Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 31.12.2004 12:24:33 von Ulrich Hoffmann

"Jens Müller" schrieb:

> "Ulrich Hoffmann" <> writes:
>
>> "Susanne Dieter" schrieb:
>>
>>>> Wenn Unternehmer A dem Unternehmer B keine USt berechnet,
>>> Er muss aber.
>>
>> Dann kannst Du auch die Norm nennen?
>
> Guck halt ins Umsatzsteuergesetz ...

Danke für den heißen Tip. Nur steht da nicht drin,
dass A dem B USt berechnen muss. Oder habe
ich da was übersehen?


UH

Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 10:41:12 von Christian Emig

Hallo,
kurze Frage, die mir beim aktuellen Mediamarkt-Spot durch den Kopf ging:

"Am 03.01.2005 zahlt Deutschland keine MwSt. Dadurch alle Produkte 16% billiger".

Abgesehen davon, dass wenn man 16% vom Bruttopreis abzieht, man ja unter dem
Nettopreis landet - muß Mediamarkt nicht auf den Rechnungen MWSt ausweisen?

Wie handhaben die das wohl?

1. Einfach die "normalen" Rechnungen ausstellen und weniger Geld als auf der
Rechnung steht vom Kunden einfordern (Nettopreis der Produkte oder sogar
"echte" 16% weniger)? Gibt aber sicherlich Probleme in der
Mediamarkt-Buchhaltung *g*.

2. Den Bruttopreis um 16% reduzieren und ihn inklusive MwSt belassen?

Die Aktion gab's doch IMHO schonmal - wie wurde das damals gehandhabt?

Beste Grüße,
Christian

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 10:50:37 von Wolfgang Koelbel

Christian Emig schrieb am 01.01.2005 10:41:
> Hallo,
> kurze Frage, die mir beim aktuellen Mediamarkt-Spot durch den Kopf ging:
>
> "Am 03.01.2005 zahlt Deutschland keine MwSt. Dadurch alle Produkte 16% billiger".
>
> Abgesehen davon, dass wenn man 16% vom Bruttopreis abzieht, man ja unter dem
> Nettopreis landet - muß Mediamarkt nicht auf den Rechnungen MWSt ausweisen?
>
> 2. Den Bruttopreis um 16% reduzieren und ihn inklusive MwSt belassen?
>
Natürlich darf Mediamarkt nicht einfach auf Erhebung der Mehrwertsteuer
verzichten, insoweit ist diese Werbung eigentlich falsch. Es kann
deshalb eigentlich nur so sein, daß MM 16% Rabatt auf den Endpreis gibt.
>
> Die Aktion gab's doch IMHO schonmal - wie wurde das damals gehandhabt?
>
Ja, eine ähnliche Aktion gab es schon mal, auch wenn ich nicht mehr weiß
von wem. Damals wurde als Schlagzeile zwar auch geschrieben, daß der der
Kunde keine Mehrwertsteuer zahlen müsse, im Text stand dann aber, daß
der Händler die Mehrwertsteuer erstattet, was einem Rabat von 16% gleich
kommt.
Gruß Wolfgang.
--
Lust auf Urlaub holen ...? ->
.... und gleich günstig Buchen? ->

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 11:36:50 von Andreas Froehlich

Wolfgang Koelbel wrote:

> Ja, eine ähnliche Aktion gab es schon mal, auch wenn ich nicht mehr weiß
> von wem. Damals wurde als Schlagzeile zwar auch geschrieben, daß der der
> Kunde keine Mehrwertsteuer zahlen müsse, im Text stand dann aber, daß
> der Händler die Mehrwertsteuer erstattet, was einem Rabat von 16% gleich
> kommt.

Nein, wenn der Händler die MwSt erstattet kommt dies bei 16% MwSt einen
Rabatt von ca. 13,8 Prozent gleich.

Andreas

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 12:14:03 von Rainer Haessner

Hallo,

"Andreas Froehlich" <> schrieb:

>> Ja, eine ähnliche Aktion gab es schon mal, auch wenn ich nicht mehr weiß
>> von wem. Damals wurde als Schlagzeile zwar auch geschrieben, daß der der
>> Kunde keine Mehrwertsteuer zahlen müsse, im Text stand dann aber, daß der
>> Händler die Mehrwertsteuer erstattet, was einem Rabat von 16% gleich
>> kommt.
>
> Nein, wenn der Händler die MwSt erstattet kommt dies bei 16% MwSt einen
> Rabatt von ca. 13,8 Prozent gleich.

Die neue Froehlich'sche Mathematik??

Ich weiss schon, was Du meinst. Im Vergleich zum originalen Verkaufspreis
fuehrt
der Haendler nur 13,4 (nicht 13,8) % MWSt. ab. Aber das ist dem Kunden
egal, der zahlt 16% weniger.

Rainer Haessner

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 12:32:47 von Michael Koslowski

"Hans-Juergen Lukaschik" <> schrieb

> Nein. Wenn der Händler auf die Mehrwertsteuer verzichtet,
> bezahlt der Kunde bei einem VK von 100,-EUR 86,21 EUR.
> Macht also 13,79 EUR oder 13,79 %.
> Der Händler führt auch nicht die Mehrwertsteuer ab, sondern
> die Umsatzsteuer.

Wie auch immer. Der Mediamarkt wirbt mit der Aussage, dass alle Produkte
16 % billiger sind.
Was das für den Markt tatsächlich bedeutet kann dem Kunden egal sein.

Michael

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 12:52:02 von Rainer Haessner

Hallo,

"Hans-Juergen Lukaschik" <> schrieb:

>>> Nein, wenn der Händler die MwSt erstattet kommt dies bei 16% MwSt einen
>>> Rabatt von ca. 13,8 Prozent gleich.
>
>>Die neue Froehlich'sche Mathematik??
>
> Nein, diese Mathematik ist schon länger gültig.
>
>>Ich weiss schon, was Du meinst. Im Vergleich zum originalen Verkaufspreis
>>fuehrt
>>der Haendler nur 13,4 (nicht 13,8) % MWSt. ab. Aber das ist dem Kunden
>>egal, der zahlt 16% weniger.
>
> Nein. Wenn der Händler auf die Mehrwertsteuer verzichtet,
> bezahlt der Kunde bei einem VK von 100,-EUR 86,21 EUR.
> Macht also 13,79 EUR oder 13,79 %.

Gut, gut, hast Recht.

Rainer Haessner

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 12:53:24 von Mario Schulze

Hi

Michael Koslowski schrieb:

> Wie auch immer. Der Mediamarkt wirbt mit der Aussage, dass alle Produkte
> 16 % billiger sind.
> Was das für den Markt tatsächlich bedeutet kann dem Kunden egal sein.

Nein - der MM wirbt damit, daß auf alle Produkte die 16% MwSt nicht gezahlt
werden müssen, was einen Preisnachlass von 13,8% gleich kommt.

Gruß
Mario

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 13:33:59 von Gudrun Kalinowsky

"Adrian Thomale" <> schrieb

> Ich habe jetzt noch einmal mir die HP von MM angeschaut.
> Dort steht auch im Wortlaut zu lesen.
> "Alle Produkte dadurch 16% billiger"

dann komt aber das Finnazamt und fordert vom Kunden die 16% Mwst nach.

























;-)
um noch ein wenig mehr Verwirrung zu stiften

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 13:34:47 von Holger Pollmann

"Gudrun Kalinowsky" <> schrieb:

>> "Alle Produkte dadurch 16% billiger"
>
> dann komt aber das Finnazamt und fordert vom Kunden die 16% Mwst
> nach.

Wohl kaum - das Finanzamt wird, wenn überhaupt, dann USt nachfordern
:-P

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 13:38:24 von Susanne Dieter

Gudrun Kalinowsky wrote:

> um noch ein wenig mehr Verwirrung zu stiften

Ach so.

Sowas wird mit 100 Postings à la "Warum muss der MM keine Umsatzsteuer
mehr bezahlen, ich als kleiner Ebay-Verkäufer aber schon?" bestraft, die
Du dann auch beantworten darfst. :-)

Ich habe mich schon gefragt, ob mir die Verkäufer leid tun, die dann
ständig zu hören bekommen: "Das sind aber keine 16%!". Aber dann kam ich
zu dem Schluss, da eh kaum jemand 16% ausrechnen kann, und schon gar
nicht im Kopf.

Gruß

Susanne

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 13:42:53 von Michael Koslowski

"Mario Schulze" <> schrieb

> Nein - der MM wirbt damit, daß auf alle Produkte die 16%
> MwSt nicht gezahlt werden müssen, was einen Preisnachlass
> von 13,8% gleich kommt.

www.mediamarkt.de
"Alle Produkte dadurch 16% billiger".

Michael

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 14:35:32 von Ingo Bondmann

Michael Koslowski wrote:
> "Hans-Juergen Lukaschik" <> schrieb
>
>> Nein. Wenn der Händler auf die Mehrwertsteuer verzichtet,
>> bezahlt der Kunde bei einem VK von 100,-EUR 86,21 EUR.
>> Macht also 13,79 EUR oder 13,79 %.
>> Der Händler führt auch nicht die Mehrwertsteuer ab, sondern
>> die Umsatzsteuer.
>
> Wie auch immer. Der Mediamarkt wirbt mit der Aussage, dass alle
> Produkte 16 % billiger sind.
> Was das für den Markt tatsächlich bedeutet kann dem Kunden egal sein.

Ob das auch für Prepaid-Nachladekarten (IMHO 0% Ust.) gilt?

Gruß Ingo

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 15:28:38 von BastianVoelker

Hallo!

Mario Schulze schrieb:

>>Wie auch immer. Der Mediamarkt wirbt mit der Aussage, dass alle Produkte
>>16 % billiger sind.
>>Was das für den Markt tatsächlich bedeutet kann dem Kunden egal sein.
>
> Nein - der MM wirbt damit, daß auf alle Produkte die 16% MwSt nicht gezahlt
> werden müssen, was einen Preisnachlass von 13,8% gleich kommt.

Wenn MM das genauso sehen würde, wäre das ein guter Grund sich einfach
mal ein paar Stunden neben eine dortige Kasse zu stellen. Der Bon weißt
trotz Aktion die MwSt aus und er angegebene Rabatt beträgt nur 13,8
statt 16 %. Das muß Szenen geben... ;-)

Gruß
Bastian
--
"Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h
ist zur Rettung eines Wellensittichs nicht gerechtfertigt."
OLG Düsseldorf v. 18.4.1990

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 15:33:09 von Michael Koslowski

"Bastian Völker" <> schrieb

> Der Bon weißt trotz Aktion die MwSt aus und er angegebene
> Rabatt beträgt nur 13,8 statt 16 %. Das muß Szenen
> geben... ;-)

Woher willst du wissen, dass die Kassen während des Auktionzeitraums
nicht entsprechend umgestellt werden?


Michael

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 15:49:42 von Joerg-Olaf Schaefers

Susanne Dieter wrote:
....
> Ich habe mich schon gefragt, ob mir die Verkäufer leid tun, die dann
> ständig zu hören bekommen: "Das sind aber keine 16%!". Aber dann kam ich
> zu dem Schluss, da eh kaum jemand 16% ausrechnen kann, und schon gar
> nicht im Kopf.

Das ist auch nicht nötig, die Aktion wird auch so schon für genug
Chaos sorgen. Wenn dann noch jeder 10. Rabattmarder auf zuvor da-
heim berechnete Preise besteht oder seinen eigens mitgebrachten
Taschenrechner rauskramt ...

MfG
Olaf

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 16:14:54 von Michael Koslowski

"Joerg-Olaf Schaefers" <> schrieb

> Das ist auch nicht nötig, die Aktion wird auch so schon für
> genug Chaos sorgen. Wenn dann noch jeder 10.
> Rabattmarder auf zuvor daheim berechnete Preise besteht
> oder seinen eigens mitgebrachten Taschenrechner
> rauskramt ...

Ich gehe mal davon aus, dass die Strategen des Marktes nicht doof sind
und sich ähnliche Gedanken gemacht haben.
Vermutlich sogar intensiver als du.


Michael

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 16:53:44 von hannah

Hallo!

Ingo Bondmann <> wrote:

>Ob das auch für Prepaid-Nachladekarten (IMHO 0% Ust.) gilt?

Seit wann sind die von der Ust ausgeschlossen?

Gruß,

Hannah.

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 17:02:23 von Joerg-Olaf Schaefers

Michael Koslowski wrote:
> "Joerg-Olaf Schaefers" <> schrieb
>
>> Das ist auch nicht nötig, die Aktion wird auch so schon für
>> genug Chaos sorgen.
....
> Ich gehe mal davon aus, dass die Strategen des Marktes nicht doof sind
> und sich ähnliche Gedanken gemacht haben.

So wie bei vorangegangenen Aktionen auch, nehme ich an, wo man
die Berichterstattung über das Chaos wohlwollend als zusätzliche
PR einkalkulierte (Zuletzt MakroMarkt Ende November [1])?

> Vermutlich sogar intensiver als du.

Das würde ich mich nicht weiter wundern. Da ich weder Kunde noch
Medienmarkt-"Stratege" bin, leiste ich mir den Luxus, mir zu die-
sem Problem keine Gedanken zu machen.

MfG
Olaf

[1]

--
- Das Medienweblog

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 17:10:34 von Michael Koslowski

"Joerg-Olaf Schaefers" <> schrieb

> So wie bei vorangegangenen Aktionen auch, nehme ich an,
> wo man die Berichterstattung über das Chaos wohlwollend
> als zusätzliche PR einkalkulierte (Zuletzt MakroMarkt Ende
> November [1])?

Das Chaos dürfte eher durch den erhöhten Kundenansturm ausgelöst worden
sein. Also etwas normales :-).

> Da ich weder Kunde noch Medienmarkt-"Stratege" bin, leiste
> ich mir den Luxus, mir zu diesem Problem keine Gedanken zu
> machen.

Ja, das ist offensichtlich.


Michael

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 17:45:11 von Joerg-Olaf Schaefers

Michael Koslowski wrote:
....
> Das Chaos dürfte eher durch den erhöhten Kundenansturm ausgelöst worden
> sein. Also etwas normales :-).

ACH? Und ich dachte zunächst wirklich, du hättest "Das ist auch nicht
nötig, die Aktion wird auch so schon für genug Chaos sorgen." nicht
verstanden.

ciao
Olaf

--
- Das Medienweblog

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 17:53:49 von Ulrich Hoffmann

"Michael Koslowski" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Mario Schulze" <> schrieb
>
>> Nein - der MM wirbt damit, daß auf alle Produkte die 16%
>> MwSt nicht gezahlt werden müssen, was einen Preisnachlass
>> von 13,8% gleich kommt.
>
> www.mediamarkt.de
> "Alle Produkte dadurch 16% billiger".

Wenn Mediamarkt dann tatsächlich nur die MwSt "weglässt",
de facto also nur 13,8 % Rabatt einräumt, dürfte es Abmahnungen
hageln!

UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 18:21:48 von Susanne Dieter

Hannah Schroeter wrote:

>>Ob das auch für Prepaid-Nachladekarten (IMHO 0% Ust.) gilt?
> Seit wann sind die von der Ust ausgeschlossen?

Es wird bei Kauf keine ausgewiesen, weil die USt. erst fällig wird, wenn
der Betrag vertelefoniert wird. Darüber gibt es aber keine Abrechnung
seitens des Providers. Altes Thema bei Unternehmern, die Prepaid-Karten
haben und keine Vorsteuer absetzen können. :-(

Gruß

Susanne

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 18:23:15 von Susanne Dieter

Michael Koslowski wrote:
> "Joerg-Olaf Schaefers" <> schrieb

>> Das ist auch nicht nötig, die Aktion wird auch so schon für
>> genug Chaos sorgen. Wenn dann noch jeder 10.
>> Rabattmarder auf zuvor daheim berechnete Preise besteht
>> oder seinen eigens mitgebrachten Taschenrechner
>> rauskramt ...
> Ich gehe mal davon aus, dass die Strategen des Marktes nicht doof sind
> und sich ähnliche Gedanken gemacht haben.
> Vermutlich sogar intensiver als du.

Du schreibt in de.soc.recht.misc und gehst davon aus, dass jeder, der
eine bestimmte Tätigkeit ausübt, weiß, was er tut?

SCNR

Susanne

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 18:24:05 von BastianVoelker

Hallo!

Michael Koslowski schrieb:

>> Der Bon weißt trotz Aktion die MwSt aus und er angegebene
>> Rabatt beträgt nur 13,8 statt 16 %. Das muß Szenen
>> geben... ;-)
>
> Woher willst du wissen, dass die Kassen während des Auktionzeitraums
> nicht entsprechend umgestellt werden?

Inwiefern umgestellt? Ich glaube nicht, daß die einfach die MwSt
weglassen werden.

Gruß
Bastian
--
"Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h
ist zur Rettung eines Wellensittichs nicht gerechtfertigt."
OLG Düsseldorf v. 18.4.1990

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 18:26:18 von Susanne Dieter

Bastian Völker wrote:
> Michael Koslowski schrieb:

>>> Der Bon weißt trotz Aktion die MwSt aus und er angegebene
>>> Rabatt beträgt nur 13,8 statt 16 %. Das muß Szenen
>>> geben... ;-)
>> Woher willst du wissen, dass die Kassen während des Auktionzeitraums
>> nicht entsprechend umgestellt werden?
> Inwiefern umgestellt? Ich glaube nicht, daß die einfach die MwSt
> weglassen werden.

Eben, sie müssen ja 16% abführen und auch ausweisen.

Es kommen ja sicher auch kleine Unternehmer auf die Idee, am 3.1. dort
einzukaufen. Vielleicht braucht einer gerade einen neuen PC, Tinte für
den Drucker oder irgend etwas anderes, das er von der Steuer "absetzen"
will und dafür wird ein ordentlicher Umsatzsteuerausweis nötig sein.

Gruß

Susanne

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 19:06:17 von Michael Koslowski

"Susanne Dieter" <> schrieb

> Du schreibt in de.soc.recht.misc und gehst davon aus, dass
> jeder, der eine bestimmte Tätigkeit ausübt, weiß, was er tut?

Shit happens :-))


Michael

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 19:08:33 von Michael Koslowski

"Bastian Völker" <> schrieb

> Inwiefern umgestellt? Ich glaube nicht, daß die einfach die
> MwSt weglassen werden.

Ich weiss das genausowenig wie du. Aber mit dem Taschenrechner werden
die Kassierer kaum arbeiten.


Michael

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 19:28:04 von frank paulsen

Bastian Völker <> writes:

> Wenn MM das genauso sehen würde, wäre das ein guter Grund sich einfach
> mal ein paar Stunden neben eine dortige Kasse zu stellen. Der Bon
> weißt trotz Aktion die MwSt aus und er angegebene Rabatt beträgt nur
> 13,8 statt 16 %. Das muß Szenen geben... ;-)

solange die MwSt nur ausgeweißt ist, duerfte das auf dem ueblichem
papier niemandem auffallen.

--
frobnicate foo

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 20:23:52 von BastianVoelker

Hallo!

Michael Koslowski schrieb:

>> Inwiefern umgestellt? Ich glaube nicht, daß die einfach die
>> MwSt weglassen werden.
>
> Ich weiss das genausowenig wie du. Aber mit dem Taschenrechner werden
> die Kassierer kaum arbeiten.

Nein, natürlich nicht. Die Kassen sind sicherlich entsprechend
programmiert. Die Frage ist nur, wie sie genau vorgehen werden. Ich
vermute, daß von dem Netto-Preis einfach 16 % abgezogen werden. Sollte
MM die MwSt weglassen oder nur 13,8 % abziehen, dürfte er den Unmut der
Kunden auf sich ziehen.

Gruß
Bastian
--
"Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h
ist zur Rettung eines Wellensittichs nicht gerechtfertigt."
OLG Düsseldorf v. 18.4.1990

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 20:59:43 von Harald Hengel

Rainer Haessner schrieb:

>> Nein, wenn der Händler die MwSt erstattet kommt dies bei 16%
>> MwSt einen Rabatt von ca. 13,8 Prozent gleich.
>
> Die neue Froehlich'sche Mathematik??
>
> Ich weiss schon, was Du meinst. Im Vergleich zum originalen
> Verkaufspreis fuehrt
> der Haendler nur 13,4 (nicht 13,8) % MWSt. ab. Aber das ist dem
> Kunden egal, der zahlt 16% weniger.

Quatsch:
Rechenbeispiel:

Vk ist 100 plus MwSt. also 116 Euro.

116 - 16% = 97.44

Wenn die MwSt. dem Kunden erlassen wird zahlt er 100 Euro, also 13,8%
weniger.

Harald

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 21:01:38 von Harald Hengel

Michael Koslowski schrieb:

> Wie auch immer. Der Mediamarkt wirbt mit der Aussage, dass alle
> Produkte 16 % billiger sind.
> Was das für den Markt tatsächlich bedeutet kann dem Kunden egal
> sein.

Da bedeutet aber, dass MM mehr als die MwSt. erlässt.
Praktisch werden sie vermutlich darauf bauen, dass es die Kunden nicht
checken, dass sie in Wahrheit nur 13,8% Rabatt bekommen.

Harald

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 21:03:14 von Harald Hengel

Adrian Thomale schrieb:

> Ich habe jetzt noch einmal mir die HP von MM angeschaut.
> Dort steht auch im Wortlaut zu lesen.
> "Alle Produkte dadurch 16% billiger"

Und was sagt das?
Dass die Werbestrategen nicht rechnen können oder ich vermute vielmehr, dass
sie ihre Kunden einfach nur für blöd halten.

Harald

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 21:07:27 von Harald Hengel

Ulrich Hoffmann schrieb:

> Wenn Mediamarkt dann tatsächlich nur die MwSt "weglässt",
> de facto also nur 13,8 % Rabatt einräumt, dürfte es Abmahnungen
> hageln!

Das haben die in ihrem Werbetat berücksichtigt, zumal man für dieselbe Sache
nur einmal abgemahnt werden kann, nur die erste Abmahnung zählt, alle
anderen laufen ins leere.
Und, eine Abmahnung muss keine Kostennote enthálten, es kann durchaus sein,
dass ein befreundetes Unternehmen die erste Abmahnung abgibt und diese sogar
kostenfrei ist. ;-)

Harald

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 21:08:29 von Holger Pollmann

Bastian Völker <> schrieb:

> Ich vermute, daß von dem Netto-Preis einfach 16 % abgezogen
> werden. Sollte MM die MwSt weglassen oder nur 13,8 % abziehen,
> dürfte er den Unmut der Kunden auf sich ziehen.

Vielleicht ziehen sie auch 16 % vom Bruttopreis ab, wie es sicherlich
jeder vermuten würde.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 21:21:13 von Harald Hengel

Bastian Völker schrieb:

> Nein, natürlich nicht. Die Kassen sind sicherlich entsprechend
> programmiert. Die Frage ist nur, wie sie genau vorgehen werden.
> Ich vermute, daß von dem Netto-Preis einfach 16 % abgezogen
> werden.

ROTFL, das passt nicht.

Rechne nach:

100 netto = 116 brutto

100 - 16% = 84

84 plus 16% = 97.44

> Sollte MM die MwSt weglassen oder nur 13,8 % abziehen,
> dürfte er den Unmut der Kunden auf sich ziehen.

Wer kann schon Prozentrechnung? ;-)

Harald

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 21:25:45 von Harald Hengel

Ingo Bondmann schrieb:

> Ob das auch für Prepaid-Nachladekarten (IMHO 0% Ust.) gilt?

Die Telefongesellschaften zahlen keine Ust?

Die Karten dürften, wenn überhaupt nur in geringsten Stückzahlen verfügbar
sein, da die Marge es nicht hergibt.
Ebenso wird man margenschwache Ware für den Zeitraum der Aktion ins Lager
stellen und it dann eben ausverkauft.
Wie löst MM es mit der Buchpreisbindung?

