematte auch
>gleich ausprobiert. Dummer weise löst sich die Befestigung der
>Hängematte und der Bekannte knallt dabei mit dem Kopf auf eine
>Holzkiste, die zufällig unter der Hängematte stand und verletzt sich
>dabei übel.
>
>Wer ist für so einen Unfall haftbar? Der (unbefugte?) Bentuzer der
>Hängematte oder der Wohnungsinhaber.
>
>Danke für Info.
>
>mfG Ottmar


Da wäre wohl zu differenzieren, ob sich der Besucher in die Matte
schmeißt mit Billigung/ Einverständnis des Eigentümers oder ohne?


MfG
Andreas Lenz

Re: Aus der Hängematte gefallen.

am 16.08.2004 23:28:14 von Dominik Schneider

"Andreas Lenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Da wäre wohl zu differenzieren, ob sich der Besucher in die Matte
> schmeißt mit Billigung/ Einverständnis des Eigentümers oder ohne?

Und dann wiederum ob er sagt "auf eigene Gefahr"... dürfte dann wohl einem
Haftungsausschluss gleichkommen? Oder muss er das in der eigenen Wohnung gar
nicht, selbst wenn er die Benutzung der Matte erlaubt hat?

Gruß

Dominik

Re: Aus der Hängematte gefallen.

am 16.08.2004 23:31:25 von Hans Beiger

Ottmar Ohlemacher schrieb:

> Hallo,

> Wer ist für so einen Unfall haftbar? Der (unbefugte?) Benutzer der
> Hängematte oder der Wohnungsinhaber.
>
> Danke für Info.
>
> mfG Ottmar

Hallo,

der Betreiber der Hängematte, es sei denn der Benutzer benutzt diese
unbefugt. (Einbrecher, Schwiegermutter, GEZ oder EX-Freundin)

Deine Wohnung sollte keine Fallen enthalten. Verkehrssicherungspflicht.

Gruß Hans

Re: Aus der Hängematte gefallen.

am 17.08.2004 07:16:00 von Udo Krebs

"Ottmar Ohlemacher" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>
> Wer ist für so einen Unfall haftbar? Der (unbefugte?) Bentuzer der
> Hängematte oder der Wohnungsinhaber.
>
> Danke für Info.
>
> mfG Ottmar
Hallo - Biste in einer guten Haftpflichtvers.? wenn ja, mach ne
Schadensmeldung und die Vers. wird alles weitere regeln, die überprüfen dann
Haftung Ja oder Nein und zahlen dann auch den Schaden
Gruß Udo

Re: Aus der Hängemattegefallen.

am 17.08.2004 08:48:22 von Helmut Richter

In article <cfr93h$236$04$>, Hans Beiger wrote:

> der Betreiber der Hängematte, es sei denn der Benutzer benutzt diese
> unbefugt. (Einbrecher, Schwiegermutter, GEZ oder EX-Freundin)
>
> Deine Wohnung sollte keine Fallen enthalten. Verkehrssicherungspflicht.

Das letzte Mal (dort ein Grundstück) galt die Verkehrssicherungspflicht
auch gegenüber den unbefugten Benutzern (Einbrecher rutscht auf dem im
Winter nicht geräumten Fußweg im Grundstück aus).

Helmut Richter

Re: Aus der Hängematte gefallen.

am 17.08.2004 11:23:44 von Ottmar Ohlemacher

On Tue, 17 Aug 2004 07:16:00 +0200, "Udo Krebs" <>
wrote:

>
>"Ottmar Ohlemacher" <> schrieb im Newsbeitrag
>news:
>>
>> Wer ist für so einen Unfall haftbar? Der (unbefugte?) Bentuzer der
>> Hängematte oder der Wohnungsinhaber.
>>
>> Danke für Info.
>>
>> mfG Ottmar
>Hallo - Biste in einer guten Haftpflichtvers.? wenn ja, mach ne
>Schadensmeldung und die Vers. wird alles weitere regeln, die überprüfen dann
>Haftung Ja oder Nein und zahlen dann auch den Schaden

Nee, noch ist keiner rausgefallen - aber ich befürchte, es könnte
passieren.

Vielleicht mache ich mir auch einen Vordruck, den ich jeden Besucher
unterschreiben lasse, das er die Hängematte nur auf eigenes Risiko
benutzt ;-)

mfG Ottmar
--
*ACHTUNG* E-mails mit der Adresse im Header wandern ungelsen in den Muell
Wer mich per Mail erreichen will, der muss "yyyyyyy" gegen
"emacher" ersetzen. Die Spamflut machte diese Maßnahme notwendig.

