Wann bin ich Schutzbefohlener?

Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 10.10.2004 19:32:30 von dk791002

Hi!

Ich bin 25 Jahre alt und habe eine Beziehung mit einer Auszubildenden
(20 Jahre) in meiner Firma. Sie ist bisher noch nie in meiner
Abteilung gewesen, ist es momentan nicht und wird es bis zum Ende
Ihrer Ausbildung wohl auch nicht mehr sein, das ist relativ gut
abzusehen.
Ich bin KEIN leitendender Angestellter, das sage ich mal dazu, sollte
das später evtl. wichtig sein.

Meine eigentlich einfache Frage ist, ob ich aufgrund dieser Beziehung
rechtlich belangt werden kann, wenn ja, warum und von wem?

Danke für Eure Antworten!

DK

Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 10.10.2004 20:24:00 von claus-usenet-20041010

DK791002 <> schrieb/wrote:
> Ich bin 25 Jahre alt und habe eine Beziehung mit einer Auszubildenden
> (20 Jahre) in meiner Firma.

1. Schutzbefohlener wärst nicht du, sondern die "geschützte Person".

2. Deine Freundin ist mit 20 Jahren alt genug. Sexueller Missbrauch von
Schutzbefohlenen (§174 StGB) geht nur, wenn das Opfer noch nicht
18 Jahre ist (wobei dein Fall von vorneherein nicht unter Ziffer 2
und 3 fallen kann, so dass die Grenze von 16 Jahren nach Ziffer 1
greifen würde).

Claus
--

Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 10.10.2004 21:15:49 von Holger Hirschfeld

Hi,

>Meine eigentlich einfache Frage ist, ob ich aufgrund dieser Beziehung
>rechtlich belangt werden kann, wenn ja, warum und von wem?

Das Verbot des Sexuellen Mißbrauchs Schutzbefohlener gilt jedenfalls
nicht mehr wenn der Azubi die Volljährigkeit erlangt hat.

--

Mit freundlichem Gruß
Holger Hirschfeld
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Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 12.10.2004 12:10:46 von Volker Neurath

Holger Hirschfeld wrote:

>Das Verbot des Sexuellen Mißbrauchs Schutzbefohlener gilt jedenfalls
>nicht mehr wenn der Azubi die Volljährigkeit erlangt hat.


Quelle?

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.

Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 12.10.2004 12:10:46 von Volker Neurath

Claus Färber wrote:

>2. Deine Freundin ist mit 20 Jahren alt genug. Sexueller Missbrauch von
> Schutzbefohlenen (§174 StGB) geht nur, wenn das Opfer noch nicht
> 18 Jahre ist

Sicher?

Dann wäre der Abteilungsleiter, der seiner 19jährigen Azubine
hinterhersteigt, nicht wg. "Unzucht mit Schutzbefohlenen" zu belangen?

Komisch, habbich vor nocht gar nicht allzulanger Zeit mal ganz anders
gehört...

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.

Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 12.10.2004 20:34:39 von Henning Schlottmann

Volker Neurath wrote:
> Claus Färber wrote:
>
> >2. Deine Freundin ist mit 20 Jahren alt genug. Sexueller Missbrauch von
> > Schutzbefohlenen (§174 StGB) geht nur, wenn das Opfer noch nicht
> > 18 Jahre ist
>
> Sicher?
>
> Dann wäre der Abteilungsleiter, der seiner 19jährigen Azubine
> hinterhersteigt, nicht wg. "Unzucht mit Schutzbefohlenen" zu belangen?

Sicher.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Schau einfach mal in
den §174 StGB.

Ciao Henning

Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 12.10.2004 20:39:35 von Holger Hirschfeld

Hi,

>Dann wäre der Abteilungsleiter, der seiner 19jährigen Azubine
>hinterhersteigt, nicht wg. "Unzucht mit Schutzbefohlenen" zu belangen?

Korrekt. Weil man davon ausgeht, daß eine volljährige Person die Sache
im Griff hat.

>Komisch, habbich vor nocht gar nicht allzulanger Zeit mal ganz anders
>gehört...

Wir haben das THema mal auf einer Schulung gehabt und dort wurde es
von mir auch bezweifelt, aber die Aussage wurde extra nochmal
überprüft und bestätigt: Mißbrauch von Schutzbefohlenen zieht nur bei
Minderjährigen... (geistig behinderte Menschen jetzt mal aussen vor
gelassen... da wird es sicher anders aussehen)

--

Mit freundlichem Gruß
Holger Hirschfeld
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Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 12.10.2004 20:41:27 von Holger Hirschfeld

Hi,

>>Das Verbot des Sexuellen Mißbrauchs Schutzbefohlener gilt jedenfalls
>>nicht mehr wenn der Azubi die Volljährigkeit erlangt hat.

>Quelle?

Hab ich nicht, außer der Tatsache, daß ich es eben im Rahmen einer
Schulung so hinterfragt und aktiv bezweifelt habe, weil ich es mir
eigentlich auch nicht vorstellen konnte. Aber damals wurde mir unter
Angabe der Quellen überzeugend dargelegt, daß es nicht so ist. DEr
Referent war ein Polizeibeamter, der hier in BS ausschließlich mit
Ermittlungen zu genau diesem Thema - sexueller Mißbrauch von
Minderjährigen - beschäftigt war.

--

Mit freundlichem Gruß
Holger Hirschfeld
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Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 12.10.2004 21:34:43 von Rupert Haselbeck

Volker Neurath schrieb:

> Holger Hirschfeld wrote:
>>Das Verbot des Sexuellen Mißbrauchs Schutzbefohlener gilt jedenfall=
s
>>nicht mehr wenn der Azubi die Volljährigkeit erlangt hat.
> Quelle?

Genügt das Gesetz?
Lies mal =A7 174 StGB

MfG
Rupert

Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 12.10.2004 22:41:29 von BastianVoelker

Hallo!

Volker Neurath schrieb:

>>Das Verbot des Sexuellen Mißbrauchs Schutzbefohlener gilt jedenfalls
>>nicht mehr wenn der Azubi die Volljährigkeit erlangt hat.
>
> Quelle?

Die Tatsächlichkeit. Es ist immer etwas schwierig eine Nichtexistenz zu
beweisen, wenn sie nicht mit zwingenden Folgen einhergeht. Jedenfalls
sprechen alle strafrechtlichen Normen, die in Betracht kommen könnten,
von Personen, die (mindestens) unter achtzehn sein müssen.

Gruß
Bastian
--
"Ebenso ist der erstaunliche Einwand der Bekl. in der Klageerwiderung
unerheblich, ohne das Eingrifen des Kl. wäre Frau B. getötet worden
und im Fall der Tötung wären für die Krankenkasse weit geringere
Aufwendungen entstanden." - BGH, NJW 1961, 359 [360]

Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 13.10.2004 19:29:29 von Thomas Hochstein

Volker Neurath schrieb:

>> Das Verbot des Sexuellen Mißbrauchs Schutzbefohlener gilt jedenfalls
>> nicht mehr wenn der Azubi die Volljährigkeit erlangt hat.
>
> Quelle?

Strafbar ist nur, wofür Strafbarkeit explizit angeordnet ist. Insofern
müßtest Du belegen, daß es ein Gesetz gibt, daß die Strafbarkeit
dieses Tatbestandes anordnet. Die "Quelle" dafür, daß es nicht
strafbar ist, ist die Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit, in der sich
eben keine solche Norm findet.

-thh

Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 13.10.2004 21:12:25 von Volker Neurath

Holger Hirschfeld wrote:

>Wir haben das THema mal auf einer Schulung gehabt und dort wurde es
>von mir auch bezweifelt, aber die Aussage wurde extra nochmal
>überprüft und bestätigt: Mißbrauch von Schutzbefohlenen zieht nur bei
>Minderjährigen... (geistig behinderte Menschen jetzt mal aussen vor
>gelassen... da wird es sicher anders aussehen)

Früher[tm] gab es mal den Tatbestand der "Unzucht mit Abhängigen".

fragen:

- gibt es den noch?
- wäre nicht darüber was zu machen?

Immerhin ist es nicht einfach auch für eine Volljährige Azubine, ihrem
direkten Vorgesetzen die sexuellen Grenzen aufzuzeigen.


Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.

Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 13.10.2004 21:12:26 von Volker Neurath

Bastian Völker wrote:

>Die Tatsächlichkeit. Es ist immer etwas schwierig eine Nichtexistenz zu
>beweisen,

Was für für eine Nichtexistenz?

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.

Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 13.10.2004 21:15:53 von Florian Kleinmanns

Volker Neurath <> schrieb:
>Früher[tm] gab es mal den Tatbestand der "Unzucht mit Abhängigen".
>
>fragen:
>
>- gibt es den noch?

Der heißt auf Neudeutsch "Mißbrauch von Schutzbefohlenen".

>Immerhin ist es nicht einfach auch für eine Volljährige Azubine, ihrem
>direkten Vorgesetzen die sexuellen Grenzen aufzuzeigen.

Der Gesetzgeber erwartet von ihr, dass sie nicht freudig mitmacht, wenn
sie nicht will. Sie ist erst im Rahmen von § 177 StGB geschützt.

Es ist zurecht nicht Absicht des Gesetzgebers, jede Chef-Chefsekretärin-
Beziehung zu kriminalisieren.

Grüße
Florian
--
Florian Kleinmanns --
European Law Students' Association Bremen --
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.

Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 13.10.2004 21:41:22 von BastianVoelker

Hallo!

Volker Neurath schrieb:

>>Die Tatsächlichkeit. Es ist immer etwas schwierig eine Nichtexistenz zu
>>beweisen,
>
> Was für für eine Nichtexistenz?

Die Nichtexistenz der Norm, die sexuellen Mißbrauch über die
Volljährigkeit des Opfers hinaus unter Strafe stellt. Nach dieser Quelle
fragtest Du doch.

Gruß
Bastian
--
"Ebenso ist der erstaunliche Einwand der Bekl. in der Klageerwiderung
unerheblich, ohne das Eingrifen des Kl. wäre Frau B. getötet worden
und im Fall der Tötung wären für die Krankenkasse weit geringere
Aufwendungen entstanden." - BGH, NJW 1961, 359 [360]

Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 13.10.2004 23:18:48 von Holger Hirschfeld

Hi,

>Immerhin ist es nicht einfach auch für eine Volljährige Azubine, ihrem
>direkten Vorgesetzen die sexuellen Grenzen aufzuzeigen.

Es ist auch für einen "Normalen" mitarbeiter nicht einfach, sich den
Wünschen seiner Chefin zu entziehen, und trotzdem kann man irgendwann
erwarten, daß man das Wort "Nein" über die Lippen bringt.

Bitte vergiß nicht, daß es den Straftatbestand Vergewaltigung noch
gibt, auch für Volljährige. Der Mißbrauch SChutzbefohlener zieht ja
auch bei Einverständnis der oder des Schutzbefohlenen.



--

Mit freundlichem Gruß
Holger Hirschfeld
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(For Mails please remove "01" from mailadress)

Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 14.10.2004 12:26:17 von Volker Neurath

Bastian Völker wrote:

>> Was für für eine Nichtexistenz?
>
>Die Nichtexistenz der Norm, die sexuellen Mißbrauch über die
>Volljährigkeit des Opfers hinaus unter Strafe stellt. Nach dieser Quelle
>fragtest Du doch.

Nein, ich frfagte nicht nach der Nichtexistenz einer Norm.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.

Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 14.10.2004 12:26:17 von Volker Neurath

Florian Kleinmanns wrote:

>Es ist zurecht nicht Absicht des Gesetzgebers, jede Chef-Chefsekretärin-
>Beziehung zu kriminalisieren.

Chefsekretärin nicht. Aber Chef-Azubine-Beziehung.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.

Re: Wann bin ich Schutzbefohlener?

am 15.10.2004 15:11:34 von Christoph Neumann

Volker Neurath schrieb:

>> Es ist zurecht nicht Absicht des Gesetzgebers, jede
>> Chef-Chefsekretärin- Beziehung zu kriminalisieren.
>
> Chefsekretärin nicht. Aber Chef-Azubine-Beziehung.

Wo ist -bei einer volljährigen Azubine- der Unterschied zur
Chefsekretärin?

Vermutlich kann sich die volljährige Azubine sogar leichter von
irgendwelchen Zwängen lösen als die 50jährige Sekretärin, die im Zweifel
keinen Job mehr findet.

--
"Es herrscht ja noch immer die Meinung, als Unternehmer kann man alles
absetzen..." "Vor allem die Ehefrau am Straßenrand, wenn sie pausenlos
nörgelt." "Denk an die Rücklage für Ersatzbeschaffung!"
(Eric Lorenz und Stanislaw Gierlicki in dsrs+b)