Harald

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 21:29:35 von Susanne Dieter

Holger Pollmann wrote:
> Bastian Völker <> schrieb:

>Ich vermute, daß von dem Netto-Preis einfach 16 % abgezogen
>>werden. Sollte MM die MwSt weglassen oder nur 13,8 % abziehen,
>>dürfte er den Unmut der Kunden auf sich ziehen.
> Vielleicht ziehen sie auch 16 % vom Bruttopreis ab, wie es sicherlich
> jeder vermuten würde.

Ich bin mir fast sicher, dass wir das Ergebnis hier im Usenet erfahren
werden. Irgendein Kunde hat sicher was zu meckern oder nachzufragen.

Gruß

Susanne


--
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Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 21:36:56 von Harald Hengel

Susanne Dieter schrieb:

> Es wird bei Kauf keine ausgewiesen, weil die USt. erst fällig
> wird, wenn der Betrag vertelefoniert wird. Darüber gibt es aber
> keine Abrechnung seitens des Providers. Altes Thema bei
> Unternehmern, die Prepaid-Karten haben und keine Vorsteuer
> absetzen können. :-(

Haben die Unternehmen keine Sollversteuerung?
Seit wann ist die Umsatzsteuer von der Erbringung einer Gegenleistung
abhängig?
Tatsächlich steht auf einer Eplus Quittung, "Produkt ohne MwSt."
Mir ist unklar wie das rechtlich funktioniert.
Praktisch hat die Firma mein Geld, dass diese Firma mir damit eine
Gegenleistung im entsprechenden Gegenwert schuldet sehe ich als andere
Baustelle.
Vermutlich spielt der Staat bei diesem Spielchen nur mit, weil er dadurch
selbst zusätzliche Einnahmen hat.

Harald

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 21:38:28 von Christoph von Nathusius

Holger Pollmann wrote:
> Bastian Völker schrieb:
>
>> Ich vermute, daß von dem Netto-Preis einfach 16 % abgezogen
>> werden. [...]>
> Vielleicht ziehen sie auch 16 % vom Bruttopreis ab, wie es sicherlich
> jeder vermuten würde.

Welchen Unterschied im Ergebnis sollte das machen?

CvN
--
____ ____
|-OvO| Nix Spaße! Du und Deine Freunde von |o|o |
X| _|_|X de KiKa bezahlen viele Euro an mich. X|_|_ |X
[-\x/] Stupido! MIST |_|__|

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 21:41:27 von Harald Hengel

Christoph von Nathusius schrieb:

>> Vielleicht ziehen sie auch 16 % vom Bruttopreis ab, wie es
>> sicherlich jeder vermuten würde.
>
> Welchen Unterschied im Ergebnis sollte das machen?

Mathe 6
Aber du bist der typische Kunde der mit so einer Werbung angesprochen werden
soll.

Harald

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 21:53:17 von Susanne Dieter

Harald Hengel wrote:

> Mathe 6

Diesen Denkfehler machen aber fast alle, die nicht öfter mit der Materie
zu tun haben.

> Aber du bist der typische Kunde der mit so einer Werbung angesprochen werden
> soll.

Ich frage mich, ob neben dem "Geiz ist geil"-Instinkt auch der "Steuern
sparen und dem Staat bloß nichts schenken"-Trieb angesprochen werden
soll, denn es wird ja suggeriert, dass der Kunde keine Umsatzsteuer
zahlt und der Blödmarkt diese nicht ausweist und an den bösen Herrn
Eichel abführt.

Die Abmahnkosten sind sicher im Budget berücksichtigt, sind wohl in der
Höhe auch zu vernachlässigen.

Deine andere Frage bzgl. der Prepaid-Karte beantworte ich morgen, ich
muss erst mal googlen, wie das in de.soc.recht.steuern+buchfuehrung
sowie debs genau begründet wurde.

Gruß

Susanne

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 21:55:46 von Christian Konrad

Moin,
Harald Hengel wrote:
> Das haben die in ihrem Werbetat berücksichtigt, zumal man für
> dieselbe Sache nur einmal abgemahnt werden kann, nur die erste
> Abmahnung zählt, alle anderen laufen ins leere.
> Und, eine Abmahnung muss keine Kostennote enthálten, es kann durchaus
> sein, dass ein befreundetes Unternehmen die erste Abmahnung abgibt
> und diese sogar kostenfrei ist. ;-)

Da ja *Geiz geil ist* und beide Firmen den gleichen französischen
U-Bahnnamen
als Mutterkonzern haben... ist das somit schnell erledigt *eg*
Dennoch ein erfolgreiches Jahr 2005`

Grüße

Andreas

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 21:56:32 von Peter Wenz

"Harald Hengel" <> schrieb:

>Bastian Völker schrieb:

>> Sollte MM die MwSt weglassen oder nur 13,8 % abziehen,
>> dürfte er den Unmut der Kunden auf sich ziehen.
>
>Wer kann schon Prozentrechnung? ;-)

Jedes Handy.

Cheers
Peter

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 22:05:23 von Christoph von Nathusius

[Zitatebenen restauriert]

"Harald Hengel" <> wrote:
> Christoph von Nathusius schrieb:
>
>>>> Ich vermute, daß von dem Netto-Preis einfach 16 % abgezogen
>>>> werden. [...]>
>>> Vielleicht ziehen sie auch 16 % vom Bruttopreis ab, wie es
>>> sicherlich jeder vermuten würde.
>> Welchen Unterschied im Ergebnis sollte das machen?
> Mathe 6

Dann rechne doch mal selber nach! (Nein, es geht dabei eben
nicht um die klassische Frage, wie ich die USt korrekt aus
dem Brutto errechne.)

Wir haben einen ursprünglichen Nettobetrag N und
den dazu gehörenden Bruttobetrag B mit dem Zusammenhang:

B = 1,16 * N (16% als USt-Satz verwendend)

Wenn ich den Nettobetrag um einen Anteil q reduziere
(in dem Fall haben die beiden Vorposter 0.16 genannt,
das kann aber auch jeder ander Betrag sein.), dann
entspricht das der Multiplikation mit einem Faktor

p = 1 - q.

Machen wir das mal mit dem Nettobetrag: N

N' = p * N

Das ergibt entsprechend einen neuen Bruttobetrag B'

B' = 1,16 * N' = 1,16 * (p * N) = p * (1,16 * N) = p * B

Und damit haben wir genau meine Aussage.

> Aber du bist der typische Kunde der mit so einer Werbung
> angesprochen werden soll.

Das wird dir vermutlich noch mal leid tun ... :-)

Holger habe ich übrigens im Verdacht, dass
er das weiß und dass er /nur/ eine gemeine
Falle gestellt hat. ;-)

CvN
--
_0_0 <Wie hast du das denn gemacht?> 0_0_
| _|_| "Ich hab keine Ahnung. |_|_ |
X| | |X Ich will es nicht! X| | |X
|_o|o| Mach, dass es aufhört!" MIST |o|o_|

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 22:09:27 von Peter Wenz

"Harald Hengel" <> schrieb:

>Adrian Thomale schrieb:
>
>> Ich habe jetzt noch einmal mir die HP von MM angeschaut.
>> Dort steht auch im Wortlaut zu lesen.
>> "Alle Produkte dadurch 16% billiger"
>
>Und was sagt das?

Dass es bei MM voll werden wird. Und zwar heftig voll.

>Dass die Werbestrategen nicht rechnen können

Bei den zu erwartenden Umsätzen wird sie das nicht besonders treffen.

>oder ich vermute vielmehr, dass
>sie ihre Kunden einfach nur für blöd halten.

Das erklärt dann vermutlich den Erfolg. Alles nur, weil sie ihre Kunden
für blöd halten. Klar doch.

Cheers
Peter

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 22:21:38 von Christoph von Nathusius

"Harald Hengel" wrote:
> Bastian Völker schrieb:
>
>> Nein, natürlich nicht. Die Kassen sind sicherlich entsprechend
>> programmiert. Die Frage ist nur, wie sie genau vorgehen werden.
>> Ich vermute, daß von dem Netto-Preis einfach 16 % abgezogen
>> werden.
> ROTFL, das passt nicht.
> Rechne nach:

Bastian weiß schon sehr genau, was er schreibt.

> 100 netto = 116 brutto
> 100 - 16% = 84
> 84 plus 16% = 97.44

Das interessiert in dem Zusammenhang nur
periphaer.

>> Sollte MM die MwSt weglassen oder nur 13,8 % abziehen,
>> dürfte er den Unmut der Kunden auf sich ziehen.

Das ist IMHO die entscheidende Aussage bei Bastian.

Das Ganze ist eine Werbekampagne und soll
Werbung machen und nicht Scharen unzufriedener
Kunden zurücklassen.

Also bekommen diese (vermutlich) 16% vom Brutto
nachgelassen, obwohl das eigentlich mehr ist, als
der Werbeslogan: "keine Mehrwertsteuer!" (mindestens)
ausmachen sollte.

Und mit seiner Rechnung liegt Bastian auch richtig,
wenn ich x% vom Nettobetrag abziehe, vermindert
sich der Bruttobetrag ebenfalls um x%

> Wer kann schon Prozentrechnung? ;-)

Fragt wer? *eg*
CvN
--
## __ "Ich bin der Schwarze Mann, "Ich dachte immer, ____
### | \ dein schlimmster Alptraum" mein schlimmster |o|o |
###| Alptraum hätte etwas X|_|_ |X
#### | mit Enten zu tun." |_|__|

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 22:34:29 von Joachim Nentwich

Adrian Thomale <> schrieb:

> Ich habe jetzt noch einmal mir die HP von MM angeschaut.
> Dort steht auch im Wortlaut zu lesen.
> "Alle Produkte dadurch 16% billiger"

Diese Aussage stimmt mit der TV-Werbung nicht überein.
Dort heisst es nicht "16% billiger" sondern "ohne 16% MwSt auf den
Mediamarkt Preis", was dann eben auch nur die 13x % sind.

Vielleicht braucht jetzt der, der den Text auf die HP gestellt hat
anwaltlichen Beistand :)


Joe

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 22:42:01 von deaf_null

Joachim Nentwich <> wrote:

> > Ich habe jetzt noch einmal mir die HP von MM angeschaut.
> > Dort steht auch im Wortlaut zu lesen.
> > "Alle Produkte dadurch 16% billiger"
>
> Diese Aussage stimmt mit der TV-Werbung nicht überein.
> Dort heisst es nicht "16% billiger" sondern "ohne 16% MwSt auf den
> Mediamarkt Preis", was dann eben auch nur die 13x % sind.

Nein, das sind dann exakt 0,00% Nachlass.


Gerhard

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 23:07:17 von Uli Fehr

"Holger Pollmann" schrieb

> Vielleicht ziehen sie auch 16 % vom Bruttopreis ab,
> wie es sicherlich jeder vermuten würde.

Wir werden es sehen. Vielleicht sind die Marketingheinis
eiunfach blöd und haben nichtmal Ahnung von Prozent-
rechnung oder sie stellen sich bewußt blöd um einfach
nur Aufmerksamkeit zu bekommen, was sie ja wohl
schon erreicht haben.
Eben in einem Spot hieß es "Ohne 16% Mehrwertsteuer",
also -13,8%. Auf der Webseite steht "keine Mehrwert-
steuer" was auch -13,8% bedeutet - im nächsten Satz
aber der Widerspruch mit "Alle Produkte dadurch 16%
billiger".
Wettbewerbswidrig scheint mir das auf alle Fälle zu
sein - Saturn will jetzt bestimmte Produkte zum
(angeblichem) Einkaufspreis verkaufen. Mangels
Nachprüfbarkeit schient mir das auch nicht so
astrein zu sein?!

Grüße - Uli -

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 23:18:07 von BastianVoelker

Hallo!

Harald Hengel schrieb:

>>Nein, natürlich nicht. Die Kassen sind sicherlich entsprechend
>>programmiert. Die Frage ist nur, wie sie genau vorgehen werden.
>>Ich vermute, daß von dem Netto-Preis einfach 16 % abgezogen
>>werden.
>
> ROTFL, das passt nicht.

Gemeint war auch der Brutto-Preis, wie Holger schon bemerkte.

> Rechne nach:
>
> 100 netto = 116 brutto
>
> 100 - 16% = 84
>
> 84 plus 16% = 97.44
>
>>Sollte MM die MwSt weglassen oder nur 13,8 % abziehen,
>>dürfte er den Unmut der Kunden auf sich ziehen.
>
> Wer kann schon Prozentrechnung? ;-)

Das Problem ist mir schon bekannt, nur wird es den meisten der Kunden
vermutlich nicht so gehen. Daher vermute ich folgende Berechnungsmethode:

Artikel 100,- EUR
Rabattaktion ./. 16,- EUR
---------
zu zahlen 84,- EUR

enthaltene MwSt: 11,59 EUR (16 %)

Würden sie nur 13,8 % abziehen und so die echte MwSt herausrechnen,
müßten die MM-Kassierer das wahrscheinlich bei jedem zweiten Kunden
erklären.

Gruß
Bastian
--
"Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h
ist zur Rettung eines Wellensittichs nicht gerechtfertigt."
OLG Düsseldorf v. 18.4.1990

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 01.01.2005 23:25:15 von BastianVoelker

Hallo!

Peter Wenz schrieb:

>>>Ich habe jetzt noch einmal mir die HP von MM angeschaut.
>>>Dort steht auch im Wortlaut zu lesen.
>>>"Alle Produkte dadurch 16% billiger"
>>
>>Und was sagt das?
>
> Dass es bei MM voll werden wird. Und zwar heftig voll.

Und damit auch die arbeitende Bevölkerung ihren Kaufrausch auch schon
vor Arbeitsbeginn befriedigen kann, machen einige Märkte schon morgens
um 6.00 Uhr auf. Nur gut, daß die den Fernseher nicht haben, den ich mir
zulegen möchte. Ansonsten würde ich mich womöglich hinreißen lassen... ;-)

Gruß
Bastian
--
"Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h
ist zur Rettung eines Wellensittichs nicht gerechtfertigt."
OLG Düsseldorf v. 18.4.1990

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 00:51:11 von Harald Hengel

Susanne Dieter schrieb:

> Deine andere Frage bzgl. der Prepaid-Karte beantworte ich morgen,
> ich muss erst mal googlen, wie das in
> de.soc.recht.steuern+buchfuehrung sowie debs genau begründet
> wurde.

Ich vermute, dass man argumentiert, das Geld wäre noch im Besitz des Kunden,
weil der Betrag ja dem Kundenkonto gutgeschrieben ist.
Praktisch sehe ich es anders, denn das Geld ist vereinnahmt und das
virtuelle Geld auf dem Kundenkonto ist für den Kunden nicht mehr als Geld
verfügbar, es stellt praktisch nur noch eine Verrechnungseinheit für
Telefonie dar.
Aber wie ich schon schrieb, wenn der Staat mitverdient spielt er auch bei
solchen krummen Sachen mit.

Harald

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 00:55:03 von Harald Hengel

Uli Fehr schrieb:

> Wettbewerbswidrig scheint mir das auf alle Fälle zu
> sein - Saturn will jetzt bestimmte Produkte zum
> (angeblichem) Einkaufspreis verkaufen. Mangels
> Nachprüfbarkeit schient mir das auch nicht so
> astrein zu sein?!

Auch wenn man nur zum Einkaufspreis verkauft kann man im Gesamtkonzern gute
Gewinne machen.
Der Großhändler, bei dem man Enkauft muss nur zum Konzern gehören.

Harald

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 01:38:11 von Uli Fehr

"Harald Hengel" schrieb

> Auch wenn man nur zum Einkaufspreis verkauft kann
> man im Gesamtkonzern gute Gewinne machen.
> Der Großhändler, bei dem man Enkauft muss nur zum
> Konzern gehören.

Das hat was mit der Wettbewerbswidrigkeit zu tun?


Grüße - Uli -

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 07:43:06 von Harald Hengel

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

> Das muss noch nicht einmal ein Großhändler sein, wenn die
> Filialen ihre Ware vom Zentralisten "kaufen" muss.

Der Zentralist ist kein Großhändler?

Harald

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 09:20:59 von Rainer Haessner

Hallo,

"Harald Hengel" <> schrieb:

>>> Nein, wenn der Händler die MwSt erstattet kommt dies bei 16%
>>> MwSt einen Rabatt von ca. 13,8 Prozent gleich.
>>
>> Die neue Froehlich'sche Mathematik??
>>
>> Ich weiss schon, was Du meinst. Im Vergleich zum originalen
>> Verkaufspreis fuehrt
>> der Haendler nur 13,4 (nicht 13,8) % MWSt. ab. Aber das ist dem
>> Kunden egal, der zahlt 16% weniger.
>
> Quatsch:
> Rechenbeispiel:
>
> Vk ist 100 plus MwSt. also 116 Euro.
>
> 116 - 16% = 97.44

Getreu dem Motto: "Es wurde zwar schon alles gesagt, aber noch
nicht von allen."

Rainer Haessner

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 12:05:57 von Rupert Haselbeck

Rainer Haessner schrieb:

> Getreu dem Motto: "Es wurde zwar schon alles gesagt, aber noch
> nicht von allen."

Woher hätte der Gute das denn auch wissen sollen, wenn es nicht ein
anderer vorher geschrieben hätte?

MfG
Rupert

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 12:31:37 von Karsten Walter

"Harald Hengel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:cr71na$5hk$03$
> Ebenso wird man margenschwache Ware für den Zeitraum der Aktion ins Lager
> stellen und it dann eben ausverkauft.
> Wie löst MM es mit der Buchpreisbindung?

> Harald
>

Genauso wie Du es oben beschrieben hast, das eh recht kleine Sortiment an
Büchern und Zeitschriften wurde für Montag einfach weggeräumt.
Gruß,

Karsten

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 15:33:00 von christian_dsrm-ENTF!

Harald Hengel <> schrieb:

>> Wenn Mediamarkt dann tatsächlich nur die MwSt "weglässt",
>> de facto also nur 13,8 % Rabatt einräumt, dürfte es Abmahnungen
>> hageln!

Die Formulierung läßt ja etwas Interpretationsspielraum, so daß das mit
den +/-2% IMHO noch durchgeht. Was ich nicht verstehe ist, daß diese
Art Werbung bzw. Lüge grds. erlaubt ist. "Deutschland zahlt keine
Mehrwertsteuer" ist ja glatt gelogen, denn sowas gibt es nicht, sondern
lediglich einen pauschalen Rabatt. Ich würde das für unlauteren
Wettbewerb halten.

> Das haben die in ihrem Werbetat berücksichtigt, zumal man für
> dieselbe Sache nur einmal abgemahnt werden kann, nur die erste
> Abmahnung zählt, alle anderen laufen ins leere.

Das meine ich ja auch, wurde hier in der Gruppe aber auch schon
gegenteilig kommentiert.

> Und, eine Abmahnung muss keine Kostennote enthálten, es kann
> durchaus sein, dass ein befreundetes Unternehmen die erste
> Abmahnung abgibt und diese sogar kostenfrei ist. ;-)

Damit kommt man durch? Kann ich mir auch nicht so recht vorstellen -
oder wird da geprüft, ob der Abmahnende evtl. zum selben Konzern gehört
wie der Abgemahnte?

cu,
Christian

PGP Key (RSA) available.

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 16:51:12 von Dietmar Hollenberg

Rainer Haessner schrieb:

> "Es wurde zwar schon alles gesagt, aber noch
> nicht von allen."

Und um ganz sicher zu sein, findet sich einer, der das Ganze noch mal
vollquottelt.
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 17:10:07 von Susanne Dieter

Dietmar Hollenberg wrote:

> Und um ganz sicher zu sein, findet sich einer, der das Ganze noch mal
> vollquottelt.

Vollquotteln nicht, aber ich wollte gerade nach der Gesellschaftsform
schauen, ob MM eine AG, GmbH, sonstwas oder gar ein Franchise-System mit
eigenen Preisen je Laden ist.

Im Mozilla funktionierte der ganze Webauftritt nicht, also IE
angeworfen, dort im Impressum steht MM Oldenburg, und die Seite, auf
der sowas vermutlich steht, ergibt eine Fehlermeldung. So ein Zufall? :-)

Umsatzsteigerungen angeblich im einstelligen Mrd-Bereich, also haben die
sicher ein Werbe- und Abmahnbudget im zwei- oder gar dreistelligen
Millionenbereich.

Ihren Sinn haben die (zensiert) Werbungen schon erreicht: Aufmerksamkeit
erregen.

Andererseits steigt sicher die Menge der Menschen, die aus Trotz dort
aus Prinzip nicht mehr einkaufen.

Gruß

Susanne
(ohne konstruktiven Beitrag zum Thema)

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Prepaid-Karten und Vorsteuer [was: Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass}

am 02.01.2005 17:39:50 von Susanne Dieter

X-Post de.soc.recht.misc + de.soc.recht.steuern+buchfuehrung,
F'up de.soc.recht.steuern+buchfuehrung,

Harald Hengel wrote:
(2 Postings zusammengefasst)

> Haben die Unternehmen keine Sollversteuerung?

Ja, hier in Deutschland läuft es so schlecht, dass MM zum
Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweis und Vodafone & Co. zu nicht
bilanzierungspflichtigen Unternehmen mit EÜR und Ist-Versteuerung
mutiert sind.

(Für die Mitleser: Dat war'n Scherz! Ich bin zwar 'ne Frau, aber nicht
blöd.)

Der Staat anscheinend schon, denn Vodafone hat das Geld inkl.
Umsatzsteuer evtl. schon lange vorher kassiert. Wenn ich im Januar eine
Call-Ya-Karte kaufe und diese erst im Juni aktiviere, weil meine alte
noch solange gültig ist und Guthaben aufweist, entsteht die Steuer erst
im Juni mit der Aktivierung dieses Guthabens. (Beispiel aus dem Leben,
denn ich habe seit 1999 Prepaid-Karten, weil ich immer nur angerufen
werde oder vom Festnetz weitergeleitete Anrufe erhalte, aber selten das
Handy zum selbst anrufen nutze.)

> Seit wann ist die Umsatzsteuer von der Erbringung einer Gegenleistung
> abhängig?

DAU-Modus: Hmm, wenn ich Postfächer vermiete, mein Kunde bekommt keine
Post, und ich habe keine Arbeit damit, erfolgt keine Gegenleistung. Kann
ich die Miete jetzt steuerfrei einstreichen?

> Ich vermute, dass man argumentiert, das Geld wäre noch im Besitz des Kunden,
> weil der Betrag ja dem Kundenkonto gutgeschrieben ist.

Genau.

> Praktisch sehe ich es anders, denn das Geld ist vereinnahmt und das
> virtuelle Geld auf dem Kundenkonto ist für den Kunden nicht mehr als Geld
> verfügbar, es stellt praktisch nur noch eine Verrechnungseinheit für
> Telefonie dar.

Eben. Aber Politiker und Praxis... zwei Themen, die sich immer öfter
ausschließen. (Ja, ich weiß, Stammtisch, aber manchmal kommt einem halt
das Essen wieder hoch, obwohl ich nicht zu denen gehöre, die ständig
nach Steuerschlupflöchern suchen und generell auf den bösen Staat
schimpfen).

> Aber wie ich schon schrieb, wenn der Staat mitverdient spielt er auch bei
> solchen krummen Sachen mit.

Er könnte schneller mitverdienen. Naja, vielleicht ist einer der
Mobilfunk-Vortänzer mit Schröder oder Eichel auf die Schule gegangen und
hat ihm beim Bier und Currywurst verklickert, wie das laufen sollte.
(Damit meine ich nicht Bestechung, sondern Ahnungslosigkeit seitens der
Politik. Sieht man ja auch bei Modellen wie 1-EUR-Jobs etc.)

