Extargebürbei Wohnortwechsel mit EU-Fahrzeug?

Extargebürbei Wohnortwechsel mit EU-Fahrzeug?

am 10.10.2004 18:53:42 von Andreas Bockelmann

Hallo liebe Zielgruppe,

wir sind vor kurzem innerhlab NRWs von einem anderen Kreis in den Kreis
Soest gezogen. Bei der Ummeldung des PKW meiner Frau wurden 15 Euro
extra am Strassenverkehrsamt berechnet, weil das Fahrzeug ein EU-Import
sei. Dieses Fahrzeug war bereist auf meine Frau für ca. 2 Jahre
zugelassen.

Ist eine solche Strafgebühr zulässig?

(Mündlich) wurde der Aufschlag damit begründet, man müsse die ganzen
ABE-Daten per Hand eingeben, da eine Datenübernahme aus dem anderen
Kreis nicht möglich sei.

Ich kann mir die Rechtmäßigkeit dieser Gebühr nicht ganz vorstellen.


--
Mit freundlichen Grüßen, Andreas Bockelmann, V+49-172-6993141

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|Die Erfindung des Rades war ein erheblicher Fortschritt zur|
|Menschwerdung. Im Zuge der Einführung des Spinnrades hatten|
|Zankweiber weniger Auslauf. (Francois Zellinger in dtl)|
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Re: Extargebür bei Wohnortwechsel mit EU-Fahrzeug?

am 10.10.2004 19:47:09 von Christian Schlumberger

Andreas Bockelmann wrote:
> Ist eine solche Strafgebühr zulässig?

Frage doch einfach einmal nach der konkreten Rechtsgrundlage und lasse
sie Dir ggf. zeigen. Und auch gegen den [mündlichen] Bescheid, mit dem
die sog. "Strafgebühr" erhoben wurde, könntest Du ggf. Widerspruch
einlegen.

Re: Extargebür bei Wohnortwechsel mit EU-Fahrzeug?

am 10.10.2004 19:47:16 von Florian Kleinmanns

Andreas Bockelmann <> schrieb:
>wir sind vor kurzem innerhlab NRWs von einem anderen Kreis in den Kreis
>Soest gezogen. Bei der Ummeldung des PKW meiner Frau wurden 15 Euro
>extra am Strassenverkehrsamt berechnet, weil das Fahrzeug ein EU-Import
>sei. Dieses Fahrzeug war bereist auf meine Frau für ca. 2 Jahre
>zugelassen.
>
>Ist eine solche Strafgebühr zulässig?

Bei einem in Deutschland gekauften Auto wäre die Gebühr nicht
angefallen?

Dann hält der EuGH die Gebühr sicher für EU-Rechts-widrig.

Grüße
Florian
--
Florian Kleinmanns --
European Law Students' Association Bremen --
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Re: Extargebür bei Wohnortwechsel mit EU-Fahrzeug?

am 10.10.2004 19:50:25 von Holger Moenikes

On Sun, 10 Oct 2004 18:53:42 +0200, Andreas Bockelmann <>
wrote:

Hi,

ich komme direkt aus Lippstadt (Kreis Soest) und mein Polo ist ein
Belgien-Reimport. Vorstellung beim TÜV wurde vom ansässigen
lippstädter Autohaus gemacht (bei dem ich auch gekauft habe). ABE und
so standen alle im Fahrzeugbrief. Ich bin der 2. Besitzer nach einem
Belgier und ich habe nur die normalen Anmelde-Gebühren bezahlt. Ist
allerdings schon etwas her.

Gruss
Holger


>Hallo liebe Zielgruppe,
>
>wir sind vor kurzem innerhlab NRWs von einem anderen Kreis in den Kreis
>Soest gezogen. Bei der Ummeldung des PKW meiner Frau wurden 15 Euro
>extra am Strassenverkehrsamt berechnet, weil das Fahrzeug ein EU-Import
>sei. Dieses Fahrzeug war bereist auf meine Frau für ca. 2 Jahre
>zugelassen.
>
>Ist eine solche Strafgebühr zulässig?
>
>(Mündlich) wurde der Aufschlag damit begründet, man müsse die ganzen
>ABE-Daten per Hand eingeben, da eine Datenübernahme aus dem anderen
>Kreis nicht möglich sei.
>
>Ich kann mir die Rechtmäßigkeit dieser Gebühr nicht ganz vorstellen.


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