Re: Aus der Hängematte gefallen.

am 17.08.2004 11:25:43 von Ottmar Ohlemacher

On 17 Aug 2004 06:48:22 GMT, Helmut Richter
<> wrote:

>In article <cfr93h$236$04$>, Hans Beiger wrote:
>
>> der Betreiber der Hängematte, es sei denn der Benutzer benutzt diese
>> unbefugt. (Einbrecher, Schwiegermutter, GEZ oder EX-Freundin)
>>
>> Deine Wohnung sollte keine Fallen enthalten. Verkehrssicherungspflicht.
>
>Das letzte Mal (dort ein Grundstück) galt die Verkehrssicherungspflicht
>auch gegenüber den unbefugten Benutzern (Einbrecher rutscht auf dem im
>Winter nicht geräumten Fußweg im Grundstück aus).
>

So eine bloede Rechtsauslegung - und ich dachte, man könne für
Einbrecher, Vampiere und sonstige Blutsauger einfach so ein paar
Fallgruben mit aufgestellten Spießen drinne installieren.

mfG Ottmar
--
*ACHTUNG* E-mails mit der Adresse im Header wandern ungelsen in den Muell
Wer mich per Mail erreichen will, der muss "yyyyyyy" gegen
"emacher" ersetzen. Die Spamflut machte diese Maßnahme notwendig.

Re: Aus der Hängemattegefallen.

am 18.08.2004 00:53:30 von Mark Obrembalski

Ottmar Ohlemacher <> schrieb:
> So eine bloede Rechtsauslegung - und ich dachte, man könne für
> Einbrecher, Vampiere und sonstige Blutsauger einfach so ein paar
> Fallgruben mit aufgestellten Spießen drinne installieren.

Das wird auch bei großzügiger Rechtsauslegung zum Problem, sobald
anlässlich eines Zimmerbrandes die ersten Feuerwehrleute in den
Fallgruben landen.

Mark

--
Deutsche Gesetze im WWW:
NEU: Bayerisches Landesrecht:

Re: Aus der Hängematte gefallen.

am 18.08.2004 12:54:42 von Percy Noethel

"Andreas S." <> schrieb:

>SIcherheitsvorschriften gelten nur für öffentliche Anlagen.

Lies § 319 StGB und hör auf, hier Unsinn zu verbreiten, den
irgend jemand glauben könnte.

--
Erteilungsvoraussetzung für einen solchen Waffenschein sind außer
dem Alterserfordernis von 18 Jahren die Zuverlässigkeit und
persönliche Eignung (z.B. Vorstrafen oder Alkoholabhängigkeit ).

Re: Aus der Hängemattegefallen.

am 18.08.2004 17:20:37 von Michael Kauffmann

Mark Obrembalski verlautbarte zum Themenkomplex
Re: Aus der Hängematte gefallen.:
> Ottmar Ohlemacher <> schrieb:

> > So eine bloede Rechtsauslegung - und ich dachte, man könne für
> > Einbrecher, Vampiere und sonstige Blutsauger einfach so ein paar
> > Fallgruben mit aufgestellten Spießen drinne installieren.
>
> Das wird auch bei großzügiger Rechtsauslegung zum Problem, sobald
> anlässlich eines Zimmerbrandes die ersten Feuerwehrleute in den
> Fallgruben landen.

Wobei die Rechtsauslegung, die nicht getroffene Komfortmaßnahmen vorsätzlich
aufgestellte Fallen mit gleichsetzt, auch sehr großzügig ist.

Michael Kauffmann

Re: Aus der Hängematte gefallen.

am 18.08.2004 20:41:09 von kondom

Hallo,

"Percy Noethel" <> schrieb im Newsbeitrag...
> "Andreas S." <> schrieb:
>
> >SIcherheitsvorschriften gelten nur für öffentliche Anlagen.
>
> Lies § 319 StGB und hör auf, hier Unsinn zu verbreiten, den
> irgend jemand glauben könnte.


Wo steht, dass der OP die matte nicht vorschriftsmässig befestigt hatte? In
Deiner Glaskugel?

MfG
Andreas S.

Re: Aus der Hängematte gefallen.

am 18.08.2004 23:08:28 von Percy Noethel

"Andreas S." <> schrieb:

>> >SIcherheitsvorschriften gelten nur für öffentliche Anlagen.
>>
>> Lies § 319 StGB und hör auf, hier Unsinn zu verbreiten, den
>> irgend jemand glauben könnte.
>
>
>Wo steht, dass der OP die matte nicht vorschriftsmässig befestigt hatte? In
>Deiner Glaskugel?

Im OP:

|Dummer weise löst sich die Befestigung der
|Hängematte

Und jetzt hör auf zu trollen.
Alternativ belege bitte Deine waghalsige Behauptung, wonach
Sicherheitsvorschruften nur für öffentliche Anlagen gelten;
vielleicht liest das hier noch jemand.

Schönen Lebensabend, Namenloser.


--
Erteilungsvoraussetzung für einen solchen Waffenschein sind außer
dem Alterserfordernis von 18 Jahren die Zuverlässigkeit und
persönliche Eignung (z.B. Vorstrafen oder Alkoholabhängigkeit ).