Kommen wir nun zum Copy & Paste-Teil:

Das hier schon erwähnte BMF-Schreiben war von 03.12.2001 - IV B 7 - S
7100 - 292/01

Dort heißt es:
"Abgabe der Prepaid-(Guthaben-)Karte an den Kunden
Werden Händler oder Serviceprovider in die Abgabe von Prepaid-Karten
eingeschaltet, ohne selbst Telekommunikationsleistungen an den Kunden
auszuführen, liegt keine Lieferung der Prepaid-(Guthaben-)Karte vor. Mit
dem Erwerb der Prepaid-Karte erfolgt ausschließlich ein Umtausch von
Bargeld in "elektronisches Geld", mit dem später beim
Telekommunikationsanbieter Telekommunikationsleistungen bezahlt werden
können. Bei Abgabe der Prepaid-Karte fällt daher zunächst keine
Umsatzsteuer an, da ein Leistungsaustausch insoweit nicht gegeben ist.
Die von den Netzbetreibern den Serviceprovidern bzw. Händlern gewährten
Rabatte stellen Provisionszahlungen für eine steuerbare und
steuerpflichtige Vermittlungsleistung dar. Eine Steuerbefreiung nach § 4
Nr. 8 Buchst. c oder d UStG kommt hierfür nicht in Betracht, da es sich
bei der Prepaid-(Guthaben-)Karte weder um eine Geldforderung handelt,
noch der Zahlungs- oder Überweisungsverkehr berührt wird."

und

"Zeitpunkt der Steuerentstehung
Die Telekommunikationsleistung an den Kunden ist spätestens erbracht,
wenn er telefoniert. Erst dann würde daher die Umsatzsteuer entstehen.
Allerdings können nach Aktivierung mit der Guthabenkarte nur noch
Leistungen des Netzbetreibers oder des Serviceproviders in Anspruch
genommen werden, bei dem die Aktivierung vorgenommen worden ist. Erst zu
diesem Zeitpunkt liegt eine konkrete Leistungsvereinbarung zwischen
Kunde und Telekommunikationsanbieter vor. Damit sind die Voraussetzungen
des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG erfüllt und der
Netzbetreiber bzw. Serviceprovider hat den Betrag bereits jetzt als
Anzahlung zu versteuern. Die Umsatzsteuer für die vorausbezahlte
Telekommunikationsleistung entsteht daher bereits in dem
Voranmeldungszeitraum, in dem die Karte aktiviert wird."

Vorher schien es anders zu sein, denn in debs wurde ein Schreiben von
E-Plus erwähnt, in dem es heißt:

Auszug :

"Änderung zum 1.12. Berechnung der Umsatzsteuer für Free & Easy Cash Cards!

Erlass des Bundesministerium für finanzen vom 3.12.2001 sind die
Netzbetreiber verpflichtet,die umsatzsteuerliche Behandlung in
Mobilfunkbereich bis spätestens 31.12.2002 zu vereinheitlichen.

Cas Cards dürfen vom Netzbetreiber ab dem 1.1.03 nicht mehr mit ausweis
der Umsatzsteuer verkauft werden.

Seitens der Finanzbuchhaltung bestehen jedoch keine Bedanken wenn die
vom Händler bis zum 31.12.02 nach dem ALTEN System erworben Karten,auch
nach dem 31.12.02 mit Umsatzsteuer weiterveräußert werden.

Die Weitergabe des Cash Card wird laut Bundesministerium der Finanzen
als nicht steuerbarer "Geldtausch" (Tasch von Bargeld in elektronisches
Geld) angesehen. Dies hat zur Folge, dass die Guthabenkarten
grundsätzlich erst bei Aktivierung der Karte beim Netzbetreiber zu
versteuern ist (sog. Steuerbare Vorauszahlung).
[...]"

Gruß

Susanne


--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 18:42:07 von Ulrich Hoffmann

"Christian @Soemtron" schrieb:

>>> Wenn Mediamarkt dann tatsächlich nur die MwSt "weglässt",
>>> de facto also nur 13,8 % Rabatt einräumt, dürfte es Abmahnungen
>>> hageln!
>
> Die Formulierung läßt ja etwas Interpretationsspielraum, so daß das
> mit
> den +/-2% IMHO noch durchgeht.

Finde ich nicht. Es heißt ja ausdrücklich,
Sie sparen 16 %.

> Was ich nicht verstehe ist, daß diese
> Art Werbung bzw. Lüge grds. erlaubt ist. "Deutschland zahlt keine
> Mehrwertsteuer" ist ja glatt gelogen, denn sowas gibt es nicht,
> sondern
> lediglich einen pauschalen Rabatt. Ich würde das für unlauteren
> Wettbewerb halten.

Dadurch wird doch niemand geschädigt!?

Und gegenüber Unternehmern verschafft es MM die
Möglichkeit, keine Mehrwertsteuer auszuweisen! MM
ist ja nicht gezwungen, die MWSt zu kassieren! Dadurch
würde das Angebot für Unternehmer uninteressant!

>> Das haben die in ihrem Werbetat berücksichtigt, zumal man für
>> dieselbe Sache nur einmal abgemahnt werden kann, nur die erste
>> Abmahnung zählt, alle anderen laufen ins leere.
>
> Das meine ich ja auch, wurde hier in der Gruppe aber auch schon
> gegenteilig kommentiert.

Es gibt auch noch die Möglichkeit der Einstweiligen
Verfügung!


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 18:51:26 von Holger Pollmann

"Ulrich Hoffmann" <> schrieb:

> MM ist ja nicht gezwungen, die MWSt zu kassieren!

Ist das wirklich so? Interessant, wo steht das?

<lerntNieAus>

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 18:59:29 von Ulrich Hoffmann

"Holger Pollmann" schrieb:

>> MM ist ja nicht gezwungen, die MWSt zu kassieren!
>
> Ist das wirklich so? Interessant, wo steht das?
>
> <lerntNieAus>

<BinMirAuchNichtSicher>

Wo steht, dass sie KASSIEREN müssen?

Letztlich könnte m.E. nur das Wettbewerbsrecht
etwas hergeben.

UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 19:28:01 von Susanne Dieter

Ulrich Hoffmann wrote:
> "Holger Pollmann" schrieb:

>>> MM ist ja nicht gezwungen, die MWSt zu kassieren!
>> Ist das wirklich so? Interessant, wo steht das?
>> <lerntNieAus>
> <BinMirAuchNichtSicher>
> Wo steht, dass sie KASSIEREN müssen?

Sie müssen zumindest 16% Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Und wenn Unternehmer dort etwas kaufen (vielleicht den überfälligen
neuen PC oder Laptop), haben sie ein Recht auf eine ordnungsgemäße
Rechnung mit Umsatzsteuerausweis (§§ 14 + 14a UStG).

Nur Kleinunternehmer mit bis zu 17.500 EUR Umsatz (Umsatz, nicht Gewinn)
in diesem Jahr und voraussichtlich weniger als 50.000 EUR im folgenden
Jahr können ohne Umsatzsteuerausweis arbeiten. Dafür dürfen sie aber
auch keine Vorsteuer geltend machen (§19 UStG).

Gruß

Susanne

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 20:09:41 von Uli Fehr

"Hans-Juergen Lukaschik"

> Nein.

17 Zeilen für ein Wort - toooollll.

Grüße - Uli -

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 20:13:40 von Ulrich Hoffmann

"Susanne Dieter" schrieb:

> Ulrich Hoffmann wrote:
>> "Holger Pollmann" schrieb:
>
>>>> MM ist ja nicht gezwungen, die MWSt zu kassieren!
>>> Ist das wirklich so? Interessant, wo steht das?
>>> <lerntNieAus>
>> <BinMirAuchNichtSicher>
>> Wo steht, dass sie KASSIEREN müssen?
>
> Sie müssen zumindest 16% Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
>
> Und wenn Unternehmer dort etwas kaufen (vielleicht den überfälligen
> neuen PC oder Laptop), haben sie ein Recht auf eine ordnungsgemäße
> Rechnung mit Umsatzsteuerausweis (§§ 14 + 14a UStG).

Wenn Unternehmer A dem Unternehmer B keine USt berechnet,
ist das sein Bier - und kein Rabatt. Er braucht die USt dann auch
nicht anzugeben (bzw. allenfalls den Betrag 0,-), § 14 UStG gibt dazu
m.E. auch nichts anderes her. B hat m.E. auch keinen Anspruch auf
Nachberechnung der USt (mit der Folge, dass er sie dann auch be-
zahlen müsste).

Und: Welchen Betrag sollte A angeben!?

Alternativ sollte es MM doch wohl möglich sein, anzubieten:
"16 % Rabatt nur an Endverbraucher (und deswegen ohne Aus-
weis der Mehrwertsteuer)."

(Alles IMO - bin kein Steuerprofi. Außerdem sehr hypothetisch!)


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 21:38:36 von Rupert Haselbeck

Susanne Dieter schrieb:

> Im Mozilla funktionierte der ganze Webauftritt nicht,=20

Dann ist wohl dein Mozilla defekt? Bei mir gehts nämlich

> also IE=20
> angeworfen, dort im Impressum steht MM Oldenburg, und die Seite, auf=

> der sowas vermutlich steht, ergibt eine Fehlermeldung. So ein Zufall?=


Auch das Impressum ist, jedenfalls mit Mozilla, lesbar. Leider ist dort=

aber keine Rechtsform angegeben. Welche Rechtsform mag ein Unternehmen
haben, das ohne Rechtsformzusatz aber mit einer "Geschäftsführung"
aufwartet?

> Andererseits steigt sicher die Menge der Menschen, die aus Trotz dort=

> aus Prinzip nicht mehr einkaufen.

Das wird wohl keinen der Verantwortlichen stören

MfG
Rupert

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 21:45:17 von Rupert Haselbeck

Uli Fehr schrieb:

>> Nein.
>=20
> 17 Zeilen für ein Wort - toooollll.

Ja, und dann auch noch falsch :-(

MfG
Rupert

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 21:46:10 von Susanne Dieter

Rupert Haselbeck wrote:

>>Im Mozilla funktionierte der ganze Webauftritt nicht,
> Dann ist wohl dein Mozilla defekt?

Eher kastriert.

> Auch das Impressum ist, jedenfalls mit Mozilla, lesbar. Leider ist dort
> aber keine Rechtsform angegeben. Welche Rechtsform mag ein Unternehmen
> haben, das ohne Rechtsformzusatz aber mit einer "Geschäftsführung"
> aufwartet?

Selbst wenn es ein Einzelunternehmen wäre, müsste es e.K. sein, eher
gehe ich von GmbH oder AG aus.

Gruß

Susanne

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 21:47:09 von Susanne Dieter

Hans-Juergen Lukaschik wrote:

>>>Wo steht, dass sie KASSIEREN müssen?
>>Sie müssen zumindest 16% Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
> Nein.

Doch.

Susanne


--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 21:49:13 von Susanne Dieter

Ulrich Hoffmann wrote:

> Wenn Unternehmer A dem Unternehmer B keine USt berechnet,

Er muss aber.

Nur Kleinunternehmer nach §19 UStG können auf die Erhebung, Ausweisung
und Abführen an Herrn Eichel verzichten.

Gruß

Susanne


--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 22:48:54 von BastianVoelker

Hallo!

Rupert Haselbeck schrieb:

> Auch das Impressum ist, jedenfalls mit Mozilla, lesbar. Leider ist dort
> aber keine Rechtsform angegeben. Welche Rechtsform mag ein Unternehmen
> haben, das ohne Rechtsformzusatz aber mit einer "Geschäftsführung"
> aufwartet?

Witzig ist außerdem, daß bei der Handelsregisternummer der Zusatz "A"
oder "B" fehlt. Also kommt man auch so nicht weiter. Es ist aber zu
beachten, daß es bei dieser Angabe nur um die Verantwortung für den
Online-Auftritt geht. Allerdings leuchtet mir dann nicht unmittelbar
ein, warum der Media Markt Oldenburg im Handelsregister Ingolstadt
eingetragen ist. Etwas klarer wird es, wenn man sich den Online-Shop
anschaut. Dafür ist nämlich die media markt online GmbH aus Ingolstadt
verantwortlich.

Fragen über Fragen... ;-)

Gruß
Bastian
--
> Ich habe folgende Frage: Wie lautet der Imperativ von "erschrecken"?
"Buh!"

Ralf Radermacher in d.e.s.d.

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 23:15:49 von Holger Pollmann

"Hans-Juergen Lukaschik" <> schrieb:

>>> Nein.
>>
>> 17 Zeilen für ein Wort - toooollll.
>
> Wie kommst Du auf 17 Zeilen?

Der Body hat 17 Zeilen.

> [Header]
>
> Hast Du die nicht mitgezählt?

Die zählt man bei sowas ja auch nicht mit.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 23:17:45 von Ulrich Hoffmann

"Susanne Dieter" schrieb:

>> Wenn Unternehmer A dem Unternehmer B keine USt berechnet,
>
> Er muss aber.

Dann kannst Du auch die Norm nennen?


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 23:25:37 von Ulrich Hoffmann

"Hans-Juergen Lukaschik" schrieb:

> Händler kauft für 100,-EUR netto beim Großhändler, zahlt also
> 116,-EUR.
> Die Ware verkauft er an den Endkunden, für 174,-EUR incl. 16%
> MwSt.
> Wieviel Umsatzsteuer führt er an das Finanzamt ab?
> Und nun schreib mal etwas von 16%.

Zum Beispiel EUR 736.228,13.

(Du hast offenbar verstanden, wie das funktioniert!)


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 02.01.2005 23:39:00 von usenet2004

Ulrich Hoffmann schrieb:

> >> Wenn Unternehmer A dem Unternehmer B keine USt berechnet,
> > Er muss aber.
> Dann kannst Du auch die Norm nennen?

Naja, er muss wohl keine berechnen und kassieren.
Aber natuerlich muss er sie abfuehren und in der Rechnung nach |14 I Nr. 6
auszuweisenden enthaltenen Steuerbetrag auffuehren.


mfg jann

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 00:07:55 von Uli Fehr

"Hans-Juergen Lukaschik" schrieb

> Was war daran falsch?

Alles eigentlich - war ja aber nicht so viel ;-)


> Die Ware verkauft er an den Endkunden, für 174,-EUR
> incl. 16% MwSt.
> Wieviel Umsatzsteuer führt er an das Finanzamt ab?
> Und nun schreib mal etwas von 16%.

16% führt er ab - was denn sonst? Oder auch 24 Euro.
Oder unterm Strich 16% vom Nettogewinn - wie du's
drehst - es sind und bleiben 16% (oder auch 7 - ja nach
dem)
Aber da du ja auch Probleme mit dem Zeilen zählen hast ;-)


Grüße - Uli -

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 00:29:14 von Rupert Haselbeck

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

> Was war daran falsch?

Alles

MfG
Rupert

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 00:39:18 von Michael Landenberger

"Susanne Dieter" schrieb:

> Ich habe mich schon gefragt, ob mir die Verkäufer leid tun, die dann
> ständig zu hören bekommen: "Das sind aber keine 16%!". Aber dann kam ich
> zu dem Schluss, da eh kaum jemand 16% ausrechnen kann, und schon gar nicht
> im Kopf.

Ist doch ganz easy: 16% sind ungefähr 1/6. Der Bruttopreis (inkl. MwSt.) ist
also um ca. 1/6 höher als der Nettopreis (exkl. MwSt.), entspricht also 7/6
des Nettopreises. Um demnach aus dem Bruttopreis den Nettopreis zu
errechnen, muss ich vom Bruttopreis 1/7 abziehen (den siebten Teil von 7/6).
1/7 sind übrigens etwa 14%.

Rechenbeispiel: ein Artikel kostet brutto 140 Euro. Dann beträgt sein
Nettopreis ca. 20 Euro (1/7 von 140 Euro) weniger, liegt also bei ca. 120
Euro. In diesem Fall würde ich also bei der Mediamarkt-Aktion einen
Preisnachlass von 20 Euro erwarten. Wenn's mehr sind, umso besser.

Für die USt-Erklärung beim Finanzamt ist meine Überschlagsrechnungsmethode
allerdings nicht tauglich, da sollte man schon etwas genauer rechnen ;-)
Aber für eine grobe Einschätzung des Rabatts ohne den Taschenrechner zu
zücken reicht es.

Gruß

Michael

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 00:43:14 von Hans Danckwerts

Am 03.01.05 00:07 tippte Uli Fehr:
> "Hans-Juergen Lukaschik" schrieb
>
>>Was war daran falsch?
>
> Alles eigentlich - war ja aber nicht so viel ;-)

Leider machst du es aber auch nicht besser, s.u. ;-)

>>Händler kauft für 100,-EUR netto beim Großhändler, zahlt also 116,-EUR.
>>Die Ware verkauft er an den Endkunden, für 174,-EUR
>>incl. 16% MwSt.
>>Wieviel Umsatzsteuer führt er an das Finanzamt ab?
>>Und nun schreib mal etwas von 16%.
>
> 16% führt er ab - was denn sonst? Oder auch 24 Euro.
^^^^^^?
> Oder unterm Strich 16% vom Nettogewinn - wie du's
> drehst - es sind und bleiben 16% (oder auch 7 - ja nach
> dem)

*Aua*
Andererseits würde sich Hans Eichel über mehr solche
Steuerzahler bestimmt freuen.

Ich komme auf:
Nettoverkaufspreis: 174/1,16=150
Nettogewinn: 150-100=50
Abgeführte Umsatzsteuer: 50*0,16= 8Euro

Ja ja, das Prozentrechnen ist ein gefährliches Pflaster;-)


Nebenbei, wenn wir Rechnungen ohne USt ausweisen würden,
dann würde uns das Finanzamt bei der nächsten Betriebsprüfung
aber ganz böse an den Karren fahren.

--
Gruß Hans

Auftretende Rechtschreibfehler entstanden sicher durch die elektronische Datenübertragung
und *nicht* durch den Autor

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 00:50:00 von claus-usenet-20050102

Christian @Soemtron <christian_dsrm-ENTF!@soemtron.de> schrieb/wrote:
> Die Formulierung läßt ja etwas Interpretationsspielraum, so daß das mit
> den +/-2% IMHO noch durchgeht. Was ich nicht verstehe ist, daß diese
> Art Werbung bzw. Lüge grds. erlaubt ist.

Wer behauptet, dass die Werbung so erlaubt ist?

Im Gegenteil, das Timing deutet stark darauf hin, dass der Mediamarkt
selbst davon ausgeht, dass die Werbung nicht in Ordnung ist. Die
Werbeaktion begann an Silvester, also genau zu dem Zeitpunkt, zum dem
keine Abmahnung und keine einstweilige Verfügung mehr rechtzeitig
zugestellt werden konnte[1]; die hagelt es erst heute, wenn es zu spät
ist.

Claus

[1] Geht das eigentlich normalerweise, dass man am Samstag eine eV
bekommt? Warum nimmt der MM sonst genau dieses Wocheende (mit
Neujahr)? Oder wollte man den Silvester-Freitag, der ja ein "halber"
Feiertag ist, nutzen?
--

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 00:59:21 von Uli Fehr

"Hans Danckwerts" schrieb

> Ich komme auf:
> Nettoverkaufspreis: 174/1,16=150
> Nettogewinn: 150-100=50
> Abgeführte Umsatzsteuer: 50*0,16= 8Euro

Ich auch.


> Ja ja, das Prozentrechnen ist ein gefährliches Pflaster;-)

Das mit dem lesen ist auch nihct ohne.


Grüße - Uli -

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 01:00:30 von Uli Fehr

"Hans-Juergen Lukaschik" schrieb

> Warum auch?

Warum nicht?

> Das ist nicht der Nettogewinn.

Doch.


Grüße - uli -

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 01:02:47 von Hans Danckwerts

Am 03.01.05 00:48 tippte Hans-Juergen Lukaschik:

>>Leider machst du es aber auch nicht besser, s.u. ;-)
>
> Warum auch?

He, das ging doch gar nicht an dich, sondern den Uli


> Aber schade, dass Du schon die Lösung geliefert hast, ich hätte
> mich gern noch ein wenig mit den "Experten" auseinandergesetzt.

Verzeihung, soll nicht wieder vorkommen;-)
*betreten zu Bett geh*

--
Gruß Hans

Auftretende Rechtschreibfehler entstanden sicher durch die elektronische Datenübertragung
und *nicht* durch den Autor

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 01:09:46 von Hans Danckwerts

Am 03.01.05 00:59 tippte Uli Fehr:
> "Hans Danckwerts" schrieb
>
>
>>Ich komme auf:
>>Nettoverkaufspreis: 174/1,16=150
>>Nettogewinn: 150-100=50
>>Abgeführte Umsatzsteuer: 50*0,16= 8Euro
>
> Ich auch.

>>Ja ja, das Prozentrechnen ist ein gefährliches Pflaster;-)
>
>
> Das mit dem lesen ist auch nihct ohne.

>>>16% führt er ab - was denn sonst? Oder auch 24 Euro.

Was habe ich denn an deiner Zeile falsch gelesen?
Habe ich eine Rechenreform verpasst: 24=8?
Oder trennst du mit Gewalt die Zahlung auf 150Euro von
der Erstattung auf 100Euro?

--
Gruß Hans

Auftretende Rechtschreibfehler entstanden sicher durch die elektronische Datenübertragung
und *nicht* durch den Autor

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 02:24:00 von claus-usenet-20050103

Harald Hengel <> schrieb/wrote:
> Der Zentralist ist kein Großhändler?

Nein, der zum Konzern gehörende Großhändler (Metro C&C) kauft wohl auch
beim Zentralisten (MBG) ein.

Claus
--

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 03:22:54 von deaf_null

Uli Fehr <> wrote:

> Wettbewerbswidrig scheint mir das auf alle Fälle zu
> sein - Saturn will jetzt bestimmte Produkte zum
> (angeblichem) Einkaufspreis verkaufen. Mangels
> Nachprüfbarkeit schient mir das auch nicht so
> astrein zu sein?!

Jaja, die "Konkurrenz".
Lies mal:
<>


Gerhard

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 03:23:08 von Ulrich Hoffmann

"Jann Thomsen" schrieb:

> Ulrich Hoffmann schrieb:
>
>> >> Wenn Unternehmer A dem Unternehmer B keine USt berechnet,
>> > Er muss aber.
>> Dann kannst Du auch die Norm nennen?
>
> Naja, er muss wohl keine berechnen und kassieren.

Aha ;-)

> Aber natuerlich muss er sie abfuehren

Natürlich.

> und in der Rechnung nach |14 I Nr. 6
> auszuweisenden enthaltenen Steuerbetrag auffuehren.

Das Gesetz formuliert das etwas anders, und das lässt
im Grunde weniger Spielraum. MUSS man die nicht be-
rechnete MwSt ggf. als im Voraus vereinbarte Minderung
behandeln? Oder kann/braucht MwSt nicht ausgewiesen
werden, weil ja nicht berechnet?

Die Frage tritt auch auf, wenn MwSt nicht vereinbart war
(z.B. AGB nicht einbezogen) und der Kunde die Zahlung
der MwSt deswegen ablehnt. Hat der Kunde dann trotzdem
Anspruch auf Rechnung mit ausgewiesener MwSt auf den
Minderbetrag? (Das heißt, er verweigert nicht nur die Zah-
lung der MwSt, sondern lässt sich die MwSt auf den
Minderbetrag ausweisen, um diese dann als Vorsteuer
geltend zu machen - das wiederum hieße, er verschaffte
sich einen nicht vorgesehenen Kostenvorteil.)

M.E. hängt es davon ab, wie der Verkäufer die Rechnung
bucht. Bucht er den vollen Rechnungsbetrag als Erlös und
fürhrt darauf die volle MwSt ab, dann hat der Käufer keinen
Anspruch auf Ausweis der Vorsteuer (er zahlt sie ja auch
nicht). Bucht der Verkäufer den Rechnungsbetrag brutto
(d.h. Erlös = Re-betrag ./. MwSt), dann auch Ausweis
auf der Rechnung.

Lassen wir es. Es interessiert mich nicht wirklich...


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 10:35:45 von Rupert Haselbeck

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

> Hoffentlich bist Du kein Kaufmann. Das täte mir leid für Dich.

Wieso?

MfG
Rupert

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 10:50:19 von Rupert Haselbeck

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

> Warum sollte er 16% oder 24,-EUR ans Finanzamt abführen?

Weil das so im Gesetz vorgesehen ist.

> Er hat doch schon 16,-EUR an seinen Lieferanten bezahlt.

Das hat mit dem Betrag der abzuführenden Umsatzsteuer zunächst nich=
ts zu
tun.=20
Der Händler, der die Ware weiterveräußert hat, kann, unter weiter=
en
Voraussetzungen, den an seinen Lieferanten bezahlten Umsatzsteuerbetrag=

von dem seinerseits an das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuerbetrag=

als sog. "Vorsteuer" abziehen. Das aber ist lediglich ein vereinfachtes=

Verfahren, welches ihm - und dem Finanzamt - nach erfolgter Zahlung an
das Finanzamt die spätere Erstattung des bereits auch an den
Lieferanten bezahlten Umsatzsteuerbetrages durch das Finanzamt erspart.=

Es verbleiben also letztendlich 16% des Verkaufspreises beim Finanzamt.=


MfG
Rupert

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 11:28:00 von usenet2004

Ulrich Hoffmann schrieb:

> Das Gesetz formuliert das etwas anders, und das lässt
> im Grunde weniger Spielraum. MUSS man die nicht be-
> rechnete MwSt ggf. als im Voraus vereinbarte Minderung
> behandeln? Oder kann/braucht MwSt nicht ausgewiesen

Ich denke ja. Wenn die Leistung Ustpflichtig war ist auch deren Ust
auszuweisen.

> Die Frage tritt auch auf, wenn MwSt nicht vereinbart war
> (z.B. AGB nicht einbezogen) und der Kunde die Zahlung
> der MwSt deswegen ablehnt. Hat der Kunde dann trotzdem
> Anspruch auf Rechnung mit ausgewiesener MwSt auf den
> Minderbetrag? (Das heißt, er verweigert nicht nur die Zah-

Auf den Minderbetrag? Der Verkaeufer hat als Entgelt 1000 Euro bekommen,
da muss er dann erstmal 160 von abfuehren, ob er die dann vom Kaeufer
erhaelt oder nicht ist doch dem Finanzamt eher egal?

> lung der MwSt, sondern lässt sich die MwSt auf den
> Minderbetrag ausweisen, um diese dann als Vorsteuer
> geltend zu machen - das wiederum hieße, er verschaffte
> sich einen nicht vorgesehenen Kostenvorteil.)

Er hat doch schon eine Rechnung ueber 1160 inkl Ust erhalten, davon 1000
ueberwiesen und holt sich dann noch die 160 Vorsteuer, oder wie war das
gemeint?

> Lassen wir es. Es interessiert mich nicht wirklich...

Achso ... :-)


mfg jann

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 12:10:20 von Uli Fehr

"Hans Danckwerts" schrieb

> Was habe ich denn an deiner Zeile falsch gelesen?
> Habe ich eine Rechenreform verpasst: 24=8?

Ja.


> Oder trennst du mit Gewalt die Zahlung auf 150Euro
> von der Erstattung auf 100Euro?

Ich trenne mit Gewalt die Verpflichtung zur Abführung von
16% Umsatzsteuer auf den Nettoverkaufswert von dem
unterm Strich übrig bleibenden 16% der Differenz von
Netto-Vk zu Netto-Ek. Der EK muss ja nicht Netto sein
oder man kann aus sonstigen Gründen keine Vorsteuer
ziehen - dann bleibt es (Möglichkeit der Differenzbesteuerung
mal außen vor) bei 16% vom Netto-Vk die abzuführen sind.
Ist doch nicht sooo schwer, oder?

Grüße - Uli -

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 12:44:00 von christian_dsrm-ENTF!

Jens MA¼ller <> schrieb:

> Sagen wir mal so: Eine UnterlassungserklAxrung ggA¼. jemandem, der
> die offenbar nicht durchsetzen will, beseitigt nicht die
> Wiederholungsgefahr.

Leuchtet zwar ein, aber die würden die UE dann schon so gestalten, daß
der Verdacht nicht auftritt.

Aber nochmal zur Frage, wer abmahnen darf. Wenn Saturn den Mediamarkt
"kostengünstig" abmahnt und alle Formalitäten bzgl. Wiederholungsgefahr
einhält, ist das so rechtens obwohl beide zum selben Konzern gehören?
Dann könnte man die Wettbewerbsverstöße ja sehr schön planen - mal
mahnt der eine ab, mal der andere und keiner tut sich weh.

cu,
Christian

PGP Key (RSA) available.

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 12:45:00 von christian_dsrm-ENTF!

Ulrich Hoffmann <> schrieb:

>> Art Werbung bzw. Lüge grds. erlaubt ist. "Deutschland zahlt keine
>> Mehrwertsteuer" ist ja glatt gelogen, denn sowas gibt es nicht,
>> sondern
>> lediglich einen pauschalen Rabatt. Ich würde das für unlauteren
>> Wettbewerb halten.

> Dadurch wird doch niemand geschädigt!?

Na klar, die Mitbewerber, weil die Kunden durch diese Lüge zum MM
gelockt werden.

> Und gegenüber Unternehmern verschafft es MM die
> Möglichkeit, keine Mehrwertsteuer auszuweisen!

Das ist erst recht Unsinn. MM genießt keine Sonderrechte, auch wenn die
Werbung dies suggeriert.

cu,
Christian

PGP Key (RSA) available.

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 13:37:22 von Susanne Dieter

Ulrich Hoffmann wrote:

>>> Wenn Unternehmer A dem Unternehmer B keine USt berechnet,
>> Er muss aber.
> Dann kannst Du auch die Norm nennen?

Umsatzsteuergesetz, im Netz im Volltext zu finden. Schon in §1 heißt es:
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im
Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. (...)

Nur wer nach § 19 UStG Kleinunternehmer ist (weniger als 17.500 EUR
Umsatz in diesem, voraussichtlich weniger als 50.000 EUR im nächsten
Jahr), darf ohne Umsatzsteuer arbeiten. Daraus folgt...

Also, wäre ich Händler, liefe das so:

Ich kaufe bei meinem Großhändler:

Ware X: EUR 50 netto + 8 EUR USt. = 58 EUR brutto
Ich verkaufe die Ware für 100 EUR + 16 EUR USt. = 116 EUR.

Ich meinerseits kann die 8 EUR, die ich meinem Lieferanten gezahlt habe,
bei meiner Umsatzsteuererklärung oder -voranmeldung von meiner
Umsatzsteuerschuld "absetzen". Also muss ich 16-8 = 8 EUR Umsatzsteuer
ans Finanzamt zahlen.

Dafür benötige ich aber von meinem Lieferanten (hier also Media Markt)
eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG mit Umsatzsteuerausweis und
noch einigem anderen Pipapo.

Die Umsatzsteuer muss ich zwingend abführen, und bin auch verpflichtet,
sie auszuweisen.

Man kann nicht einfach so bestimmen, ob und wann man Umsatzsteuer
ausweist und abführt. Das wäre für den Staatshaushalt aber nicht so gut.

Und vor allen Dingen würde das auch kaum einer machen. Denn der
Kleinunternehmer, der das nicht muss, kann für Privatkäufer billiger
anbieten.

Muss er nun aufgrund seines Umsatzes Umsatzsteuer zahlen, kann er
entweder auch den Artikel X für 100 EUR + 16% Umsatzsteuer = 116 EUR
verkaufen, oder er muss von den 100 EUR brutto die 13,80 EUR enthaltene
Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Für Unternehmer, die ihrerseits die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend
machen können, ist es egal, ob sie 100 EUR netto + 16 Umsatzsteuer
zahlen oder 100 EUR an einen Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweis.

Für Privatkunden ist der Kleinunternehmer aber mit 100 EUR billiger als
der für 116 EUR.

Susanne
(und danach geb ich's auf.)

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 15:21:45 von LspWvxEhvClk

Steuerrechtlich wird Media Markt das schon ordentlich machen.
Sie geben halt einfach 16% rabatt.

Die grosse frage ist nur: ist solch eine werbung zulässig. IMHO nein,
denn sie ist irreführend und unlauter. Es steht Media Markt nicht zu,
USt. zu erlassen, folglich dürfen sie sowas auch nicht behaupten. Das
ist verarsche. Korrekt wäre: wir geben ihnen 16% rabatt.
Jens Martin Schlatter

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 15:38:47 von Johannes Wiesweg

Am Sat, 01 Jan 2005 15:49:42 +0100 schrieb Joerg-Olaf Schaefers:

> Das ist auch nicht nötig, die Aktion wird auch so schon für genug
> Chaos sorgen. Wenn dann noch jeder 10. Rabattmarder auf zuvor da-
> heim berechnete Preise besteht oder seinen eigens mitgebrachten
> Taschenrechner rauskramt ...

Dem kann ich nur zustimmen. Nachdem man die 25-meter-Schlange hinter sich
gelassen hat ist man einfach zu glücklich endlich jemandem sein Geld in
die Krallen zu geben.... ;-)

So wenigstens heute morgen hier in Münster.

Johannes

Der leider nicht woanders hingehen konnte... :-(

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 16:00:34 von Klaus Hoeppner

Christian Emig <> wrote:
> 2. Den Bruttopreis um 16% reduzieren und ihn inklusive MwSt belassen?

Genau das.
Du bekommst einfach 16% Rabatt auf den Bruttopreis, und auf der Rechnung
ist ganz normal die MWSt. ausgewiesen, so dass sich der reduzierte Brutto-
betrag ergibt.
Been there, done that.

Klaus

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 16:09:55 von Klaus Hoeppner

Harald Hengel <> wrote:
>>> Vielleicht ziehen sie auch 16 % vom Bruttopreis ab, wie es
>>> sicherlich jeder vermuten würde.
>> Welchen Unterschied im Ergebnis sollte das machen?
> Mathe 6

Weil er das Kommutativgesetz verstanden hat?

> Aber du bist der typische Kunde der mit so einer Werbung angesprochen werden
> soll.

Wie war das mit dem Glashaus und den Steinen?

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 16:11:55 von Michael Koslowski

"Johannes Wiesweg" <> schrieb

> So wenigstens heute morgen hier in Münster.

Hier in Stuttgart über das Radio:
"6 km Stau wegen Schnäppchenjäger" :-))



Michael

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 16:25:18 von Till Walther

Michael Koslowski schrieb:

> Hier in Stuttgart über das Radio:
> "6 km Stau wegen Schnäppchenjäger" :-))

Und hier in Fulda eine Warteschlange schon am Eingang. Ich bin gleich
wieder gegangen und hab den Rasierer bei Karstadt gekauft...

--

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 16:58:31 von Ulrich Hoffmann

"Susanne Dieter" schrieb:

>>>> Wenn Unternehmer A dem Unternehmer B keine USt berechnet,
>>> Er muss aber.
>> Dann kannst Du auch die Norm nennen?
>
> Umsatzsteuergesetz, im Netz im Volltext zu finden. Schon in §1 heißt
> es:
> (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:

Susanne, Du hast es trotz mehrfacher Hinweise und ausführ-
licher Antworten Dritter immer noch nicht verstanden. A muss
natürlich Umsatzsteuer abführen - muss er sie aber auch dem
B berechnen? Nein!


[... zutreffende aber unpassende Anmerkungen gelöscht ...]

> Die Umsatzsteuer muss ich zwingend abführen,

Ja, siehe oben!

> und bin auch verpflichtet, sie auszuweisen.

Auch wenn A sie dem B nicht berechnet?
(M.E. nicht trivial, allerdings auch nicht wirklich wichtig.
- Habe hierzu bereits Stellung genommen.)


> Susanne
> (und danach geb ich's auf.)

Vielleicht solltest Du!


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 17:09:07 von Ulrich Hoffmann

"Christian @Soemtron" schrieb:

>>> Art Werbung bzw. Lüge grds. erlaubt ist. "Deutschland zahlt keine
>>> Mehrwertsteuer" ist ja glatt gelogen, denn sowas gibt es nicht,
>>> sondern
>>> lediglich einen pauschalen Rabatt. Ich würde das für unlauteren
>>> Wettbewerb halten.
>
>> Dadurch wird doch niemand geschädigt!?
>
> Na klar, die Mitbewerber, weil die Kunden durch diese Lüge zum MM
> gelockt werden.

Warum meinst Du, werden sie durch die "Lüge" zu MM
gelockt? Was interessiert den Verbraucher schon die
MwSt. Ihm geht es allein um die 16 %. Wenn er die
bekommt, ist für ihn alles klar. Sicher an der Grenze,
aber m.E. wird er letztlich nicht getäuscht. (Es sei denn,
MM gewährt nur die 13,8 %)


>> Und gegenüber Unternehmern verschafft es MM die
>> Möglichkeit, keine Mehrwertsteuer auszuweisen!
>
> Das ist erst recht Unsinn. MM genießt keine Sonderrechte,
> auch wenn die Werbung dies suggeriert.

Lies einfach etwas genauer und äußere Dich dann zur Sache.
Was Du mir unterstellst, habe ich nicht behauptet (Sonder-
rechte für MM).


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 18:08:28 von Ulrich Hoffmann

"Jann Thomsen" schrieb:

>> Die Frage tritt auch auf, wenn MwSt nicht vereinbart war
>> (z.B. AGB nicht einbezogen) und der Kunde die Zahlung
>> der MwSt deswegen ablehnt. Hat der Kunde dann trotzdem
>> Anspruch auf Rechnung mit ausgewiesener MwSt auf den
>> Minderbetrag? (Das heißt, er verweigert nicht nur die Zah-
>
> Auf den Minderbetrag? Der Verkaeufer hat als Entgelt 1000
> Euro bekommen, da muss er dann erstmal 160 von abfuehren,

Abgesehen vom guten Deutsch ;-), die 160 muss er
nicht "von" sondern "auf" 1.000,- abführen. "von"
müsste er nur 137,93 abführen!


> ob er die dann vom Kaeufer
> erhaelt oder nicht ist doch dem Finanzamt eher egal?

Im Prinzip ja, aber der Verkäufer kann die MwSt ggf. mindern,
und das FA wäre damit Einverstanden!


[...]

>> Lassen wir es. Es interessiert mich nicht wirklich...
>
> Achso ... :-)

UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 21:55:23 von Jens Frohberg

Aloha!

"Susanne Dieter" <> schrieb:
> Dietmar Hollenberg wrote:
>
> > Und um ganz sicher zu sein, findet sich einer, der das Ganze noch mal
> > vollquottelt.
>
> Vollquotteln nicht, aber ich wollte gerade nach der Gesellschaftsform
> schauen, ob MM eine AG, GmbH, sonstwas oder gar ein Franchise-System mit
> eigenen Preisen je Laden ist.

Die Metro AG hält 100% der Media-Saturn Holding. Die MSH mit Sitz in
Ingolstadt betreut den Aussenauftritt, das Warenwirtschaftssystem, IT
usw. und natürlich werden überregionale Werbungen damit gesteuert.

Jeder Markt ansich ist eine eigenständige GmbH. Der GF ist zugleich
in Minorität Gesellschafter. Bei den ersten Märkten waren das sogar
bis zu 49% des Stammkapitals. Bei heutigen MMs reichen dagegen 10 - 20%
der Anteile. Der GF muss schon einiges an Geld aufbringen um sich in
das Unternehmen einzukaufen. Jeder Markt agiert unabhängig, sowohl
bei den Preisen als auch mit seinem Personal. (Es gibt kaum Betriebs-
räte oder sonstige AN-Vertretungen.)

> Im Mozilla funktionierte der ganze Webauftritt nicht, also IE
> angeworfen, dort im Impressum steht MM Oldenburg, und die Seite, auf
> der sowas vermutlich steht, ergibt eine Fehlermeldung. So ein Zufall? :-)

Normalerweise sind die aber ausgesprochen transparent und sehr darauf
erpicht genau alles richtig zu machen. Der Dieter-Bohlen-Markt würgt
sonst gleich eine EV nach UWG § $nachbedarflosen rein. Wenn der Geil-
oder Blödmarkt was falsch macht dann bewusst und immer nur übers Wochen-
ende damit die Anwälte der Gegner bis Montag morgen keine EV erwirken
können. Ausserdem muss diese für jeden Markt einzeln erwirkt werden.
Echt clever!

> Umsatzsteigerungen angeblich im einstelligen Mrd-Bereich, also haben die
> sicher ein Werbe- und Abmahnbudget im zwei- oder gar dreistelligen
> Millionenbereich.

Ja!

> Ihren Sinn haben die (zensiert) Werbungen schon erreicht: Aufmerksamkeit
> erregen.
>
> Andererseits steigt sicher die Menge der Menschen, die aus Trotz dort
> aus Prinzip nicht mehr einkaufen.

Das juckt dort keinen! Ich kaufe dort zwar so gut wie nie finde die MSH
aber genial, selten ein so gutes Geschäftskonzept aus kaufmännischer
Sicht gesehen, meine Hochachtung!


alsdenn, Jens


Achja der MM kann tatsächlich nicht rechnen, es wurden einfach 16%
Rabatt gegeben und nicht die versprochenen 13,82%, obwohl zu Gunsten
des Kundens wird die Konkurrenz wohl vor Gericht ziehen. Irreführend
und unlauter war die Werbung ja zweifelsohne, aber gut.

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 22:06:11 von Jens Frohberg

Aloha!

"Harald Hengel" <> schrieb:
> Uli Fehr schrieb:
>
> > Wettbewerbswidrig scheint mir das auf alle Fälle zu
> > sein - Saturn will jetzt bestimmte Produkte zum
> > (angeblichem) Einkaufspreis verkaufen. Mangels
> > Nachprüfbarkeit schient mir das auch nicht so
> > astrein zu sein?!
>
> Auch wenn man nur zum Einkaufspreis verkauft kann man im Gesamtkonzern
> gute Gewinne machen.
> Der Großhändler, bei dem man Enkauft muss nur zum Konzern gehören.

Muhahahaaa, hier schreiben sehr viele Blinde über das Licht, lustig. :-)
Die 100 angebotenen Produkte zum EK werden von keinem Grosshändler
gekauft. Das kommt alles vom Hersteller direkt. Keine 10% der Waren
im Blöd- und Geil-Markt kommen vom Grosshändler. Entweder Hersteller
oder gelabelte Gemischtwarenhändler wie z.B. Hama die sogar die Regale
selber auffüllen weil der MM&Saturn sich nicht mit so Popelkram
aufhalten. Warum sollte die grösste Elektrokette einen Grosshändler
bemühen? Sie sind doch grösser als viele Grosshändler.

Logisch kann man das nicht nachprüfen ob das wirklich EK Konditionen
sind. Das kann aber auch der einzelne MA nicht. Da solche Werbeaktionen
lange vorbereitet werden und da Lagerwertausgleiche, Werbekosten-
zuschüsse, Demokonditionen, Jahresendrabatte usw. verrechnet werden,
ändert sich von den Geräten täglich der Preis im System. Saturn könnte
auch eine besondere Mondkonstellation als Rabattgrund nennen.


alsdenn, Jens

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 22:20:55 von Uli Fehr

"Jens Frohberg" schrieb

> Muhahahaaa, hier schreiben sehr viele Blinde über
> das Licht, lustig. :-)

Hauptsache du erleuchtest uns. Wenn du dann noch die Quelle
der Erleuchtung kundtun würdest, könnte man das gleißende
Licht auch richtig einordnen. ;-)


> Sie sind doch grösser als viele Grosshändler.

Als die allermeisten vermute ich mal, oder?


> Logisch kann man das nicht nachprüfen ob das
> wirklich EK Konditionen sind.

Daher unlauterer Wettbewerb würde ich meinen ohne
konkret Ahnung davon zu haben. Es wird suggeriert,
dass die zum Wohle des Kunden auf Gewinn verzichten
und das ist ja Quatsch - insgesamt eh, aber wohl auch
bei den einzelnen Artikeln.


Grüße - Uli -

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 22:28:02 von Kurt Guenter

(Jann Thomsen) schrieb:

>Der Verkaeufer hat als Entgelt 1000 Euro bekommen,
>da muss er dann erstmal 160 von abfuehren,

Nein, deine Prozentrechnung ist falsch. Er muss nur 137,93 abführen,
da MwSt. vom Netto-Betrag gezahlt wird.

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 22:39:43 von Thomas Ott

Susanne Dieter wrote:
[snip]

Ich dachte Du gibst es auf

> Gruß
>
> Susanne
> (ohne konstruktiven Beitrag zum Thema)

Gruß Thomas
--
Die meisten sind sind hier glaube ich ganz normal seltsam...
Anders ausgedrückt: Man muss nicht unbedingt verrückt sein, um hier
mitzumachen, aber es erleichtert die Sache ungemein!

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 22:50:09 von Jens Frohberg

Aloha!

"Uli Fehr" <> schrieb:
> "Jens Frohberg" schrieb
> > Muhahahaaa, hier schreiben sehr viele Blinde über
> > das Licht, lustig. :-)
> Hauptsache du erleuchtest uns. Wenn du dann noch die Quelle
> der Erleuchtung kundtun würdest, könnte man das gleißende
> Licht auch richtig einordnen. ;-)

Sorry, meine Bemerkung klingt natürlich _etwas_ klugscheisserisch,
aber ich finde die Diskussion einfach nur lustig. Ich arbeite
nicht beim MM oder Saturn, habe mit dem Verein aber schon desöfteren
zutun gehabt als Aussendienstheinie.

> > Sie sind doch grösser als viele Grosshändler.
> Als die allermeisten vermute ich mal, oder?

Naja ich weiss nicht wieviel Umsatz z.B. ingram micro oder
Actebis Peacock machen... Aber wenn dann sind höchstens die
in der selben Liga. Da ich sowohl bei den Grosshändlern, als
auch im WWS der MSH reinschaue ist es auch nur mehr als logisch
das MM&Saturn direkt kaufen. Alles andere wäre verschenktes Geld.

> > Logisch kann man das nicht nachprüfen ob das
> > wirklich EK Konditionen sind.
>
> Daher unlauterer Wettbewerb würde ich meinen ohne
> konkret Ahnung davon zu haben. Es wird suggeriert,
> dass die zum Wohle des Kunden auf Gewinn verzichten
> und das ist ja Quatsch - insgesamt eh, aber wohl auch
> bei den einzelnen Artikeln.

Hmmmmmm ist so ne Sache...

Das die MwSt.-Aktion unlauetere Wettbewerb ist sehe ich auch
so. Dem Kunden wird etwas vorgegaukelt was so rechtswidrig ist.
(Da die jeweilige GmbH kein Kleinunternehmer im Sinne §19 UStG
ist, wurde ja nun schon geklärt. :-)) Daher ergibt sich die
Pflicht eine ordentliche MwSt.-ausgewiesene Rechnung zu erstellen
die für Firmen ja auch vorsteuerabzugsfähig ist. Ausserdem wurde
sich (zu gunsten des Kundens) total verrechnet, aber der Kunde
konnte nicht aufgrund der Werbung den korrekten Preis selbst nach-
rechnen. Daher die Werbung am Wochenende, kein Gericht hat da auf. :-)

Bei Saturn ist das so eine Sache... Die hundert Produkte sind
sind korrekt ausgewiesen, vorher, nachher, Rabatt als Ergebnis in EUR.
Aber alle TT und SW sind ja auch zum EK angepriesen. Für 25000
Artikel im Durchschnitt allein bei den Tonträgern ist aber eine
eindeutige Auszeichnung für 2 Tage nicht machbar. Daher für den
Kunden nicht nachvollziehbar bzw. geht aus der Werbung nicht hervor.
Da kramen die Anwälte bestimmt in den Kommentaren zum UWG. :-)

Achja Saturn behauptet auf die "Spanne" zu verzichten. Spanne ist
aber m.W.n. kein kaufmännischer Ausdruck sondern Branchenjargon und
bedeutet rein gar nix. Niemand hat gesagt auf Gewinn zu verzichten.


alsdenn, Jens

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 23:04:19 von BastianVoelker

Hallo!

Jens Frohberg schrieb:

> Daher die Werbung am Wochenende, kein Gericht hat da auf. :-)

Na ja, es gibt ja Bereitschaftsrichter, die auch am Wochenende
einstweilige Verfügungen erlassen können.

Gruß
Bastian
--
> Ich habe folgende Frage: Wie lautet der Imperativ von "erschrecken"?
"Buh!"

Ralf Radermacher in d.e.s.d.

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 23:08:13 von Christoph von Nathusius

Klaus Hoeppner wrote:
> Harald Hengel wrote:
>
>> Mathe 6
> Weil er das Kommutativgesetz verstanden hat?
>> Aber du bist der typische Kunde der mit so einer
>> Werbung angesprochen werden soll.
> Wie war das mit dem Glashaus und den Steinen?

Ich wusste doch, dass es ihm noch Leid tun würde. :-)

CvN

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 03.01.2005 23:48:00 von usenet2004

Kurt Guenter schrieb:

> >Der Verkaeufer hat als Entgelt 1000 Euro bekommen,
> >da muss er dann erstmal 160 von abfuehren,
> Nein, deine Prozentrechnung ist falsch. Er muss nur 137,93 abführen,
> da MwSt. vom Netto-Betrag gezahlt wird.

1000 Euro ist der Netto-Betrag, das Entgelt.
Und das "von" bezieht sich darauf das er von den erhaltenen 1000, 160 dem
Finanzamt geben muss.


mfg jann

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 00:04:56 von Michael Landenberger

<> schrieb:

> Steuerrechtlich wird Media Markt das schon ordentlich machen.
> Sie geben halt einfach 16% rabatt.

Wie bereits ausgeführt, müsste MM nur 13,79% Rabatt geben, um auf einen
Verkaufspreis zu kommen, der dem bisherigen Preis ohne die MwSt. entspricht.

Nochmal das Rechenbeispiel: bei einem Artikel für 100 Euro netto kommen 16%
MwSt., also 16 Euro, hinzu. Der Artikel kostet den Endverbraucher demnach
116 Euro. Ein Preisnachlass in Höhe des MwSt.-Betrages von 16 Euro ergibt
aber (bezogen auf 116 Euro) nicht 16% Rabatt, sondern lediglich 16/116*100%,
das entspricht ca. besagten 13,79%.

Gruß

Michael

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 00:10:45 von Uli Fehr

"Jens Frohberg" schrieb

> Bei Saturn ist das so eine Sache... Die hundert Produkte
> sind sind korrekt ausgewiesen, vorher, nachher, Rabatt als
> Ergebnis in EUR.

Klar, aber die Werbeaussage war erstmal EK und das ist
willkürlich. Beim MM war die wohl auch beabsichtigte Aus-
sage 16% Rabatt und das keine Mehrwertsteuer war halt
um das ganze etwas aufzubauschen von wegen böser Staat
der alles so teuer macht. Die 16% waren zumindest eine
konkrete, nachvollziehbare und einforderbare Aussage.
Bei Saturn wusste man ja garnix - hätten auch durchweg
nur zwei, drei Prozent Rabatt sein können - "wir sind halt
so billig" ;-)


> Niemand hat gesagt auf Gewinn zu verzichten.

Vk zum Ek geht nicht mit Gewinn ;-)

Grüße - Uli -

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 00:32:18 von Jens Frohberg

Aloha!

"Bastian Völker" <> schrieb:
> Jens Frohberg schrieb:
> > Daher die Werbung am Wochenende, kein Gericht hat da auf. :-)
> Na ja, es gibt ja Bereitschaftsrichter, die auch am Wochenende
> einstweilige Verfügungen erlassen können.

Aha, wie jetzt überall oder nur grosse Städte? (Nunja damit kenne
ich mich nicht soo gut aus.) Aber die Problematik ist ja, jeder
MM&Saturn ist eine eigenständige GmbH = zweihundertpaarunddreissig
einstweilige Verfügungen! Irgendwie nicht wirklich praktikabel. :-)

alsdenn, Jens

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 00:38:12 von Mario Schulze

Hi

Michael Landenberger schrieb:
> Nochmal das Rechenbeispiel: bei einem Artikel für 100 Euro netto kommen
> 16% MwSt., also 16 Euro, hinzu. Der Artikel kostet den Endverbraucher
> demnach 116 Euro. Ein Preisnachlass in Höhe des MwSt.-Betrages von 16
> Euro ergibt aber (bezogen auf 116 Euro) nicht 16% Rabatt, sondern
> lediglich 16/116*100%, das entspricht ca. besagten 13,79%.

Sie haben aber entsprechend ihrer Aussage auf der Internetseite (16% Rabatt)
auch wirklich 16% Rabatt gegeben.

Gruß
Mario

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 00:40:46 von Jens Frohberg

Aloha!

"Uli Fehr" <> schrieb:
> "Jens Frohberg" schrieb
> > Bei Saturn ist das so eine Sache...
> Klar, aber... [...]

Ok, das ist jetzt müssig. Der Braten riecht faul, aber es
juristisch korrekt zu bewerten sollten wir dann doch Anwälten
und Richtern überlassen. Ich spreche mir da jedenfalls die
Kompetenz ab soetwas bis in den letzten Winkel zu durchdenken.

> > Niemand hat gesagt auf Gewinn zu verzichten.
> Vk zum Ek geht nicht mit Gewinn ;-)

Das klingt auf den ersten Blick schlüssig. :-) Eine sehr
wichtige Komponente ist jedoch eine Jahresendvereinbarung mit
dem jeweiligen Lieferanten. Die hohe Kunst des Jonglierens mit
Lieferantenkrediten, Zahlungszielen, Altwarenbegrenzung, Kontrolle
des Lagerwerts, Warendurchlauf, Umsatzziele usw. ist nicht leicht
zu durchschauen. Für den kleinen Onlineshop alles uninteressant,
aber bei Millionenumsätzen wichtig. Ach da gäbe es viel zu schreiben,
doch da habe ich jetzt gar keinen Bock drauf. :-)


alsdenn, Jens

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 00:46:07 von AdolfSPAMSpaeth

Jens Frohberg schrieb:

[...]

> Das die MwSt.-Aktion unlauetere Wettbewerb ist sehe ich auch
> so.

Juristisch fraglich!
Zu wessen Nachteil gereichte dies?
Vor einiger Zeit machte der Baumarkt Praktiker ebenso eine
20%-Rabatt-Aktion in ähnlicher Weise und über einen längeren Zeitraum
(jedoch ohne Bezug auf die MwST). Es bleibt den Konkurrenten unbenommen,
das Gleiche aufzuziehen, wenn sie es denn schaffen, die Gewinnmmarge
durch einen ähnlich hohen Umsatz im Gleichgewicht zu halten.
In Zukunft werden die Kämpfe zwischen "David und Goliath" wohl zunehmen.

> Dem Kunden wird etwas vorgegaukelt was so rechtswidrig ist.

Auch hier die Frage: Welchen Nachteil hatte der Kunde?
Lediglich die Aussage von MM, das "Deutschland heute keine MwST zahlt"
ist/war falsch. Allerdings: Wem gegenüber sollte dies eine wertwirksame
Irreführung gewesen sein? Doch wohl nicht dem Endverbraucher gegenüber?

> (Da die jeweilige GmbH kein Kleinunternehmer im Sinne §19 UStG
> ist, wurde ja nun schon geklärt. :-)) Daher ergibt sich die
> Pflicht eine ordentliche MwSt.-ausgewiesene Rechnung zu erstellen
> die für Firmen ja auch vorsteuerabzugsfähig ist.

Die Rechnungen von MM waren ordnungsgemäß mit dem 16%tigen Anteil und
dem Netto-Warenwert ausgewiesen.

> Ausserdem wurde
> sich (zu gunsten des Kundens) total verrechnet,

Nein! Der Kunde bekam an diesem Tag einen Rabatt von 16%; geldwert
sowohl bezogen auf den Brutto- als auch auf den Nettobetrag. Wie MM
seinen Netto-Warenwert berechnet, kann dem Kunden schlicht und einfach
Wurscht sein.

> aber der Kunde
> konnte nicht aufgrund der Werbung den korrekten Preis selbst nach-
> rechnen. Daher die Werbung am Wochenende, kein Gericht hat da auf. :-)

Eben doch! Es waren schlicht und einfach ganze 16% vom bisher
ausgezeichneten Verkaufspreis, den der einzelne Kunde weniger bezahlte.
Eben ein Rabatt in Höhe von tatsächlichen 16 Prozent.

IMHO waren und sind bei dieser oder weiteren solchen Aktionen weder der
Kunde noch der Rabattgeber noch der Fiskus die Verlierer, sondern die
Kleinunternehmer in ähnlichen Branchen, die in derartigen Dimensionen
nicht kalkulieren können.

Resümee: Goliath wird gewinnen und das Wirtschaftmonopol letztendlich
dann den Preis diktieren.

regards
----------------------
Adolf Späth
----------------------

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 02:14:00 von usenet2004

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

> Wenn das Finanzamt insgesamt 160,-EUR bekommt, hat der Verkäufer
> 1160,-EUR erhalten. Wieviel der tatsächlich an das Finanzamt
> überweist, kannst Du nicht wissen.

Wenn A ein Entgelt von 1000 mit B vereinbart und zwar ohne enthaltene Ust
obwohl er Ustpflichtig ist, dann fallen 160 Umsatzsteuer an, so einfach
ist das.
Das er Sollversteuerer ist jetzt mal vorausgesetzt.

> Hat er aber 1000,-EUR erhalten, bekommt das Finanzamt insgesamt
> nur 137,93 EUR. Aber wieviel der Verkäufer dem Finanzamt geben
> muss, weißt Du immer noch nicht.

Ich weiss zumindest das ichs besser als du weiss.


mfg jann (Wissend)

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 03:57:13 von Ralf Gebert

"Johannes Wiesweg" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Dem kann ich nur zustimmen. Nachdem man die 25-meter-Schlange hinter sich
> gelassen hat ist man einfach zu glücklich endlich jemandem sein Geld in
> die Krallen zu geben.... ;-)

es ist immer wieder erstaunlich, wie "Ich bin doch nicht Blöd" es schafft,
die MASSEN in ihre Geschäfte zu locken.
Was interessieren mich 16 % Rabatt, die kann ich durch ein bissl Recherchen
auch übers Internet mir "einstreichen", teilweise sogar noch günstiger als
MM. Und bevor ich mich stundenlang irgendwo hinquäle um dann ein angebliches
Schnäppchen gemacht zu haben, nein Danke.

Deutschland ist ja nicht Blöd:-)

Gruss
Ralf

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 03:57:48 von Ralf Gebert

"Michael Koslowski" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Hier in Stuttgart über das Radio:
> "6 km Stau wegen Schnäppchenjäger" :-))

hier in Essen war die B224 dicht:-)

Und ich dachte, die Dumpfbacken wären ausgestorben:-)

Gruss
Ralf

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 03:58:51 von Ralf Gebert

"Till Walther" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Und hier in Fulda eine Warteschlange schon am Eingang. Ich bin gleich
> wieder gegangen und hab den Rasierer bei Karstadt gekauft...

ist es nicht so, wenn irgendwo auf der Welt, ähm in Deutschland angebliche
Schnäppchen gemacht werden, das dann auch automatisch die MASSEN an
Gehirnzellen dorthin bewegt werden, so daß es sich unter dem Strich garnicht
lohnen wird, sich DAS anzutun?

Gruss
Ralf

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 09:01:00 von christian_dsrm-ENTF!

Ulrich Hoffmann <> schrieb:

> Warum meinst Du, werden sie durch die "Lüge" zu MM
> gelockt? Was interessiert den Verbraucher schon die
> MwSt. Ihm geht es allein um die 16 %. Wenn er die

Z.B. "MM sind schon tolle Kerle, die schaffen es, daß wir keine Steuern
zahlen müssen - da gehen wir hin". Bei "Steuern sparen" setzt bei
vielen der Verstand aus. Immer wieder schön zu lesen in defm.

> Lies einfach etwas genauer und äußere Dich dann zur Sache.
> Was Du mir unterstellst, habe ich nicht behauptet (Sonder-
> rechte für MM).

Informiere Du Dich genauer, bevor...
Es wäre ein Sonderrecht, wenn MM die Steuer nicht ausweisen müßte.

cu,
Christian

PGP Key (RSA) available.

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 09:01:57 von az-deletethis

"Uli Fehr" <> wrote:

>> Die Ware verkauft er an den Endkunden, für 174,-EUR
>> incl. 16% MwSt.
>> Wieviel Umsatzsteuer führt er an das Finanzamt ab?
>> Und nun schreib mal etwas von 16%.
>
>16% führt er ab - was denn sonst? Oder auch 24 Euro.

Leider (fuer Dich) fuehrt er nur 7,99 EUR ans Finanzamt ab, denn von
den 23,99 EUR USt des Verkaufpreises werden noch die 16,00 EUR USt
welche an den Grosshaendler gezahlt wurden abgezogen.
Nur wenn Du beide Zahlen zusammen nimmst stimmen die 23,99 EUR, welche
aber nicht vom MM an das Finanzamt abgefuehrt werden.

Atschuess

Andreas

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 09:04:49 von az-deletethis

Hans Danckwerts <> wrote:

>Ich komme auf:
>Nettoverkaufspreis: 174/1,16=150
>Nettogewinn: 150-100=50
>Abgeführte Umsatzsteuer: 50*0,16= 8Euro

Wobei in Deiner, wie auch in meiner Antwort, die weiteren Kosten des
Betriebes, und die darin enthaltene USt, nicht beruecksichtigt sind.

Atschuess

Andreas

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 09:50:55 von Till Walther

Michael Landenberger schrieb:

> > Steuerrechtlich wird Media Markt das schon ordentlich machen.
> > Sie geben halt einfach 16% rabatt.

> Wie bereits ausgeführt, müsste MM nur 13,79% Rabatt geben, um auf einen
> Verkaufspreis zu kommen, der dem bisherigen Preis ohne die MwSt. entspricht.

Eine Bekannte, die es bis in den MM geschafft hat, hat mir berichtet,
dass dort etwas stand von wegen "16% Rabatt auf die unverbindliche
Preisempfehlung". Kann das jemand bestätigen? Eine Glotze mit einer
Preisempfehlung von 600 ¤, die MM normal für 500 ¤ verkauft, würde ja
dann 504 ¤ kosten...

--

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 09:54:10 von Michael Landenberger

"Till Walther" schrieb:

> Eine Bekannte, die es bis in den MM geschafft hat, hat mir berichtet,
> dass dort etwas stand von wegen "16% Rabatt auf die unverbindliche
> Preisempfehlung". Kann das jemand bestätigen? Eine Glotze mit einer
> Preisempfehlung von 600 ¤, die MM normal für 500 ¤ verkauft, würde ja
> dann 504 ¤ kosten...

Rabatt, mein Freund, das lass' dir sagen, hat man vorher draufgeschlagen ;-)

Gruß

Michael (der sich nicht für blöd hält und sich auch selten verarschen lässt)

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 11:40:41 von Uli Fehr

"Andreas H. Zappel" schrieb

> Leider (fuer Dich) fuehrt er nur 7,99 EUR ans Finanzamt ab,

8,00 warens glaub' ich "unterm Strich"


> denn von den 23,99 EUR USt des Verkaufpreises werden
> noch die 16,00 EUR USt welche an den Grosshaendler gezahlt
> wurden abgezogen.

Was du nicht sagst - das hab' ich ja glatt die letzten 10 Jahre
vergessen und dem FA viel zu viel gezahlt.


> Nur wenn Du beide Zahlen zusammen nimmst stimmen die
> 23,99 EUR, welche aber nicht vom MM an das Finanzamt
> abgefuehrt werden.

Es sind erstmal 16% vom Netto-Vk, davon kann man dann
eventuell bezahlte Vorsteuer abziehen sofern ordnungsgemäß
nachgewiesen. Soll ja auch Leute geben die z.B. mit USt-ID
rein Netto einkaufen ...

Grüße - Uli -

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 18:00:41 von az-deletethis

"Uli Fehr" <> wrote:

>> denn von den 23,99 EUR USt des Verkaufpreises werden
>> noch die 16,00 EUR USt welche an den Grosshaendler gezahlt
>> wurden abgezogen.
>
>Was du nicht sagst - das hab' ich ja glatt die letzten 10 Jahre
>vergessen und dem FA viel zu viel gezahlt.

Das wird das Finanzamt aber freuen.

>Es sind erstmal 16% vom Netto-Vk, davon kann man dann
>eventuell bezahlte Vorsteuer abziehen sofern ordnungsgemäß

Wobei man eben nur noch diese Differenz an das Finanzamt ueberweist.

>nachgewiesen. Soll ja auch Leute geben die z.B. mit USt-ID
>rein Netto einkaufen ...

Deutsche in Deutschland? Wohl wenige.
Also EU-Buerger in Deutschland oder Deutsche im Mediamarkt in
Lissabon. Nur ob der Mediamarkt da bei ein oder zwei Teilen mitspielt?

Atschuess

Andreas

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 19:00:59 von Ulrich Hoffmann

"Christian @Soemtron" schrieb:

>> Warum meinst Du, werden sie durch die "Lüge" zu MM
>> gelockt? Was interessiert den Verbraucher schon die
>> MwSt. Ihm geht es allein um die 16 %. Wenn er die
>
> Z.B. "MM sind schon tolle Kerle, die schaffen es, daß wir keine
> Steuern
> zahlen müssen - da gehen wir hin". Bei "Steuern sparen" setzt bei
> vielen der Verstand aus. Immer wieder schön zu lesen in defm.

Für eine Täuschung dürfte das nicht ausreichen.


>> Lies einfach etwas genauer und äußere Dich dann zur Sache.
>> Was Du mir unterstellst, habe ich nicht behauptet (Sonder-
>> rechte für MM).
>
> Informiere Du Dich genauer, bevor...
> Es wäre ein Sonderrecht, wenn MM die Steuer nicht ausweisen müßte.

Auf diresen Fall bin ich differenzierter eingegangen.
Antworte dort, wenn Du etwas dazu beizutragen hast.


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 19:53:50 von Percy Noethel

Peter Wenz <> schrieb:

>>oder ich vermute vielmehr, dass
>>sie ihre Kunden einfach nur für blöd halten.
>
>Das erklärt dann vermutlich den Erfolg. Alles nur, weil sie ihre Kunden
>für blöd halten. Klar doch.

Sonst bin ich ja gern Deiner Meinung, Peter, aber diesmal
gehe ich mit Deinem Vorposter davon aus, daß MM seine Kunden
tatsächlich für blöd hält, zumindest diejenigen, die sich
durch die Werbung anlocken lassen.

BTW: Ich habe da auch schon mal gekauft, allerdings nichts
aus der Werbung. Die Abwicklung der Sachmängelhaftung hat
auch prima geklappt ;-)
Gekauft habe ich damals bei MM, weil ich das Gerät _sofort_
brauchte und der Laden für mich leicht erreichbar war; das
Preisniveau hat mich nur sekundär interessiert (wieviel will
man bei einem 80-Euro-Scanner sparen?)

--
I know all the answers;
it's the questions I don't understand.

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 20:11:22 von Harald Hengel

Christian @Soemtron schrieb:

> Aber nochmal zur Frage, wer abmahnen darf. Wenn Saturn den
> Mediamarkt "kostengünstig" abmahnt und alle Formalitäten bzgl.
> Wiederholungsgefahr einhält, ist das so rechtens obwohl beide zum
> selben Konzern gehören? Dann könnte man die Wettbewerbsverstöße
> ja sehr schön planen - mal mahnt der eine ab, mal der andere und
> keiner tut sich weh.

Selbst wenn nicht, für solche Unternehmen sind die Abmahnkosten, im
Verhältnis zur Werbeausgabe für die Aktion, nur Peanuts.

Harald

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 20:11:34 von Harald Hengel

Ulrich Hoffmann schrieb:

> Danke für den heißen Tip. Nur steht da nicht drin,
> dass A dem B USt berechnen muss. Oder habe
> ich da was übersehen?

Kann sein, dass es nicht drinsteht.
Was du aber finden wirst ist, dass A Umsatzsteuer an das FA abführen muss.

Harald

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 20:33:21 von Peter Wenz

Percy Noethel <> schrieb:

>Peter Wenz <> schrieb:
>>Das erklärt dann vermutlich den Erfolg. Alles nur, weil sie ihre Kunden
>>für blöd halten. Klar doch.

>Sonst bin ich ja gern Deiner Meinung, Peter, aber diesmal
>gehe ich mit Deinem Vorposter davon aus, daß MM seine Kunden
>tatsächlich für blöd hält, zumindest diejenigen, die sich
>durch die Werbung anlocken lassen.

Das ist ja auch dein gutes Recht (sic!). Aus meiner nicht völlig
unerheblichen Erfahrung heraus gehe ich aber davon aus, dass jedes
Unternehmen, das seine Kunden verachtet, mittelfristig keine Chance hat.

Auch in der Behandlung als Kunde kann ich bisher bez. des hiesigen MM
keine Klage anbringen und bleibe daher bei meiner Sicht. So.

Cheers
Peter, ;-)

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 21:27:51 von Egon Vellusig

Michael Koslowski wrote:

> Wie auch immer. Der Mediamarkt wirbt mit der Aussage, dass alle Produkte
> 16 % billiger sind.

Diese Aussage ist natürlich falsch. Ob die Pisa Generation das aber
schnallt?

Schöne Grüße, Egon

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 21:58:00 von Egon Vellusig

Uli Fehr wrote:

> Wettbewerbswidrig scheint mir das auf alle Fälle zu
> sein - Saturn will jetzt bestimmte Produkte zum
> (angeblichem) Einkaufspreis verkaufen.

Wo steht was vom "Einkaufspreis"? Die Umsatzsteuer wäre dann der Gewinn?

> Mangels
> Nachprüfbarkeit schient mir das auch nicht so
> astrein zu sein?!

Eine ausgewiesene Umsatzsteuer kann auf den Cent genau nachgeprüft
werden. Und dafür daß sie abgeführt wird, sorgen die Mannen vom Finanzamt.

Schöne Grüße, Egon

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 22:20:31 von Egon Vellusig

Hans-Juergen Lukaschik wrote:

Die Zeile

> Xref: uni-berlin.de de.soc.recht.misc:441998

darfst Du nicht mitzählen! :-)

Schöne Grüße, Egon (SCNR)

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 04.01.2005 22:53:34 von Ulrich Hoffmann

"Harald Hengel" schrieb:

>> Danke für den heißen Tip. Nur steht da nicht drin,
>> dass A dem B USt berechnen muss. Oder habe
>> ich da was übersehen?
>
> Kann sein, dass es nicht drinsteht.
> Was du aber finden wirst ist, dass A Umsatzsteuer
> an das FA abführen muss.

Und wer hatte das je bestritten?

Was also soll Deine überflüssige Antwort?


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 00:36:24 von Guenter Schink

Egon Vellusig meinte

>Michael Koslowski wrote:
>
>> Wie auch immer. Der Mediamarkt wirbt mit der Aussage, dass alle Produkte
>> 16 % billiger sind.
>
>Diese Aussage ist natürlich falsch. Ob die Pisa Generation das aber
>schnallt?

Das finde ich schon ganz lustig. Mit meinen 57 Lebensjahren gehöre ich
wahrscheinlich nicht zu denen, welche du hier als Pisa-Generation
abqualifizierst, möchte aber doch anmerken, dass der Umstand sich
selbst nicht in diesen Topf werfen zu müssen, in erster Linie wohl
darauf zurück zu führen ist, dass bezüglich unserer Generation, eine
solche Überprüfung nicht stattgefunden hat.
Das Ergebnis wäre vielleicht nicht so erbaulich, wie du es dir
wahrscheinlich erträumst. Ich jedenfalls kann mich an Zeitgenossen
erinnern, für welche das Erreichen heutiger unterster
Bildungsstandards ein ewig unerfüllbarer Traum bleiben musste.

Ganz nebenbei, die Beiträge derer, welche besonders intensiv auf den
sogenannten Pisa-Ergebnissen rumhacken, lassen schon Rückschlüsse
darauf zu, warum diese (unsere) Generation nicht in der Lage war, ein
Minimum an Wissen, Bildung , Fertigkeiten an große Teile der
nachwachsenden Generation angemessen weiter zu geben.

Gruß Günter, sich erinnernd, dass Hochmut vor dem Fall käme...

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 01:25:20 von Andreas Ehrenforth

On Tue, 4 Jan 2005 03:57:13 +0100, "Ralf Gebert"
<> wrote:

>"Johannes Wiesweg" <> schrieb im Newsbeitrag
>news:
>
>> Dem kann ich nur zustimmen. Nachdem man die 25-meter-Schlange hinter sich
>> gelassen hat ist man einfach zu glücklich endlich jemandem sein Geld in
>> die Krallen zu geben.... ;-)
>
>es ist immer wieder erstaunlich, wie "Ich bin doch nicht Blöd" es schafft,
>die MASSEN in ihre Geschäfte zu locken.
>Was interessieren mich 16 % Rabatt, die kann ich durch ein bissl Recherchen
>auch übers Internet mir "einstreichen", teilweise sogar noch günstiger als
>MM. Und bevor ich mich stundenlang irgendwo hinquäle um dann ein angebliches
>Schnäppchen gemacht zu haben, nein Danke.

Besonderst wenn der Mediamarkt seine sonst üblichen Sonderpreise
zwischen Weihnachten und Neujahr auf Normalpreisniveau geändert hat.
Ich war hier bei unserem Mediamarkt, wollte mir das Spektakel mal von
der Nähe aus ansehen. (habs nicht weit) War echt lustig.
Das interesante war, daß fast alle Preise neu geschrieben waren. Bei
einem Produkt weiß ich, daß es vorher günstiger ausgepreist war.
Es gab im ganzen Markt nicht einen durchgestrichenen Preis.

Gruß
Andi

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 01:47:09 von Andreas Ehrenforth

On Mon, 3 Jan 2005 16:58:31 +0100, "Ulrich Hoffmann" <>
wrote:

>
>"Susanne Dieter" schrieb:
>
>>>>> Wenn Unternehmer A dem Unternehmer B keine USt berechnet,
>>>> Er muss aber.
>>> Dann kannst Du auch die Norm nennen?
>>
>> Umsatzsteuergesetz, im Netz im Volltext zu finden. Schon in §1 heißt
>> es:
>> (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
>
>Susanne, Du hast es trotz mehrfacher Hinweise und ausführ-
>licher Antworten Dritter immer noch nicht verstanden. A muss
>natürlich Umsatzsteuer abführen - muss er sie aber auch dem
>B berechnen? Nein!

Nachdem er sie ausweisen muß!, muß er sie auch berechnen, sonst könnte
er sie ja nicht ausweisen.
Das ganze läuft doch auf einen Beweis vor Gericht, oder die Aussage
von Käufer B heraus.
Nehmen wir an es gibt keine schriftliche Rechnung mehr.

Käufer B sagt, ich habe 1000 Euro bezahlt. Verkäufer A zahlt 137,93 an
das Finanzamt. (Vorsteuer außer Acht gelassen)

Käufer B sagt: "ich habe 1000 Euro bezahlt, Verkaufer A hat gesagt,
dies sei der Netto Preis."
Verkäufer A muß 116 Euro ans Finanzamt zahlen.

Gruß
Andi

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 03:12:02 von deaf_null

Ralf Gebert <> wrote:

> > Und hier in Fulda eine Warteschlange schon am Eingang. Ich bin gleich
> > wieder gegangen und hab den Rasierer bei Karstadt gekauft...
>
> ist es nicht so, wenn irgendwo auf der Welt, ähm in Deutschland angebliche
> Schnäppchen gemacht werden, das dann auch automatisch die MASSEN an
> Gehirnzellen dorthin bewegt werden, so daß es sich unter dem Strich garnicht
> lohnen wird, sich DAS anzutun?

Mit Sicherheit werden Massen an Zellen bewegt.
Über den Anteil darunter befindlicher Gehirnzellen möchte ich hier nicht
spekulieren. :-)


Gerhard

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 04:13:46 von Ralf Gebert

"Andreas Ehrenforth" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Besonderst wenn der Mediamarkt seine sonst üblichen Sonderpreise
> zwischen Weihnachten und Neujahr auf Normalpreisniveau geändert hat.
> Ich war hier bei unserem Mediamarkt, wollte mir das Spektakel mal von
> der Nähe aus ansehen. (habs nicht weit) War echt lustig.
> Das interesante war, daß fast alle Preise neu geschrieben waren. Bei
> einem Produkt weiß ich, daß es vorher günstiger ausgepreist war.
> Es gab im ganzen Markt nicht einen durchgestrichenen Preis.

tja, leider schalten viele bei "angeblichen" Schnäpplis ihr Hirn ab. Ist ja
klar das ein Unternehmen nichts zu verschenken hat und irgendwo gibt es
immer einen Haken. Aber das man mit simplen Mitteln die Massen so bewegen
kann, das hätte ich mir vorher nicht gedacht (das dadurch das Chaos auf den
Straßen und bei MM ausgelöst wurde.

Gruss
Ralf

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 05:30:15 von Holger Pollmann

Andreas Ehrenforth <> schrieb:

> Besonderst wenn der Mediamarkt seine sonst üblichen Sonderpreise
> zwischen Weihnachten und Neujahr auf Normalpreisniveau geändert
> hat.

Was die haben die Preise auch unabhängiug von den 16 Prozent gesenkt?
:-)

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 08:51:54 von Harald Hengel

Peter Wenz schrieb:

> Das ist ja auch dein gutes Recht (sic!). Aus meiner nicht völlig
> unerheblichen Erfahrung heraus gehe ich aber davon aus, dass jedes
> Unternehmen, das seine Kunden verachtet, mittelfristig keine
> Chance hat.

Zwischen Kunden verachten und Kunden für blöd halten sehe ich durchaus einen
Unterschied.
Es ist im Handel völlig normal von einem dummen Kunden auszugehen und dieses
für seine Geschäfte auszunutzen, und das Konzept funktioniert langfristig.
Man darf den Kunden nur nicht merken lassen für was man ihn hält, das ist
das Geheimnis

> Auch in der Behandlung als Kunde kann ich bisher bez. des
> hiesigen MM keine Klage anbringen und bleibe daher bei meiner
> Sicht. So.

Das ist doch keine Widerspruch zu meiner Aussage.

Harald

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 09:35:27 von Peter Wenz

"Harald Hengel" <> schrieb:

>Peter Wenz schrieb:
>
>> Das ist ja auch dein gutes Recht (sic!). Aus meiner nicht völlig
>> unerheblichen Erfahrung heraus gehe ich aber davon aus, dass jedes
>> Unternehmen, das seine Kunden verachtet, mittelfristig keine
>> Chance hat.
>Zwischen Kunden verachten und Kunden für blöd halten sehe ich durchaus einen
>Unterschied.

Schön.
Ich nicht.
Und es widerspricht selbstverständlich allem, was Dienstleistung und
Kundenzufriedenheit ausmacht.

>Es ist im Handel völlig normal von einem dummen Kunden auszugehen und dieses
>für seine Geschäfte auszunutzen, und das Konzept funktioniert langfristig.

Aha. Alle Handelsunternehmen halten ihre Kunden für blöd. Eben war es
nur der MM, jetzt sind es alle.
Sorry, aber da ist mir doch zuviel Unkenntnis und Opfermentalität bei
dir am Werke.

>Man darf den Kunden nur nicht merken lassen für was man ihn hält, das ist
>das Geheimnis

Wie war das mit den Verschwörungstheorien? SIE verarschen uns ständig
und halten uns alle für blöd. Schon klar.

Cheers
Peter

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 10:12:06 von Ulrich Hoffmann

"Andreas Ehrenforth" schrieb:

>>>>>> Wenn Unternehmer A dem Unternehmer B keine USt berechnet,
>> [...]
>>Susanne, Du hast es trotz mehrfacher Hinweise und ausführ-
>>licher Antworten Dritter immer noch nicht verstanden. A muss
>>natürlich Umsatzsteuer abführen - muss er sie aber auch dem
>>B berechnen? Nein!
>
> Nachdem er sie ausweisen muß!, muß er sie auch berechnen,
> sonst könnte er sie ja nicht ausweisen.

Das nenne ich Logik! Vom (zu beweisenden) Ergebnis schließt
Du auf die Gültigkeit der Voraussetzungen.

> Das ganze läuft doch auf einen Beweis vor Gericht,

Es geht IMMER nur um die Entscheidung der Gerichte...

> Verkäufer A zahlt 137,93 an das Finanzamt.

Es ist auch denkbar, dass A EUR 160,- zahlt. Habe beide Fälle
bereits am Montag, 3. Januar 2005 03:23 diskutiert. Bitte ant-
worte dort, wenn Dich der Fall wirklich interessiert.


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 13:04:00 von christian_dsrm-ENTF!

Harald Hengel <> schrieb:

>> Aber nochmal zur Frage, wer abmahnen darf. Wenn Saturn den
>> Mediamarkt "kostengünstig" abmahnt und alle Formalitäten bzgl.
>> Wiederholungsgefahr einhält, ist das so rechtens obwohl beide zum
>> selben Konzern gehören? Dann könnte man die Wettbewerbsverstöße
>> ja sehr schön planen - mal mahnt der eine ab, mal der andere und
>> keiner tut sich weh.

> Selbst wenn nicht, für solche Unternehmen sind die Abmahnkosten, im
> Verhältnis zur Werbeausgabe für die Aktion, nur Peanuts.

Wenn nicht, sind die Vertragsstrafen im Wiederholungsfall IMHO etwas
größere Peanuts.

Aber eigentlich kann ich mir die Antwort auf o.g. Frage auch selber
geben: es _ist_ wohl rechtens. Sonst hätte sich bestimmt der ein oder
andere kleine Händler damit ein schönes Zubrot verdient.

cu,
Christian

PGP Key (RSA) available.

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 13:04:00 von christian_dsrm-ENTF!

Ulrich Hoffmann <> schrieb:

>> zahlen müssen - da gehen wir hin". Bei "Steuern sparen" setzt bei
>> vielen der Verstand aus. Immer wieder schön zu lesen in defm.

> Für eine Täuschung dürfte das nicht ausreichen.

YMMV aber der Run auf MM, wie er berichtet wurde, wäre durch eine 16%-
Rabatt-Aktion garantiert nicht oder deutlich geringer aufgetreten.

>> Es wäre ein Sonderrecht, wenn MM die Steuer nicht ausweisen müßte.
> Auf diresen Fall bin ich differenzierter eingegangen.

Ausflüchte halt.

cu,
Christian

PGP Key (RSA) available.

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 13:06:54 von Andreas Ehrenforth

On Tue, 04 Jan 2005 00:46:07 +0100, Adolf Späth
<> wrote:

>Eben doch! Es waren schlicht und einfach ganze 16% vom bisher
>ausgezeichneten Verkaufspreis, den der einzelne Kunde weniger bezahlte.
>Eben ein Rabatt in Höhe von tatsächlichen 16 Prozent.
>
>IMHO waren und sind bei dieser oder weiteren solchen Aktionen weder der
>Kunde noch der Rabattgeber noch der Fiskus die Verlierer, sondern die
>Kleinunternehmer in ähnlichen Branchen, die in derartigen Dimensionen
>nicht kalkulieren können.
>
>Resümee: Goliath wird gewinnen und das Wirtschaftmonopol letztendlich
>dann den Preis diktieren.

Das liegt aber an der unflexibilität der "Davids".

Der Mediamarkt hat nichts zu verschenken, und schon gar nicht 16%.
Wenn die Davids ihren Kunden endlich mal offensiv klar machen würden,
daß 10% von 100,- immer noch teurer ist als 60,- Euro, dann würden
genug Kunden merken, daß der die Goliats sie oft nur verarschen.

Beispiel: Der MM ist gerade was Tinte und Toner betrifft eine
Apotheke. Ein Kunde hat mal ein Flipchart in seinem Geschäft
aufgestellt, auf dem seine und die Preise des MM gegenüber gestellt
wurden.

Genauso könnte er seine Kunden immer wieder auf die Diskrepanz von
Werbung und Wirklichkeit hinweisen. Tun viele kleine noch nicht einmal
bei ihren eigenen Kunden.

Die Davids könnten sich auch zusammentun, (z.B. in einer Stadt die
Electro, Hifi, Foto, Computerhändler) und gemeinsam werben. Tun sie
aber nicht. Die Gründe, warum nicht, haben mir noch nie eingeleuchtet.

Noch ein Beispiel: Ein kleinerer Supermarkt beschwerte sich auf einer
Fachtagung, daß sie mit den Aldis und Liedls preislich nicht mithalten
können.
Daraufhin wurden mal die Preise verglichen, und festgestellt, daß die
Differenz im Ganzen bei weniger als 3% lag. Der Markt hat den Kunden
aber überhaupt nicht signalisiert, daß er in den meisten Fällen
genauso günstig ist wie die Aldis und Lidls. Dann hat man in dem Markt
große Plakate und Hinweisschilder aufgehängt, ohne an den Preisen
etwas zu verändern, und plötzlich hatte der Markt 10% mehr Umsatz.

Das größte Problem der Davids ist, sich gegen das Gebrüll der Goliats
durchzusetzen, damit sie ihre Vorteile rüberbringen können. Da er in
den meisten Fällen nicht in der Lage ist, mit der Werbemacht der
großen mitzuhalten, muß er wenigstens mit den ihm möglichen Mitteln
dagegenhalten.
Nur er muß es auch tun, und nicht den Kopf in den Sand stecken.


Gruß
Andi

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 14:34:27 von Holger Pollmann

Andreas Ehrenforth <> schrieb:

> Die Davids könnten sich auch zusammentun, (z.B. in einer Stadt die
> Electro, Hifi, Foto, Computerhändler) und gemeinsam werben. Tun sie
> aber nicht. Die Gründe, warum nicht, haben mir noch nie
> eingeleuchtet.

1. Kartellrecht.
2. nennt sich "Red Zac"...

Ansonsten Full Ack :-)

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 16:49:22 von Percy Noethel

Peter Wenz <> schrieb:

>"Harald Hengel" <> schrieb:
>
>>Peter Wenz schrieb:
>>
>>> Das ist ja auch dein gutes Recht (sic!). Aus meiner nicht völlig
>>> unerheblichen Erfahrung heraus gehe ich aber davon aus, dass jedes
>>> Unternehmen, das seine Kunden verachtet, mittelfristig keine
>>> Chance hat.
>>Zwischen Kunden verachten und Kunden für blöd halten sehe ich durchaus einen
>>Unterschied.
>
>Schön.
>Ich nicht.
>Und es widerspricht selbstverständlich allem, was Dienstleistung und
>Kundenzufriedenheit ausmacht.
>
>>Es ist im Handel völlig normal von einem dummen Kunden auszugehen und dieses
>>für seine Geschäfte auszunutzen, und das Konzept funktioniert langfristig.
>
>Aha. Alle Handelsunternehmen halten ihre Kunden für blöd. Eben war es
>nur der MM, jetzt sind es alle.
>Sorry, aber da ist mir doch zuviel Unkenntnis und Opfermentalität bei
>dir am Werke.
>
>>Man darf den Kunden nur nicht merken lassen für was man ihn hält, das ist
>>das Geheimnis
>
>Wie war das mit den Verschwörungstheorien? SIE verarschen uns ständig
>und halten uns alle für blöd. Schon klar.
>
Na, nun bleibt mal auf dem Teppich.

Ich habe für mich persönlich kein Problem damit, wenn ein
Händler bestimmte Kunden für blöd hält und zu verarschen
versucht, solange er mich nicht merken läßt, daß er es mit
mir genau so hält <g>. Solange ich bei MM und anderswo eine
solide Fachberatung bekomme (ja, bei "meinem" MM gibt es
die), dürfen gerne irgend welche Möchtegern-Schnäppchenjäger
das mir dienstbare MM-Personal finanzieren.
BTW: Es gibt durchaus auch Läden, die mich für blöd
verkaufen wollen. Manchmal merke ich es und ziehe die
Konsequenzen: mindestens zwei Büromarktketten stehen bei mir
auf der schwarzen Liste.


--
I know all the answers;
it's the questions I don't understand.

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 17:38:26 von Ulrich Hoffmann

"Christian @Soemtron" schrieb:

> Aber eigentlich kann ich mir die Antwort auf o.g. Frage auch selber
> geben: es _ist_ wohl rechtens. Sonst hätte sich bestimmt der ein oder
> andere kleine Händler damit ein schönes Zubrot verdient.

Womit denn?


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 21:55:37 von Andreas Ehrenforth

On 5 Jan 2005 13:34:27 GMT, Holger Pollmann <> wrote:

>Andreas Ehrenforth <> schrieb:
>
>> Die Davids könnten sich auch zusammentun, (z.B. in einer Stadt die
>> Electro, Hifi, Foto, Computerhändler) und gemeinsam werben. Tun sie
>> aber nicht. Die Gründe, warum nicht, haben mir noch nie
>> eingeleuchtet.
>
>1. Kartellrecht.

Keine Ahnung, was du damit sagen willst.

>2. nennt sich "Red Zac"...

Neine gerade Red Zack meine ich nicht.
Das ist ja ein ganz normaler Einkaufsverband.
Ich meine es viel einfacher. Es gibt in vielen Städten einzelne
Fachgeschäfte für Foto, Computer, Hifi, etc.

Für jedes Fachgeschäft alleine wäre eine ganzseitige Anzeige zu teuer,
um mit dem Gebrüll Discount Märkte mithalten zu können.

Tun sich aber die Fachgeschäfte zusammen, dann können sie ganzseitig
werben, da jeder z.B. bei 6 Geschäften nur 1/6 der Seite bezahlt. Und
es wird sogar billiger, wie wenn jeder das sechstel alleine buchen
würde.

Genauso wäre es bei Prospekten. Es fielen nur einmal Verteilerkosten
an, und nicht 6 mal.

Das ganze mit einer reisserischen Überschrift bestückt.
"MM gibt 16% und bei uns bekommen sie die Produkte wirklich günstig"

oder wenn man sich am Preiskampf nicht beteiligen will:
"MM gibt ihnen 16% und bei uns bekommen sie die Produkte die sie
wirklich haben wollen."
Unterzeile: Wir beraten sie, damit sie nicht für etwas bezahlen, was
sie gar nicht benötigen.

Und dann jeweils Angebote mit einem günstigen und einem high End
Produkt aus der jeweilgen Produktsparte.
z.B. ein Rechner für 199,- Euro und einer für 1200,- Euro.............

Gruß
Andi

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 22:44:01 von BastianVoelker

Hallo!

Christian Emig schrieb:

> kurze Frage, die mir beim aktuellen Mediamarkt-Spot durch den Kopf ging:
>
> "Am 03.01.2005 zahlt Deutschland keine MwSt. Dadurch alle Produkte 16% billiger".
>
> Abgesehen davon, dass wenn man 16% vom Bruttopreis abzieht, man ja unter dem
> Nettopreis landet - muß Mediamarkt nicht auf den Rechnungen MWSt ausweisen?
>
> Wie handhaben die das wohl?

Weil hier soviel diskutiert wurde, mal ein paar Links zu ersten
Reaktionen der Verbraucherzentralen:

"Verbraucher werfen Media Markt Rechentricks vor"


"Metro-Töchter geizten offenbar bei Rabatt-Aktion"
(-> Handelsblatt)

Bei letztem sind auch die Links in der Spalte rechts interssant.

Den Vorwurf mit der Prozentrechnung verstehe ich allerdings nicht ganz:
"Die undurchsichtigen Preissprünge sind aber nicht die einzige
Verfehlung, die die Verbraucherschützer dem Discounter vorwerfen. Media
Markt hatte damit geworben, dem Kunden die Mehrwertsteuer auf alle Waren
zu erlassen. Bei einigen Kunden sei so der Eindruck entstanden, es
handle sich um einen Nachlass in Höhe von 16 Prozent. Tatsächlich aber,
so rechnete der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor, liege der
gewährte Rabatt nicht bei 16 Prozent, sondern lediglich 13,79 Prozent.
Denn der Rabatt beziehe sich nicht auf den Brutto-, sondern auf den
Nettopreis."

Ich dachte, MM hätte tatsächlich einfach 16 % Rabatt gegeben.

Gruß
Bastian
--
> Ich habe folgende Frage: Wie lautet der Imperativ von "erschrecken"?
"Buh!"

Ralf Radermacher in d.e.s.d.

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 05.01.2005 23:58:23 von Heiko Nock

Mario Schulze wrote:

>> Nochmal das Rechenbeispiel: bei einem Artikel für 100 Euro netto kommen
>> 16% MwSt., also 16 Euro, hinzu. Der Artikel kostet den Endverbraucher
>> demnach 116 Euro. Ein Preisnachlass in Höhe des MwSt.-Betrages von 16
>> Euro ergibt aber (bezogen auf 116 Euro) nicht 16% Rabatt, sondern
>> lediglich 16/116*100%, das entspricht ca. besagten 13,79%.
> Sie haben aber entsprechend ihrer Aussage auf der Internetseite (16%
> Rabatt) auch wirklich 16% Rabatt gegeben.

Allerdings gibt es Gerüchte, daß man kurzerhand vorher die Preise
erhöht hat.

--
Im Verwaltungsrecht gilt das Opportunitätsprinzip als das A und O
behördlichen Ermessens, auf dessen Ausübung Sie bekanntlich keinen
Anspruch haben, bis es auf Null geschrumpft ist und sie ihren
Nachbarn erschlagen haben, der sich für Placido Domingo hielt.
-- Ernst Teubner

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 06.01.2005 08:10:47 von Mario Schulze

Hi

Heiko Nock schrieb:
> Mario Schulze wrote:

>> Sie haben aber entsprechend ihrer Aussage auf der Internetseite (16%
>> Rabatt) auch wirklich 16% Rabatt gegeben.
>
> Allerdings gibt es Gerüchte, daß man kurzerhand vorher die Preise
> erhöht hat.



Hier steht was dazu. Allerdings waren es nicht alle Artikel. Ein Bekannter
von mir hat sich u.A. DVD-Rohlinge gekauft. Ich habe Anfang Dezember für
eine solche 10er-Spindel noch 8,99EUR bezahlt und er hat am Montag 7,77EUR
abzuglich 16% gezahlt. Wenn ich das hier richtig verstanden habe ist ja
jeder der Märkte selbstständig - auch in der Preisgestaltung. Somit schätze
ich mal, daß es diese Preiserhöhungen nur in einigen Märkten gegeben hat
oder sogar der Vergleich der Preise zwischen 2 verschiedenen Märkten erfolgt
ist.

Gruß
Mario

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 06.01.2005 11:14:08 von Andreas Ehrenforth

On Wed, 5 Jan 2005 23:58:23 +0100, Heiko Nock <> wrote:

>Mario Schulze wrote:
>
>>> Nochmal das Rechenbeispiel: bei einem Artikel für 100 Euro netto kommen
>>> 16% MwSt., also 16 Euro, hinzu. Der Artikel kostet den Endverbraucher
>>> demnach 116 Euro. Ein Preisnachlass in Höhe des MwSt.-Betrages von 16
>>> Euro ergibt aber (bezogen auf 116 Euro) nicht 16% Rabatt, sondern
>>> lediglich 16/116*100%, das entspricht ca. besagten 13,79%.
>> Sie haben aber entsprechend ihrer Aussage auf der Internetseite (16%
>> Rabatt) auch wirklich 16% Rabatt gegeben.
>
>Allerdings gibt es Gerüchte, daß man kurzerhand vorher die Preise
>erhöht hat.

Das ist zumindest bei einzelnen Artikeln kein Gerücht sondern
Tatsache.
Da sich keiner wohl alle Preise vorher aufgeschrieben hat, kann man
schlecht sagen, es wurden alle Preise erhöht. . Aber die Meldungen, in
denen Kunden Produkte, die vorher für weniger ausgepreist waren
gesehen haben, sind schon sehr gehäuft.

Auch ich habe eine Kaffemaschiene vorher als durchgestrichenen Preis
für 119,- Euro gesehen, und am Aktionstag war sie dann mit 139,-
ausgepreist. Wenn man dann noch bedenk, daß diese Kaffeemaschiene
mittlerweile einen Internetpreis von 95,- Euro inkl. Versand hat, hat
man z.B. bei diesem Artikel deffinitiv zuviel gezahlt.

Auffällig war auch, daß im ganzen Markt nicht ein einziges Schild mehr
war mit einem durchgestrichenen Aktionspreis.

Ein Schelm, wer dabei böses denkt.

Natürlich hat der Mediamarkt Sprecher recht, wenn er sagt, daß die
Preise immer in Bewegung sind, aber wenn im ganzen Markt keinerlei
Sonderaktionen wie sonst sichtbar waren, fühlt man sich schon
verarscht....

Gruß
Andi

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 06.01.2005 17:10:31 von Kathinka Wenz

Percy Noethel <> wrote:

> BTW: Es gibt durchaus auch Läden, die mich für blöd
> verkaufen wollen. Manchmal merke ich es und ziehe die
> Konsequenzen: mindestens zwei Büromarktketten stehen bei mir
> auf der schwarzen Liste.

Eben. Ich glaube, genau das wollte Peter sagen. Wenn ein Unternehmen
seine Kunden wirklich für blöd hält, merken die es auch irgendwann und
meiden das Unternehmen. Und damit fährt ein Unternehmen langfristig halt
ziemlich schlecht, wie du gerade bestätigt hast.

Gruß, Kathinka
--
Tipps für Anfänger:
Akronyme im Usenet:

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 06.01.2005 17:36:37 von Martin Rabers

> Tatsächlich aber,
> so rechnete der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor, liege der
> gewährte Rabatt nicht bei 16 Prozent, sondern lediglich 13,79 Prozent.
> Denn der Rabatt beziehe sich nicht auf den Brutto-, sondern auf den
> Nettopreis."
>
> Ich dachte, MM hätte tatsächlich einfach 16 % Rabatt gegeben.


*zettelrauskruschtl*

Miele Wäschetrockner T243 anstatt 499 EUR bezahlt 419,16 EUR

100% entsrechen 499 EUR
1% entspricht 4,99 EUR
(499 - 419,16 EUR) entsprechen 16% bezogen auf den Bruttopreis


Grundig Musikwecker Noctus anstatt 89,95 EUR bezahlt 75,56 EUR ==> 16%
Rabatt
Miele Waschmaschine W2241 anstatt 939 EUR bezahlt 788,76 EUR ==> 16%
Rabatt


Und die Mehrwertsteuer ist übrigens auch ausgewiesen!


Ansonsten kaufe ich übrigens nicht bei Mediamarkt *bindochnichtblöd*

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 06.01.2005 17:38:51 von Rupert Haselbeck

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

>>Es verbleiben also letztendlich 16% des Verkaufspreises beim
>>Finanzamt.
>=20
> Ja.=20

Na endlich! Genau diese Erkenntnis versuchten etliche Leute dir hier
schon einige Zeit zu vermitteln.
Danke für die Bestätigung, daß unsere Bemühungen erfolgreich wa=
ren :->

MfG
Rupert

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 06.01.2005 21:13:41 von Christian Konrad

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

>> Es verbleiben also letztendlich 16% des Verkaufspreises beim Finanzamt.
> Ja.

Nein. Wenn der zu zahlende Betrag beim Endkunden auf 116 lautet,
erhält davon das Finazamt 16 und somit i. a. 13,79 v. H. Die 16%
werden nämlich auf den *Nettobetrag* aufgeschlagen.

> Und die zahlt einzig und allein der Endkunde.

Genau.

> Aber nicht an
> das Finanzamt. An das bezahlen all die, die irgendwo in der
> Kette standen. Und zwar immer nur 16% vom Mehrwert.

Alles, sofern nicht irgendwo ermäßigte Steuersätze oder Befreiungen
eine Rolle spielen.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 07.01.2005 01:17:52 von Harald Hengel

Kathinka Wenz schrieb:

> Eben. Ich glaube, genau das wollte Peter sagen. Wenn ein
> Unternehmen seine Kunden wirklich für blöd hält, merken die es
> auch irgendwann und meiden das Unternehmen. Und damit fährt ein
> Unternehmen langfristig halt ziemlich schlecht, wie du gerade
> bestätigt hast.

Mein Eindruck von MM ist seit langem, dass sie ihre Kunden für blöd halten,
MM ist keineswegs günstig, auch wenn sie es in der Werbung immer wieder
herausstellen, das Konzept geht aber auf, die Kunden kaufen und eine Pleite
ist nicht in Sicht.
Auch die letze Aktion mit vorher hochgesetzen Preisen.



Meine Aussage bleibt, der Handel hält seine Kunden für blöd und die 16%
Aktion vom 3. hat es doch bestätigt, die Kunden kaufen.
Die Kunst des Handels ist, es die Kunden ncht merken zu lassen und das
gelingt in aller Regel vortrefflich.

Harald

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 07.01.2005 23:19:00 von usenet2004

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

> >> Hat er aber 1000,-EUR erhalten, bekommt das Finanzamt insgesamt
> >> nur 137,93 EUR. Aber wieviel der Verkäufer dem Finanzamt geben
> >> muss, weißt Du immer noch nicht.
> >Ich weiss zumindest das ichs besser als du weiss.
> Nein, Du weißt gar nichts.

Du faselst.
Der Haendler kauft selbstverstaendlich im Februar, verkauft im Maerz und
schon passt es so das du es auch verstehst.


mfg jann

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 08.01.2005 00:17:28 von Rupert Haselbeck

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

> Macht richtig Spaß, Zitate zu zurecht zu kürzen, dass man auch
> in eigenem Sinne darauf antworten kann, gell?

Natürlich

> Die 16% auf den VK zahlt lediglich der Endkunde, der
> Zwischenhändler nur die auf den Mehrwert.
> Und darum zahlt der Händler in dem Beispiel auch nicht 24,-,
> sondern nur 8,-EUR an das Finanzamt.
> Das scheinst Du aber immer noch nicht kapiert zu haben.

Hmm, ich weiß das ja, wie es richtig ist. Du scheinst es seltsamerwei=
se
aber immer noch nicht völlig verstanden zu haben.
Der Händler (jeder Händler!) schuldet dem Staat (in Form des Finanz=
amts)
einen Betrag von 16% des Verkaufspreises, den er eingenommen hat. Es
kommt dabei nicht im Geringsten darauf an, ob und wieviel dieser
Händler selber vorher an Umsatzsteuer bezahlt haben mag.
Lediglich aus Gründen der vereinfachten Verrechnung hat ein Unternehm=
er,
der nachweisen kann, daß er seinerseits bereits Umsatz(Mehrwert)steue=
r
auf seine eingekauften Waren bezahlt hat, die Möglichkeit, diesen
bereits bezahlten Betrag der Steuer von seiner eigenen Steuerschuld
abzuziehen.
Sollte das Finanzamt (bei einer Steuerprüfung beispielsweise)
feststellen, daß der Unternehmer Vorsteuer abgezogen hat, ohne im
Besitz einer vorschriftsmäßigen Rechnung zu sein, so muß er natü=
rlich
den vollen Betrag nachzahlen.

Irgendwie verstehe ich nicht, was für dich dabei so unverständlich =
sein
könnte. Vielleicht erklärst du ja mal genauer, wo dein
Verständnisproblem liegt

MfG
Rupert

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 08.01.2005 13:30:05 von Percy Noethel

Kathinka Wenz <> schrieb:

>> BTW: Es gibt durchaus auch Läden, die mich für blöd
>> verkaufen wollen. Manchmal merke ich es und ziehe die
>> Konsequenzen: mindestens zwei Büromarktketten stehen bei mir
>> auf der schwarzen Liste.
>
>Eben. Ich glaube, genau das wollte Peter sagen. Wenn ein Unternehmen
>seine Kunden wirklich für blöd hält, merken die es auch irgendwann und
>meiden das Unternehmen. Und damit fährt ein Unternehmen langfristig halt
>ziemlich schlecht, wie du gerade bestätigt hast.

Du hättest recht, wenn man unterstellen könnte, daß es
diesen Läden auf Kundenbindung ankommt; das scheint indessen
nicht der Fall zu sein: Die von mir angesprochenen
Büromärkte sind nach meiner Beobachtung stets rappelvoll mit
Gelegenheitskunden (ja, wenn ich nicht so stur sein könnte,
würde ich da auch hin und wieder mal auf die Schnelle Papier
oder Toner kaufen), nur sind die leider überhaupt nicht
bereit, das Sortiment zu pflegen (Gespräche mit dem Personal
zu diesem Thema brachten die erstaunliche Mitteilung, daß
eben dieses Problem seit Jahren an die Geschäftsleitung
herangetragen werde, aber dort niemenden interessiere; es
scheint sich zu rechnen).

--
I know all the answers;
it's the questions I don't understand.

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 08.01.2005 15:59:20 von Egon Vellusig

Guenter Schink wrote:

> Das finde ich schon ganz lustig. Mit meinen 57 Lebensjahren gehöre ich
> wahrscheinlich nicht zu denen, welche du hier als Pisa-Generation
> abqualifizierst, möchte aber doch anmerken, dass der Umstand sich
> selbst nicht in diesen Topf werfen zu müssen, in erster Linie wohl
> darauf zurück zu führen ist, dass bezüglich unserer Generation, eine
> solche Überprüfung nicht stattgefunden hat.

Das mag durchaus sein, relativiert sich aber, wenn man es auf z.B. das
Gymnasium bezieht.

> Das Ergebnis wäre vielleicht nicht so erbaulich, wie du es dir
> wahrscheinlich erträumst. Ich jedenfalls kann mich an Zeitgenossen
> erinnern, für welche das Erreichen heutiger unterster
> Bildungsstandards ein ewig unerfüllbarer Traum bleiben musste.

Ja, aus Mangel an entsprechenden Möglichkeiten. Nicht aber weil man
Bildung verweigerte.

> Ganz nebenbei, die Beiträge derer, welche besonders intensiv auf den
> sogenannten Pisa-Ergebnissen rumhacken, lassen schon Rückschlüsse
> darauf zu, warum diese (unsere) Generation nicht in der Lage war, ein
> Minimum an Wissen, Bildung , Fertigkeiten an große Teile der
> nachwachsenden Generation angemessen weiter zu geben.

Man kann Bildung in Niemanden hineinprügeln. Wo der Wille fehlt, da gibt
es keinen Weg.

Schöne Grüße, Egon

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 08.01.2005 16:08:17 von Egon Vellusig

Hans-Juergen Lukaschik wrote:

>>Die Zeile
>
>>>Xref: uni-berlin.de de.soc.recht.misc:441998
>
>>darfst Du nicht mitzählen! :-)
>
> Du meinst sicher Xref: uni-berlin.de de.soc.recht.misc:442510.

Nein, zitiert wurde "Xref: uni-berlin.de de.soc.recht.misc:441998". Aber
egal, Xref stammt nie vom Sender. Daher kann man ihm diese Zeile auch
nicht zurechnen. Ein Streit um des Kaisers Bart :-).

Schöne Grüße, Egon

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 08.01.2005 20:50:41 von Ulrich Hoffmann

"Hans-Juergen Lukaschik" schrieb:

> Genau darauf kommt es an. Wenn er, wie im Rechenbeispiel,
> 100,-EUR plus 16,-EUR MwSt. an seinen Lieferanten gezahlt hat,
> schuldet er bei einem Verkaufspreis von 174,-EUR genau 8,- EUR.

Er schuldet (aus diesem Verkauf) EUR 16,-. Die EUR 8,- "Vorsteuer"
macht er geltend, wenn er die Ware bezieht, nicht wenn er sie ver-
kauft. Und er verrechnet nicht nur die Vorsteuer für den Einkauf der
Ware, sondern für etliche andere Dinge auch, die gar nicht in den Ver-
kauf gehen, etwa die Vorsteuer aus der Werbung, für Büromaterialien,
Heizöl etc. etc. Wenn er Glück hat, erhält er sogar insgesamt eine Rück-
zahlung des Finanzamtes, etwa nach größeren Investitionen. Deswegen
ist es FALSCH oder besser SINNLOS zu schreiben, dass der Ver-
käufer 8,- Euro aus dem Verkauf schulde.

Viel Spaß beim Weiterdiskutieren!


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 09.01.2005 10:36:16 von Ulrich Hoffmann

"Hans-Juergen Lukaschik" schrieb:

> Seltsame Rechnung. Aber wenn Dich das zufrieden stellt,
> mach es ruhig so. Ist ja nicht mein Geld.

Das Selbstbewusstsein, mit dem Du Dein Halb-
wissen vorträgst, ist schon bemerkenswert!

UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 09.01.2005 23:01:56 von unknown

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Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 09.01.2005 23:20:14 von Ulrich Hoffmann

"Hans-Juergen Lukaschik" schrieb:

>>Das Selbstbewusstsein, mit dem Du Dein Halb-
>>wissen vorträgst, ist schon bemerkenswert!
>
> Ein Notendurchschnitt von über 92% nach IHK-Richtlinien im
> entsprechenden Fach sollte für genügend Selbstbewusstsein gut
> sein.

Wenn Du es wirklich verstanden hättest, könntest mir
meine angeblichen Fehler nachweisen. Solange Du Dich
auf allgemeine, nichtssagende Phrasen zurückziehst, kön-
nen auch Prozentzahlen nicht wirklich beeindrucken.


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 09.01.2005 23:37:42 von Erhard Schwenk

Hans-Juergen Lukaschik wrote:
> Hallo Ulrich,

> Am Sun, 9 Jan 2005 10:36:16 +0100, schrieb "Ulrich Hoffmann"
> <>:

>>>Seltsame Rechnung. Aber wenn Dich das zufrieden stellt,
>>>mach es ruhig so. Ist ja nicht mein Geld.

>>Das Selbstbewusstsein, mit dem Du Dein Halb-
>>wissen vorträgst, ist schon bemerkenswert!

> Ein Notendurchschnitt von über 92% nach IHK-Richtlinien im
> entsprechenden Fach

1. sagt lediglich, daß Du zum richtigen Zeitpunkt die zufällig gerade
geforderte Information reproduzieren konntest

2. ist in Anbetracht des nicht übermäßig hohen fachlichen Niveaus der
IHK-Richtlinien auch wenn er selten vorkommen mag noch lange nichts
irgendwie besonders herausragendes.

3. wäre nicht weiter schlimm, aber die Tatsache, daß Du es nötig hast,
diese Zahl hier zu erwähnen, deutet darauf hin daß Dir die sachlichen
Argumente ausgehen.

--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg -
k-itx webhosting -

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 00:09:16 von unknown

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Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 00:21:54 von unknown

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Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 00:24:39 von Ulrich Hoffmann

"Hans-Juergen Lukaschik" schrieb:

>>>>Das Selbstbewusstsein, mit dem Du Dein Halb-
>>>>wissen vorträgst, ist schon bemerkenswert!
>
>>> Ein Notendurchschnitt von über 92% nach IHK-Richtlinien im
>>> entsprechenden Fach sollte für genügend Selbstbewusstsein gut
>>> sein.
>
>>Wenn Du es wirklich verstanden hättest, könntest mir
>>meine angeblichen Fehler nachweisen. Solange Du Dich
>>auf allgemeine, nichtssagende Phrasen zurückziehst, kön-
>>nen auch Prozentzahlen nicht wirklich beeindrucken.
>
> Die Rechnung war doch wirklich einfach.
>
> Einzelhändler kauft bei seinem Lieferanten Ware für 100,-EUR
> plus 16% MwSt., zahlt also 116,-EUR.
> Er selbst verkauft die Ware nach Aufschlag von Handlungskosten,
> Gewinn etc. für 150,-EUR plus MwSt., also für 174,-EUR.
> Der Mehrwert beträgt also 50,-EUR. Und nur für diesen Mehrwert
> schuldet er dem Finanzamt die Steuer.

Unsinn, siehe unten.

> Macht 24,-EUR minus der schon an den Lieferanten gezahlten
> 16,-EUR gleich 8,-EUR. Ob er sich die 16 schon gezahlten Prozent
> irgendwann mal vom Finanzamt erstatten lässt

Er lässt sie sich im allgemeinen erstatten, BEVOR
er die Ware verkauft, nicht "irgendwann" (nämlich
im Monat der Lieferung).

> oder sie schon
> vorher zum Abzug bringt, spielt keine Rolle.

Unsinn. Es spielt sehr wohl eine Rolle.

> Er hat genau 8,-EUR zu zahlen.

Unsinn. Er hat (in Deinem Beispiel) EUR 24,- abzuführen.
Die EUR 16,- macht er ganz unabhängig von einem even-
tuellen Verkauf geltend (nämlich im Monat der Lieferung),
übrigens zusammen mit der Vorsteuer aus Lieferungen zu
Waren, die gar nicht in den Verkauf gehen (z. B. Büroma-
terialien, Werbung, etc.).

KEINESFALLS wird er aber - wie Du behauptest - eine Zu-
ordnung/Saldierung der Vorsteuer aus der Einkaufsrechung
mit der Mehrwertsteuer aus der Verkaufsrechnung für die je-
weilige Ware vornehmen.


Möchte nur wissen, wofür man bei der IHK alles
Punkte bekommt...


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 00:25:11 von Christoph von Nathusius

"Hans-Juergen Lukaschik" wrote:
> Die Rechnung war doch wirklich einfach.
>
> Einzelhändler kauft bei seinem Lieferanten Ware für 100,-EUR
> plus 16% MwSt., zahlt also 116,-EUR.

Dann verliert der Einzeländler die Rechnung mit der
ausgewiesenen USt., der Lieferant macht dicht und der
Einzelhändler kommt an keinen Beleg heran, der ihn zum
Vorsteuerabzug berechtigte ...

> Er selbst verkauft die Ware nach Aufschlag von Handlungskosten,
> Gewinn etc. für 150,-EUR plus MwSt., also für 174,-EUR.
> Der Mehrwert beträgt also 50,-EUR. Und nur für diesen Mehrwert
> schuldet er dem Finanzamt die Steuer.

Was er dem Staat _schuldet_ ist die Steuer auf den
Mehrwert, auf seinen Anteil am Umsatz. Was er abführt,
ist die Steuer auf den Umsatz. Die Differenz steckt
in der Vorsteuer (wenn alles gut geht).

Ihr habt eher ein semantisches Problem,
als ein fiskalische.

CvN

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 00:27:53 von Ulrich Hoffmann

"Hans-Juergen Lukaschik" schrieb:

>>3. wäre nicht weiter schlimm, aber die Tatsache, daß Du es nötig hast,
>>diese Zahl hier zu erwähnen, deutet darauf hin daß Dir die sachlichen
>>Argumente ausgehen.
>
> Wieso ausgehen? Ich kann sie nur wiederholen.

Der Unsinn wird durch die ständige Wiederholung
nicht besser.


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 00:46:41 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 00:56:12 von Christoph von Nathusius

"Hans-Juergen Lukaschik" wrote:
>
> Vielleicht kennen die den Unterschied zwischen zahlen und
> schulden.

Herzlichen Glückwunsch! Langsam kommst du drauf.

Vor gut 20 Artikeln schrieb Susanne etwas von
"abführen", was ja wohl für "zahlen" steht. Du hast
die Diskussion in <>
mit deinem "Nein" vom Zaun gebrochen und dich dann
_später_ auf "schulden" versteift:

From: "Hans-Juergen Lukaschik" <>
Subject: Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Date: Sun, 02 Jan 2005 19:34:08 +0100
Message-ID: <>
|
| Hallo Susanne,
|
| Am Sun, 02 Jan 2005 19:28:01 +0100, schrieb Susanne Dieter
| <>:
|
| >> Wo steht, dass sie KASSIEREN müssen?
|
| >Sie müssen zumindest 16% Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
|
| Nein.
|
| MfG Hans-Jürgen

Der Versuch zu behaupten, es wäre schon immer um "schulden"
und nicht um "zahlen/abführen" gegangen, muss leider
scheitern :-)

CvN
--
_,,,,,,_ "Warum fallen hier eigentlich ____
\| o|o|/ __ immer tragende Schiffsteile |o|o |
X| _|_|X H von der Decke?" X|_|_ |X
|__|_| MIST |_|__|

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 01:21:18 von Ulrich Hoffmann

"Christoph von Nathusius" schrieb:

> Was er dem Staat _schuldet_

Er schuldet nicht dem "Staat", sondern dem
FA seines Bundeslandes.

> ist die Steuer auf den Mehrwert, auf seinen Anteil
> am Umsatz.

Er schuldet die Differenz aus Mehrwertsteuer und
geltend gemachten Vorsteuern. Dazu gehören auch
Vorsteuern aus Büromaterialien, Werbung, Heizöl etc.

> Was er abführt,
> ist die Steuer auf den Umsatz.

Nein, er führt nur die um die geltend gemachte Vor-
steuer verminderte Steuer auf den Umsatz ab.

> Die Differenz steckt
> in der Vorsteuer (wenn alles gut geht).
>
> Ihr habt eher ein semantisches Problem,
> als ein fiskalische.

Nein.


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 01:24:30 von Ulrich Hoffmann

"Hans-Juergen Lukaschik" schrieb:

>>> Die Rechnung war doch wirklich einfach.
>
>>> Einzelhändler kauft bei seinem Lieferanten Ware für 100,-EUR
>>> plus 16% MwSt., zahlt also 116,-EUR.
>>> Er selbst verkauft die Ware nach Aufschlag von Handlungskosten,
>>> Gewinn etc. für 150,-EUR plus MwSt., also für 174,-EUR.
>>> Der Mehrwert beträgt also 50,-EUR. Und nur für diesen Mehrwert
>>> schuldet er dem Finanzamt die Steuer.
>
>>Unsinn siehe unten.
>
> Ich habe das Komma entfernt, dann stimmt es wieder.

Bleibt Unsinn.


>>> Macht 24,-EUR minus der schon an den Lieferanten gezahlten
>>> 16,-EUR gleich 8,-EUR. Ob er sich die 16 schon gezahlten Prozent
>>> irgendwann mal vom Finanzamt erstatten lässt
>
>>Er lässt sie sich im allgemeinen erstatten, BEVOR
>>er die Ware verkauft, nicht "irgendwann" (nämlich
>>im Monat der Lieferung).
>
> Nein, das macht er nicht im Allgemeinen. Er kann sich die im
> Laufe des Geschäftsjahres gezahlte MwSt. auch an dessen Ende
> erstatten lassen.

Wir reden hier über Mediamarkt (siehe Betreff). Du kannst
Gift darauf nehmen, dass die - wie jedes auch nur halbwegs
ernstzunehmendes Unternehmen - die Vorsteuer im Monat
der Lieferung geltend machen. Spielt aber für die hier dis-
kutierte Frage keine Rolle.

>>> oder sie schon
>>> vorher zum Abzug bringt, spielt keine Rolle.
>
>>Unsinn. Es spielt sehr wohl eine Rolle.
>
>>> Er hat genau 8,-EUR zu zahlen.
>
>>Unsinn. Er hat (in Deinem Beispiel) EUR 24,- abzuführen.
>>Die EUR 16,- macht er ganz unabhängig von einem even-
>>tuellen Verkauf geltend (nämlich im Monat der Lieferung),
>>übrigens zusammen mit der Vorsteuer aus Lieferungen zu
>>Waren, die gar nicht in den Verkauf gehen (z. B. Büroma-
>>terialien, Werbung, etc.).
>
> Tatsächlich? Wieviel Kleinbetriebe soll ich Dir nennen, die
> keinen Vorsteuerabzug vornehmen, sondern den gesammelten
> Kram erst bei ihrer Steuererklärung geltend machen?

Wir reden hier nicht über Kleinbetriebe. Spielt aber auch keine
Rolle. Die 16 % aus dem Umsatz sind im Monat der Lieferung
zu erklären, EGAL, wann die Vorsteuer für die Warenlieferung
geltend gemacht wird.

>>KEINESFALLS wird er aber - wie Du behauptest - eine Zu-
>>ordnung/Saldierung der Vorsteuer aus der Einkaufsrechung
>>mit der Mehrwertsteuer aus der Verkaufsrechnung für die je-
>>weilige Ware vornehmen.
>
> Wann habe ich das behauptet? Ich habe geschrieben: Er schuldet
> dem FA in diesem Fall 8,-EUR.

Und das ist Unsinn.

Er erklärt (im Prinzip) eine
- Summe der Vorsteuern und eine
- Summe der MwSt-pflichtigen Umsätze sowie die
- MwSt darauf.
Die DIFFERENZ MwSt/Vorsteuer schuldet er dem FA
(oder manchmal auch das FA ihm).

> Ob er die 16,-Euro schon vorher
> geltend gemacht hat, spielt dabei keine Rolle.

Genau. Auf seine Netto-Umsätze berechnet er 16 %, davon
zieht er die Summe der geltend gemachten Vorsteuer ab.
Die Differenz schuldet er dem FA (oder manchmal auch
das FA ihm).

> Selbstverständlich hat er bei einem Verkauf diese eventuell
> schon geltend gemachten 16,-Euro wieder zurückzuzahlen.
> Aber aus dem Verkauf schuldet er dem FA nur die 16%
> Prozent auf den Mehrwert.

Nein, da eine direkte Zuordnung von Vorsteuern zu MwSt
einzelner Verkaufsrechnungen nicht vorgesehen ist.

Der Verkauf erhöht seine Zahlungspflicht gegenüber dem
FA um EUR 24,-.


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 03:10:00 von usenet2004

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

> Einzelhändler kauft bei seinem Lieferanten Ware für 100,-EUR
> plus 16% MwSt., zahlt also 116,-EUR.
> Er selbst verkauft die Ware nach Aufschlag von Handlungskosten,
> Gewinn etc. für 150,-EUR plus MwSt., also für 174,-EUR.
> Der Mehrwert beträgt also 50,-EUR. Und nur für diesen Mehrwert
> schuldet er dem Finanzamt die Steuer.

Nein, schau ins Gesetz. Ins _Umsatz_steuergesetz.
Der Haendler schuldet 16% Steuer auf das Entgelt von 150,--, nicht mehr
und nicht weniger.
Bei der Gelegenheit willst du dich ueber den Unterschied zwischen "etwas
schulden" und "etwas zahlen" informieren.

> 16,-EUR gleich 8,-EUR. Ob er sich die 16 schon gezahlten Prozent
> irgendwann mal vom Finanzamt erstatten lässt oder sie schon
> vorher zum Abzug bringt, spielt keine Rolle. Er hat genau 8,-EUR

Richtig, das spielt naemlich keine Rolle.


mfg jann

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 03:14:00 von usenet2004

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

> >Er lässt sie sich im allgemeinen erstatten, BEVOR
> >er die Ware verkauft, nicht "irgendwann" (nämlich
> >im Monat der Lieferung).
> Nein, das macht er nicht im Allgemeinen. Er kann sich die im
> Laufe des Geschäftsjahres gezahlte MwSt. auch an dessen Ende
> erstatten lassen.

Nur wenn er unrichtige Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben hat.
Und das wollen wir dem MediaMarkt mal nicht unterstellen, oder?
Und warum sollte man so lange auf die Liquiditaet verzichten?

> schon geltend gemachten 16,-Euro wieder zurückzuzahlen. Aber aus
> dem Verkauf schuldet er dem FA nur die 16% Prozent auf den
> Mehrwert.

Wo hast du eigentlich immer wieder den Mehrwert her? Ich wuesste nicht das
dieses Wort auch nur einmal im _Umsatz_steuergesetz auftaucht.


mfg jann

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 03:19:00 von usenet2004

Ulrich Hoffmann schrieb:

> > ist die Steuer auf den Mehrwert, auf seinen Anteil
> > am Umsatz.
> Er schuldet die Differenz aus Mehrwertsteuer und
> geltend gemachten Vorsteuern. Dazu gehören auch
> Vorsteuern aus Büromaterialien, Werbung, Heizöl etc.

Nein, er schuldet die komplette Umsatzsteuer.
Der Anspruch auf jegliche Vorsteuererstattung ist davon voellig
unabhaengig.

> > Was er abführt,
> > ist die Steuer auf den Umsatz.
> Nein, er führt nur die um die geltend gemachte Vor-
> steuer verminderte Steuer auf den Umsatz ab.

Das ist richtig.

> > Ihr habt eher ein semantisches Problem,
> > als ein fiskalische.
> Nein.

Doch, ich denke schon. :-)


mfg jann

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 09:17:46 von Christoph von Nathusius

Jann Thomsen wrote:
> Ulrich Hoffmann schrieb:
>
>>> ist die Steuer auf den Mehrwert, auf seinen Anteil
>>> am Umsatz.
>> Er schuldet die Differenz aus Mehrwertsteuer und
>> geltend gemachten Vorsteuern. Dazu gehören auch
>> Vorsteuern aus Büromaterialien, Werbung, Heizöl etc.
> Nein, er schuldet die komplette Umsatzsteuer.
> Der Anspruch auf jegliche Vorsteuererstattung ist davon voellig
> unabhaengig.

Grundsätzlich wohl ja. Es war halt der - deutlich
problematische, manche werden sagen: schlicht unzulässige -
Versuch, das Ganze auf _ein_ Geschäft zu beziehen.

Aber da Hans-Jürgen sich an seinem _einen_ Geschäft
festhält, indem er die Differenz betrachtet, habe
ich es wenigstens versucht ...

>>> Was er abführt,
>>> ist die Steuer auf den Umsatz.
>> Nein, er führt nur die um die geltend gemachte Vor-
>> steuer verminderte Steuer auf den Umsatz ab.
> Das ist richtig.

Im Gegensatz zum ersten Fall denke ich schon,
dass man das die Betrachtung hier auf den
_einen_ Verkauf beschränken könnte. Der Anteil,
der dafür abgeführt wird, ist ja gerade unabhängig
vom Abzug.

>>> Ihr habt eher ein semantisches Problem,
>>> als ein fiskalische.
>> Nein.
> Doch, ich denke schon. :-)

Denke ich auch immer noch, die einen
halt mehr, die anderen eher weniger.

CvN
--
(__(,= ____
| @ @| "Same MIST as every year!" |o|o |
X| _|_|X X|_|_ |X
[##V#] |_|__|

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 10:35:21 von Ulrich Hoffmann

"Jann Thomsen" schrieb:

>> Er schuldet die Differenz aus Mehrwertsteuer und
>> geltend gemachten Vorsteuern. Dazu gehören auch
>> Vorsteuern aus Büromaterialien, Werbung, Heizöl etc.
>
> Nein, er schuldet die komplette Umsatzsteuer.
> Der Anspruch auf jegliche Vorsteuererstattung ist davon voellig
> unabhaengig.

Nein, denn über die MwSt entsteht zu keinem Zeitpunkt
eine eigene Verbindlichkeit, sondern nur über die Differenz
MwSt ./. Vorsteuer, die sich aus der monatlichen USt-
Erklärung ergibt. Genau das hatte ich geschrieben.

Das FA könnte die Vorsteuer zum Beispiel nicht mit an-
deren Steuerforderungen verrechnen (solange sich insge-
samt eine USt-Forderung ergibt, d.h. MwSt > Vorsteuer).


>> > Ihr habt eher ein semantisches Problem,
>> > als ein fiskalische.
>> Nein.
>
> Doch, ich denke schon. :-)

Nein, denn für die Berechnung der USt-Schuld spielt der
wie auch immer zu verstehende "Mehrwert" aus dem Ein-
zelverkauf keine Rolle (Mehrwert ist mehr als die Handels-
spanne!), wie Du selbst richtig angemerkt hast. Das lässt
sich auch nicht irgendwie umdeuten - also KEIN semanti-
sches Problem.


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 13:20:00 von usenet2004

Ulrich Hoffmann schrieb:

> > Nein, er schuldet die komplette Umsatzsteuer.
> > Der Anspruch auf jegliche Vorsteuererstattung ist davon voellig
> > unabhaengig.
> Nein, denn über die MwSt entsteht zu keinem Zeitpunkt
> eine eigene Verbindlichkeit, sondern nur über die Dif
> ferenz MwSt ./. Vorsteuer, die sich aus der monatlichen USt-
> Erklärung ergibt. Genau das hatte ich geschrieben.

Doch, ich denke schon.
Die Steuer entsteht laut |13 I 1 a mit Ablauf des VA-Zeitraums, Schulder
ist der Unternehmer. (|13a)

Das man dann nach |15 Vorsteuer abziehen kann sehe ich jedenfalls als
unabhaengig an.

> Das FA könnte die Vorsteuer zum Beispiel nicht mit an-
> deren Steuerforderungen verrechnen (solange sich insge-

Noe, weil der Unternehmer die Vorsteuerbetraege nur bei der VA abziehen
kann.


mfg jann

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 18:39:27 von Ulrich Hoffmann

"Jann Thomsen" schrieb:

>> > Nein, er schuldet die komplette Umsatzsteuer.
>> > Der Anspruch auf jegliche Vorsteuererstattung ist davon voellig
>> > unabhaengig.
>> Nein, denn über die MwSt entsteht zu keinem Zeitpunkt
>> eine eigene Verbindlichkeit, sondern nur über die Dif
>> ferenz MwSt ./. Vorsteuer, die sich aus der monatlichen USt-
>> Erklärung ergibt. Genau das hatte ich geschrieben.
>
> Doch, ich denke schon.
> Die Steuer entsteht laut |13 I 1 a mit Ablauf des VA-Zeitraums,
> Schulder ist der Unternehmer. (|13a)

1. So genau hatte ich das noch nicht gelesen. Im UStG steht tat-
sächlich, dass die Steuer mit Ablauf des Voranmeldezeitraums
_entsteht_ - also wohl ohne Steuererklärung und -bescheid.
Im EstG § 25 wird an entsprechender Stelle nur von "Veranla-
gung" gesprochen. Entsteht also mit Ablauf des Voranmelde-
zeitraums auch eine USt-Verbindlichkeit?

Zumindest für den Steuerzahler, der seine Voranmeldung pünkt-
lich abgibt, entsteht eine USt-Verbindlichkeit auf jeden Fall nur
in Höhe der Differenz MwSt/Vorsteuer (§ 16).

In der Finanzamtspraxis wird das FA nur aufgrund eines USt-
Bescheids, notfalls eines Schätzbescheids tätig.

2. Aus § 16 (= "Steuerberechnung") Abs 2, dass die Vorsteuer zu
verrechnen ist. Es ist also mitnichten so, dass, wie Du schriebst,
"jegliche Vorsteuererstattung ... davon voellig unabhaengig" sei.

Ich biete Dir ein Remis an ;-)


Ulrich

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 10.01.2005 18:43:00 von usenet2004

Ulrich Hoffmann schrieb:

> 1. So genau hatte ich das noch nicht gelesen. Im UStG steht tat-
> sächlich, dass die Steuer mit Ablauf des Voranmeldezeitraums
> _entsteht_ - also wohl ohne Steuererklärung und -bescheid.

Aber ja doch, ist das nicht immer so?

> Im EstG § 25 wird an entsprechender Stelle nur von "Veranla-
> gung" gesprochen. Entsteht also mit Ablauf des Voranmelde-
> zeitraums auch eine USt-Verbindlichkeit?

Na ich denke schon, allerdings in noch unbestimmter Hoehe ...
Zur Entstehung der ESt siehe bitte Paragraph 36, deswegen sind Aenderungen
am EStG inmitten des laufenden VA-Zeitraums fuer diesen ja auch
problemlos.

> 2. Aus § 16 (= "Steuerberechnung") Abs 2, dass die Vorsteuer zu
> verrechnen ist. Es ist also mitnichten so, dass, wie Du schriebst,
> "jegliche Vorsteuererstattung ... davon voellig unabhaengig" sei.

Deswegen sehe ich ja grade eine abstrakte Unabhaengigkeit. Wie soll ich
denn sonst etwas von etwas anderem abziehen?

> Ich biete Dir ein Remis an ;-)

Na ich denk damit komm ich klar. :-)


mfg jann

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 11.01.2005 02:29:30 von unknown

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Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 11.01.2005 02:45:01 von unknown

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Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 11.01.2005 03:01:42 von unknown

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Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 11.01.2005 15:55:00 von usenet2004

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

> Es interessiert nicht, wann der Händler kauft und wieder
> verkauft. Der Endkunde zahlt 16% auf den Nettoverkaufspreis, und
> auf nichts anderes hat das FA einen Anspruch.

Genau das versuchen wir dir auch die ganze Zeit zu erklaeren.


mfg jann

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 11.01.2005 17:07:52 von Egon Vellusig

Hans-Juergen Lukaschik wrote:

> Genau darauf kommt es an. Wenn er, wie im Rechenbeispiel,
> 100,-EUR plus 16,-EUR MwSt. an seinen Lieferanten gezahlt hat,
> schuldet er bei einem Verkaufspreis von 174,-EUR genau 8,- EUR.

Wenn der Vorsteuerabzug bereits im Vormonat erfolgt ist? Oder wenn er,
z.B. aus Versehen keine Rechnung erhalten hat? :-)

Schöne Grüße, Egon

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 11.01.2005 17:19:26 von Egon Vellusig

Hans-Juergen Lukaschik wrote:

> Einzelhändler kauft bei seinem Lieferanten Ware für 100,-EUR
> plus 16% MwSt., zahlt also 116,-EUR.
> Er selbst verkauft die Ware nach Aufschlag von Handlungskosten,
> Gewinn etc. für 150,-EUR plus MwSt., also für 174,-EUR.
> Der Mehrwert beträgt also 50,-EUR. Und nur für diesen Mehrwert
> schuldet er dem Finanzamt die Steuer.

Zur Ehrenrettung der Finanzämter sei gesagt, daß nicht einmal diese
dieser Meinung sind.

> Macht 24,-EUR minus der schon an den Lieferanten gezahlten
> 16,-EUR gleich 8,-EUR. Ob er sich die 16 schon gezahlten Prozent
> irgendwann mal vom Finanzamt erstatten lässt oder sie schon
> vorher zum Abzug bringt, spielt keine Rolle. Er hat genau 8,-EUR
> zu zahlen.

Wenn ich einen Artikel zu diesen Konditionen verkaufen würde, würde ich
deutlich weniger als 8,00 EUR bezahlen :-).

Schöne Grüße, Egon

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 11.01.2005 20:14:05 von Ulrich Hoffmann

"Hans-Juergen Lukaschik" schrieb:

>>Das Selbstbewusstsein, mit dem Du Dein Halb-
>>wissen vorträgst, ist schon bemerkenswert!
>
> Ein Notendurchschnitt von über 92% nach IHK-Richtlinien im
> entsprechenden Fach sollte für genügend Selbstbewusstsein gut
> sein.


Und im Thread "Grieche wird 11-jährige Ehefrau entzogen"
schrieb er am Dienstag, 11. Januar 2005 13:57:

"Ich habe 1974 geheiratet."


Jetzt ist alles klar! Seine IHK-Prüfung hat er wohl noch vor
Einführung der Mehrwertsteuer gemacht. Das entschuldigt
alles. :-)


UH

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 12.01.2005 05:13:30 von unknown

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Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 12.01.2005 05:22:27 von unknown

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Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 12.01.2005 21:05:16 von unknown

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Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 13.01.2005 00:11:00 von usenet2004

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

> Dann muss er die schon erhaltene Vorsteuer zurück _zahlen_ und
> die 8,-EUR _abführen_.

Warum sollte man Vorsteuer zurueckzahlen? War seine Rechnung dann doch
nicht in Ordnung? Ach warum frag ich eigentlich noch ...


mfg jann

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 13.01.2005 23:09:21 von Rupert Haselbeck

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

> Sonst noch Fragen?

Du bist unser Held!!!

MfG
Rupert

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 14.01.2005 12:05:01 von Egon Vellusig

Hans-Juergen Lukaschik wrote:

> Naja, bei der Nennung von siebzehn Zeilen wurden ja auch die
> Leerzeilen mitgezählt. Warum also nicht auch diese?

Weil für diese Zeile einzig und allein der Empfänger, das empfangende
System, verantwortlich ist. Wenigstens diese Zeile kann dem Sender nicht
vorgeworfen werden. Sie wird überdies, je nachdem wo die die Nachricht
gespeichert ist, verschieden aussehen.

Schöne Grüße, Egon

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 14.01.2005 12:42:05 von Egon Vellusig

Hans-Juergen Lukaschik wrote:

> Tatsächlich? Wieviel Kleinbetriebe soll ich Dir nennen, die
> keinen Vorsteuerabzug vornehmen, sondern den gesammelten Kram
> erst bei ihrer Steuererklärung geltend machen?

Und wieviele kleine, mittlere und große Unternehmen soll ich Dir nennen,
die das was sie kaufen gar nicht verkaufen und das was sie verkaufen gar
nicht kaufen?

Sie sieht Deine Rechnung dann aus?

Schöne Grüße, Egon

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 14.01.2005 13:10:27 von unknown

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Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 14.01.2005 13:19:11 von unknown

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Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 15.01.2005 10:36:34 von Egon Vellusig

Hans-Juergen Lukaschik wrote:

>>>Genau darauf kommt es an. Wenn er, wie im Rechenbeispiel,
>>>100,-EUR plus 16,-EUR MwSt. an seinen Lieferanten gezahlt hat,
>>>schuldet er bei einem Verkaufspreis von 174,-EUR genau 8,- EUR.
>
>>>Wenn der Vorsteuerabzug bereits im Vormonat erfolgt ist?
>
> Dann muss er die schon erhaltene Vorsteuer zurück _zahlen_ und
> die 8,-EUR _abführen_.

Gegen einen solchen Bescheid des FA würde ich umgehend Widerspruch
einlegen. :-)

>>Oder wenn er, z.B. aus Versehen keine Rechnung erhalten hat? :-)
>
> Dann ist die Ware gestohlen worden oder musste abgeschrieben
> werden, weil sie inzwischen zu alt und deshalb unverkäuflich
> geworden ist.

Es ist durchaus üblich, daß, bei entsprechenden Bestellmengen, vorab
gelieferte Muster nicht berechnet werden. Soll man die wegwerfen?

> Wollen wir noch ein paar Möglichkeiten konstruieren?

Diese Möglichkeiten kommen so häufig vor, daß sie beinahe schon die
Regel sind.

Schöne Grüße, Egon

PS: Sagt Dir der Begriff "Kommissionsware" etwas?

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 15.01.2005 10:41:43 von Egon Vellusig

Hans-Juergen Lukaschik wrote:

>>>Einzelhändler kauft bei seinem Lieferanten Ware für 100,-EUR
>>>plus 16% MwSt., zahlt also 116,-EUR.
>>>Er selbst verkauft die Ware nach Aufschlag von Handlungskosten,
>>>Gewinn etc. für 150,-EUR plus MwSt., also für 174,-EUR.
>>>Der Mehrwert beträgt also 50,-EUR. Und nur für diesen Mehrwert
>>>schuldet er dem Finanzamt die Steuer.
>
>>Zur Ehrenrettung der Finanzämter sei gesagt, daß nicht einmal diese
>>dieser Meinung sind.
>
> Tatsächlich? Was meinen die denn?

Die gestehen mir zu, daß der erzielte "Mehrwert" bedeutend weniger als
die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis ist.

>>>Macht 24,-EUR minus der schon an den Lieferanten gezahlten
>>>16,-EUR gleich 8,-EUR. Ob er sich die 16 schon gezahlten Prozent
>>>irgendwann mal vom Finanzamt erstatten lässt oder sie schon
>>>vorher zum Abzug bringt, spielt keine Rolle. Er hat genau 8,-EUR
>>>zu zahlen.
>
>>Wenn ich einen Artikel zu diesen Konditionen verkaufen würde, würde ich
>>deutlich weniger als 8,00 EUR bezahlen :-).
>
> Du bist ja auch eine ganz besondere Nummer.

Noch nie einen Umsatzsteuerbescheid gesehen?

Schöne Grüße, Egon

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 15.01.2005 10:53:40 von Egon Vellusig

Hans-Juergen Lukaschik wrote:

> Ich denke, dass das vernachlässigt werden kann. Denn die acht
> Leerzeilen wurden ja bei dem "Vorwurf" auch mitgezählt.

Im Grunde kann diese ganze Diskussion, bezüglich der Anzahl der Zeilen,
vernachlässigt werden. :-)

> Mich würde nur noch interessieren, welche Größe für diese
> angenommen wurde.

Für eine Leerzeile? Ein Zeichen: Linefeed.

Schöne Grüße, Egon

Re: Mediamarkt und Mehrwertsteuererlass

am 22.01.2005 15:59:11 von Egon Vellusig

Hans-Juergen Lukaschik wrote:

> Wir könnten dabei noch jede Menge andere Möglichkeiten
> durchspielen.

Gerne, aber Du wirst kaum ein Unternehmen finden, das, um bei Deiner
Diktion zu bleiben, 16 % i.H. vom "Mehrwert" [1] an das FA abführt. Es
werden immer weniger, bis sehr viel weniger sein.

[1] "Mehrwert" ist übrigens ein ausgesprochen blöder Ausdruck, der
bestenfalls für verarbeitende Betriebe oder Unternehmen mit einer
exzessiven Lagerhaltung seine Berechtigung hat.

> Aber wenn der Händler für 116,-EUR incl. einkauft und die
> gleiche Ware für 174,-EUR incl. verkauft, führt er nur 8,-EUR,
> nämlich die Unsatzsteuer auf den Mehrwert ab.

Er wird in der Regel entweder weniger oder mehr "abführen". Das was er
abführt ist die, eventuell vermeintliche :-), Differenz zwischen dem was
er seinen Kunden an USt in Rechnung gestellt und dem was ihm von seinen
Lieferanten an USt in Rechnung gestellt wurde. Was auf den einzelnen
Artikel entfällt interessiert weder das FA noch den Unternehmer.

> Ob das im gleichen Zahlungszeitraum geschieht, in dem er die
> Vorsteuer geltend macht oder eine schon geltend gemachte
> Vorsteuer wieder zurück zahlt,

Geltend gemachte Vorsteuer muß nur dann zurück gezahlt werden, wenn sie
unberechtigter Weise beansprucht wurde. Dazu gibt es einen Bescheid des FA.

> spielt dabei keine Rolle.
> Gezahlt werden die 24,-EUR auf den Endpreis ausschließlich vom
> Endkunden.
> Die Umsatz/Mehrwertsteuer ist für den Händler nur ein
> durchlaufender Posten. Er zahlt davon nicht einen Cent.

Eben, die den Kunden in Rechnung gestellte USt ist ein durchlaufender
Posten und steht dem FA in voller Höhe zu. Sie muß aber nicht in dieser
Höhe überwiesen werden, sondern kann, der Einfachheit halber mit den
beanspruchten Vorsteuerbeträgen verrechnet werden. Abgerechnet wird am
Jahresende.

Schöne Grüße, Egon