Hauptversammlung einer AG
am 10.10.2004 18:36:46 von Michael KuhlmeyHallo,
ich bearbeite gerade einen Fall zum Recht der Aktiengesellschaft.
Hierbei geht es um einen Aktionär, der einen auf der Hauptversammlung
gefassten Beschluss anfechten will, weil ihm der Vorstand zu einem für
die Beschlussfassung wichtigen Punkt die Auskunft verweigert hat. Daß
dies ein Anfechtungsgrund ist, ist mir klar. Meine Frage ist vielmehr,
ob auch eine nicht ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung
Anfechtungsgrund sein kann. Hat eine nicht ordnungsgemäß einberufene
Hauptversammlung zur Folge, daß alle hierbei getroffenen Beschlüsse
nichtig sind? Wo kann ich das eventuell nachlesen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Gruß,
Michael