Re: Aus der Hängemattegefallen.

am 19.08.2004 10:34:25 von Tom Berger

Am 17 Aug 2004 22:53:30 GMT schrieb Mark Obrembalski:

> Ottmar Ohlemacher <> schrieb:
>> So eine bloede Rechtsauslegung - und ich dachte, man könne für
>> Einbrecher, Vampiere und sonstige Blutsauger einfach so ein paar
>> Fallgruben mit aufgestellten Spießen drinne installieren.
>
> Das wird auch bei großzügiger Rechtsauslegung zum Problem, sobald
> anlässlich eines Zimmerbrandes die ersten Feuerwehrleute in den
> Fallgruben landen.

Warum sollte ein Feuerwehrmann in so eine Grube fallen? Diese Gruben sind
doch ausdrücklich nur für Einbrecher, Vampire und sonstige Blutsauger
konstruiert, also kann da nix weiter passieren.

T:-)m SCNR Berger

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter

Re: Aus der Hängematte gefallen.

am 19.08.2004 10:37:39 von Tom Berger

Am Tue, 17 Aug 2004 11:23:44 +0200 schrieb Ottmar Ohlemacher:

> Vielleicht mache ich mir auch einen Vordruck, den ich jeden Besucher
> unterschreiben lasse, das er die Hängematte nur auf eigenes Risiko
> benutzt ;-)

Du kannst ja einfach den Vordruck, den Du schon für Deine Stühle, Sesssel
und Dein Sofa verwendest, ein klein wenig ändern, damit er auch für die
Hängematte gilt.

Der lustigste Sofa-Unfall, von dem ich gehört habe: eine Sprungfeder ist
gebrochen und hat sich dem bis dahin ganz bequem darin Sitzenden sehr tief
dort hin gebohrt, wo's besonders weh tut.

T:-)m Berger

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter

Re: Aus der Hängematte gefallen.

am 19.08.2004 12:27:25 von Matthias Kryn

Tom Berger <> schrieb:
> Am 17 Aug 2004 22:53:30 GMT schrieb Mark Obrembalski:
> > Ottmar Ohlemacher <> schrieb:

> > > So eine bloede Rechtsauslegung - und ich dachte, man
> > > könne für Einbrecher, Vampiere und sonstige Blutsauger
> > > einfach so ein paar Fallgruben mit aufgestellten Spießen
> > > drinne installieren.
> >
> > Das wird auch bei großzügiger Rechtsauslegung zum Problem,
> > sobald anlässlich eines Zimmerbrandes die ersten
> > Feuerwehrleute in den Fallgruben landen.
>
> Warum sollte ein Feuerwehrmann in so eine Grube fallen? Diese
> Gruben sind doch ausdrücklich nur für Einbrecher, Vampire und
> sonstige Blutsauger konstruiert, also kann da nix weiter
> passieren.

Vielleicht hilft ein

Disclaimer[1]:
-----------

"Sie sind nicht berechtigt, als unberechtigte Person in diese
Fallgrube zu fallen. Wurde durch Ihren unbefugten Fall die
Einrichtung beschädigt, haben Sie Schadensersatz für die Kosten
der bestimmungsgemäßen Wiederherstellung und Reinigung zu
tragen."

Grüße
Matthias

[1] unmittelbar vor der Fallgrube

Re: Aus der Hängematte gefallen.

am 19.08.2004 12:49:45 von Holger Pollmann

"Matthias Kryn" <> schrieb:

> [stark gerafft:]
> Vielleicht hilft ein Disclaimer unmittelbar vor der Fallgrube

Es reicht IN der Fallgrube - die Disclaimer auf Webseiten liest man ja
auch häufig erst NACH den Links, und die tollen Disclaimer in eMails
stehen auch immer am Schluß :-)

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Aus der Hängematte gefallen.

am 19.08.2004 13:35:49 von Tom Berger

Am 19 Aug 2004 10:49:45 GMT schrieb Holger Pollmann:

> Es reicht IN der Fallgrube - die Disclaimer auf Webseiten liest man ja
> auch häufig erst NACH den Links, und die tollen Disclaimer in eMails
> stehen auch immer am Schluß :-)

Herzlichen Dank für den Besuch unserer Fallgrube. Sollten Sie
versehentlich hier her gelangt sein, so weisen wir darauf hin, dass diese
Fallgrube spitze Gegenstände enthält, die Ihr persönliches Empfinden
verletzen können. Bitte wählen Sie:

[] ich will weiter in der Fallgrube bleiben. Den Hinweis auf
körpergefährdende Gegenstände in der Fallgrube habe ich zur Kenntnis
genommen. Ich versichere hiermit, volljährig zu sein. Zum Nachweis meiner
Volljährigkeit nenne ich hiermit die Nummer meines Personalausweises: ____

[] ich will möglichst schnell wieder aus der Fallgrube heraus katapultiert
werden. Dabei nehme ich in Kauf, mit Spam überschüttet zu werden

T:-)m Berger

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter